Es sind die Themen Missbrauch und Datenschutz angespro chen worden. Wir werden strikt auf die Einhaltung der Daten schutzbestimmungen achten. Die entsprechenden Vorkehrun gen sind auch im Staatsvertrag getroffen.
Ansonsten finde ich natürlich, dass der Tierschutz sehr wichtig ist. Wir sollten daran denken, dass wir zum Beispiel beim Datenschutz da nicht noch größere Fehler machen. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen auch im Blick behalten, dass künstliche Intelligenz ohne Big Data, also große Datenmengen, nicht funktioniert. Auch hierbei spielt natürlich der Datenschutz eine Rolle. Es geht um die Entlastung von Dokumentationsaufwand durch die Nutzung entsprechender IT-Systeme. Dies bedingt aber, dass nicht Papier- und papierlose Arbeit direkt nebeneinander erfolgen.
Dem entgegen stehen die Restriktionen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Aber genau hier könnte man ansetzen, indem man Ausnahmen schafft, um die Datenschutzhemmnisse zu beenden; denn diese blockieren die Digitalisierung in den Krankenhäusern und bei den Kassen.
b) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN – Drucksache 17/191 –............ 118
b) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN – Drucksache 17/191 –
Ein neuer Impuls für Bremen. Machbarkeitsstudie für medizinische Fakultät in Auftrag geben Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 14. Februar 2019 (Drucksache 19/2043)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im September vergangenen Jahres überwies die Bürgerschaft (Landtag) den Antrag der Fraktion der CDU aus Mai 2018 mit dem Titel „Ein neuer Impuls – Machbarkeitsstudie für eine medizinische Fakultät in Auftrag geben“ sowie auch den dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und an die staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Mit dieser Änderung kam es dann in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu folgenden, gleichlautenden Beschlüssen: Erstens, einstimmige Kenntnisnahme des Berichts des Ressorts. Zweitens, beide Gremien empfehlen der Bürgerschaft (Land- tag) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen
Trotzdem müssen wir dann doch die Frage stellen: Bekommen wir ein Preisschild für eine moderne medizinische Fakultät auf dem Gebiet des Bundeslandes? Bekommen wir ein Preisschild und ein Gefühl dafür, was es mit all den Möglichkeiten, die wir an unseren Wissenschaftsstandorten Bremen und Bremerhaven haben, kosten würde? Vieles wurde in der Anhörung diskutiert, auch, an welchen Stellen es große Chancen gibt. Ich habe selten eine Debatte im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz erlebt, die so kreativ war, die so viele Chancen, so viele Möglichkeiten aufgezeigt hat, mit denen sich der Wissenschaftsstandort wirklich gut weiterentwickeln könnte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir bereits im September des vergangenen Jahres die erste Debatte zum Antrag der Fraktion der CDU „Ein neuer Impuls für Bremen – Machbarkeitsstudie für medizinische Fakultät in Auftrag geben“ geführt haben, liegen uns nach der Durchführung einer öffentlichen Anhörung die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz vor.
Damit für die Machbarkeitsstudie nicht so viel Geld ausgegeben wird, wollten wir im kleinen Gegensatz zur Fraktion der CDU keinen externen, teuren Auftrag vergeben, sondern die Studie über diese Senatsressorts selbst erstellen lassen und wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Dann kam die gemeinsame Sitzung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit. In der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz stand schwarz auf weiß, dass das Ressort die Prüfung eines Vollstudiums und des Teilstudiums, also der Light-Version der Medizinausbildung, die der Senat bevorzugt, vornehmen wird.
Nun lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 19/2043 abstimmen.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/2043, Kenntnis.
Wir stehen auch zum Datenschutz, keine Sorge. Wir haben ihn bisher auch intensiv durchgesetzt.
Sie schreiben in Ihrem heutigen Antrag das, was bereits in unserem Antrag stand. Das ist letztlich das Gleiche. Ihr jetziger Antrag zeugt aber in jeder Zeile von der fehlenden Motivation, überhaupt aktiv zu werden. Auch in Nordrhein-Westfalen können wir nämlich viel tun, um Datensicherheit und Datenschutz zu erhöhen. Wir müssen uns nur im Klaren darüber sein, dass unsere heutige digitale Infrastruktur angreifbar und überwachbar ist. Dazu brauchen wir nicht erst die vollumfängliche Aufklärung eines Skandals abzuwarten, was von „Mutti“ in Berlin ohnehin nicht zu erwarten ist.
Auch ohne alle Fakten zu kennen, müssen wir, Sie zuallererst, eingestehen: Die Sicherheitsstandards in der digitalen Infrastruktur reichen nicht aus. Wir können uns offensichtlich nicht auf die Bereitschaft anderer Staaten verlassen, die Überwachung einzustellen. Wo also sind Ihre Visionen zu Datenschutz und Datensicherheit, wo die pragmatischen Lösungsansätze zum Schutz der Kommunikation unserer Bürger hier im Land NRW? Von welcher Überprüfung der landeseigenen IT-Infrastruktur sprechen Sie, von welcher Stärkung der Medien- und Datenschutzkompetenz?
Als Staat kann man doch nicht zu jedem Mittel greifen. Insbesondere sollte man nicht mit Kriminellen zusammenarbeiten und gegen den Datenschutz verstoßen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute haben wir zum EU-Bereich bereits einen gemeinsamen Antrag beschlossen. Vielleicht ergibt sich auch bei diesem Antrag die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten. Es geht um Datenschutz und Datensicherheit. Das sind beherrschende Themen der letzten Wochen und Monate.
Das Thema Datenschutz, Datensicherheit, das auch Anlass dieses Antrags zu sein scheint, ist für uns ebenfalls besonders wichtig. Es müssen klare Regeln für den Umgang mit den erzeugten Daten gegeben sein. Die Datenmeldungen dürfen nur im Falle eines schweren Unfalls überhaupt ausgelöst und versendet werden. Das Erzeugen von Bewegungsprofilen durch eCall lehnen wir ab, ebenso die Speicherung der ausgelösten Daten im Fahrzeug oder in der Leitstelle.
Wir haben aber auf der anderen Seite – auch das ist in Ihrer Stellungnahme schon deutlich geworden – eine Reihe von Fragen, die dabei noch geklärt werden müssen. Das ist insbesondere das Thema Datenschutz, das die antragstellende Fraktion thematisiert. Es gibt aber auch andere technische Fragen, die noch diskutiert werden müssen. Von daher, so glaube ich, fahren wir mit der allseits beliebten differenzierten Position in dieser ersten Befassung ganz gut.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die fachkundigen Vertreter des Innenministeriums sind bei einer gemeinsamen Erörterung zu dem Schluss gekommen, dass datenschutzrechtliche Bedenken zurzeit nicht erkennbar und darstellbar sind. Des
Rechtlich habe ich mit Ihrem Vorschlag auch Probleme. Ich fange mal mit dem Datenschutz an. Das, was Sie fordern, bedeutet nichts anderes als den völlig gläsernen
Herr Minister, Sie haben in der „Thüringer Allgemeine“ vom 22.08. geäußert – manchmal hat es sein Gutes, wenn wir Anträge einbringen, dann werden alle noch mal richtig munter: Datenschutz erschwert Entwaffnung von Reichsbürgern. Innenminister hofft auf Unterstützung der Schützenverbände. – Jawohl, die haben die auch zugesagt, aber auch die brauchen Informationen und Fakten, die können nicht einfach sagen, dich hauen wir raus oder so, da müssen Informationen und Fakten da sein. Deswegen, Herr Innenminister, der Weg, die Schützen und Jäger einzubeziehen, ist richtig, aber wir müssen ihnen auch Butter bei die Fische geben, dass
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dass mit dem Gesetz ein „Geschenk an die Werbewirtschaft“ geschaffen werden soll und die Vorschrift in der im Bundestag bisher abgestimmten Fassung abgelehnt werden muss?
Der Bundestag erlaubt den Meldebehörden den Datenverkauf an Werbe- und Inkassofirmen - Stimmt die Landesregierung diesem „gesetzlichen Wahnsinn“ (Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein) zu?
Wer Digitalisierung über Software in der Schule möchte, der muss die Lehrerinnen und Lehrer auch in die Lage versetzen, damit sorgfältig, auch mit dem gebührenden Datenschutz und der Internetsicherheit, umzugehen. Aus unserer Sicht ist es deswegen erforderlich, dass wir endlich dazu kommen, den Lehrerinnen und Lehrern ihr Arbeitsgerät zur Verfügung zu stellen. Das sind heutzutage Computer und meistens sind es Laptops, auf denen man zu Hause das Lehr- und Lernmaterial erstellt, das man für den Unterricht benötigt und das man auf dem Laptop direkt in die Schule bringt.
Wir müssen, das sagen die Worte digitale Mündigkeit und digitale Konzepte, in diesem Zusammenhang auch die kritischen Seiten beleuchten. Wir müssen die Schülerinnen und Schüler in den Stand versetzen über Dinge wie Datenschutz, Urheberecht, Gesellschaftsmodelle, Hintergründe der Konzerne und der Plattformen, Gewinn- und Geschäftsmodelle informiert zu sein, denn das sind oft die Dinge, die Schülerinnen und Schüler nicht können. Sie wissen, wie man mit den Geräten umgeht, wahrscheinlich einhundert Mal besser als wir. Wenn man sich umschaut: Die Hintergründe dessen, was auf den Plattformen geschieht und wer im Hintergrund alles lenkt und wie das Ganze zusammenhängt, müssen unbedingt Teil des Unterrichts und Teil der Lehrpläne werden, denn sie gehören auf jeden Fall zu dieser digitalen Kompetenz und zu dieser digitalen Mündigkeit hinzu.
Sehr herzlich kann ich heute den Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz Dr. von Bose hier unter uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen, Herr Dr. von Bose!
Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 endet nun Ihre verdienstvolle Amtszeit, die Sie nach Ihrer Wahl durch den Landtag am 16. März 2005 antraten. Nach Verlängerung Ihrer Pflicht als oberster Datenschützer unseres Landes, das Amt bis zur Bestellung eines Nachfolgers fortzuführen, endet sie nun am 31. Dezember 2020. Die am 1. Januar 2021 nach dem Gesetz zur Parlamentsreform 2020 in Kraft tretende neue Regelung zur möglichen Verlängerung der Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz ermöglicht Ihnen nun, in den wohlverdienten Ruhestand einzutreten.
Die Koalitionsfraktionen legten vor der Sitzung drei Änderungsanträge vor. Mit dem ersten Änderungsantrag sollte in § 12 des Hochschulgesetzes ein neuer Absatz 10 aufgenommen werden. Mit dem neuen § 12 Abs. 10 soll ein Modellprojekt zur Durchführung elektronischer Prüfungen an Hochschulen eingeführt werden. Elektronische Prüfungen umfassen sowohl solche Prüfungen, die an einem PC durchgeführt werden, als auch mündliche Prüfungen oder mündlich-praktische Prüfungen per Videokonferenz. Die vom für Hochschulen zuständigen Ministerium zu erlassende Rechtsverordnung muss daher den Bereich Datenschutz, die Verhinderung von Täuschungshandlungen, die Authentifizierung des Prüflings sowie den Umgang mit technischen Problemen regeln.