Helmut Holter
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei aktuelle Dinge eingehen, die meines Erachtens hier in die Aktuelle Stunde gehören.
Aktuell ist, dass der Bundestag in der vergangenen Woche den Bundeshaushalt verabschiedet hat. Das ist gut so.
Das hat seine Zeit gedauert, aber wir wissen wieso, Bundestagswahl et cetera.
Was den Eingliederungstitel des SGB II betrifft, hat aber der Haushaltsausschuss diesen Eingliederungstitel mit einer Haushaltssperre von insgesamt 1,1 Milliarden Euro versehen. Wir wissen, dass das Jahr 2006 begonnen hatte mit einer vorläufigen Haushaltsführung in diesem Bereich mit der Freigabe von 45 Prozent der Mittel, die dann später – auch durch die Initiative unseres Ministerpräsidenten – auf 75 Prozent erhöht wurde. Der Bindungsgrad dieser Mittel in den neuen Ländern ist sehr hoch und die Arbeitsgemeinschaft beziehungsweise die optierenden Kommunen – bei uns Ostvorpommern – haben diese Mittel eingeplant in der Erwartung, dass mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes auch die Restmittel freigegeben werden können. Das ist aber nicht so. Und, Herr Körner, wie wir uns gestern in Neustrelitz beide überzeugen konnten, hat das erste Wirkungen. Beispielsweise hat die Arge in Mecklenburg-Strelitz schon jetzt gegenüber Beschäftigungsträgern mitgeteilt, wir werden Arbeitsgelegenheiten herunterfahren müssen, weil wir keine finanzielle Untersetzung haben.
Also meine Bitte, Herr Glawe, an Sie:
Reden Sie mit den Abgeordneten der CDU im Deutschen Bundestag, eine Initiative zu ergreifen, dass im Haushaltsausschuss diese Sperre aufgehoben wird,
damit erstens Planungssicherheit für die vielen Langzeitarbeitslosen, Herr Glawe, von denen Sie gesprochen haben, tatsächlich wieder geschaffen wird.
Zweitens,
Herr Glawe, sorgen Sie dafür, dass Mittel aus den alten Ländern in die ostdeutschen Länder umgeschichtet werden können, denn der Bindungsgrad in den alten Ländern ist sehr, sehr niedrig.
Wir haben das hier bitter, bitter nötig. Sie sagen so locker, das wird alles so kommen.
Sie müssen sich mal mit der Situation derjenigen auseinander setzen,
die das planen und hier durchführen in MecklenburgVorpommern. Es geht runter von 1.000 auf 250 Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten im Landkreis MecklenburgStrelitz. Das sind die realen Zahlen.
Ich komme zur Sache. Ja, ich rede über aktuelle Dinge, natürlich.
Sorgen Sie auf Bundesebene dafür, dass diese Haushaltssperre aufgehoben wird.
Zweitens. Frau Präsidentin, ich weiß, man soll in der Aktuellen Stunde frei reden, was ich auch tue, ich möchte aber ein Zitat bringen:
„Andererseits bleiben viele Aufgaben insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich unerledigt, weil die notwendige Finanzierung fehlt. Die Frage, wie wir die Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen und die Umsetzung gesellschaftlicher Aufgaben zusammenbringen, muss uns alle also weiter bewegen.“
„Einige Vorstellungen hierzu liegen von unterschiedlicher Seite auf dem Tisch. So befasst sich das... vor einigen Wochen vorgestellte Modell ,Option sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung‘ mit dieser Problematik. Es geht in diesem Modell darum, ohne zusätzliche Mittel die Zusammenführung aller Finanzhilfen, die auch jetzt schon Langzeitarbeitslosen zufließen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen. Zielgruppen dieses Modells sind am Arbeitsmarkt Benachteiligte, also Menschen, die derzeit nur schwer oder gar nicht zu vermitteln sind. Der Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung soll ausdrücklich möglich sein. Dies wird durch begleitende Qualifikation und regelmäßigen Kontakt mit der Arge oder Arbeitsagentur sichergestellt. Es sollen zusätzliche Tätigkeiten ausgeführt werden, die klar zu definieren sind. Ein so deutlich beschriebener öffentlicher Beschäftigungsbereich kann Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven bieten.“ Ende des Zitats.
Lieber Herr Jäger, meine Damen und Herren der CDU, ich empfehle Ihnen, laden Sie sich Kurt Biedenkopf ein, Mitglied des Ombudsrates, der diesen Text mit vertritt. Das ist aus dem Abschlussbericht des Ombudsrates über Hartz IV.
Ja, er redet über Hartz IV. Ja, er redet über öffentlich geförderte Beschäftigung, natürlich.
Ja, deswegen...
Es gibt bei mir keine lila Programme, es gibt bei mir rote Programme, das ist ganz übersichtlich.
Nein, Herr Jäger, die Frage, die sich stellt, welche Antwort...
Herr Jäger, entweder wollen Sie Argumente hören oder dazwischenreden.
Sie müssen sich jetzt mal entscheiden.
Also entweder wir reden jetzt über Ihr Thema „Vorfahrt für Arbeit“
oder wir reden darüber, wer hier wo und wann reden darf.
Es interessiert Sie augenscheinlich nicht, was der Ombudsrat am Freitag veröffentlicht hat.
Schauen Sie in diesen Bericht,
da werden Sie erkennen, dass Sie mit Ihren marktwirtschaftlichen Thesen total falsch liegen.
Und, Herr Glawe, das ist von gar keiner Aktualität, dass Sie meiner Fraktion Nachhilfeunterricht empfehlen.
Meine Fraktion hat die Marktwirtschaft sehr wohl verstanden.
Ja, doch, Sie haben sie nämlich nicht verstanden.
Doch, doch. Hören Sie einfach mal zu!
Frau Gramkow ist unter anderem Ökonomin.
Aber auch andere hier im Saal haben den Karl Marx sehr wohl verstanden,...
Ja, ja.
... der gesagt hat, dass immer weniger Menschen in immer weniger Zeit immer mehr Produkte für die individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse herstellen,
Gesetz der Arbeitsproduktivität.
Richtig, ja.
Und jetzt steht die Frage: Welche Antwort geben wir denen, die in der materiellen und immateriellen Produktion keinen Platz mehr haben?
Das kann nur öffentlich geförderte Beschäftigung sein, so, wie es der Ombudsrat empfiehlt.
Laden Sie Kurt Biedenkopf ein, um darüber zu diskutieren!
Zweite Aussage: Kombilohn gibt es schon lange.
Und, Herr Glawe, ich bitte Sie, bei der Wahrheit zu bleiben.
Die Bitte des Landkreises Nordvorpommern war eine Bitte an die Bundesregierung, nicht an die Landesregierung,
das Kombilohnmodell in Nordvorpommern einzuführen.
Das zur Aktualität Ihrer Stunde.
Sie haben Daten aus der Statistik hoch- und runterdekliniert,
aber ich habe nicht einen Vorschlag gehört von Ihnen, wie mehr Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden können. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, das im Jahre 1968 von den Ländern unter Beteiligung des Bundes gegründet wurde. Ihm wurde die Erfüllung bautechnischer Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Zulassung von neuen Baustoffen, der Bauforschung und der Baunormung übertragen. Anfang der 90er Jahre musste das Abkommen geändert werden, um die Bauproduktenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft 1988 umzusetzen. Das Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik wurde von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern 1992 geschlossen. Unser Land hat am 16. Dezember 1992 zugestimmt.
Nun geht es um eine neue Aufgabe, nämlich um die Mitwirkung bei der Marktaufsicht nach dem Bauproduktengesetz. Diese Aufgabe gehörte bisher nicht zu dem Verantwortungsbereich dieses Institutes. Hier geht es darum, die Überwachung von Bauprodukten hinsichtlich der technischen Anforderung und der CE-Kennzeichnung zu realisieren. Da mit der CE-Kennzeichnung eine konkrete Aussage bezüglich der Leistung des Produkts verbun
den ist, sind das Warenzeichen und der damit verbundene Vertrauenstatbestand zu schützen. Daher sehen die europäische Bauproduktenrichtlinie und das Bauproduktengesetz vor, für die konkrete Verwendung des Warenzeichens Sorge zu tragen.
Die Bauministerkonferenz hat die Einrichtung einer länderübergreifenden Koordinierungsstelle vorgeschlagen, was auch vernünftig ist, sonst wäre jedes Land aufgefordert, eine eigene Stelle einzurichten. Durch sie soll effizientes Zusammenwirken der Marktaufsichtsbehörden möglich sein. Doppelarbeit kann vermieden werden, Personalkosten können gespart werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik bietet sich mit seinem Aufgabenspektrum und dem vorhandenen Sachverstand an, diese Koordinierungsstelle zu werden.
Das bisherige Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik beinhaltet jedoch keine Regelung, die die notwendigen Koordinierungsaufgaben der Marktaufsicht inhaltlich abdeckt, weil diese bei Abschluss des Abkommens von 1992 eben noch nicht bestand. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 11. Januar 2005 wurde ich als zuständiger Minister ermächtigt, das Änderungsabkommen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zu unterschreiben. Die rechtswirksame Änderung des Abkommens erfordert die Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Ich bitte Sie um zügige Beratung. Ich weiß, dass alle drei Fraktionen sich darauf verständigt haben, und gehe von einer Zustimmung aus. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Jäger! In dem Bestreben, die Realisierung der BUGA 2009 zu befördern, hat sich das Arbeitministerium, in diesem Fall das Bauministerium, Anfang 2006 bereit erklärt, das für die Gartenschau vorgesehene Förderbudget des Wirtschaftsministeriums um 8 Millionen Euro zu entlasten. Nach dieser Vereinbarung sollen dazu überwiegend Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung – EFRE – der Förderperiode 2007 bis 2013 aus dem Bereich der städtischen Dimension und nachhaltigen Stadtentwicklung sowie ein Teil Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden.
Unmittelbar nach dieser Vereinbarung führte mein Ministerium ein Gespräch mit der Stadt und zeigte Möglichkeiten der Finanzierung im Rahmen der EFRE-Mittel des Arbeitsministeriums und der Städtebauförderungsmittel auf. Die Stadt wurde gebeten, bis zum 20. Februar 2006 einen Kosten- und Maßnahmenplan vorzulegen, um mitzuteilen, wann die Mittel für die einzelnen Maßnahmenabschnitte benötigt werden. Eine Förderung durch das Arbeitsministerium ist nur im Rahmen der bestehenden Förderprogramme und nach den Konditionen und Kriterien dieser Programme möglich, zum Beispiel die Bindung an ein Sanierungsgebiet. Bis heute liegen die Planungen der Stadt nicht vor.
Der Finanzierungsvorschlag durch das Arbeitsministerium mit insgesamt 8 Millionen Euro brutto, also ein
schließlich des Eigenanteils der Stadt Schwerin, ist folgender: 5 bis 6 Millionen Euro sollen aus dem EFRE-Topf kommen und 2 bis 3 Millionen Euro aus den bewilligten Städtebauförderungsmitteln. Durch diese Art der Finanzierung erhöht sich der Eigenanteil der Stadt im Vergleich zur ursprünglich geplanten Variante.
Die GA-Mittel werden mit 10 Prozent kofinanziert, die EFRE-Mittel hingegen mit 25 Prozent. Bei der Städtebauförderung ist es gar ein Drittel. Das ist bekannt. Ich möchte das nur der Vollständigkeit halber sagen. Daraus folgt, dass die Stadt Schwerin je nach Verhältnis der EFRE- und Städtebauförderungsmittel zwischen 1,36 und 1,45 Millionen Euro zusätzlich aufbringen muss. Das Land und die Stadt Schwerin sind nun gefordert, die Deckung dieses erhöhten Eigenanteils zu klären. Die Verwirklichung anderer für Schwerin wichtiger Projekte, wie der Grunthalplatz oder der Marienplatz, ist dadurch nicht, wie in der Presse dargestellt, gefährdet.
Beide Plätze liegen außerhalb der Sanierungsgebiete und können deshalb mit Städtebauförderungsmitteln nicht unterstützt werden. Hinzu kommt, dass die Stadt Schwerin einen Großteil der bewilligten Städtebauförderungsmittel 2005 nicht in Anspruch genommen hat. Mit Stand vom 31. März 2006 sind dieses 3.175.000 Euro. Die Landeshauptstadt ist damit Spitzenreiter unter den Kommunen, die bewilligte Mittel nicht umsetzen. Normalerweise würde mein Haus der Stadt Schwerin, wie bereits im vergangenen Jahr wegen des schlechten Kassenmittelabflusses angekündigt, im Programm 2006 keine neuen Städtebauförderungsmittel bewilligen. Der Anteil der Städtebauförderungsmittel in Höhe von 2 bis 3 Millionen Euro für die BUGA dürfte somit aus nicht verausgabten Mitteln des Vorjahres verfügbar sein.
Es sind in der Tat Finanzierungsmodelle errechnet und auch bestätigt worden. Das Land hat sich zu einer anderen Förderung entschieden, wie ich sie gerade dargestellt habe, dass also jetzt zusätzliche Mittel aus dem EFRE-Fonds 2007 bis 2013 bereitgestellt werden und aus den Städtebauförderungsmitteln für die Stadt Schwerin durch Prioritätensetzung der Landeshauptstadt diese Mittel dann auch für die BUGA verwendet werden können. Deswegen gehe ich davon aus, dass die Verabredungen gelten.
Es ist überhaupt kein Schaden entstanden. Durch die veränderten Förderkonditionen verändert sich der Eigenanteil der Stadt Schwerin. Ich habe eingangs ausgeführt, über die Deckung dieses erhöhten Eigenanteils müssen das Land und die Landeshauptstadt sprechen, um diese Deckung zu sichern. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Sehr geehrter Herr Timm,
im Kaukasus gibt es ein Prinzip: Beleidige niemals Deinen Gast! Dieses Prinzip habe ich mir zu Eigen gemacht. Es wird bei mir zu Hause nie ein Gast beleidigt. Sie haben also nicht nur einen Gast beleidigt, sondern Sie haben auch Ihre Gastgeber beleidigt. Das, glaube ich, ist der Würde des Hauses nicht angemessen. Ich erlaube mir, das hier zu sagen.
Und Sie haben auch unserem Berufsstand, Herr Timm, den Ingenieuren, keinen Gefallen getan. Mit Ihrer polemischen Rede sind Sie einer sachlichen Auseinandersetzung ausgewichen. Ich möchte Sie bitten, wenn Sie mir etwas zukommen lassen wollen, den Postweg, den Dienstweg zu benutzen. Anders will ich mit Ihnen zukünftig nicht mehr verkehren.
Sehr geehrter Herr Timm, ich empfehle Ihnen, sich mit Frau Merkel auseinander zu setzen. Frau Merkel hat gefordert: Mehr Freiheit wagen! Ihre Rede war eine Rede zur Einschränkung von Freiheit, war der Ruf nach Regulierung. Und das ist, glaube ich, nicht im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das will auch nicht die Koalition.
Sehr geehrter Herr Timm, ich verstehe ja, dass Sie hier ausführlich reden wollten. Seien Sie uns dankbar, dass die Novelle der Landesbauordnung auf die Tagesordnung ge
setzt wurde, ansonsten hätten Sie gar keine Chance gehabt, hier so ausführlich Ihre Gedanken zum Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern darzulegen. Ich will Ihnen aber beweisen, dass Sie fachlich und auch juristisch auf völlig falschen Pfaden gewandelt sind. Das werde ich dann im Zuge meiner Ausführungen noch einmal deutlich machen.
Wir sind einen langen, steinigen, hürdenreichen Weg gegangen, um diese Landesbauordnung, wie sie heute zur Abstimmung vorliegt, zu verabschieden. Und selbstverständlich – sowohl bei der Anhörung des Kabinetts als auch in der Anhörung des Landtages – sind viele Interessen eingebracht worden. Das möchte auch so sein. Und dass sowohl das Kabinett als auch Sie als Abgeordnete das alles mit hoher Aufmerksamkeit aufgenommen und dann abgewogen haben, inwieweit diese Empfehlungen, Wünsche, Forderungen der Interessenverbände auch der Musterbauordnung entsprechen oder nicht entsprechen, das ist das Recht und die Aufgabe der Regierung, ist aber auch Recht und Aufgabe der Abgeordneten. Und ich hoffe, dass die novellierte Landesbauordnung heute die letzte Hürde nimmt, indem Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, auch zustimmen.
Ich bin der Überzeugung, dass wir mit der Umsetzung der Musterbauordnung – und die Betonung liegt auf „Muster“ – als Land Mecklenburg-Vorpommern einen Beitrag zur Rechtseinheit in Deutschland leisten, und das ist vorteilhaft für die Bauherren und für die Wirtschaft.
Das, was Herr Timm bei der Umsetzung der Musterbauordnung gefordert hat, passt eigentlich in die Aktuelle Stunde. Sie hätten fordern müssen – aber Herrn Timm interessiert das ja nicht –, dass das Bauordnungsrecht in Bundesrecht überführt wird, damit wir ein zentrales administratives Bauordnungsrecht in Deutschland erhalten. Dann würden wir uns die ganzen Debatten auf Landesebene sparen können. Aber genau das wollen wir nicht, weil ich der Meinung bin, Musterbauordnung heißt auch, die spezifischen Bedingungen eines Landes – in dem Fall des Landes Mecklenburg-Vorpommern – zu berücksichtigen und hier in der Landesbauordnung umsetzen zu können.
Deswegen ist es nur folgerichtig, dass Fachgesetze zum Landeswasserrecht, zum Landesnaturschutzrecht, zum Straßen- und Wegerecht, zum Waldrecht mit berücksichtigt wurden und in diesem Artikelgesetz verändert werden, damit die Konzentrationswirkung tatsächlich auch umgesetzt werden kann. Sie haben, Herr Timm, einfach etwas Falsches wiedergegeben.
Mit der Baugenehmigung aus einer Hand braucht der Bauherr, der Bauwillige, keine weiteren Anträge zu stellen.
Sie haben versucht zu suggerieren, dass der Bauherr, der Beantragende, für ein Bauvorhaben weitere Anträge bei anderen Behörden stellen muss. Es ist nicht so. Mit dieser Konzentrationswirkung werden alle Anträge bei der Baubehörde abgegeben und die Baubehörde als Dienstleister gegenüber dem Bauherrn oder dem Investor erfüllt alle diese Anliegen und beantwortet auch diese Anträge.
Ich bitte Sie also, von den Koalitionsfraktionen nicht etwas zu verlangen, was Sie selbst in Ihrer Rede gar nicht eingehalten haben.
Wir haben seit Oktober 2005 diese Landesbauordnung in die Hände des Landtages gelegt. Das ist ein demokratisches parlamentarisches Verfahren. Das ist nichts Neues. Deswegen können Sie gern mit den Fachleuten aus meinem Ministerium viele Gespräche führen, aber in der Tat – und da haben die Kolleginnen und Kollegen vollkommen Recht –, Sie können auf die Veränderung der Landesbauordnung gar keinen Einfluss mehr nehmen. Das ist in der Hand der Abgeordneten und damit auch in Ihrer Hand, Herr Timm, und auch von Frau Strenz, die von der CDU im Ausschuss mitgewirkt haben.
Ich möchte mich ausdrücklich bedanken bei der Architektenkammer, bei der Ingenieurkammer, bei den Schornsteinfegern, bei vielen anderen, die mitgewirkt haben während der Kabinettsbefassung genauso wie im parlamentarischen Verfahren. Und das ist normal, das ist vernünftig, dass diese Kammern und Verbände sich für ihren Berufsstand einsetzen. Etwas anderes erwarte ich gar nicht.
Das muss auch so sein. Das ist ihre Aufgabe als Mitglied in der Ingenieurkammer und das erwarte ich auch von meiner Kammer. Aber nicht alles kann umgesetzt werden. Auch das gehört zum normalen demokratischen Verfahren. Ich bin aber der Überzeugung, dass wir mit der Landesbauordnung ein praxistaugliches Regelwerk haben, mit dem auch die Schornsteinfeger, die Architekten und die Ingenieure leben können und in ihrer Arbeit sehr gut zurechtkommen.
Ich möchte, meine Damen und Herren, auf vier Punkte eingehen, die teilweise von Herrn Timm angesprochen wurden und teilweise in der Diskussion sind:
Erstens geht es um den Änderungsantrag der CDU auf Drucksache 4/2193. Es geht darum, ob mit der Fiktion und der Frist, die damit verbunden ist, der Bauherr Gewissheit hat, ob seinem Bauantrag stattgegeben wurde oder nicht. Und da bitte ich Sie – vielleicht muss man auch bis zum Schluss lesen –, das Gesetz in Gänze zu lesen.
Zur Aufklärung zitiere ich jetzt ganz einfach auf der Seite 162 der Drucksache 4/1810 in der Erläuterung, in der Begründung zu dem Paragrafen 63. Hier heißt es, Zitat: „Die Formulierung der Fiktionsvoraussetzung ,wenn sie nicht innerhalb der... Frist v e r s a g t wird‘... macht deutlich, dass die ablehnende Entscheidung dem Bauantragsteller innerhalb der Dreimonatsfrist bekannt gegeben sein muss, um die Fiktion nicht eintreten zu lassen.“ Das ist vorn nicht aufgeschrieben, aber hinten in der Erläuterung, in der Begründung ist es eindeutig formuliert. Und deswegen müssen wir vorn nicht etwas regulieren, was selbstverständlich für die Arbeit der Baubehörden in Mecklenburg-Vorpommern ist.
Ich bitte Sie auch, das Dokument tatsächlich in Gänze zu bewerten und nicht nur vorn in den Artikeln und Paragrafen herumzufischen, um mögliche Änderungsanträge zu finden.
Und jetzt zweitens zur Strandversorgung.
Ich habe Durst und muss erst noch etwas trinken, Herr Riemann.
Ich bin gern an Stränden, ich gehe auch gern zur Strandversorgung. Ich würde mir wünschen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern unkomplizierte Verfahren für die Errichtung von Anlagen zur Strandversorgung hätten.
Ja, aber auch hier muss ich sagen: Sind Sie auf falschen Pfaden gewandelt, Herr Timm? Strand ist nach dem Baugesetzbuch Außenbereich.
Damit unterliegt der Strand dem Bauplanungsrecht. Und das müssten Sie wissen, dass das Bauplanungsrecht Bundesangelegenheit ist und das Bauordnungsrecht Landesangelegenheit.
Deswegen können Sie fordern, dass die Strandversorgungseinrichtungen verfahrensfrei gestellt werden. Unzulässig bleiben sie trotzdem.
Deswegen geht Ihr ganzes Anliegen total in die falsche Richtung.
Ich bin drittens froh, dass wir beim barrierefreien Bauen wichtige Fortschritte erreicht haben. Wir haben – das ist von Frau Lück und anderen erläutert worden – bei den Wohnungen, aber auch bei den öffentlich zugänglichen Gebäuden weitere Bedingungen formuliert, die die Barrierefreiheit erweitern und damit den barrierefreien Zugang zu diesen Gebäuden ermöglichen. Ich meine, das ist ein qualitativer Fortschritt, den wir hier erreicht haben. Das ist eben einer der Punkte, wo die Musterbauordnung nicht 1:1 u mgesetzt wurde, weil ganz konkrete landesspezifische Bedingungen berücksichtigt werden mussten. Das will ich hier nur anmerken.
Viertens. Wer deregulieren will, wer in der Tat auch mehr Eigenverantwortung der Beteiligten – ob Bauherren oder Betreiber von baulichen Anlagen – einfordert, der kann nicht auf der anderen Seite, Herr Timm, neue Regeln einfordern, damit tatsächlich diese Eigenverantwortung wieder auf staatliche Schultern verlagert wird. Ich halte das für falsch.
Es wird Sie vielleicht verwundern, dass das gerade von jemandem kommt, der der Linkspartei angehört. Ich bin der Meinung, hier hat staatliche Verantwortung nur so viel zu suchen, wie auch nötig ist, und nicht so viel wie möglich.
Sie haben ein Übermaß an staatlicher Verantwortung eingefordert. Ich bin der Meinung, ob das die Rohbauabnahme betrifft oder auch andere Dinge, die Sie hier in Ihrer langen Rede dargestellt haben, das hat mit Deregulierung gar nichts zu tun. Es hat etwas damit zu tun, dass Sie nicht wollen, dass Private Verantwortung dafür tragen, was sie bei einem Bauvorhaben planen, ausführen beziehungsweise in der Betreibung dann auch zu berücksichtigen haben.
Das bezieht sich übrigens auch auf Ihre Bemerkung zu den einstürzenden Hallen in Bad Reichenhall und Katowice. Wir haben das in der Bauministerkonferenz ausführlich debattiert. Der Bundesbauminister hat sich entschieden, für die Bundesbauten einen Gebäudesicherheitszustandsbericht anfertigen zu lassen. Wir sind gespannt auf die Ursachen in Bad Reichenhall, sie liegen noch nicht vor. Es gibt keine eindimensionale Ursache. Erst dann, glaube ich, kann man Schlussfolgerungen ziehen. Auch hier wieder: Der Ruf nach zusätzlicher staatlicher Verantwortung entlastet in keinster Weise den Betreiber und den Bauherrn von seiner Verantwortung.
Das, glaube ich, muss man in diesem Zusammenhang auch deutlich sagen.
Ich habe mir lange überlegt, ob ich etwas zu den Rauchmeldern sage. Rauchmelder sind eine gute technische Erfindung, ganz klar. Jeder, der sich einen Rauchmelder einbauen will, sollte sich einen einbauen. Es gibt aber auch das ABS, das Antiblockiersystem. Ich kenne aber kein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland, das vorschreibt, dass jedes Auto mit einem Antiblockiersystem auszurüsten ist, weil ABS Unfälle verhindern kann.
Herr Timm, wenn Sie der Meinung sind, dass aus meiner fachlichen Argumentation eine Opferverhöhnung abzuleiten ist, dann muss ich Ihnen Folgendes sagen: Das ist ungeheuerlich, was Sie hier vom Stapel gelassen haben! Das untergräbt jegliche Form der Kommunikation zwischen Menschen, übrigens auch zwischen Berufskollegen. Und deswegen noch einmal zurück auf den kaukasischen Einstieg. Ich hätte, wenn ich bei Ihnen zu Hause als Gast wäre, Sie und Ihren Raum sofort verlassen. Damit möchte ich enden.
Ich finde es einfach schade, dass die CDU durch Herrn Timm die Landesbauordnung, eine moderne novellierte Landesbauordnung, zu einer Polemik und Beleidigung von Menschen in diesem Raum genutzt hat. Ich finde es schade, dass damit die Landesbauordnung selbst diskreditiert wurde.
Es ist eine Bauordnung, die dem modernen Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet ist!
Bitte.
Mit der Entscheidung, die Rauchmelderwarnpflicht einzuführen, die heute augenscheinlich durch das Hohe Haus vorgenommen wird, stellt sich sofort die Frage nach der Kontrolle. Ich meine, eine Pflicht, die eingeführt und nicht kontrolliert wird, ist ziemlich aussichtslos. Das ist von der CDU schon zu hören gewesen. Ich bin daher bereits aufgefordert, bevor das Hohe Haus entschieden hat, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Es wird also dazu kommen, dass wir eine Kontrolle, eine Pflicht zur Kontrolle, eine Beauftragung und damit auch eine Kostenpflicht einführen. Das sind die Folgen dieser Entscheidung, die hier heute getroffen wird. Das will ich so deutlich sagen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Weder mein Ministerium noch die Linkspartei.PDS werden sich auch nur einem tauglichen Versuch verweigern, Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Ich möchte das noch einmal wiederholen: Weder mein Ministerium noch die Linkspartei.PDS werden sich auch nur einem tauglichen Versuch verweigern, Menschen in Lohn und Brot zu bringen. In der Tat – Frau Strenz, danke schön, dass Sie darauf abgestellt haben – geht es mir um existenzsichernde Arbeitplätze,
also um sozialversicherungspflichtige Arbeit, von der sich auch auskömmlich leben lässt. Jetzt, später, im Alter! Ich sehe nun wahrlich keine Zukunft von MecklenburgVorpommern als Niedriglohnland,
noch nicht einmal in der Europäischen Union. Dort hat sich mit dem Beitritt der neuen Länder das Verhältnis der niedrigsten zu den höchsten Lohnkosten von 1:2 auf ein Verhältnis von 1:7 entwickelt. Eine Niedriglohnkonkurrenz mit Ländern, wo die Lohnkosten nur ein Siebtel betragen, kann Mecklenburg-Vorpommern nicht erfolgreich gestalten. Ich will auch diesen Wettbewerb gar nicht, weil das zum Schaden des Landes und der hier lebenden Menschen sein würde. Auch deshalb wird es mit mir unmissverständlich keinen Versuch geben, die Lohnspirale nach unten zu drehen.
Das würde Sozialabbau bedeuten und es würde in die Armut führen. Wir haben hier bereits sehr oft darüber gesprochen. So, wie Sie, Frau Strenz, Ihren Antrag eingebracht haben, gebietet es sich, über Hartz IV zu sprechen. Und was ist mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe passiert? Ich will das jetzt nicht noch alles von den technischen und finanziellen Daten her beschreiben, aber es hat etwas mit Föderalismus zu tun. Diese Arbeitsmarktreform hat ein Stück Föderalismus ausgehebelt, nämlich die Verantwortung der Länder. Und deswegen, Frau Strenz, ist Ihr Antrag hier schlichtweg deplatziert. Er gehört eigentlich nicht in den Landtag, weil das Land außen vor ist.
Nun diskutiert Deutschland über Kombilohn. Die Magd eburger Alternative, Sie haben sie noch einmal vorgestellt, ist eine Form von Kombilohn, das bestreitet übrigens niemand. Und die Magdeburger Alternative will Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II in Lohn und Brot bringen, also die Betroffenen von Hartz IV. Ich habe mich in der damals tätigen Monitoring-Gruppe mit unzähligen Vorschlägen an die Bundesregierung gewandt, um auch ältere Arbeitslose und diejenigen, die eine geringe Qualifizierung haben, in Lohn und Brot zu bringen. Es war
immer die Forderung nach Eröffnungsklauseln, da unterscheiden wir uns in der Tat nicht. Und deshalb würde ich gerne einen Antrag der CDU-Fraktion unterstützen, der vorsieht, Mecklenburg-Vorpommern zu einer Modellregion zur Reform der Hartz IV-Reform zu machen. Das, glaube ich, wäre etwas Sinnvolles, um den Menschen eine Perspektive in der Heimat zu geben.
Wenn ich jetzt aber Ihren Antrag analysiere, dann setzen Sie den Zug auf das falsche Gleis. Sie setzen in einem Ihrer Punkte darauf, dass das Land sich an der Finanzierung dieses Versuches beteiligt, dass wir uns als Land teilweise an der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge beteiligen sollen. Das würde ja eine Subventionierung des Bundes durch Landesmittel bedeuten. Und das, glaube ich, kann einfach nicht sein.
Das wäre bereits, von diesem Standpunkt einmal abgesehen, europarechtlich äußerst, ich betone, äußerst bedenklich.
Nun diskutieren wir, die Linken, den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Das zu erläutern erübrigt sich jetzt in dieser Runde. Ich glaube, das ist uns allen bekannt.
Die Magdeburger Alternative und der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor wählen einen gemeinsamen, vielleicht sogar zwei gemeinsame Ausgangspunkte:
Ausgangspunkt Nummer eins ist es, Menschen in Lohn und Brot zu bringen, existenzsichernd hoffentlich. Da unterscheidet sich die Alternative schon wieder.
Der zweite Ausgangspunkt sind die gesellschaftlichen Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit. Und natürlich sagt die Linke und auch ich als Linker, dass es besser ist, Menschen in Arbeit zu finanzieren, damit sie ihr Leben auch in Würde gestalten können, als Nichtarbeit zu finanzieren. Deswegen ist es richtig, genau die Öffnungsklauseln einzufordern, um hier auch Möglichkeiten für den Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zu ermöglichen und damit tatsächlich eine Perspektive in Würde und in Arbeit zu schaffen.
Die beiden Magdeburger Wissenschaftler gehen von einer Vermutung aus. Sie sagen: Senken wir, so, wie Sie das beschrieben haben, die Arbeitskosten für einige Unternehmer, würden sie einstellen. Wozu keine Aussage getroffen wird, ist, was ist mit dem Teil des Lohnes, der durch die Unternehmen selbst erwirtschaftet werden muss. Das ist meine erste Kritik. Ich habe meine Zweifel, dass die Subventionierung der Lohnbestandteile, die Sie beschrieben haben, Frau Strenz, das muss ich nicht wiederholen, tatsächlich dazu führt, dass es zu Einstellungen kommt. Aber genauso wie die Wissenschaftler, und das ist jetzt gar nicht böse gemeint, und wie alle, die darüber diskutieren, diskutieren wir das theoretisch wissenschaftlich. Und deswegen war ich immer dafür, dass man es einmal ausprobieren möge, also einen Modellversuch wagt.
Das war die Motivation für mich, genau diese Studie zu finanzieren, damit wir zu konkreten Ergebnissen kommen. Wir haben in zwei Sitzungen in Grimmen darüber geredet – Sie sind darauf eingegangen –, einmal im April 2005 und e i n m al am vergangenen Freitag, am 20. Januar 2006, ebenfalls in Grimmen. Ernüchternd war insbesondere die letzte Veranstaltung, obwohl die Teilnehmerzahl dort größer wurde. Ernüchternd deshalb, weil das neue Bundesministerium für Arbeit und Soziales es abgelehnt hat, sich überhaupt zu engagieren. Im Ergebnis von Genshagen – das muss ich auch nicht erläutern, was das war – hieß es, die Arbeitsgruppe wird im Herbst Vorschläge unterbreiten. Was dabei rauskommt, keiner weiß was Genaues. Das ist ernüchternd, weil auch die Magdeburger Professoren erklärt haben, dass es schwer sein wird, aus dem Unternehmensbestand heraus diese Arbeitsplätze zu finden. Sie haben deshalb eine ergänzende Ansiedlungsoffensive vorgeschlagen.
Und ernüchternd war auch, dass all diejenigen, die sich im April 2005 mehr oder weniger euphorisch hinter diese Alternative gestellt haben, ihre Zusagen nicht erfüllt haben. Alle sagten, zumindest die Unternehmensverbände, dass sie dafür seien und das unterstützen wollten, aber niemand hat eine Aussage getroffen, wie viel Arbeitsplätze überhaupt entstehen könnten.
Sie haben die Magdeburger Alternative in vier Schritten vorgestellt. Sie sieht einmal die doppelte Subventionierung für die Sozialversicherungsbeiträge vor und zweitens die einfache Subvention, wenn denn Neuansiedlungen passieren. Ich glaube, das muss man jetzt hier vor dem Hohen Haus nicht noch einmal im Einzelnen erläutern. Alle, die sich damit beschäftigt haben, kennen dies.
Natürlich fordern die Magdeburger Professoren, dass die Sanktionsmöglichkeiten nach Paragraf 10 Sozialgesetzbuch II stringent ausgeschöpft werden und somit Druck auf die Arbeitslosen ausgeübt wird. Was angezweifelt wird ist die Aufkommensneutralität dieses Versuches. Sicherlich gibt es die Rechnung der Professoren, die gesamtgesellschaftlich eine Rechnung anstellen. Aber was nicht beachtet und nicht berücksichtigt wurde, ist, ob es nicht doch zu ergänzenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und somit zur ergänzenden Zahlung von Arbeitslosengeld II oder beispielsweise von Wohngeld kommt. Das wäre ja dann auch wieder eine Aufwendung aus der Staatskasse. Also hier sind noch ein paar Fragen offen, die zu beantworten sind. Es geht einfach nicht, dass Gelder des Landes, ich möchte das noch einmal wiederholen, für diese Aufgaben eingesetzt werden.
Die Magdeburger Professoren möchten, dass wir uns als Land Mecklenburg-Vorpommern, wenn wir uns an den anderen Dingen nicht beteiligen können, an den Verwaltungskosten beteiligen, und das möglichst aus dem Europäischen Sozialfonds. Das ist höchst bedenklich und wird von der Europäischen Kommission als geringe Chance eingeschätzt. Sie sprachen von einer Befristung, Frau Strenz, aber nach dem Europäischen Beihilferecht ist die Befristung nicht möglich.
Natürlich gilt auch hier, dass es eine Annahme ist, dass durch Verbilligung der Arbeit zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Andere Wissenschaftler halten dagegen, dass es bislang keinen empirischen Beweis dafür gibt, dass der Kombilohn oder irgendeine Form des Kombilohns in Deutschland zu einem nennenswerten Aufbau von existenzsichernder Beschäftigung führt. Auch bei der Magdeburger Alternative ist mit Mitnahmeeffekten zu rechnen. Aber auch hier sage ich, es sind Annahmen. An dieser Stelle kann man sagen, nur Versuch macht klug.
Der Landrat Wolfhard Molkentin engagiert sich dafür, dass die Arbeitslosen in seinem Landkreis in Arbeit kommen. Ich rechne uns jetzt allen zugute, Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie der Regierung, dass uns jeder Arbeitslose am Herzen liegt. Wir wünschen und wollen, dass jeder in Arbeit kommt, da gibt es offensichtlich auch gar keinen Dissens. Die heute Morgen geführte Debatte kann man, glaube ich, sehr wohl in diesem Zusammenhang weiterführen. Es ist also wichtig, dass es Politiker und Akteure gibt, die sich wie der Landrat dafür einsetzen. Wenn aber Nordvorpommern exemplarisch für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist, dann bin ich der Überzeugung, dass die Machbarkeitsstudie der beiden Professoren aus Magdeburg eine Denkschrift gegen Ihren Antrag ist, Frau Strenz.
Den Versuch, den Sie mit Ihrer Rede gemacht haben, als Alternative diese Machbarkeitsstudie heranzuführen, um damit zu beweisen, dass Ihr Antrag in die richtige Richtung geht, dazu würde ich einmal die Magdeburger Professoren befragen. Ich würde behaupten, sie würden den Kopf schütteln. Und dann gibt es ja auch einen Bundeswirtschaftsminister, der heißt Glos und ist von der CSU, der hat gestern gesagt: Bisher ist ein wirtschaftspolitisch verträglicher Ansatz zur Verbesserung der Situation Geringqualifizierter nicht in Sicht. Herr Glos bestätigt faktisch eine linke Auffassung, dass nur die Subvention der Sozialversicherungsbeiträge noch nicht ausreicht, man könnte auch philosophisch sagen, noch keine hinreichende Bedingung dafür ist, dass jemand in Arbeit kommt. Deswegen meine ich, muss die Debatte auch tatsächlich weitergeführt werden.
Sie gehen, ich darf jetzt Ihren Antrag zitieren, davon aus, dass „über 55-jährige neu eingestellte Langzeitarbeitslose, die mindestens mit tariflichen Entgelten der jeweiligen untersten Tariflohngruppe entlohnt werden“ in ein Kombilohnmodell integriert werden sollen. Das ist ein hoch bescheidener Reparaturvorschlag für Hartz IV. Ich will Ihnen das auch an einigen Zahlen beweisen. Wir haben im Land rund 100.000 Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II erhalten, davon sind aber nur 6.000 über 55 Jahre alt. Von diesen 6.000 haben wiederum nur 1.500 keine abgeschlossene Berufsausbildung. Wenn ich also nach Ihrem Antrag gehe, dann wird der geringere Teil derer, die langzeitarbeitslos sind, überhaupt eine Chance erhalten. Und auf Nordvorpommern heruntergebrochen kann man sagen, nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es dort 7.300 Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Von diesen sind nicht einmal 150 gering qualifizierte Langzeitarbeitslose über 55 Jahre, die also nach Ihrem Modell eine Chance hätten, wobei Ihr Antrag übrigens offen lässt, ist ein Landkreis ein Modell oder ist das ganze Land Mecklenburg-Vorpommern die Modellregion. Dazu äußern Sie sich nicht eindeutig.
Was mich in Erstaunen versetzt hat, ist, das möchte ich zum Schluss sagen, dass Sie mit europarechtlichen Fragen scheinbar Ihre Probleme beziehungsweise einfach Wissenslücken haben. Dieser Antrag verstößt gegen Maßgaben der Europäischen Union für Beschäftigungsbeihilfen. Unser Abteilungsleiter hat ja sozusagen aus der Veranstaltung in Grimmen einen Auftrag erhalten. Diesen Auftrag haben wir postwendend abgearbeitet und die Auskunft der Europäischen Union lautet, dass eine solche Form der Lohnkostensubvention einer Beihilfe gleichkäme und sie im Falle der 70-prozentigen Subvention – diese Förderung, die Sie dargestellt haben – nicht davon ausgeht, dass das genehmigt werden könnte. Also es gibt auch europarechtliche Fragen, die deutlich dagegen stehen. Deswegen kann ich nur sagen, die Generaldirektion Wettbewerb hat diese Skepsis, die von uns geäußert wurde, noch einmal bestätigt. Sie ist zwar gesprächsbereit, aber grundsätzlich muss man sagen, dass die gegenwärtigen beihilferechtlichen Regelungen eine solche Form der Unterstützung ausschließen.
Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich abschließend, so, wie ich begonnen habe, sagen: Ich bin für jeden Versuch, der Arbeitslosen tatsächlich hilft, in Arbeit zu kommen. Das ist der Grund, warum ich gegen Ihren Antrag bin. – Danke schön.
Bitte schön.
Das ist in der Tat so. Ich habe auf Bitten des Landrates eine Finanzierung dieser Machbarkeitsstudie vorgenommen, die Summe beläuft sich auf 40.000 Euro.
Das ist kein Problem. Es gibt auch gar keinen Anlass, nicht darüber zu sprechen, weil ich der Meinung bin, es ist besser, auch diese Alternative auf einen Landkreis herunterzubrechen, um zu Erkenntnissen zu kommen, genauso wie ich eben erklärt habe, dass ich mich entsprechenden Versuchen nicht verwehren würde.
Danke schön, Herr Friedrich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie wissen, dass die Finanzministerin Frau Keler zurzeit Vorsitzende der Finanzministerkonferenz ist. Sie hätte sehr gern hier gesprochen, aber wir beide haben uns darauf geeinigt, dass ich ihre Rede hier vortrage.
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU-Fraktion zur Personalpolitik hat zwei Teile. Zu dem allgemeinen Teil, der Ziffer 2, ist zu sagen: Genauso wie Sie, Herr Riemann, die Umsetzung des Personalkonzepts fordern, hat es die Landesregierung längst mit dem Beschluss des Kabinetts vom 23. August 2005 zur Umsetzung des Personalkonzepts beschlossen.
Und auch der im September 2005 zwischen dem Finanzministerium und den Ressorts ausgehandelte Einstellungskorridor für Nachwuchskräfte folgt dem richtigen Prinzip, dass eine Einstellung von außen auf das unverzichtbare Maß zurückgenommen werden muss, solange wir einen Stellenüberhang haben. Wir nehmen den Antrag der CDU aber gern zum Anlass, Ihnen neben dem bereits im November versandten Kabinettsbeschluss über die Umsetzung des Personalkonzepts auch den letzteren Beschluss zuzusenden, sodass Sie selbst nachvollziehen können, dass wir das, was Sie fordern, schon lange umgesetzt haben. Sicherlich ist auch die Finanzministerin gern bereit – das hat sie mir noch ausdrücklich mit auf den
Weg gegeben –, weitergehende Fragen zu diesen Beschlüssen bei passender Gelegenheit zu beantworten.
Mit dem speziellen ersten Punkt ihres Antrages verlangt die CDU-Fraktion, im Hause des Arbeitsministeriums das Stellenbesetzungsverfahren für die zugeordnete Referentin oder den zugeordneten Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des ESF einzustellen. Dazu ist Folgendes zu bemerken. Es gibt eine besetzbare und dazu preiswerte, weitgehend EU-finanzierte Stelle, die bis zum Ende dieses Jahres befristet ist. Bei der Besetzung der Stelle wurde das zentrale Personalmanagement konkret eingeschaltet. Im Ergebnis war eine Stellenbesetzung innerhalb der Landesverwaltung nicht möglich. Ein für die Aufgabenwahrnehmung geeigneter Beschäftigter konnte vom zentralen Personalmanagement aus dem vorhandenen Überhangsbereich nicht ermittelt werden. Auch eine landesverwaltungsinterne Ausschreibung im Intranet der Landesverwaltung hat zu keinen Bewerbungen geführt. Erst nachdem alle vom Personalkonzept vorgesehenen Schritte zur Besetzung der Stelle mit Beschäftigten aus der Landesverwaltung fehlgeschlagen sind, hat das zentrale Personalmanagement einer externen Ausschreibung zugestimmt. Die Besetzung der Stelle ist auch erforderlich und sachlich begründet.
Die dafür von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel sind zweckentsprechend einzusetzen. Verstöße dagegen können zur Rückforderung der Gelder führen und das kann nicht im Landesinteresse sein.
Für die ESF-Periode bis Ende 2006 sollen durch die zukünftige Stelleninhaberin oder den zukünftigen Stelleninhaber hunderte von ESF-Projekten beratend unterstützt werden. Sie oder er soll die in und mit den ESF-Projekten gewonnenen arbeitsmarktpolitischen Daten auswerten und präsentieren helfen. Dazu gehört auch die Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Auf die Referentin oder den Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des ESF kann und wird das Arbeitsministerium deshalb nicht verzichten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Infektionsschutzausführungsgesetzes passen wir im Land bisher bestehende Regelungen an Bundesrecht a n. Die neuen Regelungen, Klarstellungen und Anpassungen betreffen insbesondere das Gesetz über die Kostenträger nach dem Bundesseuchengesetz in Mecklenburg-Vorpommern und die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Versorgungsämter und der Behörden der Träger der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesseuchengesetz, beide aus dem Jahr 1992. Der Entwurf sieht zwei wesentliche Änderungen vor: zum einen die Erweiterung der Meldepflicht und zum anderen eine neue Zuordnung der sachlichen Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben.
Lassen Sie mich kurz auf die Inhalte eingehen. Paragraf 1 regelt die Erweiterung der Meldepflicht. Ärzte und Labore werden bei den Krankheiten, gegen die geimpft wird, zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, gegenüber den Gesundheitsämtern künftig auch Angaben über den Impfstatus der Patienten machen müssen. Zwar ist dies laut Infektionsschutzgesetz nicht Pflicht, trägt aber zur Erleichterung der Meldetätigkeit der Gesundheitsämter bei. Deren Informationen werden vom Robert-KochInstitut, an welches die Meldungen über Infektionskrankheiten weitergeleitet werden, abgefragt.
Des Weiteren enthält Paragraf 1 Vorschriften, wonach Infektionskrankheiten, zum Beispiel der von Zecken übertragenen Borreliose oder der Windpocken, und Erregernachweise, zum Beispiel der Gürtelrose, über das Infektionsschutzgesetz hinaus von den Ärzten und Laboren gemeldet werden sollen. Mit Hilfe der erweiterten Meldepflicht soll die Beurteilung der Lage hinsichtlich von Infektionskrankheiten – droht eine Epidemie oder nicht – erleichtert werden.
In Paragraf 2 werden die sachlichen Zuständigkeiten geregelt. Im Wesentlichen entsprechen sie der bisherigen Handhabung nach dem Bundesseuchengesetz und nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Dies betrifft zunächst die Aufgaben, die traditionell von den Gesundheitsämtern und vergleichbaren Stellen der Landkreise und kreisfreien Städte wahrgenommen werden. Außerdem werden die Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales im Bereich des Infektionsschutzes konkretisiert, die in Grundzügen bereits im Gesetz über die Errichtung eines Landesgesundheitsamtes vom 6. Juli 2001 festgelegt sind. Darüber hinaus werden Regelungen der bisherigen Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Versorgungsämter sowie der Behörden der Träger der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesseuchengesetz übernommen.
Bei Paragraf 3 des Entwurfs handelt es sich um eine Ausführungsvorschrift zu Paragraf 69 des Infektionsschutzgesetzes. Sie soll das Gesetz über die Kostenträger nach dem Bundesseuchengesetz in Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juli 1992 ersetzen. Die Regelungen entsprechen weitgehend denen des genannten Kostenträgergesetzes. Hinzugekommen ist jene über Kosten für die Untersuchungen und Behandlungen von sexuell übertragbaren Krankheiten und von Tuberkulose. Diese gehörten bislang nach Paragraf 15 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, die auch die Kosten trugen.
Um die Erfüllung der Meldepflicht des Paragrafen 1 durchsetzen zu können, ist eine Bußgeldvorschrift erforderlich. Diese wird in Paragraf 4 geregelt. Das Infektionsschutzausführungsgesetz soll dazu beitragen, bundesweit Rechtseinheit auf diesem wichtigen Gebiet der gesundheitlichen Vorsorge herzustellen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie, dieses Gesetz zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kritiken, Warnungen und Anregungen sind alle vor dem In-Kraft-Treten des SGB II in den Wind geschlagen worden. Es wurde immer auf das Vermittlungsverfahren verwiesen. Man habe sich geeinigt und es gebe keinen Änderungsbedarf beziehungsweise keine Notwendigkeit, Änderungen einzuführen. Es wurde auch in der Monitoringgruppe, der ich angehöre, auf die Arbeit des Ombudsrates verwiesen. Wir warten mal ab, sagte Wolfgang Clement, welche Vorschläge der Ombudsrat machen wird, und dann werden wir möglicherweise handeln.
Dass Handlungsbedarf ansteht, ist von Frau Lück gerade beschrieben worden, und ich erinnere mich an so manche Debatte hier im Hohen Haus, aber auch im Lande Mecklenburg-Vorpommern, die sehr deutlich gemacht hat, dass dieses Gesetz so einige Tücken und Lücken hat, mit denen wir uns ganz konkret auseinander setzen müssen. „Ombud“ kommt ja aus dem Norwegischen und heißt, man möge sich der Aufgabe stellen, ungerechte Behandlung von Personen zu verhindern beziehungsweise zu mildern. Genau das hat dieser Ombudsrat getan.
Ich hatte in Berlin vorgeschlagen, in diesen Ombudsrat noch einen vierten Vertreter oder eine Vertreterin aufzunehmen, nämlich von den Betroffenen, beispielsweise von den Erwerbslosen oder aus dem Arbeitslosenverband oder einer anderen Arbeitsloseninitiative. Das ist aber nicht erfolgt.
Ich will es hier nur der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnen, weil ich das nach wie vor für richtig halte, dass die Betroffenen selbst mitreden können.
So haben sie zu dem gegriffen, was Frau Lück gerade anführte, nämlich zu Eingaben und Telefonaten, 8.000 schriftliche Eingaben und 25.000 Telefonate. So viel telefonische Anfragen sind beim Ombudsrat erfolgt. Das zeigt schon, dass im ersten Halbjahr eine Vielzahl von Problemen, Fragen und Kritiken auf den Tisch dieses Rates gekommen sind.
Das hat also auch ganz konkret die Arbeit, die die ostdeutschen Arbeits- beziehungsweise Sozialminister in der Monitoringgruppe geleistet haben, mit unterstützt. Deswegen kann ich den Bericht des Ombudsrates nur empfehlen. Meine Damen und Herren, wer ihn noch nicht gelesen hat, sollte dies bitte tun. Er wird Ihnen die Augen öffnen und deutlich machen, wo an diesem Gesetz tatsächlich gearbeitet werden muss und wo deutliche Veränderungen notwendig sind. Das ändert nichts an der Tatsache, dass ich meine Überzeugung behalte, dass diese Reform grundsätzlich falsch angepackt wurde
und nicht zu den gewünschten Effekten führen wird, die sich viele, wie wir hier in der jüngsten Debatte gestern und heute gehört haben, in der Tat wünschen.
Ich stelle hier fest, meine Damen und Herren, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen auf Zustimmung trifft, und ich deute – Frau Strenz, ich vermute, dass Sie dazu noch sprechen werden – den Änderungsantrag der CDU auch in die Richtung, dass Sie den Antrag mit unterstützen, aber Ihre eigenen Überlegungen haben, wo Änderungsbedarf besteht. Danke, dass Sie nicken, dann kann ich also davon ausgehen.
Ich möchte an zwei Stellen näher etwas dazu sagen, vielleicht ist es auch einfach ein Stück Aufklärung, was Sie möglicherweise noch nicht wissen können, worauf Sie sich ganz konkret beziehen. Frau Lück ist im Einzelnen auf Fragen eingegangen, die der Ombudsrat aufgeworfen hat. Ich werde sie hier nicht im Detail wiederholen. Es ist aber bereits im Sommer und im Frühherbst zu Änderungen gekommen. Bekannt ist, dass man sich in Berlin geeinigt hat, die Zuverdienstmöglichkeiten zu verändern. Regelungen hierzu sind seit dem 1. Oktober in Kraft getreten. Es ist auch die Anrechnung der Eigenheimzulage und des Kindergeldes verändert worden, so dass tatsächlich eine
Erleichterung für die Bedarfsgemeinschaften, wie es jetzt heißt, aufgemacht wurde. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf. Ich kann in der Tat genauso wie der Ombudsrat nicht nachvollziehen, warum Kinder, ob nun leiblich oder nichtleiblich, ob nun in einer ehelichen Gemeinschaft oder in einer verheirateten Familie, unterschiedlich behandelt werden. Genau das schlägt der Ombudsrat vor. Schauen wir nicht auf den rechtlichen Status der Kinder beziehungsweise der Elterngemeinschaft, sondern behandeln wir alle Kinder gleich. Das ist die Aussage, die der Ombudsrat getroffen hat, und er empfiehlt, allen Kindern die Aufnahme in die Familienversicherung tatsächlich zu ermöglichen. Das muss und will ich ausdrücklich unterstützen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen sieht auch hier vor, den Gesetzestext genau dahingehend zu verändern, dass diese Möglichkeit eingeräumt wird.
Sehr bewegt und engagiert wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland die Frage diskutiert: Wie gehen wir denn nun eigentlich mit der so genannten 58er-Regelung um? Das ist Paragraph 428 SGB III – für die Spezialisten. Hier gibt es in der Tat keinen Rechtsanspruch, aber es gibt einen Vertrauensschutz,
weil alle damals im Vertrauen auf die Zusage der Bundesanstalt für Arbeit, später Bundesagentur für Arbeit, damit auch der Bundesregierung, unterschrieben haben, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen,
dass sie die lange Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld I, damals noch Arbeitslosengeld, ausschöpfen und dann mit der Arbeitslosenhilfe an die Rente herangeführt werden. Sie sind natürlich enttäuscht worden, weil sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II auf einmal bekamen, was für die Mehrzahl dieser Empfängerinnen und Empfänger über 58 Jahre eine deutliche Verschlechterung mit sich gebracht hat.
Das ist nicht nur enttäuschend, sondern es ist für sie demütigend, und sie sind zu Recht frustriert und erwarten, dass das gegebene Vertrauen tatsächlich eingelöst wird nach dem Motto: Verträge sind einzuhalten von beiden Seiten. Deswegen muss hier meines Erachtens schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Es reicht nicht aus, diesem Personenkreis 30.000 oder 50.000 Arbeitsgelegenheiten bis zu drei Jahre anzubieten, an dem Grundfehler ändert sich durch diese Arbeitsgelegenheiten gar nichts.
In Mecklenburg-Vorpommern haben unmittelbar vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II 4.867 ältere Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger sowie 6.365 Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger genau diese Vereinbarung unterschrieben. Wir reden hier also summa summarum von 10.000 bis knapp über 11.000 Personen, die es in unserem Lande betrifft, und das ist keine kleine Gruppe. Ich meine, wir, Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, sollten sich auch um
diese Personengruppe kümmern. Sie haben es tatsächlich bitter nötig. Lassen Sie uns also gemeinsam für die Rechte dieser Älteren eintreten, denn sie haben in Vertrauen auf die Zusagen des Staates damals die Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Arbeit getroffen.
Ich teile die Auffassung, die sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU geäußert haben, dass die Anträge kompliziert sind, dass auch die Bescheide nicht nachvollziehbar sind. Das will ich nicht weiter kommentieren, da sind wir uns sicherlich einig. Hier ist Vereinfachung notwendig, damit die betroffenen Antragsteller sowie Hilfebedürftigen dann auch nachvollziehen können, was sie dort melden müssen beziehungsweise wieso die Entscheidung genauso getroffen wurde, warum die Höhe des Arbeitslosengeldes II so ist, wie sie in dem Bewilligungsbescheid ausgedruckt wurde.
Die CDU, Frau Strenz, hat einen Änderungsantrag gestellt. Ich will auf den Punkt 3 kurz eingehen. Es soll geprüft werden, ob das Kindergeld für volljährige Kinder auf das Einkommen der Eltern nicht angerechnet werden kann und so weiter. Das wird hier ausgeführt. Ich will nur anmerken, dass das durch Entscheid der Bundesregierung jetzt bereits möglich ist, das muss man der Fairness halber sagen. Es war eine Diskussion im Frühjahr und im Sommer. Hier ist bereits entschieden worden, dass das Kindergeld für volljährige Kinder, wenn es unmittelbar und direkt an diese Personen, sprich an diese Kinder, weitergereicht wird, nicht auf das Arbeitslosengeld II der Eltern angerechnet wird. Das ist möglich, wenn diese erwachsenen Kinder einen entsprechenden Antrag an die Familienkassen richten. Das meinte ich mit einem Stück Informationsvermittlung. Es war nicht böse gemeint, aber manchmal spricht sich nicht alles herum. Ich weiß auch nicht, ob das so in der Zeitung gestanden hat, das muss ich der Fairness halber sagen.
Zweitens, und da habe ich ein Problem, sprechen Sie in diesem Punkt 3 in dem zweiten Anstrich davon, dass diese Maßnahmen kommunalisiert werden sollen, und zwar vollständig.
Das ist ja das Anliegen insbesondere der verehrten Kollegin Silke Lautenschläger aus Hessen, die mit Roland Koch an der Spitze im Bundesrat und anderswo sehr vehement für die Kommunalisierung des Arbeitslosengeldes II, eigentlich der Arbeitsmarktpolitik generell, eingetreten ist – Stichwort „Wisconsin-Modell“. Dieses ist in der CDU und nicht nur in der CDU intensiv diskutiert worden. Es ist in der Tat ein Problem gewesen, dass in den Trägerversammlungen – jetzt rede ich nicht über das Optionsmodell, sondern über die anderen, die Mehrzahl der Fälle – die Parität zwischen Kommune und Bundesagentur für Arbeit bestanden hat, weil nicht eindeutig war, wer der Bestimmer ist. So kann man das vereinfacht sagen. Jetzt ist aber durch Entscheid der Bundesregierung eröffnet worden, dass die Kommunen diese Chance erhalten, tatsächlich das bestimmende Element in dieser Trägerversammlung zu sein, indem sie eine Stimme mehr erhalten. Wenn die Kommune, der Landkreis, die kreisfreie Stadt dazu nicht bereit ist, wird das die BA übernehmen. Ich kann den Kommunen nur empfehlen, mutig diese Entscheidung zu fällen,
genau diese Stimme an sich zu ziehen, damit die Entscheidung vor Ort entsprechend getroffen werden kann.
Jetzt aber – und das ist mein Problem, meine Damen und Herren von der CDU – daraus abzuleiten, dass man eine vollständige Kommunalisierung des SGB II erreicht und damit das Optionsmodell generell in Deutschland einführt, halte ich für den falschen Weg. Und wenn ich noch diplomatisch bin, sage ich, ich halte es für etwas verfrüht, eine solche Entscheidung zu treffen. Aber es verbindet sich damit sofort auch die Frage: Was wird eigentlich mit der Bundesagentur für Arbeit, was wird mit einer bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik? Die Töne, die wir zurzeit aus Berlin hören, stimmen mich sehr nachdenklich.
In diesem Zusammenhang muss man sagen, es ist richtig, darauf hinzuwirken, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – hoffentlich nicht nur zur Arbeitslosenversicherung, auch zu den anderen Versicherungen – gekürzt und gesenkt werden. Aber daraus abzuleiten, wie es in Berlin gegenwärtig getan wird, dass wir das Geld einsparen können und bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes bei den Maßnahmen kürzen – dass man das eine oder andere zusammenfasst, damit kann doch jeder leben –, wenn die Anzahl der Maßnahmen und damit derer, die in Maßnahmen kommen, deutlich zurückgefahren werden, das, glaube ich, kann nicht unsere Unterstützung finden. Da sollten wir hoffentlich gemeinsam gegenhalten.
Einen letzten Punkt will ich ansprechen, Frau Lück ist darauf eingegangen, wie die Mittelbindung aussieht. Das hat etwas mit der Einführung des Gesetzes zu tun, das hat etwas mit dem Aufbau der Arbeitsgemeinschaften zu tun und all den Fragen, die wir mehrfach hier diskutiert haben. Ich will sie nicht wiederholen. Wir haben einen Bindungsstand des Eingliederungstitels, der jetzt bei circa 60 Prozent liegt, bezogen auf alle Gelder, die bereitgestellt werden. Aber es besteht die Gefahr – und die ist sehr realistisch –, dass nicht alle eingeplanten Gelder, nämlich die 327 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern, in diesem Jahr umgesetzt werden.
Das wird von Experten und Praktikern so eingeschätzt, das ist keine Neuheit. Die Frage steht jetzt: Was wird eigentlich mit dem Geld, was nicht verbraucht wird, und wie sieht es 2006 aus? Das Bundeswirtschaftsministerium hat im September mitgeteilt, dass die Hälfte der nicht verausgabten Mittel und maximal zehn Prozent der Ansätze übertragen werden können. Ich halte das für falsch. Ich bin der Meinung, wenn man sich die Geschichte der Einführung des SGB II in Deutschland, auch in MecklenburgVorpommern anschaut, sollten wir alle nicht verbrauchten Gelder tatsächlich mit nach 2006 nehmen können,
weil das die Chance eröffnen würde, auch weitere Neubewilligungen in 2006 für verschiedene Maßnahmen tatsächlich zu realisieren.
Und der zweite Wunsch, besser gesagt meine Forderung, ist – da höre ich zurzeit positive Töne aus Berlin,
aber man weiß nicht, was letztendlich bei der Regierungsbildung dort herauskommt
und wo inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden –, ich kann nur davor warnen, den Mittelansatz 2006 unter den Ansatz 2005 zu nehmen, weil das dazu führen würde, dass weniger Maßnahmen für diese Arbeitslosengeld-IIEmpfängerinnen und -Empfänger zur Verfügung stehen. Hier bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Ich gehe davon aus, dass, egal, wie die Bundesregierung aussieht, die Monitoringgruppe so oder so ihre Arbeit fortsetzen wird. Auf alle Fälle werden wir das als Regierung im Bundesrat in geeigneter Form debattieren müssen, um die Forderungen, die hier in den Anträgen aufgemacht wurden, entsprechend einbringen zu können.
Deswegen meine ich, es gibt viel über SGB II, über Hartz IV zu diskutieren. Wir sind jetzt, nach noch nicht mal einem Jahr der Existenz dieses Gesetzes, an dem Punkt, wo wir bereits über Änderungen sprechen, einige sind schon eingeführt worden. Ich meine, das beweist, dass dieses Gesetz viele Lücken und Tücken hat, die ausgemerzt werden müssen. Hier ist es richtig, genau die Vorschläge des Ombudsrates aufzugreifen, weil sie eindeutig widerspiegeln, wie die Betroffenen mit diesem Gesetz umgehen beziehungsweise was sie von diesem Gesetz haben oder nicht von diesem Gesetz haben. Deswegen hoffe ich auf eine große Zustimmung, dass wir hier gemeinsam genau in diese Richtung gehen und die Aussagen des Ombudsrates, die Vorschläge dieser drei – Frau Bergmann und der beiden Herren – unterstützen, damit es tatsächlich zu Erleichterungen, zu einer Verbesserung bei den Betroffenen kommt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gut Ding will Weile haben, sagt der Volksmund. Das stimmt besonders, wenn es sich um so einen umfangreichen Gesetzentwurf handelt wie die Landesbauordnung. Im Vergleich stehen wir gar nicht schlecht da. Erst vier Bundesländer haben die Musterbauordnung des Bundes, die 2002 von der Bauministerkonferenz beschlossen wurde, in Landesrecht umgesetzt. Im März vergangenen Jahres haben wir uns an dieser Stelle auf Antrag der CDU schon einmal mit dem Gesetzgebungsverfahren beschäftigt. Ich war damals hocherfreut, dass es zu diesem Vorhaben in der Sache offenbar eine große Übereinstimmung zwischen den Fraktionen gibt.
Heute sind wir einen Schritt weiter, denn wir haben seither intensiv an einem Gesetzentwurf gearbeitet mit dem Ziel, die Forderungen nach Vereinheitlichung des Bauord
nungsrechts der Länder mit den spezifischen Interessen unseres Landes in Einklang zu bringen. Dies ist gelungen. Neben den nötigen Abstimmungen innerhalb der Landesregierung haben wir natürlich formelle Anhörungen durchgeführt, aber auch ungezählte Gespräche mit Verbänden, Kammern, Vertretern verschiedener Berufsstände geführt. Viele Vorschläge sind in diesen Diskussionen eingebracht worden. Jeder ist intensiv geprüft worden, aber letzten Endes muss man entscheiden, welche Anregungen angesichts der Ziele für die Neugestaltung der Bauordnung in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt werden können beziehungsweise welche Vorschläge nicht berücksichtigt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle der gemachten Vorschläge Eingang in den Gesetzentwurf finden konnten.
Wir haben uns als Regierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entschieden, dem Vorbild der Musterbauordnung einen hohen Stellenwert einzuräumen, und das aus gutem Grund, denn es hat sich gezeigt, dass sich durch die Einführung von eigenen Regelungen in den Bundesländern in den 90er Jahren das Bauordnungsrecht auseinander dividiert hat. Es driftete faktisch auseinander und es hat sich zu einem ernst zu nehmenden Hemmnis für die Wirtschaft entwickelt. Die Rechtszersplitterung im Bauordnungsrecht wird als nachteiliger Standortfaktor beurteilt. Die Musterbauordnung des Bundes sollte Abhilfe schaffen mit dem Ziel, das Bauordnungsrecht der Länder wieder zu vereinheitlichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, das Verfahren bis zum Baubeginn für den Bauherrn entschieden zu vereinfachen. Von herausragender Bedeutung ist dabei die beabsichtigte Konzentrationswirkung der Baugenehmigung oder einfach gesagt, es geht um die Baugenehmigung aus einer Hand und nicht nur um die Baugenehmigung, sondern mit dieser Baugenehmigung aus einer Hand sollen alle anderen notwendigen Genehmigungen dem Bauherren ausgereicht werden. Das ist ein Novum in Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, dass wir diese Lösung gefunden haben.
Wir wollen auch, meine Damen und Herren, vereinfachen, indem mehr Bauten genehmigungsfrei gestellt werden. So sehen wir vor, dass in Bebauungsplangebieten alle Wohngebäude unterhalb der Hochhausgrenze baugenehmigungsfrei gestellt werden. Damit wird es für den Bürger, der ein Eigenheim oder auch ein Mehrfamilienhaus errichten möchte, in der Tat einfacher. Damit fällt aber den Architekten und den Bauingenieuren die volle Verantwortung für die Einhaltung des öffentlichen Rechts zu. Das ist eine Konsequenz solcher Entscheidungen, die öffentlich gefordert werden, denn die Verantwortung für die Standsicherheit und für das Leben der Menschen und auch der Tiere, die in diesen Gebäuden leben, muss natürlich wahrgenommen werden. Eine bauaufsichtliche Prüfung soll in der Regel dann nicht mehr stattfinden.
Gewerblich genutzte Gebäude, auch diejenigen, die in Bebauungsplangebieten errichtet werden, müssen weiterhin ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, um die Verträglichkeit mit der Nachbebauung prüfen zu können. Ich will Ihnen sagen, dass wir das lange diskutiert haben, ob in Bebauungsplangebieten eine Genehmigungs
freistellung möglich wäre. Aber gerade wegen einer möglichen Belästigung der Nachbarn haben wir uns entschieden, genau dieses Genehmigungsverfahren weiter beizubehalten.
In Gebieten ohne Bebauungsplan kommt für die Wohnbauvorhaben das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung. Das heißt, hier wird die bauaufsichtliche Prüfung ausschließlich auf die städtebaurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beschränkt. Gegebenenfalls geht es um Standsicherheit und um den Brandschutz. Das volle Baugenehmigungsverfahren, also das, was unter der kompletten Prüfung zu verstehen ist, wird ausschließlich bei nicht hohen Gebäuden, also Gebäuden, die nicht den Wohnzwecken dienen, angewendet oder eben bei Bauten besonderer Art und Nutzung. Das ist ein neues Element in Mecklenburg-Vorpommern und orientiert sich an der Musterbauordnung. Wir wollen damit viele Dinge vereinfachen und die Bauaufsichtsbehörden sollen mehr Dienstleister gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Investorinnen und Investoren sein.
Die neuen Regelungen, meine Damen und Herren, machen es erforderlich, die Prüfung und Überwachung bautechnischer Anforderungen an die Standsicherheit und den Brandschutz verfahrensunabhängig zu gestalten. Ich habe das ja gerade erläutert. Bei der bautechnischen Prüfung hat sich die Landesregierung für eine hoheitliche Prüfung durch Prüfingenieure im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde entschieden. Dies hat sich in der Vergangenheit in unserem Land in der Tat bewährt. Die Prüfingenieure müssen von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt werden, das heißt also durch das Landesbauministerium. Bauvorhaben des Bundes und des Landes werden weit mehr als bisher baugenehmigungsfrei gestellt. Wenn die Gemeinde den Bauvorhaben zugestimmt hat, bedarf es künftig keines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Im Bereich des materiellen Rechts sind die Vorschriften über die notwendigen Abstände von Gebäuden zur Grundstücksgrenze vereinfacht worden. Die Abstandsflächentiefe beträgt bei einem Mindestabstand von drei Metern nur noch das 0,4-Fache der Wandhöhe. Die Brandschutzvorschriften für Standardbauten sind umfassend überarbeitet worden und somit können auch in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig Wohngebäude mit bis zu fünf Geschossen aus Holz gebaut werden. Das war vorher nur bei bis zu zwei Geschossen möglich. Und wer gestern Abend am Parlamentarischen Abend über die Holzstadt Wismar teilgenommen hat, weiß das insbesondere zu würdigen.
Eine spürbare Erleichterung, meine Damen und Herren, für Bauherren wird sein, dass Garagen und Carports bis 30 Quadratmeter Grundfläche innerhalb einer zusammenhängenden Bebauung baugenehmigungsfrei sind. Das war immer eine Forderung. Sie wird jetzt mit der neuen Landesbauordnung, wenn denn das Hohe Haus sie letztendlich verabschiedet, auch so eingeführt.
Wir wollen auch im Sinne der Deregulierung einen Beitrag leisten. Die gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kraftfahrzeugsstellplätzen, also Pkw-Stellplätzen, auf dem Baugrundstück entfällt. Stattdessen wollen wir den Gemeinden das Recht einräumen, notwendige Stellplätze durch Satzungen zu bestimmen. Das heißt, die Gemein
den entscheiden über die Anzahl, die Größe und die Beschaffenheit dieser Pkw-Stellplätze.
Lange und zu Recht wird diskutiert über das barrierefreie Bauen. Wir haben das bei der ersten oder bei der vorangegangenen Novellierung – mit der ersten meine ich die, an der ich selbst beteiligt war –, also bei der vorangegangenen Novellierung der Landesbauordnung ebenfalls mit den Behindertenverbänden und anderen sehr intensiv diskutiert. Auch im Bauausschuss, Herr Baunach, ist das ja noch mal debattiert worden.
Die Musterbauordnung macht hier klare Vorgaben. Wir hatten die Absicht, auch diese Musterbauordnung ohne Abstriche in Landesrecht umzusetzen. Das traf aber im Lande auf Bedenken. Ich will das hier offen bekennen. Nach der Musterbauordnung sollten in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen tatsächlich Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. Wir haben uns hier den Verbänden, den Wirtschaftsverbänden, den berufsständischen Vereinigungen der Kommunalen Spitzenverbände angeschlossen. Sie hielten die Forderung für überzogen, so dass wir also bei der jetzt geltenden Regelung geblieben sind. Das heißt, dass in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen mindestens eine Wohnung barrierefrei sein muss. Von den Verbänden wurde befürchtet, dass wir weit über den Bedarf barrierefreie Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern schaffen und dass das unangemessene Belastungen für die Bauwirtschaft und die Wohnungswirtschaft mit sich bringen würde. Deswegen haben wir uns hier zu dem Erwähnten entschieden.
Genauso war die Frage, wie sich das bei der Barrierefreiheit von Verkaufsstätten und Gaststätten verhalten wird. Die Musterbauordnung sieht hier eine grundsätzliche B a rrierefreiheit vor. Wir haben uns im Kabinett entschieden, das bei der bisherigen Regelung zu belassen. Das wird möglicherweise im Ausschuss und während der parlamentarischen Debatte zu weiteren Diskussionen führen.
Der Normbestand wurde insgesamt kritisch geprüft und auf das Notwendige reduziert, geht es doch darum, dass für Unternehmen wie für den einzelnen Bürger zügiges, aber eben auch rechtlich abgesichertes Bauen möglich ist. Zugleich ist das materielle Recht durchgängig so gefasst worden, dass es für den Anwender ablesbar ist. Uns ging es um Rechtsklarheit, so dass nicht große juristische Beratungen und Interpretationen der Regelungen notwendig sind, sondern der Anwender, der Bauherr beziehungsweise der Architekt, der Planer selbst diese Lösungen finden kann. Deswegen haben wir feste Regeln formuliert, die eindeutig sind und keiner weiteren Interpretation bedürfen. Das macht das Vorgehen, die Vorgaben insgesamt transparent, erleichtert damit die Anwendung für die Beteiligten, also für die Bauherren, Architekten und für die Bauingenieure.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute der Entwurf für eine schlanke moderne Bauordnung vor. Wir haben das in der Vergangenheit intensiv diskutiert. Deswegen: Gut Ding braucht eben seine Zeit. Wir sollten den Weg der Neuerung des Landesbaurechtes konsequent und ohne Zögern beschreiten. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen, dass wir gemeinsam zügig beraten können, und ich hoffe, dass wir uns auch hier wieder zügig dazu verständigen können. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eine Fraktion des Hohen Hauses hat sich in den letzten Wochen entschieden, flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern sich über die Wirkungen des Sozialgesetzbuches II zu informieren, mit Betroffenen zu sprechen, mit Akteuren aus den Arbeitsgemeinschaften, aus dem Sozialbetrieb in Ostvorpommern, aus den Agenturen für Arbeit in den Landkreisen zu sprechen, um sich so ein umfassendes Bild über diese Wirkungen zu machen. Das verdient Dank und Anerkennung. Das will ich hier aussprechen.
Ich bedauere eins, meine Damen und Herren: Niemand von Ihnen hat denen gedankt, die in den letzten 173 Tagen in den Arbeitsgemeinschaften, im Sozialbetrieb in Ostvorpommern an der Umsetzung von Hartz IV gearbeitet haben.
Ich will das hier tun.
Ich habe auch im Zusammenhang mit dieser HartzTour in der PDS-Fraktion engagierte Menschen, die bis an ihre Leistungsgrenze gehen, erlebt, die dafür gesorgt haben, dass die Arbeitslosengeld-II-Empfänger die ihnen zustehende Leistung erhalten können. Wie dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, mit welchem Tempo, das ist uns allen wohl in Erinnerung. Deswegen mein Dank und meine Anerkennung an diejenigen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, um denen, die es bitter nötig haben, das Notwendigste für das Leben zu ermöglichen.
Zur Bilanz in Mecklenburg-Vorpommern gehört Folgendes: 98 Prozent aller ehemaligen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger beziehen heute Arbeitslosengeld II. Jugendliche, die einstmals die Berufsausbildung abgebrochen haben, haben heute eine Chance, die Berufsausbildung wieder aufzunehmen, ohne dass sie sie selbst finanzieren müssen. Der Betreuungsschlüssel für die Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 1:69, und, das ist hier schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden, dass der Wunsch bei den Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern nach Zusatzjobs, nach Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen ausgeprägt ist. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine günstige Situation, denn immerhin kommen bei den unter 25-Jährigen auf einen solchen 1-Euro-Job, auf eine solche Arbeitsgelegenheit drei Jugendliche und bei den älter als 25-Jährigen sind es zwölf, die auf eine solche Arbeitsgelegenheit kommen. Das ist keine Beruhigungspille, führt aber dazu, dass die Herausforderung, Herr Mohr hat darüber gesprochen, tatsächlich auch genutzt werden sollte.
Gut, dann müssen Sie sich mit der Agentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften auseinander setzen. Ich berufe mich hier auf offizielle Aussagen, die mir übermittelt wurden.
Herr Mohr hat die Initiative des Bundes angesprochen, 50.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger über 58 Jahre zu schaffen. Da hat sich die Situation, das soll jetzt keine Belehrung sein, etwas geändert. Der Bund startet jetzt mit 30.000 Stellen adäquat für Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl, die er erst einmal vollständig finanziert. Weitere 20.000 sollen dann in Kombination, wie Sie erwähnt haben, aus Bundund Länderfinanzierung erfolgen. Diese Klärung ist aber noch nicht abgeschlossen.
Mit Datum vom 15.06.2005 hat der Bund eine Initiative mit 50 mal 5 Millionen ausgeschrieben. Es geht also darum, 250 Millionen in guten Projekten in Deutschland insgesamt einzusetzen. Ich kann nur von dieser Stelle aus auffordern, die Argen und andere Akteure der Arbeitsmarktpolitik an diesem Ideenwettbewerb ganz konkret zu beteiligen.