Irene Wolff-Molorciuc
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung eines Brandenburger Heimgesetzes haben wir der Föderalismusreform zu verdanken, die das Heimrecht zum großen Teil aus der Kompetenz des Bundes in die Kompetenz der Bundesländer gelegt hat. Es gibt zweifellos eine Vielzahl von Themen, bei denen ein Mehr an föderaler Vielfalt wünschenswert ist. Ich weiß allerdings nicht, ob das beim Heimrecht wirklich eine glückliche Lösung war. Die Tatsache, dass die Bundesländer nun bestrebt waren, sich untereinander wieder auszutauschen und ihre Regelungen zu koordinieren, spricht eher für das Bedürfnis einer gewissen Einheitlichkeit, welche nun sehr viel schwieriger herzustellen ist. Träger, die bundesweit agieren, haben es nun mit 16 Gesetzen statt mit einem Gesetz zu tun.
Die Landesregierung sieht mit dem Gesetz insbesondere die Chance, den neuen Entwicklungen in der Pflege und Betreuung Rechnung zu tragen. Damit sind vor allem die sogenannten neuen Wohnformen gemeint, zum Beispiel Wohngemeinschaften oder sogenannte unterstützende Wohnformen, die bisher auch dann als „Heim“ betrachtet und behandelt worden sind, wenn das aus Sicht der Bewohner und Betreiber nicht erforderlich war. Immerhin ergeben sich daraus zum Beispiel in baulicher und brandschutztechnischer Hinsicht höhere Anforderungen. Ob das Gesetz hier die nötige Klarheit und Rechtssicherheit bringt, vermag ich heute noch nicht zu beurteilen.
Ich verweise nur darauf, dass in der Anhörung, auch von Experten, erhebliche Schwierigkeiten für die Gesetzesanwendung vorausgesagt worden sind. Damit ist vor allem gemeint, dass Begriffsbestimmungen, Definitionen, Anwendungsbereiche und Ziele schwer voneinander abzugrenzen sind, dass Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen geregelt werden. Das mag jetzt übertrieben klingen, aber vielleicht nehmen Sie sich das Gesetz als Urlaubslektüre mit, studieren die §§ 1 bis 5 und versuchen dann, Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zu erklären, was damit gemeint ist. Verstehen sie es nicht, muss es nicht am Partner oder der Partnerin liegen.
Wir hätten uns vorstellen können, an der einen oder anderen Stelle klarer und verständlicher zu trennen, was erlaubt sein
soll und was nicht. Da geht es nicht allein um Lesbarkeit und Verständlichkeit, sondern auch um den Schutz von Bewohnern vor bestimmten Geschäftspraktiken von Trägern, die ein Wohnangebot so mit den Pflege- und Betreuungsleistungen verkoppeln, dass die Entscheidungsfreiheit des Bewohners unter Umständen nicht mehr gegeben ist. Hier hätten wir uns klarere Regelungen gewünscht.
Ich sehe den Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes mit großen Erwartungen entgegen. - Danke.
Ich ohne Ministerin, da bin ich ja ganz aufgeregt. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Pflege und Pflegebedürftigkeit gehören zu den größten Aufgaben, die mit dem demografischen Wandel vor uns stehen. Bis zum Jahr 2030 wird nicht nur der Anteil Hochaltriger - über 80-Jähriger - ansteigen, sondern auch ihre absolute Zahl wird sich mehr als verdoppeln. Auch wenn wir darauf setzen können, dass darunter eine wachsende Zahl von Menschen sein wird, die länger geistig und körperlich fit sind, muss sich unsere Gesellschaft darauf einstellen, dass mehr Ressourcen in der Pflege gebraucht werden. Es lag deshalb für meine Fraktion nahe, das Thema mit einer sehr umfangreichen Großen Anfrage in den Blickpunkt zu rücken. Die Antwort der Landesregierung enthält eine Menge Daten und beschreibt Entwicklungen, die eine gute Grundlage für die künftige Politik in Bezug auf die Pflege bilden. - Genau jetzt ist die Ministerin hier; denn das war, wie Sie sicherlich bemerkt haben, ein Lob.
Die Pflege wird in der nächsten Wahlperiode nicht nur die Politik im Land, sondern auch im Bund sehr viel stärker bestimmen. Die große Pflegereform ist in dieser Wahlperiode nicht angepackt worden. Sie ist aber unumgänglich, insbesondere was die Finanzierungsbasis und was die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs angeht. Die Rücklage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist so gut wie aufgebraucht, obwohl die derzeitigen Pflegeleistungen in keiner Weise den tatsächlich notwendigen Pflegebedarf decken. Diese Rücklage ist auf weniger als 1 Milliarde Euro geschrumpft. Im Gegensatz dazu betrugen die Rücklagen der privaten Pflegekassen rund 14 Milliarden Euro. Da
sind die Weichen grundlegend falsch gestellt, und darauf muss die Politik neue Antworten geben. Unsere Anwort heißt solidarische Bürgerversicherung, in der jede und jeder Mitglied ist.
Zum zweiten Punkt, Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, ist ein neues Begutachtungssystem zu entwickeln. Die Abkehr von einseitig verrichtungs- und zeitbezogenen Instrumenten hin zur Einschränkung der Selbstständigkeit als Maßstab wird auch zu neuen Leistungsangeboten führen müssen. Darauf muss man sich einstellen.
Welche Herausforderungen stehen im Land Brandenburg an? Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, „die Pflege und Betreuung in die Mitte der Gesellschaft zu holen.“ Das kann man nur unterstützen. Es ist aber auch zu fragen, ob die Pflegeinitiative bereits so nachhaltig wirkt, dass man es dabei bewenden lassen kann. Die Landesregierung führt in diesem Zusammenhang aus, sie habe Impulse dafür gesetzt, dass es gemeinsamer Anstrengungen von Land, Kommunen, Einrichtungen und Diensten bedarf, um die Betreuung und Pflege alter Menschen zu einer Angelegenheit des Gemeinwesens zu machen. Ich meine, man sollte sich durchaus von Zeit zu Zeit vergewissern, wo man dabei steht. Deshalb wäre ein turnusmäßiger Pflegebericht aus unserer Sicht hilfreich. Ihre Koalition hat einen solchen leider abgeschafft und dafür eine Unmenge Berichterstattungen eingeführt. Die Arbeit für die Verwaltung ist damit nicht weniger geworden.
- Schade, dass nicht Sie alle hören können, wie die Ministerin das hier kommentiert. Da entgeht Ihnen einiges.
Wenn ich schon beim Stichwort „Berichte und Daten“ bin, möchte ich noch Folgendes anmerken: An der einen oder anderen Stelle verwundert es schon ein wenig, dass man das eine oder andere nicht weiß oder vielleicht auch nicht wissen will und das, obwohl sich Ihre Politik an vielen Stellen genau auf die erfragten Daten gründet. Ich nenne als Beispiel die Frage nach dem Umfang und dem Potenzial an ehrenamtlicher Pflege durch Angehörige und Nachbarn, unsere Frage 9. Es ist schon klar, dass die amtliche Pflegestatistik dazu nichts sagt. Aber angesichts des oben beschriebenen Ziels, Pflege in die Mitte der Gesellschaft zu holen, ist es etwas mager, sich da nur auf Vermutungen zu stützen. Ich sage das nur als Anregung. Ein Pflegebericht ist eben mehr als die Aneinanderreihung vorhandener Daten.
Für schwierig halte ich es auch, wenn die Landesregierung über keinerlei Erkenntnisse über durchgeführte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für pflegendes Personal verfügt oder wenn die Frage nach dem Lohnniveau in den Pflegeberufen ausweichend beantwortet wird. Natürlich ist ein Mindestlohn notwendig. Es ist auch schön, dass auch die Landesregierung - ich frage: wirklich die ganze Landesregierung? - das so sieht; unsere Frage 56. Aber das ist doch nicht das einzige Mittel, um einer drohenden Abwärtsspirale zu begegnen. Es steigert ja die Attraktivität des Berufs für eine Pflegefachkraft nicht, wenn sie sich gemeinsam mit Ungelernten oder mit Pflegehilfskräften auf Mindestlohnniveau trifft.
Die Landesregierung verweist an verschiedenen Stellen auf die Möglichkeiten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Dazu gehören auch Pflegestützpunkte. Wir haben uns dazu schon
mehrfach im Ausschuss informieren lassen. Ich will hier noch einmal für meine Fraktion betonen, dass wir allergrößten Wert darauf legen, dass wirklich neutral, also trägerunabhängig, beraten wird. Darüber hinausgehend wiederhole ich die Anregung meiner Fraktion, nach dem Vorbild der Psychiatriekoordinatoren auch eine Pflegekoordination einzurichten. Darauf ist die Landesregierung in Ihrer Antwort auf unsere Frage 59 leider nicht eingegangen.
Die Linke hat die Große Anfrage zur Versorgung mit Leistungen der Pflegeversicherung im Lande nicht aus Freude an Zahlenreihen gestellt, sondern um eine fundierte Grundlage für die Pflegepolitik zu haben. Die Antwort ist dazu auch in weiten Teilen geeignet, übrigens auch über das Ende der Wahlperiode hinaus. Wir werden das von Zeit zu Zeit wiederholen; es sei denn, wir verständigen uns in der nächsten Wahlperiode doch noch auf einen regelmäßigen Bericht.
Vielen Dank für die Antworten auf die Anfrage. - Ihnen hier herzlichen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Föderalismusreform legt die Verantwortung für das Heimgesetz in die Hände der Länder. Eine weitere Anwendung des Heimrechts des Bundes ist notwendig, solange kein Landesgesetz geschaffen ist.
Wir unterstützen die Auffassung, dass das Bundesgesetz in vielfacher Hinsicht der veränderten Situation in der Pflege und der Eingliederungshilfe nicht mehr gerecht wird. Sie verweisen
auf die mangelnde Berücksichtigung der Vielfalt der Wohnformen und darauf, dass die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsvielfalt gehemmt wird. Auch deshalb muss ein Landesgesetz geschaffen werden. Damit wird es auch gelingen, aufkommende Rechtsunsicherheit bei Trägern und Organisatoren, die sich mit pflegebedürftigen und behinderten Menschen beschäftigen, abzubauen. Sie verweisen in der Lösungsdarstellung darauf, dass es eine Einigung des MASGF mit dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung jetzt schon gibt, die Anwendung der brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung auf Pflegeheime auszusetzen. Sie wollen diese Verordnung durch eine bauaufsichtliche Richtlinie ersetzen. Wir bitten darum, die Zeitnähe etwas genauer zu bestimmen.
Hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf die Wahrung der Grundrechte der zu betreuenden Personen garantiert. Das hohe Maß an Mitbestimmung und Mitwirkung in den Einrichtungen muss konsequent umgesetzt werden. Die Einsichtnahme in personenbezogene Daten ist für die Betreffenden zu gewährleisten. Zu gewährleisten ist auch, dass Betroffene ihre Rechte kennen und befähigt werden, ihre Interessen wahrzunehmen.
Es gibt Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen, die durch ihre Tätigkeit sehr eng mit diesem Gesetz in Berührung kommen. Mit ihnen werden wir weiterhin die Diskussion suchen, um im Prozess den Entwurf weiterzuentwickeln und eventuell notwendige Änderungen zu beantragen.
Weiterer Klärungsbedarf besteht sicherlich im Zusammenhang mit den verschiedenen Wohnformen und der Anwendung des Gesetzes. Wir werden uns aktiv in den Weiterentwicklungsprozess einbringen und stimmen einer Überweisung in den Ausschuss zu. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die demografische Entwicklung zeigt uns, dass die Menschen älter werden, aber auch, dass der Bedarf an Pflegekräften stetig steigen wird. Der Gesetzgeber muss die Grundlagen dafür schaffen, dass eine qualifizierte Pflege geleistet werden kann; daher geht es auch um die rechtzeitige Gewinnung und Ausbildung geeigneter Pflegekräfte.
Der Bund hat die Ausbildung von Altenpflegern für die gesamte Bundesrepublik geregelt. Die Kompetenz ist erst vor wenigen Jahren von den Ländern auf den Bund übertragen worden. Nun wollen Sie den Altenpflegehelfer einführen, und zwar wieder nach Landesrecht. Wenn man gern Abstimmungs- und Abgrenzungsprobleme haben möchte, dann kann man es eigentlich nur so machen, ganz abgesehen von der Frage: Wie verhält es sich nun mit der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungsgänge in den einzelnen Bundesländern, wie mit der Vergleichbarkeit?
Seit Jahren redet die Landesregierung von Fachkräftesicherung eine Aufgabe, die wir unterstützen. Jetzt schafft sie Grundlagen für die „Hilfskräftegewinnung“. Unverständlich! Die Altenpflegeausbildung gibt es ja, auch als Umschulungsmaßnahme. Gerade da sind aber die Zahlen in Brandenburg deutlich gesunken, und zwar nicht deshalb, weil sich niemand dafür interessiert hätte, sondern weil weniger Umschulungen gefördert worden sind und weil die Finanzierung der Vergütung im dritten Ausbildungsjahr gestrichen wurde.
Wir sehen die große Gefahr eines Einstiegs in minderqualifizierte Berufsabschlüsse und sind dabei sehr nahe bei den Gewerkschaften - hier ver.di -, die den gewerkschaftlichen Grundsatz vertreten: Keine Berufsausbildung unterhalb des Niveaus einer dreijährigen Ausbildung.
Schwierig dürfte sich im Alltag der Einsatz der Altenpflegehelfer gestalten, denn die meisten Arbeiten sind durch Pflegefach
kräfte zu verrichten. Die Abgrenzung der Berufsprofile muss deutlich gemacht werden.
Sicher wird es nach wie vor Arbeiten in der Pflege geben, die von Hilfskräften zu leisten sind. Hier braucht es eine exakte Definition und die spezielle Ausbildung für Hilfsdienste, zum Beispiel für Betreuungs- und Begleitdienste. In der Theorie sieht das alles sehr schön aus. Wir haben in den Einrichtungen auf der einen Seite die Pflegefachkräfte, auf der anderen Seite die Ungelernten, die Zivis und andere. Letztere verrichten Tätigkeiten wie die Begleitung bei Spaziergängen, das Vorlesen, oft auch einfach das Gespräch. Schön, wenn es so wäre. Über kurz oder lang wird der Druck aber da sein, die Fach- durch Hilfskräfte zu ersetzen - zunächst im Einzelfall bei personellen Engpässen, irgendwann systematisch. Wenn das Ganze also einen positiven, einen zusätzlichen Effekt haben und kein Austauschprogramm werden soll, dann müssen klare und kontrollierbare Regeln her.
Dann muss dafür auch mehr Geld bereitgestellt werden.
Entsprechende Zusagen habe ich allerdings von niemandem gehört. Also ist ein gesundes Maß an Skepsis angebracht.
Die Landesregierung stellt zu Recht fest, dass große Anstrengungen unternommen werden müssen, um geeignete Personen für die Pflege zu finden. Aber genau diese Anstrengungen müssen unternommen werden, um Pflegefachkräfte und nicht Pflegehilfskräfte zu finden. Ist man hier wenig erfolgreich, hat das auch sehr viel mit den herrschenden Bedingungen für Pflegekräfte zu tun, insbesondere mit der noch immer schlechten Bezahlung und der nicht ausreichenden Zeit für die Patienten.
Fachkräftesicherung heißt eben auch, den Bestand der Fachkräfte zu sichern, indem Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die einen Verbleib in diesem Beruf attraktiv machen. Ich denke, es mangelt gar nicht so sehr an der Bereitschaft junger Leute, in den Beruf des Altenpflegers, der Altenpflegerin zu gehen. Das Problem liegt eher darin, dass die Fluktuation sehr hoch ist, weil die beruflichen Anforderungen groß sind und die Bezahlung dem nicht angemessen ist.
Wir werden heute unsere Zustimmung dazu geben, den Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Aus meiner Sicht werden wir da zu klären haben, ob wir ein solches Gesetz brauchen.
Vizepräsidenten Stobrawa:
Herzlichen Dank. - Ich erteile der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener das Wort.
Im Oktober 2008 hatte der Landtag die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, die vorsieht, Modellrechnungen für eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert vorzulegen. Damit sollte das Ziel verfolgt werden, die Rentenungleichheit in Ost und West möglichst zügig zu beseitigen. Die Bundesratsinitiative war bereits im Frühjahr aus Mecklenburg-Vorpommern und im Sommer aus Thüringen angekündigt worden.
Nunmehr liegt - noch bevor der Bundesrat einen Beschluss gefasst hat - ein vorläufiger Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Dieser sieht völlig entgegengesetzt zur angekündigten Bundesratsinitiative einen einheitlichen Rentenwert erst für das Jahr 2020 vor.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die aktuelle Debatte um die Rentenangleichung Ost an West?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es um die, die sich an Frau Geywitz nicht mehr so ganz ein Beispiel nehmen können.
Mit der heutigen Aktuellen Stunde setzt meine Fraktion das Thema der drohenden Altersarmut auf die Tagesordnung. Wohlgemerkt, wir setzen es auf die Tagesordnung; erfunden haben wir es nicht.
Um das zu unterstreichen, verweise ich auf die Studie zweier Sozialdemokraten. Der Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, und der Sozialminister von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, haben am 14. April 2008 eine Studie zu den Alterseinkünften in Ostdeutschland vorgelegt. Darin warnen sie vor hoher Altersarmut in den neuen Bundesländern, die aus der hohen Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen geringen Rentenanwartschaften resultiert.
Die Rentenpolitik der Bundesregierung und auch dieser Landesregierung ist spätestens seit der Agenda 2010 auf ein einziges Ziel fixiert: Die Beiträge zur Rentenversicherung dürfen nicht steigen, zumindest nicht über die magische Zahl von 20 %.
Zu diesem Zweck wurden unter anderem Rentenerhöhungen ausgesetzt, die „Rente mit 67“ eingeführt und sogar die Rücklagen der Rentenversicherung angegriffen. Die Wirksamkeit all dieser Maßnahmen kann man sehr wohl bezweifeln.
Die „Rente mit 67“ führt beim beitragzahlenden Arbeitnehmer, der Ihnen doch so besonders am Herzen liegt, zu einer Entlastung von 0,25 Beitragspunkten.
- Mal abwarten! - Bei einem Monatseinkommen von 2 000 Euro wären das 5 Euro monatlich. Für diese monatliche Ersparnis von 5 Euro muss dieser Arbeitnehmer zwei Jahre länger arbeiten oder - was realistischer ist - er geht trotzdem mit 65 Jahren in Rente und nimmt dafür Abschläge in Kauf. Konkret sind das pro vorgezogenen Monat 0,3 % der Rente, bei 24 Monaten also 7,2 % der Rente.
Bei einem Rentenanspruch von eigentlich 1 000 Euro hat er demnach Monat für Monat 72 Euro weniger - und das nicht nur für diese zwei Jahre, sondern bis ans Lebensende.
- Kleinen Moment, so schnell kann doch keiner! - Unter dem Gesichtspunkt von Altersarmut bleibt auch die von Ihnen propagierte private Vorsorge ein untauglicher Ansatz. Bekanntermaßen wird ein Anspruch aus einer Riester-Rente auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet. Die staatliche Förderung des Riesterns wird aber de facto aus Einsparungen des Staates bzw. der Rentenversicherung finanziert.
Da kann ich nur Norbert Blüm zustimmen - der sich darüber wundern wird -, wenn er meint, man dürfe die private Ergänzung nicht auf dem Buckel der Rentenversicherung ausführen.
Mit anderen Worten: Mit Hilfe der privaten Ergänzung die Rentenversicherung ramponieren und dann die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, dass die Rente sinkt! „Das habt ihr doch gewusst; das ist doch Ziel der Übung“, sagte Blüm.
Die hier unvollständig skizzierten Entwicklungen und politischen Entscheidungen erhöhen das Risiko von Altersarmut. Nimmt man die Grundsicherung im Alter zum Maßstab, sind heute in Ostdeutschland lediglich gut 1 % der über 65-Jährigen davon betroffen. Im Land Brandenburg ist die Zahl innerhalb von drei Jahren, zwischen 2003 und 2006, allerdings um etwa ein Drittel gestiegen. Mir ist niemand bekannt, der davon ausgeht, dass sich das Problem entweder von selbst oder dadurch löst, dass der Kurs in der Renten- und Sozialpolitik so weitergefahren wird wie bisher.
Im Gegenteil, nach Berechnungen der Volkssolidarität wird in zehn bis 20 Jahren jeder Fünfte von Altersarmut betroffen sein.
Was tun? Es gibt kein wirksameres System der wirtschaftlichen Absicherung im Alter als die gesetzliche Rentenversicherung, solidarisch organisiert und umlagefinanziert.
Die Politik der letzten zehn Jahre hat nichts unversucht gelassen, Norbert Blüms berühmten Satz „Die Rente ist sicher“ Lügen zu strafen. Ja, die gesetzliche Rentenversicherung muss reformiert werden, aber sie darf nicht abgeschafft werden.
Unter Reformierung stellt sich die Fraktion DIE LINKE eine Erwerbstätigenversicherung vor, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch einzahlen und die alle Erwerbstätige - auch Abgeordnete und Selbstständige - versichert.
Das eint uns im Übrigen mit Gewerkschaften und Sozialverbänden.
Für Ostdeutsche stellt sich die Situation als besonders dar: gesetzliche Rente oft einzige Altersvorsorge, stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, niedrigere Löhne, Ansprüche aus Anwartschaften gekappt.
Auch vor diesem Hintergrund ist die Frage der Angleichung des Rentenwertes Ost zu betrachten. Heute liegt dieser Rentenwert 12 % unter dem für den Westen. Deshalb ist eine politische Initiative zur Rentenangleichung ein richtiger und notwendiger Schritt.
- Frau Ziegler, es wäre nicht das erste Mal, dass Sie sich dann auf mich berufen müssen.
Es ist eine notwendige Aufgabe, Altersarmut entgegenzutreten. Allerdings muss dieser Schritt ernst gemeint sein. Sie müssen den Schritt gehen und dürfen nicht nur „das Bein heben“.
Bei der aus Thüringen vorgelegten Initiative - das sage ich völlig unumwunden - habe ich diesbezüglich meine Zweifel. Schwammig und unkonkret wird lediglich über Variantenberechnungen und deren Auswirkungen gesprochen.
Sie, meine Damen und Herren der Koalition, fordern bei jedem Antrag der Fraktion DIE LINKE einen Finanzierungsvorschlag. In Ihrem Antrag, den Sie für die heutige Sitzung vorgelegt haben, kann ich keinen entdecken.
Die Thüringer Bundesratsinitiative spricht nebulös davon, das Ganze müsse auch für die heutigen Beitragszahler und die künftigen Rentenbezieher tragbar sein.
Um es freundlich auszudrücken: Das ist auch nicht besonders konkret.
Wer wegen einer monatlichen Beitragssenkung in Höhe von 10 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen die Rente mit 67 Jahren für einen Durchschnittsverdiener einführt, der soll davon überzeugt werden, dass jährlich etwa 6 Milliarden Euro für die Angleichung der Ostrenten einfach nebenbei - sodass es niemand bemerkt - bezahlt werden? Eine Reaktion darauf gibt es bereits von der Bundesebene. Die Kanzlerin und die CDU-Bundestagsfraktion lehnen dies ab.
So unkonkret und ohne überzeugende Argumente werden Sie im Bundesrat mit dieser Initiative nicht viel verrichten können. Uns sind die typischen Reaktionen - unter anderem aus Bayern bereits bekannt. Erst im letzten Jahr wurde aus der CSU-Fraktion die Forderung laut, die Ostrenten zu senken, weil die Zahlbeträge höher sind als im Westen. Bestenfalls wird dabei am Ende eine Aktion „rechte Tasche, linke Tasche“ veranstaltet.
Es wird bereits angedeutet, dass im Gegenzug zur Angleichung des Rentenwertes die Höherbewertung der Einkommen im Osten abgeschafft werden soll. Diese Höherbewertung ist jedoch unverzichtbar, weil sie sicherstellt, dass unterschiedliche Lohnniveaus - DDR/Bundesrepublik sowie alte/neue Länder - ausgeglichen werden. Lag zum Beispiel der durchschnittliche Stundenlohn im Jahr 1980 in der DDR bei 3,50 Mark und in der Bundesrepublik bei 10,50 D-Mark, dann kann man das nicht so in die Rentenberechnung übernehmen.
- Ganz ruhig bleiben! - Dafür gibt es die Höherbewertung der Einkommen. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt als der bezüglich des aktuellen Rentenwertes.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie im Dezember 2007 die Debatte im Deutschen Bundestag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Rentenangleichung verfolgt haben.
An dem Anliegen, die Renten anzugleichen, haben Ihre Parteifreunde aus den Fraktionen von SPD und CDU/CSU kein gutes Haar gelassen. Ich kann Ihnen nur die Daumen drücken, dass Sie die 180-Grad-Wende hinbekommen. Dafür haben Sie noch ein wenig Überzeugungsarbeit zu leisten. Diese muss in unserer Partei nicht geleistet werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, dass ich zu Beginn auf den Beitrag von Herrn Baaske eingehe. Ist er noch hier? Nicht, dass er sagt, ich schaute ihn nicht an. Von wegen „Auf den fahrenden Zug aufspringen“. Ich sage Ihnen ehrlich, den einzigen Vorwurf, den wir uns machen können, ist, dass wir, als wir aus dem Tunnel raus waren, nicht noch mal nach hinten geguckt haben. Wir haben unseren Antrag am 3. eingegeben; Ihrer kam am 9. Ich bitte um Nachsicht. Auf fahrende Züge aufzuspringen ist eine ganz gefährliche Sache. Ich sage Ihnen deutlich - die Chronik lege ich Ihnen nun nicht vor -, dies ist ein altes Problem. Es ist nicht aktuell entstanden. Auch wenn wir uns später streiten werden, wer der Initiator war: Hauptsache, es findet ein ordentliches Ende.
Gestatten Sie, dass ich mich noch einmal kurz darauf beziehe; heute früh ist ja schon einiges gesagt worden. Wir erwarten einen konkreten Stufenplan zur Angleichung des Rentenwertes Ost an den Wert West. Die Ministerin hat gesagt, es werde gerechnet. Hoffentlich dauert es nicht allzu lange.
- Es muss gerechnet werden, haben Sie gesagt.
- Sie werden jemanden finden, der es errechnet. Es muss gerechnet werden.
Der erste Schritt muss noch 2009 erfolgen; das ist eine Forderung, die wir stellen. Wir sagen Ihnen auch - ich habe es heute schon gesagt -, wir wollen die Finanzierung aus Steuermitteln. Das ist eine Aufgabe, die gemäß dem Einigungsvertrag zu erledigen ist.
Die gegenwärtige Höherbewertung - das sehen Sie anders, ich weiß; aber wir wollen es noch einmal zum Ausdruck bringen der DDR-Renten muss beibehalten werden, damit sich in der Zukunft etwas tut. Wir bitten Sie, konsequenter aufzutreten und konkreter vorzugehen. Was Sie uns anbieten, ist uns zu wenig. Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde nicht noch einmal alles aufrühren. Aber was ich nicht stehen lassen kann, ist der Vorwurf, dass wir das Bild des armen, traurigen, kranken, weinenden Rentners gemalt hätten. Das haben wir nicht!
Sie haben genau die gleiche Gelegenheit wie ich, meine Rede noch einmal nachzulesen. Das steht nicht darin. Im Gegenteil, ich gehöre zu denen, die sagen: Alt ist nicht gleich Pflege, alt ist nicht gleich krank. - Das haben wir nicht getan. Ich weiß, wovon ich spreche.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Am 1. April 1995 ist die Pflegeversicherung als jüngster Zweig der sozialen Sicherungssysteme in Kraft getreten. Sie war von Beginn an ein Teilkaskomodell mit den Bestandteilen Grundpflege - dazu gehören Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung sowie Mobilität - und hauswirtschaftliche Versorgung. Zur Spezifik der sozialen Pflegeversicherung gehörte weiterhin die Deckelung der Beträge. Diese Deckelung hat dazu geführt, dass natürlich auch nicht mehr ausgegeben werden kann. Anders ausgedrückt: Es gibt einen Realwertverlust der Leistungen. Ein Pflegebedürftiger bekommt heute - im Vergleich zu 1995 - 15 % weniger an Leistungen. Wenn man sich dann die Anhebung der Leistungen in einigen Bereichen der Pflegeversicherung ansieht, die nun beschlossen wurden, dann wird damit nicht einmal dieser reale Wertverlust ausgeglichen. Stationär betreute Pflegebedürftige in den Pflegestufen I und II erhalten im Übrigen keine Erhöhung.
Die Bundesregierung ist mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz weit hinter den eigenen Ansprüchen der Koalitionsvereinbarung zurückgeblieben. An dieser Stelle, Kollegin Lehmann, würde ich mich der Einschätzung der Halbherzigkeit anschließen. Besonders bedauerlich ist, dass der dringend notwendige Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung nicht angefasst worden ist. Damit hat eine Situation Bestand, in der die Rücklagen der sozialen Pflegeversicherung es sind noch etwa 0,35 Milliarden Euro vorhanden - so gut wie aufgebraucht sind, während die Rücklage der privaten Pflegeversicherung 14 Milliarden Euro beträgt.
Ausgangspunkt für eine Pflegereform muss eine Neudefinition des Pflegebegriffs - diesbezüglich gebe ich Ihnen, Frau Lehmann, Recht - sein: nicht nur Hilfe bei Verrichtungen der Grundpflege, sondern Betreuung, Anleitung, Beaufsichtigung und Kommunikation müssen unter diesen Pflegebegriff fallen. Dies betrifft vor allem Demenz- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte. Die Bundesregierung hat diese Aufgabe erst einmal vertagt.
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz stärker berücksichtigt werden. Gemessen am Betreuungsaufwand und an der großen Zahl Betroffener können die geplanten Leistungsverbesserungen aber nur ein erster Schritt sein. Demenziell Erkrankte werden 1 200 bzw. 2 400 Euro pro Jahr erhalten. Das wären pro Tag maximal 6,57 Euro, um zusätzliche Betreuungsleistungen einzukaufen. Würde man alle demenziell Erkrankten einbeziehen, ergäbe sich aus dem Gesamtvolumen eine Leistung von 1,00 bis 1,50 Euro pro Tag. Die Verbesserungen gehen in die richtige Richtung; keine Frage. Jedoch muss die finanzielle Ausstattung künftig aufgestockt werden.
- Frau Lehmann, Sie hätten ruhig lauter applaudieren können, eventuell hätten sich weitere Abgeordnete Ihrem Beifall angeschlossen.
- Ich meinte Ihren zaghaften Beifall. Sie wollten applaudieren, und ich wollte Sie mit meinem Hinweis nur animieren, dies unbedingt zu tun.
Sie werden natürlich fragen, wie die Fraktion DIE LINKE denn eine insgesamt bessere finanzielle Basis für die soziale Aufgabe „Pflege“ erreichen will. Wir halten - so viel ist klar geworden - eine spürbare Erhöhung der Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung für unverzichtbar. Um eine solidarische und humane Absicherung von Pflege und Assistenz zu gewährleisten und um vor allem eine nachhaltige Finanzierung zu sichern, halten wir auch für die Pflege den Weg zur Bürgerversicherung für richtig und notwendig.
In diese Bürgerversicherung sind alle Einkommen einzubeziehen. In den Anhörungen zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz haben Sachverständige den Finanzbedarf für eine sachgerechte und nachhaltige Pflegefinanzierung in einen Beitragssatz von
4 % bis 7 % übersetzt, der dann nötig wäre. Gegenüber der jetzt beschlossenen Anhebung auf 1,95 % - bzw. 2,2 % für Kinderlose - wäre dies noch einmal erheblich mehr. Das wäre also die Perspektive, wenn man weiter auf die Finanzierung allein aus den Löhnen bzw. Lohnersatzeinkommen wie Renten setzt.
Das Modell der Bürgerversicherung zielt demgegenüber bekanntlich darauf ab, auf der einen Seite alle Bürger in die soziale Pflegeversicherung einzubeziehen und auf der anderen Seite auch alle Einkommen, also auch Vermögenseinkommen, in die Finanzierung einzubeziehen. Der Beitragsanstieg ließe sich dann auf 2,5 % bis 4 % begrenzen. Ein erster Schritt müsste der schon erwähnte Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sein.
Wie haben wir uns in Brandenburg auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch auf die demografische Entwicklung einzustellen? Das MASGF hat eine Pflegeinitiative gestartet, „Später beginnt jetzt“, eine Initiative, die auf anstehende Probleme und vor allem auch auf die Möglichkeit ihrer Lösung hinweist. Diese Initiative ist zu unterstützen. Wir alle, die damit zu tun haben, wissen, dass das nicht die alleinige Lösung des Problems ist. Das hat keiner gesagt. Es ist einfach ein möglicher Weg. Wir werden da weiter dranbleiben.
Das neue Heimgesetz - Frau Lehmann hat es schon gesagt steht sozusagen auf der Tagesordnung. Durch den Entscheid der Föderalismuskommission hat sich unser Land selbst damit zu beschäftigen. Auch dazu haben wir bereits erste Gedanken ausgetauscht.
Ich glaube, ich kann mir eine wissenschaftliche Begründung an dieser Stelle ersparen. Der Pflegebedarf in Brandenburg wird steigen. Wir dürfen aber auch einen zweiten Effekt der demografischen Entwicklung nicht unterschlagen. Die Abwanderung junger Leute wird dazu führen und führt jetzt schon dazu, dass familiäre Strukturen, um Pflege von Angehörigen zu übernehmen, nicht mehr in dem gleichem Maße vorhanden sind wie früher. Wer nach Bayern der Arbeit hinterherzieht, kann nicht seine Eltern pflegen, die in der Uckermark bleiben. Wir können selbst bei relativ verbesserten Leistungen für ambulante, also häusliche Pflege nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass stationäre Pflege nicht mehr nachgefragt werden wird.
Nicht zu vernachlässigen ist, dass Pflege durch höhere Lebenserwartung später einsetzt. Das zieht nach sich, dass pflegende Angehörige auch älter sind, was häusliche Pflege unter Umständen schwer oder unmöglich machen kann. Wir fordern die Landesregierung auf, nicht beim Erreichten stehen zu bleiben, sondern sich für eine weitere Ausgestaltung des Gesetzes einzusetzen, die auch finanziell eine andere sein muss. Nach der Reform sei vor der Reform, hat Frau Lehmann vorhin gesagt. Wir werden nicht auf das Prinzip Hoffnung setzen, sondern wir bieten Ihnen unsere Vorstellungen zur weiteren Ausgestaltung der Reform der Pflegeversicherung, ganz besonders auch bezüglich der Finanzierung und des Pflegebegriffs, an. - Herzlichen Dank.
In der gegenwärtigen Diskussion um die Krankenhausplanung wird vom MASGF unter anderem die Schließung der Station Geburtshilfe/Gynäkologie am Krankenhaus Prenzlau vorgeschlagen.
Ich frage die Landesregierung: Welche planerischen Kriterien sprechen im konkreten Fall für die vorgesehene Schließung der Station Geburtshilfe/Gynäkologie?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Damen und Herren der DVU, dieser Großen Anfrage hätte es nicht bedurft. - Das ist nicht von einem griechischen Philosophen, sondern von mir.
Wir haben seniorenpolitische Leitlinien, und es ist vereinbart, genau diese fortzuschreiben - gemeinsam mit Verbänden, mit Institutionen, die damit zu tun haben. Wenn ich als Vertreterin der Opposition sage, dass wir damit auf einem guten Weg sind, dann ist das ein bisschen was Besonderes.
Wir veranstalten Demografiekongresse; der nächste steht bevor. Dabei spielen Zahlen eine große Rolle, und daraus werden Schlussfolgerungen gezogen. Die seniorenpolitischen Leitlinien sind erste Beispiele dafür. Wir haben auch statistische Jahrbücher.
Ich stelle fest, dass Sie nicht in der Lage sind, zu unterscheiden, bei welchen Aufgaben die Landesregierung in der Verantwortung steht und was der kommunalen Selbstverwaltung obliegt. Das zeigen Ihre Fragen deutlich. Etwas ärgert mich ganz besonders. Ich lade Sie herzlich ein in die Uckermark - nein, ich nehme das zurück; ich lade Sie nicht ein, ich sage es Ihnen lieber hier: Wenn Sie den Eindruck haben, bei uns lebten nur Alte und Kranke, dann sind Sie einfach auf dem falschen Weg.
Wenn bei uns Alte und Kranke leben, dann werden wir uns um diese entsprechend kümmern, und wir werden aus bestimmten Vorzügen auch andere Vorzüge ableiten.
Noch eine Bemerkung: Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie die Volkssolidarität und das, was wir im Sozialreport zum Ausdruck bringen, nicht mehr in Ihren Zitaten verwenden. - Danke.
Folgenden Unterschied zum Altsein gibt es auch noch: alt aussehen. Aber das wollen wir nun alle nicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Alltag und alle Untersuchungen zur demografischen Entwicklung weisen darauf hin, dass dem Älterwerden größere Bedeutung beizumessen ist. Es ist deshalb richtig, dass sich auch die Landesregierung schwerpunktmäßig der Seniorenpolitik zuwendet. Mit den Leitlinien der Seniorenpolitik hat die Landesregierung an vorhandene Betrachtungen der Lebenssituation älterer Menschen angeknüpft. Genannt sei hier nur „Wohnen im Alter“.
Die Anfangsphase der Diskussion der Leitlinien anhand eines Rohentwurfs war ein wenig hektisch, vor allem wenn Vereine und Verbände den eng gesetzten Fristen des Seniorenrates Rechnung tragen wollten, sich in die Diskussion einzubringen. Aber da auch ältere Menschen noch an Tempo zulegen können, wurde auch diese Etappe gemeistert.
Wichtig ist die Aussage der Ministerin in der letzten Ausschusssitzung - dies hat sie eben noch einmal unterstrichen -, dass es sich um Leitlinien handelt, die fortzuschreiben sind, die Erfahrungen und neue Erkenntnisse aufnehmen und auf das Land und seine Politik übertragen. Dass auch die Mitarbeit der Vereine und Verbände, von Institutionen und auch von Einzelpersonen gewünscht und notwendig ist, ist nicht nur am Rande zu bemerken.
Ungeachtet gelegentlicher Horrormeldungen und auch -darstellungen bleibt nüchtern festzuhalten, dass Älterwerden ein fester Bestandteil des Lebens der Menschen ist. Natürlich muss auch diese Lebensphase eine besondere Beachtung finden. Es darf nicht unterschätzt werden, dass es „die Alten“ oder „Ältergewordenen“ nicht gibt. Denn die Vielfalt, die das menschliche Zusammenleben so interessant macht, bleibt auch in diesen Lebensphasen erhalten.
Ein Altern in Würde und ein würdevolles Leben im Alter ist
das, was junge Menschen schon aussagen, fragt man nach ihren Wünschen für sich, für ihre Eltern und Großeltern. Das würdevolle Leben im Alter ist ein hohes Gut, für das viele ihren Möglichkeiten entsprechend etwas tun können, für das Politik etwas tun muss. Alter ist kein Synonym für Pflegebedürftigkeit und Bettlägerigkeit. Alter heißt sinnerfülltes Leben, oft eine Fortsetzung des vorausgegangenen Lebensabschnitts, heißt oftmals auch noch ganz neue Erfahrungen zu machen, heißt Lernen noch im Alter, heißt sich betätigen wollen, ja heißt auch Pflege.
Politik muss Rahmenbedingungen für das Altern in Würde schaffen. Dafür sind die Leitlinien der Landesregierung ein Beitrag, auf über 40 Seiten zusammengetragen, was die Situation der älteren Generation im Land Brandenburg ausmacht. Zusammenzustellen, was möglich ist, ist Voraussetzung für die Umsetzung dieser Leitlinien. Wichtig ist, an dieser Stelle nochmals zu unterstreichen, dass die Zugangsmöglichkeiten zu einem Alter in Würde sehr unterschiedlich sind. Die Landesregierung bezieht sich auf den Bericht des Ministeriums von August 2005 „Gesund alt werden - Soziale und gesundheitliche Lage älterer Menschen im Land Brandenburg“, wenn sie schreibt - Zitat -:
„Aber insgesamt liegen die Haushaltsbruttoeinkommen der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland jedoch erheblich niedriger als in Westdeutschland.“
Das bedeutet auch, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen im Alter über Pflegeleistungen hinaus nicht immer gegeben ist. Politik zeigt dann gern auf die Verantwortung der Familien. Aber zur demografischen Entwicklung in Brandenburg gehört eben leider auch die Abwanderung junger Menschen. Das heißt, die familiären Ressourcen nehmen eher ab denn zu. Das zieht auch nach sich, dass die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Alter sehr unterschiedlich sein wird, und das nicht nur, weil auch wir Menschen sehr unterschiedlich sind. Bedenken wir, wie viele Menschen frühzeitig Rentnerinnen und Rentner werden und dafür mit Abschlägen bei der Rente zurechtkommen müssen. Die Anhebung des Rentneralters wird dies noch verstärken. Altersarmut ist leider kein Fremdwort.
Die Forderung, Arbeitsplätze auch für Ältere zu schaffen, findet sich auch in den Leitlinien wider. Aber hier und an vielen anderen Stellen werden auch die Schwächen dieser Leitlinien deutlich. Zum einen deutlich, weil Politik eben nur Rahmenbedingungen schaffen kann, zum anderen aber auch, weil diese Schaffung der Rahmenbedingungen nicht deutlich dargestellt wird, sich oft nur in solchen Aussagen dokumentiert: „Die Landesregierung wird darauf achten“, „die Landesregierung wird unterstützen“. Das Wie und die Verbindlichkeit lassen auf sich warten. Nun werden Sie fragen: Können Leitlinien das? Müssen sie das tun? Unsere Antwort darauf ist, dass es unbedingt notwendig ist, eine hohe Verbindlichkeit herzustellen, Schlussfolgerungen zu ziehen, die konkrete Festlegungen und auch eine finanzielle Untersetzung enthalten.
Lassen Sie mich aus dem Abschnitt „Handlungsrahmen des Landes“, Seite 9 der Leitlinien, zitieren:
„Generell können das Land und die Kommunen Seniorenpolitik nur innerhalb des gegebenen Rahmens realisieren. Mit Blick auf die Folgen des demografischen Wan
dels und dem erwartungsgemäß damit einhergehenden Rückgang der Einnahmen öffentlicher Haushalte werden das Land und die Kommunen zu drastischem Sparen gezwungen, damit die finanzpolitische Handlungsfähigkeit künftiger Parlamente und Regierungen erhalten bleibt. Da der demografische Wandel ein dynamischer Prozess und ein Ende nicht abzusehen ist, gilt das Gebot der Nachhaltigkeit ganz besonders für die öffentlichen Haushalte.“
Diese Feststellung ist einfach nicht ausreichend; denn auch die Finanzierung des Altwerdens ist notwendig. In Diskussionen um die Leitlinien zur Seniorenpolitik ist die Frage der Verbindlichkeit dieser immer wieder aufgetreten.
Bürgerschaftliches Engagement ist ein hohes Gut, ohne das das Gemeinwesen nicht funktioniert. Auch wir unterstützen das Ehrenamt und seine hohe Anerkennung, ohne zu unterschätzen, dass das Ehrenamt überall dort Einzug hält, wo sich der Staat aus seiner Verantwortung als Sozialstaat zurückzieht.
Daher fordern wir aber auch, dass sich die Anerkennung des Ehrenamtes in der Kommunalverfassung manifestiert. Von der Bedeutung der Seniorenräte war heute schon die Rede. Auch wir anerkennen diese Arbeit sehr. Was aber fehlt, ist ihre feste Verankerung in der Kommunalverfassung über die Freiwilligkeit hinaus.
Klar sagt jeder Bürgermeister, dass er auf die Mitarbeit der Seniorenbeiräte nicht mehr verzichten möchte. Dennoch gibt es sie längst nicht in jeder Stadt. Seniorenmitbestimmung ist doch gerade dann wertvoll, wenn sie den kommunalen Entscheidungsträgern nicht einfach nur applaudiert. Deshalb hat zum Beispiel Berlin inzwischen ein Gesetz zur Seniorenmitwirkung verabschiedet. Wir finden, einer verbindlichen Regelung der Mitwirkung sollte man sich auch im Land Brandenburg nicht mehr verschließen.
Meine Damen und Herren! Eine hohe Verantwortung liegt bei der Landesregierung, aber nicht zuletzt auch beim Parlament, aus diesen Leitlinien mehr zu machen als einen Appell an alle, ohne genau festzulegen, an wen. Sicherlich werden Sie jetzt sagen: „Das sind Leitlinien, keine Gesetze“; aber Sie wissen auch: An Leitlinien kann man sich halten - oder eben auch nicht. Deshalb fordern wir ein Weiterdenken, was nicht nur „weiter als bisher“ heißen soll, sondern auch, weiterhin über solche Handlungsfelder nachzudenken wie Wohnen im Alter und Entwicklung der Infrastruktur, schwerpunktmäßig im ländlichen Raum, wobei die medizinische Betreuung ebenso einzubeziehen ist wie der Öffentliche Personennahverkehr.
Denken wir immer mit daran, dass aktive ältere Menschen auch auf Kunst und Kultur nicht verzichten wollen! Das zeigt die Selbstbetätigung und die Teilhabe. Zumindest die Teilhabe wird für ältere Menschen auf dem Lande immer komplizierter.
Denken wir weiterhin generationsübergreifend! Nutzen wir die Erfahrung, die Ältere einbringen! Geben wir ihnen aber auch die Chance, neue Erfahrungen zu sammeln!
Ich bin mir sicher, dass der Landesregierung und dem Parlament die Unterstützung der Sozial- und Wohlfahrtsverbände si
cher ist. Es ist ein weites Feld - nicht nur Fontane hat das so empfunden, ohne die seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung gemeint haben zu können. Dem schließen wir uns unumwunden an. Aber für die Bestellung dieses weiten Feldes sind wir zuständig. Bis zur Ernte wird Zeit vergehen. Leisten wir unseren Beitrag und zwingen wir auch die Bundesregierung, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Seniorenalter Zeit zum Ruhigertreten ist oder aber Zeit, noch einmal richtig Schwung zu holen!
Bedenken wir schließlich: Die wichtigste Voraussetzung, sich auf ein Alter in Würde vorbereiten zu können, ist, die Gegenwart in Würde leben zu können. - Danke schön.
Ich beziehe mich auf das Konzept, und, Herr Präsident, möchte jetzt nicht gemahnt werden, weil ich auf eine Antwort nachfrage.
Ja. Ich habe eine Bitte geäußert. Mehr steht mir nicht zu; das weiß ich.
Frau Ministerin, Sie haben von dem Erreichbarkeitskriterium 35 Kilometer Luftlinie gesprochen. Wir haben es in der Uckermark mit den Bauern, aber mit der Entwicklung des Flugwesens ist es etwas kompliziert. Für uns sind genau diese 35 Kilometer ein Problem. Wie will man das schaffen? Es ist noch dazu planerisch unüblich, von Luftlinie auszugehen. Schon von Schwedt nach Prenzlau sind es mehr als 35 Kilometer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits Anfang der 70er Jahre wurde darauf verwiesen, dass die Qualität der Heimversorgung in den Ländern sehr unterschiedlich und oft unzureichend ist. Missstände in einzelnen Pflegeheimen sind zutage getreten. Daher wurde das Heimrecht im Jahr 1974 in die Zuständigkeit des Bundes überführt.
Ich gebe zu bedenken, dass bereits in vergangenen Jahren Versuche - unter anderem hinsichtlich der Personalausstattung, was die Betreuung enorm einschränken würde - in einzelnen Bundesländern unternommen wurden, um Heimstandards zu senken. Aus Nordrhein-Westfalen verlautete, dass eine Fachkräftequote von 33 % ausreichend sei.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich des Heimrechts vollständig beim Bund verbleibt. Stellen Sie sich bitte vor, dass ein bundesweit agierender Träger unter Umständen 16 verschiedene Gesetzgebungen zum Heimrecht kennen müsste. Auch für eine Prüfinstanz wie den Medizinischen Dienst würde sich der Aufwand enorm erhöhen. Demnach würde kein Beitrag zum Abbau von Bürokratie geleistet.
Verbraucherverbände, Seniorenvertreter und Gewerkschaften lehnen den geplanten Wechsel der Gesetzgebungszuständigkeit für das Heimrecht ab. Sie befürchten weniger Markttransparenz, eine Verschlechterung des Schutzes der Heimbewohner, die Absenkung von Qualitätsstandards und eine deutliche Zunahme des bürokratischen Aufwands.
Gegenwärtig fehlt es bereits an bundeseinheitlichen Vorgaben zur Personalbemessung. Lediglich zur Qualität der Pflegekräfte trifft die Heimpersonalverordnung Aussagen.
Sollte die Heimpersonalverordnung im Rahmen der Verlagerung des Heimgesetzes in die Verantwortung der Länder über
gehen, würden vermutlich in weiten Teilen Deutschlands die Personalanforderungen in Heimen unter dem Diktat der Kostensenkung angesichts leerer Kassen der Kommunen und Länder weiter abgesenkt.
Dass all unsere Bedenken keinesfalls theoretisch sind, möchte ich beweisen, indem ich Sie an die Auseinandersetzungen um den so genannten Brandenburger Standard erinnere. Der lag zu Zeiten von Regine Hildebrandt über dem Bundesstandard, und das hat schon damals nicht allen in diesem Hause uneingeschränkt gefallen.
Belassen wir die Zuständigkeit für das Heimrecht beim Bund. Dahin gehört sie, im Sinne der Betroffenen, ihrer Angehörigen und der in diesem Sinne Tätigen. - Danke.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hochaltrigkeit ist eine Chance und Altern in Würde eine Forderung, die sich in vielen Reden von Politikern und Politikerinnen unterschiedlichsten Spektrums findet. Wenn die Menschen immer älter werden, dann ist das wahrlich eine Chance - zum einen für die Menschen, die immer älter werden, zum anderen für jene Menschen, die dadurch Arbeit haben oder bekommen können. Es ist eine Chance für Heranwachsende, länger auf die Erfahrungen der Älteren zurückzugreifen. Aber Altern in Würde heißt eben auch, in Würde alt zu werden, nicht aber, mit Sorgen zu altern und dann, wenn man irgendwann alt ist, von seiner dann einsetzenden Würde nichts mehr zu haben.
Viele jetzige und zukünftige Rentner waren in den letzten Jahren durch eine Reihe von Einschnitten und Kürzungen betroffen. Der volle Pflegeversicherungsbeitrag ist seit April 2004 zu zahlen. Das Aussetzen von Rentenerhöhungen in den letzten beiden Jahren stand auf der Tagesordnung. Ich verweise ferner auf die Halbierung der Ansprüche während des Bezugs von Ar
beitslosengeld II und auf die höheren Belastungen durch die Gesundheitsreform. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist ein weiterer gravierender Einschnitt.
Seit Jahren fordert die EU-Kommission eine Politik des aktiven Alterns. Es ist durchaus richtig: Wenn man aktiv ist, kann man das in der Regel auch länger sein. Zunehmendes Älterwerden erweitert die Möglichkeiten, länger im Arbeitsprozess zu stehen. Deshalb aber das Renteneintrittsalter zu erhöhen ist unverantwortlich.
Wie sieht es mit der Aktivität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zum Erreichen des Rentenalters aus? Fast 40 % der Arbeitslosen in Brandenburg sind 50 Jahre und älter. Nun kann man nicht nur im Arbeitsleben aktiv sein. Solange sich unser Leben aber über Arbeit definiert und wir dadurch die Voraussetzungen für die Rente schaffen, ist eine gewisse Inaktivität durch Arbeitslosigkeit nicht hilfreich. Das macht mir mit 50 Jahren schon klar, dass ein Altern in Würde nicht möglich ist. Was bitte soll daran ein höheres Renteneintrittsalter ändern? Gar nichts! Die Erhöhung des Renteneintrittsalters bedeutete eindeutig eine weitere Rentenkürzung.
Mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters wird nur ein Ziel verfolgt: die Auszahlungen der Rentenkasse zu reduzieren. Die Rente mit 67 Jahren ist nichts weiter als eine Rentensenkung um zwei Jahreszahlbeträge. Geht man von heutigen Relationen aus, werden dem Durchschnittsrentner 30 000 Euro weggenommen - ein eindeutiger Angriff auf ein Altern in Würde.
In die Rentenkassen wird eingezahlt, wenn die Menschen in Arbeit sind - in existenzsichernder Arbeit! Eine Unterbrechung der Erwerbsbiografie von 36 Monaten bis zum Alter von 45 Jahren ist leider nichts Ungewöhnliches. In vielen Branchen liegt das wahre Renteneintrittsalter heute bei 55 bis 57 Jahren. Das bedeutet ein früheres In-die-Rente-Gehen mit Abzügen und Arbeitslosigkeit vor der Rente. Letzteres trägt nicht dazu bei, das Altern in Würde vorzubereiten.
Wenn wir von wahlkämpfenden Politikerinnen und Politikern vernehmen, welche Berufsgruppen durchaus mit anderen Regelungen rechnen könnten, fallen auch mir noch einige ein, obwohl ich gerade nicht im Wahlkampf stehe. Die Belastungen einer Erzieherin sind nicht zu vernachlässigen. Ihre Arbeit bringt viel Freude - aber eben nicht nur, mit 66 Jahren lässt die Freude sicherlich auch nach. Auch darf dieser Beruf dann nicht mit der Rolle der Großmutter verwechselt werden, die natürlich nichts lieber macht, als ihr Enkelkind zu betreuen. Ich denke auch an Krankenschwestern und an Verkäuferinnen.
Dass es sich um typische Frauenberufe handelt, ist mir nicht unterlaufen, sondern war Absicht; denn den Frauen wurde bereits eine Anhebung des Renteneintrittsalters zugemutet. Der Zustand der Glückseligkeit auf dem Arbeitsmarkt blieb aus.
Ich komme auf die Forderung der EU-Kommission nach aktivem Altern zurück. Auch wir sind der Meinung, dass eine höhere Erwerbsbeteiligung Älterer wünschenswert und notwendig ist. Das setzt aber voraus, dass sie kontinuierlich im Arbeitsprozess stehen und schon als Jüngere Arbeit hatten.
Deshalb muss auch im Land Brandenburg ein Arbeitsmarktprogramm entwickelt werden, das ungebrochene Erwerbsbiografien sichert, die wiederum ein Sichern der Rente ermöglichen.
Ständiges Reden über Rente und leere Rentenkassen verbreitet Unsicherheit, Sorge und Angst. Unsicherheit entsteht bei mir auch, wenn ich mein gesamtes Arbeitsleben, sofern es denn ein solches ist, an die Rente denke und daran, ob ich sie noch bekommen werde, um meine Lebensansprüche im Alter sichern zu können. Ich bin keine Verfechterin der Spaßgesellschaft nach dem Motto „Leben jetzt, alles andere später!“. Dennoch weise ich darauf hin, dass es zermürbt, nur auf etwas hinzuleben, was man vielleicht doch nicht erreicht.
Vergleiche hinken immer. Mir fällt dennoch einer ein: Sie können keinen Schüler dadurch motivieren, dass Sie ihm in Klasse 1 sagen, er lerne für seine Zukunft, wenn Sie ihm nicht zeigen, dass das Lernen selbst eine große Freude ist. Halten Sie einmal jemanden zehn oder zwölf Jahre bei der Stange, noch dazu mit einer nicht so rosigen Zukunftsaussicht!
Geht es um die Erhöhung des Renteneintrittsalters, um Kürzung der Renten, fragen wir uns, ob wir in Deutschland 5 Millionen Arbeitslose haben, weil die Menschen schon mit 65 Jahren in Rente gehen. Hätten wir weniger Arbeitslose, wenn die Menschen jetzt schon bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssten?
Arbeitsprogramme für Menschen über 50 Jahre, aktuell auch für Menschen über 58 Jahre, sind ein Beitrag, ältere Menschen in Arbeit zu bringen, bedeuten aber noch nicht die Lösung des Problems. Warum schafft die Bundesrepublik ein zusätzliches Problem, indem sie zwei weitere Jahrgänge um nicht vorhandene Arbeitsplätze konkurrieren lässt? Wir bleiben dabei: Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ist Rentenkürzung!
Wir lassen uns nicht dadurch beruhigen, dass nicht die heutigen Rentnerinnen und Rentner, sondern erst eine spätere Generation betroffen wäre. Gucken wir uns diese und die Situation auf dem Arbeitsmarkt aber an, können wir nicht ruhiger werden. Zum anderen will die Bundesregierung 2012 schrittweise mit der Anhebung beginnen. Das betrifft die heute 58-Jährigen. Ich schaue mich im Saal um. - Erhöht sich dadurch die Betroffenheit?
Immer wieder hören wir, dass Rentenvorsorge nicht nur Aufgabe des Staates ist. Dem letzten Armuts- und Reichtumsbericht entnehmen wir, dass es 5 Billionen Euro Vermögen in den privaten Haushalten gibt. Zwischen 1998 und 2003 ist dieses Vermögen um 17 % gewachsen. Eine äußerst ungleiche Verteilung dieses Vermögens muss auch die Bundesregierung eingestehen. Sie kennen eine alte Forderung der PDS - da hießen wir noch so -, das Vermögen anders zu verteilen, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Auch eine höhere Erbschaftsteuer ist ein Weg. Mit einer längeren Lebensarbeitszeit lässt sich hier aber überhaupt nichts bewirken.
Die Rente muss reformiert werden. Dem verschließen auch wir uns nicht, nur unsere Wege würden andere sein. Wir brauchen eine Erweiterung der solidarischen Basis der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht auf alle Er
werbseinkommen, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. „Ja“, werden Sie sagen, „alles schön und gut,“ - Entschuldigung, nicht einmal das werden Sie vermutlich sagen - „aber all das sind Bundesaufgaben.“ „Weit gefehlt“, werden wir Ihnen dann antworten. Denn wir als Landespolitiker haben die Aufgabe, zu mahnen, einzufordern, aufmerksam zu machen, noch dazu, wenn wir in unserem Land eine Koalition haben, die sich abbildungsgleich im Bund wiederfindet.
Nun mag es ja sein, dass bei der Fülle der Informationen der Protest des Ministerpräsidenten unseres Landes gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters unterging. Aber bei genauerer Auseinandersetzung mit diesem Thema wäre uns das dann sicher doch aufgefallen. Es gibt ihn nicht, diesen Protest. Fehlt er, wird Einverständnis dokumentiert. Es ist die Aufgabe einer Landesregierung, anhand eigener Erfahrungen darauf hinzuweisen, was geht und was nicht geht. Rente erst mit 67 Jahren geht bei der Situation in unserem Land überhaupt nicht. Da unterscheiden wir uns wenig von anderen Bundesländern.
Wir werden uns heute mit einem weiteren Antrag der Koalition beschäftigen. Was brauchen wir unbedingt? Wir brauchen ein Arbeitsmarktprogramm, wir brauchen ein Infrastrukturprogramm für unser Land Brandenburg, wir brauchen ein Programm zur Bekämpfung und Verhinderung von Altersarmut.
Diskriminierung im Alter, es gibt sie nicht? Es gibt sie sehr wohl. Unsere Infrastruktur weist darauf hin. Die Gemeindeund Kreisstrukturreform hat nicht dazu beigetragen, hier Veränderungen herbeizuführen. Betrachten wir den ÖPNV, den Schienenpersonennahverkehr. Ich denke an die Festlegungen von gestern im Bundestag. Das alles trägt nicht dazu bei, Altersdiskriminierung zu beseitigen.
Wir dürfen nicht nur darauf aufmerksam machen, dass viele Jugendliche das Land verlassen. Wir haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber jenen Menschen, vor allem älteren, die hier bleiben, oftmals allein, weil die Jungen der Arbeit hinterherziehen. Wir wissen, wie die Infrastruktur im ländlichen Raum aussieht. Man muss mobil sein oder mobil gemacht werden. Ich meine, dass wir eine große Unterstützung für das Ehrenamt brauchen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass ein Bundesseniorenvertretungsgesetz auf die Tagesordnung kommt, und wissen uns dabei mit Vereinen und Verbänden auch aus dem Land Brandenburg einig. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Prof. Heppener, Seniorenwoche ist jedes Jahr. Ich habe sozusagen nach der letzten und vor der nächsten Seniorenwoche gesprochen. Das ergab sich nun einmal so.
Vielleicht gibt es noch den einen oder anderen Hinweis, wir kommen ja heute noch einmal mit einem Antrag auf die Seniorenpolitik zurück.
Wir haben in Vorbereitung auf unsere Aktuelle Stunde einmal in den Jahresaltenbericht von 1998 geschaut. Viele Dinge, viele Aufgaben, die es anzupacken gilt, waren darin schon dargelegt.
Frau Kollegin Schier, ich habe bei meinen Kollegen herumgefragt. Ich hatte nicht das Bild des weinenden alten Menschen, der zu Hause sitzt und um den sich niemand kümmert und der sich selbst nicht mehr kümmern kann, gemalt - bei weitem nicht. Die Ministerin hat gesagt, Armut im Alter sei verhältnismäßig selten im Land Brandenburg. Verhältnismäßig selten heißt, dass es Altersarmut gibt und die Gefahr dafür besteht die Gefahr besteht, sage ich jetzt. Also haben wir die Verantwortung, uns um genau diese Menschen zu kümmern.
Solange soziale Gerechtigkeit nicht hergestellt ist, trägt der Staat die Verantwortung, hier wirksam zu werden. Dafür werden wir uns einsetzen und diesbezüglich können Sie jederzeit mit uns rechnen.
Zur Rentenanpassung: Wir haben zurzeit ein Rentenniveau von 87 % im Vergleich zur Westrente. Sie erinnern sich an den Sozialbericht des vergangenen Jahres. Das Jahr, in dem die Rentenanpassung vonstatten gehen soll, ist 2030. Wenn Sie sich erinnern, wird Ihnen klar, dass in letzter Zeit gar keine Jahreszahl dafür mehr genannt wurde. Das geht so nicht.
Es geht darum, das bürgerschaftliche Engagement zu fordern. Hierin sind wir völlig einig mit der Ministerin, die sagt, dass bürgerschaftliches Engagement aber kein Ersatz für ausbleibende Mittel sein kann. Wir wollen darauf nicht verzichten, denn dadurch lebt auch unser Gemeinwesen.
Ich möchte der Landesregierung eine Aufgabe mitgeben. RotGrün - das ist zugegebenermaßen eine Weile her - hatte im Jahre 2002 wenigstens in der damaligen Koalitionsvereinbarung die Absicht erklärt, in Ostdeutschland die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu stärken und eine kommunale Infrastruktur Ost auf den Weg zu bringen. Dabei sollte es auch um den Ausbau der sozialen Infrastruktur unter stärkerer Beteiligung der Bürger - ich füge hinzu: auch der älteren Bürger - gehen.
In der jetzigen Koalitionsvereinbarung fehlt dieser Punkt völlig. Wenn es Dinge gibt, die in Koalitionsvereinbarungen stehen und dann nicht umgesetzt werden, gibt es vielleicht auch solche, die nicht drinstehen, aber dennoch anstehen. Bei Initiativen zu derartigen Ergänzungen, werte Kolleginnen und Kolle
gen von der Koalition, wissen Sie uns an Ihrer Seite. Aufgaben sind ausreichend vorhanden, ein großes Potenzial an Mitwirkenden auch. Deshalb lassen Sie uns an der Lösung dieser Aufgaben weiterarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich für einen Augenblick vor, wir hätten diesen Antrag hier eingebracht! Sie hätten uns geantwortet: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linkspar
tei.PDS, warum stellen Sie einen Antrag zu Dingen, die die Landesregierung ohnehin macht?
- Ja, behaupten kann ich das ohnehin erst einmal. Aber ich versuche gleich auch, das zu beweisen. - Die ganze Sache hat eine Vorgeschichte: Der Landesseniorenrat wird in dem entsprechenden Ausschuss angehört und bekommt die Zusage vom Ministerium, dass die Leitlinien bis zum Frühjahr vorliegen werden.
Jetzt schon? - Nein, ich habe ja noch gar nichts gesagt.
Ja.
Bringen Sie mich bitte an dieser Stelle nicht in Kalamitäten; denn jetzt rede ich als Abgeordnete der Linkspartei.PDS.
Wie wir heute schon gemerkt haben, ist es sehr schwierig, da immer zu differenzieren. Im Übrigen wollte ich genau zu der von Ihnen angesprochenen Frage jetzt ohnehin etwas sagen.
- Nein, ich meine, das heißt irgendwie etwas mit „Multi“. Frau Präsidentin, das ist doch jetzt nicht von meiner Redezeit abgegangen, oder?
Gut.
Die ganze Sache hat, wie gesagt, eine Vorgeschichte: Im Ausschuss wurde das zugesagt. Vor kurzem las ich in der Presse, die Ministerin habe erklärt, dass auf Hochtouren gearbeitet werde und dass auf den Antrag der Koalition gewartet werde.
- Ja, genau.
- Das war noch vor Ihrem Antrag.
Nun liegt Ihr Antrag vor und wir sind darüber sehr froh. Ansonsten hätten wir den Sonderausschuss für Bürokratieabbau anrufen müssen, weil damit Arbeit geleistet worden ist, die eigentlich gar nicht notwendig war.
- Jetzt zum Thema, Frau Dr. Schröder. Das alles gehört aber dazu.
- Auch das kann man unterschiedlich bewerten.
Damit komme ich zu den Grundsätzen und Leitlinien, die Sie in Ihrem Antrag fordern. Sie dürfen trotz aller Wichtigkeit dieses Themas - die wir Ihnen auf keinen Fall absprechen - aber nicht so tun, als finge die Landesregierung jetzt erst mit der Seniorenpolitik an. Leitlinien und ein Leitbild sind letzten Endes nicht das Nonplusultra. Sie sind ein Instrument, Frau Prof. Heppener. Aber wir werden Ihren Wunsch, den Sie zu Beginn Ihres Redebeitrags ausgesprochen haben, erfüllen: Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Das ist völlig klar.
Wir werden uns in die Diskussion einbringen und können uns vorstellen, auf welche Handlungsfelder, die wir in Ihrer Aufzählung hier vermissen, wir dann auch noch verstärkt aufmerk
sam machen werden. Wir können uns zum Beispiel vorstellen, dass man konkrete Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut und Altersdiskriminierung macht, dass man auch über das Sterben in Würde nachdenkt und in den Leitlinien formuliert, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Wir können uns auch vorstellen, dass das Thema der Seniorinnen und Senioren unter den Migrantinnen und Migranten in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen kann. Auch insoweit werden wir uns, wie gesagt, sicherlich in die Diskussion einbringen.
Noch einmal: Wir werden Ihrem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern ist eine Chance zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Gewalt. Das sehen auch wir so. Daraus erwächst die Verantwortung der Landesregierung und des Parlaments, Integration umfassend voranzubringen, und zwar immer unter dem Blickwinkel, dass Integration nicht mit Assimilation gleichgesetzt werden darf.
Wir unterstützen die weitere Entwicklung eines Leitbildes von Akzeptanz, Anerkennung und Toleranz für das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Lande. Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ hat dafür eine gute Grundlage gelegt.
Da es sich jetzt um die 1. Fortschreibung des Integrationskonzeptes handelt, werden wir aufmerksam verfolgen, wie sich die weitere Entwicklung vollzieht, und unsere Mitarbeit in unterschiedlicher Art und Weise wirken lassen.
Bei Anerkennung der geleisteten Arbeit durch die Landesregierung, den Landesintegrationsbeirat, viele Ehrenamtliche und unter all jenen durch Zugewanderte auch selbst wird deutlich, dass der Prozess der Integration weitergeführt werden muss und nicht aufgehört werden darf damit, die interkulturelle Kompetenz von im öffentlichen und sozialen Dienst Beschäftigten zu erhöhen.
Viele Brücken lassen sich über gemeinsames Wissen und Kennen bauen. Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Kompetenz der Zuwanderer selbst.
Auch bei Amtssprache Deutsch ist es durchaus hilfreich, sich auch in anderen Sprachen verständlich machen zu können. Freundlichkeit und Höflichkeit werden gegenüber allen Bürgern verlangt.
Unbedingt zu sichern ist, dass die bestehenden Dienste erhalten und ausfinanziert werden, all jene Dienste, die dazu beitragen, Kommunen die Möglichkeit der Integration und die Möglichkeit der Bereicherung durch Integration darzustellen, ist doch eine „gut gemachte Integration“ gegenseitiges Geben und Nehmen.
Wenn im Bericht der Landesregierung gesagt wird: „Ebenso kann aus der Selbstverständlichkeit von Ehrenamt nicht abgeleitet werden, dass das ehrenamtliche Engagement ein preiswerter Ausgleich zu fehlenden finanziellen Mitteln und professionellen Mitarbeitern ist“, stimmt uns das äußerst hoffnungsvoll, aber wir haben diesen Gedanken auch weiterzuverfolgen, wenn es um die Haushaltsdiskussion geht. Viele Probleme sind noch zu lösen. Bei vielen Problemen ist das nur bei entsprechendem Engagement gegenüber dem Bund möglich.
Nutzen wir die Chancen, die uns Zuwanderung bietet! Geben wir Zuwanderern Chancen!
Sorgen wir dafür, dass Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern, die zum Beispiel für drei Jahre vom Bund finanziert worden sind, für das Land auch langfristig Bedeutung haben und nicht in die alleinige Verantwortung der Landkreise übergehen! Wir fordern die Landesregierung auf, weiter an Konzeptionen zu arbeiten, die dazu dienen, brachliegende fachliche und multikulturelle, interkulturelle Potenziale der Spätaussiedler zu nutzen.