Tobias Wald
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes. Den Städten und Gemeinden wird mit dieser Novelle ein noch bes seres und effektiveres Instrumentarium an die Hand gegeben, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu kön nen.
Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel sollen zukünf tig von den Betreibern von Internetportalen zur Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen können und für die Vermietung eine Registrierungs- und Anzeigepflicht einfüh ren können. Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es oft wichtig, gegen die Vermietung von Ferien wohnraum effektiver agieren zu können.
Die Kommunen werden dies in einer Satzung bestimmen kön nen. Das ist keine Verpflichtung. Die Kommunen haben aus drücklich die Möglichkeit dazu.
Ferner werden die Regelungen des Zweckentfremdungsver botsgesetzes klarer definiert und angepasst. Für uns, die CDUFraktion, ist jedoch klar: Mit dieser Gesetzesänderung wird kein neuer Wohnraum geschaffen. Es kann dadurch lediglich verhindert werden, dass Wohnraum verloren geht.
Ich appelliere nochmals an die Akteure im Wohnungsbau, an die Städte und Gemeinden, an die Bauwilligen und Bauträger, auch an die Wohnungsbaugenossenschaften in unserem Land, alle vorhandenen Potenziale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr viel für den Woh nungsbau getan. Auch die Wohnraum-Allianz hat hier eine sehr gute Grundlage geschaffen, die wir dann im Landtag ge meinsam mit der Regierung umgesetzt haben. Wir haben das Landeswohnraumförderungsprogramm flexibilisiert und ver einfacht, die Wohnungsbaumittel in dieser Periode stark er höht – nämlich auf 1 Milliarde € –, die Landesbauordnung entschlackt und vereinfacht, Digitalisierung in der Bauver waltung ermöglicht, Zuschussmittel für Kommunen bereitge stellt, welche Baulückenkataster erstellen, den kommunalen Grundstücksfonds eingerichtet und bei der Landsiedlung an gesiedelt.
Ein wichtiger Baustein auf unserem Weg in Richtung mehr Wohnraum und weniger Bürokratie ist für mich, dass die Ge nehmigungsverfahren zukünftig vereinfacht, beschleunigt und verkürzt werden, meine Damen und Herren.
Die Genehmigungsverfahren dauern zu lang – egal, ob bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen, bei der Ausweisung von neuen Baugebieten oder bei der Hebung von Wohnungs baupotenzialen in den Innenstädten wie Brachflächen und Nachverdichtung. Deshalb arbeiten wir alle gemeinsam wei ter an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe: Mehr Wohn raum, weniger Bürokratie. Dies schafft Wohnungen und si chert den sozialen Frieden in Baden-Württemberg. Packen wir es weiter an!
Herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Beratungen im Aus schuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Lesung habe ich de tailliert dargelegt, warum wir diesem Gesetzentwurf der Lan desregierung zustimmen werden. Auch nach der Beratung im Finanzausschuss halte ich fest: Wir haben keine neuen Er kenntnisse, wir stehen zu unserem Wort. Wir möchten ein ver fassungskonformes, einfaches und transparentes Grundsteu ermodell. Wichtig war uns auch die Unterstützung der kom munalen Familie, weil die Grundsteuer für die Kommunen ei
ne verlässliche und konjunkturunabhängige Einnahmequelle ist, aus der die kommunale Infrastruktur – Straßen, Schulen und Kindergärten – finanziert wird.
Ich betone: Unser Ziel ist die Aufkommensneutralität. Das be deutet, vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer im Jahr 2025 müssen alle Kommunen die Auswirkungen des neuen Berechnungsmodells auf die Grundstücke ihrer Gemarkung überprüfen. Bei Abweichungen liegt eine entsprechende Kor rektur in der Verantwortung der einzelnen Kommune, und die se Korrektur haben uns die Kommunen auch zugesagt. Für uns war immer sehr wichtig, dass Wohnen nicht noch teurer werden darf.
Wir, die CDU-Fraktion, haben deshalb durchgesetzt, dass ein Abschlag für Grundstücke vorgenommen wird, die überwie gend zum Wohnen genutzt werden. Im Ergebnis haben wir da mit eine für Baden-Württemberg bestmöglich zugeschnittene Lösung gefunden, die verfassungskonform, aufkommensneu tral, leicht handhabbar und anhand objektiver Kriterien für je den nachvollziehbar ist.
Seit April 2018, also seit zweieinhalb Jahren, ist nun bekannt, dass wir ein neues Grundsteuergesetz benötigen. Seit zwei einhalb Jahren beschäftigen wir uns mit einem Grundsteuer gesetz. Wir haben verschiedene Modelle geprüft. Wir sind von der Verfassungskonformität des von der Landesregierung vor gelegten neuen Landesgrundsteuergesetzes überzeugt, meine Damen und Herren.
Auf Einladung der Staatskanzlei fand Ende Januar dieses Jah res eine Expertenrunde zur Nutzung der Grundsteuer-Länder öffnungsklausel statt. Auch Frau Finanzministerin Sitzmann hat daran teilgenommen. An dieser Expertenanhörung haben auch Frau Professorin Dr. Johanna Hey, eine renommierte Steuerexpertin, und Herr Professor Dr. Michael Eichberger, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und seinerzeit Bericht erstatter im zugrunde liegenden Urteil des Bundesverfassungs gerichts vom April 2018 zum bisherigen Grundsteuerrecht, teilgenommen. Beide Experten haben übereinstimmend dar gelegt und ausgeführt, dass unser Bodenwertsteuermodell ver fassungskonform ist. Diese Einschätzung hat das Finanzmi nisterium uns gegenüber in vielen Gesprächen und Runden mehrfach betont und wiederholt bestätigt. Ich gehe davon aus, dass die Frau Finanzministerin dieses Thema noch einmal nä her beleuchten wird.
Meine Damen und Herren, so ist das mit dem Recht. Der ge lebten Demokratie ist es immanent, eine andere Meinung zu haben und zu vertreten. Dabei stellt sich für mich jedoch die Frage, ob dies aus Prinzip oder aus Überzeugung geschieht.
In einer dpa-Meldung vom Sonntag wird Herr Fraktionsvor sitzender Stoch mit den Worten wiedergegeben, die Landes regierung solle das von der Bundesregierung entwickelte und von der weit überwiegenden Mehrheit der Bundesländer über nommene Modell zur Grundsteuer anwenden. Das Bundes modell – Herr Stoch ist leider nicht da – ist aber nach dem Gutachten des Bundes der Steuerzahler Deutschland verfas sungswidrig. Das haben auch viele Experten bestätigt und zu Protokoll gegeben.
In dieser dpa-Meldung wird auch Herr Fraktionsvorsitzender Rülke mit den Worten zitiert, seine Partei teile die Haltung des Steuerzahlerbunds.
Eine Haltung ist gut, aber Sie, lieber Herr Rülke, haben kei ne Haltung zur Grundsteuer, sondern Sie machen völlig unre flektiert eine andere Haltung zu Ihrer eigenen. Ist Ihnen ei gentlich bewusst, dass nach Ihrem Wunsch – Flächenmodell – die Belastung der Gewerbeimmobilien um ein Vielfaches höher ausfallen wird? Halten Sie dies in Coronazeiten für an gemessen?
Ja, und die AfD möchte die Grundsteuer abschaffen. Dann bringt sie aber einen Änderungsantrag ein, welcher reine Po lemik beinhaltet – weil gar nicht umsetzbar. Mal abgesehen davon, dass der Inhalt Ihres Antrags handwerklich falsch ist, würde dessen Umsetzung in der Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Rechnen Sie es einfach mal durch.
Meine Damen und Herren, das ist Politik. Deshalb laden wir, die Regierungsfraktionen, Sie ein: Stimmen Sie diesem Ge setzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! In der Folge des Urteils des Bundes verfassungsgerichts hat der Bund zur Umsetzung der verfas sungsrechtlichen Vorgaben rechtzeitig ein Grundsteuerreform gesetz verabschiedet. Gemeinsam mit unseren Freunden, der CSU in Bayern,
haben wir uns für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt – so gar mit Erfolg. Der größte Föderalist unseres Landes wollte diesen Weg erst nicht einschlagen, hat ihn dann aber gemein sam mit uns begangen.
Wir haben uns für ein eigenes baden-württembergisches Mo dell entschieden, da wir nach intensiver Prüfung festgestellt haben, dass das Bundesmodell von Scholz kompliziert, in transparent, bürokratisch und – so sagt man auch – voraus sichtlich auch verfassungswidrig ist.
Unser Ziel, meine Damen und Herren, ist eine verfassungs konforme, im Bereich jeder Gemeinde aufkommensneutrale, leicht handhabbare und anhand von objektiven Kriterien nach vollziehbare Neuregelung der Grundsteuer. Unter Einhaltung dieser Prämissen haben wir uns verschiedene Modelle ange schaut und uns mit Experten beraten. Hierbei mussten wir feststellen, dass das reine Flächenmodell ebenso ungerecht ist wie das reine Bodenwertmodell.
Die Finanzministerin hat im Herbst letzten Jahres einen Ge setzentwurf vorgelegt, dem das reine Bodenwertmodell zu grunde lag. Da beide Modelle in ihrer Reinform für uns nicht tragbar waren, weil sie zu Verwerfungen zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken führen, haben wir diesen Entwurf ab gelehnt.
Ferner haben wir uns auch verschiedene Kombimodelle an geschaut und uns beraten lassen. Die CDU-Landtagsfraktion konnte auf Vorschlag unseres Fraktionsvorsitzenden Profes sor Reinhart schlussendlich eine gerechte Modifizierung des Bodenwertmodells durchsetzen, damit Wohnen nicht noch teurer wird.
In Baden-Württemberg müssen durch die Reform, das Lan desgrundsteuergesetz, 5,6 Millionen Grundstücke und Immo bilien neu bewertet werden. Das ist ein enormer Aufwand für die Verwaltung. Befreiungstatbestände werden unverändert aus dem bisher geltenden Recht übernommen und systemkon form integriert.
Für die Grundsteuer A machen wir uns das Bundesrecht un verändert zu eigen. Für die Grundsteuer B sind die zentralen Bausteine der Wertermittlung die Grundstücksfläche und der dazugehörige Bodenrichtwert. Es erfolgt ein Abschlag von 30 %, wenn das Grundstück überwiegend wohnwirtschaftlich
genutzt wird. Die Steuermesszahl wird dabei regelmäßig ge prüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte er folgen durch die Gutachterausschüsse in den Kommunen. Hierbei sehen wir allerdings noch große Herausforderungen – nicht nur in der Abbildung der neuen, reformierten Gutach terausschüsse, sondern auch, weil die von den Gutachteraus schüssen festgestellten Bodenrichtwerte für das gesamte Grund stück gelten und angewandt werden. Oftmals ist es so, dass Grundstücke nicht vollumfänglich bebaut werden können, weil baurechtliche oder naturschutzrechtliche Vorgaben dage gensprechen. Hier müssen wir unter Umständen noch einmal entsprechend nachjustieren und darüber beraten.
Eine separate Grundsteuer C war mit der CDU-Landtagsfrak tion nicht zu machen, da wir das modifizierte Bodenwertsteu ermodell haben. Unser Ziel ist ein Grundsteuermodell, das bestmöglich auf Baden-Württemberg zugeschnitten ist. Vor allem die Unterstützung der kommunalen Familie war für uns von großer Bedeutung, da die Grundsteuer eine wichtige Ein nahmequelle für die baden-württembergischen Städte und Ge meinden ist.
Die kommunalen Landesverbände tragen das neue Landes grundsteuergesetz vollumfänglich mit. Gleichzeitig erfüllt es auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Das ist ein wichtiger Stein.
Die Sorge, wonach die Grundsteuer für viele Baden-Württem berger deutlich höher ausfallen wird als bisher, ist derzeit nicht gerechtfertigt;
denn es gilt die Wahrung der Aufkommensneutralität. Das be deutet, dass vor dem Inkrafttreten der Grundsteuer alle Kom munen in Baden-Württemberg die Auswirkungen des neuen Berechnungsmodells auf die Grundstücke in ihrer Gemarkung überprüfen müssen.
Wird eine deutliche Abweichung zwischen den neuen und den alten Grundsteuererträgen festgestellt, muss der Hebesatz an gepasst
und eine zufriedenstellende Lösung für die Bürgerinnen und Bürger herbeigeführt werden. Ich denke, die Kommunen, mei ne Damen und Herren – – Ich hätte von der SPD gern den Rückhalt für die Kommunen in Baden-Württemberg. Den se he ich nicht, wenn Sie das so belächeln.
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind sich dieser Ver antwortung bewusst, ganz klar. – Jetzt spricht sogar der ehe malige Innenminister den Kommunen das ab.
Sollte sich auf der Wegstrecke, meine Damen und Herren, bis zum 1. Januar 2025 bei der Umsetzung noch Änderungsbe darf in der Praxis oder im Gesetz ergeben, werden wir ent sprechend nachsteuern. Wir sind auf einem guten Weg.
Ich freue mich auf die Beratungen im Finanzausschuss.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Auswirkungen der Corona pandemie auf die finanzielle Situation unseres Landes sind er heblich. Bereits im März haben wir in einer wichtigen Plenar sitzung gemeinsam die Coronapandemie zur Naturkatastro phe erklärt und den Katastrophenfall festgestellt.
Dadurch haben wir die finanzielle Basis zur Bekämpfung der Coronakrise geschaffen, um die Bürgerinnen und Bürger un seres Landes zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen im Land abzufedern. Dieser Weg war rich tig und wichtig. Wir haben Verantwortung übernommen, und zu dieser Verantwortung stehen wir auch heute – gerade auch in dieser Krise.
Deshalb haben wir im März – zu Beginn der schwersten Kri se seit 1945 – durchgesetzt, dass wir unsere politische Verant wortung in die Tat umsetzen.
Konkret: Zur Bekämpfung der Pandemie mussten wir den fi nanziellen Rahmen schaffen. Mit der Kreditermächtigung wurde die vorhandene Vorsorge für Haushaltsrisiken verstärkt und aufgestockt, um dem Handwerk, dem Einzelhandel, den mittelständischen Unternehmen, den Künstlern, den Solo selbstständigen und den sozialen Einrichtungen in unserem Land im Rahmen einer Soforthilfe in dieser außergewöhnli chen Krise zu helfen. Nur so konnten wir den wirtschaftlichen Kollaps im Land verhindern.
Auch unsere Gemeinden, Städte und Landkreise tragen eine große finanzielle Last in dieser Pandemie. Steuerausfälle, Ein nahmeausfälle und Mehrkosten belasten die kommunalen Haushalte.
Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit der kom munalen Familie in einem Stabilitäts- und Zukunftspakt dar auf verständigt, dass wir massive Unterstützungszahlungen für ÖPNV, kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, Kindertageseinrichtungen, Gesundheitsämter und Kosten der Pandemie übernehmen. Damit unsere Kommunen finanziell überleben können, haben wir uns darauf verständigt, dass wir
die FAG-Ausgleichszahlungen auf der Basis der Steuerschät zung 2019 weiterführen und ferner – gemeinsam mit dem Bund – die Gewerbesteuerausfälle ausgleichen. Als Geber land Baden-Württemberg tragen wir hier übrigens 55 % der Gewerbesteuerausfälle für unsere Kommunen.
Wir sind ein verlässlicher und fairer Partner für unsere Städ te, Gemeinden und Landkreise. Im Namen der CDU-Land tagsfraktion danke ich der kommunalen Familie für ihre wert volle Arbeit. Nur gemeinsam meistern wir diese schwere Kri se.
Nun, einige Monate später, stellen wir fest, dass die Covid19-Krise noch nicht überwunden ist. Der Schutz der Men schen hat weiterhin höchste Priorität.
Nach der Sondersteuerschätzung im September haben wir ei nen Kassensturz vorgenommen und uns auf die Aufstellung eines zweiten Nachtragshaushalts konzentriert. Die Landes regierung hat nun mit wesentlicher Beteiligung der Regie rungsfraktionen einen Haushalt vorgelegt, welchen ich mit den Worten Umsicht, Rücksicht und Weitsicht beschreiben möchte.
Wir handeln umsichtig. Denn wir treffen mit diesem Nach tragshaushalt weitere Vorsorge für den Gesundheitsschutz, in dem wir die Rücklage für Haushaltsrisiken massiv aufstocken. Diese Rücklage für Haushaltsrisiken schützt uns vor einer möglichen zweiten Welle. Denn die Gesundheit der Menschen im Land hat für uns höchste Priorität.
Wir handeln umsichtig, indem wir unsere Kommunen weiter hin finanziell unterstützen. Dadurch erhalten unsere Kommu nen Planungssicherheit, und der kommunale Konjunkturmo tor bleibt weiterhin am Laufen. Wir handeln mit diesem Nach tragshaushalt rücksichtsvoll, indem wir neue Kredite aufneh men, um die Folgen der Pandemie für Menschen, Gesellschaft und Unternehmen weiter abzufedern.
Ja, wir nehmen in dieser Legislaturperiode neue Schulden auf. Dies hätte keiner von uns gedacht, aber es ist unausweichlich. Wir nehmen mit diesem Nachtragshaushalt 8,6 Milliarden € neue Schulden auf. Hierfür werden wir von der Opposition kritisiert. Doch bis heute liegen uns keine konkreten Opposi tionsanträge zur Finanzierung der Maßnahmen im Zusammen hang mit der Coronapandemie vor. Meine Damen und Her ren, Fehlanzeige!
Wir haben einen Tilgungsplan vorgelegt. Demnach werden wir diese Schulden in den nächsten 25 Jahren zurückführen. Warum in 25 Jahren? Wir alle können die Zukunft nicht vor
hersehen. Die kurz- und mittelfristige Entwicklung der Coro napandemie und deren Auswirkungen auf den Staat und die Gesellschaft bleiben abzuwarten. Aus heutiger Sicht halten wir einen Tilgungszeitraum von 25 Jahren für angemessen, auch deshalb, weil er künftigen Haushaltsgesetzgebern einen Spielraum lässt, um mit geeigneten Maßnahmen das Land auf Dauer aus seiner schwersten Krise zu führen. Andere Länder haben sich vor diesem Hintergrund für eine viel längere Til gungsdauer entschieden, so z. B. Nordrhein-Westfalen, mei ne Damen und Herren von der FDP/DVP, mit 50 Jahren.
Wir nehmen Rücksicht auf die nächste Generation und füh ren die Neuverschuldung schneller zurück.
Im Kontext, meine Damen und Herren, darf ich darauf hin weisen, dass bei einer entsprechenden konjunkturellen Ent wicklung, die hoffentlich auch dank der bereits eingeleiteten und noch erfolgenden Maßnahmen schon bald wieder nach oben gehen wird, die nach dem Produktionslückenverfahren aufgenommenen Kredite auch schneller wieder zu tilgen sind.
Die Konjunkturkomponente wird mittel- und langfristig dazu führen, dass neben den Krediten nach der Ausnahmesituation auch die nach der Konjunkturkomponente zu tilgen sein wer den. Auch diesbezüglich bleibt die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen abzuwarten.
Aber wir dürfen die künftigen Regierungen und das Parlament in unserem Land nicht mit einer zu hohen Schuldentilgung von Anfang an überfordern. Deshalb setzen wir auf 25 Jahre. Dies, meine Damen und Herren, schließt eine kürzere Tilgung selbstverständlich nicht aus. Eine solche Tilgung kann über Haushaltsüberschüsse jederzeit erfolgen; es kann also schnel ler getilgt werden. Über eine schnellere Rückzahlung kann je derzeit der Haushaltsgesetzgeber, also wir, von Haushalt zu Haushalt entscheiden.
Meine Damen und Herren, mit diesem Nachtragshaushalt han deln wir mit Weitsicht. Mit der Schaffung einer Zukunftsrück lage für das Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ in Höhe von 1,2 Milliarden € werden die Fol gen der Coronapandemie weiter abgefedert. Unser Ziel muss es sein, mit geeigneten Maßnahmen sowohl Impulse zur Sta bilisierung und zur Stärkung zu geben als auch die Zukunfts fähigkeit von Baden-Württemberg zu sichern.
Die Coronapandemie hat die Vorzeichen und damit die Aus gangslage für die Digitalisierung und die Transformation von Baden-Württemberg vor allem in den Bereichen der Wirt schaft und des Gesundheitswesens verändert und die Entwick lung auf eine komplett neue Grundlage gestellt. Auch unsere Gesellschaft steht vor neuen, bis dato nicht bekannten Her ausforderungen. Auch und gerade vor diesem Hintergrund müssen geeignete Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in vielen Bereichen eingeleitet und ergriffen werden – und dies nicht kurzfristig, sondern konsequent und dauerhaft. Dafür steht diese Koalition.
Die Rücklage dient folglich der Vorsorge für die infolge der Coronapandemie notwendigen Investitionen für landespoli tisch bedeutende Maßnahmen. Somit geben wir wichtige Im pulse zur Stabilisierung und Stärkung sowie zur Sicherstel
lung der Zukunftsfähigkeit von Baden-Württemberg. Deshalb werden wir mit unserer Zukunftsrücklage auf dem richtigen Weg sein. Wir unterstützen Forschung, Entwicklung, Wirt schaft und somit viele Arbeitsplätze und die innovativen Un ternehmen in unserem Land.
Denn es geht um die Zukunftsfähigkeit von uns allen.
Die Rücklage dient auch der Kofinanzierung der Zukunfts maßnahmenmittel von Bund und EU. Gerade im Bereich Ge sundheitsstandort – Krankenhäuser – erhalten wir Mittel vom Bund, und diese müssen wir kofinanzieren. Dasselbe gilt für Mittel für Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Wenn wir diese Kofinanzierung nicht sicherstellen, verlieren wir wichtige Mittel von Bund und EU, und das darf nicht sein. Denn wir sind schließlich Geberland, und wir sollten uns die uns zustehenden Mittel auch wieder holen.
Zu berücksichtigen gilt: Die Zukunftsrücklage mit dem Maß nahmenpaket ist einseitig deckungsfähig zugunsten der Rück lage für Haushaltsrisiken. Durch diese Verknüpfung der bei den Rücklagen ist sichergestellt, dass, sofern ein weiterer Pan demieverlauf weiter gehende Maßnahmen erfordert, hierfür entsprechend Entnahmen aus der Rücklage für Haushaltsrisi ken möglich sind. Dies war uns, der CDU-Fraktion, wichtig.
Sie sehen, meine Damen und Herren, mit diesem Nachtrags haushalt handeln wir mit Weitsicht.
Wichtig für uns, die CDU-Fraktion, ist überdies, dass sämtli che Entnahmen aus den Rücklagen von mehr als 7,5 Millio nen € nur mit Zustimmung des Finanzausschusses erfolgen können. Auch so sind die Rechte unseres Parlaments weiter hin gewahrt.
Lassen Sie mich noch einen Blick auf die Beratungen im Fi nanzausschuss sowie im Rahmen der heutigen Plenardebatte werfen. Trotz der geäußerten Kritik der Oppositionsfraktio nen: Änderungsanträge, die die Höhe der Kreditaufnahme oder die Dauer der Tilgung zum Gegenstand haben – Fehlan zeige! Ein Totalausfall der Opposition.
Im Finanzausschuss, meine Damen und Herren, kamen kaum Kritikpunkte. Nur medial – Herr Gall – haben Sie groß getönt. Aber konkret gab es keinen einzigen Vorschlag der SPD, der FDP/DVP oder der AfD. Keine Diskussion über die Höhe der Kreditaufnahme oder die Dauer der Tilgung – nichts liegt schriftlich vor.
Ihre politischen Überzeugungen und inhaltlichen Positionen hätten Sie über Änderungsanträge in das parlamentarische
Verfahren einspeisen können – Fehlanzeige. Für mich ist das ein Beleg dafür, dass Sie uns im Grunde recht geben und kei ne eigene Meinung haben.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion dankt der Fi nanzministerin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums sowie dem Koalitionspartner für die stets gute und konstruktive gemeinsame Arbeit, auch an die sem Nachtragshaushalt.
Meine Damen und Herren, mit diesem zweiten Nachtrags haushalt stellen wir uns weiterhin den finanziellen, wirtschaft lichen und gesundheitlichen Herausforderungen der Corona pandemie. Wir treffen Vorkehrungen im Gesundheits- und In fektionsschutz. Des Weiteren unterstützen wir die Wirtschaft in unserem Land und sichern somit auch viele Arbeitsplätze in Baden-Württemberg.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Nachtragshaushalt sowie dem Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vollum fänglich zu.
Herzlichen Dank.
Ich habe wieder Zeit hereingeholt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Die Coronapandemie hat uns unwei gerlich vor Augen geführt, wie wichtig ein qualifizierter und leistungsstarker öffentlicher Dienst für Baden-Württemberg ist.
Wir können es uns in der derzeitigen Situation nicht leisten, freie Stellen nicht wiederzubesetzen. Dies gilt vor allem in den Bereichen Bildung, „Öffentlicher Gesundheitsdienst“, Po lizei, Justiz, Strafvollzug und Steuerverwaltung. Der Staat muss weiterhin seine Aufgaben und Verpflichtungen vollum fänglich und verlässlich erfüllen können. Darauf müssen sich die Bürger und Unternehmen in unserem Land verlassen kön nen.
Der CDU-Fraktion ist die Bedeutung und Wichtigkeit der Ver waltung des Landes für seine Bürgerschaft und das Gemein wohl schon länger ein sehr großes Anliegen. Dies gilt gerade in dieser schwierigen Zeit. Ich sage nur: Rückgängigmachung der Absenkung der Eingangsbesoldung – und das viel schnel ler als im Koalitionsvertrag vereinbart –; zeit- und inhaltsglei che Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten; größ te Einstellungsoffensive aller Zeiten bei Justiz und Polizei; Wartezeit bei Teilzeit für Versorgungsanspruch und Alters geld; Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten; Verbesserung der Einkommenssituation in den unteren Besoldungsgruppen.
Meine Damen und Herren, das war ein Blick in die Vergan genheit mit dem Fokus auf diese Legislaturperiode.
Ich sage nur: Anhebung der Eingangsämter in den Laufbah nen der Amtsmeister in der Justiz von A 5 nach A 6 bei gleich zeitiger Anhebung der Beförderungsämter von Besoldungs gruppe A 6 nach A 7; Anhebung des Eingangsamts des mitt leren nichttechnischen Dienstes von Besoldungsgruppe A 6 nach A 7; Schaffung einer Vertretungszulage für die kommis sarische Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Wahl rechts zwischen Beihilfe und Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungs haftvollzugsdienstes; Anhebung der Einkünftegrenze der Bei hilfeberechtigung für Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz rückwirkend wieder auf 18 000 € und ab 2021 auf 20 000 €.
Damit wird ein weiterer Sündenfall von Grün-Rot aus der letz ten Legislaturperiode mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 bereinigt. – Meine Damen und Herren, das war ein Blick auf die Gegenwart mit dem vorliegend zu beratenden Gesetz.
Ich sage nur: Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen aus dem Haushaltsbegleitgesetz mit Absenkung des Beihilfesat zes auf 50 % – auch dies ist ein weiterer Sündenfall des roten Finanzministers Nils Schmid, der noch bereinigt werden muss –; Anreize zur Übernahme von Führungspositionen schaffen und leistungsbezogene Elemente im Besoldungsrecht verankern und erweitern – dies sind weitere Bausteine, die uns, der CDU-Fraktion, wichtig sind. Weiter: Befristungen weiter kontinuierlich und dauerhaft zurückfahren. Die Ein führung vom Lebensarbeitszeitkontenmodell ist uns ebenso wichtig.
All diese Themen, meine Damen und Herren, stehen auf der Agenda für die nächste Änderung des Landesbesoldungsge setzes.
Dies war ein Blick in die Zukunft.
Wir haben heute in diesem Hohen Haus einen Nachtragshaus halt beschlossen. Dieser enthält keine Maßnahmen für unse re Beschäftigten, aber auch nicht gegen unsere Beschäftigten. Es war uns, der CDU-Fraktion, sehr wichtig, dass sie keine weiteren Benachteiligungen haben.
Wir werden Baden-Württemberg nur mit einem funktionsfä higen und motivierten, starken öffentlichen Dienst durch die se Krise führen können. Das ist uns, der CDU-Fraktion, be wusst, und dementsprechend werden wir auch künftig han deln. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das, was wir heute in dritter Le sung beraten und anschließend beschließen, dürfen wir durch aus als historisch bezeichnen: Wir schreiben die Schulden bremse in unserer Landesverfassung fest. Nachhaltiges Haus halten erhält in Baden-Württemberg endlich Verfassungsrang, und somit wird heute auch ein elementarer Baustein unseres Koalitionsvertrags beschlossen. Das haben wir unseren Mit bürgerinnen und Mitbürgern in Baden-Württemberg verspro chen, und das halten wir auch. Heute ist ein guter Tag für Ba den-Württemberg und ein sehr guter Tag für die jüngere Ge neration in unserem Land.
Meine Damen und Herren, ein sehr langer Prozess liegt hin ter uns. Vor zehn Jahren wurde im Grundgesetz die Schulden bremse verankert. Dies war seinerzeit eine wichtige Leitplan ke für die Haushaltspolitik der Zukunft. Die Implementierung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in der Landesverfas sung ist nun d e r Meilenstein in der Geschichte der Haus halts- und Finanzpolitik von Baden-Württemberg.
Wir haben das Gesetzgebungsverfahren in Zeiten steigender Steuereinnahmen begonnen und beenden es in der schlimms ten Krise seit 1945. Die Erfahrungen der letzten Wochen, ja fast Monate – massive Steuereinbrüche, eine starke Rezessi on, ein hoher Anteil an Kurzarbeit, kurzum: die schlimmste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg – haben uns gelehrt: Die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung ist wichtiger denn je.
Wir haben in einem geordneten Verfahren mit großer parla mentarischer Mehrheit vorausschauend, mit klaren Tilgungs vereinbarungen eine Kreditermächtigung beschlossen. Dies zeigt: Unser Weg ist richtig und wichtig. Kredite können nur mit einer großen Mehrheit dieses Hohen Hauses aufgenom men werden, und es bestehen klare Vorgaben zur Rückfüh rung der Schulden in einem entsprechenden Zeitraum.
Wir verschieben die Schuldentilgung nicht auf die Zeit, in der unsere Kinder oder Enkel die Verantwortung tragen. Nein, wir nehmen in absoluten Notsituationen zum Schutz unserer Mit menschen und Unternehmen Kredite auf und führen diese in einem überschaubaren Zeitraum auch wieder zurück. Das ist das Gebot der Stunde, und das ist für mich eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik. Für die CDU-Fraktion ist das so sicher.
Kreditaufnahmen sind in Notsituationen wichtig, denn sie ver schaffen unserer Wirtschaft Vertrauen in die Politik, sie geben den Menschen in Baden-Württemberg Rückhalt und Sicher heit.
Klar ist für uns, die CDU-Fraktion: In der jetzigen Situation eine Haushaltssperre zu erlassen wäre ein Rückfall in die Zeit der Weimarer Republik.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben auch in der Coronakrise ein klares Finanz- und Haushaltskon zept. Wir handeln verantwortungsvoll und umsichtig, meine Damen und Herren.
Für uns ist wichtig, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Deshalb: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung stellt klare Kriteri en und Bedingungen zur Schuldenaufnahme auf, ohne unse ren Staat handlungsunfähig werden zu lassen.
Klar ist für uns: Wir werden die Schuldenbremse nicht auf weichen. Wir stehen für eine nachhaltige Finanz- und Haus haltspolitik. Wir nehmen damit Rücksicht auf die nächsten Generationen.
Lassen Sie mich zum Schluss Danke sagen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion, der SPDFraktion und der FDP/DVP-Fraktion für die guten und sehr guten interfraktionellen Beratungen.
Danken möchte ich auch unserer Finanzministerin Edith Sitz mann, unserer Finanzstaatssekretärin Gisela Splett sowie al len Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium, die diesen interfraktionellen Dialog stets konstruktiv und fach lich fundiert moderiert und begleitet haben. Ich danke aber auch dem Rechnungshof für seine Mitberatung. Danken darf ich abschließend auch für die guten Beratungen im Finanz- und im Innenausschuss.
Wir haben für unser Land eine sehr gute Lösung gefunden. Darauf können wir alle stolz sein.
Die CDU-Fraktion stimmt dieser Verfassungsänderung zu.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die vor zehn Jahren im Grund gesetz verankerte Schuldenbremse ist eine wichtige Leitplan ke für die Haushaltspolitik der Zukunft. Die Implementierung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in der Landesverfas sung ist ein Meilenstein in der Geschichte der baden-württem bergischen Haushalts- und Finanzpolitik. Wir Parlamentarier haben bereits Geschichte geschrieben, bevor wir der Landes verfassung die Schuldenbremse ins Stammbuch schreiben konnten. Mitte März, in einer Sternstunde dieses Parlaments, konnten wir im Konsens der demokratischen Parteien das Ge
setz zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungs plans entlang der Haushaltsordnung verabschieden.
Die Legislative hat damit die Exekutive in die Lage versetzt, schnell zu entscheiden und Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie und deren Folgen auf den Weg zu bringen – ein wichtiger Schritt. Es war richtig und wichtig, dass wir im Zuge der Planaufstellung des letzten Doppelhaushalts die Grundlagen der Schuldenbremse schon einfachgesetzlich, im Landesrecht korrekt ausgestaltet haben. Dies hat sich nicht nur als richtungweisend erwiesen, sondern auch und vor al lem als vorausschauend.
Es war ein exemplarischer Schulfall der Schuldenbremse, den wir nun wegen der Coronapandemie leider bereits erleben mussten; das hätten wir uns vor wenigen Monaten nicht vor stellen können.
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs zur Ände rung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg sind die Vorgabe zum Ausgleich des Landeshaushalts ohne neue Kre dite, die Möglichkeit der Kreditaufnahme in besonderen Aus nahmesituationen – Naturkatastrophen und andere Notsitua tionen –, die Umsetzung einer Konjunkturkomponente nach dem sogenannten Produktionslückenverfahren und der Aus gleich des Kontrollkontos nach dem heutigen Regime.
Hinweisen möchte ich darauf, dass der Ausgleich des Kont rollkontos erfolgen wird.
An dieser Stelle möchte ich den Blick auch auf das Anhö rungsverfahren zum Gesetzentwurf richten. Ich danke den Verbänden und Institutionen, die sich hierzu geäußert haben. Alle Verbände und Institutionen, die zum Gesetzentwurf Stel lung genommen haben, begrüßen die Verankerung der Schul denbremse in der baden-württembergischen Landesverfassung ausdrücklich. Das freut uns. Wir haben uns intensiv mit den Anregungen auseinandergesetzt.
Nach dem Verständnis der CDU-Landtagsfraktion gehören zu den Kommunen als Oberbegriff nicht nur die Städte und Ge meinden, sondern auch die Landkreise und die Zweckverbän de. Für diese gilt die neue Schuldenbremse natürlich nicht. Aus Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes ergibt sich, dass die Schuldenbremse nur für Bund und Länder gilt. Der künf tige Ausgleich des Landeshaushalts kann und darf nicht zu lasten der kommunalen Haushalte gehen.
Gerade in Zeiten wie diesen müssen wir, das Land, unseren Kommunen auch weiterhin als starker Partner verlässlich zur Seite stehen, meine Damen und Herren. Wir müssen gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten kurz- und mittelfristig dafür Sorge tragen, dass die Leistungsfähigkeit unserer Kom munen auf weiterhin hohem Niveau bleibt.
Lassen Sie mich noch kurz den Fokus auf die Diskussion um die Schuldenbremse vor Corona richten. Der Staat hatte in den vergangenen Jahren sicherlich kein Einnahmeproblem. Des halb war es ihm auch möglich, Mittel für Investitionen in ei nem hohen Maß zur Verfügung zu stellen. Das haben wir auch getan. Die Forderung nach einer Lockerung der Schulden bremse für Investitionen wurde immer wieder mit dem faden scheinigen Argument untermauert, dass der Staat so zusätzli che Mittel für Investitionen in die Hand nehmen könne.
Meine Damen und Herren, das, glaube ich, ist falsch. Ich bin der vollen Überzeugung, dass dies eben nicht zu mehr Inves titionen führen würde; denn die vorhandenen Mittel würden weniger für investive Maßnahmen als vielmehr für Konsum und andere strukturelle Ausgaben verwendet.
Nach einer Untersuchung des ZEW in Mannheim in diesem Jahr sehen die Finanzmarktexperten nicht in der Schulden bremse selbst das maßgebliche Hindernis für höhere Investi tionen, sondern vor allem in der Bürokratie, in den Kapazi tätsengpässen in der Wirtschaft, beispielsweise der Bauwirt schaft, und in den politischen Widerständen der jeweils Be troffenen.
Meine Damen und Herren, wir werden die Schuldenbremse nicht aufweichen. Wir stehen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik. Wir nehmen damit Rücksicht auf die nächs ten Generationen. Das ist mir sehr wichtig.
Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion GRÜ NE, der SPD- und der FDP/DVP-Fraktion für die guten und konstruktiven interfraktionellen Beratungen. Danken möchte ich unserer Finanzministerin Edith Sitzmann, unserer Finanz staatssekretärin Gisela Splett sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium. Sie haben den interfrak tionellen Dialog sehr gut, fachlich fundiert moderiert und na türlich auch begleitet.
Danken möchte ich abschließend auch für die guten Beratun gen im Finanzausschuss, auch Herrn Stickelberger als Vorsit zendem des Ausschusses.
Meine Damen und Herren, wir haben für unser Land eine sehr gute Lösung gefunden. Darauf können wir stolz sein, und da für können wir dankbar sein.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Landesregierung die Novelle des neuen Landeswohnraumförderungsgesetzes in den Landtag eingebracht hat, haben wir uns in einer Ver bändeanhörung intensiv mit den Anregungen und Ideen aus einandergesetzt. Danach erfolgte eine, wie ich meine, gute Be ratung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungs bau, und heute beraten wir abschließend das neue Landes wohnraumförderungsgesetz.
Ich freue mich, wenn wir zukünftig noch stärker und zielge richteter Wohnungsbau in Baden-Württemberg fördern kön nen. Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Gesetze und Verord nungen, die Wohnungsneubau und Objektsanierung verteu ern, schaffen keine Anreize für Investitionen in Wohneigen tum und sozialen Wohnungsbau. Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie – das schafft Wohnungen und trägt zum sozialen Frieden in Baden-Württemberg bei.
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum kann nur gedeckt wer den, wenn die Politik nicht nur einzelne Bausteine setzt, son dern Wohnungsbau aus einem Guss präsentiert. Das ist das Fundament einer vernünftigen und sozialen Wohnungsbaupo litik. So wurde in dieser Legislaturperiode das Landeswohn raumförderungsprogramm bereits vereinfacht, stark flexibili siert, und die Fördermittel wurden auf jährlich 250 Millio nen € erhöht. In den Jahren 2016 bis 2021 steht in BadenWürttemberg somit eine Summe von 1 Milliarde € für den Wohnungsbau zur Verfügung.
Seit 2017 haben wir das Landeswohnraumförderungsgesetz ständig optimiert und flexibilisiert. Ich erinnere an den Weg fall der Gebietskulissen. Somit wurde sozialer Wohnungsbau auch im ländlichen Bereich gefördert, auch mit Entlastung der Ballungszentren, Vollzuschuss im Mietwohnungsbau, Erhö hung der Einkommensgrenzen usw.
Mit dieser Gesetzesnovelle bauen wir weiter Bürokratie ab und vereinfachen die Verwaltung des Förderprogramms we sentlich. Ferner führen wir eine landesweite elektronische Wohnungsbindungskartei ein. Mit dem neuen Landeswohn raumförderungsprogramm schaffen wir die Möglichkeit zur Förderung von Mitarbeiterwohnungen, und – das ist der CDULandtagsfraktion sehr wichtig gewesen – wir erhöhen die för derfähigen Gesamtkosten von 3 000 € pro Quadratmeter auf 3 500 € pro Quadratmeter. So können noch mehr Wohnungen in Baden-Württemberg in den Genuss von Landesmitteln kommen, außerdem tragen wir auch der Steigerung der Bau kosten Rechnung.
Eines ist aber für uns auch klar: Das Landeswohnraumförde rungsgesetz ist nur ein Baustein für mehr Wohnraum in Ba den-Württemberg. Weitere Bausteine haben wir bereits ange packt, gemeinsam mit dem Koalitionspartner. Ich erinnere an die LBO-Novelle, die Förderung von Baulückenkatastern oder den neuen Bürgschaftsrahmen für Wohnungsbaugenossen schaften.
Ein weiterer Baustein ist der neue Grundstücksfonds, welcher sich derzeit auf der Zielgeraden befindet. Mit diesem Grund stücksfonds, meine Damen und Herren, erhalten finanzschwa che Kommunen die Möglichkeit, aktiv Grundstückspolitik für bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Zudem ist eine konsequente kommunale Bodenpolitik ein wirksames
Mittel zur Bodenpreissteuerung und hat somit auch Baukos tensenkungspotenzial.
Weitere Bausteine müssen allerdings folgen. Wir müssen un sere Kommunen unterstützen, Flächennutzungspläne zu über arbeiten, Bauland auszuweisen, Nachverdichtungen durchzu führen, und ich meine, wir müssen auch die Bauleitplanung weiter beschleunigen und optimieren.
All diese Themen müssen wir gemeinsam, meine Damen und Herren, in der Wohnraum-Allianz besprechen. Diese macht eine ganz tolle, eine klasse Arbeit. Herzlichen Dank an die Akteure der Wohnraum-Allianz. Ich glaube, es war richtig, dass wir die Akteure an einen Tisch gebracht haben. Sie zie hen in gewisser Weise meist an einem Strang, und es kommt etwas Gutes dabei heraus, nämlich auch dieses Landeswohn raumförderungsgesetz.
Die CDU-Fraktion dankt unserer Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut für die Einbringung der Gesetzes novelle und für die gute Begleitung. Der Wohnraum-Allianz danken wir auch noch einmal für die konstruktive Mitarbeit.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Le sung über das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021. Die erste Volkszählung nach der Wiedervereinigung Deutschlands war der Zensus 2011 im Rahmen der ersten ge meinsamen Volkszählung innerhalb der Mitgliedsstaaten un serer EU.
Mit dem Zensus 2021 soll in Deutschland die nächste Volks zählung durchgeführt werden. Der Zensus 2021 wird in der breiten Öffentlichkeit sicherlich große Beachtung finden und viel diskutiert werden. Wie der Zensus 2011 ist auch der Zen sus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei wer den in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten ge nutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vor handen oder aus statistischer Sicht nicht zur Auswertung ge eignet sind.
Neben der Übermittlung behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bun desbehörden, sind auch ergänzende Befragungen der Bevöl kerung vorgesehen.
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Zensusgesetz 2021 die Durchführung einer Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungs zählung im Jahr 2021 angeordnet. Der Bund hat im Zensus gesetz 2021 nicht alle zur Realisierung des Zensus 2021 er forderlichen Regelungen getroffen. Er überlässt große Teile auch den Bundesländern und somit den Landesgesetzgebern. Deshalb ist auch das heutige Gesetz, dessen Entwurf gerade durch Herrn Staatssekretär Klenk eingebracht worden ist, not wendig.
Auch die Details zur Organisation der einzelnen vorzuneh menden Erhebungen und Maßnahmen zur Sicherung der Qua lität der Zählergebnisse haben die Länder neu zu regeln. Der heutige Gesetzentwurf enthält die für die Ausführung notwen digen ergänzenden Vorschriften zum Zensusgesetz des Bun des. Er verschafft dadurch die erforderlichen organisations- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Durchfüh rung des Zensus 2021 in unserem schönen Land Baden-Würt temberg.
Zur örtlichen Durchführung des Zensus 2021 werden die Ge meinden mit mindestens 30 000 Einwohnerinnen und Einwoh nern und die Landkreise verpflichtet. Hierzu sind örtliche Er hebungsstellen einzurichten. Große Kreisstädte mit weniger
als 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern erhalten zudem die Möglichkeit, eine örtliche Erhebungsstelle einzurichten. Dies ist im Vergleich zum Zensus 2011 neu. Das war auch der Wunsch der kommunalen Seite, dem hier Rechnung getragen worden ist.
Im Anhörungsverfahren wurden verschiedene Anregungen durch die kommunalen Landesverbände vorgetragen. Wir wer den diese Anregungen sicherlich im Ausschuss gemeinsam beraten.
Die Gesamtkosten – der Herr Staatssekretär hat es gesagt – belaufen sich bei Kommunen und Land in Baden-Württem berg auf ca. 45,4 Millionen €. Hier sind wir gerüstet, meine Damen und Herren. Im Staatshaushaltsplan 2020/2021 sind die entsprechenden Mittel eingestellt, ebenso in der mittelfris tigen Finanzplanung 2019 bis 2023. Wir sind hier also ent sprechend gerüstet.
Der Bund hat sich gesetzlich verpflichtet – das haben wir eben gehört –, den Ländern und den Kommunen 300 Millionen € zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werden wir den Kommunen die Kosten entsprechend vergüten.
Ich freue mich auf die Diskussion im Finanzausschuss. Wir werden dem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Auf den vorliegenden Doppel haushalt können wir stolz sein. Er stellt wichtige Weichen für die Zukunft unseres Landes. Die Landesregierung hat dem Parlament einen sehr guten, soliden Haushaltsentwurf vorge legt. Herzlichen Dank hierfür. Ich danke unserer Finanzmi nisterin Edith Sitzmann und unserer Staatssekretärin Gisela Splett sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Arbeit und die Vorbereitung des Zahlenwerks.
Ich kann für die CDU-Landtagsfraktion sagen: Wir haben im parlamentarischen Verfahren unser Königsrecht aktiv und re ge genutzt und weitere wichtige politische Schwerpunkte ge setzt. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir nun einen Doppelhaushalt, welcher solide, zukunftsgewandt und verantwortungsbewusst ist; denn wir investieren in den Wohlstand von morgen, und wir sichern die Investitionskraft unseres Landes. Damit stehen wir für eine nachhaltige und ge nerationengerechte Politik.
Meine Damen und Herren, Haushalt ist immer konkret:
Erstens: Wir machen Baden-Württemberg noch sicherer. Wir setzen die größte Sicherheitsoffensive in der Geschichte un seres Landes fort: 3 000 neue Polizeianwärter, über 400 neue Stellen in der Justiz.
Wir stehen damit für einen durchsetzungsstarken Rechtsstaat, der Sicherheit, Recht und Ordnung garantiert.
Zweitens: Wir machen Baden-Württemberg noch digitaler.
Über 611 Millionen € investieren wir flächendeckend in das Glasfasergiganetz in Baden-Württemberg.
Drittens: Wir machen Baden-Württemberg noch innovativer. Zusätzliche 216 Millionen € fließen in die Hochschulfinanzie rung, in 150 neue IT-Studienplätze, in die Förderung der künstlichen Intelligenz, und wir bilden eine Rücklage von 40 Millionen € und legen somit den Grundstein für den leis tungsfähigsten Quantencomputer der Welt – alles in BadenWürttemberg.
Viertens: Wir machen die Wirtschaft und das Handwerk noch stärker. Wir investieren in alternative Antriebe; denn wir wol len Mobilität im Land technologieoffen weiterentwickeln.
Mit der Meisterprämie und der Meistergründungsprämie si chern wir dem Handwerk Fach- und Führungskräfte; denn hier brauchen wir gute Betriebsnachfolger.
Fünftens: Wir machen Baden-Württemberg in der Bildung noch besser. Mit 24,7 Milliarden € investieren wir eine Re kordsumme in die Bildung. 25 % des Haushalts fließen in die Bildung – dank unserer engagierten und sehr erfolgreichen Kultusministerin Susanne Eisenmann. Danke schön.
Als Finanzpolitiker weiß ich: Du, liebe Susanne, investierst zielgerecht in Schule, Betreuung und frühkindliche Bildung – anders als dein Amtsvorgänger, der total versagt hat.
Deine Vorschläge und Konzepte sind schlüssig, klar und über zeugend.
In der Haushaltskommission konnte dem jeder nur zustim men.
Kein Problem.
Ich komme mit denen schon zu recht.
Es geht um 1 000 zusätzliche Lehrerstellen, Herr Kollege, die ihr Vorgänger streichen wollte.
Wir sagen dem Unterrichtsausfall den Kampf an. 400 Millio nen € gehen in den Bau und die Sanierung von Schulen – auch in Mannheim, Herr Kollege. Dort können Sie dann im Stadt rat die Hand heben und das Geld verbauen.
Wir verdoppeln die Kindergartenförderung auf über 1 Milli arde €. Wir stärken die Schwimmfähigkeit der Kinder; denn das ist uns auch wichtig. Wir investieren 51 Millionen € in die Musikschulen und Jugendkunstschulen. Wir geben zielgerich tet 170 Millionen € in die flexible und familienfreundliche Ganztagsbetreuung. Dies ist ein neuer Weg – dank Susanne Eisenmann.
Zum sechsten Punkt: Wir machen Baden-Württemberg noch wohnlicher. Mit dem Änderungsantrag zum Wohnungsbau schaffen wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ei ne ideale Entfaltung des Kommunalfonds „Wohnraumoffen sive Baden-Württemberg“ in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht. Wir investieren nach Verabschiedung dieses Haus halts in dieser Legislaturperiode 1,1 Milliarden € in den Woh nungsbau für Familien, Singles, Alleinstehende, Senioren, Mieter und Eigentümer. Darauf, meine Damen und Herren, können wir auch stolz sein.
Siebtens: Wir machen Baden-Württemberg nachhaltiger. Un ser Wald – also nicht nur ich –
ist ein wichtiger Lebensraum im Kampf gegen den Klimawan del. Baden-Württemberg ist ein Waldland. Deshalb stärken wir mit diesem Haushalt unseren Wald zusätzlich mit über 100 Millionen €.
Achtens: Wir machen Baden-Württemberg noch klimafreund licher; wir bringen den Klimaschutz nachhaltig voran. Wir un terstützen die Landwirtschaft in unserem Land, denn diese bietet mit ihren Lebensmitteln das, was wir dringend benöti gen: Produkte von daheim. Lieber Erdbeeren aus dem mittel badischen Unzhurst als Avocados aus Mexiko.
Mit unserer neuen Klimaschutzstiftung legen wir den Grund stein für ein klimaneutrales Baden-Württemberg.
Neuntens: Wir machen Baden-Württemberg noch lebenswer ter und schaffen den Ausgleich zwischen den Ballungszent ren und dem ländlichen Raum.
Das ist die Stärke unseres Landes, meine Damen und Herren. Das erfolgreiche Förderprogramm ELR, um das uns alle an deren Bundesländer beneiden, haben wir massiv aufgestockt. Nun stehen 180 Millionen € im ELR-Programm zur Verfü gung. Wir stocken unser erfolgreiches Landärzteprogramm weiter auf. Wir verdoppeln die Mittel im Landesgemeindever kehrsfinanzierungsgesetz auf 320 Millionen € und setzen da mit ein starkes Signal für die kommunale Infrastruktur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Punkt für die CDU-Fraktion sind die Kommunalfinanzen. Der CDUFamilie und allen voran unserem Fraktionsvorsitzenden Wolf gang Reinhart sind gute und intensive Beziehungen zur kom munalen Familie sehr wichtig. Bereits im Frühjahr haben wir beide als Mitglieder der Haushaltskommission nach den Er fahrungen des letzten Doppelhaushalts die Erwartung an eine frühzeitige Einigung in der Gemeinsamen Finanzkommissi on – noch vor der Sommerpause – zum jetzigen Doppelhaus halt kommuniziert.
Das hat mal wieder länger gedauert, aber es waren auch kei ne leichten Themen. Doch das Ergebnis zählt, und das Ergeb nis kann sich sehen lassen. Hier herzlichen Dank an die kom munale Familie, aber auch an unsere Vertreter in der GFK, In nenminister Thomas Strobl und Finanzministerin Edith Sitz mann. Das Ergebnis zählt.
Kommunen und Land Hand in Hand und stets auf Augenhö he, das ist uns wichtig. Und wir CDU-Abgeordneten kennen die Herausforderungen vor Ort in den Kommunen. Deshalb war uns eine Einigung auch sehr wichtig.
Meine Damen und Herren, Haushalt ist immer konkret. Des halb: Die Mittel für den Kommunalen Investitionsfonds wer den ab 2020 weiter massiv aufgestockt. Wir sorgen für einen solventen Ausgleich von Aufwendungen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Wir stellen 126 Millionen € für die Jahre 2020 und 2021 bereit. Und der Landkreistag hat mir gestern Abend wieder bestätigt: Wald, das passt.
Die Leistungsträger werden mit einem Beitrag von 15,5 Mil lionen € – Herr Hofelich, hören Sie gut zu – entschädigt.
Das hat der Sozialminister mit seinem Schreiben nochmals klar kommuniziert, und Sie können Ihren Antrag gern zurück ziehen. Seine Aussage gilt für mich, und haushalterisch ist das schon abgesichert. Deshalb: Wir stimmen Ihrem scheinheili gen Antrag nicht zu.
Wir werden uns an den Aufwendungen für die Geduldeten mit 170 Millionen € pro Jahr weiter beteiligen. Wir haben den In tegrationslastenausgleich mit 15 Millionen € verlängert. Wir stehen zum „Gute Kita“-Gesetz des Bundes und reichen alle Bundesmittel im Verhältnis 1 : 1 weiter an die Kommunen. Damit nicht genug: Mit dem Doppelhaushalt halten wir auch Wort, was den Flächenfaktor angeht.
Unser Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines Flächen faktors in der Finanzausgleichsmasse A mit dem Ziel vor, die
ländlichen Gemeinden, welche eine höhere Infrastrukturbe lastung haben, zu berücksichtigen. Die Bedarfsermittlung ori entiert sich künftig am Grundkopfbetrag – nicht mehr nur nach der Gemeindegröße, sondern auch nach der Einwohnerdich te, und dies bei mangelnder Steuerkraft.
Das bedeutet für die Zukunft ganz konkret: Für bedürftige Flä chengemeinden gibt es mehr Gerechtigkeit. Das war ein Ziel der CDU-Landtagsfraktion. Ich danke allen Beteiligten für diese Einigung.
Sie sehen: Diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen handeln mit Herz und Verstand. Ich sage allen Steuerzahlern, ob privat oder in der Wirtschaft, und der gesamten Finanzver waltung noch einmal herzlichen Dank.
Danke auch an unseren Koalitionspartner, allen voran an mei ne geschätzte Kollegin Thekla Walker.
Dank sage ich im Namen der CDU-Landtagsfraktion auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ministerien und Be hörden und ganz besonders der Verwaltung des Landtags, die zu diesem gelungenen Haushalt ebenfalls einen großen Bei trag geleistet haben.
Meine Damen und Herren, sämtliche Ausgaben im Landes haushalt, mit denen wir die Zukunft von Baden-Württemberg gestalten, sind nur möglich, wenn auch die entsprechenden Einnahmen zur Verfügung stehen
und wenn das Geld zusammengehalten wird. Diese wichtige Arbeit wird dort gemeinsam mit den Regierungspartnern je den Tag geleistet. Zum Ausruhen gibt es keinen Anlass, es geht weiter.
Für eine gedeihliche Zukunft braucht es eine Agenda mit ei nem stabilen Fundament, einem Fundament aus liberal-kon servativen Werten, einem Fundament aus soliden Staatsfinan zen, einem Fundament mit einem starken Staat, der zwar den Rahmen setzt, aber Freiheit statt Bürokratie garantiert. Dafür steht die CDU-Landtagsfraktion, daran arbeiten wir weiter.
Wir sind der Garant für Wohlergehen – mit wirtschafts- und ordnungspolitischen Werten, die sich an Eigenverantwortung und Solidarität gleichermaßen orientieren. Dafür stehen wir, und dafür handeln wir jeden Tag – nicht für uns, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Natürlich stim men wir diesem gelungenen Staatshaushalt 2020/2021 zu.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir sind mit dem heutigen Plenartag auf der Zielgeraden der Beratungen zum Haushalt 2020/2021 angelangt. Die Aufstellung eines Haushalts mit ei nem Gesamtvolumen von nahezu 104 Milliarden € ist kein Sprint, es ist ein Marathon. Die Ziellinie werden wir in der nächsten Woche mit der dritten Lesung des Haushalts errei chen.
Heute beraten wir die wichtigsten Elemente des Haushalts, nämlich den Einzelplan 06 – Finanzministerium –, den Ein zelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung –, das Staatshaus haltsgesetz 2020/21 und das Haushaltsbegleitgesetz 2020/21. Zu den letzten beiden Punkten wird mein geschätzter Kolle ge Karl Klein sprechen.
Der Einzelplan 06 hat einen Aufgabenschwerpunkt: unsere wichtige Steuerverwaltung. Eines vorab: Ich danke allen Mit arbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Finanzverwaltung für ihre wertvolle Arbeit sehr herzlich. Große Herausforderungen liegen vor uns: die Digitalisierung und die Grundsteuerreform. Mit diesem Haushalt werden wir den Grundstein für eine er folgreiche Bewältigung dieser großen Aufgaben legen. Wir rüsten die Digitalisierung unserer Finanzverwaltung massiv auf. Nur so können unsere Betriebsprüfer auf Augenhöhe mit den Unternehmen in Baden-Württemberg arbeiten.
Wir machen die Arbeit unserer Finanzverwaltung attraktiver. So nehmen wir mit diesem Doppelhaushalt insgesamt 1 400 Stellenhebungen vor. Dabei haben wir ein besonderes Augen merk auf die Beschäftigten im mittleren Dienst gelegt. So wer den beispielsweise nahezu 200 Hebungen der Eingangsämter im mittleren nichttechnischen Dienst von A 6 auf A 7 sowie die Eingangsämter des ehemaligen einfachen Dienstes von A 5 auf A 6 und die Beförderungsämter des ehemaligen ein fachen Dienstes von A 6 auf A 7 angehoben. Diese Anhebun gen in den unteren Besoldungsgruppen waren mir als Christ demokrat in diesem Haushalt persönlich sehr wichtig. Wir sind ein fairer Arbeitgeber, und wir stehen zu unserem Wort.
An dieser Stelle danke ich auch meiner geschätzten Kollegin Thekla Walker. Wir haben hierbei an einem Strang gezogen. Herzlichen Dank!
Eine große Herausforderung wird aber auch die Reform der Grundsteuer sein. Wie Sie wissen, wurde auf massiven Druck der CDU in Baden-Württemberg die Länderöffnungsklausel für die Grundsteuer in Deutschland durchgesetzt. Diese Län deröffnungsklausel werden wir nutzen; denn das intransparen te, sozial ungerechte,
megabürokratische Grundsteuermodell des SPD-Finanzmi nisters Scholz haben wir abgelehnt und werden es auch in Zu kunft ablehnen.