Hans-Heinrich Jarchow
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Zunächst, Herr Minister, ganz herzlichen Dank für diesen sehr ausführlichen Bericht, den Sie uns eben gegeben haben.
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU erhebt die Forderung an die Landesregierung, die zusätzliche Ausweisung von Vogelschutzgebieten zu rechtfertigen, den Landtag umfassend zu informieren und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt der Begründungstext Grund zur Annahme, dass bei Stattgabe des Antrages im weiteren Verfahren der Landtag zu einer Beschlussfassung hierüber kommen soll.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass sich der Antrag ausschließlich mit Verfahrensfragen beschäftigt, nicht mit Inhalten. Nun gut, reden wir also über Verfahrensfragen. Wie die CDU mit dem Antrag suggerieren will, ist einerseits das Verfahren als solches anzuzweifeln und andererseits soll in diesem so zweifelhaften Verfahren in aller Heimlichkeit ohne die Anhörung der Betroffenen und Information der Öffentlichkeit entschieden werden. Und das, meine Damen und Herren, ist grob gesagt Unfug und das wissen Sie auch. Aber ich will diese Selbstverständlichkeit für die Damen und Herren auf den Bänken der Opposition gern noch einmal deutlich sagen.
Erstens. Das Verfahren zur Nachmeldung ist zwingend erforderlich und auch das wissen Sie.
Zweitens. Die Betroffenen, die Öffentlichkeit und, man höre und staune, auch der Landtag werden über das Verfahren informiert und sogar mit einbezogen. Und das sollten Sie auch wissen, das hat der Minister ja eben auch getan.
Die Nachmeldungen wurden von der Europäischen Union eingefordert. Für Mecklenburg-Vorpommern wurden ganz konkrete Sachverhalte bemängelt. Diese zu beheben ist das Ziel der Landesregierung. Dabei wird das Verfahren verbunden mit der Nachmeldung der maritimen Gebiete, die von gemeinschaftlicher Bedeutung sind. Mit der Nachmeldung wird Planungs- und Rechtssicherheit für diese Gebiete endgültig hergestellt. Das Ganze fi ndet natürlich unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Da wir hier über das Verfahren reden, bin ich überzeugt, dass nach der Abstimmung innerhalb der Regierung dieser Entwurf zur öffentlichen Diskussion gestellt wird, verfahrensmäßig korrekt, zum richtigen Zeitpunkt und in angemessener Form und Ausführlichkeit.
Und, meine Damen und Herren, was die CDU hier aufbaut, ist ein Schreckgespenst,
das sich bei näherem Hinsehen als wenig mehr als ein altes Laken erweist.
Zu guter Letzt sei noch Folgendes erwähnt: Die Ausweisung der Vogelschutzgebiete ist eindeutig Regierungshandeln. Deshalb sollte zunächst auch den Ressorts die Möglichkeit gegeben werden, sich auf eine Position zu verständigen, die dann als Regierungsvorschlag in die öffentliche Debatte Eingang fi nden kann. Und, meine Damen und Herren, ich erinnere noch mal an das Horrorszenario, was Sie bei den FFH-Gebieten hier an die Wand gemalt haben vor zwei, drei, vier Jahren. Mir ist bis heute nicht bekannt, dass auch nur irgendein Unternehmen wegen eines FFH-Gebietes hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht investieren konnte.
Ich bin sehr wohl an der Basis, Herr Kollege. Aber ich denke, mit diesem ausführlichen Bericht,
den der Minister soeben gegeben hat, können wir diesen Antrag dann für erledigt erklären. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde gibt es wenig zum Landesumweltinformationsgesetz zu sagen, auch wenn die Damen und Herren vor allem in der Opposition möglicherweise und nicht nur möglicherweise, sondern wir haben es ja eben wieder erfahren, dies doch ganz anders sehen. Darum will ich in Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung versuchen, die Sache so weit wie möglich abzukürzen.
Zu den Fakten:
Erstens. Das Gesetz ist gut für die Bürgerinnen und Bürger und dabei nicht schlecht für die Verwaltungen im
Land, die zu informationspflichtigen Stellen werden. Wer sich für die umweltrelevanten Informationen interessiert, hat nun Zugang zu solchen, die ihm bisher verschlossen blieben. Die informationspflichtigen Stellen müssen keine neuen Informationen beschaffen, sondern diejenigen veröffentlichen, die bereits vorliegen. Liegen bei verschiedenen Stellen Informationen vor, sollen sich diese untereinander verständigen. Mehr Bürgernähe, mehr Transparenz, wer will dem widersprechen?
Zweitens. Das Gesetz setzt Vorgaben der EU-Richtlinie um. Es orientiert sich stark am bereits 2004 verabschiedeten Umweltinformationsgesetz des Bundes. Aus Deregulierungsgründen wurde eine Verweislösung gewählt, um das Gesetz so schlank wie möglich zu halten. Nicht zuletzt haben alle in der Anhörung beteiligten Verbände inklusive des Städte- und Gemeindetages diesem Gesetzentwurf zugestimmt.
Drittens. Das Gesetz muss heute beschlossen werden. Beschließen wir es nicht, drohen, so, wie der Minister es auch schon sagte, erhebliche finanzielle Einbußen, sodass eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof kaum zu vermeiden wäre.
Viertens. Richtig ist, dass durch Artikel des Landesumweltinformationsgesetzes auch das Landeswassergesetz geändert wird. Richtig ist auch, dass ausschließlich Verfahren zu Zuständigkeitsfragen, die im Zusammenhang mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetz zu regeln waren, geregelt wurden. Richtig soll es auch bleiben, dass sachfremde Zusammenhänge für sich aber nicht in diesem Gesetz geregelt werden sollen. Damit sollen wohl alle Seiten, einschließlich Landesverfassungsgericht, zufrieden sein.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich habe eben gedacht, ich bin im falschen Film.
Wir haben, glaube ich, morgen Nachmittag noch einen Tagesordnungspunkt, der sich konkret mit den Abstandsregelungen befasst. Dazu wird der Kollege Borchert sprechen.
Ja, dann können Sie sich mal wiederholen, Herr Kollege Kokert. Und ich denke, mit diesem Änderungsantrag haben wir uns sehr lange beschäftigt
und auch in der Fraktion auseinandergesetzt.
Ich denke, lassen Sie uns dieses Vorhaben, dieses Problem im Zusammenhang mit der Novellierung des Landeswassergesetzes in der nächsten Legislaturperiode erneut diskutieren, so wir dabei sind.
Ich kann Ihnen nur sagen, unsere Fraktion wird diesen Änderungsantrag ablehnen, und ich bitte deshalb, der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen
und diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf ein ganz sensibles Thema. Der Kormoran hat dieses Haus und nicht nur dieses schon mehrfach beschäftigt. Bisher stand dieses Thema in jeder Legislatur auf der Tagesordnung.
Mindestens einmal.
Heute stehen wir wieder hier und sprechen wieder darüber. Und dennoch ist zu konstatieren, dass wir einer Lösung in der Tat kaum näher sind als vor nunmehr zehn Jahren. Schon damals standen sich die Interessen von Fischereiwirtschaft und Naturschützern gegenüber. Und daran, denke ich, hat sich im Grundsatz nichts geändert. Die Positionen sind klar: Fischer sehen sich in ihrer Existenz, Naturschützer den Kormoran bedroht.
Nun, meine Damen und Herren, es bleiben die Fakten festzuhalten:
Erstens. Die bisherigen Instrumentarien, gleich welcher Art, haben sich nicht bewährt. Ansonsten würden wir heute hier nicht stehen.
Zweitens. Die Auswahl an Instrumentarien ist knapp. Ansonsten hätten wir nicht auf im Sinne des Antrages wenig Erfolg versprechende Maßnahmen zurückgegriffen.
Drittens steht der Kormoran nach wie vor unter Schutz, und zwar durch Regelungen und Gesetze auf EU- und Bundesebene.
Viertens. Alle Anstrengungen im Sinne des Antrages auf diesen Ebenen sowohl bei der EU als auch beim Bund haben keine Ergebnisse gebracht und haben auch kaum Aussicht auf Erfolg.
Fünftens. Solange sich die Staaten mit den größten Populationen – und da meine ich die Niederlande und Dänemark – weiterhin einer europäischen Lösung verweigern, wird es wohl kaum zu einer Einigung kommen.
Sechstens. Deshalb gibt es zurzeit schlicht kaum eine andere Möglichkeit, als den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen, womit wir wieder bei Punkt 1 wären.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Thema sicher nicht gerecht, wenn wir heute hier im Landtag darüber beschließen. Ich glaube zwar an so manches, aber mit Sicherheit nicht daran, dass die eine oder andere Seite, die jeweils legitim ihre Interessen vertritt, von ihrer grundsätzlichen Position abweichen wird. Die Arbeitsgruppe Kormoran im Umweltministerium wurde bereits umstrukturiert, um eben diese Interessen für eine effektive und abgestimmte regionale Planung mit einzubeziehen.
Ich denke, dass sich der Landtag an diesem nicht neuen, aber dennoch wichtigen Diskussionsprozess beteiligt, und damit beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung in den Umweltausschuss und mitberatend
in den Landwirtschaftsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht zum Klimaschutz ist, das kann ich vorab schon sagen, sehr erfreulich. Wir machen Fortschritte. Auch wenn diese klein sein mögen, sollte dies umso mehr Anlass geben, in unseren Bemühungen zum Schutz von Umwelt und Klima nicht nachzulassen.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen und einen Aspekt herausgreifen, der meines Erachtens besondere Aufmerksamkeit verdient. In der politischen wie auch in der gesellschaftlichen Debatte wird über die Bedeutung regenerativer Energien immer wieder diskutiert, mal mehr und mal weniger fachlich fundiert. Allerdings, und das zeigt der Bericht, leisten regenerative Energien einen unverzichtbaren Beitrag zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls und damit zum weltweiten Klimaschutz. Warum unverzichtbar? Meine Damen und Herren, dazu bedarf es einer kurzen Erklärung.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2002 durch den Einsatz regenerativer Energien 15,6 Prozent weniger Kohlendioxid in die Luft emittiert, als wenn gar
keine regenerative Energie genutzt worden wäre. Selbstverständlich wurden bereits im Referenzjahr für diesen Bericht, im Jahr 1997, regenerative Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff eingesetzt. Allerdings hat sich in diesem Bereich in den vergangenen Jahren eine enorme Entwicklung vollzogen, die auf die technologische Entwicklung wie auch auf die gezielte Förderung zurückzuführen ist. Bedenkt man dies, so sind die theoretischen Werte ganz ohne regenerative Energie 2002 deutlich höher als 1997, während sie real gesunken sind.
Was heißt das in der Praxis? Nun, die Antwort ist leicht gegeben: Ohne die Nutzung von Windenergie, Biomasse oder Sonnenlicht würden wir die verpflichtenden Vorgaben des Kyoto-Protokolls und des EU-Burden-Sharings verfehlen. So wird deutlich, warum die Nutzung regenerativer Energien unverzichtbar ist, nachweislich natürlich.
Um hier in der Zukunft weiter sehr gut aufgestellt zu sein, empfiehlt der Umweltausschuss in seiner Entschließung einstimmig – ich betone, einstimmig –, die bestehenden Programme zur Förderung auf die Effektivität zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern. Wenn auch die Art und Weise der Förderung hinterfragt ist, so zeigt uns der Bericht zum Klimaschutz doch, wie ich meine, sehr deutlich, dass die Förderung selbst nicht infrage zu stellen ist. Deshalb plädiere ich persönlich wie auch der Umweltausschuss nachdrücklich dafür, erfolgreiche Programme in der neuen Strukturfondsperiode fortzuführen und weiter zu verbessern. Und so, meine Damen und Herren, bitte ich Sie und fordere Sie auf, mit Ihrer Stimme dazu beizutragen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wir ja feststellen konnten, zielt der Antrag der CDU-Fraktion darauf ab, eine Änderung des Landeswassergesetzes zu erwirken. Schlichterdings geht es darum, wie groß der geschützte Uferbereich unserer Gewässer sein soll. In der Tat hat sich die Wasserqualität der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das kam nicht zuletzt dem Ziel entgegen, unser Bundesland als Gesundheits- und Tourismusland zu etablieren. Ich denke, wir alle stimmen darin überein, dass wir hier sehr erfolgreich waren. Arm an Bodenschätzen, aber reich, sehr reich gesegnet an Naturschätzen bietet dies eine langfristige Perspektive für unser Land.
Meine Damen und Herren, der gute Zustand unserer Gewässer kommt aber nicht von ungefähr. Gerade als wasserreiches Land mit Zugang zum Binnenmeer Ostsee obliegt es uns, hier in unseren Bemühungen zum Schutz der Gewässer und zum Ausbau der Gesundheits- und Tourismuswirtschaft nicht nachzulassen. Ich persönlich kann vor diesem Hintergrund meine Bedenken gegen das Anliegen der CDU nicht verhehlen. Ich will an dieser Stelle nicht die lange Liste umweltfachlicher Bedenken gegen dieses Vorhaben vortragen.
Es sei mir aber gestattet, nur exemplarisch auf die Eutrophierung der Gewässer und eine damit verbundene Initiative der Ostseeparlamentarierkonferenz hinzuweisen. In Hinsicht auf eine bereits angesetzte Anhörung, Frau Schwebs sagte Ihnen dazu schon was, zu diesem Thema im Umweltausschuss und die notwendige Abwägung der Positionen bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag der CDU-Fraktion federführend in den Umweltausschuss und mitberatend in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Und ich gehe davon aus, dass diese Frage in den Ausschüssen eine in der
Sache angemessene Befassung erfahren wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Energiewerke Nord – Frau Holznagel hat schon vorhin darauf hingewiesen und mir ist es auch noch einmal wichtig, das zu betonen – sind eine hundertprozentige Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Und die Kernaufgabe ist der Rückbau der Kernkraftwerke. Dieser Rückbau der Kernkraftwerke soll in den Jahren 2012 bis 2014 abgeschlossen werden. Meine Damen und Herren, zu dieser Aufgabe der Energiewerke Nord haben wir uns stets bekannt und daran wollen wir auch nicht zweifeln. Aber, meine Damen und Herren, die Frage der Endlagerung von Atommüll ist in Deutschland ungelöst. Und, Herr Liskow, Atomexperte – wo ist er jetzt, jetzt ist er hinausgegangen, ach, da sitzt er –, ich denke zu dem, was Sie vorhin dargestellt haben: Nicht nur das Betreiben von Atomkraftwerken ist hier wirklich die Kernfrage, sondern eine wesentliche, wenn nicht sogar die Frage, ist die Frage der Endlagerung. Und diese ist in Deutschland nicht gelöst.
Entsprechend groß sind natürlich dadurch die Begehrlichkeiten bezüglich der Zwischenlagerung von radioaktivem Material. Schon 1991 sah sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern veranlasst, einen Beschluss zu fassen, der die Landesregierung aufforderte, die Einrichtung eines Zwischenlagers nur zu genehmigen, wenn dort ausschließlich die atomaren Abfälle des stillgelegten
Kraftwerkes eingelagert werden. In Vorbereitung dieser Debatte habe ich mir noch einmal die Debatte von 1991 angesehen und es war interessant für mich, wie Herr Riemann seinerzeit in der Debatte diskutiert hat im Gegensatz zur heutigen Debatte. In seltener parteiübergreifender Übereinstimmung hat der Landtag von MecklenburgVorpommern nochmals 1996 seinen politischen Willen zur Frage der Zwischenlagerung von externen radioaktiven Abfällen im Zwischenlager Nord zum Ausdruck gebracht. Den Beschluss hat der Minister vorhin bereits zitiert.
Der Anlass für die heutige Befassung zu diesem Thema ist konkret. Im Wesentlichen geht es um zwei Entwicklungen. Im Jahr 1998 erteilte das Innenministerium von M-V den Energiewerken Nord die Genehmigung, eigentlich, meine Damen und Herren, damals schon ein Tabubruch zur Konditionierung und Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle.
Diese Genehmigung erlaubte eine Pufferlagerung des Materials ein Jahr vor und ein Jahr nach der Konditionierung. Auch dies wurde hier schon mehrfach gesagt. Und aktuell liegt nun dieser Antrag von EWN auf die Erweiterung des Genehmigungsgegenstandes zwecks Zwischenlagerung von externen, ich betone externen, angelieferten festen radioaktiven Reststoffen und Abfällen aus Betriebsstilllegungen und Abbau von kerntechnischen Anlagen und Forschungseinrichtungen mit Leichtwasserreaktoren und die Erweiterung der Pufferlagerung des Materials auf fünf Jahre vor und fünf Jahre nach der Konditionierung vor. Eine Strategie, meine Damen und Herren, in England nennt man das, glaube ich, oder in den USA, „Step by Step“, hier in Norddeutschland „Steter Tropfen höhlt den Stein.“
Zum Verfahrensstand, denke ich, hat der Minister schon ausführlich berichtet. Mir bleibt nur festzustellen, dass der Antragsteller den erklärten Willen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusammenhang einfach ignoriert, und das kann es nicht sein,
und auch den Beschluss des Kernenergiebeirates. Meine Damen und Herren, ich bin Mitglied im Kernenergiebeirat, genauso wie Frau Holznagel und der Kollege Ritter. Sie wissen, dass wir einen Mehrheitsbeschluss gefasst haben im Kernenergiebeirat, dieses nicht zu genehmigen. Aber es wird ignoriert und das kann es nicht sein.
Noch gravierender sind die Bemühungen des Bundes und der EWN, das Zwischenlager Nord für die Einlagerung von Kernbrennstoffen aus Forschungseinrichtungen des Bundes und von Glaskokillen aus der Wiederaufbereitungsanlage Karslruhe zu nutzen. Die Realisierung dieser Vorhaben bedeutet einen Dammbruch, meine Damen und Herren. Die Etablierung des ZLN als Zwischenlager für Atommüll aus ganz Deutschland wäre vorprogrammiert. Und das müssen wir uns wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen!
In diesem Zusammenhang sehe ich auch das Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an das Umweltministerium vom
30. November 2005, wo unter anderem mitgeteilt wird, dass sich auf Bitten des Bundesamtes für Strahlenschutz die EWN nach Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen bereit erklärt hat, zeitlich befristet eine Fläche für die Zwischenlagerung von Brennplatten aus SiemensUnterrichtsreaktoren zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird mitgeteilt, ich zitiere: „Die staatliche Verwahrung bedarf nach Paragraph 6 Absatz 1 Satz 1 Atomgesetz keiner Genehmigung.“
Meine Damen und Herren, so einfach geht das! Hier wird sehr deutlich, wohin die Reise geht.
Wenn ich fertig bin.
Meine Damen und Herren, die EWN bemüht sich um Aufträge zum Abbau anderer Kernkraftwerke, dies ist heute schon mehrfach betont worden. Zweifellos haben sich die Energiewerke Nord auf dem Gebiet des Kernkraftwerkrückbaus hohe Kompetenzen erworben – auch dies ist mehrfach gesagt worden – und die Nutzung dieses Know-hows über den Rückbau der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg hinaus begrüßen wir sehr. Dabei darf Mecklenburg-Vorpommern aber nicht, nicht zum atomaren Zwischenlager der Bundesrepublik Deutschlan d werden.
Darüber herrschte bisher Einigkeit unter den im Landtag vertretenen Parteien.
Meine Damen und Herren, die CDU kündigt offenbar diese Einigkeit auf.
Anlässlich der heutigen Fragestunde haben die Abgeordneten Riemann, Liskow und Schubert in einer Pressemitteilung den Umweltminister wegen der bisherigen Nichterteilung der Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager Nord heftig kritisiert.
Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern versteht sich also ab sofort als Wegbereiter für die Lagerung von Atommüll aus ganz Deutschland in Lubmin.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich fordere Sie auf, dies den Menschen in unserem Land dann auch in aller Deutlichkeit zu sagen. Das tun Sie bitte!
Meine Damen und Herren, die SPD erklärt erneut den klaren politischen Willen, dass das Zwischenlager Nord in Lubmin ausschließlich dem Rückbau der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg und als Landessammelstelle für atomaren Abfall dienen soll.
Wir stimmen jedenfalls diesem Antrag zu. – Vielen Dank.
Das kann ich in Zahlen jetzt nicht genau sagen.
Das kann ich im Moment nicht mündlich beantworten.
Ja, gut.
Sie sprechen immer nur von der Pufferlagerung bei diesem Antrag. Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass es einen zweiten Antrag gibt, wo es ganz eindeutig um Zwischenlagerung geht? Also ich habe das zumindest den Ausführungen des Ministers entnommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wesentliche, denke ich, hat der Herr Minister gesagt. Herr Minister, noch einmal vielen Dank für diese ausführlichen Erläuterungen. Normalerweise könnte man sagen, dass sich dieser Antrag der CDU eigentlich mit diesem Bericht schon erledigt hat.
Im Bereich des Siedlungsabfalls, meine Damen und Herren, kann ich die von der CDU entdeckten Kapazitätslücken absolut nicht erkennen.
Frau Holznagel, wenn Sie hier nur von Gebührensteigerung sprechen im Lande, wir hatten letzte Woche die erste Haushaltsdiskussion in der SPD-Kreistagsfraktion Parchim und da habe ich mit Freuden zur Kenntnis genommen, dass wir im Landkreis Parchim im kommenden Jahr die Abfallgebühren senken können.
Das ist ein positives Beispiel.
Meine Damen und Herren, die drei mechanisch-biologischen Anlagen in Rosenow, Rostock und Stralsund sowie die thermische Abfallverwertungsanlage in Ludwigslust laufen. Das, denke ich, freut uns alle. Und die Interimslösung der Zwischenlagerung des Siedlungsabfalls der Städte Schwerin, Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg wird hoffentlich mit der Inbetriebnahme der weiteren MBA auf dem Ihlenberg spätestens Ende 2006, Frau Holznagel, und nicht erst 2007 beendet sein.
Aus meiner Sicht sind die Abfallwirtschaftsstrukturen im Land klar und die Kapazitäten ausreichend. Im Bereich des Gewerbemülls scheint es doch etwas schwieriger zu sein. Das wurde hier auch im Bericht deutlich. Verantwortlich dafür, meine Damen und Herren, ist selbst gewollt die Wirtschaft. Auch für die Entsorgung des Gewerbemülls durch überzertifizierte Fachbetriebe gilt, dass kein unbehandelter Abfall deponiert werden darf. Vorbehandeln kann man entweder in selbst zu schaffenden Vorbehandlungsanlagen oder über Anlagen auf dem freien Markt. Dass Müllvorbehandlung ab dem 01.06.2005 zwingend vorgeschrieben ist und etwas kostet, meine Damen und Herren, weiß man, denke ich, seit Jahren.
Wenn es hier im Stofffluss zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein sollte, muss dies untersucht werden. Nach meiner Kenntnis unterliegt aber der Stofffluss des Gewerbemülls keiner direkten staatlichen Kontrolle. Informationen der Fachbetriebe zum Stofffluss gibt es für das Land nur indirekt über die Statistikpflicht der Betriebe. Die Statistik läuft aber, wie wir alle wissen, zeitlich immer hinterher. Und eventuell, muss ich zugeben, gibt es Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, wir sehen dem Bericht des Umweltministers mit Interesse entgegen. Ich denke, Frau Holznagel, dass Ihre Einbringungsrede, die Sie gehalten haben, sicherlich eine hervorragende Grundlage für die Ministerrede in der kommenden Debatte ist.
Wir stimmen diesem Antrag, Herr Kokert, trotzdem zu, obwohl Sie vermutet hatten, wir würden ihn ablehnen. Aber wir stimmen ihm zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Kollege Thomas, die soeben gehörten scharfen Worte kann man gar nicht kommentieren.
Meine Damen und Herren, der gute Ruf, den sich Mecklenburg-Vorpommern auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit dem Thema Ostseesicherheit erworben hat, resultiert nicht zuletzt aus der Tatsache, dass die Vertreter unseres Landtages in den entsprechenden internationalen Gremien immer mit dem Votum des gesamten Parlaments agieren konnten. Mit der Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses kann diese gute Tradition fortgesetzt werden. Meine Damen und Herren, schließen Sie sich dem Umweltausschuss an und votieren Sie einstimmig – bitte einstimmig – für die Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über Sinn und Notwendigkeit dieses Gesetzes ist in der Ersten Lesung ja ausführlich gesprochen worden und ich erspare mir daher an dieser Stelle weitere Ausführungen.
Wie sind nun die Beratungen im federführenden Ausschuss – im Umweltausschuss – und in den mitberatenden Ausschüssen verlaufen? Meine Damen und Herren, ich kann einschätzen, erfreulicherweise, weitgehend dissensfrei. Die 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben in diesem Gesetzentwurf wurde zumindest nicht in Frage gestellt. Die mitberatenden Ausschüsse haben die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Der Empfehlung des Innenausschusses, eine notwendige formale Änderung des Paragraphen 318 Absatz 4 im Zusammenhang mit dem Landesdatenschutzgesetz vorzunehmen, ist in der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zur Annahme des geänderten Gesetzentwurfes entsprochen worden.
Die am 23. Februar 2005 durchgeführte öffentliche Anhörung des Umweltausschusses erbrachte im Wesentlichen zwei kritische Ansatzpunkte gegenüber dem Gesetzentwurf:
Erstens. Die Konnexität sei gegeben.
Zweitens. Die im Gesetzentwurf verankerte Verordnungsermächtigung, die für das Umweltministerium, die Durchführung in den Rechtsakten der Europäischen Union und zur Umsetzung von internationalen Vereinbarungen erforderlichen Vorschriften zu erlassen, würde die parlamentarische Kontrolle aushebeln.
Zum Thema Konnexität haben die Vorsitzende und auch der Minister ebenfalls sehr ausführlich ausgeführt. In der Frage der Verordnungsermächtigung für die oberste Wasserbehörde glaubte die CDU nun endlich, ein Haar in der Suppe gefunden zu haben, und forderte, die Verordnungsermächtigung jeweils von der Zustimmung des Landtages abhängig zu machen. Das heißt im Klartext, jede Verordnung mit Vorschriften zur Durchführung von bindenden Rechtsakten der EU und zur Umsetzung von internationalen Vereinbarungen müsste ein parlamentarisches Verfahren durchlaufen.
Meine Damen und Herren, damit das hier noch einmal klar wird: Diese Vorschriften sind vor allem technischer Natur. Es sind Vorschriften über qualitative und quantitative Anforderungen an Gewässer, über die Einhaltung der Anforderungen, ihre Kontrolle und Überwachung, über den Bau und Betrieb von Anlagen, über Messmethoden und Verfahren und so weiter. Die Verordnungsermächtigung für die oberste Wasserbehörde im genannten Zusammenhang ist gängige Praxis, wie das der Herr Minister hier auch schon betont hat. Kein anderes Bundesland beschäftigt damit ein Parlament.
Nun, meine Damen und Herren von der CDU, verbal immer voran mit Deregulierung und Entbürokratisierung, aber wenn es konkret wird, entpuppen sich Ihre Maximen leider als Mogelpackung. Darum merke: Nicht überall, wo bei der CDU Deregulierung und Entbürokratisierung draufsteht, ist sie auch drin!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist erst ein Etappenziel bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erreicht. Bis Ende 2009 sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Gewässerbewirtschaftung aufzustellen. Die Frage der Kosten, mehrfach angesprochen, wird uns auch weiterhin beschäftigen. Bis zum Jahr 2010 fordert die Wasserrahmenrichtlinie die Durchsetzung des Kostendeckungsprinzips, einschließlich der umwelt- und ressortbezogenen Kosten. Und hier wird deutlich: Die Umsetzung der Richtlinie ist ein Prozess, der über das Jahr 2015, dem Jahr, wo ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Oberflächengewässer sowie ein mengenmäßig und chemisch guter Grundwasserzustand erreicht werden soll, und darüber hinaus gestaltet und parlamentarisch begleitet werden muss.
Abschließend lassen Sie mich sagen, dass auch die im Gesetzentwurf aufgenommene Vorschrift über die Erleichterung für umweltorientierte Organisationen unsere Zustimmung findet. Meine Damen und Herren, stimmen Sie der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kerosinsteuer als Einnahmequelle und verkehrspolitischer Aspekt im Zusammenhang mit einer europaweiten Einführung einer Steuer auf Flugbenzin steht heute im Vordergrund dieser Diskussion. Natürlich ist die bisherige Energiesteuerbefreiung von Flugbenzin im gewerblichen Flugverkehr ein Anachronismus und führt im Wettbewerb unter den Verkehrsträgern zu Verzerrungen.
Um es einmal deutlich zu sagen: Die Bahn zum Beispiel wird mit Mineralöl-, Strom- und Mehrwertsteuer belastet, Fluglinien zahlen keine Mineralöl- und Ökosteuer. Zudem ist der Flugverkehr bei Auslandsflügen auch noch mehrwertsteuerfrei. Nur so werden die niedrigen Preise der Billigflieger erst möglich.
Die aus ökologischen Gründen geforderte Verlagerung der Kurzstreckenflüge auf die Schiene ist so nicht realisierbar. Ein Beispiel nach Berechnungen der Bahn macht es deutlich, meine Damen und Herren. Die Entlastung des Flugtickets von Mineralöl- und Ökosteuer auf der Strecke B e r l in–Köln und zurück entspricht circa 46 Euro. Neben dem Moment der Steuergerechtigkeit ist der ökologische Lenkungseffekt einer Kerosinsteuer von entscheidender Bedeutung. Das Flugzeug ist von allen Verkehrsmitteln das klimaschädlichste. Bahn oder Bus benötigen im Vergleich zum Flugzeug pro Kopf nur ein Drittel der Energie. Hinzu kommt, dass die in großen Höhen ausgestoßenen Abgase der Flugzeuge das Klima dreimal stärker schädigen als am Boden. Ein Flug ist pro Person nahezu zehnmal klimaschädlicher als die gleiche Strecke per Bahn.
In absoluten Zahlen, meine Damen und Herren, sieht das folgendermaßen aus: Für die Strecke Hamburg–München–Hamburg beträgt der CO2-Ausstoß in Kilo pro Person beim Flugzeug sagenhafte 280 Kilo und bei der Bahn sind es 30 Kilo. Im Verhältnis Flugverkehr zu Straßenverkehr sind die Emissionen des Flugverkehrs doppelt bis viermal so klimaschädlich wie die des Straßenverkehrs. Der weltweite Flugverkehr entwickelt sich, wie Frau Schwebs schon gesagt hat, zum Klimakiller Nummer eins. Studien gehen davon aus, dass zwischen den Jahren 2025 u n d 2030 der weltweite Einfluss des Flugverkehrs auf die Klimaerwärmung den Einfluss des Straßenverkehrs überholen wird. Auf Deutschland bezogen erwartet das Bundesumweltamt bis 2030 eine Verdreifachung der CO2-Belastung durch den Flugverkehr, wenn nicht gegengesteuert wird.
Meine Damen und Herren, nehmen wir die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Abkommen ernst. Lassen Sie uns versuchen gegenzusteuern und stimmen Sie diesem Antrag zu! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fakten sind bekannt. Die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments muss in nationales und Landesrecht umgesetzt werden. Und der Gesetzentwurf enthält die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Änderungen des Wassergesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Damit werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, das Erreichen eines guten Zustandes der Gewässer bis zum Jahr 2015, in unserem Bundesland zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, das klingt einfach, dahinter verbirgt sich jedoch eines der anspruchsvollsten Projekte des Umweltschutzes in der Europäischen Union. Mit dieser Intention der Wasserrahmenrichtlinie erfährt der vielstrapazierte Begriff der Nachhaltigkeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft eine überragende praktische Bedeutung. Ziel ist die Bewirtschaftung der Wasserressourcen, welche die Ansprüche von Mensch und Natur berücksichtigt. Grundgedanke dabei ist, dass Gewässer durch mens c hliche Nutzung beeinträchtigt beziehungsweise verändert werden können, dabei aber die ökologischen Funktionen des Gewässers keine wesentliche Beeinträchtigung erfahren dürfen.
Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist von jeher auch von der Qualität und Quantität des nutzbaren Trinkwassers abhängig. Um auch nachfolgenden Generationen Entwicklungen zu ermöglichen, stellt die Richtlinie auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen und quantitativen Zustands der Gewässer ab. Sie gilt für alle Gewässer, das heißt oberirdische Gewässer, Küstengewässer und für das Grundwasser. Neu ist der grenzüberschreitende und integrative Ansatz bei der Bewirtschaftung der Gewässer. Kernstück der Richtlinie ist die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer. Maßgebend sind daher nicht mehr die Staats-, Länder- und Verwaltungsgrenzen, sondern die hydrologischen Einzugsgebiete.
Für das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächengewässer sowie eines mengenmäßig und chemisch guten Grundwasserzustandes bedarf es der Erstellung flussgebietsbezogener national und international koordinierter Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne. Solche Maßnahmen können auch Bereiche wie Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und so weiter betreffen, die nicht klassisch der Wasserwirtschaft zugeordnet werden. Verschwiegen werden darf dabei ebenfalls nicht, dass die Wasserrahmenrichtlinie auch die Durchsetzung
des Kostendeckungsprinzips einschließlich der umweltund ressortbezogenen Kosten bis zum Jahre 2010 fordert. Das heißt für alle Wassernutzer die Einrichtung kostendeckender Beiträge.
Meine Damen und Herren, spätestens an dieser Stelle wird deutlich, welche gesellschaftliche und damit auch öffentliche Relevanz die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie besitzt. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Gewässerbewirtschaftung sind bis Ende 2009 aufzustellen. Dieses muss mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung geschehen. Wir brauchen eine breite Akzeptanz der Inhalte der Wasserrahmenrichtlinie, um ihre Ziele zu erreichen.
Mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes und der bereits geleisteten Arbeit zur Bestandsaufnahme, der Ermittlung der Belastung und der Beurteilung ihrer Auswirkungen, der biologischen Beschaffenheit und der Kartierung der wasserrahmenrichtlinienrelevanten Fließ- und Standgewässer sowie der Bestandsaufnahme der Küstengewässer und des Grundwassers ist ein erstes Etappenziel bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erreicht. Die Umsetzung der Richtlinie ist ein Prozess, den wir bis über das Jahr 2015 hinaus gestalten und begleiten müssen.
Meine Damen und Herren, wenn wir in unseren Breitengraden über Wasser reden, tun wir das in dem Wissen, dass wir hier bei uns keinen Wassermangel haben. Wir müssen uns aber vergegenwärtigen, dass weltweit bereits ein Verteilungskampf um die Ressource Trinkwasser entbrannt ist. Bereits heute sterben mehr Menschen auf unserer Erde an schlechtem Trinkwasser als an Aids oder in Kriegen. Der Klimawandel verschärft in zunehmendem Maße die Umverteilung der Niederschläge.
Das ist so.
Nordafrika ist zum Beispiel von akuter Wassernot betroffen. Bei systematisch abnehmenden Niederschlägen und wachsender Bevölkerung sind Hungersnöte absehbar. Klaus Töpfer, Chef des Umweltprogramms der UN, konstatiert bereits heute mehr Umwelt- und Kriegsflüchtlinge. In diesem Zusammenhang möchte ich zum Schluss kommen und einmal eine Zahl zum Nachdenken geben. Dr. Richard Tol, Professor für Nachhaltige Umweltentwicklung an der Universität Hamburg, rechnete unlängst anlässlich eines Symposiums „Hamburger Gespräche für Naturschutz“ vor, dass in einer Tasse Kaffee 140 Liter „virtuelles Wasser“ stecken, das beim Kaffeeanbau und bei der Weiterverarbeitung der Bohnen verbraucht wurde.
Meine Damen und Herren, das Thema Wasser verdient unsere ungeteilte Aufmerksamkeit und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Lassen Sie uns das vollenden, was das CDU-regierte Umweltministerium bereits 1992 wollte, nämlich die Unterschutzstellung der Neuendorfer Wiek mit der Insel Beuchel als Naturschutzgebiet.
Es sei daran erinnert, dass die Insel Beuchel bereits 1940 – das sagte der Minister schon – als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Und, Herr Kollege Timm – ich bitte vielleicht mal zuzuhören –, ich denke, Sie sollten auch richtig darstellen, dass alle naturschutzfachlichen Prüfungen, die bisher gelaufen sind, sich eindeutig gegen diesen Kiesabbau ausgesprochen haben.
Der Bereich ist heute ein national bedeutsames Küstenvogelschutzgebiet. Das Gebiet mit der Insel Beuchel ist Lebensraum und Brutgebiet für über 20 Wasservogelarten mit über 1.000 Vögeln. Nun kann ich diese Vögel leider nicht alle so aufzählen wie meine Kollegin vorhin. Im Osten des Gebietes gibt es diesen Sandmagerrasen mit bedrohten Pflanzenarten, wie zum Beispiel dem Ackerfilzkraut. Ich möchte noch betonen, dass die Ausweisung der Neuendorfer Wiek mit der Insel Beuchel als Naturschutzgebiet auch im Interesse der angrenzenden Kommunen liegt, was hier bisher nicht gesagt worden ist.
Im Übrigen, meine Damen und Herren von der CDU – und jetzt hören Sie mal gut zu –,
das Deutsche Filzkraut gehört ebenfalls zu den bedrohten Pflanzenarten im geplanten NSG.
Und in Anbetracht der von Ihrer Parteivorsitzenden inszenierten Patriotismusdebatte
sollte dieser Umstand für Sie Anlass genug sein, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wull ik dei Räd wedder in Platt hollen.
Åwer ik bün mi nich ganz sicher, ob dat all verståhn. Un ik denk, dat måkt blot Sinn, wenn ok dei anner Rädner Platt schnacken. Ik bün mi tämlich sicher, dat Kollegin Schwebs dat nich so richtig kann. Bi Dr. Born weit ik dat ok nich so richtig.
Ja, gut. Und Herr Kokert, glöf ik, dei kann dat ok nich so richtig. Also kommen wir zurück zur hochdeutschen Sprache.
Ich habe lange überlegt. Meine Damen und Herren von der CDU, was soll eigentlich dieser Antrag?
Man könnte den Eindruck gewinnen, Sie tappen bezüglich Ihrer Feststellungen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten
in Mecklenburg-Vorpommern völlig im Dunkeln.
Vielleicht haben Sie auch nur vergessen, und das soll ja vorkommen, dass Ihre Fragen durch die Landesregierung bereits erschöpfend, wirklich erschöpfend, beantwortet wurden.
Ich darf Sie daran erinnern, dass die Kleine Anfrage des Kollegen Kokert vom 31.07.2003, Drucksache 4/655, und die Kleine Anfrage der Kollegin Kerstin Fiedler-Wilhelm vom 23.04.2004, Drucksache 4/1159, Anlass für das Umweltministerium waren, umfangreich zur Gesamtproblematik zu berichten. Und wer richtig zugehört hat, und ich denke, das haben Sie alle, hat gehört, was der Minister eben gerade noch einmal sehr, sehr ausführlich dazu gesagt hat.
Meine Damen und Herren, auch ich hatte mich in meinem Redebeitrag noch einmal ausführlich darauf vorbereitet. Aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich hier nun nicht noch einmal alles wiederholen, was bereits vom Minister gesagt worden ist. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Allein, meine Damen und Herren, ich glaube nicht an Ihr Vergessen. Sie unternehmen hier den kläglichen Versuch, ähnlich wie bei der FFH-Problematik, die Ausweisung von Vogelschutzgebieten zum Buhmann für die – um Ihre Terminologie zu verwenden –, ich wiederhole, zum Buhmann für die wirtschaftliche, kulturelle, soziale und regionale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zu machen.
Aha.
Ich fordere Sie auf...
Ich fordere Sie auf, sachlich zu bleiben und den Prozess zur zwingend erforderlichen Qualifizierung der Meldung von Vogelschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern konstruktiv zu begleiten. Dazu haben Sie, meine Damen und Herren, im Umweltausschuss des Landtages ausreichend Gelegenheit, und dies, das kann ich Ihnen versichern, werden wir auch tun. Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Born, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Hervorragend. Kann ich davon ausgehen,...
Kann ich davon ausgehen, dass Sie Ihren eigenen Antrag so ins Lächerliche ziehen, selbst ins Lächerliche ziehen, dass wir ihn somit praktisch unter Ulk verbuchen können?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Agenda 21 wurde ein umwelt- und entwicklungspolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert von 178 Staaten unterzeichnet. Ziel ist es, die Lebensgrundlagen für alle Menschen und in allen Erdteilen jetzt und zukünftig zu sichern. Leitbild der Agenda 21 ist die nachhaltige Entwicklung. Das heißt, die Befriedigung der Bedürfnisse der heutigen Generation so zu gestalten, dass dies nicht zu Lasten künftiger Generationen geschieht. Nachhaltige Entwicklung erfordert
daher die Vernetzung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte. Eine Entwicklung kann aber nur dann nachhaltig sein, wenn sie umweltverträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig ist.
Die damit verbundenen Probleme können nur in Zusammenarbeit und im Einklang mit unseren Bürgern erreicht werden. Im Kapitel 28 der Agenda 21 werden die Kommunen aufgefordert, Initiativen zu starten, welche die Agenda 21 unterstützen. Daraus leitet sich das Motto der Agenda 21 ab: „Global denken, lokal handeln“. In Mecklenburg-Vorpommern sind schon sieben Kommunen diesem Aufruf mit zahlreichen Projekten und der Bearbeitung von konkreten Handlungsfeldern gefolgt. In manchen Fällen kann man nachhaltige Entwicklung aber nicht lokal begrenzen. Insofern macht es Sinn, dieses Motto „Global denken, lokal handeln“ zu erweitern in „Global denken und regional handeln“. Die EU-Osterweiterung, denke ich, bietet da die Chance, diesem Anspruch über Ländergrenzen hinweg gerecht zu werden.
Insbesondere steht dabei für unser Land Polen im Blickpunkt. Der Beitritt Polens in die Europäische Union stellt aber in Bezug auf eine länderübergreifende Agenda 21 nicht die Stunde null dar. Bereits im Jahr 2000 wurde auf der Basis der gemeinsamen Erklärung von Schwerin durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Woiwodschaft Westpommern eine gemeinsame Umweltkommission eingerichtet. Ich denke, über die Aktivitäten dieser gemeinsamen Kommission hat der Minister soeben sehr umfangreich berichtet.
Diese Regionale Agenda 21 umfasst alle Städte und Gemeinden beiderseits der Grenze, die einen naturräumlichen, historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bezug zum Stettiner Haff haben. Alle Städte und Gemeinden, öffentliche und private Institutionen und Unternehmen sowie alle Vereine in der Region sind eingeladen, der Regionalen Agenda 21 beizutreten und an ihrer Umsetzung mitzuwirken. Die wesentlichen Handlungsbereiche der Regionalen Agenda 21 sind Bildung von lokalen Agenden in Städten und Gemeinden, Umweltbewusstsein und Umweltbildung, nachhaltiger Tourismus, ökologischer Landbau, Vermarktung regionaler Produkte, umweltschonende Technologien, regenerative Energiequellen, das Kulturerbe, Küstenschutzmanagement und die wissenschaftliche Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, ich meine, dieses Beispiel sollte Schule machen. Darüber hinaus gibt es schon eine Regionale Agenda 21, die den gesamten Ostseeraum umfasst, die Baltic 21, in der alle Ostseeanrainer Mitglied sind. Auch der Minister hat darüber berichtet. In Arbeitsgruppen werden Aspekte der Nachhaltigkeit zum Beispiel in der Landwirtschaft, Industrie und im Verkehr bearbeitet. Mecklenburg-Vorpommern ist gemeinsam mit Schweden für den Bereich des Tourismus hauptverantwortlich.
Die Chancen für die Durchsetzung der Ziele der Agenda 21 haben sich mit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten zur EU erhöht. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern sollte sie nutzen. Wir werden somit diesem Antrag zustimmen.
Jetzt ist es schade, dass mein Kollege Kokert nicht hier ist. Kollege Kokert hat in vergangener Zeit mir gegenüber öfter beklagt, wir können ja Anträge stellen, wie wir wollen, aber ihr schmettert sie sowieso alle ab und lehnt sie sowieso alle ab.
Nun ist er nicht da und ich möchte mit den Worten von Jürnjakob Swehn sprechen, der dann sagen würde: Lieber Freund, wenn du das glaubst, dann hast du einen Irrglauben in dir.
Nämlich wenn ein Antrag Sinn macht, und ich denke, Ihr Änderungsantrag macht Sinn in diesem Fall, dann werden wir Ihrem Änderungsantrag selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als umweltpolitischer Sprecher meiner Fraktion ist es mir doch noch ein Bedürfnis, kurz zu diesem Antrag zu sprechen.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten 14 Jahren unzweifelhaft große Fortschritte bei der Verbesserung der Wassergüte unserer Fließgewässer, Standgewässer und des Grundwassers gemacht. Meine Damen und Herren von der CDU, wir wollen, dass die erreichte Qualität so bleibt und besser wird.
Bei Ihnen habe ich seit Kenntnisnahme dieses Antrages daran allerdings so meine Zweifel.
Ich verstehe die Intention Ihres Antrages nicht,
denn Sie waren es doch auch, die die Notwendigkeit der Verringerung des Eintrages von Nährstoffüberschüssen aus der Landwirtschaft in unsere Gewässer erkannten
und haben darauf reagiert,
denn Sie haben den Absatz 3 in den Paragraphen 81 des Wassergesetzes
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
am 11. November 1992 geschrieben. Danach gilt für die Verwendung mineralischer und organischer Düngemittel
und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne Anwendungsbeschränkung ein Verbot von sieben Metern im Uferbereich von natürlichen Gewässern.
Meine Damen und Herren, auch die Regelungen des Absatzes 3 des Paragraphen 81 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern haben mit dazu beigetragen, dass wir heute über weitgehend gesunde Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Ich finde es fast müßig, darauf hinzuweisen, welche Bedeutung diese Tatsache für die Menschen, was Sie ja immer so betonen, für den Tourismus und die Gesundheitswirtschaft in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern besitzt.
Zu den Landwirten habe ich auch sehr gute Kontakte, haben Sie keine Angst.
Sie wollen den Ufern von circa 40.000 Kilometern Fließgewässern und Standgewässern den Schutzstatus gegenüber der Verwendung von mineralischen und organischen Düngemitteln und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nehmen.
Meine Damen und Herren, es ist schon sehr eigenartig, und ich habe vorhin gesagt, dass ich sehr gute Kontakte zu Landwirten habe,
aber aufgrund Ihres Antrages hatte ich nicht einen einzigen Brief und auch keinen Anruf von irgendeinem Landwirt in den vergangenen Wochen,
aber ich hatte mehrere Briefe von Chemiekonzernen aus dem Ruhrgebiet,
mit der Bitte darum – und eigenartig, dass die das da unten wissen –, diesen CDU-Antrag hier heute zu unterstützen.
Ist das Zufall, meine Damen und Herren?
Meine Damen und Herren von der CDU, die Wasserrahmenrichtlinie der EU wird umgesetzt, auch hier in unserem Bundesland. Das Landeswassergesetz wird novelliert werden und ich kann Ihnen sagen, der Paragraph 81 mit seinem Absatz 3 bleibt! Punkt! Die SPD wird Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der globale Klimawandel ist die größte umweltpolitische Herausforderung unseres Jahrhunderts. Deutschland sieht sich gemeinsam mit der EU in einer Vorreiterrolle bei der Bewältigung des Klimapro
blems. Zur Senkung der Treibhausgasemission spielt der Ausbau der erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2010 auf 12,5 Prozent und bis 2020 auf 20 Prozent erhöhen.
Mecklenburg-Vorpommern muss sich im bundesdeutschen Vergleich der Anteile der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung nicht verstecken. Im Jahr 2002 wurden bereits 23,7 Prozent des in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Stromes aus erneuerbaren Energien gewonnen. Die Landesregierung will diesen Anteil kontinuierlich erhöhen. Erklärtes Ziel der Koalition ist es, Forschung und Entwicklung sowie die Umsetzung von erneuerbaren Energietechniken zu unterstützen. Schaut man sich jedoch die Anteile der erneuerbaren Energieträger an der Stromerzeugung in unserem Land an, muss man feststellen, dass gerade die Photovoltaik noch ein Mauerblümchendasein fristet.
Im Jahr 2001 sah es folgendermaßen aus: Feste Biomasse 21 Megawatt, gasförmige Bioenergien 14,8 Megawatt, Windenergie 664 Megawatt, Wasserkraft 2,6 Megawatt und Photovoltaik nur 1,8 Megawatt.
Meine Damen und Herren, die Zukunft der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im Energiemix. Hier wird deutlich, dass in Zukunft neben Windenergie die Potentiale der anderen erneuerbaren Energieträger noch wesentlich stärker genutzt werden müssen. Die Photovoltaik hat da schon wegen ihrer Ressourcen auf Dauer die größten Wachstumschancen, Chancen sowohl im Hinblick auf die Verbesserung der Klimasituation als auch im Hinblick auf die Entwicklung der Photovoltaikbranche mit neu entstehenden Arbeitsplätzen in unserem Land. Ich denke, Mecklenburg-Vorpommern muss hier ebenfalls den Anschluss halten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern und Photovoltaik, da winken schon viele spontan ab. Wenn ich mich jetzt so umdrehe, unser Wirtschaftsminister ist zwar nicht hier,
aber da kann ich mir das auch gut vorstellen. Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, dass in unserem Land nicht genug Sonne scheint, um Solarenergie nennenswert nutzen zu können. Und wenn Sie sich daran erinnern können, gestern wurde es in der Debatte zur Eisenbahnanbindung Usedom noch einmal gesagt,
dass Usedom die sonnenscheinreichste Insel Deutschlands ist. So wurde es gesagt.
Im Landesatlas Erneuerbare Energien M-V 2002 kann man es nachlesen,
mit einer im langjährigen Jahresmittel festgestellten Solarstrahlung von 950 bis 1.050 Kilowattstunden pro Quadratmeter bietet Mecklenburg-Vorpommern im bundesdeutschen Vergleich hervorragende Bedingungen für die Nutzung der Solarenergie. Hinzu kommt, dass Solarzellen nicht nur bei wolkenlosem blauen Himmel funktionieren, sondern auch bei bedecktem Himmel ist das Licht zur Energieerzeugung ausreichend.
Neben den klimatischen Voraussetzungen verfügt Mecklenburg-Vorpommern auch über ein großes Flächenangebot zur photovoltaischen Stromerzeugung. Insbesondere stehen für die kommerzielle Nutzung, der Minister hat es auch schon angedeutet, Deponieflächen, Industriebrachen und alte Militärflächen zur Verfügung. Auf solchen Flächen minimieren sich negative Faktoren großer Anlagen wie Kulturflächenverbrauch, Landschaftsverschandelung und auch der Tourismus wird dabei nicht tangiert. Ich sage Ihnen Folgendes: Mecklenburg-Vorpommern und Photovoltaik, die Voraussetzungen sind da!
Meine Damen und Herren, in Deutschland tut sich was in Sachen Photovoltaik. Die Photovoltaikbranche rechnet weiter mit einer rasanten Entwicklung. Allein in diesem Jahr soll der Markt Prognosen zufolge um etwa 50 Prozent wachsen. Bis 2006 ist mit weiteren 15.000 hoch qualifizierten Arbeitsplätzen zu rechnen.
Der Bundesverband Solarindustrie stellte am 15. März 2004
fest: „Nachfrage nach Solarstromanlagen sprunghaft gestiegen“. Der „Spiegel“ berichtet, in Sachsen und Sachsen-Anhalt will man Megawattsolarparks bauen. Hintergrund dafür sind die im neuen EEG vorgesehenen Einspeisevergütungen für Solarstrom. Erzeuger von Solarstrom erhalten danach 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Das gilt auch für Freiflächenanlagen, soweit sich diese im Bereich eines Bebauungsplanes befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung um weitere 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30-Kilowatt-Anlagen, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100-Kilowatt-Anlagen um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den über 100 Kilowattstunden steigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde bei fassadengebundenen Anlagen.
Diese Einspeiseregelung gilt schon seit dem 1. Januar 2004. Ermöglicht hat dies das so genannte Photovoltaik-Vorschaltgesetz, das im Übrigen auch von der CDU/CSU unterstützt wurde. Die Vergütung soll übrigens 20 Jahre lang gezahlt werden, Herr Kokert. Damit wird die Lücke von dem 2003 auslaufenden 100.000-Dächer-Programm bis zum neuen EEG geschlossen. Solarstromanlagen lassen sich damit allein durch die Einspeisevergütung rechnen, ohne einen Euro Landeszuschüsse.
Darüber hinaus gelten für das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums ab 2004 neue Förderrichtlinien und der Kreis der Antragsberechtigten hat sich erweitert. Im Rahmen dieses Programms fördert der Bund den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder auch durch Teilzuschüsse, mit dem zinsgünstige Darlehen der KfW teilweise vorzeitig getilgt werden.
Neben privaten Nutzern können auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge im Rahmen des Marktanreizprogramms stellen. Mit Zuschüssen wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen für Schulen und Universitäten gefördert. 2004 stehen für das Marktanreizprogramm 200.000 Millionen Euro zur Verfügung. Der Ausbau der Photovoltaik wird außerdem durch die Förderung der Erforschung von neuen Technologien für die Photovoltaik unterstützt. Das Bundesumweltministerium hat dafür 2003 27 Millionen Euro eingesetzt. Und diese Förderung, meine Damen und Herren, soll auf hohem Niveau fortgesetzt werden.
Wir meinen, dass Gründe, Voraussetzungen und Anreize für eine stärkere Nutzung der Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern gegeben sind. Also nutzen wir sie! Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich begrüße auch ganz herzlich die Damen und Herren der Zoos und Tiergärten aus Mecklenburg-Vorpommern und freue mich natürlich sehr, dass Sie heute hier bei unserer Beratung mit dabei sind.
Da gibt es ja Beispiele, Herr Dr. Born.
Mit der Richtlinie 1999/22 der EG des Rates der Europäischen Union über die Haltung von Wildtieren i n Zoos müssen alle Tierparks des Landes bis zum J a h r e 2005 dem europäischen Standard entsprechen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt dadurch, dass die
Mitgliedsstaaten Vorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos in der Gemeinschaft erlassen, um auf diese Weise die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken. Neben dem Ziel setzt die Richtlinie in weiteren folgenden Artikeln, wie Definition, Anforderungen an Zoos, Betriebserlaubnis und Überwachung, Schließung von Zoos, zuständige Behörden, Sanktionen, Umsetzung, In-KraftTreten, den Rahmen für die Umsetzung in nationales und Landesrecht.
Damit kommen auf die zoologischen und tiergärtnerischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern höhere Anforderungen beim Schutz wild lebender Tiere und der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu. Darüber hinaus stellt die Richtlinie aber auch neue Anforderungen an die Zoos hinsichtlich der artengerechten Haltung von Tieren, der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum, der Bestandserneuerung von Arten, der Beteiligung an Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Untersuchungen, der Registrierung des Zoobestandes sowie der Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Vielfältigkeit der in der Richtlinie beschriebenen Aufgaben und Funktionen von Zoos hat die Koalition von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die Umsetzung dieser Richtlinie nicht wie sonst üblich über eine Novelle des Naturschutzgesetzes zu realisieren, sondern über ein eigenes Landeszoogesetz. Und dieses Landeszoogesetz liegt uns nun heute im Entwurf vor. Im Entwurf heißt es, ich zitiere: „Durch das eigenständige Zoogesetz signalisiert Mecklenburg-Vorpommern, dass es den Zoos eine herausgehobene Bedeutung zumisst. Besser als bei der Integration in andere Rechtsmaterien wird deutlich, dass die Zulassung und Überwachung von Zoos eine besondere staatliche Aufgabe darstellt.“
Wichtig ist auch die Einführung einer einheitlichen Zoogenehmigung, hier schon mehrfach erwähnt. Damit sind Zoos in einer behördlichen Hand, was heute mehr und mehr an Bedeutung zunimmt. Mit den höheren Anforderungen an Zoos und Tiergärten wird deutlich, dass diese Einrichtungen einen komplexen und interdisziplinären Charakter haben. Sie sind neben ihrer Funktion für den Arten- und Umweltschutz bedeutsam für Bildung, Wirtschaft, Tourismus und Raumplanung. Auch diesem Ansatz wird der Entwurf des Zoogesetzes gerecht.
Meine Damen und Herren, was die weiteren EG-Richtlinien im Gesetzentwurf anbelangt, es gibt dort nämlich noch einen Teil B in diesem Entwurf, war der Bezug zum Zoogesetz anfänglich nicht so ganz offensichtlich. Schließlich kann man ihn doch über das Wort „Park“ oder „Farm“ in den Begriffen „Wildfarm“ und „Windfarm“ herstellen.
Aber nun Spaß beiseite, die Schließung der Regelungslücke im Zusammenhang mit immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Windfarmen durch die Ergänzung der Anlage 1 zum Paragraphen 3 Absatz 1 des Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes findet ebenfalls unsere volle Unterstützung. Ich bitte um Ihre Zustimmung, um Überweisung dieses Gesetzentwurfes federführend in den Umweltausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Zunächst, Herr Kokert, sind Ihre Aussagen sehr, sehr widersprüchlich, muss ich feststellen. Darüber sollten wir uns im Ausschuss noch einmal unterhalten.
Der Umweltminister hat eben gesagt, es sei eine sehr tierische Angelegenheit. So haben Sie das bezeichnet. Ich denke aber doch, wir sollten diese Angelegenheit deshalb umso mehr mit dem notwendigen Ernst behandeln.
Meine Damen und Herren, mit der Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Haltung von Wildtieren in Zoos müssen alle Tierparks des Landes bis zum Jahr 2005 dem europäischen Standard entsprechen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt dadurch, dass die Mitgliedsstaaten Vorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos in der Gemeinschaft erlassen, um auf diese Weise die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken.
Neben dem Ziel setzt die Richtlinie in weiteren folgenden Artikeln, wie Definition, Anforderungen an Zoos, Betriebserlaubnis und Überwachung, Schließung von Zoos, zuständige Behören, Sanktionen, Umsetzung, InKraft-Treten, den Rahmen für die Umsetzung in nationales beziehungsweise Landesrecht. Damit kommen auf die zoologischen und tiergärtnerischen Einrichtungen in
Mecklenburg-Vorpommern höhere Anforderungen beim Schutz wild lebender Tiere und der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu. Darüber hinaus stellt die Richtlinie aber auch neue Anforderungen an die Zoos hinsichtlich der artgerechten Haltung von Tieren, der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum, der Bestandserneuerung von Arten, der Beteiligung an Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Untersuchungen, der Registrierung des Zoobestandes sowie der Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit der biologischen Vielfalt.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Vielfältigkeit der in der Richtlinie beschriebenen Aufgaben und Funktionen von Zoos hat die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die Umsetzung der Richtlinie nicht wie sonst üblich über eine Novelle des Naturschutzgesetzes zu realisieren, sondern über ein eigenes Landeszoogesetz. Dieses Landeszoogesetz liegt, so, wie wir eben gehört haben, im Entwurf vor und befindet sich derzeit im Verfahren.
Mit den höheren Anforderungen an Zoos und Tiergärten wird deutlich, dass diese Einrichtungen einen komplexen und interdisziplinären Charakter haben. Sie sind neben ihrer Funktion für den Arten- und Umweltschutz auch bedeutsam für Bildung, Wirtschaft, Tourismus und Raumplanung. Um in diesem Zusammenhang Synergieeffekte zu erschließen, ist es aus Sicht der Koalitionsfraktionen erforderlich, das Landeszoogesetz durch ein Zooentwicklungskonzept für Mecklenburg-Vorpommern zu ergänzen. Dieses Konzept sollte aber auch Aussagen zu einer sinnvollen Anzahl, Größe und Struktur von Tiergärten und Zoos in unserem Land treffen. Daher bitte ich um die Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Frage von Herrn Kokert beantworten.
Herr Kollege Kokert, Sie haben vorhin in Ihren Ausführungen gesagt – wenn Sie jetzt mal zuhören, wäre das gar nicht schlecht –, wie oft hat sich dieses Hohe Haus schon mit dieser Problematik befasst. In Vorbereitung dieser Sitzung habe ich in alte Protokolle geguckt, um mich ein bisschen einzulesen und darauf vorzubereiten. Und diese Frage kann ich Ihnen ganz genau beantworten. Und zwar hat sich dieses Hohe Haus das letzte Mal mit der Problematik Abfallwirtschaftsplan in der 3. Wahlperiode in der 35. Sitzung am 03.02.2000 befasst, um Ihre Frage zu beantworten.