Rainer Hamann
Appearances
19/7
19/11
19/15
19/22
19/24
19/29
19/32
19/36
19/42
19/46
19/48
19/52
19/56
19/57
19/58
19/60
19/61
19/62
19/66
19/67
19/70
19/72
19/74
19/76
19/80
19/82
Last Statements
Vielen Dank, Frau Senatorin, dass Sie das deutlich bestätigen, dass dieser Kompetenzenwirrwarr sehr viel für Frustration sorgt. Ich verstehe auch, dass es für eine senatorische Verwaltung nicht einfach ist, einen Überblick über die entsprechenden Programme zu haben. Trotzdem – ich habe das gerade einmal gemacht –, wenn ich bei Google – und das ist ja State of the Art heutzutage – „ZEBRA“ und „Bremen“ eingebe, würde ich erwarten, dass dort entsprechend eine senatorische Seite erscheint. Das tut es noch nicht. Also inwieweit könnte man mindestens so eine Art Portalseite machen, auf der man sagt: Wenn du etwas im Verkehr hast, dann gehst du dahin, wenn du etwas dort hast, dann gehst du dorthin und so weiter und so fort? Im Transparenzportal nach irgendwelchen Fachbegriffen zu suchen ist, glaube ich, in keiner Weise hinnehmbar für Menschen, die Hilfe benötigen.
Noch einmal die Frage, ob es sinnvoll ist, dass man das mindestens auf einer Seite einmal zentralisiert, im Sinne von: Es gibt Förderprogramme, wir haben keinen Überblick, aber im Bereich Bau und Verkehr bitte die Nummer anrufen, im Bereich Soziales bitte hier anrufen. Denn niemand wird in der Lage sein, diese 1 161 Fundstellen durchzugehen.
Inwieweit gibt es denn jetzt schon die Möglichkeit, ist das einmal getestet worden, wenn man die Rufnummer 115 anruft, dass man da jetzt schon Hilfe bekommt?
Mehr eine Anmerkung. Es geht nicht nur um die, die schon da sind, sondern auch um neue. Die haben noch keine Kontaktdaten und hätten daran vielleicht Interesse. Von daher sehe ich da noch viel Potenzial in der nächsten Legislaturperiode.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ein, wie ich finde, spannendes Thema, aber das Problem bei diesem Thema ist – –. Ich vergleiche die Themen Datenschutz und Sicherheit ja immer mit einer Bauchspeicheldrüse – alle wissen, die ist da, aber keiner weiß so richtig, was die macht und wenn es ein Problem gibt, dann wird es schnell sehr ernst. Man kann stundenlang über Sachen diskutieren, die man anfassen kann, Sportplätze zum Beispiel, da ist man emotional dabei, das kann man anfassen und ansehen und darauf gehen.
Bei Sicherheit ist das aber immer so eine Sache und gerade bei Computern wird es dann doppelt schwierig. Auf der anderen Seite muss man sich vielleicht auch ein bisschen beruhigen. Es gab gestern oder vorgestern wieder einen Artikel über eine Cyberattacke auf eine ehemalige Ministerin in Nordrhein-Westfalen, das ist die Ministerin Schulze Föcking. Schon vor ungefähr eineinhalb, zwei Jahren gab es einen großen Diskurs mit einer Debatte und einer Regierungserklärung im Landtag darüber, dass die Frau ausspioniert worden ist, und es stellte sich heraus, das war etwas ganz anderes: Das war ein Bedienfehler.
Sie hat zu Hause ihren Fernseher gehabt, und das war dann keine Cyberattacke, sondern irgendjemand in dem Haushalt hatte mit dem Smartphone einen Film darauf gespielt. Es ging ganz groß durch die Presse und gestern gab es noch einmal eine Berichterstattung hierzu. Es gab jetzt eine weitere Anzeige, und auch da hat man festgestellt: Nein, das lag nicht an irgendwelchen Hackern, sondern das lag in der Person des Anwenders, das war an der Stelle ein Bedienfehler. Nicht alles, was unter Cyber unterwegs ist – –. Oftmals liegt es am Menschen.
Kommen wir zu den Risiken. Wenn man über Cybersicherheit redet oder über Sicherheit von ITSystemen redet, gibt es einmal die Bedrohung von außen, aber es gibt auch eine Bedrohung von innen. Das kann Fehlbedienung sein, das können unzufriedene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sein, die Datenträger mitnehmen, das können Mitarbeiter sein, das hat es alles schon gegeben, die IT-Systeme umprogrammieren, oder, das ist auch aktuell in der Debatte, das können Hardwarekomponenten sein, bei denen schon bestimmte Spionagewerkzeuge auf der Platine sind. Das bedeutet, wenn man solche Geräte einsetzt, dann kann man, wenn die Bedrohung von innen kommt, noch so viele Cyberzäune um sie herumbauen – ein hochgradig komplexes Thema.
Deswegen können wir uns in Bremen freuen, dass wir Dataport haben, das wird in der Antwort auch gut dargestellt, dass Dataport ein Dienstleister ist, der sich ordentlich darum kümmert. Jedenfalls habe ich das den Antworten auf diese Fragen entnommen.
Auch die Berichterstattungen im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, die wir zu solchen Themen mehrfach hatten, bestärken mich, dass es richtig ist, dass wir
mit Dataport bei allen Problemlagen, die es da vielleicht gibt, einen zentralen Dienstleister haben, der für unsere Kommune, für unser Land versucht, die Sicherheit der Systeme zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen, man kann es dem Anhang zur Frage eins entnehmen, finde ich, sind die Zahlen nicht so dramatisch, im Großen und Ganzen läuft es ganz gut.
Was kann man machen? Wenn man über Bedrohung von innen redet, liegt ein Großteil an der Fehlbedienung. Also alles das oder vieles, was unter Cyber dargestellt wird, bedeutet einfach: Leute klicken auf irgendwelche Links. Man muss also die Menschen trainieren, nicht auf irgendwelche Links zu klicken.
Ich behaupte, dann hat man schon einmal, 70 Prozent, die Zahl habe ich mir gerade ausgedacht, aller Missbrauchsvektoren oder Angriffsvektoren abgearbeitet. Das ist schwierig. Ich habe gerade gestern einen Artikel von einem IT-Manager gelesen, der sagt: Man kann die Leute trainieren wie man will, aber 30 Prozent klicken auf alles. Ich habe früher im IT-Service gearbeitet und stimme ihm zu – das ist wirklich so. Also muss man Schulungen durchführen. Das ist bei Behörden vielleicht noch relativ einfach möglich, aber Herr Kollege Zenner hat es auch in seiner Rede erwähnt: Was ist mit Privatpersonen, also Menschen, die sich zu Hause im Internet bewegen? Wie erreichen wir die in größerem Maße?
Es gibt Aufklärungskampagnen, aber auch da sehe ich noch viel Luft nach oben, wie es immer so schön heißt, damit wir da diese Bedrohungen, die es wirklich gibt – –. Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand kann man sein Bedrohungsszenario oder dessen Potenzial deutlich reduzieren, wenn man sich daran hält, dass eine Bank niemals per E-Mail nach Login-Daten fragt. Wenn man das umsetzt, egal, wie hübsch die E-Mail aussieht – ich weiß, das ist schwer, wenn man Leute hat, die 70 Jahre und älter sind, ich habe mir die Zahl eben ausgedacht, aber dann hat man schon viel erreicht.
Das soll der erste Teil sein, im zweiten Teil wollen wir uns dann noch über weitere Sachen austauschen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Was ist zu tun? Die Frage wurde gerade gestellt. Zum einen fand ich die Idee von Herrn Zenner ganz gut. Im ersten Redebeitrag ging es um Aufklärung schon in der Schule, wenn ich das richtig verstanden habe. Es gab ja, die Älteren erinnern sich, früher einmal freitags gegen Viertel nach acht die Sendung „Der 7. Sinn“. Das könnte vielleicht eine Idee für Internetsicherheit sein, das könnte Radio Bremen ja einmal machen, so etwas wie „Der 7. Internetsinn“. Aufklärung ist an der Stelle ein ganz zentrales Stichwort.
Zweite Möglichkeit: Einsatz von sicherer Hardware, von sicherer Software, das ist auch schon angeklungen. Sie haben die Debatte beim Einsatz von chinesischer Hardware für den Ausbau des 5GMobilfunkstandards verfolgt, in der plötzlich einige Leute, einige Länder kalte Füße bekommen und festgestellt haben: Da kann es eine Bedrohung geben. Ich habe da eine gute Nachricht für Sie: Ja, die Bedrohung gibt es, wenn Sie amerikanische Software benutzen, darin sind solche Hintertüren schon enthalten, damit die amerikanischen Geheimdienste darauf zugreifen können, das ist vertraglich alles organisiert. Deshalb werden die Chinesen das ähnlich organisiert haben, die sind da ganz gut. Das ist an der Stelle schon vorhanden.
Wie gesagt, das bekommt man, glaube ich, dadurch in den Griff, dass man probiert entsprechende Software auszuwählen und sich den Bauplan, also den Quellcode, geben lässt. Dann kann man das nämlich nachvollziehen.
Doch, zum Beispiel macht das Huawei. Da sind Sie falsch informiert. Sie müssen dort hingehen, müssen ein sogenanntes NDA unterschreiben, und dann können Sie das ansehen. Amerikanische Hersteller machen das nicht. Aber, das wäre ein guter Hinweis, Herr Hinners, es wäre doch toll, wenn wir in Deutschland nicht nur tolle Dieselautos bauen, sondern auch solche Software herstellen könnten. Das können wir leider nicht. Das ist, glaube ich, das Problem. Das ist kein bremisches und das ist kein deutsches, sondern das ist ein europäisches Problem. Da sind wir als Europa nicht gut.
Das ist, glaube ich, eine zentrale Herausforderung, damit in den nächsten Jahren umzugehen: Einsatz von sicherer Hardware, Einsatz von sicherer Software. Dann gibt es einige Wenige, die herumlaufen und meinen, es wäre eine sehr gute Idee, wenn staatliche Organisationseinheiten bekannte Fehler in Systemen sammeln, um daraus etwas zu machen. Das kann man machen. Aber staatliche Organisationseinheiten sollten eigentlich die Sicherheit der Menschen, der Bürgerinnen und Bürger garantieren und nicht Fehlerquellen horten.
Wir haben ja, von anderen wurde es angesprochen, diese Ransomware WannaCry. Da gibt es die Vermutung, dass der Dienstleister NSA das schon Jahre vorher wusste und diese Fehlerquelle, diese Fehlerstellen nicht gemeldet hat und dass dadurch dieser Angriff zustande gekommen ist. Dieser Angriff hat dazu geführt, und das ist nicht mehr lustig, – wie bei dem Fernseher von der Frau Schulze Föcking, bei dem kein Cyberangriff erfolgte, sondern eine Fehlbedienung vorlag – wenn auf Basis von bekannten Sicherheitsstellen, die von bestimmten Einheiten gehortet werden, Krankenhäuser nicht mehr arbeiten und Operationen nicht mehr durchgeführt werden können. So etwas hat es gegeben.
Das ist der Abwägungsprozess den man vornehmen muss. Letzter Punkt, wir sind bei der Digitalisierung am Anfang, wir sind gerade erst bei fünf Prozent. Wenn wir uns vorstellen, was noch alles kommt – die elektronische Gesundheitskarte, sämtliche Daten, sämtliche Gesundheitsdaten sind dann online, können entsprechend verarbeitet oder abgefälscht werden – dann haben wir in der Zukunft noch eine große Herausforderung die Sicherheit von Systemen zu gewährleisten.
Um noch einmal kurz auf die Anfrage zurückzukommen: Im Großen und Ganzen fand ich die Fragen an einigen Stellen unkonkret, aber die Antworten haben mich nicht beunruhigt. Ich möchte noch einmal auf die Tabelle eins der Antwort hinweisen. Die Anzahl der Fälle, die in Bremen aufgetreten sind, und das war ja der Kernpunkt der Großen Anfrage, die ist nicht dramatisch, die ist vollkommen normal. Ich glaube, Dataport hat das mit seinen Möglichkeiten ganz gut abgearbeitet. Damit bin ich jetzt auch am Ende. – Vielen Dank!
Frau Senatorin, Sie sprachen davon, dass wir hier in Bremen, ich wiederhole es gern noch einmal, sehr gut aufgestellt sind. Es gibt auch Organisationseinheiten wie zum Beispiel FabLab und Makerspace. Inwieweit können auch solche Organisationseinheiten durch entsprechende Förderungen des Bundes davon profitieren? Ist da eine weitere Zusammenarbeit seitens des Ressorts angebracht?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat das geplante Pilotprojekt aus Hamburg, bei dem für Zivilprozesse mit geringem Streitwert – weniger als 1 000 Euro – eine Onlineeingabemaske bereitgestellt wird und dadurch eine schnellere Bearbeitung von Zivilverfahren mit niedrigem Streitwert erreicht werden soll?
Zweitens: Ist dem Senat ein Trend in Bremen bekannt, dass Verfahren mit niedrigen Streitwerten in den letzten Jahren seltener anhängig gemacht wurden?
Drittens: Kann sich der Senat vorstellen, in Bremen ebenfalls ein Pilotprojekt für Onlinegerichtsverfahren zu etablieren?
Vielen Dank, Herr Staatsrat, für die ausführliche Auskunft! Es gab im August Berichte über diesen Vorstoß, der klang ein bisschen anders, das haben Sie jetzt ja eingeordnet. Habe ich es richtig verstanden, dass es den Hamburgern auch darum gegangen ist, dass es eine Art soziales Projekt ist, um Zugangshürden abzusenken? So habe ich die spätere Berichterstattung verstanden, dass man mittels Technologie Menschen dazu motivieren möchte, Gerichtsverfahren anzustrengen. Ich habe Umfragen gelesen, dass die Menschen erst ab einem Streitwert von 2 000 Euro zu entsprechenden Verfahren greifen, und man möchte das mit einer Software niedriger machen.
Liegen Ihrem Haus Erkenntnisse darüber vor, dass sich Menschen bei Ihnen direkt in der Verwaltung melden, die das alte Angebot vermissen oder die irgendwelche Rückmeldungen geben?
Frau Senatorin, Sie sprachen mehrfach vom 21. Jahrhundert und am Anfang von „It’s learning“. Können wir davon ausgehen, dass Teile der Vorbereitung, in denen man nicht persönliche Gespräche führen muss, auch mit „It‘s learning“ möglich sind, also Unterrichtsvorbereitung, Zettel erstellen und Sonstiges? Sie nicken, dann brauchen Sie nicht zu antworten, aber gibt es auch die Möglichkeit, zum Beispiel Konferenzen über Skype oder Sonstiges durchzuführen? Wird das heute auch schon in Schulen praktiziert?
Nein, nur noch eine Anmerkung. Sie haben es gerade gesagt, Videokonferenzen werden noch nicht durchgeführt, aber ich gehe einmal davon aus, wenn man Neu- oder Umbauten macht, dass die Kabel entsprechend so vorbereitet werden, dass das dann geht, wenn man das in fünf, sechs Jahren einmal haben möchte.
Herr Staatsrat, ich freue mich sehr, dass Sie als Senatsvertreter intensiv die Themen Forschung und Entwicklung angesprochen haben. Es gibt jedoch auch noch das Brot- und Buttergeschäft. Es gab in der Vergangenheit Diskussionen über eine Kooperation beispielsweise mit der BSAG in Bezug auf die Unterhaltung der Straßenbahnfahrzeuge. Können Sie uns dazu etwas berichten?
Sie sprachen auf der einen Seite richtigerweise davon, dass es ja Konzernentscheidungen sind. Auf der anderen Seite ist der Bund der Mehrheitseigentümer des Konzerns Bahn. Inwieweit bringt der Senat sich ein, dass wir mehr Verkehr auf die Schiene bekommen, damit auch die entsprechenden Unternehmen ausgelastet werden?
Es gibt ja Probleme bei DB Cargo. Inwieweit achtet der Senat darauf, wenn es um Gewerbegebiete geht, dass man Firmen anspricht, vielleicht auch die DB Cargo, den Bahnverkehr zu nutzen und nicht nur auf Lkws zu setzen?
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Buchholz! Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was Sie eben ansprachen, diese – unter anderem vom Lobbyverband ADFC, so habe ich Sie verstanden, eingeführten Fahrradpremiumrouten – Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes sind und entsprechend mit allen Trägern, die in dieser Stadt unterwegs sind, einstimmig verabschiedet wurden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer bei Radio Weser TV! Wir diskutieren heute drei Sachen. Einmal den von uns im März vorgelegten Antrag, Eckpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zweitens, den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns vorliegt und drittens, den Antrag der Fraktion der FDP.
Kollege Öztürk hat es gesagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht unter Druck, nicht nur in Deutschland, sondern schauen wir in die Schweiz, die No-Billag-Initiative, schauen wir nach Dänemark, dort gab es gerade eine Umstellung der Finanzierung, schauen wir nach Österreich, dort ist diskutiert worden, inwieweit man seitens der dortigen Regierung eine Art Maulkorb für Journalisten verhängen sollte.
Von daher, das gesamte System öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird diskutiert und kritisch diskutiert, teilweise auch polemisch diskutiert, einige Beispiele sind gerade eben genannt worden.
Wenn wir in Deutschland dieses System behalten wollen, ist es, glaube ich, für die Akzeptanz dieses Systems und die Finanzierung mit dem Rundfunkbeitrag wichtig, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie der public value gestärkt werden kann, also der Vorteil für den Endkunden, der dort jeden Monat sein Geld zu bezahlen hat. Wenn wir das nicht hinbekommen, da können wir uns hier gegenseitig mit noch so schönen Beschlüssen konfrontieren, das wird nicht ausreichend sein. Sondern das muss gestärkt werden, der Vorteil für die Menschen draußen, für die Bürgerinnen und Bürger, für diejenigen, die das alles zu bezahlen haben, der muss dargestellt werden und das muss meines Erachtens, als Fraktion der SPD spreche ich hier, noch ausgebaut werden.
Der jetzt vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag nimmt einige Sachen dessen auf, was wir im März hier eingereicht haben. Ich möchte noch drei, vier Sachen erwähnen: Der Tele-Medienauftrag muss unseres Erachtens deutlich ausgeweitet werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen in die Lage versetzt werden, im Internet alles zu machen. Das ist teilweise aufgegriffen worden. Ich hätte mir einige Sachen noch anders gewünscht, Stichwort Verweildauer von Sendungen. Wenn man sich das einmal anschaut, was es dort an Sendungen gibt. Sie können ein Kind von knapp nach der Geburt bis zum Abitur oder bis zum Abschluss der Lehre nur mit Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bespaßen. Seien
es alte Sendungen, Prof. Haber berichtet, und was es da alles so gibt. Das ist ein unglaublicher Schatz, der dort vorhanden ist. Den können sie leider nicht heben, sondern wenn man den heben möchte, dann muss man YouTube nehmen und muss dort entsprechend auf solche Sachen zugreifen. Das ist eine Sache, wie wir das weiter hinbekommen. Ja, das ist schwer.
Zweiter Punkt: Die Kooperation mit anderen Trägern von Wissensvermittlung in der Gesellschaft, Bibliotheken, Museen und so weiter und so fort. Dort sind wir der Meinung, kann auch noch mehr gehen. Die Grenzen dieser einzelnen Organisationseinheiten werden durch Digitalisierung, durch Internet-Technologien verschwimmen und es wird dort zukünftig neue Voraussetzungen geben, um auch neue Angebote zu schaffen.
Mediathek hatte ich eben ganz kurz angesprochen. Ja, ich träume jetzt einmal ein bisschen, ich will eine – und das sage ich als Softwareentwickler – –. Ich bin immer wieder traurig, wenn ich das sehe, dass es viele verschiedene Systeme gibt. Nein, wir brauchen natürlich eine Mediathek, wir brauchen eine Mediathek für alle Sendungen, für alle Sender und auch hier muss man überlegen, ob man mit Privaten etwas zusammen unternimmt. Warum? Wenn wir uns das gesamte System Medien einmal anschauen, haben wir uns damit auseinanderzusetzen, dass es globale Player gibt. Wenn man sich einmal Netflix anschaut, der eine oder andere hat vielleicht ein Abo dort. Netflix hat 111 Millionen Abonnenten, 111 Millionen! Die Firma arbeitet seit 2007, die haben angefangen mit einem DVD-Verleih und haben einen Börsenwert von 130 Milliarden US-Dollar. Das bedeutet, das sind solche Giganten, die auf den Markt drängen.
Zäune ziehen um unser Bundesland und verteidigen, wird mittelfristig, meine ich, nicht reichen. Ich habe von Akzeptanz gesprochen. Ja, Rundfunk kostet Geld, ungefähr acht Milliarden Euro. Ich glaube es ist ganz wichtig: Um Akzeptanz herzustellen, muss Transparenz sein – das geht die Gehälterstruktur an, das geht die Produktionskosten von bestimmten Sendungen an, wie ist das Verhältnis, wer ist Auftraggeber, wer ist Auftragnehmer von Sendungen – das alles muss dargestellt werden. Welche Interessenkonflikte gibt es, wenn Menschen sowohl bei ARD, bei ZDF moderieren, in einer Nachrichtensendung, und drei Tage später für ein ordentliches Geld irgendwelche Empfänge bei einem Industrieverband moderieren. Da kann
es zu Konflikten kommen. Auch das muss dargestellt werden. Ansonsten, glaube ich, bekommen wir diesen public value nicht dargestellt.
Zusammenfassend: Vieles dessen, was wir aufgeschrieben haben, hat sich schon erledigt. Den Antrag der FDP werden wir ablehnen, weil Sie, so ist das meine Lesart, das gesamte System infrage stellen, aber Sie werden es ja gleich noch einmal erläutern. Ich bitte darum, auch dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in die richtige Richtung geht, zuzustimmen. – Vielen Dank!
Sie haben ja viele wunderbare Projekte aufgelistet. Gibt es dazu irgendwo eine Internetseite, auf der diese alle einmal dargestellt werden, oder eine Art Jahrbuch, damit man das vielleicht auch einmal neben der Tabelle, die der Kollege Güngör eingefordert hat, einmal ein bisschen multimedial aufbereitet?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es ist eigentlich schon alles gesagt worden. Ein anderer Aspekt: Ich habe mich sehr gefreut, dass sich die FDP in ihrem Antrag um die Fahrradfahrer Sorgen
macht. Das habe ich als ganz gut empfunden, und das war ein neuer Aspekt, den ich bisher noch nicht kannte.
Zigarettenkippen sind auch für Eisenbahngesellschaften ein großes Problem. Wenn die Zigarettenkippen im Bahnhof in den Schotter der Gleise geworfen werden, dann muss er gereinigt werden, da der Schotter sonst nicht mehr die Fähigkeit hat, die Gleise schwimmen zu lassen. In Österreich wird für die Reinigung ein vielfacher Millionenbetrag ausgegeben. Es ist deshalb sehr sinnvoll – und das hat der Kollege Janßen bereits gesagt -, dass an der ersten Stelle die Müllvermeidung steht, aber nicht später über eine Verbotspolitik, wie Sie es wollen, die Preise hochtreibt.
Daher Müllvermeidung an erster Stelle, Gebühren vielleicht für bestimmte Tatbestände, und die Plastiktüten sind auch schon angesprochen worden. Das ist, glaube ich, ein sinnvollerer Ansatz, als sich hier populistisch auf dieses Thema zu fokussieren. Es ist zwar ein Thema, und der Werdersee ist ja auch schon angesprochen worden.
Den Bußgeldkatalog sollte man sich einmal umfassend anschauen. Der Kollege Hinners hat ja wunderbar herausgearbeitet, dass es eine gewisse Unverhältnismäßigkeit wäre, für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe 250 Euro bezahlen zu müssen. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass wir als SPDFraktion Ihren Antrag auch ablehnen. Wir sollten uns das Ganze vielleicht im Herbst noch einmal vertieft anschauen, wenn sich die Aufregung um den Müll am Werdersee ein wenig gelegt hat. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Frau Grobien sprach eben von einem Feinschmeckerthema, ich vergleiche den Datenschutz immer mit einer Milz. Jeder weiß, sie ist vorhanden, aber keiner weiß, was sie macht. Wenn es allerdings mit ihr ein Problem gibt, dann kann es ernst werden.
Aus welchen Gründen ist der Datenschutz erforderlich? Auf diese Frage gibt es meines Erachtens zwei Antworten. Erstens, es geht nicht um Daten, sondern es geht um Menschen. Es geht um den Schutz von Menschen. Das ist ein Ziel des Datenschutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung hat ein weiteres Ziel, nämlich den Datenverkehr im europäischen Raum für 500 Millionen Menschen zu regeln.
Es ist im Zeitalter der Globalisierung und des internationalen Handels eine schöne Sache, dass wir ein einheitliches Niveau in Europa haben. Man kann sich jetzt noch darüber streiten, ob das deutsche Niveau besser oder schlechter gewesen ist, das ist aber egal. Wir haben jetzt ein Schutzniveau, und das ist, glaube ich, erst einmal ein Erfolg.
Ich will noch einmal kurz auf die Historie eingehen. Zu dem Erfolg gehört aber auch, dass es in der Vergangenheit im Zuge der jahrelangen Verhandlungen massiven Einfluss auf diese Verordnung gegeben hat, und zwar von Lobbyisten und von internationalen Firmen, aber auch bestimmte Länder sind unangenehm aufgefallen. Die Bundesregierung hat versucht, Regelungen zu durchlöchern. Allerdings ist es jetzt gut, dass diese Verordnung in Kraft getreten ist.
Ich bin teilweise überrascht, wenn einige sagen: Die Datenschutz-Grundverordnung kommt jetzt, das wusste ich gar nicht. Man kann Brüssel zwar viel vorwerfen, aber aus Brüssel kommt nie etwas überraschend. Das heißt, der Vorlauf umfasste einen Zeitraum von fünf oder sechs Jahren, bis es zur Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung gekommen ist.
Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die ich sehr spannend finde. Vorhin ist das Thema Bußgeld angesprochen worden, und wir haben festgestellt, dass Bußgelder dazu führen können, dass sich das Verhalten ändert. Die bisherigen Bußgelder, die durch die Aufsichtsbehörden verhängt worden sind, sind nicht nennenswert. Lassen Sie mich ein Beispiel vortragen.
Vor einigen Jahren hat es den Lidl-Skandal gegeben. Lidl hat seinerzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwacht, die auf die Toilette oder in den Sozialraum gegangen sind. Lidl hat eine Strafzahlung von circa 1,7 Millionen Euro leisten müssen. Diese 1,7 Millionen Euro werden von Lidl gar nicht bemerkt, die zahlt Lidl aus der Portokasse.
Aufgrund der jetzt geltenden Datenschutz-Grundverordnung können Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängt werden. Lidl hat einen weltweiten Konzernumsatz von circa 30 Milliarden Euro. Auf der Aktionärsversammlung muss man eine gute Erklärung haben, wenn davon ein Bußgeld von vier Prozent gezahlt werden soll. Das passt auch gut zu der Aussage, dass die Bußgelder deutlich erhöht worden sind.
Die bremischen Beratungen hat Frau Grobien wunderbar zusammengefasst. Es müssen viele Gesetze angepasst werden. Ich gehe davon aus, dass die Beratungen noch nicht beendet sind, sondern in den nächsten Wochen und Monaten fortgeführt werden. Mit Sicherheit sind noch ein paar Punkte vorhanden, die noch nicht abschließend geregelt sind. Das wird das weitere Verfahren zeigen.
Ansonsten laufen draußen viele Menschen herum, die versuchen, ein bisschen Panik zu verbreiten. Sie versuchen, Sportvereinen einzureden, dass sie einen Datenschutzbeauftragten einsetzen müssen. Vor 14 Tagen war ein längerer Bericht im Bayerischen Fernsehen zu sehen, in dem behautet worden sei, es müsse jemand für 2 000 Euro jährlich beauftragt werden. Das ist ebenfalls nicht richtig. Wir haben das am Wochenanfang in der Fraktion besprochen. Björn Tschöpe hat es während der Fraktionsbesprechung noch einmal gesagt, für diejenigen, die sich bisher rechtskonform verhalten haben, ändert sich nicht viel, aber diejenigen, die sich nicht rechtskonform verhalten haben, müssen jetzt mehr bezahlen. Ich behaute einmal, dass 85 Prozent der Regelungen weiter Bestand haben. Es ist also die Panik nicht wert, die dort verbreitet wird.
Ein weiteres Szenario, das auch verbreitet wird, betrifft Arztpraxen. Wenn Sie in der Arztpraxis anrufen und einen Termin für eine Untersuchung verabreden wollen, dann bekommen Sie erst einmal eine fünfminütige Belehrung über die Verarbeitung der persönlichen Daten. Nein, so schlimm ist es an dieser Stelle auch nicht. Ich bin froh, dass die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Der Prozess ist allerdings noch nicht als abgeschlossen anzusehen.
Ich möchte mich ausdrücklich beim Ressort bedanken, das die Beratungen im Ausschuss in den letzten zwei Jahren intensiv begleitet hat. Der vorgelegte Gesetzentwurf hat uns auch gut gefallen. Ich freue mich, dass wir das Thema erst einmal abschließen können. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich dachte, eigentlich würde zuerst der Bericht aus dem Wissenschaftsausschuss vorgestellt werden, deswegen war ich eben verwirrt. Ist Frau Grobien nicht zugegen?
Wir haben das Bremische Landesmediengesetz, welches ja die Verhältnisse der brema regelt, die wiederum sowohl die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Hörfunk im Land Bremen zu führen als auch beispielsweise Medienkompetenzprojekte, Medien- und Bildungsprojekte zu organisieren hat. Dieses Gesetz haben wir zuletzt umfangreich im Jahr 2012 geändert. Da ist auch Frau Grobien! Ich kenne das, wenn man zu spät kommt, ich habe dafür Verständnis!
Die aktuellen Änderungen sind zum Beispiel notwendig geworden wegen der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, die ja Ende Mai in Kraft tritt, sowie Änderungen durch des Telekommunikationsgesetz oder den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Frau Grobien wird gleich noch einmal den Ausschussbericht des Wissenschaftsausschusses vorstellen, davon gehe ich aus.
Deswegen möchte ich gern nur noch einmal kurz auf den von Rot-Grün vorgelegten Änderungsantrag eingehen und ganz kurz vier Punkte erwähnen, die wir mit dem Änderungsantrag und auch mit der Beratung im Wissenschaftsausschuss aufgenommen haben.
Punkt eins: Für uns, die SPD-Fraktion, ist sehr wichtig die Möglichkeit – wir nennen das BeiratTV –, dass die Medienanstalt dafür Sorge trägt, dass man aus den bremischen Beiräten berichten kann, also durch Filme oder Radioaufnahmen und Ähnliches. Dabei ist nicht gemeint, dass alle Beiratssitzungen übertragen werden, aber man kann darüber nachdenken, bestimmte interessante Beiratssitzungen, möglichst in Zusammenarbeit mit den Beiräten, übertragen zu lassen oder später in einer Mediathek abrufbar zu machen.
Zweiter Punkt, der sowohl Rot-Grün als auch im Ausschuss ganz wichtig war – ich glaube, der Kollege Dr. Buhlert sprach von weniger Schnittchen und mehr Programm –, ist die Förderung lokaler Filmakteure im Land Bremen. Das ist der Punkt zwei, der uns sehr wichtig ist.
Ein weiterer, dritter Punkt, den wir auch, glaube ich, gemeinsam mittragen, ist die Transparenz. Bei
der Transparenz im Medienrat können wir uns vorstellen, dass es da Selbstdarstellungen der entsprechenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Mitglieder im Medienrat gibt.
Vierter Punkt: Die Medienanstalten finanzieren sich ja aus dem Rundfunkbeitrag, also durch uns alle, und deshalb ist es wichtig, dass wir den Punkt Transparenz – der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht ja unter Beobachtung, und Sie kennen alle die aktuellen Diskussionen über den Arbeitsauftrag und Kostenstrukturen – auch mit aufgenommen haben, indem wir zum Beispiel gesagt haben, dass die Ausschreibung verpflichtend wird, wenn die Direktion neu oder wieder zu besetzen ist.
Das sind die vier Punkte neben unzähligen weiteren Punkten, die mit Sicherheit die anderen Rednerinnen und Redner noch aufrufen werden.
Zusammenfassend möchte ich mich abschließend noch einmal für die sehr gute Beratung im Ausschuss bedanken. Frau Grobien hat die Sitzungen hervorragend geleitet,
und es gibt eine sehr kollegiale Arbeit in dem Ausschuss. Dass wir trotz aller Meckereien da immer sehr gut zusammenarbeiten, ist eine Sache, die mir gefällt.
Es gibt für die Beratungen im Ausschuss noch zwei offene Punkte, die noch durch verschiedene Stellungnahmen liegengeblieben sind. Das ist einmal ein Punkt von der brema, da geht es darum, wie wir mit redaktionellen oder mit Falschmeldungen umgehen. Diesen Punkt wollten wir erst verabschieden, haben dann aber festgestellt, das ist doch, wie es so schön heißt, ein sehr tief gehendes Schiff. Diesen Punkt haben wir dann wieder herausgenommen und stellen ihn zurück.
Das Zweite ist die Diskussion über den Punkt, den die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingebracht hat, da geht es um einen Abwägungsprozess zwischen journalistischer Freiheit und Persönlichkeitsrechten. Diese beiden Punkte, so hatten wir uns verabredet, werden wir nach der Sommerpause noch einmal im Ausschuss zusammen aufrufen.
Noch kurz ein Wort zum FDP-Antrag: Wir hatten nicht mehr die Möglichkeit, uns damit inhaltlich richtig auseinanderzusetzen, deswegen nehmen Sie es bitte nicht persönlich, liebe Mitglieder der FDP, deshalb werden wir diesen Antrag an dieser Stelle heute ablehnen, und damit bin ich am Ende meiner Rede. – Vielen Dank!
Ich möchte noch einmal auf die vorletzte Fragestellung eingehen! Man könnte natürlich jede Kiste erfassen, aber würden solche statistischen Auswertungen nicht zu einem Bürokratiemonster führen? Es gibt ja viele Leute, die immer Bürokratie abbauen möchten.
Herr Staatsrat, wir gehen jetzt davon aus, dass Sie sich darum kümmern, und das finden wir gut. Noch einmal der Hinweis, dass Sie auch noch einmal bitte berücksichtigen, dass die Menschen, also die Benutzerinnen und Benutzer der Busse entsprechend Bücher hineinstellen und austauschen können. Dies muss also nicht zwingend durch beispielsweise die Stadtbibliothek vorgenommen werden. Das ist, glaube ich, das Interessante an diesem Modell. Jeder Mann und jede Frau kann sein/ihr ausgelesenes Buch dann da hineinstellen und ein anderes Buch mitnehmen.
Ja! Die Frage habe ich zuvor schon formuliert, dass Sie bitte diesen Aspekt mitberücksichtigen und dass – –.
Doch!
Dann stelle ich den Satz um. Berücksichtigen Sie auch in Ihrer Untersuchung diesen Aspekt, den ich gerade eben ausgeführt habe?
Entschuldigung zum Feierabend, aber habe ich das eben richtig gehört, Sie arbeiten in der bremischen Verwaltung mit WhatsApp-Gruppen, um Termine oder so etwas abzusprechen?
Sie haben eben viele Aspekte genannt, die positiv sind. Ein Argument, das oft vorgetragen wird, weshalb man es nicht machen
sollte, sind die Kosten. Können Sie uns etwas dazu sagen, inwieweit Gründächer kostengleich sind oder höhere Kosten verursachen als bisherige Standarddächer?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Wir von der SPD-Fraktion haben eigentlich auch erwartet, dass der CDU-Antrag zurückgezogen werden wird. Er stammt aus dem Jahr 2016 und ist schon gut abgehangen. Wir haben die Thematik im Wissenschaftsausschuss besprochen, und ich fasse die Ergebnisse noch einmal ganz kurz zusammen.
Aus der Sicht der Datenschutzbeauftragten gibt es keine Regelungslücken.
Ja, Entschuldigung, es war ein mehrheitlicher Beschluss im entsprechenden Ausschuss, wie auch in der Innendeputation! Entschuldigung, ich nehme alles zurück!
Im Ausschuss haben sich viele der Meinung der Landesbeauftragten für den Datenschutz angeschlossen und haben dort keine Regelungslücke gesehen. Das haben meine Vorredner bereits gesagt.
Frau Grobien - ich habe es noch einmal im Protokoll nachgelesen - hat sich dahingehend eingelassen, dass sie Verfahren abkürzen wolle. Mit Ihrer Initiativeerreichen Sie das nicht. Wenn Verfahren vor Gerichten lange dauern, dann hat das vielleicht
etwas damit zu tun, dass beispielsweise nicht genug Staatsanwälte tätig sind. Es hat aber nichts damit zu tun, dass die Auskünfte nicht durch die Firmen erteilt werden. Wenn man sich die entsprechenden Berichte anschaut, dann kann man sehen, dass das nicht der Flaschenhals ist.
Als SPD-Fraktion haben wir im letzten Jahr eine Veranstaltung durchgeführt, auf der ein Rechtsprofessor aus Bremen einen guten Vorschlag gemacht hat. Eines der Probleme - und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Thema ansprechen - ist, glaube ich, nicht, die Auskünfte zu bekommen, sondern eines der Probleme für Privatpersonen ist, wie muss ich mich verhalten, wenn ich auf Facebook vermeintlich beleidigt worden bin. Muss ich mir einen Anwalt suchen, und wen muss ich fragen, wie ich mich verhalten soll.
In der Diskussion wurde vorgeschlagen, dass eine Art Beratungsstellen eingeführt werden könnten, die die Leute unterstützten, die entsprechende Prozesse führen wollten, sodass sie sich beispielsweise nicht im Branchenbuch einen Anwalt suchen müssten. Also eine Art Verbraucherzentrale für Menschen, die von Cybermobbing betroffen sind. Ich habe diese Idee als einen guten Vorschlag empfunden. Wir sollten lieber in diese Richtung denken. Wir wollen gar nicht wegdiskutieren, dass das Problem vorhanden ist. Ich wiederhole mich: Wir sehen keine Regelungslücken.
Die Kollegin Strunge hatte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angesprochen, das einen verbindlichen Ansprechpartner vorsieht. Das ist eine gute Regelung. Man könnte ihn auch aus dem Telemediengesetz ableiten. Das ist an der Stelle eine gute Sache.
Wir sehen immer noch keinen Regelungsbedarf, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Sie sprachen eben davon, dass es oftmals ein Problem mit der Infrastruktur gibt. Können Sie noch ein bisschen aufschlüsseln, wo das Problem liegt? Gibt es zu wenig Gleise? Ist die Signaltechnik veraltet? Welche Erkenntnisse haben Sie dort?
Können Sie uns von diesen Gesprächen schon Ergebnisse nennen, also sind konkrete Maßnahmen vereinbart, dass man zum Beispiel Stellwerke aktualisiert und dort Geld investiert?
Herr Staatsrat, Sie haben ausgeführt, dass der Anteil der analogen Post zurückgeht. Das heißt, die Einschränkung von solchem Service ist entweder zwingend, oder es muss eine Portoerhöhung stattfinden. Inwieweit ist das Land Bremen daran beteiligt? In welchem Umfang verschicken wir jetzt Postsendungen digital, aber nicht mehr analog? Ist in Bremen ein Mengengerüst vorhanden, das den Rückgang der analogen Postversendung darstellt? Ist das Land Bremen ein Teil des Problems, dass die Post weniger zu tun hat?
Ich möchte noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurückkommen! Die Technik in den Fahrzeugen ist ja das eine, aber das Problem ist, dass die Technik nichts nützt, wenn es die entsprechende Netzabdeckung nicht gibt. Wenn Sie zum Beispiel von Bremen nach Hamburg fahren, gibt es hinter Oberneuland teilweise kein Netz, wenn man nicht gerade in der Umgebung einer Stadt ist. Das heißt, dann müssten von den Anbietern, also von der Telekom oder anderen, eventuell noch Sendemasten aufge
stellt werden. Wird das auch zusammen mit Niedersachsen diskutiert? Wie ist dort der Sachstand?
Ich weiß, dass die Schweiz kleiner ist, vielleicht liegt es auch ein bisschen daran. Das ist jedenfalls ein Problem, das heißt, dort müsste man vielleicht auch vom Ressort noch einmal darauf achten, dass darüber einmal diskutiert wird. Wie gesagt, es nützt nichts, wenn in den Fahrzeugen die Technologie vorhanden ist, aber eben keine Sendemasten, die das Signal dort hinbringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank für den Tritt, Herr Zenner!
Frau Vogt, Sie haben den Koalitionsvertrag gelesen, das ist gut. Im Koalitionsvertrag steht sehr viel Gutes, dass wir auch nach und nach umsetzen werden. Zum heutigen Thema haben Sie bei uns Beratungsbedarf angemahnt, und wir sollen uns endlich einmal auf den Weg machen. Der Koalitionsvertrag ist innerhalb der Fraktion beraten worden, er ist mit der Partei breit beraten worden.
Deshalb können Sie davon ausgehen, dass wir den Koalitionsvertrag natürlich auch an der Stelle umsetzen werden.
Die Hinweise - auch das hatten Sie gesagt -, die in den Datenbanken erfasst werden, sind mit Sicherheit teilweise sehr sinnvoll. Es ist, glaube ich, unstreitig, dass es gut ist, wenn Polizeibeamte irgendwo an der Tür klingeln, dass sie wissen, ob dort jemand wohnt, der beispielsweise schon mit Waffenbesitz aufgefallen ist. Ich glaube, dass die Datenbanken an sich nicht das Problem sind. Das Problem ist vielleicht das Verfahren, nach dem die Daten gespeichert werden sollen.
Wenn man einmal googelt, dann stößt man im letzten Jahrtausend auf den Fall der damaligen Bayerischen Landtagspräsidentin Frau Barbara Stamm. Im Jahr 1997 ist aufgrund einer Presseberichterstattung, nach der Frau Stamm irgendwie in eine Straftat verwickelt gewesen sein solle, in Bayern eine umfangreiche Debatte geführt worden. Was war passiert? Im Jahr 1991 ist gegen Frau Stamm anonym eine Anzeige gestellt worden. Die Anzeige ist bearbeitet worden, und es hat sich herausgestellt, dass die Anzeige grundlos gestellt worden war. Es war also nichts passiert. In der Datenbank ist die Anzeige nicht gelöscht worden, und irgendwann ist sie der Presse als anonymer Hinweis zugespielt worden. Es kam dann zu einem Skandal, der eigentlich keiner war.
Von daher ist es natürlich sinnvoll, sich genau die Datenspeicherungen anzusehen, und - das ist viel wichtiger - ein Verfahren zu etablieren, dass automatisiert entsprechende Einträge löschen kann.
In Bayern - so kann man es der Presseberichterstattung entnehmen - sind in solchen Datenbanken von ungefähr 13 Millionen Einwohnern 1,3 Millionen Einwohner, also ungefähr zehn Prozent, gespeichert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die bayerische Quote in Bremen akzeptiert werden würde. Es ist, glaube ich, eine Möglichkeit, wenn man sich mit dem Antrag und mit dem, was zum Sachverhalt in der Koalitionsvereinbarung steht, vernünftig befasst und überlegt, ob wir die Verfahren vielleicht umstellen können. Können Verfahren automatisiert werden? Aus meiner Sicht kann eine ergebnisoffene Beratung geführt werden.
Herr Kollege Öztürk hat es gesagt: Wir werden natürlich im Rahmen der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung das Thema auch im entsprechenden Ausschuss aufrufen. Wir werden uns natürlich dann damit zu beschäftigen haben, was das konkret bedeutet. Deshalb haben wir das auch, ich sage es ganz deutlich, an der Stelle ein bisschen schleifen lassen. Danke, dass Sie uns noch einmal erinnert haben, aber wir bearbeiten das Thema, und deswegen werden wir Ih
Landtag 3691 48. Sitzung/24.08.17
ren Antrag ablehnen. Herr Zenner, der freundschaftliche Tritt ist nicht notwendig, ein kleiner Klaps hätte es an dieser Stelle auch getan.
Herr Zenner hat ein ganz wichtiges Stichwort genannt: Es geht um Vertrauen. Es geht um das Vertrauen gegenüber der Polizei, dass sie Sachverhalte vernünftig abarbeitet, sodass nicht ein Vorfall wie in Bayern - ich habe ihn geschildert - passieren kann.
Herr Zenner, wir lehnen Ihren Antrag ab, aber wir werden den Sachverhalt natürlich im entsprechenden Ausschuss behandeln.
Frau Bürgermeisterin, Sie hatten in der Antwort zu Frage eins ausgeführt, der Einsatz des BIM würde sich nicht lohnen, da alles individuelle Bauten seien. Gibt es Bestrebungen, sie bundesweit zu vereinheitlichen? Ich gehe einmal davon aus, dass eine Kita, die in Bremen gebaut wird, ähnlich auszusehen hat wie in München oder in Essen. Wenn man das bundeseinheitlich machen würde und sagt, wir haben jetzt zehn Gebäudetypen für Kitas und 15 für Schulen, dann müsste das Argument doch anders lauten?
Kann ich das so verstehen, dass das Thema bundesweit diskutiert wird? Gibt es eine Art Planungsrat für solche Systeme, oder befinden wir uns noch im Vorstadium?
Werden die Modelle, die dort entwickelt werden, zwischen den Kommunen ausgetauscht, oder achtet jede Kommune auf das selbst entwickelte Modell?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Dampf in die Bude! Stellen Sie sich vor, Sie sitzen heute Abend zu Hause beim Fernsehen und schauen DVBT in HD-Qualität, und dann gibt es eine Fernsehsendung, und diese wird von einem Werbeblock unterbrochen. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Möglichkeit Eins, Sie lauschen aufmerksam dem Werbeblock, machen sich Notizen, um diese Produkte beim nächsten Einkauf zu berücksichtigen. Oder Möglichkeit Zwei, Sie nutzen die paar Minuten Zeit, holen sich ein Getränk, gehen zur Toilette oder führen ein Telefonat. Das sind die beiden Möglichkeiten, die Sie haben.
Oder Sie haben zu Hause einen Briefkasten, und an diesem Briefkasten haben Sie vielleicht ein kleines Zusatzschild, hier bitte keine Werbung einwerfen. So ist das in der analogen Welt, wenn Sie mit Werbung umgehen. Wie ist das in der digitalen Welt? Wer in der digitalen Welt unterwegs ist und sich Webseiten anschaut, auch der stößt auf Werbung, und dort haben Sie auch die Möglichkeit, diese Werbung auszublenden mit sogenannten Ad-Blockern, die können Sie sich installieren und dann sehen Sie diese Werbung nicht.
Ja, das ist im Prinzip eine gute Sache. In der analogen Welt machen Sie das auch, in der digitalen Welt können Sie das dann auch tun. Nun gibt es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Medienkonvergenz, so heißt das, und diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich auch mit diesem Thema beschäftigt, und sie möchte, oder etwas verklausuliert, sieht sich einem Druck ausgesetzt von Verlegern. Verleger aus NRW, Verleger aus Hamburg, die möchten gern, dass diese digitalen Ad-Blocker-Programme verboten werden. Warum? Na ja, weil, Sie können die Werbung dann nicht mehr sehen am Bildschirm. In der analogen Welt, ich habe eben zwei Beispiele genannt, würde solch eine Idee eines Umschaltverbotes oder eines Herausgehverbotes wenn Werbung kommt, die würde auf völliges, wie soll ich es nennen, da würde man sagen, das ist ja völlig exaltiert. In der digitalen Welt wird so etwas ernsthaft diskutiert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsverarbeitung sagt ausdrücklich, der Einsatz von solch einer Software ist sehr gut, weil, zum einen sehen Sie keine Werbung, aber was noch viel wichtiger ist, Sie können damit auch verhindern, dass Schadsoftware auf Ihren Rechner übertragen wird und dementsprechend die Datensicherheit Ihres Systems kompromittiert.
Im Jahr 2015 – ein kurzer Rückblick – gab es im Deutschen Bundestag einen Ausfall, einen Teilausfall des IT-Netzes. Da wurde erst im Geheimen geredet, dass böse Hacker aus Nordkorea oder China oder aus Russland das verursacht haben, aber nein, so war es nicht. Was war passiert? Das konnte man nachlesen letzte Woche. Einige Abgeordnete, oder jedenfalls von PCs der Abgeordneten wurde die Internetseite einer israelischen Zeitung aufgerufen, und dort waren eben halt hinter Werbebannern versteckt bestimmte Schadprogramme, und diese sind dann durch den Aufruf der Zeitung im Web auf den Rechner übertragen worden, dadurch hat sich das Virus dann verbreitet und hat zum Ausfall der IT im Deutschen Bundestag geführt. Das heißt also, der Einsatz von solcher Software ist äußerst sinnvoll. Sie sparen auch Ladezeiten, wenn Sie mobil unterwegs sind, mit dem Smartphone vielleicht, Sie werden durch aufdringliche Werbung nicht belästigt und, und das ist ein entscheidender Punkt, gerade aus Sicht des Verbraucherschutzes, die Datensicherheit Ihres Rechners ist damit deutlich erhöht.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag, der dem Senat an dieser Stelle ausdrücklich den Rücken stärkt, hier Haltung zu zeigen, ja, es ist richtig, wenn Lobbygruppen, Verleger aus NRW ihre Geschäftsmodelle bedroht sehen, das ist völlig in Ordnung, aber wir sollten eben den Verbraucherschutz nach vorn stellen.
Wer ersthaft meint, Software verbieten zu können, der wird auch morgen diskutieren, ob man das Herausgehen bei Werbeblöcken im Fernsehen verbietet oder ob wir alle diese Schilder, keine Werbung einwerfen, abzuschrauben haben, weil dadurch kommt die Werbung nicht zu uns, und Geschäftsmodelle werden eben gestört. Von daher, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu diesem wunderbaren Antrag. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass letzte Woche in einer Anhörung des Landtags Nordrhein-Westfalen ein Vertreter der Zeitschriftenlobby NRW sogar einen konkreten Gesetzentwurf schon dabeigehabt hat? Eine Änderung des Telemediengesetzes, die genau dieses Verbot vorsieht, und dass dort auf dieser Tagung auch gesagt wurde, das muss jetzt kommen, weil, so hat der Vertreter ausgeführt, wer sich für Ad-Blocksoftware entscheidet, ist auch für Donald Trump verantwortlich! Kurzform, das kann man sich ansehen, es ist sehr interessant. Ist Ihnen bekannt, dass das gerade aktuell diskutiert wird?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Vielen Dank, Herr Hinners, Sie haben das Ergebnis der Anfrage schon sehr gut vorgestellt. Wir wissen jetzt alle, worum es geht. Deshalb möchte ich jetzt nur ganz kurz noch auf die Antworten eingehen. Ich habe es so verstanden, dass der Senat keinen akuten Bedarf sieht. Das ergibt sich für mich zu der Antwort auf Frage fünf, ob es im Rahmen der Polizeireform 2017 zu diesem Thema – das werden wir gleich noch hören – spezielle Beamte geben soll.
Der Senat hält, so in Frage sechs, die bisherigen gesetzlichen Vorschriften für ausreichend, so habe ich das verstanden.
Ich möchte noch kurz auf zwei, drei Sachen eingehen – es ist gerade auch von Herrn Zenner angesprochen worden, vielen Dank! –, beispielsweise die Prävention. Wichtig ist bei diesem Thema, dass man sich da nicht wegducken kann. Das Internet geht auch nicht weg, sondern das ist fester Lebensinhalt. Wichtig ist, dass Eltern und Kinder zusammen solche Dienste, die man da benutzt, anschauen. Wichtig ist auch, dass Eltern den Kindern erläutern, was solche Dienste machen. Wenn man sich also zum Beispiel bei einer Onlineplattform anmeldet, die kostenlos ist, dann ist sie nicht kostenlos, sondern sie kostet etwas, nämlich die persönlichen Daten und das Verhalten, das man an den Tag legt. Das muss erläutert werden.
Wichtig ist auch, dass sich Eltern und Kinder gemeinsam anschauen, was da gemacht wird. Das bedeutet aber nicht, dass sie daneben sitzen. Gerade Kinder haben ein Recht auf Privatheit, auf Privatsphäre, um sich dort auch eigenständig zu bewegen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man das laufen lässt, sondern dass man darüber redet, genauso wie Eltern sich auch die Frage stellen, welchen Umgang die Kinder im analogen Leben haben, mit welchen Freunden sie umgehen. Es ist sinnvoll, dass man das auch in der digitalen Welt macht.
Dann ist es auch wichtig, Sicherheitsregeln wie zum Beispiel Anonymität einzuhalten. Es ist eine der wich
tigsten Regeln überhaupt. Gebe niemals deine echten Daten auf irgendwelchen Plattformen preis! Das ist die wichtigste Regel überhaupt an dieser Stelle. Das beißt sich ein bisschen mit der aktuellen Diskussion, die wir jetzt zum Beispiel über Facebook haben, dass Leute Anonymität eben nicht haben möchten. Sie wissen von den Diskussionen, sich ohne Verschleierung im Internet zu bewegen. Nein, gerade bei Kindern ist es eben wichtig, dass sie das machen, dass es von den Eltern auch aktiv dargestellt wird, dass sie ihre echten Daten nicht irgendwo angeben.
Es ist auch wichtig, dass die Eltern den Kindern wie in der analogen Welt erklären, dass nicht alle Menschen gut sind, sondern dass ein gesundes Misstrauen völlig normal ist und dass es auch sehr gut ist.
Ein weiterer Punkt, den ich persönlich sehr wichtig finde, ist, dass die Eltern ein bisschen Vorbildcharakter haben sollten. Ich finde es eher störend und verstörend, wenn Eltern von ihren Kindern Fotos machen und sie dann zum Beispiel in irgendwelchen sogenannten sozialen Medien teilen.
Das geht los mit dem Babyfoto bei irgendwelchen Festivitäten. Nein, Kinder haben auf solchen Fotos meines Erachtens – aber das ist meine private Meinung – nichts, aber auch gar nichts zu suchen.
Das muss man den Leuten sagen! In der Tat. Das machen viele Menschen nicht. Deswegen ist es auch ganz wichtig, das hat Herr Zenner auch gesagt: Ja, wir müssen gerade auch Eltern aufklären, wie sie mit solchen Sachen umzugehen haben.
Deshalb sage ich: Vielen Dank, für die Antworten! Wir hören gleich noch, welche konkreten Forderungen oder welche konkreten Änderungen sich vielleicht mit der Polizeireform 2017 ergeben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist die Spannung ein bisschen heraus. Herr Rohmeyer hat es schon gesagt. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Die inhaltliche Begründung hat Mustafa Öztürk eben schon vorgetragen. Die Entstehungsgeschichte, Umstellung des Modells, hat Herr Kollege Rohmeyer ausführlich dargestellt. Uns allen war das klar, als wir das Modell entwickelt haben. Das haben wir in einem langen Prozess gemacht.
Ich erinnere mich daran, dass wir uns über die Anzahl der Betriebsstätten von Bäcker mit Filialunternehmungen unterhalten haben und dann auch die Staffeln für solche Fälle angepasst haben. Kollegin Grotheer nickt. Das war ein sehr langer Prozess. Uns war auch klar, dass dieses Modell Ungerechtigkeiten schafft. Aber das andere Modell war vielleicht auch ungerecht. Deshalb ist es völlig in Ordnung, dass man sich darüber unterhält, inwieweit man dieses Modell weiterentwickeln kann, gerade auch vor dem Hintergrund – Kollege Rohmeyer hat es gesagt –, dass sich natürlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der aktuellen Situation auch über seine Zukunft Gedanken machen muss, welche Angebote gebraucht werden. Es muss Aufgabenkritik durchgeführt werden. Deshalb ist es völlig in Ordnung, dass man sich auch darüber unterhält.
Warum erfolgt jetzt aber diese Ablehnung? Ich will noch einen Grund anführen. Wenn ich das richtig recherchiert habe, haben wir am 9. November im Wissenschaftsausschuss über den aktuellen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesprochen. In der Debatte kam von Ihnen, Herr Rohmeyer, auch der Einwurf, dass man einmal schauen müsse, welche Tatbestände es da gibt. So habe ich das in Erinnerung. Am 11. November, so habe ich mir das notiert, kam dann die Pressemitteilung der CDU, sie hätten jetzt einen Antrag vorbereitet, um die Ungerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen. Da fühlte ich mich so ein bisschen – wie soll ich es sagen? –: Ich war überrascht.
Ja, aber es ist auch in Ordnung, wenn es lebendig wird! Lassen Sie uns in aller Ruhe überlegen, ob es vielleicht noch weitere Ungerechtigkeiten gibt. Vielleicht ist es gar keine Ungerechtigkeit. Ich würde mich dann auch unterhalten wollen, bevor man eine Änderung durchführt, über welche Mengen wir eigentlich reden. Sind zehn Leute betroffen, sind 10 Millionen betroffen – okay, 10 Millionen sind es nicht –, welche Auswirkungen hat das? Deshalb ist dieser Antrag dafür viel zu kurz. Die Ministerpräsidentenkonferenz, wenn ich das richtig im Kopf habe, hat das auch unter Mitwirkung der CDUMinisterpräsidenten so verabschiedet. Da kann mir jetzt keiner erzählen, dass Ihr Antrag zwischen dem 9. November und dem 11. November plötzlich vom Himmel gefallen ist.
Vielleicht doch, ich will nicht spekulieren. Wir lehnen ihn ab. Natürlich müssen wir – wir sind jetzt im Jahr vier nach der Änderung des Beitragsmodells – weiter schauen, ob es vielleicht weitere Änderungsmöglichkeiten gibt.
Das jetzt so kurzfristig zu machen, erscheint uns etwas unseriös. Deshalb lehnen wir das ab. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Open-Data-Platt form mCLOUD des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und das dahinterstehende Angebot des Datenportals?
Zweitens: Findet eine Nutzung der Verkehrsdaten plattform mCLOUD in Bremen statt beziehungsweise ist eine Nutzung zukünftig vorgesehen?
Drittens: Welche Voraussetzungen sind für die Nut zung der Verkehrsdatenplattform mCLOUD zu er füllen, und bis wann könnten sie von Bremen erfüllt werden?
Frau Staatsrätin, Sie haben richtigerweise gesagt, solch ein Angebot müsse mit der Zeit wachsen. Was kann Bremen denn dazu bei tragen? Haben wir schon irgendwelche Datensätze? Gibt es schon Überlegungen, was man hineinnehmen kann? Ich denke an die letzte Bürgerschaftssitzung, da haben wir über Fluglärm diskutiert, dass man solche Daten dort auch mit einbringt. Wie stellt der Senat sich das vor?
Eine Frage habe ich noch: Wir haben in Bremen ja schon ein umfassendes System über Umweltdaten, die dargestellt werden. Ist es geplant, dass solche Daten auch vielleicht in Abspra che mit anderen Kommunen und Ländern in einem einheitlichen Format dort dargestellt werden können?
Frau Staatsrätin, in der Anfrage und der Antwort des Senats ging es in erster Linie um den Kfz-Bereich. Die Elektromobilität betrifft aber auch andere Bereiche, zum Beispiel den Fahrradbereich. Ist für den Fahrradbereich analog des Förderprogramms für Kraftfahrzeuge ein Förderprogramm des Bundes vorhanden?
Ihrer Antwort habe ich ent nommen, dass kein Förderprogramm vorhanden ist!
Es gibt Transportdienstleister wie beispielsweise UPS, die in den Niederlanden Pakete mit Elektrofahrrädern ausfahren. Sind Ihnen Projekte bekannt, dass das auch für Bremen geplant ist?
Herr Staatsrat, Sie sagten ge rade, es müsse eine Datenbank angelegt werden,
in die das eingetragen werde. Macht dies jeder Flughafen Deutschlands eigenständig? Denn die Windverhältnisse und die Emissionen müssten für jeden Flughafen gleich sein. Gibt es eine Zusam menarbeit aller Verkehrsflughäfen in Deutschland, sodass es zentralisiert wird?
Wissen Sie, ob es international schon irgendwelche anderen Pilotprojekte gibt? Man könnte auch mit Messstationen an Rollbahnen arbeiten. Gibt es schon so etwas?
Entschuldigung, ich war zu leise! Wissen Sie, ob es international Bestrebungen gibt, solche Messwerte systematisch zu erfassen? Ich denke beispielsweise an Messstationen an Landebahnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zenner hat ja schon die Grundlagen erläutert, weshalb es sinnvoll ist, dass man gemeinsam im Verbund mit mehreren Bundesländern IT-Lösungen erarbeitet. Dazu die Stichworte Synergieeffekte, Einführung neuer Technologien. Das ist als einzelnes Bundesland vielleicht etwas schwierig; gerade wir in Bremen haben ja Probleme, dann auch entsprechendes Personal zu finden, und deswegen ist es sehr angebracht, solche Maßnahmen gemeinsam durchzuführen, daher sind wir als SPD-Fraktion natürlich daran interessiert, das auch so umzusetzen.
Ich greife jetzt schon einmal vor, wir empfehlen auch, an der Stelle den Staatsvertrag anzunehmen.
Trotzdem hat Herr Kollege Zenner natürlich vollkommen recht, wenn er sich einmal die Antwort des Senats durchliest – und ich will noch einmal auf zwei, drei Sachen eingehen –, es ist schon schwierig. Zum Beispiel wird geantwortet, und so lese ich es, dass von 274 Einzelpunkten, die von den entsprechenden Datenschutzbehörden bemängelt worden sind, aktuell 31 noch gar nicht betrachtet wurden. Des Weiteren steht darin, dass für die Behebung bestimmter Mängel technische sowie strukturelle Anpassungen
vorgenommen werden müssen. Das bedeutet für mich, die Software kann das noch gar nicht, und das heißt, hier muss nachgearbeitet werden.
Wir haben in Bremen schon mehrere Projekte im Bereich der Software. Im letzten Monat ging es einmal um die Diskussion im Sozialbereich, wo es auch Probleme gibt. Dies können wir noch weiter fortführen. Es wird nicht ganz einfach sein, und da bin ich gespannt auf die Antwort, die der Senat uns gleich mitteilen wird.
Dann die Mandantenfähigkeit, Herr Kollege Zenner hat es angesprochen, was bedeutet das? Mandantenfähigkeit muss man sich so vorstellen, Sie haben ein Softwaresystem, und das kann von verschiedenen Kunden benutzt werden, aber jeweils ist sichergestellt, dass der Kunde A auch nur auf die Daten von Kunde A zugreifen kann und umgekehrt. Es ist natürlich sehr sinnvoll, dies sicherzustellen. Wenn es dort nämlich Problemlagen gibt, dann kann das dazu führen, dass bestimmte Daten eben völlig frei auch von anderen Personen angesehen werden können. Gerade im Bereich Polizei und Justiz ist das nicht trivial, denn, meine Damen und Herren, wir reden zwar nur von Datenschutz, aber es geht nicht um Daten, die geschützt werden sollen, sondern es geht um Personen. Hinter Daten stehen Personen, also Menschen.
Deshalb ist gerade in diesem Kontext das Thema sehr ernst zu nehmen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie werden Zeuge oder sind als Zeuge in einem Prozess beteiligt und sollen gegen jemand aussagen, der vielleicht bei den Hells Angels organisiert ist! Da wäre es doch wunderbar, wenn Sie darauf vertrauen könnten, dass entsprechende Angaben auch nur dort bleiben, wo sie sein dürfen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Mandantenkonzept ordnungsgemäß abgearbeitet wird.
Des Weiteren das Rechterollenkonzept! Auch das wird bemängelt, und das bedeutet, es muss genau nachvollzogen werden, wer welchen Datensatz, wer welche Angabe anschauen darf. Wenn Sie sich die Antwort des Senats einmal genau ansehen, dann gibt es dort zu der Frage sieben eine Antwort, darin geht es darum, wie der Senat mit diesen Mängeln umgeht. Die Antwort lautet, ich darf zitieren: „Sowohl zwischen der Innenverwaltung als auch zwischen den Polizeibehörden der Länder Bremen und Niedersachsen haben auf verschiedensten Ebenen Kontakte stattgefunden. Aufgrund der seit Jahren bestehenden vielfältigen Kontakte kann aber nicht im Einzelnen nachvollzogen werden, welche Ergebnisse sich jeweils ergeben haben.“ Das heißt, es wird miteinander geredet, aber es gibt keine Ergebnissicherung, so sehe ich das. Auch das nicht ganz schön.
Daher: Ja, wir stimmen dem zu, aber ich weiß jetzt schon, dass wir zukünftig in einem entsprechenden
Ausschuss mit sicherlich enger Begleitung unserer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einem Dauerthema zu tun haben werden.
Nein, Frau Kollegin Vogt, das glaube ich nicht, das weiß ich jetzt schon, weil wir in der Vergangenheit öfter dieses Problem hatten. Wie gesagt, das ist nicht trivial, und deswegen ist es sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die staatlichen Institutionen mit diesen Daten entsprechend vernünftig umgehen. – Vielen Dank!
Habe ich das richtig verstanden, dass es für Bremerhaven Zahlen gibt, für Bremen aber nicht, weil die Software das nicht kann?
Normalerweise sind alle solche Fälle elektronisch dokumentiert und könnten elektronisch durch eine einfache Addition von Summen ausgewertet werden – –?
Ich war noch nicht fertig!
Vor allem stellen wir fest, dass in Bremerhaven die IT-Kompetenz vorhanden ist und in Bremen nicht, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Ich war noch nicht fertig, Frau Senatorin.
Meines Erachtens ist Klickkompetenz nicht ausreichend, sondern es ist eine ernste Frage. Facebook-Fotos hochzuladen hat noch nichts mit IT-Kompetenz zu tun. Wie kann es denn sein, dass das in Bremerhaven möglich ist und in Bremen nicht? Haben wir verschiedene Softwaresysteme? Falls ja, ist es sinnvoll, das weiter zu machen? Gibt es Problemlagen, die noch nicht behoben worden sind? Wird daran gearbeitet? Wenn ich Frau Ahrens richtig verstanden habe, ist es kein neues Problem.
Was ist denn bisher gemacht worden, damit diese Auswertung nicht manuell vorgenommen werden muss, sondern eben durch Software erfolgen kann?
Nach Einspeisung hätte ich gern noch einmal eine Antwort dazu. Es kann nicht sein, dass in verschiedenen Sozialzentren jeder vor sich hinarbeitet und wir nicht zu einer kumulierten Darstellung in der Lage sind. Das widerstrebt meiner Erfahrung aus – das klingt jetzt angeberisch – 35 Jahren IT.
Die Frage war, ob Sie die Einschätzung teilen, dass es nicht gut ist und man es endlich ändern sollte, vielleicht Ihr Ressort?
Ich nehme jetzt mit, dass es konkret bedeutet, es wird in den nächsten Wochen/ Monaten eine Antwort geben, wie es sein kann, dass in Bremerhaven solche Zahlen dargestellt werden
können, das aber in Bremen trotz mehrfachen – ich habe es gerade wieder gesagt – Nachfassens immer noch nicht elektronisch gemacht wird, sondern dass sich immer noch Leute hinsetzen müssen, die die Zahlen wahrscheinlich mit dem Taschenrechner addieren müssen.
Das war immer noch keine Frage. Das war eine abschließende Bemerkung! – Ich bin jetzt fertig.
Frau Senatorin, Sie sprachen eben von diesem Sprachgipfel. Es gibt auch viele Ehrenamtliche, die privat Menschen unterrichten. Sie – ich bin darauf angesprochen worden – haben Schwierigkeiten damit, dass das Unterrichtsmaterial, das man bekommen kann, Geld kostet. Sehen Sie Möglichkeiten, dass man Ehrenamtlichen, die nicht in solchen Kursen tätig sind, sondern das privat organisieren, Materialien kostenlos zur Verfügung stellt, dass man zum Beispiel Materialien, die das BAMF anbietet, auf der Internetseite zum Herunterladen einstellt?
Frau Bürgermeisterin, Sie haben ja gerade ausgeführt, dass es viele internationale Konzerne sind. Stimmen Sie mit mir überein, dass der Begriff „soziale Netzwerke“ eigentlich falsch ist? Es sind wirtschaftliche Netzwerke, also Anzeigenverkäufer! Das ist aber gar nicht meine Frage.
Die Frage kommt jetzt: Wird eigentlich die Pressekonferenz des Senats, die regelmäßig stattfindet, gestreamt, und falls nein, warum nicht?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Daten, wie beispielsweise Fahrpläne, Standorte von Haltestellen oder Informationen zur Barrierefreiheit, stellen die Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs in Bremen zur freien Nutzung bereit?
Zweitens: Welche Möglichkeiten der Weitergabe von Echtzeitdaten bestehen seitens der Verkehrsunternehmen in Bremen und Bremerhaven nach dem Vorbild der Deutschen Bahn?
Drittens: Welche Gründe stehen einer Weitergabe bisher entgegen?
Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Meyer! Es freut mich, dass schon einiges erreicht worden ist. In der Antwort auf die Frage 1 hatten Sie geantwortet, dass die Ist-Daten schon dargestellt werden. Das ist schon einmal gut, aber es geht mir um diese Echtzeitdaten. Sie haben eben dazu ausgeführt, die rechtmäßige Verwendung sei zu beachten, und die Finanzierung sei noch ungeklärt. Es gibt andere Beispiele in Berlin oder bei der Deutschen Bahn, wo das sehr gut funktioniert. Worin besteht in Bremen beziehungsweise beim VBN noch das Problem?
Vielen Dank für die ergänzenden Ausführungen! Ich erkenne, dass der Senat das Thema positiv sieht. Bei Nutzung geht es auch um Vertragsgestaltung. Wenn Verkehrsunternehmen von Bremen Geld bekommen, kann verhandelt werden, dass entsprechende Daten frei zugänglich sind. Macht der Senat das?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Herr Imhoff,
nachdem der Kollege Öztürk die Rahmenlage schon ausformuliert hat, will ich kurz begründen, weshalb wir als Rot-Grün diesen Antrag ablehnen. Der eine Grund ist der Zeitpunkt. Das haben Sie selbst hineingeschrieben. Die Förderrichtlinie liegt noch gar nicht vor. Von daher ist dieser Zeitpunkt unseres Erachtens falsch gewählt.
Wenn, hätte, würde! Warten wir doch einfach einmal ab!
Hätte, hätte, Fahrradkette!
Punkt zwei richtet sich besonders an die FDP. Frau Steiner ist jetzt leider nicht mehr da. Sie schreiben in Ihrem Antrag etwas von Landesmitteln. Wir sind Haushaltsnotlageland. Deshalb haben wir eine Haushaltssperre. Trotzdem sagen Sie, wir sollen dafür irgendwelche Landesmittel bereitstellen. Das scheint uns etwas schwierig zu sein.
Sie haben immer gesagt, wir seien die Ausgabekoalition und müssten alles auf den Prüfstand stellen. Deshalb!
Das andere habe ich doch gar nicht behauptet. Das weißt du doch auch, Magnus.
Das fand ich nicht. Ich habe sofort nachvollzogen, was ich gesagt habe.
Sie haben die Frage gestellt, wofür wir diese Mittel einsetzen wollen. Das steht im Koalitionsvertrag. Ich darf kurz daraus zitieren. Auf Seite 24 heißt es: „Wir werden die digitale Dividende für wirtschaftliche Zukunftsprojekte nutzen und die Erträge aus der Versteigerung weiterer Mobilfunklizenzen gemeinsam mit anderen Programmen dafür nutzen, dass in allen öffentlichen Schulen und Hochschulen und weiteren öffentlichen zentralen Stellen leistungsfähige WLAN-Netze vorhanden sind und der Kreativwirtschaft“ – darauf haben Sie in Ihrem Antrag auch abgezielt – „Plattformen geboten werden, um ihre Kompetenz für die Stärkung der bremischen Wirtschaft – insbesondere im Bereich der Existenzgründerinnen und Existenzgründer – zu mobilisieren.“
Sie hatten die Frage gestellt, wofür wir das Geld einsetzen wollen. Das ist damit dann auch hinreichend beantwortet.
Sie haben richtigerweise gesagt, wir haben in Bremen nicht so richtige Probleme. Ich darf daran erinnern, die letzte Diskussion hatten wir vor einigen Monaten. Es kam heraus, dass wir eine 50-Mbit-Versorgung von ungefähr 96 Prozent haben. Ja, es gibt so zwei oder drei Flecken, diese haben Sie richtig benannt. Sie haben auch noch die Möglichkeit, mit LTE zu arbeiten. LTE ist die vierte Generation bis 300 Mbit, das wissen Sie. Sie haben in Bremen eine Versorgungslage – –.
Darf ich den Satz eben zu Ende führen?