Nima Pirooznia
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Die Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung ist eine menschenrechtlich begründete Herausforderung für Staat und Gesellschaft. Neben der humanitären
Verpflichtung gilt es auch, die Aufgabe des Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Fehlende oder mangelnde Informationen und Zugangshindernisse können dazu führen, dass eine erforderliche medizinische Versorgung nicht erfolgt. Dann unterbleiben etwa bei Kindern wichtige Vorsorgeuntersuchungen, bei akut Erkrankten oder nach Unfällen wird der Arzt unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig aufgesucht. Patientinnen und Patienten mit infektiösen Erkrankungen begeben sich möglicherweise nicht in ärztliche Behandlung. Das kann nicht nur vermehrtes individuelles Leiden nach sich ziehen, sondern auch Belastungen oder gar gesundheitliche Gefährdung für die Menschen im Umfeld der Betroffenen.
Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass wir in Bremen mit dem Bremer Modell, mit der humanitären Sprechstunde und der Gesundheitskarte gut aufgestellt sind. Das Bremer Modell wurde vor 25 Jahren implementiert und immer weiterentwickelt und gilt bis heute als ein bundesweites Vorbild. Es verfolgt einen differenzierten und ganzheitlichen Ansatz für Menschen mit Migrationshintergrund, in Würdigung der besonderen Herausforderung im akutmedizinischen Bereich. Es schließt dabei nicht nur Geflüchtete ein, sondern wurde zwischenzeitlich Teil des Gesamtangebots in der medizinischen Versorgung. Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis und Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Staaten ohne Krankenversicherungen profitieren ebenfalls von diesem Angebot.
Die humanitäre Sprechstunde wird in Bremen angeboten, um Menschen ohne Papiere Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Die anonyme und unentgeltliche allgemeinärztliche Basisversorgung wird hier im örtlichen Gesundheitsamt angeboten. Auch mit der Gesundheitskarte haben wir in Bremen einen weitaus fortschrittlicheren Weg eingeschlagen als mit dem Instrument des anonymen Krankenscheins, wodurch unter anderem auch Kosten und Verwaltungsaufwand eingespart werden.
Grundsätzlich sind das Personal der humanitären Sprechstunde ebenso wie das gesamte medizinische Personal der Gesundheitsämter der ärztlichen Schweigepflicht unterworfen. Das gilt auch für das Angebot einschließlich der Personaldaten und in über zehn Jahren des bestehenden Angebots der humanitären Sprechstunde hat es diesbezüglich
keine Probleme gegeben, sodass das Thema der Anonymität sichergestellt ist.
Ab 2018 wurde, das haben wir hier auch mehrmals besprochen, die humanitäre Sprechstunde mit 113 000 Euro gestärkt, daher freue ich mich über die gute Versorgungsstruktur, die auch im bundesweiten Vergleich führend ist.
Auch an dieser Stelle, denke ich, wird deutlich, wie wichtig ein gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst sein kann. Daher lassen Sie uns gemeinsam die Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung stärken, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Land Bremen auf einem guten Niveau sicherzustellen.
Der anonyme Krankenschein, der von der Kollegin Leonidakis angesprochen worden ist, wird meiner Lesart nach von dem Senat nicht als positives Beispiel oder als Modell für Bremen gesehen, sondern es wird vielmehr darauf aufmerksam gemacht, dass die Ergebnisse nach der Evaluation in Niedersachsen, die drei Jahre anhält, natürlich Berücksichtigung finden und eventuell hier einfließen sollen, aber der Bedarf eines anonymen Krankenscheins ist hier nicht gegeben. Von daher bin ich stolz auf die Strukturen, die wir in den vergangenen Jahren hier aufgebaut haben, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. — Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinem ersten Redebeitrag auf den Landesgesundheitsbericht eingehen, um in meinem zweiten Redebeitrag auf die Anträge einzugehen.
Zum Landesgesundheitsbericht: Heute ist ein großer Tag! Nach 2010 liegt nun mit etwas zeitlicher Verzögerung von neun Jahren der Landesgesundheitsbericht vor. Ich freue mich sehr darüber und möchte mich daher bei allen beteiligten Personen für die Erstellung des Berichts bedanken. Denn dieser Bericht ist eine gute Basis, um die Erkenntnisse zum Gesundheitszustand, zum Gesundheitsverhalten und zur gesundheitlichen Versorgung der Bremer Bevölkerung zu erfahren. Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um eine vertiefte Debatte über die vielfältigen Inhalte des Landesgesundheitsberichts zu führen. Aber wir Gesundheitspolitikerinnen und -politiker konnten uns bereits in der letzten Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz mit diesem Thema auseinandersetzen. Daher möchte ich in der heutigen Debatte einige mir wichtige Punkte aus dem Bericht herausgreifen und beleuchten.
Betrachtet man die Zahlen der krebsbedingten Sterbefälle, so wird deutlich, dass eine höhere Rate in Bremen als im Bundesdurchschnitt zu verzeichnen ist. Das liegt vor allem an den erhöhten Lungenkrebsraten. Bei dieser Krebsart, die insbesondere durch das Rauchen begünstigt wird, sind die Überlebenschancen ungünstig, sodass die Sterblichkeit relativ hoch ist. Bei den Männern ist der Anteil derjenigen, die rauchen, nur noch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern höher. Bei den Frauen stellt sich die Situation noch ungünstiger dar. Die Bremer Frauen rauchen im Landesvergleich am meisten und seit 2013 wieder mit zunehmender Tendenz. Diese Zahl unterstreicht die Richtigkeit unserer Forderung nach mehr Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz.
Auch im Bereich der Prävention müssen wir unsere Anstrengungen erhöhen und ich möchte Ihnen auch gern aufzeigen, warum. Die häufigsten Behandlungsanlässe im Krankenhaus für Männer mit Wohnsitz im Land Bremen stellen psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch Alkohol dar. Auffällig ist hier der erhebliche Unterschied zwischen den Stadtgemeinden. Die Rate bei den Bremerhavener Männern ist doppelt so hoch wie die Rate bei den Bremer Männern. Schaut man sich im Vergleich dazu die Raten der Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie den Bundesdurchschnitt an, so liegen die Raten im Land Bremen erheblich darüber. Dies ist tendenziell auch bei Frauen so, wobei Frauen insgesamt deutlich seltener aufgrund von Alkoholmissbrauch in einem Krankenhaus behandelt werden. Die hohe Rate der alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte in Bremen, auch bei Frauen, sticht im Ländervergleich heraus. Dazu passen die konkreten Vorschläge zu Verbesserungen der Behandlungssituation alkoholkranker Menschen in Bremen von der Therapiehilfe e.V. Diese Vorschläge liegen dem Ressort vor und ich bin auf ihre fachliche Bewertung dazu gespannt.
Auch bei den vermeidbaren Sterblichkeiten, also Todesursachen, in bestimmten Altersgruppen, die bei guter Prävention und Therapie im Prinzip zu verhindern gewesen wären, schneidet Bremen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und im Vergleich mit Berlin und Hamburg schlechter ab. Ich möchte auch Beispiele zu diesem Thema nennen. Bluthochdruck ist so ein Beispiel, das viele kennen, und auch das Thema Gebärmutterhalskrebs.
Was mir noch ein wenig in dem hervorragenden Bericht fehlt, sind die Bereiche der gesundheitlichen Versorgung geflüchteter Menschen in Bremen, denn da haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter großartige Arbeit geleistet und gut gearbeitet, und auch das Thema mit der Psychiatrie hätte ich mir darin verstärkt gewünscht. Aber das können wir in der Zukunft sicherlich beachten. Ich wiederhole von daher gern noch einmal: Wir müssen die Präventionsarbeit in Bremen weiter stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dehne hat bereits alles Relevante zu dem Antrag gesagt, sodass ich verstärkt auf den Bericht der Besuchskommission eingehen möchte.
Was ist die Besuchskommission? Die Besuchskommission besteht unter anderem aus Psychiatrieerfahrenen, aus Angehörigen, Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts, Patientinnen und Patienten, Fürsprechern, einer Richterin am Amtsgericht, dem Landesbehindertenbeauftragten sowie Abgeordneten. Sie sehen eine vielfältige Zusammensetzung von Personen, die eine Aufsicht über die betroffenen Patientinnen und Patienten in den Einrichtungen wahrnehmen.
Diese psychiatrischen Einrichtungen werden nicht in unregelmäßigen Abständen, sondern einmal im Monat von uns besucht und dies auch ohne Voranmeldung. Das heißt, die Besuchskommission steht überraschend vor der Tür und schaut sich die Bedingungen vor Ort an. Das ist besonders wichtig, denn was für Bedingungen schaut man sich an? Man schaut sich die Baulichkeit an, man spricht mit den Patientinnen und Patienten, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und natürlich auch mit der Leitung, um die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedarfe oder Problemstellungen, die individuell vorhanden sind, zu erfahren, anschließend zu protokollieren, sich darüber auszutauschen und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.
Durch den Einsatz der Besuchskommission konnten schon erfolgreich Veränderungen bewirkt wer
den, beispielsweise ist eine erfreuliche Veränderung der Übergang der geschlossenen Station 63 in das Haus 3 auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Ost zu nennen. Hier sind räumliche Veränderungen hervorzuheben, durch die die betroffenen Patienten nun auch in die Lage versetzt sind, ins Grüne hinauszugehen um nicht, wie es vorher der Fall war, ohne Bezug zur Natur ihre Zeit in diesen schlechten Räumlichkeiten verbringen zu müssen.
Ich möchte Ihnen auch noch über eine wichtige Erfahrung aus der Besuchskommission berichten: Es gibt Patientinnen und Patienten, die Probleme und natürlich die Möglichkeit haben, mit uns in Kontakt zu treten. Auch die Themen der Isolation und der Fixierung, bekommen wir mit und man ruft mich, als Mitglied der Besuchskommission, dann auch des Öfteren an. Wenn wir dann sehen, dass die Problemlagen, trotz intensiven Austauschs und dergleichen, nicht zu lösen sind, haben wir sogar die Möglichkeit bis auf die Ebene einer Fallkonferenz zu gehen und in einem großen Kreis, im direkten Austausch mit der betroffenen Person, die Problemlagen, die Gründe, die Systematiken zu besprechen. Das findet regelmäßig statt.
In der vergangenen Woche war beispielsweise die letzte Fallkonferenz, an der ich persönlich teilgenommen habe. Wir sehen dadurch, dass die Arbeit der Besuchskommission wichtig und richtig ist. Und daher möchte ich mich an dieser Stelle auch besonders bei den Mitgliedern der Besuchskommission bedanken, die mir ihrem ehrenamtlichen Engagement die Strukturen der Psychiatrie regelmäßig überprüfen und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten.
Die Besuchskommission leistet eine wichtige Arbeit. Sie kann, aus meiner Sicht, eine Beschwerdestelle aber nicht ersetzen, daher gilt es in der nächsten Legislaturperiode eine solche Beschwerdestelle zu implementieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über den Antrag der Fraktion der FDP: „Zugang zu assistierter Reproduktionsmedizin endlich erleichtern!“. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würden dem Antrag gern zustimmen, die Fraktion der SPD nicht. Vor diesem Hintergrund werden wir diesen Antrag schweren Herzens nicht unterstützen. Was vor 40 Jahren eine Revolution war, ist heute medizinischer Alltag. Weltweit sind seither mit Hilfe der Reproduktionsmedizin über fünf Millionen Babys durch künstliche Befruchtung entstanden, das heißt ohne Geschlechtsakt. Auch in Deutschland steigt die Anzahl der künstlichen Befruchtungen
seit Jahren an. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland rund 65 000 Kinderwunschbehandlungen durchgeführt. Statistisch sitzt in jeder großen Schulklasse ein Kind, das sein Leben einer solchen Behandlung zu verdanken hat.
Trotz dieser Entwicklungen sind die Erfolgsraten im Bereich der künstlichen Befruchtung weiterhin mäßig. Nur durchschnittlich 30 Prozent der Embryonentransfers führen zu einer Schwangerschaft. Die Fehlgeburtsrate liegt bei durchschnittlich 20 Prozent, sodass nur 23,5 Prozent der Frauen nach einem solchen Behandlungszyklus mit einem Baby nach Hause gehen können. Diese Zahl, zeigt bereits, dass in den meisten Fällen eine mehrmalige künstliche Befruchtung notwendig ist, um den Kinderwunsch zu erfüllen. Schätzungen zufolge ist in Deutschland rund jedes siebte Paar unfreiwillig kinderlos. Im Land Bremen gibt es derzeit keine Förderrichtlinie und auch keine Förderung durch den Bund für kinderlose Paare. Uns von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefällt die Idee, dass ungewollt kinderlose Paare in Bremen die Möglichkeit haben sollen, einkommensunabhängig eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen.
Auf die Zahlen ist die Kollegin Bernhard eingegangen, 5 000 bis 6 000 Euro kostet eine einmalige Behandlung. Wir haben anhand der Zahlen gesehen, dass eine mehrmalige Behandlung notwendig ist, um erfolgreich zu sein. Das heißt, bei zwei- oder dreimal sind wir bei 18 000 Euro. Das kann sich nicht jeder Mensch in unserer Gesellschaft, in unserer Stadt leisten, das geht nicht.
Die Voraussetzungen müssen für alle Paare dieselben sein. Erstens muss die künstliche Befruchtung medizinisch notwendig sein. Zweitens müssen die Paare in einer auf Dauer angelegten Beziehung leben, also in einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gleich- oder verschiedengeschlechtliche Partnerschaft handelt. Drittens, die künstliche Befruchtung wird auch dann bezahlt, wenn dabei Fremdsamen verwendet werden und nicht nur der Samen des Partners. Dementsprechend haben unsere Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen Gesetzesentwurf eingebracht: „Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Gleichstellung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und lesbischer
Paare bei der Kostenübernahme für die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung“.
Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis dieser Beratungen im Bundestag. Der Kollege Bensch hat nachdrücklich betont, wie wichtig dieses Thema ist. Dass man für die Geburt ist, finde ich großartig. Ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag werden dieser Initiative von Bündnis 90/Die Grünen beipflichten und sie unterstützen, sodass wir das dann umsetzen können. Das wäre großartig.
Neben all den Chancen, die mit einer künstlichen Befruchtung einhergehen, dürfen die möglichen Risiken dieser Behandlung nicht außer Acht gelassen werden. Bei einem so genannten Überstimulationssyndrom beispielsweise produzieren die Eierstöcke sehr viele und sehr große Eibläschen. Bei einer schweren Überstimulation vergrößern sich die Eierstöcke zudem stark und die Eibläschen produzieren zu viele Hormone. Den betroffenen Frauen kann übel werden, sie können Schmerzen haben, es können sich Flüssigkeiten im Bauch ansammeln, auch Atemnot und Störungen der Blutgerinnung sind möglich. Ist diese Überstimulation sehr stark, muss sich die Frau in einer Klinik behandeln lassen. Eine Kinderwunschbehandlung kann die Frau, den Mann und ihre Beziehung zueinander ernsthaft belasten. Untersuchungen, Nebenwirkungen der Medikamente und Eingriffe können körperlich und seelisch strapaziös sein.
Es wird deutlich, dass dieses Thema vielschichtig ist und es einer vertieften inhaltlichen Auseinandersetzung bedarf. Ich schlage vor, dass wir diese Thematik in der nächsten Legislaturperiode wieder aufrufen und intensiver darüber debattieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute die Mitteilung des Senats zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Vertrauliche rechtsmedizinische Begutachtung auch für Opfer von Gewaltstraftaten einführen“.
Was sind die Forderungen? Es soll bis zum Jahr 2020 ein inhaltliches und finanzielles Konzept für eine vertrauliche rechtsmedizinische Spurensicherung für Opfer von Gewaltstraftaten erarbeitet werden. Das finde ich gut! Dabei soll auf die Erfahrung aus der anonymen Spurensicherung für Opfer von Sexualstraftaten zurückgegriffen werden. Ich
finde, diese Forderungen sind gut und wichtig und wir Grünen werden diesen Antrag unterstützen.
Das Grundprinzip der anonymen Spurensicherung verfolgt ein klares Ziel: Das noch nicht zu einer Strafanzeige entschlossene Opfer einer Sexualstraftat hat hierdurch die Möglichkeit, Spuren der Tat in einem Krankenhaus sichern zu lassen, die gegebenenfalls später in einem Strafverfahren genutzt werden können, falls sich das Opfer doch noch entscheiden sollte, den Täter anzuzeigen.
Das Modell der anonymen Spurensicherung entspricht somit eindeutig den Interessen der Opfer. Dies ermöglicht es Betroffenen, den Zeitpunkt einer Anzeige selbst zu bestimmen. Eine so weitreichende Entscheidung direkt nach der Tat zu treffen, ist bei dem erlittenen Trauma nur eingeschränkt möglich. Tatspuren und Verletzungen, die als Beweismittel der Strafverfolgung von erheblicher Bedeutung sind, können jedoch nur zeitnah nach der Tat festgestellt und dokumentiert werden.
Bei häuslicher Gewalt kann die anonyme Spurensicherung gleichwohl ein sinnvolles Instrument darstellen, da hier das Stellen einer Strafanzeige, analog zu den Sexualdelikten, häufig mit großen emotionalen Hemmnissen verbunden ist. Daher begrüßen wir die geforderte Ausweitung auch auf Opfer von Gewaltstraftaten.
Bei allgemeinen Gewaltdelikten ist jedoch aufgrund der deutlich höheren Fallzahl zu berücksichtigen, – Herr Senator Dr. Lohse hat uns gerade darauf hingewiesen, ich nehme den Ratschlag gern schon einmal an – dass die Kliniken für eine entsprechende Umsetzung auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen müssen, damit dieser Mehrbedarf abgedeckt werden kann.
Am Ende meiner Rede möchte ich aber daran erinnern, dass wir dieses Thema bereits im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, berücksichtigt haben. Aber bei einem so wichtigen Thema stimmen wir gern ein zweites Mal zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Pflegenotstand verhindern – Unterbesetzung auflösen – Fachkräftelücke im Gesundheitswesen nachhaltig schließen“. Meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen und im Folgenden möchte ich Ihnen erklären warum.
Den Kampf gegen den Pflegenotstand in Krankenhäusern halten wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein ganz wichtiges politisches Thema und jeder Mensch, der sich mit diesem Thema befasst, erkennt sofort, dass es sich um ein bundesdeutsches Problem handelt, von dem Bremen ebenfalls betroffen ist. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE orientiert sich an der Initiative „Bremer Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal – Für mehr Personal im Krankenhaus und gute Versorgung“. Wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind uns in der Problemanalyse mit der Initiative und der Fraktion DIE LINKE weitgehend einig. Wir haben aber Zweifel, ob der im Antrag verfolgte Weg über die Schaffung von landesgesetzlichen Vorschriften zum angestrebten Ziel führen kann. Die Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass der Bremer Landesgesetzgeber Personalvorgaben beschließen kann, deren Finanzierung von den Kassen übernommen werden muss. Bisher gehen wir davon aus, dass der Bund von seiner Sozialgesetzgebungskompetenz in Form der Regelung zur Qualität der Leistungserbringungen in Krankenhäusern umfassend Gebrauch gemacht hat und somit kein Spielraum für uns als Land verbleibt, eigene Pflegepersonalregelungen durch Verschärfungen zu verändern beziehungsweise außer Kraft zu setzen.
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals verabschiedet. Wir halten diese auf Bundesebene beschlossene Regelung für unzureichend, um dem Pflegenotstand wirksam zu begegnen.
Aber aus dieser politischen Bewertung erwächst keine rechtliche Gesetzgebungskompetenz für die Länder. Eine verbindliche Klärung dieser Frage ist notwendig. Erst auf einer soliden rechtlichen Grundlage lässt sich die weitere Diskussion zielgerichtet führen. Wenn die rechtliche Zulässigkeit geklärt ist, bleiben für uns von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einige inhaltliche Fragen offen. Macht es Sinn, sich in diesem Zusammenhang auf Pflegepersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung und Examen zu beschränken, anstatt über eine angemessene Fachkräftequote zu sprechen? Geht die Fraktion DIE LINKE davon aus, dass das Land Bremen die Kosten für das zusätzliche Personal übernehmen kann, wenn die Krankenhäuser dazu in den Verhandlungen nicht bereit sein sollten? Sie sehen, es gibt einige nicht geklärte Fragen.
In der Zwischenzeit werden wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen uns weiterhin auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass es eine bessere Personalausstattung und damit mehr Zeit für Patientinnen und Patienten geben wird. Für die Pflegeberufe bedeutet das konkret Verbesserungen bei der Ausbildung, den Arbeitsbedingungen und der Vergütung, sonst können wir den Pflegenotstand nicht lösen.
Von der GeNo als städtischem Klinikverbund erwarten wir, dass sie mit Hilfe des PflegepersonalStärkungsgesetzes die zusätzlichen Pflegestellen und Tarifsteigerungen über die Kostenträger finanziert und das umfassend nutzt, um sowohl die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten als auch die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Wichtig ist darüber hinaus, dass wir die Situation in der ambulanten Pflege und in der stationären Langzeitpflege nicht aus den Augen verlieren, denn wenn die Erneuerung in der Krankenhauspflege greift, drohen Sogwirkungen auf die Beschäftigen in den anderen Pflegebereichen, die die bestehenden Personalprobleme vor Ort weiter verschärfen werden. Weder dieser Antrag noch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz berücksichtigt diese Problematik. Ich glaube, wir brauchen eine grundsätzliche gesellschaftliche Auseinandersetzung
über die Art und Weise, wie eine Gesundheitsversorgung in diesem Land stattfinden soll und welchen Preis wir, die Patientinnen und Patienten, also wir alle, bereit sind, dafür zu zahlen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir bereits im September des vergangenen Jahres die erste Debatte zum Antrag der Fraktion der CDU „Ein neuer Impuls für Bremen – Machbarkeitsstudie für medizinische Fakultät in Auftrag geben“ geführt haben, liegen uns nach der Durchführung einer öffentlichen Anhörung die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz vor.
Diesen Empfehlungen wird sich meine Fraktion anschließen, sodass wir den Antrag der Fraktion der CDU abweisen und der Prüfung eines Konzeptes hinsichtlich der klinischen Phase gemäß der vorgelegten Meilensteinplanung durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz zustimmen werden. Die öffentliche Anhörung hat
aus meiner Sicht die Position unserer Fraktion bestätigt. Die Etablierung eines Medizinvollstudiums, eines der teuersten Studiengänge überhaupt, ist nicht notwendig. Die in Bremen vorhandenen Anknüpfungspunkte sowohl im wissenschaftlichen wie auch im medizinischen Bereich sprechen für eine Ausbildung in der klinischen Phase.
Die Ansiedlung einer klinischen Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten würde zu einer Stärkung des Gesundheitsstandortes Bremen führen. Um sich von anderen Standorten abzuheben, die Attraktivität eines Medizinstudiums in Bremen zu gewährleisten und einen innovativen und modernen bremischen Gesundheitscampus zu etablieren, sind aus unserer Sicht die richtigen Konzepte und ein integriertes Studium nötig, die auch die akademische Ausbildung in Heil- und Pflegeberufen sowie die Hebammenausbildung berücksichtigen.
Sie sehen, es besteht in diesem Zusammenhang durchaus die Möglichkeit, die Entwicklungen, die sich im Gesundheitssektor, in der Gesundheitswirtschaft und in den weiteren Ausbildungsberufen des Gesundheitswesens vollziehen, auch durch die Führung einer klinischen Medizinerinnen- und Medizinerausbildung zu verstärken. Aus einer Studie der Arbeitnehmerkammer geht hervor, dass mit 61 000 Menschen mittlerweile schon jeder Achte in Bremen im Bereich der Gesundheitswirtschaft arbeitet. Genau diese Schnittstellen müssen gut aufeinander abgestimmt sein.
Ich möchte nicht die komplette Debatte aus dem September wiederholen, aber lassen sie mich aus gesundheitspolitischer Sicht einige Punkte zur Debatte ergänzen: Der Mangel an Arbeitskräften im Bereich des Gesundheitssektors ist ein bundesdeutsches Problem. Egal, ob Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen und Entbindungspfleger, in Deutschland gab es 2017 rund 385 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, so viele wie niemals zuvor. Im Jahr 1990, nach der Wiedervereinigung, waren es rund 238 000 Ärztinnen und Ärzte.
Allein in den letzten Jahren ist die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte netto um rund 65 000 Ärztinnen und Ärzte gestiegen. Mit 4,1 Ärztinnen und Ärzten je 1 000 Einwohnern liegt Deutschland international in der Spitzengruppe, das heißt, auf Platz fünf von 29 OECD-Ländern. Doch warum entsteht der Eindruck eines Ärztemangels? Hier gibt es zwei Gründe zu nennen: Zum einen findet bei den Ärztinnen und Ärzten gerade ein Generationswechsel statt. Die neue Ärztegeneration legt zu Recht viel Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, sodass eine 50- bis 60-Stundenwoche, wie es in der Vorgängergeneration normal war, heute nicht mehr die Regel ist.
Zweitens: Obwohl in Deutschland mehr Ärztinnen und Ärzte je Einwohner vorhanden sind, sind es je Klinikpatient deutlich weniger. Hauptursache dieser Entwicklung sind zu hohe Fallzahlen und umfangreiche Leistungen in den vielen Kliniken. Ursachen hierfür sind wiederum starke Mengenanreize eines korrekturbedürftigen Fallpauschalensystems zur Finanzierung der Betriebskosten. Keiner dieser ausgeführten Ursachen kann durch mehr Ärztinnen und Ärzte entgegengewirkt werden.
Haus- wie Facharztexperten und auch die Notaufnahmen der Kliniken werden vielfach mit medizinisch unnötigen Patientenkontakten verstopft, sodass oftmals für ernsthaft erkrankte Patientinnen und Patienten zu wenig Zeit und Raum zur Verfügung steht. Aber auch dieses Thema haben wir bereits miteinander debattiert. Was eine kritische Entwicklung darstellt, ist, dass rund 90 Prozent aller Facharztanerkennungen in einem spezialisierten Bereich erfolgen und lediglich 10 Prozent einen Abschluss als Generalist, also als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner erreichen.
Vor diesem Hintergrund sollte eine zukünftige medizinische Ausbildung in Bremen die tatsächlichen Bedarfe für das Land Bremen abdecken, das heißt Kinderheilkunde, Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Schmerzmedizin, Versorgungsforschung, Medizin des Alterns, Prävention sowie psychosomatische Medizin, um nur einige mögliche Felder zu nennen. Zudem sind die meisten Ärztinnen und Ärzte dort tätig, wo sie am wenigsten benötigt werden: In wohlhabenden, überversorgten Stadtteilen und das zum Nachteil der Versorgung in sozial schwächeren Stadtteilen.
An dieser Stelle muss die kassenärztliche Vereinigung stärker ihrem Auftrag nachkommen und eine kleinräumigere Bedarfsplanung für unser Bundesland durchführen,
um dadurch festgestellten Fehlentwicklungen mit den geeigneten Instrumenten, das Zauberwort wären in diesem Zusammenhang beispielsweise Vergütungsanreize, entgegenzuwirken. Ich glaube,
wir würden die medizinische Versorgung nachhaltiger und schneller verbessern, wenn wir zunächst die aufgezeigten Strukturprobleme, also die Fehlverteilung und die Fehlanreize beseitigen und parallel Lösungswege einschlagen wie Arbeiten in Teams, medizinische Versorgungszentren, Delegation von Aufgaben an andere Gesundheitsberufe, Wieder- und Quereinsteigerprogramme und natürlich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um nur einige Möglichkeiten aufzuzählen.
Ich komme zum Ende meiner Rede, daher möchte ich an dieser Stelle auf die finanziellen Auswirkungen zu sprechen kommen, denn auch dieser Aspekt spielt bei dem Abstimmungsverhalten meiner Fraktion eine wichtige Rolle. Finanzmittel sind eine wichtige begrenzte staatliche Ressource, die nachhaltig eingesetzt werden muss. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht über unterschiedliche Kostenschätzungen streiten. Unabhängig davon, ob die Implementierung eines Medizinvollstudiums zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 50, 90 oder gar 120 Millionen Euro per annum kostet, diese Finanzmittel haben wir nicht.
Wir haben gestern ohne die Berücksichtigung eines Medizinvollstudiums den Wissenschaftsplan 2025 beschlossen. Das heißt, die dazu benötigten zusätzlichen Mittel müssen irgendwo herkommen und dürfen nicht einfach von anderen Fachbereichen abgezogen werden
oder so wichtigen Entwicklungen wie beispielsweise dem Schul- oder Kitaausbau oder der Stärkung der Kulturlandschaft im Land Bremen entgegenstehen. Nein, das geht so nicht. Auch wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der CDU die zusätzlichen Finanzmittel, die Bremen ab 2020 bekommt, bekanntlich zu 100 Prozent in die Schuldentilgung stecken.
Also noch einmal die Frage: Mit welchen Mitteln wollen Sie dieses Projekt finanzieren? Vor diesem Hintergrund bin ich bereits jetzt auf die Ergebnisse des Konzepts hinsichtlich der klinischen Phase der Machbarkeitsstudie gespannt und freue mich auf die weiteren Diskussionen zu diesem Thema. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD haben gemeinsam zwei Anträge formuliert, um die Nutzung aller Bibliotheken auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu ermöglichen. Der erste Antrag bezieht sich auf öffentliche Bibliotheken, daher möchte ich meinen ersten Redebeitrag nutzen, um Ihnen diesen Antrag mit dem Titel „Open-Library-Konzept für das Land Bremen – neue technische Möglichkeiten nutzen“ vorzustellen.
Warum ist dieses Thema so wichtig für unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Weil Bibliotheken wichtige Kulturträger sind. Ihr öffentlicher Auftrag liegt in der Vermittlung von Wissen und Kultur. Heutzutage sind Bibliotheken mehr als nur ein Ort, an dem Bücher ausgeliehen werden. Eine Bibliothek stellt eine kulturelle Begegnungsstätte für Jung und Alt dar, einen Ort, an dem Literatur, Kunst und Kultur direkt erlebt werden, und vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens ist sie ein entscheidender Bildungsort. Auch gehören Bibliotheken zu den wenigen kulturellen Einrichtungen, die für die Besucherinnen und Besucher kostenfrei sind und in denen kein Verzehrzwang vorhanden ist. Gerade vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Eltern mit Kindern, um nur einige Nutzerinnen- und Nutzergruppen zu nennen,
ist es unter der Woche oftmals nicht möglich, die Angebote öffentlicher Bibliotheken wahrzunehmen. Eine Möglichkeit, dies zu ändern, wäre die Nutzung des Open-Library-Konzeptes.
In Schweden und Dänemark ist das Konzept der offenen Bibliotheken bereits seit einigen Jahren verbreitet. Es bezeichnet Bibliotheken, die zu gewissen Zeiten oder gar rund um die Uhr ohne die Anwesenheit von Bibliothekspersonal geöffnet haben. Auch die Stadtbibliothek Bremen möchte mit ihrer Idee der Open Library die Vorzüge der Digitalisierung vorbildlich im Sinne der Kundinnen und Kunden umsetzen, sodass die Stadtbibliothek Bremen bereits die Voraussetzungen für den Einsatz dieses Konzeptes an zwei Standorten in Bremen prüft.
Besonders freue ich mich, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek Bremen in der Zwischenzeit – der Antrag wurde ja schon vor einiger Zeit abgegeben – soweit mit dem Thema auseinandergesetzt haben, dass Mitte März das erste Projekt in der Stadtbibliothek in der Vahr an den Start geht.
Diese Bemühungen gilt es auch vonseiten der Politik weiterhin zu unterstützen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in meinem zweiten Redebeitrag auf den Antrag zu den Öffnungszeiten an der Universitätsbibliothek eingehe, möchte ich noch zwei Anmerkungen zu den vorhergehenden Redebeiträgen machen.
Zum einen zu Herrn Rohmeyer: Sie haben natürlich Recht, unser erster Antragsentwurf in diesem Bereich, für öffentliche Bibliotheken, ging davon aus, dass man versucht auf Bundesebene eine Initiative zu erreichen, um das Arbeitszeitgesetz so zu verändern, dass auch Stadtbibliotheken an Sonntagen öffnen können. Dieses ist mir leider nicht gelungen und wir haben uns jetzt auf diesen Kompromiss einigen können, der schon Mal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, indem die Stadtbibliothek in einem Testverfahren so genutzt werden kann, dass die vorhandene Infrastruktur auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung steht. Deswegen kann ich den Eindruck, der entstanden ist, verstehen, dass der abgegebene Antrag vielleicht nicht weitreichend genug ist. Da gebe ich Ihnen Recht, der entspricht in Gänze auch nicht meinen Vorstellungen, aber es ist eine Verbesserung zum Status Quo.
Zu Frau Runge, Verzeihung, Frau Strunge wollte ich sagen, natürlich haben wir oder habe ich im Vorfeld Gespräche mit der Leiterin der Stadtbibliothek auch über die Ideen und Anstrengungen geführt, – –.
Auf so einen Quatsch gehe ich jetzt nicht ein, ich weiß, es ist schon spät.
Trotzdem haben dort Gespräche stattgefunden und natürlich ist auch diese Initiative, die Ihnen jetzt vorliegt, nicht ohne vorherigen Austausch mit der Stadtbibliothek erfolgt.
Zu dem Punkt Abbau von Arbeitsplätzen möchte ich noch einmal unterstreichen, dass mit dem Open-Library-Konzept, überhaupt nicht der Ge
danke verfolgt werden soll, Arbeitsplätze abzubauen, weder in der Stadt- noch in der Universitätsbibliothek. Wie Sie richtig ausgeführt haben, besteht in anderen Ländern eher die Erfahrung, dass der Aufwand ein wenig steigt, da nach Zeiten, in denen kein Personal vor Ort ist, das Einräumen, das Sortieren der Bücher und dergleichen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss.
Kommen wir zu den Universitätsbibliotheken: Als ich nach Bremen gezogen bin, bin ich wirklich vom Glauben abgefallen, als ich mitbekommen habe, dass die Universitätsbibliothek am Sonntag nicht geöffnet hat. Das war mir so nicht bekannt. Ich habe in Kiel studiert, da hat die Universität werktags von 9 bis 22 Uhr und am Sonntag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Ich habe in Freiburg die Universitätsbibliothek kennenlernen dürfen, die hat an jedem Tag von 7 bis 24 Uhr geöffnet, also auch am Sonntag von 7 bis 24 Uhr.
Dann bin ich in Bremen angekommen und musste feststellen, dass die Universitätsbibliothek sonntags geschlossen hat und das, obwohl ich als Studierender natürlich auch die Sonntage gern nutzen wollte, um in Ruhe zu lernen und um auf die Wissensinfrastruktur zugreifen zu können, die Präsenzbibliotheken durchaus haben, da man nicht alle Bücher und alle Informationen ausleihen und entnehmen kann, sondern man manchmal gezwungen ist, für ein, zwei Werke vor Ort zu bleiben. Und das muss doch auch an einem Sonntag möglich sein.
Aktuell wurde angemerkt, dass die erste Phase eines Projektes an der Universitätsbibliothek stattgefunden hat. Herr Gottschalk hat gerade davon berichtet. Auch ich war zugegen, habe mich an einem Sonntag hinbegeben und mir angeschaut, was dort los war.
Danke, Herr Präsident.
Die Nutzung der Universitätsbibliothek an einem Sonntag muss möglich sein. Herr Gottschalk hat darauf schon verwiesen. Ich war vor Ort, habe mir das angesehen und habe auch feststellen können, dass dort ein großer Zuspruch seitens der Studierenden entstanden ist, die diese neuen zusätzlichen Öffnungszeiten sehr begrüßt haben und eine Verstetigung – beziehungsweise die ein, zwei, die ich noch gekannt und mit denen gesprochen habe –, begrüßt haben. Von daher kann ich diesen Antrag nur befürworten und hoffe, wie gesagt, dass das der erste Schritt in eine Richtung ist, in der wir Bibliotheken 24 Stunden nutzen können.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich darauf hinweisen, dass Öffnungszeiten von Bibliotheken nicht nur in diesem Jahr von mir thematisiert worden sind, sondern auch schon durch meine Vorgängerin Kirsten Kappert-Gonther oder davor durch Carsten Werner, damals ebenfalls kulturpolitischer Sprecher, haben wir Grüne versucht, dieses Thema in den vorherigen Legislaturperioden voranzutreiben und umzusetzen.
Einen kleinen Schritt haben wir jetzt geschafft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem ersten Redebeitrag möchte ich zunächst auf das Konzept des Senats eingehen und dann im zweiten Redebeitrag über die Anträge sprechen. Nachdem die Bremische Bürgerschaft im Dezember 2017 den Senat aufgefordert hat, ein Konzept zur Einrichtung einer Hebammenvermittlungsstelle unter der Beteiligung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie der Deputation für Soziales, Jugend und Integration zu erstellen, liegt uns nun das Konzept des Senats unter dem Titel „Hebammenvermittlungsstelle zur besseren Versorgung und Vernetzung einrichten“ vor, welches drei Hauptbestandteile umfasst.
Zunächst, Sie haben es gerade genannt, die Einrichtung einer digitalen Plattform für eine Hebammenvermittlung. Ziel dieser digitalen Plattform ist natürlich die bessere Erreichbarkeit von freiberuf
lichen Hebammen und das Aufzeigen des differenzierten Angebots der Hebammenleistungen, stadtteilbezogen und natürlich auch mehrsprachig.
Zweitens die Errichtung einer flankierenden Telefonvermittlung und Beratung durch eine Hebammensprechstunde, in der Frauen und Paare im persönlichen Telefonkontakt Informationen erhalten und Nachfragen stellen können, besonders auch in dem Fall, in dem die Suche nach Hebammen erfolglos war.
Drittens die Entwicklung eines Pilotprojekts quartiernahe Hebammenzentren. Durch die Bildung eines Hebammenzentrums können Hebammenhilfe im Team erbracht, geregelte Freizeit aufgrund von Vertretungsregelungen sichergestellt werden und Synergien beim Qualitätsmanagement sowie geringe Wegezeiten führen zu einer strukturellen Entlastung der Hebammen und ermöglichen es Ihnen, mehr Familien zu betreuen.
Das heißt, direkt in einem Stadtteil können niedrigschwellig Paare und Frauen angesprochen werden beziehungsweise Hilfe finden. Daher ist es durchaus eine Verbesserung der Situation, wenn man solche Dinge vorantreibt und umsetzt. Das sind wichtige und richtige Schritte, um die Versorgung von betroffenen Menschen transparent und niedrigschwellig zu gestalten. Sie sehen, die Belange der Hebammen und der Entbindungspfleger sind den Fraktionen der Koalition sowie dem Senat ein wichtiges Anliegen, und auch die Senatorin für Gesundheit kann gleich noch einmal zum Stand der einzelnen Punkte, die ich aufgezählt habe, informieren.
Trotz dieses guten Konzepts muss festgehalten werden, dass wir in ganz Deutschland einen Hebammenmangel feststellen können und aktuell auch noch nicht einer eins-zu-eins-Betreuung gerecht werden, was mein persönlicher Wunsch wäre. Ein Blick in die Statistik erläutert aber auch, woher diese Schwierigkeiten rühren. Wurden im Jahr 2011 laut Statistischem Bundesamt in Deutschland etwa 660 000 Babys geboren, waren es 2016 fast 800 000. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Hebammen, die in den Krankenhäusern arbeiten, gestiegen, und zwar auf 9 300. Ein Drittel von ihnen arbeitet aber in Teilzeit, das ist wohl wahr. Auch von den mehr als 13 000 freiberuflichen Hebammen arbeiten viele in Teilzeit.
Doch nicht nur die erfreulichen höheren Geburtszahlen haben den Bedarf an Hebammen gesteigert,
sondern es herrscht auch bei der Vor- und Nachsorge ein enormer Hebammenmangel. Laut des Spitzenverbands der Krankenkassen sind die Leistungen der Hebammen in den Jahren 2008 bis 2016 um 60 Prozent gestiegen. Statt sechs Besuchen statten Hebammen den Müttern nach der Geburt mittlerweile etwa zwölf Besuche ab, was auch kein Wunder ist, denn in Zeiten, in denen junge Eltern sich in Städten befinden, fernab von der eigenen Familie, sind sie mehr und mehr auf fremde Hilfe angewiesen. Dass die Großmutter oder vielleicht die eigene Mutter oder der Vater mit Tipps und Rat und Tat zur Seite stehen, ist in der modernen oder in der heutigen Zeit selten gegeben.
Daneben möchte ich auch noch einmal die Aufmerksamkeit auf unsere spezielle Struktur im Bundesland richten. Wir sind abhängig von unserem Nachbarn Niedersachsen, denn Sie haben es auch angesprochen, Frau Bernhard, die Schließung von Geburtskliniken im niedersächsischen Umland übt zusätzlichen Druck auf die Versorgung in Bremen und Bremerhaven aus.
Jede dritte Schwangere, die in Bremen entbindet, kommt aus Niedersachsen. Laut der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft ist die Zahl der Kliniken mit Geburtshilfestationen von 107 auf aktuell 70 gesunken. An dieser Stelle muss der Senat seine Gespräche mit den Vertretern aus Niedersachsen und dem Kommunalverbund Bremen-Niedersachsen noch weiter verstärken, sodass diese Herausforderung gemeinsam, wie in anderen Bereichen auch, gemeistert werden kann.
Ich möchte es hierbei belassen und werde auf die Anträge in der zweiten Runde eingehen. – Dankeschön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde
durch die Redebeiträge deutlich, zu wenig Hebammen, gestiegene Betreuungs- und Informationsbedarfe seitens der Eltern, eine zunehmende Arbeitsverdichtung und zusätzlicher Stress für die vorhandenen Hebammen, die kaum mehr Zeit haben, eine angemessene Pause zu nehmen, um dabei nicht die Betreuung der werdenden Mütter aus den Augen zu verlieren. Deswegen gilt an dieser Stelle erstens, den Hebammen Dank auszusprechen, da sie täglich pflichtbewusst und unter hohen persönlichen Anstrengungen ihre Arbeit verrichten. Zweitens glaube ich, es wurde auch deutlich, dass die Nöte und Sorgen in der Politik auch parteiübergreifend angekommen sind und wir gemeinsam daran arbeiten, die Situation zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund hat sich die senatorische Behörde für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz nicht nach dem Vorlegen des Konzepts ausgeruht, sondern hat in der Zwischenzeit weitergearbeitet, um auf aktuelle Geschehnisse zu reagieren. Es wurde der Arbeitskreis Geburtshilfe mit Vertretern und Vertreterinnen aus den Kliniken, den Berufsverbänden, den Krankenkassen und der Behörde selbst eingesetzt. Darin werden gemeinsam Lösungen entwickelt, beispielsweise indem Kurse für beruflichen Wiedereinstieg stärker fokussiert werden, indem die Thematiken Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Vergütung im Fokus stehen, bei denen auch beispielsweise der Bereich technische Unterstützung oder die stärkere Nutzung von technischer Unterstützung Vorrang hat. Bestimmt kann die Gesundheitssenatorin hier gleich auch über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte der Arbeitsgruppe berichten.
Ein Großteil der geforderten Beschlusspunkte, wenn wir zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE kommen, befindet sich bereits in Planung oder in der Umsetzung oder ist nicht in der Zuständigkeit des Senats. Daher lehnen wir den Antrag unter Tagesordnungspunkt 52 zu.
Lehnen wir ab. Liebe Kollegen, darf ich meine Rede bitte selbstständig führen? Vielen Dank.
Alles gut. Noch einmal zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 52 lehnen wir ab, und wir stimmen, so wie es der Kollege Herr Bensch und die Kollegin Frau Dehne auch schon geäußert haben, dem ersten und zweiten Beschlusspunkt des Tagesordnungspunktes 74 zu.
Nein, es zeigt sich, dass wir kurzfristig und gemeinsam daran interessiert sind, wie ich ausgeführt habe, auch fraktionsübergreifend daran zu arbeiten, dass sich die Situation verbessert. Das ist ein Beispiel wie es auch kurzfristig gelingen kann.
Das ist doch zu loben, weil wir hier alle zusammensitzen, um die Geburtshilfe beziehungsweise die Situation in der Gesundheitsbranche zu verbessern, und das auch nicht nur bei der Geburtshilfe, sondern auch im Bereich der Pflege oder der Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte.
Wir sehen, die ersten Schritte wurden gemacht. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir durch die Umsetzung des Konzepts sowie der Empfehlung des Arbeitskreises Geburtshilfe die Strukturen weiter verbessern und uns verstärkt um den Nachwuchs in diesem Bereich kümmern. Die ersten Schritte wurden beispielsweise auch durch die Akademisierung der Hebammenausbildung ab 2020 sowie der Schaffung von zusätzlichen Kursen auch in Bremerhaven mit 20 neuen Ausbildungsstellen geschaffen. Nun lassen Sie uns auch weitere Schritte gehen, um die Situation zu verbessern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, die wichtigsten Punkte zu dieser Debatte wurden gesagt. Die umsatzsteuerliche Gleichstellung von gedruckten Büchern und EBooks, zu der von der SPD und den Grünen der Antrag eingereicht worden ist, gilt es zu vollziehen. Für Bücher und Zeitschriften – es wurde auch schon dargelegt – gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. E-Books auf der anderen Seite sind immer noch von der Vergünstigung der Umsatzsteuer ausgenommen. Auf europäischer Ebene wurde das Problem jetzt angegangen. Der Rat der Europäischen Union hat 2018 eine Änderungsrichtlinie auf den Weg gebracht, sodass die einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine Anpassung durchzuführen, das heißt auf den Kauf von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf elektronischem Weg einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu erheben.
Vor diesem Hintergrund werden wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Antrag natürlich zustimmen und den Senat bitten, sich auf Bundesebene für eine umsatzsteuerliche Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books mit ermäßigten Sätzen einzusetzen und würden uns über die weitere Unterstützung der anderen Fraktionen freuen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD haben gemeinsam eine Große Anfrage mit dem Titel „Mehr Gesundheitsschutz und Prävention durch Drugchecking?“ eingereicht und nun liegen die Antworten des Senats vor. Vorweg, meine Fraktion hätte gern einen verbindlichen Antrag, inklusive eines Modellvorhabens, zu diesem Themenkomplex eingebracht. Doch leider war dies mit unserem Koalitionspartner nicht möglich. Nun können wir wenigstens über diese Große Anfrage diskutieren.
Theoretisch könnte ich mich an dieser Stelle kurz fassen, denn die Antworten des Senats lassen sich aus meiner Sicht wie folgt zusammenfassen: Ja, durch Drugchecking ist mehr Gesundheitsschutz und mehr Prävention möglich. Ich möchte den Skeptikerinnen und Skeptikern unter Ihnen gern aufzeigen, wie der Gesundheitsschutz und die Prävention durch dieses Instrument gestärkt werden.
Risiko- beziehungsweise Schadensminimierung für Konsumierende sind insbesondere auch deshalb durch Drugchecking-Angebote möglich, da illegale Drogen wie zum Beispiel MDMA, Kokain oder auch Heroin ausschließlich auf dem Schwarzmarkt erhältlich sind und es derzeit keine legalen Möglichkeiten gibt, etwas über den Wirkstoffgehalt, die
Zusammensetzung sowie die Dosierung zu erfahren. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Wirkstoffgehalt von Heroin variiert zwischen drei und 46 Prozent, so dass verstärkt die Gefahr einer Überdosierung besteht. Hier kann Drugchecking als modernes drogenpolitisches Instrument genutzt werden, wie die erfolgreichen Einsätze dieses Instruments in der Schweiz oder in Österreich aufzeigen.
Die Beratung sollte dabei immer im Sinne einer allgemeinen Suchtberatung erfolgen, also auch über die grundsätzlichen Gefährdungen durch das Suchtmittel informieren und über die Aspekte der Gefährdung durch Abhängigkeit und schädliche Langzeitfolgen aufklären. Dabei muss die Einsetzung des Instruments des Drugchecking in das bestehende Suchthilfesystem erfolgen, so dass die Beratungsstellen nach Testung der Substanz aktuell über im Umlauf befindliche Substanzen informieren können. Bestehende Beratungsstellen in der Schweiz oder in Österreich bieten zum Beispiel umfangreiches und aktuelles Informationsmaterial, Datenbanken und aktuelle Warnhinweise zu neuen, im Umlauf befindlichen und akut gefährlichen, psychoaktiven Substanzen an. Alle diese Informationen sind auch auf ihren Internetpräsenzen nachlesbar.
Durch zum Beispiel mobile Drugchecking-Angebote an Informationsständen, vor öffentlichen Partys oder an verschiedenen Standorten, werden gezielt unterschiedliche Zielgruppen angesprochen, die sonst für die Drogenhilfe schwer erreichbar sind. Dabei handelt es sich vor allem um junge, volljährige Menschen, die zum Sport gehen und auf ihre Ernährung achten, jedoch über die Gefahr von Drogen nur ungenügend informiert sind und daher aus Unwissenheit und Leichtsinn ihr Leben unnötig in Gefahr bringen.
Es gibt Möglichkeiten, diese Zielgruppen besser zu schützen, aber aus mir unverständlichen Gründen wird dieses moderne drogenpolitische Instrument abgelehnt. Das verstehe ich nicht. Aber vielleicht können mir dies die Skeptikerinnen und Skeptiker des Drugcheckings verständlich machen. Ich wiederhole: Eine moderne Drogenpolitik besteht aus Prävention, Intervention und Wissensvermittlung.
Also genau das, was durch Drugchecking erreicht wird. Aber leider findet in der Drogenpolitik in Deutschland gerade das Gegenteil statt. Und dies ist nicht nur meine persönliche Meinung, in Bezug auf Drugchecking ist der weitaus überwiegende
Teil der Suchthilfe- und Drogenberatungsstellen in Bremen und Bremerhaven, die zu diesem Thema befragt wurden, gleicher Meinung: Drugchecking ist sinnvoll.
Auch die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Drugchecking-Projektes würde wichtige Daten zu Konsumgewohnheiten, Prävalenzen und der aktuellen Marktsituation liefern, die wiederum für die Präventionsarbeit genutzt werden könnten.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich ein großes Lob an die senatorische Behörde für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz aussprechen, die verstanden hat, dass eine moderne Drogenpolitik durch Drugchecking sinnvoll ist, den Gesundheitsschutz erhöht und die Prävention stärkt.
Dieses Verständnis würde ich mir auch von den verantwortlichen Personen aus den senatorischen Behörden für Justiz und Inneres wünschen. Ich hatte gehofft, dass bis zum heutigen Tage das Rechtsgutachten der Berliner Justizbehörde zu diesem Thema veröffentlicht sein wird. Doch dies wird wohl erst in einigen Wochen der Fall sein. Jedoch habe ich die Hoffnung, –
ich komme zum Ende – dass die Bewertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dies bestätigen wird und damit Drugchecking unter der aktuell gegebenen Rechtslage auch durchführbar ist.
Vielleicht schafft es ein solches Gutachten auch, dass die verantwortlichen Personen in den senatorischen Behörden für Justiz und Inneres eine Neubewertung der eigenen Position vornehmen, so dass sich zukünftig auch der gesamte Senat für eine moderne Drogenpolitik und für Initiativen im Bundesrat stark machen kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern noch einmal ein, zwei Punkte aufgreifen, die in der Diskussion gefallen sind, und aus meiner Sicht nicht die komplette Wahrheit in dieser komplexen Sachlage widerspiegeln.
Es gibt Studien aus den Niederlanden die aufzeigen, dass durch Drugchecking die Einnahme hinausgezögert werden oder es sogar zu einer Nichteinnahme führen kann. Das liegt einfach daran, dass diese Menschen, die gegebenenfalls auch in einer Situation, in der Gruppenzwang herrschen kann, die Möglichkeit haben, sich diesem Gruppenzwang zu entziehen. Sie können Drugchecking-Angebote, wie jetzt in diesem Fall mobiler Art, nutzen, um sich dann noch einmal Gedanken zu machen.
Wie ich das auch schon in meinem ersten Redebeitrag dargestellt habe, geht es zudem nicht nur um die reine Bewertung welches Material, wie gut ist der Stoff, sondern es geht dort wirklich um eine Beratung, die stattfindet und die über Gefahren, über Probleme und dergleichen informiert. Dieses Gespräch führt natürlich zu einem Umdenken. Das ist ganz wichtig, noch einmal herauszuarbeiten.
Sie haben vollkommen Recht, es gibt einen Unterschied zwischen mobilem und stationärem Drugchecking und auch die Qualität der Informationen ist unterschiedlich. Bei dem stationären haben wir ein Labor, in dem wirklich tiefgehende Analysen und Untersuchungen durchgeführt werden. Bei dem mobilen geht es eher um die Gefahrenabwehr, den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer. Es sind zwei unterschiedliche Elemente, aber beide Elemente haben in den Ländern, in denen sie ausgeführt oder genutzt worden sind gezeigt, dass es eine Stärkung des Gesundheitsschutzes zur Konsequenz hat. Über solche Tatsachen kann man nicht einfach hinweggehen.
Deswegen komme ich zu meinem dritten oder vierten Punkt: Die ablehnenden Redebeiträge in der ersten Runde kennzeichneten sich vor allem durch Ausdrücke wie glauben, hoffen, schätzen. Um genau dieses Bauchgefühl loszuwerden, war unser Ansinnen, ein Modellprojekt durchzuführen, das wissenschaftlich begleitet wird. Das hätte natürlich
eine Datenlage geschaffen, um genau diese Argumente auf eine Sachebene zu führen und darüber ohne Gefühle, ohne Glauben, sondern auf Basis von richtiger Evidenz zu diskutieren.
Kosten: Ich finde es, wenn es um Gesundheitsschutz und Prävention geht, ein bisschen schwierig über Kosten zu reden. Auch darüber war der Input Ihrerseits sehr verkürzt, denn es entstehen nicht nur Kosten durch Menschen die Drogen nehmen, sondern auch im bestehenden System entstehen aufgrund der Behandlung von drogenkranken Menschen ganz hohe Kosten, die es jetzt auch ohne Drugchecking gibt. Die Konsequenzen der Einnahme von Drogen die verunreinigt sind, Frau Dehne hatte einige Effekte gerade aufgezeigt – –.
Ich war bei den Kosten. Bei den Kosten ist es die Tatsache, auch aktuell fallen Kosten für die drogenabhängigen Menschen an. Verunreinigte Drogen und Substanzen, die aktuell oft genommen werden führen dazu, dass erhöhte Kosten, ausgelöst durch Schlaganfälle oder Krämpfe infolge dieses Drogenkonsums, das Gesundheitswesen oder die Versicherungen treffen. Durch Drugchecking würde dieses Problem beseitigt.
Ich bin der ganz großen Überzeugung, dass Menschen, die über ein Wissen verfügen, welche unschönen Dinge in diesen Drogen enthalten sind, mit klarem Geistesverstand zu diesen Drogen sagen: Nein, danke! Das ist meine Position.
Deswegen wiederhole ich, in der modernen Drogenpolitik geht es um Prävention, Intervention und Wissensvermittlung. Wenn dieses Wissen vorhanden ist, sind Menschen, heranwachsende Menschen, auch in der Lage zu sagen: Nein, Drogen sind schlecht, ich nehme keine Drogen. Das ist mein Ansinnen und das ist die Idee, die hinter Drugchecking steht. Nicht, um das zu verharmlosen, um eine Zunahme des Konsums zu wünschen, nein, es geht um den Gesundheitsschutz, um die Prävention. Das bitte ich zu berücksichtigen.
Natürlich steigt die Angst einer Nutzung, das habe ich gesagt, wenn die Drogenpolitik darin besteht zu kriminalisieren, zu verbieten, und mit dem Zeigefinger zu mahnen und nicht auf Aufklärung, auf Wissensvermittlung basiert. Deswegen muss ein Umschwung stattfinden, damit durch diese moderne Art der Drogenpolitik, nämlich durch Informationsvermittlung eine abschreckende Wirkung entfaltet werden kann.
Daher sind solche Modellprojekte notwendig und wichtig und ich hoffe, dass wir solche Projekte spätestens in der nächsten Legislaturperiode auf den Weg bringen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ja, unser Liebesverhältnis! Wir diskutieren ja heute die Große Anfrage zum Thema „Museen sind unser kollektives Gedächtnis – wie ermöglichen wir einen Zugang für alle?“. Die Antworten des Senats liegen uns vor. Vorweg: Eine wichtige Aufgabe der Kulturpolitik besteht natürlich darin, die kulturelle Teilhabe von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es unterschiedliche Ziele, Wege und Vorstellungen. Welcher Gedanke liegt dieser Großen Anfrage zugrunde? Ich sage es Ihnen. Wenn der Besuch eines Museums keinen Eintritt kostet, werden viele neue Besucher diese Einrichtungen aufsuchen und, voilà, damit ist das Ziel der kulturellen Teilhabe erreicht.
Die inzwischen vorliegenden Auswertungen von wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesen Themenbereichen zeigen allerdings, dass es bei der Einführung von freiem Eintritt zwar kurzfristig
zu einer Steigerung der Zuschauer- beziehungsweise Besucherzahlen kommt, diese mittelfristig aber wieder zurückgehen. Bei freiem Eintritt kommen mehr spontane Wiederholungsbesucher, und die Verweildauer wird kürzer. Es gibt aber keine Auswirkungen auf die Vielfalt der Besucher. Auch möchte ich Sie an der Erfahrung eines bremischen Museums teilhaben lassen, welches das Projekt „freier Eintritt“ an einem Tag in der Woche bereits erprobt hat. Was war die Konsequenz? Kamen mehr und vor allem neue Besucher aus Bremen in das Museum? Nein, vielmehr wurde dieses Angebot beispielsweise von Touristikreiseanbietern als Chance genutzt, um den Gewinn ihres Geschäfts mit Tagesreisen nach Bremen zu verbessern.
Sie sehen, die gewünschten Effekte können hier mit einem freien Eintritt nicht erfüllt werden, denn gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Unabhängig von dieser Erfahrung müssten die Kosten für das Projekt „freier Eintritt“ durch das Land Bremen übernommen werden. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass bei Einbezug aller vom Senator für Kultur geförderten Museen mit einem Refinanzierungsbedarf in Höhe von mindestens 55 000 Euro per anno gerechnet werden muss. Entsprechende Haushaltsanträge sind mir bisher jedenfalls nicht bekannt. Auch ist mir nicht begreiflich, warum Menschen, die sich einen Eintritt in Kultureinrichtungen, in Museen leisten können und damit auch gern einen Beitrag zur Finanzierung der hiesigen Kulturlandschaft leisten, keinen Eintritt zahlen sollen. Ich verstehe es nicht.
Als vielversprechendere Alternative zum Instrument „freier Eintritt“, um eine breitere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, gilt die Einstellung von sogenannten Outreach-Referenten beziehungsweise Kulturreferenten. In Berliner Museen wird dieses Konzept bereits angewendet. In Bremen findet dieses Konzept auch aktuell durch die 360-Grad-finanzierten „Referenten für gesellschaftliche Vielfalt“ statt. Die haben wir im FockeMuseum, in der Kunsthalle, die haben wir in der Stadtbibliothek und auch im Theater Bremen. Ich bin der Ansicht, dass, um wirklich kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, eine massive Investition in die Vermittlung der kulturellen Bildung notwendig ist. Das ist eine Aufgabe, die nur über bestehende Ressortgrenzen hinaus angegangen werden kann. Kultur, Kinder und Bildung müssen gemeinsam dieses Thema bearbeiten und finanzieren.
Aufgrund der kurzen Zeit, die ich hier habe, leider nicht!
Zurück zu meiner Rede: Also Kultur, Kinder und Bildung müssen gemeinsam diese Themen bearbeiten und finanzieren. Um es auch für Sie noch einmal greifbar zu machen, möchte ich hier das Beispiel des kek-Kindermuseums nennen, das eine herausragende Arbeit in der Vermittlung von kultureller Bildung leistet.
Doch scheint dies nur die senatorische Behörde für Kultur verstanden zu haben. Obwohl vornehmlich Kindergärten oder Schulklassen diese Einrichtung aufsuchen und hier für Kultur begeistert werden, findet keinerlei Unterstützung und Förderung aufseiten der senatorischen Behörde für Kinder und Bildung statt, obwohl kulturelle Bildung ein so wichtiges Anliegen von uns allen ist. Diese Jugendlichen und Kinder, die heranwachsen und an die Museen herangeführt werden, das sind die Erwachsenen von morgen, die nicht nur Museen besuchen werden, sondern auch andere Kultureinrichtungen wie beispielsweise das Theater Bremen, lieber Herr Kollege Rohmeyer. Also statt Geld für Zuschauerbefragungen auszugeben, sollte dieses Geld besser in die kulturelle Bildung investiert werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, und die SPD-Fraktion haben gemeinsam einen Antrag mit dem Titel „Solidarische Ökonomie“ eingebracht. Ich möchte nicht verhehlen, dieser Antrag lässt mein grünes Herz höherschlagen. Im Folgenden möchte ich Ihnen aufzeigen, warum.
Nicht nur die technischen Entwicklungen verändern die Art und Weise unseres Wirtschaftens, sondern auch neue gesellschaftliche Vorstellungen, Genossenschaftsmodelle, Gemeinwohlökonomie und solidarische Ökonomie erhalten einen immer größeren Stellenwert. In den vergangenen Jahren hat sogar die Europäische Kommission auf Initiative des Europäischen Parlaments ausdrücklich die Förderung der sozialen und solidarischen Ökono
mien zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und zu hochwertigen Dienstleistungen aufgenommen. Damit wird also der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischen klassischer Gewinnorientierung und einer Non-Profit-Ausrichtung ein wachsender Bereich wirtschaftlicher Selbstorganisation existiert, in dem soziale und ökologische Ziele mit unternehmerischer Selbstverständlichkeit verbunden werden.
Bei diesen Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen oder Stiftungen steht das Ziel der Gemeinwohlsteigerung im Vordergrund und nicht die Steigerung des Shareholder Values. Das erfreut natürlich das grüne Herz. Die Messung dieser Effekte kann durch die Erstellung von Gemeinwohlbilanzen erfolgen, welche eine Betrachtung aller Aktivitäten dieser Akteure aus einer 360-Grad-Perspektive ermöglicht und sich mit Fragestellungen befasst wie: Wird die Menschenwürde geachtet? Wird soziale Gerechtigkeit gefördert? Wird ökologische Nachhaltigkeit sichergestellt? Wie transparent, solidarisch oder demokratisch werden unternehmerische Ziele erreicht? Welche Auswirkungen haben wirtschaftliche Aktivitäten auf die allgemeine Lebensqualität heute und morgen? Durch eine solche mehrdimensionale Betrachtung kann auch Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent sein, in welchen Bereichen diese Akteure eine Überfüllung von Mindeststandards erbringen. Daher gilt es für die Erstellung von Gemeinwohlbilanzen zu werben und diese auch öffentlich zu würdigen.
Wie durch die Antwort des Senats in der Fragestunde im März 2018 deutlich wurde, sind die Potenziale für die Neugründungen von Genossenschaften sowie anderen solidarisch wirtschaftenden Unternehmungen im Land Bremen noch nicht ausgeschöpft. Eine genaue Bestandsaufnahme der Situation dieses Sektors gibt es für das Land Bremen bislang nicht. Hier gibt es noch Evaluations- und vor allem auch politischen Handlungsbedarf, um die Rahmenbedingungen der solidarischen Wirtschaft zu stärken, sodass die Akteure nicht durch das klassische Raster von bestehenden Beratungsangeboten und Förderprogrammen fallen.
Die Akteure der solidarischen Ökonomie lassen sich in den unterschiedlichsten Branchen und Sektoren der Wirtschaft antreffen, so zum Beispiel in der Wohnungswirtschaft – hier dürfte als Beispiel das Mietshaussyndikat bekannt sein –, die durch
ihr Engagement langfristig bezahlbaren Wohnraum und Raum für Initiativen schaffen, bei Finanzdienstleistungen, bei der Kinderbetreuung, der Nahrungsmittelversorgung, der dezentralen Energieversorgung, auch hierzu ein Beispiel aus Bremen: der Bremer Solidarstrom, bei dem alle Erträge der Solaranlagen in gemeinnützige Projekte fließen und nicht in die Taschen der Eigentümer. Die Quartiersentwicklung sowie die Pflege sind auch Bereiche, in denen die solidarische Ökonomie zu Hause ist. Anhand dieser Breite von Möglichkeiten wird deutlich, dass durch die Stärkung der solidarischen Ökonomie eine Vielzahl von zusätzlichen Potenzialen für das Land Bremen freigesetzt werden kann.
Daneben sind die Akteure der solidarischen Wirtschaft und Ökonomie häufig auch mit dem Bereich des bürgerlichen Engagements eng verbunden und sorgen so auch für eine Stärkung lokaler Wirtschaftskreisläufe und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Daher gilt es, unter anderem auch zu überprüfen, ob und wie im Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz der soziale Mehrwert beziehungsweise der gesellschaftliche Zusatznutzen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für diese solidarischen Unternehmen berücksichtigt werden kann.
Ich hoffe, ich konnte durch meine Ausführung auch Ihr Herz höherschlagen lassen und bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist spät, die Konzentration lässt nach, deshalb möchte ich hier auch noch einmal die richtigen Punkte des Antrages hervorheben.
Niemand hat behauptet, dass es gegen die klassischen oder bestehenden Unternehmerinnen und Unternehmer hier im Land geht. Es geht um ein zusätzliches Feld, in dem wir als Bremen zusätzliche Akteure unterstützen und stärken können, und es geht nicht um Spaltung und das GegeneinanderAusspielen von unterschiedlichen Wirtschaftsformen.
Des Weiteren: Es gibt natürlich einen deutlichen Unterschied zwischen der klassischen Wirtschaft und solidarischen Unternehmungen. Solidarische Unternehmungen, die mit ihrem Businessplan zur Bank oder zur Wirtschaftsförderung gehen und eine Planung darlegen würden, die eine Gewinnmaximierung beziehungsweise eine Steigerung des Unternehmensumsatzes von null Prozent aufzeigt, also die schwarze Null als Gewinn ausgibt, würden sicherlich bankenseitig keinerlei Finanzierung erhalten, auch nicht von der Wirtschaftsförderung. Es ist also durchaus notwendig, neue, zusätzliche Hilfeinstrumente für diese solidarischen Unternehmungen zu schaffen, damit sie auch im Einklang mit den klassischen arbeiten können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute diskutieren wir, debattieren wir über die ambulante Notfallversorgung.
Worum geht es hier genau? Es geht um nichts anderes als die Verbesserung der Notfallversorgung, und das haben wir nicht nur aus den unterschiedlichen Medien, sondern auch durch persönliche Gespräche mit Betroffenen feststellen können. Sowohl auf der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterseite als auch auf der Patientinnen- und Patientenseite. Es wird immer deutlicher, dass die ambulante Notfallversorgung dauerhaft verbessert und gestärkt werden muss.
Wir wollen damit nicht die sehr gute und anspruchsvolle Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Notfallversorgung schlechtreden, sondern strukturelle Probleme beheben, um damit eine Verbesserung der Situation für alle Menschen in der Notfallversorgung herbeizuführen.
Auch sind vielen Menschen die Strukturen der hiesigen Notfallversorgung nicht bekannt. Das wurde hier auch schon ausgeführt. Viele Menschen fragen sich: Was ist zu tun, wenn ich gesundheitliche
Probleme habe und meine Hausärztin oder mein Hausarzt sich in ihrem wohlverdienten Feierabend befindet, also außerhalb der regulären Sprechzeitstunden, abends, nachts und am Wochenende? Die Antwort darauf ist für die meisten Menschen der Besuch einer Krankenhausnotaufnahme, statt zunächst den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu rufen.
Kein Wunder, denn wer von Ihnen kennt die Nummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes? Wenn Sie heute aufgepasst haben, Herr Bensch und Frau Dehne haben es schon gesagt, 116117 ist die Nummer, die zu wählen ist. Aber wer in der breiten Bevölkerung kennt diese Nummer und wem in der breiten Bevölkerung ist diese Versorgungsstruktur bekannt? – Den Wenigsten.
Dies führt natürlich dazu, dass unabhängig von der Schwere des Behandlungsfalls oder besser gesagt des individuellen Behandlungsnotfalls und dabei ist die Spannweite sehr groß und reicht von einem eingerissenen Fingernagel, „ich bin erkältet und meine Nase ist zu“ bis hin zu Knochenbrüchen, Herzinfarkten oder schweren Verbrennungsverletzungen – –. Auch dieses individuelle Verhalten führt zu einem Überlaufen der Notaufnahmen in den Kliniken abends, nachts und besonders auch am Wochenende.
Für einige Menschen sind die Notaufnahmen der Kliniken das Gleiche wie ein Besuch beim Hausarzt. Das hat vielfältige Ursachen: Zum einen gibt es Menschen, die aus ihren ursprünglichen Herkunftsländern keine hausärztlichen Strukturen kennen. Oder auch den Typus Manager, welcher sich mit Laptop und Smartphone bereitwillig mehrere Stunden in dem Wartebereich der Klinik aufhält, da ja parallel weitergearbeitet werden kann, weil ein Besuch bei Haus- oder Fachärzten eher nicht zeitnah erfolgen kann, so die Behauptung.
Eine wichtige Information liefert hier auch der Blick in andere Länder. Die Menschen in Deutschland gehen im Schnitt 18 Mal pro Jahr zum Hausarzt, also 4,5 Mal so oft wie beispielsweise die Bewohnerinnen und Bewohner in Norwegen. Dass wir uns hier nicht missverstehen, jeder Mensch, der erkrankt ist, muss und soll zum Arzt gehen. Aber trotz dieses Unterschieds, also die durchschnittlichen 18 Besuche bei einem Arzt im Jahr, sind wir Deutschen dabei kein Stück gesünder als beispielsweise die Norwegerinnen und Norweger.
Ich glaube, es wird deutlich, dass hier noch einiges an Informationsarbeit geleistet werden muss, damit
die Notfallversorgungsstruktur auch wirklich für Notfallpatientinnen und -patienten zur Verfügung steht. Doch wie können wir die Situation verbessern? Das sage ich Ihnen in einem zweiten Redebeitrag. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie können wir die Situation in der Notfallaufnahme verbessern? Es fängt mit einer einheitlichen Leitstelle für alle Notrufe an, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Das heißt, es muss eine bessere Koordinierung der bestehenden unterschiedlichen Angebote erfolgen. Egal ob Stroke- , Polytrauma- oder auch die Kinder-Hotline. Kurz gesagt, eine Reduktion unnötiger Doppelstrukturen durch die Schaffung einer integrierten Notrufleitzentrale.
Weiter möchten wir durch unseren Antrag eine einheitliche Anlaufstelle für Notfallpatientinnen und patienten schaffen, und das als integrierte Notfallzentren. Diese sollten an einem oder in der Nähe eines Krankenhauses angesiedelt sein und rund um die Uhr für die Notfallversorgung zur Verfügung stehen.
Die Trägerschaft – und deshalb ist es wichtig, darauf einzugehen, weil von selbst, das sehen wir aktuell, gibt es diese Strukturen nicht – und Kooperationsform der integrierten Notfallzentren ist dabei flexibel auszugestalten, sodass sie durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser selbst, aber auch durch Kommunen oder Ärztenetzwerke betrieben werden können.
Wozu dies gut sein soll? Ganz einfach, durch die engere Verzahnung der Strukturen wird die Zusammenarbeit beziehungsweise die Beziehung zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit den Klinikärztinnen und -ärzten gestärkt. Auch können, durch eine engere räumliche Zusammenarbeit, Notfälle direkt aus der Praxis in die Klinik und umgekehrt, geleitet werden. Um dies zu erreichen, ist die Einführung einer verpflichteten und standardisierten Triage notwendig.
Ich wäre jetzt auf das Argument von Herrn Erlanson eingegangen, aber der hat den Raum anscheinend verlassen.
Eine Triage könnte wie folgt aussehen: Man wählt die erste Gruppe Patientinnen und Patienten aus, die sofort stationär behandelt werden müssen. Die zweite Gruppe, Patientinnen und Patienten, die sofort ambulant therapiert werden und als dritte Gruppe natürlich Patientinnen und Patienten, die später beziehungsweise nicht im Rahmen des Notdienstes versorgt werden müssen. Um das gewährleisten zu können, bedarf es natürlich einer besonderen Berücksichtigung und besonderer Prozeduren, insbesondere für junge, für alte, für psychisch Erkrankte und für beeinträchtigte Menschen. Das heißt, es muss ein rechtssicheres TriageSystem geschaffen werden, welches standardisiert und evaluierbar in den einzelnen Prozessen und Systemen der Notfallversorgung implementiert wird.
Dies ist auch die Möglichkeit, um eine Rechtssicherheit sicherzustellen und daher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Notfallzentralen nicht der Gefahr auszusetzen, einer Hilfeleistung nicht nachgekommen zu sein.
All diese Fakten zusammen betrachtet, bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen. Meine Fraktion lehnt den Antrag der Fraktion der CDU ab. Frau Dehne hat diese Gründe bereits aufgeführt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Bürgerschaft am 22. Februar 2018 den Senat aufgefordert hat, die kurz- und langfristig zu erwartenden finanziellen Auswirkungen einer Übertragung des Hamburger Modells in
Bremen zu überprüfen, liegt uns dies in einer Mitteilung des Senats seit Juni dieses Jahres vor. Wir möchten als Koalition nun die Einführung der Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte miteinander debattieren und dann auch hoffentlich verabschieden. Ziel des Antrags ist, die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung zu beenden.
Doch worum geht es hier genau? Beamtinnen und Beamte können sich zwar bereits jetzt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen dann aber den GKV-Beitrag inklusive des Arbeitgeberanteils vollständig selbst tragen, denn Beamtinnen und Beamte haben eine eigene Absicherung über die staatliche Beihilfe und Privatversicherung. Beamtinnen und Beamte, die sich im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen, müssen also bisher erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Mit diesem Antrag finden wir nun endlich einen Ausweg aus dieser Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten, indem sich die Beamtinnen und Beamten statt der Beihilfe eine Pauschale auszahlen lassen können, welche dann der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend würde. Auch würden die Beamtinnen und Beamten dann einen Zugang zur Familienmitversicherung erlangen und müssten bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge mehr zahlen.
Der Wechsel zwischen Beihilfe und Pauschale ist demnach nur einmal möglich, eine Rückumstellung nicht mehr zulässig. Je nach Variante, Frau Dehne hat es gerade erwähnt, belaufen sich die Kosten für den bremischen Haushalt im Jahr der Einführung für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte auf bis zu 400 000 Euro, bei der Übertragung auf bereits im Dienst befindliche Beamtinnen und Beamte auf circa 4,4 Millionen Euro. Auch auf den kurzfristig eingereichten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich eingehen, welchen wir natürlich begrüßen und auch ebenfalls unterstützen werden.
Die Anwärterinnen und Anwärter sollen natürlich schon bei dem Einstellungstermin im Jahr 2019 die gleichen Möglichkeiten haben wie dann ab 2020 für alle. Damit wird deutlich, die Neuregelung schadet niemandem, nützt aber vielen. Gerade bei Beamtinnen und Beamten, die sich in einer niedrigeren Besoldungsstufe befinden, in Teilzeit arbeiten oder viele Kinder haben, für die ist es sinnvoll
und hilfreich. Für all jene, die weiterhin das herkömmliche System nutzen möchten, bestehen keine Nachteile. Mit der bisherigen Regelung hat der Staat das solidarische Pflichtversicherungssystem geschwächt. Eine echte Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte ist nun wirklich ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung. Die Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat zu einer Zweiklassenmedizin geführt, sie gefährdet auf Dauer die Qualität und die Stabilität unserer Krankenversicherung.
Wir Grüne wollen die gesetzliche und private Krankenversicherung schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln und könnten hiermit in einem ersten Schritt in diese Richtung gehen. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte: Mit der Einführung der Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte würde es zu einem erhöhten Wettbewerb im Marktsegment der Beamtenversicherung kommen. Das kann sich nur positiv auf Qualität und Preis für die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer auswirken. Daher bitte ich Sie, den Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD haben einen Antrag mit dem Titel: Versorgungs- und Rechtssicherheit für Medizinalhanf-Patientinnen und Medizinalhanf-Patienten eingebracht. Worum geht es in diesem Antrag? Seit dem 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft, welches die Verordnung von Cannabis als Medizin sowie eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht. Doch bei der Inanspruchnahme dieser neuen Möglichkeiten stehen die betroffenen Personenkreise vor diversen Problemen.
Kommen wir zum Thema der Versorgungssicherheit: Nicht nur aus den Medien, sondern auch durch Gespräche mit betroffenen Menschen ist mir deutlich geworden, dass viele medizinischen Cannabisblüten über Monate in der Apotheke nicht erhältlich sind. Auch hier der kleine Hinweis: Cannabis ist nicht gleich Cannabis und es gibt deutliche Unterschiede im THC-Gehalt und in ihrer Wirkung. Sehr geehrte Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass in Deutschland Patienten über
vier Wochen auf ihre Medikamente warten müssen. Krebspatientinnen und Krebspatienten oder Menschen mit Spastiken, so etwas darf einfach nicht vorkommen.
Woran liegt dieser Versorgungsengpass? Ich möchte zwei Gründe nennen: Erstens, weil eine wesentlich höhere Anzahl von Cannabis-Patientinnen und Cannabis-Patienten vorhanden war, eine Anzahl die deutlich über den viel zu niedrig angesetzten Erwartungen der Bundesregierung lag. Zweitens, weil die Apotheken Cannabis aus dem Ausland importieren müssen, vornehmlich aus den Niederlanden oder Kanada, was starke Auswirkungen auf den Preis hat, Stichwort künstliche Verteuerung. Der Bedarf kann voraussichtlich nicht vor 2020 durch den von der Cannabis-Agentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte organisierten Anbau in Deutschland gedeckt werden. Warum? Weil handwerkliche Fehler bei der Vergabe von möglichen Cannabis-Anbaurechten erfolgt sind. Wie kann nur ein Vergabekriterium, langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Cannabisproduktion, aufgeführt werden. Wie sollen deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit diesem Know-how ausgestattet sein, wenn doch der Anbau in Deutschland verboten war. Nun ja. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Vergabeverfahren über die Anbaurechte von Cannabis in Deutschland Ende März vorläufig gestoppt. Dies hat zur Konsequenz, dass wir die nächsten Jahre erst einmal abhängig von Importen bleiben.
Kommen wir zu einem weiteren Aspekt: Viele Patientinnen und Patienten berichten, dass ihre Krankenkassen die Kostenerstattung nicht genehmigen, obwohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Notwendigkeit der Therapie mit Cannabis bestätigen. Auch in Fällen, in denen bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vorliegt, wird die Kostenerstattung mitunter nicht genehmigt. An diesem Punkt müssen die Kassen daran erinnert werden, die Therapiefreiheit und Therapieverantwortung der Ärztinnen und Ärzte zu respektieren und nur in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme zu verweigern.
Alle diese angesprochenen problematischen Bereiche möchten wir durch den Beschlusspunkt eins unseres Antrages lösen.
Kommen wir zum Thema der Rechtssicherheit. Dürfen Cannabis-Patientinnen und Cannabis-Patienten öffentlich Cannabis zu medizinischem Zweck rauchen, ohne Strafverfolgungsmaßnahmen befürchten zu müssen? Riskieren CannabisPatientinnen und Cannabis-Patienten ihren Führerschein, wenn sie nach der Einnahme Auto fahren, beispielsweise am Folgetag? Auf diese und weitere Fragen gibt es bisher keine hinreichend verlässliche Antworten. Dieses wollen wir mit dem Beschlusspunkt zwei unseres Antrages erreichen.
Natürlich hätte man dieses Thema wesentlich einfacher in Deutschland etablieren können. Doch leider stellt sich die Bundesregierung quer und blockiert das Cannabiskontrollgesetz auf Bundesebene, welches wir Grünen mehrfach vorgelegt haben. Wenn Sie Zweifel dazu haben, können Sie sich mit unserer ehemaligen Kollegin Frau Dr. Kappert-Gonther austauschen, die als bremische Bundestagsabgeordnete für uns Grüne Sprecherin für den Bereich der Drogenpolitik auf Bundesebene ist. Wir sehen die weltweiten Entwicklungen im Bereich Cannabis, ich nenne nur das Stichwort Kanada – darüber verliere ich jetzt keine großen Worte, denn so eine rückwärts gewandte Drogenpolitik wie in Deutschland ist einfach nur noch peinlich. Sie sehen, es gibt in diesem Politikfeld noch einiges zu klären, daher bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde zu diesem Thema bereits viel ausgeführt. Meine Kollegin Stephanie Dehne hat die wesentlichen Punkte genannt. Wenn man sich die Antwort auf die Große Anfrage anschaut, wird deutlich, und das machen die Ländervergleiche auch klar, dass, egal ob bezogen auf pro Krankenhausbett, pro Krankenhausfall oder pro Einwohner und pro Einwohnerin, das Bundesland Bremen im Vergleich mit anderen Bundesländern auf Platz eins steht.
Das darf man nicht vergessen. Man darf auch nicht vergessen, dass Bremen trotz der Tatsache, dass wir uns hier in einem Haushaltsnotlageland befinden, in dem wir uns Gedanken machen, an welcher Stelle das Geld, das vorhanden ist, eingesetzt wird, auf Platz eins steht und dass wir in einer solchen Situation in der Lage sind, im Vergleich zu den anderen Bundesländern in Deutschland solche Investitionen zu tätigen. Das ist eine große Herausforderung und das ist eine gute Geschichte, die wir hier geliefert haben. Sie haben aber vollkommen recht, und da stimme ich den vorsichtigen Worten von Frau Dehne zu, es gibt da nichts zu feiern oder glücklich zu sein darüber, dass – –. Man kann immer noch mehr hineininvestieren. Das ist vollkommen richtig.
The sky is the limit, es gibt da keine Grenzen. Aber man muss sich diese Sache auch im Vergleich zu
anderen Bundesländern anschauen, zu den Situationen dort und auch zu den anderen Lebensbereichen, die wir hier haben.
Auch ging aus der Anfrage hervor, dass die Investitionsmittel in den letzten Jahren um 34, 35 Prozent gestiegen sind. Das heißt, – wo wird es deutlicher als in solchen Zahlen? –, dass die Bereitschaft und die Wichtigkeit der Kliniken und der Gesundheitspolitik für die Koalition hier im Land Bremen von Bedeutung ist, daran wird es deutlich und sichtbar, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, können wir diese Diskussion nicht losgelöst ohne den Vergleich zu den anderen Bundesländern führen. Das ist nicht möglich. Ich finde es auch berechtigt, letztendlich wie in anderen Bereichen die Frage der Qualität zu stellen, worin diese Investitionen bestehen. In welche Bereiche fließen sie, sind sie berechtigt, sind sie sinnvoll oder gibt es auch alternative Modelle, die wir versuchen umzusetzen? Ich nenne nur das Stichwort: vom Patienten aus gedachte medizinische Versorgung. Das heißt auch wohnortnah, das heißt auch ambulant oder teilstationär, nicht nur rein stationär, was in Kliniken gemacht wird. Das heißt, wir stoßen eine Transformation unseres Gesundheitssektors oder des Krankenhauswesens an und wir möchten sie auch vollbringen. Daher möchte ich doch das Geleistete und die Antworten, die in der Großen Anfrage stehen, nicht kleinreden, aber deutlich machen, dass da durchaus, wenn die Möglichkeiten da wären, natürlich mehr zu tun wäre.
Es ist auch gesagt worden, dass wir hier von den Investitionen sprechen. Wir reden nicht über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstrukturen, Personalpolitik und dergleichen. Das darf man in der Diskussion auch nicht miteinander vermengen. Darauf freue ich mich sehr –
und darauf werden Sie in der zweiten Runde von meiner Seite auch die Antwort bekommen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstes: Trifft es zu, dass der Senator für Justiz und Verfassung in der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 6. und 7. Juni für eine gemeinsame Obergrenze im Hinblick auf die „geringen Mengen“ für Cannbisprodukte gestimmt hat, die alle Länder auf sechs Gramm festlegen sollen?