Carolin Steinmetzer-Mann

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn DIE LINKE auffordert, die Bundesregierung zu bestärken, könnte man annehmen, Brandenburg sei Land unter. Ganz so weit ist diese Einschätzung von der Realität auch nicht entfernt. Brandenburg ist nämlich nicht nur Spitzenreiter im positiven Sinn beim Ökolandbau und bei der Erzeugung regenerativer Energie. Brandenburg ist - da bleiben sich die Gegenspieler treu - auch bei der CO2-Erzeugung durch Braunkohleverstromung und beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen Spitzenreiter in negativem Sinn.
Herr Minister Woidke, hätten Sie schon früher von der Bundesregierung gefordert, von der Möglichkeit eines Verbots von MON 810 Gebrauch zu machen, vielleicht - aber auch nur vielleicht - hätte unser Antrag geheißen: Die Landesregierung bestärken! - Nun sind wir uns nicht sicher, was zuerst da war, unser Antrag oder Ihre Presseerklärung vom letzten Freitag, in der Sie eigentlich genau das Gleiche forderten.
Aber Sie befinden sich in einer Koalition. Ich denke, der CDUPartner wird in der Debatte nachher noch lebhaft und heftig für die Agrogentechnik plädieren. Insofern bleiben wir bei unserem Antrag. Offenbar ist die große bayerische Schwesterpartei in ihrer Auffassung schon etwas weiter als Ihr kleiner Brandenburger Partner.
- Ja, die Linke möchte die Bundesregierung bestärken. Um es genau zu nehmen: Die Linke möchte die CSU-Bundeslandwirtschaftsministerin bestärken, ein Verbot des Verkaufs und der Aussaat der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 auszusprechen. Sie erklärte:
„Wir werden bei der Frage des Anbaus von MON 810 Schritt für Schritt vorgehen: Die Firma Monsanto wird in den nächsten Wochen die Monitoring-Ergebnisse vorlegen. Diese werden dann sehr sorgfältig daraufhin geprüft, ob der Monitoringplan korrekt umgesetzt wurde und ob er in der praktischen Umsetzung den hohen Anforderungen und Erwartungen gerecht wird. Vom Ausgang dieser Prüfung hängt ab, ob möglicherweise erneut über die Verhängung einer Schutzmaßnahme für die Zeit bis zu einer Entscheidung über die Neuzulassung in Brüssel nachgedacht werden muss.“
Auch der Ex-Landwirtschaftsminister und nunmehrige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer gehört seit letzter Woche zu den Genmais-Gegnern. Er versicherte, dass niemand die Grüne Gentechnik in Bayern wolle und Versuchsanbauten nur noch in „geschlossenen Anordnungen“ stattfinden sollten. Markus Söder, Bayerns Umweltminister, geht sogar noch weiter und fordert für ganz Deutschland die gentechnikfreie Zone. „Deutschland braucht einen klaren Kurs bei der Grünen Gentechnik, der ich außerordentlich skeptisch gegenüberstehe“ - so sein Votum.
Dabei kann er sich der Unterstützung der bayerischen Landwir
te absolut sicher sein. Jo mei, jo do schau her. „Von den Bayern lernen heißt siegen lernen“ - nein, ganz so weit will ich dann doch nicht gehen.
Meine Damen und Herren! Es geht darum, die vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen. Fakt ist: Es gibt eine entsprechende Schutzklausel. Davon machen Österreich und Ungarn Gebrauch. Auch Brandenburg ist bemüht, im Einklang mit dem Naturschutzrecht den Anbau aus Naturschutzgründen im Umfeld von Schutzgebieten einzuschränken. Das ist nicht viel, aber immerhin. Bedenkt man, dass Brandenburg fast die Hälfte aller Anmeldungen der Gentechnikfelder Deutschlands hat, ist das jedoch offenbar zu wenig.
Auch eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft in Richtung Monokulturen und eingeschränkte Fruchtfolgen befördern den Rückgang der Artenvielfalt. Es gilt aber, den Artenschutz zu stärken.
Zusätzliche indirekte Kosten können den Landwirten und Imkern entstehen, die neben der landwirtschaftlichen Produktion auch touristische Angebote, zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof, unterbreiten. Ist der Ruf einer Region erst ruiniert, kann sich dies im Rückgang der Zahl der Touristen deutlich bemerkbar machen. Regionale Produkte und auch ganze Regionen erfahren einen Imageschaden. Die Sorgen der Imker sind ernst zu nehmen. Der Verbraucher möchte keinen Honig, in dem gentechnisch veränderte Pollen vorkommen. Und diesen teuren Nachweis hat der Imker selbst zu tragen!
Die Versicherungswirtschaft stellt klar, dass sie keinen Landwirt versichert, der gentechnisch verändertes Saatgut ausbringt. Die Haftung bei möglichen Auskreuzungen und Schäden hat der Landwirt selbst zu übernehmen. Genau hier ziehen sich die Konzerne zurück und lassen die Landwirte im Stich. Auch die Analysekosten bei möglichen Verunreinigungen haben die Landwirte selbst zu tragen.
In Brandenburg wurden für 2009 insgesamt 66 Flächen mit 1 645 ha angemeldet - Tendenz abnehmend. Deutschlandweit sind es 240 Flächen mit 3 670 ha. Hauptanbaugebiete bei uns sind die Landkreise Märkisch-Oderland und Oberhavel.
Dem wiederum stehen deutschlandweit 107 gentechnikfreie Regionen mit 790 000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche gegenüber. Genau darin besteht das Problem: Diese Zusammenschlüsse sind rein freiwilliger Natur und können jederzeit durch einzelne Unternehmen konterkariert werden. Damit sind ganze Unternehmensmodelle im Ökolandbaubereich hinfällig. Hier gilt es nach wie vor, das Brechen von Dämmen zu verhindern. Genmais im Freilandanbau gefährdet nicht nur den BioAnbau, sondern auch den konventionellen Landbau.
Produkte aus gentechnikfreien Regionen werden teilweise mit einem eigenen Label vermarktet, um die Gentechnikfreiheit positiv zu besetzen. Das sichert Arbeitsplätze im landwirtschaftlichen und im touristischen Bereich, bindet die Menschen an ihre Region, erhöht die Akzeptanz und wirkt identitätsstiftend für die Bevölkerung.
Das bedarf der Positionierung und des Engagements. Es ist immer richtig, darauf zu verweisen, man sei nicht zuständig und die Gesetze seien zu befolgen. Klar - aber Gesetze sind nicht gottgegeben, und es ist auch nicht so, dass man nicht versuchen dürfte, sie kreativ anzuwenden. Genau darauf zielt unser Antrag. Die Schutzklausel in Artikel 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie lässt nämlich zu, den Anbau zu untersagen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse ein Umweltrisiko besteht. Wenn genau dies für Österreich und Ungarn gilt, und das auch noch durch den EU-Ministerrat bestätigt, dann könnte es doch auch für Deutschland anwendbar sein,
und zwar jenseits von Ländergrenzen, Parteigrenzen und Koalitionen und auch mit Blick über die Grenzen Europas hinaus.
Ein Versprechen, welches uns die Agro-Gentechnikindustrie immer wieder suggerieren möchte, ist die Lösung des Welthungerproblems. Festzustellen ist hierbei, dass rein rechnerisch heute jedem Menschen täglich etwa 2 700 Kalorien zur Verfügung stehen. Die Nahrung reicht also aus, um die Weltbevölkerung von etwa 6,5 Milliarden Menschen gut und angemessen zu ernähren.
Das Problem ist nur die ungleiche Verteilung: Überschussproduktion bei uns und mangelnde landwirtschaftliche Erträge in den Entwicklungsländern. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Entwicklungsländer Zugang zu diesem Saatgut nur über Patente erhalten und dadurch die Abhängigkeit von Unternehmen erhöht wird.
Meine Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn sich das Schild „Felder ohne Gentechnik“ an der Bürotür der Kollegen Kuhnert und Klocksin positiv auf die Positionierung der Fraktion auswirkt und Sie unserem Antrag zustimmen. - Danke.
Herr Minister, Sie sprachen gerade schon einen Konfliktpunkt an. Auf den möchte ich gern eingehen. Umweltverbände vor Ort befürchten, so wurde uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO sowie der sich entwickelnde sanfte Tourismus und der Ökolandbau mit dem Bau dieser Freileitung gefährdet werden könnten. Meine Frage wäre: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie diese nachhaltige Entwicklung unterstützen?
Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wegen der Deichhöhen an der Elbe einen Rechtsstreit. Brandenburg wird vorgeworfen, seine Deiche um 70 cm höher bauen zu wollen, als es zwischen den Ländern vereinbart sei.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Streit um die Deichhöhen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Gregor-Ness, Sie sprachen es an: Die Landesregierung hat eine Energiestrategie und ebenso einen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz vorgelegt. Über beides wurde, wie gesagt, heute im Rahmen der Debatte zur Volkinitiative ausführlich diskutiert. Die Kritikpunkte meiner Fraktion wurden deutlich formuliert. Letztlich kommen wir nicht umhin, festzustellen, dass es abweichende - um nicht zu sagen: gegensätzliche - Auffassungen gibt. Es bleibt also unsererseits nicht nur bei einem gewissen Maß an Unzufriedenheit.
Diese wiederum scheint es mit den Materialien der Landesregierung seitens der sie tragenden Fraktionen zu geben. Nur so ist es zu verstehen, dass Sie zeitgleich mit der Behandlung der Dokumente, die eigentlich darüber Auskunft geben müssten, einen Antrag auf Erarbeitung einer Solarflächenanalyse einreichen. Meine Fraktion sagt dazu: Respekt! - Aber uns geht der Antrag nicht weit genug.
Sie haben völlig Recht, wenn Sie für den Bereich der Solarenergie Nachbesserungen fordern. Einige Konfliktpunkte haben Sie schon angesprochen. Es ist schon merkwürdig, wenn Zielstellungen zur Erhöhung des Anteils bestimmter Formen der Erzeugung erneuerbarer Energien quantifiziert werden. Ich
frage Sie: Wie kann eine solche Zielstellung erfolgen, wenn die entsprechende Potenzialanalyse fehlt?
Völlig zu Recht weisen Sie in Ihrer Antragsbegründung auch darauf hin, dass die Solarenergieerzeugung in Konflikt mit der Erzeugung anderer Energiearten geraten kann. Nur, warum bleiben Sie dann bei der Potenzialanalyse für Solarflächen stehen? Meine Fraktion ist der Auffassung, dass sich eine schlüssige Energiestrategie erst im Kontext mit der Betrachtung zu den verschiedenen Formen der Energieerzeugung entwickeln lässt.
Gestatten Sie mir, einige der von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, angedeuteten Konfliktfelder zu benennen.
Es ist noch nicht allzu lange her, da galt der Richtwert von 40 US-Dollar für das Fass Rohöl als Grenzwert für den Durchbruch regenerativer Energien. Wir wissen heute, dass der Durchbruch rein rechnerisch geschafft ist. Wir wissen aber auch, dass die Erzeugung von Atomstrom und Kohlestrom Morgenluft wittert. Während der Kohle die Klimapolitik entgegensteht, scheitert der Atomstrom in Deutschland an seinen Risiken und der ungeklärten Entsorgung des Atommülls.
- Ja, genau.
Was erschwert den Durchbruch regenerativ erzeugter Energien? Die überstürzte und unvorbereitete Einführung; in der heutigen Debatte dazu konnten wir schon einige Punkte hören. Der Windenergie schlägt der Widerstand von Bürgerinnen und Bürgern entgegen, die darin eine Landschaftsverschandelung oder störende Einflüsse sehen. Die Biomasseproduktion steht in Konkurrenz zur Lebensmittelerzeugung und die Verarbeitungskapazitäten - Frau Hackenschmidt, vielleicht hören Sie einfach zu - sind zu schnell gewachsen. Die Solarenergieerzeugung steht mit den beiden zuvor genannten Formen der Energieerzeugung in Flächenkonkurrenz.
Widerstand - ich denke, darin sind wir uns einig - leisten auch die Netzbetreiber. Ich erinnere an die noch vor wenigen Jahren gebotene Darstellung, dass die Kapazität der Windenergieanlagen in Brandenburg ausreichen würde, um bei gutem Wind und niedrigem Energieverbrauch mehr Strom zu erzeugen, als die Netze aufnehmen können. Was ist von solchen Szenarien zu halten?
Die Fragwürdigkeit des CCS-Szenarios haben wir heute bereits thematisiert. Was bedeutet das aber für die Solarenergie? Fragen über Fragen, die eines deutlich machen: Eine Potenzialanalyse macht nur Sinn, wenn diese Fragen im Rahmen der Analyse der möglichen Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Die Fraktion DIE LINKE hat sich daher entschlossen, den völlig berechtigten Ansatz der Koalitionsparteien aufzugreifen, um ihn um wichtige Facetten zu erweitern.
So recht klar ist uns auch noch nicht geworden, ob der Antrag der Koalition sich eher auf die Fotovoltaik und/oder Solarthermie richtet. In der Energiestrategie findet sich die bemerkenswerte Feststellung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung nicht zu einer Substitution von Strom aus Braunkohle oder anderen fossilen Energieträgern geführt hat.
Anders ausgedrückt: Die Stromabnahme außerhalb Brandenburgs ist gesichert und noch lange nicht an ihre Grenzen gestoßen. So preiswert ist offenbar Kohlestrom.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zum Schluss die Debatte um den Koalitionsantrag zur Solarenergie nutzen, um zunächst in den Fachausschüssen den zum Greifen nahe liegenden Energiedialog zu führen. Lassen Sie ihn uns gemeinsam und zielgerichtet führen, denn irgendwann werden wir den Menschen sowieso erklären müssen, wie die Klimaziele zu erreichen sind und welche Alternativen es gibt, die nicht nur auf CCS oder einen großen Energiekonzern gerichtet sind. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Gegenwärtig laufen in der Europäischen Union Schutzklauselverfahren, insbesondere weil dieser transgene Mais MON 810 in der Neuzulassung ist. Die Neuzulassung ist beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus. Vor allem deswegen sind wir der Auffassung, dass unser Antrag jetzt wichtig und richtig ist.
Die Grüne Gentechnik findet auf Feldern statt, in einem völlig offenen System. Deswegen ist es, einmal freigesetzt, auch nicht mehr rückholbar. Sie können mir glauben, meine Damen und Herren, mein Herz schlägt für die Landwirte und für die Situation der Landwirtschaft, aber auch für die Umwelt und für die Sicherheit.
- Ja.
Wer sieht, wie schwer sich die Landwirte mit einer einheitlichen Position tun, der weiß, dass ihnen mit der Entscheidung der Nichtzulassung vielleicht ein Konflikt, eine Versuchung und eine unkalkulierbare Gefahr erspart bleiben.
Bevor ich auf die Inhalte des Antrages eingehe, lassen Sie mich einige Ausführungen zu dem transgenen Mais MON 810 machen. Worum geht es? - Es geht um einen gentechnisch veränderten Mais, bei dem Gene - Bacillus thuringiensis - in die Erbsubstanz transferiert wurden; daher „Bt-Mais“. Dieser transge
ne Mais produziert selbstständig ein Gift, das gegen den Maiszünsler, einem Schädling, wirkt.
Frankreich ist zu dem Ergebnis gekommen, den Mais zu verbieten. Der Schädling kann sich auch in Brandenburg ausbreiten, wenn keine ackerbaulichen Maßnahmen getroffen werden. Es gibt dazu bereits eine länger zurückliegende Antwort des Agrarministeriums, die klar zum Ausdruck bringt: Ein Einsatz von Genmais ist unnötig, um dem Maiszünslerbefall zu begegnen.
Welche Möglichkeiten zur Bekämpfung gibt es also? - Es gibt die gute ackerbauliche Vorsorgestrategie: ein möglichst früher Erntetermin, ein tiefer Schnitt bei Silomais, ein tiefes Zerschlagen der Maisstoppeln unmittelbar nach der Ernte, ein sauberes Unterpflügen. Dadurch kann die Populationsdichte der Elterngeneration des Zünslers im folgenden Jahr um 99 % reduziert werden. Sehr wichtig ist auch die Fruchtfolge. Für den Erfolg dieser Maßnahmen ist mit entscheidend, dass sich möglichst viele Landwirte daran beteiligen und diese auch konsequent umsetzen. Deswegen, Herr Minister Woidke, unsere Forderung, die offizielle Agrarberatung zu stärken.
Für die Betriebe ist es nicht einfach, sich auf diese Situation einzustellen. Vor diesem Hintergrund kam der Chemie- und Agrarkonzern Monsanto mit einem genveränderten Mais auf den Markt, der gegen den Maiszünsler resistent ist. Eine ganze Reihe von Menschen - Maislobbyisten oder jene, die mit der Gentechnik irgendwie verbunden sind - haben diesen Mais in den hellsten Farben angepriesen. Insbesondere die Monsanto-Berater sind es, die, wenn sie überhaupt über alternative Bekämpfungsmöglichkeiten sprechen, nur die chemischen gelten lassen. Warum? - Das Ergebnis liegt auf der Hand. Monsanto - ein weltweit agierender Konzern - verkauft gentechnisch verändertes Saatgut und Chemikalien oft im Doppelpack, ohne sich groß um die ökologischen oder gesundheitlichen Folgen zu kümmern.
Aufgrund dieser Tatsache muss man sich schon die Frage stellen, wer von den gentechnisch veränderten Pflanzen wirklich profitiert. Die Bauern, die oft gegen großen sozialen Widerstand die Pflanzen anbauen, den Dorffrieden gefährden und aus diesem Grunde oft bereits angemeldete Flächen wieder zurückziehen? Oder die Agrarmultis, die große Gewinne mit gentechnisch verändertem Saatgut und den dazu passenden Pflanzenschutzmitteln erzielen wollen?
Ich möchte noch einmal auf die Sicherheitsforschung eingehen. Ausgerechnet Umweltkommissar Dimas hat die EU-Zulassungspraxis für gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich kritisiert. Ein Grund: Es liegen Studien aus den letzten drei Jahren vor, die die Risiken von MON 810 viel höher bewerten, als es bei den Einschätzungen der 90er Jahre der Fall war. Erst letztes Jahr hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Inverkehrbringung dieses Mais untersagt. Der Anbau und die Verwertung des Mais MON 810 stellt eine Gefahr für die Artenvielfalt, für viele Kleintiere und für Schutzgebiete dar und gefährdet zunehmend auch ökologisch wirtschaftende Betriebe, die den Standard „gentechnikfrei“ einhalten müssen, wenn sie ihre Zertifizierung nicht verlieren wollen.
Die Maispollen verbreiten sich viel weiter als bislang angenommen und werden durch Unwetter kilometerweit getragen. Das bedeutet für Ökobetriebe und Schutzgebiete ein großes Problem, welches durch die gesetzlich vorgegebenen Abstandsregeln nicht gelöst wird. So deckten Studien auf, dass to
xische Effekte gerade die Bodenlebewesen gefährden können. Unsere Schmetterlinge sind ebenfalls davon betroffen. Brandenburg hat ja auch deswegen für Naturschutzgebiete eine entsprechende Abstandsregelung getroffen. Das Bt-Toxin könnte in die Nahrungskette eingeschleust werden und auch im Wasser verbleiben.
Wie die Abbauprodukte des Bt-Toxins wirken, weiß bisher kein Mensch. Fakt ist, dass auf dem Wissenschaftskonvent im Herbst 2007, der zum Verbot von MON 810 in Frankreich führte, übereinstimmend festgestellt wurde, dass 90 Tage Test bei Säugetieren, zum Beispiel bei Fütterungsversuchen, nicht ausreichend sind, weil die Aussagekraft zu gering ist. Für Bienen und Imker gebe es hier Ähnliches auszuführen.
All meine eben genannten Beispiele belegen: Es gibt genügend Erkenntnisse und deutlich erkennbare Gefahren. „Gefahrenfeststellung“ steht in unserem Antrag. Gefahren stellt man nicht nur dadurch fest, dass man direkt selbst einen wissenschaftlichen Versuch durchführt, sondern auch dadurch, dass man Studien genau prüft und sie in den regionalen Kontext stellt. Das kann eben nicht die Bundesebene, sondern nur die Landesbehörde. Wenn es also solche erkennbaren Gefahren gibt, dann muss man doch aus diesen Gefahren Schlussfolgerungen ziehen. Dazu verpflichtet uns auch Artikel 31 unserer Verfassung.
Es ist kein Vogel-Strauß-Verhalten, wenn man gegen den Anbau transgener Pflanzen ist. Die Fakten zeigen aber, dass jemand, der sich nicht mit der Problematik der Gentechnik auseinandersetzt, selbst wie ein Vogel Strauß den Kopf in den Sand steckt. Herr Minister Woidke, Sie haben sich öffentlich nur zaghaft gegen Genmais positioniert. Geben Sie sich bitte einen Ruck, schütteln Sie den Sand aus Ihrem Jackett und überlassen Sie den Rest nicht Monsanto oder Ihrem Koalitionspartner. Gerade wir als Gesetzgeber sind gefragt, hier tätig zu werden. § 26 des deutschen Gentechnikgesetzes gibt den Landesbehörden die Möglichkeit, Maßnahmen der Gefahrenabwehr bis hin zur Untersagung der Freisetzung zu treffen. Das belegen auch Gerichtsentscheidungen.
Meine Fraktion hier, aber auch unsere Bundestagsfraktion haben eine ausführliche juristische Prüfung beauftragt, die die Untersagung des Inverkehrbringens des Bt-Mais in Deutschland und der Europäischen Union untersuchte. Das Ergebnis war: Eine vorläufige Untersagung des Inverkehrbringens von GVO hat durchaus Chancen.
Alles in allem sind wir davon überzeugt, dass die Landesregierung aufgrund der geltenden Rechtslage genügend Spielraum hat, die entsprechende Forderung unseres Antrags zu erfüllen. Die Landesregierung kann sich sowohl gegenüber der Bundesregierung direkt als auch über eine Bundesratsinitiative für ein Verbot von MON 810 einsetzen. Bei gutem Willen wäre es möglich, im Bundesrat einen Antrag mit der Aufforderung an die Bundesregierung zu stellen, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, ein Schutzklauselverfahren in Gang zu setzen.
Frankreich hat diesen Weg erfolgreich beschritten. Auch Ungarn, ein ausgesprochenes Agrarland, hat den Anbau von MONMais verboten. Das haben die Regierungen dieser Länder doch nicht aus Jux und Tollerei getan, sondern weil die Gefahren auf dem Tisch liegen. Schauen Sie auch nach Hessen! Dort sehen Sie, wie es geht. Dort wurde ebenfalls ein Antrag beschlossen.
Ich appelliere an die gewählten Vertreter des Landes: Nehmen Sie die Fakten bitte zur Kenntnis! Hören Sie auf die betroffenen Bürger! Hören Sie auf die Naturschutzverbände! Hören Sie auf die Wissenschaft! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich habe Ihnen in meinen Ausführungen ausreichende agronomische, naturschutzfachliche, naturwissenschaftliche und rechtliche Argumente und Gründe aufgezeigt, um Sie in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung auf der Grundlage von Informationen zu treffen.
Nicht zuletzt appelliere ich an Sie, meine Kollegen von der CDU-Fraktion, sich auf Ihr christliches Gewissen zu besinnen und die Schöpfung zu schützen. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich stimme mit Ihnen insofern überein, als dass diese Problematik nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werden darf. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Damit das nicht passiert, sind gesetzliche Regelungen notwendig. Ich nenne nur das Stichwort „Haftungsregelung“. Wir stimmen sicherlich fraktionsübergreifend auch darin überein, dass genau in diesem Punkt Handlungsbedarf besteht.
Herr Minister, Sie haben vor einigen Wochen die Regelung getroffen, dass der Abstand zu Naturschutzgebieten 800 m betragen muss. Können Sie mir bitte die Gründe dafür erklären? Welches sind die Ursachen dafür, dass das für „ganz normale“ Gebiete in Brandenburg nicht gelten soll? Sind die Gefahren nicht überall dieselben?
Die Landesregierung hat sich zur Weiterentwicklung der Technologie der Windenergieerzeugung verpflichtet und sie in eines der vier strategischen Handlungsfelder der „Energiestrategie 2020“ aufgenommen. Infrastrukturminister Dellmann verblüffte in der vergangenen Woche mit einer Absage an die Errichtung weiterer Windräder.
Ohne hier der seit längerem erwarteten Vorstellung der Weiterentwicklung der Energiestrategie vorgreifen zu wollen, frage
ich die Landesregierung: Welche abgestimmte Position hat sie zur Frage der Windenergie im Land Brandenburg?
Der Ministerpräsident äußerte sich in der „Märkischen Oderzeitung“ vom 08.04.2008 wie folgt:
„Ohne den Ausbau der Windenergie können wir die Energieversorgung in Zukunft nicht gewährleisten.“
Er begrüßt die aktuelle Diskussion und wirft Fragen auf: Die Abstände der Windenergie zu Wohn- und Naturschutzgebieten müssten überdacht werden, und es sei zu klären, wo Windräder den Tourismus stören.
Richtig. - Kann die Landesregierung mit einer Position Antworten geben?
Der im Jahr 2005 bekanntgewordene Einschlag von 572 Eichen, die alle über 160 Jahre alt waren, im Naturschutzgebiet „Redernswalde“ darf nicht folgenlos bleiben. Wie den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ vom 2. Januar 2008 zu entnehmen ist, sind die auf meine Kleine Anfragen erteilten Antworten der Landesregierung offensichtlich politisch motiviert und fachlich nicht haltbar. Zumindest führen behördeninterne Bewertungen offenbar zu völlig anderen Schlussfolgerungen.
Ich frage die Landesregierung: Was wird unternommen, um den nun bekannt gewordenen fachbezogen-erstellten Bewertungen zum Recht zu verhelfen und den offenbar aus wirtschaftlichen Erwägungen durchgeführten Einschlag zu sanktionieren sowie die erzielten Einnahmen von ca. 70 000 Euro einzuziehen und gegebenenfalls die kostenlose Flächenübertragung an die örtliche Naturschutzstiftung rückgängig zu machen?
Herr Minister, Sie sprachen es an: Nach den zwei Kleinen Anfragen und der heutigen mündlichen Anfrage hatte die Landesregierung genügend Zeit und Möglichkeit, die unter Einflussnahme des Ministerpräsidenten getroffene Entscheidung zu korrigieren. Glauben Sie wirklich, dass sich in den Augen der Öffentlichkeit mit diesen Auslegungen und Interpretationen Glaubwürdigkeit bezüglich dessen gewinnen lässt, den Einschlag von 572 Eichen im Naturschutzgebiet durch eine Naturschutzstiftung und erzielte Einnahmen in Höhe von 70 000 Euro zu legalisieren?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die von der Landesregierung vorgelegte Konzeption handelt nicht von der Entwicklung; es ist eine Konzeption zur Abwicklung der Alleen im Land Brandenburg. Ganz offensichtlich ist der Beschluss des Landtages hinsichtlich seiner Konsequenzen zwar den Buchstaben folgend, aber nicht im Geist umgesetzt worden. In der Tat ist in dem Antrag der Koalition nicht explizit gefordert, die Alleen auch in ihrer Länge zu erhalten. Es heißt dort: „...Erhaltung der Alleen als kulturhistorisches Landschaftselement...“. Aber, meine Damen und Herren, wer rechnet schon damit, dass die Landesregierung diesen Mangel an Präzision dazu nutzt, das Anliegen des von uns allen getragenen Antrages
zur Zukunft der Brandenburger Alleen ins Gegenteil zu verkehren? Zugegeben: In der vorgelegten Drucksache wird uns in der Einleitung viel Honig um den Mund gestrichen. Wie schön klingt doch folgender Absatz:
„Es ist erklärtes politisches und gesetzlich verankertes Ziel, den Alleenreichtum entsprechend seiner landeskulturellen und kulturhistorischen Bedeutung in Brandenburg zu erhalten. Ziel muss es sein, den folgenden Generationen funktionierende Alleen mit dem ganz eigenen Rhythmus dieser Gehölzbestände so zu schaffen, wie wir heute die derzeitigen Altbestände erleben können.“
Wenn es nach diesem Konzept geht, wird aber unsere und die nächste Generation Zeuge, wie man den einzigartigen Bestand verfallen lässt und in ein verkürztes, verkehrsgerechtes Rudiment umwandelt.
Zugegeben: Um an die Kernaussagen zu gelangen, bedarf es eines intensiven Studiums; auch ein Taschenrechner wäre nicht schlecht. Was steckt dahinter, wenn es im Konzept der Landesregierung heißt:
„Die Pflanzverpflichtung... in Gestalt des Straßenbaumersatzes im Verhältnis 1 : 1 wird zugunsten einer festgesetzten Länge von jährlich zu pflanzenden Alleeabschnitten reformiert. Die Länge dieser neu anzulegenden Abschnitte wird auf eine Zielgröße von ca. 30 km pro Jahr ausgerichtet, losgelöst von der jährlichen Anzahl der zu fällenden Alleebäume.“
Weiter ist in der Konzeption zu lesen:
„Ziel ist es, den heutigen Bestand für zukünftige Generationen mit einer ausgeglichenen Altersstruktur zu erhalten.“
Was steckt dahinter? 7 300 kalkulierten Baumfällungen stehen 5 000 Pflanzungen an Landesstraßen gegenüber. Das bedeutet einen Saldo von jährlich 2 300 Bäumen bzw. von ca. 69 000 Bäumen in 30 Jahren. Das entspricht ca. 400 km weniger Alleen bzw. 20 % des jetzigen Bestandes im Land. Andere Ansätze im Konzept ließen sogar 30 % bis zur Halbierung befürchten.
Meine Damen und Herren, die vorgelegte Konzeption ist nicht zufriedenstellend. Gestatten Sie mir daher, Lösungsansätze aufzuzeigen, die es ermöglichen, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Erstens: Die Erfordernisse und die Kostensätze der kalkulierten Baumfällungen sind zu hinterfragen. Die Altersklassenverteilung lässt nicht zwingend den Schluss auf das potenzielle Lebensalter der Bäume zu; vielleicht lässt sich mancher Euro ganz anders einsetzen.
Zweitens: Die Kosten für Neupflanzungen sind sicherlich gerade bei abschnittsweisem Vorgehen zu reduzieren. Planungsund Grunderwerbskosten können gesenkt werden.
Drittens: Der Konzeption mangelt es an der Präzisierung und Untersetzung der aufgezeigten Finanzierungskomponenten. Erst wenn diese so weit quantifiziert sind, dass unter Beachtung der Punkte 1 und 2 eine finanzielle Gesamtsicht besteht, sollte die Bilanz neu aufgestellt werden.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die vorliegende Konzeption nicht den bestehenden Anforderungen genügt. Insbesondere der Umweltaspekt wurde hier sträflich vernachlässigt. Eine Mitzeichnung durch das MLUV, das heißt Herrn Minister Dr. Woidke, hätte nicht erfolgen dürfen. Stattdessen überwiegt ein schematisches Herangehen, das den Wert von Alleen nach Fahrbahnabstand, Pflegekosten, schneller Fällung und verzögerter Nachpflanzung bemisst.
Gegen die abschnittsweise Neupflanzung von Alleen ist nichts einzuwenden. Jeder weiß, dass gerade Alleen, die hinsichtlich Alter und Dimension einheitlich sind, besonders eindrucksvoll erscheinen. Nicht akzeptiert werden kann aber im Gegensatz dazu, bestehende Alleen aufzugeben oder gleich abschnittsweise abzuräumen.
Meine Damen und Herren, dieser Konzeption der Landesregierung zuzustimmen wäre gleichbedeutend mit einer Absolution für eine Alleenvernichtung, wie wir sie in den alten Bundesländern im Zuge des Straßenbaus erlebt haben und wie sie hier nach der Wende verhindert werden konnte. Für eine Alleenvernichtung gibt es keinen Grund, auch keine finanziellen Gründe. Wir sollten gemeinsam in den zuständigen Ausschüssen - nicht nur im Verkehrsausschuss - neue Wege beschreiten. Stimmen Sie deswegen unserem Entschließungsantrag zu! - Danke.
Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Frage eines Kommunalpolitikers meines Wahlkreises. Trotzdem habe ich Nachfragen zur Braunkohlestudie.
In der Beantwortung meiner drei Fragen zur Studie sagten Sie, dass durch die Bekanntgabe dieser Ergebnisse keine wirtschaftlichen Nachteile für die Lausitzregion entstanden seien.
lem Förderbedarf reden. Das ist es, was das Land zu leisten hat. Hier gibt es noch erhebliche Defizite.
Eines will ich Ihnen sagen, das ist auch meine Erfahrung aus der gestrigen Schulkonferenz an der James-Krüss-Sprachheilschule: Es kann nicht sein, dass die unteren Behörden, sprich die Schulämter und die sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen, das Gesetz unterlaufen und sagen, es gebe grundsätzlich keine Förderklassen und keine Förderschulen zum Beispiel im Bereich Sprache. Das kann nicht sein. Wir haben im Gesetz geregelt - ich möchte, dass auch so verfahren wird -, dass alle Möglichkeiten des bisherigen Gesetzes ausgeschöpft werden, um diesen Kindern eine Chance zu geben. - Vielen Dank.
Nein, es geht um die Braunkohlestudie.
Im Jahre 1904 wurde in Neudeck/Kleinrössen im Kreis ElbeElster eine von drei eleganten Bögen bestimmte, ästhetisch wie architektonisch außerordentlich anspruchsvolle Betonbrücke über die Schwarze Elster errichtet. Die unbewehrte Brücke, die vollständig aus dem Werkstoff Beton gefertigt wurde, markiert eine eigenständige Zäsur in der Kette der historischen Entwicklung der Brückenbaukunst. Sie ist eines der wenigen noch vorhandenen Beispiele erster unbewehrter, monolithischer Betonanwendungen. Auch der Dezernatsleiter im Landesstraßenbetrieb Cottbus äußerte, dass diese Brücke schützenswert sei.
Deswegen meine Frage: Was unternimmt die Landesregierung, um dieses historisch bedeutsame Bauwerk, das in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen ist, zu erhalten?
Gibt es Gutachten, die besagen, dass diese Brücke nicht sanierungsfähig ist?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stoppte das Inverkehrbringen der Genmaissorte MON 810, da neue wissenschaftliche Erkenntnisse über mögliche Umweltgefahren durch diese Sorte vorliegen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht berechtigte Gründe zur Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Im Land Brandenburg sind ca. 1 600 ha mit dieser Sorte bestellt. Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde für Flächen, die in einem Naturschutzgebiet liegen, das Unterpflügen angewiesen.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die aktuelle Situation für die von der Entscheidung des Bundesamtes mittelbar betroffenen Landwirte in Brandenburg unter Beachtung von Maßnahmen der Landesregierung bzw. der Ämter für Landwirtschaft dar, besonders hinsichtlich einer notwendigen Moderation vor Ort und gegebenenfalls infrage stehender Entschädigungen?
Vom Bundesamt wurden die Umweltgefahren bestätigt, die von gentechnisch veränderten Maissorten ausgehen. Deswegen meine Fragen:
Erstens: Wie bewerten Sie die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in Schutzgebieten, also in Landschaftsschutzgebieten und EU-Vogelschutzgebieten?
Zweitens: Welche Position vertreten Sie dazu, dass mögliche Risiken für Natur und Umwelt, die von dieser Freisetzung ausgehen, nicht geprüft werden?
Drittens: Stimmen Sie mir zu, dass die Aussaat von Genpflanzen in Schutzgebieten tabu sein muss?
Ich hatte die Umweltgefahren beschrieben, die auch durch den Genmais verursacht werden. Deshalb frage ich: Welche Probleme und Gefahren stellen sich dabei für die Bienenvölker bzw. auch für den Imkernachwuchs?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, wurde bereits 2001 der Antrag der PDS für ein Klimaschutzprogramm von der Koalition zerredet. Schon damals haben Sie einen konkreten Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz verhindert. Was Sie nun beantragen, zeigt: Sechs Jahre haben Sie gebraucht, um die Notwendigkeit eines solchen Maßnahmenkatalogs zu erkennen. Ich denke, in Anbetracht dieser Zeitspanne, Frau Kollegin Gregor, ist es überhaupt nicht verfrüht, diese Maßnahmen länderübergreifend zu fordern.
Ich habe die geschichtlichen Entwicklungen dazu bereits in meiner letzten Landtagsrede in Erinnerung gerufen und möchte mich daher heute nicht wiederholen. Unsere Fraktion freut sich zweifellos, dass es in der Koalition nun offenbar einen Erkenntniszuwachs gegeben hat, der die Mehrheiten sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der öffentlichen Diskussion aufnimmt. Bestimmt setzen sich die nötigen Prioritäten demnächst auch bei Herrn Minister Woidke durch, auch wenn er der öffentlichen Anhörung am letzten Mittwoch nicht beiwohnte.
Um es klar zu sagen: Die Fraktion der Linkspartei unterstützt die Richtung Ihres Antrages. Ein Maßnahmenkatalog ist ebenso nötig, wie regelmäßig aktualisiertes Zahlenmaterial wünschenswert ist. Die Unzufriedenheit, im Jahr 2007 noch mit Zahlen zu Klima und Energie aus dem Jahr 2003 arbeiten zu müssen, ist fraktionsübergreifend Konsens. Wir würden den Antrag gern anreichern und hoffen dabei auf Ihre Unterstützung; vielleicht gelingt es mir noch in den nächsten Minuten.
„Global denken - lokal handeln“, Frau Gregor, mag für viele eine abgedroschene Phrase sein. Aber wir müssen bereit sein, diese mit Leben zu erfüllen und aus den globalen Erkenntnissen über den Klimawandel - genannt seien hier nur die IPCC-Berichte - konkrete Zielvorgaben für das Land Brandenburg zu entwickeln. Langfristig zu denken und sich gerade darum von kurzfristigem Handeln nicht abbringen zu lassen muss die Maxime unserer Klimaschutzpolitik hier in Brandenburg sein.
Wir brauchen für unser Handeln klare Ziele, auch dort, wo internationale Vorgaben noch nicht verbindlich, teilweise noch nicht einmal ausgehandelt sind. Wenn wir ein Innovationslabor sein wollen, müssen wir vorangehen. Brandenburg darf nicht als letztes Land einem Klimaschutzziel zustimmen; Brandenburg muss selbst Klimaschutzziele formulieren und auch festschreiben.
In diesem Sinne ist der Bezug auf die Jahre 2020 und 2050 zu verstehen. Notwendig sind natürlich auch konkrete Maßnahmen, die bereits in den nächsten Jahren wirksam werden. Die
Prognose, dass die Emissionen bis 2010 auf 64 Millionen Tonnen steigen werden, droht für Brandenburg - neben den Klimafolgen selbst - auch ein Imageproblem zu werden. So manche große Zeitung geht bekanntlich nicht zimperlich damit um, und das zu Recht. Dass Maßnahmen für den Klimaschutz auch in Landeseinrichtungen verwirklicht werden können, soll einmal explizit erwähnt werden. Hier bleibt die Lampe an, obwohl es draußen hell ist. Der hier verborgene Schatz - ich verweise auch auf CO2-arme Fahrzeuge - mag vielleicht nicht der größte im Land sein; aber wenn er verbindlich gehoben wird, strahlt das aus und schafft im doppelten Sinne das Klima, das wir im Land brauchen. Klimawandel kennt keine Grenzen, und Klimaschutz sollte sie auch nicht kennen.
Neben der Orientierung auf weltweite Reduktionsziele muss Brandenburg deshalb auch mit direkten Nachbarn gemeinsam agieren. Gerade der Klimawandel macht eine intensive Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft - das sind Punkte in Ihrem Antrag - mit benachbarten Bundesländern erforderlich. Unser Anspruch geht dahin, in den Bereichen Verkehr, Energie, Bildungswesen, Forschung und Gesundheitswesen die Zusammenarbeit mit den Ländern Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Herr Minister Rupprecht und Herr Minister Dr. Woidke, angesichts dessen stehen Klima- und Umweltbildung sowie -erziehung vor Herausforderungen. Entsprechende Lerninhalte sind zu verwirklichen und zu intensivieren. In diesem Sinne hoffen wir, dass aus dem Klimaschutzmanagement des Landes Brandenburg ein tatsächlich funktionierendes Steuerinstrument wird - spät, aber hoffentlich nicht zu spät. Herzlichen Dank.
In der benannten Studie sollen Brandenburgs Kohlevorkommen auf ihre bergtechnische Machbarkeit unter der besonderen Berücksichtigung der umweltrelevanten und raumbedeutsamen Aspekte untersucht worden sein. Die damit einhergehende Nachricht von einer möglichen Abbaggerung - unter anderem der Orte zwischen Poley und Lieskau in meinem Wahlkreis löste Entsetzen in den betroffenen Regionen aus.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Mit welchem Ziel hat das Ministerium für Wirtschaft eine solche Studie in Auftrag gegeben?
Ich habe drei Nachfragen. Erstens: Welche konkreten Handlungen ergeben sich für die Landesregierung aus dieser Studie?
Zweite Frage: Welche Gestaltungsmöglichkeiten werden dem Parlament bzw. den Bürgerinnen und Bürgern eingeräumt?
Da - drittens - das Thema in der Region sehr heiß diskutiert wird: Warum haben Sie nicht eher den Weg in diese Region gefunden, um mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, und ihnen diese Zukunftsängste zu nehmen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin Renate Adolph hat den Überblick über den Zustand der Wasserwirtschaft gegeben. Ich möchte mich nun mit einer Reihe von umweltpolitischen Aspekten beschäftigen. Zumindest auf diesem Feld sind die Antworten deutlich substanzieller ausgefallen. Dennoch stimmen wir in einer Reihe von Positionen nicht überein.
Es ist gut, dass sich die Gewässerunterhaltung in einer stabilen finanziellen Situation befindet. Dennoch sind auch hier die Kosten hoch. Parteiübergreifend herrscht eigentlich Einigkeit darüber, dass ein differenzierter Umlagemaßstab möglich ist. Die Antwort der Landesregierung dazu entbehrt nicht einer gewissen Komik: Der Umlagemaßstab lasse sich deshalb nicht differenzieren, weil sich der Niederschlag gleichmäßig verteile. - Auf so eine Antwort muss man erst einmal kommen. Das offenbart, dass in der obersten Behörde hinsichtlich einer Veränderung der Rolle, Funktion und auch Zielsetzung der Gewässerunterhaltung keine Klarheit oder zumindest keine Übereinstimmung herrscht. Während aus dem Landesumweltamt zuweilen deutliche Worte in Richtung „Wasser in der Landschaft halten statt Abfluss“ zu hören sind, scheint sich die Praxis teilweise an einem Festhalten an altgedienten Grundsätzen der Trockenlegung zu orientieren.
Gleichermaßen unwillig lässt man sich in die finanziellen Karten sehen. Nachdem vor zwei Jahren eine durch die Linksfraktion angeforderte Prüfung der Unterhaltungsbeiträge des Landes für die Gewässer I. Ordnung zu einem erschreckenden Ergebnis kam, wird dies nun auch durch einen Bericht des Landesrechnungshofes bestätigt. Im Kern geht es darum, dass Unterhaltungsverbände in ihren Kostenabrechnungen bei Eigenleistungen nicht eben sparsam, geschweige denn marktüblich abrechnen. Beides lässt auf eine Vernachlässigung der Kostenkontrolle durch das Land - sei es als Auftraggeber oder als Fördermittelgeber - schließen. Sollte sich dieses Kostenverhalten auch auf die umlagefähigen Bereiche der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ausweiten, wäre zumindest erklärlich, wieso sich zunehmend Bürgerinnen und Bürger ebenfalls gegen die Praktiken der Gewässerunterhaltung wenden. Die Kosten für eine Leistung, die man eigentlich nicht in Anspruch nimmt bzw. nehmen will, sind zum Beispiel für Waldbesitzer oder Umweltverbände mit größerem Flächenbesitz nicht hinnehmbar. Hinzu kommt, dass eine demokratische und fachliche Mitbestimmung der Betroffenen weitgehend ausgeschlossen ist.
Ebenfalls kritisch anzumerken ist, dass es weiterhin keine nachvollziehbaren Kriterien für die Einteilung der Gewässer I. und II. Ordnung gibt. Während beim Grundbesitz weitgehend
undifferenziert zur Kasse gebeten wird, erfolgt bei der Erhebung des Wassernutzungsentgeltes eine politisch gewollte Differenzierung und Privilegierung der Bereiche Bergbau, Beregnung und Kühlwassernutzung. Ohne dies im Einzelnen bewerten zu wollen, wird deutlich, dass es durchaus sinnvoll und praktikabel sein kann, zu differenzieren, da es überall regnet.
Einen ähnlichen Konflikt im Zusammenhang mit der Regelung des Landschaftswasserhaushalts gibt es beim Hochwasserschutz. Naturschutzbelange im Deichvorland und auf Retentionsflächen werden eher nachrangig eingestuft.
Obwohl in Beantwortung der Frage 30 der Eindruck einer Aufgeschlossenheit gegenüber der Entwicklung von Auenlandschaften erweckt wird, spricht der Referentenentwurf zur Novellierung des Wassergesetzes eine andere Sprache. Zusammengefasst ist zu konstatieren, es ist nicht erkennbar, dass die Landesregierung in ihrer Wasserpolitik auf sparsamen Umgang oder auf Kosteneffizienz ausgerichtet ist. Wenngleich von uns als Linkspartei die Privatisierung von Elementen der öffentlichen Daseinsvorsorge abgelehnt wird, kann dies kein Freibrief für die Fortsetzung dieser Wasserwirtschaft sein. Mangelnde Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Umweltgerechtigkeit gehen ebenfalls auf Kosten der Allgemeinheit. Frau Gregor, die Novelle des Wassergesetzes soll die Voraussetzungen für eine Kurskorrektur schaffen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen wir eingangs die Vita der heute zu behandelnden Drucksache Revue passieren. Am 11. September 2001 - also vor fast sechs Jahren beantragte die Linksfraktion im Landtag die Auflage eines Klimaschutzprogramms für das Land Brandenburg. Als Ziel wurde damals unter anderem formuliert:
„Das Programm soll für die Bereiche, in denen die Hauptverursacher der Emissionen klimarelevanter Gase zu sehen sind, die Minderungspotenziale sowie für andere potenzielle Minderungsbereiche konkrete und realisierbare Maßnahmen zur Emissionsminderung jeweils quantifiziert enthalten...“
Was aus heutiger Sicht simpel und unspektakulär erscheint, war damals gar nicht so. Es war ein Hickhack zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, Vertretern in den Ausschüssen, der bis zum Ende des Jahres 2003 währte. Vielleicht aber haben die Ergebnisse der von der Linkspartei beantragten öffentlichen Anhörung bei dem einen oder anderen zur Einsicht geführt. Schließlich wurde per Entschließungsantrag statt eines Klimaschutzprogramms dann die Erstellung eines integrierten Klimaschutzmanagements verabschiedet.
Nun dauerte es noch weitere fast dreieinhalb Jahre bis zur Einbringung durch die Landesregierung in den Landtag. Da sage doch mal jemand, Politik würde nur in Wahlperioden gedacht. Nein, es kann sogar noch länger dauern.
Der Klimawandel ist ein Phänomen, das wir erstens wahrnehmen müssen. Zweitens müssen wir die Ursachen zur Kenntnis nehmen und drittens entsprechend handeln.
Die ersten beiden Etappen haben wir bewältigt. Die Vorlage des Berichts ist der Beweis. Wir haben heute nicht mehr ein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit; denn die Landesregierung schreibt: Das integrierte Klimaschutzmanagement soll zu einem politischen Steuerungsinstrument für den Klimaschutz im Land Brandenburg entwickelt werden.
Ja, meine Damen und Herren, warum soll es nach dreieinhalb Jahren entwickelt werden, warum ist es nicht längst eines?
Den entscheidenden Wert im vorliegenden Papier sehe ich in der Aussage, dass sich der Klimawandel bereits jetzt auf das Land Brandenburg, auf das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Die Schulen sollen Multiplikatoren für die Zielstellung eines vorsorgenden Klimaschutzes nutzen. Bei allem Sinn, den es macht, Klimaschutz in den Lehrplan aufzunehmen - wir müssen Menschen, die dem Thema Klimaschutz positiv gegenüberstehen, die ihn anpacken wollen, dazu erziehen, zu sagen: Wer sonst, wenn nicht wir?! - Sie sollen mit gutem Beispiel vorangehen.
Ein Ministerpräsident, der Deutschlands zweitdreckigstes Kraftwerk damit verteidigt, dass in China alles noch viel schlimmer sei, ist da sicher kein gutes Vorbild. Stellen Sie sich im Übrigen den „armen“ Chemielehrer vor, der die Begriffe der Landesregierung wie CO2-freie Kohleverstromung erklären soll! In nur zwei Wörtern werden chemisches Grundverständnis und ethische Werte wie Ehrlichkeit völlig über den Haufen geworfen. PISA lässt grüßen!
Angesichts der Handlungsdefizite bietet der Bericht für bestimmte Bereiche eine Art Alarmplan für die Klimakatastrophe: Baumartenzusammensetzung künftiger Wälder, Resistenzen gegen Wasserstress bei Ackerpflanzen, Hitzewarnsystem zwecks Vermeidung gesundheitlicher Belastung. Natürlich gehört die Gefahrenanalyse in das Klimaschutzmanagement. Stattdessen gibt es in Brandenburg, für jeden erlebbar, Veränderungen in der Durchschnittstemperatur, des mittleren Niederschlags wie auch - das macht uns besonders zu schaffen - die Häufung der Witterungsextreme. Die Ursache ist zweifelsfrei identifiziert: Es geht in erster Linie um die Verbrennung fossiler Rohstoffe.
Das Umsteuern wird uns einiges kosten, das Nichtreagieren jedoch wird auf jeden Fall teurer. Umso bedauerlicher ist es, dass sich im Bericht gerade zu diesem so wichtigen volkswirtschaftlichen Aspekt keine Aussage findet. Mein Kollege Wolfgang Thiel wird zum Thema Energie noch sprechen.
Eine Bemerkung hierzu sei mir an dieser Stelle noch gestattet: Zum Hauptklimakiller Brandenburgs wurde im Bericht leider keine Aussage getroffen. Überhaupt lässt die Aktualität des Berichts zu wünschen übrig. Die Statistiken enden in den Jahren 2003, 2004. Man könnte meinen, bei der Landesregierung sei die Zeit energiepolitisch stehengeblieben.
Das Land wird, so steht es im Bericht, eigene Strategien zur Energieeinsparung und CO2-Reduzierung entwickeln müssen, das heißt, es will sich erst überlegen, was es noch tun kann. An dieser Stelle verweisen wir gern auf unseren Antrag zur CO2Reduzierung im Verkehr, in dem konkrete Maßnahmen enthalten sind, und auf die ausschussübergreifende Anhörung am 31. Mai dieses Jahres.
Auch in der Land- und Forstwirtschaft kann CO2 eingespart werden. Dazu bedarf es einer nachhaltigen Flächenbewirtschaftung statt Stilllegung und der bekannten Forstreform. Biokraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag; jedoch besteht auch hier noch Verbesserungsbedarf.
Beim Thema Wasserwirtschaft sieht die Landesregierung keine Handlungsmöglichkeiten für die Politik und die Wasserwirt
schaft. Jedoch ist mit Erfassung, Forschung und Modellierung allein noch kein Problem gelöst. Verstärkten Handlungsbedarf gebe es erst, falls sich jetzige Trends sinkender Grundwasserspiegel statistisch als Folgen des Klimawandels nachweisen ließen. Offensichtlich will man mit der Rettungsaktion warten, bis das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen, sondern auch ganz sicher ertrunken ist.
Eine klare systematische Trennung von Istzustand, Ursachenanalyse, Ziel- und Handlungsoptionen hätte dem gesamten Konzept gutgetan.
Zusammenfassend gesagt bleibt das im Kern zu begrüßende, jedoch in Qualität und Quantität unbefriedigende Klimamanagement für Brandenburg weiter in der Kritik. Klimaschutz ist - will er seiner Zielsetzung gerecht werden - als fachübergreifende Disziplin mit höchster sozialer Bedeutung zu begreifen. Es geht um Arbeitsplätze, um die Höhe der Kosten für die Daseinsfürsorge, um Risiken, Auswirkungen und letztendlich um Lebensqualität. Betrachten wir Klimaschutz als Chance, der Natur das zurückzugeben, was wir ihr abgerungen haben. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novelle des Nationalparkgesetzes wird heute beschlossen, auch mit den Stimmen der Linkspartei. Für uns ist dies ein klares Bekenntnis zum Nationalpark trotz oder wegen seiner noch kurzen, aber wechselvollen Vergangenheit. Gemessen an den Turbulenzen, die uns in den letzten zehn Jahren begleiteten, sind die Änderungen im Gesetz sowohl in der Form der Einbringung durch die Landesregierung als auch im Ergebnis umfangreicher Befassungen durch den Fachausschuss marginal.
Übereinstimmend wurden durch den Ausschuss mit seiner Ihnen vorliegenden Empfehlung folgende Veränderungen verabschiedet:
Erstens: Die Aufstellung des Nationalparks ist verbindlich auf den 31. Dezember 2011 terminiert. Damit wurde der zuvor bestehenden Unverbindlichkeit ein Ziel- und Zeithorizont entgegengesetzt. Dieser ist weniger ambitioniert als im alten Gesetz, aber klarer als im Entwurf der Novelle. Klar ist aber auch, dass sich der eigentlich wichtige Nutzungsverzicht noch wesentlich länger hinziehen wird. Für die Totalreservate gibt das Gesetz nur den Rahmen vor, die Umsetzung erfolgt überwiegend durch das Flurneuordnungsverfahren. Vom Chef des Nationalparks wurde im Scherz gesagt, dass er nicht wisse, ob dessen Ende in seinem beruflichen Leben noch erreicht werde. Der Konstruktionsfehler des Nationalparks und seiner Finanzierung sind dafür die Ursache. Es wurde in der Anhörung durch den Vertreter des Landesbauernverbandes nochmals mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass hier nach wie vor zahlreiche Probleme bestehen.
Zweitens: Dem zuständigen Fachausschuss wird jährlich über die erreichten Ziele Bericht erstattet.
Drittens: Eine Reihe von Ermächtigungen für den Minister sind nunmehr mit dem Benehmen des Fachausschusses gekoppelt.
Viertens: Kanufahrten sind nur noch unter fachkundiger Führung im Beisein von befugten Personen der Nationalparkverwaltung möglich.
Fünftens: Die Bewirtschaftung der Gewässer ist nur auf die Er
füllung der Schutzzwecke auszurichten. Alle Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und die Ziele des Hochwasserschutzes sind selbstverständlich zu beachten. Das Primat der Gewässerunterhaltung wurde aber deutlich präzisiert.
Der Antrag meiner Fraktion zur Gewährleistung einer einheitlichen Nationalparkverwaltung fand jedoch keine Zustimmung. Das ist umso bedauerlicher, als die Gesamtfrage der Verwaltung einen Schwachpunkt darstellt. Weder die Einheitlichkeit noch die Zuständigkeit wurden den Anforderungen eines Nationalparks gerecht geregelt. Die Zuständigkeit mehrerer unterer Naturschutzbehörden lässt eine gehemmte Verwaltung befürchten oder zumindest nicht ausschließen. Uns wurde signalisiert, dass diese Frage auch in der Koalition nicht unumstritten war. Nun, das lässt auf eine spätere Lösung hoffen.
Mit der Novelle konnten zahlreiche Nutzergruppen so weit zufrieden gestellt werden, dass der Spagat zwischen Nationalpark und Freizeitpark zugunsten des Nationalparks geregelt wurde. Beim Loblied auf Brandenburgs schöne Landschaften, intakte Umwelt, hohe Artenzahl bei Flora und Fauna sollten wir ehrlich sein und auch die Einschnitte bedenken. Der Schutz der Natur ist uns auch dann ein Anliegen, wenn gerade einmal kein unmittelbarer Vorteil daraus gezogen werden kann. Ein Satz aus unserem Leitbild für Brandenburg lautet:
„Der Naturschutz ist ein Wert an sich.“
Den gibt es nicht immer zum Nulltarif, schon gar nicht in einem Nationalpark.
Gerade deswegen bin ich froh, dass es in Brandenburg den Nationalpark Unteres Odertal gibt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende
Antrag der DVU-Fraktion zielt auf ein generelles Verbot von Tierversuchen. Ich möchte darauf verweisen, dass der Tierschutz sowohl im Grundgesetz - Herr Helm sprach es an - als auch in der Landesverfassung Aufnahme gefunden hat. In den bestehenden Gesetzen wird alles Erforderliche zum Schutz von Tieren geregelt. Ein völliger Verzicht auf Tierversuche in Wissenschaft und Forschung ist derzeit nicht möglich. Das dürften auch die Damen und Herren der DVU wissen.
Derzeit sind Tierversuche unverzichtbar. Sie werden benötigt, um neue Diagnoseverfahren und Therapien entwickeln zu können; denn trotz aller medizinischer Fortschritte sind zum Beispiel Infektionen weltweit nach wie vor für ein Drittel aller krankheitsbedingten Todesfälle verantwortlich. Da es derzeit nicht möglich ist, die große Brandbreite von Aktionen und Reaktionen eines komplexen lebenden Organismus bei einer Krankheit mit Alternativmethoden nachzubilden, untersuchen Forscher zum Beispiel die Maus als Modellorganismus. An Mäusen können vielfältige Prinzipien von Infektion und Immunantwort erkannt und auf den menschlichen Organismus übertragen werden. Sie eröffnen neue Möglichkeiten für die Erforschung von Krankheiten und die Entwicklung von Gegenmaßnahmen.
Im Übrigen widerspricht Ihre Radikalität in diesem Antrag Ihren Ausführungen zum Nationalparkgesetz. Schaffen Sie zunächst einmal Klarheit in Ihrer Fraktion!
Die Linkspartei wird diese Bundesratsinitiative ablehnen.