Helmut Kiefl

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wegen der Kürze der Zeit bringe ich die Hauptbotschaft gleich vorweg.
Liebe Kollegin Rastätter, wir können den von Ihnen mit diesem Änderungsgesetz vorgeschlagenen Weg nicht mitgehen.
Trotz einiger Überlegungen, die zweifellos nachvollziehbar sind, handelt es sich doch wieder um die Themen, die wir bereits diskutiert haben. Ich möchte sagen: alter Wein in neuen Schläuchen.
Ich möchte daher feststellen: Wir verlassen unser badenwürttembergisches dreigliedriges Schulsystem nicht zu
gunsten einer Basisschule, Regionalschule oder wie immer sie heißen mag. Im Endeffekt geht der Weg auf jeden Fall in Richtung Einheitsschule. Das heißt, wir schaffen die Hauptschule nicht ab, wir schaffen die Realschule und logischerweise auch das Gymnasium nicht ab. Wenn man die Menschen fragt, stellt man fest, dass auch sie unserer Auffassung sind.
Wir schaffen unser bewährtes System nicht zugunsten einer Basisschule ab. Ich möchte dafür drei Gründe nennen; es gibt mehrere Gründe, aber alles wurde schon x-mal diskutiert.
Erstens: Das gute Abschneiden Baden-Württembergs in Schulleistungsstudien ist bekannt. Sowohl die nationalen als auch die internationalen Studien belegen, dass die Leistungsfähigkeit unseres dreigliedrigen Schulsystems stimmt und besser als in Ländern mit Einheitsschulen ist.
Unser System macht begabungsgerechte – Frau Rastätter, wir bleiben bei diesem Begriff – Angebote und sichert damit die Zukunftschancen für die jungen Menschen.
Die Entscheidung für einen weiterführenden Bildungsgang ist keine Entscheidung für einen Bildungsabschluss; das wissen Sie alle, und auch PISA bestätigt, dass Baden-Württemberg bei der Durchlässigkeit deutlich vorne liegt. Sie sollten daher die Struktur nicht überbewerten,
wie man es jetzt diesem Gesetzentwurf entnehmen muss; denn die Elemente, die Sie angesprochen haben und die eine gute Schule ausmachen, können Sie in jede Schule, unabhängig von der Struktur, hineinbringen.
Sie haben von der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler gesprochen. Dies müssen Sie im Prinzip in jeder Schule tun, wenn Sie, das heißt die Lehrer, es gut machen wollen. Die Freiräume der pädagogischen Arbeit an unseren Schulen ermöglichen dies auch.
Über die neue Lernkultur, über das Eingehen auf unterschiedliche Begabungen, über alle diese Themen ist diskutiert worden; auch über das Entkoppeln des Lernerfolgs von der sozialen Herkunft, und genau das können Sie an einer kleinen Schule besser. Um diese Problematik und wie sich das bei uns darstellt, wissen wir.
Ein zweiter Punkt betrifft insbesondere den ländlichen Raum: Gute Bildungspolitik ist auch Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Der Rückgang der Schülerzahlen gefährdet Schulstandorte. Darüber müssen wir nachdenken, inso
fern stimme ich Ihnen zu. Aber mit der Basis- oder Regionalschule wird dieses Problem gerade nicht gelöst. Im Gegenteil.
Da können wir uns auf Zahlen stützen, auf die der Kultusminister ja dann gerne noch eingehen kann.
Im ländlichen Raum spielt die Hauptschule – das ist auch bekannt – eine entscheidende Rolle. Sie ist ja an einem Schulstandort häufig die einzige weiterführende Schule.
Nur langsam! – Sie spielt im kulturellen Leben, in der Kooperation mit den Vereinigungen und in der Gemeinde eine große Rolle. Die Einführung der Regionalschule würde für Hunderte kleiner Hauptschulen – das kann man jetzt sicherlich noch genauer ausrechnen – im ländlichen Raum das Aus bedeuten.
Das ist ganz klar; ich kann das ja bei mir im Wahlkreis nachvollziehen und genau nachrechnen. Denn alle Erfahrungen von anderen Ländern, die wir haben,
zeigen, dass integrierte Schulsysteme nur dann mit einem vertretbaren Aufwand an Ressourcen geführt werden können, wenn das Einzugsgebiet so groß ist, dass sie fünf- bis sechszügig fahren können,
und dann ist man, Frau Rastätter, bei einer Schule in der Größenordnung von etwa eintausend Schülern. Diese Situation ist aber genau die, die wir nicht wollen.
Der dritte und letzte Punkt: Wir machen keine Bildungspolitik gegen die Kommunen als Schulträger. Dem Problem des Schülerrückganges müssen wir uns stellen, aber das machen wir gemeinsam mit den Kommunen. Das heißt, wir werden nicht Schulhäuser entleeren, um anderswo neue Schulhäuser zu errichten, damit die tausend Schülerinnen und Schüler Platz haben, nachdem sie über eine Stunde Anreise im Schulbus hinter sich haben. Denn das wäre ja die logische Konsequenz, wenn wir diese Einheitsschule, die Regionalschule, etablieren würden.
Wir können flexibel reagieren – hierfür gibt es auch bereits Beispiele –, ohne diese Regionalschule, diese Basisschule, verbindlich als Regelschule einzuführen. Andernfalls müssten wir uns ja vom dreigliedrigen Schulsystem verabschieden; da schließt sich dann der Kreis. Diesen Weg gehen wir aber, wie gesagt, nicht.
Ein letzter Satz – und das ist ja bekannt; nur hören Sie es nicht gern –: Bei allem, was in Richtung Gesamtschule
geht, haben wir überall die Erfahrung gemacht, dass das zwar teurer, im Ergebnis jedoch nicht besser, sondern viel schlechter wird.
Vielen Dank.
Lieber Kollege Walter, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, dass aber das vergammelte Fleisch, egal, in welchem Umfang, zum Teil schon seit 1999 in irgendwelchen Lagern lag, also längst bevor die Verwaltungsreform in BadenWürttemberg in Kraft getreten ist?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bitten heute um Zustimmung zu einer modernen Novellierung unseres Landesnaturschutzgesetzes von 1975. Wir waren damals unserer Zeit eigentlich schon voraus, und wir sind überzeugt, dass wir mit der heutigen Novelle ein modernes Naturschutzrecht für Baden-Württemberg schaffen, das den Erfordernissen der heutigen Zeit gerecht wird.
Ich darf die Leitlinien, welche diese Novelle bestimmen, kurz skizzieren:
Zum Ersten erfolgt natürlich in dieser Novelle die Umsetzung der Standards nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Daran sind wir gehalten; das ist für uns selbstverständlich.
Zum Zweiten ist ebenso selbstverständlich, dass alles, was mit FFH und Vogelschutzrichtlinie zu tun hat, umgesetzt wird. Es ist ebenso selbstverständlich für uns, dass wir die höheren Standards, die wir schon bisher gegenüber dem Bundesnaturschutzgesetz hatten, beibehalten.
Wir werden einige neue Grundsätze einführen, die unsere baden-württembergische Handschrift in der Naturschutzpo
litik nochmals verdeutlichen. Ich möchte ein Beispiel dafür nennen: Das Flächenmanagement, das heißt die Nutzung des Innenbereichs, bevor wir dann neue Baugebiete im Außenbereich ausweisen, ist eine solche baden-württembergische Handschrift.
Wenn wir jetzt vom Außenbereich reden, nenne ich gleich das Ökokonto für den Außenbereich. Bisher gab es das nur nach den baurechtlichen Vorschriften im Innenbereich. Wir versprechen uns dadurch schnellere Genehmigungsverfahren und vor allen Dingen eine Effizienz- und Akzeptanzsteigerung.
Zum nächsten Stichwort, Akzeptanz: Das ist auch eine Grundlinie unseres baden-württembergischen Naturschutzrechts, die wir mit dieser Novelle erreichen wollen. Wir setzen auf hohe Akzeptanz bei den Bürgern, insbesondere auch bei den Landnutzern, die ja schließlich direkt mit den Auflagen konfrontiert werden. Das heißt, wir wollen sie überzeugen, und wir wollen den Vertragsnaturschutz gegenüber den hoheitlichen Auflagen nach dem Prinzip der Freiwilligkeit in den Vordergrund stellen. Das zuletzt genannte Instrument bleibt natürlich nach wie vor erhalten. Aber es wäre viel leichter, nur auf hoheitliche Auflagen, auf hoheitliche Akte zu setzen. Darum sind wir auch ganz stark für den Vertragsnaturschutz nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Er soll bei uns eine große Rolle spielen.
Der Hintergrund dafür ist ganz einfach folgender: Es nützt nichts, wenn wir ein modernes Naturschutzrecht schaffen, dieses aber nur auf dem Papier steht und ein Naturschutzrecht der Landesregierung ist. Wir wollen, das sich alle Bürger damit identifizieren.
Auch die Gemeinden, natürlich. Es soll nicht nur ein Papier der Landesregierung bleiben.
Ein weiterer Punkt: Wir wollen die Eigentumsrechte des Einzelnen – ich weiß, dass dies ein schwieriger Punkt ist – in ein vernünftiges Verhältnis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums bringen. Wenn ich es richtig sehe, sind wir die Ersten, die – in § 58 des Landesnaturschutzgesetzes – ein solches Instrument, eine solche Formulierung gefunden haben. Ich füge ganz offen hinzu: Wir hätten in diesem Zusammenhang schon gern noch ein bisschen mehr getan. Aber es geht nicht an, dass wir Haushaltsfragen über das Naturschutzrecht regeln. Wir gehen aber davon aus, liebe Kolleginnen und Kollegen – da weiß ich mich auch mit der Regierung, mit unserem Minister einig –, dass die Regierung alles tun wird, um dann, wenn es eben darum geht, hohe Auflagen ausgleichen zu müssen, die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Dazu sage ich noch etwas ganz offen: Hoffentlich wissen wir alle: Wenn wir in Zeiten knapper Kassen leben, wenn die Mittel schon nicht in dem Umfang zur Verfügung stehen, wie wir es gern hätten, müssen wir eben auch mit den Auflagen behutsam umgehen.
Alles in allem: Diese Novelle ist eine moderne Novelle. Wir bleiben, wenn ich den Vergleich zwischen den Bundes
ländern richtig sehe, noch unter den ersten drei, sind mit der Umsetzung von Bundesrecht in Landesrecht also mit an der Spitze der Bundesländer. Ich hoffe, dass sich alle Bürger und die Kommunen das neue Naturschutzrecht für BadenWürttemberg wirklich zu Eigen machen und dass auch entsprechend verfahren wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte noch zwei Anmerkungen machen.
Lieber Kollege Walter, weil immer wieder die Frage nach der Definition der „guten fachlichen Praxis“ aufkommt: Diese ist zum einen mit den nationalen Fachgesetzen und zum Zweiten über Cross Compliance jetzt auch EU-weit geregelt. Darum ist in einer Novelle zum Naturschutzrecht dafür gar kein Platz. Das passt auch von der Systematik her nicht hinein. Das ist abschließend geregelt.
Zweitens zu dieser Biotopvernetzung, denn das ist auch immer ein Diskussionspunkt. Dazu möchte ich jetzt einfach ein paar Zahlen nennen. Bei der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, dass wir dabei sind, die Fließwassersysteme systematisch mit den Ufervegetationen zu entwickeln. Das ist eine Biotopvernetzung. Auch werden Feldhecken zum Teil nicht nur erhalten, sondern sogar neu angelegt. Auch dies ist eine Biotopvernetzung.
Aber ich möchte einmal auf die Zahlen hinweisen. Denn wir streiten um 10 % oder 15 % hin oder her, und niemand kann sich so recht eine Vorstellung machen. Zurzeit sind 2,28 % der Landesfläche Naturschutzgebiete, und 22,5 % der Fläche von Baden-Württemberg sind Landschaftsschutzgebiete. Wir haben ferner über 6 000 Hektar Naturdenkmale. Deren Fläche kann man nicht genau angeben; das ist ganz klar. 30 % der Landesfläche sind als Naturpark ausgewiesen. Auch da gibt es überall wieder Verbindungen.
Das ist eine unterschiedliche Klassifizierung; das weiß ich. Aber ich will nur darauf hinweisen, dass wir eigentlich irgendwo das ganze Land bedeckt haben, alles unter dem Stichwort Biotopvernetzung. Ferner haben wir §-24-a-Biotope; um die geht es hier im Wesentlichen auch. Das sind inzwischen 4,5 % der Landesfläche. Ich will nicht behaupten, dass Sie einen falschen Eindruck erwecken wollten, aber zur Klarstellung sollte man auch auf diese Daten hinweisen.
Ja. Bitte.
Da gibt es eine ganz einfache Antwort: Wir weisen mit der Praxis aus und nicht gegen die Praxis.
Nein, nein. Das ist genau unser Verfahren, im Grunde genommen seit 30 Jahren, seit wir das Landesnaturschutzgesetz haben: immer mit der Praxis und nicht dagegen.
So, wie es sich ergibt, werden wir diese Politik auch fortführen.
Ja, absolut.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wegen der Kürze der Zeit möchte ich nur noch die Punkte ansprechen
ich werde die zehn Minuten nicht ausschöpfen –, die meiner Fraktion bei der Beratung besonders wichtig sind.
Der erste Punkt ist der, dass wir die Standards, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz gesetzt worden sind, 1 : 1 übernehmen
darauf hat der Minister schon hingewiesen –, dass wir allerdings die Standards, die darüber hinausgehen, beibehalten und nicht zurücknehmen.
Die 24-a-Biotope könnte ich zum Beispiel jetzt nennen, in die wir im Grunde genommen schon 1975, bevor es überhaupt ein Bundesnaturschutzgesetz gab, als Landesgesetzgeber Dolinen, Höhlen usw. als besonders geschützte Biotope mit aufgenommen hatten – bereits 1975! Das ist ein Beispiel. Aber ich will mich ja kurz fassen.
Zweitens: Was ist uns weiterhin wichtig? Uns ist natürlich wichtig, dass wir diese Standards auch beim EU-Recht beibehalten, dass wir auch hier darauf achten, dass das 1 : 1 umgesetzt wird. Als Beispiele dafür nenne ich die FFH-Gebiete und die Vogelschutzrichtlinie. Übrigens – weil wir hier im Haus schon öfter darüber diskutiert haben, ob die Meldungen dafür ausreichend sind –: Wenn unser Nachmeldeverfahren abgeschlossen ist, werden wir immerhin rund 17 % der Landesfläche als FFH-Gebiete festgesetzt haben.
Das reicht in die Haut hinein, lieber Kollege.
Ein dritter Punkt, der uns bei der Beratung auch wichtig war und wichtig ist, ist: Wir wollen auf die klassischen Instrumente des Naturschutzes nicht verzichten. Das betrifft den hoheitlichen Naturschutz und die Ausweisung von besonders geschützten Gebieten nach der jeweiligen Klassifizierung. Wir wollen das aber wirklich nur noch dort machen, wo es nicht anders geht, also nur noch auf ein absolut notwendiges Maß beschränken.
Ich könnte jetzt wieder jede Menge Beispiele nennen. Die setze ich jetzt als bekannt voraus. Außerdem werden wir ja im Ausschuss noch darüber diskutieren.
Aber ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir in BadenWürttemberg zunehmend Gebiete haben, die von internationaler Bedeutung sind. Das war in der Vergangenheit ja nicht immer der Fall. Beispiele sind das Pfrunger-Burgweiler Ried oder das Bad Wurzacher Ried mit einem Europadiplom oder der Feldberg – Belchen und noch einige mehr.
Ein vierter Punkt – auf den hat der Minister dankenswerterweise auch sehr deutlich hingewiesen –, der meine Fraktion stark interessiert hat und der auch stark diskutiert worden ist, ist die Bildung von Konzepten und Programmen, die eine naturverträgliche Entwicklung unserer Kulturlandschaft ermöglichen.
Die Betonung liegt auf „Entwicklung“ und nicht auf der Käseglocke. Es wäre einfacher, mit hoheitlichen Maßnahmen zu arbeiten. Bei diesen Konzepten steht aber die Einbeziehung der Landnutzer, der Grundstücksbesitzer im Vordergrund.
Da stehen die Freiwilligkeit – im Gegensatz zu den hoheitlichen Maßnahmen – sowie die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Warum bedeutet uns das so viel? Ganz einfach deswegen: Wenn wir keine Akzeptanz der Landnutzer erreichen, wenn sie nicht gegeben ist, wenn die nicht wissen und nachvollziehen, warum in einem bestimmten Umfang was gemacht werden soll oder gemacht werden muss, dann hat der ganze Naturschutz keinen Wert. Dann steht das zwar schön auf dem Papier, hat aber keinen Wert.
Die Landschaft war und ist ja immer ein Spiegelbild der sozialen und der ökonomischen Situation unseres Landes. Jede Änderung der Lebenssituation unserer Bürger kann man auch ganz deutlich an der Kulturlandschaft ablesen. Da können Sie beim Wandel der Landwirtschaft anfangen und weitergehen über die Kleinräumigkeit, die jetzt wegfällt, weil die Handarbeit wegfällt, über das Zerschneiden von Landschaftsteilen, Lichtverschmutzung – über so etwas hat man vor 20 Jahren ja noch nicht geredet –, bis zu stark gestiegenen Erholungsinteressen, Versiegeln von Grund und Boden usw. Durch die veränderte Bewirtschaftung bekommt alles ein anderes Gesicht.
Jetzt kommt das Fünfte, das Entscheidende: Mit welchen Instrumenten wollen wir das alles erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Jawohl, lieber Kollege Walter. – Wir stellen uns den Herausforderungen. Ich sage gleich ein paar Stichworte: Wir werden mit unseren Landschaftspflegeprogrammen weitermachen. Sie wissen, wie viel Geld darin steckt. Wir werden im Ausschuss darüber diskutieren. Wir werden unsere Agrarumweltprogramme gerade unter diesen Naturschutzaspekten weiterführen und modernisieren. Das wissen Sie auch. Die müssen wir aufgrund der EU-Vorgaben sowieso verändern. Da werden viele naturschützerische Aspekte hineinkommen.
Wir werden auch im Rahmen der Weiterentwicklung unserer SchALVO viele Naturschutzaspekte berücksichtigen. Auch da muss einiges von der EU umgesetzt werden. Da müssen auch bestimmte Verbesserungspläne und Entwicklungspläne gemacht werden.
Die Landschaftspflegerichtlinie – ein bewährtes Instrument – wird bleiben.
Das alles kostet Geld. Darüber werden wir im Detail im Ausschuss diskutieren.
Am Thema Biotopvernetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, deren natürliches Grundgerüst zum Beispiel die Fließgewässer und die Feldhecken sind, werden wir dranbleiben.
Ein weiterer Punkt ist das vom Minister angesprochene Ökokonto. Damit können natürlich auch Genehmigungsverfahren in der Gemeinde einfacher gestaltet werden.
Und der letzte Punkt, meine Damen und Herren: Wir haben dafür gesorgt – im Bundesnaturschutzgesetz steht es nicht drin –, dass es einen Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen gibt
natürlich, das kann man vorher auch gar nicht festlegen –, durch den wir in die Lage versetzt werden, das Eigentumsrecht des Einzelnen in ein vernünftiges Verhältnis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu bringen.
Fazit: Es geht uns darum, mit einer Reihe von differenzierten Maßnahmen dieses In-Wert-Stellen der Landschaft, auf das der Minister so deutlich hingewiesen hat, jetzt in all ihrer Vielgestaltigkeit umzusetzen. Dieser Grundsatz muss seinen Niederschlag im praktischen Naturschutz finden, aber nicht nur dort, sondern er muss auch in den Köpfen unserer Bürgerinnen und Bürger Platz greifen. Denn es ist letztendlich unser aller Lebensraum, um den es hier geht.
Vielen Dank.
Drei Minuten habe ich noch gut.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die grüne Gentechnik erfährt zurzeit eine erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit, ohne dass wir uns dafür verkämpfen und dafür Heilsversprechen abgeben, lieber Herr Kollege Walter. Wir befinden uns inmitten einer Entwicklung, und das weiß auch die Bevölkerung.
Die Aufmerksamkeit ist aber auch deswegen so hoch,
weil die Bevölkerung auch weiß, dass die grüne Gentechnik neben der Mikrotechnologie und der Informationstechnik zu den Zukunftstechnologien des 21. Jahrhunderts zählt.
Daher geht es den Menschen darum, die Chancen und Risiken zu erkennen, um dann bewusst eigenständige Entscheidungen treffen zu können, ob sie Ja oder Nein sagen.
Unsere Aufgabe als Politiker ist es, die Interessen der Verbraucher, Landwirte und Lebensmittelproduzenten zu schützen. Aber die Grundlage für unsere Schutzaktionen müssen die wissenschaftlichen Erkenntnisse, Forschungsergebnisse und kritischen Prüfungen der Wissenschaft sein; denn es geht nicht um Ideologie, um ein Abwürgen der Forschung oder ein Abgeben von Heilsversprechen, sondern die wissenschaftlichen Ergebnisse müssen die Grundlage unserer Aktivitäten sein.
Die Menschen haben nicht Angst vor der Gentechnik. Das darf man nicht pauschalieren; darüber gibt es ziemlich genaue Erhebungen. Aber die Menschen müssen und wollen noch viel mehr darüber wissen; das zieht sich durch alle Äußerungen. Ich darf aus einer der letzten Umfragen zunächst in Bezug auf Europa und dann auf Deutschland zitieren: 24 % der Menschen in Europa sagen, sie seien wegen der grünen Gentechnologie verunsichert. Gleichzeitig sagen aber 45 %, sie wüssten zu wenig darüber und müssten mehr Informationen haben. In Deutschland ist mit etwa 30 % die Verunsicherung der Menschen höher. Über 50 % sagen aber, sie bräuchten mehr Informationen und wollten mehr wissen. Daher tun wir alle gut daran, uns diesen Fragestellungen unvoreingenommen zuzuwenden und aufgrund der Ergebnisse zu reagieren.
Beim Stand dieser Entwicklung bedeutet dies für unsere Politik in Baden-Württemberg Folgendes, um auf die vier Anträge einzugehen, die die Grundlage dieser Debatte sind:
Erstens: Lieber Kollege Walter, wir bejahen die Koexistenz, und wir werden alles tun, um sie zu ermöglichen.
Bis zur Stunde liegen keine ausreichenden Ergebnisse vor. Die Untersuchungen sind nicht abgeschlossen; das ist ganz klar.
Umso mehr müssen wir dranbleiben, um zu wissen, wie es funktioniert. Man müsste natürlich zwischen den einzelnen Kulturen differenzieren.
Sie wissen ganz genau, dass es eine Definition der „ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ geben wird. Darin wird der Mais anders behandelt werden als die Kartoffel oder der Reis oder der Raps. Das wissen Sie genau. Man müsste dazu jetzt ins Detail gehen, aber das bringt uns in der jetzigen Debatte nicht weiter. Nur, die Erkenntnisse werden kommen.
Wenn Sie die Forschung nicht abwürgen, dann kommen die Ergebnisse. Bis jetzt haben Sie aber immer versucht, die Forschung abzuwürgen, weil Sie im Grunde Angst vor den Forschungsergebnissen haben.
Sie haben Angst, dass die Ergebnisse nicht gegen die Gentechnik gerichtet sind.
Selbstverständlich – ich sage dies, damit hier kein Missverständnis entsteht – ist es jedem überlassen, freiwillige Vereinbarungen zu treffen; das ist ganz klar.
Das wird dann auch von uns mit der Beratung unterstützt. Ein freiwilliger Verzicht ist möglich. Das ist selbstverständlich, darauf muss man nicht extra hinweisen.
Zweitens: Wir setzen als Land das EU-Recht und das nationale Recht um – das ist auch selbstverständlich –, aber wir gehen keinesfalls darüber hinaus. Das heißt jetzt konkret – Herr Walter, dies haben Sie angesprochen –: Wir werden die Förderung nicht umstellen – diese Forderung wird in einem Antrag von Ihnen erhoben –, zum Beispiel die Investitionsförderung nicht davon abhängig machen, dass eine Verpflichtung eingegangen wird, auf GVOs zu verzichten. Auch die MEKA-Förderung werden wir nicht umstellen.
Drittens: Wir werden auch die Offizialberatung nicht anweisen, nur in einer Richtung zu beraten. Auch diese Forde
rung wird in einem Antrag erhoben. Da unterscheiden wir uns von Ihnen. Sie würden gerne nur in einer Richtung beraten, nämlich dahin gehend, in jedem Fall auf GVOs zu verzichten. Wir werden das nicht tun, wir werden keine solche Anweisung herausgeben. Die Offizialberatung muss vielmehr objektiv und sachlich im Hinblick auf die Entscheidungsfreiheit der möglichen Nutzer informieren.
Viertens: Selbstverständlich sind wir für eine strikte Pflicht zur Einhaltung der Kennzeichnungsverordnung, Frau Kipfer. Übrigens gilt jetzt das alte Gesetz. Kein Mensch glaubt, dass vor der Bundestagswahl neue Ergebnisse erzielt werden. Das Gesetz befindet sich ja derzeit im Vermittlungsausschuss. Wir müssen deshalb von der Basis des alten Gentechnikgesetzes ausgehen, das zurzeit noch gilt. Also ganz klar: Einhaltung der Kennzeichnungspflicht auf der Basis des Gesetzes.
Wir waren von Anfang an für die Wahlfreiheit. Sonst gäbe dies keinen Sinn, sonst wäre die Geschichte ja unlogisch.
Das heißt aber auch – darauf muss man hinweisen –, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse von Tieren, bei deren Fütterung GVOs eingesetzt werden, nicht zu kennzeichnen sind. Auch dies wurde in einem Antrag angesprochen.
Jetzt muss man aber noch dazusagen, warum das so ist: Weil darin weder entsprechende DNAs noch Proteine festgestellt werden können. Das ist ja gerade der Knackpunkt der Geschichte. Sonst dürfte man das ja gar nicht machen. Das ist überhaupt der entscheidende Kern der Gentechnologie.
Frau Kipfer, weil dieses Thema in zwei Anträgen angesprochen wurde, kann ich sagen: Solange dem so ist, kann ich in diesen Fällen auch nicht vom HQZ ausschließen. Ich kann nicht sagen, dass ich in solchen Fällen das HQZ nicht zulassen werde.
Ich habe nur noch zwei Punkte, danach können Sie Fragen stellen.
Fünftens: Auch die Importfuttermittel wurden angesprochen. Es ist selbstverständlich, dass diese den gleichen Sicherheits- und Qualitätsstandard erfüllen müssen. Selbstverständlich muss das überprüft werden. Aber alles andere, was darüber hinausgeht, betrifft die WTO-Vereinbarung. Das wissen Sie auch. Dabei ist nicht das Land gefordert, sondern da muss die Bundesregierung über die EU bei WTO-Vereinbarungen tätig werden.
Ein Letztes: Ich sage ganz deutlich, dass wir alle Rechtsverordnungen ablehnen werden, die aufgrund des von Ihnen verursachten bürokratischen und finanziellen Aufwands nicht mehr prüfen wollen, sondern eindeutig abwürgen wollen. Diese werden wir ablehnen. Dazu gibt es derzeit Diskussionen im Vermittlungsausschuss; ich sagte das bereits. Darüber brauchen wir jetzt aber nicht ins Detail gehen, weil vor der Bundestagswahl nichts mehr herauskommt.
Fazit: Wir wollen die Chancen der Gentechnologie, sofern sie sich ergeben – das kann man jetzt im Detail noch nicht
beantworten –, wahrnehmen. Wir wollen ausloten, welche Möglichkeiten – egal, welcher Art – den Nutzern daraus erwachsen, ob es positive Möglichkeiten sind. Wir wollen keinesfalls Innovationen im Wege stehen, sollten sich positive Möglichkeiten ergeben. Und wir wollen natürlich die Risiken ausschließen – auf der Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die wir hoffentlich laufend hinzugewinnen. Im Jahr 2004 lagen die ersten Ergebnisse eines kleinen Versuchs vor, der auf einer Fläche von, glaube ich, zwei oder sechs Hektar gemacht wurde. Diese Erkenntnisse reichen aber noch nicht aus.
Eine letzte Bemerkung, weil Sie, Herr Walter, immer die kleine Landwirtschaft ansprechen: Ich kenne sehr wohl die Struktur unseres Landes. Es hilft alles nichts – da hilft auch kein Gesundbeten –, wenn sich dieser Mehrwert, sofern er denn vorhanden ist, nicht auf den Geldbeutel der Landwirte positiv auswirkt. Dann ist alles vergebliche Liebesmüh.
Wir hatten ja schon einmal ein solches Heilsversprechen. Es lautete: Jetzt geht alle in die Biorichtung! Bis jetzt hat sich dies gar nicht positiv auf den Geldbeutel ausgewirkt; das muss man ganz klar sagen.
Moment! – Bis jetzt hat sich das nicht ausbezahlt, weil die, die über die Nachfrage hinaus produzieren – damit wir uns richtig verstehen –, keinen höheren Preis erzielen können. Nehmen wir einmal die Milchbauern: Die müssen ihre Biomilch genauso konventionell verarbeiten und vermarkten und kriegen den gleichen Preis wie andere Anbieter auch, wenn die Milch wegen fehlender Nachfrage – angeblicher Mehrwert interessiert da niemanden – nicht abgesetzt werden kann.
Das heißt im Klartext: Es muss sich auszahlen. Dann wird jeder, der ein Hirn im Kopf hat,
seine Produktion danach ausrichten.
Ja.
Das kann ich mir selbstverständlich vorstellen. Nur nützt das alles gar nichts, wenn es erstens – der weiteste Kreis – dazu keine WTO-Vereinbarung und zweitens – der engere Kreis – kein EU-Recht gibt, das die Einfuhr solcher Futtermittel, die ja nach dem Gentechnikgesetz zugelassen ist, verhindert. Wenn Sie das nachher, wenn das verfüttert wird, nicht feststellen können, dann nützt die Theorie nichts. Also entweder muss es WTO-Vereinbarungen oder ein EU-Recht geben. Wer glaubt, wir als Land könnten uns irgendeiner Entwicklung entgegenstemmen, der irrt.
Das ist Realität und nicht Resignation.
Herr Kretschmann, das war sehr populistisch formuliert.
Nein. Ich sage gleich, warum nicht.
Das nützt deswegen nichts, weil die ersten Ergebnisse, die wir vom Erprobungsanbau im Jahr 2004 haben – jetzt muss man doch ein bisschen ins Detail gehen –, sehr genau zwischen den einzelnen Kulturen differenzieren; das wissen Sie. Beim Raps – Reis bauen wir hier nicht an, da ist es aber ähnlich – braucht man, wenn man das ausschließen will, was Sie ansprechen, große Abstände, Abstände von 80, 100 Metern.
Sie können es zwar behaupten, aber Sie haben den Versuch nicht gemacht. – Beim Mais sind es
10 bis 20 Meter. Bei Kartoffeln brauchen Sie eigentlich gar keinen Abstand.
Jetzt nenne ich Ihnen ein Beispiel aus der Praxis, Herr Kretschmann: Vor 50 Jahren habe ich ein Praktikum in einem Pflanzenzuchtbetrieb gemacht. Dort wurden neue Sorten entwickelt. Wenn die Züchter eine neue Sorte kreieren
wollen, muss diese Sorte hundertprozentig rein sein. Dieser Anbau fand inmitten aller anderen Flächen statt. Da hat kein Mensch von irgendeiner Abstandsregelung oder sonst etwas geredet.
Über alle Jahrzehnte hinweg wurden neue Sorten entwickelt, gezüchtet und in Verkehr gebracht, ohne andere Sorten zu beeinträchtigen.
Weil die Gentechnologie auch von uns anders gesehen wird, bestehen aber auch wir darauf, dass diese Erkenntnisse in Bezug auf die Abstandsregelung, ehe sie in den Begriff „ordnungsgemäße Landwirtschaft“ einfließen, sauber untersucht werden. Aber wir sollten nicht so tun, als sei das alles so neu. Das gab es in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten schon immer, wenn jemand neue Sorten gezüchtet hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Wintruff, ich fühle mich natürlich nicht diskriminiert, wenn Sie es auf Ihre Fahnen schreiben, dass w i r zusätzliche Lehrer eingestellt haben.
Dadurch fühle ich mich nicht diskriminiert. Mich freut ganz einfach die Tatsache, dass es so ist.
Aber jetzt zum Lernort berufliche Schule. Sie haben ja darauf hingewiesen: Die berufliche Schule liefert trotz allem gute Qualität. Es ist richtig, dass Sie nachbohren – das ist gar keine Frage –, wenn Sie entdecken, dass Mängel da
sind. Niemand wird leugnen, dass Unterricht ausfällt. Aber wir müssen jetzt der Reihe nach aufarbeiten, warum er ausfällt.
In erster Linie fällt er natürlich aus, weil wir viele Leute ganz einfach in der beruflichen Schule aufnehmen müssen, obwohl sie ursprünglich gar nicht dort hingehen wollten und auch nicht hingehen würden, wenn die Ausbildungsplätze, die sie gerne hätten, zur Verfügung stünden. Dafür, dass dem nicht so ist, lassen wir uns nicht auf die Anklagebank setzen. Über diesen Punkt können wir hernach noch reden.
Herr Wintruff, ich halte Ihnen zugute, dass Sie die berufliche Schule nicht schlechtreden wollten, sondern einfach nachhaken wollten. Aber nun müssen wir in diesem Zusammenhang schon ein paar Fakten nennen. Sie wissen, dass der Unterrichtsausfall von 6,8 % auf 5,3 % – Sie haben es zugegeben – zurückgegangen ist.
Wir wissen alle, dass das eine Durchschnittszahl ist. Sie haben einen Kreis genannt, in dem die Zahl höher ist.
Ich könnte jetzt meinen Landkreis nennen; da ist sie viel, viel niedriger. Darum begnügen wir uns jetzt einmal mit dieser Durchschnittszahl.
Sie müssen in diesem Zusammenhang auch sehen, dass diese rund 20 000 Fehlstunden zu einem großen Teil auf den Religionsunterricht entfallen
fast die Hälfte –, weil geeignete Bewerber dafür fehlen. – Der Herr Pfarrer im Plenum nickt hier.
Herr Wintruff, der Unterrichtsausfall ist auch gesunken, weil wir 2004 und 2005 300 zusätzliche Lehrer für die beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt haben. Das, denke ich, ist auch bekannt.
Ein nächster Punkt: Baden-Württemberg ist immer noch Spitzenland in der beruflichen Bildung, auch weil die Lehrer natürlich okay sind – die meisten zumindest.
Also, Baden-Württemberg ist Spitzenland in der beruflichen Bildung.
Das ist sehr wohl wahr, Herr Kollege Teßmer. Ich nenne jetzt eine überparteiliche Initiative, die „Neue Soziale Marktwirtschaft“, die Baden-Württemberg mit über 68 Punkten und im Gegensatz dazu NRW und Rheinland-Pfalz
in der Größenordnung von 40 Punkten einreiht – eine überparteiliche Initiative! Das ist auch darauf zurückzuführen – Herr Wintruff, das haben Sie angesprochen –, dass wir 6 600 Stütz- und Förderkurse, insbesondere für die Deutschförderung – Stichwort Migranten –, eingerichtet haben. Übrigens ist auch bekannt, dass die Klassen kleiner gemacht werden können und dass es zusätzlichen Unterricht geben kann, wenn der Ausländeranteil einen bestimmten Prozentsatz überschreitet.
Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben: die 13 Wochenstunden. Darüber haben wir schon öfter diskutiert. Niemand will die 13. Wochenstunde abschaffen,
obwohl wir gemeinsam mit Sachsen die einzigen zwei der 16 Bundesländer sind, die diese 13 Stunden haben.
Würden wir uns statistisch mit den anderen Ländern gleichstellen, hätten wir auf einen Schlag eine Halbierung des Unterrichtsausfalls.
Wir tun es nicht. Ich will es nur erwähnen, weil wir uns immer auch den Vergleich mit anderen gefallen lassen müssen.
Übrigens: Wir werden – ich erwähne dies, weil Sie gefragt haben, was wir täten – über 1 800 neue Lehrerstellen – im Doppelhaushalt 2005/06 kann man es ja nachlesen – schaffen und davon wiederum den größten Teil, 40 % etwa, speziell für die beruflichen Schulen zur Verfügung stellen.
Jetzt kommt der Knackpunkt überhaupt: die Ausbildungsplatzsituation. Das, meine Damen und Herren, hat etwas mit der gesamtwirtschaftlichen Misere zu tun.
Dafür lassen wir uns nicht auf die Anklagebank schieben. Daran sind nicht unsere Schulen schuld, daran sind nicht unsere Schulträger schuld, daran sind nicht die Lehrer schuld, sondern die Schuldigen sitzen in Berlin, meine Damen und Herren, und sonst nirgendwo!
Die Landesregierung hat sich angestrengt.
Sie können sagen, sie habe nicht genug getan. Aber sie hat sich nach ihren Kräften angestrengt, um auf diese äußerst unbefriedigende Situation zu reagieren. Die zusätzlichen Deputate habe ich schon angesprochen.
Die Situation, meine Damen und Herren, bleibt kritisch, obwohl in Baden-Württemberg im Jahr 2004 im Vergleich
zum Vorjahr 1 700 Ausbildungsplätze mehr zur Verfügung gestellt wurden. Aber selbst das reicht hinten und vorn nicht. Es gibt einen Ansturm auf die Vollzeitschulen. Die Leute, die dort hingehen – das ist natürlich okay –, wollen den Hauptschulabschluss verbessern, wollen Zeit überbrücken oder ganz einfach parken. Der genaue Grund ist letztendlich egal. Alles ist besser für die jungen Menschen, als wenn sie auf der Straße stehen würden.
Aber die Ursache dieser Misere ist die hundsmiserable wirtschaftliche Situation,
die es den Ausbildungsbetrieben verleidet, jemanden einzustellen, weil sie nicht wissen, ob sie ihren Betrieb morgen noch rentabel bewirtschaften können. Das heißt also: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir in Baden-Württemberg zu weiten Teilen Lasten übernehmen und schultern, wofür wir eigentlich die Rechnung nach Berlin schicken müssten. Dann wäre das Ganze einigermaßen gerecht verteilt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der zwingend notwendigen Haushaltskonsolidierung leistet der Einzelplan 08 einen Beitrag von rund 80 Millionen €. Hinzu kommen noch die globalen Minderausgaben. Das heißt, das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat sich nicht um eine angemessene Beteiligung bei der Erfüllung der Einsparauflagen der Ressorts „herumgemogelt“, wie es in der Begründung eines Änderungsantrags der SPD-Fraktion heißt.
Meine Damen und Herren, obwohl die Eingriffe natürlich schmerzhaft sind – wir hätten es lieber anders gehabt –, konzentriert meine Fraktion all ihre Kräfte auf die Zukunftssicherung des ländlichen Raums, auf die Förderung einer leistungsstarken Land- und Forstwirtschaft sowie auf den Erhalt unserer Natur und Landschaft. Das heißt, bei dieser Aufgabenstellung ist unsere Fraktion verlässlich.
Gemeinsam mit unserem kompetenten Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, an seiner Spitze Minister Willi Stächele und Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch, wollen wir in jedem Fall verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Das heißt, wir wollen nicht, dass dieses Ministerium abgeschafft wird und nur noch ländliche Folklore gefördert wird oder nur noch Kontrollaufgaben wahrgenommen werden.
Wir wollen verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, damit wir nicht nur die Märkte vor der Haustür bedienen können – die uns sehr wichtig sind –, sondern darüber hinaus den Markt Europa und den Weltmarkt. Das wird jetzt nach der Reform der Agrarpolitik kommen. In Bezug auf den Weltmarkt können wir konkret auch China nennen. Wir wollen auch den Weltmarkt mit unseren qualitativ hochwertigen Produkten bedienen.
Meine Damen und Herren, unser Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat bei der Reform der Agrarpolitik in Berlin eine federführende Rolle gespielt.
Ein solches Ministerium schafft man nicht ab.
Wir vonseiten Baden-Württembergs tragen dieser Zukunftsaufgabe, die sich aus der veränderten europäischen Agrarpolitik ergibt, dadurch Rechnung, dass wir im Haushalt dort die Mittel konzentrieren, wo sie zukunftsorientiert sind. Bei diesem Punkt nenne ich an erster Stelle, dass wir unseren Anteil an der Gemeinschaftsaufgabe, das heißt für die Investitionsförderung, für die Anpassung an den Wettbewerb in Europa und in der Welt, nicht gekürzt haben. Der Ansatz betrug 2004 rund 107 Millionen €, und 2005 liegt er auch bei 107 Millionen €. Wir hätten diesen Ansatz gern gesteigert, aber dies ist natürlich, dem Zwang der Haushaltskonsolidierung folgend, nicht möglich gewesen.
Warum legen wir hierauf großen Wert? Unsere Land- und Ernährungswirtschaft ist eine weitaus größere und bedeutsamere Wirtschaftsbranche, als für viele auf den ersten Blick erkennbar ist. Es geht in diesem Bereich um rund 0,5 Millionen Arbeitsplätze, und diese Branche kauft für rund 4 Milliarden € ein. Die Vergleichszahlen für Deutschland: 4,3 Millionen Arbeitsplätze und 30 Milliarden €. Ich nenne diese zwei Daten, um die Wirtschaftskraft dieser Branche deutlich zu machen.
Aber die Voraussetzung dafür, dass das Ganze funktioniert, ist: Rot-Grün – das kann ich Ihnen nicht ersparen – muss den Würgegriff aufgeben,
der dazu angetan ist, den Agrarstandort Deutschland zu zerstören.
Worin besteht dieser Würgegriff? Das alles kann man mit Zahlen belegen. Einerseits gibt es immer mehr Verbote und Auflagen im Alleingang.
Darüber haben wir hier schon öfter diskutiert.
Gott sei es geklagt. Aber ich werde nicht müde, es immer wieder zu betonen, damit man weiß, woher das Ganze kommt.
Zum anderen sind die steigenden Belastungen durch massive Erhöhungen von Beiträgen und Steuern anzuführen. Ich nenne zwei Beispiele, die niemand abstreiten wird: Bekanntlich belastet die Verteuerung des Agrardiesels BadenWürttemberg mit 17 Millionen €. Bei Sozialversicherung, Krankenkasse und Alterskasse macht die Beitragserhöhung für den Einzelnen – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen – zwischen 16 und 21 % aus; das sind für BadenWürttemberg nochmals 33 Millionen €. Eine solche Beitragserhöhung bei der Sozialversicherung sollen andere erst einmal erleiden.
Dieser Zangengriff wirkt sich für uns in Baden-Württemberg daher mit rund 50 Millionen € aus.
Da soll mir jemand sagen, wer dieses ausgleichen kann, wenn sich die Politik in Berlin in diesem Punkt nicht ändert.
Meine Damen und Herren, erst geht die Produktion weg, dann brechen logischerweise die vor- und nachgelagerten Bereiche zusammen, dann stirbt in diesen Bereichen die Entwicklung – denn wofür würde sie noch Not tun? –, und zum Schluss stirbt der Wohlstand.
Das ist im Prinzip die gleiche Gesetzmäßigkeit wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch.
Also, die Investitionsförderung halten wir.
Ein zweiter Punkt sind die Programme in der so genannten zweiten Säule. Ich will nur die für uns wichtigen erwähnen. Wir haben das MEKA I verlässlich verlängert; das ist bekannt. Die Leute wissen, dieses Programm läuft bis 2007, ab dann gehen die Uhren anders – nicht wegen uns, sondern weil sich in Europa einiges ändert und wir handeln müssen.
Wir sind dabei, das MEKA II WTO-tauglich zu machen; dazu bedarf es noch einiger Arbeit. Auf diesem Gebiet haben wir wegen der Auflagen aus Brüssel – Stichwort Cross Compliance – etwa 5,5 Millionen € zurücknehmen müssen. Wir werden bis 2007 ein MEKA III entwickeln, das dann wirklich WTO-tauglich ist. Aber da ist Detailarbeit nötig.
Wir bleiben bei der Ausgleichszulage für die Landwirtschaft, bei der Ausgleichszulage Wald, wenn auch gekürzt.
Und wir bleiben bei der SchALVO, also dem Grundwasserschutz.
Dritter Punkt: Natur- und Landschaftspflege. Dieser Bereich war schon immer ein wesentlicher Teil der Agrarpolitik des Landes Baden-Württemberg. Wir kürzen da nicht. Der Ansatz für 2005/2006 mit jeweils 25 Millionen € bleibt jeweils.
Das Erfolgskonzept der Natur- und Landschaftspolitik in Baden-Württemberg ist – und das im Grunde schon seit Jahrzehnten –, dass wir das Ganze immer schon mit den Bauern umgesetzt und so lange auch argumentativ und betriebswirtschaftlich klar dargestellt haben, bis es akzeptiert
und mitgetragen worden ist. Wir haben nicht mit Auflagen gegen die Bauern gearbeitet.
Das Ganze wollen wir natürlich, so gut es geht, mit Wertschöpfung und mit extensiven Haltungsformen in Grenzertragsflächen und -böden weiterbetreiben. Wir sind hier also sehr wohl kreativ tätig und lassen uns etwas einfallen, damit unser Land Baden-Württemberg flächendeckend sein Gesicht behält.
Ein vierter Punkt: Beim ELR müssen wir – leider Gottes, muss ich sagen – eine Kürzung hinnehmen. Aber das ELR wird von uns fortgeführt.
Es ist ein Programm für unsere Dörfer, die früher reine Bauerndörfer waren. Ich will jetzt gar keine Erfolgszahlen nennen. Wer durch unsere Dörfer, durch unseren ländlichen Raum fährt,
kann mit eigenen Augen sehen, wie die Dörfer jetzt im Vergleich zu der Zeit vor 20 und vor 30 Jahren ausschauen.
Ein fünfter Punkt ist die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen.
Meine Damen und Herren, ich rede jetzt nur zu dem, was auf der Fläche angebaut wird, und nicht zu Photovoltaik und diesen Dingen.
Ich rede über Öl, Gas, Holz und Fasern. Meine Damen und Herren, wir werden hier Politik mit Augenmaß betreiben – ich sage das ganz deutlich –,
weil wir uns in diesem Punkt keinen Rückschlag leisten können. Wehe, hier wird zu stark gepuscht – ich sage das so deutlich – und die Ersten oder mehrere oder gar viele zusammen erleiden Schiffbruch, weil sie ins Ungewisse vorausgeeilt sind. Dann wirft es diese ganze Politik, für die wir in jedem Fall sind, massiv zurück. Das heißt, sie muss mit Augenmaß erfolgen. Rückschläge können wir uns hier nicht leisten.
Das heißt, meine Damen und Herren – ich komme zum Schluss –: Nach dem Wegfall der Marktordnungen, den wir ja jetzt haben – eingeleitet ab 1. Januar 2005 –, steht unsere Landwirtschaft am Scheideweg. Um es hart zu sagen: aufhören oder aufbrechen. Wenn Sie uns fragen, wenn die Bauern uns fragen, wenn wir von der be- und verarbeitenden Industrie gefragt werden, wie wir dazu stehen, dann sage ich ganz klar: aufbrechen!
Den Zukunftswilligen, den gut Ausgebildeten und den an die Zukunft Glaubenden rufen wir zu: aufbrechen und nicht aufhören! Wir sehen Zukunftschancen für die Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz muss das Land die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Regelungen in Landesrecht umsetzen. Hintergrund dieser ganzen Geschichte ist, dass das alte Tierkörperbeseitigungsgesetz abgeschafft und durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ersetzt wird. Es geht im Wesentlichen darum, dass in allen Bundesländern einheitliche rechtliche Standards geschaffen werden. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Walter, Kassandra passt natürlich nicht zu diesem Thema „Stand und Entwicklung der Lebensmittelkontrolle in Baden-Württemberg“.
Wenn man den letzten Bericht über das Jahr 2003 gelesen hat, dann weiß man, dass es darin zwei bis drei positive Botschaften an die Bürgerinnen und Bürger im Land Baden-Württemberg gibt. Ich möchte nur die eine, aus meiner Sicht die wichtigste, nennen: 25 % aller Proben wurden beanstandet, aber lediglich – für mich ist auch das noch zu viel – 0,2 % all dieser beanstandeten Proben mussten als möglicherweise gesundheitsgefährdend eingestuft werden.
Ich denke, das ist eine positive Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger und zeigt, dass unser Sicherheitsnetz funktioniert, dass die Fachleute bei der Überprüfung, bei den Kontrollen, in den Labors oder wo auch immer eine hervorragende Arbeit leisten und dass natürlich auch diejenigen, die diese Lebensmittel produzieren und verarbeiten, die Bauern, die Ernährungsindustrie, das Ernährungshandwerk, alles in allem einen guten Job machen. Ich denke, das ist die wichtigste Botschaft dieses Berichts über das Jahr 2003.
Jetzt zum Zweiten, was Sie angesprochen haben: Der Verbraucherschutz, lieber Herr Walter, meine Damen und Herren, basiert auch künftig, gleichgültig, ob das Ganze auf Landesebene oder auf Ebene der Stadt- und Landkreise stattfindet, auf genau den gleichen Qualitätsstandards und den Vorschriften und Richtlinien des Qualitätsmanagements, das übrigens auch mit der EU abgestimmt ist. Dafür steht die Verantwortung der Landesregierung, egal, ob der Verbraucherschutz von der Landesregierung selbst oder von den Stadt- und Landkreisen wahrgenommen wird. Ich warne entschieden davor, so zu tun, als wären die Fachleute auf Stadt- und Landkreisebene dümmer und könnten das nicht so durchführen, wie es auf Landesebene passiert. Noch einmal, weil das wichtig ist: Die Stadt- und Landkreise werden das in gleicher Weise, auf Basis der gleichen Qualitätsstandards machen, wie das auch bisher der Fall war. Die Hand, die das steuert, ist dann eben der Landrat; bisher war es das Ministerium. Die Verantwortung für den Verbraucherschutz bleibt aber nach wie vor bei der Landesregierung.
Das Dritte, was ich sagen will, lieber Herr Walter – –
Ja, wir arbeiten sehr sachlich und sehr gut zusammen. Da haben wir keine Probleme. – Gott sei Dank können wir heute diskutieren, ohne dass wir einen Skandal am Hals haben; das tut schon einmal gut. Die Skandale in der Vergangenheit haben wir alle gelöst, wenn ich es richtig sehe, alle nach Vorgaben des Ministeriums – wie wir es künftig auch tun werden –, aber
ich will es gerade sagen, lieber Kollege Schneider – wir haben sie vor Ort gelöst, nicht in Stuttgart. Ich war – das werde ich nie vergessen – nachts bei der ersten Keulung dabei, weil es damals bei mir im Wahlkreis der erste BSEFall war.
Bei dir der erste, bei mir der zweite Fall. In Ochsenhausen war der erste.
Moment! Bei mir im Wahlkreis der erste Fall. Ich war damals dabei. Das war keine erfreuliche Veranstaltung. Ich will aber feststellen, dass das Zusammenspiel der Veterinärbehörden, der Polizeibehörden und des Landratsamts, das das Ganze ja steuern musste, hervorragend funktioniert hat, ohne dass auch nur ein Rest dieser Krise, dieses Skandals liegen geblieben wäre. Es wurde alles aufgearbeitet.
Frau Kollegin, dann sollte man doch nicht in Zweifel ziehen, dass die Landräte und die Mitarbeiter der Landratsämter das genauso gut machen wie die Mitarbeiter des Ministeriums.
Das ist genau das Spiel, das bei einigen Themen funktioniert, das aber bei der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz völlig unangebracht ist: mit der Angst und mit Zweifeln zu argumentieren: „Es könnte ja sein, dass jetzt alles aus dem Ruder läuft!“ So will man suggerieren. Dies ist das eigentlich Gefährliche an dieser Diskussion – nicht die Fakten, die auf dem Tisch liegen. Die sind alle okay. Aber das Verunsichern ist verwerflich.
Ein letzter Punkt.