Alwin Ziel
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst ein Dankeschön an den Landesrechnungshof, dass er sich dieser Aufgabe gestellt hat. Ein 22-seitiger Bericht liegt vor.
Ich will dazusagen: Es ist nicht nur ein Bericht, sondern auch eine Untersuchung. Von Seite zu Seite wird dieser Bericht spannender, weil nicht nur Kritik an der Landesregierung geübt wird, sondern auch sehr wohl festgestellt wird, welche Bemühungen sie bisher unternommen hat. Zudem resultieren daraus Vorschläge, wie man in Zukunft verfahren kann. Es ist mir sehr wichtig, dass wir das sehen.
Wir haben im Ausschuss für Haushaltskontrolle daraufhin nach reiflicher Diskussion acht Punkte zusammengefasst, die als Empfehlung an die Landesregierung gehen sollen. Der Finanzminister - damals noch Abgeordneter -, Herr Görke, war mit dabei und hat sie mitformuliert.
Insbesondere ist mir Punkt 7 wichtig. Da geht eine Bitte an das Finanzministerium, wo immer das geht, auch Kalkulationen vorzulegen. Denn das ist wichtig: Wir müssen mit dem Energieverbrauch herunter. Es gibt Landesliegenschaften, bei denen wir die Umwelt mit beheizen. Das kann nicht so bleiben.
Ich habe vor kurzem gelesen, dass der Ministerpräsident den Vorschlag unterbreitet hat, ein gesondertes Energieministerium zu etablieren. Ich würde es sehr befürworten, wenn wir dazu kämen. Allerdings halte ich nichts von einer wundersamen Vermehrung der Mitglieder der Landesregierung - das wäre auch nicht so effizient -, sondern innerhalb der Landesregierung lässt sich dieser Schwerpunkt in der Zukunft setzen. Darauf hoffe ich sehr.
Ich bin gespannt auf das, was der Finanzminister sagen wird. Denn mein Eindruck war, dass man dem Finanzministerium die Verantwortung allzu gern zuschiebt. Dabei ist das Ressortverantwortung. Jede Ressortchefin und jeder Ressortchef sollte wirklich einmal nachschauen, was man selbst, im eigenen Beritt tun kann, und nicht darauf warten, dass einer es für alle tun wird. Wenn es in einem Ministerium konzentriert würde, wäre das gut. Ich glaube aber, man kann es auch von Zeit zu Zeit als Thema auf die Agenda, auf die Tagesordnung der Sitzungen der Landesregierung bringen. Dann weiß man, wo man steht. Dann weiß man auch besser, was man in der Zukunft zu tun hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Landespersonalvertretungsgesetze erfordern eine gründliche Abstimmung mit allen Seiten. Das haben wir 1993 gemerkt, als wir das erste Landespersonalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht haben. Brainstormings gingen dem Gesetzentwurf voraus. Wir haben die Gewerkschaften einbezogen, natürlich die Arbeitgeberseite und selbstverständlich auch Universitäten.
Die Frage war: Wollen wir ein modernes Landespersonalvertretungsgesetz haben oder eher ein konservativ vorsichtiges? Letztendlich kamen wir nach langem Ringen dazu, im Kabinett ein relativ modernes Gesetz zu beschließen und dies dem Landtag vorzulegen. Der Landtag hat es dann auch so angenommen.
Wir mussten feststellen - wir haben uns seinerzeit an Schleswig-Holstein ausgerichtet -, dass uns schon die erste Rechtsprechung 1995 nicht in allen Punkten Recht gab. Die Zugeständnisse, die wir gemacht hatten, wurden in einem geringen Teil zur Disposition gestellt. 2009 passierte dies gerichtlich noch einmal. Damit ist das kein schlechtes Gesetz; denn dieses Gesetz hat sich bewährt, und von allen Seiten wurde immer wieder gelobt, dass man damit gut arbeiten könne. Aber einen solchen Zustand kann man nicht beibehalten.
Nun war ich später erstaunt, dass Innenminister, die eigentlich solche Gesetzentwürfe vorlegen - der Landtag kann es natürlich auch tun, das haben wir gezeigt - und ein Interesse daran hätten haben müssen, dieses Thema aufzugreifen, dem lieber aus dem Weg gegangen sind. Denn es ist ein heißes Eisen.
Einer nicht - der damalige Innenminister Dietmar Woidke. Er hat sich dessen angenommen, und der Innenminister Ralf Holzschuher hat den Sack zugebunden. Demzufolge liegt uns jetzt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vor.
Gleichzeitig sind noch interessante Aspekte aufgenommen worden, beispielsweise im Bildungsbereich. Im Bildungsministerium wird es in Zukunft so sein, dass ebenfalls ein Hauptpersonalrat für Lehrer und andere Bedienstete wirksam werden wird. Ich halte das für einen wichtigen Fortschritt; das gibt es auch in
anderen Ressorts. Gleichzeitig gibt es ein Mitbestimmungsrecht, wenn bei Ortsveränderungen Bedienstete umgesetzt werden. Auch das halte ich für wichtig.
Immer wieder steht die Frage, wie zufrieden die Beteiligten nun sind. Mir geht es an erster Stelle um die Bediensteten, also um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn für diese, meine Damen und Herren, machen wir hier die Gesetze - nicht unbedingt für die Seite der Landesregierung oder auch für die Seite anderer Interessierter, zum Beispiel die Gewerkschaften. Aber der erste Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, war gewerkschaftsfreundlich. Ich stehe dazu, dass ich dies als damals Verantwortlicher in der Exekutive auch vehement unterstützt habe.
Jetzt haben wir einen ausgewogenen Änderungsgesetzentwurf vorliegen. Ich empfehle Ihnen, ihm zuzustimmen. - Vielen Dank, dass Sie zugehört haben!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der FDP, in Ihrem Antrag schreiben Sie, dass Sie die Fachhochschule der Polizei in Oranienburg ertüchtigen wollen. Als ich Minister war, wollte ich immer die Polizistinnen und Polizisten ertüchtigen, und ich habe verlangt, dass sie Sport treiben.
Ich musste ein klein bisschen schmunzeln, als ich das gelesen habe. - Aber trotzdem nehme ich und nehmen wir Ihren Antrag natürlich ernst; denn immer, wenn wir über innere Sicherheit
diskutieren - das war in dieser Legislaturperiode sehr intensiv -, dient das auch dem Sicherheitsgefühl der Menschen im Land. Es gibt schon einen Unterschied zwischen dem, was wir sehen und unternehmen, und dem, was Menschen fühlen, wenn sie betroffen sind. Deshalb ist es mir wichtig zu sagen: Es ist eine solide Arbeit, die in der gesamten Zeit geleistet worden ist. Und es ist natürlich nicht so, dass man einfach nur über Abbau redet, sondern Strukturveränderungen sind notwendig. Sie sind auch ich habe das selbst so empfunden - für die Polizei erforderlich, nicht nur für den kommunalen Bereich - wie man das allgemein ganz schnell diskutiert -, sondern auch für die Polizei.
Ich kann mich erinnern: Als wir die Fachhochschule der Polizei aufgebaut haben, haben wir uns im engen Schulterschluss auch mit den Polizeigewerkschaften, insbesondere mit der GdP, abgestimmt. Wir bekamen Vorschläge von anderen Ländern: Bildet doch eure Polizisten bitte in Berlin aus, die haben dort doch alles! - Auf der einen Seite ist das eine hoheitliche Tätigkeit - das wissen wir alle -, auf der anderen Seite aber wollte ich sehr wohl, dass wir Polizistinnen und Polizisten im eigenen Land ausbilden. Das haben wir - zuerst eher dürftig in Basdorf getan. Wer sich die Verhältnisse in Basdorf angeschaut hat, der muss sagen: Das waren wirklich sehr schwierige Umstände, wie wir dort Polizistinnen und Polizisten ausgebildet haben. Und trotzdem hatten wir am Ende relativ gute Ergebnisse.
Jetzt in Oranienburg - das ist ja vor meiner Haustür und ich bin des Öfteren dort -, das ist ein Campus, in den ist richtig investiert worden. Sie sind vernetzt, und da ist eine Stimmung unter den Studentinnen und Studenten - wir nennen sie Anwärter -, dass man sagen kann: Auf diese Leute will ich in der Zukunft bauen. Ich sage ihnen das auch so.
Jetzt können Sie kommen und sagen - Sie haben ja die Zahl 300 in Ihren Antrag geschrieben -: 200 sind zu wenig, dann sind noch welche abgesprungen. Ich sage Ihnen: Das ist ein atmendes System, da geht es auf und ab, und da können Sie nachregeln. Und der Minister hat es bewiesen: Nachdem die Reform gelaufen war, hat er sehr wohl geprüft, was sinnvoll ist und wo er nachregeln muss. Das ist bei jeder Reform so. Und er regelt nach! Deshalb verlasse ich mich darauf - und Sie sollten das auch tun -, dass das in Zukunft geschehen wird. Schon 2015 ist für den Haushalt avisiert, dass wir 275 bis 300 Anwärter einstellen wollen.
Warum bringen Sie jetzt so überstürzt einen so Hals über Kopf formulierten Antrag ein, der am Ende doch auch durch den Haushaltsausschuss müsste? Die Finanzen muss man dabei schon bedenken. Dass das von uns für die nächsten Haushalte bedacht worden ist, darauf können Sie sich verlassen. Ich hoffe, dass wir die Innenpolitik weiter bestimmen können, wie wir das bisher in einer sehr soliden Weise gemacht haben, zugunsten und zum Wohl der Menschen in diesem Land.
Ich verabschiede mich - im Norden sagt man ahoi - mit einem kräftigen Ahoi von Ihnen, und ich freue mich, dass wir - falls wir uns einmal wiedersehen - über Sicherheit oder über kommunale Reformen diskutieren können. Ich werde innerlich immer mit dabei sein, wenn Sie hier in diesem Hohen Haus weiter gestalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn aus den Reihen der Opposition Anträge gestellt werden, dann nehmen wir sie ernst. Wir nehmen natürlich genauso ernst, wie die Menschen in unserem Lande über die Aufklärungsfrage hinsichtlich der Mitarbeit im Staatssicherheitsdienst denken.
Die Landesregierung hat Überlegungen angestellt, wie sie das fortsetzen kann, was die erste Landesregierung nach 1990 auf den Weg gebracht hat. Ich denke, diese Überlegungen sind sehr gründlich erfolgt. Wenn ich die Anträge der beiden Oppositionsparteien mit den Überlegungen der Landesregierung vergleiche, komme ich zu dem Schluss: Die Überlegungen der Landesregierung sind sehr wohl abgewogen, sehr wohl überlegt, und die Verhältnismäßigkeit - ein ganz wesentlicher Rechtsgrundsatz - ist eingehalten worden.
Meine Damen und Herren, es ist ganz problematisch, wenn versucht wird, hier im Lande die Meinungen der Menschen zu spalten. Es ist ganz problematisch, wenn einige sagen: In diesen Dingen ist unehrlich gehandelt worden. Wir haben uns damals, 1990 - wir hatten übrigens eine andere Regierung, Bündnis 90 hat mitregiert -,
dazu entschieden, obwohl es vorher Überlegungen gab, vorbereitet durch den Organisationsminister, das war der Innenminister, völlig einheitlich zu verfahren. Im Kabinett hat es eine sehr intensive Diskussion gegeben, und wir sind zu dem Schluss gekommen: Wir wollen nach dem Ressortprinzip verfahren. Das ist auch rechtsstaatlich. Sie können es einem Minister nicht übel nehmen, wenn er sagt: Ich will für mein Ressort selbst geradestehen, und ich will nicht, dass ein Kollege aus dem Kabinett für mich geradesteht. Das haben wir akzeptiert, und der damalige Ministerpräsident Stolpe hat von seiner Richtlinienkompetenz,
keinen Gebrauch gemacht. Das halte ich für wichtig. Das halte ich deshalb für wichtig, weil es jetzt Leute gibt, die durch das Land gehen und versuchen, diesem Mann, der sich für das Land Brandenburg in einer solchen Weise aufgeopfert hat, etwas anzuhängen.
Ich halte das für zutiefst unanständig, einem Mann, der seine Gesundheit mit aufs Spiel gesetzt hat, dies anzutun.
Meine Damen und Herren, man kann darüber denken, wie man will. Aber was Woidke gemacht hat, halte ich für genau richtig: Fortsetzen, nachfragen - es sind ja riesengroße Fragebögen ausgefüllt worden -, ob diejenigen, die aufsteigen wollen, andere Dienstposten haben wollen, uns damals belogen haben, ob sie etwas Falsches im Fragebogen angegeben haben, ob sie das, was passiert ist, kleiner geschrieben haben. Das alles kann man wissen wollen. Das hat der Justizminister für seinen Bereich genauso gemacht. Deshalb habe ich das nicht zu beanstanden. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass alles, was jetzt passieren wird, rechtsstaatlich geschieht, und dass das, was wir gemacht haben, auch rechtsstaatlich war.
Genauso war es mit dem Arbeitsminister. Sie können in Menschen nicht hineinsehen. Aber Sie müssen ehrlich reagieren. Das hat er gemacht. Jetzt frage ich: Wollen wir uns gegenseitig immer wieder etwas unterstellen, oder wollen wir in aller Sachlichkeit darüber diskutieren, wie wir aus dieser Situation, die sicherlich nicht einfach ist, das Beste machen? Was ich nicht ertragen werde und was ich für wirklich schäbig, für absolut unanständig halte, ist, dass man immer wieder den Ministerpräsidenten a. D. Dr. Manfred Stolpe in diesen Zusammenhang bringt
und ihm unterstellt, er habe die Überprüfungen nicht gewollt. Meine Damen und Herren, wir werden ihn davor schützen,
dass er ungerechtfertigt Angriffen ausgesetzt wird, die wir nicht akzeptieren können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An die Adresse der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei gesagt: Sie haben einen sauber ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt. Wir hatten nicht allzu viel Zeit, ihn zu prüfen. Aber wer die beiden Gesetze nebeneinander legt - Ihr Änderungsgesetz und das Gesetz von 1991 -, kommt zu dem Schluss: rechtlich sauber gearbeitet.
Es gibt aber ein anderes Problem. Das ist die Philosophie, die dahintersteckt. Mit welcher Philosophie schreibe ich ein Gesetz? Die ist völlig anders als die Philosophie, die wir zumindest in den Koalitionsfraktionen haben. Ich glaube aber auch, das geht darüber hinaus. Wir werden das sicherlich noch hören.
Als wir 1991 gesagt haben - Sie haben das Datum genannt, das Gesetz ist vom 27. Juni 1991 -, wir wollen eine Mindestaltersgrenze einführen, hatte das eine ganz bestimmte Zielstellung, Herr Kollege Vogel, und zwar die Zielstellung, dass ausreichend Lebenserfahrung und möglicherweise auch ausreichend berufliche Erfahrung vorhanden ist. Wir haben zurzeit einen Präsidenten, der in hervorragender Arbeit den Landesrechnungshof leitet. Er würde sofort sagen - er ist heute nicht anwesend, aber er wird würdig vertreten -: Es ist nicht meine Leistung, es ist die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde. Wenn wir ihn kennen, würden wir das alle so unterschreiben, und die meisten von uns kennen ihn. Er vertritt gleichzeitig, weil es notwendig ist, den Vizepräsidenten - à la bonne heure. Das aber ist zusätzliche Arbeit im Landesrechnungshof insgesamt. Dafür sollten wir sehr dankbar sein, denn wir wissen, was wir an unserem Landesrechnungshof haben.
Ich möchte ein paar Einzelheiten aufgreifen, damit Sie nicht denken, ich hätte es mir zu leicht gemacht. Die Altersgrenze beim Präsidenten: Sie schlagen 70 Jahre vor. Da könnte ich mich richtig wohlfühlen, wenn Sie das vorschlagen.
Ich frage Sie: Warum nicht 67 Jahre? Selbst wenn wir 65 Jahre sagten, warum denn das nicht? Das hätte natürlich Bestand, auch in der Zukunft, auch wenn wir inzwischen moderner geworden sind. Alles, was wir in diesem Gesetz von 1991 dazu gesagt haben, hat volle Gültigkeit und kann sie auch noch die nächsten Jahre haben. Damit würde ich nicht ausschließen, dass wir in den Folgejahren gemeinsam zu neuen Überlegungen kommen. Unter gemeinsam verstehe ich, dass, wenn irgend möglich, Gemeinsamkeit aller Fraktionen dieses Hohen Hauses zu diesem Gegenstand hergestellt werden kann. Wenn das irgend geht: alle gemeinsam.
Ich sehe nicht, dass wir das für diesen Gesetzentwurf erreichen könnten. Er ist in manchen Dingen modern, ich würde sagen, auch ein bisschen hypermodern. Wenn Sie in den Gesetzentwurf hineinschauen - ich habe in Rot dargestellt, was geändert ist -, dann stellen Sie fest, es wird absatzweise völlig anders aufgefasst, als wir damals Arbeit und Rahmenbedingungen für den Landesrechnungshof gesehen haben. Ich habe einmal von anderer Seite gehört: Ach, ihr habt das von irgendeinem anderen Bundesland abgeschrieben! - Wir haben uns das viel schwerer gemacht. Aber es ist auch nicht schlecht, wenn Sie in die Regelungen anderer Bundesländer schauen, das vergleichen und am Schluss sagen: So, das ist das, was wir für uns machen möchten. Das wird auch in der Zukunft notwendig sein. Wenn erforderlich, werde ich gern noch einige andere Beispiele nennen. Aber ich will es dabei belassen.
Vielen Dank. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. - Ich danke Ihnen allen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir schätzen die Arbeit des Verfassungsgerichts und des Präsidenten sehr hoch und sind sehr dankbar dafür, dass das Verfassungsgericht uns wegweisende Hinweise für unsere Arbeit gibt, dafür ist es da, und diesen Dank möchte ich ebenfalls aussprechen.
Meine Damen und Herren, die Zielstellung war, eine Gesetzesänderung, eigentlich eine Anpassung vorzunehmen. Diese Zielstellung ist durch eine Reihe technischer Anpassungen, über die es hier im Haus keinerlei Streit gibt, erfüllt worden. Deshalb möchte ich dazu auch nicht Stellung nehmen, sondern nur zu zwei Punkten Stellung beziehen.
Der erste Punkt betrifft den § 4 des Gesetzes: die Zweidrittelmehrheit, die eben schon angesprochen worden ist. Verfassungsrichter werden in unserem Land mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Dies soll nach dem Antrag der Opposition nun auch auf die Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten ausgedehnt werden. Das kann man machen, aber man muss es nicht machen. Ich denke, wer schon einmal mit zwei Dritteln gewählt worden ist, muss nicht ein zweites Mal mit zwei Dritteln gewählt werden.
Wenn wir schon Vergleiche anstellen - wir können mit anderen Bundesländern vergleichen; ich habe das natürlich gelesen, auch die Stellungnahmen dazu -, so können wir es auch mit der Wahl der Ministerpräsidenten in den Ländern vergleichen. Ich denke, sie genießen ebenfalls ein außerordentlich hohes Ansehen. Manche Ministerpräsidenten haben das allerhöchste Ansehen in ihren Ländern, und sie werden mit einfacher Mehrheit gewählt, und soviel ich weiß, Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler ebenfalls. Man sollte sich also nicht allzu sehr echauffieren.
Wie der Antrag nun in den zuständigen Hauptausschuss gekommen ist, darüber kann man noch einmal sprechen, finde ich. Wenn es daran Kritik gibt, so nehmen wir diese entgegen und werden daraus auch Schlussfolgerungen ziehen können.
Der zweite Punkt ist schon ein wenig kritischer. Das ist § 6, die Altersgrenze. Ich möchte einmal etwas zur Entstehung des ersten Gesetzes sagen. Damals war es so, dass wir Anfang der 90er-Jahre sehr schnell alle Gesetze für das Land Brandenburg auf den Weg bringen mussten. Wir haben immer auch geschaut, wie die Bundesregelungen aussehen, die 68er-Regelung vorge
funden und sie übernommen. Bundesverfassungsrichter sind jedoch hauptamtlich tätig. Hierbei geht es um ein Ehrenamt, und ich meine schon, dass - wir heben das überall so hoch - die Menschen, auch wenn sie älter sind, Ehrenämter ausüben sollen. Dort gibt es Auszeichnungen, und alle Fraktionen sind sich darin einig, dass wir das achten wollen, und ich sage: Dann sollten wir das an dieser Stelle auch tun.
Das war auch mein Vorschlag im Rechtsausschuss. Aber ich habe nicht umsonst damit begonnen, dass technische Änderungen erfolgen sollten. Das war der Auftrag, und dieser ist erfüllt worden. Dabei, wie wir mit der Altersgrenze umgehen, möchte ich vor allem eines vermeiden: Mir ist später gesagt worden: Herr Ziel, Sie möchten eine bestimmte Lex für derzeitige Amtsinhaber entwerfen. - Ich kann jeden beruhigen: Die derzeitigen Amtsinhaber stehen so hoch über den Dingen, dass sie das für sich überhaupt nicht fordern. Man sollte die Kirche bitte im Dorf lassen. Aber was künftige Amtsinhaber angeht, könnte man darüber sprechen, denke ich. Frau Prof. Heppener hat mir zum Glück eine Broschüre der Landesregierung in die Hand gedrückt, in der sich auch Kollege Baaske dazu äußert.
Daraus geht hervor, dass die Landesregierung vorhat, diesen Punkt ohnehin noch für alle Gesetze zu prüfen. Dazu kann ich nur sagen: Nur zu! Wir werden uns daran beteiligen, und wir wollen darin einbezogen werden.
Was die Anträge der Opposition betrifft, so ist meine Empfehlung, diese abzulehnen und das Gesetz so anzunehmen, wie es erarbeitet worden ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, es ist schwierig zu erklären: Auf der einen Seite sind Haftplätze in Brandenburg frei, und auf der anderen Seite muss Berlin Haftplätze bauen.
Ich möchte aber noch ein wenig zurückgehen. In den Anfangsjahren nach der Wende hatten wir bei weitem nicht ausreichend Haftplätze in Brandenburg. Die Haftplätze, die wir hatten, waren sogar zu einem großen Teil menschenunwürdig; selbst wenn es um Haftgefangene geht, muss man das sagen dürfen. Wir haben alle Kraft darangesetzt, Haftplätze bei uns im Lande zu schaffen. Erst etwa ab dem Jahr 2002 - da ging Cottbus/Duben ans Netz - war es so, dass man sagen konnte: Jetzt haben wir uns so weit verbessert, dass wir ausreichend Haftplätze haben, aber bei weitem nicht zu viele.
Dass wir zu viele Haftplätze hatten, zeigte sich etwa erst im Jahr 2008, eventuell auch bereits im Jahr 2007; darüber möchte ich nicht richten. Eines muss jedoch klar sein: Auf dieser Tabelle - das ist eine Grafik, die ich mitgebracht habe
und die ein kluger Mensch aus dem Justizministerium, glaube ich, verfasst hat - kann man deutlich erkennen, dass dieser beträchtliche Überhang erst etwa ab dem Jahr 2008 festzustellen ist.
Nun kommt die Berliner Seite: Die Berliner hatten im Jahr 2008 weitgehend alle Verträge - sie bauen das im Rahmen von Public Private Partnership -, mit denen, die dort bauen und errichten sollten, abgeschlossen. Dazu sage ich: Kommen Sie aus diesen Verträgen erst einmal heraus! Schließlich gilt: Pacta sunt servanda - Verträge gelten eben.
Dennoch würde ich den Berlinern keine Vorwürfe machen, dass Sie dieses Ziel weiterverfolgt haben und weiterverfolgen mussten. Wenn sie aus den Verträgen aussteigen, haben sie Millionen in den brandenburgischen Sand gesetzt. Das kann nicht richtig sein. Wenn sie den Vertrag aufrechterhalten, ist das Land Brandenburg da und sagt: Jetzt sind wir in der Lage, euch Haftplätze anzubieten.
In Zukunft kann man sicherlich besser verfahren, aber nun ist die Situation einmal so, dass der Staatsvertrag vorliegt. Meines Erachtens wären wir nicht richtig beraten, wenn wir sagten:
Das interessiert uns ab heute nicht mehr. Wir werden mit den Berlinern im Schulterschluss vermutlich noch viele Probleme der Zukunft lösen müssen. Insofern hoffe ich, dass wir das besser tun werden, als es bisher der Fall gewesen ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es hat sich natürlich die Frage gestellt: Warum jetzt, nach rund zehn Jahren, ein Änderungsgesetz? Der Minister hat darauf hingewiesen, dass sich im kommunalen Bereich im Laufe der Zeit Dinge ergeben haben, die wir nachregeln müssen. Aber vor allem müssen wir der Rechtsprechung in unserem Land und in Deutschland folgen. Das ist ein wesentlicher Punkt, den wir aufnehmen.
Ein weiterer Punkt ist schon erwähnt worden. Es ist die Gebührenordnung, die ab 01.01.2012 für Verfahren, die vor den Verwaltungsgerichten laufen, zur Anwendung kommen wird. Da besteht Diskussionsbedarf. Wir haben Einlassungen seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes erhalten. Wir haben auch Einlassungen seitens des Beamtenbundes dazu bekommen. Auch seitens des Deutschen Richterbundes gab es Einlassungen. Dies wird im Innenausschuss und in den Arbeitskreisen durchzudeklinieren sein. Darüber wird zu reden sein. Ich freue mich ebenfalls auf diese Diskussion. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am liebsten würde ich jetzt Polnisch können, dann könnte ich vielleicht einige kernige Sätze zur Haushaltskontrolle sagen. Aber ich höre, Sie sprechen sowieso schon alle Deutsch. Dann spreche ich etwas langsamer, vielleicht bekommen Sie es mit, obwohl mir nur fünf Minuten zustehen.
Meine Damen und Herren, Sie haben die lange Liste der Drucksachen soeben gehört. Ich möchte als Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses einige Linien benennen, die uns ich glaube, dazu stehen wir alle - bei der Arbeit dieses Ausschusses wichtig waren.
Erstens: Wer kontrollieren will, der muss gegenüber den Kontrollierten eine gewisse gesunde Distanz haben. Das haben wir in diesem Ausschuss praktiziert und an den Tag gelegt.
Zweitens: Ich möchte den Mitgliedern des Landesrechnungshofs - eigentlich kann man sagen: allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern -, ganz besonders aber dem Präsidenten des Landesrechnungshofs für die exzellent geleistete Vorarbeit danken.
Wir betonen immer wieder in Deutschland, dass wir ein System der Landesrechnungshöfe haben, und wir wissen erst, welchen Nutzen wir dadurch haben, wenn wir uns ganz tief in diese Materie einarbeiten müssen. Insofern gilt mein Dank auch den Abgeordneten, die diese Arbeit zusätzlich zu anderen Ausschüssen, zu anderen Arbeitskreisen, in denen sie tätig sind, leisten. Es ist sehr intensiv gearbeitet worden, damit uns diese Drucksachen heute so vorliegen können.
Bei Betrachtung des Berichtsjahres 2008 stellen wir fest, dass das ein gutes Jahr war. Es gab keine Nettokreditaufnahme, dafür einen Überschuss in Höhe von 147 Millionen Euro. Das lässt sich auch im Ländervergleich sehen. Jedoch lässt sich das infolge der Finanzkrise, der Wirtschaftskrise nicht auf die Dauer aufrechterhalten. In der Zukunft müssen wir noch viel härter den Weg der Konsolidierung unserer Finanzen, unseres Haushalts gehen.
Niemand sollte übersehen: Der Bevölkerungsrückgang wirkt sich deutlich aus. Es gibt ansteigende Versorgungslasten, was die Handlungsspielräume einschränkt. Ganz besonders möchte ich hervorheben - daran will ich nicht vorbeigehen -: Wir haben 18 Milliarden Euro Schulden, die abgebaut werden müssen.
Dies kann man gar nicht ernst genug nehmen. Daran arbeitet die Landesregierung, daran arbeitet die Politik im Lande Brandenburg, auch mit mutigen Schritten; ich denke, das darf man ruhig so benennen. Wenn ich an die Polizeireform denke, wenn ich an Überlegungen zu einer Landesstrukturreform denke, wenn ich an Überlegungen zu Verwaltungsreformen auf allen Ebenen denke, dann erkenne ich, dass das ein guter und richtiger Weg ist.
Wie haben sich nun die Ressortchefs eingelassen, die wir ja alle in unserem Ausschuss, dem Haushaltskontrollausschuss, gehört haben? Zunächst einmal möchte ich betonen: Es war uns und mir wichtig, dass die Chefs der Häuser, die Ministerinnen und Minister, persönlich erscheinen. Das will ich auch in Zukunft so handhaben. Ich finde, man kann erwarten, dass bei so wichtigen Dingen anderes unter Umständen zurückgestellt wird, dass man höchstpersönlich vor diesem Ausschuss erscheint und sich einlässt zu dem, was der Landesrechnungshof festgestellt hat. Denn das waren zum Teil sehr hochkarätige Dinge, die dort von den Mitarbeitern und dem Präsidenten des Landesrechnungshofes gehandelt worden sind. Dann kann man auch erwarten, dass nicht nur die Referatsleiter oder Abteilungsleiter - so wichtig sie sonst auch sind - kommen, sondern dass dies die Ressortchefs höchstpersönlich machen. Deshalb bin ich dankbar, dass sie alle gekommen sind. Nun darf nicht jeder denken, dass das nur harmonisch zugegangen sei.
Mein letzter Satz, Frau Präsidentin. - Es ist also nicht nur harmonisch zugegangen, sondern wir haben natürlich auch kontroverse Themen gehabt. Ein Thema war die Schuldenbremse. Darüber werden wir jetzt sicherlich einiges hören, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen dazu äußern. Vielen herzlichen Dank.
Am 5. Januar dieses Jahres haben die Justizsenatorin von Berlin, Frau Gisela von der Aue, und der Justizminister unseres Landes, Herr Dr. Schöneburg, Eckpunkte einer gemeinsamen Expertengruppe zur Sicherungsverwahrung vorgelegt.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schritte und welche Maßnahmen ergeben sich aus diesen Eckpunkten?
Herr Minister, bei Sicherungsverwahrten handelt es sich um therapiebedürftige und fehlgeleitete Männer. Dort müssen Ka
tegorien für die Therapie gebildet werden. Gibt es auch einen Ansatz, der darüber hinausgeht? Dass Berlin und Brandenburg zusammenarbeiten, ist sicher möglich. Ich habe aber auch etwas von einem sogenannten Nord-Verbund gelesen. Was halten Sie davon?