Till Backhaus
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, an den vorherigen Tagesordnungspunkt anknüpfen zu können. Der Agrarbericht zeigt ja sehr deutlich, dass die
Land- und Ernährungswirtschaft eine sehr stabile Branche ist und damit natürlich erheblich dem Thema Gesundheitsland zuträglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir präsentieren Ihnen heute den 14. Agrarbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wird dieser vorgelegt. Ich glaube, dass diese umfangreiche Faktensammlung ein Kompendium zur Entwicklung der Landwirtschaft, der ländlichen Räume, der Fischereiwirtschaft und der Ernährungswirtschaft darstellt. Insofern bin ich sehr froh, dass wir heute die Gelegenheit haben, an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen dafür zu loben, angefangen von den Ämtern für Landwirtschaft über die Kolleginnen und Kollegen in der Landesforschungseinrichtung bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Häusern. Ich glaube, bei denen sollten wir uns für dieses Werk bedanken.
Denn wenn ich die Internetzugriffe sehe – auch da ist es ja zu finden –, was da an Fragestellungen eingetragen wird, dann nimmt man schon zur Kenntnis, dass es ein großes Interesse der Öffentlichkeit an der Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft und der Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gibt.
In den zurückliegenden Jahren seit 1990 unterlag die Agrarwirtschaft einem tief greifenden Strukturwandel. Ursächlich dafür war natürlich die Deutsche Einheit, aber auch die sich weiterentwickelnde europäische Agrarpolitik, aber in dem Sinne zu verstehen, dass wir eine quantitative und vor allen Dingen qualitativ hochwertigere Entwicklung im Bereich der Umwelt und des Verbraucherstandards vorangebracht haben.
Es ist deutlich zu erkennen, dass mit den wachsenden Märkten und der zunehmenden Globalisierung die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft diese Anforderungen erfüllt haben. Acht Jahre dieser Erfolgsgeschicht e – meist spannend, sicherlich auch manchmal schwierig, aber an dieser Stelle nach vorne gerichtet – waren eine spannende und interessante Zeit. Dafür sind wir dankbar und ich glaube, wir können auch ein bisschen stolz darauf sein, was die Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren hier geleistet hat. Das Handeln der Landesregierung war von einer klaren Strategie begründet. Die Leitlinien der Agrarpolitik haben wir 2000 vorgelegt und an diesem Leitprinzip halten wir fest. Betrachtet man die Entwicklung, die Ergebnisse und Leistungen im Marktfruchtbau, in der tierischen Produktion, im ökologischen Landbau, in der Fischwirtschaft und nicht zuletzt das Antlitz unserer ländlichen Dörfer und Gemeinden, dann ist eines, glaube ich, klar geworden: Die Strategie war richtig und sie ist erfolgreich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, MecklenburgVorpommern spielt im Agrarbereich in der Champions League innerhalb von Europa. Gerade mit diesem Agrarbericht und mit dem zurückliegenden Jahr 2005 wird deutlich, dass wir Themen, die von besonderer Bedeutung in der politischen Entwicklung waren, haben mitgestalten können. An erster Stelle nenne ich natürlich die Umsetzung der EU-Agrarreform aus dem Jahr 2003, wo immerhin Mecklenburg-Vorpommern etwas über 400 Millionen Euro jährlich in die ländlichen Räume, in die Landwirtschaft hineingeben kann und diese Mittel stabil bleiben.
Mit einem Paradigmenwechsel hin zu der Förderpolitik, weg von der Produktionsförderung, hin zu einer Honorierung der Landwirte für die Pflege der Kulturlandschaft haben wir den richtigen Weg eingeschlagen und das haben die Landwirte mittlerweile in Europa und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern erkannt. Andere Stichworte sind aber auch die Vorbereitung für die neu zu gestaltende Förderpolitik in der kommenden Periode, nämlich von 2007 bis 2013. Und wir werden jetzt sehr schnell unser Operationelles Programm und damit die ELER-Verordnung umsetzen können. Ich bin froh, dass wir für die Finanzierung der europäischen Fonds oder zumindest für diese Bereiche jetzt Klarheit haben.
Oder ich erinnere an die Zuckermarktordnung, ein Thema, das für Mecklenburg-Vorpommern von allergrößter Bedeutung war. Wir haben nicht mit diesem Ergebnis gerechnet. Wir können in Mecklenburg-Vorpommern damit leben und ich hoffe, dass unsere beiden Zuckerfabriken damit in ruhiges Fahrwasser geleitet werden. Und nicht zuletzt nenne ich die neuen bundespolitischen Rahmenbedingungen nach der Bundestagswahl.
Kernstück der jährlichen Agrarberichterstattung ist selbstverständlich die ökonomische Auswertung der Ernteerträge und der Leistungen. Trotz der komplizierten Witterungsbedingungen erreichten die Landwirte 2005 mit 38,7 Doppelzentner je Hektar Winterraps ein Spitzenergebnis in Deutschland, nämlich Platz zwei, oder mit 69 Doppelzentner Getreide insgesamt Platz vier. Auch die Ernteerträge in den sonstigen Bereichen rangieren hier an der Spitze von Deutschland mit. Mecklenburg-Vorpommerns Bauern fuhren damit eine Ernte ein, die immer noch deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt, und ich glaube, darauf kann man stolz sein. Das heißt, unsere Strukturen, das Know-how und die Rahmenbedingungen bewähren sich ausdrücklich, auch unter schwierigeren Bedingungen, die wir zu verzeichnen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wirtschaftliche Entwicklung findet ja nicht im Vakuum statt. Es sind immer auch politische Rahmenbedingungen zu erfüllen und diese maßgeblich mit zu beeinflussen. Wenn die Zahlen des Agrarberichtes 2006 eine erfreuliche und positive Entwicklung dokumentieren, dann heißt das auch, dass die Landesregierung alles dafür getan hat, um die politischen Weichen für eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu stellen. Die größte Herausforderung für die Landwirte im zurückliegenden Jahr war, das neue System der Agrarverwaltung aufzubauen und damit die Umsetzung der EUAgrarreform. Hierfür haben wir einen völligen Paradigmenwechsel eingeleitet, wir haben ein völlig neues Flächenidentifikationssystem eingeführt. Und ich kann hier heute sagen, dass dieses mit Erfolg gelungen ist.
Auf der Basis der Antragstellungen 2005 – im Übrigen mittlerweile mit einem Stückchen weniger Bürokratie – haben wir für die Landwirte erstmalig die Zahlungsansprüche zugeteilt und es war richtig, dass wir die Entkopplung vorgenommen haben, also hin zu den Leistungen, die die Landwirte insgesamt für die Kulturlandschaft erbringen. Auch Cross Compliance, was ja zu einem
Schimpfwort zu werden drohte, ist in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern doch relativ positiv umgesetzt worden. Gemeinsam haben wir außerdem erreicht, dass die Vorauszahlungen, so, wie es versprochen war, am 28. Dezember des letzten Jahres, nämlich 320 Millionen Euro, direkt an die Landwirte auszureichen, erfolgt sind, um damit Liquidität in den Betrieben zu sichern.
Was mich ganz besonders freut, ist, dass wir wieder stärker investieren in die landwirtschaftliche Urproduktion hinein. Im Übrigen, auch das ist erfreulich, weist der Agrarbericht seit 2004 eine Gewinnentwicklung und beim Eigenkapital eine positive Veränderung der Entwicklung insgesamt aus. Immerhin sechs Prozent Zuwachs, meine Damen und Herren, haben wir in der Kapitalrendite. Das heißt, das eingesetzte Kapital verzinst sich in den Landwirtschaftsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern mit sechs Prozent. So eine Bank muss man sich zurzeit schon suchen, um solche Zinsen zu erreichen. Damit liegen wir deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die Landwirte haben Nettoinvestitionen von 59 Euro je Hektar im Ackerbau und 71 Euro im Futterbau getätigt. Das zeigt, wir haben wieder stärkere Investitionsanreize. Und diese nüchternen Zahlen sollen das auch umsetzen.
Daraus leite ich erstens ausdrücklich ab, die Landwirte haben wieder Mut zu Investition und Innovation. Zweitens, die Agrarreform hat Planungssicherheit und wirtschaftliche Flexibilität für die Landwirte erbracht. Also allen Unkenrufen zum Trotz, meine Damen und Herren, war es richtig, das Kombinationsmodell für die Auszahlung der Fördermittel in die Landwirtschaft hinein nach dem Prinzip des Landes Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Europäischen Union umzusetzen.
So ist die Investitionsbereitschaft wieder deutlich gestiegen. Allein reine Fördermittel, woraus knapp 50 Millionen an Investitionen geworden sind, sind ausgereicht worden. Dies ist ein deutlich positives Zeichen.
Die Stabilität unserer Landwirtschaftsbetriebe ist weiterhin so darzustellen: Die Zahl von 5.150 landwirtschaftlichen Betrieben mit einer durchschnittlichen Wirtschaftsfläche von 264 Hektar im Vergleich zu den alten Bundesländern oder zum gesamten Bundesdurchschnitt mit knapp 50 Hektar zeigt, welchen Strukturvorteil wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Natürlich bereitet uns insgesamt die Entwicklung im Arbeitskräftebereich in der Landwirtschaft, der Fischerei und der Forstwirtschaft Sorgen. Nominell wird der Rückgang nicht so deutlich, denn immerhin arbeiten in der Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern nach wie vor mehr als 21.000 Menschen. Leider müssen wir aber erkennen, dass davon nur 14.300 vollbeschäftigt werden und wir damit tatsächlich Rückgänge in diesem Bereich zu verzeichnen haben.
Die Ursache liegt in folgenden Dingen begründet: Zum einen sind der Mechanisierungs- und der Kostendruck sehr hoch und zum anderen haben wir einen Rückgang der Tierbestände insbesondere im Milchviehbereich zu verzeichnen. Wir haben nur eine Quote von 1,35 Millionen Tonnen. Wenn wir auf eine durchschnittliche Kuhleistung in Mecklenburg-Vorpommern von 8.500 oder 8.354 Kilogramm zurückblicken können, dann liegen wir
auf Platz drei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und wir liegen immerhin mit 617 Kilogramm pro Kuh über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Dieser Produktionsfortschritt führt natürlich auch zum weiteren Abbau von Personal.
Ich bin im Übrigen – und das will ich an dieser Stelle auch sagen – der Koalition dankbar dafür, dass ich in der Bodenpolitik immer unterstützt worden bin. Ich glaube, es ist richtig, absolut richtig, dass wir, insbesondere was das Eigentum der Landesflächen anbetrifft, immer darauf gesetzt haben, diejenigen zu belohnen, die die Flächen bewirtschaften, die möglichst viele Menschen beschäftigen und einen hohen Grad an Veredlung gewährleisten.
Sie haben es wahrscheinlich aus den Medien aufgenommen, dass wir aktiv verhandelt haben und auf Arbeitsebene die Verhandlungen gescheitert sind. Wir waren a l s Land Mecklenburg-Vorpommern bereit, die BVVGFlächen zu übernehmen. Der Bund hat hier aber Konditionen angeboten, die wir so nicht akzeptieren können. Wir werden auf höchster politischer Ebene weiterverhandeln und ich hoffe, wir kommen noch zu einem Ergebnis. Auf der anderen Seite nehme ich aber auch zur Kenntnis, dass die BVVG mittlerweile ein Stückchen flexibler wird, und damit haben wir zumindest ein Teilziel erreicht.
Ich will auch noch mal ein paar Leistungen ansprechen, die mich immer wieder beeindrucken und deutlich machen, dass die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern ihr Handwerk verstehen. Es sind endlich wieder mehr Investitionen auch im Schweinebereich zu verzeichnen. Mit 23,7 Ferkeln je Sau liegen wir auf Platz eins in der Bundesrepublik Deutschland. Ich glaube, auch das zeigt, was hier in den letzten Jahren an Know-how entstanden ist.
Der Ausbau alternativer Arbeitsplätze in unserem Bereich zeigt deutlich positive Tendenzen. Der Landwirt wird auf der einen Seite hochwertige Lebensmittel produzieren und auf der anderen Seite sind wir dabei, den Landwirt zum Energiewirt zu machen. Am Jahresende werden wir immerhin 120 Biogasanlagen in Betrieb haben, woraus wir im Übrigen 15 Prozent der Haushalte dann mit Strom versorgen können. Ich glaube, die Bioenergie, davon bin ich seit Jahren überzeugt, ist ein Zukunftsmarkt für die Landwirtschaft, für die ländlichen Räume, um damit auch zukunftsfähige neue Arbeitsplätze zu sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden aber auch in den nächsten Jahren erleben, dass wir weitere alternative Entwicklungen anschieben können. Bald werden wir in den nächsten Wochen die erste Aquakulturanlage – und damit bin ich bei dem anderen Fachbereich, der im Agrarbericht eine breite Darstellung erfährt – in einer nicht mehr genutzten Stallanlage eröffnen. Wir haben bereits eine Versuchsanlage am 14. März, die uns ja gehört, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, für die Landesforschung in Betrieb genommen. Wir sind davon überzeugt, dass das Patent, das durch die Landesforschung entwickelt worden ist, uns neue alternative Möglichkeiten gibt, hochwertige Lebensmittel im Fischbereich zu entwickeln. Hier kann sehr viel an Potenzial in Mecklenburg-Vorpommern ausgenutzt werden. Wenn man sich
überlegt, dass wir in Deutschland etwa 1,6 Millionen Tonnen Fisch verbrauchen – ich glaube, das ist eine interessante Zahl –, aber nur 350.000 Tonnen auf den Weltmeeren oder in den Binnen- und Küstengewässern produzieren, dann heißt das, hier liegt ein Feld vor uns, wo gerade Mecklenburg-Vorpommern sich neuen Entwicklungen stellen wird und stellen muss. Wir werden das ganz massiv unterstützen und auch fördern.
Ich will abschließend noch ein Thema ansprechen, das uns in der letzten Legislaturperiode von großer Wichtigkeit war, gerade für die nachfolgenden Betriebe der ehemaligen LPGen, nämlich die Altschulden. 15 Jahre nach der deutschen Einheit ist es uns gemeinsam mit dem Bund gelungen, die letzten einheitsbedingten ostdeutschen Probleme der Landwirtschaft zu lösen. Das wäre unter einer anderen Bundesregierung nie, wage ich zu behaupten, möglich gewesen. Damit haben wir die Weichen gestellt, dass auch diese Betriebe in die Zukunft geführt werden können. Am 31. August 2005 lief die Frist ab, in der die Anträge auf Ablösung der Altschulden durch eine Einmalzahlung durch diese Betriebe gestellt werden konnten. Zunächst schleppten 222 von insgesamt 246 Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,6 Milliard e n Euro Altschulden mit sich herum. Wir haben analysiert, dass 404 Millionen Euro an Ablösesumme jetzt die Betriebe bereit sind zu zahlen. Wir haben hiermit im Übrigen eine Quote der Landwirtschaftsbetriebe, die ablösen wollen, von 90 Prozent. Das ist ein Riesenerfolg und damit können diese Betriebe in die Zukunft schauen.
Ich will abschließend die Stichworte noch mal nennen, die uns in den letzten Wochen und Monaten von allerhöchster Bedeutung waren, auch wenn das vielleicht zum Schmunzeln ist, aber ich will das noch mal sagen: Wir haben uns erfolgreich im Bund durchsetzen können, dass wir die neue Düngeverordnung, die in den letzten zwei Tagen hier eine wichtige Rolle gespielt hat, haben. Ich bin froh, dass wir in der nächsten Legislaturperiode dieses Thema anfassen und dann auch die wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen umsetzen werden. Dieses werde ich jedenfalls überall dort, wo ich bin, auch so vertreten.
Wir haben aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern heraus gemeinsam mit Niedersachsen und mit NordrheinWestfalen die Schweinehaltungs- und die Legehennenhaltungshygieneverordnung auf den Weg gebracht, die in Kürze unterzeichnet wird. Daran hängt im Übrigen allein ein Umsatz von 3 Milliarden Euro innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dass das jetzt endlich gelungen ist, ist ein Riesenerfolg. Und wir werden das TÜV-System für Stallhaltungssysteme jetzt einführen. Ich glaube, ein Riesenerfolg ist auch, dass wir die Zuckermarktordnung umgesetzt haben. Und es wird darauf ankommen, deutlich zu machen, dass uns die Erhaltung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz im Rahmen der Föderalismusdebatte gelungen ist. Auch dafür danke ich dem Ministerpräsidenten noch einmal ausdrücklich, dass wir das gemeinsam haben so durchsetzen können.
Wir sind davon überzeugt, dass unsere Agrarwirtschaft nach wie vor eine der tragenden Säulen der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern sein wird. Die Landesregierung steht für eine Agrarwirtschaft, die sich durch Modernität auszeichnet und die Rahmenbedingungen setzt, um die Landwirtschaft als innovativen,
aber auch multifunktionalen Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln, und dieses auch in einer Form, dass sich die moderne Agrarpolitik an die gesamte Gesellschaft richtet. Dabei soll sie Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz genauso wie Ressourcenschutz – ausdrücklich sage ich das, das machen wir nämlich auch –, die Nachhaltigkeit, aber auch die Verbrauchersicherheit sichern.
Ich glaube, wir brauchen uns um die Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern keine Sorgen zu machen, im Gegenteil, wir haben Bereiche dabei, die mit deutlichem Wachstum unterlegt sind. Deswegen sage ich hier abschließend noch einmal ausdrücklich: Wer denn in der Öffentlichkeit sagt, wir würden bestimmte Teilbereiche der Agrarwirtschaft nicht mehr fördern, der sagt entweder wissentlich die Unwahrheit oder er weiß nicht, wovon er spricht. Es ist der blanke Unfug, wenn der BUND behauptet, wir würden in der Zukunft den ökologischen Landbau nicht mehr fördern.
Ich sage hier ausdrücklich, in den Planungen, die wir vorgesehen haben, werden wir mehr Geld zur Verfügung stellen als jemals zuvor, und zwar in erheblichen Summen, die obendrauf gelegt werden. Deswegen sage ich auch noch mal, wer sich die Zahlen in dem Agrarbericht anschaut, der wird erkennen, in welchem Bereich es eigentlich solche Vergleichszahlen gibt. Wir können zahlenmäßig belegen, dass die Agrarwirtschaft insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt ist. Ja, die Agrarpolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist aus meiner Sicht jedenfalls in einem guten und soliden Fahrwasser. Dies soll so bleiben und ich bin davon überzeugt, die Landwirte werden dieses auch so sehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, der Deutsche Bundestag hat heute das Informationsgesetz verabschiedet. Das ist ein zustimmungspflichtiges Gesetz, das heißt, wir werden für dieses Gesetz, das im Übrigen auch in der Verbraucherschutzministerkonferenz schon mehrfach Thema war,
nach umfänglichen Beratungen in den Bundesratsausschüssen die Möglichkeit haben, uns dort einzubringen. Ich kann hier heute versichern, dass wir das tun werden. Und wenn man sich den Werdegang dieses Verbraucherinformationsgesetzes anschaut, dann darf ich für unsere Fraktion feststellen, dass wir Sozialdemokraten dieses Verbraucherinformationsgesetz seit vielen Jahren wollen
und dass damit letzten Endes auch das verbriefte Verfassungsrecht auf Information der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird.
Wir leben nun einmal in einer Dienstleistungsgesellschaft und der mündige Bürger hat ein Recht darauf, Informationen zu den verschiedensten Produkten und Produktbereichen zu erhalten und damit letzten Endes zu Informationen zu gelangen, die objektiv sind, die aber auch deutlich machen, wenn Gefahren drohen. Deswegen sage ich hier an dieser Stelle auch, über die Vorstellung, dass alles und jedes im Rahmen der Verwaltungsabläufe zum Nulltarif zu händeln ist, muss man sich unterhalten, denn wir sind sehr wohl der Auffassung, dass, wenn zusätzliche Gesetze erlassen werden, wir auch eine Regelung finden müssen, damit die Ansprüche des mündigen Bürgers erfüllt werden, aber zusätzliche Informationen müssen dann auch über eine Gebührenordnung geregelt werden. Ich halte das absolut für richtig. Deswegen glauben wir auch, dass die Fragestellungen, die wir aufgerufen haben, insbesondere zu den Interessengruppen, berücksichtigt werden. Die drei will ich abschließend noch einmal nennen:
Da ist erstens der informationsbedürftige Verbraucher. Da ist schon einiges genannt worden. Das gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern das gilt auch für Industrieprodukte als solche. Das heißt, dass wir ganz klare Informationen darüber benötigen, wie und wo die Primärproduktion stattgefunden hat, und wir haben auch die Pflicht, diese Kette weiterzuverfolgen. Zum Zweiten müssen wir uns darüber klar sein, dass Behörden- und Verwaltungshandeln zum Wohle der Bürger nicht eingeschränkt oder gar behindert werden darf. Dieses haben wir reichlich erfahren. Ich erinnere nur an das Nitrofenproblem seinerzeit. Letzten Endes haben wir auch die Verantwortung für Wirtschaftsunternehmen. Birkel lässt grüßen, sage ich nochmals. Deswegen muss dieses eine verfassungsrechtliche Grundlage haben, alles andere hilft uns nicht weiter.
Insofern ist, glaube ich, dieses, was wir jetzt an Gesetzesgrundlage haben, eine gute Basis. Ich gehe davon aus, dass wir die eine oder andere Änderung auch im Bundesratsverfahren umsetzen werden. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Nachdem wir eine Vorlesung aus der Sicht einer Internetrecherche gehört haben, will ich mich auf das Wesentliche beschränken.
Die Aale gehören sicherlich in Europa, auf der Welt zu einem der Themen, die die Weltwirtschaft tatsächlich ein Stückchen mit beeinflussen. Und dass wir insgesamt in Europa im Welthandel mit diesem Objekt der Begierde ein echtes Problem haben, ist in den Redebeiträgen bereits deutlich geworden. Wenn man sich aber die Zahl noch einmal auf der Zunge zergehen lässt, und das will ich hier machen, dann sagen die Schätzungen, dass wir in Europa um die 30.000 Tonnen Aal pro Jahr tatsächlich fangen und damit ein Umsatzerlös von 200 Millionen Euro erzielt wird. Dass wir hier zu Fangbeschränkungen kommen müssen, um die Aalbestände gesunden zu lassen, ist bereits deutlich geworden. Dass wir uns überall in Europa einig sind, dass der Aal geschützt werden muss und er gesunden muss, ist die eine Seite, aber auf der anderen Seite ist es leider so, dass nach wie vor europäische Mitgliedstaaten Glasaalfänge durchführen lassen. Für mich ist es eine Sünde, dass so etwas heute noch passiert, und ich bin der Auffassung, grundsätzlich müssen die Glasaalfänge untersagt werden.
Ich meine, noch einmal an einigen Zahlen deutlich machen zu können, wie wir in Mecklenburg-Vorpommern von dem tatsächlichen Produkt und dem Geschäft abhängig sind. Durch die Binnenfischerei in MecklenburgVorpommern sind im vergangenen Jahr immerhin noch 48 Tonnen Aal gefangen worden mit einem Erlös von 512.000 Euro. Wenn man sich die Zahl von 1990 anschaut, dann waren es noch 150 Tonnen im Vergleich zu knapp 50 Tonnen im letzten Jahr. Das macht deutlich, in welcher Situation sich die Aalbestände auch bei uns befinden. Aus diesem Grunde haben wir festgelegt, Frau Holznagel, dass wir mit dem neuen FIAF-Programm sehr wohl auch Besatzmaßnahmen fördern werden. Ich gehe davon aus – ich bin jetzt selber in Brüssel gewesen und habe dazu verhandelt –, dass die Europäische Kommission unserem Vorschlag, das Aalmanagementprogramm europaweit nach dem Modell von Mecklenburg-Vorpommern einzuführen, folgt. Ich glaube, es ist richtig gewesen, dass wir alle Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bonitiert haben.
Wir haben zum Glück in fast allen Gewässern nach wie vor Aale aufgefunden, aber es muss auch darum gehen, die Staustufen beziehungsweise die Wasserkraftwerke im Auge zu behalten, um dem Wanderwillen dieser Tiere nachzukommen.
In dem Zusammenhang ist mir außerordentlich wichtig, dass wir der Kommission haben deutlich machen können, dass wir mit unserem Aalmanagementprogramm auf der sichereren Seite sind im Vergleich zu dem, was die Kommission zunächst vorgeschlagen hatte. Ich selber habe in der Agrarministerkonferenz vorgeschlagen, dass die Bundesregierung sich massiv dafür einsetzt, dass wir zu
neuen Verfahren kommen, ich habe den Eindruck, nachdem die Kommission ihren Verordnungsentwurf zurückgenommen hat, mit Erfolg. Wenn man sich überlegt, es sollte dazu führen, dass pro Monat 14 Tage keine Fänge von Aal durchgeführt werden. Ich habe versucht, der Kommission darzustellen, was das bedeutet, und habe gefragt, ob wir hinter jeden Angler, hinter jeden Fischer einen Kontrolleur stellen sollen mit dem Ziel, darauf zu achten, ob hier noch Aal gefangen wird. Nein, dieser Verordnungsentwurf ist zurückgezogen worden und ich gehe davon aus, dass man genau auf das einschwenkt, was wir gemacht haben, und zwar gezielt die Bestände gesunden zu lassen, Besatzmaßnahmen zu fördern und auf der anderen Seite alles dafür zu tun, um durch Wissenschaft und Forschung die Vorkommen in der Saragossosee weiter zu eruieren und dann Ableitungen vorzunehmen.
Neben dem Aspekt der Besatzmaßnahmen wachsen in Europa im Übrigen etwa 10.000 Tonnen in Aquakulturanlagen heran. Auch hier wird deutlich, dass, wenn die Glasaale ein Wertprofil von – das ist richtig – aktuell 900 bis 1.200 Euro haben, diese Produkte als solches am Markt nicht mehr zu platzieren sind. Ein leidiges Beispiel haben wir bereits in Demmin. Diese Anlage konnte nicht weitergeführt werden, was die Aalaufzucht anbetrifft, und ist in Insolvenz gegangen. Dies hängt ausschließlich damit zusammen, dass die Glasaalpreise so sprunghaft von 350 Euro auf über 900 Euro angestiegen sind. Insofern glaube ich, dass wir mit dem Antrag insgesamt ein gutes Signal senden.
Ich halte es auch für richtig, dass wir uns mit dem Kormoran weiter beschäftigen. Der Deutsche Fischereitag in Mecklenburg-Vorpommern hat gezeigt, dass es notwendig ist, dass wir endlich in Europa zu einem einheitlichen Kormoranmanagement kommen, und dass die Bundesregierung in gleicher Weise aufgefordert ist, den Kormoran von der Roten Liste herunterzunehmen mit dem Ziel, diese Bestände wieder ein Stück abzusenken. Insofern unterstütze ich diesen Antrag und hoffe,
dass wir mit diesem Objekt der Begierde, dem Aal, dem europäischen Aal, ein Stückchen weiterkommen. Den Änderungsantrag unterstütze ich. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Beispiel der Gentechnik zeigt sich sehr deutlich, dass neue Technologien des 21. Jahrhunderts keine Selbstläufer sind. Je weiter sie in ungewisses Neuland vorstoßen, desto kritischer und deutlicher – und längst natürlich auch bekannt in unserem Land, nicht nur in naturwissenschaftlichen Kreisen, sondern auch in der breiten Masse der Bevölkerung – wird die Art des Ausmaßes und letztes Endes auch die Verantwortbarkeit dieser Technologien. Oft schlägt sich hier eine tiefgründige Skepsis am technischen Fortschritt nieder. Auch das nehmen wir in unserem Bundesland zur Kenntnis. Die Landesregierung nimmt die Ängste und natürlich auch die Besorgnisse der Bevölkerung sehr ernst. Die Sicherheit für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten und Gefahren für die Umwelt abzuwenden hat dabei allerhöchste Priorität. Auf der anderen Seite – und das ist hier in den Beiträgen ja schon deutlich geworden – muss es in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland ins
gesamt darum gehen, das Thema der Biotechnologie und damit auch die Gentechnologie wissenschaftlich bearbeiten zu können. Das ist eine Grundvoraussetzung für die weitere Entwicklung unseres Landes.
Nichtsdestotrotz sagen wir, und das habe ich immer wieder deutlich gemacht, wir brauchen die Wahlfreiheit für die Verbraucherin und Verbraucher sowie für die Landwirte. Der Landwirt muss selber wählen können, möchte er konventionelle, möchte er ökologische oder möchte er aufgrund besonderer Entwicklungen auch gentechnisch veränderte Produkte produzieren. Wir brauchen Sicherheit für diejenigen, die mit diesen Produkten umgehen. Deswegen haben wir gerade in den Koalitionsverhandlungen deutlich gemacht, dass der Haftungsfonds ganz klar aus der Wirtschaft selber kommen muss. Das heißt, diejenigen, die im Zusammenhang mit der Gentechnologie die Entwicklung anschieben wollen und einen Vorteil daraus erzielen möchten, sollen in diesen Fonds einzahlen. Das halte ich nach wie vor für absolut richtig.
Der Antrag der Regierungskoalition steht ganz klar für einen verantwortungsbewussten Umgang mit unserer Umwelt, um natürlich die Risiken und auch die Chancen abwägen zu können. Wir sind im Übrigen als erstes Bundesland in den bundesweiten Versuch eingestiegen. Ich möchte ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, weil hier immer wieder gesagt wird, es werden verschiedenste gentechnisch veränderte Produkte im Lande angebaut, dass das so nicht wahr ist. Es gibt zurzeit drei Maissorten, die weltweit und von der Europäischen Union zugelassen sind. Derjenige, der dieses Produkt anbauen will, hat das Recht, diese Produkte anzubauen. Das ist nun einmal geltendes Recht. Dass wir sehr genau aufpassen, wie und auch unter welchen Voraussetzungen das geschieht, ist klar. Ansonsten laufen in Mecklenburg-Vorpommern wissenschaftliche Versuche, mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Die Erfahrungen zeigen sehr wohl, dass wir Abstandsregelungen deutlicher entwickeln müssen, als wir das noch vor einigen Jahren gedacht haben. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Wissenschaft uns hier auch etwas schuldig ist, und zwar uns schnell klare Hinweise zu geben, wie man mit solchen Entwicklungen umgeht. Ich halte es nach wie vor für richtig, dass wir den bundesweiten Versuch mit anderen Bundesländern auch hier umgesetzt haben.
Freisetzung und Anbau von gentechnisch veränderten Organismen – die Kurzbezeichnung GVO dürfte inzwischen ja allen geläufig sein – erfolgen auf der Grundlage von internationalen, europäischen und natürlich auch den nationalen Gentechnikrechtssetzungen, die wir in Deutschl and haben. Daran hat das Land Mecklenburg-Vorpommern aktiv mitgewirkt. In Deutschland ist es im Übrigen so – fälschlicherweise werde ich immer bezichtigt, dass ich die Genehmigungen erteilen würde –, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder aber das Bundessortenamt dafür die Genehmigung erteilen. Wir als Landwirtschaftsministerium sind für die Genehmigung nicht zuständig. Das möchte ich hier ausdrücklich noch einmal sagen.
Die Landesregierung hat sich seit Beginn der Verhandlungen um die Novellierung des Gentechnikrechtes für eine sach- und fachgerechte Umsetzung der sogenannten Freisetzungsrichtlinie der Europäischen Union eingesetzt. Erinnern darf ich jedoch daran, dass für das Gen
technikrecht in Mecklenburg-Vorpommern das Sozialministerium ausdrücklich Verantwortung zeigt. Schließlich ist unser Ressort stark betroffen und deshalb hat sich das Landwirtschaftsministerium stets für die Möglichkeiten des Nebeneinanders und der friedlichen Koexistenz eingesetzt, um damit die verschiedenen Bewirtschaftungssysteme umzusetzen. Dafür gibt es noch keine klare Rechtssetzung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grunde haben wir als Haus und ich selber auch die Initiative ergriffen und den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich empfohlen, und zwar gemeinsam mit dem Bauernverband, so lange auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zu verzichten, bis wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland klare und eindeutige Rechtsvorschriften haben. Daran halte ich nach wie vor fest.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich sagen, dass es natürlich eine ganze Reihe von Produktgruppen gibt, bei denen Gentechnik keine Rolle spielt. Bei anderen Produktgruppen wissen wir heute, dass diese sehr wohl mit gentechnisch veränderten Organismen erzeugt worden sind. Auf europäischer Ebene wurde daher die Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln geregelt, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Anders verhält es sich dagegen bei Lebens- und Futtermitteln, die mithilfe von gentechnisch veränderten Produkten erzeugt worden sind. Ich nehme einmal das Beispiel der Milch. Wir haben heute zum Teil Produkte dabei wie das Sojaschrot, die aus gentechnisch veränderten Produkten erzeugt worden sind und indirekt die Milch daraus produziert worden ist. Es sind bis heute keine Gefahren aufgetreten, denn es unterliegt einer sehr intensiven Kontrolle. Ich halte – und das ist ja der Gegenstand dieser Debatte – die vollständige Kennzeichnungspflicht für richtig und für sinnvoll. Nichtsdestotrotz halte ich das weitere Forschen an diesem Thema für unerlässlich, um damit mehr Sicherheit gegenüber anderen Ländern der Welt entwickeln zu können. Zum Ausgleichsfonds habe ich bereits was gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem haben wir immer wieder Folgendes deutlich gemacht: Vor der Zulassung von gentechnisch veränderten Sorten müssen auch die Regeln der guten fachlichen Praxis beim Anbau von Gensorten formuliert sein. Das Fehlen einer Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung hat daher nicht nur dazu beigetragen, die Akzeptanz zu minimieren, sondern wir brauchen diese dringend. Ich weiß aber, dass der Bundesminister intensiv daran arbeitet. Wir haben in diesem Zusammenhang immer wieder deutlich gemacht, dass an dem Beispiel des gentechnisch veränderten Mais – auch Bt-Mais genannt – das Bundessortenamt in Hannover bereits 1998 die Vorvertriebsgenehmigung erteilt hat und damit das Saatgut angewendet werden konnte. In Deutschland ist dieses Saatgut im Übrigen auch seit 1998 a n g ewandt worden. Ich glaube, wir brauchen hier eine Versachlichung dieser Diskussion. Von diesen Empfehlungen weichen wir nach wie vor ab, weil es mangelnde Haftungsregelungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt. Stattdessen habe ich ganz bewusst die Schirmherrschaft für den Erprobungsanbau übernommen. Die Ergebnisse dieses Erprobungsanbaus werden sicherlich Eingang bei dieser zu entwickelnden Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung finden. Ich habe es dem Bundes
minister mitgeteilt, dass wir hier neue Erkenntnisse haben und von daher die Abstandsregelung erhöhen sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wenn der Landtag Mecklenburg-Vorpommern diese Bemühungen als solche würdigt, dass wir hier eine klare Linie haben, um die Risiken, aber auch die Chancen zu erkennen, wir diese wissenschaftlich begründet umzusetzen haben, dann finde ich das richtig. Von dieser geraden Linie – und das ist hier auch so gemacht worden in den letzten Jahren – werden wir auch künftig nicht abweichen. Insofern bitte ich um Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank.
Ich will es auch kurz machen.
Der Hintergrund ist doch klar. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung, an der ich ja auch mitwirken durfte, in Berlin ganz klar festgeschrieben, dass eine Überarbeitung der sozialen Sicherungssysteme in der Landwirtschaft kommen muss. Das liegt ganz klar auf der Hand. Frau Holznagel, es hat doch keinen Sinn, den Landwirten oder uns allen jetzt zu erzählen, es muss alles so bleiben, wie es ist.
Das wird gar nicht gehen.
Nein, ich habe es auch so nicht verstanden.
Ich war ja noch nicht ganz fertig.
Ich will an den Zahlen deutlich machen, warum und weshalb wir ein Sondersystem Landwirtschaft haben. Dass da 3,8 Milliarden Euro hineinfließen, ist hier gesagt worden. Das ist ein Zuschuss der Bundesrepublik Deutschland, des Steuerzahlers an die Landwirtschaft. Der Hintergrund ist ganz einfach. Wir hatten – die Zahl kann man sich vielleicht noch mal auf der Zunge zergehen lassen – 1995 in Deutschland noch 587.000 Landwirtschaftsbetriebe und wir liegen heute bei 395.000. Das heißt, die Gruppe derjenigen, die als Beitragszahler in dieses System einzahlen, wird immer kleiner und der Zuschussbedarf des Bundes aufgrund der Situation der Strukturen wird immer größer.
Das ist ähnlich wie bei der Gesundheitsreform oder bei der Rentenreform. Das ist so. Dieses System ist marode und muss erneuert werden.
Deswegen haben wir ja angefangen. Im Übrigen, wenn man sich überlegt, wir hatten noch vor zwei, drei Jahren 19 oder 21 Landessozialversicherungssysteme innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind mittlerweile bei 9. Das ist doch der richtige Weg. Und auf der anderen
Seite glaube ich persönlich daran, dass wir ähnlich wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Landwirte mit in dieses System hineinnehmen müssen und dass hier ein Sonderfall besteht. Dass auf der einen Seite Unfälle, letzten Endes die Rente oder eben auch die Altersrente mit abgesichert werden sollen und müssen, ist klar. Deswegen kann ich nur um Verständnis bitten.
Ich weiß nicht, ob Ihnen die Information bekannt ist, dass inzwischen der Bundesregierung ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofes vorliegt. Darin wird deutlich, dass das System auf Dauer so nicht zu halten ist. In der Vergangenheit war es so, dass wir großen Wert darauf gelegt haben, dass neben dem sozialen Sicherungssystem insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe stabil gehalten wird. Es darf aus meiner Sicht um Gottes willen nicht passieren, dass doch wieder an die Gemeinschaftsaufgabe herangegangen wird. Auch solche Überlegungen hat es immer wieder gegeben. Ich sage das hier in aller Klarheit, ich hoffe, dass es auch die Meinung des Hohen Hauses ist, dass, wenn zusätzliche Mittel benötigt werden, gegebenenfalls auch zusätzliche Modulationsmittel in die sozialen Sicherungssysteme hineinfließen könnten, das ganz klar zu Nachteilen für die neuen Länder führen würde, was wir aus meiner Sicht in keinster Weise unterstützen dürfen. Deswegen wird es in Kürze einen Bericht zu dem Landesrechnungshofbericht geben, den die Bundesregierung abgeben wird. Und da wir Herrn Seehofer kennen, der in der Vergangenheit Gesundheitsminister gewesen ist, gehen wir davon aus, dass er sehr zügig – und ich habe da auch die Information – an die Reform der sozialen Sicherungssysteme herangehen wird, und deswegen, glaube ich, ist das auf einem vernünftigen Weg. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schwarzen Vögel haben es in Mecklenburg-Vorpommern wirklich nicht leicht.
Und wenn ich mir den Antrag anschaue, der sicher ernsthaft gemeint ist, ist mir Folgendes noch einmal aufgefallen, und zwar heißt es im Punkt 3: Die Landesregierung soll „sich für ein regionales, nationales und europaweites Kormoranmanagement einsetzen.“
Eigentlich fehlt tatsächlich nur noch „weltweit“. Dann wäre es wirklich komplett gewesen. Ich glaube, wir nehmen uns hier in dieser Frage...
Wir nehmen uns in dieser Frage wirklich ernst. Insbesondere, wenn man sich dann die schwarzen Vögel anschaut, ist es tatsächlich so, dass diese fischfressenden Vögel eine Ressource angreifen und mit uns Menschen teilen müssen.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Genau so.
Manchmal ist es auch so, dass von den fliegenden Kreuzen gesprochen wird oder von den Unterwasserterroristen. Am Kormoran scheiden sich tatsächlich in diesem Land seit Jahren die Geister.
Und ich will das ausdrücklich auch noch einmal sagen, Frau Schlupp:
Wenn Sie von Anfang an hier gewesen wären, hätten Sie das, was Sie eben gesagt haben, hundertprozentig nicht gesagt,
denn ich habe vor diesem Hohen Hause einmal, glaube ich, einen Ordnungsruf bekommen, als ich gesagt habe: „Nur ein toter Kormoran ist ein guter Kormoran.“
Aber ich will hier eins deutlich sagen – ich vertrete heute auch den Umweltminister, der sich zurzeit in der Föderalismusdiskussion in Berlin befindet –: Wir sind die Regierungskoalition gewesen, die überhaupt erst ein Kormoranmanagementsystem in diesem Land aufgebaut hat. Bis 1998 gab es das nicht.
Ja, ich werde gleich etwas dazu sagen. Wenn Sie mir zuhören mögen,
dann kriegen wir das auch auf die Reihe.
Nicht nur bei den Fischern und Anglern ist der schwarze Vogel längst – und das ist freundlich ausgedrückt – äußerst unbeliebt, sondern auch in der Politik ist es so, dass wir versuchen, Maßnahmen umzusetzen. Nach wie vor ist er einerseits der Feind Nummer eins, nämlich der Fischer und der Angler, andererseits, auch das dürfen wir nicht vergessen, ist er Aushängeschild von Einfluss und Erfolg, nämlich der Naturschützer und Artenschützer. Dieser Vogel war vom Aussterben bedroht und er ist es in anderen Regionen Europas und der Welt auch nach wie vor. Entsprechend schlagen selbstverständlich die Wellen hoch. Wegen des Kormorans fehlen angeblich den einen tatsächlich die Fische, also den Fischern und den Anglern, und den anderen eine schlüssige und damit auch einer gerichtlichen Überprüfung standhaltende Konzeption.
Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass gegen den Umweltminister und gegen mich Klagen vorliegen, Frau Schlupp, im Zusammenhang mit diesem Management. So wird aus der vergleichsweise sachlichen Frage, wie man tatsächlich die fischereiverträgliche Entwicklung und das Management in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen kann, jetzt ein politischer Schlagabtausch, der uns in keinster Weise weiterhilft. Geholfen ist damit im Übrigen niemandem. Der Streit zwischen Fischerei und Naturschutz zieht sich leider mittlerweile – ich betone, leider, da gebe ich Ihnen recht – über Jahre hin. Dabei ist es ganz klar das Ziel der Landesregierung, zu gesicherten Rahmenbedingungen für die Existenz der Teich-, der Binnen- und der Küstenfischerei und auch der Angelei in unserem Bundesland zu kommen.
Aber die Landesregierung hat natürlich auch andere Verpflichtungen zu erfüllen. Wir haben nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die europäischen und die deutschen Artenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt im Übrigen auch für den Kormoran. Dieses ist ein schwerer Balanceakt. Wie auch andere Bundesländer gucken wir nach Bayern oder Schleswig-Holstein, die es erfahren mussten oder unserem Beispiel folgen. Leider wird auf dem politischen Parkett bislang meist entweder der einen oder der anderen Seite das Wort geredet und damit kommen wir auch wiederum nicht weiter.
Ich hätte mir wirklich gewünscht – deswegen wird es zu einer Überweisung dieses Antrages kommen, was ich sehr begrüße –, dass sich auch die Fraktion der CDU, vor allen Dingen von diesem Podium aus, nicht nur durch Reduzierungsabschuss oder Vergrämungsabsichten in Sachen Kormoran zu Wort gemeldet hätte, sondern schauen wir uns einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen an, welche uns das Kormoranmanagement erschweren. Wer sich ernsthaft damit beschäftigt, stellt sehr schnell fest, dass insbesondere beim europäischen Vogelschutz Schnellschüsse ganz klar zu Rohrkrepierern werden. Und das haben Sie hier auch deutlich gemacht, Frau Schlupp, damit müssen Sie sich noch ein bisschen mehr beschäftigen.
Es gilt nämlich nicht nur für den Kormoran, den wir im Visier haben, sondern auch für andere wildlebende Arten, die im Übrigen nicht vom Aussterben bedroht sind. Ob Vogelschutzrichtlinie oder Bundesnaturschutzgesetz, alle wildlebenden europäischen Vogelarten sind besonders geschützt und das ist grundsätzlich richtig so. Darauf kann man auch nur antworten: Wir müssen hier ein solides Management entwickeln. Der Schutz einer europäischen Vogelart setzt nicht voraus, dass diese ausdrücklich bedroht ist und in ihrem Bestand zurückgeht. Vogelschutz ist übergreifender zu betrachten. Auch Arten mit stabilen oder sogar zunehmenden Beständen unterliegen dem gleichen gesetzlichen Status. Mit diesem Problem haben wir es einfach in diesem Zusammenhang zu tun. Nur wenige dieser Vogelarten können überhaupt bejagt werden. Nur wenige dürfen und können bejagt werden. Im Anhang 2 steht, dass der Kormoran ausdrücklich nicht zur bejagenden Wildart gehört. Bitte berücksichtigen Sie das bei aller Kritik, die Sie hier gegenüber der Landesregierung äußern.
Wir haben wirklich alles versucht und ich bin gespannt, was Herr Seehofer in den nächsten Wochen und Monaten auf den Weg bringen kann oder wird. Es geht im Übrigen darum, das Verfahren zur jagdbaren Wildart überhaupt erst einmal wieder zu eröffnen. Dort gibt es zurzeit keine Chancen. Das müssen Sie dabei berücksichtigen. Aber selbst wenn, ist es auch kein Geheimnis, dass die Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern wenig Ambitionen entwickelt,
um dieser Situation gerecht zu werden.
Das Problem lösen zu wollen ist eine große Illusion.
Dieses als Allheilmittel überhaupt zu entwickeln ist für mich der blanke Populismus.
Die einschlägigen Gesetzgebungen, auf die dieses Hohe Haus bekanntlich ein Höchstmaß an Einfluss versucht auszuüben, sehen eben nur eine einzige Ausnahme: Es muss nachweislich durch den Kormoran entstandener – da r a n arbeiten wir seit Jahren, Frau Schlupp, das wissen Sie
auch, ich habe das auf dem Fischereitag noch einmal deutlich gemacht – fischereiwirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden. Und sich hinzustellen und zu sagen, dieser Vogel frisst so und so viel Fisch, das kennen wir alles,
das reicht allein als gerichtsfestes Argument eben nicht aus.
Ich bitte Sie wirklich nochmals, in dieser Gretchenfrage nicht so einfach diese Worte hier zu finden, sondern die Antwort kann im Übrigen durchaus unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob wir Teichwirtschaften betrachten,
natürliche Binnengewässer oder auch die Küstenfischerei. Und da sind wir auf Daten und Fakten angewiesen, die wir mittlerweile erhoben haben, um dann gerichtsfest – ich sage das noch einmal – zu sein. Sie wollen sicherlich mir oder uns als beiden Häusern eine parlamentarische Handreichung für die Fischer und die Angler und letzten Endes auch für den Naturschutz mit herangeben. Das akzeptiere ich auch. Insofern finde ich das Thema nicht schlecht. Es hätte diesem Antrag wirklich gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie deutlich gemacht hätten – und zwar aus fachlicher Sicht und dann auch nachvollziehbar –, welche fischereiliche Begründung für diese Maßnahmen, die europäisch untersagt sind, hier umgesetzt werden soll.
Insbesondere wäre es hilfreich gewesen zu erfahren, ob sich nach Ansicht der CDU-Fraktion erhebliche wirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Schäden bei uns im Land durch nachvollziehbare und fachlich begründete Methoden tatsächlich belegen lassen. Wir können das, das haben wir für die Binnenfischerei getan, und das insbesondere für die Teichwirtschaften. Ich habe die Zusage des Umweltministers, dass keine – ich betone, keine – neuen Kolonien zugelassen werden und wir auch in der Population in Form von Eingriffsmaßnahmen weiterhin Einfluss nehmen werden. Dies halte ich für richtig.
Grundsätzlich kann ich in diesem Zusammenhang feststellen, dass es im Land Mecklenburg-Vorpommern immer eine Koalition der aktiven Maßnahmen bei den Kormoranen gegeben hat. Vielleicht gibt es auch eine Geschlossenheit, wenn wir den Antrag in dieses Hohe Haus wieder zurückführen. Die Federführung bei dem Management liegt, das wissen Sie, beim Umweltministerium und es ist auch nicht zu ändern.
Gleichzeitig gab es aber eine intensive Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Fischerei und der Jagd in unserem Hause, was ich zu vertreten habe.
Frau Schlupp, Sie wissen es auch, wir haben erhebliche Mittel für die Bejagungs- und Vergrämungsmaßnahmen bereitgestellt, um damit die Population zurückzudrängen. Schließlich haben wir die Kormoranverordnung, die in Deutschland einmalig war, die andere nachahmen. Auch das Töten von Kormoranen zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden war auf dieser Grundlage 1998 ein
Thema. Per Verordnung ist dieses dann pauschal zugelassen worden und wir haben Einzelfallgenehmigungen immer wieder ermöglicht. Die Ereignisse – und das wissen Sie sehr genau – im Anklamer Stadtbruch jedoch waren leider, ich betone, leider, ein Schlag in das Gesicht derjenigen, die seit Jahren einen gangbaren Weg versucht haben zu entwickeln.
Spätestens jetzt mussten und müssen wir tatsächlich gerichtsfeste Entscheidungen auf der Annahme der erheblichen – ich betone noch einmal, der erheblichen – fischereiwirtschaftlichen Schäden nachweisen. Ansonsten kommen wir hier keinen Millimeter weiter. Wenn Strafanzeigen auf dem Tisch liegen, müssen sich Handeln und Entscheidungen erst recht auf harte Fakten stützen können. Bei aller Wertschöpfung und Wertschätzung natürlich für unsere Küstenfischer – wir müssen feststellen, dass wir hier noch keine Datengrundlage in der beabsichtigten Form vorliegen haben, das heißt, im wahrsten Sinne des Wortes muss hier mehr „Butter bei die Fische“.
Aus der Unterrichtung der Landesregierung aus dem Jahr 1999 sind die fischereilichen Schäden auch dokumentiert worden. Dies ist längst unbestritten. Ich darf hier noch einmal herausarbeiten: Wir haben klare Nachweise im Bereich der Fischproduktion in traditionell geschützten und ungeschützten Teichen. Wir haben die ganz klare Beeinflussung, den Nachweis beim Fischfang in den Reusen. Das wissen wir. Das können wir auch nachweisen. Wir haben auch Probleme bei der Stellnetzfischerei. Auch das können wir ganz klar nachweisen. Und wir haben die Probleme – deswegen haben die Maßnahmen auch gegriffen – bei der fischereilichen Bewirtschaftung größerer Seen mittels Fischbesatzmaßnahmen. Ich sage hier noch einmal: Wir sind doch auf einem vernünftigen Weg. Wenn wir auf der einen Seite Besatzmaßnahmen fördern und auf der anderen Seite einen Überbestand dieser Tiere haben, dann muss einfach eingegriffen werden. Und das tun wir bereits.
Die Geister scheiden sich aber nach wie vor über den Umfang der Schäden und damit auch der Erheblichkeit. Ich glaube, ich habe das deutlich gemacht, genau da liegt der Hase oder der Fisch in der Pfanne. Vom Einfluss des Kormorans auf den sonstigen Artenschutz und auf die Gewässerökologie zu fabulisieren, hilft den Fischern und den Anglern überhaupt keinen Millimeter weiter.
Derartige negative Einflüsse der Kormoranpopulation sind zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – und darauf kommt es nun einmal an – nicht überall belegbar. Gerade bei den FFH-Fischarten haben wir trotz gewachsener Kormoranbestände tatsächlich noch immer eine sich klar stabil entwickelnde Bestandssituation. Das trifft insbesondere für den Hering zu und glücklicherweise auch für den Dorsch.
Es ist klar, wir leben in einer Kulturlandschaft und diese ist durch den Menschen geprägt und beeinflusst. Deswegen muss auch eingegriffen werden. Daher werden wir bisweilen Bestandsreduzierungen verschiedener Tierarten auch in der Zukunft für erforderlich halten, im Übrigen im Einklang mit dem Naturschutz und dem Artenschutz. Das gilt für Rehwild genauso wie für Rotwild, Damwild
oder das Schwarzwild beziehungsweise die Füchse oder den Marderhund –
das hätten Sie heute alles ansprechen können –, wo selbstverständlich auch aus naturschutzrechtlichen Gründen die Artenvielfalt zurückgeht. Auch hier müssen wir einfach eingreifen und wir werden das weiterhin tun. Ein Management wird deshalb grundsätzlich beim Kormoran möglich sein, wenn es begründbar ist und in seiner Form gesellschaftspolitisch anerkannt wird. Da werden wir uns mit den Tierschützern und den Naturschützern auseinandersetzen müssen.
So ist sicherlich auch klar, zumindest bei den Teichwirtschaften des Landes gibt es zur Vergrämung der Vögel keine echte Alternative. Folgerichtig sind zwei entsprechende Anträge – im Übrigen in diesem Jahr bereits wieder von Fischern – genehmigt worden im Einvernehmen mit dem Umweltministerium. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern erneut zu einem umfangreichen Abschuss von Jungvögeln kommen wird. Dies ist gesellschaftspolitisch nicht durchführbar und die Aktion hat auch einen sehr negativen Einfluss ausgeübt. Das, was im Anklamer Stadtbruch passiert ist, darf und wird sich nicht wiederholen.
Es hat sich im Übrigen gezeigt, dass solche Aktionen erhebliche negative Auswirkungen auf andere wichtige Wirtschaftsbereiche unseres Landes haben können, nämlich auf den Tourismus. Vielleicht ist es auch an der Zeit, s i ch ehrlich einzugestehen, wir verfügen derzeit über kein zulässiges Mittel, derart massiv in das ökologische Gleichgewicht einzugreifen und die Kormoranbestände im Land wirksam reduzieren zu können. Das muss in Europa durchgesetzt werden. Dafür ist die Bundesrepublik Deutschland zuständig und da laufen auch unsere Maßnahmen hin.
Bisherige Regulierungsmaßnahmen, wie beispielsweise Vergrämungsabschüsse, Kolonieverhinderungen oder auch der Eiaustausch, haben sich als wenig erfolgreich erwiesen. Sie können zwar lokal tatsächlich die Situation der betroffenen Fischer und insbesondere im Binnenland verbessern, indem der Kormoran zum Abwandern gezwungen wird, aber dann verteilt sich das insgesamt weiter auf Mecklenburg-Vorpommern oder darüber hinaus. Die Bestände sind trotz der zum Teil erheblichen Maßnahmen nicht zurückgegangen, sondern weiter angestiegen. Insbesondere in der Küstenfischerei kann von Entspannung nicht die Rede sein. Die einen würden dieses also als eine Kapitulation betrachten und andere – und dafür plädiere ich ausdrücklich – als Aufruf zu einer friedlichen Koexistenz, um hier gemeinsam in die Maßnahmen eingreifen zu können. Von einer praktikablen, umfassenden und das Problem wirklich anpackenden Lösung sind wir noch weit entfernt.
Es wird zum Glück in diesem Herbst eine EU-weite Konferenz zum Kormoranmanagement geben. Dazu hat das Bundesamt für Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeladen und ich hoffe, dass wir dann zu praktikableren Lösungen kommen werden. Chancen für ein
rechtssichereres und erfolgreiches Kormoranmanagement stehen für die Landesregierung hoch auf der Agenda und wir haben dieses im Übrigen auch für die Binnengewässer umgesetzt. Über eine plausible und im Grundsatz allseits akzeptierende Modellrechnung muss die Kormoran AG zunächst versuchen, den erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden nachzuweisen. Daran arbeiten wir, wie ich Ihnen hoffentlich habe darstellen können. Dabei stehen alle, ob Fischer, Angler, Naturschützer, Fisch- oder Vogelkundler, die Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder die Parlamentarier des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gemeinsam in der Verantwortung. Die Einzelheiten müssen wir dann hier noch diskutieren, nicht zuletzt, um weitere Schäden von Fischern, Anglern oder Jägern, dem Naturschutz und dem Tourismus von Mecklenburg-Vorpommern abzuhalten.
Heute ist klar, die friedliche Koexistenz muss aus meiner Sicht möglich werden und möglich sein. Angler, Teichwirte oder auch die Fischer können und müssen mit fisch- und frischfischfressenden Tieren wie Eisvogel, Seeadler, Reiher, Kormoran oder auch dem Fischotter klarkommen.
Das ist nun mal so.
Der CDU-Antrag, den ich allerdings für etwas sehr politisch aufgeplustert und als ein wirklich lahmes Flügelschlagen betrachte, ist wohl eher in Richtung Wahlkampf
und der Auswertung des Fischereitages zu dokumentieren.
Ich komme zum Schluss, dann können Sie gern nachher noch einmal darauf eingehen.
Der von der Opposition vorgeschlagene Weg hat 15 Jahre
in Mecklenburg-Vorpommern nicht zum Erfolg geführt.
Wir müssen versuchen, auf europäischer Ebene dieses durchzusetzen.
Alles andere bringt uns nicht weiter, ich hoffe, Sie haben es verstanden.
Wir haben eine EU-Vogelschutzrichtlinie, die wir versuchen wollen zu verändern, und das ist das Bohren von dicken Brettern. Ich halte es insofern für richtig, diesen Antrag in die Ausschüsse zu verweisen, um ihn dann mit praktikablen Lösungen anzureichern. – Vielen Dank.
Herr Jäger, ich will im Namen der Landesregierung noch einmal ergänzend zu dem, was Herr Holter gesagt hat, betonen: Wenn man sich die Gesamtentwicklung der Gartenschauen in Mecklenburg-Vorpommern anschaut, also die Landesgartenschau in Wismar, die Internationale Gartenschau in Rostock und die Vorbereitung der BUGA, dann hat die Landesregierung, was die Projektförderung im investiven Bereich betrifft, diese wichtigen Projekte in den letzten Jahren investiv voll unterstützt. Das beabsichtigt die Landesregierung auch in diesem Fall.
Des Weiteren will ich Ihnen ausdrücklich noch einmal sagen, die Stadt Schwerin hat sich um die BUGA beworben. Daran haben Sie selbst auch mitgewirkt. Wir erwarten – und ich führe die interministerielle Arbeitsgruppe zur Vorbereitung und Umsetzung der BUGA –, dass Projekte vorgelegt werden, die dann durch Fördermittelbescheide, und zwar in Gänze untersetzt werden können.
Herr Holter hat bereits darauf hingewiesen, dass zu einem großen Teil die Projekte bis heute mit antragsfähigen Unterlagen nicht untersetzt worden sind. Wir beabsichtigen in Kürze – und auch das ist der Öffentlichkeit bekannt –, im Kabinett eine Entscheidung zu treffen, um der Stadt Schwerin eine ganz klare und verbindliche Aussage zu geben, was die Fördermittel insgesamt betrifft. Aber dazu ist es notwendig, dass die Stadt Schwerin klipp und klar sagt, welche Projekte für die BUGA von Priorität sind.
Sie wissen selbst auch sehr genau, dass es im Rahmen der Entwicklung der BUGA laufend durch die Stadt Schwerin Anpassungen beziehungsweise Veränderungen gegeben hat und damit die Landesregierung bis heute definitiv keine klare Aussage zu den förderfähigen Projekten treffen kann. Hinzu kommt, dass die Beantragung dieser Projekte in den einzelnen Häusern bis heute nicht in Gänze stattgefunden hat.
Also ich beantworte...
Jawohl, Frau Präsidentin.
Ich teile grundsätzlich die Auffassung der Präsidentin, bin aber bereit, diese Frage zu beantworten.
Punkt 1: Der Minister Holter als auch meine Person sind auf Bitten der Fraktionen in den Aufsichtsrat entsandt worden. Das ist ein wichtiger Unterschied, weil Sie heute Morgen gesagt haben, dass wir in Funktion der Landesregierung dort hinein gewählt worden sind. Das ist so nicht richtig, sondern wir sind auf Bitten und auf Vorschlag der Fraktionen dorthin entsandt worden. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Selbstverständlich sind mir die Planungen damals bekannt gewesen, weil ich als auch Herr Holter diese Aufgabe angenommen haben. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass die BUGA aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu einem Erfolg geführt werden soll und muss und die Projekte aus unserer Sicht, ich kann da jetzt nur für mich selbst sprechen, dass die Struktur der Projekte aus städtebaulicher Sicht als auch aus der Sicht der Entwicklung der BUGA deutlich gestrafft werden mussten. Dass dabei auch die „Schwimmenden Gärten“ – heute Morgen waren es die „Schwimmenden Wiesen“ –, wir sind uns da einig, ein interessantes Projekt sind, ist klar. Aber wir wussten und wissen gemeinsam, dass dieses sehr anspruchsvoll in seiner Kostenintensität ist. Und deswegen sage ich nochmals, ich habe für mich entschieden – und in ähnlicher Weise hat das dann der Arbeitsminister auch getan, da wir wussten, dass es hier gegebenenfalls zu Interessenkollisionen kommen kann –, ich spreche jetzt auch nur für mich, wir haben in der Fraktion gesagt, dass wir diese Aufgabe zurückgeben mit dem Ziel, die BUGA zu einem Erfolg zu führen.
Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Wir werden alles unternehmen, um die BUGA zu einem Erfolg zu führen. Wir haben die Chance, in Schwerin, nachdem andere Bundesgartenbauausstellungen nicht erfolgreich waren, diese zum Erfolg zu führen. Hier liegt es jetzt aber an der Stadt, alles dafür zu tun, die Projekte so zu konzipieren, dass sie erstens städtebaulich passen, und zweitens, dass Anträge gestellt werden, die dann auch in die Förderprogramme hineinpassen. Und an dieser Stelle möchte ich ausdrücklich noch einmal andeuten: Dass wir hier mit Fördersätzen zwischen 90 und 70 Prozent arbeiten, macht deutlich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit großer Aktivität dabei ist, der Stadt Schwerin zu helfen.
Absolut nein.
Sehr geehrte Frau Schlupp! Im Namen der Landesregierung möchte ich die Frage folgendermaßen beantworten: Seit 2003 wird die Förderung der tierartgerechten Haltungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern über den Zeitraum von fünf Jahren unterstützt und gefördert. Im Übrigen ist dieses fakultativ gewesen und die Modulationsmittel werden jetzt obligatorisch ab diesem Jahr eingesetzt.
2006 werden die durch das Land veranschlagten Mittel in einer Größenordnung von 11,3 Millionen Euro, das sind die reinen EU-Mittel, obligatorisch zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden nach dem Jährlichkeitsprinzip – das heißt, die Mittel müssen bis zum 15. Oktober und damit Haushaltsende der Europäischen Union – verausgabt sein. Die nicht durch umwelt- und artgerechte Tierhaltungsverfahren gebundenen Mittel – und damit zum zweiten Teil der Beantwortung – werden 2006 zur Finanzierung laufender Verpflichtungen im Rahmen bestehender Agrarumweltprogramme eingesetzt. Die Finanzierung der Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete, an der Sie auch Interesse haben, wird unter den Bedingungen einer sehr angespannten Haushaltslage geprüft. Ich persönlich plädiere für die Beibehaltung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten, wozu insbesondere auch die Region, die Sie ansprechen, gehört. Insofern gehe ich davon aus, dass trotz erheblicher Probleme der Finanzierung insgesamt die Ausgleichszulage 2006 erfolgreich umgesetzt werden kann.
Ab 2007 werden die Mittel der obligatorischen Modulation Bestandteil der normalen, betone ich, EU-zugeteilten Programmplattform sein. Das heißt, dann werden die Mittel flexibler einzusetzen sein. Ob in Zukunft spezielle Maßnahmen für die Roggen produzierenden Unternehmen eingesetzt werden, wird maßgeblich von der Marktentwicklung insgesamt abhängen. Wenn Sie sich die Zahlen
anschauen – und dies können wir heute noch nicht einschätzen –, dann nehme ich zumindest zur Kenntnis, dass die Erzeugerpreise für den Roggen im Zeitraum 2003 bis 2006 entsprechend des Marktangebotes relativ stabil geblieben sind und auch die Direktzahlungen zu einer wirtschaftlichen Stabilisierung der landwirtschaftlichen Unternehmen beigetragen haben. Ich könnte Ihnen auch die Zahlen nennen. Wir liegen zurzeit aktuell bei einem Doppelzentnerpreis für Roggen um die 10 Euro pro Doppelzentner. Damit hat sich der Roggenpreis erholt, weil der Anbau in Europa massiv zurückgegangen ist. In Mecklenburg-Vorpommern hat er sich fast halbiert.
Wir sind zurzeit in der Programmplanung 2007 bis 2013. In diesem Rahmen wird es eine Evaluierung der gesamten Programme geben und dazu kann ich heute keine Aussage treffen. Fakt ist, dass wir davon ausgehen, dass wir die Mittel, die gegebenenfalls notwendig werden, ganz gezielt für Investitionen gerade in den benachteiligten Gebieten einsetzen werden. Für die neue Förderperiode ab 2007 orientieren wir unter anderem auf spezielle Projekte, zum Beispiel, was den Energieholzanbau an ertragsschwachen oder schwierigen Standorten sowie die Erhöhung der stofflichen und energetischen Nutzung in landwirtschaftliche Produkte hinein betrifft, wie die Produktion von Biodiesel oder auch die Förderung von Anlagen im Bereich Ethanol-Biogas oder die thermische Verwertung von Biomasse. Neben den Agrarumweltmaßnahmen, die wir, was die ökonomischen und ökologischen Ausrichtungen anbelangt, getroffen haben, werden wir diese beibehalten und dabei sollen insbesondere aufgrund der natürlichen Faktoren benachteiligte Standorte besonders unterstützt werden.
Für uns ist klar, dass wir mit dem Roggenanbau und deren Flexibilisierung natürlich gegebenenfalls ökologische Probleme bekommen könnten. Deswegen wollen wir Anreizkomponenten hineingeben. Das ist einmal die Diskussion um die Verbrennung von Getreide, und zwar Partien, die für die tierische oder auch für die Lebensmittelverwertung nicht zur Verfügung stehen, und wir wollen auf diesen Standorten alternative Entwicklung, insbesondere Schnellwuchsplantagen, unterstützen und fördern, sodass diese Problematik dann ausgeglichen werden kann. Im Übrigen weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir entgegen den Aussagen der Bundeskanzlerin für Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zur letzten Förderperiode zwischen 100 und 150 Millionen Euro jährlich weniger zur Verfügung haben werden.
Ich habe das, denke ich, schon angedeutet, dass wir insbesondere im Bereich der stofflichen energetischen Verwertung alternative Anwendungsmöglichkeiten vorsehen werden. Und ich sage ausdrücklich auch noch einmal, dass wir ganz gezielt Investitionen fördern werden mit dem Ziel, dass eine flächendeckende Landbewirtschaftung möglich sein wird. Dazu zählt unter anderem der gezielte Anbau von Energiepflanzen. Hierzu können der Roggen, aber auch andere Produkte gehören. Deswegen glaube ich, dass wir zu einem fairen Ausgleich auf diesen Flächen kommen werden, und ich werde in Kürze dazu das operationelle Programm dem Kabinett vorlegen mit dem Ziel, dieses Programm dann in Brüssel modifizieren zu lassen.
Wir gehen davon aus, dass wir, wenn die Haushaltsverhandlungen in Brüssel abgeschlossen sind, und diese sind noch nicht abgeschlossen, etwa 650 – mit den Modulationsmitteln, die dann dazu kommen – bis insgesamt 770 Millionen Euro insgesamt zur Verfügung haben werden für den ELA-Fonds. Damit werden wir ganz gezielt – ich betone nochmals gezielt – Investitionen anreizen, aber auch die umweltverträgliche Landbewirtschaftung unterstützen. Darin eingebunden sind die Modulationsmittel, um gerade auch für die schwachen Ertragsstandorte alternative Entwicklungen zu begleiten. Hinzu kommen die Ausgleichszahlungen für die Flächenbeiträge, sodass ich davon ausgehe, dass die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gegeben sein werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Menschen in diesem Lande und weit darüber hinaus haben ein Recht darauf zu erfahren, dass wir als Landesregierung, als Parlament alles menschlich Mögliche dafür tun, um diese Situation nicht nur zu bewältigen, sondern auch deutlich zu machen, dass die Maßnahmen ganz stringent und zielgerichtet umgesetzt werden, und genau das haben wir getan.
Und, sehr geehrter Herr Jäger, ich bin von Ihnen und auch viele innerhalb der CDU sind von Ihnen maßlos enttäuscht, maßlos enttäuscht.
Ich will Ihnen das auch sofort sagen. Ich habe Ihrer Fraktion, Herrn Caffier, angeboten – und das sage ich der gesamten Öffentlichkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern –, in Ihre Fraktion zu kommen, wie ich das in der Fraktion der Linkspartei und in meiner eigenen Fraktion getan habe, um einen umfassenden Bericht zur Situation,
zur Lage und zu den eingeleiteten Maßnahmen zu geben. Die CDU-Fraktion hat dieses ausgeschlagen,
schlicht und ergreifend ausgeschlagen.
Und ich will an dieser Stelle auch der Öffentlichkeit noch einmal dokumentieren: Die Landesregierung hat – und da will ich ausdrücklich auch den Landkreis Rügen mit einbeziehen – alles getan seit dem 14. Februar, um die Situation auf der Insel Rügen und insbesondere im Lande insgesamt übersichtlich zu entwickeln und zum Zweiten die Maßnahmen so einzuleiten, dass keine Schäden für den Menschen und für Tiere entstehen.
Das ist dokumentiert.
Wissen Sie, Herr Jäger, und ich sage das an dieser Stelle auch, wenn mir der Bundesminister Seehofer eben gerade noch einmal gesagt hat, es gibt eine erstklassige Zusammenarbeit zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesregierung, wenn mir das unter anderem durch die Bundeskanzlerin bestätigt wird,
dann kann ich nur feststellen, Sie machen sich hier lächerlich. Sie machen sich selbst hier lächerlich.
Und wir müssen doch erkennen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vogelgrippe oder die Vogelpest ist eine Tierseuche, und wir, Herr Jäger, sind die Ersten in Deutschland, in Europa, die sich überhaupt andere Säugetiere vorgenommen haben. Alle anderen hinken hinterher.
Gucken wir uns einmal an, nur um ein Argument mit aufzunehmen, …
Hören Sie bitte einmal zu!
Wenn ich mir die Untersuchungszeiten in Bayern, in Baden-Württemberg oder nehmen wir das Thema Schweinepest in Nordrhein-Westfalen,
wenn ich mir die Abläufe anschaue, dann kann ich nur sagen: Wir in Mecklenburg-Vorpommern waren Weltmeister. So war es!
Ich will Ihnen noch einmal Folgendes sagen: Die Vogelgrippe ist ein globales Problem.
Wenn Sie das alles wissen, dann hätten Sie gezielt Fragen stellen können.
Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass wir es mit einem Naturereignis zu tun haben, das von der Wissenschaft und der Forschung nicht vorhergesagt worden ist.
Wissenschaft und Forschung haben erklärt, …
Sie wissen das scheinbar alles!
Wissenschaft und Forschung haben erklärt, am 14. Februar konnte man in Mecklenburg-Vorpommern
und in Deutschland nicht mit einem Eintrag rechnen.
Dass es am Anfang vor Ort Umsetzungsprobleme gegeben hat, das ist auch der Öffentlichkeit nicht entgangen. Wir haben bereits am 15. Februar, auch das ist dokumentiert, dem Landkreis Rügen alle erdenkliche Hilfe angeboten. Das hat der Innenminister getan
und das haben wir getan. Ich kann nur noch einmal sagen: Erkundigen Sie sich vor Ort und Sie werden es sehen!
Das, was Sie hier machen, ist billigste Polemik und billigste Parteipolitik,
das hat das Land nicht verdient.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch sagen,
dass der Schutz des Menschen
das allerhöchste Gut ist.
Darauf habe ich im Übrigen meinen Eid geschworen,
darauf bin ich vereidigt worden.
Und genau das habe ich von Anfang an getan,
das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung sowie über 1.000 Hilfskräfte von der Bundeswehr auch getan, angefangen beim THW und den Arbeitslosen
bis hin zur Freiwilligen Feuerwehr und auch viele andere Hilfskräfte.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen freiwilligen Helferinnen und Helfern bedanken,
denn ohne sie hätten wir das nicht geschafft.
Im Übrigen …
Hören Sie doch bitte einmal zu!
Das Thema eignet sich nicht für parteipolitische Profilierung,
glauben Sie mir das.
Für mich ist ein Punkt entscheidend: Jawohl, der Eintrag auf der Insel Rügen hat uns kalt erwischt, das ist richtig,
aber dass die Maßnahmen sehr schnell umgesetzt worden sind, davon reden sogar die Wissenschaftler.
Dass es am Anfang in einer solchen Krisensituation immer zu Chaossituationen kommt, damit muss man umgehen,
aber dass dann sehr schnell durch uns gehandelt
und direkt über die Fachaufsicht eingegriffen worden ist, das kann ich alles belegen.
Im Übrigen sage ich es der Öffentlichkeit noch einmal: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern kein Regelungsdefizit. Wir hatten am Anfang ein Umsetzungsdefizit,
das ist das ganze Problem. Dadurch ist dann auch umgesetzt worden, dass wir, ich selber im Rahmen meiner Fachaufsicht, und auch die Hilfskräfte direkt auf den Landkreis Rügen eingewirkt haben. Alle Anforderungen des Landkreises Rügen und auch der anderen sind sofort erfüllt worden.
Das ist im Arbeitskreis und im Agrarausschuss erläutert worden, auch dem Tourismusausschuss haben wir das mitgeteilt.
Deutschland und Europa müssen sich darauf einstellen, dass uns diese Seuche noch länger begleiten wird. Deswegen müssen wir nach vorne schauen. Natürlich wird es eine Aufarbeitung der Vorgänge in unserem Land auf der Insel Rügen geben, und zwar selbstkritisch. Ich habe von Ihnen bis jetzt keinerlei Hinweise gehört, was Sie anders machen wollen.
Herr Dr. Born hat ja auch angedeutet, wir brauchen nicht mehr Gesetze.
Wir haben im Vergleich zu allen anderen Bundesländern die modernsten Gesetze, die es zurzeit in Deutschland gibt.
Wir haben ein Katastrophenschutzgesetz,
wir haben das Tierseuchenbekämpfungsgesetz
und wir haben seit 2003 eine Bekämpfungsstrategie zur Geflügelpestbekämpfung.
Wir haben im Übrigen auch als einziges Bundesland innerhalb des Katastrophenschutzgesetzes die Möglichkeit, nicht nur den Menschen zu schützen – das ist das höchste Gut –, sondern auch Tiere und Sachwerte.
Bringen Sie das mal Ihren anderen CDU-Kollegen bei, dass das auch in den anderen Ländern gemacht wird.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen,
wenn man in einer solchen Situation ist, dann werden zum Teil auch überhitzte Darstellungen oder, was die
Recherche anbelangt, sicherlich nicht jedes Wort auf die Waagschale gelegt. Das gehört auch zur Gesamtentwicklung dazu,