Michael Schumann
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Nachdem Ministerpräsident Stolpe den Kabinettsbeschluss zur Polizeistrukturreform als..Absichtsbeschluss- bezeichnet hat. ist die Diskussion uni die endgültige Entscheidung über die künftige Anzahl der Polizeipräsidien wieder offen. Damit gibt es auch die reale Möglichkeit. die im Vorfeld der Rechtsverordnung des Innenministers gemäß 12 Abs. 3 des Polizeiorganisationsgesetzes vielfach geäußerten Bedenken hinsichtlich einer radikalen Reduzierung aufzwei Polizeipräsidien inhaltlich zu diskutieren.
Ich frage die Landesregierung: Wie sollen der Innenausschuss und die Polizeibeiräte konkret in die Vorbereitun g der Rechtsverordnung des Innenministers einbezogen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn sagen, dass unser Streitpunkt mit der Koalition nicht darin besteht, dass wir im Unterschied zu Ihnen gewissermaßen für die Polizei die Worte _Veränderung- und „Reform" tabuisieren wollen. Das ist nicht die Differenz. Es gibt Reformmöglichkeiten und es gibt Reformnotwendigkeiten. Es gibt Möglichketten und Notwendigkeiten hinsichtlich der Erschließung innerer Reformpotenziale.
Darüber - das wissen Sie - sind Vorstellun gen unterbreitet worden. z. B. zur Änderun g und Zusammenlegung von Dezernaten. Es ist eine sinnvolle Überlegung. die Schutzberciche den Kreisgrenzen anpassen zu wollen. Und selbstverständlich ist es ein vernünftiges Ziel - im Übrigen eine jahrelange PDS-Forderung -, die Anzahl der Revierpolizisten zu erhöhen,
dafür Wege zu erschließen und viele andere Dinge mehr.
Herr Minister, ich war zunächst auch angetan von dem Verfahren, mit dem Sie dieses Problem sozusagen angepackt haben, nämlich auf dem Wege der Einberufung eines Strukturbeirates, dein Herr Laneelle. Vertreter der Polizeigewerkschaften. und ein Vertreter der Polizeipräsidenten. angehörten. Es ist interessant. einmal zu verfolgen - wie sich das so entwickelt hat, was da zunächst diskutiert worden ist und was an Ergebnissen zustande gekommen ist. Dabei möchte ich Sie daran erinnern, dass sich der Strukturbeirat in dieser Zusammensetzung sehr frühzeitig, und klar gegen zwei Varianten ausgesprochen hat. nämlich einmal gegen ein zentralisiertes Polizeipräsidium und zum anderen geigen die Variante mit den zwei Präsidien. Sehr klar und sehr frühzeitig haben sich die Fachleute dieses Gremiums. die Polizeipraktiker. da gegen ausgesprochen.
Der Strukturbeirat hat dann empfohlen. ein Modell mit drei Landpräsidien. das mit drei Varianten untersetzt worden ist. vorzusehen. Das Präsidium der Wasserschutzpolizei sollte in diesem Kontext erhalten bleiben. Allerdings will ich auch sagen: Die Polizeipraktiker. die Sachverständigen dieses Gremiums. haben von vornherein gesagt. dass es eigentlich besser wäre, die jetzige Präsidialstniktur zu erhalten.
Niemand aus diesem Kreis der Polizeigewerkschaften hat gefordert. dass Polizeipräsidien reduziert werden. wie das gelegentlich behauptet wurde. Dieses Votum des Strukturbeirates ist Ihnen. Herr Minister. übergeben worden. Sie haben es mit in die Sommerpause genommen. Währenddessen kamen andere Vorstellungen ins Spiel. Der Landesvorsitzende der SPD hat dann die Variante mit den vier Landpräsidien ins Feldgeführt und damit natürlich auch einen diskutablen Weg aufgezeigt nämlich den, diese Landpräsidien mit den Landgerichtsbezirken kompatibel zu machen.
Wenn ich mich nicht irre. Kolle ge Schippe'. haben Sie damals gesagt. dass das etwas wäre. was Sie sich auch vorstellen könnten. Und dann kam Herr Speer. sozusa gen ganz überraschend durch die kalte Küche: zwei Präsidien. Herr Kollege Petke. der eben zu Ihnen gesprochen hat. hat damals zu den zwei Präsidien dezidiert gesagt: ein fachlich nicht untersetzter Vorschlag aus dem dicken Bauch heraus.
Also jetzt ist er weg. nicht der Vorschlag. sondern der dicke Bauch von Speer.
Sie. Herr Minister. sind dann am 12. September mit zwei Varianten ins Kabinett gegan gen, haben in dieser Kabinettssitzung für die Variante „zwei Polizeipräsidien- plädiert und das Kabinett ist Ihrer Empfehlung gefolgt.
Jetzt gestatte ich mir eine Bemerkung in Klammern - Sie müssen sie nicht unbedingt sehr ernst nehmen, wir sind ja gewissermaßen unter uns -: Wenn Herr Speer gut gemeinte Vorschläge oder jemandem Avancen macht - das sage ich, weil ich hier schon lange sitze. Herr Minister -. dann denke ich dreimal - und zwar sehr lange - darüber nach.
- Das weiß ich. dass Ihr das nicht verstehen wollt.
Das Ergebnis ist. dass die Polizei gegen Sie steht. Herr Minister. und das ist nicht das Problem von Herrn Speer. Darüber kann man dann nachdenken.
Die zweite Bemerkung. die ich gerne machen möchte. betrifft das kann ich nur kurz ansprechen - die Frage. Herr Minister. auch in Replik auf die Frage. die wir heute schon einmal kurz in der Fragestunde besprochen haben: Wie ist das mit der Einbeziehung des Parlaments, sprach: des Innenausschusses und der Polizeibeiräte'?
Ich möchte Ihnen sagen. dass ich bei all den Auskünften. die ich bekommen habe. den Eindruck habe. dass wir. was das Verständnis dieser Passage des Polizeiorganisationsgesetzes betrifft. unterschiedliche juristische Positionen haben, was uns möglicherweise auch noch zu einem juristischen Streit bewegen wird. Denn die Sache ist doch die: Sie haben mit dem Kabinen die Grundentscheidung getroffen. Sie haben heute noch einmal gesagt. Sie seien beauftragt. diese Entscheidung umzusetzen. Was bedeutet dann diese Anhörung noch? Ich möchte daran erinnern. dass pikanterweise der damali ge CDU-Abgeordnete und heutige Polizeipräsident von Cottbus. Herr Lüth. 1991 sehr kämpferisch Folgendes gefordert hat:
„Wenn schon dem Minister des Innern die Einrichtung der Polizeipräsidien obliegt. halten wir es für erforderlich. weitere gesellschaftliche Kräfte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. und ich denke da auch an eine Anhörung des Innenausschusses.
Diese Einbeziehung soll nach Aussage von Herrn Lift h nicht nur im Zusammenhang mit der Einrichtun g der Polizeipräsidien erfolgen. sondern auch bei der Standortbestimmung und bei Strukturentscheidungen insgesamt.
Wir haben dafür gesorgt. dass diese Position. die zu den klügeren Vorschlägen der CDU gehörte. auch in das Gesetz aufgenommen wurde.
Herr Minister, jetzt stellt sich die Situation aber so dar. dass diese gesetzlichen Instrumente. vor allem die Anhörung der Polizeibeiräte im Innenausschuss. für Sie nur noch Foren sind, die Ihnen die Gelegenheit bieten, die weise Entscheidung der Landesregierung den Abgeordneten und sonstigen Betroffenen nahe zu bringen. Das kann nicht der Sinn dieser gesetzlichen Regelung gewesen sein. Darüber werden wir auch noch streiten.
Drittens möchte ich auf einige inhaltliche Gesichtspunkte des Reformkonzepts eingehen. Herr Minister, wir bezweifeln. dass Sie eine Reduzierung der Polizei uni 725 Stellen. die Auflösung von vier Präsidien. eine Aufgabenverlagerung auf die Schutzbereiche. die Bildun g einer Autobahnpolizei. die zusätzliche Einstellung von 20(1 Revierpolizisten sowie den Umzug der Polizeifachhochschule und des Landeskriminalamtes mit allen damit verbundenen Investitionen gleichzeitig realisieren können und dabei in Größenordnungen Einsparungen erzielen werden. Der Betrag von l64 Millionen DM ist in diesem Zusammenhang genannt worden. Diese Zahl bezweifle ich. Zu den Zahlen. die Sie uns vorlegen. werden wir die Stellungnahme des Hochbauamtes einfordern. Sie können nicht noch zusätzlich Polizeipräsenz, Bürgemähe und Bürgerfreundlichkeit erhöhen.
Sie postulieren hier die Quadratur des Kreises. Die radikale Reduzierung der Zahl der Präsidien. die nach meiner Ansicht faktisch zu einer Auflösung der Präsidialstruktur insgesamt führt. lässt sich nur dadurch erklären, dass Sie haushaltspolitische über sicherheitspolitische Aspekte stellen. Dabei ist allerdings zu beachten - die Finanzministerin sollte dies zur Kenntnis nehmen -, dass diese Reform zunächst einmal sehr viel kostet. während die Einsparungen keineswegs sicher sind.
Eine willkommene Nebenwirkung, vielleicht aber auch mehr. ergibt sich daraus, dass alle Polizeipräsidenten zur Disposition stehen. Über den Sinn der damaligen Entscheidungen zur Polizeiorganisation ist schon gesprochen worden. aber wir möchten bei dieser Gelegenheit deutlich auf Folgendes hinweisen, Herr Minister: Zur Demokratisierung der Polizei gehörte nach unserem übereinstimmenden Verständnis damals auch, dass die Polizeipräsidenten politische Beamte sein sollen. die in ihren Territorien wirken. Es gehört zu den wirklich erfolgreichen Aspekten Ihrer Tätigkeit, wie Sie diese Vorgabe von Ebers
walk bis Couhus umgesetzt haben. Dafür bedanke ich mich herzlich bei Ihnen.
t Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD)
Herr Minister, warm sollen ausgerechnet in dem bevölkerungsschwachen. aber flächenmäßig großen Land Brandenburg die mit 4 300 bzw. 4 600 Beschäftigten größten Polizeipräsidien der Bundesrepublik geschaffen werden? Dafür gibt es keine einleuchtende Begründung. Warum soll ein solch weitgehender Einschnitt vor dem Hintergrund durchgesetzt werden. dass die brandenburgische Polizei in ihrer jetzigen Struktur erfolgreich arbeitet. wie wir gelegentlich schon übereinstimmend festgestellt haben?
Polizeipräsidenten mit so genannten politischen Beamten, also mit Personen, die von außen kamen. besetzt wurden. Gerade unter dem Aspekt der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Bekämpfung des Rechtsextremismus sehen wir keinen Grund. daran irgendetwas zu ändern.
Sollten Sie. Herr Innenminister. andere Vorstellungen haben davon muss ich nach heutigen Presseberichten aus gehen -. wäre ich Ihnen dankbar. wenn wir überdieses Thema auch einmal im Vorfeld sprechen könnten. Das bisherige Vorgehen dient nicht unbedingt dazu. Übereinstimmun g zu dieser Gesamtreform zu erzielen.
Meine Damen und Herren! Das Gesamtergebnis der von mir vorhin genannten Zahlen rechtfertigt es, heute und hier den Polizistinnen und Polizisten des Landes Brandenburg den Dank dafür auszusprechen. dass sie mit ihrem schweren und leider auch gefährlichen Dienst dazu beigetragen haben. diese Ergebnisse zu erreichen.
Die Landesregierung hat sich in einem Kabinettsbeschluss zur
Landtag Brandenhurg - 3, Wahlperrode - Ptcnarpnnakoll 322 - Oktober 200f1 1307
Polizeistrukturreform darauf geeinigt, die Anzahl der Polizeipräsidien auf zwei zu reduzieren. in § 2 Abs. 3 Polizeiorganisationsgesetz ist geregelt. dass die Einrichtung der Polizeipräsidien durch Rechtsverordnung des Innenministers nach vorheriger Anhörung des Innenausschusses erfolgt.
Meine Frage lautet: Teilt die Landesregierung die Auffassung. dass die endgültige Entscheidung über die Anzahl der Polizeipräsidien erst mit der Rechtsverordnung des Innenministers erfolgt?
Herr Minister, zwei Nachfragen. Erstens: Wann ungefähr wird die vorgesehene Rechtsverordnung vorgelegt werden?
Zweitens: Landauf. landab werden Sie in der Presse zitiert:
_Die Entscheidung ist gefallen. die Landesregierung soll nicht einknicken.
Welchen Stellenwert hat die im Gesetz vorgesehene Anhörung noch für die Grundsatzentscheidung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten hat die Debatte über Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt in der deutschen Öffentlichkeit eine neue Dimension gewonnen. Manches, was in dieser Debatte geäußert wird. halte ich persönlich für wenig hilfreich, manches sogar für irreführend und ich finde auch. dass gelegentlich Pharisäertum im Spiel ist. Aber das ist nicht wichtig. Entscheidend ist etwas anderes, entscheidend ist, dass diese Debatte zu einer neuen Sensibilisierung unserer Gesellschaft geführt hat und dass damit die Chance gegeben ist, einen Zustand zu überwinden, in dem rechtsextremistische Gewalt und Fremdenfeindlichkeit auf Dauer zu einer deutschen Normalität zu werden drohen.
Bundespräsident Rau hat nicht nur mit bemerkenswerter Präzision die komplexen Ursachen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit benannt und die entscheidenden politischen Aufgaben. die sich in diesem Zusammenhang stellen_ beschrieben. er hat auch das Besondere, das Eigentümliche der mit dieser intensiven öffentlichen Debatte verbundenen aktuellen Situation charakterisiert, wenn er Folgendes sagt:
..Mil dieser Gewalt leben wir seit Jahren. Fast konnte man meinen, dass wir uns daran gewöhnt haben. Jetzt scheinen alle aufgewacht zu sein. In den vergangenen Wochen ist uns allen noch einmal klar geworden. welchen Gefährdungen unser Gemeinwesen unverändert ausgesetzt ist.
Die politischen Möglichkeiten - die in dieser Situation liegen, dürfen wir nicht ungenutzt lassen. Das verlangt auch. dass wir diesen Prozess öffentlicher Aufklärung und Sensibilisierung weiter betreiben, er könnte sonst ein Strohfeuer gewesen sein.
Das Parlament. das ein wichtiger Teil der Öffentlichkeit Brandenburgs ist, hat die Pflicht, in dieser Frage immer wieder die Fahne zu hissen, sich in möglichst großer Einmütigkeit gegen Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt, für ein tolerantes und wehoffenes Brandenburg deutlich zu erklären.
Insbesondere die Verantwortungsträger aller Ebenen, die Kommunalpolitiker, die Lehrerinnen und Lehrer, die Polizistinnen und Polizisten, die Inhaber von Ehrenämtern aller Art müssen spüren. dass Parlament und Regiering ihnen in jeder Hinsicht den Rücken stärken. wenn sie sich im Sinne eines toleranten
Brandenburg und gegen fremdenfeindliche Ressentiments und Gewalt engagieren.
Das sind die Motive, dic uns dazu bewogen haben. Ihnen den vorliegenden Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu unterbreiten.
Natürlich ist uns allen bewusst, dass Erklärungen und Bekundungen die konkrete politische Arbeit vor Ort nicht ersetzen können. Das ist trivial. Und wir sind weit davon entfernt zu
i gnorieren. dass viel Positives geleistet wurde und wird - in Kommunen, in Schulen und Hochschulen. in Wirtschaftsunternehmen. durch freie Träger. durch Kultur- und Kunstschaffende, durch Bürgerinitiativen usw. Wir denken schon deswegen nicht daran. positive Entwicklungen auf diesem Felde zu negieren. weil sich nicht zuletzt viele Mit glieder der PDS in diesem Zusammenhang vorbildlich engagieren.
Wir stehen nicht am Punkt Null. Das betrifft selbstverständlich auch die Landesebene. Wir übersehen da gar nichts, weder die Aufstockung der MEGA noch die wichtige Initiative von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden noch das vorgesehene Schulprogramm gegen Rechts aus dem Bildungsministerium. Wir übersehen gar nichts. Aber es ist natürlich die Aufgabe der Opposition. die besonders kritischen Punkte anzusprechen, und die füllen seit geraumer Zeit die Schlagzeilen.
Sie. Herr Ministerpräsident. haben in Ihrein Furore machenden.2eit"-Interview die Berechtigung unserer seit Jahren geübten grundsätzlichen Kritik an der Regierungspolitik bestätigt. Ich sage Ihnen das jetzt natürlich nicht händereibend. aber wer hat denn in diesem Parlament schon vor Jahren den damals noch üblichen Tenor von „den paar Verrückten. den Einzeltätern moniert? Wer hat denn die verbreitete fremdenfeindliche Einstellung thematisiert, die hier gewiss auch spezifische historische. aber nicht vorwiegend historische Ursachen hat? Siehe die erhellenden Ausführungen des Bundespräsidenten! Wer hat denn die Einführung des Sachleistungsprinzips als einen Vorgang kritisiert. der dem fremdenfeindlichen Ressentiment nachgibt? Das war die PDS. Und wer hat denn außer der PDS von dieser Regierung und von ihrer Vorgängerregierung verlangt. dass die gettohafte Unterbringung von Asylbewerbern und Aussiedlern als nienschenunwürdig abgestellt wird?
Nein, die Auseinandersetzung über diese Fragen ist unvermeidlich. Das hat nichts mit der Negierung von Erfolgen und erst recht nichts mit Ehrabschneidung zu tun.
Ich sage das auch vor dem Hintergrund der unerfreulichen Debatte am gestrigen Nachmittag. Herr Minister Schönbohr'-1, Sie können von der linken Opposition nicht im Ernst erwarten, dass sie die Kritik des Bundestagspräsidenten an Ihnen einfach links oder rechts liegen lässt. Und Sie können auch nicht wirklich erwarten, dass wir gewisse neuerdings wieder zitierte frühere Äußerungen von Ihnen zur Ausländerfrage bei der Beurteilung Ihrer Politik einfach vergessen.
Sie können auch nicht erwarten. Herr Minister, dass wir vergessen. wie Sie sich - darüber haben wir ja auch gelegentlich öffentlich gestritten - in der CDU-Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft engagiert haben, eine Kampagne, die damals von der übergroßen Mehrheit dieses Hauses als Bestärkung des fremdenfeindlichen Ressentiments verurteilt worden ist.
- Na gut, ich bin im Moment in Brandenburg. Herr Minister.
Wir erstreben mit unserem Antrag ein gemeinsames deutliches Zeichen aller drei großen Fraktionen. Wir halten das aus den Gründen. die ich schon dargestellt habe. für notwendig. Aber wir müssen uns schon gegenseitig in Kritik begegnen und da sind Sie ja auch nicht gerade fein. Herr Minister.
Ich will bei dieser Gelegenheit auch mit Blick auf die gestrige Debatte aber eines deutlich sagen: Unser Feindbild heißt nicht Schönbohm. Unser Feindbild beginnt da. wo schwarz-rot-golden aufhört und schwarz-weiß-rot beginnt. Damit das ganz klar ist!
Selbstverständlich.
Ach, Herr Kollege Petke. wir können doch jetzt keine Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft und über die CDU-Kampagne führen. Lesen Sie doch einfach einmal in den Protokollen der betreffenden Landtagssitzung nach und denken Sie dann darüber nach. warum damals die große Mehrheit des Hauses gegen die CDU diese Verurteilung vorgenommen hat. Vielleicht leuchtet Ihnen das dann ein.
Ich war bei dem Punkt, Herr Minister, Ihnen zu erklären. dass unser Feindbild nicht Schönbohm heißt. Mir liegt sehr viel daran, dass das deutlich wird. Mir liegt auch sehr viel daran. deutlich zu machen, dass wir uns an der geschickten Inszenierung von Sündenböcken nicht beteiligen werden. schon deswegen nicht, weil wir da gebrannte Kinder sind. Darauf können Sie sieh verlassen.
Sie können uns gelegentlich Populismus vorwerfen, meine Herrschaften von der CDU. ich will Ihnen aber eines sagen und das sage ich Ihnen wirklich in großem Ernst: Wenn Sprecher der Koalition und auch Minister glauben, uns bei dieser Gelegenheit mit der DVU verkneten zu können, wird diesem Pada
ment eine sehr unerfreuliche Zeit bevorstehen. Sie wissen ganz genau. wie uns das verletzt. Sie wissen ganz genau. was das für uns bedeutet.
Wenn Sie dies tun, beschädi gen Sie nicht nur die PDS - das kriegen wir schon hin. das halten wir aus -, sondern wenn Sie uns in eine Situation bringen. in der wir dieser Verknctung nur entgehen können. indem wir die Regierung loben und beklatschen, dann beschädigen Sie das Institut der Opposition und damit die Grundlagen der Demokratie in diesem Lande!
Lassen Sie diese Spielchen! Die Verantwortung. die Sie damit übernehmen. können Sie nicht schultern!
Meine Damen und Herren. auf dieser Geschäftsgrundlage gibt es auch gegenüber der Öffentlichkeit keine glaubwürdige gemeinsame Erklärung oder Verlautbarung der demokratischen Parteien in der Frage. mit der wir uns heute beschäftigen. Aber diese Gemeinsamkeit ist notwendig, wenn wirdiese entsetzliche Landplage des Rechtsextremismus und der fremdenfeindlichen Gewalt in diesem Lande wirklieb überwinden wollen.
Ich stimme den Ergänzungsvorschlägen des Herrn Präsidenten zu. Wir werden auch seiner Antragsfassun g zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat die Gelegenheit heim Schopfe und die Novellierung zum Anlass genommen, um eine weitere drastische Verschärfun g des Polizeirechts über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Niemanden wird es verwundern. dass wir einer Sicherheitspolitik unsere Zustimmung verweigern. die die Sicherheitslage durch immer weiter gesteigerte Eingriffsmöglichkeiten der Polizei in von Verfassung~ wegen geschützte Grundrechte zu beherrschen vorgibt. Eingriff in das Grundrecht auf Leben Stichwort finaler Rettungsschuss -.. Eingriff in das Gnindrecle auf Datenschutz - Stichwort Videoüberwachung -. Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit - Stichwort Aufenthaltsverbot das sind Ihre Antworten und das nennt sich dann modern.
Wenn es tun Grundrechte geht. sind wir verpflichtet. zehn Mal zu messen, bevor wir einmal schneiden. Sonst wird die Verfassung zur Makulatur.
Ist denn die Videoüberwachung geeignet. wenn die angenommene Absicht einer Straftat wie zum Beispiel Drogen dealen oder Randalieren die tatsächliche Ausführung derselben an einem anderen Ort nicht verhindert? Ist denn dieser Grundrechtseingriff erforderlich, wenn ohne diesen Ein griff mit Präsenz von Polizei und Ordnungsbehörden der gleiche Erfolg realisiert werden kann? Ist denn dieser Grundrechtseingriff angemessen, wenn die Befugnisregelung die gesamte Bandbreite sämtlicher Sindtatbestände erfasst? Wenn diese Fragen nicht gestellt und in aller Ernsthaftigkeit geprüft werden, meine Damen und Herren, dann begeben wir uns auf einen Weg. wo Grundrechte Gefahr laufen. zur Manövriermasse von politischein Aktionismus zu werden.
Der innenminister verkündet einen erfreulichen, zum Teil sogar drastischen Rückgang von Straftaten in Deliktberc..ichen, die die Bevölkerung in besonderem Maße bedrücken - hei Diebstahl. zum Beispiel Kfz-Diebstahl um 19 bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen um mehr als 15 9,0. bei Raubstraftaten tun 12 (1u. Er lobt das Steigen der Aufklärungsquoten. Wir sind jetzt bei beachtlichen 55.4 %. Ich weiß, es gibt auch
und die dazu führen wird. dass die Polizei geraume Zeit mit sich selbst beschäftigt sein wird. Das kann für die Sicherheitslage nicht besonders ersprießlich sein. Grundrechtseinschränkungen als Medizin ge gen das Verbrechen. meine Damen Lind Herren. diesen Holzweg dürfen Sie alleine gehen.
Im Übrigen darf ich noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Diese Novellierung ist ausgelöst worden durch die Normenkontrollklage der PDS. Infol ge dieser Klage hat das Verfassungsgericht Maßgaben festgelegt und für Klarstellungen
gesorgt. Jetzt kommt es im parlamentarischen Verfahren zunächst einmal darauf an. dass wir prüfen. ob diese Maßgaben und Klarstellungen - und wir begrüßen das, Herr Minister, dass Sie das im Gesetz unmittelbar verankern wollen - des Verfassungsgerichts wirklich exakt umgesetzt werden. Und hier. Herr Minister. formuliere ich Bedenken und weise Ihre Fachleute darauf hin. dass sie einen Begriff der polizeilichen Gefahr verwenden. der dem eindeutig widerspricht. den das Verfassungsgericht in seinem Urteil bestimmt hat.
Es gibt weitere Punkte - es ist jetzt nicht möglich. diese in Einzelheiten zu erläutern -, an denen der Entwurf nicht nur in der Formulierung. sondern inhaltlich von den Maßgaben und Klarstellungen des Landesverfassungsgenchts abweicht.
Ich frage hier auch. ob Sie es sich wirklich leisten können. das Urteil des Landesverfassungsgerieles Meeklenburg-Vorpoinmerns vom Mai 2000 zu ignorieren, wo eine Auslegun g von Artikel 13 des Grundgesetzes vorgenommen worden ist.
Ich komme zum Schluss mit der Bemerkung. dass ich schon im Hinblick auf diese zuletzt von mir benannten Gesichtspunkte sagen möchte. Herr Minister. dass sehr wahrscheinlich unsere verfassungsrechtliche Auseinandersetzung zu diesem Thema nicht mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts von 1999 zu Ende ist. - Vielen Dank.
Kollege Schippet. ist es so. dass es durch den Bericht der Enquetekommission zumindest für das große flache Land eine Favorisi ening des Modells der Amtsgemeinde gegeben hat und wir jetzt in den Vorstellungen des Innenministers eine Favorisierttil g der Einheitsgemeinde haben? Für mich ist das unübersehbar. Wie beurteilen Sie diese Akzentverschiebung. und tragen Sie diese mit?
Schippe' (SPD):
Ich beginne mit dem Zweiten. A) trage ich das mit. b} stimmt die Wahrnehmung, die Sie dort geschildert haben. Kollege Schumann. mit dem von uns entwickelten zweistufigen Amtsmodell haben wir wahrscheinlich die Leute im Land nicht vorn Hocker gerissen. Das kam auch zum Ausdruck. Die Frage ist: Wenn es das nicht ist, gibt es ein anderes Modell, das dann logischerweise mit dem Koalitionspartner durchzusetzen ist? Das ist die Weiterentwicklung des Amtes. die noch näher beschrieben werden muss. Darin sind wir uns vollkommen
einig.
(Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Schumann [PDS]
Es kann nicht nur um Gemeindegröße oder Amtsgröße gehen. sondern es geht uni Aufgabenübertrauung und Ähnliches.
Lassen Sie mich als letzten Punkt auf die Finanzierung eingehen. die in unmittelbarem Zusammenhang damit steht. Nach dem Koalitionsvertrag - das hatte der Innenminister bereits gesagt - sollte das Finanzausgleichsgesetz zur dauerhaften Regelung finanzieller Beziehungen im Jahre 2001 vorgelegt werden. Dieser Termin. Herr Innenminister. soll jetzt auf das Jahr 2004 verschoben werden. Die Begründung ist für die SPD-Fraktion durchaus nachvollziehbar. auch wenn unser Koalitionspartner an anderen Stellen - das muss auch gesagt werden - den Koalitionsvertrag wie eine heilige Schrift durch die Gegend trägt und sagt. dass überhaupt nichts mehr gehe. Wir sehen ein, dass wir das verschieben müssen. Wir brauchen eine verbindliche Aussage. wie es his zum Jahre 2004 weitergehen soll - und
das vor allen Dingen im Interesse der Kommunen und Kreise im äußeren Entwicklungsraum.
Manche stellen sich unter dein Finanzausgleichsgesetz - das habe ich erlebt - das Märchen vom Stemtaler vor. in dein es Geld regnet. Darum geht es bei uns nicht. Es geht um einen Interessenausgleich innerhalb des Landes. Der muss geregelt werden, Insofern, da gebe ich Ihnen Recht. sollten wir bis 2004 warten. Aber wir brauchen bis dahin einige Re gelungen. die Sicherheit in die Kommunen bringen. Ich denke. wir sind 11111 diesen Leitlinien auf einem guten Weg. Wir haben die Bürger beteiligt. Das Parlament wird beteiligt. Wir werden noch viele Sitzungen dazu haben. Ich is einsehe uns dafür einen sachlich
guten Verlauf.
Herr Staatssekretär, Sie haben zu einem gelassenen Umgang mit diesem Thema aufgefordert. Deshalb möchte ich Ihnen ganz gelassen die Frage stellen: Können Sie sich vorstellen, dass man als Kriterium dafür, wer ein Landeskind ist, ansetzt. wo der oder die Betreffende die allgemein bildende Schule absolviert hat?
Ich weise daraufhin, dass wir ähnliche Fragen in Bezug auf die Einstellungspolitik im Richterwahlausschuss zur Disposition gestellt haben und die Landesregierung gerade nach diesem Kriterium geantwortet hat. Halten Sie, Herr Staatssekretär, es für sinnvoll, sich darüber zu verständigen, ob dies ein wichtiges Kriterium sein könnte, nachdem von der Landesregierung in anderen Bereichen offensichtlich auch so argumentiert wird?
Also spielt die Herkunft keine Rolle?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist das erste Mal, dass sich der 3. Landtag mit der Problematik der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure beschäftigt und in diesem Zusammenhang auch die Frage der Vermessungsbefugten aufgreift, die bereits als ÖbVI tätig waren. Es wäre wirklich gut, wenn es uns gelänge, endlich zu einer befriedigenden Lösung zu kommen,
In der vergangenen Wahlperiode war § 22 der bisherigen Berufsordnung mehrfach Gegenstand der Debatten. Es gab Bemühungen aus allen Fraktionen, eine tragfähige Perspektive für die 18 Vermessungsbefugten. die auf der Grundla ge der Übergangsregelung ihre Vermessungsbüros betrieben haben, zu finden. Ich möchte daran erinnern - Herr Minister Schönbohm hat das auch getan -, dass die ursprüngliche Frist von fünf Jahren Ende 1996 ausgelaufen wäre. Damals hatte der Innenausschuss in einer sehr intensiven und - fast möchte ich sagen - kämpferischen Diskussion sich dafür entschieden, eine Verlängerung dieser Fristsetzung um zwei Jahre zu empfehlen. Der Landta g ist ihm mit großer Mehrheit Befolgt. Wir haben uns dabei davon leiten lassen, dass diese Vermessungsbefugten in einer schwierigen Zeit einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um den riesigen Berg von Vermessungsaufgaben zu bewältigen. Das ist mit großer Sach- und Fachkunde geschehen, ohne dass es irgendwie besondere Probleme gegeben hätte.
Ein zweiter Gesichtspunkt, den wir in Rechnung zu stellen hatten und in Rechnung zu stellen haben. war und ist die Erhaltung der Arbeitsplätze, die durch die 18 Vermessungsbüros gebunden sind.
Leider mussten wir im vergangenen Jahr feststellen, dass das Problem immer noch besteht. Der Landtag konnte sich nicht dazu durchringen, einen gangbaren Weg für die Vermessungsbefugten aufzuzeigen, die in jahrelanger praktischer Arbeit ihre Eignung und ihre Erfahrungen nachgewiesen haben, jedoch noch nicht über den vollen Prüfungsnachweis verfügen. Das führte dazu, dass alle diese Vermessungsbüros zur Abwicklung innerhalb eines Jahres freigegeben waren. Diese Frist wird am 30. Juni abgelaufen sein.
Es gab zwischenzeitlich mehrfach Bemühungen von Abgeordneten der SPD, der CDU und der PDS in dieser Angelegenheit. Ich finde es auch bemerkenswert und werte es als Ausdruck bürgerschaftlicher Haltung. dass sich viele - nicht nur der Betroffenen - eingesetzt haben und in ihren Anstren gungen nicht nachließen, um eine nochmalige Chance zur formalen Anerkennung als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu erreichen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese erneute Chance eingeräumt. Es steht natürlich die Frage, warum dies nicht früher möglich war. Wir hätten uns vermutlich eine Menge Ärger und viel Unsicherheit bei den Betroffenen ersparen können.
Die Regelungen in § 2 des Gesetzentwurfes weisen Unwä gbarkeiten auf, darauf will ich einfach hinweisen. Die Hürden für die Prüfungen werden ziemlich hoch angesetzt. Aus dem Gesetzentwurf geht nicht eindeutig hervor, ob es möglich ist, auf bereits bestandene Prüfungen zurückzugreifen. Bei einigen Bewerbern ist es die nicht bestandene Prüfung in einem Fach, die sie scheitern ließ - und zwar zum Teil sogar mit widersprüchlichen Gutachten.
Wie Ihnen sicherlich auch bekannt ist, liegen bereits acht Anträge auf erneute Prüfung vor. Es wird mit mindestens zehn Anträgen gerechnet. Von großer Bedeutung wird sein, wie die Landesregierung die gesetzlichen Regelungen konkret ausgestaltet. Erst dann wird entschieden sein, ob es wirklich eine Chance für die Betroffenen gibt.
Was Brandenburg hierzu an Novellierungen beabsichtigt, ist nicht etwa ein Alleingang, auch in Sachsen ist in vergleichbaren Fällen eine weitere Prüfung ermöglicht worden. Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf fast zehn Jahre nach In-Kraft-Treten der Berufsordnung eine Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen vorgenommen. In dieser Zeit hatten sich erhebliche Veränderungen vollzogen. Nicht zuletzt ist auch an die Vorgaben zu erinnern, die durch das europäische Recht gestellt werden.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf Einzelheiten des Gesetzentwurfes eingehen, aber noch eine Bemerkung zum Schluss machen: Wir entscheiden heute über die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und ich denke, wir alle sollten uns darüber im Klaren sein, dass die erhoffte Wirkung nur einsetzen kann. wenn es eine zügige Behandlung sowohl im Ausschuss für inneres als auch bei der Wiedervorlage im Landtag gibt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Herrschaften der Koalition, Sie hatten die Großmut, immerhin die Intentionen meines Antrages in Ihren Änderungsantrag zu übernehmen. Für diese Großmut mache ich Ihnen das Geschenk, dass ich meine zehnminütige Redezeit nicht ausschöpfen werde. Ich denke, dass Kollege Schippe] - oder wer auch immer aus Ihrer Fraktion sprechen wird - das dann ebenso halten kann. Ich wäre dankbar, wenn er sich in seinem Beitrag auf die Frage konzentrierte, was ihn bewogen hat, meinen Antrag in dieser bemerkenswerten Weise zu verändern. Die Landesregierung akzentuiert nicht zu Unrecht das Thema der inneren Sicherheit als ein zentrales landespolitisches Thema. Warum also, meine Frage, diese Zurückhaltung, den angeforderten Bericht im Plenum des Landta ges im Juni zu diskutieren? - Danke schön.
Herr Minister, ich würde Ihnen gern zwei Fragen stellen. Ich teile völlig Ihre Auffassung, dass man aus diesem Landespräventionsrat wirklich sehr vieles und sehr Nützliches machen kann. Meine Frage ist erstens: Halten Sie es nicht gerade angesichts der Bedeutung eines solchen Rates für angemessen, dass wir den Bericht, den wir erbitten, unbenommen der Diskussion im Innenausschuss dann auch im Plenum diskutieren? Was ist der Grund dafür, dass nicht dem Begehren gefolgt wird, dies auch im Plenum zu diskutieren, wie es beantragt wurde?
Die zweite Frage: Herr Minister, Sie sind in der „Berliner Zeitung" vom 25. März in Bezug auf den Präventionsrat mit der Bemerkung zitiert worden: Der Schwerpunkt liegt auf dem Linksextremismus. - Inwieweit entspricht das Ihren gegenwärtigen konzeptionellen Vorstellungen?
Auf meine Anfrage in der Sitzung des Landtages am 24.02.2000 zu den Auseinandersetzungen um die künftige Orientierung des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" teilte Minister Schönbohm unter anderem mit, dass der DGB von Austrittsüberlegungen Abstand genommen habe. Wie sich kurze Zeit später herausstellte, traf diese Aussage nicht zu.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Auf welcher Grundlage hat Minister Schönbohm diese Information im Rahmen der regierungsoffiziellen Antwort gegeben?
Herr Minister, stimmen wir darin überein, dass sich die Landes
regierung auf eine autorisierte Äußerung des DGB und nicht auf irgendwelche Meldungen aus zweiter Hand berufen sollte, wenn sie dem Parlament Auskunft über einen Sachverhalt, in diesem Fall die Haltung des DGB betreffend, gibt?
Ich komme zu meiner zweiten Frage. Sie haben den Präventionsrat selbst angesprochen. Nach Ihren Äußerungen darf ich davon ausgehen, dass Sie die Bündelungsfunktion dann verwirklicht sehen, wenn sich möglichst mehrere Gremien einer ähnlichen Aufgabe widmen.
Minister Schönbotin]:
Herr Prof. Schumann, zu Ihrer Frage kann man unter Rückgriff auf die Gesetze der Logik auch sagen: lncurvatus in se ipse, in sich selbst gekrümmt.
Um ihre Frage zu beantworten: Es geht nicht darum, möglichst viele Gremien zu schaffen, sondern das Ziel muss es sein, die Aktivitäten so zu bündeln, dass die Gremien aufgabenorientiert vorgehen. Das Aktionsbündnis hat sich selbst entschieden und will sich aus der „staatlichen Bevormundung" befreien und sich auf dieses eine Spektrum. nämlich Gewalt von rechts und Rechtsextremismus, konzentrieren.
Aber das Bündnis, das ich dargestellt habe, geht noch sehr viel weiter. Es geht doch um alle kriminologischen Erscheinungen, besonders im Bereich der Jugendgewalt, der Drogenkriminalität und des Opferschutzes. Die damit zusammenhängenden Aufgaben hat der Staat wahrzunehmen, wenn niemand anderes sich dafür zur Verfügung stellt. Genau das wollen wir machen.
Von daher gesehen, Herr Prof. Schumann, läuft beides parallel. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns dabei unterstützten. Wir sind beide der Auffassung, dass wir nicht sagen können, es ist alles paletti und der Staat braucht nichts zu tun. Wir haben eine gemeinsame Herausforderung.
Zur Äußerung des DGB: Wenn Sie über ein künftiges Verhalten sprechen, dann können Sie nur dann sicher sein, wenn sich der DGB endgültig entschieden hat. Wenn ich es richtig weiß, dann hat sich der DGB noch nicht endgültig entschieden. Er hat gesagt, dass er dem Bündnis weiterhin angehören werde, wenn klar ist, dass der Schwerpunkt gegen Rechts ist. Das war die Aussage. Das haben wir eindeutig gesagt. Das ist die Auffassung der Landesregierung, das ist auch die Auffassung des Innenressorts.
Von daher gesehen habe ich in einem weiteren Schritt und auf der Basis der Aussage des DGB nach diesem Gespräch gesagt, dass dies weiterhin der Schwerpunkt sei. Darum habe ich im logischen Schluss gesagt, das ist die Aussage.
Innenminister Schönbohm hat sich kürzlich mit der Aufforderung an die Kommunen gewandt, den Anteil der Beamten in den Kommunalverwaltungen zu erhöhen.
Ich frage die Landesregierung, unter welchen Gesichtspunkten sie sich für eine Erhöhung des Beamtenanteils in den Kommunalverwaltungen einsetzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Bedeutung des Themas. das mit diesem Antrag aufgerufen worden ist, halte ich es doch schon für notwendig, der Öffentlichkeit gegenüber klarzustellen, dass die PDS einer polizeirechtlichen Verankerung des so genannten finalen Rettungsschusses keine Zustimmung erteilen wird.
Es ist schon davon gesprochen worden, dass es auf Initiative der Landesregierung aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit infolge dieses Verfassungsgerichtsurteils eine Novellierung des Polizeigesetzes geben wird. Wenn nicht alle
Anzeichen trügen - das, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Klein, ist für mich auch ein solches Anzeichen -, dann wird die Landesregierung die Umsetzung der Maßgaben des Landesverfassungsgerichts mit weitergehenden Absichten verbinden und den finalen Rettun gsschuss ihrerseits auf die Tagesordnung der Novellierung setzen. Wir halten es für an gemessen und zweckmäßig, die sachpolitische Auseinandersetzung zu diesem Thema zu führen, wenn es auf der Tagesordnung steht. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende zweite Bericht der Landesregierung ist wie der erste vom Juni 1999 von der richtigen Orientierung getragen, dass es darauf ankommen muss, die Kompetenzen und Möglichkeiten aller Ressorts gegen die Verbreitung rechtsradikaler und rechtsextremistischer Orientierungen in der Bevölkerung sowie gegen Erscheinungen rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierter Gewalt, besonders unter Ju gendlichen, zu mobilisieren.
Diese Orientierung sowie das ressortübergreifende Herangehen. das polizeiliche und justizielle Maßnahmen ebenso einschließt wie jugend- und bildungspolitische Initiativen, kulturelle und wissenschaftliche Aktivitäten sowie Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Wirtschaft, wurde von uns stets unterstützt und wird von uns auch in Zukunft vorbehaltlos unterstützt werden.
Wir wissen, dass sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung, der Kommunalverwaltungen sowie der freien Träger der Jugend- und Bildungsarbeit sowie Wissenschaftler und Künstler außerordentlich engagiert in diese Arbeit einbringen. Ihnen allen gebührt Dank und Anerkennun g der Parlamentarier.
Trotz aller Bemühungen in den vergangenen Jahren, die wir bei mancher Kritik im Einzelnen durchaus anerkannt und mitgetragen haben, sind wir in der entscheidenden Frage der Zurückdrängung rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierter Straftaten nicht weitergekommen, meine Damen und Herren.
Im Gegenteil, erst jüngst musste der Innenminister ein weiteres dramatisches Ansteigen dieser Straftaten konstatieren. Das ist für die innere Situation im Lande und dessen Ansehen im Ausland schwerwiegend. Dass in Brandenburg seit Jahr und Tag die Kette schwerster rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierter Gewalt nicht abreißt, ist ein fortdauernder öffentlicher Skandal und bringt das Land in Verruf.
Solange diese Situation nicht überwunden ist, meine Damen und Herren - ich sage dies ohne alle Genugtuung, das können Sie mir abnehmen -, muss man von einem Versagen der Politik auf diesem Gebiet sprechen.
Dcr vorliegende Bericht bezieht sich auf den Beschluss des Landtages vom 15.12.1999, also auf einen Beschluss der laufenden Legislaturperiode. Das wirft Fragen auf. Der Bericht stellt ausschließlich Maßnahmen dar, die von der alten Landesregierun g durchgeführt bzw. eingeleitet worden sind.
Die Frage ist: Worin besteht denn nun die Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zur Unterstützung präventiver Projekte, die Weiterentwicklung. die der Landtagsbeschluss vom 15.12.1999 fordert? Welche neuen Ansätze und Akzente präsentiert uns die Koalitionsregierung?
Was ist aus der Sicht der neuen Regierung geeignet, die Chancen. insbesondere für ein Durchbrechen des Kreislaufs rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Gewalt, in unserem Lande zu erhöhen?
Die Antwort auf diese Fragen werden Sie im Bericht nicht finden. Freilich, es ist ein neuer Akzent gesetzt worden. Den einzigen neuen Akzent, der auf Veranlassung von Herrn Schönbohm gesetzt worden ist, können Sie in den Schlagzeilen nachlesen. Statt konstruktive Vorschläge für weitere Maßnahmen zu unterbreiten, die dem Land Brandenburg den Makel der Ausländerfeindlichkeit zu nehmen geeignet sind, wird uns von Herrn Schönbohm das alte ideologische Gezerre um den Linksextremismus importiert.
Die ganze politische Kreativität des Sicherheitsministers und seines Staatssekretärs besteht bis jetzt darin. Unsicherheit zu verbreiten und Verwirrung darüber zu stiften, worin auf diesem Feld die entscheidende politische Herausforderung besteht, und damit die positiven Ansätze, die es zweifellos gibt, zu gefährden.
Schade, dass Herr Schönbohm nicht da ist, ich hätte es ihm gerne selbst gesagt: Die hundert Tage sind vorbei. Herr Minister Schönbohm hat mich in diesen hundert Tagen davon überzeugt, dass er ein versierter Produzent von Schlagzeilen ist. Dass er wirklich ein Innenminister ist, davon hat er mich noch nicht überzeugt.
Apropos Linksextremismus: Es ist übrigens ein bemerkenswertes und amüsantes Detail. dass sich der Berichterstatter oder diejenigen. die für die Landesregierung diesen Bericht fertig gestellt haben, einen Dreck darum scheren, dass die Koalitionsfraktionen in der Landtagssitzung vorn 15.12.1999 die Erweiterun g des Berichtsgegenstandes auf die Bekämpfung des Linksextremismus beschlossen haben. Überschrift und Inhalt des Berichtes sind so. als sei der Beschluss des Landtages vom Mai 1999. der Ausgangspunkt war, nie um diese Materie erweitert worden. Ich kann das nur begrüßen.
unsere grundsätzliche Position zum Aktionsbündnis zu beschreiben. Ich tue das nicht in der Erwartung. Herr Ministerpräsident, dass die Frage, die ich gestellt habe, heute beantwortet wird.
Das primäre Anliegen von Regierun g und Parlament muss darin bestehen, die bürgerschaftlichen Kräfte zu stärken, die in besonderem Maße berufen sind, die Gesellschaft gegen problematische Entwicklun gen zu mobilisieren. Die politisch höchst beunruhigende Entwicklung besteht hier in überbordender Ausländerfeindlichkeit und Gewalt. Das Aktionsbündnis verdient deshalb mit seiner bislang unmissverständlichen Orientierung alle Unterstützung.
Wie die Unterstützung des Innenministeriums aussieht, haben wir am Auftreten des Staatssekretärs Lancelle erlebt: Statt das Aktionsbündnis zu stärken, steht dessen Existenz auf dem Spiel.
Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie, ein persönliches Wort in der Frage des Rechtsextremismus und der Fremdenfeindlichkeit zu sprechen. Beenden Sie den Zustand, dass durch Elefanten im politischen Porzellanladen ein in diesem Lande gewachsener Konsens infrage gestellt wird!
Ich sage es ohne jede Schadenfreude - so kurzsichtig bin ich nicht -: Hier stehen Ihre Reputation und Ihre Integrationskraft auf dem Spiel. - Schönen Dank.
Meine Frage kommt etwas spät, ich bin aber nicht daran schuld.
Aus Ihren Ausführungen vorhin entnehme ich, dass Minister Schönbohm und Sie eine abgestimmte fertige Antwort auf meine Dringliche Anfrage haben. Würden Sie mir bitte erklären. warum darum gebeten wurde, diese Antwort morgen früh und nicht heute zu geben?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der DVU weiß natürlich ganz genau. dass die Akzentsetzun g auf eine bestimmte Opfergruppe bei dem Gedenken in Sachsenhausen überhaupt nicht im Widerspruch zu dem Gedenken an alle Opfer des Nationalsozialismus steht. Indem Sie sich heute diesem Gedenken verweigert haben, haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ins gesamt verweigern.
Das wirft ein bezeichnendes Licht auf Ihre geistige und politische Verfassung, die nicht tolerabel ist.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Ziegler, Sie haben das Wort.
Herr Minister, können Sie mir folgen, wenn ich sage, dass zu einer ehrlichen Beurteilung des Zuwachses, den wir ja begrüßen, nicht nur der Vergleich mit dem Jahr 1998 eehört, sondern auch der Vergleich mit der Entwicklung seit 1995? Denn in diesem Zeitraum ist ein Rückgang der Zuweisungen in einem Betrag von 500 Millionen DM erfolgt. Können Sie mir weiterhin folgen, dass deswegen die Herren Humpert und Böttcher Recht haben, wenn sie sagen, es sei nun selbstverständlich, diesen Zuwachs vom Land auch auf den Tisch zu legen?