Jörg-Uwe Hahn

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Thema „Abschaffung der Altersgrenze“ könnte man auch sagen: Was lange währt, wird endlich gut. – Vor etwas mehr als zehn Jahren, am 2. Dezember 2004 – das passt gut –, wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, Drucks. 16/3286, in dem die FDP-Fraktion gefordert hat, § 39 Abs. 2 Satz 2 zu streichen. Wir hatten eine muntere Debatte.
Diejenigen, die damals schon dem Landtag angehörten, kann ich darauf hinweisen, dass diese Debatte im Rathaus stattfand. Dort haben wir uns über dieses Thema unterhalten. Die damalige kommunalpolitische Sprecherin der damals allein regierenden CDU-Fraktion, Frau Zeimetz-Lorz, erklärte in der Debatte, das sei ein sehr interessanter Vorschlag, man müsse einmal darüber reden.
Das Ergebnis kennen wir. Deshalb freue ich mich sehr, dass es jetzt gelungen ist, diese sicherlich früher einmal erklärbare Altershöchstgrenze aufzuheben. Unsere Argumente, die ich – so schließen sich die Kreise – auch damals schon, vor zehn Jahren, für die FDP vortragen durfte, lauteten: Wenn wir sagen, die Direktwahl der Hauptamtlichen ist eine Entscheidung der Bürger, ist sie das auch. Da gibt es keine Begrenzungen zusätzlicher Art einzurichten. Wenn die Bürgerinnen und Bürger eine 85-Jährige zur Bürgermeisterin wählen wollen, sollen sie das tun. Wenn sie einen Achtzehneinhalbjährigen zum Bürgermeister wählen wollen, sollen sie das machen. Das ist die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger.
Klar, man muss volljährig sein, sonst kann man ein solches – auch hoheitliches – Amt überhaupt nicht ausüben. Aber ansonsten ist es die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen begrüßen wir, die FDP, diese beiden
Änderungen: die Abschaffung der Altersgrenze und die Absenkung des Mindestalters. Zehn Jahre hat es gedauert, nachdem dieses Thema zum ersten Mal ins Parlament eingebracht worden war. Jetzt wird es offensichtlich beschlossen.
Wir haben auch überhaupt nichts dagegen, dass die Verfahrensvorschriften für die Zusammenlegung der Termine von Landtagswahlen, Europawahlen und Bundestagswahlen auf der einen Seite mit denen von kommunalen Entscheidungen, seien es Kommunalwahlen oder Direktwahlen, auf der anderen Seite vereinfacht werden. Das ist alles okay.
Ich möchte deshalb meine letzten zweieinhalb Minuten Redezeit nutzen, um Ihnen zu sagen, dass auch wir bei der Regelung der Altersversorgung dringenden Handlungsbedarf sehen, ohne Frage. Ich hatte die Ehre, in der sogenannten Starzacher-Kommission zu sitzen, wo wir Anfang der Neunzigerjahre die Versorgung, die Alimentierung der Abgeordneten des Hessischen Landtags, insgesamt vom Kopf auf die Füße gestellt haben, mit entsprechenden Anrechnungsnotwendigkeiten und entsprechenden Begrenzungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon sehr merkwürdig, dass es nach bestehendem Recht möglich ist, dass ein 35-Jähriger, egal welchen Geschlechts, nach einer Zeit von sechs Jahren als Bürgermeister eine lebenslange Pension bekommt, die, so haben wir es einmal errechnet, mindestens 2.000 € im Monat betragen wird. Deshalb ist es vernünftig, dass man an dieses Thema herangeht.
Ich bitte darum, dass wir im Innenausschuss noch einmal intensiv darüber diskutieren, ob das die beste Lösung des Problems ist, denn auf der anderen Seite hat Herr Bauer zu Recht darauf hingewiesen, dass wir als Landtagsabgeordnete, als Vertreter des hessischen Volkes, ein Interesse daran haben müssen, dass wir Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterkandidaten bekommen, denen wir auch zutrauen, dass sie die entsprechenden Jobs machen können, dass sie dazu in der Lage sind.
Sie haben darauf hingewiesen, dass die Konkurrenz groß ist. Natürlich war es bisher für jemanden, der im Aufbau seines beruflichen Werdegangs gewesen ist, eine Motivation, zu sagen: „Okay, wenn das hier mit dem Bürgermeister schiefgeht, dann habe ich auf alle Fälle die Pensionsansprüche.“ Da muss man noch einmal hinschauen.
Ich könnte mir vorstellen, dass wir ein System finden – jedenfalls werden wir das mit Ihnen einmal diskutieren wollen –, bei dem wir die Altersversorgung in der jetzigen Form ganz radikal abschaffen und es so machen, wie wir dies für Landtagsabgeordnete geplant, aber leider noch nicht zu 100 % umgesetzt haben. In Nordrhein-Westfalen ist das umgesetzt; dort ist die Altersversorgung voll und ganz aus den zusätzlichen, den höheren Beträgen zu zahlen.
Auf der anderen Seite kann man überlegen, ob man nicht, gerade bei niedrig besoldeten Bürgermeistern, bei der Wiederwahl eine Erhöhung in der Besoldungsstufe vornimmt. Deshalb vielen herzlichen Dank für diese Initiative und dafür, dass Sie jetzt die Forderung der FDP von vor zehn Jah
ren umsetzen; und über das andere Thema möchten wir gern noch einmal diskutieren. – Vielen herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident: Sollten Sie mich tragen, hätte ich vollstes Vertrauen, gut zum Pult und auch wieder zurück an meinen Platz zu kommen.
Ich möchte ganz kurz in Vertretung des Kollegen Greilich, der gerade einen anderen Termin wahrnimmt, noch einmal wiederholen, was die FDP-Fraktion sowohl in der ersten Lesung hier im Plenum wie auch durch unseren Änderungsantrag im Ausschuss vorgetragen hat.
Die erste – ich hoffe unter allen fünf Fraktionen unstreitige – Feststellung lautet, dass das Hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz notwendig ist. Wir brauchen ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz, da gibt es überhaupt keine Diskussion.
Die zweite Bemerkung. Wenn man eine Sicherheitsüberprüfung durchführt, dann hat man es mit sensiblen persönlichen Daten zu tun, und zwar nicht nur mit sensiblen persönlichen Daten der zu überprüfenden Person, sondern in aller Regel auch ihres Umfeldes: Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeitsverhältnisse, berufliche Dinge, private Dinge. Deshalb muss immer und überall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Anwendung finden.
Wir finden, dass beim von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf diese Abwägung in einer großen Zahl von Fällen ordentlich durchgeführt worden ist. Insbesondere auch die Änderungen zum Thema Ausnahmeregelungen für Personen, die kurzfristig als Handwerker usw. in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind, siehe § 8, stellen eine kluge Änderung dar, ebenso die Verpflichtung der Behörden, die Betroffenen über Ergebnisse ihrer Sicherheitsüberprüfung zu informieren, auch dann, wenn sie „positiv“ sind, siehe § 12. Diese Änderungen sind sinnvoll und richtig und werden von der FDP unterstützt.
Wir haben Ihnen drei Bereiche vorgetragen – Wolfgang Greilich hat in der Ausschusssitzung heftig dafür geworben und gekämpft –, wo wir meinen, dass das, was jetzt im Gesetz steht, falsch ist. Das Erste ist das Thema Schufa-Eigenauskunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder, der im beruflichen Leben etwas mit der Schufa zu tun hat, weiß, dass die Schufa eine sehr selektive Informationsquelle ist. Sie ist deshalb eine selektive Informationsquelle, weil sie – nehmen wir einmal das Thema Kreditverträge – nicht mit all denjenigen zusammenarbeitet bzw. zusammenarbeiten kann, die Kredite vergeben. Bei der Überprüfung ist es doch relativ uninteressant, ob in der Schufa-Auskunft etwas zum Thema Sparkasse Oberhessen steht oder Dresdner Bank – die Volksbank fehlt noch, dann habe ich alle drei Säulen.
Commerzbank; ich habe einmal ein Praktikum bei der Dresdner Bank gemacht, deshalb ist mein Herz in diesem Punkt immer noch grün, Herr Vorsitzender der blau-gelben Fraktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ist es denn, wenn der Kreditgeber nicht in diesem Bereich tätig ist? Gehen wir einmal auf das Thema Spielschulden ein. Das ist doch gerade der interessante Bereich, wenn man Sicherheitsüberprüfungen macht. So etwas werden Sie in der Schufa-Auskunft überhaupt nicht finden. Das hat etwas mit den Vertragsverhältnissen zu tun. Deshalb ist unsere Auffassung, dass die Schufa-Eigenauskunft kein geeignetes Kriterium ist. Man sollte sie deshalb aufgrund der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze lassen.
Der zweite Bereich, den wir angesprochen und in unserem Änderungsentwurf vorgetragen haben, war das Thema allgemein zugängliche Internetseiten, öffentliche Mitgliedschaften sowie Teilnahme an sozialen Netzwerken, § 11 des Gesetzentwurfs. Die Fachleute haben sich damit auseinandergesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten diesen Teil für unpraktikabel. Gerade wenn man eine entsprechende Überprüfung vornimmt, muss man eine Datensparsamkeit der Erhebung persönlicher Daten voraussetzen. Ansonsten geht man unter. Ansonsten sieht man vor lauter Bäumen den dahinterstehenden Wald nicht mehr. Auch hier hätten wir gehofft, wenn entsprechende Änderungsvorschläge der FDP-Fraktion übernommen worden wären.
Ein letzter Bereich, der wirklich nicht nur etwas für Feinschmecker ist, sondern wo deutlich wird, dass es ganz offensichtlich Unterschiede in der Auffassung des Datenschutzes zwischen der FDP und den Regierungsfraktionen
gibt, ist das Thema strafrechtliche Konsequenzen bei Datenmissbrauch, § 31.
Wir finden: Wer einen Verstoß gegen Datenschutzregeln vornimmt, der muss offizialdeliktmäßig verfolgt werden.
Da braucht man nicht noch einen Antrag oder so etwas zu stellen. Es ist klar, dass dann die staatlichen Behörden der Strafverfolgung antreten müssen.
Diese drei Punkte haben uns dazu veranlasst, einen an sich in die richtige Richtung gehenden Gesetzentwurf nur mit unserer Enthaltung zu begleiten. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eben haben wir es uns von den Vertretern der Regierungsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gestern haben wir es uns vom Ministerpräsidenten anhören müssen, dass es ein ganz großer Kraftakt sei, mit diesem Haushalt den Weg der Entschuldung in Hessen zu gehen. Ich kann Ihnen mit den Worten des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN in diesem Landtag sagen: Wo leben Sie eigentlich? In welcher Realität leben Sie eigentlich, dass Sie sich so stolz hierhin stellen und so tun, als ob Sie irgendeinen Kraftakt unternommen hätten?
Frau Kollegin Erfurth, Sie kennen doch die Zahlen. Sie wissen doch genau, wie hoch die zusätzlichen Steuereinnahmen sind. Es ist doch kein Kraftakt, dass Sie diese Grenze nicht überschritten haben, sondern dass Sie gerade einmal um 3 Millionen € unter der Grenze, die das Recht setzt, das dieser Landtag beschlossen hat, geblieben sind. Was ist daran ein Kraftakt?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie es nicht wissen: Das Jahr 2013 ist mit einem Istabschluss bei den Steuereinnahmen von 18,7 Milliarden € abgeschlossen worden. Für das Jahr 2014 geht man im Haushalt von einem Soll von 19,5 Milliarden € aus, also plus 800 Millionen €. Der Haushalt, den Sie gerade so bejubeln, dass er tatsächlich endlich einmal in die Entschuldung gehe, geht von Einnahmen von 20,4 Milliarden € aus, also noch einmal 900 Millionen € mehr.
Dann tun Sie so, meine sehr verehrten Damen und Herren, als ob Sie sich anstrengen würden. Nein, dieser Haushalt ist unambitioniert. Er hat nicht die Interessen der Kinder, der nächsten Generation vor Augen, sondern er ist ein Herumschachteln an den vorhandenen Strukturen. Sie sind nicht bereit, die Strukturen zu ändern. Das ist unser Vorwurf.
Ich weiß doch, wovon ich rede. Was bin ich in der letzten Legislaturperiode als Justizminister von GRÜNEN, von Sozialdemokraten und von LINKEN negativ angemacht worden – um es höflich auszudrücken –, als ich gesagt habe: Es geht so nicht weiter, dass die Strukturen z. B. in der Justiz auf ewig festgeschrieben sind. – Staatssekretär Kriszeleit als verantwortlicher Amtschef und ich als Minister, wir haben uns dann an die Arbeit gemacht, festzustellen, ob Justiz effektiv und effizient zu organisieren geht, und wir haben es geschafft. Elf Gerichtsstandorte sind nun nicht mehr auf der Payroll, drei Justizvollzugsanstalten sind nicht mehr auf der Payroll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kollegin Henzler und die Kollegin Beer haben es versucht und haben es geschafft, z. B. durch die Einrichtung des Landesschulamtes Strukturen der Verwaltung einzusparen. Das alles machen Sie nicht. Ganz im Gegenteil, Sie machen die Strukturen sogar wieder größer. Sie wollen nicht strukturell sparen, sondern Sie wollen den Menschen etwas vormachen. Dazu haben Sie derzeit unheimlich Glück, weil die Steuereinnahmen sprudeln.
Wir haben gerade die Abrechnung für November bekommen, Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die haushaltspolitischen Sprecher. Wenn Sie die Einnahmen im November 2013 mit den Einnahmen im November 2014 vergleichen, können Sie sehen, dass bereits ein Mehr von 750 Millionen € in der Kasse des Landes Hessen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es schon in der ersten Lesung gesagt: Zocken Sie doch bitte nicht darauf, dass Sie höhere Steuereinnahmen in Ihre Kasse bekommen. Machen Sie bitte weiter Ihre Hausaufgaben, und die heißen, eine strukturelle Umschichtung in der hessischen Verwaltung durchzuführen. Da muss man auch manchmal Mut haben, und das kann man nicht alles mit Geld kaschieren.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben als FDP einen Gegenentwurf gemacht. Sie merken, ich kann es irgendwann nicht mehr hören, dass es eine Alternativlosigkeit gebe.
Es wird so getan, als ob der Gesetzentwurf der CDU und der GRÜNEN, der Gesetzentwurf der Landesregierung keine Alternativen hätte. Doch, er hat.
Frau Kollegin Dorn, lesen ist manchmal besser als hereinrufen.
Wir haben Ihnen vorgelegt, dass wir allein in kurzer Zeit 52 Millionen € weniger in strukturelle Ausgaben hineingeben, sondern sie herausnehmen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es geht doch. Aber Sie diskutieren lieber, dass der Soli als eine zusätzliche Steuer in den Länderfinanzausgleich eingeführt wird und damit auf ewig festgeschrieben wird. Sie verhindern, wo auch immer Sie sitzen, dass die kalte Progression,
die nun wirklich eine eklatante Benachteiligung insbesondere von kleinen und mittleren Einkommen ist, gelöst wird. Sie müssen sich doch nicht wundern, dass es dann, gerade gestern vom hr veröffentlicht, einen Bürgermeister in Ebsdorfergrund gibt, der sagt: Ich erhöhe mal schön die Grundsteuer, aber ich gebe es jedem wieder zurück. – Das ist doch Absurdistan.
Gehen Sie doch bitte endlich an die Strukturfragen heran; da gibt es eine Menge zu tun. Ich verspreche Ihnen jedenfalls, dass wir als FDP-Landtagsfraktion Sie in den nächsten Monaten zu diesen Themen intensiv mit Vorschlägen versehen werden und Sie dann hoffentlich auch ein bisschen treiben können. Es reicht nicht aus, auf zusätzliche Steuereinnahmen zu spekulieren. Es reicht nicht aus, gerade einmal 3 Millionen € – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – unter der gesetzlichen Verpflichtung zu bleiben, bis zu welcher Höhe man neue Schulden aufnehmen kann. Ein bisschen mehr Mut wäre schon vonnöten. Aber Mut hat natürlich zur Folge, dass man dann auch Verantwortung vor Ort übernehmen muss.
Lassen Sie mich für die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ein Letztes zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Erbschaftsteuer sagen. Natürlich haben wir als erste Gewalt zu akzeptieren, was die dritte Gewalt spricht. Natürlich ist es sehr unklug, nur drei Stunden, nachdem die Entscheidung verkündet worden ist, schon eine vollständige Exegese dieser Entscheidung vorzunehmen. Ich möchte als Liberaler aber ausdrücklich davor warnen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu gebraucht wird, eine der wichtigsten Säulen unserer Wirtschaft zu beschädigen; das sind die kleinen und mittelständischen Familienunternehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich warne ausdrücklich davor, zu meinen, dass man jetzt den Leistungsträgern unserer Gesellschaft an die Existenzgrundlage gehen könne, dort, wo die meisten Auszubildenden einen Platz finden, wo der größte Anteil des Bruttosozialprodukts erwirtschaftet wird und wo auch wirklich Steuern gezahlt werden, wie wir immer mehr sehen, im Vergleich zu den großen Unternehmen, die ganz offensichtlich lange Zeit die Möglichkeit genutzt haben,
sich z. B. in Luxemburg entsprechende Vereinfachungen zu holen. Wir haben eine ganz große Angst davor, dass die Übermütigen meinen: Jetzt gehen wir einmal an die Existenzgrundlagen eines kleinen Unternehmens heran. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht das Konto – das wäre ja einfach –, sondern es ist die Maschine, es ist das Grundstück, auf dem die Maschine steht, es ist die Betriebsstätte. Die muss man nun einmal anders bewerten – Gott sei Dank hat das Karlsruhe auch so festgestellt –, als man das mit dem Konto tut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fände es übrigens sehr interessant und fordere es für meine Fraktion auch von dieser Stelle aus, dass in der Diskussion über die Erbschaftsteuer endgültig entschieden wird, die Erhebung künftig den Ländern zu übergeben und nicht mehr dem Bund. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Liberalen sind der Union sehr dankbar dafür, dass sie diese Aktuelle Stunde in dieser Form beantragt hat. Denn damit gibt sie uns die Möglichkeit, einmal intensiv über das Thema soziale Marktwirtschaft, Erfolge in Hessen zu diskutieren.
Sozusagen vor der Klammer will ich darauf hinweisen, dass wir offensichtlich alle heute – bei Kollegin Wissler bin ich mir nicht mehr ganz so sicher – die Investition von 245 Millionen € in Rüsselsheim goutieren, gut finden. Auf der anderen Seite aber führen wir in diesem Haus gerade eine Debatte darüber, dass ein anderes, privates, im MDAX notiertes Unternehmen bereit ist, aus eigenen Mitteln eine Investition von über 2 Milliarden € vorzunehmen. Da bildet sich die Politik, die Landesregierung ein, dass sie darüber noch einmal nachdenken muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Marktwirtschaftsbild, das die Christdemokraten in Hessen, jedenfalls in dieser Legislaturperiode, vorlegen, ist ein bisschen diffus: Jubel über 245 Millionen € GM-Geld in Rüsselsheim – ja, als Liberale jubeln wir mit –, auf der anderen Seite aber ganz, ganz große Skepsis und ganz, ganz große Vorbehalte, wenn die Fraport AG 1,5 bis 2 Milliarden € in das Terminal 3 investieren will. Das ist widersprüchlich.
Wir jubeln bei allen privaten Investitionen, die in Hessen getätigt werden. Denn für alle gilt dasselbe: Erstens muss man kein staatliches Geld in die Hand nehmen, und zum Zweiten werden Arbeitsplätze gesichert oder neue geschaffen. Das gilt bei Opel in Rüsselsheim genauso wie bei der Fraport in Frankfurt am Main.
Ein besseres Kontrastprogramm als zwischen Frau Wissler auf der einen Seite und mir auf der anderen Seite kann es von der Choreografie her gar nicht geben.
Wir sind der Meinung, Politik soll nicht in den Markt hineinwirken. Frau Wissler, hätte sich nämlich – und jetzt komme ich zu Opel – die Politik, die im Jahr 2010 sogar teilweise eine Mehrheit in diesem Hause haben wollte, durchgesetzt, dann gäbe es heute keine Investition von 245 Millionen € aus Detroit nach Rüsselsheim.
Ich will daran erinnern, und lesen Sie es nach: Es gibt eine, wie immer brillant vorgetragene,
leider von einem hohen Zynismus getragene, Rede des heutigen stellvertretenden Ministerpräsidenten, die er am 17. September 2009 zu diesem Thema gehalten hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will sie nicht zitieren, aber auf zwei – wie hat Frau Wissler so schön gesagt? – Dinge hinweisen, bei denen der Kollege Al-Wazir in den Markt hineinwirken wollte. Ich verrate kein Geheimnis, denn Sie alle wissen das: Über diese Themen hat es auch in der damaligen Koalition jedenfalls Diskussionen gegeben.
Ansonsten halte ich mich weiter daran, dass das, was wir intern besprochen haben, intern bleibt.
Zwei Botschaften waren dieser Rede zu entnehmen. Die eine Botschaft des Kollegen Al-Wazir, der ja alles immer unheimlich gut weiß: Opel muss aus GM herausgenommen werden. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre dieser unkluge Rat des damaligen Oppositionsführers beachtet worden, dann gäbe es heute kein Geld aus Detroit für Rüsselsheim.
So einfach ist die Rechnung. Das war ein vehementer Auftritt. Es war nicht nur einmal, sondern mehrfach, dass Sie behauptet haben, Sie wüssten alles viel besser, und Opel solle aus GM herausgenommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Position der FDP, damals wie heute, ist: Es ist eine Entscheidung der Eigentümer, wie ein Unternehmen strukturiert wird. Ganz offensichtlich hat sich der Eigentümer GM eines Besseren belehren lassen
und sich mit seinen europäischen Werken und insbesondere mit Opel Rüsselsheim nunmehr eine andere Geschäftspolitik vorgenommen.
Also ein erster Beweis dafür: Tipps aus der Politik sind manchmal nett gemeint, aber sie sind falsch.
Der zweite Tipp, ebenfalls vom Kollegen Al-Wazir in dieser denkwürdigen Rede vom 17. September 2009, auch wieder mit Vehemenz vorgetragen: Es müssen Autos gebaut werden, die effizient sind, die sparsam sind, die weniger Energie verbrauchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir als Politik die Investition, die GM jetzt von Amerika nach Hessen für Opel herüberbringt, ablehnen, weil dort ein SUV gebaut wird? Merken Sie nicht, wie absurd diese Tipps sind, die die Politik in diesem Fall nicht zu geben hat? Herr Kollege Al-Wazir, da hat man den Mund zu halten.
In zwei ganz wichtigen Dingen sind Sie inzwischen von der Realität vollkommen eingeholt worden.
Meine letzte Bemerkung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, von nichts kommt nichts. Hätte sich Rainer Brüderle, als der damals dafür zuständige Bundeswirtschaftsminister, dem Druck ergeben, der auch aus Hessen gekommen ist, und im Juni des Jahres 2010 eine Bundesbürgschaft gegeben, dann gäbe es jetzt keine private Investition aus Amerika. Der Staat, die Bürgerinnen und Bürger müssten zahlen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die soziale Marktwirtschaft hat funktioniert und wird weiterhin funktionieren, und das mit Erfolg. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, vielleicht ein bisschen unüblich für einen Oppositionsabgeordneten, zunächst die Landesregierung loben. Ich möchte sie bzw. den Finanzminister dafür loben, dass er auch uns Abgeordnete in die Planungen und die Logik des von ihm vorgelegten KFA eingebunden hat und wir ihn jetzt durchschauen können. Ich glaube, so etwas hat es in den letzten Jahren nicht gegeben.
Nur, lieber Thomas Schäfer: Weil Sie uns so gut mitgenommen haben und weil Sie uns an der Entwicklung des KFA haben teilhaben lassen – erst in den Grundsätzen, dann im Berechnen und Herunterbrechen auf die Kommunen –, wissen wir auch, dass er in einigen Teilen höchst fehlerhaft und auf Sand gebaut ist.
Der Sand ist die Grundstruktur der Berechnung.
Ich muss zugeben, dass ich als Jurist es ohnehin nicht besonders mit der Statistik habe. Aber dass man den KFA ausschließlich statistisch und nicht effektiv berechnet, es nicht an praktischen Dingen festmacht, sondern immer nur die Statistik benutzt, um sie dann mit den verschiedener Thüringer Modellen usw. zu verdichten – meine sehr verehrten Damen und Herren, das macht deutlich, dass es hier ganz offensichtlich auf eine statistische Gleichmacherei angelegt wird und nicht auf eine Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Kommunen, die es zum großen Glück nicht nur im Rhein-Main-Gebiet gibt.
Sie machen es falsch, wenn Sie sagen, dies und das seien die Werte, und wenn Sie diese dann addieren, subtrahieren und, wie auch immer, in Prozentsätze packen. Effektive Arbeit ist wichtiger, als statistische Grundlagen zu beachten. Deshalb haben Sie jetzt auch das große Problem, dass nicht ein Jubelschrei durch das Land gegangen ist, sondern viele Bürgermeister und Landräte merken: Ups, da wird für meine Kommune in Zukunft etwas falsch laufen.
Wichtig ist in unseren Augen der verheerende Dreiklang: Wir reden nicht nur über den KFA – wir reden a u c h über den KFA. Darüber hinaus reden wir über die beiden Erlasse des Innenministers, den sogenannten Rosenmontagserlass und über den Herbsterlass von vor vier Wochen.
Die Kombination aus diesen drei Dingen – Rosenmontagserlass, Herbsterlass und Neustrukturierung des KFA – heißt doch nichts anderes als: Beuth und Schäfer sind jetzt dafür zuständig, dass die kommunalen Stadtverordneten überhöhte Gewerbe- und Grundsteuer beschließen müssen, mit der Folge: Beuth und Schäfer greifen in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich kann es gar nicht verstehen – ich bin bekanntlich mit der Denkweise der hessischen CDU jedenfalls verbunden; ich kann sie nachvollziehen –, was die Christdemokraten hier in Hessen derzeit machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist einfach nur noch mit Sprachlosigkeit zu beantworten.
Was ist das für eine Taktik, 14 oder 15 Monate vor der Kommunalwahl alle kommunalen Mandatsträger aufzu
bringen? Ihre Zwischenrufe sind nett. Ich habe mich eben sehr darüber gewundert, dass sich gerade Kollege Bauer bei einem Zwischenruf so erregt hat. Ich will nicht fortführen, was Kollege Schäfer-Gümbel schon so gut begonnen hat. Aber ein Zitat muss doch kommen, und zwar aus dem „Bergsträßer Anzeiger“ vom 20.11.
Da ist zu lesen:
Für den christdemokratischen Landtagsabgeordneten Alexander Bauer dürfte so mancher im November anstehende Besuch einer der CDU-Hauptversammlungen in seinem Wahlkreis einem Spießrutenlaufen ähneln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kollegen der CDU, die das vor Ort sagen, haben recht.
Meinen Sie eigentlich, es macht Spaß, Stadtverordneter zu sein, wenn man weiß, dass man nichts mehr zu sagen hat? Meinen Sie, es macht Spaß, Verantwortung zu übernehmen, sich für die Kommunalwahl 2016 bereitzustellen, wenn man weiß, dass man aufgrund des Dreiklangs von diesen beiden Herren Staatsministern vor Ort eigentlich nichts mehr zu sagen habe?
Das gilt – und das erregt mich am meisten – nicht nur für die defizitären Kommunen. Das gilt auch für die Kommunen, die einen ausgeglichenen und wettbewerbsfähigen Haushalt haben. Auch die werden mit der Steuerschraube auf der einen Seite und den Nivellierungssätzen auf der anderen Seite – wieder dieser Kombipack von Beuth und Schäfer – dazu gezwungen, höhere Gebühren, als sie eigentlich haben wollen, zu erheben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Griff in das Portemonnaie von Bürgerinnen und Bürgern hat in Hessen künftig den Namen Schäfer und Beuth. Das sind beides Christdemokraten, und das überrascht mich sehr.
Hören Sie doch auf, zu fragen, wie das mit dem Vorschlag ist. Sie wissen doch genau nach einer so langen Zeit des Regierens: Vorschläge unterbreitet die Regierung.
Ich freue mich so, dass Kollege Al-Wazir dasselbe macht wie ich. Ich bin früher immer getadelt worden, wenn ich von der Regierungsbank – –
Ich darf mit jedem hier im Raum reden, mit dem ich reden möchte, Frau Kollegin. Das ist ganz klar.
Ich will deutlich sagen: Der erste Fehler bei der Berechnungsgrundlage war die Statistik. Der zweite Fehler – Herr Kollege Boddenberg, auch darüber haben wir schon gesprochen – ist dieses Trimmen auf die Einwohner. Das kann doch nicht richtig sein, und das ist es doch, was Sie aus Fulda-Land hören, alles nur an der Zahl der Einwohner festzumachen. Es muss noch ein irgendwie geartetes anderes Kriterium geben. Das haben Sie hier nicht vorgenommen.
Machen Sie es sich doch nicht so einfach. Reden Sie einmal mit Ihren Parteifreunden. Sie kommen doch aus demselben Kreisverband. Sie wissen doch, wie Ihr Landrat dazu steht. Herr Stephan, was soll dieses Aufgeplustere? Sie haben doch die Diskussion vor Ort in Ihrem Kreisverband. Also machen Sie mich doch nicht an, machen Sie Herrn Wilkes an oder die Bürgermeister der CDU in Ihrem Landkreis. Was soll denn das? Reinster Kindergarten.
Eine letzte Bemerkung möchte ich zum Thema Solidaritätsumlage machen.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel hat schon die Hessische Verfassung zitiert. In Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz steht teilweise wortgleich dasselbe, das Gleiche, wie auch immer man das ausdrücken will. Es gibt nicht nur die Opposition in diesem Hause, sondern es gibt auch die Kommunalen Spitzenverbände, die auf die verfassungsrechtlichen Fragen der Solidaritätsumlage hinweisen.
Lassen Sie mich einmal taktisch als ehemals forensisch tätiger Anwalt kommen. Ich würde mir während eines laufenden Prozesses nie die Blöße geben, die Argumente meiner Gegner zu übernehmen. Das, was hier mit Solidaritätsumlage beschrieben ist, ist nichts anderes als das, was das Land Hessen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs gerade vor dem Bundesverfassungsgericht angreift.
Wo leben wir von der Taktik her? Sie können doch nicht auf der einen Seite in Karlsruhe vortragen – ich war dafür, dass es vorgetragen wird –, dass diese Art der Solidarität, die von uns abgefordert wird, verfassungswidrig ist, und jetzt genau dasselbe bei den Kommunen machen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wo ist da die Stringenz in der Arbeit?
Das war die taktische Frage. Jetzt kommt die rechtliche Frage. Wo ist die Rechtsgrundlage für diese Solidaritätsumlage? Sie ist nicht im Grundgesetz. Wir haben gehört, es muss eine auskömmliche Ausstattung geben, und zwar durch das Land und nicht von Kommune zu Kommune. Eine ähnliche Formulierung steht in der Hessischen Verfassung. Kollege Schäfer-Gümbel hat sie vorgetragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich als Stadtverordneter meiner Heimatstadt Bad Vilbel eigentlich überhöhte Gebühren mit der Begründung nehmen, ich wolle das dann meinen Freunden in Hirzenhain überweisen? Ich habe das Gefühl, dass das rechtlich nicht korrekt ist. Ich habe außerdem das Gefühl, dass die Kommunalaufsicht dagegen einschreiten müsste.
Was ist das für eine Logik, die Gemeinden, die keine neuen Schulden machen, die eine ordentliche Wirtschaftlichkeit haben, zu zwingen, höhere Beträge einzunehmen, als sie das für ihren eigenen Bedarf müssten, weil sie mit der Solidaritätsabgabe noch andere bezahlen müssen? Das hat mit kommunaler Selbstverwaltung nun wirklich nichts zu tun.
Wir Liberale gehen nicht so weit wie die Sozialdemokraten. Aber wir sagen: Die beiden Teile der Erlasse – lieber Innenminister, lieber Antikommunalminister Peter Beuth –, die gegen die Interessen der Selbstverwaltung der Kommunen sind, müssen unverzüglich zurückgenommen werden. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schork, Sie haben eben zu Recht auf die Arbeit der Regierungskoalition von CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode Bezug genommen. Sie haben bewusst – ich bedanke mich dafür – auf die Entscheidung Bezug genommen, die wir beim Thema Schutzschirm gemeinsam getroffen haben.
Ich habe das Gefühl, Sie wissen es auch: Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der – ich nenne sie jetzt so – Aktion Schutzschirm und der Aktion Erlasse und der Aktion KFA. Bei dem Schutzschirm konnten die Kommunen in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie genau und konkret den Konsolidierungsweg gehen wollen.
Bei Ihnen wird es von oben herunter diktiert. Das ist der Unterschied. Und deshalb sind wir dagegen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gerade nach dem Redebeitrag von Dr. Thomas Schäfer empfehlen die FDP und ich, dass wir dieses Thema mit Ruhe und Gelassenheit, aber natürlich auch mit ein bisschen Emotion bearbeiten. Das Wichtige aber sind die Ruhe und die Gelassenheit. Herr Kollege Schmitt, nach Ablauf der letzten Woche habe ich nicht den Eindruck, dass die Sozialdemokratie in Hessen in diesem Verfahren die notwendige Ruhe und Gelassenheit zeigt – darauf hat auch Dr. Thomas Schäfer hingewiesen.
Sie möchten skandalisieren. Ich weiß, Skandalisieren macht in der Opposition Spaß. Beim Skandalisieren muss man jedoch immer aufpassen, wen man dabei trifft. Ja, wir unter uns in der Politikergruppe nehmen wenig Rücksicht aufeinander. Ob etwas gut oder nicht gut ist, dazu habe ich eine abgeschlossene Meinung; die ist jedoch jetzt nicht das Thema. Herr Kollege Schmitt, wenn wir beim Skandalisieren Personen, Menschen, Persönlichkeiten mit hineinziehen, dann sollten wir es jedenfalls lassen. Meine Damen und Herren, das ist meine Botschaft.
Ich kenne diesen Fall nun auch seit 13 Jahren, in den verschiedenen Funktionen, die ich in den letzten 13 Jahren in diesem Haus und in der Hessischen Landesregierung innehatte. Ich kann für mich selbst und die FDP-Fraktion nur sagen: Wir bedauern es außerordentlich, dass ganz offensichtlich durch einen Fehler eines Arztes, eines Psychologen – ich weiß nicht, welche Ausbildung er hat, das ist auch egal, und ob es wirklich ein Fehler war, kann ich nicht beurteilen, ich bin Jurist –, das Schicksal von vier Mitarbeitern der Steuerfahndung des Landes Hessen erheblich beeinträchtigt worden ist. Das bedauern wir. Das finden wir unheimlich schade.
Da ich in den letzten 13 Jahren auch persönlich Kontakt mit den Betroffenen hatte, kann ich mir ein Bild darüber machen, wie diese Personen darunter gelitten haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist kein Skandal der Landesregierung, und es ist auch kein Skandal der Finanzverwaltung.
Ich glaube noch nicht einmal, dass es ein Skandal des medizinischen Dienstes des Landes Hessen ist. Trotzdem ist es ein Vorgang, der nicht passieren darf. Ich darf im Namen meiner Fraktion sagen: Wir entschuldigen uns bei den vier Steuerbeamten dafür, dass ihnen dieses Leid widerfahren ist.
Als Person, aber auch als ehemaliger Staatsminister der Justiz des Landes Hessen lassen Sie mich bitte noch eines dazu sagen: Mein Vertrauen in den Rechtsstaat hat dieses Verfahren wieder bestätigt. Ganz offensichtlich funktio
niert unser Rechtsstaat sehr, sehr gut. Aus Sicht der Betroffenen hat es teilweise vielleicht ein bisschen zu lange gedauert. Der Rechtsstaat hat sich mit diesem Thema aber erst seit zwei bis drei Jahren beschäftigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen wir dieses Thema im Plenum ruhen. Die namentliche Abstimmung ist ein Showeffekt, den man bei einem solchen Verfahren nicht macht. Ich sage Ihnen: Die FDP-Fraktion stimmt Ihrem Antrag zu.
Hören Sie damit auf, das in namentlicher Abstimmung zu machen. Das ist keine Shownummer. Das ist todernst. Gott sei Dank hat der Rechtsstaat dieses Verfahren aufgenommen und wird es zu einem guten Ende führen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich, bevor ich zu der inhaltlichen Debatte komme, eine Bemerkung machen, die ein bisschen aus persönlicher Betroffenheit entstand. Alle meine Vorredner haben sich mit dem Thema beschäftigt. Dazu komme ich gleich.
Kollege Pentz, was Sie gemacht haben, ist ungeheuerlich.
Herr Kollege Pentz, ich glaube, Sie übertreiben gerade. Ihr derzeitiger Koalitionspartner wollte unter Andrea Ypsilanti und Tarek Al-Wazir im Jahr 2008 mit den Roten in Hessen eine Regierung bilden. Si tacuisses, philosophus mansisses.
Wir führen die Debatte nur deshalb, weil in einem benachbarten Bundesland die Möglichkeit einer Koalition – entweder unter Frau Lieberknecht oder unter Herrn Ramelow – diskutiert wird. Das war ja wohl der Grund, warum unser Kollege Wilken dadurch, dass er in einem Interview – ich glaube, mit der „Frankfurter Neuen Presse“, und bei anderen Journalisten hat er noch nachgelegt – das Wort „Unrechtsstaat“ geleugnet hat, dieses Thema auf die Tagesordnung der hessischen Politik gesetzt hat.
Das ist nicht die einzige derartige Äußerung eines führenden hessischen LINKEN. Man konnte im „Tagesspiegel“ in den letzten Tagen mehrfach nachlesen, wie sich der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gehrke, auch aus Hessen – aus Frankfurt –, mit dem Thema auseinandersetzt: Das Wort sei – ich zitiere ihn, damit es kein Missverständnis gibt – „historisch falsch, politisch interessengelenkt und wissenschaftlich unhaltbar“. – Es ist unfassbar, dass ein Mitglied des Deutschen Bundestags so einen Unsinn erzählt.
Es ist unfassbar, dass ein Mitglied des Deutschen Bundestags die Historie bezweifelt und davon ausgeht, dass dieser Begriff ausschließlich politisch interessengelenkt genutzt wird.
Was Herr Gehrke mit der Wissenschaft am Hut hat, das kann ich in keinster Weise nachvollziehen.
Darüber hinaus hat er gesagt – das macht mich so betroffen –:
… die Brandmarkung der DDR als „Unrechtsstaat“ entwertet, ob gewollt oder nicht, die Lebensleistung vieler Bürgerinnen und Bürger dieses Staates.
Wo lebt denn eigentlich Herr Gehrke? Die Bürgerinnen und Bürger des Unrechtsstaates DDR zeigten vor 25 Jahren, was sie von dem Unrechtsstaat gehalten haben.
Sie sind nämlich auf die Straße gegangen, und sie haben die Freiheit erkämpft. Sie hatten von diesem Unrechtsstaat die Schnauze voll – Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung. – Die LINKEN Wilken und Gehrke spielen es herunter, indem sie sagen: Nein, wenn man das sagt, ist das eine Beleidigung der Bürger. – Es ist vielmehr eine Beleidigung der Bürger, wie sich die Postkommunisten mit den ehemaligen Bürgern der DDR auseinandersetzen. Das ist die Beleidigung.
Lassen Sie mich deshalb zum Abschluss sagen: Ramelow hat recht. In einem Interview in der „Welt“ vor zwei oder drei Tagen hat er gesagt, Recht sei in der DDR angewandt worden, „aber die Anwendung des Rechts endete dort, wo die Mächtigen eingegriffen haben“. Das ist eine Übersetzung von „die DDR ist ein Unrechtsstaat“. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der FDP-Fraktion war schon vor 14 Tagen klar – wir haben darauf sogar gewettet –, dass die Union das Thema KFA zu ihrem Setzpunkt machen würde; denn wir kennen ein bisschen die Rituale aus der vergangenen Legislaturperiode. Bereits vor 14 Tagen hat ein Kollege der FDP-Fraktion gesagt: Ich würde der Union raten, dieses Thema nicht zum Setzpunkt zu machen. – Der Kollege hatte vollkommen recht. Dieser Setzpunkt ist nämlich erkennbar danebengegangen.
Es ist erkennbar, dass ein ganz aufgeregter Generalsekretär der CDU von hier vorne dauernd dazwischenruft, weil er genau weiß, dass der Kollege der CDU-Fraktion, der hier vorgetragen hat, mit den Papieren an sich nichts zu tun hat.
Es ist darüber hinaus klar, dass die Regierungsfraktion der GRÜNEN inhaltlich fast überhaupt nichts zu dem Thema sagen kann, da sie in der vergangenen Legislaturperiode an vielen Punkten, die Kommunalfinanzen betreffend, eine andere Auffassung hatte. Ich sage nur: Kommunaler Schutzschirm.
Ich erinnere nur an die ewige Polemik der GRÜNEN, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den Kommunen Geld weggenommen habe.
Das war Ihr zweiter Fehler, als Sie das zum Setzpunkt gemacht haben. Der erkennbar wichtigste Fehler ist aber, dass derjenige, der diese Arbeit bisher geleistet hat, bis jetzt noch gar nicht sprechen durfte, nämlich Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Eine Diskussion so quer anzulegen, macht es für die Opposition natürlich relativ einfach, sich damit zu beschäftigen. Ich will aber nicht in die Rituale verfallen, in die eine Opposition verfallen kann.
Frau Goldbach, ich lese Ihre Presseerklärungen mit großer Freude. Ich höre Ihnen bei Ihren Reden immer sehr intensiv zu, wie Sie wissen. Der zentrale Satz in der Presseerklärung der GRÜNEN zu diesem Thema lautet: „Die Kommunen erhalten künftig erstmals eine Summe, die sich an ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert“. Das ist super, das ist eine echt klasse Formulierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist meinem Bürgermeister in Bad Vilbel, meinem Landrat im Wetteraukreis vollkommen egal. Beide sehen das ein bisschen anders.
Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es die Aufgabe der Kommunalen Spitzenverbände ist, darauf hinzuweisen, dass die Kommunen nicht – ich zitiere wieder – „eine Summe, die sich an ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert“, sondern mehr Geld bekommen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz und Grün, umso unseliger ist es, jetzt schon diese Debatte zu führen. Der Einzige, der in der letzten Woche im Haushaltsausschuss wirklich ehrlich gewesen ist – viele im Raum wissen, dass es mir schwerfällt, ihn zu loben –, ist der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, er hat nämlich gesagt – ich verkürze das –: Es ist mir eigentlich alles mistegal, ich will am 5. November wissen, was ich für meinen Kreis bekomme. – All das wissen wir doch nicht. Wir wissen nur – –
Lieber Herr Kollege Pentz, sei doch net so uffgerescht. Ich weiß, dass es deine Aufgabe ist, die CDU als Kommunalpartei darzustellen. Das musst du nur anders anlegen: Derjenige, der davon Ahnung hat und der das vorbereitet hat, muss eine Regierungserklärung abgeben. Dann könnt ihr euch darstellen – aber doch nicht so.
Was wäre, wenn ich jetzt mit nur zwei Themenbereichen – man kann sagen, es sind Spiegelstriche; witzigerweise kommen sie nur in der Stellungnahme des Städtetages und in der des Städte- und Gemeindebunds vor – in die Diskussion gehen würde? Der erste Themenbereich ist die Frage, was eigentlich mit dem immerwährenden Bezug auf die Einwohnerzahl ist? Ist das ein gerechtes und angemessenes Kriterium? Ich wette einen hohen Einsatz darauf, dass wir Fachdiskussionen sicherlich mit Thomas Schäfer führen können – aber auch nur mit Thomas Schäfer.
Frau Kollegin Goldbach, der zweite Punkt ist – ich bin fast von meinem Stuhl gefallen, als Sie das gesagt haben –, dass das Land die Kommunen nicht verpflichte, Steuern und Gebühren zu erheben.
Was ist denn mit dem Nivellierungsansatz? Das ist der Zwang gegenüber den Kommunen. Ich rede jetzt nicht vom Rosenmontagserlass,
sondern ich rede vom Nivellierungszwang, der im KFA festgeschrieben ist – das war er zwar vorher schon –, jetzt aber noch einmal kräftig erhöht wird.
Das ist nichts anderes als der Zwang der Kommunen, entsprechende Steuern zu erheben, und zwar in dieser Höhe. Diejenigen, die, wie meine Heimatstadt Bad Vilbel, anders agieren wollen, werden dafür bestraft, wenn sie die Gewerbesteuer unter diesem Satz festlegen.
Das hat doch nichts mit der Erklärung „Wir wollen den Kommunen ihr Selbstbestimmungsrecht lassen“ zu tun, sondern das ist eine selbstherrliche Politik, die ich insbesondere von den GRÜNEN nicht erwartet habe. Sie reden immer schön von der Freiheit der Individuen, aber erzeugen den Zwang für die Kommunen vor Ort. Jetzt komme ich darauf zu sprechen: Deshalb ist dieser Tagesordnungspunkt „KFA", den die CDU – Sie haben schon ein bisschen damit gespielt – gesetzt hat, ein falscher. Ich würde KFA derzeit als „Kein Frieden bei den Ausgaben“ übersetzen.
Karl-Christian Schelzke,
uns allen als ein moderater, konservativer Sozialdemokrat bekannt, der auch ein Liberaler sein könnte,
wie er jedenfalls selbst manchmal sagt, hat in der vergangenen Woche, am 8. Oktober, im Haushaltsausschuss gesagt: Angesichts des zahlenmäßigen Ergebnisses spricht doch alles dafür, dass man im hessischen Finanzministerium von Anfang an und auf keinen Fall zu einem höheren als zu einem nach der herkömmlichen Methode berechneten Betrag gelangen wollte. Schon vor Monaten gab es auch aus dem Landtag Äußerungen, dass die Kommunen keine höheren Zahlungen zu erwarten haben, und voilà, so kam es dann auch.
Das hat der Sozialdemokrat Karl-Christian Schelzke, der sich manchmal auch als Liberaler bezeichnet, am vergangenen Mittwoch im Haushaltsausschuss gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss gestehen: Da hat er recht.
Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass er recht hat. Ich war nicht dabei – wie, glaube ich, fast niemand aus den Reihen der Abgeordneten dabei war –, als die Ideen im Ministerbüro unter der Führung des Finanzministeriums zu Beginn erörtert worden sind. Aber nach der Darstellung, die wir Obleute vorab bekommen hatten, und nachdem ich zu meiner Fraktion nach Stuttgart gefahren war, habe ich genau dieses Gefühl vorgetragen, nach dem Motto: Vorher, als wir noch die „Verbundmasse“ verteilen durften, gab es eine Latte. Diese Latte war X. Jetzt wird gesagt: Legt die
Latte bitte ein bisschen tiefer, und packt dann noch etwas obendrauf.
Mit diesem Spruch bin ich in Stuttgart angekommen, und Herr Schelzke hat es jetzt ganz genauso gesagt. Es kann also nicht ganz falsch sein.
Das macht das Problem aus. Sie merken, ich habe bisher noch kein einziges kritisches Wort zu den Berechnungsmethoden gesagt. Wir, die FDP, sind noch nicht so weit, diese Berechnungsmethoden beurteilen zu können, weil uns noch Zahlen, Daten und Fakten fehlen. Deshalb halte ich es auch für billig, sich jetzt hierhin zu stellen und zu sagen: Die Methoden sind falsch. – Ich halte sie übrigens für verfassungsgemäß. Ich weiß nicht, welcher meiner Kollegen aus der Opposition das gesagt hat. Sie sind ohne Frage verfassungsgemäß.
Die Frage ist nur, wo manche Hebel sind, die wir noch nicht durchschauen. Ich habe nur zwei genannt: die Nivellierung auf der einen und der ewige Bezug auf die Einwohner auf der anderen Seite. Ich glaube, es gibt in manchen Bereichen Kriterien, die nicht nur spezifisch auf den Einwohner bezogen werden können.
Eine letzte Frage, die Sie auch noch nicht beantwortet haben, hat Herr Schelzke genannt: Wieso wird der Bezug auf die Einwohner eigentlich bei den kommunalen Ausgaben gemacht – er nennt das kleingerechnete Durchschnittswerte –, und wieso werden die Einnahmen in voller Höhe angerechnet?
Die Antwort ist einfach: damit sich das Land entlastet. Ich habe nur das Gefühl, dass das kein Kriterium für die Berechnung eines KFA ist. Ich habe auch das Gefühl, das könnte vielleicht nicht ganz verfassungsgemäß sein.
Es war schön, dass wir uns wieder einmal über den Kommunalen Finanzausgleich unterhalten haben. Ich bin mir sehr sicher, dass wir jetzt noch einen fundamental vernünftigen Vortrag des Finanzministers hören; aber das hat mit einem Setzpunkt einer Regierungsfraktion nichts zu tun. Si tacuisses. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst etwas nachholen: Vielen herzlichen Dank an Frau Goldbach und Herrn Pentz dafür, dass sie interveniert haben – zwischeninterveniert oder nachinterveniert, jedenfalls interveniert. Ich möchte mich auch noch dafür bedanken, dass in der Vorlage des hessischen Finanzministers das Thema Sport zugleich mit den anderen Themen abgeräumt worden ist. Ich glaube, dass das eine kluge Entscheidung war. Wir haben im Haushaltsausschuss darüber auch schon gesprochen.
In aller Bescheidenheit will ich darauf hinweisen, dass ich in der vorletzten Ausschusssitzung die Frage genau so formuliert habe: Herr Finanzminister, stellen Sie sich denn vor, dass Sie den Sport und die anderen Bereiche in einer Art Bedarfsrechnung mit hineinnehmen, aber nicht bei den Pflichten, sondern bei den freiwilligen Aufgaben? – Das ist geschehen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Kollegin Goldbach, das mit der Nivellierung können wir nachher bei einem Kaffee noch einmal erörtern.
Es ist völlig egal, wie Sie es formulieren. Ich nehme die Stadt Bad Vilbel als Beispiel. Die Stadt Bad Vilbel hat mit den Stimmen von Tobias Utter und Jörg-Uwe Hahn beschlossen, dass die Gewerbesteuer im nächsten Jahr auf 290 und im übernächsten Jahr auf 280 Punkte gesenkt wird. Die Kommunalaufsicht hat in diesem Punkt Zustimmung signalisiert.
Aber wir haben jetzt einen Nivellierungssatz von 355, und wir müssen die Differenz von 75 Punkten selbst finanzieren, und das macht es uns vielleicht unmöglich.
Das ist der Zwang, den Sie mit dieser praktischen Politik erzeugen. – Vielen Dank, dass ich das noch sagen durfte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Regierungswechsel in Hessen war jeder einzelne Schritt der schwarz-grünen Landesregierung bei der Finanzausstattung der Kommunen ein Fehltritt. Die Landesregierung zaudert bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Sie agiert pomadig bei einer umfassenden Lösung des Problems des immer weiter anschwellenden Stroms von Flüchtlingen, und sie verschließt die Augen vor den finanziellen Schwierigkeiten, die für Landkreise und Kommen hieraus entstehen. Als Krönung beschneidet sie die kommunale Selbstverwaltung durch den Rosenmontagserlass. Das ist wahrlich kein guter Start der schwarz-grünen Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der einzige Lichtblick in der Arbeit für die Kommunen – da bin ich völlig anderer Auffassung als die Vorredner von der Opposition – ist der Kommunale Schutzschirm. Der Kommunale Schutzschirm war eine kluge Entscheidung der ehemaligen Landesregierung von CDU und FDP. Es ist kein Knirps, sondern es ist ein Schirm, der sogar bei heftigem Regen hält, wie die Beispiele in den letzten Tagen wieder deutlich gemacht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, er ist aber auch deshalb ein solch guter Schirm, weil er sich – das sage ich bewusst – ideologisch völlig von dem neuen Denken der schwarzgrünen Landesregierung unterscheidet. Der Kommunale Schutzschirm geht davon aus, dass sich die Bürgermeister und die Stadtverordneten vor Ort freiwillig entscheiden. Wir wollten die Selbstverwaltung der Kommunen nicht nur erhalten, sondern stärken. Das ist der liberale Ansatz.
Kaum sind die GRÜNEN in der Landesregierung, vergessen sie erstens ihr Lamento, das sie in der letzten Legislaturperiode von diesem Pult aus immer wieder wie eine Monstranz vor sich hergetragen haben, nämlich dass die ehemalige Landesregierung den Kommunen einen Betrag X weggenommen habe. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.
Zweitens. Das, was der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN ganz offensichtlich gesagt hat – das Zitat kann falsch sein; Journalisten schreiben nicht immer hundertprozentig alles richtig –, dass es auf keinen Fall mehr Geld gebe, ist
schon einmal ein Widerspruch zu dem, wie Sie sich noch vor einem Dreivierteljahr an diesem Pult verhalten haben.
Das kann man noch abtun, weil das der Hessische Landtag letztlich sowieso nicht allein entscheidet, sondern die Frage, wie der KFA organisiert wird, entscheidet letztlich natürlich wieder der Staatsgerichtshof. Keiner wird hier von der Idee träumen, dass das, was beschlossen worden ist, nicht in irgendeiner Weise angegriffen werden wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe diese Angst bei der Frage des Bedarfs letztlich jedenfalls nicht, denn erstens schränkt die ideologische Vorgabe der GRÜNEN die Selbstverwaltung der kommunalen Verantwortlichen vor Ort ein. Zweitens gilt – das ist auch neu –: Erhöht die Steuern, wo ihr nur könnt. – Das ist nämlich der Erfolg des Rosenmontagserlasses.
Herr Schork, ich kann das nicht verstehen, denn wenn Sie es ein bisschen lesen und verarbeiten würden – wir beide kennen uns aus den Verhandlungen der letzten Legislaturperiode sehr gut; Sie können das, und deshalb ist es schade, dass Sie es nicht machen oder gar nicht machen wollen –, würde deutlich, dass der Rosenmontagserlass die bisherige Rechtslage in einem Punkt nicht dargestellt hat, sondern im Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung von kommunalen Haushalten neues Recht geschaffen hat. Es ist nämlich in diesen Erlass eine Erhöhung von Steuern in einem betimmten Prozentsatz pflichtgemäß hineingeschrieben worden. Da können die Kommunen machen, was sie wollen; ansonsten kriegen sie ihren Haushalt nicht genehmigt.
Das ist eine Gängelung der Kommunen. Das ist offensichtlich das Bild der GRÜNEN; denn die Schwarzen sind dieselben geblieben, und ich kann mich nicht daran erinnern, in der letzten Koalition von den Schwarzen gebeten worden zu sein, wir möchten doch bitte so eine Erhöhungssystematik einbauen. Welches Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung ist denn das, wenn die Kommunen jetzt gezwungen werden, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer um einen Prozentsatz zu erhöhen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Aufstellung der Kommunalwahllisten werden Sie schon merken, dass die Menschen durchschaut haben: Die neue schwarzgrüne Landesregierung und Mehrheit im Hessischen Landtag setzt auf Gängelung der Kommunen und darauf, dass diese nicht mehr selbst bestimmen können, wie sie ihren Haushalt ausgleichen wollen. Das lehnen wir strikt ab – auf allen Ebenen.
Sie haben Ihre Hausaufgaben formal ganz offensichtlich ein wenig gemacht. Verehrter Herr Finanzminister, ich bedanke mich auch ausdrücklich für die regelmäßigen Vorträge, die Sie uns im Haushaltsausschuss über den Fortgang der Entwicklung des neuen KFA geben.
Nur, verehrter Herr Kollege Schäfer, die Zeit drängt. Wir haben heute den 24. September 2014. Der Staatsgerichtshof hat aufgegeben, dass die kommunalen Haushalte ab dem Haushaltsjahr 2016 eine andere Finanzierung haben müssen. Ansonsten ist es verfassungswidrig.
Wir haben gehört, das ist auch richtig, dass die Kommunen noch genügend Möglichkeiten zur Aufstellung des Haushalts 2016 haben müssen. Also ist die Zeit bis zur Sommerpause des nächsten Jahres begrenzt. Das ist, wenn man die Arbeit in den letzten Monaten bereits intensiv angelegt hätte, vielleicht auch machbar. Ich höre von der kommunalen Familie aber – wir haben in den letzten Wochen mit allen Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und mit den verschiedensten Vertretern der politischen Parteien in den Kommunalen Spitzenverbänden gesprochen –, dass sie nicht der Auffassung ist, dass es zu dem Zeitpunkt eine gemeinsame Lösung geben wird, und ich setzte hinzu: offensichtlich auch gar nicht geben soll.
Ich habe die Befürchtung, dass Ihr Zeitplan ein anderer ist, als Sie bisher geäußert haben. Ich habe die Befürchtung, dass Sie irgendwann, vielleicht um die Jahreswende herum, im Januar oder Anfang Februar, vor den Haushaltsausschuss treten und sagen: Es wurde mit den Kommunen keine gemeinsame Lösung gefunden, und deshalb ignorieren wir die Entscheidung des Staatsgerichtshofs und verschieben die Neustrukturierung des KFA auf ein Datum nach der Kommunalwahl.
Ich sage das einmal bewusst ins Protokoll, damit nicht in einem halben Jahr, wenn es möglicherweise eintritt, gesagt wird: „Das hat uns vorher keiner gesagt“, da Sie es jetzt so anlegen – auch das Zeremoniell, das in der nächsten Woche organisiert wird. Dabei geht es doch nicht darum, dass die Konflikte gelöst werden, sondern es geht immer weiter darum, dass die Konflikte zusammengeschrieben werden. Das ist wichtig, um nachher eine Lösung vorzunehmen. Sie müssen nur bald mit den Lösungen beginnen; denn wenn Sie hier ein ordentliches Verfahren durchführen wollen, müssen Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung spätestens Ende Januar oder Anfang Februar in den parlamentarischen Geschäftsgang einbringen. Okay, vielleicht machen Sie es, damit es schneller geht, über die Fraktionen – das haben wir auch gemacht; das ist überhaupt kein Vorwurf –, sodass eine Anhörung wegfällt, mit der Begründung: Wir haben ja schon mit den Kommunalen diskutiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will in dieser entspannten Situation nur einmal deutlich machen, dass auf dieses Haus etwas zukommt, was es jedenfalls in meiner 27-jährigen Anteilnahme und Teilnahme in diesem Hause so noch nie gegeben hat: eine Umstrukturierung eines gesamten Finanzausgleichs innerhalb von drei Monaten.
Herr Finanzminister, Herr Innenminister und Herr Ministerpräsident, deshalb lautet meine Forderung: Beteiligen Sie bereits jetzt die Opposition in diesem Hause an dem Entscheidungsprozess.
Regierungen kommen, Regierungen gehen. Ich weiß ein bisschen, wovon ich spreche. Aber Sie können doch nicht glauben, dass es ausreicht, die Obleute sechs Tage vorher zu einem Informationsgespräch einzuladen. Ich werde extra nicht pünktlich an der Fraktionsklausur meiner Kollegen in Stuttgart teilnehmen, weil ich erst Ihrer Einladung Folge leisten werde. Aber so geht man doch nicht mit der Opposition um; wir sind doch nicht ausschließlich Empfänger von Informationen.
Wir sind doch irgendwann einmal in den Entscheidungsprozess einzubinden, und jetzt wäre der richtige Zeitpunkt. Deshalb meine ausdrückliche Forderung: Ja, die Information im Haushaltsausschuss ist richtig, auch die Information über das Zusenden von Vorträgen ist richtig; aber es ist jetzt an der Zeit, die Opposition in diesem Hause in den Entscheidungsprozess mit einzubinden. Regierungen kommen, Regierungen gehen, und es wäre ganz schlecht, wenn der KFA in der nächsten Legislaturperiode bereits geändert werden müsste, weil Sie dort Dinge notiert haben wie diese immerwährende Gängelung gegenüber den kommunalen Selbstverwaltungsorganen, den ehrenamtlich Tätigen, aber auch gegenüber den Bürgermeistern.
Deshalb vielen herzlichen Dank dafür, dass die Debatte noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Sozialdemokraten, seien Sie aber nicht böse, dass wir Ihrem Antrag auch im Ausschuss nicht zustimmen werden, weil er sich zu depressiv, um nicht zu sagen, zu weltfremd, mit der finanziellen Lage der Kommunen auseinandersetzt.
Kolleginnen und Kollegen von CDU und GRÜNEN, seien Sie bitte nicht böse, dass wir Ihrem Antrag in keiner Weise zustimmen können. Die Punkte 1 und 2 loben die alte Regierung, natürlich könnte man da noch ein bisschen zupacken, das ist alles gut. Danach wird es aber unkonkret. Danach wird es blumig, und danach geht es gegen die kommunale Selbstverwaltung, und dem können wir nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gehört sich, dass jede Fraktion zu einem Gesetzentwurf Stellung nimmt. Es gehört sich aber nicht, dass man alles wiederholt. Aus diesem Grunde freuen wir Liberale uns darauf, dass die Geltungsdauer eines Gesetzes, das wir schon einmal in Verantwortung eingebracht und dem wir dann zugestimmt haben, nun noch einmal verlängert werden soll. Wir freuen uns darüber, dass die lautstarke Freude über dieses Gesetz jetzt auch bei der Fraktion der GRÜNEN angekommen ist. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass diese Freude in der letzten Legislaturperiode so dezidiert geäußert wurde. Da war sie vielleicht ein bisschen leiser.
Aber es ist schön, dass die Freude über dieses Thema nunmehr auch bei den GRÜNEN angekommen ist.
Doch, ich kratze immer dann, wenn ich über ein besonderes Problem nachdenke, Kollege Reif.
Lassen Sie mich nur ganz kurz ein sachliches Thema ansprechen. Bei diesem Programm und bei der Abwicklung habe ich gemerkt, dass es nicht gut ist, wenn wir Bundesprogramme auf die Länder gestülpt bekommen. Man konnte bei den beiden Konjunkturprogrammen erkennen, dass das Landesprogramm auf kommunaler Seite um Längen besser angenommen wurde, weil es mit den Kommunen zusammen erörtert worden war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Problem des Föderalismus, das wir jetzt in der Bundesrepublik Deutschland leider anscheinend noch mehr ausbauen, indem wir das Kooperationsverbot wieder aufheben wollen – wir als Liberale nicht, aber z. B. die Große Koalition.
Das Bundesprogramm hat dazu geführt, dass wir in Hessen z. B. eine Reihe von Schulkantinen haben, die wunderschön sind, deren Bau auch die Bauindustrie in den Jahren unterstützt hat, weil sie Aufträge hatte, die aber eigentlich nicht gebraucht werden. Darauf wollte ich in der Diskussion einmal hinweisen. Es wäre halt klug, wenn im Rahmen des Föderalismus endlich aufgehört würde, dass sich der Bund in Aufgaben einmischt, die ihn nichts angehen. Soll er das Geld doch einfach im Rahmen eines vernünftigen Länderfinanzausgleichs denjenigen geben, die damit auch zu arbeiten haben, nämlich den Ländern. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir, die FDP, bestreiten, und zwar mit guten Argumenten, dass die Änderung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung der Energiewende in Hessen irgendeiner Weise helfen wird.
Ganz im Gegenteil, wir sind der Auffassung, mit einem solchen Gesetz schaden Sie der Umsetzung der Energiewende. Sie werden mit der Umsetzung dieses Gesetzes weniger Akzeptanz vor Ort haben, als es jetzt der Fall ist, weil Sie den Kommunen die Möglichkeit geben, selbst wirtschaftlicher Mitspieler in diesem Prozess zu sein.
In der von mir und Herrn Dr. Dieter, einem Vertreter der kommunalen Familie, geleiteten Arbeitsgruppe des Hessischen Energiegipfels wurde eindeutig postuliert, dass man nur dann eine Akzeptanz in der Bevölkerung schafft, wenn
die Kommune ehrlicher Mittler ist und nicht Betroffener. Sie schaden also mit diesem Gesetzentwurf der Umsetzung der Energiewende. Die Energiewende ist für Sie nur ein Alibi. Sie wollen etwas ganz anderes. Sie wollen mehr Staat vor privat, und das setzen Sie mit diesem Gesetzentwurf um.
Außerdem verhalten Sie sich nicht kommunalfreundlich; denn Sie eröffnen nunmehr die Möglichkeit, dass man auf kommunaler Ebene um Längen höhere Risiken eingeht.
Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung ist ihnen vom Kollegen Greilich zur Kenntnis gegeben worden, welche kommunalen Einrichtungen in den letzten 48 Monaten finanziell erheblich darunter gelitten haben, dass sie sich bei ihrem Engagement verhoben haben, z. B. im wirtschaftlichen Bereich.
Lieber Kollege Dr. Arnold, da kann ich kurz hinüberrufen: Ich glaube, das Überlandwerk Fulda war auch dabei. Die HSE aus Darmstadt war dabei. Ich will keine weiteren Unternehmen nennen. Das war immer eine Folge davon, dass kommunale Wahlbeamte mit nicht vorhandenem 150-prozentigem Sachverstand in den Aufsichtsgremien gemeint haben, sie können an dem großen Rad mitdrehen. Sie haben daran mitgedreht zulasten der Kommunen und zulasten der Steuerzahler, und das wollen Sie jetzt auch noch ausbauen. Was ist denn das für eine Politik?
Das ist ein gutes Argument, gell? Herr Dr. Arnold, gerade als Fuldaer weiß man, wie hoch die Verschuldung ist und wie schlecht das Engagement bei dem Überlandwerk war – wie auch immer es jetzt heißen mag.
Rhön-Energie, vielen Dank. Ich bin noch in der alten Zeit verhaftet. Da hieß es ÜWAG.
Lieber Kollege Dr. Arnold, die Rücklagen sind jetzt aber weg. Die Rücklagen sind nicht dafür da, dass man sie verbrät, sondern Rücklagen sind letztlich dafür da, dass man sie für Investitionen einsetzt. Es ist doch klar, dass ein Schaden entstanden ist.
Meine nächste Bemerkung ist – damit bin ich fast schon am Ende meines Redebeitrags –: Lieber Kollege Bauer, was ist eigentlich in den letzten eineinhalb Jahren passiert? Herr Kollege Bauer, ich habe Sie vor zwei Tagen zitiert. Sie haben am 15. Dezember 2011 von diesem Pult aus deutlich erklärt – Kollege Stephan, der neben Ihnen sitzt, hat das am 20. November, bei einer anderen Veranstaltung im Hessischen Landtag, auch getan –, dass der Kompromiss von CDU und FDP gut funktioniert hat. Kollege Stephan, Sie haben sogar gesagt: Mir ist keine einzige Kommune bekannt, die Wert darauf legt, dass es noch weitere Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung gibt.
Was hat sich denn in den letzten Jahren verändert? Es hat sich nichts verändert, außer dass der grüne Koalitionspart
ner Sie dazu genötigt hat, sodass auch Sie – als CDU – jetzt mehr Staat vor privat machen.
Das hat sich geändert. Sonst hat sich überhaupt nichts geändert. Seien Sie ehrlich und sagen Sie doch einfach für die CDU: Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser grüner Koalitionspartner hat uns dazu gebracht, dass wir jetzt in Hessen mehr Staat vor privat wollen.
Wir Liberale wollen weiterhin privat vor Staat. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf, auch wegen der hohen Risiken für die Kommunen, mit großer Überzeugung ab. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, dass wir, die FDP-Fraktion, ein bisschen die Hoffnung hatten, dass dieser Antrag gar nicht mehr zum Aufruf kommt; denn er ist eigentlich an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Da versucht die sozialdemokratische Partei – ich kann sehr gut verstehen, dass Ihre erste Reihe gerade unbesetzt ist; ich würde anstelle von Thorsten Schäfer-Gümbel und anderen auch nicht bei dieser Debatte anwesend sein wollen –, einen Fall und vielleicht noch zwei oder drei andere Namen, die berühmt sind, zu benutzen, um Parteipolitik zu machen.
Sie haben das an der Stelle übertrieben. Ich kann mich daran erinnern, dass es im Wahlkampf von den Sozialdemokraten entsprechende Einsätze vor Fußballstadien gab.
Das war peinlich. Herr Warnecke, da haben Sie recht. Ihre Bewegung zeigt das. – Aber der Antrag passt in diese Reihe. Sie beschäftigen sich nicht inhaltlich mit dem Thema.