Bernhard Lasotta
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Last Statements
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns in der zweiten Lesung mit der Neuordnung des Krebsregistergesetzes. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass das alte Krebsregister keine validen Zahlen gebracht hatte, dass also die Meldequoten von über 90 % weder von den Bevölkerungszahlen noch von den erfassten Krebsarten her erreicht werden konnten, haben wir Überlegungen angestellt, welche Neuordnungen wir in diesem Gesetz durchsetzen wollen, um zum einen valide Daten zu haben, zum anderen – das ist der neue Ansatz – klinische Daten mit Personendaten zu verbinden, also die klinischen Diagnosen und Therapien in den Meldewegen mit dem epidemiologischen Register zu verknüpfen, worüber dann auch wissenschaftliche Forschung stattfinden kann und Zusammenhänge zum Beispiel zwischen Ernährung und Krebs validiert werden können.
Wir führen zum Zweiten eine Meldepflicht für Ärzte und Zahnärzte ein, die zukünftig sichern wird, dass wir die entsprechenden hohen Meldequoten erreichen.
Ich glaube, dass dieses neue Gesetz auch für die Erfassung der Krebsfälle in Deutschland ein Vorbild sein kann. Ich glaube wirklich, dass auch andere Bundesländer dieser Idee, die klinischen und die epidemiologischen Daten miteinander zu verknüpfen, folgen werden und dass wir damit eine echte Verbesserung für die Ärzte erhalten, die das, was sie an Diagnosen stellen und an Therapien machen, dann auch als Validierung ihrer Therapie in der Rückmeldung erhalten, wie zum Beispiel die Überlebenszeiten. Damit wird zum einen die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert, zum anderen werden wir erstmals in einem großen Flächenland in Deutschland epidemiologische Daten erhalten können, die dann in der wissenschaftlichen Forschung benutzt werden können.
In der Ersten Beratung haben wir umfangreiche Kritik der SPD-Fraktion an dem Gesetzentwurf gehört. Die SPD-Fraktion hat allerdings keine Änderungsanträge gestellt. Ich möchte hier für die CDU-Landtagsfraktion noch einmal erklären, dass im Endeffekt auch den Kritikpunkten, die von den Fachkreisen genannt wurden, in dem Gesetzentwurf im Wesentlichen Rechnung getragen wurde.
Zum Zweiten trägt die Kritik nicht, dass das alte Register bis zum Start des neuen Registers hätte fortgeführt werden müssen. Denn die Daten des alten Registers sind einfach nicht valide. Es wird aber geprüft, welchen Datenteil man hier übernehmen kann.
Zum Dritten war diese Kritik einfach nicht konstruktiv; denn ansonsten hätten Sie ja – Frau Haußmann, Sie haben diese Kritik damals vorgetragen – auch konkrete Änderungsanträge gestellt.
Wir glauben, dass wir uns mit dem Gesetz in die richtige Richtung bewegen. Dies bezieht sich vor allem auf die Meldewege. Wenn wir medizinische und personenbezogene Daten miteinander verknüpfen, müssen wir den Belangen des Datenschutzes Rechnung tragen. Dadurch ist eben eine Verschlüsselung gegeben, die zwar von dem einen oder anderen kritisiert wird, aber aufgrund datenschutzrechtlicher Belange einfach notwendig ist.
Ich glaube, dass die Tumorzentren, die onkologischen Schwerpunkte und auch die niedergelassenen Ärzte ein hohes Interesse daran haben, dass das Register funktioniert. Sie haben sich auch in die Diskussion eingebracht. Dem wurde vom Land Rechnung getragen.
Wir sind froh, dass wir eine Evaluierung von Diagnose, Therapie und Überlebenszeiten bekommen und dass wir vor allem, wenn wir die epidemiologischen Daten valide bekommen und sie zu Studien verwendet werden, einen echten Fortschritt in Baden-Württemberg erreichen. Das wird unseren medizinischen Standort in Baden-Württemberg, der auch ein großer Wirtschaftsfaktor ist, stärken. Es wird die Qualität für unsere Patienten stärken. Damit ist dieses Gesetz ein wirklicher Fortschritt im Vergleich zu dem, was alle anderen Bundesländer machen.
Wir sind froh, dass das Sozialministerium hier eine wirklich hervorragende Vorlage geliefert hat. Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit dem Datenschutzbericht, der erfreulicherweise die bisher geringste Zahl an Beanstandungen enthält. Damit zeigt der Bericht, welche hohe Wertigkeit der Datenschutz in unserer öffentlichen Verwaltung hat.
Es sind gerechtfertigte Beanstandungen enthalten. Wir sind dem Innenministerium für seine Stellungnahme dankbar, dass bestimmte Punkte schon aufgegriffen wurden, zum Beispiel die Kritik im Bereich der Speicherung von Daten bei der Polizei zu so genannter „politisch motivierter Kriminalität“, wo tatsächlich Daten erhalten waren, die nachweisbar zu lang gespeichert waren, oder von Menschen, die keine politisch motivierten Kriminalitätstaten befürchten ließen. Daher ist es vernünftig, dass wir den Datenschutz haben und dass berechtigte Kritik auch aufgegriffen wird.
Auf der anderen Seite beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte mit verschiedenen Gesetzen, auch des Bundes, zum Beispiel mit dem Thema DNA-Analyse oder mit den neuen Befugnissen im Bereich des Verfassungsschutzes. Hier ist eben klar zu sagen, auch vonseiten der CDU-Landtagsfraktion, dass wir natürlich eine politische Bewertung abgeben und insbesondere auch die verschiedenen Rechte gegeneinander abwägen. Hier muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel mit der Strafverfolgung abgewogen werden. Wir als CDU-Landtagsfraktion glauben, dass das Thema DNA-Analyse auch als ein wichtiges Element im Bereich der erkennungsdienstlichen Ermittlungen eher gestärkt werden sollte.
Dementsprechend ist auch im Bundesgesetz die Zielrichtung formuliert.
Diese politischen Abwägungen müssen also trotz des Datenschutzes getroffen werden. Wir haben das auch bei den zwei vorhergehenden Tagesordnungspunkten gesehen, also beim Meldegesetz und beim Thema Krebsregister. Auch hier hat eine Abwägung stattzufinden. Beim Krebsregister sind auf der einen Seite die Möglichkeiten zu sehen, die sich daraus ergeben, entsprechende Daten über Therapie und Diagnose zu gewinnen, auf der anderen Seite ist das Bedürfnis auf Schutz der Patientendaten zu beachten, die nicht in falsche Hände kommen dürfen. Ich glaube, dass dieser Abwägungsprozess sehr verantwortungsvoll durchgeführt wird.
Einen Punkt möchte ich noch herausheben, bei dem ich glaube, dass der Datenschutz eine ganz wichtige Rolle spielen wird – auch ein medizinisches Thema –: die elektronische Gesundheitskarte. Wir haben ja in Baden-Württemberg mit Heilbronn eine Region ausgewählt, die eine Testphase für die elektronische Gesundheitskarte durchführt. Wir glauben, dass darin auch große Chancen liegen, medizinische Daten von niedergelassenen Ärzten, von Kliniken, von Krankenkassen und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander zu verknüpfen und auch Doppelund Mehrfachuntersuchungen zu verhindern. Auf der ande
ren Seite aber steht bei einem so groß angelegten Projekt natürlich der Schutz der Patientendaten im Vordergrund. Ich finde es gut, dass sich der Landesdatenschutzbeauftragte in die Diskussion eingeklinkt hat und diesen Prozess auch vor Ort begleiten wird, wie insgesamt festzustellen ist, dass wir zu vernünftigen Ergebnissen kommen, je früher der Datenschutz in die Gesetzgebungsverfahren oder in die Umsetzung verschiedener Projekte mit eingebunden wird.
Als Letztes zu der angesprochenen Forderung, die schon seit Jahren wiederholt wird: Zusammenlegung des privaten und des öffentlichen Bereichs. Diese Forderung wurde jetzt auch in der Begründung noch einmal dadurch unterstützt, dass die EU-Kommission ein Beanstandungsverfahren beim Bund und bei den Bundesländern eingeleitet hat. Wir glauben, dass bei uns nach dem Grundgesetz und nach dem Subsidiaritätsprinzip, sprich der Organisationshoheit der Länder, über die entsprechenden Verwaltungsorganisationen vor Ort entschieden werden muss. Das ist in unserem Grundgesetz so verankert, und die Bundesregierung und die 16 Bundesländer haben ja die Kritik auch entsprechend zurückgewiesen.
Daher können wir vonseiten der CDU-Landtagsfraktion dieser Forderung nicht nachkommen und glauben auch, das begründen zu können.
Wir bedanken uns abschließend sehr herzlich bei dem Landesdatenschutzbeauftragten und beim Innenministerium für die gute Bewertung des Berichts.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur grundlegenden Umstrukturierung der Krebsregistrierung, und zwar vor allem, weil das alte Krebsregistergesetz und die darin enthaltenen Vorgaben in unserem Land gescheitert sind. Die alte Regelung hat keine valide Datensammlung gebracht, weil nicht landesweit und vor allem auch nicht für alle Krebsarten und für alle Bevölkerungsschichten die entsprechenden Fälle erhoben werden konnten. Um valide Daten zu bekommen, müssen 90 % aller Daten erfasst werden. Das war jedoch bisher nicht der Fall, und deswegen muss es zu einer Neustrukturierung kommen.
Die jetzt mögliche Basisdatensammlung geschieht hauptsächlich in zwei Blöcken. Der eine ist die Sammlung der klinischen Daten. Hier wird es durch eine Rückkopplung an die meldenden Ärzte auch möglich, eine Qualitätskontrolle über Diagnose und Therapie durchzuführen.
Im Bereich der Sammlung der epidemiologischen Daten – dem anderen Block – kann die Verknüpfung mit Forschungsdaten stattfinden, sodass beispielsweise der Zusammenhang zwischen Ernährung und Darmkrebs untersucht werden kann, indem man die entsprechenden Fallzahlen in bestimmten Bevölkerungsschichten Baden-Württembergs erfasst und sie dann mit den Ergebnissen weiterer wissenschaftlicher Studien verknüpft.
Das alte Krebsregister hatte den Mangel, dass nicht ausreichend Falldaten erhoben werden konnten und dass vor allem auch Doppelmeldungen nicht sicher identifiziert werden konnten. Nun ist eine wissenschaftliche Auswertbarkeit möglich. Das neue Gesetz ist, auch was die Möglichkeiten der Umsetzung betrifft, praktikabel, und ich glaube, die Materie ist auch datenschutzrechtlich einwandfrei geregelt.
Die Idee, ein klinisches Register mit dem epidemiologischen Register zu verknüpfen, ist der richtige Weg; denn wenn
wir eine Meldepflicht für die Ärzte einführen, muss auch eine Rückkopplung darüber erfolgen, wie die entsprechenden Erfolge von Diagnose und Therapie waren, sodass die meldenden Ärzte auch eine Rückmeldung bekommen.
Bisher läuft die Datenerhebung in unseren Tumorzentren und den onkologischen Schwerpunktzentren noch heterogen und nicht landesweit einheitlich. Nun wird es möglich, hier eine übergreifende Qualitätssicherung einzuführen und vor allem über die klinische Landesregisterstelle dann auch eine Rückkopplung an die anderen meldenden Stellen zu geben.
Wir führen mit dem Register eine Meldepflicht ein. Die Ärzte und Zahnärzte sind zukünftig verpflichtet, an diese zentrale Vertrauensstelle zu melden. Wir werden über die Meldepflicht erreichen, dass die erforderliche Meldequote von 90 % überschritten wird. Über die Vertrauensstelle können dann die klinische Landesregisterstelle und das epidemiologische Krebsregister entsprechend unterrichtet werden.
Damit wird es möglich, die Inzidenz, also die Zahl der Neufälle, die Mortalität, also die Zahl der Todesfälle, und die Prävalenz, also alle Krebserkrankungen in Baden-Württemberg, zu erfassen und eine Qualitätssicherung einzuführen. Das gilt im Übrigen auch bei dem, was wir parallel machen, nämlich bei unserem Mammografiescreening, indem wir dann zuverlässig die Fälle herausfinden können, die im Zeitraum zwischen zwei Untersuchungen trotzdem aufgetreten sind. Das erlaubt uns auch eine bessere Qualitätskontrolle bei auftretenden Intervallkarzinomen. Wir werden auch konkretere Aussagen zu Diagnose und Therapie der Krebserkrankungen und zu den Überlebenszeiten der Menschen treffen können.
Das erlaubt Aussagen zu der Qualität unserer medizinischen Versorgung insgesamt in Baden-Württemberg.
Abschließend möchte ich den Damen und Herren Sozialministern Dr. Repnik, Gönner, Renner und jetzt Dr. Stolz meinen Dank aussprechen.
Die geballte Sachkompetenz hat dazu beigetragen, dass ein wirklich hervorragender Gesetzentwurf herausgekommen ist. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt und unterstützt die Zielsetzung der Änderung des Jagdgesetzes. Dabei will ich es belassen. Wir stimmen der Änderung zu.
Zum Thema Unterbringungsgesetz möchte ich etwas mehr ausführen. Wir halten es für wichtig, die Sicherheit der Be
völkerung vor Straftätern, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, zu erhöhen.
Deswegen sollen jetzt Regelungen eingeführt werden, die bestimmen, inwiefern Vollzugslockerungen gewährt werden dürfen. Bisher war das nicht geregelt. Es soll eine enge Begrenzung der Vollzugslockerungen geben. Vor allem soll der Flucht- und Missbrauchsgefahr dadurch vorgebeugt werden, dass die Staatsanwaltschaft Zweitgutachten einholen kann.
Bisher hatten wir eine offene Regelung. Vollzugslockerungen wurden in der Regel therapeutisch begründet. Jetzt sollen bei einem entsprechenden Therapiefortschritt in Rahmen des Maßregelvollzugs sechs Monate Vollzugslockerung gewährt werden können, wobei eine Verlängerung um weitere sechs Monate erfolgen kann.
Wir halten es für essenziell, dass die Staatsanwaltschaften, die in dem Verfahren mit dafür verantwortlich sind, dass eine entsprechende Unterbringung im Maßregelvollzug stattfindet, weiterhin damit beschäftigt werden. Es gab, Herr Kollege Noll, zuerst die Überlegung der FDP/DVP, die Staatsanwaltschaften hier ganz herauszunehmen. Wir halten es aber für essenziell, dass nicht nur eine therapeutische Begutachtung, sondern auch eine Begutachtung durch die Justiz stattfindet. Wir sind bereit, Geldmittel für Zweitgutachten zur Verfügung zu stellen.
Bisher war es in der gelebten Praxis so, dass Anträge gestellt wurden und dass die Staatsanwaltschaften sich in der Regel überfordert gefühlt und gesagt haben: „Wir können das nicht seriös prüfen und entscheiden“, woraufhin sie die Anträge abgelehnt haben. Die Straftäter aus den psychiatrischen Kliniken haben dann Vollzugslockerungen eingeklagt.
Mit den Neuregelungen im Unterbringungsgesetz erhalten wir eine deutliche und klare gesetzliche Regelung und vor allem eine Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung. Im Zweifel bleibt der Betreffende im Vollzug, und die erhöhten Kosten sind gerechtfertigt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
In den Zentren für Psychiatrie sind die psychisch erkrankten oder an einer Suchtkrankheit leidenden Straftäter untergebracht, wenn das Gericht eine freiheitsentziehende Maßregel beschlossen hat. In den vergangenen Jahren haben wir unsere Kapazitäten im Maßregelvollzug aufgestockt: im Jahr 2001/2002 um weitere 64 Plätze auf 703 und in den Jahren 2003 bis 2005 um noch einmal 58 Plätze auf 761. Aber wir haben immer noch eine deutliche Überbelegung, sodass für 2007 und 2008 weitere 236 Planbetten und insgesamt in diesem genannten Zeitraum fast 500 Personalstellen im therapeutischen Bereich geplant sind. Das zeigt, dass vermehrt von den Gerichten auf den Maßregelvollzug zurückgegriffen wird und hier eine entsprechende Therapie stattfinden kann.
Dies ist im Übrigen auch deswegen sinnvoll, weil wir aus Untersuchungen wissen, dass ein Straftäter, der im Maßregelvollzug therapiert wurde, eine geringere Rückfallgefahr hat, wenn er therapiert ist und entlassen und wieder eingegliedert wird, als jemand, der im Gefängnis seine Strafe absitzt und danach entlassen wird. Deswegen treiben wir im Land auch diesen hohen Aufwand. Wir sind dazu auch verpflichtet.
Ich glaube, die Sicherheitskonzepte, die wir in der Vergangenheit für unsere Zentren für Psychiatrie, in denen der Maßregelvollzug stattfindet, entwickelt haben, sind gut. Die Flucht- und Ausbruchszahlen sind deutlich zurückgegangen; schwere Fälle sind in den letzten Jahren kaum vorhanden gewesen. Wir können damit belegen, dass wir in Baden-Württemberg ein hohes Sicherheitsniveau im Maßregelvollzug haben.
Das steigern wir jetzt durch die Regelung im Unterbringungsgesetz, und deswegen stimmt die CDU-Fraktion diesem Gesetz zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Aktuelle Debatte „Klares Nein zur aktiven Sterbehilfe“ beantragt, da dieses Thema in der letzten Zeit wieder verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert wurde und weil sich auch durch die Äußerungen des CDU-Justizsenators in Hamburg und den Ableger des Schweizer Vereins Dignitas, der sich in Hannover niedergelassen hat und Beratungsleistungen anbietet, eine gewisse Aktualität entwickelt hat.
Wenn Sie die Leserbriefspalten in den Zeitungen betrachten und die Ängste der Menschen bei der Frage, wie man mit diesem Thema umgehen soll, wahrnehmen, wird klar, dass wir in der Politik klare Grundsätze definieren und vor allem Antworten auf die Ängste geben müssen. Ich möchte Ihnen zwei Fälle schildern, die ich auch persönlich in meiner beruflichen Tätigkeit begleitet habe:
Der erste Fall betrifft einen 36-jährigen jungen Mann, der nach viereinhalb Jahren Kampf gegen den Hautkrebs wusste, dass er sterben muss. Seine klar zum Ausdruck gebrachten Ziele waren: Er will zu Hause sterben, er will keine Schmerzen haben, und er will bei seinem Sterben nicht er
sticken. Es war möglich, es hinzubekommen, ihm mit Unterstützung unserer schmerzkonsiliarischen Dienste eine Schmerzpumpe zu Hause anzubieten, bei der eine Grunddosierung mit Morphin läuft und mit der er sich selbst Schmerzmittel geben konnte. Er ist im Kreise seiner Familie, seiner Eltern und des Bruders, gestorben. Das war ein würdiges Sterben.
Ein zweiter Fall betrifft eine 75-jährige ältere Dame, die ebenfalls eine fortgeschrittene Krebserkrankung hatte. Sie hatte für sich klar definiert, was sie wollte. Sie hatte eine Patientenverfügung gemacht und eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt. Sie wurde dann mithilfe der ambulanten und stationären Hospizdienste betreut – solange es ging, zu Hause, und als es nicht mehr ging, in einem stationären Hospiz. Das wurde dankenswerterweise von vielen ehrenamtlichen Kräften unterstützt. Sie ist in einer Nacht gestorben. Da war eine ehrenamtliche Nachtwache bei ihr: eine junge Frau, 25 Jahre alt, die viele Stunden in diesem Hospiz ableistet. Wenn man mit diesen ehrenamtlichen Kräften spricht, berichten sie einem, wie wertvoll dieser Dienst auch für die Einstellung zu ihrem eigenen Leben ist.
Die Ängste in der Bevölkerung sind vorhanden. Jeder, der weiß, dass er sterben muss, stellt sich die Fragen: Wie geht es jetzt weiter? Was machen die Ärzte mit mir? Verlängern sie Leiden? Wie wird mit den Schmerzen umgegangen? Können sie erträglich gestaltet werden? Wie nehmen meine Angehörigen das auf? Falle ich denen zur Last? Wo bekomme ich professionelle Unterstützung, Hilfe und Betreuung? Diese vielen Ängste und Urängste sind bei jedem vorhanden. Jeder, der sich ehrlich mit diesen Fragen auseinander setzt, hat diese Ängste und wird sich diese Fragen stellen und dabei keine immer einfachen und klaren Antworten finden.
Wir als CDU in Baden-Württemberg und als CDU-Landtagsfraktion sprechen uns klar gegen jegliche Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe aus.
Wir wollen ein würdiges Sterben und wollen den Menschen mit unseren Strukturen Hilfe geben. Wir wollen ihnen Hilfe geben mit den ambulanten und stationären Hospizen, mit der Palliativmedizin, mit dem, was an schmerzkonsiliarischen Diensten, an zusätzlicher Ausbildung für Hausärzte und Spezialisten gemacht wird. Wir wollen kein Tabu brechen. Wir wollen diese klare Grundhaltung unseres Staates, die auf einer christlichen und humanistischen Wertevorstellung basiert, nicht aufweichen, weil wir glauben, dass damit ein Tabu gebrochen würde und wir darüber hinaus ganz schwierige Fälle der Abgrenzung hätten.
Wir glauben, dass wir den Menschen deutlich machen müssen – gerade auch hier bei uns in Baden-Württemberg –, dass man beim Sterben nicht alleine gelassen wird, dass es Hilfeleistungen, Hilfestellungen gibt und dass wir versuchen, diese weiterhin zu optimieren.
Ich glaube, dass wir auch eine klare Diskussion darüber führen sollten, wie wir mit solchen Organisationen wie Dignitas umgehen. Die Kirche hat ja gefordert, professionelle
Beihilfe zum Suizid unter Strafbewehrung zu stellen. Ich halte das für einen nachdenkenswerten Vorschlag. Wir sollten auch darüber eine Debatte führen.
Wir müssen bei diesem schwierigen Thema klar sagen, dass das Sterben ein Teil des Lebens ist und dass wir die Menschlichkeit unserer Gesellschaft dadurch zum Ausdruck bringen, dass wir Kranken, zu Pflegenden und Sterbenden unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung geben. Was wir da in Baden-Württemberg mit unseren Einrichtungen alles machen und wohin die Entwicklung weitergehen soll, dazu würde ich gerne im zweiten Teil etwas sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir mit unserer Debatte auf einer sehr sachlichen Ebene geblieben sind und große Gemeinsamkeiten miteinander definieren können, was das klare Nein zur aktiven Sterbehilfe betrifft.
Außerdem glaube ich, dass die Dimensionen, die sich in den nächsten Jahren in unserem Bundesland ergeben werden – sprich der demografische Wandel, in dessen Verlauf es immer mehr ältere und weniger jüngere Menschen gibt und wir natürlich veränderte Familienstrukturen in unserem Land haben, infolge derer nicht mehr in der Großfamilie die Geburt und das Sterben stattfinden, sondern es aufgelöste Familienverbände, also eine große Individualisierung gibt –, große Herausforderungen an unsere Politik stellen. Die Debatte ist gut, weil sie Grundsätze klar macht.
Ich glaube nicht, dass man darüber diskutieren muss, ob 80 000 oder 100 000 € der richtige Beitrag für eine Unterstützung sind. Wichtig ist vielmehr eine langfristige Absicherung unserer Überlegungen mit ambulanten und stationären Hospizdiensten, mit einem Ausbau der Palliativstationen an unseren Krankenhäusern, mit unseren schmerzkonsiliarischen Diensten, die die Hausärzte beraten, die Fortbildung und Weiterbildung betreiben, und mit dem, was die ambulanten Strukturen – Familienhilfe, Sozialstationen, Brückenpflegekräfte – betrifft.
Ich möchte die Debatte nutzen, um insbesondere den Ehrenamtlichen, die in diesem Bereich arbeiten und ein riesiges Engagement aufbringen, ein herzliches Dankeschön zu sagen, weil sie einen Dienst an ihren Mitmenschen leisten, der unbezahlbar ist. Das ist ein Engagement, das im Übrigen nicht immer leicht ist, weil man die Gedanken an die Menschen, die man beim Sterben begleitet, nicht einfach abschalten kann, wenn man nach Hause geht, sondern sie in seinem Herzen mitträgt.
Jede Minute, jede Stunde, die einem Sterbenden geschenkt wird – damit weiß er, er ist nicht alleine, es ist jemand da, der seine Sorgen ernst nimmt, den er kontaktieren kann, wenn es ihm wieder schlechter geht oder wenn er unterstützende Hilfe braucht –, ist gut aufgewendet.
Wir sollten bei allen anderen politischen Diskussionen, bei denen es sich in diesen schwierigen Zeiten meistens ums Geld dreht, deutlich machen, was uns als Politikern wichtig
ist. Ich halte die angesprochene Leistung für eine der hervorragendsten Leistungen, die von Menschen in unserem Land erbracht wird.
Wir brauchen selbstverständlich einen weiteren Ausbau der Palliativmedizin und der entsprechenden Strukturen.
Es ist völlig klar, dass wir in Zukunft an jedem Krankenhaus, an dem es eine Intensivstation gibt, auch eine Palliativstation benötigen, um letzten Endes eine würdige Atmosphäre zu schaffen, in der sich Menschen angenommen fühlen und sterben können, ohne – wenn sie dies nicht wollen – einer Hightechmedizin ausgeliefert zu sein.
Wir müssen unsere Krankenhäuser – das versuchen wir, indem wir auch in Zukunft eine kleinteilige regionale Versorgung aufrechterhalten wollen – als „menschliche“ Krankenhäuser in unserem Land etablieren. Wir dürfen nicht nur auf medizinische Forschung und medizinische Fortschritte setzen und darauf, was die Medizin an Sonstigem leisten kann – das ist selbstverständlich aber auch wichtig –, sondern müssen insbesondere dieses „menschliche Gesicht“ unseres Pflegepersonals, unserer Ärzte sowie unserer Krankenhausstrukturen nach außen tragen.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt ausdrücklich die Forderung nach Einrichtung eines Lehrstuhls für Palliativmedizin an einer baden-württembergischen Hochschule. Wir glauben, dass die interdisziplinäre Abstimmung zwischen Ärzten, Pflegekräften, Seelsorgern, Sozialarbeitern und Brückenpflegekräften nicht nur über eine medizinische oder eine sozialpädagogische Linie laufen darf, sondern dass vor allem Gemeinsamkeit dazugehört.
Im Übrigen: Auch bei den Konzepten, die wir in BadenWürttemberg den sterbenden Menschen anbieten wollen, nehmen insbesondere auch die Brückenschwestern neben den Hospizdiensten, die wir an den Tumorzentren und den onkologischen Stationen in Baden-Württemberg eingerichtet haben, eine sehr wichtige Funktion wahr, um mit den Angehörigen, den Familien, den niedergelassenen Ärzten und den Spezialisten in der Schmerztherapie den Hilfebedarf abzustimmen. Damit halten sie eigentlich ein optimiertes Angebot für die Bevölkerung vor.
Was mir ganz wichtig ist und wo wir uns auch mit einmischen sollten: Beim Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ sollten vor allem die rechtlichen Grauzonen, die noch bestehen, beseitigt werden. Wir brauchen für die Behandelnden Rechtssicherheit, damit ein Arzt nicht Gefahr läuft, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen und nicht zu wissen, wie er letzten Endes vorgehen soll.
Ich bin froh, dass die Patientenverfügung jetzt als ein vernünftiges Instrument anerkannt worden ist. In den Richtlinien für die Behandlung durch die Ärzte wird klar gesagt, was in einer solchen Patientenverfügung dargelegt werden kann. Es gibt gute Beispiele und Broschüren, in denen auch hervorragende Patientenverfügungen vorformuliert sind. Danach können sich die Menschen richten. Ich erwähne in diesem Zusammenhang zum Beispiel die christliche Patientenverfügung beider Kirchen – eine hervorragende Informa
tionsbroschüre mit ganz tollen Tipps und Anleitungen sowie den entsprechenden Formularen, die auszufüllen sind.
Ich hoffe, dass die Landesregierung auch die Initiative des Parlaments hier aufgreift und es zu einer zentralen Aufgabe ihres Handelns macht, sich um die sterbenden Menschen in Baden-Württemberg zu kümmern. Dann hätte sich diese Debatte gelohnt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schmiedel, ich glaube, Sie gehen in der Art und Weise, in der Sie jetzt dem Parlament gesagt haben, dass angeblich nichts passieren würde, vollkommen an der Sache vorbei.
Natürlich werden illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und auch Scheinselbstständigkeit bekämpft. Dazu gibt es die entsprechenden Instrumente, und diese werden auch angewandt.
Durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei mit den entsprechenden Partnerstellen vor Ort, auch in Verbindung mit dem, was beim Zoll eingerichtet wurde, den Arbeitsgruppen Finanzkontrolle Schwarzarbeit, findet eine effiziente Kontrolle illegaler Beschäftigung in Baden-Württemberg statt.
Sie kennen mich ja und wissen, dass ich meine Worte sehr differenziert wähle. Deshalb sage ich auch einen Punkt ganz deutlich: Mich hat natürlich schon die Meldung der FKS und auch der entsprechenden Finanzbehörden interessiert, dass seit der Verwaltungsreform die Meldungen, die früher über den WKD gelaufen sind, jetzt über diesen Weg nicht mehr laufen. Unsere Zielrichtung gegenüber der Landesregierung – unsere Fraktion hat ja einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt – ist auch ganz klar: dieses Thema aufzuarbeiten und hier, wenn es Schnittstellenprobleme, Übermittlungsprobleme geben sollte, auch aktiv zu werden und die Probleme abzustellen.
Insofern hat Ihr Antrag einen Wert.
Aber jetzt müssen wir an einem Punkt ganz deutlich differenzieren. Ihr Antrag geht ja auch noch ein Stück weiter. Er beschäftigt sich mit der Ausweitung der Entsenderichtlinie und geht auf den Bereich Scheinselbstständigkeit ein. Wenn Sie jetzt den Eindruck erwecken wollen, durch die Ausweitung der Entsenderichtlinie würden die Probleme behoben werden, dann muss ich Ihnen sagen, dass das eben nicht der Fall ist.
Sie kennen ja die Probleme, die momentan in den Schlachthöfen bestehen und im Bereich des Handwerks, wo in bestimmten Bereichen bei den Handwerkskammern die Zuwächse bei den Betriebsanmeldungen, zum Beispiel durch Fliesen- und Plattenleger, 80 bis 90 % betragen, insbesondere durch Menschen aus Osteuropa. Dieses Problem lösen Sie mit der Entsenderichtlinie nicht. Zum großen Teil handelt es sich ja auch nicht um Scheinselbstständige, sondern um wirklich Selbstständige.
In dem Punkt hat die Bundesregierung klipp und klar versagt.
Natürlich! Herr Drexler, ich begründe Ihnen das.
In zwei Punkten hat die Bundesregierung da klipp und klar versagt, weil sie bei den Verhandlungen zum EU-Vertrag im Unterschied zu anderen Ländern wie beispielsweise Österreich keine Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit festgelegt hat, sodass nur für die Arbeitnehmer die entsprechenden Übergangsfristen von sieben Jahren gelten.
Zum Zweiten hat der Bundestag beschlossen, für bestimmte Bereiche im Handwerk den Meisterzwang aufzuheben. Damit greift auch die EU-Richtlinie zur Qualifikation nicht mehr. Das ist genau das Problem, dass jetzt Menschen – Osteuropäer – nach Deutschland kommen und die Rechtslücken ausnutzen, die entstanden sind, weil die Bundesregierung es versäumt hat, die entsprechenden Festlegungen zu treffen. Damit entsteht die Problematik vor Ort.
Im Übrigen muss Ihnen das auch bekannt gewesen sein, weil der Bundesrat und auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Jahr 2001 zu den Verhandlungen über den EU-Vertrag deutlich gemacht hat – im Übrigen damals auch die SPD-regierten Länder wie Niedersachsen –, dass hier eine Gefahr besteht. Vorkehrungen gegen diese Gefahr zu treffen haben Sie klipp und klar versäumt.
Deswegen können Sie den Vorwurf nicht auf das Land abwälzen und sagen, hier werde nicht vollzogen und es finde keine Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Scheinselbstständigkeit statt. Vielmehr haben Sie in der Ausgestaltung Ihrer entsprechenden Gesetzgebung eklatant versagt. Andere Länder zeigen, wie man es besser machen kann.
Wenn Sie jetzt versuchen, auch noch den Eindruck zu erwecken – und Sie vermischen das ja dann auch noch mit der Erweiterung der Entsenderichtlinie; zum Thema Mindestlöhne hat sich ja auch Ihre Parteivorsitzende jüngst wieder geäußert –, dass über die Hintertür der Ausweitung des Entsendegesetzes Mindestlöhne in Deutschland eingeführt würden
und damit angeblich Lohndumping bekämpft würde, dann geht das völlig an der Situation vorbei,
weil Sie damit die Tarifvertragsparteien bevormunden wollen.
Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen entsprechenden Tarifvertrag kann auch schon jetzt abgeschlossen werden, und das wird auch gemacht.
Ja, natürlich! Weil die Bundesregierung es versäumt hat, endlich einmal – wie es der Bundesrat und die CDU/CSUBundestagsfraktion es gefordert haben – den Lohndumpingbericht vorzulegen.
Das ist ein ganz entscheidendes Instrument, das wir brauchen, damit wir überhaupt sagen können, welche Zahlen wir in welchen Branchen haben.
Die Zahlen liegen nicht vor.
Die Bundesregierung weigert sich, den entsprechenden Bericht abzugeben, Herr Drexler, und deswegen geht Ihre Diskussion völlig an den Tatsachen vorbei.
Das Land handelt und ist aktiv. Wir müssen in bestimmten Bereichen Verbesserungen erreichen,
insbesondere was den Bereich des früheren WKD betrifft. Ansonsten müssen Sie schauen, dass Sie eine vernünftige Arbeitsmarktpolitik machen
und vor allem nicht EU-Verträge aushandeln, die zulasten der deutschen Arbeitnehmer gehen, obwohl Sie es eigentlich besser machen könnten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die neuen Krebsfrüherkennungsrichtlinien, die der Bundesausschuss beschlossen hat, in Landesrecht um. Wir machen dies im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ zügig. Bayern war noch schneller, aber die Bayern müssen ihr Gesetz mittlerweile ändern, weil es nicht EU-konform ist. Insofern legen wir relativ zeitnah nach den entsprechenden Beschlüssen die landesgesetzlichen Voraussetzungen fest, um diese Früherkennungsrichtlinien in die Tat umzusetzen.
Ich möchte dem Sozialministerium und Frau Staatssekretärin Lichy herzlich danken für die gute Bearbeitung und insbesondere auch für den flexiblen Gesetzentwurf, der es, wenn sich die entsprechenden Richtlinien ändern und zum Beispiel ein früheres Alter für die Früherkennung festgelegt wird, ermöglicht, das dann auch per Richtlinie gleich zu erlassen. Insofern liegt, glaube ich, wirklich ein guter und flexibler Gesetzentwurf vor.
Insgesamt wird das Gesetz die Vorsorge für die Frauen in Baden-Württemberg verbessern. Wir sind froh, dass es gelungen ist, mit den Partnern, also der Kassenärztlichen Vereinigung, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen, damit auch sichergestellt ist, dass die Frauen über die Zentrale Stelle, die von Frau Lichy erwähnt wurde, eingeladen werden können.
Wir setzen damit einen Weg fort, der im Bereich der Vorsorge und Früherkennung hohe Qualitätsstandards in Baden-Württemberg sichert. Wir haben ja diesen Weg bereits eingeschlagen mit den zertifizierten Brustzentren mit hohen Qualitätsstandards, was die Untersuchung und Therapie betrifft. Dieser Weg muss fortgesetzt werden.
Insgesamt ist Deutschland, was den Bereich Vorsorge und Früherkennung angeht, ein Land, in dem durchaus noch ein Nachholbedarf besteht. Gerade wenn man das persönliche Leid von Betroffenen sieht und wenn man eine volkswirtschaftliche Rechnung aufmacht – dadurch, dass eine Krankheit früh erkannt wird, kann sie auch effizient und kostengünstig behandelt werden –, zeigt sich, dass Vorsorge und Früherkennung der richtige Weg sind, auf den wir in unserem Gesundheitswesen setzen müssen. In viel zu vielen Bereichen des Gesundheitswesens ist der Akutbereich stärker betont als der Bereich Prävention, Vorsorge und Früherkennung. Man kann nur alle Frauen aufrufen, wenn sie jetzt eine entsprechende Einladung bekommen, auch regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen.
Wie sieht die Weiterentwicklung aus? Wir sind der Auffassung, dass wir weitere Qualitätsstandards und auch eine Ausweitung der Vorsorgeuntersuchung beim Bundesausschuss durchsetzen müssen. Ich möchte insbesondere den Bereich der Sonografie, gerade bei jüngeren Frauen, ansprechen. Wenn man mit den Experten spricht, erklären diese, es mache wenig Sinn, eine Mammografie, also eine Untersuchung der Radiologie, auf ganz frühe Altersgruppen anzuwenden, aber die Methoden der Sonografie, also die Ultraschalluntersuchungen, seien durch bessere Geräte und erfahrene Untersucher, die in Brustzentren jetzt zusammengefasst sind und auch eine genügend hohe Fallzahl pro Jahr zusammenbringen, so gut geworden, dass bei Verdacht bessere Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Ich hielte es für sinnvoll, wenn sich der Bundesausschuss auch weiterhin mit einer Ausweitung der Vorsorgeuntersuchungen insbesondere in diesem Bereich beschäftigen würde, damit wir weitere Qualitätsstandards einführen können.
Unsere Fraktion kommt der Aufforderung der Frau Staatssekretärin sehr gerne nach, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil wir ihn für einen richtigen Weg halten.
Vielen Dank.
Frau Kollegin Haußmann, Sie haben davon gesprochen, dass andere Bundesländer bei der Erarbeitung schneller gewesen seien. Ich habe vorhin das Beispiel Bayern genannt. Bayern hat aber keine EU-konforme Regelung gebracht. Ist Ihnen noch ein anderes Bundesland bekannt, das schneller als Baden-Württemberg gewesen wäre? Oder sagen Sie nicht doch: „Damit liegen wir durchaus im Spitzenfeld bei der Dauer der Bearbeitung“?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns mit dem 25. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten. Hierzu gäbe es eigentlich
viel zu sagen, insbesondere weil der Bericht ja auch schön geschrieben ist – in Prosa und in epischer Breite.
Man könnte es sich auch einfach machen und wie in den vergangenen Jahren betonen, dass es keine gravierenden Verstöße gegeben hat, die zu einem öffentlichen Aufruhr oder zu Protesten geführt hätten. Man könnte ein öffentliches Bekenntnis zum Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ablegen wie auch in den vergangenen Jahren und einen Appell an die öffentliche Verwaltung richten, mit den entsprechenden Daten sensibel umzugehen. Und man könnte natürlich auch wie in den vergangenen Jahren dem Beauftragten und seinem Team für die gute Arbeit danken.
In diesem Jahr wird es auch relativ leicht fallen, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen, da insbesondere die Gesetzgebung der rot-grünen Bundesregierung kritisiert wird und weniger die des Landes. Aber all das ist, glaube ich, nicht zielführend und führt hier nicht weiter; denn man sollte sich schon weiter gehende Gedanken über das Thema Datenschutz machen, insbesondere wenn wir bestimmte Themenbereiche inhaltlich ansprechen wollen und vom Bürger her denken, der von uns erwartet, dass die Handlungsfähigkeit des Staates in zentralen Fragen aufrechterhalten wird.
Es geht um die Frage, wie wir diesen Abwägungsprozess zwischen dem Grundrecht des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung, und dem Allgemeinwohl neu justieren. Es geht auch darum, keine Angst zu schüren und auch in der politischen Diskussion nicht den Eindruck zu erwecken, wir hätten einen Überwachungsstaat, der bei den Bürgern überall hineinblickt. Damit meine ich „Big brother is watching you“ oder ähnliche Stimmungen, die in der Öffentlichkeit natürlich immer mit bestimmten Absichten, teilweise auch bewusst, geschürt werden. Nein, es geht um die Handlungsfähigkeit des Staates und insbesondere ein Stück weit auch um Gerechtigkeit.
Lassen Sie mich kurz vier Punkte herausgreifen.
Im Bereich der inneren Sicherheit darf der Täterschutz nicht vor den Opferschutz gehen. Unsere Partei, die CDU, und unsere Fraktion sprechen sich auch klipp und klar dafür aus, dass der genetische Fingerabdruck, also die Untersuchung des genetischen Materials, als Standardmaßnahme in der ermittlungsdienstlichen Erkennung eingeführt wird und wir damit bessere Möglichkeiten haben, Straftäter zu identifizieren.
Es geht im Bereich des Gesundheitswesens darum, die Qualität für die Patienten zu steigern und damit auch den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen zu verbessern – zwischen den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern und allen anderen. Deswegen stehen wir auch klar zu den neuen Medien der elektronischen Datenerfassung, die vorhanden sind oder geschaffen werden sollen: zu der Patientenchipkarte und der elektronischen Patientenakte, die man sich zukünftig vorstellen kann.
Es geht darum, im Sozialbereich auch Missbrauch zu identifizieren, indem wir einen Datenabgleich stattfinden lassen.
Und es geht zum Beispiel im Steuerrecht darum, Gerechtigkeit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass sich Bürger hier durchlavieren können und der Staat keine Zugriffs- und Eingriffsmöglichkeiten hat.
Insgesamt sehe ich das Thema wirklich auch als in vielen Bereichen über die Parteigrenzen hinausgehend, weil wir uns, glaube ich, nicht gegenseitig den schwarzen Peter für bestimmte Projekte zuschieben können, die die Bürger von uns erwarten – wo es um Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates geht, wo es um sinnvolle Maßnahmen für unsere Bürger geht – und die wir nicht aufgrund des Datenschutzes infrage stellen können.
Natürlich ist der Datenschutz ein Grundrecht. Das muss auch jeweils mit in die Diskussion über die Gesetzesausgestaltung einbezogen werden. Aber Datenschutz darf auch kein Selbstzweck an sich sein, sondern muss in die politische Diskussion, in die Abwägungsprozesse der verschiedenen Grundrechte und vor allem auch des Allgemeinwohls, die hier betrachtet werden müssen, einbezogen werden. Deswegen brauchen wir in diesen Punkten eine offene Diskussion, die den Menschen keine Ängste vermittelt. Wir wollen den Staat weiter reformieren und verändern und vor allem den Menschen keine Angst machen.
Deswegen rufe ich dazu auf, dass wir im aktiven Einsatz für den Datenschutz unsere politischen Ziele weiter klar formulieren und möglichst früh den Datenschutz in unsere Überlegungen und in unsere Gesetzeserarbeitung einbeziehen, um dann auch wirklich beweisen zu können, dass Datenschutz nicht immer nur Bürokratie bedeuten muss, sondern dass in diesem Abwägungsprozess am Ende auch etwas Sinnvolles herauskommt, was den Bürgern und dem Staat dient.
In diesem Sinne nehmen wir den Bericht zur Kenntnis. Fünf Minuten Redezeit reichen bei weitem nicht, um die Bandbreite der Themen anzusprechen, die auch dieser Bericht enthält, aber ich glaube, ich habe ein paar Punkte exemplarisch darstellen können, die uns wichtig sind.
Ich danke Ihnen herzlich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Thema „Heimliche Vaterschaftstests“ handelt es sich um ein sehr emotionales Thema, das auch in der Bevölkerung ausgiebig diskutiert wird. Es ist im Übrigen eine Frage, die sich durch die gesamte Menschheitsgeschichte zieht. Wer die Mutter ist, ist immer klar; das ist eindeutig. Meistens gibt es dafür auch Zeugen, sprich die Hebamme oder heutzutage die beteiligten Ärzte. Wer der Vater ist, ist eben nicht in jedem Fall klar. Aufgrund dieser Situation sind schon ganze Königreiche aufgestiegen und gefallen.
Es geht also wirklich um eine existenzielle Frage, mit der sich die Menschen beschäftigen.
Deswegen ist es auch das gute Recht des Parlaments, das hier zu diskutieren. Wir müssen Antworten geben, wie wir mit dieser Frage vernünftig umgehen. Aber eines ist auch klar: Wenn man mit Betroffenen spricht – mit Familien, mit Vätern, Müttern oder Kindern, die dann erst später erfahren, dass die mutmaßlichen Eltern nicht die leiblichen Eltern waren –, stellt man fest, dass dieses Thema eine so hohe emotionale, persönliche Belastung in den Familien hervorruft, dass wir den politischen Schlagabtausch schon relativ tief hängen sollten
und uns wirklich auch um die Fragen kümmern sollten, die die Familien und die Bürger betreffen. Wir müssen für die Bürger Klarheit schaffen, wie wir mit dieser Frage umgehen, und wir müssen vor allem Rechtspositionen gegeneinander abwägen.
Wir haben auf der einen Seite das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Auf der anderen Seite haben wir aber auch eine Rechtsposition mit Verfassungsrang, nämlich die Rechte der Eltern, des Vaters und der Mutter, die hier ihr eigenes Selbstbestimmungsrecht geltend machen wollen und unseres Erachtens auch müssen. Deswegen ist es wichtig, jetzt aufgrund des Gesetzentwurfs des Justizministers auch eine gute Grundlage zu haben, um diese Frage abwägend zu diskutieren: allgemeine Persönlichkeitsrechte gegen die informationelle Selbstbestimmung des Kindes.
Im Übrigen geht es hier ja auch um ethische Fragen. Die Frage lautet – in der Abwägung –: Ist es eigentlich besser, ein Kind „unterzuschieben“ – Kollege Theurer hat den Ausdruck „Kuckuckskinder“ genannt –? Auch das ist keine moralische Position, die wir unterstützen würden.
Insofern ist es, denke ich, ganz entscheidend, wie man mit der Frage umgeht. Zum einen: Was will Frau Zypries? Eine Strafbewehrung von heimlichen Vaterschaftstests halten wir für falsch.
Da werden Väter kriminalisiert, die im Endeffekt ihr Recht durchsetzen wollen und müssen und die fragen, ob sie nun der leibliche Vater sind oder nicht.
Es geht vor allem um eine weitere Frage, Herr Theurer, nämlich die Frage: Wie geht man vor Gericht damit um? Wie wird der Anfangsverdacht vor Gericht begründet? Da haben wir nämlich die entscheidenden Fragen. Auch heute reicht das Ergebnis eines heimlichen Vaterschaftstests nicht aus, um einen Anfangsverdacht zu begründen – das hat der BGH bestätigt –, mit dem die Vaterschaft angezweifelt werden kann. Ich glaube, im Interesse der Familien und der Väter müssen wir vor allem die Frage diskutieren, wie wir die gerichtlichen Verfahren erleichtern, damit die Väter die Anerkennung der Vaterschaft oder Nichtvaterschaft durchsetzen können. Denn das ist der nächste Schritt.
Daher brauchen wir, denke ich, eine Entkriminalisierung der Väter und keine Strafbewehrung, wie sie die Bundesregierung will, vor allem aber eine Diskussion, wie wir durchsetzen können, dass vor den Gerichten vernünftige Verfahren geführt werden können.
Wir halten es für richtig, wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf, den sie im Bundesrat einbringen will, enge Maßstäbe setzt, indem sie nämlich den Personenkreis derjenigen, die Vaterschaftstests machen dürfen, auf die betroffenen Eltern oder die mutmaßlichen Eltern oder die Kinder einengt und die Schwiegermutter und den Nachbarn ausschließt, denn auch denen ein solches Recht einzuräumen, das würde zu weit gehen.
Ich glaube, dass das im Interesse der Wahrheit, der Klarheit und der Offenheit ist.
Eine Anmerkung in dieser ersten Runde ganz zum Schluss: Ich glaube, es muss auch im Interesse des Kindes sein, zu wissen: Wer ist mein Vater? Es soll zu einem frühen Zeitpunkt Klarheit darüber bestehen, damit sich eine ordentliche Beziehung aufbauen und damit ein vernünftiges Leben in der Familie stattfinden kann.
In der zweiten Runde möchte ich auf das Gendiagnostikgesetz der Bundesregierung eingehen. Hier sind viele Fragen im Umlauf, die man klarstellen sollte.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte schon etwas zum Gendiagnostikgesetz sagen, weil diese ganze Frage von der Bundesjustizministerin Zypries in diesem Zusammenhang diskutiert wurde. Ich darf sie mit folgendem Satz zitieren:
Die Gefahr besteht, dass sich jedermann leicht zu erlangendes genetisches Material besorgt und testen lässt.
Deshalb muss man zu diesem Bereich schon ein paar Klarstellungen vornehmen.
Auch Herr Oelmayer hat ja gesagt, die DNA wäre das Intimste, was der Mensch hat. Ich persönlich bin im Gegenteil der Meinung, dass das Intimste die Gedanken, die Gefühle und die Seele des Menschen sind und nicht die DNA, um das einmal deutlich zu sagen.
Das ist gut so; Herr Oelmayer, das ist doch klar. Deswegen sagt ja hier auch jeder seine Meinung, weil die Gedanken frei sind.
Wenn wir schon über die Frage der Vaterschaftstests diskutieren, müssen wir hier eines völlig klarstellen: Vaterschaftstests sind keine Gentests. Auf der DNA sind 10 % der Abschnitte wirklich Gene. Beim Vaterschaftstest hingegen werden Abschnitte zwischen den Genen untersucht, also so genannte Mikrosatelliten, Wiederholungseinheiten auf der DNA, die vererbt werden und individuell verschieden sind, der so genannte genetische Fingerabdruck. Bei diesen Vaterschaftstests werden also keinerlei Gene untersucht, vor allem wird letzten Endes auch kein Aufschluss über die Persönlichkeit oder über Krankheitsgene gewonnen, sondern es geht um individuelle Merkmale, die vererbbar sind, also den genetischen Fingerabdruck.
Man darf in der Öffentlichkeit auch nicht den Eindruck erwecken, als ob das alles gefährlich wäre und der gläserne Mensch entstünde, als ob jeder eine Haarlocke oder Speichelprobe einschicken könnte und man dann sofort über den anderen Menschen Bescheid wüsste. So ist es nicht. Dies muss auch in der Öffentlichkeit diskutiert und klargestellt werden.
Die echten Gendiagnostiktests, die davon zu unterscheiden sind, beschäftigen sich eben wirklich mit den krankheitsrelevanten Genen und zeigen das Vorhandensein einer Krankheit oder die Prädisposition für eine Krankheit.
Entscheidend bei all diesen Fragen ist doch letzten Endes, dass wir ein Stück weit Ruhe und Klarheit in die Familien bekommen, dass wir die gerichtlichen Verfahren so gestalten und fördern müssen, dass bei begründetem Anfangsverdacht – so ein privater Vaterschaftstest wäre meines Erachtens so ein Anfangsverdacht, sofern als Ergebnis herauskommt, dass ich nicht der Vater bin – der Test zugelassen werden kann. Dazu brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Sie muss sicherlich sehr streng gefasst werden. Nicht jeder darf so einen Vaterschaftstest machen lassen, das ist vollkommen klar, weder die Nachbarin noch die Schwiegermutter. Aber die Betroffenen haben doch ein Recht darauf, auf ihre Fragen eine Antwort zu erhalten. Ebenso wie der Vater ein Recht darauf hat, zu wissen, wem er sein Leben weitergegeben hat, hat auch das Kind ein Recht darauf, zu wissen, wer sein Vater ist. Alles andere, nämlich dafür hohe juristische Hürden zu setzen, wäre weltfremd.
Wir müssen das für die Bevölkerung regeln. Die Möglichkeiten der Untersuchung gibt es, und das ist, glaube ich, auch gut. Deswegen müssen sowohl die Ansprüche des Vaters als auch die des Kindes in diesem Verfahren besser als bisher durchgesetzt werden. Ich glaube, dass hierfür der Vorschlag des Justizministers eine gute Diskussionsgrundlage ist.
Noch ein Punkt zur Frage einer EU-weiten Regelung. Sie können heute über das Internet schon entsprechende Tests in Südamerika oder auch anderswo machen. Es ist also auch weltfremd, zu sagen, wenn eine EU-weite Regelung umgesetzt würde, könnten wir verhindern, dass private Vaterschaftstests gemacht werden. Klar ist auch: Wer das wissen will – und die technische Möglichkeit dazu besteht auf der Welt –, der wird einen Weg finden, diesen Test machen zu lassen.
Dann ist es doch besser, dass wir die Hürden hier in Deutschland in der Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter – darauf bin ich im ersten Block eingegangen – ordentlich regeln, damit wir eine vernünftige Lösung haben und die Väter weder kriminalisieren noch sie zu Tests ins Ausland schicken. Ich bitte Sie wirklich, in der Diskussion dazu beizutragen und zu helfen, dass solche Regelungen geschaffen werden.
Ich glaube, die Bevölkerung erwartet von uns auch, dass wir uns im Zweifel für die Kinder aussprechen. Für die Kinder ist es wichtig, zu wissen, wer ihr Vater und wer ihre Mutter ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die CDU-Fraktion zum gemeinsamen Entschließungsantrag Stellung nehmen. Die Flutkatastrophe in Asien hat uns alle betroffen gemacht und auch das Thema „Eine Welt“ wieder in unser aller Blickpunkt gerückt. Wir trauern mit den Familienangehörigen der Opfer, insbesondere auch aus Baden-Württemberg.
Gleichzeitig gilt unser Dank der Bevölkerung in BadenWürttemberg, die mit ihrer großen Hilfsbereitschaft, mit Spenden, praktischen Hilfsangeboten und mit ehrenamtlichen Hilfen vor Ort und hier in Baden-Württemberg einen maßgeblichen Beitrag geleistet hat. Unser Dank gilt der Polizei, dem Innenministerium, den Lagezentren und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise dem DRK, und der Landesregierung, die Geldmittel für die Soforthilfe – beispielsweise für Medikamente – bereitgestellt haben.
Wir sind über das Ausmaß der Katastrophe erschüttert. Aber in der Öffentlichkeit ist, glaube ich, schon deutlich geworden, dass wir das Thema „Eine Welt“ stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken müssen. Dieses Bewusstsein auch nachhaltig zu fördern ist mit ein Anliegen dieses Entschließungsantrags. Deswegen sind wir froh, dass sich alle vier Fraktionen dieses Parlaments einigen konnten, ihn einzubringen.
Wir haben eine Chance, im Bereich der Entwicklungshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ein verändertes Bewusstsein zu bewirken und dieses auch für künftige Entwicklungen zu nutzen.
Es muss aber auch deutlich gesagt werden, dass wir mit der Flutkatastrophe in Asien eben ein Ereignis hatten, das über
Wochen hinweg medial sehr stark transportiert wurde. Es waren Touristenregionen betroffen. Die persönliche Betroffenheit ist also größer, wenn Einheimische, Baden-Württemberger und Deutsche entsprechend betroffen sind.
Die Wirklichkeit ist noch wesentlich schlimmer; denn weltweit verhungern in drei Tagen so viele Menschen, wie von der Flutkatastrophe in den Tod gerissen wurden. Auf die Situation in den Entwicklungsländern, auf die Zahl der vielen Naturkatastrophen, der Hungernden, der HIV-Infektionen und die so entstehenden gesundheitlichen Probleme müssen wir dringend hinweisen, und das wollen wir mit diesem Antrag tun. Wir wollen aufgrund dieser Situation grundsätzliche entwicklungspolitische Impulse nutzen, um die Entwicklungshilfe nachhaltig zu stärken.
Das Land setzt ein Zeichen, indem es über die Landesstiftung 1 Million € zur Verfügung stellt. Diese Gelder und die Spenden der Bürger müssen unseres Erachtens für mittelund langfristige Projekte und Aufbaumaßnahmen verwendet werden.
Wir müssen langfristig Schranken überwinden. Es gibt, glaube ich, auch schon ganz konkrete Ansatzpunkte, wie das gemacht werden soll, zum Beispiel konkrete Anträge des DRK zu Gesundheitsstationen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Waisenhäusern in den betroffenen Regionen, die natürlich über den Tag der Soforthilfe hinaus wirken.
Wir brauchen auch künftig die Unterstützung der Bürger, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen, Verbände und Kirchen, um eine nachhaltige Entwicklungshilfe zu bewirken.
Wir sind froh, dass das Thema der Zusammenarbeit mit der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit mit in den Antrag aufgenommen wurde. Die Stiftung hat seit 15 Jahren Erfahrung in der Bündelung, Koordinierung und Beratung von Entwicklungsprojekten, insbesondere auch für die Hilfen, die nichtstaatliche Organisationen, Kommunen, Privatleute oder regionale Initiativen entfaltet haben. Wir wollen, dass die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit auch zukünftig diese Initiativen berät und begleitet und die bewährte Zusammenarbeit fortführen kann.
Zum Abschluss möchte ich noch ganz kurz auf das Thema „Afrika und Burundi“ zu sprechen kommen, das ja auch mit in den Antrag aufgenommen wurde. Wir halten es für richtig, uns insbesondere um diesen ärmsten Kontinent Afrika zu kümmern. Das ist im Übrigen auch der Kontinent, der Europa mit am nächsten ist. Hier haben wir große Probleme gerade bei der Armuts- und Hungerbekämpfung oder auch bei der Bekämpfung der HIV-Infektionen. Wir müssen uns konsequent um diesen Kontinent kümmern und setzen darauf, dass dieses Thema nach den Wahlen in Burundi, die für den Sommer angekündigt sind und unter internationaler Beobachtung – auch mit deutscher und europäischer Hilfe – stattfinden, auch beraten wird und dass geprüft wird, inwieweit sich hier eine Partnerschaft wieder weiterentwickeln oder verstärkt werden kann.
Es gibt ja zahlreiche private und Landesinitiativen – beispielsweise das Handwerksprojekt in Kayanza – oder die vielen Projekte von den Bürgern, die über die nichtstaatlichen Organisationen gelaufen sind.
Wir stehen bereit, hier weiterhin Verantwortung zu übernehmen, und würden uns freuen, wenn dieser gemeinsame Entschließungsantrag stark in die Öffentlichkeit getragen würde, damit unsere Bürger merken, dass auch wir uns dieses Themas angenommen haben.
Vielen Dank.
Lieber Kollege Hauk, Sie waren bei den Verhandlungen mit der FDP/DVP zur Frage der Wahlkreisreform im Bereich Heilbronn ja dabei. Können Sie bestätigen, dass es im Endeffekt nur einen einzigen Vorschlag gab – nämlich Erlenbach aus dem Wahlkreis Neckarsulm zum Wahlkreis Heilbronn zu bringen –, der für die FDP/DVP akzeptabel war? Oder gab es auch andere Lösungsvorschläge?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Politikverdrossenheit hat Ursachen. Deswegen möchte ich eine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben.
Ich habe dem Gesetz nicht zugestimmt, weil ich der Meinung bin, dass insbesondere im Bereich Heilbronn ein nicht richtiger Wahlkreisausgleich gefunden wurde.
Was ist hier passiert? Es wurde keine sachgerechte Lösung gefunden. Vielmehr wurde hier ein durchsichtiges Spiel vonseiten der FDP/DVP zum Schutz des Mandats des Abg. Drautz durchgedrückt
und damit letztendlich eine Lösung erreicht, die man nur als „Lex Drautz“ bezeichnen kann.
Ich möchte es kurz erläutern: Die Größe des Wahlkreises Heilbronn liegt unter dem Landesdurchschnitt und muss dringend angeglichen werden; da sind wir uns alle einig. Der Wahlkreis Eppingen ist überdurchschnittlich groß. Die Größe des Wahlkreises Neckarsulm, der im Norden angrenzt, liegt genau im Durchschnitt.
Was wäre die logischste Variante gewesen? Man hätte Gemeinden vom Wahlkreis Eppingen in den Wahlkreis Heilbronn gebracht, und damit wäre die Sache gegessen gewesen.
Es hätte eine sinnvolle Lösung gegeben. Zum Beispiel hätte man die Gemeinden Flein und Talheim – diese Gemeinden haben auch eine enge Bindung zu Heilbronn – gut in den Wahlkreis Heilbronn eingliedern können. Stattdessen hat man durchgedrückt, dass die Gemeinde Erlenbach aus dem Wahlkreis Neckarsulm, die dafür nicht geeignet ist, in den Wahlkreis Heilbronn kommt.
Was ist die Problemstellung? Das baden-württembergische Wahlrecht sieht vor, dass die absolute und nicht die prozentuale Zahl der Stimmen zählt. Der Abgeordnete Drautz hatte bei der letzten Landtagswahl gerade einmal 40 Stimmen Vorsprung. Die FDP/DVP hat ihm durch die Neugliederung seinen Wahlkreis gesichert,
ohne dass da letzten Endes irgendwelche Einschnitte gekommen sind, damit der Vorsprung gehalten werden kann.
Die FDP/DVP hat letzten Endes diese Lösung als einzige Lösung akzeptiert. Deswegen haben auch viele Kollegen der CDU-Fraktion, weil sie eine verfassungsgemäße Wahl stattfinden lassen wollen, mit geballter Faust in der Hosentasche zugestimmt.
Warum ist Erlenbach aus dem Wahlkreis Neckarsulm für eine Zuordnung zum Wahlkreis Heilbronn ungeeignet? Zum einen bildet Erlenbach eine Verwaltungsgemeinschaft mit Neckarsulm. Die wirtschaftlichen Bindungen gehen eben mehr nach Neckarsulm als nach Heilbronn. Der öffentliche Personennahverkehr ist an Neckarsulm und den Landkreis angebunden. Die Bindung der Bürger an die Schulen gehen Richtung Neckarsulm. Deswegen ist eine Änderung der Wahlkreise in diesem Bereich nicht geeignet, zumal dieser Vorschlag den Wahlkreis Heilbronn auch langfristig nicht sichert, sondern im Endeffekt eine Minimallösung darstellt.
Ja. Bisher war es ja relativ kurz.
Ich bin gleich fertig. Ich wollte das nur deutlich machen.
Die Sicherung der Macht und der Position des Abg. Drautz erfolgt auf Kosten anderer. Ich empfinde dies ein Stück weit als Erpressung. Ich stehe auch zu dem, was ich gegenüber der Presse geäußert habe, auch wenn Frau Berroth meint, ich hätte dazu nichts zu sagen. Aber ich glaube, ich
bin da wirklich unbefangen, weil sie in der Tat ja auch bestätigt hat, dass das Ergebnis für den CDU-Abgeordneten im Wahlkreis Neckarsulm völlig unabhängig davon ist. Aber mir geht es eben um sachgerechte Lösungen und um Lösungen, die gerecht sind, die die Bürger auch als gerecht empfinden.
Deswegen reiht sich dieses Verhalten der FDP/DVP eigentlich nahtlos in eine Reihe sachfremder Entscheidungen ein.
Das fing an mit dem zusätzlich geschaffenen Amt der dritten stellvertretenden Landtagspräsidentin,
setzte sich damit fort, dass die ehemalige Justizministerin Eigentümerin ihrer Kanzlei geblieben ist,...
... und reichte bis hin zur Änderung des Kreistagswahlrechts, die letztlich auch eine einzige Lösung für die FDP/DVP gewesen ist.
Deswegen ist das nicht hinnehmbar.
Mein letzter Satz, Frau Präsidentin: Nach dem heutigen Tag kann im Unterland und in Baden-Württemberg eigentlich niemand mehr guten Gewissens Richard Drautz und die FDP/DVP wählen. Ich rufe die Wähler im Unterland dazu auf, die FDP/DVP bei der nächsten Landtagswahl abzustrafen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich grüße alle, die die postprandiale Müdigkeit nicht übermannt hat und die hier im Plenarsaal sitzen. Wir haben uns mit diesem sozialpolitischen Thema immerhin auf Tagesordnungspunkt 4 vorgearbeitet. Das letzte Mal, Frau Altpeter, waren wir bei Tagesordnungspunkt 7 oder 8. Vielleicht würden wir es bei einer dritten Lesung sogar schaffen, dass der Gesetzentwurf am Vormittag beraten wird.
Es geht um die Pflegeheimförderung. In Baden-Württemberg haben wir ein modernes und leistungsfähiges System der Pflegeheimförderung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ein Erfolgsprojekt für Baden-Württemberg. Insgesamt wurden 275 Förderprojekte mit einem Investitionsvolumen von über 900 Millionen € gefördert. Dieses System weiterzuentwickeln und den aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen ist nun die landespolitische Aufgabe.
Diese Aufgabe ist umso schwieriger, weil wir dem demografischen Wandel begegnen müssen, also dem Tatbestand, dass immer mehr ältere Menschen in unserer Gesellschaft leben und diese älter werdenden Menschen auch mit speziellen Problemen behaftet sind, zum Beispiel mit der Demenz, der Altersverwirrtheit.
Ich könnte Ihnen ein paar Beispiele nennen, Herr Fischer. Aber ich glaube, das darf ich hier nicht öffentlich sagen.
Über 30 000 Demenz-Neuerkrankungen in Baden-Württemberg pro Jahr stellen auch den Pflegeheimbereich vor neue Herausforderungen. Wir müssen speziell auch unsere Pflegeheime und die Stationen mit neuen Konzepten ausrüsten.
Wir haben in den Familienstrukturen einen sozialen Wandel, bei dem wir darauf angewiesen sind, nachbarschaftliches und bürgerschaftliches Engagement stärker in die Hilfssysteme einzuarbeiten. Deswegen müssen wir schauen, dass der Förderstau, der zweifelsfrei vorhanden ist, abgebaut wird.
Mit der Änderung der Förderung durch das jetzt vorgelegte Gesetz kann mit dem konstanten Bewilligungsrahmen von 60 Millionen € das Investitionsvolumen von 150 Millionen € auf 240 Millionen € ausgeweitet und damit der Förderstau in den nächsten Jahren deutlich abgearbeitet werden.
Wie erreichen wir das? Die Fördertatbestände werden abgebaut. Die Verfahren werden vereinfacht, zum Beispiel werden die Inventarkosten nicht mehr berücksichtigt. Der Eigenmittelanteil der Träger wird mit 10 % festgeschrieben. Das ist wichtig, um in diesem Markt wirklich nur die seriösen Träger arbeiten zu lassen. Wir nehmen einen Instandhaltungsabzug vor, soweit die Instandhaltung der letzten zehn Jahre nicht nachgewiesen wird. Wir wollen in der Regel kleine Einrichtungen mit bis zu 100 Plätzen im Neubaubereich fördern, um insbesondere die wohnortnahe Versorgung auszubauen. Die Förderquote wird von 60 % auf 45 %
abgesenkt, sodass wir hiermit die erhöhten Bewilligungszahlen erreichen können. Damit werden wir in den nächsten Jahren 10 000 neue stationäre Pflegeplätze schaffen, die Defizite ausgleichen und eine wohnortnahe Versorgung gewährleisten, um insbesondere die Angehörigen mit in die entsprechenden Arbeiten vor Ort einbinden zu können.
Jetzt werden wir natürlich vorgeworfen bekommen, dass das alles viel zu wenig sei. Insbesondere in der Ersten Beratung und im Ausschuss haben wir das ja hören müssen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich das Land hier außerordentlich engagiert hat. Wir haben im Jahr 2002 unsere Eigenmittelanteile um 37 % erhöht, im Jahr 2003 um 45 %, sodass wir jetzt insgesamt 60 Millionen € an Eigenmitteln bereitstellen können.
Die Rahmenbedingungen sind so, wie sie sind. Ich möchte auch gar nicht darauf eingehen, woran das liegt. Das ist vielen Debatten hier im Landtag vorbehalten. Das Land engagiert sich weiterhin mit diesen erhöhten Mitteln. Und die Kommunen werden ein Stück weit entlastet, weil deren Förderquote von 20 auf 15 % sinkt.