René Kretzschmar

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte - wenige - Gäste! Ich bekomme es in kürzerer Zeit hin als der Kollege Wichmann. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, meine Fraktionskollegin Bettina Fortunato, hat aus meiner Sicht alles Wichtige gesagt. Der Rest steht in dem umfassenden Bericht, den zu lesen ich Ihnen allen sehr ans Herz lege. Ich bedanke mich für die kollegiale Arbeit im Ausschuss, besonders bei der Ausschussvorsitzenden Bettina Fortunato, und beende damit meine Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Man merkt, es ist Wahlkampf - besonders bei der CDU. Das merken wir heute schon den ganzen Tag. Ihr Antrag zu den schnellen Verkehrsverbindungen ordnet sich da ein. Er hört sich am Anfang auch klasse an. Man hat das sichere Gefühl, für Pendlerinnen und Pendler etwas zu tun. Man weiß aber aus den Diskussionen im Infrastrukturausschuss - besonders Sie, Herr Genilke, wissen das -: Mit Wunschdenken funktioniert das nicht.
Ich sehe uns schon im Infrastrukturausschuss sitzen, wo wir uns bei der Bahn oder beim VBB erkundigen, warum der Regionalexpress XY nicht an dieser und nicht an jener Haltestelle hält, warum er nicht die von Ihnen vorgeschlagenen ganz bestimmten Anschlüsse abwartet. Das muss alles sein, das ist dann aber ein Zielkonflikt zu Ihrem Antrag.
Mit anderen Worten: Die Verbindungen von Berlin in die Regionen und zurück bestimmen sich nicht nur an der Zeitkomponente, zumal Sie uns schon ausgeführt haben, dass die Erreichbarkeit Berlins in weniger als einer Stunde eigentlich nur bei dem einen Oberzentrum im Moment nicht gegeben ist.
Ich will Ihnen das noch einmal in Bezug auf die vier Oberzentren im Land Brandenburg deutlich machen: Man braucht von Brandenburg an der Havel 32 Minuten nach Berlin-Wannsee, von Potsdam nach Berlin-Wannsee ganze 7 Minuten und von Frankfurt (Oder) zum Ostbahnhof 56 Minuten; im Moment ist es so, dass man von Cottbus zum Ostbahnhof 74 Minuten braucht.
Ihrem Antrag könnte man heute wahrscheinlich zustimmen. Das würde aber bedeuten, dass man die Zwischenhalte in Kolkwitz, Vetschau, Raddusch, Lübbenau, Lübben und Königs Wusterhausen streicht. Und dann stellen Sie sich bitte auf diese Bahnhöfe und erklären den Pendlern aus diesen Orten, dass Sie etwas für sie getan haben!
Mehr als verwunderlich und nicht gerade stringent finde ich in Ihrem Antrag die Verbindung mit einer Einzelmaßnahme, nämlich die Verlängerung der S 25 nach Teltow. Andere S-BahnEnthusiasten könnten dies für ihre Strecken ebenfalls fordern. Bei Ihnen fällt aber auf, dass Sie immer zufällig das Lieblingsprojekt von Frau Reiche unterstützen. Und Sie mussten es hier noch irgendwie unterbringen.
Es wurde in der Öffentlichkeit ja auch der Eindruck erweckt, man könne hier gleich loslegen. Das hat Frau Reiche in der Öffentlichkeit so ähnlich herübergebracht. Ich zitiere einmal das MIL dazu:
„Für uns ist die Aussage neu. Aber auch wir haben nichts gegen eine Verlängerung nach Stahnsdorf, sie muss nur bezahlt werden. Wir würden uns freuen, wenn Frau Reiche auch eine tatsächliche Finanzierungszusage der Bahn
liefern würde. Dann kommen wir der Sache schon schnell näher. Das Land selbst wird den Ausbau der Schienen von Teltow nach Stahnsdorf momentan sicherlich nicht bezahlen.“
Wenn Sie da andere Informationen und von Frau Reiche eine Finanzierungszusage haben, dann teilen Sie das dem Haus mit und wir können gerne darüber reden.
Auch wir wissen, dass beim ÖPNV und beim SPNV noch viel zu tun ist. Die in Ihrem Antrag formulierten Ziele gehen so nicht. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Genilke, würden Sie mir zustimmen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, wen der Veranstalter dieser Podiumsdiskussion, auf der Sie waren, einlädt? Es liegt nicht im Ermessen der Linken, wen der Veranstalter einlädt. Das ist einfach so, darauf haben wir keinen Einfluss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die Antwort der Landesregierung zum Zustand der Straßen, Brücken und Radwege ist in aller Ausführlichkeit vorgelegt worden. Das haben wir jetzt schon mehrmals gehört. Damit wird ein deutliches und differenziertes, aber ebenso ungeschöntes Bild vom derzeitigen Zustand und den Entwicklungen der letzten Jahre aufgezeigt. Generell unterscheidet das Land Brandenburg von anderen Bundesländern, dass wir, gemessen an den Bevölkerungszahlen und auch gemessen am Landeshaushalt, ein vergleichsweise großes bzw. langes Straßennetz haben. Die Länge der Landesstraßen ist fast so groß wie die der Bundes- und Kreisstraßen zusammengerechnet. All dies müssen wir in unsere Betrachtungen einbeziehen und beurteilen, was für das Land leistbar ist und was eben nicht.
Schauen wir uns die Brücken an, so kann man feststellen, dass die Autobahnbrücken noch relativ gut in der Bewertung liegen. In Bezug auf die Brücken auf den Bundes- und Landesstraßen fällt das Urteil schon ein wenig schlechter aus. Der hohe Anteil in der Bewertung an „nicht ausreichend“ und „ungenügend“ bei 108 von 750 Brücken weist auf einen hohen Investitionsbedarf in den kommenden Jahren hin, dem mit einem langfristigen Konzept und einer damit verbundenen Prioritätensetzung beigekommen werden muss. Klar ist auch, wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, dass es mehr denn je um Sanierung und Bestandspflege unserer Straßen gehen muss und nicht um Neubau.
Was die Probleme beim Straßenzustand anbelangt, so ist das kein besonderes Merkmal dieser Legislaturperiode. Damit komme ich zu Ihnen, Herr Genilke. Bereits 2009 hat der Landesrechnungshof aufgelistet, welche Millionenbeträge in den Jahren davor, als die CDU in diesem Land mitregierte, eben gerade nicht investiert wurden. Deswegen ist Ihr Entschließungsantrag, gelinde gesagt, auch ein Witz.
Sie beziehen sich auf den Landesrechnungshofbericht 2013 und werfen der Landesregierung Versäumnisse vor. Ich zitiere einmal aus diesem Jahresbericht. Auf Seite 164 heißt es da:
„Das für den Straßenbau zuständige Ministerium beachtete bei der Bedarfsermittelung nicht das gesetzlich festgelegte Verfahren. Das Ministerium passte den Landesstraßenbedarfsplan aus 1995 erst nach 15 Jahren an, obwohl bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt neue Eckdaten zur Landesentwicklung vorlagen, die zu einer Anpassung hätten führen müssen.“
Das heißt nichts anderes, als dass der Landesrechnungshof bemängelt, dass in der Zeit von 1999 bis 2009 nicht genug im Bereich der Straßen investiert wurde. Jetzt frage ich Sie, Herr Genilke: Wer regierte in dieser Zeit in diesem Land Brandenburg mit? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Genilke, das waren Sie.
Gerne.
Ich würde Sie um ein wenig Geduld bitten. Hätten Sie gewartet, hätten Sie mir auch nicht mehr Redezeit verschafft. Ich komme in meiner Rede noch genau zu diesem Punkt.
Ich werde jetzt an dem Punkt, an dem Sie die Frage gestellt haben, fortsetzen und deutlich machen: Der Landesrechnungshof wirft Ihnen in dem Bericht 2013 vor, dass Sie zehn Jahre lang, von 1999 bis 2009, nicht den Mut hatten, einen Landesstraßenentwicklungsplan anzufassen. Das lassen Sie in Ihrem Entschließungsantrag einfach aus. Deswegen ist er einfach überhaupt nicht tragbar. Der Landesrechnungshof kritisiert Sie und nicht das, was die rot-rote Regierung 2010 gemacht hat. Es ist eine Prioritätensetzung, die man vorgenommen hat, und zu dieser Prioritätensetzung stehen die rot-rote Landesregierung und auch die Fraktion DIE LINKE.
Bevor also die rot-rote Landesregierung regierte, gab es schon eine Bugwelle an nicht getätigten Investitionen. Landesstraßen, nicht zu vergessen, hatte sich die rot-rote Koalition aber auch auf die Fahne geschrieben. Wir haben die Schwerpunktsetzung in Wissenschaft, Forschung und Bildung präzise gewählt und die Landesstraßen nicht vergessen, wie es die CDU in der Zeit zuvor getan hat.
Kommen wir nun zum zweiten Teil der Anfrage, zu den Radwegen im Land Brandenburg. Brandenburg ist ein Fahrradland und hat mit diesem Selbstverständnis in den vergangenen Jahren auch in diesem Bereich viel getan. Wenn vom ADAC 5 300 Kilometer als Qualitätsrouten betrachtet werden, dann haben wir mit den Radwegen eine Leistung erbracht, die nicht zu unterschätzen ist. Pflege und Instandhaltung auf diesen langen Strecken sind für das Land und die Kommunen eine Herausforderung, auch in der Zukunft, auch eine finanzielle. Aufgabe sollte es weiterhin sein, in diesem Bereich für Lückenschlüsse und Verbindungen zu anderen Strecken zu sorgen. Aber auch für die Radwege gilt: Jeder Neubau verursacht zukünftige Sanierungen und Instandsetzungen.
Insgesamt gilt für die Straßen- und Radwegeinfrastruktur in unserem Land: Es wurde in den vergangenen Jahren viel getan. Daher kann ich nur sagen: Kühles Rechnen ist in diesem Bereich angesagt. Wunschdenken schafft nur Enttäuschung. Ihr Entschließungsantrag, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ist leider nur Wunschdenken und hat mit der Realität nichts zu tun. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Auch hier hat die Landesregierung einen qualitativ sehr guten Bericht vorgelegt.
Wir fanden es zweckmäßig und sachgerecht,
dass es eine prozesshafte Erarbeitung dieses Konzeptes gegeben hat. Da brauchen Sie jetzt gar nicht zu lachen - ich glaube, Sie waren eventuell sogar beteiligt. Es hat einen umfangreichen und mit Sachkunde besetzten Workshop gegeben, an dem Kolleginnen und Kollegen teilgenommen haben - eventuell waren auch Sie dabei -, in dessen Nachgang viele praktische Erfahrungen in dieses Konzept mit aufgenommen wurden.
Um die Notwendigkeit und Bedeutung von Verkehrssicherheit brauchen wir uns an dieser Stelle sicherlich nicht zu verständigen. Da sehe ich selbst zwischen uns eine breite Übereinstim
mung über alle Parteien hinweg. Aus diesem Grund sehe ich in dem Konzept ebenso ein Prinzip, nämlich dass der Weg das Ziel ist, und dieses ist zugegebenermaßen sehr anspruchsvoll. Jeder Schaden, jeder Tote, der heute noch auf den Straßen zu beklagen ist, ist einer zu viel.
Es gilt alle Kräfte zu bündeln, damit die Unfallzahlen weiter sinken. Deshalb steht auch an erster Stelle klar der Mensch, denn Leben ist das höchste Gut.
Wir unterstützen die erarbeitete Maßnahmenliste ausdrücklich. Ich möchte allerdings den Gedanken - und darin werden wir uns jetzt wahrscheinlich unterscheiden - aus dem Konzept des stabilisierten ÖPNV und SPNV einschließlich der alternativen Bedienformen besonders unterstreichen. Dieser konzeptionelle Leitgedanke hat nicht nur Verkehrssicherheitsrelevanz, sondern hat auch mit umweltpolitischen und demografischen Zielstellungen zu tun.
Diese Zielstellungen sind nach unserer Auffassung in dem Konzept konkret beschrieben und die Verantwortlichen und die Handelnden sind eindeutig aufgeführt. Deswegen finde ich es auch richtig, wenn eine verbesserte Messbarkeit und ein Controlling eingebaut werden, um den Veränderungsprozess besser zu beurteilen und steuern zu können. Unstrittig ist für uns weiterhin, dass es sich bei der Arbeit der Landesverkehrswachten um ein wichtiges Instrument bei der Durchsetzung der Verkehrssicherheit handelt. Insoweit gäbe es auch keine Diskussion, die dafür eingestellten Haushaltsmittel zu kürzen, und es bedarf des Antrages der CDU-Fraktion nicht.
Ebenso merkwürdig ist die Passage in Ihrem vorgeschlagenen Entschließungsantrag, die sich generell gegen jedes Tempolimit ausspricht und einen möglichst umfassenden Ausbau der Straßen fordert. Das ignoriert völlig, dass Tempolimits heutzutage eigentlich von allen anerkannt werden, dass sie zur Unfallvermeidung beitragen. Natürlich können sie nicht per se Unfälle verhindern, sie tragen aber zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei.
Das ignorieren Sie völlig. Sie fordern ungeniert den Ausbau jeder Straße, damit man noch schneller fahren kann.
Das können wir nicht mittragen, und deswegen ist Ihr Entschließungsantrag für uns auch völlig untragbar. Es kommt dazu, dass er nicht besonders kreativ ist. Sie haben ihn schon im Infrastrukturausschuss gestellt und haben dort keine Mehrheit erhalten, sondern dort wurde nur der Antrag der Koalitionsfraktionen abgestimmt. Sie nehmen ihn aber eins zu eins wieder her, und wenn er schon im November vorhanden war, dann macht es das auch nicht besser, denn es ist das dritte Mal, dass dieser Antrag hier gestellt wird. Sie können ihn natürlich gern noch ein viertes Mal einbringen, aber auch dann werden wir ihn wieder ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schulze, die Koalition ist für ein Nachtflugverbot. Lassen Sie mich das als Erstes sagen.
- Dann hören Sie mir wenigstens zu, das wäre zumindest fair. Ich habe Ihnen auch ganz aufmerksam zugehört.
Die beantragte Thematik spielt nicht zum ersten Mal eine Rolle. Sie wurde bereits in den Anhörungen des Infrastrukturausschusses umfänglich behandelt. Die Quintessenz war - wie im Übrigen bei vielen rechtlichen Problemstellungen -: Es gibt diametral entgegengesetzte Rechtsauffassungen; das ist unter Juristen nicht unüblich.
Nichtsdestotrotz haben wir uns in Brandenburg auf einen eindeutigen und unumkehrbaren Weg gemacht, nämlich ein Nachtflugverbot zu erstreiten. Klar war: Für die Annahme des Volksbegehrens im Landtag Brandenburg gab es eine große Mehrheit. Es war aber auch klar, dass es kein Spaziergang sein wird, es durchzusetzen. Deshalb sollten alle Beteiligten auf die Hartnäckigkeit und Stringenz der Landesregierung - gleichzeitig Mitgesellschafter - setzen.
In diesem Prozess sind wir bei einer bestimmten Etappe angelangt. Sicher könnte nach unserer Vorstellung manches schneller gehen. Aber alle wissen: Wir sind nicht die Alleinhandelnden. Deshalb sind wir der Ansicht, dass alle Wege auszuschöpfen sind, um im jetzigen Verhandlungsprozess die Position der Brandenburger Landesregierung gegenüber den Mitgesellschaftern zu stärken und die Position des Volksbegehrens damit umzusetzen.
Dazu gibt es Ende März die Sitzung der Gemeinsamen Landesplanung. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn wir an dieser Stelle in den nächsten Wochen Fortschritte erzielen würden. Aussichtsreicher als juristische Schlagabtausche scheint uns aber der Weg zu sein, über ein Einvernehmen mit dem Gesellschafter zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen. Ein konsequentes Nachtflugverbot und der damit verbundene Gesundheitsschutz stehen auch dem Bund und dem Land Berlin gut zu Gesicht.
Und, Herr Genilke, genau das sagte auch Frau Reiche im Bundestagswahlkampf,
und deswegen ist es unehrlich, wenn Sie hier sagen …
- Doch! Nur, seitdem sie Parlamentarische Staatssekretärin ist, ist sie abgetaucht und hat gar keine Zeit mehr für dieses wichtige Anliegen.
- Doch, das ist so, sie hat unserer Fraktion abgesagt.
In Hessen sind die Grünen auch in der Regierung, haben auch große Versprechungen beim Flughafen gemacht und mussten auch erleben, dass sie nicht alles, was sie versprochen hatten, umsetzen konnten, jedenfalls nicht in kurzer Zeit.
Auch da mussten langsame Schritte gegangen werden.
Ich habe den Eindruck, dass auch die grünen Kollegen hier im Landtag fordern, was auch sie in Regierungsverantwortung in anderen Ländern nicht umsetzen konnten.
Unser Weg, Frau von Halem, ist, dass wir sagen: Zuerst die Verhandlungen abwarten und dann mit dem Ergebnis umgehen! Das ist die richtige Reihenfolge.
Jetzt schon zu beschließen, was man eventuell beim Scheitern tut, impliziert das Scheitern, und wir wollen nicht, dass diese Verhandlungen scheitern.
Ich finde es auch nicht abwegig, über einen Plan B nachzudenken, wie ihn der Ministerpräsident angedeutet hat. Gut ist ja immer, wenn man seine Pfeile nicht zu früh verschießt. Entscheidend ist aber, dass man trifft.
Abschließend möchte ich einen Gedanken der Bürgerinitiativen, der auf der Sonderausschusssitzung am Montag geäußert wurde, deutlich kundtun: Alle, aber wirklich alle sollten das Taktieren aus dem Hinterhalt ablegen.
Die Entscheidungen aller Gesellschafter sind überfällig. Vielleicht braucht auch Herr Wowereit noch ein Volksbegehren, um zu verstehen. Die Chancen dafür stehen auch in Berlin nicht schlecht.
Ein Wort noch an Sie von der CDU: Wenn Sie sich hier regelmäßig die Hände reiben, wenn Sie Forderungen nach Dingen stellen, die Sie auf Bundesebene nicht haben möchten, dann sage ich Ihnen: Es ist wirklich heuchlerisch, was Sie hier abziehen.
Das bemerken auch die Bürgerinnen und Bürger. Das haben Sie Ihnen am Montag im Sonderausschuss auch gesagt.
- Aber Herr Genilke, so einfach, wie Sie sich die Dinge machen, sind sie auch nicht.
Sorgen Sie lieber mit dafür, dass im Bund die Erkenntnis für ein konsequentes Nachtflugverbot reift, dann ist allen geholfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Genilke, ich hör‘ die Worte wohl, allein mir fehlt der Glaube. Man muss sich die Geschichte einfach noch einmal zu Gemüte ziehen. Bei der letzten Reform des ÖPNV-Gesetzes haben Sie in Verantwortung mit der SPD dazu beigetragen, dass der öffentliche Personennahverkehr zu einer freiwilli
gen Aufgabe der Kommunen gemacht wird. Heute stellen Sie sich hier hin und fordern wer weiß wie viel mehr Geld, ansonsten breche das ganze System zusammen. Ganz so wird es wohl nicht sein.
Jeder kann sicher mehr oder weniger amüsante Geschichten erzählen über Erlebnisse mit dem ÖPNV - eigene Erlebnisse oder solche, die ihm zugetragen wurden -, über Anschlussbeziehungen, die nicht funktionieren. All dies ist wahr. All dies muss auch verbessert werden. Und genau dies haben wir auch in unseren Entschließungsantrag aufgenommen: dass die Landesregierung sich gegenüber dem VBB noch stärker dafür einsetzt, die Anschlussbeziehungen und Taktungen weiter zu verzahnen.
Entscheidend für unsere Zustimmung zum ÖPNV-Gesetz ist aber die Erhöhung der Finanzmittel von 83 auf 85 Millionen Euro jährlich für den ÖPNV. Darüber sind wir froh. In Zeiten sinkender Zuwendungen an das Land sprechen wir an dieser Stelle von einem Aufwuchs für die Kommunen und deren ÖPNV. Das ist heutzutage nicht überall selbstverständlich, und wir diskutieren anderes an dieser Stelle auch immer. Dass dies immer noch zu wenig ist, kann man in fast allen Bereichen feststellen. Es ist aber ein maßgeblicher Punkt in dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, dass es den nächsten Landeshaushalten und den Diskussionen darüber vorbehalten sein wird, darüber zu entscheiden, ob mehr Finanzmittel für den ÖPNV zur Verfügung stehen oder nicht. Nach meiner festen Überzeugung ist das auch notwendig, gerade wenn man betrachtet, dass seit 2013 klar ist, dass die Aufgabenträger bis zum Jahr 2022 dafür Sorgen müssen, die komplette Barrierefreiheit im ÖPNV zu finanzieren. Das ist eine riesige Herausforderung, die in ihrer Gesamtheit finanziell und materiell sicherlich noch nicht komplett umrissen ist. Deshalb möchten wir, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Aufgabenträgern Kostenschätzungen vornimmt und dort Unterstützung leistet.
Das hängt aber - wie schon mehrfach erwähnt - nicht allein vom Land ab. Wir sind ebenfalls abhängig vom Finanzierungsrahmen des Bundes. Brandenburg wird sicherlich alles dafür tun, um gegenüber dem Bund für eine ordentliche Finanzausstattung im Verkehrsbereich zu sorgen. Ähnliches gilt für die Ausstattung im investiven Bereich für die Straßenbahnen und O-Busse. Das Gesetz schreibt hier 5 Millionen Euro fest. An dieser Stelle wurden ebenfalls höhere Wünsche und Forderungen angemeldet. Das ist, wenn man sich die Investitionsintervalle der Verkehrsbetriebe anschaut, auch nachvollziehbar. Aber auch dies muss kommenden Landeshaushalten vorbehalten bleiben.
Als kommunaler Abgeordneter aus Brandenburg an der Havel habe ich da auch meine Vorstellungen; denn auch die Kommunen bewegen sich in engen Schneisen und müssen oft zu unkonventionellen Lösungen greifen. Es wird aber an die Aufgabenträger in den kommenden Tagen eine schriftliche Klarstellung vom Ministerium ergehen, in der klargestellt wird, wie Ansparmöglichkeiten genutzt und dadurch größere Investitionen gestemmt werden können.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt aus dem Entschließungsantrag aufgreifen. Die Linke setzt sich seit Jahr und Tag für Tariftreue ein. Die Forderung der Gewerkschaften, den im ÖPNV-Beirat gefassten Beschluss zu den repräsentativen Tarif
verträgen in die Praxis umzusetzen, ist daher für uns selbstverständlich. Deshalb ist das ein wichtiger Punkt in unserem Entschließungsantrag.
Mein Fazit lautet: Uns liegen ein solides Gesetz und ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der wichtige Punkte benennt, vor. Ich bitte Sie um Zustimmung zu beidem. Vielen Dank.
Auf der S-Bahn-Strecke der Linie 7 gibt es Wartezeiten und Verspätungen. Die Bahn hat zwar zwischen Grunewald und Wannsee das Gleisbett erneuert, dennoch müssen entgegenkommende Züge aufeinander warten, da es zwischen Potsdam Hauptbahnhof und Wannsee nur ein Gleis gibt. Das zweite Gleis war nach dem Zweiten Weltkrieg abgebaut worden. Auch nach 1990 wurde es nicht wiedererrichtet, weil nach dem Einigungsvertrag der Zustand des Jahres 1961 maßgeblich war.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es von ihrer Seite gegenüber der DB AG Bemühungen, ein zweites, in der Vergangenheit vorhandenes Gleis zwischen Grunewald - Wannsee - Griebnitzsee wiederherzustellen, um für Fahrzeitverkürzung und bessere technische Betriebsführung auch bei Störfällen auf der Strecke der S 7 zu sorgen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes lassen Sie mich erwähnen, dass auch unsere Abgeordneten vor Ort - Frau Böhnisch und Herr Jürgens ebenfalls den Verein „Weitblick“ unterstützen. In diesem einen Punkt sind sich alle wieder einig.
Zu dem anderen Thema sind wir uns nicht ganz einig. Die Schleusen haben in den vergangen Jahren die Gemüter in Brandenburg erregt. Die Positionierung in den Regionen fällt aber sehr unterschiedlich aus. Die einen sehnen die Schleusensanierung herbei, die anderen lehnen sie strikt ab. Aber darauf gehe ich später noch ein.
Wir sprechen in dem Punkt Sanierung der Schleusen in Fürstenwalde und Kleinmachnow eindeutig die Verantwortung des Bundes an. In Planung, Ausführung und von den Aufgaben her ist das Bundeswasserstraßenamt zuständig. Vorhin wurde es schon erwähnt - Herr Jürgens hat es in der Zwischenfrage festgestellt -: Der amtierende Bundesverkehrsminister Herr Ramsauer hat gemeinsam mit der Bundesregierung die Schwerpunktsetzung bei der Förderung und dem Ausbau der Wasserstraßen klar auf den Westen Deutschlands gelegt. Das hat der Bundesverkehrsminister Herr Ramsauer sogar betont. Dies hat - und das in seltener Einigkeit - alle ostdeutschen Bundesländer zu den verschiedenen Anlässen bereits auf den Plan gerufen. Wenn der Grundsatz „von der Schiene auf die Straße bzw. auf das Wasser“ gelten soll, dann darf der Osten - und dabei auch Brandenburg - nicht abgehängt werden.
Die ökologischen und auch arbeitsmarktpolitischen Aspekte sind für uns sehr wichtig. Die Bundesebene steht in Verantwortung. Der Mangel im Budget für Infrastrukturmaßnahmen wurde schon angesprochen, und er ist eben nicht nur bei Schleusen vorhanden. Wir wissen im Moment nur: Die amtierende Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass sie im Frühjahr zum Thema Schleusen weiterverhandeln will.
Aber auf einen Punkt will ich dann schon hinweisen: Es ist widersinnig, dass die CDU/CSU-geführte Bundesregierung für die entstandene Situation sorgt, die Wasserstraßen herabstuft und das Geld dafür kürzt, und dann unterstützt die Brandenburger CDU die Protestbewegungen im Land nach dem Prinzip: Haltet den Dieb! Dann sollen wir im Brandenburger Landtag mit einem CDU-Antrag das Problem aus der Welt schaffen. So, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, geht es nicht.
Sie wollen sich überall auf die Sonnenseite stellen, und das lassen wir Ihnen so einfach nicht durchgehen.
- Doch, ich habe Ihren Antrag gelesen, Herr Genilke.
- Doch, ich habe ihn gelesen. Er befürwortet eindeutig - und das ist unser Problem mit Ihrem Antrag - die Privatisierung dieser Schleusen.
- Nicht „ja und“. Fragen Sie doch einfach mal Ihre Kollegen im Bundestag. Von dessen Wissenschaftlichen Dienst gibt es Untersuchungen dazu. Die haben Sie sich vielleicht, weil Ihnen das Parteibuch von Frau Behm nicht passt, nicht geben lassen.
Darin werden deutlich die Kriterien festgelegt, die vor einer Privatisierung erfüllt sein müssen. Und eine Privatisierung der Schleusen setzt voraus, dass der Bund sagt: Diese Wasserstraße ist für uns nicht mehr relevant. - Das kann ja wohl nicht das Ziel sein.
- Ich habe es gelesen, das haben Sie, glaube ich, an meinen Ausführungen deutlich gemerkt.
Für uns sind aber weitere Abwägungskriterien ausschlaggebend. Wir waren sehr froh, dass nach dem großen Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger, einschließlich geführter rechtlicher Auseinandersetzungen, das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Das sagt aber nicht, dass wir nicht für eine sinnvolle - und genauso ist es in unserem Entschließungsantrag formuliert -, ökologisch und ökonomisch vertretbare Variante der Schleusensanierung sind.
Die Landesregierung - das ist deutlich geworden - hat genau diese Projekte für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet, und sie wird sie entsprechend vertreten. Lassen Sie uns doch, wenn Sie unseren Antrag unterstützen, gemeinsam dafür werben, dass Sie eventuell, wenn es zu einer Großen Koalition kommt, in diesem Bundesverkehrswegeplan auch Mittel für genau diese Projekte bereitstellen!
- Nein, aber Sie haben ja sicherlich gute Kontakte nach Berlin.
Etwas anderes ist für uns aber auch noch notwendig: Auf Bundesebene muss man sich endlich dringend Gedanken darüber machen, wie die gesamte Infrastruktur im Bundeshaushalt überhaupt finanziert werden soll, welchen ökonomischen und ökologischen Weg man einschlagen will, denn das hat alles miteinander zu tun. Und das sind eben nicht nur Schleusen und Straßen, sondern auch Brücken. Vor allem hat Infrastruktur auch mit der Bahn zu tun. Die amtierende Bundesregierung hat sich bei diesen grundlegenden Fragen bisher nicht hervorgetan. Wir bauen da ein wenig auf die neue und hoffen, dass wir dort gemeinsam an einem großen Rad drehen können - besser, als es bisher gelungen ist.
Schließlich möchte ich festhalten, dass wir den CDU-Antrag folgerichtig ablehnen. Gleichzeitig werbe ich für den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, Sie probieren hier, Anfragen an die Landesregierung als Antrag zu verkaufen. Deswegen kann dieser Antrag eigentlich auch nur abgelehnt werden.
- Ja. Sie haben ja die Möglichkeit, dies als Kleine Anfrage zu formulieren, und dann kriegen Sie die Antworten
wahrscheinlich sogar vor Dezember, wie Sie es fordern.
Aber ich würde gern noch kurz auf den Inhalt Ihres Antrages eingehen. Die Überschrift lautet: „Verantwortung der Landesregierung für eine Stabilisierung und Verringerung der hohen Strompreise in Brandenburg“. Damit greifen Sie natürlich ein Thema auf, das den Brandenburgerinnen und Brandenburgern unter den Nägeln brennt. Sie suggerieren nebenbei ganz platt,
dass die Landesregierung für die hohen Strompreise verantwortlich sei.
Dann fragen Sie die Landesregierung - Sie fragen eben -, welche Position sie im Gespräch mit anderen Bundesländern hatte, um die Strompreise sozusagen besser zu regulieren.
Sie wissen doch selbst ganz genau, dass diese Bund-LänderAG bereits im Frühjahr gescheitert ist und von der Bundeskanzlerin höchstpersönlich beerdigt wurde. Die Landesregierung hat die Arbeit in dieser Arbeitsgruppe mit diversen Presseerklärungen, die Sie selbst vorhin lobend erwähnt haben, begleitet. Wenn Sie dies bis heute nicht zur Kenntnis genommen haben, dann tut es uns leid. Ich persönlich finde es schade, dass man sich bei dem wichtigen Thema, die Energiewende sozial zu gestalten und die Kosten des Umbaus der Energieversorgung gerecht zu verteilen, in der AG mit dem Bund nicht verständigen konnte. Das wäre dringend notwendig gewesen.
Aus unserer Sicht gehört beispielsweise der jetzige Mechanismus im EEG abgeschafft, dass die Börsenpreise durch ein vermehrtes Angebot an erneuerbarem Strom sinken, die EEGUmlage aber gleichzeitig steigt. Dann könnten die sinkenden Strompreise an der Börse tatsächlich an den Endverbraucher weitergegeben werden. Die erneuerbaren Energien sind nicht der Kostentreiber, sie werden durch diesen Mechanismus im EEG zu einem solchen gemacht.
Ein weiterer Punkt ist: Auf die energieintensiven Großbetriebe entfallen rund 80 % des Stromverbrauchs. Für diese Industriebereiche ist im EEG eine Ausnahme von der Ökosteuer vorgesehen. Unter anderem deswegen beträgt die EEG-Umlage für alle anderen Verbraucher seit diesem Jahr 5,277 Cent je Kilowattstunde. Würde man diese Ausnahmetatbestände anders regeln und die kleinen Handwerksbetriebe eben nicht gegenüber den Großkonzernen benachteiligen, könnte man die Strompreise preiswerter gestalten.
Das bringt mich zu Punkt 3 Ihres Antrags. Sie fragen, welche Maßnahmen notwendig wären, um die Bezahlbarkeit von Energie künftig zu gewährleisten. Ich kann Ihnen darauf eine persönliche Antwort geben: Die wichtigste Maßnahme, die dies gewährleisten könnte oder die wenigstens ein erster Schritt in diese Richtung wäre, bestünde darin, dass diese Bundesregierung ab dem 22. September nicht mehr weiterarbeiten kann.
Ich ziehe hier jemanden heran, den Sie in der CDU eigentlich gut kennen könnten.
- Bestimmt nicht.
Prof. Dr. Claudia Kemfert sagte in der Zeitschrift „Neue Energie“ vom Mai dieses Jahres - es ist also noch nicht so lange her -:
„Ich würde behaupten, dass diese Regierung derzeit keine effektive Wirtschaftspolitik zur Förderung der Energiewende betreibt.“
Damit stellt sie Ihnen und der Bundesregierung ein Armutszeugnis in diesem Bereich aus.
Frau Kemfert ist dabei völlig unverdächtig, eine Linke zu sein. Sie war im April des letzten Jahres im Schattenkabinett von Norbert Röttgen.
Falls Sie nicht mehr wissen, wer Norbert Röttgen war:
Norbert Röttgen war der Vorgänger von Herrn Altmaier und vor ein bisschen mehr als einem Jahr Spitzenkandidat der CDU in NRW.
- Das wissen Sie wahrscheinlich besser als ich.
Ich kann abschließend für die Landesregierung und die rot-rote Koalition nur sagen:
Sie nehmen nicht erst seit der heutigen Feststellung der CDU ihre Verantwortung für die Stabilisierung der Strompreise wahr.
Sie haben dies in der Vergangenheit getan. Sie werden dies in der Zukunft tun. Ihr Antrag hilft dabei relativ wenig. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das Themengebiet eingehe, zu dem Herr Wichmann
sich geäußert hat, lassen Sie mich erst einmal deutlich sagen: Der Weltverbrauchertag, aus dessen Anlass wir heute die Aktuelle Stunde abhalten, geht auf eine Rede von John F. Kennedy zurück. In seiner Rede im Jahr 1962 stellte er heraus, dass jeder Mensch auch Verbraucher sei, dass Verbraucher Rechte hätten und diese Rechte von der Politik durchgesetzt und geschützt werden müssten. Die vier grundlegenden Rechte, die Kennedy damals erwähnte, waren erstens das Recht auf Sicherheit - soll heißen: Schutz vor der Vermarktung von gesundheits- oder lebensgefährdenden Waren -; zweitens das Recht auf Informationen, welches den Schutz vor betrügerischen, arglistigen oder absichtlich irreführenden Informationen beinhaltet; drittens das Recht auf Wahlfreiheit - jeder Verbraucher muss das Recht haben, frei zu entscheiden und Produkte zu fairen Marktpreisen zu erwerben; und viertens das Recht, Gehör zu finden - die Gewissheit, dass Verbraucherinteressen umfänglich und wohlwollend bei der Formulierung von Regierungsrichtlinien beachtet werden. Auf Basis dieser Rechte verabschiedeten die Vereinten Nationen 1985 die Leitlinien für den Verbraucherschutz - dieser Zeitpunkt liegt weit zurück.
Nach diesem kleinen Exkurs zur Geschichte des Weltverbrauchertags komme ich nun zum aktuellen Stand des Verbraucherschutzes im Land Brandenburg. Die Besonderheit ist, dass der Verbraucherschutz im Land Brandenburg unter einer rot-roten Regierung besonderes Augenmerk besitzt. Das wird auch an Folgendem deutlich: Im Jahr 2012 hat dieser Brandenburger Landtag erstmals eine Verbraucherschutzpolitische Strategie verabschiedet; so etwas gab es vorher nicht im Land Brandenburg. Diese ist in einem offenen Prozess nicht nur unter Beteiligung der verschiedensten Ressorts, sondern auch im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes über eine Internetplattform erarbeitet worden.
Zu den Kernbereichen des Verbraucherschutzes zählen Kontrollen im Lebensmittelbereich - das hat Herr Wichmann auch angesprochen. Wenn es aber in diesem Bereich nicht gerade zu Skandalen - die sich in letzter Zeit leider gehäuft haben kommt, laufen diese Kontrollen meist unbemerkt von den Verbrauchern ab. Deswegen nenne ich Ihnen einige Zahlen: Im Rahmen der Lebensmittel- und Produktkontrollen wurden im Jahr 2011 in Brandenburg 24 750 Betriebe überprüft. Es fanden 46 250 Kontrollbesuche statt, und es wurden 12 266 Proben entnommen.
Die aktuellen Krisen in den letzten Wochen haben auch gezeigt, dass das Land in der Krisenbewältigung gut aufgestellt ist. Nachdem die Verdachtsfälle bekannt wurden, haben die Informationsketten, die Sicherstellung, die Beprobung, die Analysen und die Information der Öffentlichkeit funktioniert. Das ändert nichts an dem verwerflichen Verhalten, dass in die Lebensmittel Dinge gelangen, die nicht hineingehören. Aber man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Sicherheitsvorkehrungen im Land Brandenburg funktioniert haben, nachdem diese Skandale bekannt geworden sind. Dafür ist natürlich das Verbraucherschutzministerium des Landes verantwortlich, und deshalb sei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Ministeriums, des Landeslabors und auch der Kreise, die gute Arbeit leisten, einmal Dank für ihre Arbeit ausgesprochen. Sie opfern ihre Zeit, sie machen Überstunden, wenn aktuelle Krisen anstehen, und das muss man an dieser Stelle auch einmal würdigen.
Damit sind wir bei dem Thema Personalbereich im Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Das betrifft das, was Herr Wichmann gerade gesagt hat: Sie kritisieren seit Jahren die unzureichende Personalausstattung im Verbraucherschutz. Man muss zugeben, dass das Personal knapp ist und die Personalbedarfsplanung enorme Herausforderungen an uns stellt, aber es kann doch nicht sein, dass diese Kritik nun ausgerechnet von Ihnen, der CDU, kommt. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage: Nicht die Linke ist die Partei, die in der letzten Legislaturperiode für Brandenburg die Weichen für einen drastischen Stellenabbau gestellt hat. Das waren Sie!
- In der letzten Legislaturperiode!
Die Linke hat in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit der SPD die Weichen wieder in eine andere Richtung gestellt, und wir haben dafür gesorgt, dass die Stellenanzahl auf 43 000 im Gesamtbereich aufgestockt wird.
Dazu, wie das im Verbraucherschutzministerium und in den angrenzenden Bereichen funktionieren soll, können Sie gern konkrete Vorschläge unterbreiten, aber Sie können nicht immer Personalabbau und Finanzeinsparungen fordern und dann in jedem Einzelbereich immer wieder sagen: Hier fehlen aber die Leute. - Das geht nicht!
Um Ihnen das noch einmal deutlich zu machen - Sie nehmen gern diese aktuellen Skandale auf -, möchte ich hier für die Linke und die Koalition ausführen:
Verbraucherschutz ist vielschichtig und betrifft nicht nur Lebensmittelkontrollen. Sie sind gut und wichtig, werden auch durchgeführt und müssen bundesweit in einen größeren rechtlichen Rahmen gestellt werden, aber sie sind nur ein Teil des Verbraucherschutzes. Ein anderes Beispiel für aktiven Verbraucherschutz hat dieser Landtag auch geliefert, beispielsweise hat er einen Antrag zur Deckelung von Dispozinsen durchgestimmt.
- Auch dies ist aktiver Verbraucherschutz, auch wenn es ein anderer Bereich ist als der Lebensmittelbereich, über den wir heute besonders reden.
Zu dem, was Herr Wichmann gesagt hat: Die Selbstverpflichtungen, die Sie gern und vor allen Dingen immer wieder im Bund für die Wirtschaft fordern, helfen in diesem Bereich - das zeigen die Skandale der letzten Zeit - nicht weiter. In Zeiten von Lebensmittelgroßkonzernen, die ihre Waren in unterschiedlichsten Ländern produzieren und an unterschiedlichsten Orten verkaufen, muss es bundes- und europaeinheitliche Regelungen geben; hier helfen landesweite Regelungen wirklich nur begrenzt weiter. Für bundesweite oder sogar europaweite Regelungen hat Ministerin Tack auch auf der Bundesverbraucherschutzministerkonferenz die Initiative ergriffen. Die Einzi
ge, die blockiert - das kann man Ihnen nicht ersparen -, ist Ihre Bundesverbraucherschutzministerin Frau Aigner,
die immer wieder nur die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft heranzieht. Dass das kein adäquates Mittel ist, genau das zeigen die Skandale in den letzten Wochen und Monaten.
Für die Linke ist Verbraucherschutz eine Querschnittsaufgabe: Verbraucherrechte müssen konsequent in allen Bereichen nicht nur im Lebensmittelbereich - gestärkt werden. Verbraucherpolitik ist in allererster Linie auch Sozialpolitik. Besonders die Finanzschwachen, prekär Beschäftigten, Einkommensschwachen und Bildungsfernen brauchen Unterstützung und müssen am Verbraucherschutz partizipieren. Eine aktive Verbraucherschutzpolitik muss vorsorgen; es dürfen keine gesundheitsgefährdenden Produkte und Dienstleistungen in den Handel gelangen
unabhängig vom Preis der Lebensmittel.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher - das ist der letzte Punkt, auf den ich eingehe -, müssen für ihre Marktmacht sensibilisiert werden. Das ist Aufgabe dieses Landtages, das ist Aufgabe des Verbraucherschutzministeriums. Wir sind da auf einem guten Weg. Es liegen noch Aufgaben vor uns, aber wir haben uns wenigstens auf den Weg gemacht. Das haben Sie vermissen lassen, solange Sie in diesem Land Verantwortung trugen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Für meine erste Rede in diesem Hause hätte ich mir eigentlich gewünscht, dass ich Ihnen nicht das erzählen muss, was meine Vorredner, Frau Kircheis von der SPD und teilweise auch Herr Wichmann von der CDU, bereits gesagt haben. Da bleibt für mich nicht viel übrig. Ich werde Ihnen die Argumente trotzdem zur Übung noch einmal deutlich machen.
Bei dem Antrag der Grünen geht es darum, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, einen Betrieb, der mit Lebensmitteln agiert, möglichst schnell und unkompliziert qualitativ zu beurteilen. Dies ist nach unserer Auffassung auch wünschenswert. Die Unterschiede beginnen aber dort, wo es darum geht, wer dafür die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu erlassen hat.
Die Grünen wollen mit ihrem Antrag eine Landesregelung erreichen. Dies halten wir für nicht sinnvoll. Deswegen werden wir diesen Antrag nicht unterstützen. Es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, dass es in Brandenburg eventuell einen Smiley gibt, in Sachsen eine Ampel und in Mecklenburg-Vorpommern ein Barometer. Es verwirrt den Verbraucher, wenn ein lächelnder Smiley oder ein grimmiger Smiley womöglich in Brandenburg eine andere Bedeutung hat und nach anderen Kriterien vergeben wird als in Sachsen-Anhalt oder in einem anderen Bundesland.
Ein solches System hat gerade zum Ziel, komplexe Informationen leicht verfügbar und verständlich darzustellen. Ein Systemwildwuchs in 16 unterschiedlichen Bundesländern trägt dazu nicht bei, sondern führt eher zu Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
- Genau! Wir Verbraucher müssen geschützt werden. Wir möchten nicht, dass die Verbraucher vor einem Wochenendausflug oder einem Besuch in einem Berliner Restaurant die landesüblichen Regelungen für Smiley oder Barometer studieren müssen. Das verhindert im Zweifelsfall den Austausch zwischen den Bundesländern.
Gerne.
Sehr geehrte Frau Nonnemacher, wir würden den Verbrauchern gerne ein bundeseinheitliches System präsentieren,
damit sie diese Schwierigkeiten nicht haben. Dieses Problem wurde angesprochen, Frau Tack hat in einer Verbraucher
schutzministerkonferenz im Jahre 2010 die Initiative ergriffen. Aber Frau Aigner hat geblockt und den Ländern gesagt, sie sollen das alleine machen. Frau Aigner hatte wenigstens zugesagt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Frau Kircheis wies auf das Urteil hin, das in Berlin zu dem dortigen SmileySystem ergangen ist. Sie müssen dieses Urteil im Übrigen gekannt haben, als Sie am 30. November Ihren Antrag eingereicht haben. Denn das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes stammt vom 28. November und fordert unmissverständlich eine bundeseinheitliche, gesetzeskonforme Regelung. Bis dahin besteht Rechtsunsicherheit im Land Berlin, ob das dort praktizierte Smiley-System überhaupt fortgesetzt werden kann.
Für ein bundeseinheitliches System hegen wir Sympathie. Aber unter diesen Voraussetzungen ist es für uns nicht nachvollziehbar, daher können wir Ihrem Antrag, so wie Sie ihn gestellt haben, leider nicht zustimmen. Deswegen werden wir ihn heute ablehnen.