Annette Schwarz

Appearances

16/117 16/118 16/127 16/133 16/140 16/142 16/147 16/148

Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 28. September dieses Jahres ist sehr umfassend über diesen Antrag beraten worden. Die Vorteile und Erfolge sind schon aufgezeigt worden, die unsere Landesregierung dabei zu verzeichnen hat.
Es ist auch definitiv darauf hingewiesen worden, dass noch einige Aufgaben zu erledigen sind.
Wenn man jetzt hier den Eindruck erweckt, die Diskontinuität sei unsere Zielorientierung, dann kann ich nur sagen: Vielleicht sollten die Mehrheiten auch im nächsten Landtag so beibehalten werden, damit die Arbeit kontinuierlich fortgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich halte es für außerordentlich bedauerlich, dass sich, obwohl der Handlungsbedarf erkannt worden ist, in der Ausschussberatung Grüne und SPD letztendlich enthalten haben und im Grunde genommen untätig bleiben wollen. Das halten wir für inakzeptabel.
Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass Pferde sehr sensible Wesen sind. Ich glaube, das ist eine gute Überleitung zu dem Thema, das wir jetzt behandeln wollen.
Seit 2001 hat sich das Versorgungsangebot für psychisch kranke Menschen in Niedersachsen kontinuierlich verbessert: Die Anzahl der Plätze in Tageskliniken stieg von 678 auf 1 069. Die Anzahl der Plätze in den Kliniken für Kinderpsychiatrie und Psychotherapie wurde von 72 auf 169 aufgestockt.
In den Kliniken für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie konnte die Anzahl der Plätze von 12 auf 74 erhöht werden. Es ist erfreulich, dass sich das Versorgungsangebot für psychisch kranke Menschen so gut entwickelt hat.
Der Vergleich mit den Zahlen aus 2001 unter einer SPD-geführten Landesregierung belegt eines:
Unter einer schwarz-gelben Landesregierung sind die Menschen in Niedersachsen gut aufgehoben.
Neben den stationären Angeboten stehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten derzeit 44 ambulante Sozialpsychiatrische Dienste und zusätzlich zwei Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste zur Verfügung. Hier werden insbesondere Betroffene und deren Angehörige beraten, um eine angemessene Wiedereingliederung in die Gemeinschaft bewirken zu können. Diejenigen, die diese Institutionen nicht selbst aufsuchen können, werden direkt aufgesucht. So können gerade auch chronisch erkrankte Menschen Hilfe erhalten.
Darüber hinaus zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Zielgruppe von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45 a Abs. 1 SGB XI. Dazu wurden von den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe Vereinbarungen mit den Leistungsanbietern getroffen. Bei folgenden Angeboten sind die Kapazitäten im Jahre 2011 als hinreichend ausgewiesen worden: stationäres Wohnen für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige, Tagesstätten für seelisch Behinderte, heiminterne Tagesstruktur für seelisch behinderte Menschen, heiminterne Tagesstruktur für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige, stationäres Wohnangebot für Menschen mit seelischen Behinderungen.
Auch für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche steht ein umfassendes System aus ambulanten und teilstationären Behandlungsofferten zur Verfügung. Neben einer Poliklinik an der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik in Göttingen gibt es auch weitere Angebote. Es gibt 14 kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken bzw. Abteilungen an Institutsambulanzen. Bei der Schaffung ausgelagerter Tageskliniken entstehen auch Institutsambulanzen an diesen Standorten.
In seinem 27. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 führt der Ausschuss für Angelegenheiten der psy
chiatrischen Krankenversorgung in Niedersachsen aus - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums -:
„Die überschaubare Zahl konkreter, selten gravierender Mängel steht dem positiven Gesamteindruck zur Versorgung in Niedersachsen nicht entgegen. Immer wieder können deutliche Verbesserungen festgestellt werden, an deren Zustandekommen die Besuchskommissionen Anteil haben.“
Die Wirksamkeit der Besuchskommissionen mit ihrer multiprofessionellen Fachkompetenz wollen wir mit unserem Antrag unterstützen und ihre Rechte bei einer Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke stärken.
Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 und in diesem Zusammenhang vom 12. Oktober 2011 zu gesetzlichen Grundlagen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Zwangsbehandlung weisen darauf hin, dass auch in unserem Land ein Anpassungsbedarf besteht.
In der Ausschussberatung in der kommenden Woche wird auch der Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes eingebracht werden.
Meine Damen und Herren, dass gesellschaftliche Umwälzungen zu Veränderungen in der Arbeitswelt führen, die von Menschen nicht in vollem Umfang verstanden und bewältigt werden können, zeigen die zunehmenden psychischen Erkrankungen. Ich nenne einmal das Stichwort „ausgebrannt sein“; den modernen Begriff will ich jetzt einmal nicht verwenden. Hier besteht Handlungsbedarf. Die Verdichtung der Taktabfolge in unserem Leben wird von zunehmend mehr Menschen nicht mehr bewältigt.
Wenn Hilfe in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Fachabteilungen gesucht wird, müssen sich die Betroffenen jeweils gedulden. Vier bis zwölf Wochen kann es zum Teil dauern, bis ein stationärer Therapieplatz zur Verfügung steht.
Diese Wartezeit, meine Damen und Herren, kann sich jedoch bei akuten bzw. hoch akuten Fällen erheblich verkürzen. Die Aufnahmen können teilweise unmittelbar bzw. innerhalb weniger Tage vorgenommen werden. Das zieht natürlich Verzö
gerungen bei den nicht hoch akuten Fällen nach sich. Beim gestrigen Parlamentarischen Abend der AOK ist allerdings deutlich geworden, dass es diese Krankenkasse mittlerweile verstanden hat, durch individuelle Vereinbarungen eine Verkürzung der Wartefristen zu erreichen.
Trotzdem, die volkswirtschaftliche Bedeutung von psychischen Erkrankungen nimmt zu. 2010 ist die Anzahl der Fehltage aufgrund solcher Erkrankungen um 13,5 % gestiegen. Psychische Erkrankungen machen mittlerweile ein Achtel des gesamten Krankenstandes aus. In den jüngsten Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer wird ausgewiesen, dass die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Burn-out zwar gestiegen ist, allerdings von einer niedrigen Basis ausgehend. Trotzdem spielen psychische Erkrankungen auch beim Thema Arbeitsunfähigkeit zunehmend eine große Rolle. Dessen muss man sich annehmen. Hier gilt es, Maßnahmen zur Früherkennung, Selbsthilfe und verstärkten Prävention zu ergreifen. Dies bedarf der Koordination, aber auch der Evaluation.
Meine Damen und Herren, uns geht es darum, bei dem niedersächsischen Weg der „Zukunftsregionen Gesundheit“ auch die psychiatrische Versorgung und die Vielfalt der entsprechenden Zukunftsbereiche mit einzubeziehen. Dieser Antrag stellt einen weiteren Baustein dazu dar.
Danke. - Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staudte, dass Sie momentan etwas angesäuert reagieren, ist Ihre Sache. Aber nehmen Sie einfach zur
Kenntnis, dass wir von der CDU-Fraktion im Zusammenhang mit den Änderungsvorschlägen, die wir hier gemacht haben, sehr wohl Institutionen und Verbände angeschrieben haben. Wir haben konstruktive und positive Rückmeldungen bekommen.
Wenn Sie dem Sozialministerium - das ist eigentlich nicht meine Aufgabe; durch die Begleitung der Arbeit bekommt man das aber auch mit - jetzt unterstellen, es würde endlich aus dem Quark kommen, muss ich sagen: Das Ministerium arbeitet kontinuierlich und stetig unter hoher Belastung. Wenn Sie das hier so despektierlich darstellen, halte ich das für nicht hinreichend.
Herr Präsident! Herzlichen Dank, dass ich noch einmal die Gelegenheit bekomme. Eigentlich möchte ich die heutige Debatte nicht unnötig in die Länge ziehen, aber es ist teilweise schon abenteuerlich, welche Behauptungen hier aufgestellt werden. Diese bedürfen der Richtigstellung.
Erstens. Herr Brunotte, wenn Sie schon den 27. Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung in Niedersachsen zitieren, dann nehmen Sie zur Kenntnis, dass es darin ebenso heißt, dass die Gesetzgeber zum Thema Sicherungsverwahrung eine Frist bis zum 31. Mai 2013 haben. Von daher ist es zu diesem Zeitpunkt angebracht, Vorüberlegungen auf den Weg zu bringen, damit der nächste Landtag abschließend darüber beraten kann. Es geht also um Vorarbeiten, auf die man dann zurückgreifen kann.
Wenn Sie jetzt sagen, dass das sowieso der Diskontinuität zum Opfer fällt, dann frage ich mich, warum Sie sich überhaupt noch um das Thema kümmern wollen. Wir tun es zumindest.
Zweitens. Wenn Herr Brunotte beklagt, dass in den letzten zehn Jahren bei den Einrichtungen nichts geschehen sei,
dann sollte er einfach nur die Antwort auf die Mündliche Anfrage vom 20. Juli 2012 in der 144. Plenarsitzung zur Kenntnis nehmen. In dem Protokoll über diese Plenarsitzung können Sie nachlesen, was sich alles getan hat. Ich habe das in der Rede mit ausgeführt. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis! Wenn Sie das nicht nachlesen mögen, hoffe ich, dass die AWO Ihnen zumindest mitteilt, welche Einrichtungen sie in den letzten Jahren mit Landesunterstützung auf den Weg gebracht hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das 2001 von Rot-Grün im Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten war beseelt von der Vorstellung, mit der gesellschaftlichen Akzeptanz und der Entdiskriminierung der Prostituierten würden die Probleme gelöst sein. Es würde mehr rechtlicher Schutz für die Prostituierten vor ihren Zuhältern und mehr wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht werden. Das waren die Schlagworte.
Und heute? - Die Situation hat sich nicht verbessert. Die gut verdienende selbstständige Edelprostituierte ist der Ausnahmefall. Der überwiegende Teil arbeitet auch heute ohne Sozialversicherung in Abhängigkeit.
Fazit: Das Prostitutionsgesetz war zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Diese Erkenntnis hat sich auch auf der linken Seite in diesem Raum durchgesetzt. Wenn man sich die weiteren Beratungen in anderen Bundesländern in Verfolgung dieses Themas anschaut, dann muss man feststellen, dass bereits im Herbst 2010 der Innensenator der Freien Hansestadt Bremen festgestellt hat,
dass Regulierungsbedarfe sehr wohl vorhanden sind. Auch sind Vorschläge gemacht worden, z. B. die Konzessionierung von Bordellbetrieben.
Wie die Verbände der Prostituierten darauf reagieren, kann man im Doña-Carmen-Thesenpapier nachlesen, das jetzt im Juni 2012 verfasst worden ist. Die organisierten Prostituierten wenden sich dagegen. Wenn Sie dazu runde Tische einberufen wollen, werden Sie dort eine sehr bunte Vielfalt an Meinungsbildern erkennen können.
Nichtsdestotrotz hat es weitere Entschließungsanträge und Beratungen auch hier in diesem Hause gegeben, z. B. im Zusammenhang mit dem Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution im Frühjahr letzten Jahres, wozu Sie von der SPD einen Entschließungsantrag eingebracht hatten, der hier von einer großen Mehrheit getragen worden ist, da es einen Handlungsbedarf gibt.
Im Juni 2012 wurde auch von der sozialdemokratischen Sozialministerin Baden-Württembergs der Ansatz formuliert, das Prostitutionsgesetz solle verschärft werden.
Es steht also bereits eine Menge an Aktivitäten und Vorschlägen im Raum. Dabei wird generell auf ein Ziel hingearbeitet, was man auch einmal anerkennen muss, meine Damen und Herren.
Nun meinen die Linken hier in Niedersachsen, ein weiterer runder Tisch - nichts anderes ist eine Landeskonferenz - könne die rechtlich teilweise unzureichende Gemengelage bereinigen. Meine Damen und Herren, organisierte Prostituierte artikulieren sich, nicht organisierte schweigen, und das ist die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, deswegen muss man sich auch einmal die Frage stellen, wen man mit einer Landeskonferenz eigentlich erreicht. Sie haben unter Nr. 2 in Ihrem Antrag aufgeführt, wen Sie sich dafür vorstellen. Man muss aber auch einmal anerkennen, dass in Niedersachsen das Ministerium sehr gut aufgestellt ist hinsichtlich der zu erwartenden Eckpunkte und Gesetzesvorschläge auf der Bundesebene. Hier gibt es bereits gute Kontakte zu den Beratungsstellen für Prostitution Phoenix, zur Beratungsstelle für Menschenhandel KOBRA und zur Beratungsstelle La Strada für Beschaffungskriminalität.
Meine Damen und Herren, deswegen muss man sagen, dass durch den Paradigmenwechsel im Jahr 2001/2002 auf der Bundesebene hier ein Problem ausgelöst worden ist, das wieder aufzufangen man nun mühselig und langwierig versu
chen muss. Schnellschüsse wird es dabei nicht geben. Das ist sehr wohl bei verschiedenen Konferenzen von SOLWODI und mit Schwester Lea Ackermann im Bundestag im Juni dieses Jahres betont worden.
Ebenso ist auch seitens der Grünen anerkannt worden, dass es zehn Jahre nach Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes wichtig ist, dass die Länder nachbessern. Wieso die Länder? Das Problem ist auf der Bundesebene regelrecht aufgeworfen worden, und die Bundesländer sollen das heilen? - Meine Damen und Herren, sie sind dabei im Grunde der falsche Ansprechpartner; das muss man einmal so sagen.
Wenn man bei Problemen auf die Bundesländer verweist, so sind wir sehr froh darüber, dass zumindest die Frauen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Problem erkannt haben. Sie haben ebenfalls im Juni dieses Jahres eine Konferenz abgehalten. Frau Granold und Frau Steinbach betonen unisono, dass auf der Bundesebene dringender Handlungsbedarf besteht.
Deswegen kann ich nur darauf verweisen, dass bei der 22. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister in Nürnberg im Juni dieses Jahres - Frau Groskurt hat darauf hingewiesen - festgestellt wurde, dass es sinnvoll ist, eine bundesgesetzliche Regelung herbeizuführen.
Wenn man dann noch sagt, dass unterschiedliche Wege der Regelungen auf der Landesebene zu erproben seien, dann ist das eine Zwischenlösung, aber nicht die endgültige.
Deswegen, meine Damen und Herren, brauchen wir keinen weiteren runden Tisch in Niedersachsen, wir brauchen kein vorgezogenes Herumdoktern auf der Landesebene, sondern wir brauchen eine Überarbeitung und Ergänzung des Prostitutionsgesetzes von 2002 - und das auf Bundesebene.
Dort ist der Handlungsdruck erkannt worden. Deswegen folgen wir der Ausschussempfehlung auf Ablehnung des Antrages.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Flauger, glauben Sie ja nicht, dass wir uns nicht mit diesem Thema befassen wollen, weil es eventuell ein Image hat, mit dem wir uns nicht beschäftigen möchten! Aber ich habe eben in meiner Rede darauf hingewiesen, dass es auch Verbände von Prostituierten, Interessenvertretungen von Prostituierten gibt, die eine gänzlich andere Einschätzung zur Lösung auf der Pfanne haben. Die sagen einfach: Wir wollen keine Konzessionierung, wir wollen keine Überwachung, wir stellen uns etwas anderes vor. - Sie hätten bei der Landeskonferenz einen absolut bunten Strauß.
Man muss sich bei dieser Thematik vergegenwärtigen, dass dabei nicht nur die reguläre, freiwillige Prostitution eine Rolle spielt. Vielmehr gibt es Überlagerungen mit Menschenhandel und Zwangsprostitution. Das sind Konfliktfelder, die Sie an einem runden Tisch nicht werden lösen können. Deswegen wenden wir uns dagegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Intersexualität hat, seitdem der Ethikrat seine Empfehlung dazu im Februar dieses Jahres abgegeben hat, mit Sicherheit einen etwas größeren Bekanntheitsgrad erlangt, auch wenn die Bekanntheit noch nicht umfänglich ist. Einige Punkte der Empfehlungen des Ethikrates finden sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses wieder.
Betonen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die Debatte außerordentlich sachlich und konstruktiv geführt wurde, in der tatsächlich fraktionsübergreifend ein gutes Ergebnis gefunden wurde.
Ich möchte nur die wesentlichen Punkte aufführen.
Das ist zum einen das Intensivieren der Beratungsangebote für die Betroffenen und deren direkte Angehörige durch die Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen, zum anderen ein Prüfungsauftrag an den Bund und an die anderen Bundesländer, gemeinsam zu prüfen, ob eine bundesweite Beratungsstelle oder eine Beratungsstelle auf Landesebene bei der Aufklärung über das Thema Intersexualität am geeignetsten sein könnte. Wichtig ist auch die Ermunterung der Heilberufskammern und des Niedersächsischen He
bammenverbandes, die Aufklärungsarbeit sowie die Fortbildung bei dem Thema zu verstärken. Es sind aber auch schon bestehende Aktivitäten anzunehmen; das muss man an dieser Stelle feststellen.
Des Weiteren wird die Behandlung des Themas im Schulunterricht in angemessener Form eingefordert. Im Kultusausschuss ist allerdings dargestellt worden, dass dies schon seit vielen Jahren geschieht. Vielleicht kann durch die Diskussion hier im Landtag noch eine etwas andere Form gefunden werden, damit die Bedeutung klar wird.
Bei der Verlängerung der Fristen für die Aufbewahrung der Krankenakten von 10 auf 30 Jahre kommt man der Forderung des Ethikrates nach. Meine Damen und Herren, wir müssen auch feststellen, dass damit das Krankenhausgesetz sicherlich noch einmal einer Überarbeitung bedarf. Auch diese Änderung wird also noch weitere Folgewirkungen nach sich ziehen.
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass die Diskussion über das Personenstandsrecht bzw. die Eintragung in die Geburtsurkunde über die Zuordnung zu „männlich“ oder „weiblich“ hinaus eventuell ermöglicht, eine weitergehende Formulierung zu finden. Man muss aber dazu sagen, dass man hier nicht das Blaue vom Himmel versprechen kann. Wer hier überzogene Erwartungen hegt, dem muss bewusst sein, dass das weitergehende Auswirkungen hat, z. B. auf das Eherecht. Aber das sollte man gemeinsam auf der Bundesebene weiter vollziehen können. Hier ist es hinreichend zu beleuchten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei in ihrer Auswirkung zielgenau zu betrachten.
Ebenso ist die Veränderung bei der statistischen Erhebung mit in Augenschein zu nehmen, damit auch hier der Intersexualität Rechnung getragen werden kann. Wesentlich ist insbesondere die Intensivierung der Beratungsleistungen bzw. der Aufklärungsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit. Wesentlich für einen Teil der Betroffenen ist die Regelung des Personenstandsrechts. Das ist zumindest der Offenlegung der Onlineumfrage des Ethikrates und dem daraus folgenden Bericht vom Februar 2012 sehr deutlich zu entnehmen.
Meine Damen und Herren, wir wirken gerne an der breiten Zustimmung zu der Beschlussempfehlung mit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold hat es bereits ausgeführt: Aufhänger für den vorherigen Antrag seitens der Grünen war der Skandal um schadhafte Brustimplantate aus Frankreich.
Man muss sich nur vergegenwärtigen, es handelte sich hier um ein Überwachungsproblem, kein Zulassungsproblem. Daher ist es richtig, dass die Landesregierung mit Datum vom 12. Juni 2012 beschlossen hat, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS - und zur Änderung des Abkommens über die ZLG in den Landtag einzubringen. Er wird uns bei der nächsten Landtagsberatung vorliegen bzw. am 28. Juni im Sozialausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Es ist also schon eine Verbesserung bei der Überwachung eingeleitet worden.
Wir haben mit diesem gemeinsamen Antrag die Dinge aufgenommen, die auf Landesebene angeschoben bzw. geregelt werden können. Was auf Bundesebene regelungsfähig bzw. regelungsbe
dürftig ist, wird die kommende öffentliche Anhörung am 27. Juni im Gesundheitsausschuss in Berlin erbringen.
Diese gut strukturierte und handlungsebenenorientierte Vorgehensweise, die das sensible Thema „Medizinprodukte“ erfordert, ist meines Erachtens sinnvoll. Wir sind auch sehr zuversichtlich, dass die Landesregierung mit dem Konzept zur risikoabgestuften und systematischen Medizinprodukteüberwachung auf einem guten Weg ist.
In dem Antrag geht es aber auch darum, die Kompetenzen auf fachlicher Ebene zu bündeln, die Kammern und Vereinigungen in die Fortbildung einzubinden und die Patienteninformation zu verbessern. Der Abgleich von Erfordernissen der Produktsicherheit auf EU-Ebene, Bundes- und Landesebene ist wichtig.
Bei den Prüfaufträgen sind die außerhalb Niedersachsens liegenden Belange, die von uns nicht im Alleingang bewerkstelligt werden können - z. B. die Klärung der Produkthaftpflicht - genauso wichtig. Man muss sich dabei vergegenwärtigen, Medizinprodukte der Risikoklassen II b und III mit einem hohen bzw. sehr hohen Risiko bedürfen einer besonderen Sorgfalt.
Die Stärkung bei der Zulassungs- und Überwachungsfunktion ist unser besonderes gemeinsames Anliegen.
Klar muss aber auch sein, dass das Vertrauen von Patienten in bestimmte Produkte, die sie schon in sich tragen und die sich bewährt haben, nicht ungerechtfertigt erschüttert werden darf. Hier geht es um den Erhalt der Lebensqualität, teilweise um den Erhalt des Leben an sich. Deswegen ist es gut und richtig, wenn wir dem gerecht werden.
Deswegen ist es gut und richtig, dass wir diesen Antrag gemeinsam unterstützen. Deswegen freuen wir uns auf die breite Zustimmung.
Danke schön.
Danke. - Frau Präsidentin. Ich möchte bei diesem sehr sensiblen Thema nicht auf billige Polemik eingehen. Ich möchte nur festhalten, dass die Fraktion DIE LINKE Anfang dieses Monats im Ausschuss angekündigt hat, eventuell einen Änderungsvorschlag vorzubringen. Herr Humke, Sie haben zum Schluss glücklicherweise noch die Kurve bekommen. Dieser Änderungsvorschlag ist hier nicht vorgebracht worden. Sie haben begründet, warum Sie sich enthalten. So hat die Fraktion DIE LINKE auch im Ausschuss abgestimmt. Deswegen halte ich es nicht für gerechtfertigt, das Thema aufzubringen, wer mit wem oben auf dem Antrag steht. Entscheidend ist, was dabei herauskommt. Sie hätten ohne Weiteres zustimmen können.
Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Worüber reden wir heute? - Frau Helmhold hat es kurz umrissen: Herzkatheter, künstliche Hüft-, Knie- oder Schultergelenke, Stents, resorbierendes chirurgisches Nahtmaterial, Spiralen oder Brustimplantate, Dinge, die für viele auch ein Stück
Hoffnung bzw. Lebensqualität bedeuten, wenn sie funktionieren. Momentan haben, verursacht durch die Diskussion und einige Ergebnisse, manche eher das Gefühl, sie hätten eine tickende Zeitbombe in sich. Das führt zu großer Verunsicherung.
Meine Damen und Herren von den Grünen, das scheint auch bei Ihnen zu großer Verunsicherung geführt zu haben.
Sie haben Ihren Antrag überwiegend aus einem Antrag Ihrer Parteikollegen im Bundestag - das ist Drs. 17/8920 vom 7. März 2012 - übernommen.
- Bleiben Sie doch einfach einmal ruhig, und hören Sie weiter zu!
Dazu, dass Sie die Funktionen „kopieren“ und „einfügen“ nutzen, kann man auch noch feststellen: Der Bundestag hätte eigentlich heute Abend um kurz vor 23 Uhr über den Antrag beraten. Dort werden die Reden wohl zu Protokoll gegeben.
Gehen wir doch einmal auf den Antrag, den Sie hier im Niedersächsischen Landtag eingebracht haben, ein. In der Tat, in Teilen ist er diskussionswürdig. In Teilen muss man ihn genauer in Augenschein nehmen. Mit Ihrer ersten Forderung, die in der Einleitung aufgeführt wird und nach der die ZLG, d. h. die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz, die Überwachung sowie die Feststellung und Bekanntgabe von Mängeln vornehmen soll, sind Sie leider auf dem Irrweg. Denn das ist nicht die richtige Stelle dafür; vielmehr ist das Aufgabe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. für das Paul-Ehrlich-Institut. Primär liegt die Aufgabe einer verstärkten Überwachung und Information bei den Ländern.
Meine Damen und Herren, wenn man sich einmal vergegenwärtigt, dass laut einem Spiegel-Artikel jährlich Zehntausende von neuen Medizinprodukten auf den Markt kommen - derzeit gibt es 400 000 Medizinprodukte -, so ist offensichtlich, dass eine Überwachung in Gänze manchmal sehr schwer ist. So haben Sie es ja auch in Ihrem Antrag formuliert.
Man muss sich aber auch einmal vergegenwärtigen, wie viele Risikomeldungen es bei den Produkten mittlerweile gab. Da gibt es vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Statistik, nach der es so aussieht: Die Zahl nimmt zu. Allerdings müssen Sie sich auch einmal die Anzahl der Medizinprodukte vergegenwärtigen und sich vor
Augen halten, wie viele davon mit Risikomeldungen versehen worden sind. Im vergangenen Jahr waren das 6 138. Insgesamt muss man sagen, dass es zwar 6 896 Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen - für zukünftige Produkte - gab, dass aber in 21 074 Fällen die Risikomeldung keine weiteren Folgen hatte. Das heißt, es gibt sehr wohl eine unterschiedliche Wahrnehmung.
Ich möchte mich jetzt nicht allein auf die Statistik berufen und nicht sagen: Es ist alles wunderbar, und wir sind auf einer blauen Wolke. - Im Gegenteil: Jeder, der das Problem vor sich hat und sich fragt, ob er es mit einem Risikoprodukt zu tun hat oder nicht, der möchte Aufklärung darüber haben.
Sie monieren, dass die CE-Zulassung dafür nicht ausreichend ist. Wir können unsererseits nur auf eine Antwort verweisen, die die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach im Bundestag auf die Anfrage Ihrer Fraktion gegeben hat:
„Die gegenwärtigen europäischen und nationalen Regelungen“
- es geht nicht nur um eine Länderregelung, sondern das sind nationale und europäische Regelungen -
„reichen grundsätzlich aus. In Fällen krimineller Machenschaften würden auch strenge Regelungen nicht helfen, weil die Kontrolle notwendig ist.“
Dazu liegt derzeit im Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes vor. Im Bundesrat beraten natürlich auch die Bundesländer mit. In der Antwort auf die Anfrage vom Februar dieses Jahres wird seitens des Bundesministeriums darauf hingewiesen, dass hier etwas auf dem guten Weg ist. Wenn der Bundesrat am 30. März der Empfehlung des Gesundheitsausschusses folgt, dann haben wir tatsächlich einen Gesetzestext, der anlassunabhängige Prüfungen zulässt. Das ist letztendlich die Forderung, die Sie in Ihrem Antrag erheben.
Nun haben Sie auch die Forderung erhoben, dass zusätzlich ein Implantatregister geschaffen werden soll. Das gibt es mittlerweile erprobungsweise mit dem Endoprothesenregister Deutschland. Dessen Funktionsweise ist aber noch nicht umfänglich. Man merkt eigentlich auch, wie schwierig manche Dinge zu erfassen sind.
Es ist unsere Aufgabe, für die Menschen eine Zuverlässigkeit herbeizuführen. So wie ich es ausgeführt habe, zeigt sich letztendlich: Die Bundesre
gierung, aber auch die Landesregierung sind dabei schon auf einem guten Weg. Vielleicht können Sie das im positiven Sinne mit begleiten, statt Äußerungen zu tätigen wie in der Pressemitteilung der Bundestagsfraktion der Grünen, in der es heißt: Der Skandal um fehlerhafte Brustimplantate hat es wieder einmal gezeigt: Die Anforderungen an die Zulassungs- und Überwachungsverfahren für Medizinprodukte sind völlig unzureichend.
Meine Damen und Herren, wer skandalisieren möchte, sollte sich davor hüten, evtl. zu einer Angstmacherpartei zu werden.
Es geht darum, richtig zu zitieren. Das Bundesinstitut hat sehr wohl darauf hingewiesen, dass eine Entfernung von Brustimplantaten empfohlen wird. Aber es sollte nicht unterschlagen werden, dass man vorher mit dem Arzt darüber sprechen sollte. Eine gute fachliche Beratung ist dabei immer wesentlich. Es sollte unsere Intention sein, die Thematik in der gebotenen Sachlichkeit zu erörtern und die Menschen nicht in Panik zu versetzen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Helmhold!
Erstens. Lassen Sie mich ein Zitat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte anführen. Da heißt es, dass das BfArM empfiehlt, dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten. Wie dringend eine Entnahme im Einzelfall sei, hänge wesentlich davon ob, wie lange die Patientin das Implantat bereits trage. Dies sollte deshalb vor jeder Operation zwischen Arzt und Patientin besprochen werden. Eine OP ist kein Kinderspiel. Das wissen Sie selber. Sie ist immer eine Belastung für den Körper. Das Risikopotenzial sollte gut abgewogen werden.
Zweitens. Mit dem Endoprothesenregister sammeln wir erste Erfahrungen, wo letztendlich Regist
rierungen stattfinden können. Dort zeigt sich in der Umsetzung, wie weit die Krankenkassen mitmachen. Die AOK ist schon in großen Teilen mit dabei. Auch bei den Privatkassen wird sich immer die Frage stellen, wie man mit dem Datenmaterial umgeht. Datenschutz ist aber ein Thema, bei dem Sie sich sonst immer auf ein anderes Pferd schwingen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Zielformulierung, die vielfach angeführt wird. Die Bundesfamilienministerin hat den 8. Familienbericht in Auftrag gegeben, und die Sachverständigenkommission hat in ihrem Monitor Familienforschung im Oktober 2011 aufgezeigt, dass die Familie nicht nur von ökonomischen und infrastrukturellen Bedingungen, sondern auch von Zeitressourcen lebt.
Ich zitiere aus dem Bericht:
„Gemeinsame Zeit ist eine Voraussetzung dafür, dass das Familienleben nach den jeweiligen Vorstellungen und Lebensentwürfen gelingen kann. Familienmitglieder sind in vielfältige, teilweise in Widerspruch zueinander stehende gesellschaftliche Zeitsysteme eingebunden, die das Familienleben mehr oder weniger direkt beeinflussen.“
Wie sind die Bedingungen in den Krankenhäusern in Niedersachsen? Warum ist es dort so wichtig, diesen Erfordernissen gerecht werden zu wollen? - Von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung wurde in ihrer Studie „Dem deutschen Gesundheitswesen gehen die Ärzte aus!“ aufgezeigt, dass der Anteil der Frauen an den Krankenhausärzten angewachsen ist und im Jahr 2010 in Niedersachsen mittlerweile 42,5 % betrug. Die Tendenz ist weiter steigend.
Aber in der Phase der Weiterbildung wird dieser Trend gebremst. Ausschlaggebend für die Flucht von Ärzten aus der kurativen Tätigkeit seien die zeitliche Belastung und die fehlende Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Auch der Marburger Bund hat in der Anhörung zum Krankenhausgesetz im Herbst letzten Jahres hierauf hingewiesen.
Man muss feststellen, dass Frauen im Arztberuf ca. 72 % der Arbeitszeit der Männer ausfüllen. Das heißt, sie wollen weniger arbeiten, aber trotzdem ihren Beruf gerne wahrnehmen. Der Trend der Arbeitszeitverkürzung hält generell weiter an.
Man muss sich nur einmal vergegenwärtigen, wie die normale Wochenarbeitszeit der Ärzte z. B. im
Jahr 2008 ausgesehen hat: Insgesamt haben 45,6 % der Ärzte 45 und mehr Stunden Wochenarbeitszeit geleistet. Das waren 29,9 % der Frauen und 54,7 % der Männer.
Wenn man sich das vergegenwärtigt, liegt es auf der Hand, dass das Arbeitszeitvolumen auf mehrere Köpfe verteilt werden muss bzw. zukünftig auch wird. Mehr Frauen muss die Ausübung des Arztberufs im Krankenhaus ermöglicht werden. Potenzielle Rückkehrerinnen müssen wieder gewonnen werden, damit man das Defizit an Arbeitskräften wieder auffüllen kann. Dafür ist es notwendig, dass eine größere Familienfreundlichkeit in den Krankenhäusern erreicht wird,
und zwar nicht nur beim medizinischen Personal, sondern auch beim pflegenden Personal.
Für das Jahr 2025 wird das Fehlen von 152 000 Pflegekräften bundesweit prognostiziert. Auch in diesem Bereich sind in der Mehrzahl Frauen tätig. Bislang sind sie, die Organisation von Familie und Beruf betreffend, sensibler eingestellt, obwohl die Männer hier ganz kräftig nachziehen, was sehr wohl zu begrüßen ist.
Will man jedoch die Arbeitsplätze im Krankenhaus im Wettbewerb um qualifiziertes Personal als attraktiv herausstellen, so ist es wichtig, dass eine wesentlich größere Motivation bei den Einzelnen hergestellt wird. Ein Arbeitgeber, der familienfreundliche Arbeitsbedingungen anbietet, ist attraktiv und hat bessere Standort- und Wettbewerbsvorteile.
Hierbei geht es nicht nur um die Betreuung von Kindern, sondern auch um die Sorge um pflegebedürftige Angehörige. Wir müssen einfach feststellen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Niedersachsen von 1999 bis 2010 um 22,4 % gestiegen ist. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt.
Um dies zu erreichen, gehören mehrere Akteure an einen Tisch. Dazu gehören die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen, kommunale Spitzenverbände und die Interessenvertretung der Gesundheitsberufe im Krankenhaus.
Meine Damen und Herren, auch gute Praxisbeispiele z. B. in der Kinderbetreuung oder bei pflegebedürftigen Familienangehörigen können weiterführen und zeigen, wie man das alles unter einen Hut bringen kann. Des Weiteren sind auch zertifizierte Einrichtungen gute Beispiele. Bei der Zertifizierung unter dem „audit berufundfamilie“ - nach meiner Kenntnis sind mittlerweile fünf Krankenhäuser in Niedersachsen zertifiziert - werden mit Sicherheit gute Beispiele zu finden sein.
Allerdings ist wichtig, dass alle Beteiligten Fantasie und Kreativität entwickeln, um den Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht als störend für das Unternehmen Krankenhaus, sondern als Bereicherung zu begreifen und gemeinsam neue Wege zu gehen.
Deswegen muss es Ziel sein, dass Familie tatsächlich ein Erfolgsfaktor ist,
für das medizinische Personal, für die Krankenhäuser, für Frauen und Männer und im Grunde für die Menschen in Niedersachsen.
Danke.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Miriam Staudte [GRÜNE]: Zur Finan- zierung haben Sie nichts gesagt! Vizepräsident Hans-Werner Schwarz: Vielen Dank, Frau Kollegin! - Als nächste Rednerin hat sich Frau Tiemann für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen mit- zuteilen, dass mir Frau Modder als Parlamentari- sche Geschäftsführerin mitgeteilt hat, dass der Antrag unter dem letzten Tagesordnungspunkt direkt überwiesen werden soll. Ich gehe davon aus, dass das unter den Fraktionen abgestimmt ist. Frau Tiemann, Sie haben jetzt das Wort. Bitte! Petra Tiemann (SPD):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den niedersächsischen Krankenhäusern voranbringen - welch verheißungsvoller Titel! Welch schöne Überschrift! Nichts - das will ich vorausschicken -, was in diesem Antrag steht, ist falsch. Aber bevor überschwängliche Freude aufkommt, muss ich doch etwas Wasser in den Wein gießen.
Unstrittig ist, dass sowohl im ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich ein Fachkräftemangel auf uns zukommt bzw. bereits da ist. Wir haben an dieser Stelle schon sehr häufig darüber debattiert. Unstrittig ist auch, dass gerade hier in Niedersachsen mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan werden muss. Schön, dass das bei Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, in dieser Dringlichkeit schon angekommen ist.
Meiner Fraktion fehlen in diesem Antrag noch einige Punkte.
Erstens. Die Schwierigkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in puncto Pflege sind nicht nur in den Krankenhäusern zu sehen, sondern sie betreffen genauso die Frauen und Männer, die in der Altenpflege arbeiten, sowohl stationär als auch ambulant.
Zweitens. Wie sollen die Krankenhäuser auf den - ich zitiere - „Aspekt des Ausbaus der betriebsnahen oder der betriebseigenen Kindertagesbetreuung“ eingehen? „Eingehen“ bedeutet „einrichten“, und wenn schon „einrichten“, dann auch „anpassen“. Wer soll das denn bezahlen? Die Krankenhäuser? Die Kommunen? - Über die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen will ich hier gar nicht sprechen - und Sie, meine Damen und Herren von FDP und CDU, wollen das auch nicht. Denn in diesem Antrag ist nichts davon zu lesen. In ihm stehen nur solche wunderbar dehnbaren Begriffe wie „Impulse“, „bitten“, „beachten“, „einrichten“, aber kein Wort davon, wer das wie und wo bezahlen soll.
Ein guter Antrag würde an dieser Stelle Ross und Reiter nennen, meine Damen und Herren.
Zu klären wäre auch noch, wie das im Arbeitsalltag der Menschen überhaupt aussehen soll. Ich will Ihnen das gern an einem Beispiel aus meinem eigenen Landkreis darstellen. In meinem Landkreis gibt es zwei Krankenhäuser. Sie haben 2 000 Beschäftigte, von denen über 70 % Frauen sind. Allerdings wohnen nur 30 % davon an den Klinikstandorten. Bis zum Grundschulalter mag das Konzept noch aufgehen. Aber wie wollen wir das
Problem lösen, wenn die Kinder in den Hort kommen? Schichtdienst, Nachtdienst - wollen Sie die Kinder 20 km weit mit dem Auto hin und her transportieren lassen? Wie soll das funktionieren? - Das wäre noch zu klären.
Also wäre wohl eher ein weiteres Betreuungsangebot von den Kommunen wichtig, und zwar aus zwei Gründen. Den einen Grund habe ich Ihnen eben genannt. Der andere Grund ist: Das, was Sie im ärztlichen und im pflegerischen Bereich beschreiben, trifft nicht nur auf diese Eltern zu, sondern auch auf viele andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen. Wir haben das Recht, alle gleich zu behandeln.
- So ist es. Die Eltern haben das Recht, das Gleiche zu fordern, und wir haben die Pflicht, das Gleiche einzurichten.
Nun komme ich zum zweiten Bereich Ihres Antrags. Sie schreiben:
„Die Situation der Mitarbeiter“
- wahrscheinlich sollte es „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ heißen, aber das nur am Rande -
„mit pflegebedürftigen Angehörigen ist zu beachten.“
Das ist eine gute und richtige Forderung. Ein paar Probleme gibt es dabei allerdings.
Erstens. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit. Viele Grüße an Herrn Bahr! Viele Betriebe - Krankenhäuser sind Betriebe - fürchten die Personalkosten. Woher sollen sie das Geld nehmen? - Wir lesen zurzeit täglich von Krankenhäusern und wissen, wie es um ihre finanzielle Situation bestellt ist. Darauf gibt Ihr Antrag im Übrigen auch keine Antwort.
Wie sollen die Frauen und Männer, die in Teilzeit arbeiten - die meisten prekären Beschäftigungsverhältnisse finden wir übrigens in der Pflege, um das einmal klarzustellen -,
das auch noch bezahlen?
Ich fasse zusammen: Das ist ein Antrag, in dem nichts Falsches steht. Er enthält viel Lyrik, viele Bitten, viele Absichtserklärungen, aber wenig Substanzielles. Vielleicht können wir das in der Beratung noch ändern, oder - meine Fraktionskollegin Ulla Groskurt hat es gestern hervorragend ausgedrückt - lassen Sie uns gleich über diesen Antrag abstimmen, dann können wir uns im Ausschuss mit substanzielleren Anträgen beschäftigen.
Vielen Dank.
Danke. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Eben ist von Frau Tiemann erwähnt worden, dass familienfreundliche Arbeitszeitregelungen nicht nur in den Krankenhäusern, sondern genauso auch in anderen Berufsfeldern notwendig wären. Man muss aber eines feststellen: In den Krankenhäusern gibt es noch heute wesentlich stärker hierarchische Strukturen. Dort ist der Handlungsbedarf wesentlich größer. Ich denke, das wissen Sie ebenso gut aus eigener Erfahrung.
Zweitens. Die Beratung des Krankenhausgesetzes hat aufgezeigt - der Marburger Bund hat darauf hingewiesen -, dass ein Bedarf an familienfreundlicheren Strukturen und anderen Arbeitszeitregelungen besteht. Von Ihrer Seite ist dazu nichts weiter eingebracht worden. Tun Sie also nicht so, als wenn immer nur wir das machen sollten; Ihnen steht es genauso frei.
Drittens. Flexiblere Arbeitszeiten sind das A und O. Man kann nicht alles ausschließlich mit der 40Stundenwoche regeln, sondern ich habe in meiner Rede aufgezeigt, dass wir weitaus kreativere Lösungen brauchen, weil die Beschäftigten in den Krankenhäusern niedrigere Arbeitszeitvolumen auf mehr Köpfe verteilen wollen. Ich glaube, da sollte man ansetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs meine Verblüffung zum Ausdruck bringen, dass Herr Humke hier namentlich Äußerungen aus nicht öffentlichen Ausschusssitzungen wiedergibt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der letztendlich staatlicher Dirigismus pur ist, verpackt - - -
- Ich glaube, der Kollege hat sich etwas verrenkt. Vielleicht braucht er etwas Hilfe? - Es geht wieder gut.
Das geht jetzt von meiner Redezeit ab.
Danke schön. - Der Gesetzentwurf der Linken bezüglich des Wohnraums ist staatlicher Dirigismus pur, verpackt als Bürokratiemonster, und ohne Kenntnis der tatsächlichen Situation. Daher wer
den wir vonseiten der CDU diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Die Zweckentfremdungsverordnung ist in Niedersachsen 2004 aufgehoben worden. Mit Ausnahme von zwei Bundesländern haben alle Länder in Deutschland ihre Zweckentfremdungsverordnung in den vergangenen Jahren ebenfalls abgeschafft. Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Erlös bzw. zur Wirkung. Viele Mitarbeiter in den Verwaltungen waren damit beschäftigt. Aber von den Kommunen wurde zurückgemeldet, dass dieses Instrument dort im Grunde nicht mehr benötigt wurde, weil ein großer Wohnungsüberhang auf dem Markt vorhanden war.
Meine Damen und Herren, was stellen wir fest? - Die Linke versucht mit Rezepten von vorgestern Probleme von gestern zu lösen und verliert dabei die Fragestellungen der Gegenwart und der Zukunft aus den Augen. Wie nennt man das? - Rückwärtsgewandte Politik, meine Damen und Herren!
Nicht die Zweckentfremdung und der Leerstand zum Nachteil von Wohnungssuchenden sind die Fragen des niedersächsischen Wohnungsmarktes in der Gegenwart und der Zukunft, sondern die Frage, ob nachfragegerechter Wohnraum am Markt zur Verfügung steht. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung und die Entwicklung der Arbeitsplätze werden dabei ausschlaggebend sein. Den Städten wird eine Renaissance als Wohnstandort vorhergesagt. Sicherlich wird oder kann der Geschosswohnungsbau wieder eine stärkere Rolle spielen als in den vergangenen Jahren.
Es ist aber eine Sache der Gemeinden, wie sie im Bedarfsfall ihre kommunale Planungshoheit ausüben. Dazu wollen wir seitens der CDU keine Anweisungen geben, sondern haben großen Respekt vor dem durch den Bundesgesetzgeber verbrieften Recht der Kommunen.
Meine Damen und Herren, viele Kommunen in Niedersachsen haben bereits den Handlungsbedarf im Zuge der Wohnungsmarktbeobachtung erkannt. Sie nehmen die Beratung z. B. durch die
NBank zur Erstellung von Wohnraumkonzepten wahr. Genauso aussagekräftig können integrierte ländliche bzw. Stadtentwicklungskonzepte sein. Das heißt für die Kommunen nicht zwangsläufig, Wohnbauland neu ausweisen zu müssen, sondern schließt auch die Möglichkeit der Entwicklung im Bestand ein. Da haben die Kommunen oft eher das Problem von Leerständen. Auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften haben dieses Problem. Deswegen sollte man sie jetzt nicht noch mit einer Leerstandssteuer überziehen und sie damit letzten Endes bestrafen, wenn auf dem Wohnungsmarkt die Nachfrage nicht in diesem Maße besteht.
Vielmehr fragt man sich dabei, was es bedeuten soll, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung von Ende Oktober schreiben: „Wir wollen die unsoziale Ausübung des Eigentumsrechts bei Immobilien verhindern“. Meine Damen und Herren, wie begründen Sie diese Forderung? - Das ist keineswegs nachvollziehbar. Von daher kann man in Richtung der Linken nur sagen: Wenn Sie weiterhin Papier mit Anfragen, Anträgen und Gesetzentwürfen beschreiben und dabei die Realitäten nicht akzeptieren wollen oder können, dann machen Sie Politik an den Menschen vorbei.
Aber das ist Ihr Problem, nicht unseres.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Adler, Ihnen ist mit Sicherheit oder hoffentlich bekannt, dass folgende Regelung in § 10 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes verankert ist. Dort werden Regelungen zur Sicherung der Zweckbestimmung getroffen, indem Mietwohnraum, der bereits gefördert worden ist, „nicht zu anderen Zwecken als zur Vermietung als Wohnraum genutzt werden und nicht länger als drei Monate leer stehen“ darf. Über Ausnahmen entscheiden die zuständigen Stellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Wir haben also eine hinreichende Regelung. Diese muss nicht aufgestockt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der gleichen Petition wie meine Vorrednerin.
Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass es schon mehrfach ein Begehren auf Asyl gegeben hat. Zu Anfang ist seitens der Familie angeführt worden, sie sei albanischer Volkszugehörigkeit. Ab 2000 hieß es dann, sie seien Roma. Die Asylbegehren wurden jeweils abgelehnt. Klagen dazu wurden vom Verwaltungsgericht Braunschweig ebenfalls abgelehnt bzw. nicht im Sinne des Petenten entschieden.
Für ein asylverfahrensunabhängiges Aufenthaltsrecht fehlen die Voraussetzungen, und es liegen triftige Versagensgründe vor. Es hätte zwei Möglichkeiten gegeben, dies mit zu betrachten. Das eine ist die gesetzliche Altfallregelung. Diese kann aber nicht angewandt werden, da eine wirtschaftliche Integration fehlt. Seit 1992 bezieht die Familie durchgängig Sozialleistungen. Des Weiteren hätte die Möglichkeit bestanden, eine Bleiberechts- und Altfallregelung heranzuziehen. Auch das fasst hier nicht.
Mit der wechselnden Angabe der Herkunft - zunächst Albaner, anschließend Roma - liegt auch
eine jahrelange Täuschung der Ausländerbehörde vor. Eine Aufenthaltsbeendigung wurde dadurch verzögert. Diese Angaben fielen immer so aus, dass sie just immer die Volkszugehörigkeit betrafen, deren Angehörigen nicht abgeschoben wurden.
Danke, ich möchte gern weiter ausführen.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater der Familie erheblich straffällig geworden ist. Das sollte man nicht verniedlichen. Ich darf beispielgebend anführen: Erschleichung von Leistungen, Diebstahl, Urkundenfälschung, Beihilfe zu gewerbsmäßigem Betrugsversuch usw.
Bei den schulpflichtigen Kindern kann man verzeichnen, dass sie teilweise hohe unentschuldigte Fehlzeiten aufweisen. Damit ist eine Bleiberechtsregelung auch für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende ausgeschlossen. Der regelmäßige Schulbesuch ist wesentliche Voraussetzung für Integration. Ich glaube, darüber sind wir uns hier im Hause einig.
Die Frage ist, ob es eventuell eine Anerkennung über die Härtefallkommission gibt. Der Härtefallkommission ist dies vorgetragen worden. Im Frühjahr 2010 hat die Härtefallkommission gesagt: „Kein Härtefallersuchen an das Innenministerium“.
Fazit ist also: Die Integration der Familie in die hiesigen Lebensverhältnisse ist fehlgeschlagen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz scheidet aus. Wir plädieren für „Sach- und Rechtslage“.