Harald Wolf
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Klemm! Meine Damen und Herren! Es gibt gegenwärtig eine Rechtsverordnung zur Erhöhung des Mindestlohns, der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gezahlt werden muss, von 7,50 Euro auf 8,50 Euro im Mitzeichnungsverfahren. Da die beiden Koalitionsparteien bisher immer erklärt haben, dass sie eine solche Anhebung für sinnvoll halten, bin ich auf das Ergebnis des Mitzeichnungsverfahrens gespannt und eigentlich froher Hoffnung.
Herr Klemm! Von einer derartigen Planung ist mir als Mitglied des Senats nichts bekannt. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass der Erlass von Gesetzen und damit auch die Änderung von Gesetzen keine Aufgabe des Senats, sondern des Parlaments ist.
Das Land Brandenburg hatte lange Zeit überhaupt keine Regelung. Das hat das Land Berlin nicht davon abgehalten, für seinen Zuständigkeitsbereich einen Mindestlohn bei der Vergabe zu beschließen. Ich finde, wir sollten auch nach unseren eigenen Kriterien weiterhandeln.
Herr Esser! Ich muss an dieser Stelle eines richtigstellen: Das, was Sie aus der Presseberichterstattung zitieren, ist falsch. Die BSR hat nicht die anwaltliche Vertretung von Herrn Dr. Kramm finanziert, sondern wir haben unabhängig von der Rechtsvertretung, die Herr Dr. Kramm hat und die Herrn Dr. Kramm vor Gericht und gegenüber der Staatsanwaltschaft vertritt, im Auftrag des Aufsichtsrats einen eigenen anwaltlichen Begutachter der Sachlage bezahlt, damit er den Sachverhalt auch gegenüber dem Aufsichtsrat noch einmal darstellt und bewertet.
Die Erklärung, dass es keinen neuen Sachverhalt gibt, bezieht sich darauf, dass es keine neuen Erkenntnisse in der Sache gibt. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen, dass hier zwei Kammern konträre Einschätzungen desselben Sachverhaltes getroffen haben, nämlich die erste Kammer, die die Anklage nicht zugelassen hat, und die zweite Kammer, die gesagt hat, die Vorwürfe könnten nur in einer Hauptverhandlung geklärt werden. Das zeigt, dass die Unschuldsvermutung, die im bundesdeutschen Rechtsstaat grundsätzlich gilt, gerade auch in diesem Fall besonders angebracht ist.
Herr Esser! Ich finde diese Äußerung von Herrn Fätkinhäuer unangemessen. Er könnte diese Frage genauso in Bezug auf die erste Kammer stellen, die die Anklage nicht zugelassen hat. Fragt er da auch, ob hier eigenartige Motive dahinterstehen? – Ich finde, es steht einem Staatsanwalt nicht zu, eine derartige Bewertung vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat hat sich sehr intensiv mit diesem Sachverhalt beschäftigt, hat auch externe Beratung – juristischen Sachverstand von außerhalb – hinzugezogen und ist deshalb einmütig als Aufsichtsrat mit all seinen Mitgliedern – wir haben uns gestern auch noch einmal über die neue Sachlage unterhalten – zu dem Ergebnis gekommen, dass aus Sicht des Aufsichtsrats – Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite – diese Vorwürfe nicht zutreffend sind und deshalb Herr Dr. Kramm auch weiterhin unser Vertrauen genießt. Die Vorwürfe werden jetzt in der Hauptverhandlung geklärt.
Herr Dr. Kramm hatte in seinem Vertrag eine Klausel, nach der es bei Zulassung der Hauptverhandlung – das ist übrigens auch auf seinen Wunsch hin in den Vertrag ge
kommen – die Möglichkeit gibt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Ich hatte gestern ein Gespräch mit Herrn Dr. Kramm, in dem er darum gebeten hat, von dieser Klausel Gebrauch zu machen. Er hat das u. a. deshalb getan, um erstens weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden – im Rahmen einer Hauptverhandlung – und um zweitens selbst die Freiheit zu haben, sich dann voll auf diese Hauptverhandlung zu konzentrieren. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Kramm gebeten, bis zur Bestellung eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin das Amt weiter auszuüben – spätestens bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Melzer! Ich stimme Ihnen zu, dass es in dieser Diskussion
nicht darum gehen kann, dass sich Rot-Rot selbst beweihräuchert. Ich weise aber auch darauf hin, Frau Pop, dass es nicht darum gehen kann, einen Redebeitrag zu halten, der sich in Kassandrarufen erschöpft, bei denen man sich die Frage stellt, über welche Stadt und welche Regierungspolitik Sie überhaupt reden.
Es ist notwendig und richtig, nüchtern Fakten zur Kenntnis zu nehmen und nüchtern eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Die ist einerseits positiv. Bei der Bestandsaufnahme wird man feststellen, dass es an vielen Stellen noch Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsbedarf gibt. Wir können einmal feststellen, dass Berlin eine Trendwende im Strukturwandel geschafft hat. In den 90er-Jahren und auch noch in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends bis etwa 2005 war die wirtschaftspolitische Entwicklung, die wirtschaftspolitische Diskussion davon bestimmt, dass wir einen Rückgang von Wirtschaftsleistungen hatten, dass wir einen Arbeitskräfteabbau hatten, dass wir in den 90er-Jahren über 200 000 industrielle Arbeitsplätze verloren und dass diese Entwicklung noch bis in die ersten Jahre dieses Jahrtausends weiter angedauert hat.
Wir können gleichzeitig feststellen, dass sich das gedreht hat. Seit 2005 wächst die Berliner Wirtschaft überdurchschnittlich gegenüber dem Bundesdurchschnitt. Dazu sage ich, dass es eine ganz wichtige Tatsache und Meldung ist, weil es zeigt, dass Berlin keinen Abwärtstrend zu verzeichnen hat, sondern wirtschaftlich im Aufwärtstrend liegt. Wir holen gegenüber dem Bundesdurchschnitt auf. Das ist wichtig. Das ist eine wichtige Botschaft.
Nun wird die Frage gestellt, wo wir aufholen. Ich sage es Ihnen einfach mit ein paar Zahlen, die auch ein Liberaler verstehen müsste.
Von 2005 bis 2010 gibt es in Berlin ein kumuliertes Wachstum der realen Bruttowertschöpfung von 13 Prozent. Im Bund liegt es bei 5,8 Prozent in diesem Zeitraum. Das zeigt deutlich, dass Berlin inzwischen höhere Wachstumsraten hat. Das ist der Unterschied zu den 15 Jahren davor, in denen Berlin immer schlechtere Wachstumsraten als der Bund hatte. Das ist die positive Botschaft. – Herr Meyer, Sie haben eine Frage.
Ich antworte gern auf Ihre Frage: Letzteres ist falsch. Die offizielle Prognose der Bundesregierung liegt bei 2,6 Prozent. Unsere offizielle Prognose liegt bei 3 Prozent. Das möchte ich nur anmerken. Es gibt einzelne Institute, die für den Bund inzwischen 3,5 Prozent prognostizieren. Unsere Prognosen sind immer konservative Prognosen. Lassen Sie uns das Ende des Jahres abwarten. Das war der erste Punkt der Antwort.
Zweiter Punkt der Antwort: Berlin hat bereits 2010 das Vorkrisenniveau um mehr als 2 Prozent übertroffen, während der Bund in 2010 immer noch hinter dem Vorkrisenniveau lag. Deshalb ist das Aufholpotenzial beim Bund natürlich noch größer, um überhaupt wieder auf das Vorkrisenniveau zu kommen als in Berlin. Deshalb ist es genau so, wie ich es erklärt habe, wenn Sie sich die absoluten Werte ansehen. Berlin holt auf. Berlin hat gegenüber dem Bundesdurchschnitt ein höheres Wachstum. Das ist Fakt. Das ist nicht wegzureden.
Das habe ich doch gesagt. Wenn man von 2001 ausgeht, als Berlin in einer schlimmen Lage war und wir ein negatives Wachstum hatte, eine Schrumpfung der Wirtschaft, sieht die Bilanz anders aus. Ich weise doch aber gerade darauf hin. Ab 2005 hat sich die Situation gedreht. Das ist das Wichtige. Ich kann auch bis 1990 zurückgehen, das sagt nur nichts aus.
Solange wir Verantwortung haben! Diese Diskussion führe ich gern einmal mit Ihnen im Bund. Das ist doch Quatsch, Herr Meyer, was Sie da sagen. Das ist intellektuell unredlich.
Ich kann bis 1995 oder bis 1990 gehen. Wir haben hart daran gearbeitet, dass sich die Entwicklung gedreht hat. Ab 2005 hat es gewirkt. Das ist das, was ich hier feststelle. Die Zahlen sprechen für sich. Die können Sie nicht wegdiskutieren, Herr Meyer, auch wenn Sie es gern möchten.
Sie können sich nicht vorstellen, dass unter Rot-Rot eine Wirtschaftspolitik stattfindet, die von der Wirtschaft gestützt wird und die dazu führt, dass wir Wachstum und
einen Aufbau von Arbeitsplätzen haben. Das können Sie sich nicht vorstellen. Deshalb müssen Sie die Realität verleugnen. Das ist der Sachverhalt.
Wir haben inzwischen nach langen Jahren wieder industrielles Wachstum. Und Frau Pop, wir haben die Industrie nicht erst ein Dreivierteljahr vor den Wahlen entdeckt. Die Themen Industriepolitik, Industriedialog werden spätestens seit 2005 intensiv vonseiten der Wirtschaftsverwaltung gemeinsam mit dem DGB, gemeinsam mit den Unternehmerverbänden und den Kammern bearbeitet. Diese Politik hat sich kontinuierlich hin zum Masterplan Industrie entwickelt, wo sich andere Bundesländer inzwischen ein Beispiel nehmen und die Europäische Kommission sagt, dass es ein Best-Practice-Beispiel von Industriepolitik ist. Das ist die Realität.
Wenn man grüne Wirtschaftspolitik betreiben will, reicht es nicht aus, nur Nacherzählungen von Rot-Rot zu bringen – ich beziehe mich da auf Interviews von Renate Künast. Das hat keinen Sinn, das ist keine eigenständige Leistung, und die müssen Sie mal bringen!
Ich stimme allen zu, die gesagt haben, dass der Erfolg in der Wirtschaft im Wesentlichen ein Verdienst der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gewerkschaften ist, die an diesem Erfolg gearbeitet haben. Politik hat die Aufgabe, positive Entwicklung zu befördern, anzustoßen, Rahmenbedingungen zu schaffen. Diesbezüglich haben wir einiges geleistet, und ich nennen Ihnen im Folgenden, worin die Strategie dieser Wirtschaftspolitik bestand und besteht, worin sie weiterhin bestehen muss:
Erstens. Wir haben ein völliges Wirrwarr der Wirtschaftsförderinstitutionen vorgefunden. Drei Wirtschaftsfördergesellschaften, die miteinander konkurriert und sich bekriegt haben, eine Investitionsbank, die sich mit Wohnungsbauförderung, nicht aber mit Wirtschaftsförderung beschäftigt hat. Das haben wir neu strukturiert. Wir haben mittlerweile eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die nicht nur Ansiedlungspolitik betreibt, sondern auch einen hervorragenden Unternehmensservice aus einer Hand anbietet, der von den Unternehmerinnen und Unternehmern ausgesprochen geschätzt wird und der ein BestPractice-Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Mit der Investitionsbank Berlin haben wir mittlerweile eine Wirtschaftsförderbank, die die Unternehmen bei ihren Investitionen und auch dann, wenn sie in Schwierigkeiten sind, unterstützt. Ihr Augenmerk richtet sie sowohl auf die wachstumsstarken Zukunftsbranchen als auch auf die Unterstützung des breiten Mittelstands sowie der klein- und mittelständischen Unternehmen.
Zweitens. Wir haben uns in der Wirtschaftspolitik und in der Strategie klar auf die Wachstumsfelder der Zukunft ausgerichtet. Wo die wichtigen Innovationen stattfinden, wo die Wachstumstreiber sind – das ist die Gesundheitswirtschaft, das ist die Medien-, Kommunikation- und Kreativwirtschaft, das ist der Sektor Mobilität, das ist der Energiesektor –, dort haben wir es gemeinsam mit Brandenburg geschafft, eine länderübergreifende Innovationsstrategie zu entwickeln. Dass zwei Bundesländer in der Wirtschaftspolitik so eng kooperieren, auch das ist einmalig. Das ist in der besonderen Situation, die wir mit Berlin als Metropole inmitten von Brandenburg haben, auch dringend notwendig. Es gibt in der Region kein Gegeneinander mehr, es gibt ein Miteinander in der Wirtschaftspolitik, und das ist gut für beide Seiten!
Die Fördermittel haben wir genau auf diese Zukunftsfelder ausgerichtet. Der Großteil der Fördermittel geht in diese Wachstumsfelder, in denen wir ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum haben: von 2002 bis 2008 jahresdurchschnittlich 8,8 Prozent! Hier sieht man, dass dies die Wachstumstreiber der Berliner Wirtschaft sind, ohne, dass wir vergessen hätten, dem breiten Mittelstand Unterstützung zu geben.
Wir haben es geschafft, das Thema Industrie wieder in das öffentliche Bewusstsein zu bringen, den Irrglauben, der in den 90er-Jahren existierte, zu korrigieren, als noch die Vorstellung bestand, wir könnten nur als Dienstleistungsökonomie florieren und erfolgreich sein. Nein, es ist mittlerweile eine breite Erkenntnis, die auch breit von der Politik und in der Stadt getragen wird, dass wir eine starke Industrie, einen stabilen industriellen Kern brauchen, der auch wieder wächst – was gegenwärtig der Fall ist – und von dem Wachstumsimpulse für die produktionsnahen Dienstleistungsbereiche ausgehen, übrigens auch ein wichtiger Faktor, wenn wir gute und stabile Arbeitsverhältnisse wollen. Gerade der Dienstleistungssektor ist für prekäre Beschäftigungsverhältnisse besonders anfällig.
Ich habe Ihnen skizziert, worin die Strategie besteht; wir konnten damit positive wirtschaftliche Entwicklungen verzeichnen, die sich auch auf dem Arbeitsmarkt ausgewirkt haben – über 120 000 neue Arbeitsplätze in den letzten Jahren. Das nehme ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis, denn an vielen Stellen liegt die Qualität dieser Arbeitsplätze noch im Argen. Viele dieser Arbeitsplätze sind prekär, sind im Niedriglohnsektor angesiedelt, sind Minijobs und keine Vollzeitarbeitsplätze, oder aber es sind Arbeitsplätze, die im Bereich der Leiharbeit entstanden sind. Da finde ich es schon erstaunlich, wenn insbesondere die grüne Partei und Frau Pop hier auftreten
Frau Pop ist nicht mehr im Saal, ich sage es aber trotzdem, denn es sollen auch andere hören, das ist ja kein Zwiegespräch, das gilt für die Grünen insgesamt – und die Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen beklagen,
die Grünen, die in der Regierung Schröder die Mitverantwortung dafür getragen haben, dass über die HartzGesetze der größte Einschnitt in der bundesdeutschen Geschichte des Sozialstaates erfolgte und damit der Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen wissentlich Vorschub geleistet wurde! Das war das Ziel der Gesetzgebung der Agenda 2010, der Marsch in den Niedriglohnsektor!
Eine Spitzenkandidatin, die damals im Kabinett gesessen hat, die im Kabinett dieses Gesetz beschlossen hat, die hat das Recht verwirkt, sich an dieser Stelle über prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Berlin zu beklagen. Sie haben die Voraussetzung dafür geschaffen!
Ich sage es an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, weshalb ich die Grünen darauf hinweise: Die Sozialdemokraten stehen in dieser Frage zu ihrer Verantwortung – im Gegensatz zu den Grünen. Die Grünen tun so, als seien sie nicht dabei gewesen, also seien es allein die Sozialdemokraten gewesen. Nein, Sie waren mit dabei, das war tätige Mithilfe!
Hier muss etwas getan werden, auch auf der Bundesebene. Das Thema gesetzlicher Mindestlohn ist bereits angesprochen worden. Zu der FDP noch eine Anmerkung: Sie sind in dieser Frage ja der wirkliche Geisterfahrer.
Ganz Europa hat Mindestlöhne, nirgendwo werden deshalb Arbeitsplätze vernichten. Studien zeigen vielmehr das Gegenteil: Mindestlöhne schaffen Arbeitsplätze, weil sie die Binnennachfrage und damit den Wirtschaftskreislauf stärken. Sie zitieren ja gerne „Prognos“, gucken Sie sich die jüngste Studie an, was Mindestlöhne an Einnahmen für die Sozialversicherungen, an Steuereinnahmen für die öffentlichen Haushalte und an positiven Beschäftigungseffekten bedeuten. Herr Meyer! Prognos lesen ist gut, aber dann bitte alles lesen und auch alles sagen, was dort geschrieben steht!
Bei den Minijobs brauchen wir dringend eine Korrektur, weil diese dazu führen, dass reguläre Arbeitsplätze mehr und mehr verdrängt werden. Immer mehr Menschen haben neben ihrer regulären Beschäftigung Minijobs, was ein Hinweis dafür ist, dass reguläre Beschäftigung nicht anständig bezahlt wird. Das muss geändert werden, dazu sind weiterhin bundespolitisch Initiativen und Druck notwendig, das hat Rot-Rot in der Vergangenheit gemacht, und dafür steht die Linke in der Zukunft, und ich gehe davon aus, auch die Sozialdemokraten. Es hat mich gefreut, heute von Ihnen gehört zu haben, dass Sie dafür eintreten, den Mindestlohn im Vergabegesetz auf 8,50 Euro zu erhöhen.
Unserer Ansicht nach können wir das sofort umsetzen, denn 7,50 Euro sind wirklich die absolut untere Grenze. Man kommt damit gerade einmal auf den Hartz-IV-Satz, und deshalb ist hier eine Anpassung notwendig. Andere Länder haben bereits Vergabegesetze mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen – es passiert nichts Schlimmes, im Gegenteil, wir stabilisieren damit Beschäftigungsverhältnisse, sorgen dafür, dass wieder mehr Ordnung in den Arbeitsmarkt kommt.
Wir haben nicht nur versucht, über das Vergabegesetz Haltelinien einzuziehen, was soziale Mindeststandards angeht, sondern ich habe auch in der Wirtschaftsförderung dafür gesorgt, dass wir Investitionsförderungen nur noch an Unternehmen vergeben, die der Mehrheit ihrer Beschäftigten mindestens 25 000 Euro Jahresarbeitgeberbrutto zahlen und den anderen Beschäftigten mindestens den Mindestlohn. Andere Geschäftsmodelle sind im Land Berlin nicht förderfähig, und dabei sollten wir auch bleiben. Keine Dumpinglohn-Strategie in diesem Land!
Die Zukunft des Standortes in Deutschland wie auch in Berlin besteht nicht in einer Niedriglohnstrategie, sondern in der Qualität von Arbeit, in Innovation und Qualifizierung. Dafür müssen wir auch über eine Wirtschaftsförderpolitik Sorge tragen.
Ich habe auch mit Interesse den Vorstoß meines sozialdemokratischen Kollegen Machnig aus Thüringen zur Kenntnis genommen, der in der Wirtschaftsförderung auch die Frage, wie viele Leiharbeiter ein Unternehmen beschäftigt, zu einem Kriterium der Förderhöhe gemacht hat. Ab 30 Prozent Leiharbeit hat er Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen, denn 30 Prozent sind keine Auftragsspitze mehr, sondern es ist eine Spaltung der Belegschaft, die auf Dauer angelegt ist. Das ist nicht akzeptabel. Wir arbeiten derzeit an einer ähnlichen Regelung für Berlin, um den Wildwuchs und Missbrauch bei der Leiharbeit entgegenzutreten.
An dieser Stelle kann man auch sehen – es wurde schon mehrfach erwähnt –, dass das Urteil zur Tariffähigkeit nicht nur Rot-Rot in Berlin nutzt, sondern Zehntausende von Arbeitern und Arbeiterinnen in ganz Deutschland davon profitiert haben, dass die Arbeitsverwaltung den Mut gehabt hat, gemeinsam mit Verdi vor Gericht zu ziehen, um die Tariffähigkeit dieser sogenannten christlichen Gewerkschaften erfolgreich zu beklagen. Dadurch haben Zehntausende Menschen in Berlin und der Bundesrepublik Anspruch auf eine anständige Entlohnung für die Arbeit, die sie in der Vergangenheit geleistet haben. Übrigens haben auch die Sozialkassen Anspruch auf die Nachzahlung vorenthaltener Sozialbeiträge.
Das Thema Fachkräftebedarf ist zu Recht angesprochen worden. Es ist kein Berliner Sonderthema, sondern wir haben es in der gesamten Bundesrepublik. Das haben wir die letzten zwei Tage auf der Wirtschaftsministerkonferenz intensiv diskutiert. In manchen Regionen ist das Problem größer als in Berlin. Aber an dieser Stelle noch einmal ganz klar: Man kann nicht nur immer mit dem Finger auf die Politik zeigen. In Deutschland liegt die Frage der Berufsausbildung im dualen System primär in der Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn in der Vergangenheit prozyklisch ausgebildet worden ist und man gemeint hat, man brauche nicht auszubilden, weil andere Unternehmen über den Bedarf ausbilden, und könne sich dann, ohne selbst Ausbildungskosten zu haben, die Fachkräfte holen, dann braucht man sich nicht wundern, dass man heute einen Fachkräftemangel hat.
Deshalb der ganz klare Appell an die Unternehmerinnen und Unternehmer, an dieser Stelle ihrer Verantwortung nachzukommen.
Die Politik hat natürlich Rahmenbedingungen zu schaffen. Schule, Sekundarschule, duales Lernen nenne ich nur als Stichworte. Rot-Rot hat ein wegweisendes Modell entwickelt, das ein wichtiges Instrument ist, um künftigem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Die Stärkung der Ingenieurausbildung an den Universitäten ist ein weiterer Punkt. Es ist nicht so, als seien wir untätig. Im Gegenteil: Der Senat hat das Problem erkannt. Er arbeitet daran. Aber ich verlange auch, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und der Verantwortung für ihre eigenen Unternehmen – darum geht es bei der Fachkräfteausbildung – nachkommen.
Das heißt auch, dass Fachkräfte anständig bezahlt und ihnen attraktive Bedingungen geboten werden müssen. In den Unternehmen muss es zum Beispiel auch familienfreundliche Arbeitszeiten geben. Es muss Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Die Themen Fachkräftemangel und demografischer Wandel können wir nur bewältigen, wenn wir die Erwerbsquote von Frauen erhöhen. Das setzt anständige, familienfreundliche Bedingungen voraus. Auch das ist eine Aufgabe der Unternehmen, und wir versuchen seitens der Politik, sie zu flankieren.
Worum geht es in der Wirtschaftspolitik in der Zukunft? – Ich will hier nur einige Stichworte nennen. Ich halte es für wichtig und richtig, die Konzentration auf die Wachstumsfelder der Zukunft aufrechtzuerhalten, das heißt, an dieser Strategie festzuhalten und das gemeinsam mit
Brandenburg zu entwickeln. Das Thema nachhaltiges Wirtschaften, die Entwicklung der Clean Economy wird immer bedeutender sein. Gerade wenn wir gegenwärtig über Atomausstieg und eine Neuorganisation der Energiewirtschaft diskutieren, ist völlig klar, dass Fragen der Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Entwicklung neuer Materialien, Technologien und industrieller Lösungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel ganz zentral sind. Berlin hat gute Voraussetzungen in diesem Bereich. Wir haben 4 600 Unternehmen, die sich mit Clean Economy befassen. Diese bieten circa 47 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und gute Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Wir müssen begreifen, dass das kein Cluster nebenan ist, sondern ein Querschnittsthema, das durch alle Bereiche der Wirtschaft geht. Wir müssen sowohl in der Gesundheitswirtschaft als auch in der Verkehrswirtschaft, der Mobilität und der ITWirtschaft – Schauen Sie sich an, welche Energie dort verbraucht wird! – daran arbeiten und technische und industrielle Lösungen entwickeln. Das wird ein großes Investitions- und Wachstumspotenzial in der Zukunft sein. Deshalb ist es wichtig, das Thema als Querschnittsaufgabe zu verstehen und entsprechend zu unterstützen und zu fördern.
Es wird auch darauf ankommen, nicht nur verstärkt Cluster für die einzelnen Zukunftsfelder zu bilden, sondern auch stadträumliche Cluster. Wir haben in Adlershof schon gesehen, wie wichtig die enge Beziehung von Unternehmen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen ist. Adlershof ist ein Erfolgsmodell. Wir haben eine solche räumliche Nähe auch in Charlottenburg mit der technischen Universität, dem Fraunhofer Institut und Industrieunternehmen. Das muss weiterentwickelt werden. Tegel ist der nächste Standort in unmittelbarer Nähe zu Charlottenburg. Tegel ist ein Zukunftsstandort für Energie, Elektromobilität und neue Werkstoffe – das wird ganz zentral sein. Hier Forschung und Wissenschaft zu bündeln in Kombination mit Charlottenburg und der Industrieachse nach Spandau, ist eine wichtige Aufgabe. Dazu liegt ein Konzept vor. Wir haben dazu mehr als einen Flächennutzungsplan. Demnächst haben wir auch ein verabschiedetes Marketingkonzept für dieses Areal. Es wird eine Aufgabe in den nächsten Monaten und der nächsten Legislaturperiode sein, die nun eingeleitete Entwicklung fortzusetzen.
Es ist viel erreicht worden, aber es gibt nach wie vor viel zu tun. Wir haben vor, das anzupacken. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau BabaSommer! In diesem Jahr sind für den Girls’ Day 458 Veranstaltungen mit 8 826 Plätzen gemeldet. Das ist etwas weniger, als wir im letzten Jahr, dem Jubiläumsjahr des 10. Girls’ Day, gehabt haben, aber immer noch eine gute Zahl, die zweithöchste Zahl, die wir seit dem Bestehen des Girls’ Days haben. Er findet bei Unternehmen und Institutionen, die sich an diesem Tag öffnen und Mädchen und jungen Frauen Einblick vor allem in naturwissenschaftlich-technisch-mathematisch orientierte Berufe geben, immer noch eine hohe Resonanz. Damit soll das Berufswahlspektrum von Mädchen und jungen Frauen erweitert und das Interesse an einer solchen beruflichen Perspektive geweckt werden.
In den Schulen ist der Girls’ Day mittlerweile etabliert. Es wird gut über den Girls’ Day informiert, und es gibt auch umfangreiches Material, sowohl zur Vorbereitung des Girls’ Days als auch zur Nachbereitung. Gerade vor dem Hintergrund der stärkeren Berufswahl- und Studienorientierung an der integrierten Sekundarschule haben wir sowohl die Notwendigkeit als auch die Möglichkeit, das, was am Girls’ Day angestoßen wird, nämlich die Ausweitung der Berufswahlperspektiven, dann entsprechend im Unterricht, mit der Öffnung der integrierten Sekundarschule gegenüber Unternehmen weiterzuverfolgen, sodass das Interesse an naturwissenschaftlich-technischen Berufen, das möglicherweise geweckt worden ist, im Rahmen der dualen Bildung an der integrierten Sekundarschule weitergeführt werden kann.
Zu Ihrer zweiten Frage nach den Berufsorientierungsangeboten außerhalb des Girls’ Days zu naturwissenschaftlich-technischen Berufen neben den frauentypischen Berufen will ich erwähnen, dass es an den Universitäten in Berlin diverse Initiativen zur Gewinnung von Mädchen in den mathematisch-ingenieurwissenschaftlich-naturwissenschaftlich-technischen Berufen gibt. Da gibt es einmal den Techno-Club der Technischen Universität, die „Try it!“-Technik-Workshops für Schülerinnen der 11. bis 13. Klassenstufen, die im Frühjahr und Herbst 2011 stattfinden werden, und die „Sommeruni“ an der Freien Universität Berlin für Schülerinnen der 10. bis 13. Klassen.
Im Bereich der Schulen ist das Roberta-Projekt an der 6. Integrierten Sekundarschule in Spandau hervorzuheben. Hier werden Mädchen auf eine sehr anschauliche und praxisorientierte Weise gezielt an Technik und Informatik herangeführt, um ihnen den Weg in MINTAusbildungen zu ebnen. Außerdem ist der Bildungsträger LIFE e. V. mit unterschiedlichen Angeboten zur Berufsorientierung, wie zum Beispiel Assessment-Trainings für Mädchen in Handwerk und Technik und für MINTStudiengänge, zu nennen sowie die „Job Werkstatt Mädchen“.
Wir haben also auch außerhalb des Girls’ Days eine Vielzahl von Angeboten. Ich glaube, dass das auch deshalb wichtig ist – ich habe es am Beispiel der Schulen schon angesprochen –, um über den Girls’ Day, der einen ersten Eindruck vermitteln soll, hinaus Interesse für ein Berufsfeld zu wecken, das die Mädchen und jungen Frauen vorher möglicherweise überhaupt nicht im Blick gehabt haben. Das Thema kann dann auch über den Girls’ Day hinaus verfolgt werden.
Das war wie immer gut besucht bei der BVG. Es waren, wenn ich es richtig im Kopf habe, 130 Plätze, die von der BVG zur Verfügung gestellt wurden, insofern auch ein vielfältiges Angebot. Die BVG bildet insgesamt in elf Berufen aus. Dieses Spektrum ist dargestellt worden. Mein Eindruck war, dass großes Interesse bei den Mädchen existiert hat, aber auch große Begeisterung bei den bei der BVG schon vorhandenen Auszubildenden, den Schülerinnen das zu zeigen, was sie in ihrer Ausbildung lernen und wie diese Ausbildungsgänge sind. Die BVG, so wurde ich informiert, hat bereits jetzt im naturwissenschaftlich-technischen Bereich eine gute Ausbildungsquote von Mädchen und jungen Frauen und hat vor, dieses zu steigern. Ich glaube, das wird auch möglich sein.
Frau Senftleben! Es freut mich, dass Politik doch manchmal sehr kalkulierbar ist, so auch Ihre alljährliche Nachfrage zum Boys’ Day.
Deshalb zur Information: Es gibt ja eine Reihe von Angeboten im Umfeld des Girls’ Days, die sich mit der Berufsorientierung von Jungen beschäftigt, wo es darum geht, Rollenklischees aufzubrechen und Jungen Berufsbilder zu zeigen, die eher als frauentypisch gelten z. B. Gesundheitsberufe, pflegende Berufe, Sozialberufe.
In Berlin sind gegenwärtig in diesem Bereich etwas über 1 300 – ich habe die exakte Zahl jetzt nicht im Kopf – Angebote registriert. Es wird auch weiter diskutiert, wie diese Angebote weiter ausgestaltet werden können, u. a. über die Frage, ob sie auf einen Tag konzentriert werden sollen oder ob es flankierende Angebote über einen längeren Zeitraum sind. Ich halte das für sinnvoll,
Jungen mit ihrer Rolle und den Rollenklischees zu konfrontieren und hier Sensibilität zu schaffen. Ich sage an dieser Stelle aber auch: Es wird sehr schwer sein, junge Männer davon zu überzeugen, z. B. den Beruf des Erziehers in einer Kindertagesstätte zu ergreifen, solange dieser Beruf nicht aufgewertet und besser bezahlt wird, sodass er für Männer und Frauen gleichermaßen attraktiv ist.
Frau Kofbinger! Ich habe eine Idee, wie es dazu kommen konnte. Der Irrtum liegt nicht auf meiner Seite, sondern auf Ihrer Seite.
Was wir zitiert haben, diese 16 Prozent, sind der bereinigte Wert, bezogen auf den Bruttostundenverdienst. Die 8 Prozent, die Sie für den Bundesdurchschnitt zitieren, da wird nicht auf den einfachen Bruttostundenverdienst über alle Branchen abgestellt, sondern da wird auf gleiche Berufe, gleiche Qualifikation abgestellt und dann auf den Unterschied in der Bezahlung zwischen Männern und Frauen. Das ist ein Wert, der natürlich deutlich niedriger ist. Aber das ist nicht der Wert, den wir mit 16 Prozent angegeben haben. Den haben wir auch nicht errechnet, weil ich den nicht für sinnvoll halte, dieser bereinigte Gender-Gap, so wie er auf der Bundesebene mit 8 Prozent angegeben wird, Diskriminierungen, die sich daraus ergeben, dass Frauen gar nicht in bestimmte Positionen kommen, herausgerechnet werden. Deshalb stellt das kein
wirkliches Bild des Gender-Pay-Gap dar. Deshalb ist es richtig: Wir haben die 16 Prozent Bruttostundenverdienst mit den 23 Prozent auf der Bundesebene verglichen. Damit haben wir Äpfel mit Äpfeln verglichen, während Sie, wenn Sie die 16 Prozent brutto Stundenverdienst mit den 8 Prozent auf der Bundesebene vergleichen, Äpfel mit Birnen vergleichen. Daraus erklärt sich die Diskrepanz.
Frau Kofbinger! Sie wissen, dass wir aktiv sind, um die weitere Ausweitung des Niedriglohnbereichs einzudämmen, u. a. mit Mindeststandards bei der Wirtschaftsförderung und zum anderen über das Vergabegesetz, in dem wir auch eine Mindestlohnregelung haben. Sie wissen, dass im Niedriglohnsektor insbesondere Frauen betroffen sind. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass wir das Thema Frauenförderpläne im öffentlichen Bereich verpflichtend vorgeschrieben haben über das Landesgleichstellungsgesetz.
Der dritte Punkt ist, dass wir versuchen, mit der Privatwirtschaft im Rahmen der Initiative für Chancengleichheit in Beruf und Arbeit auch hier Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings ist das auf der Landesebene alles auf der Ebene der Freiwilligkeit. Insofern sind wir hier durchaus aktiv.
Was ich gegenwärtig versuche, ist, mit einem öffentlichen Unternehmen – nicht mit einer Fischfabrik, sondern mit einem öffentlichen Unternehmen, das in Landesbesitz ist – darüber Gespräche zu führen, dass hier eines dieser Equal-Paycheck-Instrumente eingesetzt und dann auch exemplarisch in einem solchen öffentlichen Unternehmen überprüft wird, ob hier auch wirklich gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ziller! Die von Ihnen angesprochene Konzeptstudie hatte zum Inhalt, die technischen und rechtlichen Bedingungen für eine Verknüpfung von vorhandenen privaten und eventuell öffentlichen WLAN-Systemen zu einem offenen, sicheren und rechtskonformen Gesamtangebot bzw. Gesamtsystem zu analysieren.
Durch die Konzeptstudie ist es erstmals gelungen, wichtige Partner aus der Internetwirtschaft und aus der Freifunkszene zusammenzubringen und eine konzeptionelle Diskussionsgrundlage für ein Wireless Open Public Access Netzwerk Berlin zu schaffen. Eine erste Gesprächsrunde Anfang März aller Partner der Konzeptstudie hat ergeben, dass ein wichtiger und unerlässlicher Baustein für ein solches Gesamtsystem ein Teilnehmer-Authentifizierungssystem ist.
Zur Frage der Realisierungschancen für ein Pilotvorhaben: Hier muss man abwarten; das hängt auch von den weiteren Fortschritten und Ergebnissen ab, die die Partner aus der Internetwirtschaft und der Freifunkszene erzielen. Da nicht ein WLAN in öffentlicher Trägerschaft geplant ist, hängt die Realisierung nicht vom Senat ab, sondern davon, ob es gelingt, die Partner zusammenzubringen, ob sich diese auf eine gemeinsame Konzeption verständigen und auch die entsprechenden technischen Lösungen ent
wickeln werden. Wir sind gern bereit, bei diesem Prozess begleitend und unterstützend aktiv zu werden, aber das muss ein Projekt der Freifunkszene und der Internetwirtschaft sein.
Wenn ein konkreter Antrag auf Förderung vorliegt, zum Beispiel im Rahmen der Innovationsförderung, werden wir das selbstverständlich nach den Förderkriterien prüfen. Wir haben ein Interesse daran, dass ein solches Projekt erfolgreich ist. Ich kann aber an dieser Stelle keine Zusage geben, solange kein konkreter Förderprojektantrag vorliegt, zum Beispiel für die Entwicklung eines Authentifizierungssystems. Da bestehen grundsätzliche Möglichkeiten. Aber ich gebe ich hier in der Fragestunde keine Förderzusagen, sondern nur Bemühungszusagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Baba! Berlin unterstützt die Bremer Bundesratsinitiative uneingeschränkt. Diese Bundesratsinitiative beinhaltet eine Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird, bestehende Diskriminierungen wegen des Geschlechts beseitigt und künftige verhindert werden.
Die Eckpunkte des Antrags sind die Verpflichtung der Betriebe zu Maßnahmen der Gewährleistung von Chancengleichheit – hier insbesondere das Thema der Entgeltgleichheit; wir haben ja immer noch die Situation, dass Frauen 23 Prozent weniger als Männer in vergleichbaren Tätigkeiten verdienen –, eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, die Einführung einer Vierzigprozentquote für Aufsichtsräte und eine Verpflichtung zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Schaffung von familiengerechten Arbeitsbedingungen.
All diese Anliegen werden selbstverständlich von Berlin unterstützt, und ich teile insbesondere die Auffassung, dass wir hier endlich klare, gesetzliche Regelungen brauchen, weil die von der rot-grünen Bundesregierung vor über zehn Jahren abgeschlossene freiwillige Vereinbarung mit der Privatwirtschaft nicht gegriffen hat. Das Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert in diesem Bereich nicht, und deshalb brauchen wir gesetzliche Regelungen, wie sie im Bremer Antrag gefordert werden.
Das ist nicht nur aus gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten geboten, sondern auch wirtschaftspolitisch. Die Erfahrung zeigt, dass gemischte Teams wesentlich erfolgreicher sind. Auch die Berliner Erfahrung zeigt: Es gibt genug qualifizierte Frauen, die die Tätigkeit in Aufsichtsräten und in Führungspositionen ausüben können. Ich kann an dieser Stelle nur den Vorstandsvorsitzenden von Siemens, Herrn Löscher, zitieren, der gesagt hat, dass die Führungsetagen deutscher Unternehmen zu homogen, zu männlich, zu weiß und zu deutsch seien. Das kann ich nur unterstützen, und deshalb unterstützen wir auch diese Bremer Bundesratsinitiative.
Was den Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen angeht, da geht es um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen.
Dieses Anliegen wird von uns selbstverständlich vom Grundsatz her geteilt. Ich selbst habe sowohl in der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister als auch in der Wirtschaftsministerkonferenz entsprechende Anträge eingebracht. Wir werden im Rahmen der Ausschussberatung des Bundesrats noch einzelne Aspekte dieses Antrags aus Nordrhein-Westfalen diskutieren. So schlägt Nordrhein-Westfalen zum Beispiel eine relativ niedrige Einstiegsquote von 30 Prozent vor. Man kann da diskutieren, ob man damit versucht, ein gewissermaßen niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Ich bin allerdings der Auffassung: Wenn man schon mit einer so niedrigen Quote von 30 Prozent einsteigt – zur Erinnerung: Norwegen hat innerhalb kürzester Zeit 40 Prozent geschafft –, muss man aber auch verpflichtend regeln, dass diese Dreißigprozentquote am Ende der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats erfüllt sein muss, spätestens nach fünf Jahren. Das ist das eine Beispiel.
Ein zweiter Punkt: Es geht ja nicht nur um Aufsichtsräte, sondern auch um Vorstandspositionen. Wir haben gegenwärtig bei den 100 umsatzstärksten Unternehmen in der Bundesrepublik 437 Männer und 4 Frauen in den Vorständen. Dieses Missverhältnis ist eklatant, und auch das müsste in einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Vertretung von Frauen in Führungspositionen angegangen werden. Es geht also nicht nur um Aufsichtsräte, sondern auch um Führungspositionen.
Sie wissen, wie die Mehrheiten gegenwärtig noch im Bundesrat sind. Insofern ist mein Optimismus, dass es eine Mehrheit im Bundesrat für einen derartigen Vorstoß gibt, relativ gering. Gleichwohl: Wenn man sich die intensiven Diskussionen dieses Themas etwa in der Frauenunion ansieht und der öffentliche Druck entsprechend groß wird, ist es, glaube ich, eine Frage der Zeit, bis wir hier zu gesetzlichen Regelungen kommen.
Ich glaube auch, dass die Landtagswahlen in diesem Jahr – das sind ja eine ganze Menge – an der einen oder anderen Stelle die Chance bieten werden, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu ändern, was ein Anlass sein könnte, einen weiteren Vorstoß zu unternehmen.
Sehr geehrte Frau Kofbinger! Sie wissen, dass Sie hier schlichtweg die Unwahrheit sagen, was mein Sträuben mit Händen und Füßen angeht.
Zweitens habe ich erwähnt, dass ich sowohl in der GFMK als auch in der Wirtschaftsministerkonferenz entsprechende Anträge eingebracht habe. Dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Bundesratsinitiative eingebracht haben, liegt an dem Grund, den ich gerade mit Frau Baba diskutiert habe, nämlich der Tatsache, dass ich gegenwärtig einer solchen Bundesratsinitiative eine minimale Erfolgsaussicht – um nicht zu sagen: gar keine – zumesse, sondern dass es darum geht, wenn man bei diesem Thema weiter vorankommen will, den Druck weiter anwachsen zu lassen, nämlich über das, was gegenwärtig in den Ministerkonferenzen diskutiert wird, und auch zu sehen, dass man möglicherweise Änderungen bei den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat erreicht. Wir unterstützen diese Bundesratsinitiative von NordrheinWestfalen, werden dazu auch noch Änderungsvorschläge machen, die den Gesetzesvorschlag verbessern, und wir behalten uns vor, selbst zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Initiative einzubringen, wenn sie möglicherweise bessere Erfolgsaussichten hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thiel! Der Tourismus ist ein wichtiger, ein zentraler Wirtschaftsfaktor für Berlin. Er bringt uns Milliarden von Steuereinnahmen. Er sorgt dafür, dass ca. 230 000 Menschen in unserer Stadt in Arbeit sind und damit Einkommen haben. Und er führt zu einem erheblichen Kaufkraftzufluss in die Stadt. Insofern ist der Tourismus für uns unverzichtbar und auch die Weiterentwicklung des Tourismus. Es ist eine ausgesprochen positive Entwicklung, die wir in den letzten Jahren gehabt haben, und eine Entwicklung, an der alle Parteien und Fraktionen in diesem Haus mitarbeiten sollten. Deshalb halte ich es auch für richtig, dass wir in Berlin auch weiterhin eine Willkommenskultur gegenüber Touristen dokumentieren. Es ist natürlich auch unbestreitbar, dass mit dem Tourismus auch Begleiterscheinungen verbunden sind, die nicht an allen Stellen auf Begeisterung stoßen. Ich nenne z. B. – das war, glaube ich, auch einer der Punkte, weshalb die Kreuzberger Grünen diese Veranstaltung gemacht haben – die regelmäßig stattfindende Party an der Admiralbrücke zu nächtlicher Zeit. Dass das Anwohner stört und dass das eine Belästigung ist, ist, glaube ich, unbestritten. Das darf nur nicht in einen tourismusfeindlichen Tonfall umkippen.
Mir liegen auch keine Angaben vor, wie viele Berlinerinnen und Berliner bei dieser Party regelmäßig mitfeiern, das heißt, wie viel hausgemachter Lärm dabei ist. – Herr
Zackenfels deutet gerade auf sich. Ich weiß nicht, wie häufig Sie dabei sind, aber es ist nicht auszuschließen.
Das Problem ist natürlich ernst zu nehmen, aber wir haben das doch schon an vielen verschiedenen Orten und Stellen innerhalb der Stadt gehabt, vor Jahren – ich erinnere an die Diskussion – auch im Bezirk FriedrichshainKreuzberg, in der Kneipenmeile in Friedrichshain, SimonDach-Straße und Umgebung. Da gab es auch lange Zeit eine heftige Diskussion, Anwohnerproteste, die Bedürfnisse der Gastronomen, rund um die Uhr, auch auf der Straße, bewirten zu können. Das Thema ist geregelt worden über einen längeren Prozess der Moderation, der Diskussion zwischen Anwohnern, den Betreibern der Lokale, der Gaststätten, und auch der Bezirk hat sich aktiv engagiert. Das, glaube ich, ist der Weg. Man muss an dieser Stelle moderieren, und man muss sich davor hüten, gerade bei einer Partei, die ja immer die Toleranz und die Weltoffenheit vor sich herträgt, den Eindruck zu erwecken, dass jetzt bestimmte Besucher in dieser Stadt nicht mehr gewollt seien.
Konflikte gibt es. Diese Konflikte müssen vor Ort gelöst werden. Das ist nicht immer einfach. Da gibt es keine einfachen Lösungen. Aber der Grundsatz ist das Gespräch und die Moderation.
Herr Schäfer! Ich wusste gar nicht, dass Sie seit Neuestem auch für Lärmemissionen zuständig sind.
Es gibt auch weitere Belästigungen oder ungelöste Probleme mit dem Tourismus, wenn ich z. B. das Thema Busparkplätze nenne. Es gibt durchaus immer wieder Plätze und Orte, wo wir nicht ausreichend Busparkplätze haben, wo Touristenbusse dann in Häufung vorfahren und das eine eigentlich nicht akzeptable Belastung ist. Das kann man nicht von heute auf morgen lösen, aber das ist ein Thema, an dem wir arbeiten müssen. Das ist auch im Tourismuskonzept, das der Senat neulich verabschiedet hat, als Problem so benannt worden.
Die Frage nach der City-Tax: City-Tax ist kein Instrument, das prohibitiv sein soll. Es ist kein Instrument, das den Tourismus zurückdrängen soll, sondern es kann ein mögliches Instrument sein, wenn es gelingt, das rechtssicher zu machen. Es ist nicht einfach, wie alle wissen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben. Und es muss unbürokratisch sein. Kann eine solche zusätzliche Einnahme durchaus auch ein Beitrag sein, um für die von mir angesprochenen Probleme, z. B. Stichwort Busparkplätze, touristische Infrastruktur, zusätzliche Mittel zu generieren, die den Tourismus befördern können und die Stadtverträglichkeit von Tourismus erhöhen können? Über
solche Themen müssen wir nachdenken. Da bin ich offen, darüber nachzudenken.
Dritter Problempunkt: Auch das ist schon in der Vergangenheit diskutiert worden. Ich finde das auch eine Fehlentwicklung, dass über sogenannte Ferienwohnungen ganze Areale von eigentlich Wohnungen verdrängt werden.
Das ist eine Verdrängung von Wohnraum, den wir dringend brauchen, der auch teilweise von den Hoteliers als unfaire Konkurrenz empfunden wird, auch unter dem Aspekt. Da hat der Senat bereits Maßnahmen ergriffen, dass, wenn die Zahl der Zimmer über die auch für Hotels vorgeschriebene Mindestgröße hinausgeht, dann auch die gleichen Vorschriften gelten, die für Hotels gelten, die in der Baunutzungsverordnung festgelegt sind,
also was die Frage Fluchtwege angeht, Feuerschutz, Brandschutz etc. All diese Auflagen gelten auch, und ich gehe davon aus, dass davon auch eine restriktive Wirkung ausgeht und eine Eindämmung dieser Fehlentwicklung möglich ist. Das sind eine paar Beispiele, wo wir versuchen müssen, die Folgeerscheinungen, die mit Tourismus verbunden sind und die nicht nur positiv sind, einzudämmen.
Aber ich sage ganz klar: Die positiven Folgewirkungen des Tourismus für die Stadt überwiegen eindeutig, und wir müssen an den paar Problemen – es sind nicht massenhaft und sie sind auch nicht dominierend – gemeinsam arbeiten, aber mit Augenmaß und mit einer entsprechenden Moderation. Und wir müssen klarmachen, dass diese Stadt Gäste will, woher auch immer sie kommen, und Gäste hier immer willkommen sind.
Ich weiß nicht, worin diese zusätzliche gesetzliche Regelung bestehen soll. Wenn es darum geht, dass wir den Bau von Hotels nicht mehr genehmigen – das kann es nicht sein. Wir haben die normale Bauplanung. In diesem Rahmen wird geklärt, welche Flächen für welche Nutzung zur Verfügung stehen. Das ist im Wesentlichen eine bezirkliche Angelegenheit. Aber eine Kontingentierung – wenn das damit gemeint sein sollte – von Hotels mit einer Höchstgrenze und gegebenenfalls einem Baustopp: Dies kann es nicht sein, sondern da gibt es das normale Instrument der Bauplanung. Damit sollte der Sache auch Genüge getan sein.
Ich habe gesagt, ich kann mir am Beispiel City Tax vorstellen, dass man zusätzliche Einnahmen verwendet, um infrastrukturelle Probleme lösen zu können. Ich sehe mir gern auch diesen Vorschlag an. Ich glaube aber, dass die Lösung des Problems Admiralbrücke nicht darin bestehen wird, den Anwohnern Schallschutzfenster zu versprechen und darin zu investieren. Das wird sicher nicht das Thema sein können. Aber wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, um in allen Stadtteilen und allen Bevölkerungsteilen eine Akzeptanz für den Tourismus herzustellen, weil der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und damit ein wichtiger Faktor für Beschäftigung in dieser Stadt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer! Bevor ich mit meinem eigentlichen Redebeitrag beginne: Sie sollten sich, bevor Sie darüber reden, einmal über die Zuständigkeiten informieren. Die Genehmigungsbehörde ist nicht in meinem Haus, sondern – eben um Interessenkollisionen zu vermeiden – bei der Senatsverwaltung für Umweltschutz. Auch ermittelt die Landeskartellbehörde nicht, sondern ich habe zur Vermeidung von Interessenkollisionen das Ermittlungsverfahren an die Bundeskartellbehörde abgegeben. Ich verweise auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf über den Fall Wetzlar, mit dem rechtsverbindlich endlich geklärt wurde, dass die Kartellaufsicht auch für die Wasserversorgung zuständig ist. – Es schadet auch der FDP nicht, sich über komplizierte Sachverhalte sachkundig zu machen. Das erhöht die Kompetenz von Redebeiträgen.
Ich könnte diesbezüglich auch einiges zu Herrn Henkel sagen, etwa, dass es nicht der Aufsichtsratsvorsitzende ist, der eine Tarifkalkulation vorschlägt, sondern der Vorstand. Und da wir gerade in einer Transparenzoffensive sind, hier noch die Anmerkung, dass ich es 2009 im Aufsichtsrat verhindert habe, dass eine Tarifkalkulation des Vorstands beschlossen wurde, die eine noch größere Erhöhung vorgesehen hatte. Wir haben also für die Jahre 2010 und 2011 insgesamt ein Prozent Erhöhung, was deutlich unterhalb der Inflationsrate liegt.
Das ist noch nicht genug. Das ist keine Senkung. Aber um einmal deutlich zu machen, worüber wir hier reden: Wir reden über einen Vertrag, mit dem Sie von der CDU – Ihre Unterschrift trägt dieser Vertrag – die unternehmerische Führung an die Privaten abgegeben haben. Das ist es, was die Handlungsmöglichkeiten der staatlichen Seite, auch eines Aufsichtsratsvorsitzenden, gravierend einschränkt.
Aber jetzt zum eigentlichen Thema! Die über 650 000 Menschen, die dem Volksentscheid zugestimmt haben, sind nicht der Empfehlung des Senats gefolgt. Sie sind auch nicht der Empfehlung des Abgeordnetenhauses gefolgt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Es gab auch, nach meiner Erinnerung, keine einzige Fraktion, die damals in diesem Abgeordnetenhaus beantragt hätte, den Gesetzentwurf des Wassertisches, der zum Volksentscheid vorlag, zu übernehmen.
Insofern kann keine Fraktion in diesem Haus beanspruchen, dass der Erfolg der über 650 000 bei diesem Volksentscheid ihr Erfolg gewesen sei. Es ist vielmehr ein Erfolg derjenigen, die die Initiative im Widerspruch zu dem, was dieses Haus und dieser Senat beschlossen haben, vorangetrieben haben. Das muss man erst einmal feststellen, das ist die Grundlage der Diskussion. Wir sollten uns davor hüten – und ich sage das an dieser Stelle ausdrücklich –, dieses Ergebnis umzudeuten. Keine Fraktion in diesem Haus kann dies beanspruchen. Keine Fraktion in diesem Haus hat aktiv diesen Volksentscheid unterstützt.
Es ist niemandes Erfolg. Es ist auch nicht der Erfolg der Grünen, um es einmal klipp und klar zu sagen. Der von Frau Kosche – ja. Aber nicht der Erfolg der Grünen, die wochenlang zu dem Thema geschwiegen haben. Aber kurz vor Toresschluss kommt am Samstag Frau Künast mit unwahren Behauptungen aus der Deckung und sagt: „Stimmt mit Ja!“ Auf den letzten Drücker – das geht nicht. Ich finde, wir müssen uns ernsthaft überlegen, was diese Entscheidung bedeutet.
Diese Entscheidung ist getroffen worden, obwohl dieses Abgeordnetenhaus das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen hat, das – Klaus Lederer hat es schon gesagt – in einzelnen Punkten über den Gesetzentwurf des Wassertischs hinausgeht, weil es nicht nur ein singuläres Gesetz für den Bereich der Wasserversorgung ist, sondern sich auf alle Bereiche der Daseinsvorsorge bezieht, und obwohl die Verträge offengelegt worden sind. Deshalb ist für mich die Schlussfolgerung: Hinter diesem Votum steht mehr als nur die Forderung, die Verträge sehen zu wollen. Dahinter steht vielmehr selbstverständlich das Bestreben: Wir wollen niedrigere, andere Wasserpreise. Wir wollen – so ist es auch plakatiert worden – unser Wasser zurück. Das heißt: Rekommunalisierung.
Und wenn Sie, Herr Meyer, sagen, der Volksentscheid sei keine Unterstützung für den Senat gewesen: Dazu habe ich schon etwas gesagt. Der Senat hat ja eine andere Empfehlung abgegeben. Aber dieser Volksentscheid war ganz bestimmt keine Unterstützung für die Position der FDP. Da wollen wir uns einmal nichts vormachen.
Es geht also um die Frage der öffentlichen Kontrolle. Aber wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass sich in diesem Votum auch ein Misstrauen gegenüber Politik und – allgemein gesprochen – „die da oben“ ausdrückt.
Herr Schäfer! Ich weiß, dass die Hauptcharaktereigenschaft der Grünen Selbstüberschätzung und Hybris ist. Das ist ja bekannt.
Ich weiß auch, dass die Grünen sich gern als „Teflonpartei“ gerieren. Ich kann mich erinnern, dass letzten Freitag im Bundesrat Ihre Bremer Finanzministerin mit trauriger Stimme erklärte: „Man muss sich schämen für den HartzIV-Regelsatz.“ – Ja, da hatte sie recht. Aber wer hat ihn beschlossen? – Grüne! Grüne in der deutschen Bundesregierung!
Neben der Hybris ist Ihre zweite große Eigenschaft die politische Amnesie.
Herr Ratzmann hat immer gern die Formulierung: „Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.“ Ich sage: Wir erinnern Sie! – Das ist viel schlimmer.
Deshalb nutzt es auch nichts, wenn Sie heute einen Antrag stellen, in dem Sie sagen: Jetzt legt mal das Angebot von RWE offen, und macht die Verhandlungen mit RWE öffentlich! – Das machen wir gern von dem Moment an, wo Sie jede Koalitionsverhandlung, die Sie vielleicht irgendwann mal in irgendeinem Bundesland oder in der Bundesregierung führen, öffentlich und im Livestream im Internet übertragen.
Dann möchte ich auch gern mal wissen, was Joschka Fischer alles in dem Ausschuss beredet hat, in dem den Waffenlieferungen zugestimmt wurde, und dann möchte ich wissen, was er mit Madeleine Albright alles beredet hat. Wenn wir schon bei einer solchen Transparenzoffensive sind, meine Damen und Herren!
Ich sage an dieser Stelle: Ihr könnt diese Art von Politik gern betreiben, wenn ihr eine Rekommunalisierung verhindern wollt. – Es gibt immer noch eine gewählte Lan
desregierung, und es wird auch nach dem 18. September eine gewählte Regierung geben, egal wie sie aussieht. Die ist dafür gewählt, derartige Verhandlungen zu führen. Ihre Aufgabe ist dann, ein solches Verhandlungsergebnis dem Parlament und – nach dem, was wir jetzt im IFG beschlossen haben – auch der Öffentlichkeit vorzulegen – vor dem Abschluss derartiger Verträge. Darüber muss die Transparenz hergestellt werden. Aber wenn man ernsthaft mit einem international agierenden multinationalen Konzern verhandeln will, braucht eine solche Verhandlung auch die Möglichkeit, dass man Verhandlungspositionen untereinander austauscht. Die Ergebnisse müssen transparent sein, bevor sie beschlossen sind. Darum geht es. Wir können hier nicht einseitig Verhandlungsangebote von RWE oder anderen offenlegen in einer Situation, wo man intern diskutiert. Ein solcher Vorschlag ist dermaßen sträflich! Wie eine Partei, die vorhat, in die Regierungsverantwortung zu gehen, einen solchen Schwachsinn vorschlagen kann! Da sage ich nur: Bloß nicht!
Das wird alles ganz schrecklich werden. – So viel zu dem.
Der Senat hatte geäußert, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz gibt. Wie ich aus Gesprächen weiß, gibt es diese Bedenken durchaus auch bei den Grünen. Man sieht es im Übrigen auch an dem Änderungsantrag, den Sie damals zum IFG gestellt haben, in dem Sie bestimmte Verfahren vorgeschlagen haben, die dann auch die Verfassungsmäßigkeit garantieren, nämlich den Abwägungsprozess zwischen öffentlichen und schutzwürdigen Interessen mit der Höherbewertung der öffentlichen Interessen, die wir auch alle im Gesetz haben. Deshalb hat der Senat gesagt: Dem können wir in dieser Form nicht zustimmen. – Das Parlament hat auch gesagt: Wir übernehmen dieses Gesetz in dieser Form nicht.
Der Senat hat sich am Dienstag noch mal intensiv mit der Frage beschäftigt, ob er hier Verfassungsnormenkontrollklage einreichen soll. Wir haben uns in Abwägung aller Umstände dafür entschieden, das nicht zu tun.
Wenn die Grünen eine Verfassungsklage einreichen möchten, haben sie durchaus die Möglichkeit zu versuchen, hier im Abgeordnetenhaus 25 Prozent dafür bekommen. Wenn ich diesen Zwischenruf ernst nehme, dann reden Sie mit den anderen Fraktionen und gucken, ob Sie 25 Prozent dafür bekommen! Dann können Sie eine Normenkontrollklage einreichen und die Verfassungsmäßigkeit überprüfen.
Ich rede hier für den Senat und versuche, die Position des Senats darzulegen. Der Senat hat gesagt, er hat nach wie vor diese Position. Er hat gleichzeitig die Sorge, dass, wenn man eine solche Verfassungs- und eine Normenkontrollklage anstrengen würde, das von vielen Menschen, die abgestimmt haben, als der Versuch interpretiert
und aufgenommen wird, auf rechtlichem Weg das Ergebnis des Volksentscheids auszuhebeln. Vor dem Hintergrund dessen, dass es sich um ein Gesetz für einen klar abgrenzbaren Einzelfall handelt und der Senat die Verträge offengelegt
und jetzt auch den Vorschlag gemacht hat, über unabhängige Sachverständige noch mal zu überprüfen, ob dem auch so ist oder ob ggf. noch irgendwas anderes offengelegt oder ergänzend offengelegt werden muss, sorgt der Senat dafür, dass diese rechtlich bedenkliche Klausel nicht zur Anwendung kommen muss, weil offengelegt wird. Insofern ist es, glaube ich, nicht notwendig, hier den Weg der Klage zu gehen, und es ist eine vernünftige Abwägungsentscheidung, die der Senat getroffen hat.
Um es noch mal klar zu sagen, Herr Ratzmann, zu dem, was Sie vorhin gesagt und wo Sie den Vorwurf von Frau Künast wiederholt haben, dass hier nicht alles offengelegt worden sei: Die Teilprivatisierungsverträge sind einschließlich aller Anlagen plus der Änderungsvereinbarung offengelegt. Die Verträge, die am Freitag durch die Medien gegeistert sind – ich habe es neulich schon im Ausschuss gesagt –, wurden nicht mit den Privaten geschlossen. Das ist u. a. ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Berlinwasser Holding und den Berliner Wasserbetrieben.
Das IFG sieht keine Offenlegungspflicht vor, Herr Ratzmann! Ich will jetzt keinen rechtlichen Disput anfangen, das können wir an anderer Stelle tun. – Ich sage nur an dieser Stelle ganz deutlich: Das sind alles Verträge, die entweder innerhalb der Unternehmen geschlossen worden sind, reine Dienstleistungsverträge, oder wo Beteiligungen umgehängt wurden, wo kein Privater dran beteiligt war – was man auch unabhängig von der Teilprivatisierung getan hätte. Insofern ist der Offenlegungspflicht Genüge getan. Wir haben gesagt: Wir veröffentlichen diese Verträge auf freiwilliger Basis, weil es deutlich macht, dass wir erstens kein Problem damit haben, diese Verträge zu veröffentlichen, und zum Zweiten, dass diese Verträge aber auch keine sind, die mit den Privaten geschlossen worden sind und damit das Land Berlin diesen gegenüber rechtlich binden. Sie werden auch nicht verlangen, dass die Berliner Wasserbetriebe irgendwelche Dienstleistungsverträge mit ihrer Ausbildungstochter Perdi.net offenlegen. Kann man auch machen, ist alles kein Problem, hat aber alles nichts mit der Teilprivatisierung zu tun!
Jetzt zum Thema: Wie geht es weiter? – Ich habe es schon angesprochen: Wir sind in Verhandlungen mit RWE über einen Rückkauf der Anteile. Der Senat will diesen Rückkauf der Anteile. Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung, Herr Ratzmann, habe ich mehrfach erklärt – öffentlich, auf Pressekonferenzen und in Interviews –, dass sich dieser Senat in diesen Verhandlungen nicht unter Druck setzen lässt und keinen politischen Preis zahlen wird. Es wird
keinen Aufschlag von 10 Prozent oder was weiß ich geben, nur damit wir vor den Wahlen das Ding über die Bühne kriegen oder sonst was. Nein! Wir wollen die Rekommunalisierung mit der Zielsetzung der Senkung der Wasserpreise. Das setzt auch voraus, dass es einen Kaufpreis gibt, der es ermöglicht, diese Zielsetzung umzusetzen. Natürlich wissen wir auch, dass es ein Kartellverfahren gibt. Das werden wir in diesen Verhandlungen auch reflektieren. Das ist selbstverständlich. Ich werde nicht alle Punkte der Verhandlungsstrategie offenlegen, das ist nicht sinnvoll.
Wir werden, wenn es zu Verhandlungsergebnissen kommt – wir werden uns weder unter Zeitdruck noch unter irgendeinen anderen Druck setzen lassen –, diese dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegen. Dann können sie diskutiert und bewertet werden. Aber wir wollen zu einem Ergebnis kommen.
Es ist der Wille dieser Koalition und dieses Senats wieder den öffentlichen Einfluss über die Berliner Wasserbetriebe zu stärken, Anteile zurückzubekommen, die unternehmerische Führung wieder anders zu organisieren, Einfluss darauf zu bekommen und Garantieklauseln aus den Verträgen weg zu bekommen. Deshalb finden parallel dazu Verhandlungen mit Veolia statt, solange die nicht verkaufen wollen. Diesen Weg werden wir gehen. Es ist nicht hilfreich, wenn wir jetzt Aufforderungen bekommen, diesen Prozess zu stoppen, verbunden mit irgendwelchen imaginären Hoffnungen, dass man irgendetwas für unwirksam erklären könnte. Wenn jemand der Auffassung ist, die Verträge, die offen sind, könnten für unwirksam erklärt werden, dann soll er diesen Vorschlag machen. Ich kann es bisher noch nicht erkennen. Wir wollen dieses Zeitfenster nutzen, das wir gegenwärtig haben. Wir wollen ernsthaft verhandeln. Verhandeln heißt nicht, dass es zwangsläufig zu einem Ergebnis kommt. Wir werden nicht jedes Ergebnis akzeptieren. Das ist völlig klar. Es wird auch eine harte Diskussion und Auseinandersetzung werden. Das, was hier vorgeschlagen wird, die Verhandlungen quasi öffentlich im Olympia-Station zu führen, ist nicht sinnvoll. Ergebnisse werden öffentlich gemacht werden vor der Entscheidung über diese Ergebnisse. Verhandlungen aber müssen so geführt werden, dass wir eine möglichst starke Position darin haben. Das bedeutet, dass sie erst einmal unter vier oder unter sechs Augen stattfinden.
Wir jedenfalls wollen die Rekommunalisierung, wir wollen eine Änderung der Verträge und wir wollen eine Änderung der Wasserpreise. Das ist ein schwieriger Weg. Es wäre hilfreich, wenn es dafür Unterstützung aus diesem Haus gäbe, so wie es in der Vergangenheit von der einen oder anderen Fraktion die Zustimmung zu diesen Verträgen gegeben hat. Alle haben jetzt die Möglichkeit, hier Wiedergutmachung zu leisten. Herr Henkel! Das Problem der Berliner Wasserpreise – das geht auch in Richtung
FDP – besteht im Vergleich mit anderen Wasserversorgern darin – gucken Sie sich einmal die Hamburger Wasserbetriebe an –, dass der Anteil der Kommunalabgaben am Wasserpreis – Grundwasserentnahmeentgelt plus Konzessionsabgabe beziehungsweise wie es bei uns heißt Straßennutzungssonderentgelt – innerhalb des Korridors, der bundesweit üblich ist, liegt.
Was nicht üblich ist, ist eine Umsatzrendite von 24 Prozent. Die Hamburger Wasserbetriebe haben eine von 13 oder 14 Prozent. Das ist das Problem.
An dieses Problem müssen wir ran und nicht die legitimen Kommunalabgaben reduzieren, sondern wir müssen die Gewinnansprüche reduzieren.
Das gilt dann auch für das Land Berlin. Ich will hier einen symmetrischen Prozess haben und nicht die Asymmetrie. Sie machen sich zur Lobby der Privaten. Das werden wir nicht mitmachen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vergangenem Jahr wurden in Berlin über 16 000 Fälle häuslicher Gewalt bei der Polizei angezeigt. Mehr als 75 Prozent der Betroffenen waren Frauen. 3 300 Frauen und Kinder haben in den Berliner Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen Schutz und Hilfe gesucht. Laut einer repräsentativen Untersuchung müssen wir davon ausgehen, dass circa jede vierte Frau in der Bundesrepublik körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Erziehungspartner erlebt. Diese Zahlen zeigen, dass wir trotz aller gemeinsamen Anstrengungen immer noch nicht alle Frauen erreichen. Zentrale Aufgabe von Öffentlichkeitskampagnen ist es deshalb, diese Lücken zu schließen und die Opfer noch besser über die Hilfsmöglichkeiten und -angebote zu informieren. Zugleich sollen Unterstützerinnen und Unterstützer ermutigt werden, sich Hilfe zu holen und sich zu informieren. Auch Männer sollen motiviert werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Die Öffentlichkeitsaktionen, die jährlich zum 25. November durchgeführt werden, tragen ganz wesentlich zu dieser Zielsetzung bei. So findet auch heute wieder die Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ in Kooperation zwischen meinem Haus, den bezirklichen Frauenbeauftragten und Kaiser’s-Tengelmann statt. Das ist eine niedrigschwellige Möglichkeit einen breiten Personenkreis zu erreichen, auf die Telefonnummern unserer zentralen Anlaufstelle, der BIG-Hotline, aufmerksam zu machen und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Das führt, wie wir feststellen können, regelmäßig zu einer steigenden Anruffrequenz. Das heißt, diese Maßnahme wirkt durchaus.
Aber eine Aktion, die nur einmal jährlich stattfindet, reicht nicht aus, um den gesellschaftlichen Diskurs, die gesellschaftliche Auseinandersetzung auf breiter Basis lebendig zu halten. Deshalb wurde im Sommer dieses Jahres auf meinen Auftrag hin eine berlinweite Kampagne zur häuslichen Gewalt unter dem Motto „Hinter deutschen Wänden“ durchgeführt. Im Mittelpunkt dieser Kampagne stand die Ausstrahlung eines Kinospots in insgesamt 38 Cineplex- und Off-Kinos und im „Berliner Fenster“ Zugleich machten im gesamten Stadtgebiet Großplakate mit dem Slogan „Manchmal sieht man es erst auf den zweiten Blick“ und der Telefonnummer der BIGHotline auf das Phänomen häusliche Gewalt aufmerksam. Die Kampagne, die hinter dem Motto „Hinter deutschen Wänden“ steht, stieß auf eine außerordentlich breite Resonanz und wird deshalb seit dem 16. November bis zum Ende des Jahres zum zweiten Mal durchgeführt. Außerdem läuft der Spot bis Ende des Jahres – das freut mich besondern – auch im „RBB“ und in „TV-Berlin“. Unser Ziel ist es, dass diese Kampagne, die zunächst nur auf
Berlin beschränkt ist, auch in anderen Bundesländern umgesetzt wird. Mecklenburg-Vorpommern hat dies bereits getan und zeigt im Dezember zunächst den Kinospot, im nächsten Jahr wird dann die gesamte Kampagne übernommen. Für das nächste Jahr plant mein Haus die Fortführung der Kampagne mit einer Hausplakataktion, um weitere Akzente in der Öffentlichkeit zu setzen.
Zu Ihrer Frage 2: Sie wissen, dass sich der Berliner Senat seit Jahren dafür einsetzt, die Gewalt gegen Frauen und Kinder abzubauen und den Betroffenen gute professionelle Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. In Berlin besteht deshalb eine engmaschige Kooperation zwischen den bestehenden Hilfsangeboten wie den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Zufluchtswohnungen und allen Institutionen, die mit häuslicher Gewalt befasst sind. Polizei, Justiz, Jugendämter und der öffentliche Gesundheitsdienst wurden für das Thema sensibilisiert. Mit der im vergangenen Jahr durchgesetzten Erhöhung der Mittel für die von der Abteilung Frauen und Gleichstellung geförderten Projekte ist es uns gelungen, die Infrastruktur im Antigewaltbereich zu verbessern und den Opferschutz auszubauen. Insbesondere die Aufstockung der Mittel für die BIG-Hotline hat dazu geführt, dass die Beratungsqualität verbessert und die Begleitdienste zum Beispiel zu Ämtern oder zum Familiengericht ausgebaut werden konnten.
Im Hinblick auf die spezifische Situation gewaltbetroffener Migrantinnen kam in den letzten zwölf Monaten dem Ausbau eines gewaltächtenden Dialogs mit den Migrantencommunities besondere Bedeutung zu. Im Rahmen des Fraueninfrastrukturprogramms konnte zum 1. Januar 2010 eine halbe Personalstelle bei BIG eingerichtet werden, deren Aufgabe darin besteht, zu den verschiedenen Migrantencommunities Kontakt aufzunehmen bzw. bestehende Kontakte zu intensivieren und neue Wege der Informationsvermittlung zu entwickeln. Anknüpfend an die Fortbildungsreihe „Berlin-Kompetenz für Berliner Imame und Seelsorger“ hat mein Haus weitere Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit der Polizei und Antigewaltprojekten konzipiert.
Nach wie vor messen wir der Information und Sensibilisierung der verschiedenen Institutionen große Bedeutung bei. Ende 2009 fanden daher fünf Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zum Thema häusliche Gewalt statt. An Multiplikatoren, aber auch Betroffene richtet sich der Wegweiser für die von häuslicher Gewalt betroffenen Migrantinnen, der seit Juni 2010 nicht nur online, sondern auch gedruckt vorliegt. Auch die Broschüre des Arbeitskreises Zwangsverheiratung, die möglichen Ansprechpersonen wie beispielsweise Lehrerinnen und Lehrern wichtige Informationen bietet, ist überarbeitet worden und geht derzeit in Druck.
Um die Situation von jungen Migrantinnen und der von Zwangsverheiratung Betroffenen oder Bedrohten zu verbessern, beteiligt sich mein Haus seit diesem Sommer
an der Finanzierung der Onlineberatung „Sibel“, die bei der Kriseneinrichtung „Papatya“ angesiedelt ist. Eine weitere Zielgruppe mit spezifischen Bedürfnissen sind Frauen mit Behinderungen. Bereits im Jahre 2009 wurden mehrere Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen mit der technischen Ausstattung versehen, die diese Frauen benötigen. Es gab gleichzeitig eine DVD in Gebärdensprache mit dem Titel „Häusliche Gewalt ist nicht in Ordnung“, die Beratungsstellen und Betroffenen zur Verfügung gestellt wurde. Mittlerweile bietet auch der Internetauftritt der BIG-Koordinierung umfangreiche Informationen in Gebärdensprache. Sie sehen: Es ist eine Vielzahl von Aktivitäten, die wir unternehmen. Wir sind vor allen Dingen dabei, das Hilfsangebot auch auf spezifische Betroffenengruppen auszuweiten und zu spezifizieren.
Frau Baba! Ich habe es schon angesprochen, dass wir spezifische Angebote für besonders betroffene Gruppen ausweiten und entwickeln wollen. Ich habe eben Angebote für gehörlose Frauen angesprochen. Wir werden jetzt auch noch mal Hilfsangebote für sehbehinderte bzw. blinde Frauen ausweiten und dort auch den Hilfseinrichtungen entsprechende Unterstützung anbieten. Wir werden auch weiterhin den Kontakt mit den MigrantenCommunities intensivieren. Aber auch hinsichtlich der regulären Hilfssysteme wollen wir, dass das mehr Frauen in Anspruch nehmen. Hier sind wir gegenwärtig dabei, Kooperationen mit den Jobcentern zu entwickeln.
Gleichzeitig wird das intensiviert, was wir begonnen haben, nämlich die täterorientierte Arbeit in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Justiz. Dort wird noch einmal ein zusätzliches Kurzzeitprogramm über die bisherigen Programme hinaus entwickelt und soll im nächsten Jahr umgesetzt werden. Wir werden darüber sicher noch mal ausführlich informieren, wenn wir so weit sind. Aber
Sie sehen: Wir haben eine Reihe von Themen, an denen wir weiter arbeiten, auch im Rahmen des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, gemeinsam mit anderen Verwaltungen – der Bildungsverwaltung, der Justizverwaltung. Insofern haben wir noch einiges vor.
Wir sind uns sicher einig, dass es wünschenswert wäre, wenn wir bei von Gewalt betroffenen Migrantinnen auch entsprechende spezifische psychologische Hilfsangebote zur Verfügung stellen können. Ich kann Ihnen jetzt nicht den aktuellen Sachstand berichten, aber ich lasse Ihnen die Informationen gern zukommen. Wie gesagt: Ich halte es für wünschenswert, aber wie weit wir da gegenwärtig sind, ob wir dafür die ausreichenden Mittel haben, es
Ihnen schon in dieser Legislaturperiode versprechen zu können, dazu lasse ich Ihnen die Information zukommen.
Herr Friederici! Ich möchte darauf hinweisen, dass die Aufgabe nicht darin besteht, die Berliner Straßen durchgehend mit Salz zu versorgen,
sondern darin, dafür zu sorgen, dass die Berliner Straßen, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, geräumt sind.
Dafür gibt es einerseits die Verantwortung der BSR. Dieser Verantwortung wird die BSR nachkommen, wie sie es auch im letzten Winter schon mit außerordentlichen Anstrengungen aller Beschäftigten getan hat. Und es gibt die Verantwortung der privaten Grundstückseigentümer, die auch in diesem Gesetz eindeutig geregelt ist. Ich erwarte, dass die privaten Grundstückseigentümer ihrer Verantwortung für die Stadt und für die Sicherheit ihrer Bewohnerinnen und Bewohner auch nachkommt.
[Zurufe von der CDU und der FDP – Mario Czaja (CDU): Mit Salz und allem? – – Selbstverständlich! Ich weiß gar nicht, weshalb Sie so auf das Salzen versessen sind! [Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Das ist in Mahlsdorf so!]
Das Einsalzen von Straßen, sprich das Pökeln von Straßen, ist nicht die ökologisch sinnvollste Maßnahme, sondern sie ist nur Ultima Ratio, wenn keine andere Maßnahme hilft.
Das ist auch im Straßenreinigungsgesetz so festgelegt. Die BSR wird wie im letzten Jahr auch in diesem Jahr ihrer Aufgabe nachkommen. Sie hat gerade heute eine Pressemeldung herausgegeben, in der sie klar sagt, sie sei auf den Wintereinbruch vorbereitet.
Herr Friederici! Noch einmal! Die Hauptstraßen waren im letzten Winter beräumt. Das Problem war auch nicht das Salz. Ich habe es schon dreimal gesagt, aber Sie können gern noch mal nachfragen, wenn der Präsident es gestattet: Die BSR hat alle notwendigen Vorbereitungen getroffen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Klemm! Meine Damen und Herren! Wir hatten in der Tat in den letzten Wochen zwei erfreuliche Befragungen – nicht einfach Studien, sondern Befragungen. In dem „European Cities Monitor“ wurden europäische Topmanager befragt, und das Betriebspanel beruht auf der Befragung von über 800 Berliner Betrieben und Unternehmen. Erfreulich dabei ist, dass Berlin in beiden Befragungen gut abschneidet. Im „European Cities Monitor“ liegen wir auf Platz 7 – erstmals in der Geschichte dieses Monitors, der seit etwa 20 Jahren existiert, vor München. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass wir in den 90er-Jahren im unteren Drittel – also zwischen Platz 15 und 20 – rangierten, ist das eine deutliche Verbesserung.
Bemerkenswert ist vor allem, dass wir Platz 1 bei der Frage nach den Anstrengungen zur Verbesserung der Lage einnehmen. Das heißt, es ist offensichtlich im europäischen Topmanagement angekommen und festgestellt worden, dass Berlin in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Situation – d. h. die Standortqualität und die Wachstumsbedingungen – zu verbessern. Es ist weiterhin die gute Verkehrsinfrastruktur und das gute Angebot von qualifiziertem Personal hervorgehoben worden. Wir schneiden auch bei der Bekanntheit in Managerkreisen, beim wirtschaftlichen Klima, bei Fördergeld und steuerlicher Situation gut ab.
Das Betriebspanel 2009 beruht auf der Befragung – ich habe es schon angesprochen – von über 800 Berliner Unternehmen. Ausgesprochen erfreulich ist die Tatsache, dass in einem Vergleich aller Bundesunternehmen die Berliner Unternehmen die Standortqualität in ihrem Bundesland am besten einschätzen – von allen Unternehmen in Bezug auf ihre jeweiligen Bundesländer. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Auch hier sind Standortfaktoren wie Infrastruktur, Nähe zu Forschung und Wissenschaft und Fachkräfteangebot positiv bewertet worden.
In dieser subjektiven Bewertungen von Entscheidern und von Unternehmen drückt sich auch die objektive Verbesserung der Situation aus. Sie wissen, dass wir seit 2005 ein höheres Wachstum als der Bund haben. Wir haben, wenn man sich das Wirtschaftswachstum kumulativ ansieht, im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2004 ein Wachstum von 11 Prozent, der Bund hingegen nur ein Wachstum von 6 Prozent. Beim Zuwachs an Arbeitsplätzen liegen wir seit 2004 zusammen mit Hamburg an der Spitze der Bundesländer. Die Industrie – das ist eine ausgesprochen erfreuliche Entwicklung – hat in dem besagten Zeitraum eine Wachstumsdynamik von 15 Prozent gehabt.
Herr Klemm! Die Presseberichterstattung über die Ankündigung von Frau Künast, wieder bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kandidieren zu wollen, habe ich mit großem Interesse verfolgt und mich über die Aussage gewundert, dass sie das ambitionierte Ziel habe, in den nächsten fünf Jahren 100 000 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ich kenne das aus meinem politischen Leben bisher so, dass man zu Wahlen zumindest mit dem Anspruch antritt, besser als die bisherige Regierung zu werden.
Es ist, glaube ich, ein Novum, dass eine Kandidatin ankündigt, sie möchte bei der Schaffung von Arbeitsplätzen schlechter werden als die gegenwärtige Regierung. Ich finde, die Berlinerinnen und Berliner sollten das zur Kenntnis nehmen und sich entscheiden, ob sie eine Kandidatin wählen wollen, die sagt: Wir wollen schlechter werden als die bisherige Regierung! – das wäre in der bisherigen politischen Geschichte dieses Landes ein Alleinstellungsmerkmal –,
oder ob sie diejenigen wählen wollen, die bisher dafür Sorge getragen haben, dass Berlin sowohl bei Beschäftigung als auch bei Arbeitsplätzen ein überdurchschnittliches Wachstum hat. Wir haben in den letzten fünf Jahren einen Zuwachs von über 140 000 bei der Zahl der Erwerbstätigen gehabt und bei der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze 114 000. Das ist deutlich mehr – und das, obwohl wir 2009 das schwierige Krisenjahr gehabt haben. Ich denke, das ist eine klare Grundlage zur Entscheidung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass die Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe endlich öffentlich sind. Ich sage allerdings auch, dass diese Veröffentlichung längst überfällig ist. Sie hätte früher erfolgen können, aber es war offensichtlich erst möglich, nachdem der öffentliche Druck so angewachsen ist, nachdem das Parlament das Informationsfreiheitsgesetz geändert hat und nachdem die „taz“ die Verträge veröffentlicht hat, dass die privaten Investoren dann gesagt haben: Jetzt veröffentlichen wir auch. Das ist kein großer Schritt mehr.
Dieser Schritt hätte viel früher erfolgen können und müssen. Ich hatte im Februar 2010 mit dem Kollegen Nuß
baum eigentlich schon eine Einigung mit den privaten Investoren darüber, die Verträge zu veröffentlichen. Ein paar Tage später kam der Brief: Nein, doch nicht! Wir müssen einige Stellen schwärzen. – Ich sage: Das ist keine Art des Umgangs, keine Art und Weise zu verhandeln, aber es ist gut, dass sie jetzt öffentlich sind. Jetzt kann jeder und jede nachlesen, was damals verhandelt und vertraglich festgelegt wurde.
Das hat trotzdem nicht verhindert, dass in den letzten Tagen und Wochen wieder ein Phänomen aufgetreten ist, das man häufig in der Politik feststellen kann, nämlich Amnesie – oder wie es ein früherer Bundeskanzler etwas populärer formuliert hat: Ich hatte einen Blackout. – Es gibt wieder Geschichtsklitterungen, eigenartige Behauptungen und Legenden. Ein Beispiel dafür ist der Beitrag des Kollegen Ratzmann. Dazu hat Herr Lederer schon etwas gesagt.
Herr Ratzmann! Hier ist nichts unter dem Deckmantel der Geheimhaltung verhandelt worden, sondern die Fünfte Änderungsvereinbarung und die Novelle des Betriebegesetzes sind hier im Parlament in öffentlicher Sitzung behandelt worden. Ich habe mir die Mühe gemacht, die hervorragende Rede Ihres Fraktionsmitglieds Esser zu veröffentlichen, in der alles in öffentlicher Sitzung noch mal minutiös dargestellt wurde. Ich sage – da ja vorhin in der Fragestunde gesagt wurde, dass der Begriff der Lüge ein unparlamentarischer Ausdruck ist –: Herr Ratzmann! Sie sagen wissentlich die Unwahrheit.
Aber den Vogel hat der Fraktionsvorsitzende der CDU abgeschossen.
Angesichts dieser Debatte bin ich in die Archive gegangen, weil ich die eine oder andere Gegendarstellung machen musste. Da findet sich so manche Perle. Ich zitiere mal aus der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 29. Oktober 1999. Das war die Sondersitzung, die die Opposition damals einberufen hat, um die Unterzeichnung der Verträge noch zu verhindern. Der Hauptredner der CDUFraktion war Kollege Liepelt, damals Fraktionsgeschäftsführer, und der hat in dieser Sitzung bemerkenswerte Sätze gesagt, die ich zitieren möchte.
Er sagte, dass
dieses Vorhaben einmal nicht nur in die Rechtsgeschichte eingehen wird, sondern auch als Berliner Modell der Privatisierung. Und dazu stehen wir eindeutig...
Das Protokoll vermerkt: Beifall der CDU. Zwischenruf des Abgeordneten Doering von der PDS: Muss aber nicht positiv sein!
Und Zwischenruf des Abgeordneten Wieland von den Grünen: Als Negativbeispiel! – Diese Zwischenrufe haben sich mittlerweile bewahrheitet, und auch dieses Berliner Modell der Privatisierung, Herr Henkel, hat Geschichte gemacht.
Volker Liepelt führt weiter aus – –
Sie waren doch damals dabei, Herr Hoffmann! Ganz ruhig bleiben! Sie waren dabei.
Weil es so schön ist, lese ich weiter vor – und damit schießt Herr Liepelt den Vogel ab –:
Und im Übrigen ist dadurch auch indirekt die rechtliche Konstruktion für die Bankgesellschaft auch bestätigt worden.
Denn das war auch ein Stück Vorbild für die Konstruktion der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe.
Und Herr Liepelt fährt fort:
Ich halte es daher auch für unverantwortlich, wenn aus den Reihen der Opposition schon am Tage des Urteilsspruches, möglicherweise ohne Prüfung der Begründung und des ausführlichen Textes, nun gleich Horrorzahlen in die Welt gesetzt worden sind...
So weit dazu, was die historische Verantwortung für dieses Thema angeht. Die CDU hat sich bei der Fünften Änderungsvereinbarung 2004 wenigstens noch enthalten, weil sie sich noch an ihre Verantwortung erinnern konnte und damals noch einen Rest von Schamgefühl hatte. Das ist offensichtlich vollständig verlorengegangen, und deshalb rufen wir das wieder in Erinnerung.
Sie waren dabei – an vorderster Stelle.
Ich habe damals in dieser Sitzung, aus der ich eben zitiert habe, sehr genau darauf hingewiesen, welche Ausgleichsverpflichtung zur Aushebelung des Verfassungsgerichtsurteils damals das Land Berlin mit diesen Verträgen eingegangen ist.
Ich will gleich noch mal Volker Liepelt zitieren, der damals nämlich auch Folgendes gesagt hat:
Die vom Gericht nicht bestätigte Regelung der Verzinsung mit dem Zuschlag von zwei Prozentpunkten hat zunächst keine materiellen Auswirkungen, weder für das Land Berlin noch für die Investoren. Hier werden wir eine Regelung brauchen, eine Novellierung des Vertrages dergestalt, dass wir die zwei Prozentpunkte an die tatsächliche und wirkliche Durchführung der Privatisierung binden. Insoweit ist aus diesem Punkt, auch wenn wir heute das Vertragswerk abschließen, keine materiell negative Auswirkung für die Vertragspartner zu ersehen.
Volker Liepelt hat damals gesagt: Ihr müsst die Verträge ändern, ihr müsst ihnen die zwei Prozent wieder geben, wenn die Privatisierung vollzogen ist. – Und diesen Mist haben Sie uns hinterlassen, und deshalb lassen wir uns nicht in die Verantwortung nehmen.
Ich kann mich nicht nur erinnern, sondern es steht auch im Protokoll dieser Sitzung – –
Herr Hoffmann! Ich sage es noch einmal: Sie waren dabei. Seien Sie ruhig! Schweigen Sie! Gehen Sie in sich!
Wir sind jetzt bei 1999!
Ich würde eine Zwischenfrage auch nicht zulassen, denn Herr Hoffmann hat nachher noch die Möglichkeit – sofern ihn seine Fraktion lässt – zu reden.
Ich habe damals im Parlament gesagt – neben vielem anderen –, dass hier eine Regelung geschaffen wurde, mit der das Verfassungsgerichtsurteil gegenüber den Privaten kompensiert wird. Ich habe gesagt:
Sie sind folgende Verpflichtung eingegangen: Wenn die Rendite der Investoren vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird, ist das Land Berlin verpflichtet, die Gesetze zu ändern. Da frage ich mich: Wo leben wir denn, dass das Parlament und dieser Senat Verträge beschließen, wo drinsteht, wenn das Gericht erklärt, das ist verfassungswidrig, verändern wir die Gesetze so lange, bis die Rendite für die Investoren wieder stimmt? Was ist das für eine Regelung? Wie entmachtet sich das Parlament mit so etwas?
Wir haben damals verlangt, dass erst die Nachverhandlungen stattfinden und dass dann über das Gesamtkunstwerk abgestimmt wird. Das ist damals mit Ihrer Stimme abgelehnt worden, und deshalb stehen Sie in der Verantwortung für die Situation, in der sich Rot-Rot 2002 ff. befunden hat und in der sich das Land Berlin bis heute befindet.
Und jetzt kommt die CDU und sagt: Sie hätten das alles anders machen können.
Nun bleiben Sie doch mal ganz ruhig! – Jetzt kommt die CDU und sagt: Sie hätten das alles ganz anders machen können.
Ja, ich weiß, Sie hören zu, aber ich warte erst mal, bis sich die Aufregung bei den Grünen gelegt hat, dann reden wir in Ruhe weiter. – Dann kommt die CDU und sagt: Sie müssen das alles anders machen! Das Grundwasserentnahmeentgelt ist zu hoch. – Ja, das Grundwasserentnahmeentgelt ist in Berlin höher als in anderen Kommunen –
übrigens eingeführt von den Grünen, von Klaus Martin Groth, Staatssekretär von Frau Schreyer,
und auch in ordentlicher Höhe damals.
Das Grundwasserentnahmeentgelt ist hoch, das ist richtig, aber die Konzessionsabgabe in Berlin bzw. das Straßennutzungsentgelt ist, verglichen mit anderen Kommunen, exorbitant niedrig. Wenn Sie den gesamten Block Kommunalabgaben nehmen, sind wir im Durchschnitt auf einer Linie mit anderen Wasserversorgern. An der Stelle der Kommunalabgaben gibt es keine Abzocke des Landes Berlin.
Sie von der CDU sagen jetzt: Nehmt die Privaten aus dem Schussfeld! Verzichtet auf Geld des Landes Berlin! – Herr Lederer hat ja schon mit Verweis auf meinen Anzug – darüber reden wir nachher noch! –