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Wir nehmen aber die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Unsere Aufgabe ist daher, jetzt den Modellwech sel hin zu einem Rundfunkbeitrag positiv und kritisch zu be gleiten. Dazu gehört insbesondere das Thema Datenschutz, welches wir bereits – darauf muss ich immer wieder zurück kommen – in den Anfängen der Vertragsgestaltung angemahnt haben und das ich bereits in meiner ersten Rede gestreift ha be, unabhängig davon, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes auch seinen Bericht abgegeben hat.

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Nun zum anderen Thema, zum Datenschutz. Dazu möchte ich auf einige Einwände der Landesbeauftragten für den Daten schutz eingehen, die auch im Entschließungsantrag des Land tags aufgegriffen werden.

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Die Landesregierung wird sich im Länderkreis mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sich die Evaluierung auf diese Befugnis se der Rundfunkanstalten erstreckt. Das ist ein vielverspre chender Weg, um den Datenschutz noch stärker voranzubrin gen. Das können und wollen wir damit tun. Dies könnte auf der Basis des neuen Finanzierungsmodells, das heute zur Ab stimmung steht, geschehen.

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Ich bin der Meinung, dass Sie in einem völlig falschen Zug sitzen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat nach Gesetz eine ganz bestimmte Funktion, die mit der Kontrolle des Verfassungsschutzes überhaupt nichts zu tun hat. Den noch als Bürgeranwalt zu bezeichnen, ist insofern – ich sage es diplomatisch – niedlich, als sich doch die Frage stellt, wer denn der bessere Bürgeranwalt sein sollte, wenn nicht die freigewählten Abgeordneten dieses Hauses.

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Langsam, freuen Sie sich doch nicht zu früh. – Eine andere Schwäche, die Sie gerade versuchen mit schönen Worten zu überdecken, findet sich zum Beispiel in den Bereichen Datenschutz, Datenspeicherung, Datenlöschung. Hier übernehmen Sie nur die Wortlautpassagen aus den Karlsruher Urteilen. Genau darin liegt eine Schwäche.

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Nun frage ich Sie: Wir haben mehr als 60 000 Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt, die beliefert werden müssen. Es ist noch nicht geregelt, wie der Datenschutz eingehalten werden soll, und Sie sagen, es gibt gute Beispiele dafür, dass die nach Hause fahren.

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(Jürgen Krogmann [SPD]: Genau! Mit Datenschutz habt ihr auch nichts am Hut!)

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Das Gros der Vorschläge der Grünen ist aber auch aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmungsfähig. Es ist schon gesagt worden: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kann schon heute aus der Mitte des Verfassungsschutzausschusses beauftragt werden. Dazu hat auch die Minderheit ein Recht. Hier brauchen wir keine Veränderung.

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Allein die überschießende Funktionalität des eingesetzten Trojaners erhöht die Missbrauchsgefahr um ein verfassungsrechtlich nicht mehr zulässiges Maß. In diesen Zusammenhang passt es auch ganz hervorragend, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz im Hinblick auf die durchgeführten Maßnahmen nicht beteiligt worden ist.

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Hierbei, meine Damen und Herren, stellen die wirksame Bekämpfung schwerer Kriminalität und von Terrorismus, aber auch die Datensicherheit sowie der Datenschutz als Ausdruck des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung keine Gegensätze dar. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine Kernaufgabe des Staates. Die Bevölkerung erwartet einen handlungsfähigen Staat, der nicht nur die notwendigen Maßnahmen ergreift, um Gefahren rechtzeitig zu identifizieren und abzuwehren, sondern auch eine moderne und effiziente Strafrechtspflege sicherstellt. Insoweit ist im digital geprägten Zeitalter auch der Einsatz modernster Software erforderlich, um informationstechnische Systeme überwachen zu können.

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Wichtig ist auch die Kommunikation in Echtzeit. Gerade bei der Suche nach Vermissten oder eben bei der Fahndung nach Verdächtigen ist die Versuchung groß, eigene Mobiltelefone zu benutzen, die man ohnehin meist dabei hat, natürlich nur in besten Absichten. Bei der Nutzung von WhatsApp oder Ähnlichem ist aber der Datenschutz hoch problematisch. Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein abgeschlossenes System geben muss und es auch auf Dienstgeräten erfolgt. Aus diesem Grund scheint eine zügige Einführung durch den Dienstherrn jetzt geboten. Inwiefern solche Dienste erforderlich sind und zu welchem Preis, das möchte ich gern überprüft wissen. Wir müssen uns dem Thema daher noch einmal nach einem ausführlichen Bericht in der Innendeputation widmen.

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In Bayern, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde jüngst im Rahmen einer Testphase ein Messenger namens Teamwire eingeführt. Dort sollen zum Beispiel Ermittlungshinweise, Fahndungsfotos und Einsatzbefehle schneller an Beamtinnen und Beamte übermittelt werden. Dazu würden sie laut Berichterstattung auf spezielle Smartphones zurückgreifen, auf denen der für die Polizei programmierte Dienst installiert sei. Der Dienst werde zudem von Servern gesteuert, die vor fremdem Zugriff besonders geschützt seien. In Sachen Datenschutz und Datensicherheit ist man also kein Risiko eingegangen.

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Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Ein wesentlicher Bremsklotz für die bisherige Diskussion war immer der Verweis auf den Datenschutz. Wir, die CDU-Fraktion, sind davon überzeugt, dass es rechtlich möglich ist, diese mobilen Endgeräte und Messengerdienste unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuführen. In anderen Bundesländern klappt es auch, und ich glaube, das ist auch hier nicht unmöglich.

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Wir haben viel von Tablets gelesen und gehört. Das wird eher schwierig, aber wir glauben, dass wir relativ zeitnah eine vernünftige Laptop-Lösung zustande bringen können, die dann in der Tat auch die nötigen Datenschutz- und Sicherheitsvoraussetzungen liefert.

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Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22. Februar 2018 (Drucksache 19/1548)

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Gesetzes zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in ihrer 56. Sitzung am 25. Januar 2018 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/1548 seinen Bericht dazu vor.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/1548, Kenntnis.

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Wer stimmt zunächst einer Überweisung der Drucksachen 20/11905 und 20/12012 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann einstimmig dahin überwiesen worden.

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Die kommen hiermit, meine Damen und Herren. Wir gehen in den nächsten Tagen wieder vermehrt raus auf die Schützenfeste, zu den Trachtenvereinsumzügen, zu den Imkern, zu den Reit- und Fahrvereinen und zu den Obst- und Gartenbauverbänden, sagen diesen Leuten, wie wichtig sie sind, machen dort ein Foto, idealerweise für die Heimatpresse und für Facebook, und gehen dann nach Hause. Am Montag kommt bei diesen Verbänden die Datenschutz-Grundverordnung auf den Tisch geflattert, und sie wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Am Dienstag kommt nach dem Fest das Finanzamt, am Mittwoch kommt die Bürokratie zur Jugendarbeit des Vereins. Dann sind sie ziemlich alleine gelassen. Die Politik muss hier einiges unternehmen, um der Stütze des Ehrenamtes in Bayern, dieser Vielzahl der Vereine und Verbände draußen, die eine tolle Jugendarbeit leisten, sich um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft kümmern und das Brauchtum pflegen, in der öffentlichen Wahrnehmung eine stärkere Stimme nach dem Motto "Tu Gutes und rede darüber" zu geben. Diesen Verbänden soll auf der Rundfunkebene und auf der Medienebene mehr Einfluss bei der Darstellung ihrer gesellschaftsstützenden Arbeit gegeben werden.

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Man kann sich das auch im Lande Hessen anschauen. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hat uns gebeten,Fälle zu nennen.Das ist angesichts der Regeln,die wir zum Datenschutz und zur Informationsweitergabe in diesem Land haben, nicht immer einfach.

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Der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen gewährleistet sein. Um auf die neuen Bedrohungen besser reagieren zu können, wird RheinlandPfalz zudem Datenschutzstellen bei den Staatsanwaltschaften einrichten.

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In diesem Zusammenhang möchte ich überhaupt nicht verheimlichen, dass wir schon damals bei den Steuer-CD-Ankäufen vor fehlendem Datenschutz gewarnt haben. Jetzt zeigt sich unabhängig davon, ob Hoeneß-Daten auf einer CD sind oder nicht, dass in der Folge eines gescheiterten Steuerabkommens weiterhin der Weg der strafbefreienden Selbstanzeige gewählt wird und der Schutz der persönlichen Daten nicht gewährleistet ist. Das haben wir kritisiert.

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Datenschutz ist ein hohes Gut. Dafür stehen wir ein. Es ist absolut ernst zu nehmen, auch wenn es in dieser polemischen Debatte zum vorliegenden Fall unpopulär sein mag.

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Ich möchte zu guter Letzt resümieren: Steuerhinterziehung ist und bleibt kein Kavaliersdelikt und muss rigoros geahndet werden. Die Ausschlachtung als populistisches Wahlkampfthema lehne ich im Prinzip ab. Das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung muss gewahrt bleiben. Die Causa Hoeneß erfährt auch ohne Öffentlichkeit in einem funktionierenden Rechtsstaat Gerechtigkeit. Dafür brauchen wir nicht diese mediale Ausschlachtung, auch nicht forciert im Wahlkampf durch Ihre Parteien.

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Aufgrund der Verfahrensökonomie werden auch redaktionelle Folgeänderungen und Berichtigungen vorgenommen sowie Änderungen datenschutzrechtlicher Regelungen zwecks Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Ich bitte Sie daher im Namen von Herrn Stahlknecht, den Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.

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Zur Lage im Land. Die aktuelle Teststrategie der Landesregierung ist folgerichtig und nötig. Im Rahmen der Testungen in Sachsen-Anhalt möchte ich das zuständige Ministerium, Sie, Frau Ministerin, jedoch erneut und deutlich um größtmögliche Transparenz bitten. Stellen Sie alle verfügbaren Daten als offene Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Datenschutz ist dabei kein Hinderungsgrund; Sie haben es schon angesprochen. Die richtige Aufarbeitung ist dabei wichtig.

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Die Beschlüsse des Sozialausschusses berücksichtigen das autonome Selbstorganisationsrecht des Parlaments und sehen unter anderem vor, dass die Präsidentin des Landtages, der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eigenverantwortlich Ziele und Maßnahmen der jeweiligen Dienststellen zur Umsetzung dieses Gesetzes formulieren können. Die Präsidentin des Landtages unterrichtet das für die Gleichstellung zuständige Ministerium jährlich darüber. Ferner sehen die Beschlüsse des Sozialausschusses vor, dass die Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen bei der Präsidentin des Landtages einen Beobachterstatus in der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung erhalten und die Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung im Falle einer Beanstandung der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern nach Beratung durch das für Gleichstellung zuständige Ministerium einen Entscheidungsvorschlag vorlegt.

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misches Landesmediengesetz, Mitteilung des Senats, und 71, Bremisches Landesmediengesetz, Bericht und Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, fortgesetzt.

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Bremisches Landesmediengesetz Bericht und Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 23. April 2018 (Drucksache 19/1629)

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat bei dem Gesetzentwurf des Bremischen Landesmediengesetzes die erste Lesung unterbrochen und den Gesetzantrag in ihrer 55. Sitzung am 21. Januar 2018 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/1629 seinen Bericht und Änderungsantrag dazu vor.

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Die aktuellen Änderungen sind zum Beispiel notwendig geworden wegen der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, die ja Ende Mai in Kraft tritt, sowie Änderungen durch des Telekommunikationsgesetz oder den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Frau Grobien wird gleich noch einmal den Ausschussbericht des Wissenschaftsausschusses vorstellen, davon gehe ich aus.