Walter Heiler
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Kolleginnen und Kollegen!
Je später der Abend, desto spannender sind die Themen. Kol lege Heinz hat darauf hingewiesen, um was es geht. Inhaltlich ist dem eigentlich gar nichts hinzuzufügen.
Das heißt, wir werden – besser gesagt, wir müssen – diesem Gesetzentwurf morgen in zweiter Lesung zustimmen.
Aber ich will trotzdem darauf hinweisen: Der Gesetzentwurf umfasst zwei Artikel, die inhaltlich gar nichts miteinander zu tun haben.
Wenn man die Gesetzesbegründung liest, muss man zumin dest etwas stutzig werden. Da heißt es nämlich, dass mit dem Gesetzentwurf Anpassungen umgesetzt werden sollen, „die in zeitlicher Hinsicht dringlich sind“. Was die Änderung betrifft, die mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kom munalen Versorgungsverband erfolgen soll, so ist auf die Tat sache zu verweisen, dass die Innungskrankenkasse BadenWürttemberg und Hessen – ein bisheriges Pflichtmitglied im Kommunalen Versorgungsverband – bereits seit 1. Januar 2010 aufgrund einer Fusion in der neuen IKK classic aufge gangen ist. Es hat ein Jahr gedauert, bis man darauf gekom men ist, dass man insofern eine Gesetzesänderung vornehmen muss.
Noch schlimmer ist es, was die Änderung des Gesetzes zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände angeht. Die Über schrift des Gesetzentwurfs klingt ja dramatisch: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungs verband Baden-Württemberg“ – das habe ich abgehandelt – „und des Gesetzes zur Auflösung der Landeswohlfahrtsver bände“. Das als Zweites genannte Gesetz ist zuletzt 2008 ge ändert worden. Das heißt, man hat über zwei Jahre gebraucht, bis man gemerkt hat, dass man die Auflösungsfrist, die am 31. Dezember 2010 abläuft, verlängern muss. Es würde uns zumindest einmal interessieren – vielleicht kann jemand dar über Auskunft geben –, wer diese beiden notwendigen Ände rungen sozusagen verschlafen hat.
Tatsache ist, dass wir den Gesetzentwurf heute und morgen im Schweinsgalopp verabschieden, und zwar ohne Beratung im Innenausschuss, was ich negativ anmerken will – nein, das war jetzt spaßig gemeint.
Tatsache ist: Das geht jetzt alles ein bisschen schnell. Aber wir werden dem Gesetzentwurf morgen zustimmen. Doch bit te ich, wie gesagt, um Aufklärung, weshalb man nicht früher gemerkt hat, dass man diese beiden Gesetze ändern muss.
Herzlichen Dank.
Die Frage hat sich vielleicht erüb rigt, aber die Antwort hätte mich jetzt doch interessiert.
Herr Minister, können Sie differenziert mitteilen – unterteilt in Hochbau, Tiefbau und Ausbau –, wie die einzelnen Wert grenzen sind, also für die freihändige Vergabe, die beschränk te Ausschreibung und die öffentliche Ausschreibung?
Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! In der Tat werden auch wir diesem Gesetz zustimmen. Diese Gesetzesänderung ist konsequent und folgerichtig. Es gibt ei ne Bundeszuständigkeit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit als Ausweisbehörde und als Ordnungs widrigkeitsbehörde geregelt.
Sie haben es angesprochen: Der Gemeindetag hat u. a. geäu ßert, dass die Ersatzleistungen, die die Kommunen, die Aus weisbehörden, erhalten sollen, nicht auskömmlich sind. Des halb sei der Hinweis gestattet, wie es bislang lief: Jeder hat einen Personalausweis. Die Ausstellung geht relativ einfach. Man geht zu seinem Amt. Dort wird die Identität festgestellt und die Staatsangehörigkeit geklärt. Dann wird die Größe ge messen, die Augenfarbe festgestellt, das Kontrollblatt ausge druckt, unterschrieben, das Bild aufgeklebt, eingescannt und die Gebühr kassiert. Bislang sind das 8 €.
Wenige Tage oder Wochen später bekommen Sie eine Nach richt. Dann gehen Sie hin und holen den Ausweis ab. Die Iden tität wird nochmals festgestellt, der alte Ausweis wird abge geben, der neue herausgegeben. Damit ist es erledigt.
Das neue Verfahren sieht folgendermaßen aus: Sie gehen zu Ihrem Amt. Dort wird wie bisher die Identität festgestellt. Dann gibt es mithilfe eines Gesprächsleitfadens eine Erstin formation des Antragstellers zum neuen Personalausweis. Da nach wird geklärt, ob die deutsche Staatsangehörigkeit be steht. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Antragstellers erforderlich. Dann werden die nicht biometrischen Daten und das Lichtbild erfasst. Die Verfahren sind jetzt identisch mit dem E-Pass-Verfahren. Dann werden die Fingerabdrücke er fasst. Das ist freiwillig. Dazu gibt es einen Gesprächsleitfa den. Es folgt die schriftliche Erklärung des Antragstellers zur
Aufnahme der Fingerabdrücke unter Zuhilfenahme eines Er klärungsblatts. Dann folgt der Ausdruck des Kontrollblatts, die Prüfung der Angaben und die mündliche Information des Antragstellers zur Online-Ausweisfunktion.
Als Nächstes folgt die Aushändigung einer Informationsbro schüre. Der Antragsteller muss den Erhalt dieser Broschüre schriftlich bestätigen. Dann gibt es eine Information über die Zusendung. Ich stelle mir vor, es gibt Menschen – vornehm lich betrifft dies die Älteren –, die mit dem Computer nichts zu tun haben. Sie werden dann über die Zusendung des Brie fes mit dem Sperrkennwort sowie der Geheim- und der Ent sperrnummer informiert. Dann wird die Gebühr in Höhe von 28,80 € erhoben. Es folgt die Übermittlung der Daten an den Ausweishersteller, die Bundesdruckerei. Jetzt kommt die Aus gabe des neuen Personalausweises.
Der Ausweishersteller teilt der Ausweisbehörde elektronisch mit, dass die Dokumente versandbereit sind, und übermittelt das Sperrkennwort. Die Personalausweisbehörde quittiert den Empfang des Dokuments beim Frachtdienstleister und den Empfang des Sperrkennworts gegenüber dem Ausweisherstel ler. Dann erfolgt das Speichern des jeweiligen Sperrkennworts im Ausweisregister, die Prüfung der Funktionsfähigkeit des Chips und die Identifizierung des Antragstellers. Der Antrag steller erklärt den Erhalt des Briefes mit dem Sperrkennwort sowie den Erhalt der Geheim- und der Entsperrnummer schriftlich.
Es folgt die schriftliche Erklärung des Antragstellers, ob er die Onlinefunktion des Ausweises nutzen will. Bei Ablehnung der Onlinefunktion erfolgt die Ausschaltung der Onlinefunk tion und die Dokumentation im Ausweisregister. Visualisie rung der im Chip gespeicherten Daten erfolgt auf Wunsch des Antragstellers.
Dann wird der Personalausweis ausgehändigt, und es muss – jetzt kommt etwas Neues – nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit dokumentiert werden. Dann werden die Finger abdrücke im Einwohnerverfahren gelöscht, und der alte Aus weis wird eingezogen.
Was will ich damit sagen?
Ich könnte jetzt einen alten Witz bringen und sagen: Wieder holen Sie einmal, Herr Kluck.
Das mache ich natürlich nicht.
Nun wieder ernsthaft. Dies bedeutet: Dieses Verfahren ist deutlich aufwendiger als das bisherige Verfahren. Die Stadt Düsseldorf, die hierzu eine Erhebung gemacht hat, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass mindestens das Dreifache an Be arbeitungszeit gegenüber dem bisherigen Verfahren anfällt.
Wir sind der Auffassung – das ist übrigens auch im Ausschuss übereinstimmend von den Fraktionen so gesehen worden –, dass die 6 €, die die Ausweisbehörden dafür pro Vorgang er halten, nicht ausreichend sein werden. Aber es wird ja eine Evaluierung geben. Dann werden wir feststellen, dass den Kommunen mehr Geld gegeben werden muss, damit dieser Mehraufwand abgedeckt ist. Ich verweise hierzu auf das Kon nexitätsprinzip.
Jetzt zum zweiten Punkt. Mit der Beschreibung dieses Ver fahrens will ich auch auf eines hinweisen: Das Verfahren ist sehr kompliziert. Hierzu gibt es Informationsveranstaltungen und Seminare des Innenministeriums für alle in den Behör den beschäftigten Mitarbeiter, die mit diesen Dingen zu tun haben. Aber in vielen kleinen Kommunen und Teilorten, in denen Rathäuser bzw. Verwaltungseinheiten nur ein paar Stun den pro Tag geöffnet sind, wird dies nicht mehr zu leisten sein.
Deshalb befürchten wir, dass bei der Umsetzung ein Stück Bürgernähe verloren gehen wird. Wir haben hier heute nicht darüber zu entscheiden, weil dies auf Bundesebene entschie den wurde. Aber man muss darauf hinweisen. Wir bedauern natürlich den drohenden Verlust von Bürgernähe und hoffen, dass es nicht so kommen wird.
Lassen Sie mich meine Rede mit einem Zitat des damaligen Bundesinnenministers Dr. Schäuble beenden. Als das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, hat er gesagt:
Der neue Personalausweis macht den elektronischen Ge schäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bü rokratieabbau bei
und bringt ein enormes Einsparpotenzial mit sich.
Schön wäre es.
Wir stimmen, wie gesagt, dem Landesgesetz zu – mit den Be denken, die ich vorgetragen habe.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es sehr kurz machen. Es ist ein un strittiger Gesetzentwurf, dem wir zustimmen werden.
Es ist in der Tat richtig, dass damit eine Entbürokratisierung verbunden ist. Das hat mein Vorredner bereits angesprochen. Ich weise darauf hin, dass jetzt keine Hinderungsgründe mehr glaubhaft gemacht werden müssen. Früher hieß es u. a., man erhalte einen Wahlschein, wenn man aus beruflichen Grün den, wegen Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Be einträchtigung oder sonstigen Beeinträchtigung seines körper lichen Zustands den Wahlraum nicht oder nur unter unzumut baren Schwierigkeiten aufsuchen könne.
Angesichts der Tatsache, dass wir bei der letzten Landtags wahl 570 000 Briefwähler hatten, war es den zuständigen Be hörden schlichtweg unmöglich, alle 570 000 Glaubhaftma chungen zu überprüfen. Deshalb ist es außerordentlich sinn voll, dass dies abgeschafft wird.
Herr Innenminister, ein kleiner Kritikpunkt: Im ersten Gesetz entwurf war entgegen der Empfehlung der kommunalen Lan desverbände nicht beinhaltet, dass jemand in den Wahlvor stand berufen werden kann, wenn er außerhalb des Wahlbe zirks wohnt. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geändert. Künftig können auch bei Landtagswahlen städtisch Bedienstete ungeachtet der Lage ihres Hauptwohnsitzes in die Wahlvorstände berufen werden. Diese Änderung geschah auf Druck der kommunalen Landesverbände, denen wir sehr dan ken.
Insgesamt stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin natürlich sehr froh darüber, dass ich zu diesem spannenden und emotionsgeladenen Thema heute Nachmittag reden darf.
Frau Kollegin Bormann hat freundlicherweise den Inhalt des Gesetzentwurfs erläutert und die Begründung im Wesentli chen wiedergegeben. Wir haben in der ersten Lesung auf ei ne Aussprache verzichtet und im Innenausschuss etwa zwei einhalb bis drei Minuten heiß diskutiert, ehe dann einstimmig die Beschlussempfehlung an das Plenum erging, diesem Ge setzentwurf zuzustimmen.
Daran werden wir uns auch halten.
So weit, so gut, könnte man sagen. – Lieber Kollege Hagen Kluck, ich habe noch nicht gesagt, dass ich zum Ende kom me.
Deshalb war Ihre Reaktion etwas verfrüht.
Ich will noch zwei, drei Punkte ansprechen, weil ich diesen Gesetzentwurf natürlich mit einem Praktiker besprochen ha be. Es kann sein, dass das Gesetz, wie es der Innenminister in der Sitzung des Innenausschusses gesagt hat, zu einem Büro kratieabbau führt. Das ist auch gut so. Andererseits kann es natürlich sein, dass dieses Gesetz von Personen ausgenutzt wird, die nicht unbedingt ein großes Interesse daran haben, in einem Melderegister zu erscheinen. Deshalb muss man sich darüber im Klaren sein, dass dadurch die Zahl der Personen zunehmen wird, die sich nicht dort aufhalten, wo sie gemel det sind, bzw. die sich irgendwo aufhalten, wo sie nicht ge meldet sind. Herr Kollege Kluck, wenn Sie diesen Satz nach her aus dem Stegreif wiederholen, spendiere ich Ihnen etwas.
Ich sage das, weil er so ungläubig schaut. Er war von die sem Satz völlig fasziniert. Das habe ich ihm angesehen.
Die Fristen beziehen sich – übrigens nach dem Wortlaut des Gesetzes – auf den Aufenthalt in ein und derselben Wohnung.
Diese Fristen werden ausgeweitet. Das bedeutet natürlich auch, dass mehrere nicht meldepflichtige Kurzaufenthalte an einandergereiht einen sehr großen Zeitraum ergeben, wenn der Betroffene kurz vor Ablauf dieser Frist, die jetzt verlän gert wurde, den Wohnort wechselt. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Ich sage das nur deshalb, Herr Innenminister, damit wir die Situation und die Praxis dann auch beobachten.
Der Bürokratieabbau ist mein letzter Punkt. Um es noch ein mal klarzumachen: Seit Längerem ist die Rechtslage so, dass man sich nicht mehr abmelden muss, wenn man wegzieht. Das hat in der Praxis allerdings zu einem höheren Arbeitsaufwand in den Meldebehörden geführt. Denn wir stellen fest, dass die Auswertung von Daten aus den Rückmeldungen oftmals Da tendifferenzen offenbart.
Herr Kluck, Sie schauen mich schon wieder an. Ich erkläre es Ihnen:
Es kann vorkommen, dass in einer Rückmeldung als Famili enstand „ledig“ angegeben wird, während am früheren Wohn ort – das muss abgeglichen werden – „geschieden“ vermerkt ist.
Herr Kluck, das meine ich jetzt sehr ernsthaft. – Das führt in der Praxis zu einem höheren Arbeitsaufwand. Herr Minis ter, dies nur einmal als Beispiel dafür, dass Bürokratieabbau in der Theorie nicht immer auch heißt, dass in der Praxis ein Bürokratieabbau stattfindet.
Ich habe es erwähnt: Wir werden dem Gesetzentwurf insge samt zustimmen mit der Bitte, sorgfältig zu beobachten, wie das Ganze in der Praxis abläuft.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Wir hatten heute in unseren Postfä chern eine wunderbare Broschüre, und zwar „Statistik aktu ell“, herausgegeben vom Statistischen Landesamt. Damit wä re eigentlich fast alles gesagt. Kompliment auch für den In halt und die Aufmachung.
Ein paar Punkte möchte ich trotzdem noch erwähnen. Zu nächst einmal: Wir hoffen, dass das Gesetz, über das wir heu te in erster Lesung debattieren, nicht zu spät kommt. Ich hat te im Oktober des letzten Jahres einen parlamentarischen An trag gestellt, und ich darf aus der Stellungnahme des Finanz ministeriums zu diesem Antrag zitieren. Man sieht die Not wendigkeit, dass das alles flott gehen muss. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme:
Diese Erhebungsstellen müssen aus heutiger Sicht zum 1. November 2010 eingerichtet sein, damit sie die vorbe reitenden Arbeiten vor dem Zensusstichtag (9. Mai 2011) abschließen können.
Weiter:
Die Planungen sehen deshalb die Einbringung des Ge setzentwurfes im Landtag im ersten Quartal 2010 vor.
Ich glaube, das erste Quartal ist bereits vorüber, sodass zu hof fen ist, dass die Kommunen, die jetzt Erhebungsstellen ein richten, das Gesetz noch rechtzeitig und schnell umsetzen können.
Über die Notwendigkeit eines Zensus brauche ich nicht zu re den. Das war im Jahr 2009 noch ein gemeinsames Gesetz der Großen Koalition. Wir sind der Auffassung, dass die Erhebun gen benötigt werden, um die Zukunft gestalten zu können.
Was die Erhebungsstellen anbelangt, hieß es ursprünglich ein mal, dass es auch kleinere Kommunen hätten sein können. Seinerzeit ging man von 20 000 Einwohnern aus. Bereits da mals in der erwähnten Stellungnahme war und auch jetzt im Gesetzentwurf ist von Gemeinden ab 30 000 Einwohnern die Rede. Das ist richtig so. Denn in den kleineren Städten und Gemeinden wären solche Erhebungsstellen, an die sehr hohe Anforderungen gestellt werden, aufgrund der sächlichen und personellen Ausstattung wohl nicht machbar gewesen.
Wir begrüßen auch, dass räumliche, organisatorische und per sonelle Trennungen von der üblichen Verwaltung vorgesehen
sind. Das ist im Gesetz sehr detailliert ausgeführt. So hoffen auch wir, dass mit solchen Maßnahmen eine rechtsstaatliche Umsetzung des Zensusgesetzes 2011 gewährleistet ist.
Ich komme jetzt zum Hauptpunkt aus unserer Sicht, nämlich zu den Kosten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Herr Staatssekretär Dr. Scheffold hat ausgeführt, dass auf BadenWürttemberg insgesamt 80 Millionen € zukommen werden. Die Städte und Gemeinden erhalten 29,5 Millionen €. Das ist ein Verhandlungsergebnis, das mit den kommunalen Landes verbänden erzielt wurde. Ich gehe davon aus, dass dies von den kommunalen Landesverbänden gut verhandelt worden ist. Übrigens geht man bundesweit davon aus – damit man diese Zahlen wieder einmal hört –, dass dieser Zensus Bund und Länder 527 Millionen € kosten wird, also mehr als eine hal be Milliarde Euro.
Ich habe es erwähnt: Die Kommunen in Baden-Württemberg sollen 29,5 Millionen € erhalten. Dabei handelt es sich nur um diejenigen Kommunen, meine sehr verehrten Damen und Her ren, die Standorte von Erhebungsstellen werden. Die übrigen Kommunen gehen leer aus.
Bereits im Oktober habe ich nachgefragt, wie man sich dies vorstellt. Als Antwort hat man mir gegeben:
Nach den Regelungen des Gesetzes zur Vorbereitung ei nes registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäu de- und Wohnungszählung 2011... gehören die jeweils nach Landesrecht für das Meldewesen, für die Grundsteu er, für die Führung der Grundbücher und für die Führung der Liegenschaftskataster zuständigen Stellen sowie die Finanzbehörden und Versorgungs- und Entsorgungsbe triebe zu den auskunftspflichtigen Stellen, die zur Über mittlung von Daten zum Aufbau des Anschriften- und Ge bäuderegisters verpflichtet sind.
Dafür erhalten die Kommunen durch die Übermittlung der Datensätze – die meisten brauchen dazu noch die Rechenzen tren – keinen Ausgleich. Das heißt, wir haben hier verschie dene Seiten: Diejenigen Kommunen, die Erhebungsstellen werden, erhalten Geld. Die anderen Kommunen, auf die auf grund des Zensusgesetzes 2011 aber auch Mehrbelastungen zukommen, sollen nichts erhalten. Ich bin der Auffassung, dies sollte man im zuständigen Ausschuss etwas intensiver disku tieren.
Diskutiert werden muss auch, dass bei den Erhebungsstellen überhaupt nicht gesagt werden kann, welche Kosten letztend lich tatsächlich anfallen. So haben sich Städtetag und Gemein detag – zu Recht, wie ich meine – vorbehalten, dass diese Kos ten nach der Durchführung des Zensus 2011 überprüft wer den sollen, weil man heute keine Ahnung hat, was sie tatsäch lich kostet. Denn das ist der erste Zensus, der in dieser Art und Weise durchgeführt wird, also nicht als komplette Volksbefra gung, sondern als kleine Volksbefragung, wenn ich das so nen nen darf.
Insgesamt signalisieren wir, dass wir dem Gesetz wohlwol lend gegenüberstehen – allerdings mit diesen Fragen, die sich noch auftun und auf die wir gern eine Antwort hätten.
Herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass die Schulden, die Aulendorf angehäuft hat, nicht in einem einzigen Haushaltsjahr entstanden sind, sondern dass sich das über Jahre hinweg entwickelt hat. Weil Sie gerade über die Aufsicht sprachen, meine konkrete Frage: Wurden die jeweiligen Haushaltssatzungen und Haushaltspläne von der zuständigen Kommunalaufsicht, von der Rechtsaufsicht genehmigt?
Dann die nächste Frage: Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Rechtsaufsicht?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe im Leben gelernt, dass ich dann, wenn ich von anderen etwas einfordere, zunächst einmal selbst Vorbild sein muss, dass ich selbst vorleben muss, was ich von anderen erwarte.
Wenn ich also als Staat starke Bürger und Zivilcourage einfordere, muss ich zunächst einmal vorleben, dass auch ich ein starker Staat bin. Meine Damen und Herren, wenn ich mich in die Rolle eines Bürgers, der kein Politiker ist, versetze und die Vorgänge der vergangenen Tage in Nordrhein-Westfalen noch einmal Revue passieren lasse, dann muss ich sehr stark daran zweifeln, dass der Bürger in dieser Republik ernsthaft denkt, dass wir ein starker Staat sind.
Schläge, Schüsse und eine Granate in Nordrhein-Westfalen, eskalierte Gewalt zwischen verfeindeten Hells Angels und Bandidos. Ich zitiere aus „Spiegel Online“ vom 2. November 2009:
Die jüngste Attacke zeigt, wie organisiert die Rocker vorgehen und wie hilflos die Polizei bisweilen zusehen muss.
Es kam zu einer Auseinandersetzung. Die Polizei kam dazu. Nach 22 Uhr sammelten sich die Hells Angels und schlugen die Attacke ihrer Rivalen zurück. Ich zitiere weiter:
Offenbar sind sie im Gegensatz zu der überrascht wirkenden Polizei bestens vorbereitet. Beamte werden später berichten, dass die Rocker auf der L 60 kurzzeitig sogar Straßensperren errichtet und nur eigene Autos durchgelassen hätten.
Dann stehen sich in der Charlottenstraße etwa 60 Angels, 60 Bandidos und 30 Uniformierte gegenüber – mehr kann die örtliche Polizei in diesem Moment wohl nicht aufbieten. Die Streifenbeamten bleiben im Hintergrund. „Mir hat ein Rocker direkt ins Gesicht gesagt: ,Haltet euch da raus‘“, erinnert sich ein junger Kommissar im Gespräch mit Spiegel Online. „Und das haben wir auch so gemacht.“
Wenn wir uns mit diesem Thema befassen und von solchen Vorkommnissen lesen, dann muss ich sagen: Was in diesem Artikel steht, kann nicht unbedingt dazu führen, dass ein Bürger sagt: Bei Vorkommnissen, bei denen der Staat versagt, soll ich den Helden spielen. Ich will es drastischer formulieren: Hier fand überhaupt kein Staat statt, und das ist beängstigend.
Lassen Sie mich zu Baden-Württemberg zurückkommen. Ich bin der Auffassung – Herr Kollege Gall hat es bereits beschrieben –, dass sich der Staat oftmals nicht als starker Staat präsentiert.
Herr Innenminister, wir stellen gerade im kommunalen Bereich verstärkt fest, das nicht nur Bürger, sondern auch Gemeinderäte, dass auch Bürgermeister nicht mehr an den star ken Staat glauben. Sie sind davon überzeugt, dass die Polizei aufgrund ihrer Personalausstattung nicht mehr in der Lage ist, vor Ort ihre Aufgaben zu erfüllen. Herr Innenminister, ich nenne ein Beispiel aus dem Landkreis, in dem sich auch Ihr Wahlkreis befindet. Von diesen 32 Kommunen haben inzwischen neun Kommunen einen kommunalen Sicherheitsdienst eingerichtet.
Ich spreche jetzt nicht von Großstädten, sondern von Kommunen mit 10 000, 12 000 oder 14 000 Einwohnern. Sie haben vorhin gesagt, Ihrer Meinung nach beziehe sich das nicht auf die Sicherheit im öffentlichen Raum. Das ist jedoch falsch. In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 14/4113 haben Sie selbst geschrieben:
Anlass für die Beauftragung privater Sicherheitsdienste in diesen Gemeinden waren insbesondere Sachbeschädigungen und Ordnungsstörungen vor allem in den Sommermonaten an Baggerseen und an öffentlichen Plätzen.
Dies bezog sich also nicht auf Veranstaltungen, sondern auf die Situation insgesamt.
Wenn Sie die Bürgermeisterkollegen vor Ort, die Sie alle persönlich kennen, nach der Ursache fragen, dann sagen Ihnen
diese Kollegen: Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei ist gesunken und damit ganz empfindlich auch das Sicherheitsempfinden.
Bevor wir also hehre Appelle an die Bürger richten, Zivilcourage zu zeigen, müssen wir zunächst einmal dafür sorgen, dass in Baden-Württemberg die eigenen Hausaufgaben gemacht werden. Herr Innenminister, ich kann Ihnen von vielen Beispielen aus meiner täglichen Praxis berichten, bei denen Bürger bereits resigniert haben. Wenn sich Bürger im Rathaus beschweren, weil nachts wieder einmal gegrölt wurde, weil Unruhe herrschte und Ähnliches, und diesen Menschen gesagt wird: „Das ist Aufgabe der Polizei, rufen Sie bei der Polizei an“, dann bekommt man oft die Antwort: „Das hat doch keinen Wert.“
Das ist die Realität. Herr Innenminister, Sie können hier noch so viele Statistiken anführen. Sie kommen nicht daran vorbei, dass das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger vor Ort stark zurückgegangen ist.
Wir müssen dafür Sorge tragen – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, dass unsere Bürger die Polizei auf der Straße wieder sehen, und da sind Sie, Herr Innenminister, zu allervorderst gefragt. Sorgen Sie dafür, dass unsere Polizei personell wieder so ausgestattet wird, dass unsere Bürgerinnen und Bürger wieder Vertrauen gewinnen! Sorgen Sie dafür, dass auf diese Weise das Sicherheitsgefühl der Bürger wieder so wird, dass man den Staat auch als Vorbild erkennen und respektieren kann! Wenn dieses Vertrauen in die Polizei wieder da ist, dann sind – dieser Auffassung bin ich – Bürgerinnen und Bürger wieder verstärkt bereit, wieder Solidarität und Zivilcourage zu zeigen.
Ganz zum Schluss ein altes Sprichwort: Ein starker Vater gibt keinen Rat, er gibt das Vorbild.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums aufschlägt
und unter „Städtebauliche Erneuerung“ nachschaut, wird man Folgendes lesen – ich zitiere –:
Land und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Erneuerung eine Schwerpunktaufgabe. … Die baden-würt tembergische Stadterneuerungspolitik hat weithin beachtete Erfolge aufzuweisen.
So weit, so gut. Nur, meine Damen, meine Herren, die aktuelle Realität sieht anders aus. Für Ortskernsanierungen, für städtebauliche Erneuerungen bekommen Städte und Gemeinden vom Land zwar Auszahlungsbescheide, aber kein Geld. Die Briefe der Regierungspräsidien an die Kommunen sehen wie folgt aus – ich zitiere aus einem aktuellen Brief vom 20. Oktober –:
Wir erkennen Ihnen deshalb mit diesem Auszahlungsbescheid die zuwendungsfähigen Kosten und den Auszahlungsbedarf an, setzen aber den Auszahlungsbetrag zunächst auf 0,00 €.
Meine Damen, meine Herren, das ist nicht nachvollziehbar und ist unverständlich. Denn was heißt das für die betroffenen Kommunen? Die Kommunen, die im Landessanierungsprogramm sind, haben darauf vertraut, dass das Land zu seiner Zahlungsverpflichtung steht. Die Kommunen müssen jetzt über den eigenen Anteil hinaus den Anteil – den bereits bewilligten Zuschuss – des Landes zwischenfinanzieren; denn die Handwerker und die anderen Unternehmer müssen ja bezahlt werden. Das alles geschieht zusätzlich noch vor dem Hintergrund des Konjunkturpakets II.
Dieses Zurückhalten von Landesmitteln bedeutet dann aber auch, dass die Kommunen an anderer Stelle sparen müssen, und dies in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Beim Landessanierungsprogramm, Herr Wirtschaftsminister, wird von Ihnen immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass jeder Euro Förderung 7 bis 8 €, meinetwegen auch 9 € weitere Investitionen auslöse. Bisher war das also ein Programm, das Arbeitsplätze gesichert und dem Mittelstand und dem Handwerk wichtige Impulse gegeben hat. Deshalb ist das, was jetzt geschieht, kontraproduktiv, kommunalfeindlich und wirtschaftsfeindlich.
Schätzungen gehen davon aus, dass bis jetzt – im Jahr 2009 – vom Land 30 Millionen € zurückgehalten werden und dass sich diese Summe bis zum Ende des Jahres 2009 auf 80 oder vielleicht noch mehr Millionen € belaufen wird. Das ist Geld, das den Kommunen fehlt. Bislang konnte noch niemand so richtig erklären, weshalb das so ist. Man hat gehört, das Geld sei noch da. Aber warum es dann nicht ausgezahlt wird, kann man nicht nachvollziehen. Gibt es vielleicht Abstimmungsprobleme zwischen einzelnen Ministerien? Wir möchten dies alles wissen.
Es liegt vieles im Nebulösen. Deshalb erwarten wir eine klare Aussage zu folgenden Fragen: Was unternimmt die Landesregierung, damit die im Jahr 2009 anerkannten Auszahlungsbeträge unverzüglich auch ausgezahlt werden, und mit welchen Schwierigkeiten müssen die Kommunen im Jahr 2010 rechnen?
Oder anders gefragt: Kann die Landesregierung garantieren, dass die Mittel für 2009 noch vor dem 31. Dezember 2009 abfließen werden, und können sich die Kommunen im Jahr 2010 darauf verlassen, dass das Land die festgesetzten Auszahlungsbeträge auszahlen wird?
Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie sprechen von aktuell 40 Millionen €. Das sind 10 Millionen € mehr, als ich vorhin behauptet habe.
Das wollte ich ja auch wissen. Wir haben heute den 4. November – es geht um festgesetzte Auszahlungsbeträge –, wir haben also noch zwei Monate im Jahr 2009 vor uns. Der Gemeindetag schätzt, dass es bis zum 31. Dezember 80 Millionen € sein könnten. Das ist durchaus denkbar. Was geschieht dann? Sie haben gesagt, dass die 10 Millionen € über die 30 Millionen € hinaus, die Sie heute freigegeben haben, zum 31. Dezember 2009 garantiert wären. Was passiert, wenn es bis zum Ende des Jahres tatsächlich 80 Millionen € werden?
Das ist die eine Frage, die ich vorhin schon gestellt hatte, die aber noch immer nicht beantwortet wurde: Können Sie garantieren, dass im Jahr 2010 nicht das Gleiche wie jetzt geschehen wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten uns in der ersten Lesung noch offengehalten, ob wir dem Gesetzentwurf zustimmen, und haben darauf verwiesen, dass wir im Innenausschuss noch einige Fragen beantwortet haben wollten. Die Beantwortung der Fragen war jedoch enttäuschend und frustrierend. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Meine Damen, meine Herren, intergenerative Gerechtigkeit bedeutet, dass jede Generation das erwirtschaften und bezah
len soll, was sie verbraucht. Damit sind wir einverstanden; das ist auch unsere Auffassung.
Nun zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Groh. In der Bundesrepublik Deutschland lag die Pro-Kopf-Verschuldung am Ende des Jahres 2008 – Quelle: Statistisches Bundesamt – bei 18 543 €.
Davon entfallen auf den Bund 11 651 €, auf die Länder 5 866 € und auf die Kommunen gerade einmal 1 026 €. Das bedeutet, dass die Kommunen gerade einmal für gut 5 % aller Schulden verantwortlich sind, Bund und Länder für knapp 95 %. Wenn sich also überhaupt jemand in dieser Republik in der Vergangenheit intergenerativ gerecht verhalten hat, dann waren es die Kommunen, meine Damen, meine Herren.
Deshalb drängt sich die entscheidende Frage auf: Wenn die Doppik doch so gut ist, warum führen Bund und Land die Doppik dann nicht ein?
Die Regierung und auch Sie reden sich mit dem Argument heraus, die bundesgesetzlichen Grundlagen würden fehlen. Ich frage einmal umgekehrt: Welche Initiativen haben Sie ergriffen, damit bundesgesetzliche Regelungen getroffen werden, damit die Länder letztlich die Doppik einführen? Sie haben überhaupt keine Initiativen ergriffen. Der Bund wiederum – da liegen Sie völlig falsch, Herr Groh – hat im Oktober 2008 über das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, man werde die Doppik nicht einführen. Vielmehr favorisiere man die erweiterte Kameralistik und werde diese umsetzen.
Fazit: Weder bezogen auf den Bundeshaushalt noch bezogen auf den Landeshaushalt ist absehbar oder ersichtlich, dass die Doppik eingeführt werden soll. Deshalb verwundert es sehr, dass ausgerechnet die Kommunen, die sich in der Vergangenheit intergenerativ am gerechtesten verhalten haben, in diesem Zusammenhang verpflichtet werden sollen, eine Vorreiterrolle einzunehmen. An dieser Stelle erinnert man sich an die sieben Schwaben: Hannemann, geh du voran! Die Kommunen sollen das alles machen.
Umgekehrt wäre es anständig gewesen, wenn Bund und Land den Kommunen gezeigt hätten, wie die Doppik funktioniert. Dann hätten wir das auch gern eingeführt und mitgetragen.
Herr Groh, die kaufmännische Buchführung eignet sich nicht uneingeschränkt für den Staat. Ein Wirtschaftsunternehmen können Sie auch nicht mit dem Staat vergleichen. Ein Unternehmer muss Gewinne erzielen, und eine Verwaltung muss politische Vorgaben umsetzen und gesetzliche Aufträge erfül
len. Es ist keine Frage, dass dies wirtschaftlich vertretbar erfolgen muss.
Ich behaupte, dass wir dafür keine Doppik brauchen.
Zum nächsten Punkt, den wir im Innenausschuss angesprochen haben. Herr Groh, mit der Doppik landet kein Cent mehr in den kommunalen Kassen. Im Gegenteil, die Kommunen müssen erst einmal investieren. Dabei hat sich für uns die Frage gestellt, was das eigentlich kostet. Darauf haben wir die Antwort bekommen: In Bruchsal kostet das 5 € pro Einwohner. Herr Professor Notheis ist anwesend. In der „Heilbronner Stimme“ haben wir gelesen: 13 € pro Einwohner. In Nürnberg sind angeblich Umsetzungskosten in Höhe von 26 € pro Einwohner angefallen.
Wenn ich jetzt einmal rechne, dann heißt das: Wenn die Angaben für Bruchsal stimmen, dann würde die Umsetzung in Baden-Württemberg insgesamt 54 Millionen € kosten. Wenn die Angaben für Nürnberg stimmen, dann würde dies 280 Millionen € für Baden-Württemberg bedeuten. Das heißt, man legt uns einen Gesetzentwurf vor, ohne die geringste Ahnung zu haben, was es die Kommunen tatsächlich kostet. Meine Damen und Herren, das halten wir für unseriös.
Ich glaube zwar nicht, dass uns das weiterbringt, aber ich gestatte sie trotzdem.
Nein.
Klare Antwort, Herr Kollege Kluck: Nein.
Letztlich gibt es noch ein Problem, meine Damen und meine Herren, beim Thema Konnexität. Bayern hat den Kommunen ein Wahlrecht gegeben, an der Kameralistik festzuhalten oder aber die Doppik einzuführen. Dies geschah auch vor dem Hin
tergrund, dass bei einer zwangsweisen Verpflichtung zur Einführung der Doppik in Bayern offensichtlich das Konnexitätsprinzip gegolten hätte. Ich habe im Innenausschuss danach gefragt. Was hat man mir als Antwort gegeben? Bayern hat ein anderes Konnexitätsprinzip. In Baden-Württemberg gilt dies im vorliegenden Fall nicht. Diese Antwort ist völlig unbefriedigend – jetzt komme ich auf einen anderen Punkt zu sprechen –, weil Bayern offensichtlich ein besseres Konnexitätsprinzip hat als wir in Baden-Württemberg und in Bayern in diesem Fall das Konnexitätsprinzip greifen würde.
Im ersten Fall, in dem es ernst wird, meine Damen und meine Herren, lässt das Land im Zusammenhang mit der Konnexität die Kommunen im Stich.
Meine Damen, meine Herren, wir Sozialdemokraten stehen mehrheitlich auf dem Standpunkt, dass die öffentlichen Aufgaben mit dem kameralistischen System zielgenau gesteuert und erledigt werden können. Es hätte ohne Weiteres die Möglichkeit bestanden, das bisherige System beizubehalten und durch einfaches materielles Recht zu verbessern. Insbesondere bildet die Kameralistik die demokratischen Prozesse ab. Sie bietet natürlich auch die Möglichkeit, implementierte Kosten- und Leistungsrechnungen aufzustellen. Es ist jeder Kommune bereits bisher unbenommen, Abschreibungen in den Haushalt aufzunehmen und diese Abschreibungen durch politische Entscheidungen auch zu erwirtschaften. Das kann jede Kommune bereits nach dem derzeitigen System.
Eine moderne, transparente und effiziente Verwaltung bleibt das Ziel unserer Fraktion. Dazu hätte es aber keines sogenannten Reformwerks bedurft, das die Kommunen bei seiner Einführung zig Millionen Euro kosten wird, ohne dass ein einziger Cent mehr in den kommunalen Kassen landet. Wir lehnen das Gesetz daher ab.
Herr Minister, wenn in den Landkreisen die Doppik gilt, dann müssen die Landkreise natürlich auch die nötigen Ressourcen erwirtschaften. Das heißt, sie brauchen mehr Einnahmen oder müssen weniger Ausgaben tätigen.
Deshalb wurde in der Tat zu Beginn der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Kreise das über eine erhöhte Kreisumlage holen.
Das haben Sie jetzt quasi abgestritten. Könnten Sie uns hier definitiv fürs Protokoll mitteilen, wo Ihrer Ansicht nach die Kreise die Mittel zur Deckung dieses Mehrbedarfs herholen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte gedacht – wir alle hatten das eigentlich gedacht –, dass diese Regierungsbefragung dazu dienen soll, die Debattenkultur zu beleben. Herr Minister, was Sie in Ihren einführenden Worten hier gebracht haben, das war nicht sehr belebend. Das habe ich alles schon heute Morgen um 6:45 Uhr in der Zeitung gelesen. So viel vorweg.
Wir begrüßen natürlich, dass das Zukunftsinvestitionsgesetz, was die Umsetzung anbelangt, langsam in die Gänge kommt. Die Kommunen stehen bereit. Wir warten darauf, dass eine konfliktfreie und unbürokratische Umsetzung erfolgt, wie die „Heilbronner Stimme“ heute auch sagt, dass das Geld schnell fließt. Es sind allerdings noch viele Fragen offen. Ich hätte erwartet, Herr Minister, dass Sie eingangs etwas auf diese Fragen eingehen, die in den Veranstaltungen mit den Kommunen bereits gestellt worden sind.
Thema „Zusätzlichkeit“: Ausschlaggebend ist die Summe der Investitionsausgaben von 2009 bis 2011 gegenüber dem Zeitraum von 2005 bis 2008. Was geschieht eigentlich bei den Kommunen, die infolge wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen gar nicht in der Lage sind, entsprechende Zuführungsraten zum Vermögenshaushalt zu erwirtschaften, und womöglich einen neuen Nachtragshaushalt verabschieden müssen, wenn sie sich gesetzestreu verhalten?
Und was geschieht, wenn bei der nächsten Steuerschätzung im Mai 2009 weitere Einbrüche zu verzeichnen sind? Solche Fragen wurden gestellt. Im Hinblick auf die „Zusätzlichkeit“ ist von den Kommunen, die bereits ihren Haushalt verabschie
det haben, ein Nachtragshaushalt zu erlassen, soweit die zusätzlichen Investitionen – ich zitiere die Richtlinie Nummer 6 – „aufgrund ihrer nachgeordneten Bedeutung nicht als außer- oder überplanmäßige Ausgaben behandelt werden können“. Warum sagt die Regierung nicht einfach: „Wir machen eine Klarstellung, wir überlassen es den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, völlig unbürokratisch alle zusätzlichen Maßnahmen als außer- oder überplanmäßige Ausgaben festzulegen“? Wenn keine Klarstellung erfolgt, befürchten wir, dass dies bei den nächsten Prüfungen durch die GPA zulasten der Kommunen gehen wird. Wie beurteilen Sie dies?
Ich komme zum letzten Thema, zur Anmeldung der Maßnahmen. Es gibt jetzt ein Antragsverfahren. Wir waren ja zunächst von etwas ganz anderem ausgegangen. Die Anmeldung der Maßnahmen muss bis zum 20. April bei den Regierungspräsidien erfolgen. Das ist ein sehr kurzer Zeitraum, zumal die Antragsformulare noch gar nicht bei den Kommunen sind. Frage: Muss bis dahin etwa ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden? Das geht ja gar nicht. Oder reichen der politische Wille des Gemeinderats und ein einfacher Beschluss aus? Die Kommunen müssen die Förderkriterien erfüllen, dann erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch das Regierungspräsidium. Gibt es hier einheitliche Richtlinien bei den RPs? Ist das notwendige Personal vorhanden, um die Anträge zeitnah zu bearbeiten?
Ist gewährleistet, dass die Anträge in den Behörden tatsächlich unbürokratisch erledigt werden und damit auch der politische Wille in den Kommunen umgesetzt wird? Und die entscheidende Frage: Wann fließt das Geld?
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel dieser Reform soll ein leis tungsfähiges, ein zukunftssicheres kommunales Haushalts- und Rechnungswesen sein. Durch die Umstellung des Rechnungswesens von Kameralistik auf Doppik soll neben den reinen Zahlungsflüssen auch der Ressourcenverbrauch von kommunalem Vermögen sichtbar werden.
Das hehre Wort von der „Generationengerechtigkeit“ macht die Runde. Wir haben es jetzt vom Herrn Innenminister gehört, auch vom Kollegen Herrmann: Es geht um intergenerative Gerechtigkeit. Jede Generation soll das vollständig bezahlen, was sie auch verbraucht hat. Das ist absolut richtig. Dazu steht unsere Fraktion ohne Wenn und Aber.
Obwohl der Reformprozess hier in Baden-Württemberg bis zum Beginn der Neunzigerjahre zurückreicht, tun sich noch immer viele unbeantwortete Fragen auf. Stichwort „Intergenerative Gerechtigkeit“: Hier stellt sich die Frage, wer sich in der Vergangenheit diesem Anspruch am meisten verschrieben hat. Die öffentliche Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen betrug zum 31. Dezember 2007 1,6 Billionen €. Der Anteil des Bundes daran betrug 62 %, der Anteil der Länder 31 % und der Anteil der Kommunen gerade einmal 7 %.
Wenn sich jemand in der Vergangenheit also intergenerativ gerecht verhalten hat,
wenn sich jemand so verhalten hat, dass jede Generation das bezahlen soll, was sie auch verzehrt, dann waren dies mit weitem Vorsprung die Kommunen, gerade auch hier in BadenWürttemberg.
Deshalb stellt sich eine weitere zentrale Frage: Wenn die Doppik doch so gut sein soll, warum wollen dann ausgerechnet
Bund und Länder ihre Haushalte zukünftig nicht nach doppischen, sondern nach kameralistischen Grundsätzen führen?
Ausgerechnet die, die für 93 % der intergenerativen Ungerechtigkeit verantwortlich sind, könnten doch hier – nein, sie sollten – mit gutem Beispiel vorangehen. Im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom Oktober 2008 wurde anerkannt, dass der tatsächliche Ressourcenverbrauch besser in den Haushalten abgebildet werden soll. Dennoch werde man auf eine modernisierte Variante der Kameralistik bauen. Diese sei – ich zitiere –
die adäquate Antwort auf die Frage, wie der identifizierte Reformbedarf mit vertretbarem finanziellen, organisatorischen und technischen Aufwand bewältigt werden kann.
So der Bund im Jahr 2008.
Hier im Land stellt sich dann natürlich die Frage nach den Erfahrungen mit den sogenannten Neuen Steuerungsinstrumenten der Landesregierung.
Meine Damen, meine Herren, rund 350 Millionen € wurden hier in den Sand gesetzt.
Die schöne neue, angeblich moderne Zeit in der öffentlichen Verwaltung hat sich als Geldverbrennung herausgestellt. Ich zitiere den SWR vom 13. Juli 2007:
Die millionenschwere Einführung betriebswirtschaftlicher Methoden in der baden-württembergischen Verwaltung ist gescheitert. Die 1 200 Dienststellen im Land mit ihren 110 000 Beschäftigten sollten effizienter werden und vor allem sparsamer haushalten. Das Vorbild waren Methoden aus der freien Wirtschaft.
Dieses Vorhaben ist gescheitert, und da darf es erlaubt sein, wenn man dieses Thema diskutiert, als Kommunaler sehr, sehr nachdenklich zu werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Kaufmännische Buchführung eignet sich auch nicht uneingeschränkt für den Staat. Ein Unternehmer muss Gewinne erzielen, und eine Verwaltung muss politische Ziele umsetzen, gesetzliche Aufträge erfüllen. Es ist überhaupt keine Frage, dass dies natürlich wirtschaftlich und effizient erfolgen muss.
Kindergartenbeiträge werden aber auch mit der Doppik nicht kostendeckend sein. Eine Stadtbibliothek, ein Schwimmbad, eine öffentliche Sporthalle – fast alle Freiwilligkeitsleistungen
werden unabhängig von dem Haushaltsrecht, das ich anwende, immer defizitär sein.
Denn es sind kommunalpolitische Entscheidungen, und alle Frauen und Männer, die in den letzten Jahrzehnten hier in Baden-Württemberg in der Kommunalpolitik in Kreistagen, in Gemeinderäten und in Ortschaftsräten ehrenamtlich engagiert waren, haben auch ohne Doppik eine hervorragende Arbeit geleistet, meine Damen und Herren.
Zu den Kosten: Die „Heilbronner Stimme“ spricht in ihrer Ausgabe vom 18. Februar 2007 von landesweiten Umstellungskosten in Höhe von 130 Millionen €, 13 € pro Einwohner. Schauen Sie sich einmal Nürnberg an, wo es wesentlich teurer war. Darüber werden wir im Ausschuss diskutieren müssen. Unwillkürlich fällt einem hierzu das Konnexitätsprinzip ein. Die Landesregierung hat es sich bisher sehr einfach gemacht – auch wenn Sie den Kopf schütteln, Herr Kollege Herrmann – und einfach behauptet, das Konnexitätsprinzip würde hier nicht greifen. Das bezweifeln wir, und im Innenausschuss – das darf ich Ihnen heute schon ankündigen – werden wir uns gerade mit diesem Thema sehr intensiv auseinandersetzen.
Zum Thema Haushaltsausgleich – die Erhöhung der Gebühren haben Sie angesprochen – noch einen letzten Punkt: die Umlagefinanzierung. Es ist unbestritten: Wenn Landkreise doppisch buchen müssen, werden sie die notwendigen Gelder woanders holen müssen, und das geschieht in aller Regel bei den kreisangehörigen Kommunen. Herr Landrat, Kollege Pauli, ich danke Ihnen, dass Sie mir zunicken. Das geht dann letztendlich über die Erhöhung der Kreisumlage und geschieht somit letztlich wieder auf Kosten der Städte und Gemeinden.
Es gibt also noch viele offene Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Unser Ziel ist eine effektive, eine transparente und eine wirtschaftliche Verwaltung.
Ob allerdings die Doppik wirklich das Allheilmittel und der alleinige Glücksbringer für die baden-württembergischen Kommunen ist, darf ich an dieser Stelle zumindest bezweifeln.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, auf die Kommunen kämen keine zusätzlichen Kos ten zu. Das glauben wir einfach nicht. Es werden Mehrkosten auf uns zukommen.
Die elektronische Beurkundung mit Programmen wie beispielsweise AutiSta ist künftig wesentlich aufwendiger, und unklar ist bis heute, in welcher Form vernetzt wird und in welcher Form die Personenstandsdaten künftig gespeichert werden sollen.
Ob der Wegfall des Familienbuchs eine Entlastung der Standesämter bringt, ist noch abzuwarten. Das Familienbuch war ein durchaus praktisches und durch die Vielzahl der Informationen auch sehr kompaktes Medium, um personenstandsrechtliche Daten zu ermitteln. Vorgänge, die bisher in das Familienbuch eingearbeitet wurden, werden künftig in die Register aufgenommen. Wie hier großer Arbeitsaufwand erspart werden soll, erschließt sich mir zumindest im Augenblick noch nicht.
Die Register sollen zwar elektronisch abrufbar sein, aber bis es so weit ist, dass diese Daten alle elektronisch gespeichert sind, müssen die Standesbeamten erst einmal mit den alten Büchern, den Familienbüchern, und der neuen elektronischen Beurkundung arbeiten. Die tatsächliche elektronische Umsetzung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, und da das Personenstandsgesetz keine Nacherfassungspflicht vorsieht, müssen Folgebeurkundungen und Hinweise in die bisher geführten Personenstandsbücher bzw. die Register eingetragen werden, was zumindest auf absehbare Zeit einen Mehraufwand gegenüber der Fortführung im Familienbuch bedeutet.
Des Weiteren wird durch die neue Zuständigkeit für Nachbeurkundungen von Geburten und Sterbefällen Deutscher im Ausland ein erhöhter Arbeitsaufwand auf die Gemeinden zukommen.
Bei all diesen Punkten, die ich angesprochen habe, stellt sich dann natürlich die Frage: Wer zahlt dies? Wer übernimmt die se Mehrbelastungen, wenn sie denn auf die Kommunen zukommen? Da sind wir der Auffassung: Zunächst muss die Entwicklung abgewartet werden, aber wenn in den Kommunen Mehrkosten festzustellen sind, dann greift das Konnexitätsprinzip. Dieses Konnexitätsprinzip haben wir hier fast schon in einer Feierstunde großartig ins Leben gerufen; jetzt, wo es einmal umgesetzt werden soll, wo es einmal akut wird, lese ich im Gesetzentwurf, es kämen keine Kosten auf uns zu. So einfach kann man es sich nicht machen, meine Damen, meine Herren.
Standesbeamtinnen und Standesbeamte üben eine sehr komplizierte, anspruchsvolle Tätigkeit aus, die durch immer komplexere Gesetze eine hohe fachliche Qualifikation erfordert. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind die Anforderungen an die Bestellung eines Standesbeamten in BadenWürttemberg nicht geregelt. Die Fachverbände schlagen vor,
als Mindestvoraussetzung für einen Standesamtsbezirk müsse das Vorhandensein von mindestens zwei qualifizierten Standesbeamten vorgesehen werden. Dies ist absolut richtig und wird von uns nachhaltig unterstützt.
Die Anforderungen an die Bestellung, die Fortbildung und den Widerruf sollten im Zuge der zu erlassenden Landesverordnung verbindlich geregelt werden.
Ich will die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle bei den Fachverbänden ebenfalls für ihre Arbeit und Unterstützung zu bedanken, insbesondere was die Vorberatung dieses Gesetzentwurfs anbelangt.
Mit § 2 des Gesetzentwurfs wird bestimmt, dass jede Gemeinde einen Standesamtsbezirk bildet. Auch dies wird von uns begrüßt. Allerdings werden die Aufgaben – ich habe es eben schon erwähnt – immer komplexer und komplizierter. Deshalb appellieren wir insbesondere an die kleineren Kommunen, im Wege von freiwilligen Zusammenschlüssen größere Standesamtsbezirke mit Nachbargemeinden zu bilden, um effektiver arbeiten zu können.
Den Vorschlag, dass dies erst ab 10 000 Einwohnern geschehen soll, halten wir für problematisch. Einerseits hat der Fachverband recht, wenn er darauf hinweist, dass hohe qualitative Ansprüche bestehen und größere Einheiten deshalb sicher geeigneter sind. Andererseits schlägt da natürlich auch unser kommunales Herz, denn man muss vor Ort die jeweiligen besonderen Gegebenheiten berücksichtigen, z. B. Anfahrtswege; denn die Standesämter sollen sich ja nah bei den Bürgerinnen und Bürgern befinden. Deshalb sind wir im Augenblick der Auffassung, dass die Zahl von 5 000 Einwohnern die richtige ist.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen: In der Einzelbegründung zu § 4 wird die Möglichkeit der Bestellung sogenannter Traustandesbeamter angesprochen. Allerdings ist für uns inakzeptabel – wenn die Landesregierung dies so vorhätte –, dass dies erst ab 20 000 Einwohnern gelten soll. Denn, meine Damen und Herren, dass in Baden-Württemberg Oberbürgermeister, Bürgermeister und Ortsvorsteher Trauungen durchführen, ist eine gute Tradition. Das sollte beibehalten werden. Ich weiß, wovon ich hier rede. Das ist immer ein Highlight in der ansonsten manchmal sehr schwierigen – –
Auch für Bürgermeister. Ich spreche gerade nicht von den Brautpaaren, sondern von den Bürgermeistern, lieber Kollege Gall.
Insgesamt gibt es im Innenausschuss noch viel Beratungsbedarf, meine Damen, meine Herren. Es muss aber ein Gesetz herauskommen, das den gestiegenen qualitativen Anforderungen an die Standesbeamtinnen und Standesbeamten gerecht wird, und es muss ein Gesetz herauskommen, das nicht zu Mehrbelastungen bei den Kommunen führt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bereits in der Sitzung des Innenausschusses signalisiert, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Die Punkte, die darin enthalten sind, sind natürlich richtig. Dass z. B. Wahlumschläge bei Bürgermeisterwahlen künftig entfallen sollen, ist absolut richtig; diese Regelung kommt zwar ziemlich spät, aber immerhin kommt sie. Die anderen Punkte hat, soweit sie im Gesetz stehen, Kollege Herrmann angesprochen; ich brauche das nicht zu wiederholen.
Aufgrund der Kürze der Redezeit spreche ich nur drei Punkte an, die uns wichtig erscheinen. Das ist zum einen das Thema Sofortvollzug. Wir stellen fest, dass bei Bürgermeisterwahlen immer wieder Anfechtungen erfolgen. Die gewählten Bürgermeister müssen dann mit ihrem Amtsantritt warten, bis ein eventuelles Klageverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. In der Praxis kann das durchaus einmal ein ganzes Jahr dauern. Das bedeutet, dass der gewählte Bürgermeister während dieses
langen Zeitraums kein Stimmrecht im Gemeinderat hat. Das widerspricht jedem demokratischen Selbstverständnis.
Deshalb meinen wir, dass bei offenkundig unbegründeten Wahlanfechtungen ein Sofortvollzug angeordnet werden soll te. Der Gewählte wäre dann ebenfalls zunächst Amtsverweser, hätte allerdings das Stimmrecht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, als gewählter Bürgermeister abwarten zu müssen, bis das Klageverfahren abgeschlossen ist, und in dieser Zeit kein Stimmrecht zu haben.
Ein zweiter Punkt, der uns wichtig erscheint, meine Damen, meine Herren: Gemäß § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist eine Bürgermeisterwahl frühestens drei Monate und spätes tens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Das heißt, die betreffende Kommune muss in einem exakt festgelegten Zeitkorridor von zwei Monaten ihre Bürgermeis terwahlen durchführen. Theoretisch gibt es dann acht oder neun Sonntage, die als Wahltag zur Verfügung stehen. Das hört sich zwar gut an. In der Praxis allerdings sieht das anders aus.
Ich will es an einem einzigen Beispiel einmal deutlich machen. Nehmen wir einmal an, Mitte Oktober nächsten Jahres läuft in einer Gemeinde in Baden-Württemberg die Wahlzeit eines Bürgermeisters ab. Das bedeutet, die Wahl wäre dann zwischen Mitte Juli und Mitte September durchzuführen. Im Kalender stehen in diesem Zeitkorridor tatsächlich acht Sonntage zur Verfügung, allerdings nur theoretisch. Praktisch bestünde für die betreffende Gemeinde nur die Möglichkeit, die Wahlen am 18. oder am 25. Juli durchzuführen. Denn alle anderen theoretisch möglichen Termine fallen in die Ferien; da will ja niemand ernsthaft eine Wahl durchführen. Von acht theoretischen Möglichkeiten bleiben dann zwei übrig. An diesem Beispiel ist deutlich zu erkennen, dass die Zweimonatsfrist viel zu kurz ist. Sie sollte deshalb auf drei Monate verlängert werden, wie dies auch der Wunsch des Städte- und des Gemeindetags ist. Ich kann nicht nachvollziehen, muss ich ehrlich sagen, warum im Innenausschuss gegen diesen Vorschlag Einwendungen erfolgt sind.
Ein dritter Punkt, meine Damen, meine Herren: Bei Kommunalwahlen gibt es deutlich mehr ungültige Stimmen als bei anderen Wahlen. Ich will das am Beispiel Mannheim aufzeigen. Bei der Kommunalwahl in Mannheim gab es 2004 2,5 % ungültige Stimmzettel und 7 % Fehlstimmen; das sind zusammengenommen fast 10 %. Bei anderen Wahlen liegt die Quote in Mannheim nur zwischen 0,5 und 1 %. In ganz BadenWürttemberg ist es ähnlich. Das liegt allerdings nicht an den Wählerinnen und Wählern, sondern das liegt an der Kompliziertheit der Stimmzettel.
Damit komme ich jetzt auch auf Sie, Herr Kollege Herrmann, zu sprechen.
Bisher sind die Stimmzettel als sogenannte Einzelstimmzettel herzustellen. Jeder Wahlvorschlag ist demnach auf einem separaten Blatt aufzuführen, und jeder Wähler erhält somit so viele Einzelstimmzettel oder Blätter, wie zur jeweiligen Wahl Wahlvorschläge eingereicht worden sind. In größeren Städten – das haben Sie zu Recht erwähnt – führt das dazu, dass sich
die Zusammenfassung der Einzelstimmzettel zu einem sogenannten Stimmzettelblock durchgesetzt hat. Dieser Block führt dann allerdings zum Blättern.
Ich zeige es jetzt einmal am Beispiel Mannheim.
Das ist ein Stimmzettelblock aus Mannheim mit acht einzelnen Stimmzetteln. Da der Wähler ja auch panaschieren darf, heißt das: Er kann das alles wieder zurückgeben. Angenommen, er wählt auf acht Listen und gibt diese dann zurück, so bedeutet das zunächst einmal für den Wähler eine recht große Unübersichtlichkeit, und dann vor allem auch für den, der die Stimmen auszählen muss. Denn er muss schauen, ob 48 Stimmen auf diesen Blättern verteilt sind usw. usf. Ob sich das bewährt hat, sei dahingestellt, Herr Kollege Herrmann.
Übrigens habe ich hier etwas Ähnliches wie das, was Sie gezeigt haben, und zwar aus Mannheim. Sie haben Frankfurt erwähnt; ich zeige jetzt einmal ein Beispiel aus Mannheim.
Bei den vorhergehenden Wahlen sah das noch so aus. Jetzt gibt es dies in Blockform. Das, was Sie aus Frankfurt gezeigt haben, Kollege Herrmann, ist kein Einheitsstimmzettel. Denn der würde in Mannheim so aussehen, wie ich es Ihnen hier zeige.
Das ist auch der Vorschlag des Städtetags von Baden-Würt temberg. Dieser Einheitsstimmzettel ist ziemlich übersichtlich.
Da sind auch Nummern drauf, Entschuldigung.
Auf diesen Stimmzetteln sind auch Name, Beruf, Wohnort, Hausnummer usw. angegeben. Wir sowie der Städtetag und der Gemeindetag schlagen vor, diese Form zu nehmen, nur noch den Namen draufzusetzen und einen sogenannten Beizettel beizufügen,
den man dann zu Hause in aller Ruhe betrachten und behalten kann. Dieser Einheitsstimmzettel, meine Damen und Her ren, wäre auch maschinell, elektronisch lesbar – also ein ganz deutlicher Fortschritt.