Ilka Lochner-Borst

Appearances

4/7 4/8 4/10 4/11 4/13 4/15 4/16 4/17 4/24 4/28 4/31 4/36 4/41 4/45 4/46 4/51 4/54 4/55 4/56 4/58 4/60 4/64 4/65 4/67 4/68 4/69 4/77 4/80

Last Statements

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bildungsausschuss hatte dem Landtag im Mai dieses Jahres eine Beschlussempfehlung zur Unterrichtung der Landesregierung – Neuordnung der politischen Bildung – vorgelegt, mit der es gelungen war, sich auf der Grundlage der Unterrichtung und eines Antrages der Fraktion der CDU auf eine gemeinsame Entschließung zu verständigen. Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zu dem Antrag der F r a k t i onen der Linkspartei.PDS und SPD – Kommission „Lebenslanges Lernen in Mecklenburg Vorpommern“ – und dem Antrag der Fraktion der CDU – Enquetekommission „Zukunft der Erziehung und Bildung in Mecklenburg-Vorpommern“ – wird dem Landtag nun wiederum eine interfraktionelle Entschließung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS haben sich darauf verständigt, im Rahmen einer Entschließung die Landesregierung aufzufordern, unverzüglich eine Expertenkommission zur Zukunft der Erziehung und Bildung unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern zu berufen. Details zum Auftrag, zum Handlungsrahmen und zur Zusammensetzung der Kommission sind im Einzelnen formuliert.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Ausschuss darauf verständigt, die Anträge auf den Drucksachen 4/2119 und 4/2126 für erledigt zu erklären und der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. Die Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD hatten mit dem Antrag das Ziel verfolgt, die Landesregierung aufzufordern, eine Kommission „Lebenslanges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern“ zu berufen. Die Fraktion der CDU zielte mit ihrem Antrag darauf ab, eine Enquetekommission „Zukunft der Erziehung und Bildung in Mecklenburg-Vorpommern“ durch den Landtag einsetzen zu lassen. Die Grundintentionen der beiden Anträge lagen also nicht so weit auseinander, dass man sich nicht hätte verständigen können.
Nunmehr soll die vorgesehene Expertenkommission auf der Grundlage einer umfassenden und differenzierten Analyse der aktuellen Bildungs- und Erziehungssituation in den Kindertagesstätten, in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, den Hochschulen sowie im Bereich der Weiterbildung eine umfassende Konzeption für die zukünftige Gestaltung der Bildung, Erziehung und Entwicklungsbegleitung erarbeiten und auf dieser Grundlage dem Landtag bis spätestens 30. Juni 2008 Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Bildung und Erziehung in
Mecklenburg-Vorpommern unterbreiten. Weitere Details zu Auftrag, Handlungsrahmen und Zusammensetzung der Kommissionen sind, wie ich bereits sagte, im Einzelnen formuliert.
Mit der nun vorliegenden letzten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der 4. Wahlperiode ist also ein Zeichen dafür gesetzt, dass es durchaus möglich ist, in der Sache solche Gemeinsamkeiten zu finden, denen man über Parteigrenzen hinweg folgen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle eine Definition für einen guten, vernünftigen Kompromiss anführen, die da lautet: „Die sachgemäße Strukturierung und gemeinsame Bearbeitung des Problems ist weitgehend gelungen, jedoch nicht so perfekt, dass alle Beteiligten zu einer optimalen Entscheidung kommen konnten. Es bleiben Spuren von Dissens erhalten. Die Teilnehmer können aber die Lösung, da sie diese gemeinsam erarbeitet haben und sie akzeptieren, sachlich begründen und verteidigen.“ Das, so meine ich, ist das Wichtigste und es ist ein geeigneter Handlungsrahmen. In diesem Sinne möchte ich Hugo von Hofmannsthal zitieren, der sagte: „Politik muß zunächst einmal eine Verständigung über das Wirkliche sein.“ Das Wirkliche ist nach meiner Auffassung das, was uns alle in der gesellschaftlichen Entwicklung weiterbringt.
Es bleibt mir am Ende dieser Legislaturperiode Danke zu sagen dem Ausschusssekretariat mit Frau Sorge an der Spitze, dem Bildungsminister und seinem Haus sowie den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle meiner Stellvertreterin Frau Polzin, die mir vor zwei Jahren und auch in den vergangenen Wochen sehr selbstverständlich, ohne viele Worte und sehr zuverlässig auf der Arbeitsebene den Rücken freigehalten hat. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage der Beschlussempfehlung und des Berichtes zum Antrag des Abgeordneten Dr. Gerhard Bartels „Eckwerte der Hochschulentwicklung und Zielvereinbarungen“ findet ein Diskussionsprozess sein scheinbares Ende, der mit der Überweisung des Antrages in den Bildungsausschuss im Oktober 2004 begann, scheinbar deshalb, weil er in mittelbarer Beziehung zu zwei weiteren Tagesordnungspunkten dieser Sitzungswoche steht. Ich denke hierbei sowohl an den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen mit der Universität Greifswald, der HMT und den Fachhochschulen als auch zur Zielvorgabe für die Universität Rostock.
Das im Jahr 2002 geschlossene Landeshochschulgesetz sah in Paragraf 15 Absatz 2 vor: „Auf der Grundlage der … Hochschulentwicklungspläne erarbeitet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur … in Abstimmung mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung“. Da dieses nach mehr als zwei Jahren noch nicht erfolgt war, hielt es der Abgeordnete Dr. Bartels für notwendig, dem Landtag einen Antrag vorzulegen, der auf diesen Mangel abzielte. Zu seinen konkreten Beweggründen wird sich der Antragsteller sicher selbst noch äußern.
Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde das Ministerium aufgefordert, dem Ausschuss bis spätestens 31. März 2005 einen Entwurf für Eckwerte nach Paragraf 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz vorzulegen. Mit dem Gesetzentwurf zur Zweiten Änderung des Hochschulgesetzes, der im Oktober 2005 in Erster Lesung im Landtag beraten wurde, begann ein Gesetzgebungsprozess, der unter anderem die Regelungen in Paragraf 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz änderte und mit der Zweiten Lesung im Januar 2006 abgeschlossen worden ist. In Umsetzung dieser Änderungen liegen nunmehr die zwei bereits genannten Anträge der Landesregierung vor.
Aus dieser Darstellung der Fakten lässt sich nachvollziehen, dass der Bildungsausschuss dem Landtag empfiehlt, die Ziffer I des Antrages des Abgeordneten Dr. Bartels abzulehnen und die in Ziffer II benannten nunmehr überholten Fristen für erledigt zu erklären. Gleiches gilt auch für den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der eine Verschiebung der ursprünglichen Fristen zum Inhalt hatte. Ich bitte im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie mir den Weg erspart haben.
Auf den ersten Blick mag die Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Antrag des Kollegen Dr. Bartels und dem Antrag der Fraktion der CDU nur noch eine Formalie sein. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Offene beziehungsweise ausstehende Vorgänge müssen also abgearbeitet werden. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag hält uns allen auch noch einmal deutlich vor Augen, dass die Landesregierung von der Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes im Jahr 2002 bis zum heutigen Tag nicht in der Lage ist, die selbst gesteckten Ziele autonomer Hochschulen in die Praxis umzusetzen.
Diesen Punkt werden wir am heutigen Tag sicher noch eingehend diskutieren.
Die beiden Anträge haben sich in der Tat in vielerlei Hinsicht erledigt. Die Fristen sind längst überschritten, das Landeshochschulgesetz wurde durch die zweite Änderung an das Unvermögen der Regierung angepasst, die Eckwerte spielen für die Zielvereinbarungen beziehungsweise Verordnungen diesmal keine Rolle. Allerdings haben weder die Hochschulen in ihrer Gesamtheit noch einzelne Hochschulen dieses Problem heraufbeschworen. Die Landesregierung selbst hat den geordneten Prozess von Hochschulentwicklungsplänen über die Vorlage von Eckwerten hin zu Zielvereinbarungen durch ständig wechselnde und neue Parametervorgaben behindert.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir heute aus den genannten Gründen der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen werden, war es nicht nur formal wichtig und richtig, noch einmal über diese Anträge zu sprechen, denn sie zeigen eindrucksvoll, in welcher Art und Weise hier mit geltendem Recht und Gesetz umgegangen wird. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass man die Frage der Hochschulentwicklung in unserem Land auch ohne die zweite Änderung des Landeshochschulgesetzes hätte klären können.
Das Verfahren dazu war im Gesetz klar und deutlich vorgegeben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und dem Bericht zur Neuordnung der politischen Bildung ist es nunmehr im Bildungsausschuss gelungen, sich auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion der CDU zu einer Entschließung zu verständigen, die von allen drei Fraktionen getragen wird.
Mit dieser Entschließung zur Unterrichtung der Landesregierung ist dem Landtag ein Positionspapier zum Inhalt und zu den weiteren Aufgaben der politischen Bildung vorgelegt worden.
Im gesamten Diskussionsprozess in den vergangenen Jahren lagen immer die Fragen zugrunde: Welche Bedeutung kommt der politischen Bildung heute zu? Welche Relevanz wird ihr im öffentlichen Raum beigemessen? Und was ist sie uns wert? Besonders bei der Beantwortung der letzten Frage denke ich an die Aussage von Professor Dr. Ulrich Beck, Lehrstuhlinhaber am Institut für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der in seinem im vorigen Jahr erschienenen Buch „Was zur Wahl steht“ feststellte, dass es inzwischen selbst unter den Politikern zum guten Ton gehört, den Bildungsbereich von den sonst alle Bereiche demolierenden Einsparungen auszunehmen. Und weiter stellt er fest, dass es sich gerade hier um Investitionen in die Zukunft handelt.
Mit der Positionierung zur politischen Bildung im Bildungsausschuss und der vorliegenden Entschließung werden die Handlungsfelder insbesondere für die Arbeit in der 5. Wahlperiode aufgezeigt. Die fraktionsübergreifende Verständigung auf folgende Schwerpunkte ist in meinen Augen eine Herausforderung, die sowohl hohe Anforderungen an den Bildungsausschuss der 5. Wahlperiode als auch ressortübergreifend an die Landesregierung und an die Träger der politischen Bildung stellen wird. Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:
1. das Prinzip des lebenslangen Lernens in der politischen Bildung konsequent umzusetzen
2. der vorsorgende Ansatz „politische Bildung von Anfang an“
3. das Leitbild politische Bildung in Mecklenburg-Vorpommern
4. die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes
5. die Wandlung der Landeszentrale für politische Bildung zur Dienstleisterin für die Förderung politischer Bildung in unserem Land und
6. die Förderrichtlinie der Landeszentrale für politische Bildung
Wir brauchen – und da gibt es wohl auch keine andere Auffassung – eine politische Bildung in hoher Qualität und wir brauchen aktive und selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen und gegebenenfalls unseren Betrieb auch einmal stören. In diesem Sinne sollte der Landtag der vorliegenden Entschließung zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Zielvereinbarungen für die Universität Greifswald, die Fachhochschule Stralsund, die Hochschule für Musik und Theater Rostock und die Hochschulen Wismar und Neubrandenburg sind weder ein Grund zur Freude, noch ein Grund zum Feiern. Was uns heute vorgelegt wird, das ist das Ergebnis einer Hochschulpolitik der SPD-PDS-Landesregierung, die nicht gewillt war und auch nicht gewillt ist, eindeutige Prioritäten für die Entwicklung unseres Bundeslandes zu setzen.
Der nahezu einzige zukunftsträchtige Bereich des Landes, eine der wenigen Chancen, der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, wird von Ihnen nach wie vor wie eine nachgeordnete Landesbehörde betrachtet.
Sie bauen an den Hochschulen Personal ab, wie Sie es bei den Umwelt- oder Straßenbauämtern machen wollen.
Wissenschaft, Forschung und Lehre sind aber keine traditionelle Verwaltung.
Sie unterliegen anderen Gesetzmäßigkeiten, besonders wenn sie im Konzert der Universitäten und Hochschulen weltweit als Träger und Motor von Entwicklung begriffen werden.
Und ich werde nicht müde, immer wieder zu sagen, dass die Einsparung – und es ist eine Einsparung – von 4 0 Millionen Euro eines unserer wichtigsten Zukunftspotenziale nachhaltig schädigen wird und den Hochschulen auf lange Zeit die Luft zum Atmen nimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zielvereinbarungen hätten, wie schon im Zusammenhang mit dem Antrag von Herrn Dr. Bartels diskutiert, bereits vor zwei Jahren vorliegen können. Das damals geltende Landeshochschulgesetz hat diesen Weg klar und deutlich geregelt. Am Ende eines quälenden Prozesses möchte ich es wiederholt festhalten: Es ging damals wie heute nicht um eine sinnvolle Strukturentscheidung zur Entwicklung der Hochschulen. Es ging und geht immer nur um die unüberlegten Einsparungen von Stellen.
Es geht nur darum, wie der Stellenabbau mit dem Rasenmäher auch an den Hochschulen umgesetzt werden kann.
Es ging nie darum zu sagen, hier haben wir leistungsfähige Hochschulen,
unterstützen wir sie in ihrem Reformprozess, den sie selbst längst angefangen hatten.
Nein, die Landesregierung hat diesen eingeleiteten Reformprozess immer wieder durch neue Sparvorhaben torpediert. Das allein hat zur gegenwärtigen Situation geführt. Daran ändern auch die ständigen Verlautbarungen nichts, dass die Landesregierung nur die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken will.
Wenn die Stärkung der Hochschulen wirklich gewollt wäre, dann hätten Sie an den Hochschulen im Zuge des Landespersonalkonzeptes nicht 652 Stellen zur Einsparung vorgegeben. Eigentlich sollte die Landesregierung gelernt haben, dass Sie seit 1998 nicht in der Lage war, im Bildungsbereich sinnvolle Strukturentscheidungen zu fällen.
Aber sie hat seit 1998 eines sehr eindrucksvoll bewiesen: ihr Unvermögen, langfristig anhaltende strukturelle Entscheidung vorzubereiten und diese auch umzusetzen.
Die heute vorliegenden Zielvereinbarungen stehen am Ende eines viel zu langen und quälenden Prozesses, der mit Hochschulautonomie nichts mehr zu tun hat. Hören Sie auf, ständig zur Rechtfertigung die Hochschulpolitik anderer Bundesländer heranzuziehen! Während Sie nämlich weiterhin Äpfel mit Birnen vergleichen, steht vor allem Mecklenburg-Vorpommern als Träger der roten Laterne bei der Arbeitslosigkeit vor Herausforderungen, die sich so in anderen Bundesländern nicht stellen. Also müssen wir hier vor allem die Bereiche stärken, die unser Land voranbringen.
Davon kann aber gerade in der dafür so wichtigen Hochschulpolitik seit Langem leider nicht mehr die Rede sein. Hätte die Landesregierung nach Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes vor vier Jahren tatsächlich begonnen, Hochschulautonomie umzusetzen, hätte die Landesregierung den Hochschulen etwas Luft zum Atmen gelassen, dann wären Schwerpunkte längst umgesetzt und Profile geschärft, dann würden unsere Hochschulen ohne detailverliebte Vorgaben aus den Ministerien ihren Platz im nationalen und internationalen Wettbewerb bereits gefunden haben. Ihre Konzeptlosigkeit, ihr ständiges Hinterherlaufen hinter kurzfristigen Entwicklungen, ihr ständiges Schlechtreden der Hochschulen, die angeblich allein zu nichts in der Lage sind, all dies hat ein hochschulpolitisches Bild von Mecklenburg-Vorpommern gezeichnet, das unter anderem auch dazu beiträgt, dass wir bei der Exzellenzinitiative des Bundes eben nicht in der ersten Phase zum Zuge gekommen sind.
Dafür müssen Sie, Herr Bildungsminister, aber auch die Finanzministerin die Verantwortung übernehmen.
Das ist ein Ergebnis Ihres Unvermögens, Systemprozesse zu steuern und Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden.
Mit undifferenzierter Finanzpolitik haben Sie die Hochschulen in eine Situation manövriert, in der sie schwerlich im internationalen Wettbewerb bestehen können.
Mit einer Minimalausstattung lässt sich kaum flexibel auf neue Herausforderungen in Forschung und Lehre reagieren.
Vor allem wären die Hochschulen nicht durch die negativen Debatten dieser Landesregierung in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit derart beschädigt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hochschulen, die die Zielvereinbarungen unterzeichnet haben, sollen nun bis Ende 2010 Planungssicherheit haben. Die Schwerpunkte sind festgelegt, die Finanzierung scheint unter Berücksichtigung der Stellenkürzungen gesichert.
Was aber, wenn diese Stellen nicht den genannten monetären Gegenwert erbringen? Ich habe bereits in der Debatte zur zweiten Änderung des Landeshochschulgesetzes gesagt, und ich sage es heute wieder: 61.468 Euro pro Stelle sind zu hoch gegriffen und das wissen Sie ganz genau. Werden dann noch mehr Stellen gestrichen, wenn der Betrag nicht zusammenkommt oder rückt die Finanzministerin von ihrer Zielvorgabe von 40 Millionen Euro ab? Die Antwort ist bis heute nicht gegeben worden.
Aber auch die Frage nach verbesserten Kooperationen und nach der Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten bleibt in den Zielvereinbarungen noch offen, weil Sie erkannt haben, dass das so genannte YModell unsinnig ist, oder weil Sie feststellen mussten, dass Zielvereinbarungen unter diesem Vorzeichen mit keiner Hochschule zustande gekommen wären.
Wenn ich die Drucksachen 4/2242 und 4/2243(neu) richtig gelesen habe, wollen Sie diese Fragen auf Wunsch aller Hochschulen in einer Expertenrunde nach Abschluss der Zielvereinbarungen klären. Wäre es nicht sinnvoll, auch die Universität Greifswald und die HMT hier einzubeziehen? Das ist natürlich im Hinblick auf das Y-Modell nicht unbedingt sinnvoll, betrachtet man die entsprechenden Studiengänge. Aber auch diese beiden Hochschulen könnten bei der Anwendung anderer Modelle durchaus in die Strukturierung der Hochschulkooperation im System der Bachelor- und Masterstudiengänge einbezogen werden. Gerade bei diesen wichtigen Entscheidungen sollte man in meinen Augen keine Hochschule des Landes außen vor lassen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hätte sich gewünscht, dass das Parlament im Zusammenhang mit den vorliegenden Zielvereinbarungen die Möglichkeit erhält, sich inhaltlich intensiv mit diesen weit reichenden Maßnahmen auseinanderzusetzen. Aber unser Verständnis von Parlamentsdemokratie unterscheidet sich an dieser Stelle scheinbar erheblich.
Ich beantrage, wenn auch mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg, für die Fraktion der CDU die Überweisung dieser Drucksache in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, denn hier hätten wir die Gelegenheit, eine Entscheidung von großer Tragweite in Ruhe zu diskutieren. Aber, und das ist jetzt das Schwierige, da wir die Mehrheiten in diesem Hohen Hause kennen, gehe ich davon aus, dass Sie dieser Überweisung nicht zustimmen werden. Deshalb nutze ich an dieser Stelle die Gelegenheit, da wir uns nachher dann schon im Abstimmungsverfahren befinden werden, zu erläutern, warum die CDU-Fraktion trotz aller Kritik an dem Weg zu diesen Zielvereinbarungen ihre Zustimmung geben wird.
Die CDU-Fraktion in diesem Landtag hat sich in den letzten Jahren immer dafür eingesetzt, dass die Hochschulen endlich in die Autonomie entlassen werden. Auch wenn in diesem Landtag völlig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wie Hochschulautonomie zu definieren ist, verkennt meine Fraktion nicht, dass die Hochschulen, die nun Zielvereinbarungen abgeschlossen haben, von den Ergebnissen zwar nicht unbedingt begeistert sind, aber einen Schritt in die richtige Richtung für ihre weitere Entwicklung sehen. Diese Entscheidungen der Hochschulen wollen wir als CDU nicht mit einer Ablehnung untergraben. Nach langem, steinigem Weg liegen hier Zielvereinbarungen vor, die aufgrund von Diskussionsprozessen und Gremienbeschlüssen innerhalb der Hochschulen entstanden sind. Diese Entscheidung respektieren wir, so, wie wir es in der Vergangenheit immer angekündigt haben. Wir verstehen uns als zuverlässiger Partner für die Hochschulen unseres Landes und deshalb stimmen wir den Zielvereinbarungen zu, aber lassen Sie mich anfügen, wenn auch mit erheblichen Bauchschmerzen und mit dem Wissen darum, dass Sie mit der Verabschiedung der zweiten Änderung des Landeshochschulgesetzes den Hochschulen Zügel angelegt haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe für die Fraktion der CDU bereits beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt deutlich gemacht, dass wir für Entscheidungen derartiger Tragweite eine inhaltliche Beratung in den Ausschüssen für erforderlich halten,
besonders, wenn – wie im vorliegenden Fall – eine Zielvereinbarung nicht zustande gekommen ist und nun per Verordnung die Strukturen an der Universität Rostock vorgegeben werden sollen.
Herr Kollege Brodkorb, eine Unterrichtung ist keine Zielvorgabe! Wir hatten nicht die Gelegenheit, im Ausschuss über die Zielvorgabe, so, wie das Ministerium sie jetzt der Universität Rostock überstülpen möchte, zu diskutieren.
Und deshalb beantrage ich natürlich im Namen der CDU
zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag der Landesregierung verabschiedet sich diese endgültig von der Hochschulautonomie in unserem Land.
Natürlich war dieser Weg durch die zweite Änderung des Landeshochschulgesetzes vorbestimmt. Aber es ist dennoch kaum zu fassen, dass es dem Minister nicht gelungen ist, die Verhandlungen mit der Universität Rostock einvernehmlich zu einer Vereinbarung zu führen.
Meines Wissens haben die Gremien der Universität und ihr Rektor immer wieder versucht, mit Kompromisslösungen zu einer Zielvereinbarung zu kommen.
Es gab verschiedene Vorschläge, wie die Umsetzung der unsäglichen Stellenkürzungen aussehen könnte.
Allerdings haben diese scheinbar nicht in das Konzept der Landesregierung beziehungsweise des Bildungsministers gepasst.
Solange die Universität Rostock sich der Vorgabe nicht beugt, die Juristische Fakultät und die Zahnmedizin zu schließen,
wird es wohl von Seiten dieses Bildungsministers keine Unterschrift für eine Zielvereinbarung geben.
Besonders bei der Zahnmedizin hat dies einen sehr, sehr faden Beigeschmack und der lässt sich in meinen Augen nicht wegdiskutieren.
Und es bleibt für uns wenig einleuchtend, warum zwei universitäre Einrichtungen dem Rotstift zum Opfer fallen sollen, die gut funktionieren, eine gute Arbeit leisten und über ausreichende Studierendenzahlen verfügen.
Das verstehen weder die Studierenden, die Lehrenden noch die Öffentlichkeit und auch wir können es nicht nachvollziehen.
Sie glauben nicht wirklich, dass 1.600 Jurastudenten aus Rostock geschlossen nach Greifswald gehen werden.
Diese Studenten werden das Land ganz verlassen und das werden Sie verantworten müssen.
Aber vielleicht ist das auch Ihre Absicht,
denn dann stimmt zum ersten Mal Ihre Prognose für die Studierendenzahlen in unserem Bundesland!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was sich in den letzten Monaten bezüglich der Verhandlungen mit der Universität Rostock abgespielt hat, vor allem aber die Öffentlichkeitsarbeit des Bildungsministeriums,
hat der Universität sehr geschadet. Zunächst einmal wurden Sachverhalte öffentlich anders dargestellt, als in der Zielverordnung festgeschrieben.
Dabei denke ich beispielsweise an die Behauptung, dass durch die Schließung der Juristischen Fakultät andere Bereiche gestärkt würden. Das ist so nicht richtig, denn die Stellen sollen dazu genutzt werden, ein Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung neu einzurichten. Nicht dass ich mich gegen ein solches Zentrum aussprechen würde, Herr Kollege Brodkorb, aber wenn das Land die Notwendigkeit der Einrichtung eines solchen Zentrums vorgibt, dann muss es auch die Stellen beziehungsweise die notwendigen Finanzmittel bereitstellen.
Hier geht es nicht um eine Stärkung bereits bestehender Bereiche, hier geht es ganz klar um eine Neueinrichtung an der Universität Rostock.
Auch die angebliche Stärkung der Ingenieurwissenschaften ist nicht ersichtlich. Das Gegenteil ist wohl eher der Fall. Das Ministerium scheint nicht bereit, die Initiative der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik für die zweite Phase der Exzellenzinitiative zu unterstützen. Anders lässt es sich kaum erklären, warum sich die Initiative nicht in der vorliegenden Drucksache findet.
Sollten seitens des Ministeriums Gründe für dieses Vorgehen vorliegen, dann benennen Sie diese bitte offen und ehrlich.
Die Betroffenen und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, warum Mecklenburg-Vorpommern sich auch nur eine einzige solche Chance entgehen lässt.
Meine Damen und Herren! Weitaus unerträglicher jedoch habe ich die öffentlichen Angriffe auf die Person des Rektors in den letzten Wochen empfunden.
Ich habe nichts gegen eine harte und manchmal auch überspitzte Auseinandersetzung in der Sache.
Aber es kann nicht sein, dass Sachverhalte so verzerrt dargestellt werden, dass Rektor und Universität derart beschädigt sind.
Es ist im Zusammenhang mit den Verhandlungen einfach falsch zu behaupten, dass diese aufgrund der Kompromisslosigkeit des Rektors gescheitert sind. In diesem Fall hat der Rektor nicht in einem Alleingang, sondern immer auf Grundlage von Gremienbeschlüssen der Universität gehandelt. Das Bildungsministerium jedoch war sich nicht zu schade, immer neu zu versuchen, diese Gremienbeschlüsse zu unterwandern.
Selbst eine Fakultät, die für einen hochschuleigenen Kürzungsvorschlag Stellen hätte bereitstellen müssen, hat man versucht zu instrumentalisieren.
Während sich der Rektor in diesem Zusammenhang der Hochschul- beziehungsweise Universitätsöffentlichkeit in Rostock stellte, tagte der Bildungsminister hier in Schwerin hinter verschlossenen Türen.
Von den vielen Behauptungen und Unterstellungen, die in diesem Zusammenhang öffentlich getätigt wurden, haben bis heute weder der Minister noch andere Beteiligte öffentlich Abstand genommen.
Damit jedoch nicht genug. Gerade vor dem Hintergrund der heute stattfindenden Rektorenwahlen in Rostock hätte man aus dem Ministerium etwas mehr Fingerspitzengefühl erwarten dürfen.
Oder hat man hier eine Chance gesehen, einen unbequemen Rektor loszuwerden? Ist es wirklich nur ein Zufall,
dass ein Kandidat für die Rektorenwahl, der an der Vorauswahl im Senat scheiterte, aus der bereits genannten Fakultät stammt? Was auch immer die Beweggründe waren, Sie haben die gesamte Universität mit ihren öffentlichen Angriffen auf den Rektor beschädigt, Herr Minister.
Der Rektor hat in den Verhandlungen lediglich seine Arbeit gemacht, indem er den Standpunkt der Universität vertreten hat.
Sie sollten dringend die Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Hause überdenken!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nun zu den beiden Knackpunkten in dieser Zielvorgabe kommen: die Schließung der Juristischen Fakultät und die Schließung der Zahnmedizin an der Universität Rostock.
Die Juristische Fakultät der Universität Rostock gehört zu den vier Gründungsfakultäten von 1419. Sie blickt auf eine lange, traditionsreiche und bewegte Geschichte zurück. Das sollte Sie eigentlich von Ihren Schließungsplänen abhalten, meine Damen und Herren der Landesregierung.
Diese Fakultät hat vieles überlebt und sie wird auch diese Landesregierung überleben.
Warum geben Sie nicht offen zu, dass die Juristische Fakultät faktisch geschlossen wird? Sie stellen immer nur dar, dass der Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss erstes Staatsexamen geschlossen werden soll.
Sagen Sie dann doch auch, was von der Fakultät übrig bleibt:
nicht mehr als 50 Studierende von derzeit 1.600! Das kommt einer Schließung der gesamten Fakultät gleich.
Besonders abenteuerlich ist in meinen Augen die Begründung mit den angeblichen Arbeitslosenzahlen von Juristinnen und Juristen in Deutschland und in unserem Bundesland.
Ich frage mich, woher die Arbeitslosenquote von 21 Prozent kommt. Sie sollten Ihre Quellen ordentlich lesen.
Sind Sie fertig, Herr Schlotmann?
Nein, ich habe Zeit.
Sie sollten Ihre Quellen ordentlich lesen, denn die Quote liegt nicht bei 21 Prozent,
sondern bei 4 bis maximal 4,6 Prozent.
Aber vielleicht sollten wir uns einmal anschauen,
was die Juristische Fakultät an guter Arbeit leistet.
Sie bildet die Absolventen für den nachgefragten Anwaltsberuf mit Schwerpunktsetzung auf diesen Bereich aus. Spezielle Kenntnisse im Landesrecht, Umweltrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Europäischen Wirtschafts- und Verbraucherrecht werden vermittelt. Der praxisnahe Schwerpunktbereich Rechtsberatung, anwaltsorientierte Juristenausbildung ist in Deutschland einzigartig,
ebenso wie das BA-Studienfach öffentliches Recht. Die in Rostock ansässigen Anwälte und Gerichte bieten den direkten Praxisbezug für die Studierenden. Professoren sind als Richter tätig. Richter nehmen Lehraufgaben wahr.
Darüber hinaus kooperiert die Fakultät in vielfältiger Weise mit Universitäten im Ausland. Warum, meine Damen und Herren, sollte ausgerechnet diese Fakultät geschlossen werden?
Die Rostocker Zahnmedizin wurde in diesem Haus schon mehrfach diskutiert.
Ich habe inzwischen jegliche Hoffnung verloren, dass hier eine sachliche Diskussion auch nur im Ansatz möglich wäre.
Vielmehr bin ich inzwischen davon überzeugt, dass sich einige in diesem Haus nach der Wiedereinrichtung als schlechte Verlierer erweisen und andere persönlich begründete Interessen eher im Blick haben als die des Landes.
Solange die Zahnmedizin Rostock vertragsgemäß kostenneutral arbeitet, gibt es keinen Grund, über die Schließung überhaupt nachzudenken.
Der Wissenschaftsrat wollte die Zahnmedizin damals schließen, er empfiehlt es auch heute.
Also ist auch das nicht unbedingt ein zwingendes Argument.
Das war der Abgeordnete Ringstorff.
Meine Damen und Herren! Die Frage der Zahnmedizin in Rostock wird in meinen
Augen letztendlich über eine gerichtliche Klärung entschieden werden und diese Entscheidung wird früher oder später fallen, weil die Zielverordnung die Tür für die Schließung der Zahnmedizin in Rostock sehr weit aufgestoßen hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie alle auffordern, unserem Antrag auf Überweisung zu folgen. Ich glaube nicht, dass alle in diesem Hause die Zeit oder die Möglichkeit hatten, sich mit den Details dieser Zielverordnung vertraut machen zu können, oder auch die Gelegenheit genutzt haben, sich von Seiten der Universität informieren zu lassen. Wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern Bildung, Wissenschaft und Forschung als Schlüssel zum Erfolg für unser Land verstehen, dann ist diese Zielvorgabe die denkbar schlechteste Weichenstellung für den künftigen Erfolg unseres Landes.
Ich beantrage abschließend, da mir sehr klar ist, dass auch diese Überweisung wieder keine Mehrheit finden wird, für die folgende Abstimmung im Namen der CDUFraktion namentliche Abstimmung.
Da ich davon ausgehe, dass mit der Abstimmung zu dieser Zielvorgabe am heutigen Tag das Thema Hochschule nicht mehr unbedingt im Landtag dieser Legislaturperiode diskutiert werden wird, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und ein paar persönliche Worte sagen. Ich möchte Herrn Dr. Bartels ganz herzlich für seine sachliche und fachliche Arbeit für die Hochschulen in unserem Land danken.
Das hat höchsten Respekt verdient, vor allem die Konsequenz, mit der er die Arbeit für die Hochschulen umgesetzt hat. Vielen Dank, Herr Dr. Bartels.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine sehr tief greifende Entscheidung zu fällen. Doch die Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle ist für viele in diesem Hause leider nur noch eine gymnastische Übung in Form des Hebens des linken oder des rechten Arms.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob alle Kolleginnen und Kollegen die Folgen dieser gymnastischen Übung für die Zukunft unseres Landes bedacht haben. Ich bin mir nicht sicher, ob alle die Stellungnahmen der Anzuhörenden gelesen haben, denn die Änderungen, die von SPD und Linkspartei.PDS im Bildungsausschuss dabei noch vorgenommen wurden, heilen den ganzen leidlichen Vorgang dieser Gesetzesänderung nicht.
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass sich mit dieser Gesetzesänderung das Land über die Hochschulen stellt. Es geht nicht um ein Miteinander, sondern um eine Kraftprobe. Heute glauben Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPD, Linkspartei.PDS und der Landesregierung, diese Kraftprobe zu gewinnen. Auf lange Sicht werden aber wir alle diese Probe verlieren.
Meine Damen und Herren, es geht nicht um die gesundheitlichen Folgen der heutigen gymnastischen Übung, sondern es geht um die strukturellen Folgen für unser Land. Unsere Hochschulen und mit ihnen Wissenschaft und Forschung sind eines der wenigen, wenn nicht gar das Zukunftspotenzial unseres Landes.
Wir alle hier wollen, dass die Hochschulen sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten können. Dazu müssen sie Schwerpunkte setzen und ihre Profile schärfen. Sie müssen ihre Stärken aus- und ihre Schwächen abbauen. Nur so kann Mecklenburg-Vorpommern seinen Platz in der globalen Wissensgesellschaft einnehmen. So weit ist das Ziel für uns alle klar, der Weg dorthin bleibt jedoch völlig verschieden. Dies hat aber nichts mit politischen Rollenspielen zu tun, wie Herr Kollege Brodkorb gerne bemerkt. Der CDU-Fraktion in diesem Landtag geht es einzig und allein darum, das Beste für unsere Hochschulen und damit das Beste für unser Land zu erreichen.
Und da reicht es eben nicht aus, darauf hinzuweisen, dass andere Bundesländer, unter welcher Landesregier ung auch immer, den vermeintlich gleichen Weg gehen, denn erstens kommt nicht zwingend das Gleiche heraus, wenn zwei verschiedene Akteure das vermeintlich Gleiche tun. Zweitens sind immer spezifische Rahmen- und Ausgangsbedingungen zu berücksichtigen. Und drittens sollte man gerade dann, wenn man über eine so übersichtliche Hochschullandschaft verfügt, wie wir es tun, nur die besten Optionen für die Entwicklung der Hochschulen und nicht für die Entwicklung des Finanzministeriums nutzen.
Herr Brodkorb, es ist nicht immer gut, dass wir abwechselnd auf andere Bundesländer schielen. Das stört uns auch so sehr an der Methodik des Landespersonalkonzeptes. Wir sind im Wettbewerb und wir haben erhebliche strukturelle Nachteile.
Wir müssen besser sein als andere. Deshalb sollten wir, wenn wir schon auf andere schauen, auf die schauen, die besser sind als wir. Und dabei sollten wir immer im Hinterkopf behalten, dass viele Bundesländer eine 40-jährige Entwicklungsgeschichte hinter sich haben.
Meine Damen und Herren, als dieser Gesetzentwurf im Oktober letzten Jahres in diesen Landtag eingebracht wurde, habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Landesregierung in ihrer Problemdarstellung nicht über bloße Behauptungen hinauskommt. Darauf möchte ich heute noch einmal eingehen. So steht nach wie vor die Behauptung im Raum, dass die Studierendennachfrage auf die Hälfte schrumpfen wird. Eine aktuelle Prognose der Kultusminister jedoch besagt, dass bis 2014 über 700.000 Studierende mehr an den deutschen Hochschulen studieren werden. Ich hoffe, wir gehen alle gemeinsam davon aus, dass ein Teil von diesem Zuwachs auch in unserem Land ankommt. Wir sollten uns alle bemühen, einen Teil dieser Studierenden nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen!
Angesichts unserer demografischen Situation ist eine Landeskinderdebatte als Begründung für einen strukturellen Rückbau der Hochschulen nur als törichter und leichtfertiger Beitrag zu bezeichnen.
Weiter behauptet die Landesregierung in ihrer Problemdarstellung, dass die Hochschulen in die Konsolidierung des Landeshaushaltes einbezogen werden müssen. Darüber, meine Damen und Herren, lässt sich trefflich streiten. Sicher, einige Bundesländer sind diesen Weg gegangen. Aber es gibt auch Ausnahmen, Ausnahmen, die deutlich zeigen, wie mit Hochschulpolitik auch Strukturpolitik betrieben werden kann. So hat Bayern bei der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2005 für die Jahre 2005 und 2006 300 Millionen Euro zusätzlich in den Einzelplan für Wissenschaft, Forschung und Kunst gesteckt. Das entspricht einer Steigerungsrate von 4,4 beziehungsweise 2,4 Prozent. Warum tun die Bayern das? Weil sie für ihre Wissenschaftslandschaft gute Rahmenbedingungen schaffen und weil sie die Hochschulen auf die steigenden Studierendenzahlen vorbereiten wollen. Man kann nämlich nicht einerseits über die Leistungsfähigkeit unterfinanzierter Hochschulen lamentieren, wenn man andererseits nicht gewillt ist, eine finanzielle Prioritätensetzung vorzunehmen.
Eigentlich ist es doch erstaunlich und bewundernswert, dass die Hochschulen trotz ihrer notorischen Unterfinanzierung in zahlreichen Fachbereichen noch in der Lage sind, nach wie vor qualitativ hochwertige Lehre und Forschung zu leisten. Doch anstatt sie für diese Leistung zu belohnen und sie in ihrer Arbeit zum Wohle aller zu unterstützen, werden ihnen immer neue Sparzwänge aufgebürdet. Ich sage Ihnen heute, dass die 652 einzusparenden Stellen an den Hochschulen unseres Landes nicht nur den Hochschulen selbst wehtun werden, sie werden vor allem der Entwicklung unseres gesamten Landes wehtun.
Und es wird sich im Hinblick auf die steigenden Studierendenzahlen gerade auch aus anderen Bundesländern und aus anderen Staaten als grundfalsch erweisen, die Stellenausstattung der Hochschulen einwohnerorientiert und anhand der studierfähigen Bevölkerung zu bemessen. Davon abgesehen, dass 63.000 Euro pro Stelle für die Personalstrukturen an den Hochschulen viel zu hoch angesetzt sind, stehen die letztlich eingesparten circa 40 Millionen Euro der Zerstörung eines unserer wichtigsten Zukunftspotenziale gegenüber. Was uns dies kosten wird, das kann heute leider keiner beziffern, aber der Betrag wird um ein Vielfaches höher sein.
Ich komme an dieser Stelle noch einmal auf Bayern zurück. Sicher kennen Sie, meine Damen und Herren, den bayerischen Innovationspakt zwischen Landtag, Staatsregierung und den Hochschulen in Bayern. Zu den bereits benannten Aufwüchsen im bayerischen Staatshaushalt für Wissenschaft, Forschung und Kunst werden durch diesen Pakt von 2005 bis 2008 für die Hochschulen jährlich weitere 5 Millionen Euro bereitgestellt. Dazu steuern die Hochschulen 600 Stellen bei, aber nicht um sie einzusparen, nein, diese Stellen fließen im Rahmen der Profilbildung komplett an die Hochschulen zurück. In Mecklenburg-Vorpommern wird gesagt, die Stellen werden kassiert, das Geld bleibt im System. Das erklären Sie bitte
einmal einem Bürger mit gesundem Menschenverstand, wenn Sie ihm gleichzeitig erklären, dass sein Hochschulhaushalt zu 70 Prozent aus Personalkosten besteht! Was findet denn ohne Stellen in den Hochschulen statt? Wer macht dann die Lehre, wer forscht? Und die Profilbildung in Bayern, die nimmt nicht etwa die Regierung vor. Die Profilbildung findet an den Hochschulen selbst statt, dort, wo sie auch hingehört.
Damit bin ich an einer weiteren Behauptung in der Problemdarstellung der Landesregierung angelangt, nämlich die Umstrukturierung der Hochschullandschaft durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzunehmen. Mit dieser Aussage, meine Damen und Herren, stehen wir wieder ganz am Beginn der Diskussion um Hochschulautonomie und moderne Steuerungselemente. Diese Aussage verdeutlicht, dass die Landesregierung den Paradigmenwechsel im Hochschulbereich nicht will, denn anders ist es nicht zu erklären, dass staatliche Regulierung und Detailsteuerung mit diesem Gesetzentwurf wieder über Autonomie und Wettbewerb der Hochschulen gestellt werden. Darüber hinaus sind Finanz- und Organisationsautonomie für Sie nach wie vor ein Gräuel. Sie verweigern sich der Diskussion zur Übertragung von Personal-, Bau- und Liegenschaftsbewirtschaftung an den Hochschulen ebenso, wie Sie sich einer Debatte um die Einführung von Studienbeiträgen verweigern.
Um, sehr geehrter Herr Brodkorb, den Unterschied einmal deutlich zu machen: Sie haben nach Ihrer Aussage zwar von dem niedersächsischen Hochschulgesetz abgeschrieben, Sie haben es aber im Unterschied zu Niedersachsen versäumt, die Hochschulabteilung im Ministerium in unserem Land personell zu reduzieren. Bei einem Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik, die Niedersachsen durchführte, wäre diese Reduzierung eine unausweichliche Folge. Hier passiert das Gegenteil. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine Stellensicherung per Gesetz für die Hochschulabteilung bei gleichzeitigem Abbau von Autonomie und Stellen an den Hochschulen selbst.
Das ist die gültige Formel, die Sie dem Land Mecklenburg-Vorpommern auferlegt haben.
Trotzdem erwarten Sie mit Ihrer Hochschulpolitik von den Hochschulen des Landes die Quadratur des Kreises: effizienteres und effektiveres Lehren, Forschen und Wirtschaften, aber unter genauer Einhaltung detaillierter Vorgaben durch das Land.
So kann aber eine Hochschule, so können Wissenschaft und Forschung nicht arbeiten. Die Diskussionen um Hochschulreformen und Autonomie, Eigenverantwortung und Freiheit werden nicht zum Spaß geführt und auch nicht zum Selbstzweck.
Wir führen diese Diskussionen, weil wir in den letzten Jahren feststellen mussten, dass wir im weltweiten Vergleich immer weiter zurückfallen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verlassen mit ihren Ideen und Innovationen aufgrund der oftmals schlechten Forschungsund Arbeitsbedingungen unser Land. Das müssen wir ändern und deshalb reformieren wir unsere Hochschulen. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung leiden unter staatlicher Detailsteuerung. Sie passen nicht in das Korsett von Bürokratie und Legislaturperioden. Wir dürfen ihnen nicht die Luft weiter abschnüren, weil wir Teil der globalen Wissensgesellschaft sein müssen, um bestehen zu können.
Mit dem Bologna-Prozess haben wir uns unwiederbringlich mit unseren europäischen Nachbarn darauf geeinigt, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Auch dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der internationalen Konkurrenzfähigkeit geschehen. Es liegt nun an den Bundesländern, mutige Entscheidungen zu fällen. Ein wesentliches Element sind Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschule, die nun schon so lange oder, besser gesagt, zu lange die hochschulpolitische Debatte in unserem Land bestimmen. Wenn diese Landesregierung sich an das gültige Landeshochschulgesetz gehalten hätte, dann wäre dieser Prozess längst abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, es liegt nicht an den Hochschulen unseres Landes, dass dies bis heute nicht geschehen ist. Hier hat die Landesregierung in den letzten drei Jahren klar versagt. Es ist ihr nicht gelungen, Eckwerte vorzulegen, auf deren Grundlage man hätte Zielvereinbarungen abschließen können, und zwar aufgrund sich ständig ändernder finanzieller Rahmenbedingungen.
Die vorgesehene zweite Änderung des Landeshochschulgesetzes soll dieses Unvermögen nun heilen, indem sie auf das alte Instrument der detaillierten Maßnahmensteuerung durch das Land zurückgreift. Die inzwischen von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen sollen zwar dem Zweck dienen, von der ursprünglich vorgesehenen Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die Landesregierung abzurücken und den Landtag mit der Entscheidung über Zielvorgaben zu betrauen, sofern keine Zielvereinbarungen zustande kommen sollten. Aber letztlich wird dies auf das Gleiche hinauslaufen. Die Zielvereinbarungen oder -vorgaben sollen auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, denn die Hochschulen, die bis zum 30. April keine Zielvereinbarungen mit der Landesregierung abgeschlossen haben, erhalten bis zum 31. Mai eine Zielvorgabe. Dem Landtag bleibt dann einzig eine Sitzung im Juni, um dieser seine Zustimmung zu erteilen. Die Mehrheiten in diesem Haus sind klar und der Gesetzentwurf bleibt somit in seiner grundsätzlichen Intention bestehen. Die regierungstragenden Fraktionen haben ihm aber den Deckmantel der Parlamentsdemokratie umgelegt.
Meine Damen und Herren, wer Zielvereinbarungen abschließen will, der muss zunächst einmal dafür sorgen, dass entsprechende Rahmen- und Ausgangsbedingungen vorhanden sind. Das ist in der Regel bei Verhandlungen zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern so üblich. Verhandlungen scheitern allerdings immer dann,
wenn bestimmte Ausgangskriterien nicht erfüllt werden, besonders wenn es sich dabei um Kriterien wie Verlässlichkeit und Vertrauen handelt. Denn schließlich muss es bei Vertragsverhandlungen zum einen feste Spielregeln geben, die für beide Vertragspartner gleichermaßen gelten und sich nicht im Verlaufe der Verhandlungen ständig ändern.
Zum anderen muss ein Vertrauen in die jeweils andere Seite bestehen, das nicht durch Verhaltensweisen einer Seite immer wieder erschüttert wird.
Diese beiden wesentlichen Ausgangsbedingungen wurden seit der Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes 2002 bis zum heutigen Tag von einem der beiden Vertragspartner, nämlich von der Landesregierung, nicht eingehalten. Daraus entwickelt sich für die Hochschulen natürlich die Frage, warum sie besonders nach den ständigen Veränderungen des finanziellen Rahmens in den letzten drei Jahren ausgerechnet jetzt auf die Zusagen der Landesregierung vertrauen sollten, besonders wenn diese Landesregierung die dringend notwendige Autonomie der Hochschulen nicht aus-, sondern abbauen will.
Da die Mehrheit dieses Landtages heute sicher der Änderung des Landeshochschulgesetzes zustimmen wird, möchte ich Ihnen empfehlen, wenigstens vor dem dann einsetzenden Prozess einen Blick in das Gutachten des Zentrums für Hochschulentwicklung zu den Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Staat in Nordrhein-Westfalen zu werfen. Hier finden Sie wichtige Ausführungen zu den Merkmalen und Zwecken von Zielvereinbarungen untergliedert in vier Teile:
1. Schaffung von Rahmen- und Ausgangsbedingungen, von denen ich zwei bereits angesprochen habe
2. adäquate Gestaltung von Zielvereinbarungstexten
3. adäquate Gestaltung der Zielvereinbarungsprozesse
4. Umsetzung der Zielvereinbarungen in die Praxis
Vielleicht können wenigstens weitere bisher noch nicht absehbare Komplikationen mit diesem Leitfaden vermieden werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass die CDU-Fraktion den Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen bezüglich der Schaffung gemeinsamer Fachbereiche durch das Bildungsministerium begrüßt. An dieser Stelle findet tatsächlich ein Kritikpunkt aus der Anhörung zur Zweiten Änderung des Landeshochschulgesetzes im Bildungsausschuss Gehör,
denn abgesehen von den vielfältigen organisatorischen Fragen, die eine solche Zusammenlegung aufgeworfen hätte, ist auch die Differenzierung von Fachhochschulen und Universitäten in diesem Zusammenhang nicht ganz unerheblich.
Trotz der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge bleiben die Aufträge von Fachhochschulen und Universitäten unterschiedlich. Wir sollten an ihrer Differenzierung festhalten und ihre unterschiedlichen Aufgabenprofile klar schärfen. Natürlich soll es zwischen den beiden Hochschulsystemen zu verbesserter Kooperation und Durchlässigkeit kommen, aber nicht, wie bereits
angedacht, in der Form des so genannten Ypsilon-Modells, das dann Bachelorstudiengänge nur noch an den Fachhochschulen und erst die Fortführung des Masterstudiengangs wieder an der Universität ansiedelt. Es gibt sowohl für das praxis- als auch für das forschungsorientierte Studium eine interessenspezifische Nachfrage der Studierenden und bestehende Anforderungen des Arbeitsmarktes. An dieser Stelle gilt es, alle Interessen zu bedienen und nicht auf der einen oder anderen Seite Möglichkeiten von vornherein auszuschließen.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat trotz der Änderung durch die Koalitionsfraktionen eine massive Einschränkung der Hochschulautonomie zur Folge. Es geht hier weder darum, die Hochschulen wettbewerbsfähig zu machen, noch darum, ihnen Profilbildung zu ermöglichen. In erster Linie stehen hinter diesem Gesetz finanzpolitische Überlegungen, die durch Stelleneinsparungen und Schließungen von Studiengängen umgesetzt werden sollen.
Die Zielvereinbarungen beziehungsweise Vorgaben, die heute in dieser Form von Ihnen beschlossen werden, sind nichts weiter als eine Fortsetzung alter und unflexibler zentralstaatlicher Steuerungsmaßnahmen.
Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz begraben Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, mehrheitlich einen der wichtigsten Zukunfts- und Innovationsbereiche unseres Landes und gleich dazu ein Landeshochschulgesetz,
das einmal eines der modernsten in ganz Deutschland war. In der CDU-Fraktion ist sich jeder über die tief greifenden Folgen dieses Gesetzentwurfs bewusst. Wir alle stehen für Hochschulautonomie und für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in unserem Land, weil jeder Einzelne von uns weiß, dass die Zukunft unseres Landes nicht unwesentlich von den Hochschulen abhängt.
Um dieser Haltung Ausdruck zu verleihen, beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich habe als Ausschussvorsitzende darauf verzichtet, einen Bericht zu halten. Ich möchte aber an dieser Stelle auf zwei Fehler, die sich in Beschlussempfehlung und Bericht eingeschlichen haben, hinweisen und danke dem Kollegen Bluhm, dass er mich darauf aufmerksam gemacht hat. Auf der Seite 12 finden Sie im unteren Abschnitt: „Im Rahmen der Anhörung erhielten 43 Sachverständige – darunter Direktoren...“ Es müsste an dieser Stelle heißen „die Rektoren“.
Und auf der nächsten Seite, auf der Seite 13, finden Sie im untersten Abschnitt: „Der Bildungsausschuss hat mehrheitlich die Position vertreten...“ Hier muss es heißen: „Der Bildungsausschuss hat einstimmig die Position vertreten...“ Ich bitte, das in der Drucksache zu korrigieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Brodkorb, ich möchte nicht zu allem noch einmal etwas sagen, aber zu dem Punkt der Stellenausstattung. Hierzu finden wir in der Unterrichtung durch die Landesregierung „Bericht über die langfristige strukturelle Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ auf der Drucksache 4/1949, Seite 28, dass die Stellenausstattung einwohnerorientiert und im Verhältnis zur studierfähigen Bevölkerung im Alter von 18 bis 21 Jahren liegt. So viel dazu!
Das ist in einer Unterrichtung Ihrer Landesregierung nachzulesen.
Zum Punkt Hochschulautonomie. Man versucht immer darzustellen, dass die CDU-Fraktion Hochschulautonomie einführt, um diese dann wie Unternehmen zu führen oder gar nur noch private Hochschulen in unserem Land oder in Deutschland einzuführen. Das ist mitnichten so, denn wir wollen Hochschulautonomie für staatliche Hochschulen.
Das stand in unserer Fraktion und auch in der CDU insgesamt nie in Frage. Wir wollen aber nicht, dass die Hochschulen weiterhin detailgesteuert werden. Und das ist der große Unterschied!
Und auch, was die Rechenschaft zu den eingesetzten Steuermitteln betrifft, noch zwei Sätze: Natürlich werden auch autonome Hochschulen Rechenschaft ablegen müssen.
Aber sie werden nicht mehr vorgeschrieben bekommen, wofür sie ihre Mittel einzusetzen haben. Das ist genau das, was die jetzige Landesregierung und auch Sie mit der Unterstützung dieses Gesetzentwurfes verfolgen. – Danke.
Herr Minister!
7. Aus welchen Gründen werden an der Universität Rostock sowohl in der Juristischen Fakultät als auch in der Medizinischen Fakultät, insbesondere am Hans-Moral-Institut für Zahn- und Kieferheilkunde, seitens der Landesregierung keine Berufungen von zu besetzenden Lehrstühlen zugelassen?
Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage?
Danke, Frau Präsidentin.
Die erste Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, dass es sowohl für die Juristische Fakultät als auch für die Medizinische Fakultät, insbesondere für das Institut für Zahn- und
Kieferheilkunde an der Universität Rostock, bereits Beschlüsse der betreffenden Gremien gibt, was die Berufungen von offenen Stellen betrifft?
Und die zweite Nachfrage: Ist Ihnen bekannt, dass das Institut für Zahn- und Kieferheilkunde bereits die Kostenneutralität nachgewiesen hat, und beziehen Sie die Strukturentscheidungen, die innerhalb dieses Institutes beziehungsweise der Medizinischen Fakultät gefällt wurden, in Ihre Überlegungen ein?
Herr Minister!
8. Aufgrund welcher konkreten Überlegungen bezieht die Landesregierung das Alternativkonzept der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock nicht in ihre Überlegungen zur Gestaltung der Hochschulstrukturen am Standort Rostock ein?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Strukturmaßnahmen, Profilierung, Clusterbildung, Wissenschaftsregionen, Exzellenzzentren, Zielvereinbarungen, alle diese Begriffe bestimmen die hochschulpolitische Debatte dieser Tage. Mit der Diskussion zum Doppelhaushalt 2006/2007 sind wir endlich beim Kern der Sache, worum es dieser Landesregierung geht, angekommen. Es geht ihr nicht um eine nachhaltige Entwicklung der Hochschullandschaft, sondern es geht ihr kurzfristig und ausschließlich um Geld.
Wir alle, und das beteuern ja auch die Fachpolitiker von SPD und PDS, wollen die Autonomie der Hochschule stärken. Allerdings fehlt nach wie vor eine gemeinsame Begriffsdefinition.
Während die Landesregierung und die Regierungskoalition meinen, die Hochschulentwicklung diktieren zu können,
glauben wir an die Fähigkeit, innerhalb der Hochschulen eigene Strukturentscheidungen zu treffen.
Während die Landesregierung beharrlich die praktische Umsetzung eines modernen LHG verweigert, wollen wir moderne Steuerungselemente in der Praxis einsetzen.
Am deutlichsten werden diese Unterschiede im vorliegenden Doppelhaushalt. Anstatt den versprochenen 1 , 5 - p r o z entigen Aufwuchs der Hochschulfinanzen den Hochschulen direkt zukommen zu lassen, nehmen Sie der einzelnen Hochschule zunächst einmal Geld weg.
Es findet sich dann in den allgemeinen Bewilligungen wieder, also mit einer direkten Zugriffsmöglichkeit für die Landesregierung.
Am Ende bitte.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob das den Geist des ausgehandelten Hochschulfinanzkorridors noch trifft. Finanzautonomie ist bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen ein wesentlicher Aspekt. Die CDU will, dass die Hochschulen ihre Haushalte in eigener Verantwortung führen. Wir wollen, dass endlich Personal-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten auf die Hochschulen übertragen werden. Wir wollen, dass beson
ders leistungsfähige und erfolgreiche Bereiche an den Hochschulen auch eine besondere Unterstützung erfahren. Wir wollen, dass die einzelne Hochschule eine solide Substanzfinanzierung erhält, die dem ausgehandelten Finanzkorridor entspricht.
Meine Damen und Herren, unsere vorliegenden Anträge zum Haushalt 2006/2007 unterstreichen einmal mehr, dass für die CDU Hochschulautonomie keine leere Worthülse ist.
Wir halten es für falsch und kontraproduktiv, eine Hochschulpolitik zu betreiben, die in Legislaturperioden denkt und unter dem Druck knapper Finanzen die Zusammenlegung von Studiengängen, Fachbereichen, vielleicht sogar von ganzen Hochschulen anstrebt.
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, verabschieden Sie sich endlich von der rückwärtsgewandten Hochschulpolitik der Landesregierung, denn sie folgt nur einer einzigen Vorgabe, und zwar dem Diktat des Finanzministeriums!
Gerne.
Das ist so, das kann ich Ihnen bestätigen.