Klaus Herrmann

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Das Gesetz geht in die richtige Richtung: Pensionäre zu gewinnen, um in der Flüchtlingssituation jetzt die entstandenen Probleme zu bewältigen, ist der richtige Weg. Insoweit begrüßen wir diese Initiative.
Wir halten es auch für gut, dass der Minister im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zugesagt hat, dass das Gesetz nach einem Jahr evaluiert, also überprüft werden soll und dann not wendige Konsequenzen gezogen werden sollen.
Die Ausführung dieses Gesetzes ist jedoch nicht gut. Dies liegt wohl auch daran, dass im Vorfeld der Beamtenbund nicht ge hört wurde, um seinen Sachverstand hier einzubringen. Aus unserer Sicht ist es einfach notwendig, dass eine Abgrenzung zwischen der Frage der freiwilligen Weiterarbeit bis 70 und der Frage, für wen die Öffnung der Hinzuverdienstgrenze gilt, vorgenommen wird.
Ich darf aus dem Magazin des Beamtenbunds zitieren:
Es könne nicht sein, dass derjenige finanziell schlechter gestellt ist, der sich für eine freiwillige Weiterarbeit bis 70 entscheidet, als jener, der sich in den Ruhestand ver setzen lässt, um sich kurz darauf auf der Grundlage des noch zu verabschiedenden Gesetzes... wieder anstellen zu lassen.
Meine Damen und Herren, dieser Punkt ist und bleibt in die sem Gesetz unbefriedigend, und das kritisieren wir ausdrück lich.
Auch ein zweiter Punkt bleibt unbefriedigend. Jemand kann zu seiner Pension in Höhe von 70 % des früheren Gehalts, wenn er in vollem Umfang arbeitet, 100 % des früheren Ge halts hinzuverdienen, also künftig 170 % bekommen. Auch das halten wir für falsch. Wir schlagen deshalb in einem Än derungsantrag vor, die Hinzuverdienstgrenze von 170 % auf 135 % zu reduzieren.
Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss war die Aussage der Re gierung, dass es sich überwiegend um Personen handle, die in Teilzeitbeschäftigung reaktiviert werden. Aus unserer Sicht ist die Grenze von 135 % dann ebenfalls richtig. Wir haben dazu einen entsprechenden Antrag gestellt.
Eines ist uns im Gesamtzusammenhang besonders wichtig: Wir müssen für den öffentlichen Dienst gute Nachwuchskräf te gewinnen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung durch Sie schadet diesem Anliegen, meine Damen und Herren.
Im Zusammenhang mit diesem Gesetz geben wir Ihnen heu te erneut die Möglichkeit, diese Absenkung zurückzunehmen. Die SPD hat es im Wahlprogramm niedergeschrieben. FDP/ DVP und CDU sind schon lange der Auffassung, dass diese Maßnahme falsch ist. Aus diesem Grund haben wir – FDP/ DVP und CDU – erneut einen Antrag gestellt, die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückzunehmen.
Sie, die Regierungsfraktionen, haben im Finanz- und Wirt schaftsausschuss gesagt, wir hätten keinen Finanzierungsvor schlag vorgelegt. Wir haben bei den Haushaltsberatungen aus führlich und plausibel dargelegt, wie die Finanzierung mög lich ist. In den vergangenen Jahren lagen die Planzahlen für Personalausgaben im Haushaltsplan deutlich über dem Ist: 2011 waren es fast 140 Millionen €, 2012 400 Millionen €, 2013 775 Millionen €. Damit ist die Rücknahme der Absen kung der Eingangsbesoldung, die 40 Millionen € kostet, lo cker zu finanzieren. Das ist eine plausible und seriöse Gegen finanzierung, meine Damen und Herren.
Sie, Herr Kollege Maier, haben im Finanz- und Wirtschafts ausschuss noch gesagt, man müsse zunächst mit dem Beam tenbund reden, wie die Finanzierung erfolgen solle. Das kann nur heißen, wenn Sie die Absenkung der Eingangsbesoldung zurücknehmen, werden diese 40 Millionen €, die das jährlich kostet, den Beamten an anderer Stelle weggenommen. Meine Damen und Herren, das machen wir nicht mit. Das halten wir für den falschen Weg.
Abschließend möchte ich insbesondere an die Adresse der Grünen hier im Haus noch Folgendes sagen: Wir brauchen ei nen guten und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Sie ha ben seit Jahren ein gestörtes Verhältnis zu den Beamten.
Ihr Ministerpräsident hat beim Sommerfest des Beamtenbunds gesagt, wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte man bei den Beamten noch mehr gespart. Das ist ein schlechtes Signal der Grünen in die Beamtenschaft hinein, das immer wieder er wähnt werden muss, meine Damen und Herren.
Wir wollen nicht einseitig bei den Beamten sparen, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung sachgerecht besolden, damit die gute Arbeit, die in der Lan desverwaltung geleistet wird, auch angemessen vergütet ist.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in sei ner Grundzielrichtung durchaus richtig. So können kurzfris tig Pensionärinnen und Pensionäre gewonnen werden, um die entstandene Problematik zu lösen. Dass man dabei Hand lungskompetenz unter Beweis stellen sollte, ist sicherlich rich tig.
Wir fragen uns aber, ob es wirklich die unbegrenzte Öffnung der Hinzuverdienstgrenze sein muss, wie Sie es vorschlagen. Ein Rentner darf im Gegensatz dazu monatlich nur 450 € hin zuverdienen. Das ist nun einmal Fakt.
Der Chef des Bundes der Steuerzahler des Landes, der sonst nicht sehr beamtenfreundlich ist, sagt: In dieser Situation be darf es eines besonderen Anreizes. Aber muss dieser Anreiz beim 1,7-Fachen liegen? Wäre nicht das 1,35-Fache, wäre al so nicht die Hälfte des Zuwachses immer noch angemessen genug? Dies wäre durchaus sehr ernsthaft zu überlegen.
Einen weiteren Punkt möchte ich hier auch ansprechen: Im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs über die Verlänge rung der freiwilligen Lebensarbeitszeit im Innenausschuss war festgestellt worden, dass ein Beamter, der seine Lebensarbeits zeit verlängert, 110 % bekommt. Wenn er aber in Pension geht und sich danach auf der Grundlage des nun geplanten Geset zes reaktivieren lässt, dann bekommt er 170 %.
Der Innenminister wollte das mit dem Finanzminister noch besprechen. Wir werden es im Finanz- und Wirtschaftsaus
schuss hinterfragen; wir wollen wissen, ob man in dieser Fra ge inzwischen eine vernünftige und praktikable Lösung ge funden hat.
Die angehörten Verbände haben das Gesetz insgesamt be grüßt; allerdings haben Städtetag und Beamtenbund erneut angemahnt, dass man mit diesem Gesetz auch die Abschaf fung der Absenkung der Eingangsbesoldung verbinden soll te. Wir halten dies nach wie vor für richtig und sinnvoll.
Wir haben im Finanz- und Wirtschaftsausschuss die Umset zung des Gesetzes im Vorgriff abgelehnt, weil es ohne Ab sprache bzw. ohne Anhörung der betroffenen Verbände äu ßerst schnell gestrickt worden war.
Wir werden jetzt im Finanz- und Wirtschaftsausschuss noch Lösungsvorschläge einbringen, wie man einerseits den aku ten Mangel in bestimmten Bereichen mithilfe von auf Frei willigkeit basierenden Initiativen aufgrund dieser neuen Rechtslage verringern kann, andererseits aber den Beamten insgesamt nicht schadet. Denn sonst würde sich unter Um ständen schnell denen gegenüber Neid entwickeln, die zusätz lich zu ihren Pensionen ein volles Gehalt – ohne eine auch nur teilweise Anrechnung – hinzubekommen. Das sollte nicht er folgen, und deshalb werden wir in den Beratungen im Aus schuss für Finanzen und Wirtschaft eigene Vorschläge einbrin gen, um dieses Missverhältnis auszuräumen.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben den Nachtragshaushalt im Fi nanzausschuss ausführlich beraten. Es gibt drei wesentliche Schwerpunkte in diesem Nachtragshaushalt: Gelder für Flücht linge werden konkretisiert, das zweite Antiterrorpaket wird im Haushalt abgebildet, und die von uns schon lange gefor derte Absenkung der geplanten Neuverschuldung 2015 auf null wird vollzogen. Diese Maßnahmen halten wir für not wendig. Sie werden von uns mitgetragen, und deshalb wer den wir nachher den entsprechenden Einzelplänen auch zu stimmen.
Wir, die CDU-Fraktion, haben einige eigene Schwerpunkte in diesem Nachtragshaushalt gesetzt, die wir mit Anträgen ein bringen wollten. Leider hat die Mehrheit im Ausschuss diese Anträge abgelehnt. Deshalb stellen wir sie heute nochmals.
Bei der Flüchtlingsarbeit wollen wir das Ehrenamt unterstüt zen und stärken, indem wir je Stadt- und Landkreis 100 000 € zur Verfügung stellen wollen, um den erhöhten Sachaufwand für die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer in Hilfsorganisatio nen abzugelten, indem wir weiterhin Ehrenamtsbegleiter be zuschussen wollen, die auf örtlicher Ebene in den Städten und Gemeinden tätig sein sollen, und indem wir den Antrag ge stellt haben, im Innenministerium die Aufgabe „Koordinie rung ehrenamtlicher Hilfsdienste“ anzusiedeln, weil es viel fach zu Abstimmungsschwierigkeiten bei den Ankunftszeiten und der Anzahl der Flüchtlinge kommt. Hier ist eine Koordi nierung notwendig.
Ferner beantragen wir über das hinaus, was die Landesregie rung in ihrem Gesetzentwurf vorsieht, weitere Mittel für die Aufstockung der Stellenzahl der Verwaltungsgerichte, damit die Verfahren beschleunigt und die Asylanträge schneller be arbeitet werden können.
Ein weiterer Antrag zum Thema Flüchtlinge beinhaltet, dass wir ein alle Schularten umfassendes ganzheitliches Förder
konzept für Flüchtlinge im Kindes- und Jugendalter sowie ein Unterstützungssystem für die Lehrkräfte anmahnen.
Zum Thema Wohnungsbau legt die Landesregierung nun ein Konzept „Wohnraum für Flüchtlinge“ vor. Wir sind der Auf fassung, wir brauchen ein einheitliches Wohnraumförderungs programm, das die Verbesserung der Situation wohnungssu chender Familien mit geringem Einkommen und die Unter bringung von Flüchtlingen zum Ziel hat. Wir wollen hier nicht nur einseitig im Bereich Flüchtlinge tätig werden.
Wir unterstützen die Forderung des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble, vorübergehende Steueranreize zur För derung von preiswertem Wohnungsbau zu setzen, und hoffen, dass die Landesregierung im Bundesrat diesem Punkt zu stimmt.
Weitere Anträge von uns beinhalten eine Stärkung der Poli zei. Wir haben einen Einstellungskorridor beschlossen, der in den Jahren 2009 bis 2013 jährlich zusätzliche Einstellungen ermöglicht hat. Damit konnten von 2009 bis 2013 etwa 1 200 junge Polizeianwärter mit ihrer Ausbildung beginnen.
Wir haben schon seit einiger Zeit eine problematischere Si cherheitslage im Land. Die Kriminalität muss bekämpft wer den. Die Polizei gibt ihr Bestes, obwohl sie durch die grünrote Polizeireform stark belastet ist. Wir wollen in den kom menden fünf Jahren 1 500 neue Stellen bei der Polizei haben. Deshalb beantragen wir für das nächste Jahr neben den 200 Anwärterstellen, die bereits im Haushalt stehen, weitere 100 Anwärterstellen, damit im nächsten Jahr 300 Anwärter aus gebildet werden können. Fünfmal 300 Anwärterstellen ergibt dann diese 1 500 Stellen.
Außerdem wollen wir das Landesamt für Verfassungsschutz nachhaltig stärken und seine Aufgaben entsprechend anpas sen. Grün-Rot hat hier in dieser Legislaturperiode Kürzungen vorgenommen. Das halten wir für falsch, und das wollen wir ändern.
Weitere Ergänzungen von uns betreffen die Privatschulen. Sie haben diesen eine Finanzierung versprochen, durch die ein Kostendeckungsgrad von 80 % erreicht wird. Sie haben aber versäumt, einen fairen und kalkulierbaren Stufenplan zur Er höhung des Kostendeckungsgrads vorzulegen. Wir fordern das ein.
Im Verkehrsbereich fordern wir zusätzliche Planungsmittel. Der Bund hat im Sommer dieses Jahres Baufreigaben für ins gesamt 15 Baumaßnahmen erteilt. Jetzt brauchen wir ausrei chende Planungsmittel, damit weitere Anträge auf Baufreiga ben gestellt werden können, damit es im Straßenbau im Land auch weiterhin vorwärtsgeht.
Dann noch ein letzter Antrag, der uns ganz besonders wich tig ist. Er betrifft die beiden Blasmusikverbände, den Blasmu sikverband Baden-Württemberg und den Bund Deutscher Blasmusikverbände. Wir wollen, dass die in Planung befind lichen Neubauten der Musikakademien in Plochingen und Staufen auch verwirklicht werden können.
Wenn das jetzt im Haushalt nicht abgebildet ist, würde uns ja ausreichen, wenn die Verbände eine Zusage bekämen. Sie ha ben sich im Finanzausschuss dem leider verweigert. Wenn un ser Antrag heute verabschiedet wird, dann gibt es eine klare Planungssicherheit für die beiden Verbände und muss nicht befürchtet werden, dass der Akademiebetrieb möglicherwei se eingeschränkt bzw. eingestellt wird. Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann schadet das der Musikszene und dem Eh renamt im Land. Dies hielten wir für ein ganz schlechtes Si gnal, meine Damen und Herren.
Der Antrag, den Sie dazu gestellt haben, ist reine Lyrik: Man soll prüfen, überlegen. Das tut man ja eh schon. Im Sport er höht man im Rahmen des Solidarpakts zu Recht die Mittel. Hier müsste jetzt auch die Blasmusik folgen.
Meine Damen und Herren, das ist nun der letzte Haushalt die ser Landesregierung.
Zunächst einmal möchte ich dieses immer wieder vorgetrage ne Märchen von der angeblichen Erblast von 2 Milliarden € widerlegen.
Richtig ist, dass nach der mittelfristigen Finanzplanung vom Januar 2011 für 2013 eine Deckungslücke von über 2 Milli arden € vorhanden war, für 2014 ebenfalls. Richtig ist aber auch, dass 2011 die Steuereinnahmen für das Jahr 2013 mit 26,4 Milliarden € prognostiziert worden sind. Tatsächlich wa ren es aber 30,1 Milliarden €,
also 3,7 Milliarden € mehr. Für 2014 wurden im Januar 2011 Einnahmen in Höhe von 27,4 Milliarden € prognostiziert. Tat sächlich waren es 2014 aber 32 Milliarden €, also 4,6 Milli arden € mehr.
Damit hätte man locker die damals für die Jahre 2013 und 2014 prognostizierte Deckungslücke – trotz Berücksichtigung der Preissteigerungsrate – abdecken können.
Sie haben das nicht getan, meine Damen und Herren, und des halb ist dieses Märchen von der Altlast einfach falsch.
Wir haben Ihnen einen soliden Haushalt übergeben. Die Steu ereinnahmen betrugen 2010, in dem letzten von uns vollstän dig verantworteten Haushalt, 24,8 Milliarden €. Im nächsten Jahr rechnen Sie mit 34,5 Milliarden € Steuereinnahmen, al so fast 40 % mehr.
Andere Länder zahlen Schulden zurück: Bayern, sogar Ber lin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sach sen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Sie kön nen es heute in der „Südwest Presse“ nachlesen. Aber zu den Spitzenreitern im Schuldenmachen gehört neben NordrheinWestfalen leider Baden-Württemberg.
Zur Schlussbilanz Ihrer Regierung gehört: Sie haben einen Haushalt mit 43 Milliarden € Schulden übernommen. Sie übergeben jetzt einen Haushalt 2016 mit 46 Milliarden € Schulden. Das ist eine traurige Bilanz.
Herr Finanzminister, Sie sind der „Schulden-Schmid“ dieses Landes.
Eine Bevölkerungsgruppe haben Sie in den ganzen fünf Jah ren bei Sparmaßnahmen überdurchschnittlich herangezogen, nämlich die Beamten: durch die Absenkung der Eingangsbe soldung, durch die Verschiebung der Gehaltserhöhungen. Die se Sparmaßnahmen sind demotivierend für die Beamten. Man muss auch sagen: Fast alle Lehrer im Land müssen acht Mo nate auf ihre oft verdiente Gehaltserhöhung warten. So schlecht wie unter Grün-Rot ist es den Lehrern im Land noch nie ge gangen.
Sie rühmen sich, dass Sie 2015 und 2016 keine Schulden auf nehmen müssen. In beiden Haushaltsjahren zusammen – 2015 und 2016 – beträgt der Überschuss aus Vorjahren sage und schreibe 4,7 Milliarden €.
Sie haben 2 Milliarden € für 2015 und 2,7 Milliarden € für 2016 als Überschuss eingeplant. Das sind 5 % des gesamten Haushaltsvolumens. Da ist es keine Kunst, kurz vor der Wahl so zu tun, als machten Sie eine solide Haushaltspolitik.
Die Wahrheit sieht eben anders aus. Sie haben Lasten in die Zukunft verschoben, Sie haben erhebliche Haushaltsrisiken einfach auf die Jahre 2017 ff. verschoben.
Nach Ihrer Finanzplanung fehlen 2017 2,9 Milliarden €. Da planen Sie – das ist ja nach der Wahl – schon wieder 280 Mil
lionen € Schulden ein. 2018 fehlen immer noch 2,7 Milliar den € und 2019 2,9 Milliarden €. Verschleiernd schreiben Sie in der Finanzplanung, das sei ein haushaltswirtschaftlicher Handlungsbedarf. Das ist vielmehr eine Fehlplanung der letz ten Jahre, das ist eine Deckungslücke, eine Hypothek auf die Zukunft. Das muss deutlich gesagt werden.
Meine Damen und Herren, nach der Landtagswahl müssen al le Ausgaben der grün-roten Landesregierung der letzten Jah re, die zusätzlich gemacht worden sind, auf den Prüfstand ge stellt werden. Es müssen dann Umschichtungen im Haushalt und Neuausrichtungen von Schwerpunkten vorgenommen werden.
Dann sind auch die Mittel frei für dringend notwendige Maß nahmen, und damit können wir auch unsere im Wahlpro gramm niedergelegten Vorhaben gegenfinanzieren, meine Da men und Herren.
Der letzte Haushalt in dieser Legislaturperiode, den wir heu te beraten, bildet den Abschluss mehrerer Haushaltsberatun gen. Die letzten fünf Jahre werden in die Geschichte des Lan des einmal als eine Zeit eingehen, in der trotz boomender Konjunktur, in der trotz bester Steuereinnahmen Grün-Rot die Landesfinanzen nicht nachhaltig konsolidiert, sondern nach haltig ruiniert hat.
Um zu einem soliden, generationengerechten Haushalt zu rückzukehren, um eine Haushaltspolitik zu machen, die auch für künftige Generationen Spielräume lässt, bedarf es einer neuen Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es haben jetzt mehrere Red ner zum Länderfinanzausgleich gesprochen. Da liegt in Wirk lichkeit ein Vorschlag vor, noch kein Ergebnis.
Der Vorschlag – Herr Rülke hat es angesprochen – ist noch strittig. Frau Aras hat gesagt, dies bedeute für Baden-Würt temberg konkret eine Entlastung von 1 Milliarde €. Das ist richtig. Was aber nicht gesagt worden ist, ist, dass für unser Land, für Baden-Württemberg, zwei ganz große Probleme mit diesem sogenannten Kompromiss verbunden sind:
Zum einen wird die kommunale Finanzmasse statt wie bisher mit 64 % künftig mit 75 % eingerechnet. Das ist langfristig für uns von großem Nachteil, weil wir zum Glück starke, fi nanzkräftige Kommunen haben.
Das Zweite: Es ist eine Einigung der Länder
zulasten des Bundes.
Der Bund gibt 9 Milliarden € – so ist es vorgesehen –, wovon aber mindestens 1,3 Milliarden € in Baden-Württemberg er bracht werden, wenn man die Bevölkerungszahl zugrunde legt. Wenn man berücksichtigt, dass wir hier höhere Einnah men haben – dank guter Unternehmen, dank fleißiger Arbeit nehmer –, sind es wahrscheinlich mehr als 1,3 Milliarden €, sogar bis zu 1,5 Milliarden €. Bei diesem Vorschlag werden wir also drauflegen, meine Damen und Herren.
Das ist der Grund, warum dieses Ergebnis, das der stellver tretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Winfried Mack, als „katastrophal für das Land“ bezeichnet, in Wirklichkeit eine Mogelpackung für Baden-Württemberg ist.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion würdigt und schätzt das Engagement der Jägerinnen und Jäger in unserem Land.
Die Jagd ist nicht nur Hobby und Leidenschaft, sondern auch ein Beitrag zum Naturschutz in unserem Land.
Zahlreiche Jäger sind, ohne dass eine Verpflichtung besteht, bereit, angefahrenes Wild zu beseitigen. Sie erfüllen damit ei ne Aufgabe, die ansonsten von der öffentlichen Hand wahr genommen werden müsste, und sie machen dies mindestens genauso gut, wenn nicht noch besser, als wenn es die öffent liche Hand machen würde. Auch dafür danken wir den Jägern in unserem Land.
Nun gibt das Landesrecht den Landkreisen die Möglichkeit, eine Jagdsteuer zu erheben; wenn eine solche Jagdsteuer er hoben wird, fließen die Einnahmen hieraus zu 100 % den Stadt- bzw. Landkreisen zu. Wir sind der Auffassung, dass die Kreistage und die Gemeinderäte der Stadtkreise selbst darü ber entscheiden sollen, ob sie eine Jagdsteuer erheben oder keine Jagdsteuer erheben. Der Zollernalbkreis war hier Vor reiter; die Kollegen – unter ihnen damals noch Kreisrat Pau li und Kreisrat Haller – sind in der ersten Beratung im Kreis tag unterlegen gewesen, aber in einer erneuten Beratung hat der Zollernalbkreis als einer der ersten Landkreise – wenn es nicht überhaupt der erste war – die Jagdsteuer abgeschafft.
Ich selbst bin Kreisrat in Ludwigsburg,
und ich habe mich mit anderen ebenfalls dafür eingesetzt, die Jagdsteuer abzuschaffen. Wir haben dies mit großer Mehrheit – auch mit Stimmen von Kreisräten, die gleichzeitig hier im Landtag sind, Kollege Schmiedel – beschlossen. Es gab, mei ne ich, nur eine Neinstimme, und das war ein Linker. Aber das hat diesen Beschluss eher noch geadelt.
Das ist auch der richtige Weg. Diejenigen, denen die Steuer einnahmen zufließen, sollen auch darüber entscheiden, ob man eine solche Steuer erhebt oder nicht.
Wir fordern – zu Recht – gegenüber der Europäischen Union die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ein. Das Subsidiari tätsprinzip bedeutet, dass Angelegenheiten, die auf unterer Ebene entschieden werden können, dort auch entschieden werden sollen.
Das Gleiche, meine Damen und Herren, sollte auch im Ver hältnis zwischen dem Land und den Landkreisen gelten.
An die Kollegen von der FDP kann ich nur appellieren: Wer ben Sie in den Landkreisen, die noch eine Jagdsteuer erheben, für deren Abschaffung. Vorhin hat der Kollege Goll sehr prä gnant die Eigenverantwortung der kommunalen Gremien an gesprochen. Diese Eigenverantwortung galt aber nicht nur bei diesem Tagesordnungspunkt; sie gilt auch jetzt.
Wenn Sie sich im Kreistag nicht durchsetzen können, dann betrifft dies die kommunale Selbstverantwortung vor Ort. Ru fen Sie dann nicht nach der nächsthöheren Ebene, nach dem Landtag!
Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf hier im Landtag ab.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Der heutige Tag ist wieder einmal ein schlechter Tag für die Beamten in unserem Land.
Denn zum wiederholten Mal werden durch Grün-Rot die Be amten einseitig belastet. Zum wiederholten Mal wird den Be amten, den Richtern, den Staatsanwälten und den Pensionä ren eine verdiente Gehaltserhöhung um bis zu acht Monate verzögert im Vergleich zu den Angestellten gewährt. Deshalb ist das ein schlechter Tag für die Beamten im Land.
Jetzt wird davon geredet, dass der Tarifabschluss inhaltsgleich übernommen wird. Das war für uns in der Vergangenheit im mer selbstverständlich. Zeitgleich ist ein Tarifabschluss in der Vergangenheit nur dann nicht übernommen worden, wenn es wirtschaftlich schlechte Zeiten waren oder wenn Grün-Rot oder Rot-Grün dafür verantwortlich war.
Ich will das einmal an einem ganz konkreten Beispiel, Herr Kollege Schmiedel, deutlich machen. Denn das ist kein Un sinn, sondern das ist die Wahrheit. Am 1. September 2006 ging die Kompetenz für die Landesbeamtenbesoldung vom Bund auf die Länder über. Also: Vor 2006 war der Bund dafür zu ständig. Von 1998 bis 2005 hat im Bund eine rot-grüne Re gierung regiert. Damals gab es siebenmal Gehaltserhöhungen für Angestellte; sechsmal ist diese Gehaltserhöhung von RotGrün zeitversetzt auf die Beamten übertragen worden und nur einmal 1 : 1. Also: Schon Rot-Grün hat – als Sie im Bund da für die Verantwortung getragen haben – die Beamten einsei tig belastet. Das ist nicht in Ordnung.
Ein weiterer Punkt: Wir haben seit 2006 die Zuständigkeit hier im Land Baden-Württemberg. Wir hatten 2006 und 2007 kei ne Tariferhöhung für Angestellte. Im Jahr 2008 haben wir – das ist richtig – die Erhöhung der Angestelltenvergütung teil weise zeitversetzt übertragen. Aber in den Jahren 2009, 2010 und 2011 wurde der Tarifvertrag für die Angestellten zeit gleich auf die Beamten übertragen. Die CDU hat die Beam ten also fair und korrekt behandelt – im Gegensatz zu GrünRot hier in Baden-Württemberg.
Seit Sie regieren, seit 2011, gab es fünfmal Gehaltserhöhun gen für Angestellte – wenn man die heutige Beschlussfassung mitrechnet –, und bei diesen fünf Erhöhungen ist fünfmal den Beamten ein Sonderopfer abverlangt worden. Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren.
Nun ist eines richtig: Wir haben in den letzten Jahren unserer Regierungszeit mit großen Anstrengungen den Haushalt auf eine solide Grundlage gestellt.
Dazu haben alle beigetragen, auch die Beamten, und zwar durch den Wegfall des Urlaubsgelds, durch die Kürzung des Weihnachtsgelds, durch die Einführung der 41-Stunden-Wo che,
durch die Einführung einer Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe. Wir haben einen Erfolg erzielt: In den Jahren 2008 und 2009 war der Haushalt ausgeglichen. Wir konnten die Haushalte ohne neue Schulden abschließen. Das war ein großer Erfolg unserer Regierungszeit.
Seit Grün-Rot regiert, sieht es wieder anders aus. Die Ausga ben übersteigen die Einnahmen deutlich, und Sie können das nur dadurch, dass Sie auf deutliche Überschüsse aus Vorjah ren zurückgreifen können, dadurch, dass Sie neue Schulden aufnehmen, und dadurch, dass Sie Sonderopfer von den Be
amten verlangen, kaschieren. In wirtschaftlich guten Zeiten belasten Sie Beamte einseitig. Das ist nicht in Ordnung, mei ne Damen und Herren.
Nun ein Punkt zum Ministerpräsidenten, der jetzt leider gera de nicht da ist.
Aber man wird es ihm dann ja sagen können. Der Minister präsident hat beim Empfang des Beamtenbunds laut „Stutt garter Nachrichten“ am 3. Juli erklärt, als es um diese Frage der Übertragung des Tarifabschlusses ging – ich zitiere wört lich –:
Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten wir mehr ge spart. Was wir jetzt machen, ist schön für Sie, aber schlecht für den Landeshaushalt.
Ich war, wie viele andere auch, bei diesem Empfang anwe send, und ich habe das auch gehört.
Wenn das nicht stimmt, kann der Ministerpräsident das ja nachher hier richtigstellen,
und wenn er sich nicht zu Wort meldet, dann gehe ich davon aus, dass diese Aussage richtig ist und stimmt.
Ich zitiere das heute hier ganz bewusst; denn wir müssen al len Richtern, allen Staatsanwälten, allen Pensionären, allen Beamten, also den Lehrern, den Beamten der Steuerverwal tung, den Polizeibeamten, den Verwaltungsbeamten sagen: Wer im nächsten Jahr Grün wählt und damit will, dass dieser Ministerpräsident Ministerpräsident bleibt, muss damit rech nen, dass den Beamten weiterhin große Gehaltseinbußen ge genüber Angestellten zugemutet werden. Das halten wir für falsch. Das muss man aber dem Bürger vorher sagen, und ich tue das hiermit, meine Damen und Herren.
Den einzelnen Beamten ging es unter den CDU-geführten Landesregierungen – ich habe es vorhin anhand konkreter Bei spiele dargestellt – deutlich besser,
und es wird ihnen auch wieder besser gehen, wenn die Wahl im nächsten Jahr entsprechend ausgeht.
Nun noch ein Satz zur Gegenfinanzierung. Die 1:1-Übertra gung der Gehaltserhöhung würde im Haushalt 435 Millio nen € mehr kosten als veranschlagt. Nun schauen Sie sich ein mal die Personalausgaben an. Seit Grün-Rot regiert, wird im Haushalt viel mehr an Personalausgaben eingeplant als tat sächlich benötigt.
2010 war die Planung um 54 Millionen € höher als die tat sächlichen Ausgaben, 2011 um 139 Millionen €, 2012 um fast 400 Millionen € und 2013 um fast 775 Millionen €. Die Zah len für 2014 liegen noch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie in den Haushaltsplänen 2015 und 2016 wieder deutlich mehr Mittel veranschlagt haben, als benötigt werden. Aus die ser vermuteten Differenz können diese 435 Millionen € locker finanziert werden.
Das Geld ist also da, um den Beamten eine korrekte Gehalts erhöhung zu gewähren.
Letzte Bemerkung: Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich allen Beamten im Land dafür danken, dass sie trotz dieser von Grün-Rot hervorgerufenen schlechten Rahmenbedingungen gute Arbeit leisten. Das spricht für sie. Dafür einen ganz herz lichen Dank. Wir benötigen motivierte und fair bezahlte Be amte.
Dazu gehört nicht,...
... dass man sie so demotiviert, wie Grün-Rot das mit diesem Gesetzentwurf macht. Aus die sem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab;
denn er ist schlecht für den öffentlichen Dienst...
... und schlecht für die Beam ten im Land.
Herr Minister, Sie haben aus geführt, dass der Entwurf der Bundesregierung jetzt in vielen Punkten dem entgegenkommt, was Sie vorgeschlagen haben. Auf die Frage des Kollegen Maier haben Sie jetzt dargestellt, bei welchen Punkten Sie sich durchgesetzt haben. Nun ist mei ne Frage: Gibt es denn noch Punkte, zu denen Sie ergänzen de Vorschläge haben, und wenn ja, welche sind das konkret, oder können Sie diesem Vorschlag, wie er auf dem Tisch liegt, so uneingeschränkt zustimmen?
Herr Minister, Sie haben jetzt zwei Punkte genannt, bei denen Sie eine andere Ausgestal tung wollen als im Kabinettsentwurf vorgesehen. Wenn diese beiden Punkte in Ihrem Sinn erfüllt werden, können Sie dann zustimmen, oder gibt es noch weitere Punkte – der Entwurf liegt ja jetzt konkret vor –, bei denen Sie Veränderungsbedarf sehen? Allgemein haben Sie mir geantwortet, Sie wollten sich weiter einbringen, Wachsamkeit sei gefragt. Das zielt wohl darauf, dass an bestimmten Stellen nichts verändert wird. Des
halb meine Frage: Gibt es noch weitere Punkte außer den bei den genannten?
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält eine ganze Menge Einzelpunkte, wie es der Herr Staatssekretär dargelegt hat. Soweit es sich um die Umsetzung von Rechtsprechung handelt, gehen wir davon aus, dass diese Punkte 1 : 1 umge setzt worden sind, das heißt, dass nichts zusätzlich aufgenom men wurde, was die Rechtsprechung nicht vorgegeben hat. Wenn dem so ist, können wir dem zustimmen.
Der Teil, der die Justiz betrifft, findet ebenfalls unsere Zustim mung. Wir haben es schon lange für richtig gehalten, dass es für Beamte, die in einer Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig sind, eine Zulage gibt.
Dass das für Beamte, die in einer Landeserstaufnahmeeinrich tung arbeiten, jetzt ebenfalls eingeführt werden soll, ist eben falls richtig.
Beamte, die im Justizvollzugsdienst in der Sicherungsverwah rung tätig sind, haben Belastungen, die erheblich über das nor male Amt hinausgehen. Da ist eine Zulage ebenfalls gerecht fertigt. Seit 1. Juni 2013 gilt das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung, und dieser Punkt ist hier nur folge richtig aufgeführt.
Das, was wir uns noch genauer anschauen müssen, ist das Thema „Zweiter Konrektor“.
Eines ist für uns klar: Wenn Sie jetzt bei Realschulen mögli cherweise eine Verschlechterung einführen, indem ein Zwei ter Konrektor, der bisher ab 540 Schülern möglich war, künf tig erst ab 850 Schülern möglich ist, dann ist das ein Problem. Klar ist eines: Wir machen keine weitere Schwächung der Re alschulen mit.
Ja.
Frau Boser, ich habe mich jetzt in der ersten Lesung nur mit den Grundzügen des Gesetzent wurfs befasst, und ich habe eben gesagt, wir schauen uns das noch genau an. Eine Schwächung der Realschulen machen wir nicht mit, egal, wie das bisher umgesetzt wurde.
Wenn eine Veränderung angestrebt wird, die keine Schwä chung bedeutet, dann kann auch dieser Punkt unsere Zustim mung finden. Aber dafür ist die Ausschussberatung da, die in der übernächsten Woche stattfinden wird. Danach werden wir eine endgültige Entscheidung treffen.
Ein weiterer Punkt, der hier aufgeführt worden ist, ist die Ver schiebung des Anspruchs auf Erteilung einer Versorgungsaus kunft um ein Jahr. Mich wundert etwas, dass es da jetzt Schwierigkeiten bei der Datenerhebung gibt. Aber wenn das so ist, dann muss man es halt so machen, wie es die Regie rung hier vorschlägt. Dass hier auch eine Mitwirkung der Be amten konkretisiert wird, ist folgerichtig.
Es gibt dann noch verschiedene Änderungen bei der Lehrer ausbildung und bei der Laufbahn des gehobenen informati onstechnischen Dienstes.
Eine Kleinigkeit, die aber durchaus wichtig sein kann, betrifft den Bereich des Umweltministeriums, in dem es eine neue Laufbahn des mittleren Dienstes für Umwelt, Naturschutz, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitsschutz und Marktüberwa chung gibt, wo eine Meisterprüfung nicht mehr notwendig ist. Dass dann die Meisterzulage entfällt, ist auch folgerichtig, und dass Betroffene eine Ausgleichszulage erhalten, damit es für
sie im Vergleich zum Status quo keine Verschlechterung gibt, ist ebenfalls richtig.
Insgesamt kostet die Umsetzung des Gesetzentwurfs 1,7 Mil lionen € jährlich mehr. Sie, Herr Staatssekretär, haben gesagt, dass diese Kosten zum Teil aus den betroffenen Einzelplänen gedeckt werden. Das steht auch in der Begründung zum Ge setzentwurf.
Der größte Anteil entfällt auf den Justizbereich. Weil wir den für richtig halten, ist diese Ausgabe sinnvoll und richtig so wie im Interesse der Betroffenen angemessen.
Wir werden im Ausschuss detailliert die für uns noch offenen Punkte nachfragen und dann entscheiden, ob wir gegebenen falls Änderungen für notwendig halten – insbesondere im Be reich der Realschulen – oder ob wir mit dem Gesetzentwurf insgesamt einverstanden sind und dann zustimmen können. Das entscheiden wir, wie gesagt, nach der Beratung im Aus schuss.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:
a) Teilt die Landesregierung – auch unter dem Gesichtspunkt
der Zustimmungsfähigkeit am 8. Mai 2015 im Bundesrat – die Feststellungen der hessischen Bundesratsinitiative zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität (BR-Drs. 114/15)?
b) Welche steuerlichen Maßnahmen erscheinen aus ihrer Sicht
angezeigt, um den wünschenswerten Ausbau der Elektro mobilität weiter voranzubringen?
Ich frage die Landesregierung im Zusammenhang mit meiner Frage: Teilen Sie die Auffas sung, dass Sonderabschreibungen auf Zeit seit Ludwig Erhard ein geeignetes Instrument der Wirtschaftspolitik im Land sind und dies sehr erfolgreich war? Dazu kann man doch durchaus eine Meinung äußern. Teilen Sie diese Auffassung? Das ist meine Frage an die Landesregierung.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutsch land der gesetzliche Mindestlohn. Im Rahmen der Ausführung des Mindestlohngesetzes hat das Arbeits- und Sozialministe rium des Bundes eine Reihe von umfangreichen Dokumenta tionspflichten zur Erfassung der Arbeitszeiten vorgesehen. Ei nige Branchen trifft das besonders schwer, z. B. die Gastro nomie und die Hotellerie.
Uns ist es wichtig, dass kein Missbrauch stattfindet und das Umgehen des Mindestlohns verhindert wird. Genauso wich tig ist uns aber auch, dass die Beschwerden über die Bürokra tielasten, die bei der Dokumentation des Mindestlohns auftre ten, ernst genommen werden. Denn gerade für die kleinen mit telständischen Unternehmen in Baden-Württemberg, aber auch für die mittleren und die größeren Unternehmen stellen diese umfangreichen Erfassungsvorschriften eine erhebliche Belastung dar.
Wir sind der Meinung: Hier muss etwas passieren. Die SPD im Bund ist für die Ausführungsbestimmungen zum Mindest lohngesetz verantwortlich. Die SPD im Land hat hier bisher nichts getan.
Minister Schmid hat erklärt, dass Zuschüsse für die elektro nische Arbeitszeiterfassung für kleinere Unternehmen über legenswert wären. Meine Damen und Herren, Bürokratie kann man nicht mit zusätzlicher Bürokratie bekämpfen.
Sie müssen endlich anerkennen, dass die Ausführungsbestim mungen zum Mindestlohngesetz lebensfremd sind und hier entsprechend gegengesteuert werden muss.
Wir, die CDU-Landtagsfraktion, haben eine umfassende An hörung zum Mindestlohn durchgeführt, aus der hervorgehend bereits mehrere Aufforderungen in Richtung Bund gerichtet wurden. Wir haben uns mit Praktikern vor Ort unterhalten, und wir haben die entsprechenden Initiativen ergriffen.
Ich frage nun die Landesregierung: Haben Sie Ihre Bemühun gen, unserer Wirtschaft zu helfen, indem Sie für Bürokratie abbau bei den Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohn gesetz eintreten, aufgegeben? Schließen Sie sich womöglich vielmehr den Äußerungen der Generalsekretärin der SPD, Frau Fahimi, an, die erklärt hat, dass ein Arbeitgeber, der es nicht schaffe, einen Stundenzettel auszufüllen, entweder – wörtliches Zitat – „ein Gauner“ oder – wieder wörtliches Zi tat – „zu doof“ sei? Hält die Landesregierung diese Aussage für zielführend?
Meine Damen und Herren, wir erwarten von Ihnen, dem Wirt schaftsministerium, dass Sie Bürokratie bekämpfen, anstatt mit Steuergeldern unnötige Belastungen für die Wirtschaft zu unterstützen und diejenigen zu diffamieren,
die zu Recht auf die erhöhte Bürokratie hinweisen.
Ich habe neun Sekunden über zogen.
Herr Staatssekretär, ich teile Ihre Einschätzung, dass viele Bürokratievorgaben von der EU, vom Bund oder auch von den Unternehmen selbst ausgehen. Aber wir sollten auf allen Ebenen – jeweils dort, wo wir ver antwortlich sind – erreichen, Bürokratie möglichst zu mini mieren.
Deshalb meine Frage: Es sind jetzt einige Erleichterungen und Veränderungen für das Schaustellergewerbe erreicht worden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass man diese Erleich terungen möglicherweise auch auf andere, gleichgeartete und ähnliche Unternehmen übertragen kann?
Herr Minister, bei Ihren ein leitenden Ausführungen hatte man den Eindruck, dass die Er haltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft eigent lich nur über diese Landschaftserhaltungsverbände vernünf tig erfolgen kann. Gibt es nicht auch neben diesen Verbänden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zahlreiche an dere Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen? Denn es ist ja auch schon vor 2011 in vielen Fällen vieles erreicht worden.
Sie haben eben erwähnt, die Landwirte hätten einen besseren Zugang zur Landschaftspflegerichtlinie. Ist es denn ohne die se Landschaftserhaltungsverbände nicht möglich, dass die Landwirte ausreichenden Zugang bekommen?
Die letzte Frage: Wenn Sie das für so notwendig halten, war um wird es dann vonseiten des Landes nicht vorgegeben? Es soll im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung beschlos sen werden. Es gibt eben auch Kreistage, die das anders se hen, als es die Landesregierung sieht, und das wird offenbar von Ihnen nicht zur Kenntnis genommen. Das ist aber im Rah men der kommunalen Selbstverwaltung eigentlich der richti ge Weg. Sonst müssten Sie es vorgeben. Meine Frage ist, wa rum Sie es dann nicht vorgeben, wenn das aus Ihrer Sicht so wichtig ist.
Herr Minister, im Land gibt es neben den 35 Landkreisen auch neun Stadtkreise. Wie wird denn die Kulturlandschaft dort erhalten und gepflegt? In den Stadtkreisen gibt es diese Landschaftserhaltungsverbände ja nicht.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir beraten heute den letzten Doppelhaus halt dieser Landesregierung. Dieser Doppelhaushalt steht lei der unter einem äußerst schlechten Vorzeichen. Durch diesen Doppelhaushalt wird nämlich die Finanzpolitik auf Jahre hi naus nachhaltig ruiniert.
Das will ich an einigen konkreten Punkten festmachen.
Erster Punkt: Der Doppelhaushalt für die nächsten beiden Jah re hat ein strukturelles Defizit, nämlich für 2015 in Höhe von 2,8 Milliarden €
und für 2016 in Höhe von 1,6 Milliarden €. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie profitieren von au ßerordentlich guten Überschüssen der Vorjahre.
Im Jahr 2015 sind 1,8 Milliarden € aus Vorjahren übrig, im Jahr 2016 noch 1,5 Milliarden €. Hinzu kommt eine globale Minderausgabe. Nächstes Jahr kommen noch Schuldenauf nahmen hinzu. Auch in unserer Regierungszeit gab es zum Teil Überschüsse, jedoch immer deutlich unter 1 Milliarde €. In einigen Jahren gab es sogar ein Minus. Jetzt haben Sie au ßerordentlich hohe Überschüsse.
Dazu darf ich die „Südwest Presse“ von heute zitieren. Da heißt es:
In Wahrheit handelt es sich dabei um Kredite, die das Land 2013 und 2014 aufgenommen und fürs Wahljahr ge hamstert hat.
Für 2017 sind dann wieder neue Schulden vorgesehen.
Das ist kein Ausweis von seriöser Finanzpolitik, meine Da men und Herren.
Hinzu kommt, dass die Steuereinnahmen so sprudeln wie noch nie. 2010 gab es im Land Steuereinnahmen in Höhe von 24,8 Milliarden €. Das war das letzte Jahr unserer Regierungszeit. 2015 sind es 32,6 Milliarden €. Das sind 7,8 Milliarden € oder rund ein Drittel mehr. Natürlich fließt ein Teil in die Aus gleichssysteme – Länderfinanzausgleich, kommunaler Finanz ausgleich –,
aber auch netto bleibt deutlich mehr übrig, sodass zusätzliche Schulden nicht nötig wären.
Schaut man sich nun die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2017, 2018 und den Finanzplan für 2019 und 2020 an, dann sieht man, dass in diesem Haushalt Hypotheken für die nächste Legislaturperiode angelegt sind.
Warum Hypotheken? Im Jahr 2017 fehlen 1,5 Milliarden € im Haushalt, 2018 1,4 Milliarden € und 2019 wieder 1,5 Milli arden €. Sie verschleiern das damit, dass Sie sagen: „Wir ha ben in diesen Jahren einen sogenannten haushaltswirtschaft lichen Handlungsbedarf.“ Das ist nichts anderes als eine Un terdeckung, also eine Hypothek für diese künftigen Haushal te.
Der Gipfel kommt dann 2020. Vom Finanzminister und vom Ministerpräsidenten wurde im Rahmen der Beratungen ver kündet, Sie wollten dann 300 Millionen € Schulden zurück zahlen. Das wäre ganz gut. Nur: Im gleichen Zeitraum haben Sie einen sogenannten haushaltswirtschaftlichen Handlungs bedarf von 1,2 Milliarden € und eine globale Minderausgabe von 400 Millionen €, also ein Defizit von 1,6 Milliarden € ein geplant. Meine Damen und Herren, dann ist es einfach unse riös, zu behaupten: „Wir können dann Schulden zurückzah len.“
Neben dem strukturellen Defizit und den Hypotheken sind die Schulden der dritte Punkt, warum der Haushalt nachhaltig ru iniert wird. Durch den entsprechenden Beschluss haben Sie die Möglichkeit, im nächsten Jahr bis zu 2,3 Milliarden € Schulden aufzunehmen:
die 768 Millionen €, die im Jahr 2015 ausgewiesen sind, und 1,5 Milliarden € aus Kreditermächtigungen der Vorjahre. Auch das muss ganz deutlich gesagt werden.
Jetzt sagen Sie: „Wir brauchen die Kreditermächtigungen der Vorjahre, um Ausgabereste zu decken.“ Die Regierung hat im Finanzausschuss bestätigt, dass es in den letzten Jahren im mer Haushaltsausgabereste und immer Kreditermächtigungen aus Vorjahren als Einnahmereste gegeben hat. Aber in frühe ren Jahren – wir haben die Jahre 2008 bis 2013 nachvollzo gen – hat man zur Abdeckung der Haushaltsausgabereste nie die Kreditermächtigungen aus Vorjahren in Anspruch genom men. Also brauchen Sie dies auch nächstes Jahr nicht zu tun. Diese Kreditermächtigung könnte man daher auf null redu zieren.
Ein weiterer Punkt ist die Rücklage für Pensionsverpflichtun gen. Sie tun so, als ob die Regierung freiwillig Vorsorge für die Pensionsverpflichtungen der kommenden Jahre trifft. Da zu muss einfach gesagt werden, dass die Versorgungsrückla ge durch Bundesgesetz eingeführt und ab 2003 durch Landes gesetz konkretisiert wurde. Der Versorgungsfonds wurde ab 1. Januar 2009 durch Landesgesetz eingeführt. Diese gesetz lichen Grundlagen sind alle in unserer Regierungszeit geschaf fen worden. Dass Sie die Zuführungen an den Fonds und die Rücklage machen, ist selbstverständlich. Wir gehen davon aus, dass Sie bestehende Gesetze auch einhalten.
Nun taucht plötzlich ein Rechenfehler auf. Man merkt, dass nur ein Anteil von 50 % des Versorgungszuwachses an die Rücklage abgeführt werden müsste. Tatsächlich sind in den letzten Jahren 100 % abgeführt worden. Im nächsten, über nächsten und überübernächsten Jahr werden Sie nun nur die 50 % abführen. Das sind 100 Millionen € weniger. Es wäre gut, wenn Sie in den letzten drei Jahren, in denen diese Ver sorgungsrücklage aufgefüllt wird, weiterhin 100 % des Ver sorgungszuwachses abführen würden. Das wäre eine zukunfts gerichtete Politik, und man könnte dadurch den Anstieg der Pensionsverpflichtungen deutlicher abfedern.
Was würden wir im nächsten Doppelhaushalt anders machen? Den ersten Punkt habe ich bereits genannt: Die Schuldener mächtigung bis zu 2,3 Milliarden € würden wir streichen. Au ßerdem würden wir keine einseitige Belastung der Beamten durchführen.
Wir haben konkret die schrittweise Rücknahme der Absen kung der Eingangsbesoldung beantragt, was notwendig wäre, um weiterhin qualifiziertes Personal zu bekommen.
Da behaupten Sie, dass unsere Sparvorschläge eine Nullrun de für die Beamten im nächsten Jahr bedeuten würden.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich einmal an, wie das Soll der Personalausgaben im Haushalt und das Ist in der Jahresrechnung tatsächlich ausgesehen haben. 2010, in unse rer Regierungszeit, gab es einen Überschuss von 54 Millio nen €. 2011, teilweise Ihre Regierungszeit, betrug der Über schuss 139 Millionen €. 2012 gab es einen Überschuss von 397 Millionen €, 2013 einen Überschuss von 775 Millionen €.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen zeigen, dass Sie ei nen Puffer eingeplant haben. Wir gehen davon aus, dass der Puffer wie in den vergangenen Jahren auch im nächsten Jahr im Haushalt enthalten ist. Dieser würde locker zur Abdeckung etwaiger Tariferhöhungen für Beamte ausreichen.
Im Strafvollzug sind Mängel deutlich geworden. Wir bedau ern, dass Sie unserem Antrag nicht zugestimmt haben, hier die sächliche und personelle Ausstattung zu verbessern. Wir hät ten 5 Millionen €, gegenfinanziert aus der Rücklage für Haus haltsrisiken, entnommen. Sie haben angekündigt, dass Sie hier möglicherweise im Nachtragshaushalt etwas tun werden. In dieser Frage haben Sie unsere Unterstützung.
Wir wollen eine Verstetigung des Stellenkorridors bei der Po lizei. Die Sicherheitslage ist heute leider anders als noch vor einigen Jahren.
Unser Antrag zielt darauf ab, dass man einen Einstieg in den dauerhaften Erhalt der von der CDU-geführten Regierung ein geführten zusätzlichen Polizeistellen vornimmt. Da Sie unse ren Antrag abgelehnt haben, haben Sie einem Stellenabbau bei der Polizei in künftigen Jahren zugestimmt. Das halten wir für schlecht.
Wir wollen den Freiwilligen Polizeidienst beibehalten. Das erhöht die Sicherheit und ist eine wichtige Ergänzung zum Po lizeivollzugsdienst. Auch das haben Sie leider abgelehnt.
Beim Straßenbau, bei der Straßensanierung und beim Brü ckenbau haben Sie die Rücklage konkretisiert. Das ist ja grund sätzlich in Ordnung. Aber im Unterschied zu Ihnen wollten wir das konkret beim Verkehrsministerium veranschlagt ha ben, damit das Geld auch dort ankommt, wo es vorgesehen ist. Das ist haushaltspolitisch verlässlich und bedeutet eine verkehrspolitische Sicherheit, und nicht eine Veranschlagung bei irgendeinem Planvermerk. Letzteres entspricht nicht der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, wie wir sie für rich tig halten.
Einem Teil haben wir auch zugestimmt, so z. B. der Konkre tisierung der Rücklage für die Flüchtlingsunterbringung. Wir dürfen die Kommunen hier nicht alleinlassen. Wir haben auch
den Stellenhebungen in der Steuerverwaltung zugestimmt, und wir haben auch einigen Anträgen von Ihnen zugestimmt, weil sie einfach gleich waren wie unsere, z. B. bei der Förde rung des freiwilligen sozialen Jahres.
Bei dieser Gelegenheit will ich auch etwas sagen, was uns ver bindet: Bei allen politischen Gegensätzen und bei aller not wendigen Auseinandersetzung, die einfach sein muss, haben wir im Finanz- und Wirtschaftsausschuss eine kollegiale und sachbezogene Arbeitsatmosphäre, und dafür möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses, insbesondere auch den Mitgliedern der Regierungsfraktionen, bedanken.
Wenn ich schon beim Dank bin: Da heute Herr Staatssekretär Rust vermutlich seine letzte Rede als Staatssekretär im Land tag hält – wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass er sei ne letzte Rede erst im März 2016 als Staatssekretär hier hal ten wird, aber jetzt erfolgt das schon heute –,
wollen wir, die CDU-Fraktion, ihm für die dreieinhalbjährige angenehme und kollegiale Zusammenarbeit ganz herzlich dan ken und ihm alles Gute in seiner neuen Funktion wünschen.
Aber damit hat es sich schon mit den Gemeinsamkeiten.
Sie von den Regierungsfraktionen werfen uns ja immer vor, wir würden keine konkreten Änderungsanträge zum Haushalt stellen. Wir haben über 50 Änderungsanträge gestellt, und al le Änderungsanträge, die eine grundlegende Umsteuerung in der Haushaltspolitik bedeuten würden, haben Sie abgelehnt.
Es ist Aufgabe der Regierung, nicht der Opposition, dem Landtag einen generationengerechten und zukunftsorientier ten Haushalt vorzulegen. Das haben Sie nicht getan.
Wir haben auch ein paar kleine Erfolge erzielt; das will ich durchaus erwähnen. Sie haben die ländliche Erwachsenenbil dung benachteiligt, indem Sie die Zuschüsse nicht in gleichem Maß wie die für die Volkshochschulen erhöht haben. Wir ha ben hierzu einen Änderungsantrag gestellt, in dem wir Gleich stellung gefordert haben. Sie haben dann noch 10 % draufge legt. Das ist ein Erfolg unserer Politik.
Ein zweiter Punkt: Sie wollten die Internationale Schule in Stuttgart und die Europäische Schule in Karlsruhe nicht mehr bezuschussen. Schon im Finanzausschuss haben Sie einen mit unserem Antrag gleichlautenden Antrag zur Internationalen Schule in Stuttgart vorgelegt, und im Finanzausschuss hat der Kultusminister noch wortreich verkündet, dass von ihm kei
ne Zuschüsse mehr für die Europäische Schule in Karlsruhe gewährt würden. Aber unsere Anträge, unsere guten Argumen te und unsere Überzeugungsarbeit haben dazu geführt, dass Sie in zweiter Lesung den gleichen Antrag gestellt haben wie wir und die Kürzungen zurückgenommen haben. Das ist ein Erfolg der CDU-Opposition, insbesondere auch ein Erfolg un serer beiden Karlsruher Abgeordneten, von Katrin Schütz und der neu im Landtag befindlichen Bettina Meier-Augenstein. Dafür ganz herzlichen Dank.
In der zweiten Lesung letzte Woche hier im Plenum wurde von Rednern ständig darauf verwiesen, dass man im Nach tragshaushalt noch das eine oder andere machen würde.
Sie haben jetzt noch eine Rücklage für Unvorhergesehenes in Höhe von 548 Millionen €.
Dass man davon möglicherweise einen Teil für die Flücht lingsunterbringung einsetzt, ist durchaus richtig und sinnvoll. Auch bei unseren Gegenfinanzierungsanträgen wäre bei die ser Rücklage für diesen Zweck noch einiges übrig geblieben. Hier sind wir einig. Aber Sie haben neben dieser Rücklage noch einen Finanzpuffer bei verschiedenen anderen Ansätzen. Warten wir einmal ab, was bei Ihrem Nachtrag kommt. Ich bin mir sicher, Sie werden dort zusätzliche Ausgaben beschlie ßen, um kurz vor der Landtagswahl Wahlgeschenke zu ver teilen, und das ist nicht in Ordnung.
Zusammenfassend: Wir haben einen Haushalt vorliegen, der große Hypotheken für künftige Jahre bedeutet. Ich habe es ge sagt: Ab 2016 fehlen jährlich eineinhalb Milliarden Euro. Sie haben einen Haushalt vorgelegt, der neue Schulden vorsieht, in einer Zeit, in der zehn andere Bundesländer Schulden zu rückzahlen. Sie haben einen Haushalt vorgelegt, der nur in ei nem nachhaltig ist – da wiederhole ich mich in dem, was ich eingangs gesagt habe –: Es ist ein Haushalt, der die Finanzen des Landes auf Jahre nachhaltig ruiniert. Sie werden davon nur vom rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen übertroffen, das sogar einen verfassungswidrigen Haushalt vorgelegt hat. Das ist nicht in Ordnung, und deshalb werden wir dem Haus halt, wie er hier vorliegt, nicht zustimmen können.
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass in der Finanzplanung von 2010 für das Jahr 2013 eine Deckungslücke von 2,8 Milliar den € ausgewiesen war. Ist Ihnen bekannt, dass in der Finanz planung 2010 für das Jahr 2013 Steuereinnahmen von 26,4 Milliarden € vorgesehen waren, tatsächlich aber im Jahr 2013 29,8 Milliarden € an Steuereinnahmen, also Mehreinnahmen von 3,4 Milliarden €, erfolgt sind
und dadurch die Deckungslücke locker hätte geschlossen wer den können? Ist Ihnen das bekannt, Herr Staatssekretär?
Herr Kollege Schmiedel, ich hatte mich schon vorhin zur Zwischenfrage gemeldet, als Sie gesagt haben, dass der Einsparvorschlag der CDU eine Null runde für Beamte bedeuten würde. In diesem Zusammenhang meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die grün-rote Landesre gierung im Haushaltsjahr 2012 397 Millionen € weniger Per sonalausgaben hatte als eingeplant, im Jahr 2013 775 Milli onen € weniger Personalausgaben hatte als eingeplant, also einen außerordentlich großen Puffer hatte, der mit Sicherheit auch in den Jahren 2014 und 2015 wieder in dieser Größen ordnung vorhanden ist? Damit kann man locker eine Nullrun de für Beamte im Jahr 2015 verhindern. Ist Ihnen das bekannt?
Herr Minister, wir haben letz te Woche im Finanz- und Wirtschaftsausschuss die Haushalts reste von 2013 beraten. Dabei wurde klar, dass es bei der Stadtsanierung überhaupt keine Ausgabereste gibt. Sie haben eben gesagt, man brauche das Geld aus den Ausgaberesten z. B. für die Finanzierung der Stadtsanierung. Wenn es keine Ausgabereste gibt, braucht man auch keine Mittel für die Stadtsanierung.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Beginnend mit Februar 2005 behandeln wir nun zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf, mit dem begehrt wird, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Zwischen diesem Zeitpunkt und heute haben sich zwei wichtige Dinge verändert – abgesehen davon, dass es 2011 einen Regierungswechsel hin zu Grün-Rot gegeben hat. Diese beiden Veränderungen sind, dass ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt und dass die Re gierung jetzt einen Haushaltsentwurf für 2015/2016 vorgelegt hat, der vorsieht, ab 2016 keine neuen Schulden mehr zu ma chen.
Mit dem Gesetzentwurf, der nun vorliegt, wird begehrt, dass die Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung geschrie ben wird und ab dem 1. Januar 2016 Gültigkeit hat.
Wir haben heute früh von Herrn Rülke gehört, dass laut einem Zeitungsbericht die Regierung offenbar in der mittelfristigen Finanzplanung vorsieht, nach 2017 wieder Schulden aufzu nehmen. Der Finanzminister hat heute früh nur dargestellt, dass es in der Finanzplanung möglicherweise eine noch zu de ckende Deckungslücke gibt.