Adi Sprinkart

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag geht es um die Frage, welche Landwirtschaft wir künftig wollen. Es geht nicht um die Frage, welche Landwirtschaft wir künftig zulassen oder dulden wollen, sondern um die Frage, welche Form von Landwirtschaft wir aktiv unterstützen, welche wir fördern. Welche Form von Landwirtschaft ist es uns wert, dafür Steuer
gelder auszugeben? – Ich habe zwar nicht unbedingt mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag gerechnet, aber eine so platte Abfuhr hat mich doch etwas überrascht.
Wir GRÜNE haben klare Vorstellungen, wie Landwirtschaft aussehen soll: Wir wollen eine bäuerliche Landwirtschaft, keine industrielle.
Wir wollen eine bodengebundene und umweltverträgliche Landwirtschaft, und wir wollen eine tiergerechte Landwirtschaft. Deshalb wollen wir keine Betriebe mehr fördern, die mehr als 30.000 Geflügelmastplätze, 15.000 Putenmastplätze oder 1.500 Schweinemastplätze haben. Betriebe, die diese Grenzen überschreiten, erhalten bei Mastgeflügel 67 % der Investitionsfördermittel, bei Puten sind es 80 % und bei Mastschweinen sind es 56 %. Diese Grenzen entsprechen im Übrigen der Vierten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Anhang Nr. 7.1 Spalte 2. Wir hätten auch eine Grenze nehmen können; dann wären die Zahlen etwas höher gewesen. Aber Sie hätten das vermutlich genauso abgelehnt.
Das Ergebnis dieser Entwicklung bei den Masthähnchen konnten wir neulich in der Sendung "Unser Land" sehen. Wir haben unseren Geflügelfleischexport nach Afrika von 2009 auf 2011 zugegebenermaßen auf niedrigem Niveau vervierfacht. Die Konsequenzen dieses Handelns für die betroffenen Länder, vor allem für die Bauern in diesen Ländern, wären ein ganz eigenes Thema. Wollen Sie wirklich eine solche Landwirtschaft gezielt fördern? Man hätte ja darüber diskutieren können, ob die von uns vorgeschlagenen Grenzen zu niedrig sind. Das haben Sie aber nicht getan, was den Schluss zulässt: Sie wollen überhaupt keine Grenzen. Aber auch das ist eine Aussage.
Der zweite Punkt unseres Antrages ist die Flächenbindung. Nach unseren Vorstellungen sollte sie bei zwei Großvieheinheiten pro Hektar liegen. Diese Regelung gab es übrigens bis 2006. Aber sie behinderte natürlich die landwirtschaftliche Entwicklung. So können auch Betriebe eine einzelbetriebliche Investitionsförderung erhalten, die sich vom Viehbesatz her in Richtung Gewerbe entwickeln. Das lassen Sie zu. Probleme in diesen Intensivregionen mit dem Grundwasser und mit dem Eintrag in Fließgewässer können Sie unter anderem im Landkreis Landshut sehr gut anschauen. Dazu darf ich Professor Heißenhuber zitieren; er ist, glaube ich, ein über alle Parteigrenzen hinweg anerkannter Fachmann. Er sagt zur Düngemittelverordnung:
Die derzeit gültige Düngemittelverordnung ermöglicht die Ausbringung einer Nährstoffmenge
aus Wirtschaftsdünger, die mit den Regeln der guten fachlichen Praxis nicht übereinstimmt.
Aus diesem Grunde ist eine Novellierung anstehend. Darüber hinaus erscheint die Einhaltung der Düngevorordnung nicht ausreichend.
Dritter Bereich: tiergerechte Haltungsformen. Wir GRÜNEN wollen, dass Haltungsformen wie Vollspaltenböden in der Rinderhaltung und Teilspaltenböden in der Schweinehaltung nicht mehr gefördert werden, weil sie alles andere als artgerecht sind.
Da stellt sich die Frage, warum Anbindeställe von der Förderung ausgeschlossen werden, die angesprochenen Spaltenböden aber nicht. Ich glaube nicht, dass Anbindehaltung dann, wenn sie mit Weidehaltung im Sommer verbunden ist, weniger tiergerecht ist als Spaltenböden. Der Unterschied liegt wohl darin: Die Anbindehaltung betrifft Kleinbetriebe, Spaltenböden die Wachstumsbetriebe.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Sie fördern eine Landwirtschaft ohne Bodenbindung, die nur noch Produktionsstätte ist, aber privilegiert, die Gülleabnahmeverträge braucht, die Rohstoffe und Zutaten auf dem Weltmarkt kauft und die Erzeugnisse, die sie herstellt, dort wieder verkauft. Meine Damen und Herren, das trägt alle Merkmale einer industriellen Produktion. Das hat mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts zu tun, aber auch schon gar nichts.
Wenn Sie Grundschülern Heupäckchen schicken, dann macht das die Sache nicht besser, im Gegenteil. Sie vermitteln den Kindern ein Bild von Landwirtschaft, das es kaum mehr gibt.
Volkstümlich nennt man so etwas Verarschung.
Herr Kollege, zwei Anmerkungen. Erstens. Wie kann es sein, wenn über 50 % der Schweinemäster weniger als 100 Mastschweine haben, dass dann 67 % der Fördermittel in Betriebe mit mehr als 1.500 Mastplätzen gehen? Können Sie mir das erklären? Das ist doch ein Missverhältnis.
Zweitens. Warum schließen Sie die Anbindehaltung von der Förderung aus, obwohl das - und das haben Sie selbst gesagt - gerade die kleinen Rinderhalter, die kleinen Milchviehbetriebe trifft? Diese Betriebe wollen in vielen Fällen keinen Laufstall, sondern einen Anbindestall. Ich will den Anbindestall nicht gutreden, aber Sie messen mit unterschiedlichem Maß. Sie verweisen beim Vollspalten- und beim Teilspaltenboden auf die kleinen Betriebe und sagen, dass die das deshalb nicht umsetzen können. Beim Milchvieh interessiert Sie das aber scheinbar überhaupt nicht.
Herr Kollege, wenn Sie ausführen, dass eine Besatzhöhe von 2,0 Großvieheinheiten je Hektar die Bauern erpressbar macht, darf ich dann daraus schließen, dass bis 2006 die Staatsregierung die Bauern erpressbar gemacht hat? Denn bis 2006 galt die 2,0-GV-Regelung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Brunner, auf welch weitem Feld wir uns in der Agrarpolitik bewegen, sehen wir schon daran, dass Anträge der Opposition, insbesondere die der SPD, von der Regierungsfraktion einmal als "hinterfotzig" und ein anderes Mal als "charmant" bezeichnet werden. Was soll der Zuhörer da noch glauben?
In der bayerischen Agrarpolitik klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Vielleicht sollte ich besser sagen: Es klafft eine Lücke zwischen Ankündigung und Wirklichkeit. Ich will Ihnen dafür einige Beispiele nennen.
Bayern rühmt sich, besonders viel für den ökologischen Landbau zu tun. Herr Minister, Sie wollen den Anteil der Biobauern bis zum Jahr 2020 verdoppeln. Bravo, kann ich da nur sagen. Wenn ich mir aber die Zunahme der Zahl der Biobauern im letzten Jahr ansehe, werden wir dieses Ziel erst bis zum Jahr 2040 erreichen. Wenn Sie den Biolandbau fördern wollen, frage ich Sie, warum Sie dann unseren Antrag ablehnen, in staatlichen Einrichtungen wenigstens einen bestimmten Anteil regionaler Biokost anzubieten. Das wäre eine Maßnahme, die nichts oder nicht viel kostete, die aber eine hervorragende Vorbildwirkung hätte.
Das einzige, was die CSU-Fraktion zu diesem Thema beigetragen hat, war ein Antrag auf Evaluierung des ökologischen Landbaus, und das drei Monate, nachdem die Evaluierung ausgeschrieben wurde, und einen Monat, nachdem mit der Umsetzung begonnen wurde. Man sieht, die CSU-Fraktion ist auf der Höhe der Zeit. Ich habe mich ohnehin schon gewundert, warum der Antrag im Ausschuss so schnell durchgezogen wurde. Jetzt weiß ich es.
Herr Minister, Sie propagieren die sogenannte Eiweißstrategie. Sie wollen in Bayern mehr Eiweißfutter erzeugen. So weit, so gut. Gleichzeitig lehnt die CSU kategorisch ein Verbot des Grünlandumbruchs ab, das inzwischen in immer mehr Bundesländern gilt. Sie lassen es damit zu, dass die Grundlage für ein Futtermittel mit dem höchsten Eiweißertrag, nämlich Gras, zerstört wird. Dieses Futter ist auch noch garantiert gentechnikfrei. Die ökologischen Schäden, die durch den Grünlandumbruch entstehen, können Sie in der neuesten Studie des Bundesamtes für Naturschutz nachlesen. Das interessiert Sie aber weniger.
Nachdem Sie selber einige Male den Klimaschutz bemüht haben, will ich auf den Aspekt des Klimaschutzes hinweisen. Wir brechen in Bayern jährlich 7.000 Hektar Grünland um. Dadurch werden 154.000 Tonnen CO2frei. Um das zu neutralisieren, müssten wir jährlich 35 Windkraftanlagen bauen, um nur einmal die Größenordnungen miteinander zu vergleichen. Diesen Grünlandumbruch machen Sie ohne Not. Wir könnten mit einem Verbot alles regeln. Zudem ist in den Gebieten mit hohem Grünlandumbruch der Nitratgehalt im Wasser gestiegen.
Anders ausgedrückt: Sie verkünden mit Stolz, dass Sie die Sojaanbaufläche zwischen 2010 und 2011 um ein Viertel auf 3.000 Hektar erhöht haben. Gleichzeitig lassen Sie es zu, dass jährlich 7.000 Hektar Grünland umgebrochen werden. In Bayern wird durch den Grünlandumbruch zehn Mal so viel Eiweißfutter vernichtet, wie Sie über die Eiweißstrategie wieder gutmachen können. Das nenne ich gelinde gesagt pervers und unverantwortlich.
Ein drittes Beispiel. Sie tun so, als gäbe es in Bayern eine Landwirtschaft ohne Agro-Gentechnik. Dennoch weigern Sie sich beharrlich, Mitglied im europäischen Zusammenschluss der gentechnikfreien Regionen zu werden. Auch beim bayerischen Siegel "Geprüfte Qualität − Bayern" wird die Gentechnikfreiheit nicht als Kriterium eingeführt. Das würde die geprüfte Qualität gewissermaßen adeln, auf alle Fälle mehr als das Regionalsiegel, das Sie jetzt auf dieser Basis vorgestellt haben. Dieses Regionalsiegel ist aus bäuerlicher Sicht das Faltblatt nicht wert, auf dem es angepriesen wird. Wenn überhaupt, dann hilft dieses Siegel bestenfalls dem Handel und den Verarbeitern, nicht aber den Bauern. Bei Ihren Ausführungen von vorher habe ich auch festgestellt, dass dies gar nicht Ihr Ziel ist. Sie haben die Bauern in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Herr Brunner, Sie als Landwirtschaftsminister, sollten die Wertschöpfung bei den Bauern im Fokus haben. Genau das gibt dieses Siegel überhaupt nicht her.
Ich erlaube mir dieses klare und harte Urteil, weil ich doch praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet habe. Verklausuliert steht das auch auf dem Faltblatt des Siegels − ich zitiere:
Eine Nutzung des Siegels, auch in der regionalisierten Version, bietet aus Sicht der Regionalvermarktungsinitiativen keine ausreichende Differenzierung gegenüber dem Angebot des Lebensmittelhandels.
Sie hätten bei Ihrem Regionalsiegel besser auf die Erfahrungen der Praktiker hören sollen und nicht auf die Theoretiker. Wenn die Regionalvermarktung gelingen soll, brauchen wir Menschen, die diese mit Blick auf die bäuerliche Wertschöpfung professionell durchführen, aber keine nichtssagenden Labels.
Ich komme zu meinem letzten Beispiel. Sie sprechen vom Erhalt bäuerlicher Strukturen. Sie sagen, das Motto "Wachsen oder Weichen" müsse der Vergangenheit angehören. Sie fördern aber über das einzelbetriebliche Investitionsprogramm jährlich gezielt
Wachstumsbetriebe, und das zum Teil bis zur industriellen Tierhaltung. Hähnchenmast-Betriebe mit mehr als 30.000 Mastplätzen erhalten zwei Drittel der Fördermittel. Putenmastbetriebe mit mehr als 15.000 Mastplätzen erhalten 80 % der Förderung. Schweinemastbetriebe mit mehr als 1.500 Mastplätzen erhalten 57 % der Förderung. Für diese Betriebe erhöhen Sie nächstes Jahr auch noch die Förderung. Vorhin haben Sie zufälligerweise vom Tierschutz gesprochen. Sie fördern bei der Schweinehaltung auch Betriebe mit Spaltenböden. Das ist genau das Gegenteil von Tierschutz. Diese Tierhaltung ist in keiner Weise artgerecht.
Eine gezielte Förderung von kleinen Betrieben, um den Strukturwandel zu bremsen, suchen wir vergeblich. Das Thünen-Institut hat gerade die Agrarinvestitionsförderung unter die Lupe genommen und dabei einige interessante Aussagen gemacht. Die erste Aussage lautete: Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm werden zahlreiche Betriebe gefördert, die keine Finanzierungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen hatten. Ich weiß nicht, wie viele dieser Betriebe in Bayern sind. Bei einer Prosperitätsobergrenze, die bei einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro liegt − das ist fast das Zweieinhalbfache des Durchschnitts − stellt sich schon die Frage, ob solche Betriebe einer Investitionsförderung bedürfen oder ob es sich bei dieser Förderung um Mitnahmeeffekte handelt.
Die zweite Aussage des Thünen-Instituts: Eine Differenz von 10 % zwischen Regelförderung und Förderung tiergerechter Haltungsverfahren bietet nur einen geringen Anreiz für den Tierschutz. Genau das machen Sie aber. Wie gesagt, Sie fördern immer noch Betriebe mit Spaltenböden bei der Schweinehaltung, obwohl das alles andere als tiergerecht ist. Mein Fazit: Wenn Sie Ihren Ankündigungen auch Taten folgen ließen, wären wir relativ nahe beieinander. So müssen wir leider den Haushalt ablehnen.
Herr Kollege Eisenreich, Sie haben viele sehr blumige Ausführungen gemacht. Unter anderem haben Sie auch gesagt, dass noch nie so viele Lehrer beschäftigt gewesen seien wie derzeit. Habe ich das richtig verstanden?
Wie kann es dann sein, dass aus einer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage von mir hervorgeht, dass zwischen dem Schuljahr 2008/2009 und dem Schuljahr 2011/2012 mehr als 2.500 Vollzeitäquivalente an Lehrern weniger da sind? Das ist die Zahl der auf Vollzeitstellen umgerechneten Lehrer, die im Einsatz sind. 2.500 Vollzeitstellen sind es weniger, Sie sagen aber, wir haben mehr Lehrer. Wir haben vielleicht mehr Köpfe, aber weniger Unterrichtsstunden, die die Lehrer leisten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf bedeutet faktisch die Abschaffung des erst im Jahr 2008 aufgelegten Versorgungsfonds. Die Vorsorge für die Pensionsausgaben wird wieder auf das Niveau der im Jahr 1999 aufgelegten Versorgungsrücklage reduziert, die − und das muss man an dieser Stelle auch klar sagen − in den ersten Jahren von den Beamtinnen und Beamten selbst finanziert wurde. Durch diese Reduzierung und Pauschalierung der Vorsorge wird der neue Pensionsfonds zu einer reinen Alibivorsorge. Im Jahr 2007 haben wir über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einrichtung eines Versorgungsfonds debattiert. Der Plan war, ab dem Jahr 2008 für neu einzustellende Beamtinnen und Beamte pro Monat je 500 Euro in einen Versorgungsfonds einzuzahlen. Wir GRÜNE hätten gerne mehr gewollt. Das will ich nicht verhehlen. Die Staatsregierung nannte das damals ein offenes Teildeckungsmodell. Wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf beschließen, wird aus dem offenen Teildeckungsmodell ein offenes Nulldeckungsmodell.
Wie die dadurch entstehende Lücke ab dem Jahr 2030 geschlossen werden soll, ist völlig offen. Über die Absenkung der Staatsverschuldung wird es auf jeden Fall nicht funktionieren. Dieser Gesetzentwurf ist zur Senkung der Verschuldung des Freistaats völlig ungeeignet; denn er verschiebt im besten Fall nur die Schulden. Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kreditgebern werden durch Pensionsverpflichtungen ersetzt. Das mag für die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung einfacher darzustellen und einfacher als Erfolg zu verkaufen sein. In der Sache bringt es nichts. Wir nutzen die Arbeitskraft der Beamtinnen und Beamten, und die nächste Generation zahlt ihre Pensionen.
Im Gegenteil, die Schuldenproblematik wird noch verschärft. Zwar soll das Ziel des Abbaus der Verschuldung in die Haushaltsordnung aufgenommen werden. Das passiert aber mit der Einschränkung, dass dabei die konjunkturelle Entwicklung berücksichtigt werden muss. Sie trauen also noch nicht einmal selber Ihren Aussagen für das Jahr 2030.
Zum einen wird die Nicht-mehr-Einzahlung in den Versorgungsfonds gesetzlich fixiert, zum anderen die Rückzahlung von Krediten mit Ausnahmen versehen. Die Gesamtverschuldung aus Kreditmarktschulden und Pensionsverpflichtungen zusammen wird also tendenziell höher.
Die Staatsregierung schreibt in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, dass bei Fortführung der Zuführung in die beiden Sondervermögen im bisherigen Umfang und gleichzeitiger Rückführung der Staatsverschuldung bis 2030 der Haushalt mit hohen Zahlungsverpflichtungen belastet wäre, die den Handlungsspielraum des Freistaates erheblich einschränkten. Genau dies ist der Punkt! Die Staatsregierung will jetzt den finanziellen Handlungsspielraum erhöhen. Was 2030 passiert, wissen die Götter. Man könnte auch sagen: Nach uns die Sintflut!
Das Einzige, was mit diesem Gesetzentwurf garantiert werden kann, ist, dass in Zukunft weniger Geld für die Pensionszahlung zur Verfügung stehen wird. Das läuft fast zwangsläufig auf Pensionskürzungen hinaus. Außerdem frage ich: Wer soll garantieren, dass die bis zum Jahr 2030 dadurch ersparten Zinsen und Finanzierungsmittel tatsächlich zur Bedienung von Pensionsansprüchen zur Verfügung stehen? Die Antwort heißt: niemand. Ein zweckgebundener Pensionsfonds kann so nicht ersetzt werden. Man muss sich das einmal näher anschauen. Wir haben 2008 einen Pensionsfonds geschaffen. Zwei Jahre lang wurden die beschlossenen Beiträge eingezahlt. Dann wurde er ein Jahr lang gedeckelt, und zwei Jahre lang wurde gar nichts mehr eingezahlt. Und jetzt wird der Fonds beerdigt.
Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, wenn Ihre Versprechungen und Ihre Vorgaben zur Sicherung der Pensionen nicht einmal fünf Jahre halten, wer soll Ihnen denn dann glauben, was Sie uns für 2030 versprechen?
Die Antwort heißt wieder: niemand, vermutlich noch nicht einmal Sie selber.
Im Haushaltsgesetz für 2011/2012 wurden die verminderten Zuführungen zu dem Versorgungsfonds damit begründet, dass die Steuereinnahmen noch nicht das Niveau vor der Finanzkrise erreicht hätten. Die Zuführungen zu dem Fonds dürfen aber laut Gesetz nur bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vermindert werden. Eine solche Störung wird aber nicht an der Höhe der Steuereinnahmen gemessen. Die Begründung war also völlig sachfremd. Die Regelung hat sich für die Absicht, die Unterversorgung des Fonds zu verhindern, als unbrauchbar er
wiesen. Wir schlagen deshalb in unserem Antrag vor, diese Ausnahmeregelung zu streichen.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung werden nicht nur die Pensionsverpflichtungen in eine ungewisse Zukunft verschoben, sondern wahrscheinlich werden auch noch zusätzliche produziert; denn ab dem kommenden Jahr erscheinen Beamtinnen und Beamte wieder kostengünstiger als Angestellte, einfach deshalb, weil die Nebenkosten in Form der Zuführungen an den Fonds nicht mehr anfallen. Der Anreiz, damit zumindest in nicht hoheitlichen Bereichen Angestellte statt Beamte einzustellen, entfällt damit wieder, zumindest dann, wenn man so wenig die Zukunft bedenkt wie Schwarz-Gelb.
Für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber ist ein solcher Entwurf aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Füracker, ich habe eine Frage zum letzten Satz Ihres Antrags. Da steht: "Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Substanzen beinhalten, sind zu kennzeichnen." Meinen Sie damit den gesetzlichen Standard, das heißt bis 0,9 % keine Kennzeichnungspflicht und über 0,9 % Kennzeichnungspflicht, oder wollen Sie auch hier absolute Nulltoleranz?
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Brunner hat eine sehr in die Zukunft gerichtete Regierungserklärung
abgegeben. Meine Kollegin hat das nicht so freundlich formuliert. Ich sage es freundlicher, da ich ein netter und freundlicher Mensch bin: Die Regierungserklärung war sehr zukunftsorientiert.
Sie haben zunächst grundsätzlich einige Themen angesprochen. So sprechen Sie davon, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Die Frage dabei ist: Wo? Sie sagen, die Energiewende finde nicht in Schwabing statt. Ich hoffe, sie findet aber auch nicht nur an der Nordsee statt. Sie meinen nur die erneuerbaren Energien, wenn Sie von der Energiewende sprechen. Wir wissen aber, dass sich der Begriff Energiewende nicht nur auf die erneuerbaren Energien bezieht. Diese stellen lediglich einen Teilbereich dar. Mindestens genauso wichtig sind Energieeinsparung und Energieeffizienz.
Bei der energetischen Sanierung könnte die Energiewende eher in Schwabing als auf dem flachen Land erfolgen.
- Ja, auch in Schwabing. In München gibt es mehr Menschen und mehr Gebäude.
Sie sprechen von einem ressourcenschonenden Vorgehen. Dabei hat Ihre Fraktion unsere Anträge zu einem Verbot von Grünlandumbruch in Überschwemmungsgebieten, in Hanglagen und Mooren abgelehnt. Ich frage mich: Was ist bei einem solchen Vorgehen ressourcenschonend?
Sie sprechen von einer tiergerechten Haltung. Meinen Sie damit Haltungsformen, bei denen Kühe in der Regel keine Hörner mehr haben, bei denen man den Schweinen die Schwänze und dem Geflügel die Schnäbel abzwickt? Für mich ist das nicht tiergerecht.
Sie sprechen vom Klimaschutz und lassen gleichzeitig in großem Umfang Grünlandumbruch zu. Sie drücken sich damit vor einem Grünlandumbruchverbot, obwohl wir wissen, dass Grünlandumbruch in klimapolitischer Hinsicht eine Katastrophe ist.
Sie sprechen von einem lebens- und entwicklungsfähigen ländlichen Raum. Es gibt viele Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Landshut, die inzwischen eine andere Meinung in Bezug auf die Frage haben, wie sich die landwirtschaftliche Entwicklung auf den ländlichen Raum auswirkt.
Dass Sie sich der Regionalvermarktung widmen, finde ich gut. Aber ein Regionalsiegel "Geprüfte Qualität Bayern", das im Übrigen zeigt, dass es mit Regionali
tät sehr wenig zu tun hat, ist überflüssig wie ein Kropf. Der größte Teil der finanziellen Mittel fließt in die Zertifizierung, während die Bauern davon gar nichts haben. Zudem will auch Frau Aigner ein Regionalsiegel machen. Dann haben wir eine Menge Siegel, aber nichts für die Regionalvermarktung getan. Wir dürfen nicht regionale Produkte fördern, sondern wir müssen eine regionale Vermarktung anstreben. Regionale Produkte gibt es, aber die Vermarktung funktioniert nicht, obwohl große Chancen vorhanden wären.
In diesem Zusammenhang muss ich einen kleinen Schwenk hin zur Kollegin Müller machen und ein Beispiel zur Bioregionalität bringen. Bis vor Kurzem standen in den Kaufmärkten der Firma Feneberg drei verschiedene Arten von Tetrapacks an Milch, und zwar zum einen solche der Firma Müllermilch, solche der Firma Bergbauernmilch sowie solche von regionaler Biomilch. Alle haben das Gleiche gekostet; ich glaube 1,05 Euro pro Liter. Bei Müllermilch erhalten die Bauern nicht mehr, bei der Bergbauernmilch - wenn es stimmt, was auf der Verpackung steht - haben sie ein bis zwei Cent mehr bekommen. Bei der regionalen Biomilch erhalten sie sieben bis acht Cent mehr. Die Wertschöpfung in der Region liegt also bei Bioprodukten. Für den Verbraucher muss das nicht mehr kosten; in diesem Sinne ist das ein gutes Beispiel.
Dass Sie konventionelle Landwirtschaft und Biobauern auf eine Stufe stellen, Herr Minister, ist nicht korrekt. Sie wissen genauso gut wie ich, dass eine Vielzahl von Untersuchungen belegten, dass Pestizidrückstände in Bioprodukten, wenn überhaupt, nur in einem verschwindend geringen Maße vorhanden sind im Vergleich zu konventionell erzeugten Produkten, ganz zu schweigen von den gesellschaftlichen Folgekosten. Biobauern verursachen weder eine erhöhte Nitratbelastung noch sind sie für Pestizidrückstände im Grundwasser verantwortlich. Damit ersparen sie der Wasserwirtschaft und den Bürgern hohe Kosten für Verdünnung und Beseitigung.
Ansonsten halte ich Ihr Landesprogramm zum Ökolandbau für gut. Allerdings hätte es einige Jahre früher kommen müssen; denn der Trend, dass die Nachfrage nach Biolebensmitteln stärker steigt als die Produktion, ist nicht neu. Wir haben inzwischen viele Marktanteile auf diesem Feld verloren. Ich muss zugeben, dass das Ziel einer Verdoppelung der Bioproduktion in Bayern bis zum Jahre 2020 durchaus ambitioniert ist. Es gab aber schon einen Ministerpräsidenten, der das auch erreichen wollte. Das ist nicht ganz gelungen. Unsere Unterstützung dafür haben Sie.
Noch eine Anmerkung dazu: Dass Sie das Bio-Kulap gekürzt haben, hat den Staat nicht reich und die Bio
bauern nicht arm gemacht, aber es war einfach das falsche Signal. Ich habe übrigens noch einen Vorschlag, wie Sie auf einfache und preiswerte Art und Weise etwas für den Ökolandbau in Bayern tun können: Stellen Sie doch die Kantinen in Ihrem Ministerium und in anderen staatlichen Behörden auf Biokost um. Das hätte Vorbildcharakter und damit Auswirkungen; denn wenn es beim Minister Bio gibt, dann muss das gut sein.
Auf die Gentechnikfreiheit gehen Sie leider nur in einem Satz ein, nämlich, dass die Menschen gentechnikfreie Lebensmittel wünschen. Sie nennen das im Zusammenhang mit dem unterstützenswerten Aktionsprogramm "Heimische Eiweißfuttermittel". Ich will offen sagen, dass das mehr als enttäuschend ist: kein Wort zur Gentechnikfreiheit in Bayern, kein Wort zu Nulltoleranz und kein Wort zur Gentechnikforschung.
Gentechnikfreies Soja aus Brasilien zu beziehen, ist derzeit noch kein Problem. Sie haben vor Kurzem erst eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Soja in Bayern, Deutschland und Europa herzustellen, dient dem Schutz der südamerikanischen Regenwälder. Entgegen den Beteuerungen unserer Gesprächspartner in Brasilien wird nach wie vor tropischer Regenwald für den Sojaanbau abgeholzt. Nach einer Meldung von AFP der letzten Tage wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 388 Quadratkilometer Amazonas-Regenwald gerodet und damit dreimal so viel wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Noch etwas: Wenn wir einheimische Eiweißfuttermittel fördern wollen, dann dürfen wir den Grünlandumbruch nicht zulassen, sondern dann müssen wir das Grünland erhalten.
Zu Ihren Ausführungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen: Ihre Aussagen, wir könnten es uns in Bayern nicht mehr leisten, täglich mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche für den Bau von Straßen und Siedlungen zu verlieren, geht mir runter wie Öl. Ich darf Sie trotzdem fragen: Wer will eine dritte Startbahn? 1.000 Hektar für die Startbahn, 800 Hektar für die Ausgleichsflächen. Wer will eine Isentalautobahn? Wer setzt auf den Neubau von Straßen statt auf den Unterhalt bestehender? Wer hat erst vor Kurzem den Bau von Supermärkten auf der grünen Wiese erleichtert? Wenn ich es richtig sehe, waren das CSU und Staatsregierung.
Wenn Sie in diesem Zusammenhang der Revitalisierung der Ortskerne klaren Vorrang einräumen, dann würde ich mich freuen, wenn wir uns auf eine Regel
einigen könnten: Wer einen Supermarkt auf der grünen Wiese baut, hat den Anspruch auf Städtebauförderung und eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung verwirkt. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden durch den Bau von Einzelhandelsobjekten auf der grünen Wiese ihre Ortskerne entwerten und der Staat dann viel Geld dafür ausgibt, damit diese wiederbelebt werden.
Sie sprechen von einem intelligenteren Flächenausgleich und schlagen die Anerkennung ökologisch genutzter Flächen vor. Damit regen Sie gewissermaßen ein neues Geschäftsmodell für Biobauern an. Die Biobauern können sich dann die ökologisch bewirtschafteten Flächen gegen Bares als Ausgleichsflächen anrechnen lassen.
Herr Minister, Sie fordern weniger Flächenverbrauch, meinen aber lediglich weniger Ausgleichsflächen. Doch so geht das nicht. Dabei ist die Logik eigentlich einfach: Wenn wir keine Flächen versiegeln, brauchen wir auch keine Ausgleichsflächen. Das müssten eigentlich auch Sie verstehen.
Um es in Zahlen zu formulieren: Seit 1980 fielen in Bayern 200.000 Hektar Land dem Siedlungs- und Straßenbau zum Opfer. Im gleichen Zeitraum wurden aber nur gut 45.000 Hektar Ausgleichsflächen ausgewiesen.
Herr Minister, leider lassen Sie sich hier vor den Karren einer erbärmlichen Aktion des Bayerischen Bauernverbandes spannen, bei dem es nicht um Flächeneinsparung, sondern lediglich um eine Ausweisung von weniger Ausgleichsflächen geht.
Herr Füracker, Sie sagen, weil wir auf den Nahrungsmittelmärkten so viele Überschüsse haben, sei es gut, Biogas und nachwachsende Rohstoffe zu fördern. Mit der gleichen Argumentation kann ich aber auch sagen: Dann macht es auch nichts, wenn wir Ausgleichsflächen wegnehmen, denn auch dadurch wird der Nahrungs- und Lebensmittelmarkt entlastet.
Sie haben vorhin nicht mit der Wertschöpfung argumentiert, nur damit, dass wir die Märkte entlasten.
Kommen wir auf die EU-Agrarreform zu sprechen. Ich finde es sehr schade, dass Sie sich nur auf die ökologischen Vorranggebiete einlassen und den Rest aus
sparen, obwohl wir wissen, dass die EU-Agrarpolitik in Bayern eine große Bedeutung hat und viele unserer Programme mit den dort eingesetzten Mitteln überstrahlt werden.
Die 7 % ökologischer Vorrangflächen sind nicht per se eine Flächenstilllegung. Ich kann es gerne anhand meines eigenen Betriebs erläutern: Wenn ich die Hecken und Landschaftselemente auf meinem Betrieb zusammenzähle, komme ich leicht auf 7 %. Es gibt in Bayern sicher viele Betriebe, bei denen es genauso ist. Es gibt natürlich auch Betriebe, die in den letzten 20 Jahren wegen des betrieblichen Wachstums alle Hecken beseitigt haben. Ich finde es gut so, dass diese Betriebe neue Hecken pflanzen müssen. Ich sehe die Vorrangflächen eher als Standortvorteil, da wir sicher mehr vorzuweisen haben als viele andere Bundesländer. Schließlich gibt es auch in der Schweiz seit zehn Jahren 7 % Vorrangflächen mit dem Ergebnis, dass es mit Ausnahme nur weniger intensiv genutzter Gebiete keinerlei Probleme gibt.
Einen Widerspruch sehe ich in Ihren Aussagen insofern, als Sie sagen, dass es im Waldbau 300 Jahre Philosophie der Nachhaltigkeit gebe. Gleichzeitig sagen Sie, dass man den ökologischen Nutzen des Waldumbaus für die Ausgleichsfläche anrechnen müsse. Wenn man schon 300 Jahre vorher nachhaltig gewirtschaftet hat und auch jetzt nachhaltig wirtschaftet, dann weiß ich nicht, wo der zusätzliche Nutzen sein soll.
Die Bergwaldoffensive wird von uns grundsätzlich unterstützt. Leider ist die Bergwaldoffensive in ihren Anfängen sehr erschließungslastig. Man hat für den Wegebau viermal soviel Fläche versiegelt wie neu aufgeforstet. Auch wenn dieses Verhältnis dem Start der Bergwaldoffensive geschuldet ist, müssen sich diese Verhältnisse deutlich ändern. Schließlich soll die Bergwaldoffensive kein Forstwege-Programm werden.
Die Mitarbeiter, die nur befristete Arbeitsverträge hatten, haben Sie mit der Entscheidung, ob diese Verträge verlängert werden, lange hängen lassen. Das ist nicht der richtige Umgang mit Mitarbeitern und dient nicht ihrer Motivation.
"Der Wald ist unser Schatz", da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Aber Sie wissen, wie das mit Schätzen ist: Sie werden gerne geplündert. Bei aller Freude über die zunehmende Nutzung des Waldes als Energieträger und Baustoff müssen wir darauf achten, dass wir den Bogen nicht überspannen und nicht mehr nutzen, als nachwächst.
Ferner führen Sie an, dass es 700.000 Waldbesitzer gebe. Davon sind knapp 600.000 urbane Waldbesitzer, von denen viele nicht einmal wissen, wo ihre Wälder liegen. Damit haben wir ein wunderbares Programm der Flächenstilllegung im Wald, wenn wir nicht daran rühren. Es mag regional unterschiedlich sein, aber da gibt es ein Programm der Flächenstilllegung, ohne dass es etwas kostet und dazu etwas getan werden muss.
Herr Füracker, zu Ihrer Behauptung, wir wollten jedes Reh abschießen, sage ich Ihnen: Wir GRÜNE setzen uns dafür ein - da unterscheiden wir uns von der CSU -, dass dem Waldgesetz Genüge getan wird. Die Naturverjüngung der Hauptbaumarten muss ohne Schutz möglich sein. Aber das ist in vielen Revieren nicht der Fall. Es mag sich dabei im Flachland um einen minder schweren Fall handeln. Aber es kann auf Dauer nicht so weitergehen, dass die Hirsche im Schutzwald, in den der Staat jährlich Millionen steckt, wieder alles wegfressen.
Sie preisen unsere Landwirtschaft als Garant für mehr Biodiversität und Artenvielfalt. Das mag für manche Teile Bayerns noch stimmen, für andere Teile stimmt dies aber nicht mehr. Herr Minister Brunner, wenn Sie von München nach Hause fahren, kommen Sie garantiert regelmäßig an Maissteppen und kilometerlangen Mais-Monokulturen vorbei. Sie haben mit Biodiversität und Artenvielfalt nicht mehr viel zu tun.
Ich zitiere aus einem Bericht zum Artenschutzprogramm des Landkreises Aichach-Friedberg. Darin wird ausgeführt: "Der Rückgang des Dauergrünlandes im Landkreis hält kontinuierlich an und konnte mit Ausnahme einiger Feuchtwiesen auch durch das Angebot von Extensivierungsprogrammen kaum mehr gebremst werden." Artenreiches Wirtschaftsgrünland sei nur selten zu finden, teilweise in verarmten Ausprägungen in isolierter Lage.
Die wichtigste Ursache für die Gefährdung und den Rückgang liegt einerseits in der höheren Nutzungsintensität, andererseits in der Nutzungsaufgabe oder ertragsarmen und schwierigen Bewirtschaftung. Herr Minister, jetzt haben wir das Grünland zum dritten Mal: erstens als CO2-Speicher für den Klimaschutz, zweitens als Eiweiß-Futtermittel und drittens als Garant der Biodiversität. Aber Sie bringen es nicht fertig, in Bayern ähnlich wie in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ein Verbot für den Grünlandumbruch zu erlassen.
Lassen Sie mich zur Bildung zwei Sätze sagen: Wir haben für Haupterwerbsbetriebe ein hervorragendes, aber für Nebenerwerbsbauern, die in Bayern in der Mehrzahl sind, ein völlig unzureichendes Bildungssystem. Bei den derzeit von Ihnen so hoch gelobten Ausbildungszahlen werden wir in den nächsten Generationen 30.000 Landwirte mit einer landwirtschaftlichen Grundausbildung - sprich einer Gehilfenprüfung haben. Da denken wir uns nichts; denn im Augenblick gibt es in Bayern 115.000 Landwirte, und in der nächsten Generation werden es ein paar weniger sein. Stellen Sie sich vor, was ein Handwerker zu seinem Berufsstand sagen würde, wenn nicht einmal ein Drittel der aktiven Betriebe eine Gehilfenprüfung oder ähnliche Qualifikation hätte. Die BiLa-Kurse haben mit einer halbwegs fundierten Berufsausbildung wenig zu tun. Die zwei Alp- und Almwirtschaftsakademien sind eher ein Schritt in die richtige Richtung, den wir aber noch konsequent ausbauen müssen.
Ja.
Herr Kollege Hallitzky, das Ergebnis wird sein, dass der Landwirtschaftsminister nach diesem Abgang relativ orientierungslos durch die Landschaft läuft.
Die BiLa-Kurse haben also mit einer fundierten Ausbildung wenig zu tun. Wir müssen für die Nebenerwerbsbetriebe konsequent eine Ausbildung anbieten, sonst können sie die rasante Entwicklung in der Landwirtschaft nicht mithalten.
Sie kündigen einen Forschungsschwerpunkt "artgerechte Tierhaltung" an. Wenn Ihre Aussagen zum
ökologischen Landbau ernst gemeint sind, erwarte ich auch einen Forschungsschwerpunkt "Ökolandbau".
Herr Minister, ich teile Ihre Meinung, dass die Energiewende gute Chancen für den ländlichen Raum bietet. Aber ob sie gleich ein Konjunkturprogramm wird, ist eine andere Frage. Wenn, dann wurde zumindest ein Teil dieses Konjunkturprogramms durch die überzogenen Eingriffe bei der Photovoltaikförderung mit Zustimmung der CSU - so viel zur Verlässlichkeit der CSU! - bereits wieder zurückgenommen. Dabei hätten auf den Dächern der Bauernhöfe, aber auch der Privathäuser noch so viel Photovoltaikanlagen Platz gehabt.
Tausend Windkraftanlagen im Staatsforst sind ein ambitioniertes Ziel, für das Sie unsere volle Unterstützung haben. Das gilt umso mehr, wenn der Großteil dieser Anlagen in Bürgerhand sein wird. Da müssen wir nur noch die Menschen vor Ort überzeugen, dass das gut ist.
Zum Thema wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft preisen Sie Ihre "grünen Zentren" an. Eines erscheint mir sicher: Die Reform der Verwaltungsreform, die Sie in den letzten beiden Jahren vollzogen haben, war nicht zielführend. Die Rückmeldungen aus den "grünen Zentren" zeigen eher das Bild von Mitarbeitern, die noch immer nicht verstehen, was dadurch eigentlich besser geworden sein soll.
Grundsätzlich glaube ich, dass ein Großteil der bayerischen Landwirte nicht auf einem Markt konkurrenzfähig ist, in dem es nur darum geht, mehr und das auch noch billiger zu erzeugen. Unsere Stärken liegen woanders. Klasse statt Masse, das müssen wir fördern.
Wer mehr und billiger produzieren will, soll das machen. Aber das brauchen wir nicht noch zu unterstützen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Landwirtschaft noch einige aktuelle Zahlen: Seitdem es in der Bundesrepublik nur noch zwei Milchbörsen gibt - das ist seit 2008 der Fall -, sind 200 Millionen Kilogramm Milch von Bayern in andere Bundesländer geflossen. Sie sind abgewandert. 200 Millionen Kilogramm Milch entsprechen in etwa der Milcherzeugung des Landkreises Miesbach. Da kann man nicht von einem besonderen Beweis für Wettbewerbsfähigkeit sprechen. Wir sind das Bundesland, das am meisten Milch erzeugt, aber gleichzeitig das Bundesland, das mit Abstand den größten Abfluss von Milch hat.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Diskussion zum Antrag der CSU, die Milchbörse einzuführen. Ich habe dem zwar zugestimmt, aber ich habe nachgefragt, ob das dazu führen könnte, dass Milch aus Bayern abfließt. Einige sagten - es waren ja genügend "Milchgurus" da -, das könne überhaupt nicht passieren. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache.
Sie wollen bei der Bevölkerung um Verständnis für die Belange der Landwirtschaft werben. Gut so, sage ich da nur. Da müssen Sie die Schulkinder aber auch in sogenannte Zukunftsbetriebe einladen, das heißt, beispielsweise in einen Betrieb mit 40.000 Masthähnchen, wie sie derzeit wie Pilze aus dem Boden schießen, oder auf einen Betrieb mit Tausenden von Mastschweinen. Sie dürfen ihnen nicht nur die heile Welt eines Betriebes mit 40 Milchkühen zeigen.
Wenn Sie, Herr Minister Brunner, zum Schluss ein Loblied auf den ländlichen Raum singen - im Grunde gibt es den so nicht; denn das Allgäu und Oberbayern gleichen nicht dem nördlichen Oberfranken -, so höre ich das zwar gerne, aber Sie müssen dann den Worten auch Taten folgen lassen, und davon ist bisher seitens der Staatsregierung leider wenig zu hören. Aber dann würde ich auch nicht davor zurückschrecken, Sie zu loben.
Wenn Sie sagen, die Bauern und Bäuerinnen seien die Seele Bayerns, frage ich nur, wer ist dann Herz und Hirn. Bei "Hirn" reden Sie aber bitte nicht von der Staatsregierung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was mich an beiden Anträgen grundsätzlich stört, ist Folgendes: Wenn wir bei jeder Entscheidung, die ein Gericht an den EuGH weitergibt und die in der Regel Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hat, sofort einen Landtagsantrag schreiben und hier darüber debattieren, wie wir uns angesichts der EuGH-Entscheidung zu verhalten haben, dann haben wir hier nichts anderes mehr zu tun, als darüber Beschlüsse zu fassen. Das machen wir bei keiner anderen Gruppe.
Sowohl Kollege Füracker als auch Herr Kollege Dr. Kirschner haben zu Recht gesagt: Die Bauern sind erwachsene Menschen. Wie man sich zu verhalten hat, wurde in der Fachpresse breit diskutiert. Wer Geld wolle, müsse Widerspruch einlegen.
Ich gehe davon aus, dass viele Bauern, für die es im Extremfall um 50 oder 100 Euro geht, keinen Widerspruch einlegen, selbst wenn er nichts kostet. Da ist Bayern den anderen Bundesländern ein Stück voraus, denn ein Ruhen des Widerspruchs ist nicht kostenpflichtig. Dagegen müssen in Niedersachsen die Bauern für den Widerspruch zahlen. Dort konnte man sich nicht einigen. Ganz so schlecht ist die bayerische Lösung also nicht. Meines Erachtens besteht das Grundproblem darin, dass wir hier Vorratsbeschlüsse
für Entscheidungen des EuGH treffen, die Ende dieses Jahres oder im nächsten Jahr erfolgen werden. Wenn wir das immer machen, haben wir im Landtag nichts anderes mehr zu tun. Das ist aber nicht unsere primäre Aufgabe.
Wir werden den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen, weil er, wie Frau Kollegin Müller wiederholt hat, den Menschen suggeriert, dass sie aus dem Schneider sind, wenn wir dem Antrag zustimmen. Aber sie sind mitnichten aus dem Schneider, es sei denn, Bayern übernähme dieses Geld.
- Auch Sie sagen, das mache 100 Millionen Euro aus. Das ist nicht gerade ein Dreck. Übernähmen wir dieses Geld, würde sich die EU-Kommission auf die Schenkel klopfen, weil sie einen Blöden gefunden hat, der ihre Arbeit macht. Dass wir so vorgehen, das kann nicht sein.
Der Antrag der CSU-Fraktion ist insofern korrekt, als wir dann, wenn der EuGH entscheidet, darauf hinarbeiten, dass diese Zahlungen allen Bauern zukommen. Aber ich halte es für falsch und nicht für zielführend, dass wir aufgrund eventueller EuGHEntscheidungen im Voraus Beschlüsse fassen. Deshalb werden wir uns beim CSU-Antrag der Stimme enthalten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Vorschläge der EU-Kommission zur gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 haben sicher weitreichende Konsequenzen für die Landwirtschaft, für die Verbraucher, aber auch für den Landschaftsschutz und für die Umwelt. Man könnte es sich leicht machen und sagen: Nachdem die Vorschläge der Kommission von allen Seiten kritisiert werden, muss sie damit eigentlich richtig liegen, nämlich ziemlich in der Mitte. So leicht möchte ich es mir nicht machen.
Aus unserer Sicht bleibt das, was die Kommission vorgelegt hat, weit hinter dem zurück, was Agrarkommissar Ciolos im letzten halben Jahr angekündigt hat. Ganz offensichtlich war die Agrarlobby unter Führung der Bundeslandwirtschaftsministerin erfolgreich; wenn ich aber die Aussagen von CSU und FREIEN WÄHLERN höre, muss ich sagen: Sie war scheinbar noch zu wenig erfolgreich.
Wir GRÜNEN sind da gänzlich anderer Meinung. Das, was als Fruchtfolge formuliert ist, lässt nach wie vor Maismonokultur zu. Das Grünlandumbruchverbot gilt erst ab 2014. Es steht zu befürchten, dass es bis dahin noch regelrechte Umbruchorgien geben wird. So wird man die Agrarpolitik nicht verbraucher- und bürgerfreundlich machen; man wird auch die Bürger nicht dafür gewinnen, diese Fördermittel mitzutragen. Es wird weiterhin Exportsubventionen mit all den verheerenden Wirkungen geben, wie Kollegin Noichl schon ausgeführt hat.
Die Grenzen für die Kürzung bzw. Deckelung sind unserer Meinung nach viel zu hoch angesetzt. Es wird keine nennenswerte Umverteilungswirkung geben. Wir GRÜNEN wollen, dass die Arbeitskraft der entscheidende Faktor bei der Verteilung der Direktzahlungen ist. Das wäre gerade für die bayerischen Bauern und Bäuerinnen, die zum Großteil Tierhaltung betreiben, von großem Vorteil. Das Mindeste für uns aber ist eine Deckelung, wie sie von Ihnen, Herr Minister Brunner, favorisiert wird.
Herr Füracker, Sie kritisieren die Greening-Maßnahmen und wollen, dass die Agrarumweltmaßnahmen einbezogen sind. Das sind zwei Paar Schuhe. Die Bauern werden dafür bezahlt, dass sie freiwillig Umweltmaßnahmen ergreifen. Trotz der Greening-Maßnahmen wird es vermutlich in Zukunft exakt die gleichen Agrarumweltmaßnahmen geben können. Sie machen die 7 % ökologischen Agrarvorrangflächen zu einem Thema der Welternährung. Das ist meines Erachtens vollkommen falsch.
In Ihrem Dringlichkeitsantrag, den wir morgen behandeln werden, steht es exakt so drin. Wenn es Probleme mit der Welternährung gibt, auf die wir Einfluss haben, dann ist es, weil wir Maismonokulturen betreiben und Soja als wichtiges Lebensmittel aus Schwellenländern und Drittländern importieren, um unsere Rinder und Schweine zu füttern.
Die 7 % ökologischen Vorrangflächen enthalten eine breite Palette: Ackerränder, Hecken, Gehölze, Brachflächen, Landschaftselemente, Biotope, Pufferstreifen, Aufforstungsflächen. Da wird für die meisten Bauern etwas dabei sein. Die Schweiz hat dieses System der ökologischen Vorrangflächen, und zwar genau die 7 %, bereits seit 2001 mit dem klaren Ergebnis, dass das, was momentan vorhanden ist, für die allermeisten Betriebe reicht und es keiner zusätzlichen Einschnitte bedarf. Es sind ganz wenige, die zusätzlich Maßnahmen ergreifen müssen. Ich sage mal etwas flapsig: Diejenigen, die in den letzten 30 Jahren Hecken und Naturdenkmäler weggehauen haben, müssen halt wieder etwas anpflanzen. Das finde ich ganz normal.
Zum Thema aktive Landwirte: Ich denke, wir sind uns einig, dass Industriebetriebe, die nebenbei noch Landwirtschaft betreiben, keine Förderung bekommen sollen. Die EU versucht, das Thema so zu lösen, dass die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Einnahmen ausmachen müssen. Ich will nicht ausschließen, dass man damit vielleicht den einen oder anderen landwirtschaftlichen Betrieb trifft. Aber es würden sehr wenige sein. Das ist ganz sicher. Und wenn Nebenerwerbler im Durchschnitt 12,6 Hektar bewirtschaften und die Freigrenze bei 15 Hektar liegt, sind die meisten sowieso außen vor.
Ich will Ihnen ein praktisches Beispiel bringen, weil Sie das angesprochen haben, Herr Füracker. Wenn jemand fünf Ferienwohnungen hat, dann sind das bei 200 Belegtagen insgesamt 1.000 Belegtage. Wenn er
80 Euro verlangt - das ist hoch angesetzt; es gibt wenige Betriebe mit 200 Belegtagen und 80 Euro - dann sind das 80.000 Euro Einnahmen. Das liegt weit unter der Grenze, die relevant wäre. Es werden also ganz wenige sein. Wenn Sie einen besseren Vorschlag haben, dann bin ich gerne bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Sie sollten aber nicht sagen, dass alles schlecht ist, was die EU-Kommission macht.
Bei den benachteiligten Gebieten gibt es neue Regelungen, die zum Staatsgeheimnis gemacht werden. Solange ich nicht weiß, worum es geht, werde ich mich mit Aussagen zurückhalten.
Sie haben nicht darüber gesprochen, dass 5 % des Finanzrahmens zusätzlich für benachteiligte Gebiete hergenommen werden können. Das wäre ein Beitrag, mit dem wir unsere Bauern in den Berggebieten fördern könnten. Die Junglandwirte-Förderung und die Modulation mit 10 % sind ausgesprochen positiv; darüber sollten wir diskutieren. Zum Bürokratieabbau bitte ich Ross und Reiter zu nennen. Ansonsten unterscheidet uns GRÜNE von dem, was die CSU gesagt hat: Wir wollen nicht verhindern, sondern wir wollen Verbesserungsvorschläge machen. Wir wollen, dass die Vorschläge der EU-Kommission besser werden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag ablehnen. Er bringt erstens ein Problem auf die Tagesordnung, das keines ist. Das haben meine Vorredner schon gesagt. Wenn es eines wäre, wäre der Antrag in diesem Punkt auch noch widersprüchlich, was er ohnehin schon ist. Wenn Bund und EU wirklich beabsichtigen würden, die Anbindehaltung zu verbieten, wäre es dämlich, wenn wir auch noch Anbindeställe fördern würden. Da würden wir die Bauern auch noch ins finanzielle Unglück stürzen. Das Verbot der Anbindehaltung ist kein Thema, weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene. Das haben die Vorredner schon gesagt.
Zweitens. Ich denke, Kollege Herz malt da ein Bild von einer Berglandwirtschaft, das nicht der Realität entspricht. Wertach ist Berggebiet, Niedersonthofen ist Berggebiet, Bräunlings ist Berggebiet. Sehen Sie da irgendwo beengte Verhältnisse? Wenn Sie das sehen wollen, müssen Sie nach Mittelfranken und Unterfranken gehen. Dort sieht man enge Verhältnisse in den Dörfern. Dann dürften die auch keine Laufställe mehr bauen. Das ist ein Bild, das der Realität einfach nicht entspricht.
Die Aussage, dass wir in Berggebieten per se Weidegang haben, mag für das Allgäu noch einigermaßen zutreffen, in Oberbayern sieht man eine ganze Reihe von Betrieben mit Anbindehaltung und ganzjähriger Stallhaltung. Das kann man nicht auch noch fördern und sagen, die Bauern sollen keine Laufställe bauen. Wenn jemand neu bauen will - solche Fälle gibt es und unbedingt einen Anbindestall haben will, muss er das selbst finanzieren und bekommt keine Zuschüsse dafür. Das ist okay. Ich will das wirklich keinem verbieten, aber wir können solche Sachen nicht noch mit öffentlichen Mitteln fördern, vor allem weil in der Begründung des Antrags auch noch steht, wie gut und artgerecht die neuen Stallsysteme sind. Das ist doch
ein Widerspruch: Zuerst wird ein Stallsystem gelobt, und dann sagt man, das weniger positive Stallsystem muss auch gefördert werden. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dazu beitragen zu können, dass die Sitzungszeit verkürzt wird. Auch wir werden dem Antrag aus folgendem einfachen Grund zustimmen: Als damals von betrieblicher LVZ auf gemeindliche LVZ umgestellt wurde, hat man sehr viel Ungerechtigkeit geschaffen.
Herrn Leopold Herz muss ich sagen: Als er Kreisobmann war, hat er sich mit dieser Härtefallregelung kaufen lassen und dieser Änderung zugestimmt. Der Förderverband hat damals wegen der Härtefallregelung den Mund gehalten. Das hat die Sache nicht besser gemacht. Ich komme selber aus einem Gebiet, in dem es eine ganze Reihe von Betrieben gibt, die bei einem Wegfall der Härtefallregelung das Jahr über 1.000 Euro weniger bekämen. Die Härtefallregelung bis 2013 laufen zu lassen, ist eine gute Sache. Ich hoffe, dass sich der Minister mit seinem Vorhaben, die Flächen genau abzugrenzen, womit er den Nagel auf den Kopf trifft, durchsetzen kann.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag ablehnen; ich sage Ihnen auch gleich, warum. Die Formulierung unter dem ersten Spiegelstrich ist okay. Wir wollen eine kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft fördern. Die Formulierung unter dem zweiten Spiegelstrich ist auch noch okay. Ich kann auch mit der Forderung leben, Kleinbetriebe durch einen Sockelbetrag zu fördern. Die Forderung im dritten Spiegelstrich, dass eine Kleinbetriebsförderung auf europäischer Ebene nicht kommen soll, heißt auf gut Deutsch: Das, was in Deutschland ein Kleinbetrieb ist, fördern wir, aber das, was in Rumänien und Bulgarien ein Kleinbetrieb ist, fördern wir nicht mehr. Das kann nicht unsere Politik sein.
In Rumänien und Bulgarien gibt es noch viele Betriebe mit einem oder zwei Hektar, die es bei uns kaum mehr gibt. Genau diese Betriebe will der Antrag nicht fördern. Das ist schon deshalb ein Blödsinn, weil damit die Sorge verbunden ist, dass das zu einer größeren Umverteilung der Mittel innerhalb der Mitgliedstaaten führt. Seit heute liegt aber der Vorschlag von Ciolos auf dem Tisch, und daher wissen wir, dass es zu einer solchen Umverteilung nicht kommen wird. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich der SPD zum Antrag gratulieren. Sie haben den Antrag gestellt, noch bevor der Bauernverband das Geld gefordert hat. Das ist wahre Schnelligkeit.
Ich hoffe, dass die Bäuerinnen und Bauern dies honorieren werden.
Herr Kollege Füracker, so etwas muss man anerkennen. Ihre Polemik ist nicht angebracht.
Selbstverständlich werden wir dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen. Der CSU-Antrag zielt auf die Bundesebene ab. Über die Aussage, das sollten die anderen machen, nachdem es Dürreschäden nicht nur in Bayern, sondern auch in anderen Ländern gibt, kann man streiten. Den Bauern ist es egal, woher das Geld kommt.
Den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir ablehnen. Das kann ich Ihnen gleich sagen. Der Antrag kann nichts bringen, da ein nicht unwesentlicher Teil der Bauern in Bayern überhaupt keine Steuern zahlt. In diesem Fall bringt eine steuerliche Entlastung gar nichts. Das sage ich aus dem Bauch heraus. Professor Bahrs von der Universität Hohenheim hat das Thema wissenschaftlich aufgearbeitet und kommt im Wesentlichen zu einem ähnlichen Ergebnis. Professor Bahrs schreibt, ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland hätte keinen Nutzen von einer Risikoausgleichsrücklage. Ein weiteres Drittel könnte mit einer steuerlichen Entlastung zwischen 100 bis 500 Euro pro Jahr rechnen. Die Hälfte des monetären Glättungseffekts entfiele auf 10 % der Betriebe. So etwas haben wir schon bei der ersten Säule. Auf eine solche Entlastung kann verzichtet werden. Zusammenfassend führt Professor Bahrs aus, dass der mit der Risikoausgleichsrücklage verbundene Steuerspareffekt nicht merklich zur Stabilisierung der Betriebe beitrüge. Für die Masse bliebe dieses Instrument nahezu unbedeutend. Profitieren würden hingegen vor allem Betriebe, die bereits ohne Risikoausgleichsrücklage über genügend Liquidität zur Risikoabfederung verfügen. Der Allgäuer sagt: Ma muaß it d’ Mischthaufa dunga.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dem Antrag geht es zunächst darum, die Marktmacht der Milcherzeuger im Kräftespiel der Verarbeiter und des Handels zu stärken. Diese Frage gewinnt insbesondere durch die Abschaffung der Milchquotenregelung und durch die Liberalisierung des Milchmarktes nach dem Jahr 2015 besondere Bedeutung. Sollen die Milcherzeuger gleichberechtigte Marktpartner werden, die auf gleicher Augenhöhe mit Handel und Verarbeitern agieren, oder müssen sich die Milchbauern auch zukünftig damit zufriedengeben, was ihnen Handel und Verarbeiter übrig lassen?
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Gestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse, auf den sich der Antrag der FREIEN WÄHLER bezieht, setzt aus unserer Sicht erste vorsichtige Eckpunkte, reicht aber bei Weitem nicht aus, um die Marktmacht der Milcherzeuger wirklich zu verbessern.
Die Größe der Milcherzeugergemeinschaften darf maximal 3,5 % der EU-Milcherzeugung umfassen. Das ist ein Sechstel der Milchmenge in der Bundesrepublik. Länderübergreifende Bündelungen sollen wohl nicht zugelassen werden. Um das ins Verhältnis zu setzen: Die Fusion von Nordmilch und Humana, die ab 1. Mai als "Deutsches Milchkontor" umgesetzt wurde, umfasst fast ein Viertel der deutschen Milchmenge, nämlich genau 23 %.
Hier wurden Fakten geschaffen, wohin die Milcherzeuger nicht einmal von Gesetzes wegen hindürfen; selbst wenn sie wollten, würde es ein weiter Weg sein.
Ein sehr positiver Ansatz in dem Kommissionsvorschlag ist hervorzuheben. Das ist allerdings nicht Gegenstand des Antrags. Künftig soll wohl zwingend der Ort der landwirtschaftlichen Urproduktion angegeben werden und nicht mehr der Ort der letzten Verarbeitungsstufe. Das trägt aus unserer Sicht zu deutlich mehr Markttransparenz für die Verbraucher bei.
Ob wir eine eigene Kampagne für die Umsetzung der Kommissionsvorschläge brauchen, wie es im zweiten Spiegelstrich des Antrages gefordert wird, sei dahingestellt. Schaden wird es auf keinen Fall.
Dass in die Lehrpläne der landwirtschaftlichen Fachschulen das Thema Vermarktung Eingang findet, ist eigentlich nur eine logische Konsequenz aus dem An
spruch, als Unternehmer gleichberechtigter Marktpartner zu sein.
Nachdem man auch zaghafte Ansätze unterstützen soll, werden wir dem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Brunner, vorweg einige Worte an Sie: Ich darf mich zunächst für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Sie haben doch immer auch ein offenes Ohr für Positionen, die nicht unbedingt die Ihrigen sind. Darin unterscheiden Sie sich auf erfreuliche Weise von manchen aktuellen und ehemaligen Kollegen, Herr Huber.
Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen einige Positionen angesprochen, unter anderem die Konkurrenz zwischen Tank und Teller, zwischen Energieerzeugung auf landwirtschaftlichen Flächen und der Erzeugung von Lebensmitteln. Hier gibt es in der Tat ein Problem. Sie haben für den Sommer Aktionen angekündigt; ich bin gespannt auf Ihre Vorschläge. Immerhin besteht Übereinstimmung darin, dass Sie hier etwas tun müssen, wobei ich ganz klar sagen möchte, dass für unsere Fraktion der Teller und die Nahrungsmittelerzeugung Vorrang haben.
Sie haben auch den großen Flächenverbrauch angesprochen, Herr Minister. Da bitte ich Sie, sich einmal mit Ihrem Kollegen Innenminister in Verbindung zu setzen. Gestern hat die Mehrheit in diesem Hohen Hause nämlich zusätzlich 41 Millionen Euro für den Staatsstraßenausbau bewilligt. Darunter sind viele Straßen zu finden, deren Verkehrswirksamkeit sehr fragwürdig ist, die aber unnötig viel Fläche verbrauchen.
Und dann haben Sie auch noch über die Entbürokratisierung gesprochen. Da empfehle ich Ihnen, bei Ihrer Bundesministerin Frau Aigner vorzusprechen, die eine Biokontrollverordnung durchsetzen will, wo ich sagen darf, dass die Biokontrollen ohne staatliche Verordnung mindestens genauso gut funktionieren wie die staatlichen Kontrollen. Auch die Fachleute sagen, dass diese Biokontrollverordnung absolut überflüssig ist. Hier würden wir eine neue Bürokratie schaffen, die wir nicht brauchen.
Meine Damen und Herren, für uns GRÜNE hat der Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft und der dortigen Arbeitsplätze absolut Vorrang, genauso wie der Schutz von Wasser und Boden und die gesunde Ernährung, vor allem die gesunde Ernährung unserer Kinder. Diese Ziele müssen wir auch im Haushalt finden.
Grundsätzlich kann man sagen, dass der Agrarhaushalt nur in sehr geringem Maße hat Kürzungen hinnehmen müssen. Dennoch gibt es teilweise nicht unerhebliche Verschiebungen. Es gibt Kürzungen beim Kulturlandschaftsprogramm; demgegenüber gibt es Ausgabensteigerungen bei der Investitionsförderung und der Absatzförderung. Dort, wo die Bauern und Bäuerinnen eindeutig gesellschaftliche Leistungen erbringen, nämlich beim Kulturlandschaftsprogramm, wurde gekürzt. Investitionsförderung heißt in der Regel Wachsen und Weichen. Hier sind meines Erachtens die gesellschaftlichen Leistungen zumindest fraglich. Beim Bio-KULAP geht es nicht sosehr
um die Höhe der Kürzungen. Die zehn Euro werden nicht über das Wohl und Wehe eines Biobetriebes entscheiden. Vielmehr geht es um ein Signal in einer Zeit, in der der Biolandbau in der Bundesrepublik Marktanteile verliert, anstatt Marktanteile zu gewinnen. Wäre das in der konventionellen Landwirtschaft so, dann wäre der Aufschrei groß und man würde sofort handeln. Mit der Kürzung des Bio-KULAP haben Sie umstellungswilligen Bauern und Bäuerinnen ein negatives Signal gesendet. Das ist das Problem daran.
In der aktuellen Diskussion wird immer wieder Planungssicherheit gefordert. Damit meint man Planungssicherheit in der ersten Säule. Dabei haben wir in der ersten Säule für mindestens sieben Jahre Planungssicherheit. Davon können die Bauern und Bäuerinnen, die Programme in der zweiten Säule belegen, nur träumen. Dort werden Programme nach zwei Jahren schon wieder gekürzt. Ich nenne das Stichwort der Blühflächen. Diesbezüglich höre ich nichts von Planungssicherheit.
Gerade die Kürzungen bei der Förderung der Blühflächen haben zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den Landwirten geführt.
Ich weiß zwar, dass das juristisch alles abgesichert ist, aber man muss sich das einmal vorstellen: Sie haben vor zwei Jahren einen Vertrag abgeschlossen, und jetzt kürzen Sie ihnen die Förderung um bis zu 40 %, ohne dass sie aus dem Vertrag herauskommen. Aus jedem lausigen Versicherungsvertrag kann ich aussteigen, wenn die Versicherungsprämie steigt. Diese Bauern müssen aber weitermachen. Ich nenne so etwas einen Knebelvertrag.
Die Gemeinschaftsaufgabe wird auf Bundesebene um insgesamt über 30 Millionen Euro gekürzt, und Sie tun so, als ginge Sie das nichts an. Ich darf Sie daran erinnern: Frau Aigner gehört der CSU an und kommt aus Bayern. Also, auch dafür tragen Sie als CSU ein Stück Mitverantwortung.
Die EU-Mittel für ELER (Anm.: Entwicklungspro- gramm für den ländlichen Raum) steigen um circa 30 Millionen Euro, und der bayerische Anteil steigt eigentlich nur durch die Umschichtung aus der Gemeinschaftsaufgabe.
Nun zu einigen weiteren Punkten und zu unseren Anträgen.
Unserer Meinung nach ist Tierzucht keine hoheitliche Aufgabe. Das hat unter anderem auch schon der Rechnungshof festgestellt. Nebenbei bemerkt: In Frankreich beteiligt sich der Staat an der Tierzucht mit null Euro. Die gesunde Ernährung unserer Kinder ist demgegenüber eine ganz wichtige Aufgabe, auch eine wichtige staatliche Aufgabe. Deshalb haben wir beantragt, die Mittel aus der Tierzucht umzuschichten und für die Ernährungsberatung zu verwenden.
Nun zur Maiswurzelbohrer-Forschung. Es ist auch keine Aufgabe des Staates, die Agro-Gentechnik weiterzuentwickeln. Man könnte auch sagen, hier wird Geld für ein Problem ausgegeben, das es eigentlich nicht gibt. Wenn man es abgeschwächt ausdrücken will, kann man sagen, dass man dieses Problem mit einfachen ackerbaulichen Mitteln, nämlich mit einer vernünftigen Fruchtfolge, lösen könnte. Pikant an dieser Sache ist, dass die Landesanstalt nach Rumänien auswandern muss, um Maiswurzelbohrer-Forschung betreiben zu können. In Bayern ist das anscheinend gar nicht möglich.
Herr Minister Brunner, Sie versuchen, das Ende der CMA mit Landesmitteln aufzufangen, indem Sie eine Marketing-Agentur für Bayern gründen. Damit zielen Sie in erster Linie auf den Export ab. Wir halten den Aufbau regionaler Vermarktungsmöglichkeiten und regionaler Wertschöpfungsketten für absolut vorrangig. Hier gibt es noch ein breites Feld zu beackern. Hier können wir im Gegensatz zum Export die Wertschöpfung in der Landwirtschaft steigern. Hier profitieren nicht nur die Bäuerinnen und Bauern, sondern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier bedeutet Förderung Anschubfinanzierung und nicht Dauersubvention wie bei der Exportförderung, und hier tun Sie auch noch zusätzlich etwas für den Klimaschutz und die Umwelt.
Mein nächster Punkt ist die Alm- und Alpwirtschaft, die heilige Kuh der bayerischen Agrarpolitik. Heutzutage geht es zumindest im Allgäu nicht mehr darum, Alpen mit Wegen und Straßen zu erschließen, sondern es geht um die Erschließung bestimmter Weideflächen, auf denen die Rinder vielleicht gerade einmal zwei bis drei Wochen weiden. Angesicht dieser Situation halte ich eine Förderung eigentlich für überflüssig; manchmal ist sie sogar kontraproduktiv, weil der ökologische Schaden deutlich höher ist. Jenen Alpbesitzern, die wirklich keine Zufahrt haben, wollen wir die Wahl lassen, ob sie auf den Ausbau des Weges, der meistens ökologische Nachteile bringt, verzichten und dafür einen Erschwernisausgleich erhalten - damit
wäre die Wertschöpfung bei den Bauern - oder ob sie den Alpweg bauen lassen; dann verdient der Bauunternehmer das Geld. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie müssen den Älplern schon sehr misstrauen, wenn Sie ihnen nicht einmal diese Entscheidungsmöglichkeit überlassen.
Sie haben die Eiweiß-Strategie angesprochen. Grundsätzlich gibt es dafür unsere Zustimmung. Allerdings haben Sie einen ganz wichtigen Punkt ausgelassen: Jährlich werden 6.000 Hektar wichtiger Eiweißfläche, nämlich das Grünland, umgebrochen, und Sie trauen sich nicht, diesen Grünlandumbruch zu unterbinden, indem Sie ein Verbot aussprechen.
Ich darf es noch einmal explizit sagen: In den letzten fünf Jahren haben wir 1.600 Hektar Grünland in FFHGebieten, 1.150 Hektar in Vogelschutzgebieten und knapp 1.000 Hektar in Überschwemmungsgebieten umgebrochen. In insgesamt 18 Landkreisen Bayerns liegt der Grünlandumbruch über 5 %. Damit wird wichtige Eiweißproduktion verhindert und vernichtet.
Lassen Sie mich zum Schluss zur Forstpolitik kommen. Wir sind der Meinung, dass der Umbau des Privat- und Körperschaftswaldes angesichts des Klimawandels vorangetrieben werden muss. Dazu braucht es Geld; sonst wird das nicht funktionieren. Wir fordern mehr Geld für die Schutzwaldsanierung. Hierzu muss ich sagen: Beim Thema Bergwaldoffensive hat das Selbstverständnis des Parlaments durch die Vorgehensweise der Kollegen der CSU-Fraktion doch erheblich gelitten. Wir waren uns im Ausschuss relativ schnell einig, dass wir versuchen wollen, einen gemeinsamen, einen interfraktionellen Antrag zu erarbeiten. Das hat eigentlich auch wunderbar funktioniert. Ich glaube, wir haben keine zehn Minuten gebraucht, um eine gemeinsame Formulierung zu finden. Wer aber denkt, die Fachabgeordneten seien sich einig und damit sei das Kind in trockenen Tüchern, hat sich erheblich getäuscht. Die Kollegen mussten zunächst zum Ministerium, um zu fragen, ob sie dürfen, und dann zum Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, um zu fragen, ob sie dürfen, und sie durften in beiden Fällen vermutlich nicht.
Kolleginnen und Kollegen, wenn wir genügend Selbstbewusstsein als Abgeordnete hätten, dann würden wir so etwas nicht machen. Das muss ich Ihnen ganz klar sagen.
Jetzt ist mir nicht bange, dass die Bergwaldoffensive nicht fortgesetzt wird. Aber ich finde, die Beschäftigten, die extra für die Bergwaldoffensive angestellt worden sind, haben das Recht auf Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit sollten wir ihnen geben, und zwar schnell.
Ich werde auf die Sekunde fertig sein.
Ach, darum leuchtet es jetzt rot.
Jetzt könnte ich mich höchstens auf eine Rotgrünblindheit herausreden. - Wir können in dem vorliegenden Agrarhaushalt keine Stärkung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in Bayern erkennen. Aus diesem Grund werden wir ihn ablehnen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Worten meiner beiden Vorredner von der SPD und den Freien Wählern brauche ich nicht viel hinzuzufügen. Ich möchte nur auf etwas hinweisen, das mich sehr ärgert. Erstens. Man hat den Beamten und Beamtinnen mit der Dienstrechtsreform das Maul wässrig gemacht, und jetzt werden sie bei den Haushaltsberatungen abgestraft. Zweitens. Herr Kollege Herold, es tut mir leid, dass ich es so sagen muss, aber es ist einfach primitiv, wenn man sagt, dass es automatisch zu einer höheren Neuverschuldung führen würde, wenn wir bei den Beamtinnen und Beamten keine Kürzungen vornehmen würden. Kollege Schuster hat Ihnen explizit vorgerechnet, wo Sie zusätzliche Ausgaben zu verantworten haben. Kein Mensch hat Sie zu einer ermäßigten Mehrwertsteuer für Hotels gezwungen; das haben Sie aus freien Stücken getan.
- Das haben wir aber nicht gemacht. Sie haben andere Schwerpunkte gesetzt. Kollege Herold, das kann man tun, daran gibt es keinen Zweifel, aber dann muss man den Beamten draußen auch sagen: Freunde, die Steuervorteile für die Hotellerie sind uns wichtiger als eine gescheite Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten. Dann wäre das okay. Wir werden natürlich diesen beiden Anträgen zustimmen.
Herr Kollege Barfuß, nachdem Sie so wunderbare Ausführungen zur Hotellerie gemacht haben, frage ich Sie: Haben Sie im Hotelverzeichnis nachgesehen, wie groß der Unterschied zwischen den Vier-Sterne-Hotels in Lindau und denen in Bregenz ist? Sie werden sehen, dass die Spanne
unter den Vier-Sterne-Hotels in Lindau um ein Vielfaches höher ist als der Betrag, den Sie ihnen als Steuersubvention zukommen haben lassen. Die Unterschiede in den österreichischen Hotels sind genauso. Ein Amerikaner, der die Hotels prüft, wird keinen Unterschied wegen der Mehrwertsteuer feststellen. Das können Sie im Kindergarten erzählen, nicht aber hier.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich sagen: Wir werden dem Antrag zustimmen. Interessanterweise hat sich die Diskussion aber auf ein anderes Feld verlagert, nämlich auf die Pläne der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten künftig selbst entscheiden zu lassen, ob sie gentechnisch veränderte Organismen zulassen wollen oder nicht.
- Nein, bestritten haben wir das nicht. Ich will dazu nur sagen, das Ziel ist okay, der Preis, den wir dafür zahlen müssen, ist aber eindeutig zu hoch. Mit der Freigabe der Zulassung durch die einzelnen Länder - und das heißt nicht, dass die einzelnen Regionen das selbst entscheiden dürfen, sondern die Nationalstaaten sollen das entscheiden dürfen - geht einher, dass die Zulassungsverfahren auf EU-Ebene künftig im Schnellverfahren erfolgen können und ohne Aussprache im Ministerrat, sozusagen ohne demokratische Legitimation; denn das macht die Kommission alleine, dazu braucht sie niemanden mehr zu fragen. Das heißt, die Risikoabschätzung bei der Zulassung bleibt noch mehr auf der Strecke, als das jetzt schon der Fall ist.
Bereits jetzt ist die Zulassungspolitik wirtschaftsbasiert und nicht wissenschaftsbasiert. Bereits jetzt ist mit der Zulassung die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte nicht ausreichend belegt. Wenn sich die EU-Kommission durchsetzt, wird das noch schlimmer. Dann können die Bundesregierung und Bayern den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten, so viel sie wollen, wir würden vermutlich von einer Fülle von gentechnisch veränderten Pflanzen, durchaus gefährlichen Pflanzen, in anderen EULändern umgeben sein. Diese Pflanzen würden kreuz und quer durch Europa gekarrt und in der Bundesre
publik beziehungsweise in Bayern zwischengelagert oder umgeladen. Wenn wir dann auch noch die NullToleranz verlassen - darüber sprechen wir noch beim nächsten Tagesordnungspunkt -, dann können wir in Deutschland oder in Bayern verbieten, was wir wollen, wir werden in kurzer Zeit von genveränderten Pflanzen auf unseren Äckern nicht mehr frei sein.
Übrigens noch etwas zum Thema gentechnikfreie Regionen. Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir neue EU-Regelungen nicht brauchen, wenn wir den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in den Regionen verhindern wollen. Das ist bereits jetzt möglich. Unsere Nachbarn in Österreich praktizieren das schon seit Jahren und machen es uns vor.
Herr Minister Söder, ich habe zwei Anmerkungen. Die erste Anmerkung betrifft die Regelung, die die EU-Kommission vorschlägt. Sie loben diese Regelung. Ich würde gerne von Ihnen etwas über die Bedingungen hören. Wenn jetzt die Zulassung auf EU-Ebene im Schnelldurchgang ohne kritische Prüfung erfolgt, kann das nicht in unserem Sinne sein. Wenn wir extrem strenge Vorschriften auf EU-Ebene hätten und zusätzlich selbst bestimmen könnten, wäre das akzeptabel. Aber so, wie es jetzt ist, zahlen wir - das habe ich Ihnen bereits in der letzten Sitzung gesagt - einen sehr hohen Preis. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Zwischenfall mit der Firma Pioneer in Ungarn war, das gentechnikfrei ist. Sie sehen, wie schnell ein Schadensfall eintreten kann, auch wenn sich ein Land für gentechnikfrei erklärt.
Die zweite Anmerkung ist: Sie haben ausgeführt, dass es den Ländern bisher nicht möglich war, Regionen als gentechnikfrei auszuweisen. Ich frage Sie: Was machen denn die Österreicher seit zehn Jahren? Sind das Zauberer oder Tausendsassas? Österreich hat es
geschafft, das Land zehn Jahre lang vom Anbau gentechnisch veränderter Produkte freizuhalten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag fordern wir, die Nulltoleranzregelung sowohl hinsichtlich der Verunreinigung von Saatgut als auch von Futtermitteln beizubehalten. Die Aussaat von mit gentechnisch veränderten Organismen - GVO - verunreinigtem Saatgut der Firma Pioneer reiht sich in die Verunreinigungen der letzten Jahre ein. Das belegt deutlich die Unzuverlässigkeit der Agrogentechnikfirmen. Die Leidtragenden und die Dummen sind dabei immer die Bauern. Das wird in diesem Fall besonders deutlich. Was neu ist, sind die Dimensionen und vor allem die Tatsache, dass sich Pioneer weigert, den Bauern den Schaden zu ersetzen. Nun gibt es Leute, die aus dieser Situation - fast freudig - die Forderung ableiten, man müsse das Prinzip der Nulltoleranz aufgeben und Verunreinigungen bis zu einem Grenzwert von 0,3 % zulassen. Das fordern zum Beispiel der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeslandwirtschaftsministerium, der Bauernverband und der Genossenschaftsverband. Das ist genau die falsche Reaktion. Es wäre praktisch eine Einladung an die Agrarmultis, weiterhin schlampig zu arbeiten, wenn man solche Sauereien zulassen würde. Ob diese absichtlich oder unabsichtlich geschehen, sei dahingestellt.
Das hätte verheerende Konsequenzen. Der Wissenschaftliche Beirat selbst weist auf die Konsequenzen einer Abweichung von der Nulltoleranzregelung hin. Ich darf zitieren:
Höhere Grenzwerte im Saatgut könnten dazu führen, dass sich der GV-Anteil des NGV-Saat
guts im Laufe der Zeit diesem Schwellenwert mehr und mehr nähert.
Das heißt auf gut Deutsch: Wir haben irgendwann die 0,3 %-Grenze durchgehend erreicht. Weiter heißt es:
Damit
- ich bitte, aufzumerken
würde es immer schwieriger, im praktischen Anbau den Schwellenwert von 0,9 % oder gar die niedrigeren Anforderungen der Lebensmittelwirtschaft einzuhalten. Das wiederum führt dazu, dass die Regeln der GfP für die GV-Anbauer verschärft werden müssten …. Das macht die Koexistenz teurer und verstärkt die Schwierigkeit ihrer Umsetzung in klein strukturierten landwirtschaftlichen Regionen.
- Ich füge hinzu: wie zum Beispiel in Bayern.
Insofern ist es im Hinblick auf das Koexistenzziel sinnvoll, für Saatgut einen Schwellenwert festzusetzen, der möglichst niedrig ist.
Aber selbst sprechen Sie von 0,3 %. Der Beirat selbst weist auf die Schwierigkeiten, die in diesem Zusammenhang entstehen, hin. Das heißt auf gut Deutsch: Koexistenz wird auf alle Fälle sehr teuer, wenn nicht gar unmöglich. Genau das ist es, was Monsanto, Pioneer und Co. in trauter Einigkeit mit dem Genossenschaftsverband und dem Bauernverband wollen. Aber wir Grüne wollen das nicht. Ich hoffe, auch Sie von den Koalitionsfraktionen wollen das nicht.
Wir fordern die konsequente Beibehaltung der Nulltoleranzregelung für in der EU nicht zugelassene GVO bei Futtermitteln. Der Bauernverband hat im Herbst letzten Jahres eine Kampagne gegen die Nulltoleranzregelung gestartet und für die Akzeptanz von Verunreinigungen mit dem Argument geworben, wenn wir Verunreinigungen nicht akzeptierten, müssten unsere Rindviecher und Schweine verhungern, weil nicht genug Soja importiert werden könnte. Es liegen inzwischen Zahlen vor, die belegen, dass dieses Argument nicht nur falsch, sondern geradezu absurd ist. In den Jahren 2005 bis 2009 gab es 46 Fälle von Verunreinigungen von Futtermitteln, die in Länder der EU exportiert wurden. Von den 46 Fällen stammten 41 aus den USA. Das war ein Anteil von fast 90 % - und das, obwohl die USA beim Sojaimport eine eher untergeordnete Rolle spielen. Bei den beiden Hauptlieferländern Argentinien und Brasilien gab es überhaupt keine Verunreinigungen zu beanstanden.
Denn diese Länder arbeiten nur mit in Europa zugelassenen GVO. Von diesen 46 Fällen betrafen nur 27 Fälle Futtermittel für landwirtschaftliche Nutztiere, die anderen betrafen Futtermittel für Heimtiere. Das sind etwa 4,5 Fälle im Jahr. Anders formuliert: Pro Jahr werden in die EU etwa 32 Millionen Tonnen Soja eingeführt. Davon sind maximal 0,2 % verunreinigt. Sie werden mit mir hoffentlich übereinstimmen, dass wegen dieser 0,2 % weder unsere Kühe noch unsere Mastrinder oder Schweine verhungern müssen.
Es wird deutlich, dass es hier nur darum geht, gentechnisch veränderte Produkte möglichst schnell zu verbreiten, um dann korrekterweise sagen zu können - was schon heute oft fälschlich behauptet wird -: Es ist eh schon alles mit GVO verseucht, jeder Widerstand kommt zu spät. Im Zusammenhang mit den Überlegungen der EU-Kommission zu der Zulassungsregelung, die ich bereits beim letzten Tagesordnungspunkt angesprochen habe, führt ein Verlassen der Nulltoleranz bei Saatgut und Futtermitteln unweigerlich dazu, dass in Bayern ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nur eine ganz kurze Zeit durchzuhalten wäre. Vielleicht wollen das verschiedene Leute in diesem Haus so. Wenn wir das anders wollen, bitte ich, das mit dem gentechnikfreien Bayern sehr ernst zu nehmen. Dann stimmen Sie bitte unserem Antrag zu.
Wir wollten das den Kolleginnen und Kollegen ersparen. Aber wahrscheinlich hat die CSU Angst um die Mehrheit.
Herr Füracker, ich war eigentlich der Meinung, ich hätte relativ deutlich ausgeführt, wie es beim Futtermittel aussieht. 0,2 % bedeuten: Innerhalb der EU hatten wir maximal 64.000 Tonnen, die im letzten Jahr zurückgewiesen werden mussten. Das kann man nicht genau sagen, weil die Chargen unterschiedlich groß sind. Glauben Sie denn wirklich, dass die Ernährung unserer landwirtschaftlichen Nutztiere bei 32 Millionen Tonnen Importen wirklich von 64.000 Tonnen abhängt? Das kann also nicht der Grund sein. Daher können wir durchaus fordern: Nulltoleranz bedeutet Nachweisgrenze.