Christa Naaß
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Last Statements
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir Sorge dafür tragen, dass es zu keiner weiteren Benachteiligung des Personals von integrativen Kindergärten kommen darf. Wir begehen heuer das internationale Jahr für Menschen mit Behinderungen. Die Staatsregierung brüstet sich immer wieder mit ihrer angeblich so guten Behindertenpolitik. Auf der anderen Seite aber ist sie nicht bereit, eine Lösung für die Leiterinnen von integrativen Kindergärten zu finden.
Für diejenigen, die sich mit der Problematik noch nicht so befasst haben, stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte orientiert sich an der Durchschnittsbelegung der Einrichtung. Das bedeutet, dass die Leiterin in Vergütungsgruppe IV a eingruppiert ist, wenn eine Einrichtung 130 Kinder hat. Gehen die Kinderzahlen zurück und unter
schreiten sie die Zahl von 70, wird die Leiterin nur mehr nach Vergütungsgruppe IV b bezahlt.
Werden in einem Kindergarten Kinder mit Behinderungen aufgenommen, werden sie für drei Kinder gewertet. Das bedeutet, dass die gerechnete Zahl der anwesenden Kinder sehr schnell unter die Grenze von 70 Kinder sinken kann, obwohl jeder weiß, dass die Betreuung von Kindern mit Behinderung einen wesentlich größeren Aufwand verlangt als die Betreuung und Erziehung von Kindern ohne Behinderung. Das führt dazu, dass die Leiterin eines Kindergartens benachteiligt und zurückgestuft wird, wenn der Kindergarten bereit ist, Kinder mit Behinderung aufzunehmen. Das kann doch wohl nicht im Sinne bayerischer Politik sein, vor allem im Sinne der Politik einer Regierung, die sich angeblich immer als behindertenfreundlich darstellt. Wenn sie jedes Jahr den Schwerbehindertenbericht vorlegt, zeigt sie auf, wie hervorragend angeblich die Behindertenpolitik in Bayern sei. Im Moment haben wir eine Schwerbehindertenquote von 4,01%. Wenn es aber wirklich ernst wird, geht es Ihnen nicht mehr darum, die Integration von Menschen mit Behinderung voranzubringen.
Den Hinweis vonseiten der CSU und vonseiten des Ministeriums, dass im Rahmen des geltenden Bundesangestelltentarifvertrages keine Lösung möglich sei, lasse ich nicht gelten. Ebenfalls lasse ich Ihren Verweis auf das geplante neue Kindergartenfinanzierungsmodell nicht gelten, nach dem ja Behinderungen berücksichtigt werden sollen.
Es steht noch in den Sternen, wann und wie dieses Modell kommen wird. Auch der Vorschlag des Ministeriums, dass der Kindergartenträger die Leiterin weiterhin in der alten Vergütungsgruppe bezahlen könne und es großzügig darüber hinwegschauen werde, hilft nicht weiter, denn die Personalkostenförderung kann nicht nach der höheren Gruppe, sondern leider nur nach der niedrigeren Gruppe gegeben werden.
Alles das sind Hinweise, die in der Sache nicht weiterführen. Wir sollten gemeinsam Sorge dafür tragen, dass eine Regelung getroffen wird, wenn es uns wirklich ein Anliegen ist, Kinder mit Behinderung in Kindergärten unterzubringen.
Ich lasse nicht gelten, dass das Finanzministerium sagt, es stehen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Es liegt also nicht am BAT oder sonst etwas, sondern es liegt nur an der fehlenden Bereitschaft des Finanzministeriums, ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Dann muss man auch die Frage stellen, wie viele Fälle es in Bayern überhaupt gibt und was es den Freistaat Bayern kosten würde. Es geht um marginale Beträge, die jederzeit finanziert werden könnten, wenn man nur wollte. Zehn Monate lang haben wir intensiv im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dieses
Thema behandelt. Wir konnten lange Zeit davon ausgehen – sonst hätten wir das nicht immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt –, dass auch die CSU bereit ist, mit uns gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Wir sind auch davon ausgegangen, dass die CSU nicht nur die Petition mit berücksichtigt, sondern auch unserem Antrag zustimmt. Ich habe in einer Abgeordnetenmitteilung der Kollegin Pongratz gelesen – da waren ihre Aktivitäten aufgezählt: „Keine Benachteiligung des Personals von integrativen Kindergärten“.
Liebe Frau Kollegin, wenn Sie das als Ihren Erfolg in Ihrer Heimatzeitung mitteilen lassen, dann haben Sie heute vielleicht die Kraft, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich bin der Meinung, dass nicht nur Sie zustimmen sollten, sondern das ganze Hohe Haus sollte diesem Antrag auf Veränderung der Verordnung über die Förderfähigkeit der Personalkosten anerkannter Kindergärten zustimmen. Ihr Umformulierungsantrag, den Sie im Ausschuss gestellt haben, dient im Grunde nur der Beruhigung Ihres eigenen Gewissens, der Beruhigung der Petenten und führt in keiner Weise zu einer Lösung dieses Problems. Ich bitte darum, dass wir gemeinsam noch einmal darüber nachdenken. Heute haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Meinung zu überdenken. Nehmen Sie die Integration von Menschen mit Behinderungen ernst, vor allem die Integration von Kindern mit Behinderungen. Es muss wirklich unser Ziel sein, bereits im Kindergartenalter damit anzufangen und nicht erst in der Schule oder wenn sie erwachsen sind. Sie haben die Möglichkeit, nicht nur über den Entwicklungs- und Bildungsplan und die integrative Erziehung, die darin enthalten ist, zu reden, sondern Sie haben heute die Möglichkeit, zu handeln. Tun Sie das bitte im Interesse der behinderten Kinder.
Herr Staatssekretär, an wie vielen Schulen wird die Schülerzahl unter dieser Messlatte 180 fallen, und welche Einsparungen ergeben sich für die Staatsregierung durch den Wegfall der Anrechnungsstunden und durch die Reduzierung der Stunden der Verwaltungsangestellten?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Waschler, Sie haben mit Recht die Qualität und das Niveau der Diskussion im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes angesprochen. Das kann ich nur bestätigen. Aber gerade dieses Niveau entspricht nicht diesen platten Pauschalvorwürfen, die Sie jetzt gerade bezüglich der finanziellen Situation in Bayern losgelassen haben. Hier ist überwiegend die Finanzpolitik des Herrn Finanzministers ausschlaggebend. Der bayerische Finanzminister hat die Situation überwiegend durch seine Verhandlungsführerschaft auf Bundesebene mitverursacht.
Ich erinnere Sie daran, dass er Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft der Länder war. Er hat auf Bundesebene verhandelt und hat genau gewusst, dass es auf Bundesebene nie eine Nullrunde geben würde. 2,4% sind aus den Verhandlungen herausgekommen. Aber im bayerischen Haushalt hat er eine Nullrunde angesetzt. Ich möchte wissen, wie es hier um die Seriosität des Finanzministers steht.
Jetzt müssen die Beamtinnen und Beamten bluten und die Haushaltslöcher im Etat stopfen helfen. So stellt sich die Situation dar, Herr Kollege Dr. Waschler.
Ich komme nun zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher und erziehungsgeldrechtlicher Vorschriften. Dieser Gesetzentwurf – ich habe das bereits in der Ersten Lesung erwähnt – enthält ein Sammelsurium verschiedener Maßnahmen: Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz, redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an das Rahmenrecht.
Wir hätten dem Gesetzentwurf heute sehr gerne zugestimmt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn die CSU und die Staatsregierung bereit gewesen wären, sich etwas mehr zu bewegen. So können wir uns heute leider nur der Stimme enthalten. In diesem Gesetzentwurf findet sich eine Reihe dienstrechtlicher Verschlechterungen, die die CSU-Mehrheit in diesem Hohen Hause beschlossen hat. Daran muss man immer wieder erinnern. Eine Reihe dieser Verschlechterungen wird zwar mit diesem Gesetzentwurf heute wieder zurückgenommen bzw. musste korrigiert werden. Aber das geschah nur teilweise, und deshalb können wir, wie gesagt, dem Entwurf unsere Zustimmung nicht geben.
Erinnern wir uns: Es ist noch nicht einmal ein halbes Jahr her, dass das Haushaltsgesetz gegen die Stimmen der SPD-Landtagsfraktion beschlossen wurde. Es ist ein Gesetz, dass damals mit heißer Nadel gestrickt und auf die Schnelle in Kraft gesetzt wurde, und dann wurden im Nachhinein die handwerklichen Fehler der Staatsregierung deutlich.
Deswegen, Herr Kollege Dr. Waschler, ist ihr Dank heute etwas verfehlt; denn wenn der Gesetzentwurf ausreichend beraten worden wäre und wenn man überhaupt nachgedacht hätte, was zum Beispiel diese Verschlechterungen bei der Arbeitnehmerbeihilfe bewirken, hätte man das gar nicht erst ins Gesetz aufgenommen. Ich rate also, erst nachzudenken und dann erst zu handeln. Das würde ich auch der Staatsregierung empfehlen.
Ich greife drei Maßnahmen heraus: Erstens die Verschlechterungen bei der Arbeitnehmerbeihilfe, zweitens die Verschlechterung bei der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten und drittens die Erhöhung der Antragsaltersgrenze vom 63. auf das 64. Lebensjahr.
Ich komme zum ersten Punkt, der Verschlechterung bei der Arbeitnehmerbeihilfe. Ich frage mich, was sich die Staatsregierung dabei gedacht hat, die Arbeitnehmerbeihilfe streichen zu wollen. Sie hat anscheinend nichts gedacht; denn aufgrund der vielen Petitionen, die eingegangen sind, und der vielen Gespräche, die mit den Beschäftigten im Lande geführt wurden, konnten wir feststellen, dass die Streichung der Arbeitnehmerbeihilfe Mehrbelastungen für die einzelnen Beschäftigten von weit über 1000 e im Monat bedeutet hätte. Welcher Mensch kann es verkraften, pro Monat auf einmal 1000 e oder noch weniger im Geldbeutel zu haben? Ich glaube, da hat‚s am Nachdenken gefehlt.
Ich bin froh, dass durch die vielen Petitionen und durch den Druck der Opposition die Staatsregierung sich soweit bewegt hat, dass diese Verschlechterungen nun wieder zurückgenommen werden. Aber erinnern Sie sich: Vonseiten der CSU war zunächst nur geplant, Härtefallregelungen einzuführen. Dann kam im Laufe der Wochen der Vorschlag der Staatsregierung, die Beschäftigten herauszunehmen, aber wenigstens die Familienangehörigen in der Beihilfe zu belassen.
Der weitestgehende Antrag, nämlich der Antrag der SPD-Landtagsfraktion, diese Verschlechterungen komplett zurückzunehmen, konnte sich dann letztendlich durchsetzen. Ich bin froh, dass hier Einsicht und Vernunft im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes herrschten. Kompliment, Herr Ausschussvorsitzender! In diesem Zusammenhang kann man wirklich sagen, dass diese Bewusstseinsbildung letzten Endes dazu geführt hat, dass die Staatsregierung in diesem Punkt – das ist im Gesetzentwurf der § 5 –, nämlich mit der Wiederherstellung des bisherigen Rechtszustandes, eingelenkt hat. Von daher noch einmal ein wirklich großes Kompliment an unseren Ausschuss, dem dies gelungen ist.
Ich komme nun zum Punkt zwei, der Verschlechterung bei der Beihilfe für Beamtinnen und Beamten – Änderung des Selbstbehaltes in der Beihilfe für die Wahlleis
tungen. Auch diese Verschlechterung musste von der Staatsregierung bzw. von der CSU – wenn leider auch nur teilweise – wieder zurückgenommen werden. Dies geschah ebenfalls aufgrund zahlreicher Petitionen und auch aufgrund eines einstimmig im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beschlossenen SPD-Antrages.
Ich erinnere: Durch das Haushaltsgesetz, das von der CSU-Mehrheit in diesem Hohen Hause beschlossen wurde, ist die Erhöhung des Selbstbehaltes auf 25 e pro Tag für ein Zweibettzimmer und auf 35 e für die Chefarztbehandlung vorgenommen worden. Auch hier hat zum Glück die Einsicht gesiegt, dass man die Beschäftigten auf diese Art und Weise nicht belasten kann. Aber leider war diese Einsicht nur teilweise gegeben. Die 14,50 e für das Zweibettzimmer werden im Gesetzentwurf wieder hergestellt und der Selbstbehalt wird auf 30 Tage begrenzt. Der Selbstbehalt für die Chefarztbehandlung soll auf 25 e reduziert werden, allerdings soll hier nicht die Begrenzung auf 30 Tage erfolgen. Das wäre eigentlich die Konsequenz gewesen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, weil Sie zuvor ja unserem SPD-Antrag zugestimmt haben, diese Verschlechterung wenigstens nicht für chronisch Kranke, für alte Menschen, für schwangere Beschäftigte vorzunehmen. Diese Regelung haben sie dann leider im Gesetzgebungsverfahren doch wieder fallen lassen und sich unserer Vorstellung leider nicht anschließen können.
Ich sage „leider“, weil die CSU im Grunde gar nicht gemerkt hat, dass sich diese 30 Tage nur auf das Zweibettzimmer beziehen und nicht auf den Selbstbehalt bei der Chefarztbehandlung. Das wurde erst im Laufe der Diskussion im Gesetzgebungsverfahren entdeckt. Ich hätte eigentlich gehofft, dass Sie hier die Stärke gehabt hätten, die Sie in anderen Punkten gezeigt haben, und mit der SPD gestimmt hätten. Aber Sie sind leider wieder einmal auf halber Strecke stecken geblieben. Ich empfinde das als sehr schade, vor allem für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die eigentlich einen Vertrauensschutz hätten erfahren sollen – das war der Antrag unserer Fraktion –, nämlich für die über 55-Jährigen, die Versorgungsempfänger, die Schwerbehinderten und die alten und dauerhaft erkrankten Menschen.
Sie waren ebenfalls nicht bereit – das ist ein weiterer Punkt, weswegen wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können –, die Ermächtigung, die Sie der Staatsregierung im Rahmen des Haushaltsgesetzes gegeben haben, nämlich die Beihilfevorschriften des Bundes durch Verwaltungsvorschrift zu ändern, wieder zurückzunehmen. Es war dies ein Antrag, den wir im Gesetzgebungsverfahren mündlich gestellt haben, weil wir der Meinung sind, dass es gerade im Beihilfebereich, in dem es um sehr sensible persönliche Angelegenheiten der Beschäftigten geht, nicht sein darf, dass die Staatsregierung per Verwaltungsvorschrift handelt, sondern hier muss das Parlament beteiligt werden. Da sollten wir als Parlamentarier alle Wert darauf legen, dass solche wichtigen Aufgaben nicht einfach von der Staatsregierung im Rahmen irgendwelcher Verwaltungsvorschriften erledigt werden.
Ich komme nun zum dritten Punkt. Die Antragsaltersgrenze wurde vom 63. auf das 64. Lebensjahr angehoben. Dabei hat die Staatsregierung vergessen zu regeln – deshalb habe ich vorhin gesagt, der Entwurf sei mit heißer Nadel gestrickt –, wie man mit den Beschäftigten umgehen muss, die bis zum Eintritt in den Ruhestand im 63. Lebensjahr beurlaubt sind bzw. sich in einem Arbeitszeitmodell befinden. Auch hier musste erst der Ausschuss – diesmal aufgrund eines CSU-Antrages – tätig werden und der Staatsregierung auf die Sprünge helfen. Ich hätte mich gefreut, wenn heute der Herr Finanzminister hier gewesen wäre, der dieses Gesetz ja mitverursacht hat und der eigentlich die Verantwortung dafür trägt, dass wir uns heute mit dieser Problematik noch einmal befassen müssen.
Auch die angebliche Familienfreundlichkeit der Staatsregierung konnte durch dieses Gesetz wieder einmal aufgezeigt werden. Ich sage bewusst „angeblich“; denn wenn es darauf ankommt, dann sind Sie weit entfernt davon. Da werden – ohne dass das die CSU-Kollegen gemerkt haben – durch dieses Gesetz auch die Lehrkräfte auf einmal in das verpflichtende Arbeitszeitkonto einbezogen, die sich im Erziehungsurlaub – die neue Bezeichnung lautet – „Elternzeit“ befinden, und da frage ich mich auch, was daran familienfreundlich sein soll. Aber darüber wird ja, wenn es geht, überhaupt nicht gesprochen.
Durch dieses Gesetz soll die Möglichkeit der Übertragung eines Amtes auf Zeit wieder eingeschränkt werden, eine Einschränkung, der sich die SPD-Fraktion nicht anschließen konnte. Kolleginnen und Kollegen, beim 13. Dienstrechtsänderungsgesetz waren wir alle der Meinung, dass die Möglichkeit der Übertragung eines Amtes auf Zeit eingeführt werden sollte. Es war ja auch ein gemeinsamer Beschluss. Jetzt schränken Sie mit diesem Gesetzentwurf diese Möglichkeit der Überragung eines Amtes auf Zeit in § 1 Nr. 4 wieder ein – auch ein Punkt, weswegen wir hier nicht zustimmen können.
Sie sehen, Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Reihe von Knackpunkten, die von der SPD-Landtagsfraktion aufgegriffen wurden. Wir hatten auf Einsicht gehofft, auf Einsicht der CSU-Fraktion, aber auch auf Einsicht der Staatsregierung; denn es hätte sich gelohnt, vor allem auch deshalb, weil das Haushaltsgesetz in den kritischen Punkten ohne die Beteiligung der Beschäftigten durchgeführt wurde. Es wurde vonseiten der Staatsregierung nicht das erste Mal wieder gegen eigene Gesetze verstoßen, indem der Artikel 104 des Bayerischen Beamtengesetzes nicht eingehalten wurde. Also die Staatsregierung verstößt in der Tat gegen eigene Gesetze. Auch die CSU-Fraktion war im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dieser Meinung, und deswegen hatte ich gedacht, dass wir wenigstens in diesen Beratungen gemeinsam dazu beitragen können, dies wieder etwas zu korrigieren. Aber leider, wie gesagt, sind Sie immer nur bereit, kleine Schritte zu gehen, und an den großen Schritt trauen Sie sich nicht.
Ich finde es bedenklich – aber das sind wir ja gewohnt –, dass wir, wenn es um Beteiligungsrechte geht, um mehr
Mitsprache, um mehr Arbeitnehmerrechte, generell um mehr Rechte – und wir haben es heute früh auch bei der Bildungsministerin gehört –, gleich in die sozialistische Ecke gestellt werden, wenn wir mehr Mitsprache wollen. Genauso ist es auch hier. Wenn es um Beamtenrechte geht, fordern wir ein, dass den Beschäftigten Mitsprache gewährt wird. Das ist durch Artikel 104 des Bayerischen Beamtengesetzes vorgeschrieben – was der Finanzminister jedoch nicht eingehalten hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die erreichten Verbesserungen der Verschlechterungen.
Ich möchte besonders noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hier tatsächlich nur um Verbesserungen der Verschlechterungen handelt – nach der Methode, nach der Sie seit Jahren verfahren: erst zündeln, einen Brand legen, dann die Feuerwehr spielen und sich als Feuerwehr auch noch loben lassen.
Kolleginnen und Kollegen, diese Verbesserungen zeigen aber auch auf, dass vonseiten der Opposition wichtige und notwendige Änderungen angestoßen und zusammen mit den Betroffenen, die die Verschlechterungen nicht widerspruchslos hingenommen haben, auch durchgesetzt werden können. Die Verbesserungen der von Ihnen vorgenommenen Verschlechterungen gehen uns aber nicht weit genug. Zudem kommen weitere Verschlechterungen für Beschäftigte, die sich im Erziehungsurlaub befinden, hinzu. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf heute unsere Zustimmung nicht geben; wir enthalten uns der Stimme.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Sprinkart.
Herr Staatssekretär! Angesichts dessen, dass Feuerwehren und Polizei immer häufiger bei Veranstaltungen zu Absperr-, Ordner- und Verkehrsregelungsaufgaben herangezogen werden, frage ich die Staatsregierung, wie sie diese Situation beurteilt und ob daran gedacht ist, diese Leistungen zu begrenzen bzw. nur gegen Kostenersatz durch die Veranstalter zu gewährleisten.
Bei freiwilligen Feuerwehren sind das Einverständnis der zur Mitwirkung vorgesehenen Feuerwehrmitglieder und die Zustimmung der zuständigen Gemeinde erforderlich. Der Gemeinderat kann aber auch entsprechende allgemeine Richtlinien für die Verkehrsregelung bei Veranstaltungen durch die Feuerwehr aufstellen. Die Zustimmung für die Feuerwehr kann außerdem generell im Voraus durch die Gemeinde erteilt werden.
Da es sich bei der Verkehrsregelung von Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren um die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe der Gemeinden handelt, richtet sich die Kostenerstattung grundsätzlich nach Artikel 28 Absatz 4 Satz 1 erster Halbsatz des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Danach können die Gemeinden Pauschalsätze für den Ersatz der Kosten bei der Erfüllung freiwilliger Aufgaben durch Satzung festlegen. Ob die Gemeinde von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, steht in ihrem Ermessen.
Der Möglichkeit, die Belastung der Polizei zu reduzieren, wird bereits entsprochen, soweit es die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässt. Bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Konzerten, Fronleichnamsprozessionen und auch Demonstrationen ist die Polizei weiterhin im notwendigen Umfang tätig.
Da die Polizei im Gegensatz zur Feuerwehr keine freiwillige Leistung erbringt, sondern ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommt, nämlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, und diese nicht primär für den Veranstalter erbracht werden, kann der Veranstalter auch nicht an den polizeilichen Einsatzkosten beteiligt werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine Zusatzfrage? – Frau Naaß, bitte.
Herr Staatssekretär, ich nehme Bezug auf einen Artikel über eine Kommandanten-Versammlung in meinem Stimmkreis, in dem vom Kreisbrandrat und von der Polizei die Zunahme der genannten Maßnahmen beklagt wurde und frage was zu tun ist, denn diese freiwilligen Aufgaben für Polizei und Feuerwehr nehmen zu, die vor Ort gemeistert werden müssen. Gibt es denn gar keine Möglichkeit, einen Kostenersatz zu fordern; denn schließlich muss die Polizei immer mehr Aufgaben mit immer weniger Personal meistern?
Wegen des Kostenersatzes haben wir den Gemeinden ebenfalls erstmals die Möglichkeit gegeben, Kostenersatz zu verlangen. Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht die freiwillige Entscheidung der Gemeinde. Es liegt also ausschließlich in der Entscheidungskompetenz der Gemeinden und Feuerwehren vor Ort, ob sie die unterstützenden Tätigkeiten leisten und ob sie dafür Kostenersatz verlangen.
Bei der Polizei liegt es – wie ich es gesagt habe – anders. Immer wieder wird bundesweit darüber diskutiert, ob die Veranstalter, zum Beispiel große Fußballvereine, zu den polizeilichen Einsatzkosten herangezogen werden sollten. In Baden-Württemberg gab es solche Regelungen. In Bayern haben wir uns stets ablehnend dazu verhalten, weil wir der Auffassung sind, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung originäre Aufgabe des Staates und damit der Polizei ist und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden muss.
Wir bemühen uns allerdings, den Einsatz der Polizei auf das zwingend notwendige Ausmaß zu reduzieren. Bei den Fußballspielen in München zum Beispiel werden Sie im Stadion keine Polizisten, die Ordnungsdienste wahrnehmen, finden. Die Veranstalter bekommen die Auflage, den Ordnungsdienst selbst zu organisieren. An den Zugangs- und Abgangswegen am Stadion muss die Polizei präsent sein, um allgemeine Ordnungsstörungen oder strafbare Handlungen zu unterbinden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Fragestellerin wäre Frau Werner-Muggendorfer. Wer übernimmt die Frage? – Niemand, damit verfällt sie. Ich rufe die Frage von Frau von Truchseß auf. Bitte.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher und erziehungsgeldrechtlicher Vorschriften ist ein Sammelsurium verschiedener Maßnahmen: Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz, im Bayerischen Richtergesetz sowie redaktionelle Änderungen und sonstige Anpassungen an das Rahmenrecht. Ich möchte auf Details gar nicht eingehen, sie werden im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt werden.
Dieser Gesetzentwurf ändert das von der CSU-Mehrheit in diesem Haus beschlossene Haushaltsgesetz vom 12. 12. 2002 schon wieder bzw. muss es schon wieder ändern. Wir müssen feststellen, dass Beamtengesetze in Bayern tatsächlich eine kürzere Laufzeit als Tarifverträge haben. Das mussten wir bereits in der Vergangenheit öfters feststellen. Sie haben gegen die Stimmen der SPD Maßnahmen beschlossen, die Sie zum Teil heute schon wieder korrigieren müssen. Dieses Gesetz wurde erst am 12. 12. 2002 verabschiedet, heute müssen bereits die ersten Korrekturen vorgenommen werden.
Ich greife drei Maßnahmen heraus: Erstens, die Verschlechterung bei der Arbeitnehmerbeihilfe; zweitens, weitere Verschlechterungen bei der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte; drittens, die Erhöhung der Antragsaltersgrenze vom 63. auf das 64. Lebensjahr. Herr Minister, vielleicht kann man aus dieser Tatsache auch lernen, dass man erst nachdenken sollte, bevor man handelt.
Ich komme auf den ersten Punkt zu sprechen. In zahlreichen Petitionen – es waren über 80, die hierzu eingegangen sind – haben die Beschäftigten des Freistaates Bayern aufgezeigt, was der Wegfall der Arbeitnehmerbeihilfe für sie bedeutet hätte: Mehrbelastungen von weit über 1000 e pro Monat. Diese Petitionen und die einmütige Haltung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes haben dazu geführt, dass die Staatsregierung handeln und die Verschlechterungen zurücknehmen musste, wenn auch nur halbherzig. Hierauf werde ich bei den Beratungen im Ausschuss noch näher eingehen.
Zweitens. Die Änderung des Selbstbehalts in der Beihilfe für Wahlleistungen für Beamtinnen und Beamte musste ebenfalls teilweise zurückgenommen werden. Dies geschah ebenfalls aufgrund von Petitionen und aufgrund eines einstimmig beschlossenen SPD-Antrags im Aus
schuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Die Staatsregierung hat dies jedoch nur abgeändert in das Gesetz übernommen. Doch auch hierüber werden wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes noch diskutieren.
Drittens. Die Antragsaltergrenze wurde vom 63. auf das 64. Lebensjahr angehoben. Dabei hat die Staatsregierung zu regeln vergessen, wie mit den Beschäftigten umzugehen ist, die bis zum Eintritt in den Ruhestand im 63. Lebensjahr beurlaubt sind bzw. sich in einem Arbeitszeitmodell befinden. Auch hier musste erst der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – diesmal aufgrund eines CSU-Antrags – der Staatsregierung auf die Sprünge helfen.
Diese Beispiele zeigen: Das Haushaltsgesetz war mit heißer Nadel gestrickt, schlampig vorbereitet und enthielt handwerkliche Fehler der Staatsregierung, die mit dem heutigen Gesetz korrigiert werden können und korrigiert werden müssen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Prof. Dr. Waschler. Bitte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es brennt überall im öffentlichen Dienst in Bayern
und der Finanzminister zündelt weiter anstatt zu löschen.
Deshalb haben wir für heute auch diese Aktuelle Stunde beantragt, um auf die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bayerns, aber auch auf die strukturellen Probleme in einzelnen Bereichen hinzuweisen.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern werden auf der einen Seite immer mehr als Sparbüchse der Nation herangezogen, während gleichzeitig auf der anderen Seite die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in vielen Bereichen nicht mehr voll gegeben ist. Deshalb schicke ich einen Dank an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Arbeiterinnen und Arbeiter, die Angestellten und Beamtinnen und Beamten voraus, die trotz der für sie unberechenbaren Politik der Staatsregierung engagiert und unter zum Teil schwierigsten Umständen arbeiten.
Was ist los im öffentlichen Dienst in Bayern? Wurden die Hausaufgaben von Seiten der Staatsregierung nicht gemacht? – Der Freistaat Bayern ist der größte Arbeitgeber mit rund 350000 Beschäftigten, und zugleich ist er der größte Arbeitsplatzvernichter. Bis zum Jahre 2007 sollen 12710 Planstellen abgebaut werden, obwohl bekannt ist, dass die Funktionsfähigkeit der bayerischen Verwaltung in vielen Bereichen nicht mehr vorhanden ist und obwohl bekannt ist, dass derzeit ca. 8000 Planstellen fehlen.
In der Justiz wird ein dramatischer Personalmangel sowohl bei den Gerichtsvollziehern als auch bei den Bewährungshelfern im Strafvollzug beklagt. Es besteht Mangelverwaltung aufgrund fehlender Staatsanwälte und Richter. Bei den Amtsgerichten fehlen bis zu 20% Staatsanwälte und Richter, und in den anderen Gerichtszweigen schaut es nicht viel besser aus.
Die 3500 Beschäftigten im Strafvollzug schieben derzeit über 740000 Überstunden vor sich her. Das bedeutet, dass jeder Beschäftigte im Schnitt 200 Überstunden angesammelt hat, die er seit Jahren vor sich herschiebt und für deren Abbau es keine Chance gibt.
Bei der Polizei sieht es nicht wesentlich besser aus. Dort klaffen die Soll- und Istzahlen um rund 20% auseinander. Herr Beckstein – er ist leider nicht anwesend – schließt bei den Polizeidienststellen nachts die Dienststellen, weil er zu wenig Personal hat, um Polizisten auf die Straße zu schicken. Das ist innere Sicherheit à la Günther Beckstein.
In der Finanzverwaltung sieht es nicht viel anders aus. Der Herr Finanzminister ist auch nicht da.
Halt, da sitzt er als Abgeordneter. Ich habe ihn eben als Abgeordneten erkannt. Er geht meist herunter, damit er dann als Abgeordneter sprechen kann. Das war zumindest in der Vergangenheit der Fall.
In der Finanzverwaltung fehlen über 1500 Planstellen. Die Bertelsmann-Stiftung spricht davon, dass Steuergerechtigkeit in Bayern nicht mehr vorherrscht. Bayern ist das Schlusslicht bei der Erledigung der Einkommensteuererklärungen, Schlusslicht wie auch in vielen anderen Bereichen. Obwohl die Situation bekannt ist, obwohl die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in vielen Bereichen nicht mehr gewährleistet ist, geht der Stellenabbau weiter. Noch schlimmer: Der Freistaat Bayern saniert seinen Haushalt, indem er seine Beschäftigten immer mehr schröpft. Seine Beschäftigten – die Sparbüchse der Nation.
Ich verweise auf die so genannte Giftliste im Rahmen der Haushaltsberatungen, die Ihnen allen bekannt ist. Beamtengesetze werden immer häufiger im Rahmen von Haushaltsgesetzen geregelt, immer mehr auf die Schnelle durchgezogen, damit das Parlament und auch die Verbände nicht mehr ausreichend beteiligt werden können. Das Haushaltsgesetz wurde vom Finanzministerium mit heißer Nadel gestrickt nach dem Motto, das bisher eigentlich nur für die Staatskanzlei galt – das Finanzministerium hat es sich dort anscheinend abgeschaut –: Entscheiden, Durchsetzen, und dann fängt man irgendwann zum Nachdenken an.
Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, vorher nachzudenken statt erst später.
Sie können von mir lernen, Herr Finanzminister. Hören Sie richtig zu, dann können Sie einiges lernen. Das Nachdenken hätte vielleicht dann stattgefunden, wenn die Staatsregierung das in Artikel 104 des Bayerischen Beamtengesetzes vorgeschriebene Beteiligungsverfahren eingehalten hätte. Man hat die Berufsverbände nicht beteiligt – das ist nicht das erste Mal. Der Freistaat Bayern hält also seine eigenen Gesetze nicht ein, nämlich das, was in Artikel 104 des Beamtengesetzes geregelt
ist. Herr Klinger ist anscheinend wieder einmal so gescheit, dass er es nicht nötig hat zuzuhören.
Zuerst wird im Finanzministerium mit Unterstützung der CSU im Bayerischen Landtag entschieden, dann wird es verabschiedet, ohne darüber nachgedacht zu haben, ob das gut, passend und richtig ist. Das war auch bei der Altersteilzeit so, die am 1. September 1999 in Bayern großmundig eingeführt wurde. Die Altersteilzeit, so der Finanzminister, leistet einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Beitrag. Wenn der Beitrag so groß gewesen wäre und wenn Sie nach wie vor dazu stehen würden, Herr Finanzminister, dann wäre diese Altersteilzeit nicht bereits ein Jahr später wieder verschlechtert und zwei Jahre später, also jetzt im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmals massiv beschnitten worden.
Am 30. Juli 2002 beschloss das Kabinett, die Möglichkeit der Antragstellung auf Altersteilzeit auf das 58. Lebensjahr anzuheben. Bisher wäre dies mit 56 Jahren möglich gewesen – im Juli 2002 hieß es: 58 Jahre. Die Begründung war, dass die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sonst nicht mehr gewährleistet wäre, und wir nicht auf die Menschen verzichten können, die ein so hohes Wissen haben. Herr Finanzminister, wenn man jahrelang die Ausbildungsbereitschaft so in den Keller gefahren hat, wie das die Staatsregierung gemacht hat, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn kein Nachwuchs mehr vorhanden ist.
Die Altersteilzeit wurde größtenteils von den Beschäftigten selbst finanziert: Folgebeförderungen fanden nicht statt, die Altersermäßigung, die AZV-Tage, fielen weg, Neueinstellungen fanden nur im Eingangsamt statt. Die Staatsregierung hatte mit der Altersteilzeit also keinerlei Kosten. Trotzdem findet diese Verschlechterung statt. Auf Bundesebene können die Beschäftigten mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. In Bayern ist dies nun erst ab 60 Jahren möglich. So viel zu dem, wie sich die Beschäftigten auf die Staatsregierung verlassen können. Von Vertrauensschutz kann nicht mehr die Rede sein.
Auch das Parlament kann sich nicht auf die Staatsregierung verlassen. Da lässt das Finanzministerium das Parlament zwei Monate lang beraten und stellt dann fest: Im Haushalt fehlen 800 Millionen e für 2003 und 809 Millionen e für 2004. Um die Deckungslücke auszugleichen, müssen nun die Beschäftigten ein Drittel des Fehlbetrages füllen: über die angedachte Nullrunde, 21,5 Millionen e durch Anhebung der Antragsaltersgrenze auf das 64. Lebensjahr und 28,5 Millionen e bei der Beihilfe, für das Jahr 2004 sogar 55,5 Millionen e bei der Beihilfe. Ich erinnere daran: Alle diese Sparmaßnahmen wurden durch einen Beschluss der CSU-Landtagsfraktion untermauert und mit der Mehrheit dieser Fraktion gegen die Stimmen der Opposition im Landtag verabschiedet.
Nun stellt sich die Staatsregierung wieder als Retter hin. Die Dinge, die sie vor einigen Monaten verbrochen hat, will sie nun wieder etwas sanieren, vor allem im Bereich der Beihilfe. Bei der Beihilfe hat sich nämlich gezeigt, wie
die angeblich so familienfreundliche Politik der CSU aussieht. Da geht diese CSU her und beschneidet die Beamtinnen und Beamten bei den bisherigen Leistungen bei Krankenhausaufenthalt, indem jeder Beamte und jede Beamtin künftig 60 e pro Tag zuzahlen müssen. Auch diejenigen, die oft längere Zeit im Krankenhaus verbringen müssen, wie zum Beispiel schwangere Frauen, Menschen mit Behinderungen, Alte, dauerhaft, chronisch erkrankte Menschen, Menschen, die sowieso schon zum Teil benachteiligt sind, werden mit diesem erhöhten Zuschlag von 60 e pro Tag noch mehr belastet, und das zum Teil über Wochen und Monate hin.
Vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ganz massiv betroffen. Ich werfe Ihnen besonders vor, dass Sie diesbezüglich nicht nachgedacht haben, sondern wieder zuerst gehandelt haben und jetzt feststellen, dass Sie Arbeitnehmerfamilien in eine wirtschaftlich sehr schwierige Situation getrieben haben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher Beihilfe erhalten haben und sich zusätzlich versicherten, können künftig nicht mehr Beihilfe erhalten. Das bedeutet, dass sie sich und ihre Familienangehörigen freiwillig versichern müssen. Das bedeutet für Beschäftigte zum Teil Einbußen von 300 e im Monat, in manchen Fällen von 500 e. Zum Teil müssen diese Beschäftigten 700 e pro Monat mehr an Versicherungsleistungen erbringen; sie müssen zum Teil ein Drittel ihres bisherigen Nettogehaltes für Versicherungen aufbringen. Das bedeutet, dass manche Familien – wir hatten im Landtag Petentinnen und Petenten geladen – zum Teil mit einem Nettogehalt von 400 bis 500 e auskommen müssen, auch Familien mit vier Kindern. Das zur familienfreundlichen Politik der CSUStaatsregierung.
Herr Präsident, ich komme zum Ende. Das sind Kürzungen, die wieder einmal zeigen, was Schnellschüsse bedeuten, die nicht überdacht worden sind. Ich frage mich: Wie viel sind dem Staat seine Beschäftigten überhaupt wert? Wie weit können sich die Beschäftigten auf ihren Arbeitgeber überhaupt noch verlassen? Findet nicht eine ganz massive Verletzung der Fürsorgepflicht statt?
Herr Hofmann, der Gleichstellungsbeauftragte der CSU-Fraktion, sehr schön. Sie haben gelernt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die über 300000 Beschäftigten des Freistaats Bayern hätten es verdient, dass im Rahmen dieser Haushaltsberatungen, im Rahmen Ihrer Ausführungen, Herr Finanzminister, und im Rahmen der Darlegungen der Vorredner näher auf sie eingegangen worden wäre. Es wäre sinnvoll und notwendig gewesen, gegenüber den Beschäftigen aufzuzeigen, was Sie jetzt im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter anderem beschließen wollen: die Aussetzung der Leistungsstufen, die Streichung des Essenszuschusses für den gehobenen und den höheren Dienst, die Heraufsetzung der Antragsaltergrenze bei der Altersteilzeit auf 60 Jahre, die Anhebung der Antragsaltergrenze von 63 auf 64 Jahre, die Streichung der AZV-Tage, die Streichung der Altersermäßigung, Verschlechterungen im Beihilferecht, Nullrunde und vieles mehr. All die Maßnahmen, die Sie vorhaben, sollten Sie klar und deutlich benennen, damit die Beschäftigten auch wissen, wem Sie diese Maßnahmen zu verdanken haben.
Meine Damen und Herren, leider macht es in Bayern Schule, dass die Staatsregierung immer häufiger Beamtengesetze im Rahmen von Haushaltsgesetzen regelt. Es macht Schule in Bayern, dass die CSU-geführte Staatsregierung dabei die im Beamtengesetz in Artikel 104 geregelten Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen missachtet und außer Kraft setzt. Sowohl diese Gesetzesvorlage als auch die jetzige Erweiterung dieses Gesetzes sind ohne die Mitwirkung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zustande gekommen. Wie Sie alle wissen, steht in Artikel 104 Absatz 3 des Bayerischen Beamtengesetzes, dass die Gesetzentwürfe mit den Spitzenorganisationen zu beraten sind. Die Maßnahmen sind ihnen erst einmal vorzulegen und dann mit dem Ziel einer Einigung zu erörtern.
Das ist nicht geschehen, sehr geehrte Damen und Herren.
Die Staatsregierung macht es wie schon in der Vergangenheit: Sie hebelt die vom Bayerischen Landtag in Kraft gesetzten Mitspracherechte der Beschäftigten aus. Das nehmen Sie, sehr geehrte Damen und Herren, ohne weiteres hin. Ich denke, es muss klar und deutlich hervorge
hoben werden, wie diese Staatsregierung mit den Beschäftigten des Freistaates Bayern umgeht.
Das bestätigt einmal mehr, dass auf Mitsprache, auf Wahrnehmung von Rechten durch Betroffene von der Staatsregierung und der CSU kaum noch Wert gelegt wird.
Entschuldigung, Herr Ach, haben Sie heute ein Wort zu dieser Regelung der Staatsregierung gesagt? Haben Sie ein Wort darauf verwendet, wie die Staatsregierung mit vom Landtag beschlossenen Gesetzen umgeht? – Kein Wort habe ich von Ihnen gehört.
So stellt sich die Staatsregierung dar. Mitsprache von Beschäftigten hat bei der CSU und bei der Staatsregierung keinen hohen Stellenwert mehr.
Das sind die Auswüchse von über vier Jahrzehnten Alleinherrschaft dieser Partei, die zu Überheblichkeit und dieser Arroganz der Macht geführt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CSU, Sie sollten darüber nachdenken, dass es einem Land wie Bayern – ich möchte sogar sagen: jedem Land – nicht gut tut, wenn eine Partei meint, ihr gehöre ein Land alleine, so wie es die CSU in Bayern praktiziert.
Nein. Das schadet der Demokratie; Sie spüren es nur noch nicht, aber Sie werden es noch spüren.
Das führt zu Politikverdrossenheit und führt vor allem zu einem großen Unmut und einer großen Unzufriedenheit der über 300000 Beschäftigten in Bayern gegenüber ihrem Arbeitgeber. Diese müssen seit vielen Jahren ein Handeln der Staatsregierung erleben nach dem Motto: versprochen und gebrochen.
Was haben Sie denn alles in den letzten Jahren versprochen, von dem Sie heute nichts mehr wissen wollen – vor allem Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister?
Drei Beispiele will ich Ihnen nennen, weil bei Ihnen anscheinend das Langzeitgedächtnis – aber auch das Kurzzeitgedächtnis – nicht mehr funktioniert.
Einführung der 40-Stunden-Woche im Jahr 1993 – es ist gestern schon angesprochen worden: Der damals neue Ministerpräsident sah die Erhöhung der Wochenarbeitszeit als Signal an die Tarifparteien, sie sollten dieser Regelung aus Bayern folgen. Er versprach aber den Beschäftigten, dass bei einer besseren Haushaltslage die 40-Stunden-Woche wieder zurückgenommen werden sollte.
Hat der Herr Ministerpräsident gehalten, was er damals versprochen hat? – Nein.
Er hat es den Beschäftigten versprochen und trotz besserer Haushaltslage in den vergangenen Jahren nicht gehalten. Das ist versprochen und gebrochen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wie schaut es denn bei den Leistungsstufen aus? – Da gehen wir jetzt in die jüngere Vergangenheit zurück. Der Leiter der Staatskanzlei betonte noch im Oktober 1998, – –
Sie meinen, was schert Sie das Geschwätz von gestern?
– Danke, Herr Ach.
Ich sehe daran, Sie hören mir zu, und das ist sehr wichtig. Vielleicht schärft das auch wieder Ihr Kurzzeit- und Ihr Langzeitgedächtnis.
Er kann doch nicht ruhig sein.
Der Leiter der Staatskanzlei betonte noch im Oktober 1998 – ich denke, man sollte sich wieder einmal daran erinnern: Leistung muss sich auch im öffentlichen Dienst lohnen, Bayern sei mit der Einführung dieses neuen besoldungsrechtlichen Instruments – also der Leistungsstufen – bundesweit an der Spitze.
Damals waren Sie vielleicht an der Spitze, sehr geehrter Herr Faltlhauser. Heute sind Sie es schon lange nicht mehr. Noch im Oktober 2001 hob er vor dem Verband der höheren Verwaltungsbeamten hervor:
Mit der Umsetzung der leistungsbezogenen Besoldung in Bayern steht Bayern an der Spitze der deutschen Länder. Wir haben als erstes sämtliche Elemente der Leistungsbesoldung realisiert. Diese Leistungselemente im Besoldungssystem sind wichtige Schritte hin zu einer noch effizienteren öffentlichen Verwaltung.
Hat das gestimmt, was damals gesagt wurde, oder nicht? – Wenn es gestimmt hat, dann können Sie nicht hergehen und im Rahmen dieses Haushaltsgesetzes die Leistungsstufen wieder aussetzen.
Wenn es gestimmt hat, dann ist das ein Betrug an den Beschäftigten, die nämlich damals diese Leistungsstufen finanziert haben. Das wissen Sie auch. Jetzt nehmen Sie ihnen das, was sie selbst finanziert haben, wieder weg.
Kein Mensch hat in der Debatte heute erwähnt, dass die Leistungsstufenverordnung im Jahr 1998 kostenneutral eingeführt wurde. Denn um diese finanzieren zu können, wurden die Dienstaltersstufen von zwei auf vier Jahre gestreckt. Dadurch stehen dem Haushalt jährlich 15 Millionen e zusätzlich zur Verfügung, die die Beschäftigten selbst für die Leistungsprämien, für die Leistungszulagen und für die Leistungsstufen finanziert haben. Jetzt nehmen Sie ihnen dieses Instrument der Leistungsstufen wieder weg. Kein Wort habe ich dazu heute von Ihnen gehört.
Die Bundesregierung macht das anders: Sie verbessert die Möglichkeiten zur leistungsorientierten Bezahlung in der Bundesverwaltung und weitet die Quoten zur Vergabe von Leistungsstufen, -prämien usw. von 10% auf 15% aus. So könnte das in Bayern auch sein, wenn Sie es nur wollten.
Der zweite Punkt, zu dem ich noch Stellung nehmen will, zu dem Sie auch kaum etwas gesagt haben: die Altersteilzeit. Staatsminister Faltlhauser hat noch am 13. 08. 1999 Folgendes gesagt:
Ziel der Staatsregierung ist es, den lebensälteren Beamten –
vielleicht erinnern Sie sich daran, Herr Faltlhauser –
einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen.
Die Altersteilzeit leistet einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Beitrag, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Obwohl dieses Gesetz erst am 01. 08. 1999 in Kraft getreten ist und damals schon ganz massive Abstriche gegenüber dem Bundesgesetz aufzeigte – denn das ist nur eine reine Kann-Vorschrift, Herr Ach, in Bayern braucht die Altersteilzeit nicht genehmigt zu werden,
wenn es der Arbeitgeber nicht will, das sollte man berücksichtigen –
wurde dieses Altersteilzeitgesetz ein Jahr nach seinem In-Kraft-Treten wieder verschlechtert, ohne dass überhaupt Erfahrungswerte vorgelegen hätten. Es wurde nämlich die Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und dem Antragsruhestand grundsätzlich ausgeschlossen.
Aus welchem Grund? – Der Finanzminister hatte damals ein wichtiges Erlebnis. Er feierte damals kurz vorher seinen 60. Geburtstag. Er hat festgestellt, nachdem die Lebenserwartung bei Frauen auf 80 Jahre und die der Männer auf 74 Jahre angestiegen ist, ist beamtenpolitisch eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit anzustreben. Er hat scheinbar zuvor nicht registriert, dass bei uns die Menschen im Land immer älter werden, die Frauen zum Glück noch älter als die Männer.
Das hat Herr Faltlhauser anscheinend wirklich nicht registriert. Erst im Jahr 2000, als er selbst 60 Jahre alt geworden ist, als er selbst in die Nähe der Altersgrenze kam, hat er das registriert.
Eineinhalb Jahre später wird diese von der Staatsregierung so hochgelobte Altersteilzeit – „Wir in Bayern sind Spitze“, so hat sich der Herr Ministerpräsident immer hingestellt – schon wieder eingeschränkt.
In der Kabinettssitzung vom 30. Juli 2002 beschloss das Kabinett, dass die Altersgrenze für die Altersteilzeit auf das vollendete 58. Lebensjahr angehoben wird. Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen mussten wir Anfang November feststellen, dass das nicht reicht. Jetzt wird die Altersgrenze für die Altersteilzeit auf das 60. Lebensjahr angehoben.
Das steht im Widerspruch zu Ihren Ausführungen, Herr Ach. Sie haben gesagt, Sie wollen die Altersteilzeit nicht abschaffen. Mit dieser Regelung wird die Altersteilzeit für die besonderen Altersgrenzen abgeschafft, nämlich für die Polizei, für den Justizvollzug und für die Berufsfeuerwehr.
Sie schaffen die Altersteilzeit für diese Berufsgruppen ab.
Ich hätte gern vom Herrn Innenminister ein paar Worte in die Richtung des Finanzministers gehört, der so mit seinen Beschäftigten umgeht. Kein Wort hat man in diesem Zusammenhang gehört.
Ich finde, es ist unfassbar, dass man gerade mit den Berufsgruppen, die einer besonderen Belastung ausge
setzt sind, so umgeht und kein Wort von der Seite des Innenministers hört. Sie hätten wenigstens einen Antrag stellen können, diese besonderen Altersgrenzen auszunehmen.
Das ist eine weitere Benachteiligung der Beschäftigten, auf die wir unser besonderes Augenmerk legen sollten, nämlich der Schwerbehinderten in diesem Land. Die Altersgrenze wird für diese Personengruppe auf 58 Jahre angehoben. Für diesen Personenkreis wäre es wichtig gewesen, die vorgesehene Altersgrenze bei 55 Jahren zu belassen.
Eines ist klar – es wurde heute schon einige Male angesprochen: Die Beschäftigten des Freistaates Bayern müssen sich zu einem Drittel am Stopfen des zu erwartenden Steuerlochs beteiligen.
Im Bereich der Altersteilzeit hat dies auf den Haushalt überhaupt keine Auswirkungen. Ich meine, dass auch hervorgehoben werden muss, dass die Verschlechterung bei der Altersteilzeit, die aufgrund dieses Haushaltsgesetzes eintreten wird, keinerlei finanzielle Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2003/2004 hat. Das Problem besteht lediglich darin, dass die Staatsregierung bzw. die verschiedenen Häuser nicht mehr ausreichend Personal haben, um jenes Personal zu ersetzen, das in Ruhestand geht. Das ist eine fehlgesteuerte Beschäftigungspolitik der Bayerischen Staatsregierung. Eine zu geringe Ausbildungsbereitschaft in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass nicht mehr ausreichend junge Leute zur Verfügung stehen, wenn ältere Menschen in den Ruhestand gehen. Das hat keine finanzpolitischen Auswirkungen. Das ist im Grunde genommen ein fehlgesteuertes Personalentwicklungskonzept.
Tatsache ist, dass das faktische Arbeitsende der Beschäftigten in Bayern trotz deutlich verschärfter Gesundheitsüberprüfungen deutlich unter dem 60. Lebensjahr liegt. Es wäre Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen in der Lage sind, dem Freistaat Bayern länger als bis zum 60. Lebensjahr ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, statt vorzeitig den Dienst quittieren zu müssen, weil sie gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Das wäre Aufgabe des Arbeitgebers. Sie werden feststellen, dass die Verschlechterung der Altersteilzeitregelung dazu führen wird, dass mehr Menschen frühpensioniert werden und dann auf den Freistaat Bayern höhere Kosten zukommen werden.
Das werden die Konsequenzen sein, die Sie nach ein, zwei Jahren feststellen werden. Sie werden dann wieder einmal merken müssen: Hätten wir vielleicht nicht so schnell geschossen wie Herr Faltlhauser, ohne darüber nachzudenken, was herauskommt.
Die Funktionsfähigkeit der bayerischen Verwaltung – das haben wir auch im Rahmen der Haushaltsberatungen festgestellt – ist in vielen Bereichen nicht mehr gegeben. Beispiel Justiz. Die Justiz beklagt einen dra
matischen Personalmangel bei den Gerichtsvollziehern und bei den Beschäftigten insgesamt, die pro Person über 200 Überstunden vor sich herschieben. Der Justizminister hat mit Recht gesagt: Noch haben wir motivierte Beschäftigte. Es wird nicht mehr lange dabei bleiben. Zur Polizei. Herr Innenminister, Sie schließen nachts Polizeiinspektionen oder lassen Polizeiinspektionen in der Nacht nicht mehr besetzen, weil Ihnen das Personal auf der Straße fehlt. Das ist die innere Sicherheit in Freistaat Bayern. Zur Finanzverwaltung hat Ihnen der Oberste Rechnungshof ganz klar und deutlich gesagt, dass Sie mit mehr Personal mehr Steuereinnahmen für den Staat erzielen könnten. Steuergerechtigkeit ist bei uns im Lande nicht mehr das Thema.
Der Finanzminister stellt nicht genügend Personal ein, um Steuergerechtigkeit in diesem Lande herzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich appelliere an die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, von denen ich jetzt leider sehr, sehr wenige sehe:
Sie haben am Dienstag bei der Beratung der Petition des Beamtenbundes eine teilweise Berücksichtigung dieser Petition beschlossen, und zwar in die Richtung gehend, dass Sie auch der Meinung sind, dass die Beteiligungsrechte der Spitzenverbände vonseiten der Staatsregierung nicht eingehalten worden sind. Sehr geehrte Damen und Herren von der CSU, konsequenterweise müssten Sie jetzt aufgrund dieses Beschlusses im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dieses Haushaltsgesetz bzw. den beamtenrechtlichen Teil des Haushaltsgesetzes ablehnen, weil die Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen nicht gewahrt worden sind. Seien Sie einmal konsequent. Das würde nämlich das Vertrauen der Beschäftigten in Sie wieder etwas herstellen, das in der Vergangenheit ganz massiv verloren gegangen ist.
Meine Redezeit ist leider zu Ende. Herr Ach, ich hätte Ihnen noch sehr viel sagen wollen, ich hätte noch so viel zu sagen gehabt.
Abschließend – ich glaube, Sie werden mir sicherlich zuhören; das sind Worte Ihres Ministerpräsidenten aus dem Jahre 1997 –: Zufriedene Angehörige des öffentlichen Dienstes sind gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und Mitarbeiter, die an Entscheidungen beteiligt sind, arbeiten motivierter und damit effizienter.
Worte des Ministerpräsidenten zum Jahreswechsel 1997. Diese Erkenntnis wünsche ich Ihnen, Herr Finanzminister; diese Erkenntnis wünsche ich auch dem Ministerpräsidenten zum Jahreswechsel 2002/2003.
Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist, aber sind Sie jetzt eigentlich schlauer geworden? Warum hat die CSU in dieser Sache einen Dringlichkeitsantrag gestellt? Was wollen Sie eigentlich damit sagen? Ich habe wirklich aufmerksam zugehört. Ich greife die Formulierung Ihres Kollegen Meyer auf – Sie haben gesagt: „Wir wollen unseren Weg fortführen.“ Muss man deswegen einen Dringlichkeitsantrag stellen, um einen Weg fortzuführen? Ich erkenne hier keine Dringlichkeit. Oder sollten Sie vielleicht der Meinung sein, dass Sie Kritik an Ihrer eigenen Arbeit – das könnte natürlich auch der Fall sein – oder noch schlimmer, Kritik an der Arbeit der Staatsregierung üben müssten? Wir wissen alle, dass die Staatsregierung im Jahr 1996 ein 20-Punkte-Programm auf den Weg gebracht hat. Es gibt eine Arbeitsgruppe Verwaltungsreform in der CSU-Fraktion, es gibt ein Verwaltungsreformgesetz I, ein Verwaltungsreformgesetz II und ein Verwaltungsreformgesetz III. In vielen, vielen Jahren wurde getagt und gearbeitet. Es wurden Vorschläge erarbeitet und ein Programm auf den Weg gebracht. Aber was wurde denn getan? Es wurde anscheinend wenig getan, sonst hätten Sie ja diesen Dringlichkeitsantrag nicht stellen müssen. Von daher fassen Sie sich an die eigene Nase und sehen Sie das so, wie ich am Schluss feststellen muss: Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion haben im Bereich der Entbürokratisierung zu wenig getan. Deswegen mussten Sie jetzt diesen Dringlichkeitsantrag stellen.
Ich erkenne in diesem Antrag auch keine Antworten auf die Problematik. Ich denke, alleine mit Deregulierung und Privatisierung können wir die Probleme der öffentlichen Verwaltung nicht lösen; das wissen auch Sie. Wenn Sie eine bürgerfreundliche und bürgernahe Verwaltung haben wollen, können Sie nicht auf der anderen Seite immer mehr Personal wegrationalisieren. Die Leute, die vor Ort den Service für die Bürger gewährleisten müssen, sind nicht mehr in der Lage, diesen Service zu leisten, weil sie die personellen Möglichkeiten dazu nicht mehr haben. Die Technik fehlt hinten und vorne, um Entbürokratisierung leisten und E-Government einsetzen zu können. Es ist noch so viel zu tun, was Sie in den vergangenen Jahren schon hätten tun können, aber nicht getan haben. Sie wissen selber – egal welches Gesetz wir in welchem Ausschuss beraten –: Wenn ein Gesetz endlich beschlossen wird, können wir oft monatelang auf die Umsetzung warten. Im Falle des Reisekostengesetzes – daran können wir uns noch sehr gut erinnern – mussten wir im Landtag erst einen Antrag stellen, dass endlich das vom Landtag beschlossene Reisekostengesetz umgesetzt wird, dass es endlich entsprechende Ausführungsverordnungen dazu gibt. Über ein Jahr hat die Staatsregierung nicht gehandelt. Ich denke, die Art und Weise, wie die Staatsregierung bei der Umsetzung von Gesetzen handelt, ist auch ein
Thema. Wenn ich an die vielen Verordnungen, Anordnungen und Anweisungen an die Behörden denke, die man dann lesen muss, sage ich: Auf diesem Feld könnte die Staatsregierung schon lange tätig werden und entbürokratisieren und vereinfachen, um auf diese Weise den Menschen, die vor Ort ihre Arbeit machen müssen, etwas weniger Mühe zu machen.
Zu Punkt 1 d des Dringlichkeitsantrags: „Gesetze und Vorschriften, die Bürger und Unternehmen belasten, sollen vermehrt zeitlich befristet werden, um sie dann auf ihre Notwendigkeit und aktuelle Richtigkeit hin zu überprüfen.“: Das hat die SPD-Landtagsfraktion x-mal in der Vergangenheit gefordert, Sie haben es aber mit Ihrer Mehrheit immer wieder abgelehnt. Es ist ja schön, wenn Sie langsam schlau geworden sind und erkannt haben, dass das, was von der SPD kommt, sehr gut ist. Es dauert leider Gottes aber immer viel zu lange.
Ich kann die Dringlichkeit dieses Antrags nicht erkennen. Ich kann nur erkennen, dass er eine Kritik an Ihrer eigenen Arbeit darstellt, die meines Erachtens in der Vergangenheit nicht gut war, denn Sie hätten schon lange Jahre tätig werden können, waren dazu aber nicht in der Lage. Jetzt schieben Sie das Problem wie immer auf die Bundesregierung. Ich erkenne langsam ein Trauma bei Ihnen: Sie haben es nicht verkraftet, die Bundestagswahl verloren zu haben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass den in Vereinen, Verbänden, Kindergärten, Kirchengemeinden und sonstigen gemeinnützigen Organisationen ehrenamtlich Tätigen die Gebühren einer Belehrung entsprechend §§ 42 und 43 des Bundesinfektionsschutzgesetzes erlassen werden. Sie wissen, dass nach dem alten Bundesinfektionsschutzgesetz eine Untersuchungspflicht vorgesehen war. Dies hat sich seit Januar 2001 geändert. Die Untersuchungspflicht wurde von der Belehrungspflicht abgelöst.
Das bedeutet, dass alle Personen, die in solchen Organisationen tätig sind und ein Vereinsfest, ein Kindergartenfest oder ein Kirchenfest organisieren und dazu Kuchen backen, Salate anrichten oder Semmeln belegen, sich künftig nach den geltenden Regelungen kostenpflichtig beraten lassen müssen. Das hat im vergangenen Jahr zu einer großen Verunsicherung geführt. Sie haben das sicherlich auch vor Ort erlebt. Das hat dazu geführt, dass beispielsweise Kindergärten keine Kindergartenfeste mehr veranstaltet haben, weil sie nicht wussten, wie sie mit diesen Regelungen praktisch umgehen sollten. Vereine haben darüber geklagt, dass sie es sich nicht leisten könnten, alle diejenigen, die zuhause einen Kuchen backen, kostenpflichtig beraten zu lassen.
Vereine mussten jemanden vom Gesundheitsamt kommen lassen und ließen im Rahmen einer Sammelbelehrung ihre Mitglieder belehren. Die Sammelbelehrung kostet 12,50 e. Für jedes zu belehrende Mitglied mussten weitere 2,50 e bezahlt werden. Das war eine enorme Kostenbelastung für die Vereine.
Ich bin der Meinung, dass die Vereine sehr viel für die Allgemeinheit leisten und wir froh sein müssen, dass die Vereine in unseren Gemeinden und Städten so aktiv sind. Deshalb sollten wir sie nicht unnütz mit solchen Gebühren und dem bürokratischen Aufwand belasten. Wir haben deshalb mit diesem Antrag zu erreichen versucht, dass von der kostenpflichtigen Belehrung Abstand genommen wird. Wir wollen die Belehrung und empfinden sie als notwendig, denn die Belehrung ist im Sinne des Verbraucherschutzes. Wir halten es für sinn
voll und notwendig, dass diejenigen, die an der Herstellung von Lebensmitteln teilhaben, die in Verkehr gebracht werden, Informationen über hygienische Anforderungen, die Zubereitung und den Transport sowie die Kühlung von Lebensmitteln erhalten. Wir sind aber nicht der Meinung, dass diese Belehrung mit Kosten verbunden sein muss.
Deshalb haben Frau Kollegin Dr. Kronawitter und ich den Antrag am 11. Juli 2001, also genau vor einem Jahr, gestellt. Das zeigt, wie lange es bis zu einer Lösung dauert. Wenn dieser Antrag heute angenommen wird, dann ist es eine positive Lösung. Wir haben uns diese Zeit genommen, um zu erreichen, dass unsere Vereine, Verbände und Kindergärten wirklich besser gestellt werden.
Die Staatsregierung ist mittlerweile im Sinne unseres Antrags tätig geworden. Es wurde nämlich signalisiert, die häuslichen Vereinshelferinnen und Vereinshelfer von der Belehrungspflicht auszunehmen. Diese bekommen das Angebot, sich kostenlos von den Gesundheitsämtern und den Kompetenzzentren der Landratsämter beraten und informieren zu lassen. Wichtig ist, dass die Beratung kostenlos ist. Es wurde klargestellt, dass private Veranstaltungen, zu denen noch einige wenige Personen hinzukommen, vom § 43 des Infektionsschutzgesetzes nicht erfasst werden. Belehrungspflichtig ist demnach nur derjenige bzw. diejenige, der bzw. die mit infektionshygienisch problematischen Lebensmitteln unmittelbar in Kontakt kommt. Nicht belehrungspflichtig ist – das ist auch wichtig –, wer nur bedient. Das betrifft all die Helferinnen und Helfer bei den Vereinsfesten, die zubereitete Lebensmittel verkaufen.
Damit ist unserem Antrag weitgehend Rechnung getragen worden, wenn er beschlossen wird. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die zeitaufwendige, teure und bürokratische Handhabung eingestellt wird. Nach monatelangen Beratungen haben wir uns im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit darauf geeinigt, dass unser Antrag folgende Ergänzung erhält:
Weiterhin belehrungs- und gebührenpflichtig sind die Helfer bei öffentlichen Vereinsveranstaltungen vor Ort, die infektionshygienisch problematische Lebensmittel unmittelbar berühren und bei denen indirekt über die Bedarfsgegenstände eine Übertragung von Krankheitserregern zu befürchten ist.
Mit letzterem ist beispielsweise das Spülpersonal gemeint. Auf diese Formulierung haben wir uns geeinigt. Dies führt dazu, dass wir die Vereine besser stellen und sie von unnötigen Gebühren entlasten. Künftig wird nur für einen Bruchteil des ehrenamtlichen Personals diese Gebühr zu entrichten sein.
Wir sind der Meinung, dass der Antrag der GRÜNEN zu weit geht. Dieser Antrag zielt darauf ab, keinerlei Belehrung mehr durchzuführen.
Wegen der Ereignisse in den vergangenen Monaten, auch im Interesse des Verbraucherschutzes, sollten wir
darauf Wert legen, dass auch die ehrenamtlich Tätigen von der Problematik und Wichtigkeit des Verbraucherschutzes wissen. Daher wollen wir ihnen die Informationen über hygienische Anforderungen, Zubereitung, Transport und Kühlung auf jeden Fall an die Hand geben. Das ist eine freiwillige Sache.
Wenn wir heute diesem Antrag zustimmen, sind wir ein großes Stück weiter gekommen. Dann können wir den Vereinen und Verbänden sagen: Wir haben dazu beigetragen, die bürokratischen und kostenträchtigen Aufwendungen zurückzuführen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich höre, dass der Minister sofort kommt. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass er heute fehlt; denn wir haben in der letzten Plenarsitzung den Tagesordnungspunkt extra von der Tagesordnung genommen, weil wir Wert darauf gelegt haben, dass der Minister bei der Behandlung dieses Antrags anwesend ist.
Wie lange dauert es, bis er kommt?
Das ist schade. Die Regierungsbank ist wieder einmal leer, obwohl heute Plenarsitzung ist. Das ist peinlich für das gesamte Kabinett und den Ministerpräsidenten.
Das ist vor allem dann peinlich, wenn man weiß, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung steht.
Ich fange trotzdem an und nenne Ihnen einige Schlagwörter: „Finanzämter vor dem Kollaps“, „Rechnungshof stellt erhebliche Mängel in Finanzämtern fest“, „Die Unehrlichen profitieren“, „Personalnot in den Finanzämtern“, „Der Freistaat Bayern – ein Paradies für Steuersünder“. Das sind alles Schlagzeilen, die mir äußerst peinlich wären, wenn ich Finanzministerin wäre und einem Haus vorstehen würde, dem so etwas nachgesagt wird.
„Finanzämter vor dem Kollaps“, „Der Freistaat Bayern – ein Paradies für Steuersünder“ – das ist eine peinliche Sache. Obwohl dies Tatsache ist, setzt die Staatsregierung den Stellenabbau in den Finanzämtern fort. Obwohl bekannt ist, dass derzeit zirka 1500 Stellen bei den Finanzämtern fehlen, baut die Staatsregierung 900 Planstellen bis zum Jahr 2004 ab. Egal, in welche Finanzämter wir kommen: Überall hören wir die Klagen der Beschäftigten, dass das Zuteilungs-Soll und das Zuteilungs-Ist zum Teil 10 bis 20% auseinanderklaffen. Obwohl diese Zahlen bekannt sind, betreibt die Staatsregierung konsequent den aufgrund des Organisationsgutachtens der Firma Arthur Andersen beschlossenen Personalabbau weiter. So müssen trotz der geschilderten Situation bis zum Jahr 2004 über 900 Stellen abgebaut werden.
Wegen dieser Personalengpässe können vielerorts trotz ständiger Mehrarbeit der Beschäftigten große Teile der
Steuererklärungen nur noch abgeschrieben und kaum noch geprüft werden. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Ich kann mir auch nicht vorstellen, Kolleginnen und Kollegen, dass Ihnen dieser Zustand gefällt. Die Aufgabe der Steuerverwaltung ist es, Steuergerechtigkeit herzustellen und für die Sicherung der Staatseinnahmen zu sorgen. Der Finanzminister jammert einerseits immer, dass er nicht genügend Geld zur Verfügung habe. Auf der anderen Seite trägt er nichts dazu bei, dass Steuergerechtigkeit in diesem Lande herrscht und die Steuerbeamten in die Lage versetzt werden, für die Staatseinnahmen zu sorgen.
Wenn mittlere Betriebe nur noch alle 10 bis 15 Jahre geprüft werden, Großbetriebe im Durchschnitt alle 4,3 Jahre geprüft werden, dann hat das nichts mehr mit Steuergerechtigkeit zu tun.
Sogar der Bayerische Oberste Rechnungshof hat sich mit diesem Thema befasst, was den Finanzminister offenbar nicht stört; denn er ist immer noch nicht hier. In seinem Jahresbericht 2001 hat sich der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisch mit der Qualität der Steuerveranlagung in Bayern auseinander gesetzt. Die hohe Beanstandungsquote, so der Bayerische Oberste Rechnungshof, sowie die hohen Steuerausfälle in Höhe von 4,5 Millionen DM und Steuerrisiken in einer Größenordnung von 14,3 Millionen DM in den untersuchten Fällen müssen Anlass sein, die Qualitätssicherung bei der Steuerverwaltung weiterzuentwickeln und zusätzliche sichernde und verbessernde Maßnahmen zu ergreifen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof spricht also von Steuerausfällen in Millionenhöhe, weil nicht genügend Personal vorhanden ist. Der Finanzminister tut jedoch nichts dagegen.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof führt weiter aus, dass die Abweichung zwischen Personal-Soll und tatsächlichem durchschnittlichen Ist-Einsatz in Bayern minus 38% beträgt. In dem Zeitraum von 1998 bis 2000 stieg die Zahl der zu bearbeitenden Fälle um zirka 3%, und gleichzeitig wurde Personal in einer Größenordnung von 4,5% abgebaut. Wo soll denn das hinführen? – Immer weniger Personal soll immer mehr Aufgaben erledigen. Das geht einfach nicht. Die Resultate hat der Bayerische Oberste Rechnungshof geschildert.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof fordert sogar, Personalmaßnahmen zugunsten besonders belasteter Veranlagungsbezirke einzufordern und daran zu denken, Personal in den Bereichen, in denen es nötig ist, aufzustocken. Er hält es für erforderlich, die Arbeitssituation und die Arbeitsqualität in der Veranlagung sowie den tatsächlichen Personaleinsatz weiter zu beobachten und auf Verbesserungen hinzuwirken. Aber der Finanzminister tut nichts.
Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, die Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zu beherzigen und darauf zu reagieren. Wir fordern sie auf, den Stellen- und Personalabbau in der
Finanzverwaltung sofort zu stoppen; denn es kann nicht sein, dass auf der einen Seite über 1500 Stellen fehlen und auf der anderen Seite 900 Stellen abgebaut werden.
„Steuergerechtigkeit“, so schreibt die Bertelsmann-Stiftung, mit der die Staatsregierung einen Vertrag geschlossen hat, „gibt es nur auf dem Papier.“ Zu diesem Schluss kommt die Bertelsmann-Stiftung aufgrund eines länderübergreifenden Leistungsvergleichs der Finanzverwaltung, an dem sich 18 Ämter in Bayern, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz beteiligt haben.
Nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Behörde zu Behörde und sogar von Büro zu Büro schwankt die Qualität beim Erheben der Abgaben stark. Die Langzeituntersuchungen offenbaren es: Steuerbescheide sind oft das Ergebnis eines amtlichen Glücksspiels. Diese Aussagen wurden in der Zeitschrift „Capital“ im Jahr 2001 veröffentlicht. Der Vollzugsgrad der Steuergesetze sinkt in Zeiten starken Arbeitsanfalls. So lautet das Fazit des Projektberichts. Was tut die Staatsregierung in dieser Situation? – Sie tut nichts.
Sie ist nicht einmal da, sie kommt nicht, sie interessiert sich nicht dafür, was im Parlament vorgeht. Sie interessiert sich vor allen Dingen nicht für die Beschäftigten in der Finanzverwaltung.
Es gehört zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers, sich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu kümmern. Sogar der Leiter der Steuerabteilung im bayerischen Finanzministerium, also jemand, der aus dem Finanzministerium selber kommt, fürchtet wegen des Rückstands bei der Bearbeitung der Steuererklärungen bereits um den Ruf der Beamtenschaft.
Der Stand der Veranlagung sei ein entscheidendes Merkmal der Außendarstellung der gesamten bayerischen Steuerverwaltung, schrieb er am 18. Mai vergangenen Jahres in einem Rundbrief an die Leiter der Finanzämter und wies darauf hin, dass Bayern bei der Erledigung von Einkommensteuererklärungen zu den Schlusslichtern gehöre. Bayern ist wieder einmal das Schlusslicht in Deutschland, wie zum Beispiel bei der Schwerbehindertenquote. Es sollte aufmerksam von Ihrer Seite registriert werden: wieder einmal Schlusslicht. Seit Jahren falle man in der deutschen Vergleichsstatistik kontinuierlich zurück, so ein leitender Beamter aus dem Finanzministerium.
Am 1. Januar 2001 waren in Bayern demnach erst 65,5% aller Steuererklärungen aus dem Jahr 1998 erledigt. In Sachsen waren es dagegen bereits 87,8%. Deswegen hat dieser Leiter aus dem Finanzministerium in einer Dienstanweisung die Beschäftigten darauf aufmerksam gemacht und sie aufgefordert, die Anforderungen an die Nachweise oder Glaubhaftmachung der Angaben der Steuerbürger deutlich herabzuschrauben. Falls durch die überschlägige Bearbeitung Steueraus
fälle einträten, müssten diese in Kauf genommen werden. Das ist eine Anweisung, die aus dem Finanzministerium an die Beschäftigten, an die Beamten in den Finanzämtern geht.
Sie werden dazu aufgefordert, nicht mehr anständig zu prüfen, nur weil der Finanzminister nicht ausreichend Personal zur Verfügung stellt.
Der Oberste Rechnungshof, die Bertelsmann-Stiftung und das Bayerische Finanzministerium sind doch sicherlich unverdächtige Zeugen. Trotzdem reagiert der Finanzminister nicht. Er ist übrigens immer noch nicht hier.
Personalabbau, verbunden mit den ständigen Veränderungen im Steuerrecht und einem erheblichen Ermittlungs- und Aufklärungsbedarf wegen der wachsenden Steuerkriminalität, zunehmend schlechtere Zahlungsmoral und eine erhebliche Zunahme von Einsprüchen führen dazu, dass die Finanzämter nicht mehr in der Lage sind und einfach nicht mehr in der Lage sein können, mit dem vorhandenen Personal ihren Gesetzesauftrag zu erfüllen. Die Bayerische Staatsregierung trägt durch ihre Personalpolitik dazu bei – dies ist durch diese Beispiele belegt –, dass der Gesetzesauftrag, Steuergerechtigkeit zu schaffen, nicht mehr gewährleistet ist.
Herr Finanzminister, es ist schön, dass Sie in diesem Hause noch erscheinen.
Herr Staatsminister, nachdem die Staatsregierung gemäß Ihren Ausführungen nach wie vor nicht bereit ist, die 40-Stunden-Woche für die bayerischen Beamtinnen und Beamten zurückzunehmen, frage ich Sie, was der Ministerpräsident als Kanzlerkandidat bezüglich der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten und der Beschäftigten des Bundes vorhat.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatsminister, unsere Frage an Sie war, was der Ministerpräsident als Kanzlerkandidat – diese Vorstellung wird er schließlich schon haben – vorhat, für die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Behält er die 38,5-Wochenstunden für die Bundesbeamten bei, oder will er das bayerische Modell auf die Bundesbeamten übertragen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wo Fleisch ist, ist die Sünde nicht fern.
Das ist ein etwas flapsiges Zitat, das nicht von mir stammt, sehr geehrte Herren, die Sie da lachen, sondern vom Verbraucherminister Sinner. Ich denke, der Satz trifft voll auf sein Fehlverhalten und das Fehlverhalten seines Ministeriums zu.
Erinnern wir uns: Bis Ende vorletzten Jahres war Bayern angeblich BSE-frei. Jetzt stehen wir mit den meisten BSE-Fällen an der Spitze von ganz Deutschland.
Der Ministerpräsident musste auf die Schnelle ein Verbraucherministerium einrichten, ein Ministerium, das sehr viel Geld gekostet hat. Anlässlich der jetzigen Situation muss man fragen, was es getan hat.
Es ist seinem ureigensten Auftrag nicht gerecht geworden. Es hat BSE-Labore eingerichtet, aber die Kontrolle der BSE-Labore hat nicht funktioniert. Herr Sinner, Sie haben heute gesagt, Sie könnten kein lückenloses Kontrollsystem aufbauen. Wie wollen Sie den Verbraucherschutz gewährleisten, wenn Sie kein Kontrollsystem aufbauen können oder wollen?
Nächstes Zitat von Herrn Sinner am 16.02.2001: „Neues Vertrauen bei Verbrauchern gewinnen!“
Am 21.11.2001 kam die Erfolgsmeldung von Herrn Sinner – ich zitiere: „Das Verbrauchervertrauen ist wieder da.“ Einen Monat später muss festgestellt werden: „Das Verbrauchervertrauen ist wieder abhanden gekommen.“ Herr Sinner, nach Ihrem Bericht im Landwirtschaftsausschuss letzte Woche und ihren heutigen Ausführungen können wir das wieder feststellen. 50 Millionen DM haben die BSE-Tests die bayerischen Steuerzahler gekostet. Das ist ein Heidengeld, und im Endeffekt ist für die Bürgerinnen und Bürger keine Sicherheit gewährleistet gewesen.
Ich stelle die Fragen, die vergangene Woche gestellt worden sind, auch heute wieder: Warum wussten die Behörden angeblich von nichts? Warum haben die Behörden nicht reagiert? – Herr Minister, Hauptaufgabe Ihres Hauses ist es, diese Kontrolle wahrzunehmen, auf Hinweise Rücksicht zu nehmen und auf sie einzugehen. Es darf nicht sein, dass Hinweise vier Wochen lang vorliegen und die Verbraucher und Verbraucherinnen nicht informiert werden. Verstehen Sie das unter Verbraucherschutz? Schützt man die Menschen, indem man sie nicht informiert?
Ich verstehe unter Verbraucherschutz etwas anderes.
Vier Wochen lang ließ man die Menschen im Tal der Ahnungslosen, und jetzt handelt man nicht so, wie man eigentlich handeln sollte. Die Behörden haben angeblich keinen Hinweis auf Verbrauchergefährdung gesehen, obwohl nachweislich Schriftstücke vorliegen, die auf das Labor in Westheim hinweisen. Ich denke, dass man das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger so nicht gewinnen kann.
Ich frage weiter: Wurden, nachdem am 17.12.2001 das Labor in Westheim geschlossen wurde, die anderen 25 Labore sofort kontrolliert, oder hat man auch damit bis Januar 2002 gewartet, bis sich endlich herausgestellt hat, dass noch zwei weitere Labore betroffen waren?