Karl Rombach

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Minister, für die klaren Äuße rungen Ihres Hauses und Ihrer Person zu diesem Thema.
Ich möchte hier deutlich feststellen, Herr Dr. Murschel: Ich kann schon nachvollziehen, warum gerade Ihre Fraktion das Thema Bildung in diesem Haus immer so überstrapaziert.
Denn aus der Zusammenarbeit im Ausschuss und aus Ihren Äußerungen in persönlichen Gesprächen habe ich immer wie der das Gefühl – beim besten Willen von mir –, dass Ihnen der fachliche Input immer wieder mitgegeben werden muss.
Denn es ist ein Unterschied, ob man über etwas spricht oder ob man von etwas spricht, von dem man eine entsprechende berufliche Erfahrung hat.
Letzteres nehme ich nicht nur für mich in Anspruch, sondern diese Ausgangslage ist Basis meiner Arbeit im Berufsstand, und diese funktioniert nur mit einem entsprechenden fachli chen Know-how, das an der gelebten Praxis ausgerichtet ist. Politik darf sich ohnehin nur an der Wirklichkeit orientieren. Deshalb bitte ich einfach, die Istsituation zu betrachten. Dar auf zielt der Antrag ab, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, in deren Namen ich mich noch einmal herzlich für die Stel lungnahme bedanke.
Es geht darum, wie die Istsituation in Baden-Württemberg ist. Wir dürfen, wenn wir die Bilanz der letzten 30 Jahre ziehen, feststellen, dass, ausgehend vom ehemaligen Landwirtschafts minister Weiser, eine erfolgreiche und zukunftsgerichtete Ag rar- und Strukturpolitik in Baden-Württemberg betrieben und umgesetzt wurde. Wenn man betrachtet, welche Entwicklun gen die Betriebe genommen haben, dann muss man feststel len, dass in unserem Berufsstand natürlich auch ein Verdrän gungswettbewerb stattfindet, und zwar gerade aufgrund der guten Ausgangslage in Baden-Württemberg und der entspre chenden staatlichen Unterstützung und Begleitung, die not wendig ist.
Herr Minister, ich bekräftige das, was Sie zur ersten und zur zweiten Säule ausgeführt haben. Sie sind dabei stärker auf die erste Säule eingegangen. Wichtig für die Zukunft ist, dass wir diese erfolgreiche Politik zunächst bei uns in Baden-Württem berg klar formulieren.
Das ist mehrheitlich der Fall. Dafür danke ich Ihnen. Kunst der Politik ist es, das, was in den letzten 30 Jahren aktiv und maßgeblich auch durch die Verbände und deren Forderungen begleitet wurde, tatsächlich umzusetzen und dabei praktische Erfahrungen aufzugreifen, um dann auch zukunftsfähig zu sein.
Ganz wichtig ist, dass die flächengebundenen Zahlungen der ersten Säule erhalten bleiben – natürlich im Konsens; dafür bin ich immer zu haben, denn das ist einfach notwendig, um in Deutschland politisch erfolgreich zu gestalten und damit auch in Europa das entsprechende Gewicht zu haben.
Zur zweiten Säule: Ganz wichtig für unsere Betriebe in Ba den-Württemberg sind die Agrarumweltprogramme. Da müss
ten Sie, Herr Dr. Murschel, geradezu jubeln, wenn Sie sehen, welch erfolgreiche Entwicklung diese Programme genommen haben. Ich bitte auch Sie und die Ihnen nahestehenden Ver bände wirklich um Unterstützung. Denn diese Programme dürfen sich nicht auf einen Kostenausgleich beschränken, son dern müssen, wenn sie erfolgreich sein sollen, auch eine An reizkomponente im Hinblick auf mehr Wertschöpfung enthal ten. Hier bitte ich Sie wirklich um Unterstützung.
Einen dritten Punkt will ich nur ganz kurz ansprechen; das ist die Veränderung der Gebietskulisse, was Ausgleichszahlun gen für benachteiligte Gebiete anbelangt. Da sind wir, Herr Minister – das hoffe ich jedenfalls nach den bisherigen Ge sprächen mit Ihrem Haus und mit den Verbänden –, auf einem guten Weg. Herr Dr. Murschel, hierbei bitte ich um Ihre kon struktive Begleitung, soweit möglich. Denn dies findet seinen erfolgreichen Abschluss draußen in der Fläche.
Heute Morgen haben wir das Thema Tourismus angesprochen. Der Tourismus ist eng mit der schönen Landschaft, die wir bei uns im Land haben, verknüpft. Grundvoraussetzung hierfür ist aber, dass die gesamte Fläche – die schönen Täler im Schwarzwald – bewirtschaftet und offengehalten wird.
Ein letzter Punkt: Herr Dr. Murschel, die landwirtschaftlichen Betriebe und die Familien sind nicht verärgert. Wer den Be ruf des Landwirts erlernt hat und diesen Beruf ausübt und wer die nachhaltige Landwirtschaft in ihren Grundgedanken um zusetzen versucht, der ist mit Herzblut dabei, und der übt sei nen Beruf mit Freude aus. Unter den mir bekannten Persön lichkeiten und Berufskollegen kenne ich keine anderen Fälle.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema „Patente auf Tiere und Pflanzen“ gibt es in der Tat unterschiedliche Be trachtungsweisen und unterschiedliche Auffassungen.
Einerseits erfordern Entwicklungen und Forschungen, wie wir alle wissen, auch im Bereich Biotechnologie hohe Investitio nen, die nur durch einen wirksamen Schutz für die entspre chenden Akteure rentabel sind. Ein derartiger Schutz in Ver bindung mit einem Verwertungsrecht ist die zentrale Voraus setzung dafür, dass auf dem Gebiet der Biotechnologie über haupt Investitionen getätigt werden. In einem wissenschafts- und wirtschaftsorientierten Land wie Baden-Württemberg sind Forschung und Entwicklung insgesamt der Motor für die betroffenen Wirtschaftszweige.
Andererseits ist klar, dass unsere natürlichen Lebensgrundla gen zu schützen sind. Patente auf Tiere und Pflanzen hemmen den Züchtungsfortschritt, weshalb auch ich persönlich und insbesondere der bäuerliche Berufsstand solche Patente grund sätzlich ablehnen
und eine Änderung der Biopatentrichtlinie fordern. Das ha ben Sie angesprochen. Der Weg ist im Grundsatz – das kön nen wir, glaube ich, feststellen – nicht unstrittig. Sie sind aus führlich darauf eingegangen, Frau Rastätter, was den Antrag von Hessen anbelangt.
Ich stelle fest, dass in der Stellungnahme alle Fragen aus dem Antrag ausführlich beantwortet sind. Insoweit kann der An trag vom Grundsatz her als behandelt betrachtet werden.
Zu dem zuletzt von Ihnen genannten Punkt, was die Bundes ratsinitiative anbelangt: Ich bin immer dafür, dass ein zielfüh render Weg eingeschlagen wird – aber maßvoll. Ich glaube, dass die in der Stellungnahme der Landesregierung zu Ihrem Antrag enthaltene Aussage, dass die Initiative zur Änderung der Biopatentrichtlinie so lange ausgesetzt werden soll, bis die Entscheidung der Beschwerdekammer vorliegt, einen Weg in die richtige Richtung aufzeigt. Deshalb werden wir dem fol gen und den Sachverhalt weiterhin aufmerksam im Auge be halten, um die Zusammenhänge auch entsprechend sachge recht beurteilen zu können. Damit werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach heutigem Wissensstand sind Tierversuche in der Entwicklung, insbesondere was die Arz nei- und Medikamentenproduktion sowie andere Bereiche an belangt, für die Grundlagenforschung unverzichtbar.
Frau Rastätter, immer wieder höre ich Verbotsforderungen entweder allgemeiner oder spezieller Art, etwa im Hinblick auf die Verwendung von Affen. Diese werden einer notwen digen differenzierten Betrachtung der fachlichen Gegebenhei ten und insbesondere der Rechtslage nicht gerecht.
Ich meine, das geltende Tierschutzgesetz hat mit seinem Be kenntnis zum ethischen Tierschutz insbesondere für die Ver wendung von Versuchstieren einen hohen Standard gesetzt. Ich glaube, hier sind wir uns einig. Es stellt bereits heute si cher, dass kein Tier vermeidbaren Belastungen ausgesetzt wer den darf. Das ist eine klare Aussage.
Tierarten wie Affen, Hunde und Katzen dürfen nur dann ein gesetzt werden – in Ihren Ausführungen hatten Sie ansatzwei se darauf Bezug genommen –, wenn dies unverzichtbar ist und insbesondere keine weniger hoch entwickelten Arten verwen det werden können. Dies muss im Antrag besonders dargelegt und wissenschaftlich begründet werden.
Weil in Baden-Württemberg alles so sauber läuft und vorbe reitet wird und eine gewissenhafte Arbeit die Grundlage ist, sind keine Anträge abgelehnt worden. Das haben Sie selbst bestätigt.
Auch wenn meiner Meinung nach nicht alles grundsätzlich auf EU-Ebene geregelt werden sollte und geregelt werden müsste, lehnen wir eine Verschärfung der nationalen Tier schutzbestimmungen hier in diesem Land klar ab. Änderun gen der Tierschutzbestimmungen müssen mit einem tatsäch lichen Tierschutz verbunden sein und dürfen nicht lediglich zur Aufblähung von Verwaltung und Bürokratie führen, wie Sie es in Ihrem Fraktionsantrag formuliert haben.
Wir halten die bestehenden Regelungen für ausreichend und insbesondere auch für sachgerecht.
Durch die Neufassung der EU-Tierversuchsrichtlinie sind wei tere Kontrollinstrumente installiert worden. Dazu gehören ins besondere rückwirkende Bewertungen von Tierversuchen und die weiter gehende Information der Öffentlichkeit. Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt, auf den wir als CDU-Fraktion größtes Augenmerk legen.
Eines muss ich dazu anmerken – das gilt auch für andere Be reiche –: Die Umsetzung von EU-Richtlinien darf grundsätz lich nur 1 : 1 erfolgen. Voraussetzung dafür ist natürlich die rechtliche und politische Notwendigkeit. Eine Verschärfung darf nicht erfolgen. Das gilt auch in diesem Bereich.
Ich sage das in aller Deutlichkeit.
Das Land Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren bereits viel getan, um die Verwendung von Versuchstieren ein zuschränken und tierversuchsfreie Verfahren zu fördern. Ich nehme auf den Tierschutzbeirat Bezug, den Sie verschiedent lich erwähnten. Ich bin in der glücklichen Lage, dessen Ar beit im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten über Jahre hinweg miterlebt zu haben. Zunächst geschah dies auf der Ba sis meiner beruflichen Tätigkeit, und jetzt verfolge ich das Thema aus der Sicht eines Abgeordneten im Landtag.
Aber eines muss ich Ihnen schon sagen: Wenn die Diskussi on aus dem Tierschutzbeirat in den Landtag verlagert wird – Sie haben dieses Thema hier, wie Sie selbst bestätigt haben, in mehreren Sitzungen angesprochen – und Sie jetzt den An schein erwecken, dass diese Themen im Tierschutzbeirat nicht ausführlich oder genügend angesprochen oder besprochen worden seien, dann stelle ich fest, dass wir in unterschiedli chen Gremien tätig sind.
Ich möchte Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Ich sehe die Ge fahr eines Missbrauchs dieser Tätigkeit oder einer zeitlichen Überbeanspruchung. Deshalb hatten Sie vorhin vielleicht das Problem, dass Sie so hektisch in den Plenarsaal kommen mussten. Sie müssen sich aber auf das Wesentliche konzent rieren und dürfen nicht auf allen Hochzeiten tanzen wollen; denn dann erreichen Sie nichts. Der Tierschutzbeirat ist das entscheidende Gremium, das beratend tätig ist und die Zuar beit macht. Dort können diese Punkte behandelt werden. Je denfalls halte ich es für Zeitverschwendung, wenn uns immer und überall wieder das Gleiche erläutert wird. Das ist nicht angemessen. Ich sage das in aller Deutlichkeit.
Wenn es nicht von meiner Rede zeit abgeht.
Das nehme ich nicht nur nicht zur Kenntnis, sondern das entspricht nicht den Tatsachen – um es in aller Deutlichkeit zu sagen.
Meine Damen und Herren, ich möchte fortfahren. Bei diesem sensiblen Thema sind wir alle natürlich dazu aufgerufen, uns Gedanken zu machen. Besonders gefragt ist allerdings auch die Forschung selbst, um geeignete tierversuchsfreie Metho den zu entwickeln. Ich denke, wir haben hier im Land BadenWürttemberg, im Land der Dichter und der Denker, der For scher und der Naturwissenschaftler beste Voraussetzungen.
Pauschale Verbotsforderungen und das gebetsmühlenartige Vorbringen ideologischer Grundsätze bringen uns nicht wei ter. Gefragt sind Sachverstand und zukunftsorientierte Lösun gen.
Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Novelle des Landespflegegesetzes. Ich nehme Be zug auf meine Äußerungen in der Ersten Beratung und ver weise auf den Bericht über die Beratungen des Sozialaus schusses vom 12. Mai 2010, der Ihnen allen vorliegt.
Ich will in aller Kürze noch einmal den Hintergrund des vor liegenden Gesetzentwurfs verdeutlichen: In Baden-Württem berg wird der Anteil der Bevölkerung mit 60 und mehr Le bensjahren in den nächsten Jahren und Jahrzehnten um über 46 % zunehmen. Die höchsten Zunahmen mit über 140 % werden wir bei den 90-Jährigen und Älteren zu erwarten ha ben. Im Jahr 2030 wird sich die Zahl der Menschen mit 60 und mehr Lebensjahren in Baden-Württemberg auf über 3,7 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger erhöhen. 2005 waren etwas mehr als 55 % der Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter. Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren bis 2030 auf über 65 % ansteigen.
Sehr deutlich zeigt sich der Zusammenhang zwischen Alter und Pflegerisiko bei den Pflegehäufigkeiten. Während nur ca. 1 % der unter 60-Jährigen pflegebedürftig sind, verdoppelt sich dieser Anteil bei den Frauen im Alter von mehr als 60 Jahren in Fünf-Jahres-Schritten kontinuierlich. Von den 90-Jährigen und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern un seres Landes muss bereits heute mehr als jede zweite Person gepflegt werden. Die Lebenserwartung der weiblichen Bevöl kerung in unserem Land Baden-Württemberg ist glücklicher weise um sechs Jahre höher als die der Männer.
Dies wirkt sich deutlich auf die Belegungszahlen der pflege relevanten Altersgruppen aus. Das ist ein Gesichtspunkt, den ich in aller Kürze ansprechen will, weil fast genau zwei Drit tel der pflegebedürftigen Personen Frauen sind, während der Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung im Grunde nur knapp über 50 % liegt. Das liegt wohl an dem geschlechtsspe zifischen Unterschied, dass Frauen nach dem Tod ihres Part ners – weil dieser in der Regel älter ist und weil sie eine hö here Lebenserwartung haben – im Falle ihrer eigenen Pflege bedürftigkeit auf Pflegepersonen angewiesen sind. Anders ist es, wenn die Partnerschaft – Gott sei Dank – noch bestehen darf.
Auf diese Entwicklungen müssen wir hinweisen und uns ins besondere in der Gesellschaftspolitik darauf einstellen. Des halb brauchen wir mehr Menschen in den Pflegeberufen, mehr Menschen, die sich für diese schönen Berufe entscheiden. Da her wollen wir Änderungen des Landespflegegesetzes und da mit die Pflegeberufe für sämtliche Ausbildungs- und Bildungs abschlüsse attraktiver gestalten.
Unser Gesamtkonzept in Baden-Württemberg – übrigens das erste Gesamtkonzept für den Ausbau des Pflegeberufs in Deutschland überhaupt – eröffnet noch mehr Menschen at traktive und zeitlich überschaubare Wege in die Pflegeberufe. Die CDU-Fraktion befürwortet, dass die Landesregierung an über 8 000 junge Menschen, die sich leider ohne Schulab schluss auf den Weg machen, gedacht hat. Es ist erstmals ein Einstieg geschaffen. So können junge Menschen aufgrund der Durchlässigkeit der Altenpflegehilfeausbildung den Aufstieg bis hin zur Fachkraft schaffen. Das ist ein entscheidender Punkt für die Personen, die im Grunde gemäß manchen Äu ßerungen leider „auf der Strecke bleiben“; denn dies kann künftig unterbunden werden.
Die Durchführung einer Anhörung, die verschiedentlich ge fordert wurde, halten wir für nicht erforderlich, weil das schon sehr intensiv vom Sozialministerium gemacht wurde und al le Bedenken und Anregungen gewissenhaft und abgewogen in dem vorliegenden Gesetzentwurf in höchstmöglichem Um fang berücksichtigt wurden. Sie würde auch eine zeitliche Ver zögerung bewirken.
Entscheidend ist, meine Damen und Herren, dass wir zügig starten, zumal der geplante Studiengang im Herbst 2010 ein gerichtet werden soll und der Gesetzentwurf vorher in zwei ter Lesung verabschiedet werden soll. Zweiflern sei gesagt, dass wir die Ergebnisse der jetzt angestoßenen Rechtsände rung laufend im Auge behalten wollen.
Was die vorliegenden Entschließungsanträge von Ihnen, der Fraktion der SPD, und Ihnen, der Fraktion GRÜNE, anbe langt, sei in Kürze Folgendes gesagt:
Erstens: Regelungen, die eine akademische Ausbildung oder die Weiterbildung über die Delegationslösung hinaus vorse hen, liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums.
Zweitens: Die Vergütungsvereinbarungen sind den Vertrags parteien vorbehalten. Gleiches gilt für die Verständigung über die konkreten Einsatzfelder.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat sich in ver schiedenen Sitzungen, auch in den Ausschüssen, ausgiebig mit diesem Gesetzentwurf befasst und sich mit allen Argu menten auseinandergesetzt. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Baden-Württemberg leben die Menschen im mer länger. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamts aus dem Jahr 2008 liegt der Altersdurchschnitt in Baden-Würt temberg bei über 42 Jahren. Vor 20 Jahren lag der Durch schnitt noch bei 38,8 Jahren. Der jährliche Zuwachs des Al tersdurchschnitts liegt bei 0,2 Jahren. Nach den Hochrechnun gen wird sich der Altersdurchschnitt bis zum Jahr 2025 vor aussichtlich auf knapp 46 Jahre erhöhen. Bundesweit wird der Altersdurchschnitt bis zum Jahr 2050 auf 50 Jahre steigen.
Diese Entwicklung ist für Baden-Württemberg vom Grund satz her gut. Das ist auch nicht verwunderlich in unserem Land mit seiner guten Esskultur und vor allem den guten ba dischen und württembergischen Weinen.
Die steigende Lebenserwartung bringt aber zugegebenerma ßen auch große Herausforderungen und Aufgabenstellungen mit sich, die wir gemeinsam bewältigen müssen.
Für Baden-Württemberg hat mit dem neuen Jahrhundert aus demografischer Sicht eine historische Zeitenwende begonnen. Erstmals leben in unserem Land mehr ältere als jüngere Men schen. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamts wer den im Jahr 2030 mehr als 3,7 Millionen Menschen im Alter von über 60 Jahren in Baden-Württemberg leben. Gegenüber 2005 beträgt der Zuwachs der Zahl der Pflegebedürftigen im Durchschnitt 54 %, wobei der Anstieg je nach Pflegeart un terschiedlich ausfällt.
Die Zahl der ambulant Gepflegten wird nach diesen Berech nungen um 66 % und die Zahl der stationär Untergebrachten um 65 % steigen.
Gleichzeitig, meine Damen und Herren – das müssen wir zur Kenntnis nehmen –, haben sich die familiären Strukturen ver ändert. Während früher die Pflege in der Familie überwiegend von Angehörigen vorgenommen werden konnte, ist heute die Pflege durch Angehörige aus verschiedenen Gründen schwie riger geworden: Teilweise liegt das an der erhöhten Erwerbs tätigkeit, und teilweise ist aufgrund der räumlichen Entfer nung zwischen dem Wohnort der pflegebedürftigen Eltern und dem Ort, an dem die Berufstätigkeit ausgeübt wird bzw. der den Lebensmittelpunkt der Kinder bildet, eine erhöhte Mobi lität erforderlich. Außerdem wirken sich die rückläufigen Ge burtenzahlen negativ aus. Auch für die Betriebe und für die Mitarbeiter bedeutet die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen eine immer größere Herausforderung.
In 20 Jahren – der Herr Staatssekretär hat es ausgeführt – wer den wir zusätzlich zu den aktuell rund 100 000 Pflegekräften in Baden-Württemberg weitere 80 000 bis 90 000 benötigen. Grund für den Mangel an Pflegekräften sind zu einem Groß teil die sicherlich – zugegebenermaßen – teilweise unattrak tiven Arbeitsbedingungen sowie unterschiedlichste und teil weise unregelmäßige Arbeitszeiten.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Lan despflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften ist ein weiterer Baustein in einem umfassenden Konzept, um unser Land verantwortungsvoll fit für die Herausforderungen, die die demografische Entwicklung und der demografische Wandel mit sich bringen, zu machen. Er ist auch ein Schritt in die richtige Richtung, um die Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver zu machen. Ziel ist eine ein deutige Aufwertung des Pflegeberufs und die Integration der Pflegewilligen.
Meine Damen und Herren, wir versuchen, durchlässige Struk turen mit den unterschiedlichsten Ausbildungs- und Berufs bildern zu schaffen, und versuchen, die Pflegeberufe auch für Schulabbrecher und Langzeitarbeitslose zu öffnen. Daher wird u. a. die modellhafte Erprobung – der Herr Staatssekretär ist ausführlich darauf eingegangen – genutzt, um Antworten auf die Herausforderungen zu geben.
Bereits im Anhörungsverfahren wurde die Gesetzesinitiative überwiegend positiv bewertet. Ich möchte an dieser Stelle Sie, Herr Staatssekretär, bitten, diejenigen, die ihr noch etwas kri tisch gegenüberstehen, im Dialog und dann im Ausschuss bzw. in der nächsten Lesung aufzuklären, um höchstmögliche Zu stimmung auch in den Organisationen zu erreichen.
Wir reduzieren mit diesem Gesamtkonzept „Pflege- und pfle geergänzende Berufe“ auch die Bürokratie, indem wir die lan desrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zusammenfüh ren.
Der Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“ gilt insbe sondere auch hier. An dieser Stelle möchte ich, meine Damen und Herren, auch noch an die Träger appellieren, angesichts
der qualitativen Anforderungen ihre Ausbildungsbereitschaft nicht zu senken; denn angesichts der vorher genannten Zah len brauchen wir gute Pflegekräfte.
„Die größte Kulturleistung eines Volkes sind die zufriedenen Alten“, meine Damen und Herren. Das sagt ein japanisches Sprichwort. In diese Sinn sage ich: Lassen Sie uns zusammen auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen sicherstellen.
Die CDU-Landtagsfraktion jedenfalls steht für eine Genera tionengerechtigkeit im Sinne eines Miteinanders von Jung und Alt, gekennzeichnet durch gegenseitige Hilfe und Unterstüt zung sowie gegenseitige Rücksichtnahme. Daher bitten wir als Fraktion in den Beratungen um die Zustimmung zu die sem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bedeutung der Landwirtschaft in Baden-Württemberg geht weit über die Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen hinaus. Ihr Anteil von 1 % an der Bruttowertschöpfung spiegelt ihre Bedeutung natürlich nur unzureichend wider. Sie ist in der Tat einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im ländlichen Raum, weil jeder zehnte Arbeitsplatz unmittelbar oder mittelbar mit der Landwirtschaft zusammenhängt.
Andererseits stellt die Landwirtschaft auch einen wichtigen Faktor beim Schutz unserer natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft, bei der Landschaftspflege und insbesondere im Zusammenhang mit dem Erhalt unserer Kultur- und Erholungslandschaft dar. Sie dient dadurch in hohem Maße der Allgemeinheit.
Deshalb muss in allen Teilen des Landes die Agrarstruktur insgesamt weiter verbessert werden. Denn im Vergleich der Flächenländer – das wissen Sie – sind unsere Betriebe unterdurchschnittlich, was ihre Größe anbelangt, und gerade in der Grenzregion im Süden sind sie in der Wettbewerbskraft gegenüber den Schweizer Kollegen unterentwickelt. Insbesondere bei den Möglichkeiten für Pacht und Zukauf sind die Chancen ungleich, und es besteht ein Wettbewerbsnachteil. Deshalb ist die Beibehaltung der Genehmigungserfordernisse vorerst unerlässlich, um auch künftig die Agrarstruktur in Baden-Württemberg – das ist ganz wichtig – nachhaltig zu verbessern.
Ohne die in der Zupacht liegenden Wachstumschancen – die Betriebe haben in der Regel gar nicht die Möglichkeit und die Finanzkraft, Eigentum zu erwerben – würde der Strukturwandel noch stärker beschleunigt. Deshalb sind die Möglichkeiten der Wahrnehmung des Pachtrechts, des Pachtmarkts unter reellen Bedingungen und bei gleichen Wettbewerbschancen unabdingbar. Es gilt, gravierende Fehlentwicklungen in der Agrarstruktur nachhaltig zu verbessern. Die agrarstrukturellen Verhältnisse in Baden-Württemberg lassen keinen Verzicht auf die bisher vom Grundstückverkehrsgesetz und vom Landpachtverkehrsgesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur zur Verfügung gestellten Instrumente zu.
Vier Beispiele: erstens die Versagung der Genehmigung einer Grundstücksveräußerung, zweitens die Einschränkung der Ge
nehmigung durch Auflagen und Bedingungen, drittens die Beanstandungen von Landpachtverträgen und viertens das eng mit dem Genehmigungsversagen verflochtene Instrument des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts.
Die Notwendigkeit für eine umfassende Regelung besteht daher unverändert. Ich verweise, auch aus Zeitgründen, auf die Ausführungen in der ersten Lesung. Eine ersatzlose Aufhebung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes in Baden-Württemberg würde diesem Instrument die rechtliche Grundlage entziehen. Wir begrüßen deshalb außerordentlich, Herr Minister Hauk, dass das Land von der ihm durch die Föderalismusreform gegebenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht.
Ich möchte noch auf die Ausschussberatung verweisen, in der wir einvernehmlich Veränderungen in gewissen Bereichen vorgenommen haben. Ich verweise darauf, dass der Berichtszeitraum der Landesregierung von fünf auf drei Jahre verkürzt wird. Da besteht Einvernehmen mit der Landesregierung, wofür wir uns noch einmal herzlich bedanken möchten.
Der zweite Punkt ist ein Anliegen des Berufsstands. Herr Minister Hauk, da danke ich Ihnen auch persönlich recht herzlich. Nach der vorgesehenen Erweiterung um einen neuen Artikel 4 a wird die gutachterliche Tätigkeit für die Eigenjagdbetriebe auf ihrem eigenen Grund und Boden nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Fortan steht das in der Eigenverantwortung des Eigenjagdinhabers bzw. Grundstücksbesitzers, der einen Eigenjagdbetrieb hat. Das ist ein kleiner Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Verhinderung eines Ärgernisses vor Ort.
Meine Damen und Herren, unverzügliches Handeln des Gesetz- und Verordnungsgebers ist dringend erforderlich. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf einstimmig zustimmen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die durch die Föderalismusreform I in den Bereichen Grundstückverkehr, Pachtwesen und ländliches Siedlungswesen vorgesehenen Maßnahmen sowie die Vorschläge zum Bürokratieabbau, die soeben vom Minister vorgetragen wurden, umgesetzt werden. Weiteres Ziel dieses Gesetzes ist, mehrere bisherige Gesetze und Verordnungen aufzuheben und die Zahl der Einzelnormen auf rund ein Drittel des bisherigen Normenbestands zu reduzieren. Die Vereinheitlichung der bisher im Grundstückverkehrsgesetz und im Landpachtverkehrsgesetz getrennt geregelten Verfahrensvorschriften und ihre Harmonisierung mit dem Verwaltungsverfahrensrecht ist ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzes.
Die agrarstrukturellen Verhältnisse in Baden-Württemberg lassen keinen Verzicht auf die bisher vom Grundstückverkehrsgesetz und vom Landpachtverkehrsgesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur zur Verfügung gestellten Instrumente zu. Diese Begründung hat der Minister schon genannt; ich will das nicht wiederholen.
Klar ist aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion: Es muss unser gemeinschaftliches Ziel sein, die Agrarstruktur in BadenWürttemberg weiterhin zu verbessern und insbesondere nachteilige Entwicklungen zu verhindern.
Im Vergleich der Flächenländer weisen wir in Baden-Würt temberg die geringste durchschnittliche Betriebsgröße auf. Von der Einkommenssituation her wäre die Mehrzahl der Betriebe nicht in der Lage, auf einem genehmigungsfreien, das heißt völlig liberalisierten Markt bestehen zu können, weil die Kapitalausstattung in der Regel nicht ausreicht, um den Wettbewerb mit unseren Schweizer Berufskollegen und, wenn ich so sagen darf, mit zahlungskräftigen außerlandwirtschaftlichen Interessenten aus dem Nachbarland für sich zu entscheiden. Daher ist und bleibt die Beibehaltung des Genehmigungsverfahrens – jedenfalls vorerst – unerlässlich, um künftig die Agrarstruktur in Baden-Württemberg zu sichern und zu stärken.
Seit über 30 Jahren und verstärkt insbesondere seit den Neunzigerjahren ist die Agrarstruktur im deutschen Zollgebiet zur Schweiz gravierenden Beeinträchtigungen durch Kauf- und Pachtaktivitäten von Schweizer Landwirten ausgesetzt. Diese Beeinträchtigung wird noch durch das von Herrn Minister Hauk zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2009 verstärkt. Durch die aktuelle Rechtslage entsteht für die dort ansässigen Landwirte ein deutlicher Wettbewerbsnachteil, da die Schweizer in unserem Grenzgebiet die von ihnen erzeugten Produkte zollfrei einführen können.
Ich möchte Ihnen diesen Sachverhalt durch einen Vergleich mit einer sportlichen Disziplin, nämlich dem Hundertmeterlauf, näherbringen: Der Wettbewerb ist dadurch gekennzeichnet, dass die Berufskollegen aus der Schweiz den Berg hinunterlaufen können, während die Deutschen den Berg hinauflaufen müssen; die Uhr läuft jedoch für beide gleich schnell. Meine Damen und Herren, das kann so nicht bleiben.
Ich verweise auch auf eine gemeinschaftliche Presseerklärung, unterzeichnet durch den Schweizer Bauernverband, vertreten
durch seinen Präsidenten, Herrn Walter, und den Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband vom 17. Juni 2009. Dort wurde dieses Thema gemeinschaftlich erkannt und vereinbart, dass es einem Lösungsansatz zugeführt werden soll; das jedenfalls ist die Forderung an die Politik. Wir sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dabei, dieser Forderung nachzukommen.
Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Regelung besteht deshalb unverändert fort. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes 2005 sowie der darauf folgenden Änderungen des Ausführungsgesetzes des Landes sind Anzahl und Umfang der Veräußerungen und Verpachtungen landwirtschaftlicher Grundstücke an Schweizer Landwirte zwar zurückgegangen; eine ersatzlose Aufhebung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes würde diesem Instrument aber die rechtliche Grundlage entziehen. Folge wäre deshalb unweigerlich, dass die latent schwelenden Spannungen im Grenzgebiet erneut aufbrechen und den Erfolg der langjährigen Bemühungen um Befriedung des Konflikts wieder zunichtemachen. Aus diesem Grund soll an der Genehmigungspflicht für die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke und an der Anzeigepflicht für den Abschluss von Landpachtverträgen festgehalten werden.
Ich komme zum Schluss. Wir, die Landtagsfraktion der CDU, begrüßen ausdrücklich, dass das Land von der durch die Föderalismusreform ermöglichte Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Ich danke Ihnen, Herr Minister Hauk, und Ihren Mitarbeitern im Ministerium daher ganz herzlich.
Ein unverzügliches Handeln des Gesetz- und Verordnungsgebers ist dringend erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt die richtige Antwort darauf.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Als der einzige Praktiker hier im Raum, der eine lebenslange berufliche Erfahrung – 30 Jahre in Eigenständigkeit – mit diesem Thema hat, bin ich, wenn ich die Zugabe der Streitkultur abziehe, schon etwas frustriert, wie emotional und aggressiv – teilweise auch im Verhaltensbereich – versucht wird, Meinungsbildung und Meinungsfindung zu betreiben.
Ich möchte feststellen, dass das Erkennen der politischen Realität die Grundlage dafür ist, überhaupt positiv politisch gestalten zu können. Herr Kollege Pix, wie Sie hier vom Berufsstand her argumentieren, ist für mich abscheulich. Sie werden Ihrem Anspruch nicht gerecht.
Nur wenn es uns gelingt, in unserem Berufsstand die Emotionen und die Aggressionen gemeinsam in einen konstruktiven Dialog umzusetzen – da spreche ich Sie, Herr Pix, an –, werden wir insgesamt für die flächendeckende Landbewirtschaftung und damit für das schöne Land Baden-Württemberg die Chance wahrnehmen können, etwas positiv zu bewegen.
Ich stelle fest: Der Dialog muss auch selbstkritisch geführt werden. Ich hätte diesen Punkt gern gegenüber der Besuchergruppe angesprochen, die sich vor einer halben Stunde auf der Zuhörertribüne befand.
Tatsache ist – da sind wir uns einig –, dass der Durchschnittsbetrieb – im Schwarzwald mit 15 Kühen, in Baden-Württemberg mit 30 Kühen und in anderen Regionen mit über 100 Kühen – keinen auskömmlichen Erlös in den Höfen erwirtschaften kann. Das ist richtig und wird auch nicht bestritten. Fakt ist jedoch auch, dass am 1. April – das ist kein Aprilscherz; ich spreche ausschließlich diejenigen an, die melken – als Er
lös genau die 23, 24 Cent – das erschwert die Arbeit im Berufsstand, auch von mir persönlich –, die so stark kritisiert werden, hingelegt wurden, um die zusätzliche Quote zu erwerben.
Deshalb ist es inkonsequent, einerseits mehr Wertschöpfung zu fordern, andererseits aber für zusätzliche Arbeit, für zusätzlichen Aufwand und für zusätzliche familiäre Entwicklungen, die im Einzelfall vielleicht nicht immer positiv zu bewerten sind, was die Arbeitsbelastung anbelangt, noch Geld in der gleichen Höhe wie der Milchpreis für die Jahresquote in die Hand zu nehmen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Deshalb möchte ich die Quotenbeschlüsse insoweit, wie es die Landesregierung und unser Ministerpräsident sagen, als klar, offen und ehrlich bezeichnen.
Ich gebe gern zu, dass ich die Entwicklung meines Berufsstands monate- und jahrelang sehr verhalten beurteilt habe. Sicherlich werde ich als Berufsstandsvertreter auch künftig – nicht hier, sondern draußen in der Fläche – im Einzelfall auch einmal eine abweichende Auffassung vertreten. Aber in dieser Frage komme ich, was das verantwortliche Handeln betrifft, nach dem, was ich jetzt erlebt habe, eindeutig zu dem Ergebnis, dass wir aus berufsständischer Sicht unseren Kollegen, Freunden und Nachbarn diese Nebenkosten der Quote nicht mehr zumuten können.
Ich will in aller Kürze noch drei Punkte ansprechen.
Erstens zum Thema Höhengebietslandwirtschaft: In der Tat – das wurde verschiedentlich auch angesprochen – ist das ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Das geht nicht nur uns an, sondern auch die Gemeinden und die Kreise im Land. Denn in unserem schönen Tourismusland sind die Höhenlagen entscheidende, grundlegende Gebiete, die überhaupt erst die Interessantheit, die Schönheit der Landschaften positiv nach außen tragen. Aber ich hätte schon die Bitte, dass die eingeleiteten Maßnahmen – sprich die Spezialberatung in Kooperation mit Molkereiunternehmen, sprich Breisgaumilch – von Ihnen positiv gewertet werden. Dazu haben Sie kein Wort gesagt.
Das sind Ansätze, durch die unsere Mitglieder, die Bäuerinnen und Bauern, Hilfestellung bekommen.
Der zweite Punkt ist die Investitionsförderung. Dazu ist genug gesagt worden. Das Thema Schneelasten ist der einzige Punkt, bei dem ich Ihnen recht gebe. Schneelasten, Mehrkos ten am Hang sind ein Punkt, bei dem hoffentlich individuell noch auf dem Verwaltungsweg, auf dem Verordnungsweg etwas geklärt werden kann. Aber darüber hinaus stelle ich aufgrund meines täglichen Erlebens fest, dass vom Ministerium über die Regierungspräsidien bis hin zu den Ämtern vor Ort alles Mögliche unternommen wird, um die Entwicklung der Betriebe zu fördern und sie insbesondere auch mental zu begleiten.
Der dritte Punkt ist die Sicherung der Ausgleichszulage – diesen Punkt möchte ich noch nennen – für benachteiligte Gebiete im Zusammenhang mit raufutterfressenden Großvieheinheiten. Das ist unumgänglich, wenn wir eine nachhaltige und zukunftsträchtige Offenhaltung der Landschaft betreiben wollen und wenn wir wissen, dass das nicht ohne Tiere zu machen ist. Wir sind hier im Dialog mit dem Ministerium auf einem guten Weg. Daran weiterzuarbeiten ist unser gemeinsamer Auftrag.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zu dem am 13. Juni 2008 bzw. am 25. Juli 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nord rhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NordrheinWestfalen ermöglichen wir dieser Berufsgruppe, eine eigenständige berufsständische Versorgung zu verwirklichen. Dass eine solide Versorgung im Alter und damit eine Altersabsicherung angesichts der demografischen Entwicklung heutzutage wichtiger ist denn je, ist zwischenzeitlich allgemein bekannt.
Wir ermöglichen dieser Gruppe dadurch, sich dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Alter in einer berufsständischen Versorgungsanstalt, wie sie nahezu in allen freien Berufen Usus ist und – das füge ich hinzu – auch sein sollte, ist für diese Berufsgruppe auch in unserem Land wichtig; dies ist also anzustreben und umzusetzen.
Die Landesregierung hat daher zu Recht diesen Wunsch aufgegriffen und mit Nordrhein-Westfalen einen Staatsvertrag geschlossen. Zu diesem Staatsvertrag ist nun aus formalen Gründen ein Ratifizierungsgesetz erforderlich, das wir heute in Zweiter und damit abschließender Beratung verabschieden wollen.
Berufsständische Versorgungswerke gehören zur ersten Säule der Absicherung. Sie haben in den freien Berufen eine lan
ge Tradition und sind europarechtlich anerkannt. Jedes Mitglied hat über die gewählte Vertretung die Möglichkeit, an der Gestaltung des Versorgungswerks grundsätzlich und im Einzelfall auch besonders mitzuwirken und sich daran zu beteiligen. Auch in anderen Ländern gründen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Versorgungseinrichtung, wie bereits bestehende Werke in Niedersachsen, NordrheinWestfalen und insbesondere in Bayern zeigen.
Die Landespsychotherapeutenkammer hat sich für das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NordrheinWestfalen entschieden. Es ist eine unselbstständige Einrichtung, die ihren Betrieb im Januar 2004 aufgenommen hat und über 1 400 Mitglieder bei einem Gesamtvermögen von rund 16 Millionen € betreut. Das Versorgungswerk unterliegt der in Nordrhein-Westfalen bestehenden Rechts- und Versicherungsaufsicht durch das dortige Finanzministerium.
Der Gesetzentwurf ist, denke ich, unproblematisch. Allenfalls könnte die Frage, wer den Beruf des Psychotherapeuten im Sinne der Beitragsordnung der Psychotherapeutenkammer ausübt, im Einzelfall etwas schwierig zu beantworten sein. Doch dies wird im Einzelfall von der Kammer geprüft und auch entschieden.
Auch wenn wir es manchmal nicht wahrhaben wollen: Wir werden alle älter.
Deshalb müssen wir in puncto Rentenabsicherung verantwortlich handeln und die Weichen rechtzeitig stellen. Mit diesem Gesetz werden wir unserer Verantwortung insgesamt gerecht – insbesondere für die Berufssparte der Psychotherapeuten. Die CDU-Landtagsfraktion stimmt daher nach umfassenden Beratungen dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Winkler, in einem Punkt haben Sie recht: Die Anträge sind gut gemeint, aber nicht immer gut gemacht. Das trifft auf Ihren Antrag zu. Genau den Antrag, den Sie gestellt haben, haben Sie sicherlich gut gemeint. Aber so, wie Sie sich heute geäußert haben, haben Sie es im Ton und in der Sache, meine ich, nicht gut gemacht.
Es lässt sich deutlich feststellen, dass die Europäische Union – es bedarf schon eines Hinweises auf die Vorgeschichte – und das Land Baden-Württemberg in den letzten 30 Jahren eine Entwicklungsstrategie in unserem Bundesland verfolgt und umgesetzt haben, nach der die zuständige Landesregierung in Baden-Württemberg gleichwertige Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen schafft, und zwar sowohl innerhalb des ländlichen Raumes als auch im Verhältnis Stadt/Land.
Das kommt, meine Damen und Herren – das sollte man wirklich nicht unter den Teppich kehren –, unseren jungen Men
schen zugute. Man sollte nicht nur Gutes tun, sondern in der Tat auch darüber reden. Nicht von ungefähr ist Baden-Würt temberg das Wohlfühlland Nummer 1.
Um es plakativ zu sagen: Dort, wo die CDU regiert, geht es den Menschen besser.
Was den Berichtsteil des Antrags anbelangt, dürfen wir feststellen, dass eine erfolgreiche, insbesondere eine integrierte Agrar- und Strukturpolitik für die Europäische Union Vorbild war. Ich denke an die in der Vergangenheit erfolgte, federführende Entwicklung von MEKA, und ich denke an den langjährigen Minister Weiser.
Es wäre in diesem Zusammenhang gut gewesen, wenn Sie auch darüber ein Wort verloren hätten, weil dieses Programm die Ausgangsbasis für die erfolgreichen Agrarprogramme war, die im Land Baden-Württemberg von den Neunzigerjahren an bis zum heutigen Tag aufgelegt worden sind.
Der Antrag der SPD bietet Ihnen, meine Damen und Herren, und insbesondere auch Ihnen, Herr Winkler, die Chance, zu erkennen, dass die Agrar- und Strukturpolitik dieser Landesregierung wirklich ankommt. Es geht um das Wohl der Menschen.
Es gibt verschiedene Anlässe, die dies immer wieder bestätigen. Dabei geht es um den ländlichen Raum insgesamt, die Förderung der Vereine und der Verbände sowie insbesondere um den Natur- und Landschaftsschutz.
Ich möchte aus Zeitgründen gar nicht auf die verschiedenen Programme eingehen. Ich denke, das liegt in Ihrem Interesse. Aber der von der Europäischen Union genehmigte Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum, MEPL II genannt, legt fest, wie die Fördermittel eingesetzt und die Landesprogramme ausgerichtet werden. Die Schwerpunkte kennen Sie: Das sind die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft insgesamt, die Verbesserung der Lebensqualität und als Viertes insbesondere das LEADER-Programm.
Wir alle sollten, glaube ich, zusammen mit dem Ministerium Ländlicher Raum gemeinsam versuchen, diesen Lebens- und
Wirtschaftsräumen neue Impulse zu geben. Die Förderprogramme bieten jedenfalls eine gute Voraussetzung, um die Entwicklung in unserem Land für die Menschen positiv zu gestalten.
Hinsichtlich Ihres Beschlussantrags, Herr Winkler und meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, sind wir uns in einem Punkt sicherlich einig: Überprüfungen und Vereinfachungen der Förderrichtlinien stehen immer auf der Agenda.
Dies wird aber nach meinem Kenntnisstand und nach meiner Erfahrung von der Landesregierung, insbesondere vom zuständigen Ministerium, immer wieder getan, auch wenn man sagen kann – richtig –: zu wenig.
Die Zusammenlegung der Förderprogramme, meine Damen und Herren, kann einfach nicht beliebig erfolgen. Es gehört auch zur Ehrlichkeit, dies zu sagen. Es spricht einfach nichts dafür – weder fachlich noch sachlich –, dieser Forderung in der von Ihnen geforderten Form Folge zu leisten. Die unterschiedliche Ausrichtung der Förderziele und die fördertechnischen Besonderheiten müssen da mit betrachtet werden.
Meine Damen und Herren, was nützt denn diese Haarspalterei für die Zukunftsgestaltung in diesem Land? Das ist in dieser Form nicht zukunftsfähig. Entscheidend ist, dass die Förderprogramme effizient sind, dass sie vor allem von den Menschen angenommen werden und dass im zuständigen Minis terium und in seinen Verwaltungen raumbezogen bzw. themenbezogen – Herr Minister, das ist uns sehr wichtig – Ansprechpartner vorhanden sind, die für die Menschen in diesem Land eine unkomplizierte Bearbeitung gewährleisten.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich bemerken: Die Auswirkungen der durch Regelungen der EU entstehenden Bürokratie sind nicht einfach zu bewältigen. Aber die Transparenz der Förderkulisse ist im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums gegeben. Das ist auch in der strukturierten, deutlichen und detaillierten Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag Drucksache 14/2155 erkennbar. Den Begehren dieses Antrags kann demnach nicht entsprochen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Herr Bayer, gern knüpfe ich, was die Reihenfolge angeht, nahtlos an Ihre Rede an. Ich sage Ihnen aber deutlich: Weder im Ton noch im Inhalt kann ich mich Ihnen anschließen. Ich kann in der Sache nur ebenfalls auf das
Zitat von Albert Einstein eingehen. Das war zu Beginn meiner Rede ohnehin geplant. Ich zitiere:
Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr.
Meine Damen und Herren, Bienen sind also lebenswichtig. Wie positiv sie in unserer Gesellschaft wahrgenommen werden, zeigt sich in unserem Wortschatz an Ausdrücken wie „flotte Biene“ oder „fleißig wie eine Biene“.
Meine Damen und Herren, das ist nicht zum Lachen. – Es muss alles, was möglich ist, getan werden, um das Überleben der Bienen zu sichern. Es gilt, das Bienensterben in den letzten Wochen, das nun Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist, rückhaltlos aufzuklären, was im Übrigen – diesen Hinweis habe ich vorhin vermisst – von unserem Landwirtschaftsminister Peter Hauk ausdrücklich zugesichert und bereits veranlasst wurde, meine Damen und Herren.
Vorweg ein paar Zahlen. Weltweit haben wir Tausende von Bienenarten. Man spricht von 20 000 Arten. In Deutschland sind etwa 500 Arten heimisch. Sie werden von rund 90 000 Imkern in 900 000 Bienenvölkern gehalten. Im Laufe der Entwicklungsgeschichte haben sich Bienen und Blütenpflanzen gemeinschaftlich entwickelt und gegenseitig gefördert. Indem Bienen die Pollen von Pflanze zu Pflanze weitertrugen, ver besserten sie deren Fortpflanzungschancen. Mit der Zeit passten sich die Bienen und Blütenpflanzen immer stärker einander an und haben zu ihrem gegenseitigen Nutzen Lebensgemeinschaften gebildet.
Heutzutage, meine Damen und Herren, sind viele Pflanzen insektenbestäubend, das heißt, sie sind für ihre Bestäubung und damit für ihre Vermehrung auf Insekten angewiesen.
Ich möchte anhand dieser Zahlen und Fakten also darauf hinweisen, wie lebenswichtig die Bienen und Insekten für uns Menschen sind. Gerade weil wir als CDU-Abgeordnete in Regierungsverantwortung uns dessen bewusst sind, gehen wir diesem Thema ausschließlich sachgerecht und nicht emotional nach.
Nicht nur Wildpflanzen, sondern auch Nutzpflanzen sind auf die Bestäubung ihrer Blüten angewiesen, meine Damen und
Herren. Ohne die Bestäubung durch die kleinen geflügelten Helfer würde kein Samenkorn gedeihen
und könnten sich keine Früchte bilden, die wir dann nutzen und auch genießen, meine Damen und Herren.
Angesichts der stetig wachsenden Weltbevölkerung und der daher gewünschten höheren Erträge sind wir heute – damit sind wir wieder beim Einstein-Zitat – mehr denn je auf unsere Bienen angewiesen.
Denn eine künstliche Blütenbestäubung kann nicht bzw. nur unzureichend geleistet werden.
Bei der Frage nach den Ursachen des rätselhaften Bienensterbens zeichnet sich zwischenzeitlich eine Klärung ab. Wie die Ergebnisse des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg belegen, besteht ein Zusammenhang zwischen dem Wirkstoff des Pflanzenschutzmittels, mit dem das Maissaatgut gebeizt wurde, und dem Bienensterben in der Rhein ebene – nicht, Herr Bayer und Herr Kretschmann, in unserem gesamten Land. Offenbar wurde in der Tat zu wenig Bindemittel verwendet.
Der erhöhte Abrieb in Verbindung mit pneumatischer Sätechnik kann zu erhöhten Immissionen des Wirkstoffs auf blühenden Pflanzen führen, die von den Bienen besucht wurden. Dies führt zu der Problematik, die wir haben. Diese gilt es heute natürlich anzusprechen. Eines ist nach heutiger Erkenntnis klar und auch festzustellen: Den praktizierenden Landwirt trifft in dieser Situation keine Schuld.
Sie können nachher oder später zu Wort kommen, Herr Pix.
Ich sage weiter: Als jemand, der mit der Natur eng verbunden ist, kann ich persönlich nachfühlen – das möchte ich ausdrücklich erwähnen –, wie schlimm dies für die betroffenen Imker und deren Bewirtschafter ist, obwohl man bei alledem nicht vergessen darf, dass die Bienenvölker – das ist eine Tatsache – auch durch die Varroa-Milbe und unsere milden Winter manchmal geschwächt sind. So hat mir als naturverbundenem Menschen bei dieser Nachricht das Herz geblutet. Dies tut in der Tat weh, meine Damen und Herren. Ich hätte diesbezüglich auch für die Imker gern ein Wort Ihrerseits gehört.
Doch blicken wir auf die Chronologie nach dem Bekanntwerden des Vorfalls, stellen wir eindeutig fest, dass das Ministe
rium für Ernährung und Ländlichen Raum unmittelbar nach der Schadensmeldung reagiert und entsprechende Maßnahmen getroffen hat
bzw. darauf hingewiesen hat, Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Fakten kann man nicht leugnen. Fakten sind dokumentiert.
Neben der Entnahme von Proben wurde Anfang Mai eine Expertenrunde durch Minister Hauk einberufen. Die Imkerverbände – da habe ich mich erkundigt – wurden vom Ministerium laufend in Besprechungen über den Sachverhalt informiert und bei Entscheidungen über zu treffende Maßnahmen einbezogen. Auch Telefonhotlines usw., wo Informationen abgerufen werden können, hat das MLR bei der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim sowie beim Regierungspräsidium eingerichtet.
Gerade auf Initiative des Landes Baden-Württemberg wurde am 24. Mai per Eilverordnung die Aussaat des gebeizten Maissaatguts mit pneumatischen Geräten usw. verboten. Das sind Fakten, die Sie nicht leugnen können.
Um die Angelegenheit restlos aufzuklären, hat unser Landwirtschaftsminister ferner noch für diesen Monat ein Expertenhearing angesetzt.
Meine Damen und Herren, wir alle sollten Verständnis für die Betroffenen haben und hier keine hysterischen Schnellschüsse abgeben.
Aus meiner Sicht ist es richtig, dass das MLR die betroffenen Gebiete in ein Überwachungsprogramm einbinden bzw. aufnehmen wird.
Verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht wurde alles, was möglich war, getan. Mehr konnte nicht getan werden.
Entwarnung gab es durch die Ergebnisse auch für die Freunde unseres guten Honigs, meine Damen und Herren. Die Proben bestätigen, dass keine Rückstände vorhanden sind und keine negativen Nachweise erbracht werden konnten. Eine Gefahr für den Verbraucher bestand also zu keinem Zeitpunkt und besteht nach meiner Information auch heute nicht.
Unter Fachleuten herrscht einhellig die Ansicht, dass sich die Ausbreitung des Maiswurzelbohrers – das war und ist letzten Endes ja die Grundursache dieses Problems – auf natürlichem Wege nicht mehr aufhalten lässt, so bedauerlich das ist.
Die Landesregierung hat daher nach ersten Käferfängen die von der EU-Kommission vorgeschriebenen Maßnahmen veranlasst, wozu die Bekämpfung der Käfer und Larven gehört.
Doch wir von der CDU-Fraktion haben auch die Imker und die ihnen entstandenen Schäden im Blick, meine Damen und Herren. Die Imker, die ja dazu beitragen, dass der eingangs von mir beschriebene Naturkreislauf weiterhin funktioniert, müssen in der Tat finanzielle Unterstützung bekommen. Daher wurde vom Ministerium auch schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe versprochen.
Diese Information kennen Sie. Da müssen Sie halt lesen. Ich kann das nicht für Sie übernehmen.
Das wird von mir und von der CDU-Fraktion eindeutig befürwortet.
Meine Damen und Herren, insbesondere den Berufsimkern muss bei Gefährdung ihrer Existenz Soforthilfe gewährt werden. Inzwischen hat nach meiner Information auch die Pflanzenschutzmittelindustrie ihre Bereitschaft zu freiwilligen Zahlungen signalisiert. Dieser Weg muss durch Verhandlungen natürlich beschleunigt weiter beschritten werden,
um nicht nur genauere Aufschlüsse über die Ursache zu erhalten, sondern damit sichergestellt wird, dass die Schadensregulierung durch diejenigen erfolgt, die als Verursacher in die Pflicht zu nehmen sind.
Zusammenfassend kann ich sagen, meine Damen und Herren: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Wir setzen alles daran, die Bienen, die aus ökologischen Gründen für das Funktionieren und die Weiterentwicklung des Naturhaushalts von immenser Bedeutung sind und für uns Menschen zu den wichtigsten Nutztierarten dieser Erde gehören, auch in Zukunft zu schützen.
Wir sollten uns merken: Bienen brauchen wir. Bienen verbrauchen nichts, was andere benötigen. Sie hinterlassen nichts, was andere beeinträchtigt. Daher werden auch wir in der Gesamtverantwortung alles tun, um der Biene ihren Lebensraum zu gewährleisten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es bedarf keiner Neuausrichtung der Agrarpolitik, wie wir jetzt schon feststellten. Ich möchte dies heute noch einmal bekräftigen.
Der Systemwechsel von der Marktordnung hin zu offenen Märkten bzw. zur flächenbezogenen Direktzahlung für hohe Produktionsstandards erfordert sichere und verlässliche Übergänge, meine Damen und Herren. Politische Aussagen zum Agrarhaushalt müssen eingehalten werden.
Wie viele meiner Vorredner, insbesondere der Kollege Locherer, sehe ich die Land- und Forstwirtschaft in Europa vor großen und hoffnungsvollen Herausforderungen, meine Damen und Herren. Agrar- und Ernährungswirtschaft haben eine Schlüsselrolle inne. Sie besitzen eine Schlüsselfunktion im Hinblick auf die Lösung von Zukunftsaufgaben: Sicherstellung der Ernährung – das muss man immer wieder deutlich sagen –, Bereitstellung von Rohstoffen im Bereich erneuerbarer Energien, Klima- und Umweltschutz.
Diese Aufgaben, meine Damen und Herren, erweitern sich in der Absicherung der Lebensräume für uns Menschen, für die Vielfalt der Pflanzen und unserer Tiere. Diese Aufgaben sind nur zu meistern – auch hier, denke ich, besteht Einvernehmen –, wenn wir die politischen Rahmenbedingungen als fair und verlässlich anerkennen können. Der Finanzrahmen muss aus meiner Sicht bis 2013 unverändert beibehalten werden.
Ich möchte schon deutlich zum Ausdruck bringen, Herr Dr. Murschel: Ihre Wortwahl „Bauernsterben“ und das, was Sie heute und zu anderen Anlässen alles über herkömmliche Landwirtschaft sagen – – Hier an dieser Stelle möchte ich Sie herzlich einladen: Kommen Sie in meinen Betrieb. Meine Vorgänger und ich bewirtschaften diesen Betrieb seit über 400 Jahren. Ja glauben Sie im Ernst, dass wir unsere eigene elterliche Scholle verseuchen und nicht so wirtschaften würden, dass Nachhaltigkeit für unsere Kinder und Kindeskinder gegeben ist? Es geht darum, die Zukunft der Vielfalt der Natur und die Zukunft der Bauernfamilien in unserem schönen Land BadenWürttemberg zu erhalten.
Die vielen multifunktionalen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit können die Bauernfamilien nur dann erfüllen, wenn sie durch gezielte Maßnahmen der Europäischen Union, des Bundes und – wie ich als Praktiker zu Recht feststellen darf: seit über 30 Jahren erfolgreich – auch durch das Land gefördert werden.
Sehen wir uns Länder wie Baden-Württemberg, Österreich und die Schweiz an: Dort sind in den Mittelgebirgsregionen Direktzahlungen unverzichtbar. Die Bewirtschaftung von Grünland erfordert einen höheren Aufwand, insbesondere wegen der Hangneigung.
Ich richte die herzliche Bitte an das Ministerium, zu überprüfen, ob wir bezüglich Artikel 69 der EU-Verordnung zur Umsetzung der Agrarreform für unsere Mittelgebirgsregionen in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit Tierbindung nicht alles ausloten und versuchen sollten, Herr Minister Peter Hauk, um unser gemeinsames Ziel, eine flächendeckende
Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu erhalten, künftig erfolgreich politisch bewältigen zu können. Dann wäre ich nahe bei Ihnen. Ich bitte Sie herzlich darum.
Nach geltender Beschlusslage soll die Milchquote 2015 auslaufen. Manches wurde dazu gesagt. Ich will meine Redezeit nicht überziehen, deshalb möchte ich zum Schluss kommen.
Wir erwarten von Brüssel deutliche Antworten darauf, wie das angekündigte Auslaufen der Milchquotenregelungen in einer Mittelgebirgslage mit Grünlandbewirtschaftung gewährleistet und bewerkstelligt werden kann. Landwirtschaft bewirtschaftet, produziert und erzeugt standortgebunden und kann sich nicht verlagern. Wir fordern deshalb eine deutliche Verbesserung der Investitionsförderung für Betriebe insbesondere im benachteiligten Gebiet, zum Vorteil unserer gesamten Ferienregion eine Erhöhung und nachhaltige Absicherung der Ausgleichszulage und insbesondere eine an die Tierhaltung gekoppelte Prämie im Hinblick auf Artikel 69 der EU-Verordnung. Ich möchte das nur anreißen, damit hier das Ministe rium im Hinblick auf flächendeckende nachhaltige Bewirtschaftung tätig wird.
Auch hier, meine Damen und Herren, müssen die Landkreise und andere Kommunen mit im Boot sein, weil es unser aller Interesse sein muss, unser schönes Land Baden-Württemberg in seiner Vielfalt als Ferienregion insgesamt zu erhalten und auszubauen. Deshalb bedarf es keines neuen Geldes, sondern des bisherigen Geldes, das für unsere Familienbetriebe zielführend eingesetzt werden muss. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.
Vielen herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Mitglieder, meine Damen und Herren! Die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung, die hier in diesem Hause am 23. Mai 2000 mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen wurde, war richtig und wegweisend. Auch in der Koalitionsvereinbarung – daran gilt es immer zu erinnern, Frau Rastätter – haben wir dieses Ziel formuliert und uns für einen hohen Tierschutzstandard eingesetzt.
Die Landesregierung setzt sich für die konsequente Einhaltung des von Ihnen verschiedentlich erwähnten Artikel 3 b der Landesverfassung ebenso ein wie für eine konsequente Anwendung des Tierschutzgesetzes insgesamt.
Im Mai vergangenen Jahres, während der deutschen Ratspräsidentschaft, hat der Verbraucherschutzminister Seehofer der EU-Richtlinie zur Haltung von Masthühnern zugestimmt. Richtig ist, dass die neue Haltungsverordnung von Masthühnern in nationales Recht umgesetzt wird. Dies ist gegenüber dem jetzigen Zustand eine erhebliche Verbesserung. Ich glaube, das gilt es deutlich festzustellen.
Die Richtlinie zeigt auch den großen Willen aller europäischer Mitgliedsstaaten, beim Tierschutz voranzukommen. Dies entspricht auch ganz klar dem, was der Verbraucher europaweit will. Ich sage: Die Vorgaben der Richtlinie reichen nicht nur aus, um dem Tierschutz verantwortlich und gewissenhaft gerecht zu werden, sondern sie werden dem auch in der Praxis gerecht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig: Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Betrachten wir diese Realität im Bereich der Masthühner, so stellen wir fest, dass in Baden-Württemberg nur 1,6 % der in Deutschland gehaltenen Jungmasthühner stehen; dies bedeutet im Ländervergleich den zehnten Platz. Damit wird die Bedeutung dieses Themas in der Summe, was die Produktion anbelangt, verdeutlicht.
Mit einem Höchstsatz von 33 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter bleiben wir unterhalb des bislang bundesweit geltenden Eckwertes von 35 kg/m2. Im Übrigen zeigen diese 1,6 % die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Baden-Württemberg, in deren Verantwortung wir hier stehen.
Ich erinnere Sie, Frau Rastätter, dass die Entstehung der Richtlinie – das gilt es auch in Erinnerung zu rufen; deshalb möchte ich das deutlich bemerken – damals von deutscher Seite mit vorangetrieben wurde mit dem Ziel einer einheitlichen Festlegung des Verhältnisses von Gewicht und Fläche unter Führung der damaligen Bundesministerin Frau Künast. Das haben Sie ganz außer Acht gelassen.
Deshalb möchte ich Ihnen sagen, dass die Legehennenhaltung, insbesondere diese Verordnung, nicht mit der Haltungsverordnung für Masthühner, mit dem Legehennenurteil aus dem Jahre 1999, das Sie auch zitiert haben, zu vergleichen ist.
Darin hatten die obersten Richter einen Verstoß gegen den Tierschutz und gegen die Staatszielbestimmung in Artikel 20 des Grundgesetzes gesehen. In der Tat sind die Legehennen größer und mit einem Gewicht von ca. 2 kg schwerer als die Masthühner, auch in der Endmast.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht vergessen, dass im Bereich des internationalen Rechts das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen zu beachten ist und dabei vor allem auf die Empfehlung des Europarats in Bezug auf Haushühner vom 28. November 1995 Bezug zu nehmen ist.
Deswegen sind gewisse wichtige Standards zu erfüllen wie beispielsweise, dass alle Tiere Futter, Wasser usw. leicht er
reichen können. Ich sage Ihnen als Praktiker: Das ist selbstverständlich. Da brauche ich keine Verordnung und keine überzogene Bürokratie.
Ein Weiteres sage ich Ihnen. Ich zitiere Konrad Adenauer:
Auch ein Schritt zurück ist oft ein Schritt zum Ziel.
Deshalb ist, auch wenn die Richtlinien Ihrer Meinung nach hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben, deren Umsetzung 1 : 1 unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Sicht der CDU genau richtig und – das füge ich hinzu – auch notwendig.
Ich habe noch andere Punkte. Aber vielleicht hebe ich die für die zweite Runde auf.
Deshalb möchte ich es dabei belassen.
Vielen Dank.