Klaus Dieter Reichardt

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Last Statements

Herr Präsident, lieber Herr Kommissionsvorsitzender, liebe Frau stellvertretende Kommissionsvorsitzende! Ich spreche Sie alle noch einmal an – quasi Pars pro Toto –, um den Kolleginnen und Kollegen in der Kommission und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen Dank für die ausgezeichnete Zusammenarbeit zu sagen.
Der Vorsitzende hat Ihnen den Bericht schon als Weihnachtslektüre empfohlen. Es ist ein großer und, wie ich meine, auch inhaltlich exzellenter Band. Er soll das Lukasevangelium über die Feiertage nicht verdrängen,
aber er ist auch inhaltlich großvolumig und sehr konkret.
Wir haben als Gesamtkommission in etwa eineinhalb Jahren alle wesentlichen Felder bearbeitet, kameradschaftlich und kompetent. Sie erlauben mir diesen einen Satz: Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat objektiv nicht Recht,
wenn er, wie kürzlich in einer Pressemitteilung, behauptet, die CDU habe sich dem demografischen Thema im Landtag nicht gestellt. Wir alle haben uns in der Kommission gemeinsam mit diesem Thema befasst. Herr Drexler hätte gerne einmal zu Gast sein können, wir hätten ihm sogar ein Mineralwasser hingestellt. Er war in der Kommission nicht anwesend. – Das war auch schon das, was ich parteipolitisch sagen will.
Meine Damen und Herren, wir haben die gesellschaftlichen Trends aufgearbeitet, Trends, die auch in unserem Bundesland einander überlagern. Wir stehen vor der Tatsache, dass in den westlichen Industrieländern die Menschen lebensälter werden, während zugleich weniger Babys zur Welt kommen. Wir haben Globalisierung, wir haben Internationalisierung, wir haben Miniaturisierung und Massenfertigung von Produkten als wirtschaftliche Megatrends. In Deutschland besteht für mehr Menschen als früher die Notwendigkeit, zum Arbeitsplatz von weit her anzureisen oder dorthin umzuziehen, wo sich ihr Arbeitsplatz befindet. Schließlich haben wir mehr und mehr optische und technische Anreize, denen die Menschen ausgesetzt sind, Anreize, die Lebenshaltungen und Lebenseinstellungen sicherlich in einer Weise prägen, wie sie noch nicht umfassend untersucht ist.
Daraus erklärt sich zumindest rational sehr vieles von dem, was wir in der Kommission untersucht und Ihnen in dem Bericht dargestellt haben. Zum einen nimmt die Bevölkerungszahl in unserem Land Baden-Württemberg als wirtschaftlich starkem Bundesland immer noch zu, und sie wird auch in den nächsten Jahren zunehmen. Wir haben derzeit 10,6 Millionen Menschen in unserem Bundesland. Im Jahr 2020 werden es laut Schätzung des Statistischen Landesamts, die dieser Tage an uns alle geschickt wurde, mehr als 11,1 Millionen Menschen sein.
Wir müssen uns sicherlich, Frau Lösch, alle ranhalten. Aber, liebe Frau Kollegin, wir haben auch Zuzug. Wir haben Wanderungen von Nord nach Süd, wir haben Wanderungen von Ost nach Süd. Baden-Württemberg ist ein Wanderungsgewinner. Denn die Menschen wandern nach Baden-Württemberg, weil sie hier Arbeit finden und eine Zu
kunft sehen, zumindest mehr als in allen anderen Bundesländern.
In Deutschland hatten im Jahr 2004 von 439 Stadt- und Landkreisen nur noch 81 – also weniger als 20 % – mehr Geburten als Sterbefälle, und dies, obwohl die Sterbefallzahl 2004 aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung so tief war wie zuletzt 1987, also vor 18 Jahren. 26 dieser 81 Stadt- und Landkreise befinden sich im Land Baden-Württemberg, 25 im Freistaat Bayern. Im gesamten weiteren Bundesgebiet sind es nur noch 30 von 299 verbleibenden Stadt- und Landkreisen. Bei uns haben also mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise noch eine positive Bilanz, was das Verhältnis Geburten zu Sterbefällen angeht, in den anderen Bundesländern sind es gerade noch 10 %.
Meine Damen und Herren, das zeigt ein Weiteres, was uns auch die Anhörungen bestätigt haben: Um Mut zum Kind zu entwickeln, bedarf es zuallererst Vertrauen in die Zukunft, zweitens Vertrauen in die Partnerschaft und schließlich drittens Maßnahmen, die wir politisch konkret unterstützen – ich nenne sie die politisch begleitenden Maßnahmen –, etwa für Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Frauen und auch für interessierte Männer. Hier müssen wir Fortschritte machen, und die Landesregierung ist dabei, wie ich meine, auf einem hervorragenden Weg. Der Ministerpräsident misst dem Projekt „Kinderland BadenWürttemberg“ und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine hohe Priorität bei. Das ist richtig, weil er hier überzeugend Schwerpunkte setzt.
Aber nochmals: Entscheidend – das haben uns die Experten in den Anhörungen erklärt; da kommt auch die Politik mit ihren Vorgaben an ihr Ende – sind das Vertrauen in die Zukunft und das Vertrauen in die Stetigkeit von Partnerschaften. Aus allem, zusammen mit den politischen Maßnahmen, die richtig und erforderlich sind, wächst dann Familie und wächst der Mut zum Kind. Das war wohl das, was Frau Lösch mit ihrem Zwischenruf meinte. Fangen wir damit an!
Die CDU stand in der Kommission vor der Frage: Machen wir jetzt 100 oder 1 000 Einzelvorschläge und versprechen alles vor einer Landtagswahl – das wäre verführerisch gewesen –, oder bleiben wir als Land Baden-Württemberg mit unseren Haushalten auch künftig, wie schon bisher, Maastricht-konform und verfassungskonform? Wir haben uns für Verantwortung entschieden und zugleich den sehr entscheidenden Vorschlag der CDU in die Mitte gestellt: Wir wollen, dass künftig ausnahmslos alle Programme und Fördermaßnahmen des Landes und alle Initiativen und Aktivitäten des Landes gegenüber dem Bund entlang den demografischen Fakten und Erfordernissen ausgerichtet werden.
Die Leitfragen müssen dabei sein: Wie kann ich Mut zur Familie, Mut zur Zukunft, Mut zum Kind, Mut zur Verantwortung fördern? Wie kann ich die Chancen junger Menschen verbessern und gleichzeitig finanzpolitisch verantwortungsbewusst bleiben und handeln? Wie kann ich die Partizipation lebensälterer Menschen stärken? Dabei sind Arbeit, Bildung, Wissenschaft, Sport, Ehrenamt und freie Zeit, aber auch Menschenwürde zum Lebensende hin die
zentralen Felder, was die Lebensbedingungen in unserem Bundesland betrifft.
Die Opposition muss sich allmählich noch warm klatschen.
Das kriegen wir im Laufe des Vormittags noch hin.
Herr Kollege Fischer, das Adventsklatschen wird bei Ihnen um halb elf einsetzen.
Wir fordern gemeinsam, dass dem Landtag künftig über die Umsetzung unserer konkreten Handlungsempfehlungen regelmäßig berichtet wird. Frau Kollegin Sitzmann hat den Antrag für uns alle formuliert und für die Grünen eingebracht. Wir haben alle diesem Antrag zugestimmt. Denn es darf keine Beliebigkeit entstehen, die dazu führen könnte, das Thema Demografie quasi zu verdrängen, nur weil die Kommission mit dem heutigen Tage ihre Arbeit abschließt. Wir müssen an diesem Thema in der Zukunftswerkstatt der Landespolitik nachhaltig dranbleiben. Eigentlich müsste diese Kommission als beratendes, die Landespolitik begleitendes Gremium in einer geeigneten Weise fortgeführt werden. Das hat aber sicherlich ein künftiger Landtag zu entscheiden. Denn die demografische Herausforderung, meine Damen und Herren, hat ja gerade erst begonnen.
Ich habe während unserer Beratungen vom Finanzministerium berechnen lassen, welche Kosten etwa für die Altersversorgung 2025 auf das Land zukommen. Meine Damen und Herren, diese Verbindlichkeiten entsprechen nach heutiger Prognose den Ausgaben für rund 50 000 bis 60 000 zusätzlichen Stellen. Wir haben derzeit rund 258 000 Landesbeschäftigte. Daran sehen Sie, welche Brocken auf uns zukommen. Die Beschäftigung mit diesen schweren Steinen wird die zentrale Aufgabe in der verantwortungsvollen Gestaltung von Landes-, insbesondere Haushalts- und Zukunftspolitik sein. Aber wir packen die Aufgaben verantwortungsvoll an.
Wie dieses Beispiel zeigt, verbietet es sich von selbst, leere Versprechungen zu machen. Wir als CDU haben bei jeder einzelnen Sitzung der Kommission deutlich gemacht: Alle Vorschläge sehen wir unter dem Gesichtspunkt finanzieller Solidität. Wir machen keine leeren Versprechungen. Wir beschreiben, was notwendig ist, und wir setzen es dann Zug um Zug um. Das ist meines Erachtens der richtige Kurs.
Wenn nun vonseiten der SPD behauptet wird – ich muss das aufgreifen –, es seien Zusagen zurückgenommen worden,
dann ist das einfach falsch. Wir haben Schritt für Schritt beraten – unter einem Vorbehalt: Am Schluss wird sich unsere
ganze Fraktion mit dem Paket befassen – entsprechend dem, was finanzpolitisch verantwortbar ist. Wir haben jeden Vorschlag in den verschiedenen Phasen der Kommissionsarbeit – das weisen die Kommissionsprotokolle vielfach aus – unter genau diesen Vorbehalt gestellt und endgültig zum Ende unserer Arbeit entschieden, und zwar unsere gesamte Fraktion. Die Handlungsempfehlungen der Koalition sind von der CDU-Fraktion und auch von der FDP/DVP-Fraktion einstimmig gebilligt worden. Damit hat sich im Falle der CDU die stärkste Fraktion landespolitisch festgelegt.
Sie war dabei zukunftsfähig, und sie konnte folglich auf Luftzahlen, Frau Kollegin Haußmann, verzichten. Sie hat vielmehr Zukunftsaufgaben beschrieben, die dann Zug um Zug finanziert werden. Das ist der Unterschied zwischen Stratthaus und dem ehemaligen Bundesfinanzminister Eichel: Solidität auf der einen Seite, Luftzahlen auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, weil die SPD jetzt endlich wach wird, will ich doch zum adventlichen und vorweihnachtlichen Frieden noch eines sagen:
Wer in einer so sehr fachlich ausgerichteten Kommission gleich wieder seinen „Asbach-Uralt“-Antrag „Abschaffung der Landesstiftung“ auf die Tapete kleistert, der sollte das eigentlich im Recycling-Komitee für Altanträge der SPDLandtagsfraktion tun,
aber nicht in einer Fachkommission dieser Qualität, zu der alle beigetragen haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Diskussion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe ein wenig Redezeit aufgespart. Denn mir war klar, dass bei aller Sachlichkeit der Debatte jetzt etwas Bestimmtes versucht wird – mehr bei der SPD als bei den Grünen –, nämlich Einzelphänomene aus der Gesamtberatung herauszudestillieren und zu sagen – Frau Altpeter, da gab es in Ihrer Rede einen starken Spannungsbogen –, man hätte die Chance nur unvollkommen genutzt. Es ist ja in Ordnung, wenn die Opposition das so bewertet.
Aber am Schluss Ihrer Rede zu behaupten, die Kräfte des Stillstands hätten sich durchgesetzt, das war schon starker Tobak. Wir haben 364 Seiten konkrete Empfehlungen, konkretes Material vorgelegt.
364 Seiten sind vielleicht mehr, als Sie, Frau Altpeter, über Weihnachten lesen können.
Auch wenn man sagt, das seien die Defizite, die man da herausdestilliert – quasi auf Seite 284 unten –, oder dies oder jenes passe einem im Verfahren nicht, kann das doch am Erfolg dieser Kommission und aller Beteiligten nichts ändern. Ich hätte mir gewünscht, dass der Vorwahlkampf hier außen vor bleiben und der Advent einziehen möge. Sie sagen, der Advent zieht um 11 Uhr ein. Das ist richtig. Zugleich gilt: Der Vorwahlkampf ist Ihnen gründlich misslungen.
Denn das, was Sie gebracht haben, nimmt Ihnen niemand ab, der in der Kommission gearbeitet hat oder am Stoff interessiert ist.
Da kommt eine Eigenschaft zum Vorschein, die ich bei der SPD in manchen Wahlkämpfen erlebt habe. Ich habe seit 1994 schon einige Wahlkämpfe geführt,
manche gewonnen, manche verloren. – Herr Schmiedel, seien Sie ganz ruhig!
Da weiß man, was man von der SPD manchmal erwarten kann. Man erlebt nämlich immer wieder das Phänomen: Es werden einzelne Zitate herausgegriffen – heute ein Zitat des Ministerpräsidenten –,
die längst klargestellt sind,
etwa in einem Brief des Ministerpräsidenten an den Vorsitzenden Ihrer Fraktion, an Herrn Drexler.
Diese Zitate sollen dann monatelang zum Popanz aufgebaut werden, um aus dem „demografischen Loch“ – dem „demoskopischen Loch“ – herauszufinden.
Sie haben Umfragewerte von 28 %. Jetzt bauen Sie einen Popanz auf, um für die Landtagswahl Tritt zu fassen. Lassen Sie das! Der Ministerpräsident hat es vielfach, mehrfach, hundertfach klargestellt.
Jeder, der lesen kann, kann es lesen. Jeder, der verstehen kann, kann es verstehen. Ich bitte Sie, den Bericht zumindest über Weihnachten zu lesen, damit Sie es verstehen und uns im neuen Jahr nicht mehr mit solchen Vorwürfen fälschlich attackieren und weiter langweilen.
Herzlichen Dank. Frohe adventliche Tage und viel Besinnung!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 26. Juli 2005 werden die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, von Hessen und von Rheinland-Pfalz an einem, wie ich meine, wegweisenden Tag für meine Heimatregion
den neuen Staatsvertrag unterzeichnen. Der Tag steht bei uns im Rhein-Neckar-Dreieck unter dem Motto „Region im Aufbruch“. Der neue Staatsvertrag wird die im Wesentlichen seit 1969 bestehenden Regelungen für unseren nördlichen Landesteil und die angrenzenden Bereiche in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz ersetzen.
Ich danke den Herren Ministerpräsidenten Erwin Teufel und Günther Oettinger aufseiten unseres Bundeslandes, dass Baden-Württemberg bei der Erarbeitung der neuen staatsvertraglichen Grundlage regionaler Entwicklung Motor war. So wurden entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt. In unserem Bundesland ist die Rhein-Neckar-Region als neu anerkannte Metropolregion in Europa eine der Exzellenzregionen. In der Wirtschafts- und Innovationskraft ist sie wohl die zweitstärkste Region nach dem mittleren Neckarraum, und wenn die Vernetzung Zug um Zug klappt – –
Herr Kollege Schmiedel, erlauben Sie mir, das in meinen Worten zu formulieren. Sie können es in Ihren Worten dazwischenrufen. Wir liegen nicht auseinander.
Wenn Sie, wie einige Solitäre in Mannheim, Bedarf haben, Karl-May-Bücher zu lesen, dann kommen Sie in den Sommerferien zu mir. Meine Kinder werden sie Ihnen ausborgen.
Herr Kollege Drexler, wer infantil ist, soll nach vorn kommen.
Ansonsten soll er schweigen.
Aber Sie sind noch ganz, ganz hinten, während ich noch lange vorn sein werde.
In ihrer Wirtschafts- und Innovationskraft ist die Rhein-Neckar-Region wohl die zweitstärkste Region in unserem Bundesland, meine Damen und Herren, und sie wird noch stärker werden, wenn die Verzahnung klappt:
am gesamten Oberrhein bis hinunter nach Basel – von uns aus gesehen hinunter; von Gundolf Fleischer aus gesehen hinauf nach Mannheim, nach Südhessen und nach Rheinland-Pfalz. Das ist das politische Ziel, das wir gemäß Landesentwicklungsplan 2002 verfolgen.
Der grenzüberschreitende Verband Region Rhein-Neckar wird gegründet, und die Fraktionen von CDU, FDP/DVP und SPD – darum kann ich Herrn Kollegen Drexler auch nicht so ganz verstehen – haben gemeinsam einen Entschließungsantrag formuliert, dem diese drei Fraktionen, sofern Sie ihn gelesen haben, Herr Fraktionsvorsitzender, sicher auch zustimmen werden.
Der Antrag der Grünen weicht zwar nicht in der Tendenz, jedoch in einigen Formulierungen von diesem Entschließungsantrag ab. Begrüßenswert ist, dass die Grünen – wie auch wir – den Staatsvertrag unterstützen. Sie fordern, eine Öffnungsklausel in den Staatsvertrag aufzunehmen, die über die bisher festgelegten Arbeitsfelder hinausgeht.
Ich gehe davon aus, dass der Staatsvertrag, wie ich den Entwurf kenne und interpretiere – ich habe dieser Tage auch mit Herrn Voscherau, der bei uns in der Region Motor für das Thema ist, gesprochen –, offen genug ist, um auch neue Tätigkeitsfelder im Sinne einer Selbstbefassung, wie ich es einmal untechnisch nennen will, mit aufzunehmen.
Die Grünen kritisieren die hohe Zahl der geborenen Mitglieder in diesen regionalen Gremien. Sie können das begrüßen oder nicht begrüßen. Tatsache ist, dass es bisher auf der baden-württembergischen Seite – es werden Gremien aufgelöst – durchgängig Wahlämter waren, während es auf der rheinland-pfälzischen Seite Delegationsämter waren. Insofern kommt man jetzt zu einer Mischform.
Was ich bei gründlicher Lektüre Ihres Antrags, Frau Kollegin Bauer, festgestellt habe, ist, dass wir in der Tendenz, von Basel bis Mannheim, auch, wenn Sie so wollen, quer von Kaiserslautern bis Heidelberg Zug um Zug etwas Gemeinschaftliches zu schaffen, eigentlich doch ganz nahe beisammen liegen. Ich habe den Eindruck, dass der Dissens eher im Rollenspiel Regierung/Opposition liegt.
Wir haben interessante Felder – Unterhaltungsangebote, Freizeitangebote, Sportangebote – in der Rhein-Neckar-Region. Ich glaube, Herr Kollege Drexler, wenn ich das gesamte Tableau dessen zusammenfasse, was in den letzten Monaten erarbeitet wurde, kann ich sagen: Die Rhein-Neckar-Region kommt, zumal in meiner Person,
immer aus dem Tümpel, aber wenn ich Ihre Wahlchancen in den nächsten Monaten betrachte, würde ich sagen: Schauen Sie, dass Sie einmal aus dem Tümpel kommen.
Ich will nicht mit „quak, quak“ abschließen, sondern mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Alles Gute, gute Erkenntnisse!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich die Zuhörertribüne leert und der Plenarsaal nicht voller wird – –
Bitte?
Weil Herr Drexler die Anwesenden erschreckt hat.
In den mir verbleibenden viereinhalb Minuten
möchte ich Ihnen zu einem Thema, das das Land dauerhaft und langfristig fordert, einige sachliche Informationen geben und die Position meiner Fraktion darstellen.
Wir haben im Finanzausschuss im Oktober letzten Jahres die Aufforderung an das Finanzministerium gerichtet – das war auch der Wunsch unserer Fraktion –, für die bebauten Flächen und Liegenschaften, die sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befinden, insgesamt den Sanierungsbedarf zu erheben. Diese Erhebung ist für die zweite Hälfte des Jahres 2006 zu erwarten, denn die Daten müssen umfangreich aufbereitet werden. Das haben wir ja im letzten Oktober im Finanzausschuss einvernehmlich festgestellt, wie eine Pressemitteilung des Ausschussvorsitzenden zeigt.
Bei den Universitätsgebäuden wurde der Bedarf bereits erhoben. Der Landesrechnungshof geht von einem Sanierungsbedarf von rund 2 Millionen € aus. Das Finanzministerium rechnet konservativer und geht von 2,4 Millionen € aus.
Milliarden €. – Angesichts der problematischen Lage der öffentlichen Haushalte in Deutschland können wir, gemessen an der Neubausumme in Baden-Württemberg, derzeit nur 0,8 % Reinvestitionen leisten. Das sind pro Jahr etwa 130 bis 140 Millionen € für die Universitäten, etwa 30 bis 35 Millionen € für die weiteren Hochschulen und nochmals 170 bis 175 Millionen € für den weiteren Liegenschaftsbestand. Das heißt, wir können nur das Notwendigste tun.
Das Kabinett hat im Juli letzten Jahres ja auch den Vorrang von Sanierung vor Neubau beschlossen. Wir können nicht all das, was wir im Konsens aller Fraktionen als wünschenswert erachten, auch verwirklichen.
Angesichts der genannten Zahlen und der Tatsache, dass wir jährlich etwa 2,2 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich zahlen, liegt es nahe, zu sagen, dass alle Probleme im Hochschul- und Universitätsbereich, wenn wir das Geld, das an andere Länder fließt, nur ein Jahr lang in BadenWürttemberg behalten dürften, gelöst wären.
Ich persönlich habe ihn nicht unterschrieben.
Ich persönlich habe ihn nicht unterschrieben.
Aber, Herr Kollege Drexler, dies ist zunächst einmal eine mathematische Darstellung, der ja auch Sie beipflichten, weil auch Sie gelegentlich in den Beratungen des Finanzausschusses gemeinsam mit uns die Klage führen, dass diese permanente Leistung an andere Bundesländer zu hoch ist.
Sie haben Recht, Herr Drexler, weil Sie dem Prinzip nach Recht haben.
Dies wiederum ist nicht zutreffend.
Wir haben darüber hinaus festzustellen, dass wir, was die Hauptnutzungsflächen anlangt, an den Hochschulen in Baden-Württemberg durch den engagierten Ausbau, den wir vornehmen – auch in Kooperation mit dem Bund –, an einigen Universitäten einen starken Zuwachs haben: etwa zwischen 1990 und 2003 an der Universität Freiburg 47 %, an der Universität Ulm 45 %, an der Universität Hohenheim 32 %. Die geringsten dieser Hauptflächenzuwächse hatten wir in Karlsruhe und Mannheim mit 12 %, in Heidelberg mit 11 % und in Konstanz mit 6 %. Wenn Sie diese Werte
der Anzahl der an den jeweiligen Universitäten Studierenden gegenüberstellen, kommen Sie im Vergleichszeitraum für das Land im Ergebnis zu einem Hauptflächenzuwachs von 21 %, also zu einem höheren Zuwachs als bei den Studierendenzahlen.
Ich meine vor diesem Hintergrund, dass wir das, was an baulichen Maßnahmen erforderlich ist, sehr gut geleistet haben. Trotzdem sollten wir in den nächsten Jahren verstärkt darüber nachdenken – gerade angesichts der Tatsache, dass die Studierendenzahlen noch drastisch ansteigen werden –, vorhandenen Raum noch besser zu nutzen.
Wenn wir der Sanierung Vorrang vor Neubauten einräumen, bedeutet dies auch eine Optimierung der Raumnutzung, weil wir den Hauptflächenzuwachs, wie der technische Begriff heißt, nicht fortsetzen können.
Ein weiteres Thema sind PPP-Projekte; sie wurden in diesem Zusammenhang im Finanzausschuss auch angesprochen. In den nächsten Monaten wird in Heidelberg ein großes Projekt aufgelegt, mit dem das Land Baden-Württemberg mit Public Private Partnership ein klares Zeichen für eine engagierte Privatisierung setzt, die aber sehr gründlich überprüft wird und dann entsprechend in die Vergabe kommt.
Ich glaube, wir sind – das hat die sehr einvernehmliche Beratung im Finanzausschuss gezeigt – im Land Baden-Württemberg insgesamt auf dem richtigen Weg. Wir tragen die Maßnahmen nüchtern und im Konsens der Fraktionen gemeinsam, und wir behalten die Werterhaltung und die Wertsteigerung unserer Liegenschaften im Auge.
Herzlichen Dank. Das war eine trockene Rede, aber sie betraf auch ein trockenes Thema.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt an das Ende einer, wie ich meine, sehr ausführlichen, sehr stringent und vertieft geführten Debatte hier im Plenum, im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen des Landtags von Baden-Württemberg. Es wäre unehrlich zu behaupten, dass dieser Haushalt ein „Haushalt de luxe“ ist. Vielmehr ist es
ein Haushalt, der nach den beiden Kernkriterien sehr schwer hinzubekommen war.
Das erste Kernkriterium heißt Verfassungsmäßigkeit, das zweite Kriterium heißt, den Maastricht-Kriterien zu entsprechen. Bei allen Schwierigkeiten ist es, meine ich, gelungen, diesen Kriterien zu entsprechen. Damit hebt sich der baden-württembergische Doppelhaushalt 2005/06 sehr positiv ab gegenüber einer Reihe von Haushalten anderer Bundesländer.
Herr Kollege Kretschmann, ich will in aller Ruhe versuchen, Ihnen das zu begründen, und will das gern auch mit anderen Haushalten, beispielsweise dem von RheinlandPfalz, vergleichen.
Wir mussten bei einem Volumen des Haushalts von 30,95 Milliarden € im Jahr 2005 und 31,74 Milliarden € im Jahr 2006 eine Deckungslücke von 3,5 Milliarden € im Jahr 2005 bzw. von 3,7 Milliarden € im Jahr 2006 ausgleichen.
Dies war durch Einsparungen zu schaffen. Einsparungen nimmt niemand gern vor, weil sie immer auch zu Kritik oder kritischen Anfragen gegenüber den Regierungsparteien führen. Aber Einsparungen sind notwendig, um die Ziele zu erreichen, die ja auch unsere gemeinsamen Leitziele sind. Herr Kollege Kretschmann, die Grünen tendieren ja auch sehr stark in die Zielrichtung Nullverschuldung. Hier haben wir zumindest einmal eine gemeinsame Zielrichtung.
Wir haben bei den Personalausgaben in beiden Jahren insgesamt 550 Millionen € Ersparnis durch die Streichung der Sonderzahlung für neu eingestellte Beamte ab der Besoldungsgruppe A 12 für die ersten drei Jahre, die Erhebung von Beiträgen zur Pflegeversicherung von den Pensionären und damit die Gleichstellung der Pensionäre mit den übrigen Rentnern, die Verlängerung der Stellenbesetzungssperre von neun auf zwölf Monate – keine einfache Maßnahme – sowie die Weiterführung des Stellenabbaus. Ich werde das nachher noch im Detail darstellen. Darüber hinausgehende Kürzungen im Beamtenbereich und bei den öffentlich Bediensteten haben wir vermieden, weil es uns darum geht, die Balance zu halten und keine Sonderopfer zu fordern.
Sie – insbesondere Sie in der SPD – waren sehr nachdrücklich gegen die 41-Stunden-Woche bei Beamten; ich habe noch Ihre kritischen Stimmen im Ohr. Diese Maßnahme bringt uns aber in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 770 Stellen. Gegenüber den Stellenplanungen der früheren Jahre dienen 115 dieser Stellen in den Jahren 2005 und 2006 der additiven Haushaltsentlastung. Insofern meine ich, diese Maßnahmen sind vertretbar.
In den Ministerien, auf der Verwaltungsebene und bis hinein in den Verwaltungsbereich von Hochschulen wird durch die Verwaltungsreform bei den personellen Kapazitäten eingespart. Das heißt, Baden-Württemberg hat seine Hausaufgaben erkannt, und Baden-Württemberg macht seine Hausaufgaben.
Beim kommunalen Finanzausgleich haben wir, zunächst einmal ausgehend von der Steuerschätzung vom Mai 2004, schlicht und einfach die Zahlen zu vergegenwärtigen: Das Land hat eine Steigerung der Nettoeinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung des Jahres 2003 von etwa 5 %. Bei den kommunalen Steuereinnahmen kommt es zu einer Steigerung von 14 %.
Damit sage ich nicht, dass die Kommunen ihre Haushalte im Überfluss gestalten können. Aber wir müssen diese Zahl vergegenwärtigen, um eine Kürzung, die auf zwei Jahre, also nur für diesen Doppelhaushalt, beschlossen ist, richtig interpretieren zu können, nämlich die Anpassungen im kommunalen Finanzausgleich um 350 Millionen € per annum durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen und Verlagerung von Fördermitteln. Ich meine, dies ist verträglich, und ich meine auch, dass das mit den Kommunen insgesamt sehr gut ausgehandelt worden ist. Ich nenne dabei den Kollegen Wolfgang Rückert, den Kollegen Wolfgang Reinhart und in besonderer Weise den zuständigen Minister, die dafür verantwortlich zeichnen, dass das Verhältnis zwischen Land und Kommunen in Baden-Württemberg trotz knapper Kassen insgesamt ausgezeichnet ist.
Ich komme zu dem Thema der Verbesserungen – nicht ohne zu vergessen, Herr Kollege Wieser, Herrn Ministerialdirektor Hägele und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ende der Debatte ausdrücklich zu loben. Sie haben eine hervorragende Arbeit geleistet, die Sie durch Ihr sehr freundliches Lächeln dokumentieren und unterstreichen.
Zu den Einnahmeverbesserungen: Der Verkauf von Grundstücken soll einen Erlös von 240 Millionen € erbringen. Ein ehrgeiziges Ziel, Herr Finanzminister, aber ich glaube, es ist zu schaffen.
Zu den Sonderausschüttungen der L-Bank: Im Vergleich der Bundesländer ist es sicherlich nicht übertrieben, 100 Millionen € als zusätzliche Einnahmen einzuplanen.
Der Verkauf von Forderungen aus der stillen Beteiligung an der LBBW bringt insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 550 Millionen €. Herr Kollege Kretschmann, wir haben das im Finanzausschuss ausführlich diskutiert und debattiert. Sie wissen, dass uns diese Maßnahme nicht leicht gefallen
ist, aber es ist eine Maßnahme, die im Zuge der Haushaltskonsolidierung vor dem Hintergrund der beiden Leitziele, verfassungskonform und in Erfüllung der Maastricht-Kriterien vorzugehen und zu handeln, Sinn gibt.
Haushaltsstrukturgesetz: Ich glaube, dass Sie – insbesondere die Fachleute – die einzelnen Veränderungen, etwa im Finanzausgleichstock oder im KIF, davon abgeleitet im KUF, alle sehr gut kennen. Wenn die Opposition Kürzungen im Krankenhausbereich kritisiert, so meine ich, im Gesamtkontext sind diese vertretbar. Ich sehe, auch aus der Erfahrung meines Wahlkreises und meiner Region, dass hier die fördernde Aktivität des Landes in besonderem Maße anerkannt wird und dass diese Förderung dabei entscheidend geholfen hat, die Struktur der Versorgung in diesem Bereich zukunftsfähig zu gestalten und entsprechend zu verbessern.
Die Vorstellungen der SPD laufen auf Steuermehreinnahmen von 10 Millionen € in den Jahren 2005/06 durch eine Stärkung der Finanzverwaltung hinaus. Wenn ich Ihre Anträge gegeneinander aufrechne, drängt sich mir der Verdacht auf, dass Sie die Frage, was von diesen angenommenen Mehreinnahmen in den Länderfinanzausgleich geht, nicht ausreichend in die Berechnungen einbezogen haben. Die Steueraufteilung der verschiedenen politischen Ebenen ist aber entscheidend, wenn ich den Effekt für das Land Baden-Württemberg berechnen möchte. Ich meine, dass die Überlegung, man könne mit sehr vielen zusätzlichen Prüfern sehr viele zusätzliche Steuereinnahmen erreichen, zwar auf den ersten Blick überzeugend wirkt, aber bei der Umsetzung dieser Maßnahme dann der Teufel doch im Detail steckt.
Insofern meine ich, auch vor dem Hintergrund der Pensionslasten und im Hinblick auf das allgemeine Ziel, Herr Kollege Fischer – ich will das hier ausführen –, dass wir den Landeshaushalt insgesamt im Personalkostenbereich entlasten müssen, dass Ihr Vorschlag nicht unbedingt überzeugen muss. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Zweiter Punkt bei der SPD: Reduzierung der Neuverschuldung um 139 Millionen € per annum und Reduzierung der Zinszahlungen um 120 Millionen € per annum. Das ist ja sozusagen Ihre Kernforderung auch im Hinblick auf das Thema „Landesanteile an der LBBW“. Aber da, meine ich, muss man bedenken: Wenn man zum Beispiel den Landesanteil an der Landesbank Baden-Württemberg von 39,5 auf eine Sperrminorität von 15 % zurückfahren würde, bräuchte man zunächst einmal einen Käufer, der die von Ihnen angenommene Summe erbringt, ohne seinerseits 25 % erreichen zu können. Ich muss auch sagen, dass diese Maßnahme Risiken beinhalten würde hinsichtlich der Zuwendungen für die kleinen und mittelständischen Betriebe durch den Geschäftspartner LBBW und durch die BW-Bank sowie Risiken beinhalten würde für die Refinanzierung, die bei der LBBW unter den Landesbanken deutschlandweit immer
noch vorbildlich und am günstigsten läuft. Insofern ist dieser Vorschlag meines Erachtens ein Schaufenstervorschlag.
Auflösung der Landesstiftung: Ich weiß nicht, meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wie oft wir dieses Thema hier in diesem Haus noch herunterdeklinieren wollen.
Das Thema ist so alt wie das Meer. Wenn wir den Wegfall der Gemeinnützigkeit in diesem Bereich hätten, wäre das eine steuerliche Belastung für den Landeshaushalt von 1,5 Milliarden €, wie das Finanzministerium errechnet hat. Insofern hätten Sie dann Zitronen eingekauft und große Grapefruits aus dem Fenster geschmissen. Auf jeden Fall bliebe ein saurer Eindruck, und wir wollen ja über unseren Landeshaushalt nicht sauer sein.
Globale Minderausgabe bei den Betriebskosten für NSI: Ich konnte heute Morgen noch einmal mit dem Finanzminister über das Thema sprechen. Hier ist viel getan worden, um die Effizienz so zu steigern, dass auch die Opposition in dieser Frage etwas zurückhaltender geworden ist und die Debatte sich bei aller grundsätzlichen Ablehnung von NSI
nach meinem persönlichen Eindruck, Herr Kollege Fischer, deutlich versachlicht hat.
Ich habe etwas ganz anderes gesagt. – Im Finanzausschuss jedenfalls, Herr Kollege Fischer, dem Sie nicht angehören, wurde über dieses Thema – ich habe ja jetzt den mehrjährigen Vergleich – bei unveränderter Position Ihrerseits, so habe ich vorhin gesagt, doch wesentlich ruhiger und sachlicher diskutiert als in den Jahren zuvor. Das ist ja immer ein guter Indikator dafür, dass auch schwierige Dinge klappen und durchaus positiv entwickelt werden.
Die Verstärkung der Hochschulbausanierung ist eine Forderung, die Sie in jedem Haushalt erhoben haben; Gegenfinanzierung unbekannt.
Ich komme noch einmal zu der allgemeinen Situation, weil man die großen Ziele gerade zum Abschluss dieser Debatte nicht aus den Augen verlieren sollte.
Maastricht-Konformität: Es gibt ja zwischen Bund und Ländern innerhalb der EU keinen unbestrittenen Schlüssel, wie man diese Dinge errechnet. Nehmen Sie einmal die Neuverschuldung Baden-Württembergs, nach der Einwohnerzahl heruntergebrochen, im jetzigen Landeshaushalt. Entsprechend den Maastricht-Kriterien dürften wir im Jahr 2005 insgesamt 2,85 Milliarden € und im Jahr 2006 insgesamt 2,94 Milliarden € Neuverschuldung aufnehmen. Wir liegen jeweils bei 1,99 Milliarden € und damit, glaube ich,
deutlich darunter. Das heißt, der Haushalt unseres Bundeslands Baden-Württemberg ist auch in Bezug auf die Maastricht-Kriterien solide und somit uneingeschränkt Maastricht-konform.
Wir haben hier in den Jahren zwischen 2003 und 2006, gemessen an dieser Rechengrundlage, eine Quote von 0,72 %. 1 % wäre zulässig. Wir haben also entsprechend den Vorgaben des Finanzplanungsrats in einer für die Bundesländer vorbildlichen Weise statt 1,0 % eine Quote von 0,72 % erzielt. Da ist zwar viel Mathematik und Zahlenspiel dabei, aber Sie sehen an dieser Zahl: Wenn neben Bayern und Sachsen auch andere Bundesländer diese Quote erreichen könnten, würden die sich die Finger danach lecken, dies haushaltspolitisch zu packen. Wir haben es geschafft, und das sollte jeder in diesem Haus auch positiv anerkennen.
Ländervergleiche zum Haushalt 2005: Nettoneuverschuldung ist immer etwas, was man nicht gern macht. Darüber sind wir uns in diesem Haus alle einig. Aber es ist eben von der Einnahmesituation her – ich will hier gar nicht die bundespolitische Debatte neu aufkochen – eine schwierige Lage. Logischerweise hängen die Länder ja viel, viel stärker von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab als der Bund, und zwar dadurch, Herr Kollege Kretschmann, dass ihre Haushalte sehr stark personalkostendeterminiert sind. Über 40 % der Ausgaben bei unseren Personalkosten sind fix, und wir haben als Land auf unsere Einnahmeseite deutlich weniger Einfluss, als der Bundesgesetzgeber Einfluss auf seine Einnahmeseite nehmen kann.
Die Pro-Kopf-Nettoneuverschuldung liegt in Baden-Württemberg bei 185 €. In Rheinland-Pfalz, unserem linksrheinischen Nachbarland, sind es 252 €. Ich schaue dort nicht mit Häme hin und argumentiere nicht vor dem Hintergrund der reinen Parteipolitik oder gar der parteipolitischen Polemik,
sondern ich nenne, weil wir umgekehrt von der Opposition immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert werden, die Dinge in unserem Haushalt liefen nicht so, wie wir es in Landeskompetenz optimal gestalten könnten, einfach einmal diese zwei Zahlen. Ich meine, wenn Sie die 185 € in Baden-Württemberg den 252 € in Rheinland-Pfalz gegenüberstellen, verstehen Sie, warum ich froh bin, dass ich rechtsrheinisch lebe und nicht linksrheinisch.
Wenn ich die Landesverbindlichkeiten pro Einwohner nehme – –
Herr Kollege, Sie werden damit sicherlich positiv leben können. Wir hatten ja schon schöne gemeinsame Erlebnisse, und da waren Sie sehr froh – –
Bei Diskussionen, im Ausschuss, bei Debatten,
auch bei Witz, auch bei gemeinsamen Reisen.
Herr Kollege Gall, dass Sie keine roten Ohren bekommen haben in der Gemeinschaftlichkeit mit einem schwarzen Kollegen – – Seien Sie doch mit mir froh, dass ich rechtsrheinisch lebe; ich bin auch mit Ihnen froh, dass Sie das tun können und nicht an der Grenze zum Saarland leben, sondern in Baden-Württemberg und damit im vollen Genuss einer Haushaltspolitik, Herr Minister Stratthaus, die im Vergleich der Bundesländer erstklassig verläuft.
Insofern – Herr Kollege Kretschmann, ohne die Situation schönzureden; das habe ich heute auch nicht getan; ich habe ja die Probleme auch angesprochen – meine ich, dass Sie abschließend auch in der Perspektive der haushaltspolitischen Entwicklung der Bundesländer noch einmal eine Zahl sehen sollten. Uns drückt natürlich die Zinsbelastung, die wir haben und die entscheidend auch dadurch zustande gekommen ist, dass Baden-Württemberg seit Bestehen dieses Bundeslands durch den Länderfinanzausgleich ausgesaugt wird, jetzt mit 2,14 Milliarden €. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei uns bei 3 334 €, während sie in RheinlandPfalz bei 5 466 € und in Nordrhein-Westfalen bei rund 5 500 € liegt. Jetzt will ich bezogen auf die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht sagen: „Wir wissen alle, dass so was von so was kommt“, aber es ist schon ein Indikator: Dort, wo CDU und FDP gemeinsam regieren, geht es trotz aller Probleme immer noch ein bisschen besser als dort, wo der politische Wettbewerber regiert.
Insofern sehe ich die Dinge sachlich, nüchtern,
problembewusst, aber auch optimistisch.
Wir werden 2006 den Regierungswechsel in Berlin angehen. Aufschwung in Deutschland, und weiterhin Glückauf für Baden-Württemberg!
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie über einen dünnen Zusammenhang eine schmissige Rede halten sollen, dies noch zur adventlichen Zeit, dann ist dies sehr, sehr schwierig.
Deshalb werde ich sehr kurz sprechen. Aber, lieber Herr Kollege Fischer, wir sind immer gut für einen Zwischenruf und eine entsprechende Antwort. Nachher werde ich noch etwas über Brieftauben erzählen, und daraus kann die SPD vielleicht die Hoffnung schöpfen, dass irgendwann einmal eine gnädige Brieftaube den adventlichen Segen über die demoskopischen Ergebnisse der Opposition bringt.
Das hat aber mit dem Thema nichts zu tun. Das Thema lautet nämlich: Zweite Beratung des Gesetzes über staatliche Lotterien, Wetten und Ausspielungen. Der vorliegende Gesetzentwurf, im Finanzausschuss einstimmig gebilligt, fasst sieben unterschiedliche Gesetze in einem einzigen Regelwerk zusammen. Damit haben wir sowohl das Thema Vorschriftenabbau als auch das Thema „Vereinheitlichung landesrechtlicher Rahmenbedingungen“ positiv angepackt und gelöst. Wir sind dem so genannten Gambelli-Urteil, der Gambelli-Entscheidung des EuGH,
gerecht geworden, wonach der ordnungsrechtliche Ansatz die einzige Grundlage zur Legitimierung eines staatlichen Glücksspielwesens ist.
Es geht in der Tat darum, kontrolliert – mit entsprechender gesellschaftlicher Kontrolle – Glücksspiel im Rahmen der Spielfreude oder des Spielwillens von Menschen zu ermöglichen und, wenn Sie so wollen, gesetzlich zu kanalisieren.
Wir haben als Ergebnis des ökonomischen Reingewinns dieser Glücksspiele natürlich sehr viele Fördermöglichkeiten für Bereiche wie Kultur, Sport, Denkmalschutz und Soziales. Allerdings waren in den letzten Jahren in allen Bundesländern rückläufige Einnahmen zu verzeichnen.
Es besteht die Absicht, die neue Spielform Keno einzuführen. Der Finanzminister hat angekündigt, er wolle dem Landtag im Frühjahr 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen.
Keno ist eine neue Spielform. Wir erwarten aus dieser Spielform einen Erlös von 5 bis 10 Millionen € pro Jahr für das Land Baden-Württemberg. Keno ist ein Spiel, das aus China stammt. Keno heißt auf Deutsch Brieftaube.
Die Urform des Keno war eine Spielform, bei der die Gewinner per Brieftaube informiert wurden. Der Kollege Repnik hat mir zugesichert, in seiner neuen Funktion dafür zu sorgen, dass die Gewinner über eine sehr schnelle Kommunikationsform
und demnach in aller Regel nicht per Brieftaube informiert werden. Das wird der SPD bei der Mitteilung der demoskopischen Ergebnisse zu künftigen Landtagswahlen vorbehalten bleiben: Brieftauben bringen Verbesserungen, schneller geht es nicht.
Ansonsten sehen wir alle Dinge, die wir heute beraten, Herr Kollege Fischer, in friedfertigem Konsens.
Ich darf Sie auffordern: Spielen Sie maßvoll und mit Freude. Setzen Sie Ihr Glück auf’s Pferd oder auf Toto und Lotto,
und verschließen Sie sich Keno nicht ganz. Schließen Sie sich der Beschlussempfehlung an, die der Finanzausschuss einstimmig beschlossen hat.
Wir empfehlen auch, dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, der ja redaktionelle Änderungen begehrt, zuzustimmen, sodass auch die Grünen bei diesem Gesetz ihren Teil zum Konsens beitragen können.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gesegnete adventliche Tage!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wusste gar nicht, dass Frau Kollegin Queitsch offensiv wie eine Gamblerin argumentiert. Ich wünsche ihr bei ihrem nächsten Einsatz viel Glück. Es gibt viele Möglichkeiten, Lotterie zu spielen – von der Pferdewette bis zur staatlichen Lotterie.
Herr Kollege Drexler, das ist vielleicht auch ein Fall für die Systemwette. Heute Morgen war das mit dem System nicht so ganz stringent, aber heute Mittag haben wir ja das Glück, noch einmal auf die sechs Richtigen zu setzen.
Meine Damen und Herren, ernster Kern bei einem Thema, bei dem im zu beratenden Stoff weitestgehend Konsens besteht: Sie wissen alle, dass die Regelungen jetzt staatsvertraglich getroffen und zwischen den Ländern verabredet sind. Sie kennen den Hintergrund: gewerbliche Spielevermittler, die ihren Kunden bundesweit und auch international etwa die Teilnahme an Tippgemeinschaften für Lotterien anbieten, welche dann in aller Regel in einem Bundesland – da hat ja Nordrhein-Westfalen einen sehr starken Anteil – platziert werden. Die Regionalisierung in Form des Staatsvertrags, den wir jetzt gesetzgeberisch umsetzen, bedeutet, dass die Bundesländer entsprechend der Einsatzhöhe partizipieren und dass wir damit eine Gerechtigkeitslücke zwischen den Bundesländern schließen.
Wir liegen bei unserem Änderungsantrag – ich sage es einmal etwas vorsichtiger, Frau Kollegin Queitsch, auch Sie haben das ja richtigerweise festgestellt – in der Sache nicht weit auseinander. Ich möchte Ihnen das an einem Punkt Ihrer Rede und auch bezogen auf den Antrag der SPD und die Stellungnahme der Landesregierung begründen: Es ist eben nicht so, dass es, wie es in Ziffer 2 Ihres Antrags steht, eine schwache Umsatzentwicklung gibt. Wenn Sie nämlich einmal in die Anlage 1 der Stellungnahme hineinschauen, dann stellen Sie fest, dass wir bei den staatlichen Wetten und Lotterien in Baden-Württemberg im Jahr 1999 Spieleinsätze in Höhe von 997 Millionen € hatten, im Folgejahr waren es 1 015 Millionen €, danach 1 066 Millionen €, dann 1 046 Millionen € und im Jahr 2003 1 024 Millionen €. Ich glaube, dass der Rückgang in Höhe von, gerundet gerechnet, etwa 2 oder 3 % des jeweiligen Gesamtaufkommens einfach in der allgemeinen Marktentwicklung liegt und dass diese Margen auch darauf zurückzuführen sind, dass eben viele in das System der gewerblichen Spielevermittler oder in andere Wettformen hineingewechselt sind.
Deshalb ist es richtig, auch vor dem Hintergrund zweier EuGH-Urteile und vor dem Hintergrund, dass es jetzt in Hessen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gibt und auch in der baden-württembergischen Rechtsprechung Urteile ins Haus stehen, dass wir in den nächsten Monaten, so möchte ich es einmal ausdrücken, im Sinne unseres Antrags „tätig zuwarten“ und damit im Laufe dieses Jahres gemeinschaftlich erneut in den richtigen Lösungsweg zu diesem Thema hineinfinden.
Die staatlichen Wetten und Lotterien in Baden-Württemberg sind für das Land unverzichtbar. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir eine Balance brauchen zwischen der Hinwendung zu einer kontrollierten Möglichkeit des Spiels und der Abwendung von Gefahren für die Menschen durch Phänomene wie Spielsucht oder dem maßlosen Verprassen von Geld – ich nenne das das FlottwellSyndrom; Sie kennen das ja aus dem Theaterstück von Raimund, wo Flottwell sein Geld unter anderem beim Spielen hinauswirft. Ernsthaft: Wenn Sie die baden-württembergischen Zahlen lesen, dann sehen Sie, dass wir in einer guten Ertragslage sind. Die Ihrem Antrag zugrunde liegende Annahme, es gebe hier eine Schrumpfung, so will ich es formulieren, des Aufkommens, trifft nicht zu. Vielmehr sind die Einnahmen im staatlichen Lotterie- und Wettwesen in den letzten Jahren, bei Lichte besehen, in etwa vergleichbar geblieben; sie sind nicht identisch, aber vergleichbar.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Es ist immer erfreulich, zu einem Gesetz zu reden, das im Konsens des Parlaments verabschiedet wird. Das erleichtert uns den Einstieg in den Nachmittag. Ich bedanke mich bei der SPD, dass diesmal die Zwischenrufe bei meiner Person unterblieben sind, und wünsche uns einen schönen Nachmittag.
Nein, das ist nicht meine Art.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Demografischer Wandel – Herausforderung an die Landespolitik“, so ist der jetzt zu behandelnde Antrag aller vier Fraktionen hier im Landtag von BadenWürttemberg überschrieben. Es ist ein Antrag und zugleich ein Auftrag. Denn wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen uns gemeinsam daran, dem Thema auf den Zahn zu fühlen: Wie wird unsere Gesellschaft in 10, 20, 30, 40 Jahren aussehen? Wie wird unser Land Baden-Württemberg dann aussehen? Was ist abzusehen? Was ist zu tun, um eine gerechte Balance zwischen der notwendigen wirtschaftlichen Freiheit und sozialer Sicherheit dauerhaft und über die Generationen hinweg zu gewährleisten? Wohin geht gesellschaftspolitisch die Reise in Deutschland und im deutschen Süden?
Meine Damen und Herren, „Enquete“ meint im Französischen das Erfragen, Erforschen und Herausfinden. Die Aufgabe der Kommission ist damit definiert: nicht Ideologie, sondern Fundierung konkreter Sachaussagen und Definition sachpolitischer Zukunftsaufgaben. Hier freue ich mich auf enge interfraktionelle Zusammenarbeit.
Die FDP/DVP-Fraktion, meine Damen und Herren, hat die Einsetzung der Enquetekommission quasi federführend beantragt, und alle vier Fraktionen dieses hohen Hauses waren daran beteiligt, die Antragstellung zu erarbeiten.
Meine Fraktion, meine Damen und Herren, hat am 30. Januar 2003 hier im Landtag eine erste Anhörung „Demografischer Wandel – Herausforderung für die Politik“ veranstaltet. In Zukunftsverantwortung hat der Fraktionsvorsitzende Günther Oettinger damals ausgedrückt, worum es geht. Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten: „Durch rechtzeitiges Umsteuern Havarie des Tankers Deutschland verhindern“. Das klingt dramatisch, das wird aber zwischenzeitlich, mehr als ein Jahr später, von mehr und mehr Menschen im politischen Bereich und von ganz einfachen Bürgerinnen und Bürgern, die mit den Themen mehr aus dem Bauch heraus umgehen, genauso gesehen und sehr, sehr ernst genommen. Es ist gut und richtig, dass der Landtag von Baden-Württemberg jetzt darangeht, zu diesem Themenkreis fundiert Antworten zu suchen.
„Mit dem Anstieg des durchschnittlichen Wähleralters werden Reformen immer schwieriger“, prognostizierte bei der damaligen Anhörung der CDU-Fraktion Professor Dr. Axel Börsch-Supan von der Universität Mannheim, in Deutschland einer der führenden Fachleute für das Thema „Bevölkerungsaufbau und Zukunftsgestaltung“.
Meine Damen und Herren, ich meine in der Tat, ohne den Inhalten der Arbeit vorgreifen zu wollen: Wir brauchen einen umgekehrten Generationenvertrag, und die älteren Menschen sind eingeladen, den Reformweg offensiv und mit Zukunftsoptimismus mit zu begleiten, damit die jungen Menschen, die in Zukunft insbesondere in Italien, in Deutschland und in den Beneluxstaaten relativ wenige sein werden im Vergleich zur Zahl der älteren Menschen, eine faire Zukunftschance haben.
„Kein Wirtschaftsleben, keine Familie, kein häusliches Leben wird künftig so funktionieren, wie es derzeit funktioniert.“ Diese Zukunftsprognose gab der amerikanische Wissenschaftler Ken Dychtwald 1999 in seinem Bestseller „Age Power“. Und in einem Sammelband „Schrumpfende Bevölkerung – wachsende Probleme“, der bereits 1978 in München erschien – damals weitgehend unbeachtet –, wird in einem zentralen Beitrag klar die Frage gestellt: Generationenkonflikt – neue Dimension gesellschaftlicher Auseinandersetzungen?
Diese Frage haben wir, gemessen am Erscheinen des Buches vor mehr als 25 Jahren, gewissermaßen um ein Vierteljahrhundert vertagt und greifen sie jetzt hier im Landtag von Baden-Württemberg für unser Bundesland auf. Der Autor dieses Beitrags „Generationenkonflikt – neue Dimension gesellschaftlicher Auseinandersetzungen?“ regte schon damals mit vielen seiner Aussagen zum Nachdenken und
zum Handeln an. Es war übrigens Heiner Geißler, gerade in den Siebzigerjahren ein sozialpolitischer Pionier in Deutschland.
Meine Damen und Herren, die Aufgabe an die Kommission ist gestellt. Sie sehen anhand der Ihnen vorliegenden Drucksache die Namen der Damen und Herren, die seitens der CDU-Fraktion die Arbeit der Kommission als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder begleiten werden. Es ist eine Arbeit, die sehr in den Konsens der gemeinsamen Analyse dieses hohen Hauses hineinragt bei der Fragestellung: Worum geht es in der Zukunft? Wie werden wir unserem Auftrag gerecht, als Land Baden-Württemberg stark und zukunftsfähig zu bleiben und für die künftigen Generationen zu handeln, ohne die Interessen derjenigen, die heute noch im Arbeitsprozess oder ältere Menschen sind, zu vernachlässigen?
Es ist eine schwierige und eine interessante Aufgabe. Wenn Sie alle heute dem Antrag zustimmen, wird auf der Grundlage breiten Vertrauens die Arbeit angepackt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kann immer einmal passieren, dass Mittagspausen des Plenums, Herr Vizepräsident, mit Besprechungen fraktionsinterner Art gefüllt sind und man die Besprechung nicht verlassen kann. Man sollte regeln, dass die Arbeitsgruppen der Fraktionen in Mittagspausen weniger Besprechungen machen.
Insofern bitte ich um Verständnis und bedanke mich herzlich,
dass Sie nachsichtig mit mir sind, zumal ich der SPD das Erlebnis gönnen wollte, ein einziges Mal als erste Fraktion zu reden.
Frau Kollegin Dederer, es war der Arbeitskreis Petitionen meiner Fraktion. Sie sehen, ich bin auch mit den Belangen des Alltags der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes permanent befasst.
Herr Vizepräsident, recht herzlichen Dank. Ich weiß allerdings, dass Ihre Großzügigkeit nicht immer vorauszusetzen ist. Meine Höflichkeit hat mir nahe gelegt, Ihnen zu begründen, warum ich säumte.
Das war kein Geschäftsordnungsantrag zu dem Verhalten der Fraktion, sondern eine Bitte an das Präsidium, sich des Themas anzunehmen und es einmal anzusprechen.
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg wurde am 12. Februar 2004 im Finanzausschuss des Landtags einvernehmlich beraten. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen ebenso einstimmig wie einvernehmlich die Annahme des Gesetzentwurfs. Herr Kollege Schmid hat diese bereits signalisiert, möglicherweise auch vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung der so genannten Verständigung II, die die Bundesregierung am 1. März 2002 mit der EU-Kommission über die Frage der Förderbanken auf der Ebene der Länder getroffen hat, so, wie wir sie jetzt in Baden-Württemberg beschließen werden, auch in Nordrhein-Westfalen de facto 1 : 1 übernommen wurde.
Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und explizite Garantie des Landes für die rechtlich selbstständigen Förderinstitute in Deutschland werden in Baden-Württemberg in einem modellhaften Gesetz festgeschrieben. Das Gesetz bringt gegenüber der aktuellen gesetzlichen Lage Präzisierungen. Neue Aufgaben – das hat Herr Kollege Schmid eben angesprochen –, insbesondere § 3 Abs. 3 für den kommunalen Bereich, sind in dem Gesetz definiert. Das Hausbankenund Konsortialprinzip wird nunmehr als Soll-Ist-Vorschrift festgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Finanzierungskonsortien, die ausschließlich aus Förderinstituten bestehen, nach den Vorgaben der EU-Kommission sowie nach den Regelungen im Gesetz und der noch zu erlassenden neuen Satzung für die L-Bank nicht möglich sein werden. Insofern gibt es auch hinsichtlich Haftung, die das Land eingeht, de facto eine Beschränkung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass viele andere Bundesländer, insbesondere Nordrhein-Westfalen, dieses Gesetz übernommen haben, hat ja nur noch dadurch eine Steigerung erfahren, dass Frau Dederer bei der ersten Lesung am 17. Dezember 2003 das Plenum gebeten hat, dem Gesetzeswerk in der zweiten Lesung seine Zustimmung zu geben. Das zeigt ja auch, wie gut die Landesregierung und das Finanzministerium, namentlich der Finanzminister, gearbeitet haben.
Ich will einen Aspekt des Gesetzes herausstellen: Die bisherige gesetzliche Lage gibt der L-Bank unter 13 benannten Aufgaben an Position 3 die Aufgabe, „Wirtschaftsförderung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes“ zu
betreiben. Künftig rückt an die allererste Stelle unter 15 benannten Aufgaben der L-Bank die „Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere durch Finanzierung von Existenzgründungen und -festigungen“.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, in denen insbesondere die Geschäftsbanken Kreditvergaben zurückhaltend betreiben, ist dies die richtige und notwendige Priorisierung. Die Förderzahlen unterstreichen, dass die L-Bank diese Aufgabe ernsthaft angeht und entschieden wahrnimmt. 2002 wurden 4 200 Projekte kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die L-Bank gefördert, im Jahr 2003 waren es bereits 5 300 Projekte kleiner und mittelständischer Unternehmen, die von der L-Bank gefördert wurden. Das ist ein Plus von 26 % geförderter Projekte im Bereich der KMU, also eine offensive Mittelstandsförderung, ohne das Risiko des Landes zu überspannen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das Förderinstrument Baden-Württembergs, die L-Bank, entspricht dem, wofür unser Bundesland im Vergleich der deutschen Länder seit vielen Jahren und Jahrzehnten steht und in Deutschland und Europa anerkannt ist: Mittelstandspolitik und solide Förderpolitik mit Überblick und Weitblick.
Also, meine Damen und Herren, welchen Grund sollte es geben, dem Gesetz in seiner veränderten und verbesserten Fassung nicht zuzustimmen?
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute den dritten Tag der zweiten Lesung des Staatshaushaltsplans 2004.
Jenseits der vielen Detailbetrachtungen möchte ich sozusagen zum Abschluss auf einige zentrale Sachverhalte hinweisen.
Wir haben im Landeshaushalt Investitionen in Höhe von 3,753 Milliarden €, also eine Investitionsquote von 8,5 % des Haushaltsvolumens. Unter den 16 Bundesländern gehört Baden-Württemberg zu den drei Bundesländern, die einen eindeutig verfassungsgemäßen Haushalt verabschieden werden. Diesen Sachverhalt sollten wir deutlich herausstellen. Wir bewegen uns bei der Haushaltsstabilität und Haushaltskonsolidierung unter den ersten drei der 16 Bundesländer, wenn Sie so wollen, auf einem Medaillenplatz.
Zum anderen liegen wir, gemessen an den Maastricht-Kriterien, mit 2,8 % deutlich unter 3 % und deutlich besser als der Bund.
Herr Kollege Fischer, das ist nicht ein Thema des Kopfschüttelns, sondern des Nachrechnens.
Das lässt sich einfach nachrechnen. Wir sind mit 2,8 % Maastricht-konform. Das ist eine Tatsache.
Sie machen seit drei Tagen die gewohnten Vorschläge. Ihre Innovationsabteilung ist die Wiedervorlagemappe der Haushaltsberatungen der letzten Jahre. Zum Thema Rothaus: Rothaus ist für Sie geradezu ein Blinklicht, weil es das Einzige mit dem Begriff „rot“ in Baden-Württemberg ist, das funktioniert.
Wenn ich Ihnen aber sage, dass ich 6 % Zinsersparnis zurückstelle gegen 25 % Dividendenausschüttung, dann meine ich, dass Ihr Vorschlag nicht umsetzbar ist.
Zum Thema Landesstiftung: Liebe Frau Kollegin Dederer, da gibt es in der Tat einen Sachverhalt, den ich hier darstellen möchte. Selbst die SPD ist im Finanzausschuss von einer beträchtlichen Steuerschuld im Falle der Auflösung ausgegangen. Das ist dem Protokoll des Ausschusses zu entnehmen. Und, Frau Kollegin Dederer, die Anteile der EnBW wurden nicht in die Holding eingelegt, sondern die Holding hat die Anteile tatsächlich gekauft. Daraus ergibt sich rechtsgutachterlich eine andere Position gegenüber dem, was Sie hier zum wiederholten Mal eingeführt haben.
Zum Thema Landesanteil an der LBBW, Begrenzung auf Sperrminorität. Ich habe gerade in der letzten Woche noch einmal mit einem Vorstand der LBBW über das gesprochen, was sich zwischen Landesbanken derzeit entwickelt. Gerade im Konnex mit Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen wäre das die völlig falsche Maßnahme, weil sie die Position unseres Landes schwächen würde. Das wäre sozusagen Geldschöpfung in den schnellen Sack mit kurzer Überlegung. Wir wollen aber eine langfristige, tragfähige Überlegung unserer Entscheidung zugrunde legen.
Meine Damen und Herren der SPD, Sie haben immer wieder sozusagen kaschierend auf das Verhältnis Baden-Württemberg – Bund hingewiesen, und bei der CDU wird immer wieder auf das Verhältnis zwischen Baden-Württemberg und Bayern hingewiesen. Jetzt hören Sie, Frau Dederer – ich beherrsche das Hochdeutsche ja auch nicht so perfekt –,
dass ich aus dem rheinischen Teil unseres Bundeslandes komme.
Da ist mir ein Bundesland in naher Betrachtung – –
I han scho Schwäbisch kenne. Aber i han des verlernt. Mei Großvadder isch vo Böblinge.
Ich will Ihnen das sagen – –
Sie können dann mit mir Mannheimerisch üben, und dann kriegen wir das einmal in einen sprachlichen Gleichklang.
Das Bundesland, von dem ich sprechen will, ist das Vergleichsland Rheinland-Pfalz.
„Wird gut regiert“, sagen Sie. Seit fast 15 Jahren kann es sich der Güte des Regierens gar nicht erwehren.
Ich möchte Ihnen einmal Zahlen gegenüberstellen. Rheinland-Pfalz hat 4 Millionen Einwohner, Baden-Württemberg hat 10,5 Millionen Einwohner. Die Rheinland-Pfälzer haben bei 4 Millionen Einwohnern eine Neuverschuldung in Höhe von 1,1 Milliarden €. Wir sind bei 1,9 Milliarden €. In Rheinland-Pfalz liegt die Pro-Kopf-Neuverschuldung – rechnen Sie es nach – im laufenden Haushaltsjahr also um mehr als ein Drittel höher als in Baden-Württemberg. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.
Dabei ist nicht eingerechnet, dass Rheinland-Pfalz von uns pro Jahr etwa 180 Millionen € aus dem Länderfinanzausgleich kassiert.
Nächstes Beispiel: Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat ja am ersten Tag der Debatte ins Zentrum gestellt, dass es uns darum geht, Zukunft, Ausbildung und vor allem Arbeit für Menschen in Baden-Württemberg zu schaffen. Ich stelle deshalb die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber. Es wird ja allseits als Aufgabe anerkannt, dass es auf diesem Gebiet Verbesserungsbedarf gibt. Nur sind es in Rheinland-Pfalz trotz 240 000 Arbeitnehmern, die dort in der Statistik positiv angerechnet werden, aber in anderen Bundesländern arbeiten, etwa 30 %, nämlich bei 290 von 1 000. Dagegen liegen wir in Baden-Württemberg bei 50 % der Landesbevölkerung, nämlich bei 5,2 Millionen von 10,5 Millionen Einwohnern,