Die aktuellen Änderungen sind zum Beispiel notwendig geworden wegen der Anpassung an die
Das Zweite ist die Diskussion über den Punkt, den die Landesbeauftragte für
Meine Damen und Herren, bis vor wenigen Wochen war das eigentlich ein Prozess, ich will sagen, business as usual. Wir haben im Ausschuss beraten, wir hatten dazu hier eine Besprechung der Sprecherinnen und Sprecher über einen Konsens, und das ist im Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien,
Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien,
Wer dem Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien,
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien,
Also, genau das, was wir auf der Landesebene an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem
rierungen stattfinden können. Dort zeigt sich in der Umsetzung, wie weit die Krankenkassen mitmachen. Die AOK ist schon in großen Teilen mit dabei. Auch bei den Privatkassen wird sich immer die Frage stellen, wie man mit dem Datenmaterial umgeht.
ausgesprochen, weil es einfach hier auch nach einem Kleinkrieg riecht. Im Endeffekt könnte ich aber auch vorschlagen, dass wir hier alle Optionen ziehen. Wir können abstimmen, wie wir wollen: dafür, dagegen, uns enthalten. Wir müssen sehen, was für uns im Einzelfall wichtiger ist: ob wir sagen, die Steuerkraft ist wichtiger, oder das Recht auf
Klarstellende Ergänzung zu den Aufgaben des Landesarchivs sind in § 8 Abs. 4 bis 7 sowie in § 7 Abs. 2 und § 10 hinsichtlich der Verantwortlichkeiten vorgenommen worden. Auch hier habe ich Teilbereiche schon genannt: Aus- und Fortbildung des archivarischen Fachpersonals, Übernahme elektronischer Akten in ein digitales Magazin, die Festlegung von landesweit gültigen Übernahme- und Austauschformaten zur Archivierung, die Planung vor der Einführung bei wesentlichen Änderungen von IT-Systemen sowie die fachliche Beratung öffentlicher Stellen, Kommunalarchive, aber auch nicht staatlicher Archive und Privatpersonen. Klarstellende Regelungen wurden in § 17 hinsichtlich der Schutzfristen, ihrer Verkürzung sowie der Überarbeitung der Schutzfristdauer vorgenommen sowie in § 16, im Interesse einer vereinfachten Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger, die Abkehr vom Erfordernis des Nachweises eines berechtigten Interesses zur Nutzung von Archivgut hin zum Jedermannsrecht auf Nutzung öffentlichen Archivguts. Zudem fanden im Gesetzentwurf die Regelungen der EU-
Im Juni 2016, das wurde ja bereits gesagt, haben wir in diesem Hohen Haus als Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag – obwohl man eigentlich richtigerweise sagen müsste: Ergänzungsantrag zu dem Gesetz, was wir damals diskutiert haben – zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes, eingebracht. Und ich sage, deshalb müsste es richtigerweise Ergänzungsantrag heißen, weil es natürlich als Weiterentwicklung des in Rede stehenden Gesetzes gedacht war. Es ist schon gesagt worden, in dieser Novellierung des Gesetzes geht es um die inhaltliche Ausrichtung und es geht natürlich zuallererst und vor allem wirklich wichtigerweise darum, ein Gesetz, das noch inhaltlich aus dem Jahr 1992 – das ist auch schon gesagt worden – stammt, in das Jahr 2017 und fortfolgende zu überführen. In diesem Zusammenhang hast du auch da, lieber Jörg, gesagt, ihr wolltet damals abwarten, wie das Bundesarchivgesetz novelliert wird. Das mag sein, das freut mich auch, dass ihr das wolltet. Das war aber genau unsere Forderung, weswegen wir im Übrigen im Jahr 2016 eben nicht sowohl die strukturelle Veränderung hin zu einem Landesarchiv beschlossen haben und gleich noch eine inhaltliche mit, weil wir eben genau als Begründung gesagt haben, wir sollten und müssen abwarten, zum einen was passiert mit der EU-
Im März 2017 ist dann das Bundesarchivgesetz in Kraft getreten und natürlich übernehmen wir in den jetzt vorliegenden Entwurf zum Landesarchivgesetz einige Änderungen aus dem Bundesarchivgesetz. Wir werden nicht alles übernehmen – meine Kollegin Mitteldorf hat es schon angesprochen – wir haben schon durchaus ein Problem mit einigen Änderungen im Bundesarchivgesetz, gerade was beispielsweise die Anbietungspflicht vom Verfassungsschutz angeht. Das finden wir falsch an dieser Stelle, dass dort der Verfassungsschutz keine Anbietungspflicht hat. Das wollen wir in Thüringen anders regeln und deswegen bin ich auch ganz froh, dass wir das hier schon so drinstehen haben. Ansonsten hat zu den kritischen Punkten, was beispielsweise schwammige Begriffe angeht und Auslegungsfragen, die Kollegin Mitteldorf im Prinzip alles gesagt. Ich glaube, da sind die diskussionswürdigen Gründe, aber wir müssen dieses Archivgesetz unbedingt anpassen, nicht nur was die
In den weiteren Beratungen und Entscheidungen sollten wir sehr kritisch auf die Kosten-NutzenAnalyse schauen und auf die Frage von Bürgerrechten und
Zudem ist es traurig, dass im vorliegenden Antrag zum Kinderschutz der
Der
Zu Frage 4: Die Kompetenzanalyse ist mit dem Landesbeauftragten für den
Von daher bin ich enttäuscht darüber, dass Minister Meyer sich bei der Abstimmung der Verkehrsminister nur enthalten hat, als es um dieses Thema ging. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, um den
Natürlich müssen wir den
Das Ganze muss noch ein viel stärker wirkendes Thema beim Aufbau der digitalen Agenda werden. Daran arbeitet die Landesregierung gerade mit vielen unterschiedlichen Akteuren. Das unterstützen wir Grüne. Für uns ist klar, dass vertrauliche Kommunikationsstrukturen und
trum für
Auch wir halten es für grundlegend falsch, was die Verkehrsminister von Bund und Ländern fordern, nämlich die Ermöglichung einer „flächendeckenden und tageszeitunabhängigen Videoaufzeichnung“. Das Argument, dass das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste nicht hinter dem
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 89: Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema „
Meine Damen und Herren! Hintergrund der von meiner Fraktion beantragten Aussprache ist selbstverständlich der aktuelle, also der Zwölfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, wir würden uns heute überheben, wenn wir bereits Einzelaspekte der Neuregelung vertieft diskutieren wollten. Ich denke hier etwa an eine deutliche Veränderung der bisherigen Rechtslage zur Videoüberwachung in Deutschland. Mir geht es um zu erwartende Folgen für die Behörde des Landesbeauftragten für
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich persönlich bedaure es sehr, dass es den demokratischen Fraktionen selbst auf der Ebene der informellen Runden beziehungsweise unter den Parlamentarischen Geschäftsführern letztlich in dieser Legislatur nicht mehr gelungen ist, hier nachhaltige Lösungen zu finden. Und ich persönlich meine vor diesem Hintergrund auch, dass die Konstruktion zum Beispiel des
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe kein gestörtes Verhältnis zum
Meine Damen und Herren, die
Bei der Umsetzung der
Ziel ist es, möglichst im Oktober einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Deutschen