Stephan Lenz
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Vielen Dank! − Ich frage den Senat: Wie steht der Innensenator persönlich zum Abrissstopp des Cantianstadions und den damit einhergehenden Verzögerungen für ein extrem wichtiges Projekt? Wir haben ja von einem Leuchtturmprojekt für den inklusiven Sport, den Behindertensport dieser Stadt und natürlich auch für alle anderen Nutzerinnen und Nutzer dieser Sportanlage gesprochen.
Müssen wir uns denn jetzt an eine weitere Bauruine im Innenstadtraum gewöhnen, denn die Nutzungserlaubnis läuft ja zum Jahresende aus? Oder gibt es ein Konzept für die vor uns liegenden Monate oder vielleicht sogar Jahre, in denen die Fläche dem Sport in irgendeiner anderen Form zur Verfügung gestellt werden könnte?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das möchte ich natürlich nicht ganz unkommentiert lassen. Ich werde mich nicht zu Beratungsteilen in Ausschusssitzungen äußern, die nichtöffentlich sind. Das mache ich nicht, und ich habe das auch nicht gebilligt, dass das passiert ist, Herr Lux! Ich finde das nicht parlamentarisch.
Aber ich werde mich sehr wohl äußern zu den Dingen, die Sie öffentlich gesagt haben, und das war teilweise auch nicht uninteressant. Vorab: Ich möchte natürlich konzedieren, dass dieser Senat einiges gemacht hat. Es sind ja auch Schlussfolgerungen aus der Aufklärungsarbeit gezogen worden – nicht nur unseres Ausschusses, sondern es gibt drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die das untersuchen. Auch die Polizei hat intern überprüft, und es wurde einiges geändert, es wurde strukturell geändert, es wurde personell verstärkt. Das sind aus meiner Sicht gute und richtige Maßnahmen. Da kann man im Detail sicherlich anderer Auffassung sein, aber dass sich da etwas getan hat, das ist richtig, und überwiegend waren das auch gute Maßnahmen.
Vielleicht noch eine Kritik: Jetzt das ASOG so abzufeiern als tolle rechtliche Änderung, das würde ich nicht tun. Ich glaube, dass im Fall Amri, den wir untersuchen, die ASOG-Änderung nicht dazu geführt hätte, dass eine Überwachung möglich gewesen wäre. Hier hätte ich mir mehr gewünscht. Aber immerhin, es ist etwas passiert, und es gibt jetzt mal eine rechtliche Grundlage. Diese Grundlage ist so nicht gut gemacht. Das haben wir schon mal vertieft, und das können wir an anderer Stelle noch einmal machen.
Was hier eigentlich neu ist, Herr Lux – und ich will ja auf Sie eingehen –, ist diese neue Betonung, die Sie hier reinbringen. Sie haben die Trennlinie in der Gesellschaft aufgemacht, die ich auch aufmachen würde. Es gibt die, die gewalttätig sind, die Unfrieden stiften, die Terroristen, und es gibt den großen, anderen Teil der Gesellschaft, die breite Mehrheit, die das ablehnt. Und Sie sagen, Sie werden sich dem mit aller Härte stellen. Das sind Formulierungen, die von den Grünen in der Vergangenheit eher nicht kamen. Das ist eine neue Trennlinie, eine neue Härte. Aber wenn Sie diese Härte praktizieren – und da gehe ich durchaus mit, bei dieser harten Linie gegen Kriminelle haben Sie die CDU an Ihrer Seite–, dann tun Sie doch die ersten Schritte, die notwendig sind. Dann überprüfen Sie doch mal Ihr eigenes Verhältnis zum Islamismus, dann haben Sie doch mal ein klares Verhältnis!
Es ist ja eine breite Diskussion bei Ihnen im linken Lager. Lesen Sie Zeitungen, dann können Sie das mitverfolgen. Klären Sie das als Erstes!
Und – und jetzt mal wieder fachpolitisch; ich will ja mit Herrn Lux fachpolitisch streiten – dann klären Sie Ihr Verhältnis zum Verfassungsschutz!
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Beifall von Stefan Förster (FDP) – Stefanie Remlinger (GRÜNE): Das war eine wertende Aussage des Ausschussvorsitzenden! Zurufe von den GRÜNEN]
Soweit ich das bisher verfolgen konnte, war es die Position der Grünen – letzter Stand, nach einigem Hin und Her, man kam ja kaum mit –: Sie lehnen den Verfassungsschutz ab, Sie sind für seine Abschaffung.
Das ist mein letzter Stand.
Wenn das jetzt Teil Ihre neuen Härtelinie ist – –
Es ist kaum möglich, mit Ihnen zu sprechen, weil ja da gebrüllt wird. – Wenn das die neue Linie ist, dann verstehe ich das nicht, denn wir brauchen den Verfassungsschutz als Frühwarnsystem. Sonst sind wir blind.
Und wenn wir blind sind, dann können wir nicht reagieren, und dann läuft Ihre neue Linie der Härte ins Leere. Also da bitte ich noch mal um Klarstellung – Sie sind ja gleich dran –, ob Sie da eine Änderung vorgenommen haben. Dann haben Sie mich an Ihrer Seite. Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz. Wir brauchen einen effektiven Verfassungsschutz – und gern auch mit Unterstützung der Grünen. Wenn Sie das auch wollen, dann lassen Sie uns das zusammen verwirklichen! – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU und der AfD – Stefanie Remlinger (GRÜNE): Ich erwarte immer noch eine Entschuldigung der CDU-Fraktion! – Zurufe von Katalin Gennburg (LINKE) und Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist schwer. Es ist kein einfaches Projekt mit der Digitalisierung, aber ehrlich gesagt macht mich der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen doch einigermaßen stutzig.
Ich will Ihnen gleich sagen, warum: Ich habe nämlich überhaupt nicht den Eindruck, dass das hier in der Verwaltung Priorität genießt, aber das würde ich gerne wenigstens einem Angehörigen des Senats sagen, der zuständig ist. Frau Smentek kann als IKT-Staatsekretärin nicht bei uns sein, dafür kann sie nichts, das sind die Coronabedingungen. Aber der Senator könnte bei uns sein, und ich würde mich freuen, wenn er sich die Zeit dafür nimmt.
Also der Finanzsenator ist natürlich für alles irgendwie mittelbar zuständig, weil es ums Geld geht. Aber ich finde, das ist dem Anliegen nicht angemessen.
Wenn der Innensenator noch im Haus ist, würde ich ihn bitten zu kommen. Wenn er anderen Dienstgeschäften nachgehen muss, bitte ich, uns das mitzuteilen!
Ja, dann warten wir. Er wird gerufen; die Zeit nehmen wir uns.
Warten Sie mal ab, Herr Kollege!
Ich fahre fort. – Vielen Dank, Herr Senator, dass Sie gekommen sind! Ich weiß, Sie haben ein großes Ressort mit vielen Aufgaben. Aber es ist nun mal so organisiert, dass auch die IKT-Steuerung in Ihr Feld fällt; Frau Smentek kann nicht da sein. Insofern ist es angemessen, dass Sie hier sind. Vielen Dank dafür, dass Sie das möglich gemacht haben!
Ich habe gesagt: Das Feld der Digitalisierung ist natürlich kein einfaches Feld. Frau Remlinger hat das gesagt, und der Antrag der Koalitionsfraktionen macht mich doch einigermaßen stutzig. Ich will auch sagen, wieso er mich stutzig macht, denn wenn man den Antrag liest – und er datiert vom 1. Oktober 2020, ist also brandaktuell, brandneu –, dann macht es stutzig, wenn man es in den zeitli
chen Zusammenhang stellt, denn es erweckt den Eindruck, als ob wir gerade erst mit dem Feld der Modernisierung, der Digitalisierung der Verwaltung starten, und das ist ja mitnichten so.
Es ist im Gegenteil so, dass wir seit vielen, vielen Jahren dabei sind, diesen Bereich zu modernisieren und die Digitalisierung umzusetzen. Es sind nicht die ersten Schritte, um die es geht. Wir erfahren jetzt die Konsequenzen – das ist sehr schmerzhaft in Coronazeiten –, dass wir so schlecht aufgestellt sind im Vergleich zu den Unternehmen in dieser Stadt, die das besser bewältigen können, weil sie weiter sind. Es ist geradezu beschämend, diesen Eindruck zu haben.
Sie fordern in Ihrem Antrag mobile Zugänge. Sie fordern Laptops in Dockingstations. Sie fordern Verkabelungen in Dienstgebäuden. Sie fordern die Standardisierung der IKT-Infrastruktur. – Das ist alles gut und richtig, aber ich frage mich: Wie kann die eigene Koalition das jetzt fordern? – Sie regieren doch hier, und zwar nicht erst seit gestern. Warum fordern Sie das? – Machen Sie das; verwirklichen Sie das!
Man muss sich vor Augen führen: Das E-GovernmentGesetz ist jetzt viereinhalb Jahre in Kraft. Wir haben das damals gemacht, um einfach Handlungsstrukturen zu schaffen, die effizienter sind, um Zuständigkeiten zu schaffen, die Verantwortlichkeiten klar machen. Seit über viereinhalb Jahren besteht diese Struktur und ist dieses Gesetz in Kraft, und jetzt fordern Sie diese Dinge, die den Eindruck vermitteln, wir würden gerade erst anfangen. Das kann nicht wahr sein! Fordern Sie nicht, machen Sie als Koalition!
Meine Lieblingsformulierung in Ihrem Antrag ist die Nr. 8: Da fordern Sie, die Einführung der E-Akte voranzutreiben und sich um einen erfolgreichen Abschluss der Ausschreibung zu bemühen – „zu bemühen“!
Jetzt, am 5. November 2020 – über vier Jahre sind ohne greifbares Ergebnis vergangen – fordern Sie, dass Sie sich bemühen. Sie fordern sich selber auf, sich zu bemühen – da komme ich nicht mit.
Was wollen Sie Frau Smentek, die politisch verantwortlich ist, seitdem wir das E-Government-Gesetz haben, in ihr Zeugnis nach Ablauf der Wahlperiode schreiben: Sie hat sich redlich bemüht? – Was ist Ihre Vorstellung? – Das kann wirklich nicht sein, und deswegen ist es mir wichtig, dass hier in Anwesenheit des Senators anzumerken.
Ich will es mir nicht zu einfach machen, ich gehöre ja selbst auch dem kontrollierenden Ausschuss an. Also das muss ich mir auch unter meine eigene Nase reiben.
Vielleicht war es ein Fehler, dass ich – aber im Grunde auch wir alle miteinander – zu sehr auf den Pfad des konstruktiven Miteinander gesetzt haben. Also mir ist der Faden, ehrlich gesagt, im Zusammenhang mit dem gescheiterten Vergabeverfahren zur Ausschreibung der EAkte gerissen. Das hätte definitiv nicht passieren dürfen. Es hätte auch nicht passieren müssen, denn die dort aufgetretenen Fehler hätten mit Sicherheit vermieden werden können. Und das fällt nun mal definitiv in den Verantwortungsbereich von Frau Smentek, der IKT-Staatssekretärin. Statt Fehler einzuräumen, wird jetzt auf Nebelkerzen gesetzt und die Sache im Grunde schöngeredet. Noch schlimmer: Jetzt sollen wir Abgeordnete schrittweise daran gewöhnt werden, dass die im E-GovernmentGesetz festgelegten Fristen gerissen werden. Es ist jetzt, im Jahr 2020, vom 1. Januar 2025 die Rede! Das ist ein unglaublicher Vorgang. Ich werde mich daran nicht gewöhnen. – Herr Senator! Richten Sie Frau Smentek aus, die nicht bei uns sein kann: Ich habe den Eindruck, der Ausschuss wird sich daran in Gänze nicht gewöhnen. Vielleicht strukturieren Sie da noch mal um? Dieser Gewöhnungsprozess wird meines Erachtens nicht eintreten.
Frau Smentek – ich habe es gesagt – kann nicht anwesend sein. Sie hat die Verantwortung dafür – so ist das jetzt aufgestellt –, dass hier nichts vorangeht. Sie hat die Verantwortung dafür, dass die Vertreter der sie stützenden Koalition einen Antrag mit lauter Selbstverständlichkeiten einbringen. Das geht darauf zurück, dass wir hier nicht vorangekommen sind. Im Grunde ist das ein Offenbarungseid für den Digitalisierungsprozess in unserer Stadt.
Herr Geisel! Ich habe es in der letzten Sitzung schon gesagt: Das ist Ihr Bereich im weitesten Sinne; das ist bei Ihnen angesiedelt. Sorgen Sie dafür, dass das in Ordnung kommt! Sorgen Sie dafür, dass der Prozess jetzt endlich wirklich in Gang kommt! Sorgen Sie dafür, dass Ihre Staatssekretärin endlich das Ausschreibungsverfahren zu Ende bringt, denn wenn das nicht gelingt, dann droht hier weitere Verzögerung! – Das ist unverantwortbar. Gerade in Pandemiezeiten sind wir darauf angewiesen, dass diese Dinge endlich abgeschlossen werden. Ich weiß aus anderen fachpolitischen Zuständigkeiten, dass Sie, wenn Sie etwas wirklich wollen, in der Lage sind, Dinge durchzusetzen. Dann sind Sie in der Lage, geltendes Recht durchzusetzen. Machen Sie das hier auch! Sorgen Sie dafür, dass es durchgesetzt wird! Sorgen Sie dafür, dass es endlich ins Rollen kommt! Alles andere ist in unserer Stadt nicht mehr zu vertreten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen natürlich nicht auf die Ausführungen von Herrn Kohlmeier verzichten – da ist er schon, er wird dann direkt folgen –, aber so weit auseinander sind wir da oft gar nicht.
Ein digitales Rathaus für Berlin – wer wollte dagegen sein? Ist eine solche Forderung zu übertrieben in Berlin vor dem Hintergrund der aktuellen Situation? – Nein, das ist sie nicht,
denn manchmal muss man auch frei in Richtung Zukunft denken, so wie die FDP das vorliegend tut. Ohne mutige Ideen werden wir in Berlin dauerhaft auf der Stelle treten, und mutige Ideen sind unter dem rot-rot-grünen Senat in Berlin nun wirklich Mangelware.
Bevor wir mit der Befassung des Antrages beginnen und uns dem Traum eines virtuellen Rathauses widmen, also bevor wir gemeinsam mit Herrn Schlömer abheben, wollte ich mich noch mal der nüchternen Realität, in der wir in Berlin sind, widmen. Nachdem wir es jetzt mit den Dokumentenprüfgeräten fast geschafft haben – sie sind überall vor Ort, und ich werde nicht aufhören, mich damit zu beschäftigen, bis sie überall im Einsatz sind –, muss
ten wir in den letzten Wochen und Monaten in Berlin im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung wieder diverse Tiefschläge hinnehmen. In den Berliner Ordnungsämtern ist das Terminchaos zurück. Es ist wieder kein Termin zu bekommen. Ich habe mich gestern noch mal eingeklinkt, habe mir die Onlineterminvergaben angesehen – da ist definitiv nichts zu machen. Ich habe dann dem Hinweis entsprechend die 115 gewählt, habe eine Viertelstunde, 20 Minuten – während ich nebenher die Rede geschrieben habe – in der Warteschleife verbracht; da ist nichts zu machen. Es ist einfach nicht möglich, einen Termin zu bekommen, und das im Jahr 2020.
Wenn ich Freunde zu Besuch habe und denen erklären soll, wie das in Berlin zustande kommt, gelingt mir das nicht. Wenn ich dann sage, dass es in Berlin wirklich nicht möglich ist, seine bürgerlichen Pflichten zu erfüllen – zum Beispiel seinen abgelaufenen Ausweis zu verlängern –, dann schaue ich oft in fassungslose, ratlose Gesichter. Mit Schmerzen denke ich zurück an das Jahr 2016, als wir schon einmal einen Wahlkampf damit verbracht haben, das zu erklären. Jetzt haben wir all das wieder, nachdem es zwischenzeitlich überwunden war – ein fataler Rollback für die ganze Stadt.
Nachher, gleich. Ich lasse das an sich gerne zu, aber jetzt nicht – direkt danach!
Ein weiteres Beispiel sind die Kfz-Zulassungsstellen. Das war gestern ein breites Thema in der „Abendschau“. Auch da funktioniert nichts. Entgegen den Zusicherungen, die von Frau Smentek immer verlautbart werden, ist hier keine Besserung festzustellen, zumindest können die Betroffenen das nicht feststellen, die Gewerbetreibenden auch nicht. Das ließe sich jetzt munter fortführen, doch das möchte ich nicht.
Einen Punkt möchte ich noch nennen, denn das war das Allerschlimmste, was uns kurz vor der Sommerpause erreicht hat: Das war das Scheitern des Vergabeverfahrens zur Einführung der E-Akte in Berlin. Vor der Vergabekammer des Landes Berlin ist Frau Smentek krachend gescheitert. Die gerichtliche Entscheidung hätte klarer kaum ausfallen können: Das Vergabeverfahren muss komplett neu durchgeführt werden – Neustart sozusagen – oder, wie das Gericht festgestellt hat, es muss in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückversetzt werden. Wenn wir im Ausschuss miteinander ehrlich sind, dann hat uns das ziemlich kalt erwischt. Das hätten wir uns in der Dramatik nicht vorstellen können. Das ist ja auch ein nicht erklärbarer
Zustand. Für Frau Smentek ist es eigentlich ein Offenbarungseid, und es grenzt schon an ein kleines Wunder, dass sie das bisher politisch überlebt hat.
Man kann sich noch so sehr bemühen – und noch mal: Dieser Ausschuss ist ein Konsensausschuss, denn wer wollte ernsthaft gegen die Modernisierung der Verwaltung sein? Wer wollte ernsthaft dagegen sein, dass wir die Verwaltung auf die Höhe der Zeit bringen? Das ist ein Anliegen, das wir alle teilen –, aber so konstruktiv kann man nicht sein, um das jetzt noch einigermaßen erträglich zu kommunizieren. – Frau Smentek! Da ist nichts mehr zu retten. Es hätte nicht schlechter laufen können, und dafür trägt sie auch die politische Verantwortung.
Herr Geisel! Ich würde mir das genau anhören, denn Frau Smentek ist bei Ihnen im Hause angesiedelt. Sie können zwar sagen, es ist nicht direkt in Ihrem Bereich, aber es ist indirekt natürlich schon in Ihrem Bereich. Irgendwann wird das auf Sie zurückfallen, und Sie haben weiß Gott genug zu tun im Moment. Also: Sorgen Sie für Ordnung in Ihrem Haus!
Ich hatte mir vorgenommen, den positiven Ausblick, den Sie, Herr Schlömer, gewagt haben, fortzusetzen. Ich habe mir das angesehen: Der Traum vom digitalen, vom virtuellen Rathaus muss natürlich eines Tages verwirklicht werden, auch wenn er noch in weiter Ferne liegt. Sie fordern mit dem Antrag die Schaffung erster Voraussetzungen hierfür wie etwa eine einheitliche Benutzeroberfläche für das digitale Bezirksamt und die Einrichtung virtueller bezirksübergreifender Kompetenzzentren für Dienstleistungen. All das ist richtig. Lassen Sie uns gemeinsam über diese Schritte nachdenken, auch weiter konstruktiv! Ich bemühe mich da weiterhin, auch wenn die von Frau Smentek verwaltete Realität das mehr als schwer macht. Lassen Sie uns gemeinsam anhand des vorliegenden Antrages optimistisch einen Blick in die Zukunft werfen! Wir als Fraktion der CDU wollen das jedenfalls gemeinsam tun. Aus diesem Grund werden wir den Antrag heute annehmen. – Vielen Dank!
Herr Kollege, ich bin da wirklich dran interessiert! Ich habe es gestern lange versucht, alle Kollegen hier sind auch gescheitert daran, vielleicht finden wir uns nachher zusammen. Wäre nett, wenn Sie mir das zeigen würden!
Machen wir nachher!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag macht die Fraktion der CDU Vorschläge für Maßnahmen, um die Anfälligkeit unserer Stadtgesellschaft für antisemitische Tendenzen zu verringern. Nötig sind solche Maßnahmen aus meiner Sicht aufgrund der bedauerlichen durchaus neuen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Antisemitische Haltungen sind vielerorts leider wieder im Aufwind und sind teilweise sogar dabei, gesellschaftsfähig zu werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Orte des Auftretens antisemitischer Einstellungen sind sehr verschieden. Klar ist jedenfalls, dass wir als Gesellschaft hier schnell reagieren müssen.
Klar ist auch, dass wir es hier nicht bei Lippenbekenntnissen und auch nicht bei dem Verabschieden von Resolutionen bewenden lassen können. Wir müssen konkrete Maßnahmen finden und treffen. Es gibt viele mögliche Ansätze in den verschiedenen Fachbereichen. Ich spreche hier natürlich jetzt für den Fachbereich, den ich betreue. Unzweifelhaft ist, dass der besondere Schutz, unter dem Juden in unserer Stadtgesellschaft stehen, Teil der DNA der Bundesrepublik Deutschland ist.
Mein Anliegen heute ist es, über Möglichkeiten zu sprechen, die wir im Rahmen der Extremismusbekämpfung haben. Der Antrag schlägt vor, die Antisemitismusbekämpfung im Rahmen der staatlichen Prävention und Deradikalisierungsprojekte, die bereits im Extremismusbekämpfungsbereich gut etabliert sind, immer mitzudenken und in die bestehenden Konzepte einzuflechten.
Weiter schlagen wir vor, im Bereich der zivilgesellschaftlichen Kooperation eine stärkere Sensibilität für die Gefahren antisemitischer Einstellungen zu schaffen. Letztlich verfolgen die Maßnahme das gemeinsame Ziel der Bekämpfung antisemitischer Bestrebungen, dass diese einen stärkeren Stellenwert auch im Bereich der Extremismusbekämpfung insgesamt bekommen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber ich habe mich jetzt auch im Vorfeld der Vorbereitungen gefragt, ob das ausreicht, ob wir nicht sogar einen Schritt weitergehen sollten, ob wir den Antisemitismus nicht als eigenes Feld in der Extremismusbekämpfung anerkennen sollten oder konkret für den Bereich des Verfassungsschutzes, ob wir die Bekämpfung des Antisemitismus, den Antisemitismus an sich, zu einem eigenen Phänomenbereich machen sollten. Das ist eine Frage, die ich mir immer wieder stelle, die auch
fachpolitisch diskutiert wird. Ich bleibe dabei, in der Abwägung bin ich immer noch skeptisch und eigentlich dagegen, weil ich es nicht für zielführend halte, denn wir haben jetzt eine Strukturierung in die drei Phänomenbereiche des Rechtsextremismus, des Linksextremismus und des islamistischen Extremismus. Der Antisemitismus weist eben Bezüge in alle drei Phänomenbereiche auf. Ich weiß nicht, ob wir durch einen neuen Phänomenbereich hier nicht eine unübersichtlichere Situation schaffen als wir sie haben. Aber ich bin da durchaus offen. Wir müssen konzedieren, dass es Bewegungen gibt. Man muss immer schauen, ob man reagieren muss.
Unstreitig ist aber, das ist mir ein ganz wichtiger Punkt, dass wir eine klare Haltung der Ablehnung jedweder antisemitischer Gesinnung als Teil eines antiextremistischen Konsenses haben müssen. Das Thema einer klaren Haltung in Extremismusfragen ist in der heutigen Zeit der Coronapandemie von herausragender Bedeutung. Unsere Gesellschaft, unsere Demokratie gerät sukzessive, das war heute mehrfach Thema, immer stärker unter Druck. Das gilt in ganz besonderem Maße in Coronazeiten.
Der Preis für einen effektiven Schutz vor einer Verbreitung von Covid 19 wird sehr hoch sein. Das wissen wir, und das ahnen wir in Teilen vielleicht auch nur. Es wird weitere massive Einschnitte in unsere Freiheitsrechte geben. Wir werden alle miteinander verhandeln müssen, wo die Grenzen verlaufen und wo wir nicht umhin kommen werden, dass wir auch Infektionsrisiken zulassen müssen. Wollen wir das in schwieriger Zeit vernünftig miteinander verhandeln, dann müssen wir ein stabiles Fundament für diese Verhandlungen haben. Wir müssen etwas haben, dass uns alle als Demokraten zusammenhält. Ein wesentlicher Teil dieser Basis muss ein antiextremistischer Konsens sein, der ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratische Grundordnung enthält und auch die Ablehnung jedweder antisemitischer Einstellungen.
Diesen Konsens müssen wir in der Krise herausarbeiten, und den müssen wir auch alle gemeinsam miteinander verteidigen, denn nur so werden wir dauerhaft in dieser schwierigen Zeit für stabile und friedliche Verhältnisse in unserer Stadt sorgen können. Das ist alles andere als selbstverständlich, denn, jetzt komme ich einmal zu dem, was ich hier an Zweifeln habe, denn nicht alle wollen das. Es ist mein Gefühl, dass nicht alle hier im Haus das wollen. So ist jedenfalls mein Eindruck, denn es gibt hier Personen, die ein Interesse daran haben, gesellschaftliche Unruhe eher zu verstärken, die eher für Unruhe sorgen als für Verständnis und Einsicht im Hinblick auf Notwendigkeiten unserer Zeit.
Im letzten Verfassungsschutzausschuss habe ich es so beschrieben: Es gibt Menschen in unserer Stadt, die sehen jetzt ihre Chance zum tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaft gekommen. Sie wollen jetzt sozusagen die
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
gesellschaftlichen Verhältnisse „zum Tanzen bringen“. Anders gesagt, es gibt Aktivisten in unserer Stadt, die jetzt von der Erzeugung einer revolutionären Grundstimmung träumen, um die bestehenden Verhältnisse zu schwächen und dann letztlich zu beseitigen. Der Traum vom System Change wird artikuliert. Dieser Traum, und das ist mir wichtig, ist jedenfalls ein Albtraum,
denn unser System ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der System Change wäre der Weg in Diktatur und Totalitarismus, und zwar geradewegs. Einen Mittelweg gibt es hier nicht. Davon bin ich überzeugt, und ich hoffe, dass diese Überzeugung hier von den meisten im Haus geteilt wird. Dafür werbe ich eindringlich. Aus gegebenen Anlass sage ich es noch einmal: Wir stehen vor schwierigen Zeiten, und wir brauchen etwas, das uns als Demokraten zusammenhält. Lassen Sie uns das nicht infrage stellen. – Vielen Dank!
Herr Senator Geisel! Vielen Dank für die Klarstellung, die Sie eingangs gemacht haben! Aber was gedenken Sie denn in Ihrer Funktion als Innensenator konkret zu tun, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD legt hier einen Entschließungsantrag vor, mit dem sie ein Bekenntnis zum Gewaltmonopol des Staates, zur Meinungsfreiheit, zur Versammlungsfreiheit und zur Chancengleichheit zwischen den politischen Parteien einfordert. Weiterhin fordert sie eine Verurteilung von Gewalt und Drohungen, die an Personen gerichtet sind, die mit der AfD kooperieren und zusammenarbeiten. Anlass ist das jüngste Scheitern der Organisation des Parteitages der AfD. Der Parteitag musste abgesagt werden – das ist ja hier erläutert worden –, weil die Vermieter der vorgesehenen Räume aufgrund von Gewalt und Druck, die von Linksextremisten ausgeübt wurden, nicht am Vertragsverhältnis festhalten konnten oder wollten.
Niemand ist verpflichtet, mit der AfD als Privatmann zu kooperieren.
Niemand ist verpflichtet, privat Räume an die AfD zu vermieten. Ich persönlich würde das auch als Privatmann nicht tun.
Ich sehe die Aktivitäten der AfD kritisch. Ich könnte, ehrlich gesagt, auch ganz auf die AfD im politischen Spektrum verzichten.
Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)]
Die AfD tut dem politischen Klima in Deutschland, aber auch in Berlin nicht gut.
Sie von der AfD wirken wesentlich daran mit, dass Teile der Bevölkerung gegeneinander aufgebracht werden. Oft erreichen Sie das durch Übertreibungen, falsche Behauptungen und unsachliche Vereinfachungen.
Ihre Art, Politik zu machen, widerspricht diametral meinem Politikverständnis, wonach es um ein sachliches, durchaus streitiges Ringen um die besseren Standpunkte gehen soll. Daran haben Sie in der Regel kein Interesse.
(Karsten Woldeit)
Ihnen geht es um das Schnelle, das Laute, um Effekte. Ausgewogenheit ist nicht Ihr Ding. Dieser Populismus der AfD tut unserer Demokratie insgesamt nicht gut, und gäbe es die AfD nicht, so wäre das sicher besser für unser Land und unsere Stadt.
Aber um all das geht es hier bei diesem Antrag nicht. Die AfD ist eine in Deutschland zugelassene Partei. Daran ändert auch nichts, dass Teile der AfD im Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, dass Teile der AfD völkisches und fremdenfeindliches Gedankengut vertreten. Das ändert daran nichts. Die AfD ist nicht verboten.
Sie wurde in den Deutschen Bundestag gewählt und ist mittlerweile in 16 Landesparlamenten vertreten. Als nicht verbotene Partei hat sie das Recht und auch die Pflicht, Parteitage abzuhalten. Sie muss ihr Programm beschließen und ihre Führungsgremien besetzen, und sie muss auch Kandidaten aufstellen können. Das Beispiel des jetzt wieder gescheiterten Parteitags zeigt, dass sie von linksextremistischen Störern daran gehindert wird, ihre Pflichten zu erfüllen und ihre Rechte, die sie als nicht verbotene Partei hat, auszuüben. Eine Demokratie kann und darf das nicht dulden.
Niemand anderes als der Staat selbst darf die Ausübung demokratischer Rechte beschränken. Schon gar nicht haben extremistische Gruppen dieses Recht, die sich dadurch auszeichnen, dass sie den Staat selbst bekämpfen. So schwer es auf erste Sicht auch fallen mag: Die AfD hat ein Recht auf Unterstützung bei der Durchführung ihrer Parteitage. Sie hat das Recht, dass der Staat Vertragspartner und auch potentielle Vertragspartner der AfD effektiv schützt.
Störungen von Veranstaltungen der AfD sind von der Polizei zu unterbinden – Drohungen und Gewalt gegen Personen selbstverständlich ebenfalls. In diesem Zusammenhang begangene Straftaten sind auch konsequent zu verfolgen, ohne Wenn und Aber.
Und gelingt es nicht, wie vorliegend, durch Schutzmaßnahmen die Durchführung eines Parteitages zu ermöglichen, dann muss der Staat einen anderen Weg finden, um die Durchführung zu ermöglichen, beispielsweise durch die Bereitstellung eigener staatlicher Räumlichkeiten.
In einem demokratischen Rechtsstaat muss jede nicht verbotene Partei ihre Rechte und Pflichten ausüben können, auch und gerade das Abhalten von Parteitagen. Aus den genannten Gründen werden wir auch nicht gegen den Antrag der Fraktion der AfD stimmen. Wir haben gemeinsam mit der FDP einen Ersetzungsantrags vorgelegt, der die uns wesentlichen Punkte enthält. Die hier enthaltenen Aussagen stellen eine Selbstverständlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat dar. Das sollten sie jedenfalls. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch alle hier im Hause um Zustimmung. – Vielen Dank!
Es ist, glaube ich, ganz gut, dass wir die Debatte hier mal führen. In der Tat, Sie sind kein Partner der CDU, und Sie werden auch keiner werden.
Auch die Art und Weise, wie Sie das hier vorgetragen haben, liefert eine neue Begründung, warum das nicht der Fall sein wird. Politik ist keine „Drecksarbeit“, Politik ist das Ringen miteinander um die richtigen Standpunkte.
Man versucht, sich zu überzeugen. Sie führen hier Begriffe ein, die uns hier als Haus beschämen. Das sollten Sie nicht tun, und wenn Sie das doch tun, dann wundern Sie sich doch nicht, dass es mit uns nichts wird. So einfach ist das. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein echter SchlömerAntrag. Aber gut! Spannend ist es auf jeden Fall. Mit dem Internet der Dinge eröffnet sich einem eine geradezu unbegrenzte Möglichkeitenwelt. Grenzenlose Effizienzen, Optimierungsmöglichkeiten und Synergien, all das ist bald vorstellbar – wir wissen nicht genau wie, aber dass sich diese Optionen öffnen werden, glauben wir schon alle. Das wird in Zukunft sicher irgendwann Normalität. Hier liegen in Zukunft gigantische Potenziale.
Aber kommen wir zum heutigen Berlin: Berlin befindet sich leider noch nicht in dieser Phase des digitalen Feinschliffs, wenn wir mal ehrlich sind. Im Moment beschäftigt und eher die Umstellung von Windows 7 auf Windows 10. Wir beschäftigen uns mit der Inbetriebnahme der Dokumentenprüfgeräte.
Die sind ja tatsächlich geliefert worden, aber sie sind immer noch nicht im Einsatz. Wir beschäftigen uns damit, dass die E-Akte zum 1. Januar 2023 kommen soll, und wir haben alle die gleiche Befürchtung, dass es schon beim Ausschreibungsverfahren scheitern könnte, dass es also nicht einmal gelingt, einen geeigneten Softwarelieferanten, einen geeigneten Realisierungsdienstleister zu binden. Und wir kämpfen mit digitalen Sicherheitsfragen, die alles andere als banal sind. Wir haben es ja heute breit erörtert. Beim Berliner Kammergericht ist ein Datenschutz-GAU eingetreten, der kaum schlimmer denkbar ist. Das war heute schon Gegenstand der Beratung.
Gerne!
Doch, da bin ich natürlich Ihrer Meinung. Ich freue mich auch nicht darüber, dass diese ganzen Dinge, die ich genannt habe, nicht funktionieren. Ich würde mich eher freuen, wenn sie funktionieren würden. Das eint uns ja im Ausschuss. Wir sind da bei allem politischen Streit konstruktiv und haben das gleiche Ziel. Dazu gehört auch, mal groß zu denken, wie es der Kollege Schlömer heute mit uns tut. Das sollten wir machen. Das Thema ist eher Kür als Pflicht, aber wir sollten mal frei denken.
LoRaWAN soll einen Standard setzen, der über vernetzte Sensoren ein Internet der Dinge schafft. Technisch habe ich das verstanden, aber es gibt auch andere Anbieter, die ein ähnliches Projekt verfolgen, soweit es meine Recherche ergeben hat. Jetzt ist die Frage: Ist es sinnvoll, sich jetzt festzulegen, oder sollten wir nicht erst einmal eine Weile grundsätzlich offen nachdenken?
Wir sollten erst einmal das Ziel diskutieren, bevor wir uns in die eine oder andere Richtung festlegen. Wir sind uns mit der FDP einig: Eine moderne Großstadt braucht ein leistungsfähiges mobiles Datennetz.
Dies ist Grundvoraussetzung, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Nur so können wir den Berlinern ein vernetztes Leben und Arbeiten in Zukunft ermöglichen. Es ist also die Grundvoraussetzung zu schaffen. Wie wir für Berlin ein funktionierendes Datennetz schaffen, ist erst einmal unklar. Auch die FDP lässt offen, ob ein solches Funknetz vom Land Berlin oder privat betrieben werden soll. Das kann man so oder so regeln. Das müsste man klären. Was die Übernahme durch das Land angeht, ist die CDU skeptisch. Der Ausbau des öffentlichen WLAN lief schon ziemlich schleppend. Jetzt ist die Frage, ob wir ein so viel anspruchsvolleres Projekt überhaupt stemmen können. Ich habe da Zweifel. Das ITDZ hat jedenfalls andere Aufgaben. Dem sollten wir keine neuen aufbürden. Die Aufgaben, die es jetzt hat, sind schon sehr herausfordernd, und wir haben in der Vergangenheit auch keine guten Erfahrungen mit kommunalisieren Netzbetreibern gemacht. Da mache ich eher ein Fragezeichen, denn es geht im wahrsten Sinne des Wortes um die Anschlussfähigkeit Berlins an die moderne Welt. Ob dabei der Einsatz der Netzwerkarchitektur LoRaWAN in Betracht kommt oder nicht, werden wir sehen. Das sollten wir diskutieren.
(Sven Kohlmeier)
Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege Schlömer, freue ich mich auf die Debatte. Wir sollten uns wirklich Sachverstand einladen, der uns ganz genau erklärt, welche Chancen damit verbunden sind, uns vielleicht aber auch rechtzeitig aufzeigt, wo die Probleme liegen könnten, die es sicher geben wird. Es gab bisher noch nichts, was ohne Probleme zu verwirklichen war. Wir werden das sehen. Wir sollten uns bei der Digitalisierung nicht überfordern, schon gar nicht den Senat. Der hat ja eine Menge abzuarbeiten. Das sollte er erst einmal tun, aber ich freue mich trotzdem auf die Fachberatung. Es ist immer gut, mal frei in die Zukunft zu gucken. Dabei können wir alle etwas lernen, und das werden wir tun. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der FDP fordert mehr digitale Souveränität für Berlin. Das klingt erst einmal gut, aber ich habe Zweifel, ob wir das wirklich mit der Festlegung auf den Weg der Verwendung einer Open-Source-Software erreichen werden. Jedenfalls darf man Open Source nicht zu einer Art Mantra erheben, und ich nehme an, Herr Schlömer, dass Ihre Affinität dazu mit Ihrer Piratenvergangenheit zusammenhängt, denn mangels geklärter Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken bleiben erhebliche Risiken, für die man im Bedarfsfall keinen Ansprechpartner hat. Das ist sicherlich eine Restunsicherheit und auch eine Schwäche von OpenSource-Lösungen.
Die Stadt München – Herr Kollege Kohlmeier hat es eben erwähnt – und auch der Deutsche Bundestag waren immer Beispiele, die für einen guten Einsatz von OpenSource-Lösungen angeführt wurden. Beide haben sich nicht ohne Grund entschieden, das wieder abzuschaffen. Beide setzen jetzt wieder auf Windows-Lösungen. Ich glaube, bis zum Ende des Jahres 2020 wird es dort überhaupt keinen Einsatz von Open Source mehr geben. Das sollte uns schon sensibel machen, wenn wir so etwas fordern. Dennoch muss man auch immer wieder offen darüber nachdenken, und Open-Source-Lösungen sind natürlich eine Alternative. Solche Alternativen darf man auch nicht von vornherein abwürgen. Es gibt auch Einzelfälle, in denen das mit Erfolg genutzt wird. Zweifel sind aber, aus meiner Sicht jedenfalls, angebracht.
Ja, gern!
Nein, das habe ich ja gerade gesagt: An der Stelle, wo es funktioniert, finde ich es okay. Man sollte nur davon abkommen, zu sagen, das ist die Lösung. In Einzelfällen muss das gehen. Es geht ja auch, na klar! Da haben wir gute Erfahrungen gemacht. Insofern muss man sich eine gewisse Offenheit bewahren. Open Source ist aber nicht zwingend billiger und schon gar nicht zwingend sicherer. Das muss dann im Einzelfall gut begründet werden.
Letzten Endes – wenn wir das offen debattieren – sollten die Experten im ITDZ eine entscheidende Rolle spielen, denn, was wir nicht brauchen, ist, dass wir etwas gegen den Expertenrat durchsetzen. Deswegen brauchen wir die Debatte. Wir sollten die Argumente der Befürworter und der Skeptiker hören. Am Ende ist für die CDU-Fraktion immer entscheidend, dass es funktioniert, dass Verwaltung funktioniert auf der Höhe der Zeit und mit vertretbarem Aufwand. Hier bin ich aufgrund der Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten leider machen mussten, immer skeptischer. Es passt auch ein bisschen ins Bild, dass Frau Smentek gar nicht die Zeit gefunden hat, der Debatte des Parlaments zu folgen. Das finde ich nicht gut. Herr Geisel ist da, insofern ist der Senat vertreten, auch zuständig vertreten, aber ich hätte mir schon gewünscht, dass sich Frau Smentek das einmal anhört. Denn dass es Optimierungsbedarf gibt, wissen wir alle.
Es gelingt ja nicht einmal – das ist schon angeklungen –, das Betriebssystem auf die Höhe der Zeit zu bringen. Auf einem Viertel der Rechner in Berlin ist immer noch Windows 7 installiert, im Jahr 2020 – und wieder einmal schaut die ganze Republik auf Berlin und schüttelt den Kopf.
Das kann nicht wahr sein, und das macht uns nachdenklich.
Das fügt sich wunderbar an: Ich möchte jetzt nicht – ich habe keine Zeit – schon wieder die Dokumentenprüfgeräte bemühen, aber diese sind immer noch nicht im Einsatz. Das macht mich fast kirre.
(Sven Kohlmeier)
Nein, sie sind nicht im Einsatz. Sie wurden geliefert und stehen herum. Ich habe mir darüber wirklich ein Bild gemacht. Sie sind in Neukölln im Einsatz, nur in Neukölln. Dort waren sie schon immer im Einsatz. Ansonsten hat sich nichts getan.
Bei der E-Akte schwant mir Böses. Da baut sich ein großes Scheitern auf. Ich hoffe, dass das nicht kommt. Wenn das aber kommt, wird uns das mittlerweile nicht mehr überraschen, und es wäre ein großes Drama für die Berliner Verwaltung.
Was brauchen wir? – Wir brauchen eine Führung der Verwaltung, die endlich ihre Hausaufgaben macht, Herr Geisel. Richten Sie das Frau Smentek aus. Wir brauchen eine IKT-Staatssekretärin, die nicht nur Standards setzt, sondern diese auch durchsetzt. Wir brauchen eine IKTStaatsekretärin, die endlich führt. Und wir brauchen einen Regierenden Bürgermeister, der sie dabei unterstützt. All das sehe ich aktuell nicht. Richten Sie das also Frau Smentek aus. Sorgen Sie dafür, dass die Führung übernommen wird, sonst sehe ich schwarz. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Berliner Haushalt für die nächsten zwei Jahre. Wir haben schon zuvor lange beraten und viel gestritten und sind in vielen Punkten nicht einig. In einigen Punkten sind wir einig. Es gab viele Änderungsanträge, und ich muss konzedieren, dass sich ein paar Sachen auch verbessert haben. Es gibt wesentliche Verbesserungen – und der Kollege Zimmermann hat ja darauf hingewiesen – im Bereich der Personalverstärkungen. Wer länger dabei ist, weiß das zu schätzen. Die Berliner Polizei soll in den nächsten beiden Jahren auf über 18 000 Stellen anwachsen. Das sind, was den Polizeivollzugdiensts angeht, 700 Stellen mehr. Auch in den Jahren danach soll das vorhalten und fortgeführt werden. Das ist erst einmal eine gute Sache. Der unter Rot-Rot vollzogene Raubbau an der inneren Sicherheit ist definitiv beendet, und wir begrüßen das ausdrücklich.
Auch bei der Berliner Feuerwehr gibt es mehr Leute – 400 neue Stellen. Auch das muss man konzedieren. Die werden dort dringend gebraucht und in den Einsatz kommen. Das ist auch uneingeschränkt zu begrüßen.
An anderen Stellen sieht es ein bisschen anders aus. Als Detailbeispiel nenne ich das LABO. Da gibt es zwar auch Verstärkungen, aber das ist mit Sicherheit zu wenig, denn aufgrund der dortigen Überlastungssituation wäre sicherlich mehr angemessen gewesen.
Und eines möchte ich dann doch bei meiner positiven Bewertung zum Zuwachs bei der Polizei bemerken: Die Schwerpunktsetzungen sind natürlich nicht im richtigen Umfang vollzogen. Wir haben einen Bereich in dieser Stadt, der enorm an Bedeutung zugewinnt. Wir haben eine hohe Gefährdungslage im extremistischen Bereich, und in den Sicherheitsbehörden gibt es Kräfte, die damit befasst sind. Hier hätten Sie mehr tun können, und hier hätten Sie auch mehr tun müssen. Das betrifft vor allem den Berliner Staatsschutz, das betrifft aber auch den Berliner Verfassungsschutz, der schon im Vorfeld der Entstehung von konkreten Gefahren Aufgaben wahrzunehmen und dafür zu sorgen hat, dass wir die Dinge rechtzeitig in den Blick nehmen können. Das haben Sie nicht gemacht, und da ich frage mich, warum Sie das nicht gemacht haben. Ich weiß ja auch ein bisschen um die Umstände. Ich glaube, Sie hätten auch noch mehr gemacht, Herr Geisel, wenn man Sie hätte machen lassen. Aber das sind eben die Konsequenzen, wenn man sich mit den falschen Leuten einlässt.
Auf die ungute Rolle der Linken komme ich gerne noch mal zu sprechen.
Das werde ich gern an einem Anwendungsbeispiel tun, das mir besonders wichtig ist, und das ist der Berliner Verfassungsschutz. Da haben Sie wieder einmal mit Ansage eine sehr ungute Rolle gespielt. Das war nicht nur unfair, das war unparlamentarisch, und das war vor allem in der Sache in höchstem Maße verantwortungslos.
Sie haben die zugesagten Stellen – und diese Stellen waren schon nicht zureichend – – Wir hätten uns das Dreifache gewünscht. Wir haben dann letztlich zugestimmt, denn es ist besser, mit 19 Stellen zu arbeiten, als überhaupt keine Verstärkung zu bekommen. Aber nicht einmal das haben Sie gemacht. Sie haben das auf den letzten Metern der Beratung noch einmal halbiert – in unfairer Form.
Damit haben Sie Ihren eigenen Senator brüskiert, aber vor allem haben Sie damit der Stadt keinen Gefallen getan. Im Gegenteil, Sie haben hier großen Schaden angerichtet.
Und Sie haben auch Verantwortung auf Ihre Schultern geladen. Wenn es sich einmal verwirklichen sollte, dass Gefahren, die vorhanden waren, unentdeckt geblieben sind, weil es keine Kräfte gab, um sich in diesem Bereich umzutun und ein Dunkelfeld aufzuklären, und zwar im Vorfeld der Entstehung konkreter Gefahren, wenn das aufgrund fehlender Stellen nicht möglich gewesen sein sollte, dann hat das auch damit zu tun, dass Sie diese Stellen eben nicht bereitgestellt haben.
Nein, danke!
Gleiches gilt natürlich entsprechend beim Landeskriminalamt. Auch im Bereich des Staatsschutzes ist zwar einiges passiert, aber da wäre natürlich mehr möglich gewesen, und da wäre auch mehr notwendig gewesen – im Bereich der Observation, im Bereich der Auswertung. Herr Senator Geisel! Sie haben gestern ein Konzept und ein Lagebild zur organisierten Kriminalität vorgestellt. Das begrüße ich sehr. Da liegt es aber doch auf der Hand, dass Sie mehr Kräfte bei denjenigen brauchen, die das dann auch umzusetzen haben, die damit umzugehen ha
ben. Warum haben Sie trotz all der Spielräume, die Sie haben, diese Schwerpunkte nicht durchsetzen können? Warum hat dieser Senat das nicht gemacht? Das ist mir völlig unverständlich
Aber gut, ich habe ja gesagt, beim Personal – ich will mich jetzt wieder positiver einstimmen – hat sich einiges Gutes getan. Nimmt man die vollzogenen Auswüchse bei der Besoldung hinzu, dann ergibt sich jedenfalls ein verbessertes Bild. Ich nehme mal das LKA und den Verfassungsschutz aus.
Ganz anders sieht das natürlich im Bereich der Investitionen, bei der Ausstattung aus. Immer noch fehlt es an einer angemessenen technischen Ausstattung. Das weiß auch jeder. Es wurden Verbesserungen genannt, aber hier haben Sie noch einen wahnsinnigen Rückstau. Dinge, die eigentlich zeitgemäß wären, die vorfinanziert werden müssten – wie Taser, Body-Cams und die präventive Fußfessel –, diese zeitgemäßen Tools werden Sie nicht finanzieren und einführen; da ist jedenfalls nichts vorgesehen. Berlin hat immer noch keine Polizeiboote, wir haben immer noch keinen eigenen Hubschrauber. Im Jahr 2019 teilen wir uns den mit der Bundespolizei. Das ist doch in einer Stadt mit dieser Bedrohungslage unvorstellbar.
Wie ist all das möglich? Wir haben immer noch keine Mittel zur Drohnenbekämpfung im Jahr 2019. Wir sind nicht auf der Höhe der Zeit. Und auch bei der Feuerwehr fehlen überall noch die erforderlichen Mittel, um Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände anzuschaffen. Wie erklären Sie diesen Rückstau vor dem Hintergrund der guten Haushaltslage? Das ist unerklärlich.
Ausstattungsmängel allerorten, und es liegt nicht am fehlenden Geld. Es fehlt manchmal einfach an der Fähigkeit, es umzusetzen. Jetzt bringe ich noch mein Lieblingsbeispiel der Dokumentenprüfgeräte. Viele sagen ja: Warum bringst du das immer? – Ja, weil es nicht erledigt ist. Diese Geräte sind immer noch nicht im Einsatz,
obwohl das Geld da ist, weil es nicht gelingt, das zu machen. Das ist ein wirklich nicht zu erklärender Zustand.
Jetzt kommt mein zentraler Kritikpunkt – das ist der Sanierungsrückstau bei den Liegenschaften. In den Berliner Liegenschaften der Polizei und der Feuerwehr haben wir einen Sanierungsrückstau von mittlerweile über 1 Milliarde Euro. Die BIM selbst hat das erhoben, hat einen Gebäudescan gemacht, der einen Sanierungsrückstau von 1,124 Milliarden Euro ergab. Wie ist das möglich bei einer so komfortablen Haushaltslage? Wollen Sie
das angehen, wenn sich die Haushaltslage wieder verschlechtert? Wollen Sie das angehen, wenn die Spielräume kleiner werden? Das ist doch absurd, das müssen Sie jetzt machen! Das tun Sie nicht, und dass Sie das nicht tun, ist ein großer Fehler, denn wir alle wissen: Es wird immer teurer. Je später man das angeht, desto teurer wird das. Sie machen es nicht.
Wir müssen es auch machen, weil die Attraktivität der Arbeitsplätze unserer Feuerwehrleute wie auch der Polizeibeamten davon abhängt, dass die Arbeitsbedingungen zumutbar sind. Wie wollen Sie junge fitte Leute gewinnen, wenn diese eine Arbeitssituation vorfinden, für die man sich schämen muss? Wenn ich Polizeiabschnitte oder Feuerwachen besuche, schäme ich mich manchmal für die Arbeitsbedingungen, unter denen die Leute dort ihren Alltag bewältigen müssen. Wie kann das sein? Wie kann das vor allen Dingen bei dieser Haushaltslage sein?
Ich komme zum Schluss und konzediere: Es hat sich einiges getan, vor allem beim Personal, auch wenn man sich in einigen Bereichen nicht erklären kann, warum es hier keine Schwerpunktsetzungen gibt; ich habe das beschrieben. Im Bereich der Liegenschaften und teilweise auch bei der Ausrüstung können wir aber überhaupt nicht zufrieden sein. Hier wäre mehr nötig gewesen, und hier wäre auch mehr möglich gewesen. Das ist aber nicht erfolgt. Letztlich ist das eine Frage der fehlenden Prioritäten.
Herr Kollege Zimmermann! Sie haben gesagt, die innere Sicherheit sei bei Rot-Rot-Grün in den richtigen Händen. Das ist sie nicht, denn dann würden Sie Ihre Prioritäten anders setzen, dann würden Sie die Missstände, die ich eben beschrieben habe, abstellen. Das tun Sie nicht, und dass Sie das nicht tun ist, ist nicht verantwortungsvoll. Die CDU-Fraktion wird nicht nachlassen, darauf hinzuweisen, bis das abgestellt wird. Spätestens 2021 sollte das ein Ende haben. Hier schließe ich mich dem Appell meines Fraktionsvorsitzenden an: Liebe Berlinerinnen und Berliner! Halten Sie durch bis 2021, dann werden wir gemeinsam mit anderen den Karren hier wieder aus dem Dreck ziehen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert die Durchsetzung einiger in der Vergangenheit entstandenen Erstattungsforderungen gemäß § 68 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ein. Es ist schon angeklungen: Solche Erstattungsforderungen sind in Berlin in den Jahren 2015, 2016 im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen entstanden. Diese ermöglichten eine Einreise nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes aus humanitären Gründen, in der Regel unter der Maßgabe, dass jemand für die mit der Einreise verbundenen Kosten einsteht. Technisch wurde dies über Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz geregelt. Aufgrund der gewährten Kostenübernahme konnten betroffene Flüchtlinge dann nach Deutschland kommen – sonst wäre das nicht möglich gewesen – und konnten sich hier um einen Aufenthaltstitel bemühen.
Das ging dann im Grunde mit der Bürgschaft so weit, dass man für die aufgelaufenen Kosten für eine Dauer von fünf Jahren hätte einstehen müssen.
Auf den ersten Blick – das ist hier angeklungen; wir erinnern uns an die Debatte in jener Zeit – klingt das erst einmal vernünftig. Ich kann mich noch gut erinnern an diese Rufe: Humanitäre Hilfe darf doch nicht an den Kosten scheitern! Und wenn die Verwaltung das nicht zulässt, nicht leisten kann – zum Hintergrund: eine geregelte Einreise ist nur möglich, wenn die Kosten, die mit dem Aufenthalt verbunden sind, abgesichert sind; das ist eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 des Aufenthaltsgesetzes –, dann müssen das Privatpersonen tun. Dann – das habe ich auch noch im Ohr – müsse man doch als anständiger Mensch privat für eine Lösung sorgen. – Viele taten das dann auch. Es gab Appelle aus der Zivilgesellschaft. Viele bürgten dann für die Kosten, die mit der Aufnahme eines Flüchtlings entstehen.
Wie das in solchen Fällen immer so ist: Abstrakt fühlt sich das gut an, konkret sieht das aber häufig ganz anders aus. Beim Geld hört in aller Regel die Freundschaft auf. Dann kommt die vermeintliche moralische Überlegenheit doch nicht zum Tragen. So war das auch hier, in den angesprochenen Fällen. Am Ende wollte natürlich doch keiner für die entstandenen Kosten eintreten, keiner wollte zahlen. Jetzt, da die Kostenbescheide im Raum stehen, gibt es hier Ärger beim Vollzug. – Ein bekanntes Muster bei von linker Seite vorgetragenen, besonders gutherzigen politischen Forderungen.
Linke moralische Überlegenheit –
das ist ein guter Fall, um das zu erläutern – bleibt in der Regel eher abstrakt. Die eigene Lebensrealität bleibt davon häufig in merkwürdiger Weise unberührt.
Am Ende soll es dann doch immer wieder der Steuerzahler richten. Dieses Denkmuster, das uns Bürgerlichen vollkommen fremd ist,
kann man in der Tat kritisch sehen. Denn natürlich bringt eine Bürgschaft Haftungsrisiken mit sich; das ist bekanntlich das Wesen der Bürgschaft.
Später! – Dennoch macht es sich die AfD wieder einmal viel zu einfach.
Bei genauer Betrachtung – hier kommt es auf die Einzelfälle an – stellt sich die Lage etwas anders dar: Mit dem Antrag fordern Sie den Senat auf, bestehende Forderungen durchzusetzen. – Der Senat kann aber in den angesprochenen und hier hauptsächlich debattierten Fällen dieser Forderung gar nicht nachkommen. Selbst wenn er wollte, könnte er das nicht tun.
Die Bundesagentur für Arbeit – das ist hier schon angeklungen – hat für die genannten Fälle am 1. März eine Weisung erlassen, nach der im Regelfall von einer Heranziehung der Betroffenen abzusehen ist. Die Weisung erfolgte aus zwar nicht zwingenden, aber doch in jedem Fall nachvollziehbaren Gründen, die ich aufgrund der zeitlichen Beschränkung nicht im Detail erörtern kann. Es ging dabei um juristische, nicht um politische Fragen. Es ging um fehlende Belehrungen. Die Betroffenen wussten in der Regel nicht, in welchem Umfang sie Haftungsrisiken eingehen. – Das ist nachvollziehbar. Insofern kann das nicht zulasten der Betroffenen gehen.
In jedem Fall ist die Weisung der Bundesagentur für Arbeit für die hiesige Verwaltung verbindlich. Der Senat kann sich – anders, als es die AfD hier suggeriert – der Weisung nicht widersetzen; er darf es auch nicht.
Aus gutem Grund darf er das in einem Rechtsstaat nicht – da hat er keine Wahl. – Hier ist wieder dieses typische
Muster: All das beeindruckt Sie von der AfD nicht. Sie fordern es jetzt einfach trotzdem, weil es in Ihr Bild passt.
Hier zeigt sich wieder einmal, warum das auch mit einer punktuellen Zusammenarbeit von AfD und CDU niemals etwas werden kann,
denn wir werden uns auf diese Denkweise nie einlassen.
Das ist billiger Populismus. Das werden wir niemals machen. – Wenn es Ihren politischen Zielen dient, dann spielen Recht und Ordnung plötzlich keine Rolle mehr.
Dann ist plötzlich kein Raum mehr, weder für eine Einzelfallbetrachtung noch für eine sachliche Betrachtung.
Auf dieser Basis wird es niemals eine Kooperation geben können. Für billigen Populismus,
für Stimmungsmache gegen Menschen sind wir nicht zu haben. Die Fraktion der CDU wird den Antrag aus diesen Gründen ablehnen. – Ich kann Ihnen wirklich nur ans Herz legen: Überlegen Sie, ob Sie diesen Antrag nicht besser zurückziehen!
Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des bestehenden Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der IT-Technologien in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Konkret geht es um die Gründung der Föderalen IT-Kooperation – FITKO. Was das soll, hat der Kollege von der Linkspartei schon vorgetragen. Der Planungsrat, der ja bereits besteht, hat eine besondere Verantwortung für die IT und arbeitet bereits seit einiger Zeit mit Erfolg.
Es fehlt allerdings bislang eine Stelle für die Koordination, und diese Stelle – insbesondere in Bezug auf die Verwendung der personellen und finanziellen Ressourcen – soll hiermit geschaffen werden. Wir begrüßen das ausdrücklich, denn das Bedürfnis nach Koordination und Austausch soll mit der Schaffung der FITKO jetzt befriedigt werden. Wir schließen eine Lücke, und sehen hier einen weiteren Schritt zur deutschlandweiten Fortentwicklung unserer öffentlichen IT-Struktur. Insbesondere der länderübergreifende Transfer von Know-how in diesem Bereich ist sicherlich von Vorteil für uns alle, und gerade Berlin kann in dieser Hinsicht sehr stark profitieren. Dass Berlin in diesem Bereich von andern Ländern sehr viel lernen kann, dürfte unstrittig sein. Auch vom Bund können wir einiges lernen, und jetzt ist eben auch institutionell verankert, dass das geht.
Dass wir etwas lernen müssen, wird bei meinem Lieblings-IT-Dauerthema immer wieder deutlich. Ich möchte nicht versäumen, hier etwas zu den Dokumentenprüfgeräten zu sagen, denn das ist eine Sache, die in Berlin nicht, aber in anderen Bundesländern gut funktioniert. Das heißt, wir haben jetzt auch direkt einen guten Anwendungsfall, der zeigt, wie Berlin von den Erkenntnissen der anderen Bundesländer, die es im Gegensatz zu uns geschafft haben, diese Geräte an den Start zu bringen und erfolgreich einzusetzen, zu profitieren. Ich hoffe, dass wir von den Erkenntnissen anderer Bundesländer profitieren. Wenn es denn Bereiche gibt, wo wir vorne sind, dann sollen die anderen auch von uns profitieren.
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
Ich bin froh, dass wir hier einen Schritt weiter kommen, dass wir eine Einrichtung schaffen, die den Transfer ermöglicht. Wir haben das als CDU-Fraktion immer unterstützt. Es ist auch ein Anliegen, das eine gewisse Zeit gebraucht hat, bis es verwirklicht worden ist. Wir haben das am Anfang selbst mit auf die Beine gestellt. Kurz gesagt: Wir sind dafür. Wir werden dem Antrag zustimmen. Wir hoffen, dass es ein erfolgreiches Projekt wird. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der FDP fordert ein, in Berlin endlich die elektronische An- und Ab
meldung des Wohnsitzes bei den Meldestellen einzuführen. Das ist jetzt nach dem Bundesmeldegesetz möglich. Die Forderung ist berechtigt, und so wurde der Antrag ja auch von allen Fraktionen unterstützt und in der letzten Sitzung des Innenausschusses am 18. März einstimmig beschlossen. Das klingt gut. Das klingt nach Fortschritt. Das klingt nach Optimismus im Hinblick auf eine Fortentwicklung unserer Berliner Verwaltung.
Leider lösen solche Mitteilungen oder Beschlüsse bei mir mittlerweile keine Euphorie mehr aus, denn ich habe jetzt schon zu oft erlebt, dass wir uns hier einvernehmlich auf Schritte verständigen, aber man diese von uns hier getroffenen Entscheidungen einfach nicht umsetzt. Vielleicht ist es dieses Mal anders. Wir sollten darauf achten, und ich bin der Letzte, der nicht immer wieder optimistisch an die Dinge herangeht. Aber noch einmal: Euphorisch bin ich jetzt nicht, weil wir einen richtigen Beschluss fassen. – Wollen wir mal sehen!
Ich frage mich, wie es sein kann, dass wir so oft Dinge beschließen und sie dann einfach nicht umgesetzt werden. Wir haben ja jetzt im Moment so eine Art Testlauf mit den Dokumentenprüfgeräten. Ich bemühe das immer wieder, weil das, wie ich finde, ein ziemlich gutes Fallbeispiel ist, um immer wieder zu gucken, woran es denn liegen kann. Für alle noch einmal – ich habe es schon oft gesagt –: Es handelt sich dabei um ausgereifte Geräte, mit denen man sehr einfach Fälschungen von Personaldokumenten entdecken und erkennen kann. Die Geräte sind entwickelt, sie sind finanziert, die Mitarbeiter sind alle geschult, aber außer in Neukölln sind diese Geräte nirgendwo in Berlin im Einsatz, obwohl alles beschlossen ist. Datenschutzbedenken, Sicherheitsbedenken! Am vergangenen Montag hatten wir zu diesem Thema den Hauptpersonalrat im Fachausschuss zu Gast. Er hat uns erklärt, an ihm liege es nicht. Ich frage mich, an wem es dann liegt. Demnächst könnten wir mit einem ProbeEchtbetrieb rechnen. „Demnächst“, „Probe-Echtbetrieb“ – und so geht es die ganze Zeit. Ich befürchte, bei den online An- und Abmeldungen wird es wieder ganz genauso laufen.
Ich persönlich bin dabei, langsam die Geduld bei solchen Entwicklungen zu verlieren. Noch einmal: Das geschilderte Fallbeispiel der Dokumentenprüfgeräte macht mich etwas fassungslos.
Ich erwarte, dass unsere Beschlüsse hier im Parlament auch umgesetzt werden, und dabei erwarte ich konkret politische Führung. Das erwarte ich konkret von Ihnen, Frau Smentek, und auch von Ihnen, Herr Geisel. Ich weiß schon, Sie haben auch noch andere Dinge zu tun, aber ich erwarte, dass Sie das, was wir hier beschließen, zumal das mit Sicherheitsbezug, dann auch umsetzen. Jetzt nicht taggenau, aber wir reden hier über einen Zeitraum von mittlerweile vielen, vielen Jahren, die uns das schon be
schäftigt. Das liegt nicht alles in Ihrer Verantwortung, auch das weiß ich, aber ich möchte, dass das nun endlich an meinem Fallbeispiel gelöst wird. Denn wenn wir es nicht einmal schaffen, vergleichsweise einfache Dinge wie diese Geräte zu beschaffen, dann brauchen wir uns komplizierten Sachverhalten
wie der Einführung der E-Akte meines Erachtens nicht zu widmen, denn dann werden wir auch das nicht schaffen. Noch einmal: Wenn etwas sinnvoll, politisch unumstritten ist, dann darf es nicht im Verwaltungswirrwarr versinken, dann muss es auch geschehen. Das ist eine Frage der politischen Führung, der Durchsetzung solcher Dinge. Ich erwarte ganz konkret, dass Sie – Sie regieren hier! – dafür sorgen, dass das auch geschieht.
Wenn es auf Dauer nicht geschieht, dann müssen wir als Parlament Mittel und Wege finden, dafür zu sorgen, dass es geschieht. Das sind wir uns und unserem Selbstverständnis schuldig. Das sind wir auch den Berlinerinnen und Berlinern schuldig, denn die haben ein Recht auf eine bessere Verwaltung. Sie haben das Recht auf politische Führung und dass alles durchgesetzt wird, was diesem Ziel dient, die Verwaltung zu verbessern. Der Senat lässt das aus meiner Sicht in diesen Bereichen manchmal vermissen. Das muss aufhören, wie auch immer. Dafür müssen wir gemeinsam sorgen, und dafür werde ich mich einsetzen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Also, wir hatten das schon im Ausschuss in der Beratung. Ich muss Ihnen sagen: Mich interessiert es nicht,
wer daran jetzt in der Vergangenheit schuld war. Ich möchte wissen, wie wir aus dem Dilemma rauskommen, denn sonst brauchen wir Dinge nicht zu beraten und zu beschließen, wenn sie nicht umgesetzt werden. Jetzt regieren Sie, also machen Sie!
Sie regieren auch nicht seit vier Monaten, Sie regieren jetzt seit vielen Jahren! Jetzt sagen Sie: Es ist doch nicht schlimm, dass wir es nicht hinbekommen haben, ihr habt es ja auch nicht hinbekommen.
Aber das ist doch kein Argument! Dann machen Sie es doch besser, wenn Sie es angeblich besser können, aber jetzt sind Sie seit Jahren dran, und die Geräte sind immer noch nicht da. Bitte, bitte, sorgen Sie dafür, dass diese Geräte eingeführt werden. Noch einmal: sonst verlieren wir den Spaß.
Das ist berechtigt, aber wir haben alle keine Lösung.
Wie gedenken Sie, Herr Kollege, dass wir alle gemeinsam die Autorität entwickeln, dass das, was Sie hier richtig fordern, umgesetzt wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist jetzt die dritte Plenarsitzung in Folge, in der wir uns mit dem Herkulesprojekt der Digitalisierung der Berliner Verwaltung beschäftigen. Das macht Mut, denn das Thema wird immer virulenter, und es werden hier – zumindest was das Abgeordnetenhaus angeht – richtige Prioritäten gesetzt, finde ich. Heute geht es um das Thema IT-Sicherheit. Das Land Berlin muss dringend mit einer IT-Sicherheitsstrategie für die Berliner Verwaltung beginnen. Dabei hat es vor allem praktische Umsetzungen zu machen, nicht nur theoretische Anträge im Parlament. Die CDU-Fraktion wird immer und immer wieder darauf hinweisen, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Denn IT-Sicherheit ist für die Berliner wirklich ein wichtiges Thema. Deshalb auch heute wieder mein Appell an den Berliner Senat: Setzen Sie hier einen richtigen Schwerpunkt, beschränken Sie sich nicht auf die Einführung von Unisex-Toiletten oder andere Minderheitsanliegen, sondern kümmern Sie sich um die Infrastruktur der Berliner Verwaltung! Die Infrastruktur ist für alle Berliner, und die Einführung einer IT-Sicherheitsstrategie ist für die Berliner Verwaltung ein richtiger und wichtiger Schritt. Wenn Sie die Priorität hier richtig setzen, dann haben Sie uns auch immer an Ihrer Seite. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, das haben wir immer gesagt, die sind erst einmal gut. Sie stärken das Problembewusstsein, sie binden die Mitarbeiter ein und deshalb unterstützen wir den Antrag. Im Einzelnen haben wir das in der Fachberatung auch schon so gesagt. Das sind alles gute und richtige Ideen.
Klar ist aber auch – das will ich bei der Gelegenheit noch einmal betonen –, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen, das ist eben auch schon angeklungen, natürlich eine echte IT-Sicherheitsstrategie nicht ersetzen können. Eine echte IT-Sicherheitsstrategie muss insbesondere Folgendes vorsehen: mehr Geld für die notwendige Ausstattung, mehr Schulungen der Mitarbeiter, mehr Geld und Ressourcen für das ITDZ und auch administrative Unterstützung. Schließlich, das ist ein wichtiger Punkt: Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit für das Thema bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres, denn das Thema IT-Sicherheit muss dort noch stärker in den Fokus kommen. Dem sollten wir uns in den nächsten Monaten widmen.
Ich möchte jetzt noch einmal daran erinnern: Wir hatten vor etwa zwei Wochen diesen Stromausfall in Köpenick. Der hat uns vor Augen geführt, was passiert, wenn die moderne Infrastruktur in der Stadt komplett ausfällt. Jetzt ist die Frage, was eigentlich ist, wenn wir etwas Entsprechendes hätten für den Bereich der IT-Daten, der ITVerwaltung, wenn ein Hackerangriff kommt oder dort ein Fehler passiert. Dem müssen wir uns widmen. Hierfür brauchen wir vor allem eine IT-Sicherheitsstrategie, die diesem Anliegen Rechnung trägt. Das müsste aber ein
größerer Wurf sein. Daran wollen wir gern mitarbeiten. Das, was wir heute hier beschließen werden, auch mit den Stimmen der CDU, ist ein erster, guter Schritt. Das sind richtige Sachen. Insofern werden wir auch zustimmen.
Wenn überhaupt – das habe ich in der letzten Beratung gesagt – kann ich eigentlich nur zwei Dinge an diesem Antrag konkret kritisieren: dass er von Ihnen, von der Koalition, kommt und dass er sieben unsägliche Gendersternchen enthält, die wir nicht eingesetzt hätten. Ansonsten ist er gut. Das hat einer konstruktiven Debatte auch nicht entgegengestanden. So soll es auch weiter bleiben. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Sprecher für die Umsetzung des E-GovernmentGesetzes freue ich mich, dass wir uns heute zum zweiten Mal in Folge bei den Prioritäten im Plenum mit der Herkulesaufgabe der Umsetzung des E-Government-Gesetzes beschäftigen. Ich glaube, das ist dem Thema angemessen, und sukzessive erreicht es ja immer mehr die öffentliche Wahrnehmung, das ist gut so. Der vorliegende Antrag der Fraktion der FDP hat einen richtigen und wichtigen Anspruch. Es geht darum, den Senat dazu zu bringen, endlich die politische Führung bei der Digitalisierung der Verwaltung zu übernehmen und politischen Druck in die Sache zu bringen. Die Idee der Entwicklung einer berlineigenen E-Government-Strategie zielt dabei aus meiner Sicht durchaus in die richtige Richtung.
Die zeitlichen Vorgaben zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes sind eng. Zum 1. Januar 2023 soll etwa die E-Akte in Berlin eingeführt sein – ein ehrgeiziges, ein überaus ambitioniertes Ziel. Wir alle wollen daran arbeiten, dass dieses Ziel auch erreicht wird. Aber ab und an, und das sage ich ehrlich, kommen einem jetzt schon Zweifel, ob das Ziel vom Senat auch mit der notwendigen Ernsthaftigkeit verfolgt wird. Konkreten Anlass zu dieser Sorge gibt mir das, was wir jetzt in der vergangenen Sitzung des KTDat am Montag erlebt haben zum Themenfeld Dokumentenprüfgeräte. Das wächst sich aus meiner Sicht wirklich zu einer Posse aus. Wir stellen hierzu fest: Die Berliner Bürgerämter sind immer noch nicht mit diesen Prüfgeräten ausgestattet; angestrebt wird jetzt ein Probebetrieb in Echtzeit mit jeweils zwei – zwei – Testgeräten pro Bezirk bis Juni. Dieser Probebetrieb soll dann wieder kritisch beäugt werden. Das kann nicht ernsthaft der Plan sein.
Jetzt anders als die hochkomplexe Einführung eines E-Government in Berlin mit all diesen technischen Schnittstellen in Hard- und Software – scheitert der Senat ja ganz offenkundig schon in der Einführung eines technisch abgeschlossenen Systems, das nur gekauft werden muss und das nach Schulungen sofort einsetzbar ist. Wenn das nicht geht, dann mag man sich gar nicht ausmalen, wie das laufen könnte bei der Umsetzung einer E-Government-Strategie oder bei der Einführung eines E-Government in Berlin. Jetzt ist die Frage: Ist das Führungsversagen, oder fehlt es am politischen Willen? – Ich
weiß es nicht, jedenfalls macht uns das skeptisch, aber wir bleiben sicher konstruktiv.
Zum Antrag der FDP: Ob es jetzt einen solchen Antrag zur Dokumentation einzelner Teilschritte wirklich
braucht, darüber kann man streiten. Es handelt sich hierbei eigentlich um politische Forderungen, die sich bei einer konkreten Umsetzung des E-Government-Gesetzes eigentlich von selbst ergeben müssten. Aber genau diese Umsetzung läuft eben nicht in dem notwendigen Tempo ab, der Kollege hat es ja angesprochen, und die Dinge, die klar definiert auf der Agenda stehen, müssen jetzt endlich abgearbeitet werden. Für ein weiteres Warten und Zaudern ist jedenfalls keine Zeit.
Es liegt nicht an fehlenden Gesetzen und Konzepten, und es liegt auch nicht am fehlenden Engagement der Mitarbeiter am ITDZ – also, Frau Smentek: Sorgen Sie dafür, dass die Sache endlich Fahrt aufnimmt! Gerne verweise ich bei dieser Gelegenheit erneut auf die vier zentralen Herausforderungen, die die IT-Staatssekretärin aufgrund des Zeitdrucks gleichzeitig zu bewältigen hat.
Erstens: Sie muss die ihr zugeordnete IKT-Abteilung zügig aufgabenbezogen aufbauen und organisieren und hierfür neues, qualifiziertes Personal finden, was angesichts des IT-Fachkräftemangels nicht einfach ist.
Zweitens: Sie muss die bestehenden analogen und digitalen Verwaltungsprozesse evaluieren, technologisch und strukturell optimieren und anschließend in die neue digitale Verwaltungslandschaft integrieren.
Drittens: Die IKT-Staatssekretärin muss die veraltete ITAusstattung in eine neue, zeitgemäße, technologisch hochwertige und nachhaltige IT-Infrastruktur überführen.
Und viertens: Die Einführung der E-Akte ist eine Herausforderung, die großer Aufmerksamkeit der IKT-Staatssekretärin und der Führungskräfte auf allen Verwaltungsebenen bedarf.
Frau Smentek! Wir als CDU-Fraktion werden das Thema weiterhin eng und konstruktiv begleiten, aber wir haben Ihnen eine enge zeitliche Vorgabe gesetzt. Sie müssen sie einhalten. Und sollte es beim E-Government zu ähnlichen Verzögerungen kommen wie bei den Dokumentenprüfgeräten, dann wäre das ein echtes Desaster. Wir wollen das nicht, Sie wollen das nicht, also lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir die zeitlichen Vorgaben einhalten. Ich freue mich auf die weitere Debatte, und wenn der Antrag der FDP hierzu ein konstruktiver Beitrag ist, dann soll es so sein. Wir wirken daran gerne mit. – Vielen Dank!
(Sven Kohlmeier)
Vielen Dank! – Es gibt ja viel Einigkeit, insbesondere, was die Einschätzung der Größe der Aufgabe angeht, und ich würde auch konzedieren, dass schon einiges passiert ist. Aber ich würde Sie doch gern nach Ihrem Vortrag fragen: Sind Sie denn als Vertreter der Koalition zufrieden mit dem vorgelegten Tempo in Sachen E-Government-Umsetzung, und glauben Sie, wir können den Zeitplan noch halten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier zu beratende Antrag steht eigentlich am Ende unserer Tagesordnung. Ich finde es gut, dass die Grünen ihn zur heutigen Priorität gemacht haben, denn es geht um ein sehr wichtiges Thema, das vollkommen zu Unrecht ein Schattendasein führt. Es geht um Fragen der IT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung.
Das Thema Datensicherheit wird insgesamt immer wichtiger. Neue Formen der Kriminalität und des Missbrauchs gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Begünstigt wird diese bedauerliche Entwicklung vor allem dadurch, dass es vielen wahrscheinlich, auch den meisten von uns, am notwendigen Problembewusstsein fehlt. Bereitwillig machen wir tagtäglich persönliche Daten öffentlich oder tauschen diese untereinander ohne jedwede Sensibilität aus. Damit machen wir uns alle aber persönlich angreif
bar. Die Hackerangriffe der jüngsten Vergangenheit haben das allen in erschreckender Weise noch einmal vor Augen geführt.
Um endlich mehr Problembewusstsein und mehr Sensibilität zu schaffen, brauchen wir mehr Debatten wie die heutige zum Thema Datensicherheit. Heute geht es konkret um IT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung. Die Berliner Verwaltung befindet sich in einer Phase des digitalen Umbruchs. Schon in wenigen Jahren soll auch die Verwaltungswelt eine digitale sein. Mit dem EGovernment-Gesetz, das unter maßgeblicher Beteiligung der CDU-Fraktion erarbeitet wurde, haben wir die hierfür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ohne Datensicherheit wird die Umsetzung des EGovernment-Gesetzes in Berlin nicht erfolgreich sein. Die Stärkung der Datensicherheit soll mit dem vorliegenden Antrag vorangetrieben werden. Die im heutigen Antrag der Koalitionsfraktionen vorliegenden Ideen sind zwar überwiegend nicht neu, sie haben – das kann ich aber schon einmal vorwegnehmen – alle miteinander ihre Berechtigung.
Schon lange beschäftigen wir uns mit dem Thema in dem zuständigen Ausschuss, mit den Fragen des „Wie“ rund um die Datensicherheit, und gerne erinnere ich in dem Zusammenhang an unsere „digitale Agenda“ aus dem Jahr 2013, in der wir schon damals Datensicherheit Made in Germany gefordert haben. Auch haben wir – namentlich unser heutiger Fraktionsvorsitzender Burkard Dregger, dessen Kernanliegen es ja immer war, das E-Government-Gesetz zu machen – damals in der Beratung auf die Einsetzung eines Chief Information Security Officers gedrängt, was leider nicht konsensfähig war; vielleicht sollten wir das noch mal anpacken und auch hierüber erneut nachdenken.
Der vorliegende Antrag zielt nun auf eine stärkere Sensibilisierung der einzelnen Mitarbeiter für Fragen der Datensicherheit. Durch Live-Hacking-Veranstaltungen, Informationsübungen und die Einrichtung eines E-Learning-Systems sollen die bestehenden Risiken verinnerlicht werden. Das sind alles richtige und wichtige Angebote. Der Aufdeckung von Sicherheitslücken dienen der vorgeschlagene Ideenwettbewerb zu Sicherheitslücken und das Bug-Bounty-Programm, also einer Art Fehlerkopfgeld-Programm. Das finden wir auch gut – also lauter gute Sachen, die wir auch zeitnah umsetzen sollten.
Aber bei aller Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag, den wir heute erst einmal in den KTDat überweisen, muss ich am Ende doch noch etwas Salz in die Wunde streuen. Denn noch wichtiger als innovative, neue Ideen wäre es, endlich Bewegung in die Bewältigung der aktuell schon anstehenden konkreten Aufgaben zu bringen. Hier würde ich mir wünschen, dass der Senat etwas Fahrt aufnimmt. Seit Juni 2016 gilt das E-Government-Gesetz in Berlin, und damit sind alle Voraussetzungen für eine Trans
(Stefan Ziller)
formation der Berliner Verwaltung zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung geschaffen. Hierfür haben wir auch klare zeitliche Vorgaben gesetzt. Der Senat muss jetzt liefern. Aber da bin ich, glaube ich, nicht allein: Schon jetzt kommen da Zweifel auf.
Es muss aber absolute Priorität haben, dass auf jeden Fall die Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 gelingt. Und das kann nur gelingen, wenn das Anliegen zentral verfolgt und auch durchgesetzt wird. Diese zentrale IKTSteuerung war und ist ja ein Kernstück des EGovernment-Gesetzes. Daher mein dringender Appell an die Verwaltung: Bleiben Sie dran, verlieren Sie keine Zeit! Wir werden darauf achten, Sie wissen, wir sind ganz konstruktiv dabei, aber irgendwann muss natürlich auch etwas passieren.
Aber heute überweisen wir erst einmal im Konsens diesen Antrag der Koalition in den Fachausschuss; wie gesagt, aus meiner Sicht sind das alles gute Ideen. Wenn überhaupt, kann ich dem Antrag eigentlich nur zwei Kritikpunkte entgegenstellen. Erstens: Er kommt von der Koalition.
Und zweitens: Er enthält sieben – ich habe es genau gezählt – dieser unsäglichen Gendersternchen. Beides soll aber einer konstruktiven Fachdebatte aus meiner Sicht nicht entgegenstehen. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag fordert ein Bekenntnis zum Berliner Verfassungsschutz ein. Die CDU-Fraktion erhebt diese Forderung ganz bewusst, denn sie ist nach wie vor, vielleicht sogar mehr denn je, von hoher Aktualität. Der Verfassungsschutz ist ein wichtiges Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Er hat die Aufgabe, über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu informieren und Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass wir uns alle gemeinsam für einen starken Verfassungsschutz einsetzen. Vor diesem Hintergrund sollte es selbstverständlich sein, dass wir unseren Verfassungsschutz entsprechend den Herausforderungen unserer Zeit angemessen ausstatten – personell, aber auch im Hinblick auf seine rechtlichen Befugnisse. Es sollte im Ergebnis daher auch entbehrlich sein, von diesem Hause ein Bekenntnis zum Verfassungsschutz einzufordern.
Das wurde mir im Zusammenhang mit der Beratung im Parlament auch schon vorgehalten, zuletzt in der Sitzung des Verfassungsschutzausschusses am 7. November. Es wurde dort behauptet, wir seien uns in Sachen Verfassungsschutz doch alle einig. Dinge, die ohnehin klar seien, müsse man nicht ständig versichern. Mein Ziel sei es, hier eine falsche Haltung der Grünen und der Linken infrage zu stellen, ja, eine falsche Haltung zu suggerieren. Kollege Lux verstieg sich im Innenausschuss am 28. Mai, das habe ich extra noch einmal nachgelesen, sogar zu der Behauptung, der vorliegende Antrag der CDU verbreite lauter Selbstverständlichkeiten. Aha!