Manfred Ländner
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf erfüllen wir heute einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat das Telekommunikationsgesetz beanstandet. Darin fehle eine landesrechtliche Normierung wichtiger Befugnisse. Gleichzeitig wurde eine Übergangsregelung getroffen, die allerdings nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres Gültigkeit besitzt.
Um was geht es? Es geht um die Rechtsgrundlage für die Erhebung von beanstandeten Zugangssicherungscodes und dynamischer IP-Adressen. Wir sind also heute aufgerufen, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts folgend eine landesrechtliche Normierung für sicherheitswichtige Befugnisse zu beschließen. Die Bestandsdatenauskunft ist ein unverzichtbares Ermittlungsinstrumentarium für die Sicherheitsbehörden. Im Bereich der Polizei ist es erforderlich, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, möglicherweise geplante Terroranschläge zu ermitteln und Amokläufe sowie Suizide zu verhindern. Vergleichbares gilt für den Verfassungsschutz. Auch hier ist eine Bestandsdatenabfrage erforderlich, um Strukturermittlungen zu relevanten Personen und Gruppierungen sowie deren Vernetzungen zu ermöglichen.
Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, sollen nunmehr die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis längstens 30. Juni 2013 fortgeltenden Befugnisse entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen landesrechtlich normiert werden. Neue Befugnisse für die Polizei oder den Verfassungsschutz werden nicht geschaffen. Das ist für uns und die heutige Debatte entscheidend. Ich darf darauf hinweisen, dass sich der Gesetzentwurf an dem vom Bundestag am 21. März 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft orientiert. Auch dort sind vergleichbare Regelungen vorgesehen, unter anderem in der Strafprozessordnung, im BKA-Gesetz, im Bundespolizeigesetz und im Bundesverfassungsschutzgesetz.
Im Gesetzgebungsverfahren haben wir einen umfangreichen Antrag der SPD zur Änderung des Gesetzes bearbeitet. Absicht der SPD war es, in das PAG umfangreiche Änderungen einzubringen. Wir wollen heute jedoch keine grundsätzliche Änderung des PAG, sondern lediglich die vom Verfassungsgericht beanstandeten Unzulänglichkeiten ausbessern. Der Gesetzentwurf, der heute von der Staatsregierung vorgelegt wird und Ihnen zur Abstimmung vorliegt, setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die erforderlichen Ermächtigungsnormen um und schafft keine neuen Befugnisse.
Die inhaltliche Orientierung am Bundestag habe ich bereits dargestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, heute geht es nicht um eine grundsätzliche Auseinandersetzung über das Polizeiaufgabengesetz, sondern um die Umsetzung dringend benötigter Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden. Wir brauchen diese Umsetzung, weil die Übergangsregelung nur noch bis zum 30. Juni, also nur noch wenige Tage, Gültigkeit besitzt. Deshalb bitte ich Sie heute inständig, auch im Interesse der Sicherheit, um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diesen Antrag, auch der FDP-Fraktion als Initiator. Gerne hätte ich nach Herrn Kollegen Schneider gesprochen. Das Protokoll sieht jedoch eine andere Reihenfolge vor.
Herr Kollege Thalhammer, Sie haben die Zahlen genannt. Es ist erschreckend: Im Jahre 2012 hat es nahezu 150.000 Fälle in Deutschland gegeben. Der
Schaden beträgt rund eine halbe Milliarde Euro. Rein statistisch wird alle 3,5 Minuten in ein Haus oder in eine Wohnung eingebrochen. Es liegt ein doppelter Schaden vor, zum einen der Sachschaden und zum anderen der psychische Schaden. Der psychische Schaden ist immens. Bei jedem vierten Opfer berichtet die Medizin von starken Angstgefühlen, Schlafstörungen bis hin zu Traumata. Der Grund: In das eigene Heim, den innersten Kern des privaten Lebens, wird von außen mit Gewalt eingedrungen. Die Betroffenen befinden sich in einer psychischen Ausnahmesituation.
In Bayern darf es uns nicht beruhigen, dass das Risiko, Einbruchsopfer zu werden, zwei Drittel geringer ist als in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg oder Bremen. Uns darf ebenfalls nicht beruhigen, dass in Bayern die Aufklärungsquote höher und die Fallzahlen niedriger sind. Nein, auch bei uns in Bayern beträgt die Aufklärungsquote lediglich 20 %. Außerdem gibt es eine sehr unerfreulich hohe Anzahl an Einbruchsdiebstählen. Es ist richtig, dass die parlamentarische Aufmerksamkeit auf diese Einbruchsdiebstähle gerichtet wird. Sicherlich wird bei der Polizei schon viel getan. In den einzelnen Präsidien und in den einzelnen Kriminalpolizeiinspektionen hat man Strategien erarbeitet. Ich denke, die Anstrengungen müssen noch intensiver betrieben werden.
Der Antrag ist zweigeteilt. Zum einen werden die Fachverbände der Wissenschaft, der Forschung sowie der Medien- und Versicherungswirtschaft einbezogen. Mit dem zweiten Teil des Antrags wird ein Bericht über die Entwicklung bei Wohnungseinbrüchen im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit gefordert. Wir führen im Innenausschuss die intensive parlamentarische Auseinandersetzung. Ich freue mich auf den Bericht im Innenausschuss und insbesondere auch auf das Ergebnis. Wie geht man strategisch an diese Form des Verbrechens heran? Welche Gedanken macht man sich hierüber auch im Ministerium? Herr Staatssekretär Eck wird anschließend sicherlich noch über aktuelle Strategien berichten.
Ich bin auch überzeugt davon, dass dieser Antrag eine breite Mehrheit im Hause finden wird. Ich weiß natürlich, Herr Kollege Schneider, dass Sie wieder vehement die polizeiliche Präsenz einfordern werden. Ich teile Ihre Ansicht, wobei natürlich gerade in diesem Fall die polizeiliche Präsenz nicht das Allheilmittel ist. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Wir machen beides: mehr Präsenz und Strategie und hoffen, diese wirklich schlimme Deliktsform eindämmen zu können.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr darüber, bereits zum fünften Mal in diesem Parlament die Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik miterleben zu dürfen.
Ich kann mich erinnern: In den letzten Jahren gab immer die Kritik, dass erst relativ spät nach der Bekanntgabe parlamentarisch darüber diskutiert werde. Heute, schon einen Tag nach der Bekanntgabe, nimmt der Minister die Gelegenheit wahr, hier im Parlament eine Diskussion zu führen, und auch Parlamentarier sprechen zur Kriminalstatistik. Aber jetzt ist es auch wieder nicht richtig. Wir sollten uns vielleicht irgendwann in den nächsten Jahren einmal einigen, welches Prozedere wir haben wollen. Ich finde, es ist richtig, dass wir heute über die polizeiliche Kriminalstatistik sprechen; sie wurde gestern vorgestellt. Ich glaube, es ist richtig, dass wir im Hinblick auf diese Statistik auch einmal Danke sagen.
Ich möchte eines feststellen: Wenn die bayerische Kriminalstatistik für unser Land ein gutes Zeugnis ausstellt und wir im Landtag darüber sprechen, dann ist das nichts anderes als ein Kontrastprogramm zu dem, was wir nahezu täglich hier in diesem Hohen Haus erleben. Wenn nämlich ein Außenstehender die Situation im Freistaat Bayern anhand von Debatten, die im Parlament geführt werden, beurteilen müsste, dann würde er vor Angst mit den Zähnen klappern, weil alles in unserem Land so schlecht ist. Das haben wir vorhin bei der Gesundheitsdiskussion und bei ähnlichen Diskussionen wieder gehört.
Wir von der Regierungskoalition sagen ab und zu einmal, dass es in Bayern nicht so schlecht zu leben ist, dass die Menschen durchaus nach Bayern kommen und froh sein können, in Bayern zu leben. Ich wäre
aber dankbar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wenn auch Sie das ab und zu einmal berücksichtigen würden.
Uns treibt auch die Sorge wegen der Kriminalität um. Wenn die Rednerinnen und Redner der Opposition bestimmte Bereiche angesprochen haben, dann sicherlich zu Recht. Sorgen wegen der Kriminalität begleiten die Gesellschaft seit Anbeginn der Menschheit. Ich darf aber auch sagen: Die Sorge der Menschen, die Angst der Menschen vor Kriminalität, die Angst der politisch Verantwortlichen ist in Bayern nicht so stark ausgeprägt wie in anderen Ländern. Bayern steht mit seiner niedrigen Kriminalitätsrate und der hohen Aufklärung weltweit mit an der Spitze.
Lieber Herr Kollege Schneider, man sollte es vielleicht nicht so locker und harmlos darstellen: Der Kaugummi-Dieb wird gefasst, der Internet-Kriminelle nicht. Wenn das Kaufhaus des Kaugummi-Diebes auf den Fidschi-Inseln oder irgendwo auf den Bermudas steht, wird ihn die Polizei auch nicht festnehmen. Das ist die Problematik der Internet-Kriminalität. Der Ausgang der Straftaten liegt oft nicht in Deutschland. Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich müssen wir uns damit international beschäftigen. Aber auch das sei gesagt: IT-Spezialisten bei der Polizei gibt es nicht erst seit der Einstellung der 25 neuen IT-Spezialisten. IT-Kriminalität wird bei der bayerischen Polizei seit vielen Jahren sehr erfolgreich, sehr intensiv und mit großer Manpower bekämpft.
Wir dürfen es uns nicht so einfach wie beim Kaugummi-Dieb machen, wenn der Schutzmann an der Ecke als Lösung aller Einbruchsdiebstähle betrachtet wird. Einbruchsdiebstähle geschehen. Das sehe ich in meiner unmittelbaren Umgebung: in Siedlungsgebieten nahe der Autobahn, in Siedlungsgebieten, die bereits seit 30 Jahren bestehen. Warum? − Dort sind die Büsche hoch gewachsen. Dort fährt der Täter von der Autobahn runter und springt in den Garten hinein. Das sind die Probleme. Der Schutzmann an der Ecke nützt da überhaupt nichts. Es gilt, Fahndungsstrategien auf Autobahnen und Landstraßen zu entwickeln. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.
Bagatellisiert wird auch die Auseinandersetzung mit Crystal Speed. In dieser international schwierigen Situation nützt es nichts, Druck auf ein befreundetes Nachbarland auszuüben. Wie wollen Sie das machen? Wollen Sie denen den Zeigefinger zeigen? Hier helfen Gespräche. Sie wissen ganz genau, dass wir in vielen Bereichen Gespräche brauchen. Manchmal ist es im internationalen Geschäft sehr schwierig, Gespräche zu führen.
Das sollte man bitte nicht verharmlosen oder bagatellisieren. Wenn wir der Stadiongewalt ohne Gespräche und Einbindung der Betroffenen begegnen würden, wäre das mit Sicherheit der falsche Weg. Es ist wichtig, Gespräche zu führen. Neben den Gesprächen sollte − das wird in Bayern gemacht − intensiv und konsequent Einsatz gezeigt werden.
Sehr geehrte Frau Tausendfreund, ich bin durchaus dankbar für Ihren Redebeitrag. Ich habe schon schlimmere Redebeiträge gehört.
Prävention kann nie Gegenstand von Statistik sein. Dunkelziffern können ebenfalls nicht statistisch erfasst werden. Es ist unser aller politischer Wille, weiter darauf zu drängen, die Kriminalität zu reduzieren. Wir werden weiterhin hinter unserer Polizei stehen. Das Schulterklopfen gebührt in gar keiner Weise der Politik, das gebührt den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im täglichen Dienst, die die hervorragende Statistik erst ermöglichen.
Ich weiß nicht, wie Sie Schulverband verstehen. Schulverband bedeutet für mich, dass die Verbandsgemeinden vor Ort über ihre Standorte entscheiden. In der Petition war gewollt, dass der Bayerische Landtag eine andere Entscheidung als die Beteiligten vor Ort trifft. Das ist der Kern der Petition. Herr Güll, wir können gern über alles reden. Bitte hängen Sie das aber so auf, dass die Entscheidungen, die vor Ort getroffen wurden, nicht mehr gelten und wir von München aus in die Schulverwaltung und in die Verbandsgestaltung eingreifen. Auch diese Seite der Medaille muss man sehen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich stimmt auch die CSU genauso wie die FDP dem Grundsatz zu, dass Kinderarbeit schlecht ist. Kinderarbeit ist ethisch nicht vertretbar. Wir in den sogenannten reichen Ländern müssen alles versuchen, um diesem auf der Welt praktizierten Tun zu widersprechen bzw. dagegen vorzugehen. Wir haben leider in vielen Branchen Kinderarbeit, so zum Beispiel in der Textilindustrie oder bei der Herstellung von Spielzeug. Wenn eine Jeans nach hehren Grundsätzen in Deutschland hergestellt würde, würde sie um die 800 Euro kosten. Wir wissen aber auch, was eine Jeans, die in Asien hergestellt wird, kostet. Das aber trifft den Kern der heutigen Entscheidung nicht. Sie sprechen mit Recht die einstimmige Entscheidung aus dem Jahr 2007 an. Sie sprechen auch zu Recht an, dass es in der Folgezeit rechtliche Unsicherheiten gegeben hat.
Unsere Ablehnung heute gründet sich auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 07.10.2011. Der Verfassungsgerichtshof stellt eindeutig fest, dass es den Gemeinden zusteht, im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts, in ihrem eigenen Wirkungskreis, im Rahmen ihrer Friedhofsatzung, im Rahmen der Totenbestattung, Regelungen zu treffen. Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen. Was als Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ist lediglich, dass in das Gesetz ein Hinweis für die Gemeinden aufgenommen wird: Ihr dürft das tun. Wir sind aber dagegen, den Gemeinden zu sagen, was sie tun und was sie lassen dürfen,
wenn etwas in ihren Wirkungskreis fällt, und das bestätigt der Bayerische Verfassungsgerichtshof eindeutig. Sie kennen den Beschluss des Bayerischen Landtags, der festlegt, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern alle Gemeinden anschreiben soll. Das ist mit Schreiben vom 10.04.2012 auch geschehen. Alle Gemeinden sind über den Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs informiert worden. Die Gemeinden beschäftigen sich schon einige Zeit mit dieser Entwicklung und der Änderung Ihrer Friedhofsatzungen. 16 Gemeinden in
Bayern, so der Stand im Juli dieses Jahres, genaue Umfragen liegen noch nicht vor, haben sich hier auch schon eingebracht. Ich finde es wichtig, auch im Interesse der Sache, dass sich die Gemeinderäte vor Ort auch in der Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern mit diesem Thema auseinandersetzen.
- Nein. Das Landesgesetz bringt keine Norm. Ihr Vorschlag ist, einen Hinweis hineinzuschreiben. Ich denke, wir sollten die Diskussion vor Ort belassen. Wir sollten das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und die Selbstverwaltung der Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungskreis stark halten. Wir sollten die Gemeinden auch in gar keiner Weise aus ihrer Verantwortung entlassen. Sie wissen, dass in der Umsetzung dieser Möglichkeit, die Friedhofsatzungen zu ändern, die Gemeinden unterschiedliche Ansätze haben. Sie können beispielsweise mit den örtlichen Steinmetzbetrieben Verbindung aufnehmen, das ist sehr wichtig. Sie können auch bei den Menschen aufklärend wirken. Hier geht es auch um Geldfragen, beispielsweise: Warum sind die Steine aus China so billig und deshalb so begehrt? Diese Auseinandersetzungen sollten in den Gremien des Gemeinderates geführt werden. Ich bin absolut sicher, dass sich unsere bayerischen Kommunen ernsthaft mit dieser Thematik beschäftigen. Wir bekommen eine breite Diskussion, wenn sich jede einzelne Gemeinde mit dem Thema Kinderarbeit und mit den Produkten beschäftigt, die auf dem Friedhof aus Kinderarbeit kommen. In diesem Sinne möchte ich eine breite gesellschaftliche Beschäftigung sehen. Ein Hinweis des Bayerischen Landtags in einem Gesetz halten wir für entbehrlich.
Herr Kollege, ist Ihnen das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bekannt? Wenn ja, warum sprechen Sie dann ständig davon, dass durch diesen Gesetzentwurf den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, solche Satzungen zu erlassen? Der Verfassungsgerichtshof stellt ganz klar fest, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben. Ihre Aussage ist dann doch völlig hinfällig.
Herr Kollege Hanisch, die Aufregung auf unserer Seite war auch dem Umstand geschuldet, dass Sie ab und zu 100.000 mit einer Million und einer Milliarde Euro durcheinandergebracht haben, und zwar mehrfach. Das ist aber nicht so schlimm; denn wir wissen alle, wovon wir reden.
Die Debatte, die heute hier geführt wird, verwundert schon etwas. Wenn wir wissen oder wissen wollen, wovon wir reden, sollte man zunächst mit dem Start des Ganzen beginnen. Das war im hier vorliegenden Fall im Herbst 2006, als der Bund einen Versuch mit der Bundesbahn machte, dann aber die Sache aufgab und sie zum Jahreswechsel 2006/2007 an die Länder weitergab. Wir sind also nicht seit dem Zweiten Weltkrieg, sondern erst seit dem Jahr 2007 in der Verantwortung hinsichtlich des Digitalfunks.
In der heutigen Debatte fällt mir besonders auf, dass in den letzten Wochen und Monaten sehr viel auf die richtige Bahn gebracht wurde.
Heute, im Juli 2012, hören wir aber noch immer dieselben Scheinargumente der Opposition, die wir schon seit Monaten hören, allerdings mit einem Unterschied: Der Schaum vor dem Mund wird größer.
Ich kann das wirklich nicht verstehen. Wir haben 2010 über die Geheimhaltung ausführlich diskutiert.
Das ist eine Vorschrift des Bundes, die von Staatssekretär Eck federführend aufgeweicht wurde. Warum dieser alte Käse heute hiermit überschäumendem Mund wieder vorgetragen wird, weiß ich nicht.
Ich weiß auch nicht, warum von Überforderung, Bankrotterklärung und Fahrlässigkeit gesprochen wird.
Seit Monaten wird im Innenausschuss das Thema Digitalfunk behandelt. Es gibt immer wieder neue Anfragen und darauf immer wieder neue Antworten. Offensichtlich will diese Antworten aber keiner hören.
Keiner will sie hören. Der Staatssekretär wird anschließend darauf eingehen, was in den letzten Monaten erreicht wurde.
Ich weiß auch nicht, was die heutigen Anträge sollen.
Ich weiß wirklich nicht, was daran dringlich ist, ein neues Tribunal zum Digitalfunk zu errichten.
Für mich ist entscheidend, dass heute wieder einmal, und zwar wiederholt, dem Herrn Staatssekretär die Gelegenheit gegeben wird, über die Geschichte zu berichten, und zwar positiv. Dafür bin ich dankbar, und das sehe ich auch als Sinn des Antrags.
Zum Letzten frage ich mich,
warum hier immer wieder vordergründiger Populismus und Agitation kommen? Geht es darum festzustellen, dass man unzufrieden ist, dass eine gemeinsame Sorge auf guten Weg gebracht wird?
Oder will man draußen Verunsicherung schüren? - Ich bin hier wirklich überfragt, sehr geehrte Damen und Herren. Es nützt nichts. Mittlerweile sind wir bei den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf einem sehr guten Weg. In den Gesprächen mit unseren Feuerwehren und den Rettungsdiensten haben wir wesentliche Eckpunkte erzielt. Warum Sie trotzdem immer wieder Feuerchen schüren, weiß ich nicht.
Wenn Sie fordern, das Vorhaben solle zur Chefsache gemacht werden, dann sage ich: Der Herr Staatssekretär ist, glaube ich, ebenso Chef im Ministerium, und er kümmert sich recht ordentlich um die Geschäfte.
Ein Großprojekt, wie wir es hier haben, wird bundesweit durchaus Beispielcharakter haben. 25 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland werden in wenigen Monaten und Jahren komplett vom Digitalfunk abgedeckt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie mit solcher Agitation an die Sache herangehen, zeigt mir, dass Sie von Großprojekten überhaupt keine Ahnung haben.
Ich bin wirklich sprachlos, wenn ich diese Anträge lese.
Wer so unsinnige Anträge stellt, war bei den politischen Diskussionen der letzten Monate offensichtlich nicht dabei. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Ich habe mir nur wenige Stichworte Ihrer Rede notiert, liebe Kollegin SchmittBussinger.
Ich weiß nicht, ob hier irgendjemand - Gewerkschaften, Oberster Rechnungshof - von fahrlässig, schlampig, schluderig, einer Bankrotterklärung oder von Überforderung gesprochen hat. Diese Worte sind mir in einer sinnvollen und konstruktiven Diskussion zum Digitalfunk noch nicht untergekommen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion darüber, Stehplätze abzuschaffen, ist natürlich schon etwas kurz gesprungen, und darum haben sich jetzt auch die Diskussion über Gewalt in Fußballstadien und eine Diskussion über das Phänomen Gewalt in unserer Gesellschaft allgemein entwickelt.
Wenn Sie, Kollege Schneider, zu Recht auf Bekämpfung von Gewalt hinweisen, dann darf ich, denke ich, sagen - der Innenminister wird es sicherlich noch ergänzen -: Wenn jemand konsequent gegen Gewalt vorgeht, dann ist es die Bayerische Staatsregierung.
Wir werden für dieses Vorgehen häufig von der Opposition kritisiert. Wenn man aber ein Thema aufgreift, insbesondere das Thema Gewalt in den Stadien, dann darf man sich natürlich nicht von vornherein Denkverbote auferlegen; man muss breit überlegen, was zu tun ist.
Ich wiederhole mich: Die Aussage, Stehplätze abzuschaffen, ist etwas kurz gesprungen - um in der Szene-Sprache zu bleiben, sage ich es einmal so: Stehplätze abschaffen, um Gewalt zu verhindern, ist sicherlich "gaga".
Aber auf der anderen Seite Gewalt dadurch zu bekämpfen, dass man mehr Geld einsetzt - dieser Reflex kommt oftmals auch von Ihrer Seite -, auch das ist zu kurz gesprungen.
Mehr Geld wird nicht automatisch weniger Gewalt generieren.
Es ist insgesamt zu überlegen - wir sind da in der Gesellschaft bei einem breiten Konsens auf einem recht guten Weg -, wie gegen Gewalt vorzugehen ist.
Herr Pohl hat gerade von seiner Studentenzeit gesprochen. Ich war zu dieser Zeit, Anfang der Achtzigerjahre, selbst bei Fußballeinsätzen im Nürnberger Stadion zugange. Seitdem hat sich in unseren Stadien sehr viel verändert - von der baulichen Seite her, von der Verantwortungsübernahme durch Vereine, von den Ordnern. Diese und viele andere Dinge sind in den letzten Jahren entstanden, und wir sprechen mit Recht davon, dass in den letzten Jahren positive Entwicklungen stattgefunden haben. Aber - das betone ich ausdrücklich - sie müssen fortgesetzt werden.
Man sollte natürlich, wenn man zu den Stehplätzen spricht, wenn man sich die Vereine ansieht, durchaus auch sagen: Lieber Verein XY, wenn es bei dir nicht besser wird,
dann werden wir deine Stehränge schließen. Man kann dann nicht einfach mal ein paar Sitzle drauflegen, auf die man sich trotzdem stellen kann, sondern schließt einfach einmal die Stehränge für ein oder
zwei Spiele. Auch das muss vielleicht überlegt werden, sich punktuell hier mit den Vereinen zu unterhalten.
Die heutige Diskussion hat die Wertigkeit des Themas verdeutlicht. Für die Gesellschaft ist wichtig - Herr Güller, Sie haben es dankenswerterweise auch angesprochen: Wir haben weitaus größere Probleme als die Stehplätze in Stadien -, dass wir uns als Landtag insgesamt einmütig dazu bekennen, dass wir die Zuschauer in den Stadien gegen Gewalt in der Gesellschaft, gegen Gewalt in Fußballstadien sind, aber natürlich auch den Sport schützen wollen, dass wir insgesamt hinter dem Sport in unserer Gesellschaft stehen, aber auch hinter der Fankultur.
Wir erleben es in diesen Tagen bei der Fußball-Europameisterschaft wieder: Wir haben eine wunderbare Fankultur. Über Überzieher an Seitenspiegeln der Autos kann man streiten, aber die Begeisterung allgemein ist schön für unsere Gesellschaft und ist auch richtig und wichtig für unser Land.
Wenn die heutige Diskussion dahin führt, dass wir uns als demokratische Parteien in diesem Haus einig sind, dass wir weiterhin zum Sport stehen, aber intensiv, massiv, punktuell und durchaus auch unterschiedlich, wo gerade Bedarf besteht, gegen Gewalt vorgehen wollen, dann ist das richtig und wichtig.
Freuen wir uns daher, dass der Sport in unserer Gesellschaft so einen großen Stellenwert hat. Freuen wir uns auf weitere großartige Sportereignisse weltweit und natürlich auch hier bei uns in Deutschland. Danken wir unseren Sicherheitskräften, die bereitstehen. Und, Kollege Schneider, wenn man Einsatzhundertschaften in der Bereitschaftspolizei hat, dann sind die natürlich auch da, um Einsätze durchzuführen. Freuen wir uns, danken wir diesen Einsatzkräften und stehen insgesamt als Demokraten gegen Gewalt, für unseren Sport und natürlich auch für die Freude, die mit diesem Sport verbunden ist.
Nur, damit Sie nicht glauben, in dem Land, in dem Sie als Staatssekretär im Sozialministerium Mitverantwortung tragen, herrsche Chaos, darf ich Ihnen aus meiner Heimatgemeinde Kürnach berichten: 4.500 Einwohner, zwei funktionierende Kindergärten, vor einigen Monaten Beschluss im Gemeinderat zum Anbau/Neubau an den katholischen Kindergarten, die Kosten von der Gemeinde Kürnach getragen und vom Freistaat Bayern bezuschusst. In dieser Woche ist Richtfest. Neubau am
evangelischen Kindergarten, finanziert durch die Gemeinde Kürnach.
Verhältnisse im Gemeinderat: Absolute Mehrheit der CSU, Investitionsvolumen: 1,7 Millionen Euro, und ich würde doch empfehlen, bevor man hier ideologische Redeschlachten schlägt, die kommunalpolitischen Hausaufgaben zu Hause zu erfüllen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Tausendfreund, es wird für Sie wenig überraschend sein, wenn ich das bestätige, was Sie vermuteten: Die Koalitionsfraktionen lehnen auch heute in der Zweiten Lesung den Gesetzesvorschlag ab. Ich konnte in den letzten Monaten kein neues Argument erkennen, das für eine Kennzeichnungspflicht spricht. Der Einfachheit halber könnte ich meinen Beitrag vom 22. Febru
ar dieses Jahres wiederholen, als dieses Gesetz in Erster Lesung dem Haus vorgestellt wurde. Es gibt keine Gesichtspunkte, die die Kennzeichnungspflicht rechtfertigen. Im Gegenteil, mittlerweile gibt es ein Gutachten der Freien Universität Berlin, welches sich mit der namentlichen Kennzeichnung von Polizeibeamten auseinandersetzt. Ich zitiere daraus nur einen Satz. Das Gutachten der Freien Universität Berlin kommt zu dem Schluss, dass die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten zwangsläufig zu einer erheblichen Steigerung taktischer und im Zweifel verleumderischer Anzeigen führt.
Die Kennzeichnungspflicht hat nichts mit Offenheit der Polizei zu tun. Die Kennzeichnungspflicht erhöht lediglich die Angriffsmöglichkeiten gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Krux ist nämlich, dass wir von der Kennzeichnungspflicht bei gewalttätigen Demonstrationen sprechen. Da aber ist diese Kennzeichnungspflicht abzulehnen.
Gute Gründe sprechen gegen die Kennzeichnungspflicht. Ich nenne sie nur beispielhaft. Bei uns im Land gibt es leider eine Entwicklung, dass die Polizei immer mehr und immer stärkeren gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt ist. Es geht bei der Kennzeichnungspflicht nicht um Kundenorientierung, sondern darum, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einzelfall, nämlich im Einsatzfall, in ihrer individuellen Persönlichkeit geschützt werden müssen. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten lösen nicht als Individuen, als Beamtin Meier oder Beamter Huber, konfliktträchtige Situationen, sondern sie machen das im Auftrag des Staates. Sie müssen dorthin in den Einsatz, wo es ihnen wenig Spaß macht, wo leider mehr und mehr Gewalt herrscht. Sie müssen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in Fußballstadien, zu gewaltbereiten Demonstrationen oder zu organisierten Gewaltveranstaltungen, wie sie sich am letzten Wochenende in der S-Bahn München ereignet haben. Aufgrund einer Verabredung über Facebook sind dort über 2.000 Leute zusammengekommen, um zum einen dem Alkohol zuzusprechen, zum anderen aber auch Sachbeschädigungen zu begehen. Wir wissen, dass jede Einsatzkraft die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, auf der Grundlage der Gesetze und nicht als Individuum durchführt. Wir müssen darauf achten, dass Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und nur aufgrund der Gesetze und der Befugnisse der Polizei durchgeführt werden.
Wir stehen auch dazu, dass Fehlverhalten aufgeklärt werden muss. Sie bringen aber immer nur den einen Fall aus dem Jahr 2007, den Einsatz bei einem Spiel der Sechziger. Ich habe jedoch Zweifel daran, dass ein kleines Schild an der Uniform mehr zur Aufklärung beigetragen hätte. Wenn es Mängel bei der Aufklä
rung gibt und wenn die Dokumentation verbessert werden muss, dann ist dies ein Auftrag an die Logistiker. Sie müssen die Dokumentationstrupps besser ausstatten. Sie müssen neue Formen der Dokumentation entwickeln, sie dürfen aber dem Polizeibeamten nicht ein Schild verpassen, das bei Übergriffen im Einsatzfall auch weggerissen werden kann, sodass wir dann vor der gleichen Situation stehen wie jetzt. Die polizeiliche Aufklärung hat es festgestellt: Es ist immer wieder überraschend, welch detaillierte Kenntnisse über Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte autonome Gruppen haben. Gewaltbereite Gruppen in unserem Land wissen sehr häufig, wer auf der anderen Seite steht. Wir würden mit der Kennzeichnungspflicht das Wissen über das polizeiliche Gegenüber noch verstärken und dabei Eingriffen in die Privatsphäre von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Vorschub leisten. Davor wollen wir unsere Polizei schützen.
Die Polizei ist auch ohne Kennzeichnungspflicht offen. Jeder Sachbearbeiter unterzeichnet eine Anzeige mit seiner Unterschrift und steht mit seinem Namen dafür. Die Ausweispflicht bei polizeilichem Handeln steht bereits jetzt in Artikel 6 des Polizeiaufgabengesetzes. Es geht uns nicht darum, irgendetwas zu verschleiern oder etwas romantisierend - so drücken Sie es immer aus, Herr Kollege Schindler - in den Raum zu stellen. Nein, uns geht es speziell um schwierige Einsätze, die bewältigt werden müssen. Bei diesen schwierigen Einsätzen stehen wir hinter unserer Polizei und wollen nicht, dass die Persönlichkeit der Beamten durch die Kennzeichnungspflicht in den Fokus der Gewaltbereiten gestellt wird.
Ich sage nach wie vor, das können Sie leugnen oder auch nicht: Die Kennzeichnungspflicht ist ein Zeichen von Misstrauen. Der einzelne Beamte hat nichts zu verbergen. Wir wollen ihm auch nichts unterstellen. Der Staat hat für die Beamtinnen und Beamten Fürsorge zu tragen und dafür zu sorgen, dass sie als Privatpersonen geschützt werden, wenn sie im polizeilichen Einsatz ihren Kopf für die innere Sicherheit hinhalten müssen.
Ich frage mich, warum Sie immer bezweifeln, dass wir auch ohne Kennzeichnungspflicht eine offene Polizei haben. Warum hegen Sie hier Zweifel? Im Fokus des Ganzen steht das Schlechtreden unseres Staates. Erst heute Morgen haben wir wieder gesehen, wie der Freistaat Bayern schlechtgeredet werden kann.
Sie zweifeln daran, dass in Bayern vieles ganz gut funktioniert. Besonders gut funktioniert in Bayern die innere Sicherheit. Letzte Woche haben Sie uralte, zum Teil neun Jahre alte Fälle im Innenausschuss vorgebracht, die bereits nach § 170 Absatz 2 der
Strafprozessordnung von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Sie wollten diese Fälle noch einmal hochziehen. Ich frage mich: Warum? Ich muss leider sagen: Das stellt sich mir so dar, als wollten Sie nunmehr auch die in Bayern herrschende innere Sicherheit in Zweifel ziehen.
Aber interessanterweise begnügen Sie sich auf anderen Politikfeldern damit, die bayerischen Politiker als unfähig hinzustellen. Nur im Falle der inneren Sicherheit versuchen Sie, auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten loszugehen und sie als gewaltbereite Truppe darzustellen. Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass es so ist. Ich sage nur, dass es sich mir so darstellt. Indem Sie unsere Polizei angreifen, greifen Sie den Standard der inneren Sicherheit in Bayern an.
Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Wenn Sie den Faktor innere Sicherheit in Bayern schlechtreden wollen, dann nehmen Sie bitte die Politik. Aber lassen Sie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Ruhe. Ziehen Sie die Polizei nicht in Ihre dem Wahlkampf geschuldete Kampagne, in Bayern sei alles schlecht, hinein; denn das Gegenteil ist der Fall.
Sie erhöhen das Vertrauen in das Vorgehen der Polizei nicht dadurch, dass sie ihnen ein irgendwie geartetes Papperl verpassen. Die Kennzeichnungspflicht erhöht nicht das Vertrauen in die Polizei, sondern gibt Möglichkeiten, die Polizeibeamten persönlich anzugreifen und zu diffamieren bzw. individuell zu belasten. Da sind wir nach wie vor dagegen. Deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen.
Herr Güll, Sie schütteln den Kopf. Bevor Sie Gesetzesinitiativen unterstützen, sollten Sie sich vielleicht auch einmal darüber Gedanken machen, wie sie draußen vor Ort bei den Betroffenen wirken.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein flammender Appell für die Feuerwehr in Monaten zahlreicher Begegnungen im Innenausschuss, in Begegnungen im Plenum des Bayerischen Landtags. Erst letzte Woche gab es im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages zu den Feuerwehrschulen große Diskussionen. Der Minister hat geantwortet. Er hat Ihnen ganz klare Antworten gegeben. Heute erneut eine Diskussion über die Feuerwehrschulen zu führen, heißt, die Materie ist spannend. Die Materie ist natürlich öffentlichkeitswirksam.
Sehr geehrte Kollegen, Sie legen offensichtlich Wert darauf, öffentlich Wirkung zu erzielen; denn offensichtlich ist es doch gerade bei Ihnen Übung, Themen immer wieder im Plenum hochzuziehen, ohne dass es neue Erkenntnisse gibt - im Gegenteil.
Ich meine, es dürfte bekannt sein - ich darf Ihnen gerne das Protokoll der letzten Plenarsitzungen empfehlen; da steht nämlich, was der Minister gesagt hat -, dass der Staat die Kommunen in der Ausbildung der Feuerwehren durch Lehrgangsangebote an drei Feuerwehrschulen in Geretsried, Regensburg und Würzburg unterstützt.
Sehr gerne, natürlich.
Liebe Frau Schmitt-Bussinger, das war die Situation, dass immer wieder dieselben Themen hochgespielt werden
und dass Sie heute noch einmal eine Antwort bekommen. Es gibt sogar Modifizierungen.
Letztes Mal haben Herr Meißner und der Herr Minister gesprochen - heute ist die zweite Reihe dran; heute sprechen ich und der Herr Staatssekretär. Daran sehen Sie, dass wir durchaus zu Modifizierungen in der Lage sind.
Zum Thema selbst. Ich glaube, ich brauche nicht zu wiederholen, dass alle Abgeordneten im Hohen Hause, aber besonders die der CSU größten Wert darauf legen, dass unsere Feuerwehren und insbesondere auch die Feuerwehrschulen funktionieren. Natürlich sind vor einigen Jahren neue Probleme entstanden, nicht zuletzt auch durch den TVöD, der neu eingeführt wurde. Ich habe mich schon 2005 als Bürgermeister über diesen TVöD geärgert. Als Nichtmitglieder von Verdi waren wir dabei garantiert nicht federführend. Dieser TVöD lässt nämlich erahnen, dass sich in Zukunft, wie jetzt bei den Feuerwehrschulen geschehen, im Angestelltenbereich massive Einkommensverluste manifestieren werden. Das ist die Situation, auf die wir jetzt reagieren. Ich gebe offen zu: Wir hätten uns auch hier manchmal etwas mehr Schnelligkeit des Finanzministeriums gewünscht.
Das sind die Probleme, die wir insgesamt als Abgeordnete haben.
Nichtsdestotrotz wurde reagiert. Ab 1. Juli 2011 gelten neue Zulagen für die Bediensteten bei den Feuerwehrschulen. Darüber hinaus gibt es ein Konzept für die Lehrer der Feuerwehrschulen. Die Lehrer der Feu
erwehrschulen werden in der Fachlehrerschaft in den Bereich - der Minister hat es in der letzten Sitzung angedeutet - zwischen A 11 und A 14 gebracht. Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche Ihnen über die Bedeutung, die Sensibilität und die Schwierigkeiten sowie die Strukturen im öffentlichen Dienst bestimmt nichts zu erklären. Wenn wir bei den Feuerwehrlehrkräften etwas tun, dann haben Schnellschüsse keinen Sinn. Wir wollen auf Dauer Perspektiven geben. Ich glaube, das wird auch umgesetzt werden.
Die Staatsregierung hat reagiert. Die leistungsorientierte Bezahlung kommt mit den Zulagen und wird die Perspektive für die Unterrichtgebenden an den Staatlichen Feuerwehrschulen erweitern.
Herr Innenminister Herrmann hat bei der letzten Plenarsitzung auch zur Wiederbesetzungssperre Stellung genommen. Er hat eindeutig erklärt, dass mit dem Finanzministerium abgesprochen ist, im Vollzug Ausnahmen für die Feuerwehrschulen zuzulassen. Das wurde auch bereits in Würzburg praktiziert. Also auch in diesem Bereich gibt es keinen Nachholbedarf.
Nun zum Bereich der baulichen Veränderungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus, ich brauche Ihnen doch nicht zu erklären, dass staatliche Bauvorhaben, noch dazu wenn es sich um staatliche Projekte in einer Kommune handelt, nicht von heute auf morgen zu verwirklichen sind. Staatssekretär Eck persönlich und wir unterfränkischen Abgeordneten verhandeln seit Monaten über Verbesserungen bei der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, weil wir dafür ein Grundstück der Stadt Würzburg brauchen. Es ist alles soweit in Ordnung; nur kann man hier nicht auf die Staatsregierung oder das Innenministerium schimpfen, wenn es in Würzburg monatelang dauert, bis die Grundstücksverhandlungen vorangehen. Nicht zuletzt dem persönlichen Einsatz unseres Staatssekretärs ist es zu verdanken - vielleicht gehen Sie darauf noch einmal ein, Herr Staatssekretär -, dass wir jetzt in Würzburg endlich vor dem Abschluss stehen und die Umsetzung erfolgt. Es geht hier also nicht darum, dass etwas auf die lange Bank geschoben wird, sondern dass wir systematisch an Verbesserungen arbeiten.
Da können Sie morgen wieder Ihre E-Mails an alle Staatlichen Feuerwehrschulen und an jeden Kreisbrandmeister hinausschicken, weil die böse CSU
Staatsregierung Ihre wohlmeinenden Anträge abgelehnt hat,
das wissen mittlerweile auch die Feuerwehrschulen. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass mittlerweile die Feuerwehrschulen wissen, wie wir reagiert haben,
sodass der Populismus, den Sie uns vorhin unterschwellig vorwerfen wollten, eindeutig auf Ihrer Seite liegt.
Es gibt seitens der CSU und sicherlich auch seitens des Koalitionspartners in Sachen Feuerwehrschulen keine Ablenkungsmanöver. Wir haben tatsächliche Verbesserungen beschlossen. Diese Verbesserungen wurden umgesetzt und werden auch in Zukunft strukturell umgesetzt werden, allein baulich in den nächsten Jahren in der Größenordnung von 166 Millionen Euro.
Wenn Sie vorhin gesagt haben, liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, Sie würden das aufmerksam beobachten, dann freuen wir uns darauf. Denn dann können Sie mit uns an den Erfolgen der Feuerwehrschulen teilnehmen.
Ich sage Ihnen ein Letztes. Auch bei den Feuerwehren gilt: Es ist nicht wichtig, das Feuer zu legen, sondern es ist wichtig, das Feuer zu löschen.
Da können Sie morgen in Ihren E-Mails weiterhin zündeln. Die Brandbekämpfung bei den Feuerwehrschulen geht vom Innenministerium aus, unterstützt von FDP- und CSU-Fraktion in diesem Haus.
Die Maßnahmen der Staatsregierung, wie Zulagen, Personalkonzept, langfristige Verbesserungen Fachlehrerbereich, berufliche Verbesserungen, bauliche Verbesserungen, greifen.
Das wird seine Wirkung erzielen. Der Brand wird erfolgreich bekämpft. Wir stehen hinter unserer Feuerwehr und hinter unseren Feuerwehrschulen. Punkt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In einem gebe ich der verehrten Frau Vorrednerin recht: wenn sie feststellt, es mache betroffen, was wir in den letzten Tagen aus Rosenheim hören mussten. Es macht gerade deshalb betroffen, weil wir wissen, dass nahezu 30.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Bayern ihren Dienst tagtäglich hervorragend verrichten,
einen Dienst - das wissen wir auch -, der täglich schwieriger wird, einen Dienst, der den Beamten, die Beamtin auch immer wieder mit Gewalt konfrontiert, einer Gewalt, die leider Begleiterin im Alltag der Polizisten geworden ist. Mit diesem Phänomen müssen wir uns auch in diesem Hohen Haus immer wieder auseinandersetzen.
Wir wissen, dass unsere Beamtinnen und Beamten täglich einen hervorragenden Dienst tun. Wer Anschauungsunterricht braucht, kann in die Inspektionen hinausgehen oder das zurzeit stattfindende größte Volksfest der Welt nutzen, um sich einmal bei der Wies’n-Wache zu erkundigen, wie wirksam dieser Einsatz ist, wie deeskalierend vorgegangen wird und dass wir hervorragend ausgebildete Männer und Frauen haben, die das immer wieder unter Einsatz ihrer Persönlichkeit tun.
Jeder weiß, dass dieser tägliche Dienst, der wie festgestellt immer schwieriger wird, natürlich auch eine tägliche Herausforderung für jeden Einzelnen ist.
Das Entscheidende hierbei ist die Tatsache, dass über Tausenden Einsätzen tagtäglich unser Grundgesetz und die Gesetzgebung stehen und dass die Vertreter des Gesetzes diese Gesetze anwenden, aber auch den Rückhalt dieser Gesetze haben und sich auf diese berufen können.
Aus diesem Wissen heraus müssen wir auch einmal feststellen, dass es in unserem Rechtsstaat üblich ist, zu ermitteln, Beweise zu sammeln und einen Polizeibeamten, nur weil er im Verdacht steht, nicht bereits im Vorfeld zu verurteilen.
Es ist wichtig, auch hier festzustellen, dass dieses Recht, das für unsere Bürgerinnen und Bürger gilt, auch auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte anzuwenden ist, und wenn es zu Meldungen über mögliches Fehlverhalten aus einer Stadt in Bayern gekommen ist, muss es natürlich auch knallhart angewendet werden.
Im vorliegenden Fall empfehle ich, dass wir die Härte dieses Gesetzes auch bei der Polizei anwenden. Da brauchen wir keinen Nachhilfeunterricht. Aus der Vergangenheit zeigen Tausende Fälle in Bayern, dass dieses Gesetz gerade auch gegen Beamtinnen und Beamte, die sich im Dienst ein Fehlverhalten geleistet haben, angewendet und vollzogen wurde.
Genauso wie jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Individuum Beamter oder Beamtin das Recht darauf, dass fair geurteilt, fair verhandelt und auch fair ermittelt wird. Warum steht immer die Polizei im Fokus? Es gibt auch andere Beamtinnen und Beamte in Bayern, und bei Zehntausenden - ich glaube, 200.000 Beamtinnen und Beamte gibt es in Bayern - gibt es Fehlverhalten. Wir haben Lehrerinnen und Lehrer, die sich falsch verhalten. Wir haben Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, die sich falsch verhalten. Wir haben auch Beamtinnen und Beamte in der Inneren Verwaltung, die sich falsch verhalten.
Ich habe einige Zeitungsausschnitte dabei, möchte aber jetzt auf eine Verlesung verzichten.
Jeder Beamte, jede Beamtin darf sich darauf verlassen, dass Fehlverhalten missbilligt, verfolgt und bestraft wird. Sie müssen sich aber auch darauf verlassen können, dass sie unser Rechtsstaat bis zum Ende des Verfahrens konsequent begleitet.
Es ist natürlich vollkommen richtig, dass gerade die Politik auf Fehlverhalten von Beamtinnen und Beamten achten muss. Das ist deshalb notwendig, weil unser Gesetz eine besondere Stellung für die Beamtinnen und Beamten vorsieht. Beides ist richtig.
Genauso richtig ist aber auch die Feststellung, dass wir falschgelaufene Einsätze nicht dazu missbrauchen dürfen, einen Generalverdacht gegen alle Beamtinnen und Beamte auszusprechen. Formulierungen wie "überzogene Einsätze" haben in Aussagen bezüglich unserer bayerischen Polizei nichts verloren.
Wir erleben tagtäglich hervorragende Einsätze der Polizei. Deshalb ist es wichtig festzustellen, dass ein gewisser Sprachgebrauch, der jetzt aufgrund eines Einzelfalles wieder im Hohen Haus gepflegt wird, nämlich die unterschwellige Unterstellung eines generellen Fehlverhaltens unserer Polizeibeamtinnen und beamten, nicht richtig ist.
Ich wehre mich des Weiteren dagegen, dass Sie unterschwellig die Unabhängigkeit der Justiz infrage stellen. Die Kollegin Vorrednerin hat das leider getan, indem sie Urteile der Justiz hinterfragt hat und angeblich unabhängige Stellen dafür haben will, um auf die Justiz aufzupassen. Ich glaube, das haben wir sowohl im Freistaat Bayern als auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht nötig. Wir stehen hinter unserer Justiz und dahinter, dass unsere Justiz hervorragend aufklärt. Wir sagen auch jeder Bürgerin und jedem Bürger, dass auf unsere Justiz Verlass ist, egal, ob derjenige, der im Verdacht steht, ein Polizeibeamter oder Otto Normalverbraucher ist.
Genauso wie ich zu unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stehe - das wissen Sie, und zwar nicht nur in Sonntagsreden -, stehe ich auch dazu, dass Fehlverhalten verfolgt werden muss.
Im Polizeidienst dürfen die Rechte, die der Polizeibeamte, die Polizeibeamtin hat, nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Daher ist es besonders wichtig,
hier aufzupassen. Aber es ist auch wichtig, angesichts dieses schwierigen Dienstes Ja zu sagen zur Arbeit unserer Polizei und die vielen Tausenden von Einsätzen, die täglich stattfinden, nicht unter Generalverdacht zu stellen und ständig zu hinterfragen.
Wir sagen Ja zur Arbeit unserer Polizei, aber wir sagen auch Ja dazu, dass bei Fehlverhalten die ganze Härte des Gesetzes konsequent anzuwenden ist.
Bei dem immer schwieriger werdenden Dienst und den immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen wissen wir auch, dass die Ausbildung der Polizei eindeutig darauf abzielt, keine Rambo-Polizisten entstehen zu lassen. Ich mag dieses Wort nicht; denn es birgt unterschwellig einen gewissen Generalverdacht gegen die Beamtinnen und Beamten in sich.
Unsere Bürgerinnen und Bürger im Freistaat haben Vertrauen in unsere Polizei und in diesen Staat. Wir in diesem Hohen Hause sind aufgefordert, dieses Vertrauen nicht kaputtzureden und auch nicht kaputtreden zu lassen. Wenn wir hier im Bayerischen Landtag nicht täglich oder dann, wenn es notwendig ist, Ja sagen zu unseren Beamtinnen und Beamten in jeglichem Bereich, wenn wir nicht Ja sagen zu unserer Justiz und wenn wir nicht Ja dazu sagen, dass unser Staat in Ordnung ist, wo dann sollte das geschehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wo dann sollten wir das tun?
Ich glaube, dass dieser sehr bedauerliche Fall der Aufklärung bedarf. Aber er ist in keiner Weise dazu geeignet, die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen im Staatsdienst, sei es bei der Polizei, sei es in der Justiz, sei es in der Finanzverwaltung oder sonst wo, kaputtreden zu lassen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Da meine Redezeit erstaunlich kurz ist, darf ich mit einem Zitat aus der Bibel beginnen.
"An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen." Die Früchte, die in vielen Jahrzehnten in harter Arbeit für die innere Sicherheit in Bayern geerntet wurden, sind die Ergebnisse, die der Innenminister vor wenigen Tagen der Öffentlichkeit vorstellen durfte. Wenn man die Früchte der Arbeit der letzten Jahrzehnte sieht, weiß man auch, dass die öffentliche Sicherheit in Bayern eine gemeinsame Leistung von verschiedenen Mitwirkenden ist. Auf der einen Seite haben wir die staatliche Unterstützung für unsere Sicherheitskräfte. Auf der anderen Seite haben wir den Beistand unse
rer Sicherheitskräfte, wenn es gilt, Angriffen zu widerstehen. Das Dritte ist die Sach- und Personalausstattung, die den Gegebenheiten immer wieder angepasst wurde und wird. Viertens müssen wir auch hinter den Menschen stehen, die die innere Sicherheit zu verantworten haben. Auf die Bibel zurückkommend sage ich, dass wir noch nicht im Himmelreich angelangt sind.
Der Weg, den wir beschreiten, ist aber sicher erfolgreich. Er führt in die richtige Richtung.
Entscheidend ist, dass wir in Bayern auch über Fakten sprechen, wenn wir über innere Sicherheit reden. Frau Tausendfreund, Sie haben gesagt, die Statistik sei nicht aussagekräftig, weil sie gut sei. Ich hätte mir gerne Ihre Aussagen angehört, wenn die Statistik schlechter gewesen wäre. Dann wäre sie wahrscheinlich sehr aussagekräftig gewesen.
Wir müssen auch wissen, dass wir von der inneren Sicherheit des dritten Jahrtausends und des 21. Jahrhunderts sprechen, wenn wir über innere Sicherheit reden. Der Schutzmann an der Ecke, sehr geehrter Herr Schneider, hat vor vielen Jahrzehnten bereits ausgedient.
Wir können intern sicher darüber sprechen, was der Unterschied zwischen Sicherheitswacht und Polizei ist. Ich bin gerne bereit, darüber zu reden. Sie haben es wahrscheinlich immer noch nicht verinnerlicht: Nicht nur die Sicherheitswacht stellt einen kleinen Stein im Mosaik der inneren Sicherheit dar, sondern auch noch viele andere. So sind beispielsweise unsere Kommunen dazu aufgerufen, an der Gewährleistung der inneren Sicherheit mitzuwirken, unsere Feuerwehren, unsere Behörden, die Sicherheitsdienste, die BOS-Kräfte (Anm.: BOS: Behörden und Organisa- tionen für Sicherheitsaufgaben) und unsere Polizei. Ich bin dafür, dass wir nach wie vor hoch qualifizierte Polizeikräfte für diese Aufgaben einsetzen, und warne davor, Diskussionen über die Besetzung von Dienststellen vom Zaun zu brechen; denn dadurch kommen wir sehr schnell auf ein Terrain, auf dem wir gar nicht sein wollen. Die Tatsache, dass wir kleine Dienststellen draußen auf dem Land haben, in manchen Landkreisen sogar zwei, drei oder vier, zeigt ganz deutlich, dass wir in der Fläche präsent sind. Vielleicht müssen wir über organisatorische Verbesserungen nachdenken. Wir dürfen unsere Aufgabe nicht als beendet ansehen, sondern müssen sie nach wie vor als wichtig und aktuell betrachten.
Herr Präsident, ich bedanke mich recht herzlich und beende damit meinen Beitrag.
- Ich hätte noch ein paar drauf, aber nicht jetzt. Wenn wir uns ernsthaft mit der inneren Sicherheit auseinandersetzen, wird das dazu führen, dass wir auf dem Weg weitergehen werden, den CSU und FDP in den letzten beiden Jahren gemeinsam - früher waren wir da allein - eingeschlagen haben. Auf diesem guten Weg werden wir systematisch und mit weiterem Erfolg voranschreiten. Ich lade die Damen und Herren der Opposition herzlich ein, auf dem Weg dabei zu sein. Ich sehe natürlich Ihre Notlage,
dass Sie ständig gute Dinge schlechtreden müssen.
Herr Kollege Schneider, wie würde Ihre Partei auf die folgende Schlagzeile reagieren: Auf Anregung von MdL Schneider fährt die Polizei verstärkt im Villenviertel Streife, damit die Reichen nicht auf private Sicherheitskräfte zurückgreifen müssen?
Wollen Sie meine Blätter?
- Ich kann meine Blätter ruhig beiseitelegen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich brauche die Blätter nicht, da es sich um Protokollauszüge des Innenausschusses, um Beschlussempfehlungen und Berichte handelt. Der Antrag auf Drucksache 16/7026 wurde bereits im Innenausschuss und im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, soweit ich weiß - jetzt hätte ich doch meine Zettel gebraucht -, einstimmig mit der Maßgabe beschlossen, das Wort "endlich" zu streichen. Dass der Antrag jetzt ins Plenum hochgezogen wurde, gibt mir Gelegenheit, einige wesentliche Dinge festzustellen.
Ich bin sehr dankbar für Ihre Aussage, Kollege Schneider, dass Sie nicht zurück wollen. Es geht nämlich nicht darum, eine Organisationsreform in irgendeiner Weise nachzureformieren. Die damaligen Diskussionen, die es bei der Reform gegeben hat, waren berechtigt. Sie wissen, dass es an dieser Reform Kritik gegeben hat. Es geht nicht darum, die damalige Diskussion zu wiederholen. Es geht darum, die Evaluierung nicht als Kritik an der Reform, an der Politik zu sehen, sondern die Evaluierung als hilfreich für die Aufgaben der Polizei und hilfreich für die Beamtinnen und Beamten vor Ort aufzufassen. Eine ernsthafte Evaluierung - da werden Sie mir sicherlich Recht geben - kann natürlich erst stattfinden, wenn die Reform bereits einige Zeit läuft. Daher bin ich dankbar,
dass das Wort "endlich" gestrichen wird. Das wird ja auch so geschehen.
Zweitens lege ich Wert auf die Feststellung, dass wir wir hatten vor einigen Tagen Gelegenheit, die neue Kriminalstatistik zu lesen - in Bayern eine unverändert sehr günstige Sicherheitssituation haben und dass sich die Reform auf die Aufklärungsquote und die Sicherheit in Bayern offensichtlich nicht nachteilig ausgewirkt hat. Elemente dieser Reform wie größere, leistungsfähigere Einsatzzentralen, Ausbau des Kriminaldauerdienstes, zusätzlich geschaffene Stellen und Dienststellen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und vieles mehr haben Vorteile gebracht.
Was wir mit dieser Evaluation erreichen wollen, ist der ehrliche Umgang mit der Situation der Polizei nach dieser Reform. Als Folge der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen müssen wir die Polizei so aufstellen, dass sie die Anforderungen der Jahre 2011 folgende erfüllen kann und den Aufgabenstellungen gerecht wird. Ich bin dafür, dass diese Evaluation durchgeführt wird. Ich bin auch sehr dankbar, dass wir auf dem Wege sind, eine Expertenkommission einzusetzen, die sich damit beschäftigt. Die Ausschreibung einer Evaluation durch Außenstehende ist sehr teuer. Wer weiß, wie eine solche Ausschreibung zu gestalten ist, wird der Aussage zustimmen, dass geeignete Außenstehende für eine Evaluierung sehr, sehr schwer zu finden sind. Es geht darum, dass sich Experten aus der Gewerkschaft, Experten aus dem Parlament und auch Experten aus dem Ministerium mit dieser Polizeireform beschäftigen. Wir brauchen ehrliche Antworten auf Fragen nach den Anforderungen an eine Polizei der Zukunft.
Ich bin davon überzeugt, dass ein Nachjustieren erforderlich sein wird; denn um eine gute Situation wie bei der Sicherheit in Bayern auf Dauer zu erhalten, ist ein ständiger Anpassungsprozess notwendig. Dieser wird bei der Polizei durchgeführt. Wir haben mit dem vor einigen Wochen verabschiedeten Doppelhaushalt durch Neueinstellungen schon Antworten gegeben. Wir werden auch weiterhin im Sinne der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Nachjustierungen vor Ort vornehmen, um die Sicherheit in Bayern zu erhöhen. Damit reagieren wir auch auf die veränderte gesellschaftliche Situation im Jahr 2011.
Wir sind für diesen Antrag. Wir freuen uns auf eine sachgerechte, am Ziel orientierte und sachdienliche Evaluierung der Polizeireform, wie ich hoffe, mit einer Expertenkommission. In dieser Kommission werden sicherlich auch einige Abgeordnete aus diesem Parlament, zum Beispiel Herr Kollege Schneider, vertreten sein. Auch ich werde mich bemühen, in dieser Kom
mission mitzuwirken, um unsere Polizei in eine gute Zukunft zu führen.
Liebe Frau Kollegin Aures, für den Fall, dass Sie wieder einmal das Wort "Loch" definieren wollen, so darf ich Ihnen eine Hilfe aus der Philosophie geben, die etwas kürzer ist: In der Philosophie wird ein Loch definiert als ein "nicht seiendes Sein in einem umgebenden Sein."
Sehr geehrter Herr Staatsminister, zur Frage nach der Sicherheit bei Fußballeinsätzen gehört für mich auch die Frage nach der Sicherheit der Beamtinnen und Beamten, insbesondere die Frage: Was ist im Fall des Falles, wenn trotz aller Vorsorge, trotz allen taktischen Einsatzkönnens etwas passiert und eine Beamtin oder ein Beamter zu Schaden kommt? Welche Maßnahmen sieht der Freistaat Bayern vor bzw. welche Angebote sind für Beamtinnen und Beamte vorhanden, die bei einem Fußballeinsatz verletzt werden oder sonst zu Schaden kommen?
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass hier im Hohen Haus über die Frage der Identifizierbarkeit, der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte diskutiert wird. Dieses Thema wird hier immer wieder neu vorgebracht, und es wird immer wieder versucht, argumentativ zu arbeiten. Frau Tausendfreund, Sie sprechen mit Recht davon, dass man sich in einer freiheitlichen Gesellschaft offen gegenübertreten sollte. Wenn ich aber Bilder von Demonstrationen ansehe, wie beispielsweise im vergangenen Mai in Berlin oder von den Demonstrationen in Dresden vor einigen Tagen, wenn ich an Auseinandersetzungen bei und nach Fußballspielen denke, wenn ich gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Polizeibeamten und Demonstranten sehe, dann frage ich mich, wo das offene Gegenübertreten ist, wenn die Demonstranten vermummt in Aktion treten, nicht zuletzt auch, nachdem die Vermummung eine Ordnungswidrigkeit geworden ist.
- Ich frage hier nur: Kann man hier von einem offenen Gegenübertreten sprechen? Das geht dann, wenn sich zwei gleichberechtigte Partner gegenüberstehen.
Meine Damen und Herren, wir sind aufgerufen, wenn wir den Polizeibeamten oder die Polizeibeamtin sehen, sie an ihrer Aufgabe zu messen. Es ist nicht so, dass die Kolleginnen und Kollegen, wie vor wenigen Tagen in Dresden oder immer dann, wenn in Deutschland Gewalt ausgeübt wird, aus Spaß an der Freude den Sonntagnachmittag oder den Samstagabend im Dienst verbringen. Sie sind vielmehr Vertreter des Staates, sie treten nicht als Müller, Meier oder Huber vor die Demonstranten und in den Dienst, sondern sie vertreten den Rechtsstaat. Ich glaube deshalb, dass wir auf eine Individualisierung durchaus verzichten können.
Wenn es in einem Fall, wie bei dem Lokalderby in München, nicht gelingt, eine Straftat aufzuklären, dann ist das lediglich eine Aufforderung, Aufklärungs
möglichkeiten in der Nachbereitung geschlossener Einsätze zu verbessern. Es ist aber keine Aufforderung dazu, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu kennzeichnen. Denn wenn jemand - das ist selbst bei der Polizei nicht auszuschließen - kriminelle Energie entwickelt und sich im Rahmen einer gewalttätigen Auseinandersetzung nicht mehr so im Griff hat, wie es sein sollte, wäre es doch ein Leichtes, das Namensschild wegzunehmen. Dann wäre die Identifizierung nicht möglich. Daher ist das für mich kein Argument.
Wenn die CDU in Brandenburg einen Weg einschlägt, den wir nicht mitgehen werden, fällt es mir überhaupt nicht schwer, einem solchen Weg zu widersprechen. Ich frage mich: Was soll der Absatz 3 des Artikels 6 in dem Gesetzentwurf? Da heißt es:
Die Kennzeichnungs- und Ausweispflicht gilt nicht, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch beeinträchtigt wird.
Was ist damit gemeint? Wer entscheidet das? Der Staatsanwalt, der Richter, der polizeiliche Einsatzleiter, der Beamte vor Ort?
Was ist der Zweck der Maßnahme? Zweck ist Schutz einer Demonstration, Gewalt zu verhindern und Verhinderung von Straftaten. Ich frage mich, was ein Namensschild bei der Verfolgung dieses Zwecks verhindern soll. Doch gar nichts. Der Zweck der Maßnahme wird durch Tragen oder Nichttragen eines Namensschildes in keiner Weise tangiert. Der Absatz 3 ist so vernachlässigbar wie ein Kropf.
Ich frage mich wirklich, warum wir uns im Abstand von wenigen Monaten immer wieder über die Frage der Kennzeichnungspflicht unterhalten müssen. Die Verbände sind dagegen. Wie Sie wissen, legen die Beamtinnen und Beamten mit Recht auf ihre individuelle Persönlichkeit Wert. Es wird nach wie vor so sein, dass CSU und FDP in diesem Hohen Haus dagegen sein werden.
Nach meiner Meinung macht es wenig Sinn, immer wieder neue Varianten alten Weins in neue Schläuche zu gießen und hier mit der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten parlamentarisch aufzutreten.
Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten stehen für uns nicht unter Generalverdacht. Sie genießen unsere Sympathie. Wir können ihnen nicht sagen: Ihr müsst das Namensschild tragen, weil es sein könnte, dass ihr zu Gewalttätern werdet. So etwas wollen wir nicht.
Ich freue mich auf die sachliche Debatte in den Ausschüssen. Gehen Sie davon aus, dass wir diesem
Gesetzentwurf auch weiterhin nicht zustimmen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig und richtig, dass wir heute im Parlament in großer Übereinstimmung über die Situation der Polizeibeamtinnen und -beamten nach gewalttätigen Einsätzen sprechen und entsprechende Anträge einbringen. Es ist mir im Zusammenhang mit der Beratung dieser Anträge ein Anliegen, Dankeschön zu sagen und Respekt auszudrücken für die Frauen und Männer in Uniform, die tagtäglich auf den Straßen unseres Staates für Sicherheit sorgen und die erst vor wenigen Tagen bei einem Großeinsatz in Norddeutschland bis an die Grenze des Erträglichen gefordert wurden.
Es ist wichtig und richtig, dass wir als Parlament Respekt ausdrücken, und es ist auch wichtig und richtig, dass wir uns als Parlament damit beschäftigen, negative Folgen dieser Einsätze so klein wie möglich zu halten und die Beamten zu entlasten. Wir sind uns darin einig, dass es wichtig ist - ich ergänze, was Kollege Fischer gesagt hat -, eine optimale Nachsorge, eine optimale Betreuung von Einsätzen und eine optimale Einsatznachbereitung im psychologischen, aber auch im rechtlichen und fiskalischen Sinne sicherzustellen. Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten haben ein Anrecht auf psychologische Betreuung und auf rechtliche Beratung. Ich bin froh darüber, dass wir
übergreifend der Meinung sind, und dies auch dokumentieren, dass Gewalt kein Ausdruck politischer Willensfreiheit sein kann.
Wir werden daher auch, um diese Gemeinsamkeit darzustellen, den Antrag der Freien Wähler mittragen - Ausschluss von Gewalt. Wir sind der Überzeugung, Herr Kollege Hanisch, dass das, was Sie im dritten Spiegelstrich wünschen, bereits im Neuen Dienstrecht verwirklicht wird. Wir respektieren es, dass Sie darüber einen Bericht wollen. Daher wurde in den dritten Spiegelstrich ein Berichtsauftrag aufgenommen..
Wir hätten gerne auch, lieber Herr Kollege Schneider, dem Antrag der SPD zugestimmt. Wir sind überzeugt, dass er von seinem Inhalt und seiner Intention her in die richtige Richtung geht, genauso, wie es in den anderen Anträgen zum Ausdruck gebracht wird. Leider können wir uns mit dem Wegfall der Subsidiaritätsklausel nicht anfreunden. Hier brauchen wir eine nähere rechtliche Überprüfung, und hier ist die Frage des Mehrwertes zu stellen. Ebenso ist die Frage zu stellen, ob man den Gewerkschaften wirklich einen Gefallen tut, wenn die Subsidiaritätsklauseln entfallen.
Ich darf sagen, dass es sich um eine richtige Reaktion des Freistaates Bayern handelt, und ich darf gleichzeitig mit Blick auf die zuständigen Ministerien - Finanzministerium und Innenministerium - zum Ausdruck bringen, dass die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die diese Anträge einbringen, genau darauf achten werden, wie sie umgesetzt werden. Ich darf insbesondere auf den letzten Satz unseres Antrags hinweisen, der den Eintritt des Staates in den Schadenersatz überprüfen lässt. Ich weiß natürlich um die juristische Problematik, aber ich möchte im Hohen Hause feststellen: Es ist nicht richtig, wenn dem Schadenersatzanspruch eines Polizeibeamten, der von jemandem verletzt wird, von dem nichts zu holen ist - Sie gestatten die umgangssprachliche Ausdrucksweise -, nicht entsprochen wird.
Wir sollten alles tun, um rechtliche Barrieren zu beseitigen und den Polizeibeamtinnen und -beamten diesen Schadenersatzanspruch zuzugestehen. Es darf nicht sein, dass zwischen einer Verletzung, die durch einen Menschen verursacht wurde, der Geld hat, und einer Verletzung durch einen Menschen, der kein Geld hat, unterschieden wird. Die Schmerzen sowie die psychischen und physischen Belastungen sind in beiden Fällen gleich groß.
Mir ist bekannt, dass die Änderung der Bagatellrichtlinien auf eine Anordnung des Obersten Rechnungshofes zurückgehen. Ich weiß nicht, ob Sie ähnliche Informationen haben.
Ist Ihnen bekannt, dass im Neuen Dienstrecht wesentliche Maßnahmen gerade in der Nachsorge, beispielsweise bei der Verarbeitung posttraumatischer Störungen, bereits umgesetzt wurden und wir gemeinsam mit dem heutigen Antrag weitere Verbesserungen fordern?
Ganz allgemein, nicht nur zu Ihnen, liebe Frau Kollegin: Mir scheint es schon sehr befremdlich, dass hier eine Diskussion, ausgelöst durch einen Dringlichkeitsantrag "Ja zur Demo
kratie,... Nein zur Gewalt", insbesondere Nein zur Gewalt gegen Polizeibeamte, dafür ausgenutzt wird, um für oder gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu diskutieren.
Ich finde es auch befremdlich im Zusammenhang mit der vorherigen Diskussion zu den Polizeibeamten. Ich stelle eindeutig fest, wenn wir darüber diskutieren, muss wirklich einmal gesagt werden: Was in Gorleben abgegangen ist, hat die Polizeibeamtinnen und die Polizeibeamten bis an die Schmerzgrenze belastet. Eine politische Grundlage kann nie Ursache sein für Gewalt, für das Abschneiden von der Versorgung und für zynische Bemerkungen, wenn Polizeibeamte keine Verpflegung nachgeführt bekommen, Bemerkungen, auch im Fernsehen, die lauten: Das hätte die Polizei anders organisieren sollen. - Das wollte ich hier einmal feststellen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die zwei Anträge zur Lernmittelfreiheit haben schon etliche Diskussionen durchlaufen - Erste Lesung, Diskussion in den Ausschüssen. Zur Aufnahme in die Verfassung hat Herr Kollege Heike qualifiziert und ausführlich Stellung genommen. Ich stelle für meine Person fest, dass die heutige Debatte, anschließend an Erste Lesung oder Ausschusssitzung, nichts wesentlich Neues ergeben hat. So gestatten Sie auch mir, dass ich meinen Beitrag auf wenige Kernsätze beschränke.
Zunächst einmal darf ich feststellen, dass sich das bisherige System der Lernmittelfreiheit bewährt hat. Die Investition für einen Ausbau der Lernmittelfreiheit ist zu befürworten. In diesem Punkt gehe ich mit Ihnen konform. Das ist eine schöne Sache. Wenn wir es machen könnten, sollten wir es auch tun. Herr Pfaffmann, wir haben uns schon ausführlich im Ausschuss darüber unterhalten, dass die in der Antragsbegründung genannten 1.000 Euro, also die insgesamt 1,8 Milliarden, nicht in dieses Gesetz einfließen sollen. Trotzdem hätte ich erwartet, dass Sie zur Finanzierung und zu den Kosten Ihres Antrages Stellung nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie für das, was Sie beantragen, in die Umsetzung und vielleicht sogar in die Regierungsverantwortung gehen wollen - Sie werden nie müde, dies in der Presse immer wieder zu erklären -, dann wäre es wichtig, zu sagen, wie Sie dies bezahlen.
Das an sich Beschämende und Unerträgliche hier im Hohen Hause ist nicht das, was Sie uns vorwerfen, sondern Ihre Forderungen nach Millionen, Abermillionen und Milliarden Euro an Plenartagen, egal ob für Bildung, die Städtebauförderung, das Sozialsystem, den kommunalen Finanzausgleich oder die Unterstützung der Kommunen. An jedem Plenartag löst eine Milliarde die andere Milliarde ab. Jedoch sagt niemand, wie dies bezahlt werden soll.
Die Vorlage von Finanzierungsvorschlägen wäre eine Möglichkeit, Kompetenz unter Beweis zu stellen.
Die Freien Wähler ziehen sich in diesem Punkt ganz leicht aus der Affäre. Sie stellen einen Antrag und sagen, er koste nichts. Frau Gottstein, ich gebe Ihnen sogar recht. Das kostet dann nichts, wenn man kein Geld einsetzt, sondern die Anschaffung von Büchern der Schulfamilie überlässt. Ich weiß nicht, ob es der richtige Weg ist, wenn in jeder Schule die Lernmittelfreiheit anders gehandhabt wird.
Abschließend möchte ich auf das Gleichsetzen von Geld und Bildung eingehen. Wenn man sich um Bildungsgerechtigkeit und Bildung in unserer Gesellschaft bemüht - Ihnen, Herr Kollege Gehring, bin ich sehr dankbar für die Beiträge im zweiten Teil Ihrer Rede -, sollte man die Bildungsdiskussion nicht immer nur auf Geld verkürzen. Geld ist wichtig. Das wissen wir. Bildung ist jedoch keine Wurstmaschine: hinten Geld rein, vorne Bildung raus. Das wird nicht funktionieren.
Wenn man die Bildungsprobleme der Schwächeren in unserer Gesellschaft lösen möchte, kann dies nur erreicht werden, wenn die Reicheren genauso von Gesetzesänderungen profitieren wie die Ärmeren. Der Ansatz - selbst wenn Sie diesen nicht für richtig halten -, Kinder aus sozial schwächeren Familien durch besondere Zuweisungen, wie jetzt im Bundessozialministerium geprüft, finanziell besser auszustatten, um Bildungsteilhabe zu ermöglichen, ist richtig. Dieser Ansatz verdient Ihre Häme nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bildung - Herr Heike hat darauf hingewiesen - hat mehrere Facetten. Wenn wir nicht lernen, in diesem Hohen Hause alle Facetten der Bildung zu benennen, werden wir in der Bildungsdiskussion immer zu kurz greifen.
Bildung ist nicht nur Geld. Frau Gottstein, Bildung ist ebenfalls Bereitschaft zur Bildung. Bildung ist nicht zuletzt der Wille, ein Bildungsangebot anzunehmen. Bildung ist nicht zuletzt Freude an der Bildung. Wenn es uns nicht gelingt, Kindern aus Elternhäusern mit Migrationshintergrund zu vermitteln, dass es wichtig ist, in die Schule zu gehen, es Freude macht, in die Schule zu gehen, und dass eine Teilhabe an der Schulfamilie Befriedigung bringt, werden wir in der Bildungsdiskussion, wenn wir immer alles auf das Geld reduzieren, den Kürzeren ziehen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es war an sich anzunehmen und es ist auch durchaus legitim, dass bei den Beratungen über das Schulfinanzierungsgesetz, über das BayEUG, in die wir ja morgen intensiv einsteigen werden, auch die Frage der Lernmittelfreiheit intensiv diskutiert wird. Ich habe durchaus Verständnis, wenn die SPD, wie geschehen, die Lernmittelfreiheit ausweiten möchte.
Es ist das übliche Spiel: Die Opposition fordert kostspielige Dinge, die Regierung muss es verweigern. Die handelnden Parteien sind hier austauschbar. Wir haben das erst in der letzten Woche diskutiert und aus Kostengründen ablehnen müssen. Ich bin überzeugt, dies war auch richtig; denn wir haben im Bereich der Bildung durchaus auch andere kostenintensive Aufgaben zu erledigen, Aufgaben, auf die wir uns konzentrieren müssen. Dabei geht es um Inklusion, dabei geht es um Jugendsozialarbeit an Schulen, dabei geht es um die Ausweitung von Ganztagsangeboten und vieles mehr. Dies sind alles Dinge, die wichtig sind und vermutlich sehr viel Geld kosten werden. Ich glaube nicht, dass die absolute Lernmittelfreiheit, wie sie hier wieder gefordert wird und auch letzte Woche gefordert wurde, in der Abwägung, wo man Geld einsetzen soll, oberste Priorität genießen muss, zumal sich das jetzige System meines Erachtens bewährt hat.
Ich gebe zu: Man kann hier und da nachfordern, man kann mehr fordern, man kann auch immer wieder sagen, unsere Gesellschaft sei eine Gesellschaft der Mittellosen. Das sind wir nicht. Ich bin dankbar dafür, dass in Artikel 21 Absatz 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes gerade auch der soziale Ausgleich sichergestellt ist, auch wenn wir nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchaus nachbessern müssen, was die Versorgung mit schulischen Mitteln, was die Bedürfnisse der Kinder von sozial Schwachen angeht. Ich glaube nicht, dass diese Frage über das Schulfinanzierungsgesetz gelöst werden kann.
Ich wiederhole: Unser jetziges System hat sich bewährt. Ich sehe nicht die logische Konsequenz, die Sie sehen, sehr geehrte Frau Kollegin Gottstein, wie Sie unter Punkt D Ihres Antrages steht: Frage: Kosten? Antwort: Keine. Sie haben auf das Budget hingewiesen. Dieses Budget stellt der Sachaufwandsträger, unterstützt durch Mittel des Freistaats Bayern, für Bü
cher zur Verfügung. Sie wollen nun dasselbe Budget nicht höher, nicht niedriger - nicht nur für Schulbücher verwenden, sondern auch für Atlanten, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreibzeug, Taschenrechner und Kosten für verbindliche Schulveranstaltungen darunter subsumieren.
Ja.
Liebe Frau Kollegin Gottstein, Sie zeigen, dass Sie überhaupt nicht zugehört haben.
Sie hatten sich erstens bereits zur Zwischenfrage gemeldet, ohne dass ich auf Seite 4 meines Manuskriptes und damit auf diese Frage überhaupt eingegangen bin. Zweitens war ich jetzt gerade mittendrin, und ich wiederhole mich: Sie haben null Kosten und wollen dasselbe Budget, das Sie bisher haben, nicht nur für Schulbücher verwenden, sondern zusätzlich für Atlanten, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreibzeug, Taschenrechner und Kosten für verbindliche Schulveranstaltungen. So weit gehen wir doch konform. So weit war ich bis jetzt im Text. Also kann ich gar nicht nichts verstanden haben; denn ich war noch nicht weiter.
Jetzt kommt der zweite Satz - Frau Gottstein, da stehen Sie mir sicherlich auch noch in Freundschaft bei -: Die Verantwortung für die Verteilung der Kosten liegt dann beim Schulaufwandsträger. Wir werden also in diesem Wettbewerb mehrere Mitspieler haben. Es geht nicht nur um Bücher, sondern es geht mit demselben Budget auch um die genannten Dinge. Sie werden also in der Schulfamilie darüber diskutieren Sie gestatten, dass ich jetzt etwas extremer formuliere -: Ausflug oder Füllfederhalter, Taschenrechner oder Diercke-Atlas, oder nehmen wir doch ein neues Schulbuch her?
Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, diese Frage in der Schulfamilie zu diskutieren, insbesondere dann, wenn vor allem kommunale Sachaufwandsträger durchaus noch andere Dinge berücksichtigen wollen oder müssen. Ich sage nur: Alle sechs Jahre ist Kommunalwahl. Was machen wir dann, wenn vor lauter Begeisterung für Taschenrechner und Diercke-Atlanten unsere Bücher zerfleddern? Dann wird sehr schnell der Ruf laut - und das ist die Befürchtung, die dahintersteht -: Unsere Mittel langen nicht, Freistaat, hilf uns, unsere Bücher zerfleddern. Dann kommt wieder die Aussage, die wir natürlich vermeiden wollen, dass mehr Geld erforderlich ist.
Ich komme zum Schluss mit der Feststellung, dass es sicherlich nicht sinnvoll ist, den Kuchen der Lernmittelförderung in immer kleinere Stücke aufzuteilen.