Alexander Salomon
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Förderung der elektroni schen Verwaltung bildet einen durchaus stabilen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung sowie für die elektronische Kommunikation. Neben der Tatsache, dass in einem so digi talen Land auch die Verwaltung möglichst digital funktionie ren sollte, ist dieses Vorhaben vor allem im Interesse der Bür gerinnen und Bürger. Das hat mein Vorredner, Herr Beck, schon erwähnt.
Was meine ich aber speziell damit? Unser Land hat beim The ma E-Government durchaus noch etwas aufzuholen und nach zubessern. Es ist klar, dass es erst eine E-Government-Richt linie oder ein Bundesgesetz geben musste, damit wir dazu auch ein Umsetzungsgesetz machen können. Aber ich darf auch an die Reise des Ständigen Ausschusses nach Estland er innern. Da waren ja einige von Ihnen dabei. Dort haben wir die Entwicklung der Kommunikation zwischen Bürger und Staat leibhaftig erleben können und haben auch gesehen, dass dort die Kommunikation unglaublich weit vorangeschritten ist – wobei einiges unter dem Gesichtspunkt des Persönlich keits- und des Datenschutzes kritisch zu bewerten ist.
Doch stellen Sie sich einmal die Chancen und den möglichen Mehrwert für unsere Gesellschaft vor. Da wir am Anfang die ser Entwicklung stehen, gehen wir noch etwas behutsam mit den Dingen um. Kernpunkt dieses Gesetzes ist daher die Vor gabe, dass zukünftig jede Verwaltung eine Möglichkeit für die elektronische Kommunikation vorhalten muss. Ziel ist darü ber hinaus, eine sichere und vor allem datenschutzkonforme
Kommunikation bereitzustellen, die nach Ansicht meiner Frak tion insbesondere unter dem Gesichtspunkt der offenen Stan dards betrachtet und umgesetzt werden muss.
Darüber hinaus sollen die Behörden des Landes ihre Akten grundsätzlich elektronisch führen – eine große Herausforde rung, auch wenn sie für die Umstellung noch sechs Jahre Zeit haben. Diese Frist hätte man durchaus auch kürzer fassen kön nen.
Ich darf an dieser Stelle an eine der letzten Sitzungen des Un tersuchungsausschusses erinnern, in der wir erfahren haben, dass derzeit der Verfassungsschutz seine Aktenbestände zu di gitalisieren versucht. Leider geschieht dies für eine weiter ge hende Aufklärung im Untersuchungsausschuss zu spät. Nichts destotrotz merkt man daran: Es bewegt sich etwas in diesem Bereich.
Auch hier gilt: Es müssen aus unserer Sicht die offenen Stan dards genutzt werden, sodass die Daten auch in der Zukunft noch nutz- und lesbar sind. Es ist ein großes Problem bei vie len dieser Angelegenheiten, dass wir in 20 Jahren unter Um ständen in ein Loch fallen werden, weil wir die Daten aus der heutigen Zeit dann nicht mehr auslesen können.
Nunmehr wird Herr Krebs – das wurde auch schon erwähnt – auch gesetzlich als Beauftragter der Landesregierung für In formationstechnologie eingesetzt, was uns alle sehr freut, was aber auch große Erwartungen weckt. Wir werden in Zukunft sehen, wie sich das Ganze weiterentwickelt.
Ein weiteres wichtiges Thema, das in der politischen Debat te nicht immer den Rang einnimmt, den es einnehmen sollte, ist das Thema IT-Sicherheit, das mit einem IT-Sicherheitskon zept, das hier auch gesetzlich verankert ist, gestärkt werden soll.
Eine wichtige Änderung stellt aus unserer Sicht auch der ITKooperationsrat Baden-Württemberg dar, in dem das Land und die Gemeinden und Gemeindeverbände beim Thema E-Govern ment zusammenarbeiten sollen. Ich kann nur hoffen, dass alle Beteiligten auch in Zukunft diesen Auftrag ernst nehmen wer den und kein Nebeneinander, sondern ein Miteinander herrscht. Ich glaube, das ist gerade bei diesen Einzellösungen, die bisher stattgefunden haben, dringend notwendig, um Kosten zu spa ren und die Effizienz zu steigern.
Man darf durchaus klatschen, wenn das ein Klatschen war.
Trotz allem sparen wir erst in Zukunft, also für kommende Haushalte. Aber schauen wir einmal.
Sehr geehrte Damen und Herren, Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg hin zu einer noch moderneren Verwaltung. Aus unserer Sicht überwiegen die Chancen und die neuen Möglichkeiten durch E-Government. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Zeiten ändern sich und wir uns mit ihnen.“
Diesem Grundsatz folgend haben sich in den vergangenen Jahrzehnten auch die Ansprüche an einen Staat und seine Ver waltung verändert. – Kaum spricht man über Veränderung, ist hier schon Gemurmel.
Dass ich beim letzten Tagesordnungspunkt noch so viel Le ben in die Runde bringe, hätte ich nicht gedacht. Okay.
Unsere Gesellschaft lebt von Informationen und dem freien, offenen und gleichberechtigen Zugang dazu. Wir haben dies erkannt und gehandelt, meine Damen und Herren.
Dass diese Gesetzesinitiative nicht auf viel Gegenliebe bei den Kolleginnen und Kollegen von der CDU stößt – obwohl Sie jetzt etwas anderes gesagt haben; was ich sehr begrüße, was unsere Fraktion sehr begrüßt –, ist nicht verwunderlich.
Nein. Wissen Sie, Herr Schneider – er ist jetzt nicht da – hat letztes Mal, vor ungefähr zwei Jahren, als die FDP/DVP ei
nen Gesetzentwurf eingebracht hat, der übrigens nur auf das Bundesgesetz verwiesen hat, eine Brandrede gehalten, dass Informationsfreiheit nicht notwendig sei, dass alles im Staat doch gut funktioniert habe. Da ist Ihr Sinneswandel sehr zu begrüßen. Wir hatten wahrscheinlich auch Anteil daran.
Na ja. Jetzt schauen wir einmal.
Mit dem, was im Gesetz steht, wollen wir die Verwaltungen nicht lahmlegen. Wir misstrauen den Beamtinnen und Beam ten nicht;
diese leisten für uns jeden Tag eine gute Arbeit. Vielmehr geht es eher darum, dass Informationsfreiheit genau das Gegenteil von dem bewirkt, was oft vermutet wird. Informationsfreiheit stärkt nämlich das Vertrauen in die Gesellschaft und in das Handeln des Staates und ermöglicht erst das Agieren auf Au genhöhe. Das hat auch der Minister bereits ausgeführt, indem er auf das Thema „Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie“, zu dem wir gestern ein Gesetz verabschiedet haben, verwie sen hat. Man braucht Informationen, um sein Begehren über haupt vortragen bzw. fundiert vortragen zu können und auch andere davon zu überzeugen.
Herr Zimmermann, auch Sie haben sich angesichts der CDU-Meinung verändert. Das glaube ich zwar manchmal nicht, aber es ist so.
Man muss jetzt verstehen, dass das im Entwurf vorliegende Gesetz nur eine Lücke zwischen den bereits existierenden In formationsfreiheitsgesetzen wie z. B. dem Umweltinformati onsgesetz schließt. Wir sind aufgrund der Historie in BadenWürttemberg mehr als sorgsam mit den Interessen von beiden Seiten umgegangen. Man hätte durchaus weiter gehen kön nen; das will ich gar nicht in Abrede stellen.
Die Evaluationen der Informationsfreiheitsgesetze im Bund und in den Ländern zeigen deutlich, dass eine Gefahr der Überforderung nur ein Trugbild ist und es kein Beispiel dafür gibt.
Wir gehen dabei auch erste Schritte – das muss man, glaube ich, einschränkend auch sagen – in Richtung eines Transpa renzgesetzes, indem wir auch die aktive Veröffentlichung for dern und fördern.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht nur ein Thema der Zivilgesellschaft – das muss man, glaube ich, auch erwähnen –, sondern im Gespann mit dem Thema „Open Data“ eine un glaubliche Chance für die heimische Wirtschaft und Indust rie.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU – so viel darf ich sagen, weil auch Herr Wolf immer wieder solche Reden hält –, reden zwar über Digitalisierung, denken und handeln aber wie in der Steinzeit.
Das ist auch die Frage. Beim Thema „Open Data“ sind wir, das Land, vorangegangen.
Schauen Sie die Initiativen von Herrn Minister Bonde zum Thema Geoinformationen an; da ist Baden-Württemberg im Vergleich der Bundesländer vorangegangen – auch im Sinne der Wirtschaft und der Gesellschaft. Daher: Das ist zu begrü ßen. Die von Ihnen regierten Länder könnten ja nachziehen. Aber das sehe ich weit und breit nicht.
Dabei darf nicht zu kurz kommen, dass die Informationsfrei heit eine wichtige und wesentliche Säule der Bürgerbeteili gung ist.
Darüber hinaus darf ich abschließend noch Folgendes sagen, weil meine Zeit hier vorn auch bald um ist.
Ich glaube, danach haben wir auch noch sehr viel Zeit, ge rade auch, um die Informationsfreiheit weiterzuentwickeln.
Worum geht es also? Abschließend: Sie dürfen sich sicher sein, dass ich – das können Sie aus dem schließen, was ich auch schon zum FDP/DVP-Gesetzentwurf zur Informations freiheit gesagt habe – nicht vollumfänglich mit dem Gesetz zufrieden bin. Doch das jetzige Informationsfreiheitsgesetz stellt eine solide Basis bzw. einen soliden Anfang dar. Es wird sicherlich – da sind im Übrigen auch Sie gefragt – in Zukunft nicht für alle Tage so bleiben. Rheinland-Pfalz z. B. hat vor Kurzem als erstes Flächenland sein Transparenzgesetz verab schiedet, das viel weiter geht. Man hat wohl erkannt, welche Chancen und Potenziale darin stecken.
Worum geht es also? Am Ende wird alles gut, und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. Das gilt auch für das Informationsfreiheitsgesetz.
Meine Damen und Herren, ich erwarte Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Wir sind fast am Ende der Tagesordnung angelangt, aber lassen Sie mich dennoch einige Worte zu dem von uns gemeinsam mit der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes sagen – und zwar auch, um die Kolle gen von der FDP/DVP-Fraktion zu orientieren, die sich ja un längst darüber beklagt haben, dass sie die große Anzahl von Gesetzentwürfen überfordere.
Worum geht es denn genau? Um eine kleine, aber doch wich tige Änderung, um es der Landesanstalt für Kommunikation zu ermöglichen, die regionalen privaten Fernsehanbieter bes ser zu unterstützen. Da Sie in der Regel vor Ort einen regio nalen Fernsehanbieter haben, werden Sie sicherlich alle das Gutachten von Herrn Professor Kühnle gelesen haben – wenn nicht, empfehle ich Ihnen, das zu tun –, in dem doch recht deutlich wird, dass erstens die regionalen privaten Fernsehan bieter einen wichtigen Beitrag zur lokalen Meinungsvielfalt bieten und dass zweitens angesichts der zunehmenden Digi talisierung auch des Medienkonsums, angesichts von Verän derungen in der Werbewirtschaft und angesichts dringend not wendiger Investitionen in Technik und in den Bekanntheits grad der regionalen privaten Fernsehanbieter eine Finanzie rungslücke besteht. Das Problem ist Anfang des Jahres auch dadurch deutlich geworden, dass „TV Südbaden“ seinen Sen debetrieb eingestellt hat.
Was also tun? Die banalste Erkenntnis dabei ist, dass wir hier nicht in Bayern sind. Was meine ich damit? Eine staatliche Fi nanzierung des privaten Rundfunks, wie sie dort eingeführt wurde, ist kein Weg, der für uns vernünftig ist. Es gibt gute Gründe, dass der Rundfunk staatsfern sowohl in politischer als auch finanzieller Hinsicht ist. Und wenn es einen privat wirtschaftlich organisierten Rundfunk gibt, dann gelten diese Gründe erst recht. Insofern können wir nicht den Weg gehen, die Landesanstalt oder die Fernsehanbieter aus dem Haushalt des Landes zu subventionieren, wie es in diesem Fall in Bay ern passiert.
Damit bleibt der Weg innerhalb der Vorgabe des Rundfunk staatsvertrags, dass zur technischen Unterstützung der priva ten Rundfunkanbieter ein Teil der Rundfunkbeiträge herange zogen werden darf. Akteur ist hier die Landesanstalt für Kom munikation. Das aus Rundfunkbeiträgen gespeiste Budget der Landesanstalt für Kommunikation ist dadurch begrenzt, dass ein Teil an den SWR geht, um Kulturprojekte zu fördern, und ein weiterer Teil an die Medien- und Filmgesellschaft. Diese
Begrenzung ist der sogenannte Vorwegabzug, der von fast al len Ländern in unterschiedlicher Dimension angewandt wird. Bisher waren dies 15 % der Rundfunkbeiträge, die der Lan desanstalt für Kommunikation eigentlich zur Verfügung ste hen würden.
Wir schlagen nun vor, ab nächstem Jahr diesen Vorwegabzug auf 11,87 % zu senken. Das ist eine ziemlich krumme Zahl; das haben Sie alle richtig erkannt. Warum ist das so? Wenn Sie genau nachrechnen, werden Sie auf ungefähr 600 000 € kommen. Damit vergrößert sich der Spielraum der Landesan stalt für Kommunikation für die Unterstützung der regiona len Fernsehsender doch noch einmal deutlich, und zwar ins besondere auch, weil die Landesanstalt für Kommunikation ihrerseits die Mehreinnahmen, die sie durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erhält, in weiten Teilen an die regi onalen Fernsehanbieter weiterreichen wird. Zusammen mit unserem Anteil kommen wir dann ungefähr – das müssen wir in den nächsten Jahren noch sehen – auf 1 Million € mehr, die für die regionalen Fernsehanbieter zur Verfügung stehen. Das ist schon ein deutlicher Sprung gegenüber dem Stand von 2011 und davor.
Mehr als in diesem Zusammenspiel können wir vonseiten der Politik, so meine ich, nicht unternehmen. Lassen Sie mich dies bitte konkret ausführen.
Wir haben bereits in dieser Legislaturperiode den Vorwegab zug zugunsten der LFK reduziert. Diesen Spielraum hat die LFK auch zum Vorteil der Fernsehanbieter genutzt. Seit die ser Änderung sind aber gerade einmal drei Jahre vergangen. Sie werden sich vielleicht erinnern: Es war 2012, auch kurz vor der Weihnachtszeit, dass wir zum ersten Mal in dieser Le gislaturperiode das Landesmediengesetz geändert haben. Dass wir jetzt bereits wieder gesetzgeberisch aktiv werden müssen, zeigt die prekäre Lage unserer Medien- und Fernsehland schaft.
Ohne unser entschlossenes Handeln würden die Fernsehsen der recht rasch in eine akute finanzielle Notlage kommen. Das werden Sie sicherlich vor Ort auch mitbekommen haben, weil wir alle von unseren Fernsehanbietern Briefe bekommen ha ben, in denen die finanzielle Lage dargestellt wurde.
Gleichzeitig verknüpfen wir die Senkung des Vorwegabzugs aber mit der klaren Botschaft, dass künftig genauer geschaut werden muss, in welcher Höhe eine Unterstützung sinnvoll und notwendig ist. Die nächste Evaluierung dazu soll Ende 2017 stattfinden. Damit haben die regionalen Fernsehanbie ter für die nächsten zwei Jahre Planungssicherheit und damit auch Gelegenheit, ihr Geschäftsmodell zu optimieren und ih re journalistische Attraktivität und damit auch ihre Werbeein nahmen, die daraus herrühren, zu steigern.
Es gilt aber auch – es ist mir wichtig, das zu erwähnen –: Ein gutes Programm bedingt nicht zwangsläufig eine höhere Ein nahme aus der Werbung. Dieser Missstand ist grundsätzlicher Art und kann nicht per Gesetz abgestellt werden. Eines ist aber auch sicher: Ohne die Funktionsfähigkeit dieses Werbemarkts kann eine Medienlandschaft, wie wir sie kennen, nicht auf rechterhalten werden. Dies gilt selbstverständlich immer un ter der Annahme, dass keine anderen Finanzierungsquellen diesen Ausfall auffangen können.
Das ist ein bisschen anders als bei der Zeitungslandschaft. Im Fernsehbereich ist der Werbemarkt d e r Stützpfeiler, und der funktioniert nicht mehr. Wir haben gerade den Achtzehn ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet, bei dem es ja auch um das Thema „Regionale Werbung“ ging, darum, dass diese eingeschränkt wurde, weil man gerade vor Ort die eigenen Fernsehsender stärken wollte, damit diese überhaupt noch eine Chance gegen die großen Player haben. SevenOne Media ist da zu nennen, die zur ProSiebenSat.1 Media Grup pe gehört.
So gehört für mich zu dieser Debatte aber auch – das nur ne benbei – die Frage, ob regionale Sender zwingend auf Satel liten aufgeschaltet werden müssen oder ob nicht andere Ver breitungswege viel attraktiver sind. Das muss auch diskutiert werden. Das ist eine grundsätzliche Debatte und eine Frage, die ich für mich noch nicht abschließend beantwortet habe. Über solche Fragen – unabhängig von heute und auch von der zweiten Lesung – müssen wir meines Erachtens lieber früher als später diskutieren. Denn viel Geld, das wir bereitstellen, geht erst einmal für die Verbreitung des Programms „verlo ren“. Diese Mittel können nicht mehr eingesetzt werden, um das Programm an sich zu verbessern, um die Qualität des Pro gramms zu verbessern. Man muss ja erst zu den Zuschauerin nen und Zuschauern kommen, und dieser Weg ist sehr kosten intensiv. Da müssen wir uns über neue Lösungen unterhalten, damit das Geld auch sinnvoller eingesetzt werden kann.
Damit danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es schaffen, in möglichst großer Einigkeit noch in diesem Jahr die Änderung des Landesme diengesetzes zu beschließen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag – das hat die Ministerin schon ausgeführt – ist notwendig geworden, weil wir auch in Baden-Württemberg – das ist nicht akut gewesen – ungefähr vor einem Jahr, vor eineinhalb Jahren die konkrete Situation hatten – auch Herr Rau hat das kurz erwähnt –, dass die Pro SiebenSat.1 Group über SevenOne Media – das ist deren Me diengruppe für die Vermarktung des Programms – schon die Pläne hatte, für Baden-Württemberg ein Programm anzubie ten. Das erstreckte sich auch auf RTL. Die großen Player, die bundesweit ausstrahlen, wären also in den lokalen und regio nalen Markt gegangen, in dem wir bereits heute bei unseren lokalen und regionalen Fernsehsendern Refinanzierungs schwierigkeiten haben. Darüber müssen wir auch in Zukunft weiter sprechen und diskutieren.
Deswegen ist es zur Sicherstellung einer möglichst breiten und vielfältigen Meinungs- und Medienlandschaft wichtig, dass dieser Staatsvertrag jetzt relativ schnell ins Verfahren ge kommen ist und nun umgesetzt wird. Damit, dass wir nach dem Siebzehnten jetzt schnell den Achtzehnten haben und der Neunzehnte ja auch schon auf den Tagesordnungen der Ple narsitzungen des Landtags steht, können wir sicherlich leben. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Zustimmung erforderlich.
Der technische Hintergrund ist: Es gibt nach dem Rundfunk staatsvertrag sogenannte Fensterprogramme, also Möglich keiten für bundesweite Programme, ihre Programme auch re gional auszustrahlen. Diese technische Möglichkeit ist im Be reich der Werbung weiter vorangeschritten. Ich glaube, des wegen müssen wir in Zukunft weiterhin schauen – nicht nur dort, wo Lizenzen vergeben werden, sondern auch generell –,
welche Global Players – da muss man noch weiter gehen – in diesem Markt eine Rolle spielen und dort natürlich unserer Medienlandschaft nichts Gutes tun. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Meines Erachtens ist es auch rich tig, Ausnahmen zu ermöglichen. Wir müssen das Ganze na türlich in Zukunft im Hinblick auf eventuelle Möglichkeiten mit Augenmaß begutachten. Aber aus meiner Sicht ist die Ent scheidung, den Staatsvertrag so zu gestalten und ihn auch zu verabschieden, die absolut richtige.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Meines Erachtens muss ich nach den Ausführungen von Herrn Rau nicht noch mehr dazu ausführen, was durch dieses Gesetz und den Staats vertrag geregelt wird.
Wichtig ist aus meiner Sicht noch – das ist vor allem für den Hintergrund noch wichtig –, dass die Regelungen, die wir jetzt für das ZDF gefunden haben und die auch umgesetzt worden sind, den SWR-Staatsvertrag als Grundlage haben. Den ha ben wir schon umgesetzt. Aus diesem sind viele Regelungen übernommen worden. Ich glaube, dass das in die richtige Richtung geht.
Meines Erachtens ist es auch noch wichtig, außerhalb dieses Staatsvertrags auf die Protokollerklärungen zu schauen. Hier gibt es auch eine Protokollerklärung, die Baden-Württemberg mit verfasst hat, nach der stetig auf die Pluralität der Beset
zung der Gremien des ZDF geschaut wird. Das ist etwas, was wir auch beim SWR immer beachten müssen und was in der näheren Zukunft beim SWR möglicherweise auch eine Auf gabe sein könnte. Meines Erachtens muss dieser Punkt auch beim ZDF genauer betrachtet werden. Jetzt haben wir mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen starken Part ner im ZDF-Fernsehrat. Meines Erachtens ist dies eine gute Lösung, die wir dort gefunden haben.
Ansonsten: Nach dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag ist der Achtzehnte schon absehbar und der Neunzehn te auch schon. Vor allem auf den Neunzehnten müssen wir schauen, da dort große Änderungen im Medien- und Rund funkwesen auf uns zukommen werden. Ich glaube, dass dies schon ein kleiner Appetizer dahin gehend ist, dass der Neun zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wesentliche Ände rungen bringen wird.
Im Übrigen wird meine Fraktion dem Rundfunkänderungs staatsvertrag und dem dazugehörigen Gesetz zustimmen. Ich bitte um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt selten vor – es ist, glaube ich, das erste Mal; vielleicht nicht das letzte Mal –, dass ich mit meinem Kollegen Pröfrock übereinstim me.
Ich danke ihm auch für die Einführung. Das ist in der Tat ein denkwürdiger Tag.
Bei diesem Gesetzentwurf ist es noch wichtig, zu erwähnen, dass vom Innenministerium, von der Landesregierung der Punkt aufgenommen wurde, der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz angeführt worden war, also dass die pro grammtechnische Trennung von Melderegisterdaten berück sichtigt wurde. Das ist für meine Fraktion im Hinblick auf den Datenschutz ein wichtiger Punkt.
Ich meine, der Gesetzentwurf ist daher insgesamt zustim mungsfähig, und meine Fraktion stimmt ihm zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Pauli, es gibt keine neuen Argumente seit letzter Woche, seit der Ausschuss beratung. Sie führen immer wieder an, die kommunalen Lan desverbände würden dort herausfallen. Die Erfindung der „Staatsbank“ geht auf das Bundesverfassungsgericht zurück, sodass auch die Abgeordneten – darüber haben wir uns im Ausschuss auch unterhalten – dazugezählt werden.
Man kann sich natürlich darüber streiten, ob wir der „Staats bank“ zugerechnet werden müssen. Meines Erachtens ist aber die Regel, die jetzt gefunden wurde, auch bezüglich der Er höhung der Zahl der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Rundfunkrat – da hat die Landesregierung ihren einen Platz an den Rundfunkrat abgegeben –, eine richtige Regelung.
Auch der Rundfunkrat wurde gestärkt. Die Personalvertretung wurde in dem Gesetz noch einmal gestärkt. Aus unserer Sicht ist also das Gesetz rund.
Man kann sich in weiteren Runden noch einmal darüber un terhalten, ob es noch weiterer Vertreterinnen und Vertreter be darf, ob Verwaltungserfahrung notwendig ist. Aber ich bin der Meinung, mit den Vertreterinnen und Vertretern, die jetzt be reits im Verwaltungsrat sind – das haben Sie im Ausschuss auch angeführt – wird nichts schiefgehen, sondern die Arbeit wird konstruktiv und gut weitergehen. Aus diesem Grund sind wir uns sicher, dass dazu keine Regelung mehr notwendig ist.
Die CDU-Fraktion – ich hatte es letzte Woche auch schon ge sagt – kann sich ja durchringen, die kommunalen Landesver bände durch ihr Votum, das hier im Landtag bestätigt wird, dort vertreten zu lassen – wenn Sie es mit diesem Thema wirk lich ernst meinen und uns in diesem Punkt nicht nur vorfüh ren wollen. Daher sind Sie bei der Nominierung gefragt.
Jetzt werden Sie, Herr Pauli, dorthin entsandt, auch als Land rat. Daher ist dort ja eine Vertretung der kommunalen Seite vorhanden. Aber meines Erachtens muss es in der nächsten Legislaturperiode, wenn man es ernst meint, auch so umge setzt werden. Ansonsten sind das aus unserer Sicht alles nur leere Worthülsen.
Zur Regelung zum Verwaltungsrat muss man noch sagen – ich hatte es letzte Woche schon erwähnt; ich werde auch nicht überdrüssig, es noch einmal zu erwähnen –: Die Regelung, die wir beim letzten Mal getroffen hatten – ich hatte bereits gesagt, dass auch Sie in diesem Fall kein Hellseher waren; Sie können auch Änderungsanträge dazu stellen –, wonach die Landesregierung z. B. nicht mehr im Rundfunkrat vertreten ist, ist ein klares Bekenntnis zur Staatsferne, zu einer Stärkung der Eigenverantwortung der Gremien im SWR.
Aus unserer Sicht ist das die richtige Richtung. Deswegen bit ten wir Sie, zuzustimmen – nicht in unserem Sinn, sondern im Sinne des SWR; das ist nämlich die richtige Entscheidung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Fried rich hat im Grunde bereits alles ausgeführt. Er hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag ange sprochen, aufgrund dessen wir auch beim SWR nachbessern müssen.
Aber, Herr Pauli, man muss festhalten, dass Sie damals auch keine hellseherischen Fähigkeiten hatten. Wir hatten schon nachgebessert, indem wir den Staatsvertrag vor eineinhalb Jahren wesentlich verbessert hatten. Das war auch Beispiel für das Bundesverfassungsgericht; da sind wir uns relativ si cher. Das ist auch Beispiel für andere Rundfunkanstalten und andere Landesparlamente, wie man den Staatsvertrag abän dern kann.
Ich will nur ein paar Punkte ansprechen. Der Herr Minister hat das Wesentliche schon ausgeführt. Die Transparenz der Ausschussarbeit ist uns sehr wichtig. Auch die Amtszeitbe grenzung trägt wesentlich dazu bei, dass der zweite Effekt zum Tragen kommt, nämlich die Dynamisierung der Gremi en im SWR. Das heißt nicht nur, dass neue Köpfe hineinkom men. Vielmehr wurde eine Regelung im Staatsvertrag imple mentiert, die vorsieht, dass man sich alle zwei Jahre über die Zusammensetzung der Gremien unterhalten muss und schau en muss, ob noch alles stimmt.
Sie hatten auch angesprochen, dass wir uns im Ständigen Aus schuss darüber unterhalten müssen, ob wir die eine oder die andere Frau für den Rundfunkrat des SWR auswählen. Dem ist mitnichten so. Wir können auch beide Damen wählen. Sie müssen die Regelungen noch einmal genau studieren. Denn auch dies ist in diesem Fall möglich. Sie müssen nämlich ein mal den Korb als Ganzes anschauen, Herr Pauli.
Herr Pauli, wir können uns darüber unterhalten. Aber wenn Sie sich die Regeln einmal genau anschauen, dann sehen Sie, dass das alles okay ist.
Sie haben auch immer kritisiert, dass es nicht mehr möglich ist, dass die kommunalen Landesverbände einen Repräsen tanten oder eine Repräsentantin in den Verwaltungsrat schi cken. Bieten Sie doch Ihren Platz im Verwaltungsrat an. Sei en Sie doch einmal so mutig, zu sagen, dass die kommunalen
Landesverbände über Ihr Votum – wir bestätigen das im Land tag, auch mit dem Verwaltungsrat – dort weiter sitzen dürfen.
Nein, er ist ein Maulheld; um es einmal so zu sagen.
Sie versuchen hier immer, etwas zu dramatisieren, was es so gar nicht gibt.
Seien Sie doch einmal mutig, und machen Sie diesen Schritt. Dann ist es auch wirklich ehrlich, und dann kann man Ihre Worte in diesem Fall auch ernst nehmen.
Wir beenden das an dieser Stelle. Denn Sie haben natürlich auch recht: Wir möchten die Staatsverträge gerade im Medi enbereich übergreifend machen. Ich nehme es einmal in die sem Sinn.
Meines Erachtens ist es ein guter Gesetzentwurf, den wir vor gelegt bekommen haben. Er ist zustimmungsfähig.
In der Zukunft müssen wir uns trotzdem darüber unterhalten, wie die Struktur und die Arbeit der Gremien funktionieren. Denn das ist ein wesentlicher Faktor. Dazu haben Sie einen Vorschlag gemacht, der sicherlich diskussionswürdig ist. Wir werden uns in der direkten Arbeit intensiv darüber unterhal ten.
Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zu – für den SWR.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorgeschichte zu diesem Gesetz ist etwas länger. Deshalb muss man etwas weiter ausholen.
Ich mache keine Geschichtsvorlesung. Keine Sorge! Ich ha be in diesem Fall auch nur fünf Minuten.
Die Vorgeschichte beginnt im Jahr 2009. Das ist dahin gehend wichtig: Der Rechnungshof untersuchte die Organisation der Informationstechnik in der Landesverwaltung und nahm sie unter die Lupe. Die Einschätzung der Prüfer war zum dama ligen Zeitpunkt eindeutig: zu teuer, nicht effizient genug und eine zu stark verzweigte Struktur. Eigentlich alles K.-o.-Kri terien für eine moderne IT-Infrastruktur.
Daher und in Anbetracht der Tatsache, dass die Ausdifferen zierung von Hard- und Software immer weiter voranschrei tet, erscheint dieser Schritt, die Einführung eines IT-System hauses – so kann man es durchaus auch nennen, weil dort Hard- und Software angeboten wird – als längst überfällig. Was war damals passiert? Die damalige CDU-FDP/DVP-Re gierung – Herr Löffler, Sie hatten es gerade angesprochen – hat nämlich gar nichts gemacht.
So viel zum Thema. Erst diese Regierung nimmt das Thema wieder auf. Deshalb möchte ich neben einem Lob an Herrn Gall auch noch ein Lob an unseren Ministerpräsidenten und
an den ehemaligen Kollegen Rust aussprechen – den muss man an dieser Stelle auch einmal erwähnen –, weil er als Staatssekretär im Wirtschafts- und Finanzministerium dieses Gesetz sehr weit nach vorn gebracht hat.
Wir halten die grundsätzliche Entscheidung für BITBW aus folgenden Überlegungen für konsequent und unumgänglich: Einerseits installieren wir durch dieses Gesetz eine neue Kos tenkontrolle und eine damit einhergehende Transparenz in Fragen der IT-Ausstattung. Das Vorhaben soll dem Land bis 2020 – das hat der Herr Minister auch schon angesprochen – jährlich mindestens 40 Millionen € Einsparungen bringen, wo bei solche Zahlen – ich glaube, da muss ich Ihnen nichts sa gen – in der Regel mit Vorsicht zu genießen sind. Insbeson dere gilt das im Bereich der IT. Um aber diesem Ziel näher zukommen, ist es erforderlich, dass die Dienststellen und Ein richtungen verpflichtet werden, das Angebot von BITBW zu nutzen. Es leuchtet schnell ein, dass nur so die notwendigen Schwellenwerte für die angestrebten Synergien bzw. Skalen effekte überhaupt zu erzielen sind.
Andererseits bündeln wir das zahlreiche Wissen in einer zen tralen Organisationseinheit. Selbstverständlich geht damit auch die Hoffnung einher – die muss man in diesem Fall ha ben –, dass dieses Wissen zu einem Qualitätssprung in der Verwaltung führen wird. Dazu bedarf es motivierter Mitarbei terinnen und Mitarbeiter und fairer Arbeitsbedingungen.
An dieser Stelle darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass im Konzept zur IT-Neuordnung auch die Themen Green IT und Open-Source-Produkte – die dürfen nicht unter den Tep pich fallen – eine Rolle gespielt haben. Aus unserer Sicht ha ben wir in dieser neuen Organisation die Möglichkeit, diese beiden Punkte verstärkt zu betrachten. Das sind Zukunftsfel der, auf die man sich begeben muss. Das Thema „Open Da ta“ hat diese Landesregierung aufgenommen. Das haben Sie, Herr Löffler, mit Big Data angesprochen. Ich glaube, wir sind aus unserer Sicht da sehr gut aufgestellt.
Dass wir mit diesem Gesetzentwurf noch nicht am Ende der Debatte sind, haben uns die Anhörungsphase und die Diskus sionen um die Fachverfahren gezeigt. Die Einwendungen müssen wir auf jeden Fall würdigen und berücksichtigen. So wird dem Innenministerium am Ende zwar durch § 6 eine größtmögliche Flexibilität in der Organisation und dem Be trieb der BITBW eingeräumt. Wir halten diesen Spielraum im Übrigen in Anbetracht der Komplexität der Aufgabe und der Erfordernisse für eine moderne IT-Infrastruktur für durchaus einräumbar, obwohl natürlich ein Parlament Sachverhalte gern direkt im Gesetz geregelt wissen will und nicht per Umweg über und in Verwaltungsvorschriften. Doch ich glaube, in die sem Fall muss es so sein.
Nichtsdestotrotz hat natürlich auch das Parlament die Pflicht, die Ausführung der Gesetze zu begleiten und kritisch zu be trachten. So ist es meiner Fraktion und mir wichtig, zu erwäh nen, dass bei solchen Infrastrukturprojekten, wie dies eines ist, beide Landesteile Berücksichtigung finden müssen und den Interessen der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung getragen wird, die von dieser Maßnahme betroffen sein werden.
Im weiteren Verlauf dieser Gesetzgebung müssen wir uns da her darüber unterhalten, ob z. B. am derzeitigen Standort Karlsruhe, der auch immer wieder im Gespräch war und mo mentan durchaus noch in einem wirklich repräsentativen An satz mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht, die Kol leginnen und Kollegen weiterarbeiten können und wie das Ganze in der Organisationseinheit umgestaltet werden muss. Ich glaube, das ist notwendig. Ich nehme an, da spreche ich auch für meine Karlsruher Kolleginnen und Kollegen. Wir ha ben uns bereits an sie gewandt.
Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche gute Gründe. Da sei auch das KASTEL am KIT genannt. Das ist – falls Sie es noch nicht kennen, Herr Dr. Löffler – eines der führenden Institute für den Bereich Sicherheitsforschung in der deutschen Hoch schullandschaft. Ich glaube, da sind wir ganz gut aufgestellt. Da können wir aber noch mehr machen. Da gibt es auch im Bereich Forward IT noch Maßnahmen, um dort noch weiter voranzugehen.
Wenn man das Gesamtkonstrukt anschaut, sieht man: Es ist aus unserer Sicht durchaus zustimmungsfähig – mit den klei nen Punkten, die wir noch bereden müssen oder im weiteren Verlauf regeln müssen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Werter Kollege Rau, Ihre Vorhaltungen, die Sie Frau Ministerin Krebs gerade eben gemacht haben, sind mei nes Erachtens nicht aufrechtzuerhalten und zeugen davon, dass Sie und Ihre Fraktion medienpolitisch vier Jahre im Tief schlaf waren, weil wir natürlich über das Landesmedienge setz gesprochen haben. Wir haben über den SWR-Staatsver trag gesprochen, wir haben über andere landesmedienpoliti sche Themen gesprochen. Auch die Ministerin hat im Ständi gen Ausschuss weitere Themen angesprochen. Daher kann es nur so sein, dass Sie sich im Tiefschlaf befinden oder nicht wahrhaben wollen, dass diese Landesregierung, diese Minis terin und auch der Ministerpräsident sich darum bemühen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in die Moderne, in die Zukunft zu führen. Das ist doch das Entscheidende.
Was machen Ihre CDU- und CSU-Ministerpräsidenten? Sie nehmen die Medienpolitik als Spielball. Das Thema Medien wird irgendwo unter Paketen noch hineinverhandelt. Dann machen sie ein bisschen Medienpolitik, anstatt sich wirklich zu fragen, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Zukunft gestalten können, und sich entsprechend zu be mühen.
Sie hätten auch einmal darüber reden können, was Ihr Minis terpräsident Seehofer beim Jugendkanal gemacht hat.
Anstatt dass er sich darum bemüht, dass auch Rundfunkbei tragsgelder dafür eingesetzt werden, dass wir beim Thema „Jugend im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ in die Moderne kommen, schickt er seinen Kabinettskollegen Söder auf eine Werbetour in einer Sendung des Bayerischen Rundfunks. Das ist nach Ihrem Empfinden öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Nach Ihrem Empfinden ist das Ihr Werbekanal, nicht jedoch ein Meinungsbildungsorgan, was es auch sein muss.
Aber um auf den Rundfunkänderungsstaatsvertrag zurückzu kommen: Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag funktio niert aus unserer Sicht. Sie wirkt auch. Das sieht man an dem Betrag von 1,5 Milliarden € Mehreinnahmen in der Beitrags periode 2013 bis 2016. Das liegt vor allem daran, dass wir die Schwarzseherinnen und Schwarzseher in das System gebracht haben. Ich würde aber die Zahl 1,5 Milliarden € nicht so ab solut setzen, sondern zunächst mit Vorsicht genießen, weil sie auch offene Forderungen enthält, die erst eingetrieben wer den müssen.
Um noch einmal auf den Anfang zurückzukommen: Meines Erachtens wird mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Der erste Schritt wäre gewesen, die Evaluierung abzuwarten, die jetzt kommt. Dort hätte man geschaut: Wie und wen muss man vielleicht noch entlasten? Gibt es noch Entlastungsspielräume?
Man hätte in die Rücklagenbildung für den öffentlich-recht lichen Rundfunk hineinschauen müssen, weil wir natürlich al le nicht wollen, dass wir uns ab 2017, ab der neuen Beitrags periode dann wieder darüber unterhalten, ob es eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags geben muss. Vielmehr ist uns allen da ran gelegen, dass es eine Stabilisierung des Beitrags auf die sem Niveau gibt, der Beitrag aber auch auskömmlich ist – das ist das Entscheidende, und da muss das Ausrufezeichen ge setzt werden –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nen Auftrag erfüllen kann, dass er ein gutes Programm ma chen kann und dass nicht in die Substanz hineingespart wird. Denn dort befinden wir uns aus unserer Sicht momentan: Es wird in die Substanz hineingespart. Das schadet dem Pro gramm, und das schadet der Meinungsvielfalt sowie den Bür gerinnen und Bürgern in diesem Land und in ganz Deutsch land.
Wir werden diesem Gesetz trotzdem zustimmen, weil es aus unserer Sicht in die richtige Richtung geht. Wir haben immer gesagt: Die Umstellung des Gebührensystems auf den Rund funkbeitrag ist die richtige Entscheidung gewesen. Dabei wur de auch versprochen, dass man den Seherinnen und Sehern, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern Mehreinnahmen wieder zurückgibt. Deswegen ist es der richtige Schritt.
Trotz allem fordere ich Sie auf: Rufen Sie Ihre CDU- und CSU-Ministerpräsidenten dazu auf, Ihre Fragen, die zum Teil
durchaus berechtigt waren, zu beantworten. Denn meines Er achtens – das sagen Ihnen alle Medienpolitikerinnen und Me dienpolitiker deutschlandweit – liegt es bestimmt nicht an den von der SPD geführten Landesregierungen oder an der von den Grünen geführten Landesregierung in Baden-Württem berg, dass es in der Medienpolitik so steht, wie es derzeit steht. Vielmehr liegt es daran, dass Herr Tillich, Herr Seehofer und teilweise Herr Bouffier die Entwicklung des öffentlich-recht lichen Rundfunks behindern. Dort sind Ihre Fragen richtig aufgehoben. Deshalb bitte ich Sie darum: Stellen Sie dort die se Fragen. Wirken Sie darauf hin, dass Ihre Ministerpräsiden ten aus anderen Ländern unterstützend wirken, und machen Sie hier nicht Vorhaltungen, die absolut haltlos sind.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Mi nister, Sie haben die Zahlen bezüglich der Einsätze vom letz ten Wochenende dargelegt. Jetzt würde mich noch interessie ren, wie die Entwicklungen der letzten zwei, drei Jahre waren und ob die Zahl der Einsätze in diesem Zeitraum gestiegen ist oder stagnierte.
Ich frage dies auch vor folgendem Hintergrund: Wir haben vor einigen Monaten erlebt, dass in Bremen diskutiert wurde, ob es eine Beteiligung an den Einsatzkosten der Polizei durch den Ligaverband geben soll. Mich würde interessieren, wie Ihre Meinung dazu ist.
Eine zweite Frage in diesem Rahmen: Man weiß ja in Poli zeikreisen häufig, wer sich dort, unter den Problemfans, so tummelt. Dabei ist leider auch mein Verein in Karlsruhe nicht positiv in Erscheinung getreten;
dies gilt aber auch für andere Vereine, vor allem in Amateur ligen, die ebenfalls eine große Anzahl von Problemfans ha ben. Mich interessiert dabei, welche Erkenntnisse Ihnen über die Herkunft und über die Hintergründe dieser Fangruppen – ich meine diese Gruppen, die immer wieder stören und Ge walt anwenden; „Fangruppen“ ist hier vielleicht das falsche Wort – vorliegen.
Können Sie zudem – dies knüpft an meine erste Frage an – Einsatzzahlen im Bereich der Spiele in Amateurligen nennen, anhand derer man Entwicklungen sehen kann?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Mi nister, vielen Dank für die Auskunft über die Einsatzstunden der Polizei. Sie hatten ausgeführt, dass sich die Einsatzstun den in der Hinrunde verringert hätten. Können Sie das noch einmal anhand der Zahl der Gewalttaten quantifizieren? Ist auch deren Zahl signifikant abgefallen, oder gab es keine merklichen Auswirkungen, hat sie sich vielleicht sogar er höht? Zumindest erweckt die mediale Wirkung den Eindruck, dass es immer mehr zunimmt. Deshalb wäre für mich eine An gabe von Ihnen, ob Sie dazu eine Aussage treffen könnten, ziemlich hilfreich.
Sehr geehrter Herr Mi nister, vielen Dank. Sie hatten jetzt noch das Thema Gewalt
prävention angesprochen. Wenn ich mich nicht täusche, gibt es in diesem Bereich auch eine Forschungsstelle.
Mich würde interessieren, welche Unterstützung die Landes regierung Fanprojekten gewährt und wie die Kommunikation und die Zusammenarbeit mit den Städten, bei denen die Ver eine ansässig sind, aussehen. Können Sie das noch weiter aus führen? Welche weiteren Maßnahmen werden unter Umstän den in der Innenministerkonferenz geplant – Sie hatten schon ein paar genannt –, und wann könnten wir mit einer Umset zung dieser Maßnahmen rechnen?
Vielen Dank, Herr Prä sident. – Derzeit steht die Novellierung des SWR-Staatsver trags nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ZDFStaatsvertrag an. Auch bei uns steht somit eine Nachbesse rung an, die umgesetzt werden muss.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Was sind die wesent lichen Änderungen, die durch das Urteil des Bundesverfas sungsgerichts im SWR-Staatsvertrag wirksam werden müs sen? Mich und meine Fraktion würde insbesondere interes sieren, wie es um die Entsendung der weiteren Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände bestellt ist. – Das sind zunächst einmal unsere Fragen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kol lege Goll. – Ich habe folgende Frage: In letzter Zeit haben Sie sich als Freund der Verbindungsdaten- bzw. Vorratsdatenspei cherung geoutet. Sie haben nun gerade ausgeführt, dass in die Daten hineingesehen, also der Inhalt der Mails gelesen wor den sei. Woher nehmen Sie das? Bei den Verbindungsdaten ging es uns darum, festzustellen, wann auf den E-MailAccount bzw. auf den Rechner zugegriffen wurde. Sie müs sen mir erst einmal erklären, wie man aus den Verbindungs daten Inhalte herauslesen kann. Das funktioniert auch nicht mit einer Vorratsdatenspeicherung.
Daher erwarte ich eine Konkretisierung, wie es aus Ihrer Sicht technisch überhaupt möglich ist, so etwas zu machen, was Sie hier behaupten; denn das ist grober Unfug.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Röhm, ich dachte, wir seien schon etwas weiter. Die 30 Minuten im Wissenschaftsausschuss zur Be handlung des Gesetzentwurfs haben Ihnen doch völlig ausge reicht. Sie haben sich damit gar nicht länger befasst. Das müs sen Sie doch anerkennen. Am Schluss waren Sie dort doch wie wir der Meinung, dass diese Umsetzung richtig ist.
Jetzt könnte man wieder den heute schon oft herangezogenen Vergleich mit Bayern anführen. Sie müssten einmal genau schauen, wie dies dort umgesetzt worden ist. In Baden-Würt temberg hat die Ministerin zunächst gewartet und dann einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Meines Erachtens hat sie ei nen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich im Vergleich durchaus sehen lassen kann bzw. der sich auf einem vorderen Platz be findet.
Es freut mich jedoch, dass wir uns mehr oder weniger darü ber einig sind, dass die W-Besoldung erhöht werden muss.
Dass sie erhöht werden muss, daran war das Bundesverfas sungsgericht „schuld“. Das ist aber auch richtig so. Wie ich schon gesagt habe, stehen wir mit der gefundenen Lösung sehr gut da. Denn die Höhe des Grundgehalts sowie die Beibehal tung des Leistungsprinzips – nun kommt wieder Bayern ins Spiel; dort wird nämlich durch die Stufenaufstiege das Leis tungsprinzip abgeschafft bzw. ausgesetzt; damit müssen Sie es einmal vergleichen –, insbesondere auch die Tatsache, dass wir anders als andere Länder die Reform nicht kostenneutral durchsetzen, sondern zusätzlich 10 Millionen € in den nächs ten Haushalten in die Hand nehmen, das kann sich meines Er achtens absolut sehen lassen. Das ist ein Verdienst dieser Lan desregierung.
Darüber hinaus haben Sie die Konsumtion angesprochen, die 50 % beträgt. Das bedauern wir auch. Das ist sehr ärgerlich. Da müssen wir nicht lange darum herumreden. Wenn man wiederum schaut, wie andere Länder dies geregelt haben – Bayern gefällt mir gerade, weil es den ganzen Tag über ange sprochen wurde –, dann stellt man fest, dass Bayern ungefähr den gleichen Satz hat.
Daher orientieren wir uns an anderen Ländern, weil wir ge nau wissen, den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg stärkt man durch gute Grundgehälter, aber auch durch gute Rahmenbedingungen. Das müssen Sie immer zusammen se hen. Sie können nicht nur auf die Gehälter schauen, sondern Sie müssen auch schauen: Was bieten unsere Universitäten an Rahmenbedingungen an? Da sind wir durchaus auf einem Le vel mit anderen Wissenschaftsstandorten, die sich mit uns in diesem Fall messen können.
Die Ministerin ist im letzten Jahr Wissenschaftsministerin des Jahres gewesen. Ich glaube, sie wird in den nächsten Jahren mindestens wieder auf einem guten Rang sein. Ich höre in den Hochschulen auch nur Gutes. Da bringt auch dieser Antrag der FDP/DVP nichts – der übrigens aus unserer Sicht recht lich sehr heikel umzusetzen ist; ich will nur das Stichwort Ali mentationsprinzip bringen –, mit dem man die Grundgehälter kappen und in den Leistungszuwachs hineingehen möchte. Da werden wir mit der FDP/DVP nicht mitgehen können. Wir hätten uns auch andere Vorschläge erhofft, wenn Sie wirklich etwas anderes machen wollen. Doch dazu komme ich noch.
Es gibt eine Besonderheit des vorliegenden Gesetzentwurfs. Bei den W-1-Professuren – das sind die sogenannten Junior professuren – erhöhen wir das Grundgehalt. Hier sind wir fast allein. Es ist ein wichtiger Schritt, um den Einstieg in wissen schaftliche Karrieren attraktiver zu machen. Ebenso wichtig: Den Rahmen für Zulagen, etwa aus Drittmitteln, werden wir deutlich ausweiten. Auch das trägt dazu bei, dass die Arbeit von Juniorprofessorinnen und -professoren besser honoriert werden kann.
Zusammen mit den Verbesserungen beim Tenure-Track, die wir im Landeshochschulgesetz verankert haben und zu denen jetzt das Haushaltsgesetz nachzieht, tun wir von Grün-Rot da mit einiges, um die Juniorprofessur attraktiv auszugestalten. Das ist gut für Baden-Württemberg. Das sind nämlich Rah menbedingungen, bei denen man im Wissenschaftsbereich wirklich punkten kann. Da tun wir wirklich sehr viel.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich anmerken, dass wir hier möglicherweise noch über den Begriff der Juniorprofessur nachdenken sollten. Denn „Juniorprofessur“ und „Wissen schaftlicher Nachwuchs“ umreißen nicht, worum es bei der W-1-Professur wirklich geht. W 1 ist der durchaus vorausset zungsreiche Einstieg in eine universitäre, professorale Karri ere. Wer eine Juniorprofessur innehat, betreibt längst Senior Research, auch wenn das zunächst einmal paradox klingen mag.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um auch abseits der Professuren und ihrer Bezahlung noch ein paar Worte zum Thema „Gute Arbeit“ zu verlieren. Denn das Besoldungsge setz ist ja nur ein Baustein der Aktivitäten des Wissenschafts ministeriums in diesem Bereich und darüber hinaus. Ich möch te auch noch daran erinnern, dass wir es waren, die die Ent fristung auch bei Stellen durchgesetzt haben, die aus den Aus bauprogrammen und Qualitätssicherungsmitteln finanziert werden.
Ja, das Stichwort „Gute Arbeit“ setzen wir auch um und er füllen es mit Leben. Das gilt auch für den Hochschulfinanzie rungsvertrag und für diesen Doppelhaushalt. Dort muss das Thema „Gute Arbeit“ eine wichtige Rolle spielen. Es wird auch in den Verhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Das hängt auch mit dieser Ministerin zusammen.
Zum Abschluss möchte ich nur noch sagen: Wenn wir über bereits gute Rahmenbedingungen zu diesem Gesetz kommen, dann geht es nicht nur darum, dass wir über Grundgehälter und leistungsgerechte Bezahlung für Professorinnen und Pro fessoren sprechen, sondern es geht auch darum, dass man über den Wissenschaftsstandort spricht und dass wir genauso über die Arbeitsbedingungen der vielen nicht wissenschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch über die Nach wuchsmöglichkeiten reden. Ich bin mir sicher, dass das bei dieser Wissenschaftsministerin und bei diesen Regierungs fraktionen gut aufgehoben ist.
Stimmen Sie diesem Gesetz daher bitte zu.
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick weiß man nicht, um was es bei diesem Ernennungsgesetz geht. Viel leicht sollte deshalb erwähnt werden, dass dieses Gesetz den Hochschulen in diesem Land dient und ihnen ermöglicht, die Professorinnen und Professoren schneller zu ernennen. Wir nehmen damit dem Ministerpräsidenten ein Recht weg – ich glaube, das kann er in diesem Fall sehr gut verschmerzen –
und geben es den Hochschulen. Ich glaube, das ist ein klares Zeichen, dass wir für die Hochschulen da sind, ihre Autono mie stärken und Bürokratie abbauen. Aus unserer Sicht ist es also summa summarum ein Gesetz mit Maß und Mitte. Des wegen stimmen wir auch zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab schließe ich mich gern dem Lob und dem Dank von Herrn Hitzler an. Auch meine Fraktion bedankt sich bei Ihnen, Herr Klingbeil, sowie bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Man hat schon gehört: Ihr Bericht hat ein neues Layout bekommen, ist ein bisschen frischer – nennen wir es einmal so –, moderner ge schrieben, regt noch mehr zum Lesen an.
Zum Thema Lesepflicht übrigens sage ich jetzt schon einmal: Das Lesen lohnt sich wirklich, auch wenn ich selbst letztlich nicht alles gelesen habe.
Nein.
Der Bericht ist ziemlich umfangreich, und ich würde ihn nicht nur oberflächlich lesen, sondern mich einmal mit der Materie befassen. Wenn Sie das tun, werden Sie feststellen, dass der Bericht alle Lebensbereiche – auch die von normalen Bürge rinnen und Bürgern – betrifft. Datenschutz ist nicht etwas, wo rüber man nur in der Wissenschaft spricht, was weit weg ist und eine Debatte unter Akademikerinnen und Akademikern darstellt.
Nein, Datenschutz spürt jeder eigentlich täglich – nicht nur durch Facebook oder WhatsApp. Es gibt auch Überwachun gen. Wir haben im Ausschuss über Wildtierkameras gespro chen. Das steht zunächst einmal nicht so sehr im Blickfeld ei nes jeden oder einer jeden. Ich glaube, das sollte im Blickfeld stehen. Daher sollte man nicht nur oberflächlich, sondern ein bisschen gezielter und tiefer gehend lesen. Das ist auf jeden Fall sehr wünschenswert.
Ich will noch einmal betonen: Über Datenschutz wird ja im mer eine lange Diskussion geführt. Datenschutz ist vielleicht das falsche Wort. Es geht eigentlich eher um den Schutz von Menschen, um den Persönlichkeitsschutz. Vielleicht sollten wir noch klarmachen können, dass es nicht immer nur um ab strakte Daten geht, die im Raum herumschwirren, um Tele fonnummern oder sonst etwas. Vielmehr stehen Menschen, stehen Tätigkeitsschwerpunkte von Menschen dahinter, steht dahinter, wie sie sich verhalten, wo sie sich wiederfinden, wo sie unterwegs sind. Ich glaube, da wird jedem klar, was man mit Daten anfangen kann. Man kann nämlich Menschen or ten, sie nachverfolgen und von ihnen ein Profil anlegen.
Das führt mich zu dem nächsten Thema, das auch schon an gesprochen worden ist, dem Thema Vorratsdatenspeicherung. Dazu gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Aus der Sicht der Grünen wird darin sehr eindeutig gesagt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mehr möglich ist. Deswegen: Wer den Datenschutz ernst nimmt und es mit ihm auch ernst meint, sollte sich mit dem angeführten Urteil beschäftigen, sollte für sich die Konsequenzen daraus auf den Tisch legen und auch sagen, was er ansonsten noch tun kann.
Vorratsdatenspeicherung ist auch in der Bundespolitik nur ein Feld, auf dem man Datenschutz leben kann. Da habe ich un ter der alten Bundesregierung den Elan vermisst und vermis se ihn auch unter der jetzigen Bundesregierung. Das kann noch kommen. Ich habe die große Hoffnung, dass, wenn jetzt auf der europäischen Ebene unter der neuen Kommission die Datenschutz-Grundverordnung – hoffentlich – angegangen wird, auch Taten folgen und nicht nur darüber diskutiert wird, wer Präsident der EU-Kommission wird. Vielmehr ist es auch wichtig, ob solche Vorhaben weiter vorangebracht werden.
Eines der wichtigsten Themen – aus meiner Sicht das wich tigste Thema – ist Medienbildung und Medienkompetenz. Dieses Thema kann man aus zwei Blickwinkeln sehen. Ich glaube, da sind wir auf Landesebene ziemlich stark gefragt und müssen noch viel tun.
Ich meine, all die Probleme, die wir im Datenschutz haben, die Sie auch angesprochen haben – mit Facebook und WhatsApp –, rühren auch daher, dass die Leute nicht verste hen, was hintendran passiert. Man benutzt ein Tool, eine App. Aber welche Daten wohin geschickt werden, wo diese Daten gespeichert werden und was mit ihnen weiter passiert, ist ei nem nicht sofort klar. Die Nutzung ist einfach praktikabel. Man muss vielleicht auch keine SMS schicken. Die kostet Geld. Jugendliche achten darauf und schicken Nachrichten lieber über WhatsApp hin und her. Daher: Man sollte zumin dest klarmachen, was es bedeutet, wenn darüber kommuni ziert wird.
Eine Botschaft, die vielleicht noch nicht so sehr in der Dis kussion ist, lautet stark verkürzt: Medienbildung bedeutet für mich auch das Programmieren, also das, was hinter den Me dien, hinter der Technik steht. Wir sollten uns auch einmal ins Gedächtnis rufen, dass dies eine notwendige, eine moderne Sprache ist, die wir auch in den Schulen verankern sollten, da mit die Menschen verstehen: Auch die Rechner haben eine Sprache, die wir verstehen können, mit der wir umgehen und arbeiten können. Daher bitte ich darum, auch das Thema Pro grammieren im Rahmen der Medienbildung verstärkt in das Blickfeld unserer Schulpolitik zu nehmen.
Ansonsten kann ich jetzt zum Schluss nur noch die Empfeh lung geben: Lesen Sie den Bericht. Es lohnt sich wirklich.
Und zwar ganz. Das können wir auch gern noch gemeinsam machen.
Ich bedanke mich für das Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Worterteilung. Die Frage, die wir heute stellen, ist nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF und
der Zusammensetzung seiner Gremien bzw. zum ZDF-Staats vertrag ziemlich aktuell.
Wir alle sind zumindest in Teilen über die Weite des Urteils überrascht. Das Urteil ist aber auf jeden Fall richtig. Das muss der Landtag, müssen die Vertreter der politischen Seite insge samt feststellen. Wir stehen hinter dem Urteil.
Heute wird nun die Frage, die auch gestern bereits angespro chen wurde, nochmals befeuert, nämlich welche Auswirkun gen dieses Urteil analog bzw. indirekt auf die ARD-Anstalten hat. Dazu kann man sich kontrovers unterhalten. Manche ha ben auch schon klare Botschaften verlauten lassen. Der WDRRundfunkrat hat sich heute als Musterbeispiel angeboten; das kann man zumindest einer dpa-Meldung entnehmen. Der NDR hat gesagt, er sehe keinen wesentlichen Änderungsbe darf.
Natürlich ist das Urteil auch für uns wichtig. Wir haben den SWR-Staatsvertrag geändert und sind dort positiv vorange schritten. Daher stellen sich für uns die Fragen, die wir an die Regierung richten möchten, wie die Regierung das Urteil be wertet und welche Auslöser dem Urteil zugrunde gelegen ha ben. Ich meine, es ist auch wichtig, noch einmal darauf hin zuweisen, warum es diese Verhandlung vor dem Bundesver fassungsgericht überhaupt gegeben hat.
Eine weitere wichtige Frage ist: Wie wurde die Staatsferne in dem jetzt novellierten SWR-Staatsvertrag bereits verstärkt? Außerdem interessiert uns, was sich im SWR-Staatsvertrag hinsichtlich der Inkompatibilitätslösung verbessert hat. Eben so wurde vom Bundesverfassungsgericht der Gleichstellungs auftrag an exponierter Stelle angesprochen. Außerdem möch te ich fragen, welche Auswirkungen das Gebot der Staatsfer ne, das im Bundesverfassungsgerichtsurteil explizit für die Besetzung der Gremien angesprochen worden ist, darüber hi nausgehend noch hat.
Es stellt sich weiter die Frage, wie sich die Politik, die nicht im Rundfunkrat bzw. im Verwaltungsrat vertreten ist, in das Ganze einmischt. Hier kommen wir wieder auf den Auslöser des ganzen Verfahrens zurück.
Mich würde also Ihre erste Einschätzung dazu interessieren, welche darüber hinausgehenden Auswirkungen dieses Urteil hat. Gestern wurde auch bereits die Frage nach den Auswir kungen auf die Transparenz hinsichtlich der Freundeskreise angesprochen, die es beim ZDF, aber auch bei allen anderen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt.
Wir bitten um die Beantwortung dieser Fragen.
Vielen Dank. – Frau Mi nisterin, ich habe noch zwei Fragen.
Meine erste Frage bezieht sich auf Äußerungen der Kollegen von der CDU. War im vergangenen Dezember schon abseh bar, wann das Urteil ergehen würde, und hätte ein Abwarten unseren Gesetzgebungsprozess unter Umständen hinauszö gern können?
Meine zweite Frage bezieht sich auf Folgendes: Nach meiner ersten Durchsicht des Urteils gehe ich davon aus, dass sich dieses Urteil hauptsächlich auf Einflussnahmen auf das Pro gramm des ZDF durch den Fernsehrat und den Verwaltungs rat bezogen hat. Mich interessiert daher mit Blick auf die Un terschiede zwischen dem Verwaltungsrat des ZDF und dem Verwaltungsrat des SWR, welche Verschiebungen es auch durch die Novelle des SWR-Staatsvertrags vom vergangenen Jahr gab. Gab es dabei auch eine Verschiebung der Zuständig keiten?
Vielleicht können Sie dies noch einmal erläutern.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist ei ne Konkretisierung, die wir – das hat Herr Blenke schon ge sagt – aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils durch führen. Benötigt wird eine Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Bestandsdaten.
Ich glaube, es muss festgehalten werden – ohne dass ich die in der Ersten Beratung geführte Debatte wiederhole –, dass es eine Regelung mit Augenmaß ist, die die Rechte der Bürge rinnen und Bürger berücksichtigt. Es war uns sehr wichtig, dass sich das in dieser Regelung wiederfindet.
Darüber hinaus haben wir immer darauf zu schauen, welche Daten erhoben werden müssen. Der Datenschutz darf auch in
Zukunft nicht ausgehöhlt werden. Aber es geht auch darum, gerade hilfsbedürftigen und in Not geratenen Menschen Hil fe zu leisten. Das ist wichtig. Dem stimmen wir alle zu, und darüber bin ich froh. Aus diesem Grund sage ich nur: Kom men wir zur Abstimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Herr Pauli, zum Gesetzentwurf hätten Sie auch noch ein paar Worte sa gen können. Denn in der Sache, in Bezug auf die Neuaufstel lung der Sicherheitsstruktur in Deutschland, kann man dem Herrn Innenminister ein Lob dafür aussprechen, dass er sich neuen Ideen öffnet und an der Sache orientiert ist. Das sollten Sie auch unterstützen.
Ich möchte noch ein paar Worte konkret zum Gesetzentwurf sagen. Der Herr Innenminister hat die Bundesverfassungsge richtsentscheidung bereits erwähnt. Das war der Ausgangs punkt. Wir haben uns ein paar Monate Zeit gelassen. Das war meines Erachtens genau richtig. Wir sind nämlich nicht in die hitzige Debatte, die auf Bundesebene geführt wurde, geraten, sondern können jetzt ein gutes Beispiel für grün-rote Bürger
rechts- und Sicherheitspolitik vorlegen, das auch die grüne Handschrift trägt. Ich bin dankbar dafür, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine Lösung gefunden haben, die im Vergleich zu denen anderer Bundesländer sehr weit geht, die liberal ist und die sich auch von den Grünen gut vertreten lässt.
Worum geht es genau? Es geht um die hilflosen Vermissten und die suizidgefährdeten Menschen. Im Polizeigesetz steht in § 23 a Absatz 10, dass der Landtag jährlich einen Bericht darüber erhält, welche Maßnahmen nach § 23 a Absatz 1 durchgeführt wurden. Es ist sehr lohnend, sich diesen Bericht einmal anzusehen, weil man dann sieht, wie vielen Menschen geholfen wurde und wozu dieses Mittel eingesetzt wurde. Das können wir nur unterstützen.
Ich möchte noch zwei weitere Punkte herausheben. Im Ent wurf geht es um die öffentliche Sicherheit – ursprünglich war von der öffentlichen Ordnung die Rede, dies wurde aber her ausgenommen –, die auch ein wichtiger Punkt ist. Denn auf Bundesebene wurde häufig der oft zitierte Dorfpolizist ange führt, der dann irgendwann bei einer kleinen Ordnungswid rigkeit Bestandsdaten abrufen könnte. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben. Das gibt es bei uns nicht. Ich denke, das ist auch ein ganz klarer Erfolg dieser Regierung und der sie tragenden Fraktionen.
So wurde er auf Bundesebene immer tituliert, Herr Pauli. Wir wissen beide, dass es ihn in dieser Form nicht gibt.
Außerdem möchte ich auf die Unterrichtungspflicht hinwei sen. Aus unserer Sicht ist sie enorm wichtig, um die Möglich keit zu eröffnen, den Vorgang durch eine Gerichtsbarkeit zu überprüfen. Ich glaube, damit wurde dem Gesetzentwurf ge nügend Weite und Tiefe mitgegeben. Ich denke, wir machen hier einen guten Vorstoß. Ich freue mich darauf, in der Aus schussberatung dann über weitere Details sprechen zu kön nen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Rau, Ihre Worte in allen Ehren, aber sie sind nicht glaubhaft
und aus meiner Sicht auch nicht ernst gemeint. Denn es ist schon bemerkenswert, wie Sie sich in dem Verfahren zum Staatsvertrag, der nun schon seit längerer Zeit verhandelt wird, auch in unserem Parlament verhalten haben. Erst spielen Sie sich als Lobbyist jeder Gruppe auf,
wollen aber gleichzeitig eine Verkleinerung des SWR-Rund funkrats erreichen.
Sie hätten sich 2010 – noch unter Ihrem damaligen Minister präsidenten Mappus, der die Koordination der Medienpolitik von CDU und CSU vorgenommen hat – der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen können. Dann wären nun nicht nur Rheinland-Pfalz und Hamburg, sondern dann wäre auch Baden-Württemberg vor dem Bundesverfassungs gericht.
Ich kann Ihnen einmal sagen, wie es ausschaut: Herr Mappus, der sich im Verfassungsrecht explizit auskennt, hat noch 2010 gesagt, dass der ZDF-Staatsvertrag verfassungskonform sei. So viel zu Ihrer Haltung. Sie verstecken sich jetzt hinter dem Bundesverfassungsgericht und versuchen so, Zeit zu schin den, weil Sie sich nicht entscheiden können, weil Sie in die sem Punkt innerhalb Ihrer Fraktion zerstritten sind. Das ist die Wahrheit.
Ich kann es Ihnen auch an Zahlen darlegen. Im SWR-Rund funkrat sind derzeit drei Mitglieder der Regierung und zwölf Mitglieder des Landtags – in diesem Fall: der Landtage – ver treten. Diese 15 Vertreter, die von Staats wegen entsandt wer den, entsprechen 20 % der Mitglieder des SWR-Rundfunkrats. Wir reduzieren diesen Anteil auf 16 %, indem die Landesre gierung freiwillig auf ihre Sitze verzichtet.
Dies ist ein klares Signal auch im Vorfeld des Urteils des Bun desverfassungsgerichts.