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Nach wie vor verfrachten die Medien blinde Menschen verbal in totale Dunkelheit und gehörlose Menschen in absolute Stille. So empfinden es zumindest die Betroffenen. Nach wie vor stilisieren die Medien Menschen mit Behinderungen zu tollkühnen Helden, weil sie trotz ihrer Behinderung selbstständig ihren Alltag bewältigen, ohne dass sie je zu Helden werden wollten. Sie lassen Betroffene an Erkrankungen leiden, ohne dass diese überhaupt hinterfragt werden. Nicht jeder Mensch mit Behinderung leidet 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche an seiner Behinderung, und er möchte öffentlich auch nicht so dargestellt werden. Nicht jeder Mensch mit Behinderung möchte wegen seiner Behinderung zum Helden oder zum Opfer werden. Die meisten wollen ein normales Leben führen, nicht trotz oder wegen ihrer Behinderung, sondern ein normales Leben mit der Behinderung, nicht mehr und nicht weniger.

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„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben.“ Soweit das Zitat aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen!

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Ich bin fest davon überzeugt, dass der vorliegende Bericht und die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderung dazu beitragen kann, die Chancengleichheit, die Selbstbestimmung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserem Bundesland zu fördern und zu stärken und in den Mittelpunkt zu rücken. Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit mit den Interessenververtretungen der Behindertenverbände und der Organisation von Menschen mit Behinderung. Hier gilt ein großes Dankeschön an all die, die sich ehrenamtlich in ihren Organisationen beziehungsweise für Menschen mit Behinderung und mit Menschen mit Behinderung engagieren. Ohne das Wirken von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung oder die massive Interessenvertretung von Vereinen wie der Lebenshilfe oder dem Sozialverband Deutschland, die hier nur stellvertretend genannt sind, würde unsere Gesellschaft und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ärmer sein.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine moderne Politik für Menschen mit Behinderung verbindet professionelles Handeln mit dem ehrenamtlichen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Sie ist aber immer an dem Leitgedanken orientiert, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt, selbstständig über ihre Geschicke entscheiden können. Wenn diese Selbstständigkeit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen, dann glaube ich, dass die Integration der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einen großen Schritt vorankommt. Heute stärken wir diesen Weg, indem wir den Beauftragten für Menschen mit Behinderung stärken. Das Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung soll künftig direkt bei der Präsidentin oder bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingerichtet sein.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein bei der globalen Durchsetzung der gleichberechtigten Partizipation von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Schon in Artikel 1 des Vertragswerks wird als allgemeine Zielsetzung definiert, die Konvention solle - ich zitiere - „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung fördern, schützen und gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde fördern.“ Mit dieser Zielsetzung macht die Konvention deutlich, dass es nicht darum geht, Spezialrechte für eine besondere Gruppe von Menschen zu kreieren, sondern darum, behinderte Menschen endlich in den vollen Genuss der universalen Menschenrechte kommen zu lassen. Außerdem steht die Konvention für die Überwindung des Defizitansatzes, wonach die sogenannte Behinderung als Abweichung von der Norm, als individueller Mangel oder Fehler gesehen wird. Der Defizitansatz ist im gesellschaftlichen Denken und Handeln immer noch weit verbreitet und wirkt sich manchmal ungewollt, manchmal gewollt benachteiligend auf das Leben von Menschen aus. Die Konvention setzt dieser Sichtweise zwei Dinge entgegen. Sie fordert erstens die gesellschaftliche Wertschätzung von Menschen mit Behinderung. Behinderte gehören eben zur Normalität menschlichen Lebens und gesellschaftlichen Zusammenlebens und stellen außerdem einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt dar. Die gebotene Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderung auch konkret zu erbringen, das fordert die Konvention dann zweitens gegenüber Staat und Gesellschaft verbindlich ein. Sichtbar wird dieses Einfordern dann etwa in Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention. Er befasst sich mit einem der zentralen Menschenrechte, nämlich dem allgemeinen Recht auf Bildung. Artikel 24 verpflichtet die Vertragsstaaten, den diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur Bildung, wenn man dem englischsprachigen Originaltext folgt, inklusive des Bildungssystems auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Die Vertragsstaaten haben insbesondere festzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder dem Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Entsprechend sollen Menschen mit Behinderung eben gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Dabei sind angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisses des Einzelnen zu treffen, wirksame, individuell angepasste Unterstüt

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Ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung muss Folgendes beachten beziehungsweise folgenden Überschriften gerecht werden: erstens Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zweitens Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, drittens Stärkung der digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, viertens Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung. Vor allem muss ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gesellschaftliche Teilhabe, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen Leben ist ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Deutschland 2009 ratifiziert. Sie beschreibt in Artikel 29 dieses Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben und die daraus resultierenden Verpflichtungen für die Vertragsstaaten. Mit unserem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – Hamburgisches Gleichstellungsgesetz HmbBGG – setzen wir dieses Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben konsequent um. In Paragraf 15a HmbBGG ist die Förderung der politischen Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung und der sie vertretenden Verbände gesetzlich verankert. Menschen mit Behinderung sollen Politik mitgestalten und unsere Stadtgesellschaft gleichberechtigt mitprägen. Zur Ausgestaltung von Paragraf 15a haben wir als Regierungsfraktionen den Senat ersucht, einen Partizipationsfonds zu schaffen. Jährlich stehen 200 000 Euro zur Verfügung. Wie wir schon von Frau Engels gehört haben, gibt es einen Betrag von 200 000 Euro, und die Konzeptentwicklung soll unter Beteiligung der Landesarbeitsgemeinschaft, des Landesbeirats und der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung erfolgen.

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Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben einen Perspektivwechsel herbeigeführt. Kinder werden als eigenes Rechtssubjekt verstanden. Während zuvor oftmals im Bereich der Kinder mit Behinderung und Menschen mit Behinderung insgesamt das medizinisch defizitäre Verständnis von Behinderung vorherrschte und eine Behinderung als solche im Vordergrund stand, hat die UNBehindertenrechtskonvention dazu beigetragen, einen menschenrechtlichen Ansatz zu etablieren und so auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuvorderst als Träger von Rechten wahrzunehmen. Das war längst überfällig, aber natürlich müssen wir dann auch unsere Befassung mit Kinderschutz, Kinderrechten und insgesamt mit allen gesellschaftlichen Prozessen konsequent daran ausrichten und dafür Sorge tragen, dass wir auch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft als einen ganz selbstverständlichen Teil einer vielfältigen Gesellschaft begreifen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die seelische Behinderung fällt also nach Paragraph 35 a KJHG in die Zuständigkeit der Jugendhilfe, während die geistige und körperliche Behinderung nach wie vor in der Zuständigkeit der Sozialhilfe liegen. Die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen mit seelischer Behinderung in das KJHG hat aber eine neue Trennlinie zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe geschaffen. Für die Kinder mit vorwiegend geistiger und körperlicher Behinderung sind nach wie vor allein die Sozialhilfeträger zuständig. Vor allem für die Zuordnung mehrfach behinderter Kinder und für die so genannte Frühförderung von Kleinkindern, deren späterer Behinderungsgrad nicht klar einzuschätzen ist und bei denen man oft die Förderung mit einer drohenden Behinderung begründet, hat sich die Frage ergeben, ob vorrangig Sozialhilfeträger oder Jugendhilfe verantwortlicher Ansprechpartner und Träger der Finanzierung ist. Im Streitfall steht den Betroffenen zwar der Gerichtsweg offen, dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben, denn

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leben – 12 Millionen Menschen, 11 Millionen Menschen ohne Behinderung, 1 Million Menschen mit Behinderung –, gemeinsam ausfüllen. Wichtig für uns ist, dass wir alle gemeinsam die Barrieren in den Köpfen und in den Herzen abbauen. Notwendig ist, dass wir alle gemeinsam für eine gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderung sorgen und dass wir diese gesellschaftliche Akzeptanz weiter fordern. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam einen vertrauensvollen, vorbehaltlosen Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Schule, am Arbeitsplatz, überall da, wo wir Menschen mit Behinderung treffen, fördern.

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Behinderung ist nämlich nicht ein Mangel des Individuums. Behinderung ist in vieler Hinsicht eher ein Konstruktionsfehler der Gesellschaft. Über 10 % der Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Das ist eine sehr große Minderheit. Trotzdem ist die Gesellschaft meist nur nach den Bedürfnissen der Menschen ohne Behinderung konstruiert. Aus diesem Missverhältnis ist die Forderung nach Barrierefreiheit entstanden. Es geht darum, die Umwelt so einzurichten, dass sie für Menschen mit Behinderung zugänglich wird. Es muss möglich sein, ohne Hilfe Zugang zur Wohnung, zu öffentlichen Gebäuden und auch zu Naturgebieten zu erhalten, und zwar für alle.

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Zu Frage 3: Integrative Kindertageseinrichtungen sind Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder mit Behinderung, mit drohender Behinderung und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Sie halten eine in einer Betriebserlaubnis verankerte Anzahl an Plätzen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder vor. Gesetzliche Regelungen zum zahlenmäßigen Verhältnis von Kindern mit und ohne Behinderung gibt es nicht.

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Daher sind die Integrationsfirmen ein ganz wichtiges Instrument, um eben diese Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sie sind deshalb ein so wichtiges Instrument, weil sie eben keine Sondereinrichtung sind wie die Werkstätten, sondern sie sind reguläre Firmen des allgemeinen Wirtschaftslebens, des allgemeinen Arbeitsmarktes: Hier arbeiten Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung kollegial zusammen. Die Menschen mit Behinderung haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und sie werden nach Tarif entlohnt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt zur Teilhabeförderung von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft.

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Vor diesem Hintergrund hat der Antrag der CDU heute überhaupt keinen Sinn mehr und ist auch eigentlich durch nichts zu begründen. Erstaunlich ist aber, dass die CDU-Fraktion insbesondere im Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderung die Aufgabe und die Chance sieht, die Situation für Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Ich halte es deswegen für richtiger, eher beständig daran zu arbeiten, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fordern und sich nicht nur ein bestimmtes Jahr dafür herauszusuchen. Als Beweis dafür gilt vielleicht, dass wir vor einem Jahr ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung diskutiert haben, das wir auch zum 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt haben.

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Dass Neuerungen und Veränderungen oft auch kritische Fragen und Sorgen über die Entwicklung mit sich bringen, versteht sich fast von selbst. Ich will aber sehr wohl die Kritik und das kritische Nachfragen der Leistungsanbieter, in diesem Falle vor allem der großen Wohlfahrtsverbände, aufgreifen. Die Kündigung des Landesrahmenvertrages durch die Kreise und kreisfreien Städte hat bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Verbänden privater Anbieter von Leistungen für Menschen mit Behinderung große Sorge ausgelöst, Sorge um die zukünftige Qualität und den Umfang von Hilfen und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dass es dabei um keine kleine Gruppe geht, macht die Zahl deutlich, dass es circa 27.000 Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein sind, die von der Kündigung des Landesrahmenvertrages betroffen sind. Wir alle stehen hier in der Pflicht und in der Verantwortung, für die Menschen mit Behinderung tragfähige Rahmenbedingungen zu gestalten, die allen Betroffenen und Anspruchsberechtigten entsprechend ihrem individuellen Unterstützungsbedarf gerecht werden. Dass dabei die Verbände der Menschen mit Behinderung und die Wohlfahrtsverbände nicht nur Leistungsanbieter sind, sondern auch in vielen Fällen die sozialanwaltliche Funktion von Beratung und direkter Unterstützung übernehmen, ist für mich

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Ich will ganz kurz einige Punkte aus dem Bericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderung im Detail aufgreifen, zunächst aus dem Bereich Arbeit. Arbeit für Menschen mit Behinderung: Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit Behinderung überproportional, insbesondere ältere Menschen mit Behinderung. Und sehr ernst zu nehmen ist die im Bericht geäußerte Sorge des Landesbeauftragten, dass die Umstrukturierung in den Arbeitsagenturen dazu führen könnte, arbeitslose schwerbehinderte Menschen als eine besondere Zielgruppe der Arbeitsagenturen aus den Augen zu verlieren. Im Bericht wird hier auf die intensive Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten hingewiesen. Dass Betriebe ohne Erfahrung mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich weniger Menschen mit Behinderung einstellen und ihnen mit deutlich mehr Vorbehalten begegnen als Betriebe, die bereits schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen, zeigt der Bericht auf. Deshalb muss es unsere Aufgabe sein, diese Hemmnisse

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Politik für Menschen mit Behinderung ist für uns in Bayern ein zentrales Thema der Sozialpolitik. Die Aufwendungen Bayerns für behinderte Menschen betragen rund 3,7 Milliarden Euro pro Jahr. Fast alle Ressorts sind daran beteiligt, nicht nur das Sozialministerium. Bayern bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Konvention ist ein Quantensprung für die Behindertenpolitik. Wir wollen, dass Menschen in Bayern, insbesondere auch Menschen mit Behinderung, ihr Leben unabhängig und selbstbestimmt führen können. Dazu haben wir im intensiven Dialog mit den Verbänden und dem Landtag den bayerischen Aktionsplan erarbeitet. Er hält die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention fest. Er ist der zentrale Wegweiser Bayerns zu einer inklusiven Gesellschaft auch in der Arbeitswelt. Wir wollen damit die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung weiter verbessern. Das hat die Kollegin Schreyer-Stäblein vorhin auch gesagt. Wir wollen diese Chancen- und Teilhabemöglichkeit verbessern, damit die Menschen mit Behinderung ein selbstständiges, unabhängiges Leben führen können. Gerade die Integration in das Berufs- und Erwerbsleben wollen wir besonders fördern.

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Ich will abschließend aber noch einmal auf den Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingehen, der uns ja auch in dieser Sitzung des Landtags - ich habe es eben auch schon zitiert - beschäftigen wird. Der Landesbeauftragte stellt in seinem Bericht unter dem Punkt „Entwicklungen in der Eingliederungshilfe“ ebenfalls fest, dass nicht nur wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund der Prüfung stehen, sondern auch die Qualität der Leistungserbringung überprüft wird. Wichtig ist dabei dem Landesbeauftragten, dass die Prüfer entsprechend ihres Auftrages fachlich so ausgebildet sind, dass sie die Qualität der erbrachten Leistungen einschätzen können. Sinn einer Qualitätsüberprüfung ist die Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems. Hierbei ist es wichtig, Menschen mit Behinderung zu beteiligen, damit eine Qualitätsverbesserung der Leistungserbringung gewährleistet wird. Denn Kontrollen und Prüfungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung im Hinblick auf ihre Entwicklung und ihre Lebenssituation verunsichert werden. Der beste Weg, um derartigen Gefahren frühzeitig zu begegnen, ist es, die Menschen mit Behinderung aktiv zu beteiligen. Dies würde zu mehr Transparenz führen und die notwendigen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Teilhaben zu dürfen und teilhaben zu können sind die unbedingte Voraussetzung, um ein Miteinander von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung zu ermöglichen. Es ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns auf Augenhöhe begegnen, gemeinsame Erlebnisse haben, zusammen arbeiten, zusammen leben und zusammen Spaß haben. Das Bundesteilhabegesetz, das durch das Bayerische Teilhabegesetz jetzt für Bayern weiter konkretisiert und implementiert wird, hat genau das zum Ziel: Teilhabe zu vereinfachen, Eigenbestimmung zu stärken und Respekt voreinander zu stärken. Das fängt im Kleinen mit der veränderten Wortwahl an, die Teil eines weiterentwickelten respektvollen Umgangs miteinander ist. Egal ob mit Behinderung oder ohne – wir sind alle Menschen. Genau das steht jetzt auch im Gesetz. Statt "Behinderte" heißt es jetzt "Menschen mit Behinderung". Das Wort "Behindertenpflege" wird durch die Wörter "Pflege für Menschen mit Behinderung" ersetzt. Das ist richtig, wichtig und gut. Gleichzeitig ist es unglaublich, dass wir diesen Schritt erst 2019 gehen. Er war längst überfällig.

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Wir müssen nun abwarten und darauf vertrauen, dass die Erarbeitung der Landesrahmenverträge und die Sicherstellung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen in Schleswig-Holstein im Sinne der Teilhabestärkung, und zwar landeseinheitlich, geschieht. Das bedeutet, dass wir die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung aktiv verringern müssen. Dazu gehört eine Umsetzung des Budgets für Arbeit, sodass es in allen Teilen Schleswig-Holsteins wirksam umgesetzt werden kann. Es bedeutet aber auch, dass Menschen mit Behinderung leichter eine Ausbildungssituation vorfinden, die ihren persönlichen Qualifikationen entspricht. Denn Menschen mit Behinderung wollen Teilhabe und Partizipation; Menschen mit Behinderung wollen gleiche Rechte. Auch für Schleswig-Holstein gilt daher: „Schaut in die Sterne, nicht auf eure Füße!“ Das ist ein Ausspruch von einem großen Menschen mit Behinderung, der vor Kurzem gestorben ist.

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Ich halte es nach wie vor für richtig, dass wir nicht erst an die Menschen mit Behinderung denken, wenn sich die Behinderung manifestiert hat, sondern dass wir versuchen, Behinderung prophylaktisch zu verhindern. Darum geht es. Wenn wir in Modellprojekten Frühförderung - nicht nur im klassischen Sinne der Säuglingsfrühförderung, sondern auch Frühförderprojekte für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter - machen, um damit das Verfestigen von Behinderung zu verhindern, dann ist es wichtig, und es ist explizit eine Aufgabe der Stiftung. Genau das wollen wir ermöglichen, weil es so jetzt nicht möglich ist.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der UN-Konvention aus dem Jahr 2006, die sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderung befasst, ist auf internationaler Ebene ein wirklicher Paradigmenwechsel vollzogen worden: weg vom medizinisch defizitorientierten Modell von Menschen mit Behinderung, in dem das individuelle Problem beim Behinderten gesucht wurde, hin zu einem sozialen Modell, das die Menschen mit Behinderung als Personen mit Menschenrechten und die Behinderung, die Defizite, eher kollektiv in der Gesellschaft sieht. Dieser Paradigmenwechsel ist international wirklich ein Meilenstein und mehr als zu begrüßen.

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute ein Bayerisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschieden, dann war der Weg bis hierhin ein langer und sehr mühsamer. Die Vorgeschichte betrifft die Einfügung des Artikels 3 Absatz 3 in das Grundgesetz – niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – sowie Artikel 118a der Bayerischen Verfassung: – Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung ein.

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Ich nutze diese Debatte jedenfalls, um dafür zu werben, dass Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung nicht aufgrund dieser Behinderung von gesundheitsbezogenen Versorgungsleistungen ausgegrenzt werden dürfen, sondern die gesundheitsbezogenen Leistungen bekommen, die sie wegen der Behinderung und insbesondere zur Förderung ihrer sozialen Teilhabe benötigen. Wir werben dafür, dass Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die auf Eingliederungshilfen angewiesen sind, einmal dargestellt bekommen, dass wir beobachten und prüfen, wie sich Zuzahlungsregelungen und Leistungssausschlüsse für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel auf ihre besondere Situation auswirken.

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Also, ganz klar betrachtet: Die Behinderung liegt nicht im Menschen, sondern in der Umgebung, in der Umwelt. Die Barriere ist die Behinderung, die Kante ist die Behinderung und nicht der Mensch ist derjenige, der die Behinderung in sich trägt.

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Sicherlich, wir müssen in der Frage der inhaltlichen Beratung noch das eine oder andere diskutieren, auch anhören und uns mit den Betroffenen unterhalten. Ich erinnere hier an die Frage der begrifflichen Bestimmung zur Behinderung. Dahinter steht die Frage: Ab wann gilt ein Mensch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern als Mensch mit Behinderung? Gilt er ab dem ersten Tage seines Handicaps als Mensch mit Behinderung oder gilt er, wenn er erst mindestens sechs Monate eine Behinderung

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Aber was passiert? Obwohl auch diese Frauen bei der schulischen Ausbildung schnellere und bessere Abschlüsse haben als vergleichbare Männer, sind Frauen auf dem Ausbildungsmarkt und auf dem Arbeitsmarkt in einer schlechteren Position. Auch sind Frauen mit Behinderung weniger beschäftigt. Der kürzlich erschienene Bericht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst zeigt das auf. Da muss man sich fragen: Warum ist das so und was zählt hier? Man will es nicht glauben: Es entspricht nach wie vor dem alten Klischee und Rollenverständnis, dass Frauen im Berufsleben repräsentieren müssen und gut aussehen sollten. Diesem Klischee können natürlich Frauen und Mädchen mit Behinderung – vor allen Dingen aus Sicht von nicht-behinderten Menschen – nicht entsprechen. Gutes Aussehen ist ein Kriterium, das dann eben nicht erfüllt werden kann. Bei der Qualifikation ist es leider auch so, dass Frauen mit Behinderung weniger zugetraut wird als Männern mit Behinderung.

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Werden in einem Kindergarten Kinder mit Behinderungen aufgenommen, werden sie für drei Kinder gewertet. Das bedeutet, dass die gerechnete Zahl der anwesenden Kinder sehr schnell unter die Grenze von 70 Kinder sinken kann, obwohl jeder weiß, dass die Betreuung von Kindern mit Behinderung einen wesentlich größeren Aufwand verlangt als die Betreuung und Erziehung von Kindern ohne Behinderung. Das führt dazu, dass die Leiterin eines Kindergartens benachteiligt und zurückgestuft wird, wenn der Kindergarten bereit ist, Kinder mit Behinderung aufzunehmen. Das kann doch wohl nicht im Sinne bayerischer Politik sein, vor allem im Sinne der Politik einer Regierung, die sich angeblich immer als behindertenfreundlich darstellt. Wenn sie jedes Jahr den Schwerbehindertenbericht vorlegt, zeigt sie auf, wie hervorragend angeblich die Behindertenpolitik in Bayern sei. Im Moment haben wir eine Schwerbehindertenquote von 4,01%. Wenn es aber wirklich ernst wird, geht es Ihnen nicht mehr darum, die Integration von Menschen mit Behinderung voranzubringen.

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Der Bericht macht deutlich, dass in allen Lebensbereichen die Rechte und die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung besondere Aufmerksamkeit verdienen. Der Bericht gibt auch deutlich das hohe Engagement von Ulli Haase und seinem Team wieder, das auch in seiner Anwaltsfunktion für die Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein tätig ist. Der Landesbeauftragte hat mit seinem Team nicht nur Menschen mit Behinderung bei der Eingliederung in Gesellschaft und Beruf ganz praktisch unterstützt; er hat auch beständig um Solidarität und um Verständnis für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung geworben.

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Eine moderne Politik für Menschen mit Behinderung verbindet professionelles Handeln mit dem ehrenamtlichen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Sie ist aber immer an dem Leitgedanken orientiert, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt, selbstständig über ihre Geschicke entscheiden können. Dies bedeutet: Hilfe und Unterstützung müssen stärker als bisher differenziert werden. Wenn diese Selbstständigkeit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen, dann glaube ich, dass die Integration der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einen großen Schritt vorankommt.

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Nach nunmehr fünf Monaten und mehrfachem Nachfragen im Ausschuss können die Menschen mit Behinderung erwarten, dass die neue Landesregierung endlich die Ernennung vornimmt, wie sie es in anderen Bereichen längst getan hat. Die Nachlässigkeit der Landesregierung in dieser Frage ist im Interesse der Menschen mit Behinderung nicht hinnehmbar, da die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung durch Anregungen von Maßnahmen, die auf Abbau von bestehenden Benachteiligungen gerichtet sind, durch die Überwachung der Vorschriften des BGG NRW und anderer Gesetze, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, sowie durch die Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen hochrangige Ziele der Landespolitik darstellen. Diese Aufgaben dürfen durch keinerlei weitere Verzögerung beschädigt werden.