Andreas Hofmeister
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die berufliche Karriere eines jungen Menschen beginnt für uns nicht mit dem Abitur und muss nicht zwingend mit Studium und einem akademischen Abschluss ihre Fortsetzung finden.
Als CDU in Hessen betonen wir seit vielen Jahren aus tiefster Überzeugung stets die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Wir werden diese Botschaft auch immer und immer wieder setzen. Denn wir stehen gesamtgesellschaftlich in der Verantwortung, zu verdeutlichen, dass unser Arbeitsmarkt sowohl beruflich Qualifizierte als auch Akademiker benötigt und kein Ausbildungsweg einen höheren Stellenwert hat als ein anderer. Dies ist gerade auch im Sinne unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Wir erleben doch immer wieder bei Gesprächen in unseren Wahlkreisen, dass Auszubildende dringend gesucht werden, aber das Interesse junger Menschen an einer dualen Berufsausbildung eher zurückgeht oder zumindest der Wunsch nach einem Studium häufig stärker ausgeprägt ist.
Die sich verändernde Arbeitswelt mit der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens, den Auswirkungen der Digitalisierung und nicht zuletzt auch des demografischen Wandels erfordert von uns als Politik ein stetiges Arbeiten an den von uns zu beeinflussenden Angeboten, um jungen Menschen einen möglichst guten und passgenauen Einstieg in die Berufswelt zu ermöglichen und im weiteren Verlauf, je nach Erfordernissen und Wünschen, Fort- und Weiterbildung wahrnehmen zu können.
In den vergangenen Debatten in diesem Hause haben wir uns bereits über die notwendige und weiter zunehmende Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ausgetauscht, über die Vorzüge des dualen Studiums oder aber auch über die Frage, wie junge Menschen Orientierung finden, wenn die Erwartungen an ein begonnenes Studium etwa doch nicht erfüllt werden und möglicherweise ein Studienabbruch und ein Umstieg aus dem akademischen in das berufliche Bildungssystem angezeigt wären – eine Aufgabe, der sich die Hochschulen gemeinsam mit den Kammern stellen.
Nicht zuletzt müssen uns auch immer wieder die Frage der Gewinnung von Fachkräften sowie der aktuell bereits bestehende Fachkräftemangel beschäftigen. Dieser stellt leider eine zunehmende Belastung dar, führt zu sinkenden Wachstumspotenzialen sowie zu Hemmnissen für Innovationen und Investitionen.
Meine Damen und Herren, gerade im Sinne junger Menschen und ihrer Eltern ist es wichtig, immer wieder zu verdeutlichen, dass attraktive Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklungsmöglichkeiten mittlerweile so vielfältig sind, dass ein erfolgreicher beruflicher Werdegang eben nicht allein davon abhängt, ob das Abitur erreicht wird. Mitunter ist ein mittlerer Bildungsabschluss mit anschließender dualer Berufsausbildung für einen jungen Menschen der bessere Weg, gerade auch im Sinne persönlicher Zufriedenheit – ein Faktor, den man immer wieder mit bedenken sollte.
Für mich – und ich denke, es geht hier vielen Kolleginnen und Kollegen so – ist es ein Ärgernis, dass in öffentlichen Debatten und Veröffentlichungen in den Medien oftmals der Eindruck erweckt wird, das Abitur wäre der einzig erstrebenswerte Abschluss der Schulkarriere, und dann sollte
es möglichst in ein Studium gehen. So drängt es sich zumindest mitunter auf, wenn man die Debatten verfolgt. Es ist nach meiner festen Überzeugung die Aufgabe verantwortungsvoller Politik, in der gesamtgesellschaftlichen Debatte stets die Grundbotschaft der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu setzen und außerdem Rahmenbedingungen zu erhalten oder weiterzuentwickeln, die jungen Menschen eine Vielzahl von Einstiegspunkten bieten, um eine berufliche Karriere zu starten, welche im weiteren Verlauf attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten bereithält – nicht als Zwang, aber als Chance während der Bildungs- und Berufskarriere.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu den bisher gesetzten Rahmenbedingungen gehört der seit dem Wintersemester 2016/2017 laufende Modellversuch, dass beruflich Qualifizierte mit mittlerem Schulabschluss und qualifiziertem Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung sowie einer Abschlussnote von 2,5 oder besser einen prüfungsfreien Zugang zu unseren staatlichen Hochschulen erhalten. Dieser Modellversuch hat sich bewährt. Wir reden hier nicht von Tausenden von Personen, die bisher das Angebot genutzt haben; dafür ist es letztlich zu frisch. Aber der Zuspruch in dem noch überschaubaren Zeitraum des Modellversuchs ist ein Beispiel für das Ergreifen von richtigen Maßnahmen durch die Politik.
Die erfolgreiche Zwischenbilanz des zunächst bis 2021 laufenden Modellversuchs zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte setzen wir deshalb bewusst in den Mittelpunkt der Debatte am Mittwochmorgen dieser Plenarrunde.
Wir freuen uns darüber, dass sich im Wintersemester 2017/2018 insgesamt 235 junge Menschen dazu entschlossen haben, ihren Ausbildungsweg nach einer erfolgreich abgeschlossenen dualen Ausbildung an einer hessischen Hochschule fortzusetzen, um ihr Wissen und Können weiter zu vertiefen oder auch ganz neue Wege zu beschreiten. Für alle jungen Menschen in unserem Bundesland, die sich für eine duale Ausbildung entscheiden, bedeutet dies: Ein solider Haupt- oder Realschulabschluss und eine erfolgreiche berufliche Ausbildung in Hessen müssen nicht der Abschluss des Bildungsweges sein. Nein, ein solcher Weg kann Ausgangspunkt für weitere Schritte sein, sei es zu einem Meisterbrief oder bei uns in Hessen eben auch in Richtung eines Studiums.
Ich betone es an dieser Stelle erneut: Berufliche und akademische Ausbildung haben für uns den gleichen Stellenwert. Dieser Leitsatz prägt seit vielen Jahren auch unsere Politik in der Verantwortung für unser Bundesland Hessen.
Bereits 2005 haben wir für Absolventen der Meisterprüfung und 2010 für diejenigen, die vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildungen haben, eine Möglichkeit zum Studium an den hessischen Hochschulen geschaffen. Mit der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes im Jahr 2015 haben wir den Weg zu dem heute the
matisierten Modellversuch eröffnet. Wir leisten auf diese Weise einen weiteren Beitrag dazu, Stoppschilder zwischen den Bildungswegen abzubauen.
Ich darf aber auch daran erinnern, dass wir parallel die Attraktivität der beruflichen Bildung für Abiturienten, Studienabsolventen, aber auch Studienabbrecher durch gemeinsame Initiativen mit der Industrie- und Handelskammer sowie dem Handwerk in Hessen steigern. Auch die Berufsund Studienorientierung in den Schulen verbessern wir zusammen mit den relevanten Akteuren kontinuierlich.
Ein Beispiel hierfür sind die Anstrengungen der Partner im Rahmen des Bündnisses „Ausbildung Hessen für die Jahre 2015 bis 2019“. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, den Übergang von der Schule in den Beruf so zu gestalten, dass junge Menschen zügig und entsprechend ihren Interessen und Kompetenzen in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden können. Aber – das will ich gegen Ende meiner Rede deutlich betonen – es ist auch weiterhin Aufgabe der Eltern, ihre Kinder nicht einseitig auf bestimmte Bildungswege festzulegen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dass der Modellversuch zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte schon heute als großer Erfolg bewertet werden kann, hängt maßgeblich mit den Institutionen und Partnern zusammen, die Hand in Hand dafür arbeiten, im Interesse junger Menschen qualitativ hochwertige Bildungsgänge anzubieten. Zuvorderst sind hier unsere hessischen Hochschulen zu nennen. Beispielsweise wird mit Orientierungsphasen, Brückenkursen vor Aufnahme des Studiums, Beratungsangeboten, Lerngruppen, familiengerechten Strukturen und flexiblen Zeitformaten noch stärker als bisher auf die Bedürfnisse der Studierenden eingegangen.
Zum Modellversuch gehören als Partner aber auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, die Handwerkskammern und der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen. Für dieses Engagement gilt es an dieser Stelle ausdrücklich Danke zu sagen.
Wir als CDU-Fraktion wünschen den jungen Menschen, die im aktuellen und in den kommenden Semestern die Möglichkeit eines Hochschulstudiums über den Modellversuch nutzen, einen erfolgreichen Abschluss und danach eine erfolgreiche berufliche Entwicklung. Nicht zuletzt werden die erfolgreichen Absolventen im Rahmen des Modellversuchs zukünftig als Botschafter dienen können, um jungen Menschen die Entscheidung zu erleichtern, sich nach dem Abschluss – etwa nach der 10. Klasse – für eine duale Ausbildung zu entscheiden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und will nochmals betonen: Die gesellschaftliche Anerkennung von Bildungswegen beginnt für uns nicht erst mit Abitur, Masterabschluss oder Doktortitel. Es muss in unserer Gesellschaft noch viel deutlicher hervorgehoben werden, dass das Berufsleben eines jungen Menschen nicht zwangsläufig mit Abitur und anschließendem Studium seinen Lauf nehmen muss; denn sowohl berufliche als auch akademische Ausbildung eröffnen attraktive Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Beides ist für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg unseres Landes von enormer Bedeutung. Für diese Wertschätzung werben wir dauerhaft.
Deshalb: Wir werden uns weiterhin für die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung einsetzen – und das ausdrücklich nicht nur in eine Richtung. Dafür stehen wir als CDU in Hessen mit voller Überzeugung ein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen veröffentlichte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag eine Studie, die auf zunehmende Belastungen für unsere Wirtschaft durch den Fachkräftemangel hinweist. In der Studie wird auf sinkende Wachstumspotenziale und auf Hemmnisse für Investitionen und Innovationen hingewiesen. Als einen Hauptgrund für diese Entwicklung führt die Studie den demografischen Wandel an. So sagte der stellvertretende DIHKHauptgeschäftsführer Achim Dercks kurz und knapp: „Wir haben einfach zu wenige Leute.“
Daher müssten sich die Unternehmen mittels verschiedener Maßnahmen dem Wettbewerb um Arbeitnehmer stellen, sei es durch Steigerung der Attraktivität der Unternehmen oder durch eine frühzeitige Gewinnung potenzieller Fachkräfte. Diese kurze Problembeschreibung richtet sich aber nicht nur an die Wirtschaft, sondern selbstverständlich auch an die Politik auf allen Ebenen. Sie muss die Rahmenbedingungen so weiterentwickeln, dass junge Menschen einen möglichst guten und passgenauen Einstieg in die Berufswelt finden.
In den vergangenen Debatten, auch in der Debatte heute Morgen, haben wir uns unter anderem über die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung, über die notwendige und weiter zunehmende Durchlässigkeit zwischen diesen beiden Wegen und auch über die Frage ausgetauscht, wie man jungen Menschen eine Orientierung geben kann, wenn die Erwartungen an ein Studium nicht erfüllt werden und möglicherweise ein Studienabbruch und ein Umstieg aus dem akademischen in das berufliche Bildungssystem angezeigt sind. Das ist eine Aufgabe, der sich unsere Hochschulen gemeinsam mit den Kammern zunehmend stellen und für die sie neue Konzepte entwickeln.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitswelt ist durch die demografische Entwicklung und nicht zuletzt durch die Digitalisierung einem Wandel unterworfen, der bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie deren Weiterbildung – diesen Aspekt darf man nicht vergessen – neben den klassischen Ausbildungswegen im akademischen und dualen beruflichen Bereich neue, innovative Ansätze erfordert. Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist die Dachmarke „Duales Studium Hessen“, die wir heute – das ist unser Setzpunkt – als Erfolgsmodell in den Mittelpunkt der Debatte stellen.
Dual Studierende profitieren von der engen Verbindung von theoretischem Fachwissen und der Praxis im Betrieb. Dieser besondere Ausbildungsweg kombiniert auf einmalige Weise die akademische Ausbildung im Rahmen eines
Studiums mit den hohen Praxisanteilen der betrieblichen Praxis. Als Abgeordneter aus Mittelhessen, aus dem Landkreis Limburg-Weilburg, konnte ich in den letzten Jahren viele Teilnehmer am dualen Studienmodell StudiumPlus der Technischen Hochschule Mittelhessen kennenlernen. Bei Firmenbesuchen in der Region trifft man zunehmend auf dual Studierende der THM und auch auf erfolgreiche Absolventen von StudiumPlus. In Gesprächen mit Unternehmensleitungen hört man fast immer von einer großen Zufriedenheit mit diesem Angebot.
In den Gesprächen kommen immer wieder die Auswirkungen der sich stark verändernden Arbeitswelt und die schon in den vergangenen Jahren gestiegenen Anforderungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten zur Sprache. Wir alle wissen es und erleben es bei unseren Terminen in den Wahlkreisen, dass auf allen Qualifizierungsebenen neben dem Fachwissen zunehmend auch eine größere Selbstständigkeit und eigenverantwortliches Handeln gefragt sind. Der Bedarf der Unternehmen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit aktuellem Wissen auf akademischem Niveau nimmt weiterhin zu, ob es uns passt oder nicht passt.
Diese Entwicklungen machen, wie bereits angeführt, eine bessere Durchlässigkeit zwischen der beruflichen und der akademischen Bildung sowie eine stärkere Praxisorientierung der Studieninhalte erforderlich. Das duale Studium ist für die Unternehmen wie für die Studierenden eine Antwort hierauf. Es verzahnt wissenschaftliche Fundierung und betriebliche Praxis miteinander und schlägt auf diese Weise eine tragfähige Brücke zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Das ist ein sehr gutes Modell, ein Erfolgsmodell, auch hier in Hessen.
Qualifizierte Nachwuchskräfte sammeln möglichst früh Praxiserfahrungen in einem Unternehmen. Die Unternehmen sichern sich aktuelles theoretisches Fachwissen, können die dual Studierenden frühzeitig an sich binden und damit den eigenen Fachkräftebedarf decken. Die Erfahrungen zeigen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Weg eines dualen Studiums gegangen sind, oftmals eine hohe Identifikation mit ihrem Betrieb entwickeln. Auch das ist in einer Zeit des Kampfes um Fachkräfte ein wichtiger Faktor für die Unternehmen.
Zudem entsteht durch das Modell naturgemäß eine enge Verbindung zwischen den Unternehmen und Hochschulen. Das sollte man angesichts unseres erfolgreichen LOEWEProgramms nicht vergessen. Das ist in Zeiten des Wissensund Technologietransfers eine besonders positive Nebenwirkung dieses Modells.
Ich darf daher feststellen, dass das duale Studium einen Austausch sichert, von dem alle Beteiligten profitieren. Das zeigte sich in den letzten zehn Jahren. Die Kampagne „Duales Studium Hessen“ feiert in diesem Jahr ihren zehnten Geburtstag. Sie stellt eine Dachmarke für aktuell rund 130 duale Studienmöglichkeiten in Hessen dar.
Hessen hat frühzeitig einheitliche Qualitätsanforderungen entwickelt, in denen Aussagen zur Regelung des Praxisumfangs, zur Anrechnung von ECTS-Punkten für Leistungsnachweise in der Praxisphase und zur Bildung von Gremien zwischen Bildungsanbietern und Praxispartnern getroffen werden. Diese Qualitätsanforderungen sind Beispiele für die Rahmenbedingungen, von denen ich vorhin sprach, die die Politik mit ihren Partnern in Wissenschaft und
Wirtschaft setzen kann, um ein bereits sehr gut entwickeltes Ausbildungssystem erfolgreich weiterzuentwickeln. Die Einbindung regionaler Unternehmen als tragende Säulen in die Gesamtkonzeption des dualen Studiums bringt zudem den Ertrag, Fachkräfte zu sichern bzw. passgenau heranzuziehen sowie gerade für junge Menschen im ländlichen Raum weitere attraktive Zukunfts- und Berufsperspektiven zu eröffnen.
Für die Unternehmen wiederum ist eine Einbindung in duale Studienangebote ein Kriterium für die Standortsicherung, da die Nachwuchs- und Fachkräfteentwicklung über diese Modelle erleichtert wird.
Lassen Sie mich die enge Verbindung zwischen den Hochschulen und den Unternehmen an einem Beispiel deutlich machen. Inzwischen weist das bereits erwähnte duale Studienangebot StudiumPlus der Technischen Hochschule Mittelhessen am Campus Wetzlar und den sechs Außenstellen in Bad Hersfeld, Bad Vilbel, Bad Wildungen, Biedenkopf, Frankenberg und Limburg nach letzten Angaben der Hochschule über 1.325 Studierende auf.
Gemeinsam mit der THM sind 750 Partnerunternehmen aktiv, um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Diese hohe Zahl von Unternehmen ist ein guter Beleg für die bereits angeführte enge Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft.
Eine kleine Bemerkung zu dem Konzept der Außenstellen der THM bzw. von StudiumPlus möchte ich mir noch erlauben. Die Standortkommunen werden durch die Außenstellen nicht zu Hochschulstädten oder gar Universitätsstädten, wie es in der ersten Euphorie manchmal in den Medien zu lesen oder in der einen oder anderen Debatte vor Ort zu hören war. Die Außenstellen sind aber lohnende Elemente, um eine attraktive Bildungslandschaft in der Fläche und eine wohnortnahe akademische Ausbildung für junge Menschen anzubieten. Auch das ist ein Beitrag, um in der Fläche, im ländlichen Raum eine breite Bildungslandschaft zu sichern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir können allen Akteuren aus den Hochschulen, den Berufsakademien, den Unternehmen, den Wirtschaftsverbänden in den Regionen sowie den beteiligten Ministerien auf der Landesebene, dem Wissenschaftsministerium, dem Wirtschaftsministerium sowie dem Kultusministerium, dafür danken, dass aus einem dualen Studienmodell eine Erfolgsgeschichte entwickelt wurde. Mittlerweile haben 10.000 Absolventen auf diese Weise ihren beruflichen Weg begonnen. Das „Duale Studium Hessen“ ist damit ein Qualitätssiegel geworden, auf das wir im Bundesland Hessen und auf das alle Beteiligten wirklich stolz sein können.
Es ist klar, das Erfolgsmodell „Duales Studium Hessen“ gilt es weiter zu fördern, um in unserem Land dauerhaft einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und damit zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu leisten. Dafür werden wir als Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch zukünftig einstehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Ergebnisse des OECD-Berichtes „Bildung auf einen Blick 2017“ mit Blick auf das generelle Ziel, den Anteil der Studierenden und Absolventen im MINT-Bereich auch an den entsprechenden hessischen Hochschulen zu erhöhen?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Erwartungen verbindet sie mit dem kürzlich gestarteten gemeinsamen Patentprojekt der hessischen Hochschulen, in dessen Rahmen die Verwertung von Erfindungen zukünftig durch eine Verbundstruktur unterstützt werden soll?
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie den Beitrag des ERASMUS- bzw. ERASMUS+-Programmes der Europäischen Union, das vor 30 Jahren ins Leben gerufen wurde, zur Internationalisierung und Europäisierung der hessischen Hochschulen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am 2. November 2016 besiegelten im Marburger Schloss die Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der Technischen Hochschule Mittelhessen gemeinsam mit Wissenschaftsminister Boris Rhein die Gründung des Forschungscampus Mittelhessen. Damit fand ein längerer Planungsprozess zur weiteren Verbesserung der Strukturen für die Spitzenforschung in Mittelhessen einen erfolgreichen Abschluss.
Die Justus-Liebig-Universität, die Philipps-Universität und die THM verfügen als Forschungsstätten über unterschiedliche Stärken und Potenziale. Nicht ohne Grund genießt Mittelhessen als Region mit exzellenter Forschung und Lehre bereits einen guten Ruf. Nachdem die Beziehungen der beiden Universitäten in Marburg und Gießen früher eher angespannt waren, pflegen die drei Hochschulen seit mehreren Jahren eine gute Zusammenarbeit und kooperieren in einigen Bereichen.
Mit dem Forschungscampus wird die Zusammenarbeit nun weiter intensiviert. Daraus können und werden sich enorme Vorteile für Lehre und Forschung an den drei Standorten ergeben.
Zudem profitiert auch der wissenschaftliche Nachwuchs von der Kooperation: durch Tenure-Track-Professuren und eine gemeinsame Promotionsplattform der drei Hochschulen. Zu den Forschungsfeldern des Campus gehören unter anderem Psychologie und Neurowissenschaften, Mikrobiologie und Biologie, Herzkrankheiten-, Lungenerkrankungs- und Infektionsforschung sowie Geschichtsund Regionalwissenschaften.
Werte Kolleginnen und Kollegen, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Koalitionsvertrag verankert, dass das hohe Niveau von Forschung und Lehre an den hessischen Hochschulen gehalten und weiter ausgebaut werden soll. In unserem Koalitionsvertrag findet sich nicht zuletzt das Ziel der Stärkung Mittelhessens als Forschungsregion. Diesen Weg verfolgen wir konsequent.
Allein die geplanten, in Durchführung befindlichen und bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen – es seien hier speziell die drei mittelhessischen Hochschulen genannt – zeigen dies eindrücklich. Das Vorhaben des Forschungscampus Mittelhessen wird in den kommenden fünf Jahren über das Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit insgesamt rund 7,3 Millionen € gefördert. Das ist gut angelegtes Geld und erhöht die Chancen der Hochschulen sowohl bei der Einwerbung von Drittmitteln in der Verbundforschung als auch im Exzellenzwettbewerb.
Meine Damen und Herren, in diesem Hause ist sicherlich unstreitig, dass Wissenschaft und Forschung der Motor für Innovation und damit für die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sind. Aufgabe der Politik ist es, hierfür die passenden Rahmenbedingungen zu setzen und damit den Hochschulen die Gelegenheit zur Profilbildung und zum Herausarbeiten ihrer Stärken in Forschung und Lehre zu geben. Bei dem konkreten Projekt, dem Forschungscampus Mittelhessen, gehört speziell die
Möglichkeit dazu, hochschulübergreifende Einrichtungen zu bilden, wie es nach dem Hessischen Hochschulgesetz möglich ist. Unsere drei mittelhessischen Hochschulen nutzen diese Rahmenbedingungen, ihre jeweiligen Stärken sowie ihre besonderen Kompetenzfelder mit dem Forschungscampus nun in vorbildlicher Weise.
Die Hochschulen des Verbundes verfügen einerseits über große inhaltliche Schnittmengen und ergänzen sich gleichzeitig fachlich durch die jeweils entwickelten eigenen Schwerpunkte. Dabei behalten sie ausdrücklich ihre Eigenständigkeit. Ich darf an dieser Stelle die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, Frau Prof. Dr. Krause, zitieren, die im Rahmen des Gründungsfestaktes feststellte: „Wir sind daher im Verbund stärker als jede einzelne Hochschule für sich“. Der Gedanke ist nachvollziehbar. Dass es aber wirklich gelungen ist, aus der Idee, der Theorie, in der Praxis einen Verbund zusammenzuführen, verdient eine entsprechende Würdigung, wie etwa im Rahmen dieser Debatte.
Es gilt, stellvertretend für alle Beteiligten den Präsidenten der drei Hochschulen, Frau Prof. Dr. Krause, Herrn Prof. Dr. Mukherjee und Herrn Prof. Dr. Willems, für ihren Einsatz im Sinne der mittelhessischen Region zu danken. Die weitere Profilierung Mittelhessens in der Wissenschaftslandschaft ist gleichbedeutend mit praktischer Standortförderung. Nachwuchswissenschaftlern werden neue Karrierechancen geboten, und die Verbundstrukturen bieten Anknüpfungspunkte für weitere außeruniversitäre Einrichtungen. Nicht zuletzt trägt der Verbund von JLU, PhilippsUniversität und THM dazu bei, sich in besonderer Weise im bundesweiten Wettbewerb der Hochschulen zu präsentieren.
Meine Damen und Herren, der Forschungscampus Mittelhessen ist ein hervorragendes Beispiel für die Attraktivität unseres Bundeslandes als Hochschul- und Wissenschaftsstandort. Den Standortvorteil Hessens werden wir als Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiterhin fördern und, wo möglich, ausbauen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In schöner Regelmäßigkeit vermitteln uns unterschiedlichste Studien, unser Land brauche mehr Hochschulabsolventen. Die daraus entstehenden Debatten über Bildungskarrieren zwingen einem oft den Eindruck auf, dass das Berufsleben eines jungen Menschen erst mit dem Abitur beginnt und mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium seinen Fortgang nehmen muss.
Ich darf aber gleich zu Beginn für meine Fraktion feststellen: Vergleiche von Akademikerquoten in immer wiederkehrenden Vorlagen, beispielsweise der OECD, führen in die Irre. Nicht jeder Mensch ist für eine akademische Karriere geeignet. Genauso wenig liegen bei jedem Menschen die Voraussetzungen für eine Karriere im Handwerk oder in der Industrie vor. Die Bildungskarriere und der spätere Berufsweg sind auch nicht automatisch vorgezeichnet. Wichtig ist für uns, dass die eigenen Stärken und auch die Schwächen rechtzeitig erkannt und entsprechende Angebote genutzt werden, nach der Schulzeit einen Einstieg in eine Ausbildung, sei es beruflich oder akademisch, zu finden.
Wahrscheinlich kann hier mittlerweile jeder aus seinem Bekanntenkreis Beispiele von Personen nennen, bei denen die Bildungs- und die Berufskarriere nicht schnurgerade verlaufen. Blicken wir einfach auf uns selbst: Hier sitzen Politologen, Juristen, Ingenieure, Landwirte, Sozialarbeiter, Lehrer und Ärzte nebeneinander, und der Weg ins Parlament verlief bei den meisten von uns nicht gerade.
Aber zurück zu dem, was uns heute beschäftigt: Es geht um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, und zwar ausdrücklich nicht nur in eine Richtung. Das ist der Mittelpunkt dieser Debatte, und da hilft es der Opposition auch nicht, hier sämtliche bildungspolitischen Fragen mit ihren unterschiedlichen ideologischen Ausprägungen zu thematisieren. Vielmehr müssen wir uns hier einmal auf das Thema Durchlässigkeit konzentrieren. Das ist in diesem Antrag sehr ausführlich und sehr gut beschrieben.
Die Frage, wie beruflich Qualifizierte den Weg an die Hochschulen finden, um dort einen Abschluss zu erwerben, wird seit Anfang der Zweitausenderjahre in Hessen und darüber hinaus mit einer zunehmenden Öffnung der Zugangswege beantwortet. Dies haben wir unter Punkt 3
unseres Antrags aufgeführt: z. B. der Hochschulzugang für diejenigen, die eine Meisterprüfung bzw. vergleichbare Abschlüsse haben, und ein Modellversuch, bei dem Menschen „mit mittlerem Schulabschluss und qualifiziertem Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung sowie einer Abschlussnote von 2,5 (oder besser)“ der Zugang zur akademischen Bildung erleichtert werden soll.
Seit einigen Jahren kann man einen regelrechten Wettbewerb zwischen akademischen und beruflich-betrieblichen Bildungsgängen wahrnehmen. Dieses Phänomen ist einerseits durch den Fachkräftemangel und andererseits durch die deutliche Zunahme der Zahl der Abiturienten bedingt. Der Wettbewerb an sich ist nichts Negatives. Jedoch ist es die Aufgabe von Politik, Kammern und Hochschulen, immer wieder deutlich zu machen, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind.
Der Präsident des Hessischen Handwerkstags, Bernd Ehinger, hat bei der Vorstellung der Konjunkturprognose 2017 vor rund zwei Wochen einerseits die ungetrübte Stimmung in den Handwerksbetrieben betont und die Erwartung geäußert, dass auch 2017 ein goldenes Jahr für das Handwerk wird. Andererseits wies er sehr deutlich darauf hin, dass zunehmend die Fachkräfte fehlen, sowie darauf, dass die Ausbildungszahlen seit Jahren zurückgehen. Dies liegt anerkanntermaßen nicht an der fehlenden Bereitschaft der Betriebe, auszubilden, sondern an den fehlenden Bewerbern.
Ehinger bezeichnete den ungebrochenen Trend zum Studium als ein Problem für die gesamte deutsche duale Berufsausbildung. Gerade das europaweit, sogar weltweit anerkannte Erfolgsmodell der dualen Berufsausbildung in Deutschland – und in Hessen – gilt es in den öffentlichen Debatten, auch mit Eltern sowie mit Schülerinnen und Schülern, immer wieder hervorzuheben.
Das duale Ausbildungssystem vermittelt relativ passgenau die für die Wirtschaft benötigten Qualifikationen und sorgt damit für beste Einstellungschancen für junge Menschen am Anfang ihres Erwerbslebens. Wir können sehr froh sein, dass wir in unserem Land kein komplett akademisiertes Bildungssystem haben, sondern etablierte Strukturen, die maßgeblich auf den zwei Säulen berufliche Bildung und akademische Bildung beruhen.
Meine Damen und Herren, unser Arbeitsmarkt braucht heute und in Zukunft den Handwerker, den Mechaniker und die Krankenschwester ebenso sehr wie den Arzt, den Architekten und den Rechtsanwalt. Alle Berufsfelder, die ich hier beispielhaft nenne, eröffnen attraktive Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Aber meines Erachtens muss es uns Sorge machen, dass Betriebe zunehmend Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber für Lehrstellen zu finden. Ich habe in dem Zusammenhang gerade Herrn Ehinger, den Präsidenten des Hessischen Handwerkstags, genannt.
Gleichzeitig erleben wir an unseren Hochschulen Jahr für Jahr neue Höchststände bei den Studierendenzahlen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, und es würde zu weit führen, alle beleuchten zu wollen. Mitunter erleben wir aber Folgendes: Junge Menschen legen das Abitur ab oder set
zen nach einem Berufsabschluss die Schullaufbahn fort, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.
Diese jungen Menschen frühzeitig zu erreichen, ihnen andere Wege für die berufliche Karriere aufzuzeigen, das ist eine Aufgabe, der sich die Schulen, Hochschulen, Arbeitsagenturen und Kammern zunehmend widmen. Als ein Beispiel für diese Bemühungen sei hier das Bündnis Ausbildung Hessen 2015 bis 2019 genannt. Ich sprach zu Beginn davon, dass es uns um die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung geht, und zwar ausdrücklich nicht nur in eine Richtung, also nicht nur von der beruflichen Qualifizierung in Richtung Hochschule, sondern auch von den Hochschulen in Richtung einer beruflichen Ausoder Weiterbildung.
Daher haben wir die Attraktivität der beruflichen Bildung für Studienabsolventen und -abbrecher mit Punkt 4 unseres Antrags in den Blick genommen. Die Beispiele wie das Aufstiegs-BAföG, yourPUSH der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, JOBSTARTER plus des BMBF und des Europäischen Sozialfonds sowie die Initiative N.I.S. 2.0, übersetzt Netzwerk zur Integration von Studienabbrechern, zeigen nach meiner Auffassung eindrücklich, dass ein breites Netzwerk von mehreren staatlichen Ebenen wie den Kammern, Hochschulen und Arbeitsagenturen daran arbeitet, jungen Menschen Orientierung und den Weg in einen passenden Beruf zu vermitteln. Ein wichtiges Zeichen der beruflichen Teilhabe bedeutet eben auch gesellschaftliche Teilhabe und die Möglichkeit zur Verwirklichung von Karrierewünschen, wenn auch vielleicht auf eine andere Art als ursprünglich einmal gedacht.
Meine Damen und Herren, noch ein Aspekt zum Schluss. Oftmals herrscht in Elternhäusern und in der Gesellschaft insgesamt noch der Eindruck vor, schulische, berufliche und akademische Bereiche seien strikt getrennt. Dies mag früher einmal so gewesen sein; heutzutage sieht die Lage jedoch deutlich anders aus. Dies gilt es immer wieder zu thematisieren in Form eines solchen Setzpunktes, wie es die Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute initiiert haben. Dieser Antrag ist daher ein guter Beitrag, um mit dieser Debatte den Blick auf das Zusammenrücken von Berufsbildung und Hochschulen sowie die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu richten. Die Versuche der Opposition, hier Kritik zu üben, laufen ins Leere. Hessen ist bei der weiteren Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung gut unterwegs und geht den richtigen Weg. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Als Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir uns weiterhin für eine attraktive Bildungslandschaft in Hessen einsetzen, die unseren Bürgerinnen und Bürgern in einem sich stetig verändernden Arbeitsmarkt beste Zukunftschancen bietet. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Kultur schafft Identität und prägt das Bewusstsein der Menschen. Zur Kultur gehört auch das geschichtliche Erbe der Jahrhunderte in unterschiedlichster Form. Daher nimmt das seit 1986 bestehende Denkmalschutzgesetz in Hessen zu Recht eine wichtige Rolle ein, und es hat sich in dieser Zeit bewährt. Aber natürlich entwickeln sich über drei Jahrzehnte hinweg neue Herausforderungen und neue Sichtweisen.
Die besondere Herausforderung bei einem bestehenden und anerkanntermaßen guten Gesetz – Herr Viebrock vom Landesamt für Denkmalpflege ist auf der Tribüne – ist es, bei der Überarbeitung den verlässlichen und berechenbaren Rahmen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Institutionen zu erhalten und in den notwendigen Abschnitten sinnvoll weiterzuentwickeln. Ich darf an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen für die sachlichen und unaufgeregten Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst herzlich danken.
Ich will es an dieser Stelle deutlich herausstellen: Der Auftrag der Denkmalpflege ist keineswegs einfach. Er lautet, kurz gefasst, Kulturgut zu bewahren und Kulturgut erlebbar und nutzbar zu machen oder zu erhalten. Dafür braucht es einen sachlichen und zielorientierten Umgang mit Eigentümern, privaten Investoren, kommunalen Trägern sowie die Pflege und den Erhalt landeseigener Liegenschaften mit viel Augenmaß. Fragestellungen nach Zumutbarkeit und Angemessenheit sind zu beantworten, Abwä
gungsentscheidungen zu treffen. Das sind keine Kleinigkeiten. Am Ende kommt es – wie eigentlich immer im Leben – auf den vernünftigen Umgang aller beteiligten Verhandlungspartner miteinander an.
Wir haben uns im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Wir haben die Anhörung intensiv genutzt. Daraus sind wichtige Impulse zu dem Gesetzentwurf geliefert worden. So werden unter anderem die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden neu in die Liste der Organisationen aufgenommen, die einen Vertreter in den Landesdenkmalrat entsenden sollen. Weiterhin ist die Frage der Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Denkmalpflege vor Ort gegenüber dem Entwurf noch konkreter gefasst worden, um hier auch die fachliche Qualität der Beauftragten abzusichern.
Ein weiterer Punkt: Die Formulierung für genehmigungssowie entschädigungspflichtige Maßnahmen wurde in Anlehnung an Gesetzeslagen in anderen Bundesländern präzisiert. Weiterhin stärken wir die Belange der Barrierefreiheit sowie der Kirchen. Schließlich regeln wir auch unmissverständlich: Wer Bodendenkmäler bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt, hat keinen Anspruch auf eine Fundprämie.
Ich will noch zwei Änderungen gesondert herausgreifen, zum einen die Fristen in Genehmigungsverfahren und zum anderen das Thema Barrierefreiheit.
Die Regelung in § 20 zur Frage der Dreimonatsfrist in Genehmigungsverfahren wurde insbesondere von den kommunalen Vertretern als zu starr kritisiert. Wir möchten daher mit der Änderung klarstellen, dass die Frist natürlich erst bei Vorliegen aller Antragsunterlagen zu laufen beginnt und dass die Möglichkeit einer Fristverlängerung um drei Monate eingeräumt werden kann. Damit sollen die Bedenken der kommunalen Seite ausreichend berücksichtigt und gleichzeitig die Belange der Antragsteller für Maßnahmen an Denkmälern im Sinne des Dienstleistungsgedankens aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, Barrierefreiheit ist eines der großen Themen unserer Zeit. Bis vor wenigen Jahren stand dieses Thema praktisch nicht im Fokus. In der Anhörung wurde von verschiedenen Seiten angeregt, die Barrierefreiheit auch im Denkmalschutzgesetz zu verankern. Diese Anregung ist nachvollziehbar. Deshalb wollen wir die Belange der Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Denkmälern als „besonders zu berücksichtigen“ verankern. Das ist ein hohes Ziel und in Teilen ohnehin schwierig zu erreichen, wenn ich an die eine oder andere Burg, an das eine oder andere Schloss oder an historische Rathäuser denke. Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, Barrierefreiheit nicht als Ziel für alle Baudenkmäler festzulegen. Ich denke, das ist ein vernünftiger Weg. Wir sind uns der Bedeutung der Barrierefreiheit bewusst, verankern diese im Gesetz, schreiben aber bei allen Anforderungen der Denkmalpflege den privaten Denkmalbesitzern nicht auch noch vor, Barrierefreiheit herzustellen. Das ist ein klassisches Beispiel für einen Abwägungsprozess.
Meine Damen und Herren, mit einer breiten Zustimmung im Ausschuss und hoffentlich auch im Plenum für den
nach der Anhörung noch überarbeiteten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen schaffen wir für die kommenden Jahre ein tragfähiges Fundament für den Denkmalschutz in Hessen und tragen damit dazu bei, unser geschichtliches Erbe als Teil unserer Kultur zu bewahren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am Montag und in den folgenden Tagen dieser Woche war die Hochschule Fulda auffällig oft Thema in hessischen Medien und darüber hinaus. Das erste eigenständige Promotionsrecht für eine ehemalige Fachhochschule und heutige Hochschule für angewandte Wissenschaften in einem forschungsstarken Bereich hat ein neues Kapitel in der hessischen Hochschulpolitik eröffnet.
Herr Grumbach, das ist bei Weitem kein Etikettenschwindel. Ich komme gleich dazu.
Die Maßnahme zeigt, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre stets die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen im Blick haben – bei gleichzeitiger Qualitätssicherung und einem guten Miteinander von Universitäten und HAWs. Die staatliche Finanzierung steht mit dem Hochschulpakt bis 2020 auf einem sicheren Fundament. Der Hochschulbau erlebt mit dem HEUREKA-Programm eine besondere Dynamik. Die Forschungsförderung durch das LOEWE-Programm ist bundesweit beispielhaft.
Um auch weiterhin ein attraktives Hochschulangebot in unserem Bundesland zu erhalten und wo möglich fortzuentwickeln, müssen sich alle Beteiligten von den Präsidien über die Fachbereiche, die Lehrenden und die Forschenden, die Studierendenschaft und natürlich auch das Ministerium und wir als Landespolitik insgesamt neuen Herausforderungen stellen und sich neuen Wegen nicht verschließen.
Frau Kollegin Beer, Sie haben von einem Alleingang gesprochen. Man kann es auch anders ausdrücken: Wir sind bundesweit Vorreiter.
Die Fragestellungen und die Antworten, die wir im Bereich Wissenschaft und Forschung haben, sind im Koalitionsvertrag verankert. Die Eröffnung eines eigenständigen Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit klaren Kriterien und Anforderungen sind eine Maßnahme, um dieser Hochschulform zusätzliche Chancen zur Profilbildung zu eröffnen.
Es geht nicht darum, dass wir kleine Universitäten entstehen lassen wollen. Auch soll es keinen „Dr. light“ geben. Schon gar nicht besteht der Zwang für die HAWs, einen Promotionsstudiengang nach dem anderen entstehen zu lassen. Dies würde auch kaum funktionieren angesichts des Katalogs an Forderungen zu personellen und qualitativen Leistungen der Hochschulen. Außerdem bestand – das ist schon mehrfach erwähnt worden – bisher schon für Fachhochschulen bzw. für HAWs durch enge Kooperationen mit Universitäten die Möglichkeit, Studierenden den Weg zur Promotion zu bieten. In Mittelhessen funktioniert die Kooperation der Technischen Hochschule mit der dortigen Universität sehr gut.
Deshalb gibt es von dort aktuell auch keinen Wunsch, ein eigenständiges Promotionsrecht zu erlangen. Das kooperative Modell zur Promotion bleibt ja auch erhalten. In anderen Bereichen des Landes ist die Situation jedoch unterschiedlich und weicht von der Situation in Mittelhessen ab.
Die Fachhochschulen bzw. die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben erfreulicherweise in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend besondere Stärken in der anwendungsorientierten Forschung entwickelt. Diese Stärke der Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft gilt es weiter zu unterstützen.
Der Hochschule Fulda ist Anfang dieser Woche als erster Hochschule für angewandte Wissenschaften ein eigenständiges Promotionsrecht im Bereich der Sozialwissenschaften zugesprochen worden. Die konkrete Ausgestaltung des entstehenden Promotionszentrums für die Themen Globalisierung, europäische Integration und Interkulturalität zeigt meines Erachtens allen Skeptikern, dass die Sorge um eine Entwertung des Doktortitels unbegründet ist. 15 Professoren aus vier Fachbereichen werden sich um die Doktoranden kümmern und damit mehr als nach den Richtlinien des Ministeriums vorgesehen. Zudem ist die Forschungsstärke über die Drittmitteleinwerbung sowie diverse Publikationen nachgewiesen.
Das übergeordnete Ziel des Promotionsrechts ist ein qualitativer und quantitativer Schub für die anwendungsbezogene Forschung, insbesondere in Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen oder auch sozialen Einrichtungen, wie dies in diesem konkreten Fall in Teilen geplant ist. Damit steigern wir die Zukunftschancen des wissenschaftlichen Nachwuchses und fördern die Innovationskraft unseres Landes insgesamt. Das sind gute Nachrichten.
Zum Schluss möchte ich hervorheben, dass es wichtig ist, festzuhalten, dass die Verleihung des Promotionsrechts für zunächst fünf Jahre und die fest vorgesehene Bewertung der Leistungen des jeweiligen Promotionszentrums nach vier Jahren den neuen Weg für die HAWs zuverlässig flankieren werden, um die Qualität stets im Blick zu halten. In diesem Sinne wird die CDU-Landtagsfraktion die Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der gesamten hessischen Hochschullandschaft weiter positiv und zukunftsorientiert begleiten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie aus hessischer Sicht die aktuelle BundLänder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers („Innovative Hochschule“), die zum Ziel hat, Hochschulen darin zu unterstützen, sich zu profilieren und ihre strategische Rolle in regionalen Innovationssystemen zu stärken?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die hessischen Berufsakademien haben sich seit ihrer staatlichen Anerkennung im Jahr 2001 hervorragend
entwickelt und bieten mit ihren vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten eine sinnvolle Ergänzung für am Studium interessierte Menschen.
Über 1.500 Studierende an den hessischen BAs, Tendenz steigend, bestätigen dies. Die in Berufsakademien besondere Verzahnung von wissenschaftlicher Lehre mit beruflicher Praxis stellt sicher, dass schnell auf die Anforderungen der Wirtschaft oder von Berufszweigen im Hinblick auf veränderte Marktbedingungen oder auch neue Technologien reagiert werden kann.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der bisherige rechtliche Rahmen für Berufsakademien an einigen Punkten noch konkretisiert oder ergänzt. Bisherige Regelungen über Erlasse des Ministeriums finden Eingang in den Gesetzestext.
So werden Qualitätsstandards für Lehrkräfte festgelegt, Regelungen für die Anerkennung und Anrechnungen für die außerhalb von Berufsakademien erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten getroffen, Bedingungen zur Durchführung einer Einstufungsprüfung sowie die Qualifikationsvoraussetzungen als hauptberufliche Lehrkraft einer Berufsakademie festgelegt.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hatte uns mit der Einbringung des Gesetzentwurfs auch die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung gestellt. Danke an dieser Stelle dafür. Für die CDU-Fraktion hat sich aus den Unterlagen kein Änderungsbedarf oder die Notwendigkeit einer zusätzlichen Anhörung ergeben.
Auch die Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, das konnte man auch der Beschlussempfehlung entnehmen, verliefen fraktionsübergreifend zügig und unspektakulär.
Als Fazit darf ich für meine Fraktion festhalten: Es handelt sich um eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes.
Daher komme ich auch schon zum Schluss: Die weitere Stärkung der Berufsakademien, so wie der hessischen Hochschullandschaft insgesamt, bleibt für uns selbstverständlich ein wichtiges Ziel. Dafür werden wir auch weiter arbeiten. Ich darf Sie für heute um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf bitten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bringen hiermit den Gesetzentwurf für ein Hessisches Denkmalschutzgesetz ein. Die letzte grundlegende Überarbeitung hat das Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler, kurz Denkmalschutzgesetz genannt, 1986 erfahren. In dieser Fassung gilt es bis auf einige kleine Neuerungen bis heute. In dieser Form hat sich das Gesetz auch bewährt. Der Denkmalschutz nimmt in Hessen eine wichtige Rolle ein, und das ist auch richtig so. Allen in diesem Hause sind Beispiele aus den Wahlkreisen bekannt, bei denen in Zeiten vor dem Bestehen eines Denkmalschutzgesetzes Bausünden begangen bzw. historisch wertvolle Gebäude vernichtet wurden. Nicht nur einmal ist in der Rückschau der Ärger über den Verlust von Kulturgut feststellbar.
Natürlich darf nicht verschwiegen werden, dass mitunter auch Skepsis besteht, wenn das Stichwort „Denkmalschutz“ fällt. Oftmals herrscht das Bild vor, Denkmalpfleger wollten verhindern oder sich gegen jegliche Art der Veränderung stellen. Ich habe unsere Denkmalpfleger in Hessen anders kennengelernt. Bei einem genaueren Blick zeigt sich, dass sicherlich auch ein Umdenken gegenüber den Zeiten vor 20 oder 30 Jahren vollzogen wurde. Baudenkmäler sind je nach Anlage nicht nur zum Anschauen da. Es geht nicht darum, Altstädte zu Freilichtmuseen zu erklären, sondern Leben in den Orten und Städten zu erhalten, trotz mancher berechtigter Auflagen des Denkmalschutzes. Ich möchte dies noch einmal betonen: Der Auftrag der Denkmalpflege ist keineswegs einfach. Kurz gefasst könnte man den Auftrag so beschreiben: Kulturgut zu bewahren, Kulturgut erlebbar und nutzbar zu erhalten oder zu machen.
Dafür braucht es den sachlichen und zielorientierten Umgang mit Eigentümern, privaten Investoren, kommunalen Trägern sowie die Pflege und den Erhalt landeseigener Liegenschaften mit Augenmaß. Fragestellungen nach der Zumutbarkeit und Angemessenheit sind zu beantworten, Abwägungsentscheidungen zu treffen. Dies sind keine Kleinigkeiten. Am Ende kommt es auf den vernünftigen Umgang aller beteiligten Verhandlungspartner miteinander an.
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen mit seinem Präsidenten Dr. Markus Harzenetter an der Spitze, der Verwaltung Schlösser und Gärten mit Direktor Karl Weber, der Landesarchäologie Hessen mit Herrn Dr. Udo Recker sowie den unteren Denkmalschutzbehörden für die engagierte Arbeit zur Bewahrung unserer Kulturdenkmäler in Hessen.
Ich will in aller Kürze die wesentlichen Neuerungen des Gesetzentwurfs darstellen, beginnend mit dem jetzt wirklich klaren Titel „Hessisches Denkmalschutzgesetz“. Der Begriff und die Auslegung eines Bodendenkmals werden der wissenschaftlichen Praxis angepasst. Die Aufnahme des UNESCO-Welterbes und damit nochmals ein besonderer Schutz für unsere derzeit sechs hessischen Welterbestätten sind berücksichtigt worden. Das ist im allgemeinen Teil des Entwurfs, in der Erläuterung, irrtümlich noch mit fünf benannt. Die Denkmalfachbehörde, also das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, ist nun ausdrücklich als
Träger öffentlicher Belange in Sachen Denkmalschutz und Denkmalpflege benannt.
Dann kommt ein weiterer wichtiger Bereich. Wie in so vielen Lebensbereichen spielt das Ehrenamt natürlich auch für den Denkmalschutz eine Rolle. Dies wird in zahlreichen Initiativen deutlich, welche sich beispielsweise für den Erhalt von Baudenkmälern starkmachen. Um diese Rolle zu würdigen, wird in § 7 des Denkmalschutzgesetzes das Ehrenamt nun gesetzlich verankert. Der Denkmalschutz muss sich natürlich auch veränderten Schwerpunktsetzungen stellen. Da in den letzten Jahren der Klima- und Ressourcenschutz eine weitere Aufwertung erfahren hat, wird dies in § 9 verdeutlicht. Im Entwurf ist zudem vorgesehen, die Genehmigungstatbestände verständlicher und die Voraussetzungen für zu erteilende Genehmigungen als Positivliste zu fassen.
Ich darf noch erwähnen, dass das bisherige Denkmalbuch als Denkmalverzeichnis fortgeführt werden soll und überarbeitet wird. Es ist zudem vorgesehen, dass Eigentümer bei der Erfassung ihres Kulturdenkmals in jedem Falle zu unterrichten sind. Bisher war dies eine Sollbestimmung. Zudem ist vorgesehen, dass Routinefälle bei den unteren Denkmalschutzbehörden unter bestimmten Voraussetzungen auch beschleunigt werden können. Als Letztes nenne ich an dieser Stelle noch, dass das Verfahren zum sogenannten Schatzregal klarer strukturiert werden soll. Auch wird die Frage von Fundprämien neu geregelt.
Meine Damen und Herren, unser Bundesland verfügt über ein sehr gutes Denkmalschutzgesetz. Trotz der langen Geschichte – ich erwähnte die Jahreszahl 1986 – erfährt das Hessische Denkmalschutzgesetz in Summe überschaubare Veränderungen und notwendige Anpassungen an geänderte Realitäten. Es bleibt ein zuverlässiger und berechenbarer Rahmen für den Denkmalschutz, für die in diesem Bereich tätigen Menschen und Institutionen.
Ich freue mich auf eine sachliche Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Über den Ablauf der Beratungen wurde am Ende der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst Einigkeit erzielt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als Diplomingenieur für Verfahrenstechnik, der seinen Abschluss vor über elf Jahren an der damaligen Fachhochschule Frankfurt am Main erreicht hat, habe ich für meine Fraktion diesen Redebeitrag gern übernommen. Aus eigener Erfahrung weiß ich um den Wert und die Qualität der bisherigen Fachhochschulen und der heutigen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. In den letzten eineinhalb Jahrzehnten hat sich in der Hochschullandschaft insgesamt viel getan, und sie hat sich in eine sehr positive Richtung entwickelt.
Die Ausbildung von Wissenschaftlern und Fachkräften sowie eine hoch qualifizierte Forschung sind wichtige Faktoren, mit denen die Hochschulen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslands beitragen. Die Innovationsleistungen der Hochschulen entscheiden über die erfolgreiche Entwicklung unserer Wirtschaft. Sie schaffen damit neue, moderne Arbeitsplätze und sichern letztlich unseren Wohlstand. Um die Qualität der hessischen Forschung und Lehre sicherzustellen, bedarf es finanziell und personell gut ausgestatteter Hochschulen, an denen die jungen Menschen ein optimales Umfeld vorfinden.
In Hessen ist festzustellen: Die Hochschullandschaft ist hervorragend aufgestellt. Wir verfügen über erstklassige Universitäten, und auch unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Darmstadt, Fulda, Frankfurt am Main, Mittelhessen und Rhein-Main mit den Standorten Wiesbaden und Rüsselsheim liegen im bundesdeutschen Vergleich im Spitzenfeld.
Das ist in erster Linie eine enorme Leistung der Hochschulen selbst, der Bediensteten, der Wissenschaftler und der Studierenden. Aber auch die Landespolitik hat ihren maßgeblichen Anteil daran. In den letzten eineinhalb Jahrzehnten, unter Führung der Union, wurden die Rahmenbe
dingungen so gesetzt, dass diese Erfolge auch möglich wurden. Wir sind der Überzeugung, dass das beste Mittel zur Stärkung der Innovationsfähigkeit unseres Landes gut ausgestattete und attraktive Hochschulen sind.
Deshalb gilt unser besonderes Augenmerk der Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit. Zwei Meilensteine auf diesem Wege sind in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden. Mit dem im März 2015 unterzeichneten Hessischen Hochschulpakt 2016 – 2020 wurden die Grundbedingungen der Hochschulentwicklung in Bezug auf die Qualifizierung und Finanzierung abgesteckt. In intensiver Diskussion mit allen hessischen Hochschulen konnte ein gemeinsames Ziel erreicht werden. Mit 1,1 Milliarden € Grundbudget, über 250 Millionen € Erfolgsbudget und rund 250 Millionen € für zweckbezogene Verwendung wurde der höchste Betrag bereitgestellt, den es für Hochschulen je in unserem Bundesland gab.
Zudem haben wir in der zweiten Jahreshälfte 2015 eine Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen, die in ihrer Modernität vorbildlich war. Das neue Hochschulgesetz beinhaltet unter anderem die Stärkung der Hochschulautonomie, verlässliche Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler, Zugangserleichterungen für Studierende sowie eine transparentere Mittelverwendung. Diese neuen Regelungen ermöglichen entscheidende Verbesserungen für alle Hochschulen, insbesondere auch für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Ich möchte an dieser Stelle dem hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein und seinem Staatssekretär Ingmar Jung sowie deren Vorgängern herzlich dafür danken, dass sie dem Thema der Stärkung unserer Hochschulen immer Priorität zugewiesen, sich beim Finanzminister dafür eingesetzt und dadurch die jetzige sowie die in den letzten Jahren stattfindende positive Entwicklung ermöglicht haben.
Ein besonderes Augenmerk lag und liegt bei der Förderung der Hochschullandschaft auf den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wir sind der Ansicht, dass diese Hochschulen eine größere Bedeutung und damit eine größere Verantwortung in der hessischen Hochschullandschaft einnehmen können. Mittlerweile liegt der Anteil der Studierenden an den HAWs bereits bei 30 %; und die Zahl der Studierenden hat sich in den letzten zehn Jahren von über 40.000 auf über 65.000 gesteigert. Mit der besonderen Förderung der HAWs tragen wir der Entwicklung Rechnung, dass diese früheren Fachhochschulen einen großen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung leisten, was gerade im anwendungsorientierten, praxisnahen Bereich insbesondere auch für viele kleine und mittlere Unternehmen in Hessen von großer Bedeutung ist.
Zudem bieten gerade die HAWs mit ihren praxisorientierten Studiengängen eine hohe Durchlässigkeit für Studierende, die nicht sofort nach der Schule mit einem Studium beginnen, sondern zunächst eine Lehre absolvieren, vielleicht sogar einen Meisterbrief erlangen. Zu dieser höheren Durchlässigkeit gehören auch die Möglichkeiten dualer und berufsbegleitender Studiengänge, von denen Studierende wie Unternehmen profitieren und die damit einen direkten Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten.
Ich erwähne an dieser Stelle exemplarisch das Modell StudiumPlus der Technischen Hochschule Mittelhessen, die damit akademische Bildung in Nicht-Hochschulstädten ermöglicht und der Wirtschaft im ländlichen Raum eine Option zur Fachkräftesicherung bietet.
Meine Damen und Herren, in Anerkennung der Forschungsleistung der HAWs – es ist schon mehrfach angesprochen worden – wurde jüngst für ausgewählte, besonders forschungsstarke Studiengänge ein eigenes Promotionsrecht eingeführt. Bisher war eine Promotion nur in Zusammenarbeit mit einer Universität möglich, was an einigen Hochschulen für angewandte Wissenschaften reibungslos praktiziert wurde, an anderen jedoch nicht. Die kooperativen Promotionsverfahren sind weiterhin möglich und werden auch gefördert. Aber durch das eigene Promotionsrecht wurde ein erweiterter Spielraum geschaffen, der die HAWs in ihrer Attraktivität für Wissenschaftler stärken wird. Frau Beer, dieser Sonderweg wird natürlich auch evaluiert. Es ist zunächst einmal ein Weg, und dann werden wir sehen, wie sich das weiter entwickelt.
Zudem wurde ein eigenes Forschungsbudget von 4,5 Millionen € pro HAW eingerichtet, bei dem die Hochschule selbst entscheiden kann, wofür es verwendet wird. Die Stellenhülsen für W-2-Professuren wurden bereits erwähnt. Wir haben natürlich auch die Frage der zukünftigen Personalgewinnung im Blick. Auch der Neu- und Umbau der Gebäude zur Schaffung adäquater Räumlichkeiten für Forschung und Lehre wurde unterstützt. Es wurden 20 bis 35 Millionen € pro Hochschule für angewandte Wissenschaften aus dem HEUREKA-Programm bereitgestellt; auch aus dem Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern sind zweistellige Millionenbeträge pro Hochschule zu erwarten. Herr Grumbach, das sind nicht irgendwelche kleinen Budgets, sondern das kann sich absolut sehen lassen.
Wegen ihrer hohen Leistungsfähigkeit sind die Hochschulen für angewandte Wissenschaften attraktive Studienorte für zahlreiche junge Menschen geworden, was sich in weiter steigenden Studierendenzahlen ausdrückt. Wir können derzeit die Früchte der konsequenten Politik der Hessischen Landesregierung zur Stärkung der Hochschulen ernten. Aber es ist uns natürlich klar, dass wir uns auf diesen Erfolgen nicht ausruhen dürfen. Eine lebendige Hochschullandschaft ist ständig in Bewegung, und die Veränderungen müssen dementsprechend von der Politik begleitet werden. Wir haben uns daher vorgenommen, die bisher erreichten Schritte abzusichern, die Qualität der Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiter zu stärken und insbesondere die Planungssicherheit über die nächsten Jahre hinaus sicherzustellen. So viel zu der Kritik, die unter anderem von Frau Beer und Herrn Grumbach angesprochen wurde.
Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass die Mittel des Hochschulpakts zwischen Bund und Ländern auch nach 2020 weiterhin zur Verfügung stehen. Das Programm HEUREKA II ist für die Zeiten nach 2020 ausgelegt. Durch die Fortsetzung der Kampagne „Forschung für die Praxis“ stehen weitere 2,5 Millionen € bis 2020 für praxisnahe Forschungsprojekte zur Verfügung, wodurch die Vernetzung der HAWs mit der Wirtschaft gesteigert wird. Das
Programm LOEWE zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung bleibt zentraler Bestandteil der hessischen Forschungspolitik. Dort arbeiten bekanntermaßen Universitäten häufig mit HAWs zusammen; 80 Millionen € jährlich werden insgesamt für die Hochschulen bereitgestellt.
Meine Damen und Herren, ich danke unserem Koalitionspartner, dass mit diesem Setzpunkt die erfolgreichen Hochschulpolitik des Landes Hessen wieder einmal in den Mittelpunkt einer Debatte gestellt werden kann. Die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen insgesamt wurde in den letzten Jahren weiter gesteigert; und unsere hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind und bleiben attraktive Angebote für Studierende und Forschung sowie für die Unternehmen, die von den Leistungen der Hochschulen profitieren.
Wir haben Planungssicherheit geschaffen; und wir werden diese Planungssicherheit auch über das Jahr 2020 hinaus ausweiten. Ich stelle abschließend fest: Der Wissenschaftsund Forschungsstandort Hessen ist fit für die Zukunft, und die Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird entschlossen dafür arbeiten, dass das auch so bleibt. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in zweiter Lesung den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sowie weiterer Vorschriften des Berufsrechts. Das ist vom Titel her ein komplexes und mitunter trockenes Themenfeld ohne wirklich große politische Gegensätze. Schlussendlich handelt es sich um die Umsetzung des Rechtes der Europäischen Union und des Bundes.
Sieht man sich jedoch die Regelungsinhalte genauer an, so erkennt man, dass dieser Gesetzentwurf von besonderer Bedeutung ist. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, gut qualifizierte Menschen mit ausländischen Bildungsabschlüssen nicht entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in den deutschen Arbeitsmarkt einzubeziehen.
Bereits während der ersten Lesung im Jahr 2015 bestand relativ große Einigkeit darüber, dass sich das im Jahr 2012 auf der Grundlage eines Bundesgesetzes verabschiedete hessische Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als eine gute Regelung bewährt hat. Es hat die Integration der Fachkräfte aus dem Ausland in den Arbeitsmarkt deutlich erleichtert. Die nun erforderliche Überarbeitung zur Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union über die Anerkennung der Berufsqualifikationen und über die Zusammenarbeit in den Verwaltungen mithilfe des Binnenmarktinformationssystems wird zu weiteren Verbesserungen führen.
Meine Damen und Herren, neue Instrumente werden für eine Modernisierung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Arbeitnehmerfreizügigkeit sorgen. Ich will kurz auf die Punkte eingehen.
Das ist zum einen der Europäische Berufsausweis. Er soll Arbeitnehmern den Zugang zu ihrem Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat erleichtern und verbessert damit die Mobilität in Europa. Hinzu kommt die elektronische Antragsabgabe. Sie beschleunigt das Verfahren insgesamt. Zudem will man damit den partiellen Berufszugang einführen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zumindest teilweise die Möglichkeit zu bieten, ihrer erlernten beruflichen Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten nachzugehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die EU-Richtlinie führt jedoch nicht nur zu mehr Mobilität, sondern auch zur
Absicherung. So ist ein Vorwarnmechanismus vorgesehen, mit dem sich die Mitgliedstaaten über bestimmte Berufsangehörige im Gesundheitswesen sowie von erzieherischen Berufen austauschen, denen die Ausübung des Berufs ganz oder teilweise untersagt oder beschränkt worden ist.
Für die CDU-Fraktion kann ich sagen: Die Regelungen sind aus unserer Sicht sinnvoll und finden daher unsere uneingeschränkte Unterstützung.
Erlauben Sie mir noch einige Worte zum Gesetzgebungsverfahren selbst. Bereits in der ersten Lesung am 26. November 2015 wurde von Staatsminister Boris Rhein geschildert, dass der Bund leider viel Zeit zwischen der Verabschiedung bzw. dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie im Januar 2014 und dem Umsetzungsstichtag 18. Januar 2016 hat verstreichen lassen. Hessen – an dieser Stelle das Wissenschaftsministerium – konnte erst im Sommer 2015 mit der Umsetzung starten. Zwei Kabinettdurchläufe, eine Regierungsanhörung sowie der Dialog mit den anderen Bundesländern, um möglichst einheitliche Regelungen zu erreichen, mussten in kurzer Zeit durchgeführt werden.
Im November waren die Obleute der hessischen Landtagsfraktionen übereingekommen, ein gestrafftes Verfahren zu ermöglichen und auf eine mündliche Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu verzichten. Hierfür wurden vom federführenden Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung gestellt.
Nach Sichtung der Rückmeldungen kann man feststellen, dass die Anregungen und Vorschläge im Gesetzentwurf der Landesregierung alle berücksichtigt wurden. Ich danke an dieser Stelle dem Wissenschaftsministerium mit Staatsminister Rhein an der Spitze für die unkomplizierte Zusammenarbeit.
Bereits in der ersten Lesung im November letzten Jahres wurde deutlich, dass in Summe keine großen Gegensätze bestehen und das Verfahren in zeitlicher Nähe zu der von der EU gesetzten Frist umgesetzt werden sollte. Einen Anlass für ein EU-Vertragsverletzungsverfahren müssen wir nicht unbedingt bieten.
Staatsminister Rhein hat in seiner Einbringungsrede aber auch betont, dass es sein kann, dass wir nach Inkrafttreten und Erkenntnissen über die Wirkung des Gesetzes nacharbeiten müssen. Dies sollte aber nicht unmittelbar zu weiteren Verzögerungen führen. Lassen Sie uns heute in zweiter Lesung das Hessische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz beschließen und die Umsetzung aufmerksam beobachten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Juli-Plenum haben wir die Novellierung des im Jahre 2010 eingeführten Hessischen Bibliotheksgesetzes in erster Lesung beraten. Diese war in Summe sachlich und recht harmonisch und hat gezeigt, dass sich das Hessische Bibliotheksgesetz bewährt hat. Das Gesetz setzt einen sicheren rechtlichen Rahmen für öffentliche Bibliotheken in Hessen.
Meine Damen und Herren, die Bibliotheken haben in den letzten Jahrzehnten ihren Charakter und ihre Aufgabenstellung wesentlich verändert. Von Buchausleihstationen sind sie zu modernen Kompetenzzentren für Information, Medien und Leseförderung geworden. Bibliotheken waren und bleiben dabei zentrale Orte der Bildung, der kulturellen Begegnung und des gesellschaftlichen Austausches.
Mit der Novellierung des Gesetzes sollen einige wenige Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen werden. Im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst haben wir
in sachlicher Atmosphäre die vorgesehenen Änderungen diskutiert. Darüber hinaus standen die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung. Dafür ein herzliches Dankeschön an das HMWK mit Minister Boris Rhein und Staatsekretär Ingmar Jung an der Spitze.
Zusätzlich wurde eine schriftliche Anhörung durch den Ausschuss durchgeführt. In den Stellungnahmen wurde die Zielrichtung des Gesetzentwurfs im Wesentlichen bestätigt, und die vorgesehenen Änderungen wurden als sinnvoll erachtet.
Meine Damen und Herren, verbindliche Standards, wie etwa der, ab welcher Gemeindegröße eine öffentliche Bibliothek zu erhalten ist, oder finanzielle Festlegungen, wie von Teilen der Opposition gefordert, wollen und werden wir für Bibliotheken in der Fläche nicht setzen.
Das vorliegende Gesetz beschreibt Bedeutung und Funktion der öffentlichen Bibliotheken in unserem Bundesland und sorgt für ihre rechtliche Anerkennung. Dafür ist dieses Gesetz eingeführt worden, und dafür soll es auch weiterhin sorgen.
Eine nicht unmittelbar mit Bibliotheken in Verbindung stehende Änderung bzw. Ergänzung hat sich kurzfristig noch ergeben. Nicht wenige Bibliotheken in Hessen sind in denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht. Dies stellt nun auch einen gewissen Bezug zum Denkmalschutzgesetz her, das mit einer Änderung im Bibliotheksgesetz um ein weiteres Jahr verlängert werden soll. Das Denkmalschutzgesetz ist anerkanntermaßen deutlich komplexer. So hat sich bei der fachlichen Überprüfung weiter reichender Beratungs- und Abstimmungsbedarf ergeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hessische Bibliotheksgesetz hat sich in den fünf Jahren seines Bestehens bewährt. Mit der heute anstehenden Novellierung kann die vielfältige Bibliothekslandschaft in unserem Bundesland weiterhin in einem passenden rechtlichen Rahmen arbeiten.
In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit den vorgesehenen Änderungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz Beschleunigung der Debatte seien mir einige Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf erlaubt, gerade im Sinne unseres ehemaligen Kollegen Aloys Lenz.
Vor fünf Jahren hat Hessen als erstes westdeutsches Bundesland und nach Thüringen und Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland insgesamt ein Bibliotheksgesetz verabschiedet. Hessen gehörte damit bundesweit zu den Vorreitern, die der Empfehlung der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages nachkamen und die Rahmenbedingungen für Bibliotheken in einem Gesetz festgelegt haben. Nun, nach fünf Jahren, steht das Gesetz zur Verlängerung an, und wir können sagen: Es hat sich bewährt und die gesetzten Erwartungen erfüllt. Die wissenschaftlichen, öffentlichen und Schulbibliotheken haben
klare rechtliche Rahmenbedingungen erhalten, und die Bibliotheksvielfalt mit über 430 Bibliotheken in öffentlicher Hand, rund 100 wissenschaftlichen Bibliotheken und noch zahlreichen Schul- und kirchlichen Bibliotheken wurde weiter gestärkt.
Meine Damen und Herren, der CDU-Fraktion in diesem Hause ist die Stärkung der Bibliotheken insbesondere deshalb sehr wichtig, da diese als zentrale Bildungs- und Kultureinrichtungen einen wichtigen Auftrag in unserem Bundesland und in unserer Gesellschaft insgesamt erfüllen. Die Aufgabe der Bibliotheken geht mittlerweile weit über das klassische Bücherausleihen hinaus. Bibliotheken bieten zahlreiche Dienstleistungen und Informationen rund um Medien insgesamt: Filme, digitale Recherchemöglichkeiten und vieles mehr. Das wird auch im Entwurf deutlich, in dem einige Begrifflichkeiten durch den Begriff „Medienwerke“ ersetzt werden. Da die Bibliotheken im Normalfall – Ausnahmen sind hier sicherlich Schul- und Hochschulbibliotheken – öffentlich zugänglich sind, sorgen sie dafür, dass Bildung und der Zugang zu Informationen für alle Menschen möglich ist.
Sie erfüllen damit den Auftrag der Meinungsfreiheit und des freien Bezugs von Wissen, den uns das Grundgesetz in Art. 5 und auch die Hessische Verfassung in Art. 13 stellen, und sie sind natürlich ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens, der Aus- und der Weiterbildung.
Bibliotheken tragen dazu bei, Medienkompetenz zu stärken, was gerade in unserer heutigen Zeit mit einem Überangebot an ungefilterten Informationen – wir denken hier insbesondere an das Internet – wichtig ist.
Bibliotheken mit landesbibliothekarischen Aufgaben sind zudem ein wichtiger Ort zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes unter fachkundiger Aufsicht.
Vergessen wir nicht zuletzt den Beitrag, den Bibliotheken an der Förderung der Sprach- und Lesekompetenz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen haben.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist der Hessischen Landesregierung, speziell dem Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, und auch seiner Vorgängerin, Eva Kühne-Hörmann, dankbar, dass sie die Bedeutung der Bibliotheken in unserem Bundesland ebenso hoch einschätzen und sich daher mit großem Engagement für die Stärkung der Bibliothekslandschaft einsetzen.
Die Vorredner sind teilweise schon darauf eingegangen: Das 2010 erlassene Bibliotheksgesetz hat sich bewährt. Daher werden auch nur wenige Änderungen vorgeschlagen. Ich erspare Ihnen aus Zeitgründen, auf einzelne Punkte einzugehen. Durch die Präzisierungen, die jetzt im Regierungsentwurf vorgesehen sind, wird der Gesetzestext an sich beibehalten, aber in Teilen noch etwas konkreter gefasst, um auch zukünftig einen stabilen Rahmen für unsere Bibliotheken darzustellen. Wir werden das Ganze im Ausschuss noch entsprechend bearbeiten, aber ich bin mir sicher, dass wir dann mit der Verlängerung um weitere fünf Jahre dazu beitragen, dass wir weiterhin eine attraktive Bibliothekslandschaft in Hessen mit rechtlich eindeutigem Rahmen haben. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit und eine schöne Sommerzeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Innovationen sind das Lebenselixier für jede Volkswirtschaft und den Wohlstand eines Staates. Der vorliegende Bericht der Europäischen Kommission stellt fest, dass Deutschland eine Innovationsleistung aufbietet, die deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt und damit unter allen 28 EU-Mitgliedsstaaten Rang drei hinter Schweden und Dänemark einnimmt. Positiv zu vermerken ist dabei, dass Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten in der Spitzengruppe die stärkste positive Entwicklung genommen hat. Es ist nicht vermessen, zu behaupten, dass Hessen für dieses erfreuliche Ergebnis eine gewichtige Rolle spielt.
Denken wir an die in unserem Bundesland herausragenden Bereiche wie die Pharmaindustrie, die Chemie-, Optik-, Logistik- und Automobilindustrie oder auch die Raum
fahrt. Auch das heimische Handwerk ist stark aufgestellt. Das bestätigt sich bei unseren Firmenbesuchen in den Wahlkreisen immer wieder.
Meine Damen und Herren, die Innovationsfähigkeit eines Landes ist insbesondere das Verdienst der Unternehmen und der dort tätigen Mitarbeiter sowie der Hochschulen. Die Politik steht dabei jedoch in der Verantwortung, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen, ist in der Koalitionsvereinbarung der beiden Regierungsfraktionen besonders hervorgehoben.
Wir wollen die Vielfalt der hessischen Wirtschaft ausdrücklich stärken und Arbeitsplätze in Industrie, Mittelstand und Handwerk sichern.
Darüber steht das Ziel, am Ende dieses Jahrzehnts Hessen als lebenswert, zukunftsfest, wirtschaftlich und ökologisch stark sowie sozial und generationengerecht erhalten bzw. weiterentwickelt zu haben. Wissenschaft und Wirtschaft sind zwei wesentliche Säulen für Wohlstand und Innovation. Hessen ist hierbei gut aufgestellt.
Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Mitte Mai wurden während einer zentralen Veranstaltung an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Bewilligungsbescheide im Umfang von 28 Millionen € aus der Landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz, kurz LOEWE, durch unseren Wissenschaftsminister an unsere drei mittelhessischen Hochschulen überreicht. Die Vertreter der Hochschulen bestätigten dabei einhellig, welche großartige Dynamik durch das Programm in der hessischen Forschungslandschaft erzeugt wird.
Durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen an gemeinsamen Forschungsvorhaben wird hier auch die für die Innovation nötige Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gefördert. Es gilt, diesen Kurs weiter zu verfolgen. Die Koalition wird die Landesregierung dabei entschlossen unterstützen.
Einen weiteren unverzichtbaren Beitrag zur Innovation bildet die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandzugängen. Wir hatten heute Nachmittag schon die Debatte dazu. Hier verfolgt Hessen mit der Breitbandstrategie den richtigen Weg.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, nicht jeder Bericht der Kommission über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union führt zur Freude in den jeweiligen Ländern. Der vorliegende Bericht ist jedoch in der Tat ein Grund zur Freude und muss Ansporn sein, in Deutschland und in Hessen weiterhin die Bedingungen für Innovation zu erhalten und auszubauen. Eine Unterstützung vonseiten der Europäischen Union wird dabei unzweifelhaft das neue Rahmenprogramm Horizont 2020 für Forschung und Innovation sein.
Zu begrüßen ist dabei das Vorhaben der Landesregierung, die hessischen Hochschulen bei der Bewerbung für EUFörderprogramme zu unterstützen. Das Forschungs- und Innovationsprogramm richtet sich insbesondere an Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und soll den klei
nen und mittleren Unternehmen einen leichteren Zugang zu europäischen Fördermöglichkeiten eröffnen.
Meine Damen und Herren, in der vorliegenden Studie ist im Übrigen eine der größten Innovationen der letzten Jahrzehnte vorgestellt. Es handelt sich dabei um die Europäische Union selbst. Sie sichert uns Frieden und Freiheit und bietet uns Freizügigkeit, Vergleichbarkeit, einen gemeinsamen Handelsraum, Austauschprogramme und Fördermöglichkeiten zwischen den 28 Mitgliedstaaten. Dass wir trotzdem weiterhin einen Wettbewerb zwischen den Nationalstaaten und den Regionen haben, ist ein entscheidender Garant für fortgesetzte Innovationsleistungen in Europa. Gleichmacherei würde auch in diesem Bereich Stillstand bedeuten.
Lassen Sie uns daher daran arbeiten, dass Hessen weiterhin eine der führenden Innovationsregionen in Europa bleibt. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.