Marco Lübke

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Last Statements

Herr Staatsrat, nun ist es so: Die Einstellungsvoraussetzungen beim Thema Sport sind in den vergangenen Jahren gesenkt worden. Das haben wir ja festgestellt. Meine Frage zielt jetzt darauf ab, dass das nicht endlos so weitergehen kann. Ich glaube, da sind wir uns auch einig, weil der Polizeidienst natürlich auch besondere Anforderungen hat. Meine Frage ist jetzt: Wo
sehen Sie außer beim Sporttest noch weitere Möglichkeiten, dass sich mehr junge Menschen für diesen Beruf bewerben und auch eingestellt werden?
Herr Staatsrat, ich habe eine Frage: Bekommt der Verein „Rote Hilfe“ hier in Bremen finanzielle Unterstützung seitens des Staates? Wenn ja, in welcher Höhe?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wo fange ich jetzt an?
Ich will einmal bei dem Positiven anfangen. Wenn man sich den Antrag so durchliest, dann stellt man richtigerweise fest, dass es ein Problem mit dem Schwimmenlernen und einen riesigen Bedarf in diesem Land gibt. Ich fand übrigens auch Ihre Begründung des Antrages teilweise richtig. Sie haben ja gesagt, es muss eher angefangen werden mit der Wassergewöhnung, mit dem Schwimmen, ich glaube, da gibt es in diesem Haus auch gar keinen Dissens.
Wo zumindest wir als CDU-Fraktion, aber, ich habe jetzt vernommen, auch die anderen Fraktionen da unterschiedlicher Auffassung sind, ist doch tatsächlich die Zielrichtung der Problemlösung, nämlich dass Schwimmunterricht auch in Badeseen durchgeführt werden soll. Es ist schon viel gesagt worden, ich will nur noch einmal kurz beleuchten, wie das in der Praxis aussehen würde. Ich habe seit 20 Jahren die Übungsleiterlizenz, stehe einmal in der Woche am Beckenrand und kann, glaube ich, ganz gut beurteilen, wie es in der Praxis aussehen würde. Unabhängig davon, wer am Ende des Tages den Schwimmunterricht durchführt, ob es die Bremer Bäder sind, die DLRG oder jemand anderes, haben im Prinzip alle das gleiche Problem.
Wir haben jetzt zwar November, aber wir stellen uns einmal bildlich vor, wir haben Sommer. Ich habe eine Gruppe mit 20 Kindern an einem Badesee. Wie soll ich eigentlich an einem Badesee, in dem man in 30 Zentimetern Wassertiefe nichts mehr erkennen kann, überprüfen, ob die Kinder den Beinschlag richtig machen, ob die Atmung richtig funktioniert? Wie soll ich das machen?
Das ist mir völlig schleierhaft. Soll ich da am Ufer stehen oder soll ich auf dem Floß daneben her paddeln?
Ich verstehe es nicht. Es ist völlig praxisfremd. Ich muss als Übungsleiter auch sicherstellen, dass der Badesee und der Schwimmuntergrund überhaupt zum Schwimmen geeignet sind. Es gibt auch Baderegeln. Ich weiß nicht, wie Ihnen diese Idee gekommen ist. Ich will das Ganze noch weiterdenken, es wurde eben schon gesagt, Stichwort: Wo sollen die Kinder sich umziehen? Ein ganz pragmatischer Aspekt. Wo sollen die sich umziehen, wird da ein Tuch gespannt und dann ziehen sich alle um? Ich weiß es nicht.
Das wurde auch schon gesagt, auch im Sommer gibt es einmal ein Gewitter, ist schlechtes Wetter, regnet es. Was ist denn dann eigentlich mit der Verlässlichkeit des Schwimmunterrichts? Ich sage einmal, ich habe da immer noch meine Gruppe vor Ort und dann kommt ein Gewitter und dann fällt es natürlich aus. Aber das kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass der Schwimmunterricht dann ausfällt. Also, das ist auch völlig realitätsfern.
Ich glaube auch, ehrlich gesagt, selbst wenn dieser Antrag durchgehen würde, würden Sie nicht einen einzigen ehrenamtlichen Übungsleiter finden, der am Badesee jemandem das Schwimmen beibringen würde. Davon bin ich fest überzeugt und das ist auch richtig so.
Vielleicht noch einmal zum Sicherheitsaspekt: Natürlich braucht man in oder an einem Badesee auch deutlich mehr Übungsleiter und Sicherheitspersonal als in einem Schwimmbad, das ist völlig klar. Sie wissen doch ganz genau, wie schwer es den Vereinen fällt, Übungsleiter zu finden, daher weiß ich nicht, wer das machen soll. Das hat die Kollegin Frau Rosenkötter auch gerade schon einmal gefragt, ich habe es mich auch gefragt.
Wir als CDU-Fraktion fragen uns natürlich schon, ob dieser Antrag wirklich ernst gemeint ist. Es mag ja sein, dass der eine oder andere früher so schwimmen gelernt hat. Das ist auch in Ordnung so. Aber ich finde, man soll auch akzeptieren, dass sich die Wissenschaft und die Menschen weiterentwickelt haben. Und aus wissenschaftlicher und didaktischer Sicht war es richtig, den Schwimmunterricht aktuell und in der nahen Vergangenheit ausschließlich im Schwimmbad durchzuführen. Meine Damen und Herren, ein Rückschritt in die Steinzeit ist mit uns als CDU-Fraktion nicht zu machen.
Ein Aspekt noch einmal: Es fehlt ja viel Schwimmunterricht, das ist richtig, aber es geht beim Schwimmunterricht nicht nur um Quantität, sondern auch um Qualität. Alles andere hilft uns auch überhaupt nicht weiter. Ich möchte das noch einmal ganz deutlich sagen, wir brauchen ausreichend Schwimmbäder in einem einwandfreien Zustand, denn zum Schwimmenlernen sind die Bremer Bäder alternativlos. Wir als CDU-Fraktion erwarten natürlich, dass die Bremer Bäder ihren Teil zur Lösung des Problems beitragen, aber auch, dass der DLRG und dem Landesschwimmverband und den Vereinen genügend Wasserflächen zur Verfügung gestellt werden, um diesen Bedarf zu kompensieren.
Abschließend, meine Damen und Herren: Dieses Vorhaben ist aus meiner Sicht völlig praxisfremd, das sind einfach ganz pragmatische Dinge, die dagegensprechen. Es geht meines Erachtens auch völlig am Problem vorbei, nämlich dass wir Bäder in einer ausreichenden Anzahl und in einem einwandfreien Zustand brauchen. Ich finde es schon ein wenig erstaunlich, dass man an ein so wichtiges Thema so unsensibel und weltfremd herangeht. Dafür habe ich, ehrlich gesagt, kein Verständnis.
Ich glaube, es wäre der Problematik auch angemessen gewesen, sich vor der Antragstellung einmal mit der DLRG und den Landesschwimmverbänden auseinanderzusetzen, um zu fragen, was die eigentlich von diesem Vorschlag halten.
Ich kann nur sagen, wir als CDU-Fraktion lehnen den Antrag ab, er ist das Papier nicht wert.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Überschrift klingt ja erst einmal ganz harmlos: „Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte“. Wenn man sich die Mitteilung des Senats zu dem Antrag dann etwas genauer anschaut und tiefer einsteigt, wird sehr schnell klar, was sich dahinter verbirgt, wie im Übrigen in Hamburg auch: das langsame Ausbluten der privaten Krankenversicherung und die Einführung der Bürgerversicherung sozusagen durch die Hintertür. Das haben Sie ja gerade auch gesagt, es soll der erste Schritt dahin sein.
Denn das passiert natürlich, wenn immer mehr Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln: Die PKV wird dementsprechend teurer und ist dann nicht mehr attraktiv und, wie ich eben schon gesagt habe, wird nicht mehr existent sein. Meine Damen und Herren, das überrascht Sie auch nicht, ich kann jetzt schon einmal
ganz deutlich sagen, wir als Fraktion der CDU machen das nicht mit.
Getragen ist die Idee der Bürgerversicherung oder die Öffnung dahin von den Zielen größerer Verteilungs- und Finanzierungsgerechtigkeit. Wer mehr hat, soll mehr zahlen, und niemand soll sich dem entziehen dürfen, wie es aktuell der Fall ist. Die weiteren Argumente sind: privat Versicherte zahlen mehr für die Behandlung, deswegen werden sie bevorzugt, sie bekommen frühere Termine, in Kliniken operiert sie der Chefarzt und so weiter, während Kassenpatienten länger auf Termine warten und sich mit Mehrbettzimmern zufriedengeben müssen. Wieso das Ganze nicht aufheben und alle gemeinsam versichern? Alle bekommen die gleiche Gesundheitsversorgung und zahlen dafür in die Versicherung je nach Einkommen ein. Der rotgrüne Traum von der Bürgerversicherung, meine Damen und Herren.
Dieser Traum sollte besser nicht in Erfüllung gehen.
Wir als Fraktion der CDU sind davon überzeugt, die Bürgerversicherung oder die Öffnung des Systems ist eine Scheinlösung, sie würde das deutsche Gesundheitssystem keinesfalls billiger, gerechter oder besser machen. Ganz im Gegenteil, es würde schlechter werden nach einem jahrelangen, teuren Umbau. Meine Damen und Herren, 27 Prozent der Einnahmen der niedergelassenen Ärzte werden von den rund 10 Prozent in Deutschland versicherten Privatpatienten generiert. Das heißt, wenn man die Privatpatienten in die GKV integriert, muss sich die Bezahlung der Ärzte erheblich erhöhen, wenn man nicht will, dass massenweise Praxen insolvent werden.
De facto ist es heute schon so, dass Privatpatienten mit den deutlich höheren Honoraren, die sie den Ärzten zahlen, die Kassenpatienten quasi quersubventionieren, –
auch zum Beispiel durch medizinischen Fortschritt. Gesetzlich Versicherte bekommen eine relativ gute Gesundheitsversorgung zu im Durchschnitt relativ günstigen Preisen. Warum sollen Ärzte und Krankenhäuser ihre Patienten eigentlich besser behandeln, nur weil die Kassen ihre Beitragsgelder nach einem neuen System einsammeln? Eine Bürgerversicherung dürfte eher zu schlechteren Behandlungen führen, weil es keine private Konkurrenz und damit keinen Wettbewerb gibt.
Die Bürgerversicherung ist damit letztendlich ein Konzept zur Einführung der von Ihnen beklagten Zweiklassenmedizin mit noch viel gravierenderen Ungerechtigkeiten. Wir als Fraktion der CDU halten es für besser, gerechter und auch wirtschaftlich für sinnvoll, das bestehende System zu verbessern, mehr echter Wettbewerb wäre auch hier ein vernünftiger Ansatz.
Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal stellvertretend für viele weitere Standesvertreter den Präsidenten der Ärztekammer, Herrn Prof. Ulrich Montgomery zitieren. „Wer die Bürgerversicherung will, startet den Turbolader in die Zweiklassenmedizin.“
Das hat er gesagt. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Das Gesundheitssystem wird erstens ganz sicher nicht billiger werden. Zweitens, die Frage nach der Gerechtigkeit kann man unterschiedlich bewerten. Drittens, es gibt einen Punkt, der ganz eindeutig dafür spricht, das jetzige System beizubehalten, und das ist der Wettbewerb. Das Gesundheitssystem wird durch eine Bürgerversicherung nicht besser an Versorgungsleistungen.
Problematisch ist bei Ihrer Einführung des Systems natürlich auch der Wechsel der Beamtinnen und Beamten zwischen den Bundesländern, der wird deutlich erschwert. Während in Berlin die Bürgerversicherung erledigt ist, will Bremen einen politischen Alleingang wagen, dessen Folgen finanziell und auch bundesweit noch gar nicht geprüft sind, und das Ganze ist auch, finde ich, verfassungsrechtlich bedenklich. Wer die private Krankenversicherung abschafft, schafft den Wettbewerb ab. Herzlich willkommen in der Staatsmedizin samt
Wartezeiten und Leistungskürzungen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Inhalte sieht die Zweijahres-Kooperation zwischen der Deutschen Bahn, DB, und dem Bremer Senat für das Werk der DB Fahrzeuginstandhaltung in Bremen-Sebaldsbrück hinsichtlich der Instandhaltung von Diesel- und Hybridloks einerseits sowie der Aufarbeitung von Schienenfahrzeugkomponenten andererseits vor?
Zweitens: Wie ist es um die Zukunft der Lokhalle, deren Belegschaft und Betriebszweck bestimmt, und was unternimmt der Senat zu deren Erhalt?
Herr Staatsrat, habe ich Sie so richtig verstanden, dass sich diese Zweijahres-Kooperation also ausschließlich auf die Aufarbeitung von Schienenfahrzeugkomponenten und nicht auf die Instandhaltung von Diesel- und Hybridloks bezieht?
Es gibt einmal die Situation, dass die Motoren instand gesetzt werden. Die andere Komponente ist tatsächlich, dass die Lokomotiven aufgearbeitet werden. Zum Punkt der Lokhalle, dazu gab es die Information, dass diese geschlossen wird. Kann ich davon ausgehen, oder wie ist der Sachstand?
Ich komme noch einmal zur Frage der Mitarbeiter. In der Lokhalle sind 120 Mitarbeiter beschäftigt. Haben Sie schon Ideen, sollte es zu einer Schließung kommen, was ja im Raum steht, welche Alternativen oder berufliche Perspektiven den Mitarbeitern angeboten werden? Ich sage einmal, eine Weiterbeschäftigung in Cottbus, was ja auch im Raum steht, ist für mich keine Alternative und, so glaube ich, für die Mitarbeiter auch nicht. Gibt es dahingehend schon Ideen, wie man damit umgeht?
Sie haben vorhin von Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft gesprochen. Können Sie das noch ein bisschen näher ausführen? Welche Kooperationen könnten das sein? Gibt es da schon Ideen? Aus meiner Sicht gibt es ja in dem Werk auch keine Allerweltsdienstleistung, sondern ein spezielles Angebot, zu dem ja auch erst einmal eine Nachfrage akquiriert werden muss. Haben Sie da schon Ideen, in welchem Bereich es da zu Kooperationen kommen könnte?
Sie haben in der Wirtschaftsdeputation im November 2017 gesagt, dass
das Wirtschaftsressort weitere Gespräche mit dem DB-Konzern anstrebe. Ich möchte gern noch wissen, was da in der Zwischenzeit bis heute alles passiert ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die genaue Form des Umgangs mit den Abschiebungshäftlingen regelt in Bremen der Erlass über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes. Ich
möchte zunächst begründen, warum wir, die CDUFraktion, der Auffassung sind, dass dieser Erlass zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen dringend geändert werden muss. Vielleicht kurz zum Verständnis: Es geht bei den durch die uns beantragten Änderungen des Erlasses ausschließlich um die Behandlung der sogenannten Gefährder. Gefährder sind nach der allgemein gültigen Definition Personen, von denen eine auf Tatsachen gestützte Prognose einer besonderen beziehungsweise potenziellen terroristischen Gefahr für unser Bundesland und die Bundesrepublik Deutschland ausgeht.
Meine Damen und Herren, die Polizei und wir von der CDU-Fraktion sind der Meinung, dass ausschließlich für diese Personen in der Abschiebungshaft besondere Regeln gelten sollten. Die Polizei steht da vor einem großen Problem. Erstens, die Anzahl der Gefährder steigt seit einiger Zeit, das wissen Sie alle, und zweitens, man kann sogenannte Gefährder und einfach ausreisepflichtige Abschiebungshäftlinge nicht gleich behandeln, da von der ersten Gruppe ein sehr hohes Gefahrenpotenzial ausgeht, vor dem sowohl die anderen Insassen als auch die Polizisten geschützt werden müssen.
Eines möchte ich hier noch einmal ganz deutlich machen: Die Veränderungen, die wir jetzt fordern, werden zum allergrößten Teil bereits umgesetzt, wir denken uns hier also nicht irgendetwas Neues aus. Es ist tägliche Praxis im Polizeigewahrsam, wenn sich dort Gefährder zur Abschiebung befinden.
Bevor gleich argumentiert wird, dass es dann ja gar keinen Regelungsbedarf gebe, möchte ich doch kurz dagegenhalten: Aktuell wird der besondere Umgang im Polizeigewahrsam damit begründet, dass er aus Gründen der Sicherheit im Polizeigewahrsam und der Sicherheit für die Beamten zwingend erforderlich ist. Es wird also auf die Sicherheit der Gewahrsamseinrichtungen abgestellt, zum einen im Innenverhältnis, aber auch im Außenverhältnis.
Noch einmal, das, was wir hier fordern, ist gängige Praxis. Es wird aktuell so begründet und auch ausgelegt und akzeptiert, weil alle Beteiligten da mitspielen, und da nenne ich einmal exemplarisch den Senator für Inneres, aber auch die Gerichte. Wir, die CDU-Fraktion, finden es aber nicht in Ordnung, wenn die Polizei bei solch erheblichen Grund
rechtseingriffen wie freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Begründungen, Auslegungen, Interpretationen und Ableitungen zurückgreifen muss.
Daher fordern wir eine rechtliche Regelung in Form eines Erlasses, der zum einen zu mehr Rechtssicherheit und auch zu einem besseren Gefühl bei den Beamten beiträgt, zum anderen aber auch zu mehr Transparenz bei der polizeilichen Arbeit führt.
Vielleicht noch ganz kurz zu den einzelnen Maßnahmen! Ich möchte darauf aber gar nicht mehr so tief einsteigen, weil ich glaube, es leuchtet jedem ein, dass bei Personen mit einem so hohen Gefahrenpotenzial für terroristische Anschläge zum Beispiel der Kontakt zu Mithäftlingen eingeschränkt werden muss oder die Gegenstände und Hafträume dieser Personen besonders überprüft oder natürlich auch Personen in anderen Hafträumen untergebracht werden sollten als normale Häftlinge.
Lassen Sie uns dieses Problem gemeinsam lösen, indem wir den Erlass ändern, um für alle beteiligten Akteure mehr Rechtssicherheit zu erlangen und um die Unsicherheit für die Polizisten, die Insassen, aber auch für die Mithäftlinge und die Justiz zu beseitigen! Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen, wir haben hier als Gesetzgeber eine Verantwortung zu handeln – und ich finde, das sollten wir tun – und nicht die Polizisten mit ihren Problemen alleinlassen. – Herzlichen Dank!
Herr Kollege Fecker, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie da einen Regelungsbedarf sehen und die Forderungen in dem Antrag auch, ich sage es einmal, nicht ganz abwegig sind? Könnten Sie sich denn vorstellen, dass Sie den Antrag an die Innendeputation überweisen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über ein Thema, von dem wir, glaube ich, interfraktionell feststellen können, dass es immer weniger Kinder gibt, die schwimmen können. Die Zahlen sind alarmierend. Eine im Auftrag der DLRG durchgeführte repräsentative Studie kam zu dem Schluss, dass 59 Prozent der Zehnjährigen über keine oder nicht ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen. Auch Daten aus Bremen und Bremerhaven belegen diesen Trend.
Meinen Damen und Herren, aus Sicht der CDUFraktion gibt es drei Kernursachen dafür, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Erstens: Die Einstellung von Eltern, dass Schwimmen nicht nur eine Sportart ist, sondern vielmehr eine Grundfertigkeit wie Lesen, Rechnen, oder Fahrrad fahren darstellt, hat sich nach unserer Wahrnehmung leider sehr stark zum Negativen verändert. Schwimmen ist im Prinzip wie Fahrrad fahren, wenn es einmal beigebracht worden ist, verlernt man es in der Regel nicht mehr. Ehrlicherweise haben wir als Politik – und ich glaube, auch da gibt es keinen Dissens – auf diese Ursache kaum Einfluss. Wir können an dieser Stelle nur an die Eltern appellieren, wie wichtig das Schwimmen ist, und das sollten wir hier auch gemeinsam in aller Deutlichkeit tun, finde ich.
Wir, die CDU-Fraktion, finden, jedes Kind hat ein Anrecht darauf, schwimmen zu können oder zu lernen.
Es gibt noch zwei weitere Punkte, auf die wir Einfluss haben und bei denen wir diesen Einfluss auch nutzen sollten. Wir, die CDU-Fraktion, sind davon überzeugt, dass der Schwimmunterricht in der Schule und vor allem in der Primarstufe verbessert werden kann. Wir müssen letztendlich dahin kommen, dass die Schwimmausbildung nicht in der dritten Klasse im Curriculum festgeschrieben wird, sondern schon in der ersten und zweiten Klasse, auch um später eventuelle Defizite abbauen zu können.
Der organisierte Sport und ich sind aber durchaus davon überzeugt, dass es richtig und wichtig ist, einen weiteren Schritt zu gehen. Abgestufte Formen der frühkindlichen Wassergewöhnung sollten fester Bestandteil in den Kitas werden, und zwar mit dem Ziel, schon möglichst frühzeitig die Grundlagen für das darauf aufbauende Erlernen des eigentlichen Schwimmens zu schaffen. Es geht also um die Wassergewöhnung, denn es gibt tatsächlich Kinder – mir sind auch persönlich mehrere Fälle bekannt –, die vor Eintritt in die Primarstufe noch nie ein Schwimmbad von innen gesehen haben. Es ist im Übrigen auch eine Empfehlung sämtlicher Experten des organisierten Sports, von der DLRG bis in die Wissenschaft: Wassergewöhnung beziehungsweise Schwimmunterricht soll so früh wie möglich gestartet werden.
Ein weiterer Punkt, der zu verbessern ist, ist das Ziel der Schwimmausbildung. Ich kann aus eigener
Erfahrung berichten, die Erlangung des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ hat im engeren Sinne nichts damit zu tun, schwimmen zu können. Ich glaube, sich über Wasser zu halten, trifft es eher, und das reicht nicht, meine Damen und Herren!
Wir, die CDU-Fraktion, haben eine ganz klare Forderung, wir finden, die Erlangung des Jugendschwimmabzeichens „Bronze“ muss als Ziel an Grundschulen als verbindliche Definition aufgenommen werden.
Wenn man sich Ziele setzt, ist natürlich wichtig, dass Sie auch eingehalten werden, und darum sind wir dafür, dass für die Erreichung des Ziels ständig mittels einer anonymisierten Datenerfassung kontrolliert wird.
Meine Damen und Herren, die dritte Möglichkeit für Kinder, schwimmen zu lernen, sind die Sportvereine und die DLRG. Ich glaube, die DLRG sowie die Schwimmvereine sind ein ganz wesentlicher Grundpfeiler dafür, dass Kinder und Jugendliche schwimmen lernen. Es ist dem Engagement hunderter Ehrenamtlicher zu verdanken, dass so viele Kinder schwimmen lernen, und deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Ehrenamtlichen, die am Beckenrand stehen, ganz herzlich für die Arbeit bedanken!
Der Bedarf für Schwimmkurse ist riesig. Sämtliche Vereine haben lange Wartelisten, und dabei habe ich den Bedarf für die vielen Flüchtlingskinder, von denen geschätzt circa drei viertel nicht schwimmen können, noch gar nicht mit eingerechnet. Daher erwartet die CDU-Fraktion vom Senat, dass es für die Vereine und auch für die Schulen keine Verschlechterung der Infrastruktur gibt, dass es keine Verringerung der Wasserflächen und -zeiten gibt, sondern wir erwarten das Gegenteil!
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns alle im Sinne des Antrags mit den einzelnen Maßnahmen, die im Übrigen auch im Kern vom organisierten Sport gefordert werden, ein bisschen mehr tun, damit die Kinder Spaß im Wasser haben, sich dort sicher bewegen und im Zweifel auch selbst das Leben retten können!
Ein Wort noch zu dem gestern eingebrachten Antrag von Rot-Grün: Er geht zwar in die richtige Richtung, der Antrag von uns und der FDP ist aber viel konkreter und zielführender. Deshalb werden wir den Antrag von Rot-Grün ablehnen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Smartphone, Tablet und die Nutzung von Messengerdiensten sind aus unserer digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. In unserer Gesellschaft sind diese Geräte gängige Praxis und für die meisten von uns auch selbstverständlich. Dass die Errungenschaften auch von großem Nutzen für die Polizei sind, ist für die CDU-Fraktion völlig einleuchtend.
Die Vorteile liegen ganz klar auf der Hand. So kann die tagtägliche Arbeit der Polizei beispielhaft unterstützt werden. Foto- und Audiodateien sowie sonstige Dokumente, wie Dienstanweisungen, können schneller übermittelt werden. Fahndungsfotos können schneller verbreitet werden. Abfragen und Recherchen können vor Ort getätigt werden. Das spart viel Zeit und sichert somit wichtige Ermittlungsarbeit. Tatortinformationen können auch schon vor Ankunft am Tatort zur Verfügung gestellt werden, was einen großen Vorteil darstellt. Auch das Nutzen der Echtzeitkommunikation ist sehr, sehr wichtig und kann zum Beispiel bei polizeilichen Großlagen und Amoklagen helfen, wie es zum Beispiel auch in München der Fall war, wo die Polizei den Einsatz sozusagen über Twitter geführt und für die Bevölkerung entschärft hat.
Meine Damen und Herren, ich glaube, entscheidend wird für den Erfolg der Einführung sein, dass es eine maßgeschneiderte Lösung für die Polizisten und auch eine nahtlose Integration in die Vorgangsbearbeitungssysteme und Fahndungssysteme gibt. Es macht, glaube ich, keinen Sinn, dass man hier eine Insellösung schafft, sondern es muss ein komplexes System geben, mit dem man alles abarbeiten kann.
Herr Kollege Senkal hat es schon angesprochen, viele Bundesländer haben bereits diesen Nutzen
erkannt und auch schon Modellversuche eingeführt, wie zum Beispiel Niedersachsen, ich glaube, im Jahr 2015 war es. Diese Modellversuche sind zum großen Teil abgeschlossen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass diese Modellversuche sehr erfolgreich und sehr vielversprechend gewesen sind und die Arbeit der Polizeibeamten insgesamt schneller, effizienter und auch sicherer gemacht haben.
Ich finde an dieser Stelle wichtig – auch das wurde vorhin schon gesagt –, dass die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die bereits gesammelt wurden, auch in die Bremer Modellphase einfließen und nutzbar sind. Im Antrag ist auch aufgeführt worden, dass es Sinn macht, die Erkenntnisse für die Anschaffung der Hard- und Software ebenfalls zu nutzen und nach Möglichkeit eine gemeinsame Anschaffung anzustreben.
Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Ein wesentlicher Bremsklotz für die bisherige Diskussion war immer der Verweis auf den Datenschutz. Wir, die CDU-Fraktion, sind davon überzeugt, dass es rechtlich möglich ist, diese mobilen Endgeräte und Messengerdienste unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuführen. In anderen Bundesländern klappt es auch, und ich glaube, das ist auch hier nicht unmöglich.
Wir hielten es auch für einen großen Fehler, wenn die Bremer Polizei – aus welchen Gründen letztendlich auch immer – vom technischen Standard anderer Polizeien abgekoppelt würde und es somit zwangsläufig zu großen Hindernissen und Problemen bei der länderübergreifenden Unterstützung käme. Fakt ist, es ist immer wichtiger – ich glaube, da besteht auch Konsens –, Zusammenhänge in der Ermittlungsarbeit behördenübergreifend zu identifizieren, denn Kriminalität macht natürlich nicht an Landesgrenzen Halt. Es darf also keine Insellösung geben.
Mit dem Antrag soll die Bürgerschaft den Senat auffordern, ein Konzept zur modellhaften Einführung dieser technischen Möglichkeiten zu erstellen. Wir, die CDU-Fraktion, halten das für sinnvoll und zwingend notwendig, denn unabhängig von den Vorteilen, die ich eben genannt habe, würde die Einführung von Tablet und Co. einen Vorteil auf jeden Fall haben: Die Polizisten werden weniger Zeit auf der Polizeiwache verbringen und dafür stärkere Präsenz vor Ort zeigen, um für den Bürger
da zu sein, und schon allein deswegen unterstützen wir den Antrag. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute 2 Themen, die dem Grunde nach auch sehr eng verwandt sind, Gewalt bei Fußballspielen und die Entwicklung der Polizeieinsätze bei diesen Fußballspielen.
Meine Damen und Herren, was hat uns veranlasst, diese Große Anfrage zu stellen? Die Entwicklung in und im Umfeld von Fußballstadien bundesweit, aber auch in Bremen, macht einen fassungslos. Wir, die CDU-Fraktion, finden, da kann man nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen.
Zur Erinnerung ein paar Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit: Bei einem Bundesligaspiel zwischen Dortmund und Leipzig kam es zu Übergriffen, bei denen mehrere Menschen verletzt wurden, unter anderem auch Kinder, Unbeteiligte und Polizisten. Beim Spiel zwischen Dortmund und Werder Bremen ist es zu Fankrawallen gekommen, bei denen sogar ein Mensch lebensgefährlich verletzt wurde. In Rostock musste ein Pokalspiel aufgrund von Ausschreitungen - da haben Sitze und Banner gebrannt - mehrfach unterbrochen werden. Das ließe sich endlos so weiterführen, und auch Bremen ist davon nicht ausgenommen. Das zeigt das Heimspiel zwischen Werder und Mainz im Dezember des letzten Jahres, als die Ultras die körperliche Auseinandersetzung mit Hooligans gesucht haben.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir die Antworten des Senats auf unsere Große Anfrage anschaue, dann spiegeln sich diese Ereignisse auch dort wider. Die Anzahl der Straftaten in Bremen
rund um die Bundesliga hat sich in den letzten Jahren fast verdoppelt, die Einsatzstärke und Einsatzstunden sind ebenfalls in einem sehr hohen Maße gestiegen. Dabei ist auch noch bemerkenswert, dass in circa 60 Prozent der Straftaten Personen der Ultra-Szene und in circa 20 Prozent der Fälle Personen der Hooligan-Szene beteiligt waren.
Wie aber kommt es zu dieser Gewalt? Sind die einen schuld, sind die anderen schuld, haben die Ultras angefangen, Gewalt auszuüben, oder die Hooligans, oder wer hat provoziert? Ich finde, diese Frage ist überhaupt nicht relevant. Es wird in der Gesellschaft immer eine Gruppe von Menschen geben, die auf die andere eskalierend wirkt. Ich finde die Frage viel spannender, wie wir mit dieser Gewalt als Gesellschaft und als Politik umgehen.
Wir, die CDU-Fraktion, sind auch für eine tolle Stimmung in den Stadien und vor allem in den Fanblöcken mit ihren Choreografien, aber gewalttätige Attacken zwischen rivalisierenden Fangruppen oder auf unbeteiligte Dritte, Beleidigungen von Polizisten auf Bannern sowie Abbrennen von Pyrotechnik haben aus unserer Sicht nichts mit einer vermeintlichen Fußballkultur zu tun!
Sie widersprechen den Grundlagen unserer Rechtsordnung, und deshalb muss diese Gewalt und müssen diese Beleidigungen seitens des Staats und des Vereins auch unterbunden werden, egal von welcher politisch motivierten Seite aus, ob von rechts, von links, von den Ultras, von den Hooligans oder von wem auch immer.
Ein Satz noch zu der Pyrotechnik! Es wurde in der Antwort ganz deutlich, und die CDU-Fraktion findet es absolut richtig, dass auch in Zukunft Pyrotechnik in den Stadien verboten sein soll. Aus unserer Sicht stellt es eine nicht zu rechtfertigende und nicht zu kontrollierende Gefahr dar, diese 2 000 Grad heißen Bengalos, die zudem auch noch stark gesundheitsgefährdend sind, abbrennen zu lassen.
Meine Damen und Herren, eine weitere Frage ist doch, wie man diese Gewalt schon im Vorfeld präventiv bekämpfen kann. Wir, die CDU-Fraktion, halten es für wichtig und richtig, dass es in Bremen viele soziale Projekte, sehr gute Fanprojekte und auch einen Fanethikkodex gibt, das möchte ich hier ganz deutlich festhalten!
Andererseits muss ein Verein wie Werder Bremen aber auch willens und in der Lage sein, bei Nichteinhaltung des Kodex und auf Gewaltsausbrüche im Stadion zu reagieren, zum Beispiel mit Durchsetzung von Stadionverboten, personalisierten Tickets, und auch die konsequente Anwendung des Maßnahmenkatalogs der DFL ist ein Weg. Möglichkeiten gibt es genug, es muss aber auch gewollt sein.
Da finden wir wenig hilfreich, dass die Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen von einigen Akteuren relativiert oder sogar noch entschuldigt wird. Wir als Politik und die Vereine stehen gemeinsam in der Verantwortung, für die Sicherheit in den Stadien zu sorgen, präventive Fanarbeit zu leisten, aber auch repressive Maßnahmen einzuleiten, damit die friedlichen Fußballanhänger - und darum geht es ja - auch in Zukunft Spaß am Fußballerlebnis haben.
Meine Damen und Herren, ich finde, diese Politisierung hat speziell beim Fußball und generell beim Sport nichts zu suchen. Es geht doch eigentlich nur um den Sport, und der sollte doch auch im Vordergrund stehen. Natürlich kann man seine Meinung kundtun, das ist völlig in Ordnung, das sollte auch jeder tun, auch in einer Gruppe zum Beispiel in Form von Spruchbändern oder Plakaten. Wenn es aber zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt und Fangruppen in einer fast schon marodierenden Art und Weise durch die Stadt ziehen oder Eisenbahnwaggons zerlegen, dann hat das nichts beim Fußball, nichts beim Sport, nichts in unserer Gesellschaft zu suchen und muss daher mit allen Mitteln bekämpft werden!
Abschließend möchte ich für die CDU-Fraktion noch einmal ganz deutlich machen: Die Differenzierung zwischen guter Gewalt auf der einen Seite und schlechter Gewalt auf der anderen Seite halten wir für unerträglich. Gewalt unter zivilisierten Menschen ist immer schlecht und daher zu verurteilen. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Thema noch ein wenig aus der Sicht des Sports beleuchten.
Laut einer Studie zum Schulsport ist der Sportunterricht bei Schülerinnen und Schülern sehr beliebt. Etwa drei Viertel der Jungen und Mädchen freuen sich über die Sportstunden. Das ist, wie ich finde, zunächst einmal eine gute Nachricht. Der Senat hat in der Antwort auf unsere Große Anfrage geschrieben - ich zitiere -:
„Nach Stand der wissenschaftlichen Forschung ist die motorische Bewegung nicht nur grundlegend wichtig für eine gesunde körperliche Entwicklung der Kinder, sondern auch eng verknüpft mit der geistigen Entwicklung und Leistungsfähigkeit.“
Das stimmt, und darum ist es auch wichtig, dass der Sportunterricht von Sportlehrern durchgeführt wird und nicht von Chemie-, Mathematik- oder Kunstlehrern.
Ich behaupte nicht, dass Sport das wichtigste Fach ist, denn natürlich ist jedes Fach enorm wichtig. Sport ist aber das einzige Bewegungsfach. Deswegen hat es eine sehr gewichtige Stellung im Stundenplan. Wir wissen doch alle um die Bedeutung des Sports gerade in der heutigen Zeit. Es geht um die Förderung sozialer Kompetenzen, um Wertevermittlung, Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, Gesunderhaltung, sinnvolle Freizeitgestaltung. Ich kann das ewig weiterführen. Das alles sind Aspekte, die gerade in der Kindheit und Ju
gend ständig professionell vermittelt werden müssen. Sie dienen als Rüstzeug und Wertefundament für das Leben unserer Kinder.
Zudem belegen Studien x-fach, dass Bewegung und Sport Konzentration und Lernfähigkeit fördern, vor allem vor dem Hintergrund, dass gerade die Kinder in der Grundschule einen hohen Bewegungsdrang und die besten Chancen haben, Bewegungsabläufe zu erlernen.
Dass es in den Grundschulen auch den Schwimmunterricht betrifft, stellt ein zusätzliches, riesiges Problem dar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Hier ist es zwingend notwendig, den Sportunterricht zu intensivieren und vor allem von studierten und fachlich auf dem aktuellen Stand fortgebildeten Sportlehrern erteilen zu lassen. Gerade auch für übergewichtige Kinder oder Jugendliche und Schüler, die außerhalb des Sports in der Schule deutlich seltener Sport treiben, hat der Schulsport eine herausragende Bedeutung.
Ich halte fest: Aus heutiger Sicht stellt sich die Situation anders dar als noch vor zehn oder vielleicht zwölf Jahren. Das kann so nicht bleiben. Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Wer glaubt, dass Sportunterricht im Vergleich zu Mathematik oder Sprachen nicht so wichtig sei und ein paar Leibesübungen von fachfremden Lehrern unterrichtet werden können, der hat sich, um einmal in der Sprache des Sports zu bleiben, ins Abseits geschossen. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Wirkung von Alkohol eine negative Auswirkung auf das Führen eines Fahrzeugs hat, ist wissenschaftlich belegt und unbestritten. So wird der Fahrzeugführer in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Die Reaktionsgeschwindigkeit reduziert sich schon bei kleinen Mengen Alkohol extrem, die Informationsverarbeitung dauert länger, Selbstvertrauen und Risikobereitschaft erhöhen sich, um nur einige Beispiele zu nennen.
Eine ähnliche Wirkung gilt für die meisten der im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges nach dem BtMG verbotenen Substanzen wie Kokain, Heroin, THC und Amphetaminen. - Diese Aufzählung ist nicht abschließend. - Auch das ist wissenschaftlich belegt, und daher sind diese Substanzen aus gutem Grund im öffentlichen Straßenverkehr verboten.
Was uns als CDU-Fraktion aber veranlasst hat, diese Große Anfrage zu stellen, ist die Tatsache, dass die Dunkelziffer bei diesem Delikt, das heißt die Zahl der Fälle, die nicht aufgeklärt werden, extrem hoch ist. Das ist das eigentliche Problem beziehungsweise der Kern der Aussage. Dabei hat das Hellfeld zwei Komponenten. Erstens muss der Fahrzeugführer überhaupt in Kontakt mit der Polizei kommen, zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle. Zweitens muss die Alkohol- beziehungsweise Drogenfahrt von der Polizei auch entdeckt werden. Das ist ebenfalls nicht immer gegeben. Die Dunkelziffer dieser Delikte wird von wissenschaftlichen Experten auf 1 : 300 bis 1 : 2 000 geschätzt, das heißt das Entdeckungsrisiko bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss liegt zwischen 0,055 Prozent und 0,33 Prozent.
Aus der Antwort auf die Frage eins der Großen Anfrage geht hervor, dass im Jahr 2016 allein in Bremen 910 Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt wurden. Das bedeutet, einmal ganz schlecht gerechnet - wenn ich den niedrigsten Wert der Wissenschaftler, also das Dunkelfeld mit 1 : 300 annehme -, dass im Jahr circa 270 000 Fahrten nicht entdeckt beziehungsweise aufgedeckt werden.
Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion finden, wenn wir doch wissen, welche Gefahren
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr darstellen, dann ist diese Dunkelziffer erheblich zu hoch und dann muss dieses Deliktfeld erheblich stärker bekämpft werden.
Fakt ist, dass Cannabis nach Alkohol die zweitmeiste Substanz ist, die bei Kontrollen im Blut von Kfz-Führern gefunden wird. Studien belegen auch, dass Kfz-Führer kurz nach dem Cannabis-Konsum zwei- bis siebenmal häufiger in Unfälle verwickelt sind. Die Frage ist doch an dieser Stelle auch, was es für das Thema Drogen im Straßenverkehr bedeutete, würde zum Beispiel Cannabis legalisiert werden. Dazu hat die SPD Gott sei Dank einen richtigen Entschluss gefasst, den ich ausdrücklich begrüße.
Die Zahlen der Fahrten unter Drogeneinfluss sowie auch der Unfälle würden explodieren und das Dunkelfeld natürlich im Verhältnis genauso. Das kann doch nicht gewollt sein!
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Bekämpfung der Alkohol- und Drogenfahrten in die richtige Richtung geht, aber noch intensiviert werden muss. Dazu gehören vor allem zwei Elemente. Dabei geht es zum einen um einen präventiven Ansatz bei Fahrzeugführern wie zum Beispiel Aufklärung durch Vorträge, Alkoholselbsterfahrungsversuche sowie Alkoholfahrsimulationen, um den Kraftfahrzeugführern deutlich zu machen, wie gefährlich Alkohol, Drogen und Suchtmittel im Straßenverkehr sind. Dazu gehört zum anderen aber auch, dass die Polizeibeamten zum Thema Erkennung von Alkohol- und Drogenfahrten im Straßenverkehr vermehrt geschult werden.
Letztlich, meine Damen und Herren, ist die Bekämpfung der Delikte Alkohol- und Drogenfahrten eine Sisyphusarbeit, aber im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zwingend notwendig. - Herzlichen Dank!
Ich möchte auf das Verwaltungsabkommen zurückkommen! Nach dem Verwaltungsabkommen ist es ja so, dass Bremen 351 Polizeivollzugsbeamte zur Unterstützung anderer Länder vorhalten muss. Meine konkrete Frage: Wird der Objektschutz zu den 351 Polizeivollzugsbeamten hinzugerechnet, weil ja nur bestimmte Einheiten berücksichtigt werden dürfen?
Halten Sie die Aufgabe des Objektschutzes für eine klassische Aufgabe der Bereitschaftspolizei?
Meine konkrete Frage ist: Wird das Verwaltungsabkommen unter den geltenden Voraussetzungen aktuell eingehalten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Großen Anfrage, Überstunden bei der Polizei Bremen müssen bezahlt werden, debattieren wir heute über einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag. Ja, es stimmt, Überstunden sind ein typisches Element des Polizeidienstes und werden sich auch nie ganz vermeiden lassen. Es stimmt auch, dass die Überstunden bei Polizeibeamten, zum Beispiel bei der Bereitschaftspolizei, dann auflaufen, wenn Großereignisse, wie der G8-Gipfel in Bayern oder ein Castor-Transport, anstehen, die oft mehrere Tage andauern, an denen die Beamten nach dem regulären Dienstplan frei hätten. Ich finde, wenn die Bremer Polizei einen Überstundenberg von annähernd 320 000 Stunden oder anders ausgedrückt, von weit über 100 Stunden pro Mitarbeiter vor sich herschiebt, muss man als oberster Dienstherr die Verantwortung übernehmen und etwas an diesem Missstand ändern, meine Damen und Herren!
Es ist absolut nicht ausreichend, einmalig 500 000 Euro zur Auszahlung von Überstunden zur Verfügung zu stellen. Frau Vogt hat es ja eben schon gesagt, es konnten damit 25 000 Stunden ausbezahlt werden, das sind weit weniger als zehn Prozent der gesamten Überstunden.
Eines ist auch noch ganz wichtig bei der Debatte. Bei dem Problem Überstunden bei der Polizei handelt es sich zudem ja auch um ein strukturelles Problem. In Wirklichkeit ist es ja so, wenn Überstunden ausbezahlt werden, wie in der Vergangenheit die 500 000 Stunden, sind die Stunden nach relativ kurzer Zeit wieder aufgebaut. Meine Damen und Herren, wir als CDUFraktion finden, wenn man sich diese Tatsache verdeutlicht, ist der Senat in der Pflicht, nach Lösungen zu suchen, wie man dieses Problem löst, möglichst gering hält und nicht so ausufern lässt, wie es zurzeit ist. Aus Sicht der CDUFraktion dürfen die Polizeibeamten hier nicht im Stich gelassen werden. Sie sind es schließlich, die die Mehrarbeit leisten müssen, wenn der Staat es will. Meist am Wochenende, an dem andere sich ein schönes Wochenende mit der Familie machen oder mit Freunden grillen.
Meine Damen und Herren, für uns als CDUFraktion steht weiterhin die Wahlfreiheit der Polizisten im Vordergrund, wenn sie schon zum Dienst gezwungen werden zu Zeiten, in denen andere frei haben. Entweder muss es möglich sein, die Mehrarbeit durch Freizeit ausgleichen zu können, und zwar zu der Zeit, in der der Beamte es möchte, oder aber die Stunden müssen ausbezahlt werden, wenn der Beamte es möchte. Für diese Wahlfreiheit sind zwei Punkte entscheidend. Erstens, es muss genügend Personal vorhanden sein, nicht nur um die anfallenden Überstunden auf möglichst viele Schultern zu verteilen, nein, allein deswegen schon, um den Polizisten auch die Möglichkeit zu geben, ihre Überstunden abfeiern beziehungsweise abbauen zu können. Das ist in der Realität so gut wie nicht möglich. Zweitens, es müssen Gelder zur Verfügung gestellt beziehungsweise Rücklagen gebildet werden, um den Polizisten die Möglichkeit zu geben, sich ihre Überstunden auszahlen zu lassen, und zwar nach einem verlässlichen regelmäßigem System. Es kann nicht sein, dass die Polizisten um eine Auszahlung der Überstunden regelrecht betteln müssen, wie es nach dem G8-Gipfel in Bayern der Fall war. Da war es nämlich auch so, dass viele Überstunden entstanden sind. Die Polizeiführung hat das befürwortet, von der Politik kam nichts. Erst nach vielen Monaten wurden teilweise in mehreren Schritten, und auch nicht alle, sondern nur teilweise, Überstunden ausbezahlt.
Landtag 3286 44. Sitzung/11.05.17
Es kann nicht gewollt sein, dass wir die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für ihren Einsatz und die aufgezwungene Mehrarbeit am Ende des Tages auch noch bestrafen. Lieber Senat, lösen Sie das Problem! Es ist überfällig. Die Polizisten sind es leid, hinter der Auszahlung ihrer Überstunden hinterherzubetteln. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das Thema noch einmal von einer anderen Seite beleuchten. Der Polizeiberuf erfordert ein hohes Engagement auch außerhalb der Dienstzeit. Beispielsweise werden das SEK, die Tatortgruppe oder auch die Mordkommission angefordert, wenn die Polizeibeamten von zu Hause kommen, also in ihrer Freizeit. Das gibt es übrigens, so weit ich weiß, in keiner anderen Behörde. Hierbei entstehen natürlich Überstunden, weil es ja nicht die offizielle Dienstzeit ist. Wenn der Senat sich jetzt zurückzieht, nach dem Motto, anordnen will ich, aber Überstunden ausbezahlen will ich nicht, liegt es doch völlig auf der Hand, dass diese wichtige intrinsische Motivation verloren geht, man geht dann einfach nicht mehr an das Telefon, wenn es klingelt. Letztendlich bestraft der Senat damit die Bürger, die zu Recht eine professionelle Dienstleistung der Polizei erwarten.
Ich finde, es spricht auch nicht gerade von Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber der Polizeiarbeit, wenn man genau weiß, und das ist seit vielen, vielen Jahren bekannt, dass stetig
Landtag 3289 44. Sitzung/11.05.17
Überstunden entstehen und man diese nicht bezahlen will oder kann. Alles das vor dem Hintergrund, dass die Polizisten trotzdem pflichtbewusst bereit sind, ihre Überstunden zu leisten.
In den nächsten Wochen, meine Damen und Herren, steht der G20-Gipfel in Hamburg an, dort werden ungefähr 16 000 Polizisten Dienst verrichten, einige Hundert davon auch aus Bremen, über mehrere Tage, was eine riesige Belastung für alle Einsatzkräfte ist, bei der Tausende von Überstunden anfallen. Ich komme noch einmal auf diese technischen Argumente, Herr Kollege Liess hatte es eben angeführt, seien Sie mir nicht böse, aber ich nenne sie nicht Argumente, sondern eher Ausreden.
Ich habe es eben schon erwähnt, die Überstunden sind ja wirklich nicht vom Himmel gefallen, seit Jahren ist dieses Problem bekannt, und man hätte schon längst Geld dafür in den Haushalt einstellen können. Meine Damen und Herren, lieber Senat, ich bleibe dabei, selbst wenn Sie den Polizeibeamten aus dem regulären Haushalt kein Geld geben wollen, sollte es selbstverständlich sein, die Überstunden, die bei auswärtigen Einsätzen von den jeweiligen Bundesländern an Bremen bezahlt werden, eins zu eins an die Kollegen auszubezahlen und diese Mittel nicht im Haushalt versinken zu lassen.
Setzen Sie ein Zeichen und machen Sie den eingesetzten Polizisten, die beim G20-Gipfel in den nächsten Wochen Dienst verrichten, schon jetzt deutlich, dass Sie zumindest diese Überstunden schnell und unbürokratisch an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen auszahlen. Das wäre das richtige Signal, und das hätten die Polizisten verdient, die sich in ihrer eigentlichen Freizeit um unsere Sicherheit kümmern. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität! So lautet der Antrag der FDP. Bisher ist es ja so, dass der Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs nachgewiesen wird.
Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Bundesebene hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Zusammenhang zwischen einer Straftat auf der einen Seite und dem Führen eines Kraftfahrzeugs auf der anderen Seite abzuschaffen. In Zukunft soll ein Fahrverbot nicht nur nach einer Trunkenheitsfahrt oder dann möglich sein, wenn ein Auto als Fluchtwagen benutzt wurde. Künftig soll auch Schlägern, Steuersündern und Einbrechern der Führerschein für eine begrenzte Zeit entzogen werden können. Wir als CDU-Fraktion finden, dafür gibt es gute Gründe.
Im Prinzip gibt es im deutschen Strafrecht zwei Strafarten. Das hat der Kollege Welt eben schon geschildert. Das sind zum einen die Geldstrafe und zum anderen der Freiheitsentzug. Die Freiheitsstrafe wirkt häufig übertrieben, weil oft auch die berufliche Existenz in Gefahr ist. Wird sie zur Bewährung ausgesetzt, spürt der Delinquent kaum Konsequenzen. Das hat der Kollege eben auch gesagt. Auch die Geldstrafe scheint oft als Abschreckung nicht so recht zu funktionieren.
Wir als CDU-Fraktion finden, dass das deutsche Strafrecht zu undifferenziert ist und die Richter bei der Auswahl der Straffestlegung mehr Wahlfreiheit haben müssen. Daher ist ein Fahrverbot für Straftäter eine sinnvolle Alternative. Wir als CDU-Fraktion sind davon überzeugt, dass die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für viele Menschen ein empfindliches Übel ist, das abschreckend und gerade für junge Straftäter als Denkzettel wirkt. Natürlich liegt die Auswahl der
Strafe im Ermessen des Richters. Darauf legen wir als CDU-Fraktion auch ganz großen Wert.
Der Richter muss entscheiden und abwägen, welche Strafe für den Täter in welcher Situation infrage kommt und ob zum Beispiel der Führerscheinentzug sinnvoll ist oder nicht.
Dabei muss natürlich auch die Frage berücksichtigt werden, ob der Täter in der Stadt wohnt und möglicherweise den ÖPNV nutzen kann, oder ob er auf dem Land wohnt und eine Fahrerlaubnis für die berufliche Tätigkeit zwingend notwendig ist. Das ist eben schon angesprochen worden. Entscheidend für uns als CDU-Fraktion ist die Tatsache, dass die Richter die Wahlfreiheit und somit eine weitere Möglichkeit bei der Strafauswahl haben.
Lassen Sie mich noch drei Punkte aufgreifen, die – wie eben in der Diskussion – immer wieder als Argumente gegen das Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität aufgeführt werden.
Ich finde es überhaupt nicht logisch, dass eine Person bei Beantragung einer Fahrerlaubnis über ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen muss, dass sie wegen bestimmter Straftaten nicht verurteilt wurde, und andernfalls das ganze Verfahren untersagt wird, weil die Behörde davon ausgeht, dass die Person charakterlich ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Wenn sie die Fahrerlaubnis schon hat und dann Straftaten begeht, dürfen diese aber keine Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben. Das leuchtet mir nicht ein, meine Damen und Herren.
Wir müssen uns doch fragen, ob ein 25-jähriger Führerscheininhaber, der mehrfach seine Frau vermöbelt, charakterlich in der Lage ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Müssen wir unterscheiden, ob jemand vor oder nach Erteilung der Fahrerlaubnis eine Bank überfallen hat? Das finde ich nicht!
Eben wurde schon das Problem der Überwachung angesprochen und dass es nicht möglich sei, die Einhaltung des Fahrverbots zu überwachen. Das ist ein regelrechtes Totschlagargument. Ja, es stimmt, es wird schwierig, das zu überwachen. Bei dieser Argumentation müssen wir aber auch Straftatbestände
wie Beförderungserschleichung oder das Bußgeld abschaffen, wenn man bei Rot über die Ampel geht, denn das kann man auch nicht überwachen.
Lassen Sie mich etwas überspitzt noch einen letzten Satz von mir geben. Warum muss es eigentlich diesen Zusammenhang zwischen Strafe und Straftat geben? Die wenigsten Kriminellen, die zu einer Haftstrafe verurteilt werden, haben ihre Opfer zuvor eingesperrt. – Wir lehnen Ihren Antrag aus guten Gründen ab. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, dass wir als CDU-Fraktion uns freuen, dass wir hier zusammen mit allen Fraktionen zu diesem wichtigen, ja existenziellen Thema im Sport eine gemeinsame Botschaft aussenden. Wir als CDUFraktion sind davon überzeugt, dass der Sport und der Staat im Kampf gegen Doping etwas tun müssen.
Wir können uns dem vielfältigen Sportfunktionär Helmut Digel anschließen, der einmal gesagt hat: „In einem erfolgreichen Kampf gegen Doping ist der Staat gefordert – und der Sport selbst. Es gilt, das Kulturgut Sport zu schützen.“ – Hinter dieser Erklärung sollten und könnten wir uns alle versammeln.
Der McLaren-Report hat zutage gebracht, was viele bereits vermutet haben, nämlich systematisches Doping bei den russischen Athleten bei den olympischen Winterspielen in Sotschi. Es wurde bekannt, dass in Russland unter dem Einfluss staatlicher Stellen systematisch Dopingproben russischer Athleten zum Schutz vor positiven Tests manipuliert wurden. Es wurde weiterhin bekannt, dass im Anti-Doping-Labor in Sotschi eine Methodik eingesetzt wurde, die die Teilnahme russischer gedopter Athleten an den Olympischen Spielen ermöglichte. Als i-Tüpfelchen des Ganzen leitete und steuerte das russische Sportministerium die Manipulationsvorgänge unter aktiver Teilnahme der beiden Anti-Doping-Labors in Moskau und Sotschi.
Meine Damen und Herren, das alles sind erwiesene Fakten. Dadurch wird deutlich, dass der Sport durch ein systematisches Staatsdoping für eine bessere Präsentation des Landes durch eine bessere Platzierung im Medaillenspiegel missbraucht wird.
Einmal ganz abgesehen davon, dass Doping wissenschaftlich erwiesen nachhaltig ungesund ist, muss man sich auch einmal in die Lage der Sportlerinnen
und Sportler versetzen, die sich nicht dopen. Wir als CDU-Fraktion finden, Dopingmittel verzerren Chancengleichheit, sind gerade deshalb in hohem Maße unfair und müssen deshalb nicht nur in Russland, sondern weltweit bekämpft werden.
Liebe Kollegen und Kollegen, nun ist es ja so, dass aktuell viel über die Förderung des Spitzensports in Deutschland und darüber diskutiert wird, wie man dort etwas verbessern kann. Das liegt letztendlich darin begründet, dass man sich den Medaillenspiegel der Olympischen Sommerspiele der vergangenen Jahre angeschaut hat. Man hat festgestellt, dass ähnlich viele Medaillen und damit die Plätze eins bis drei erlangt wurden wie in den vergangenen Jahren. Wenn man sich aber die Platzierungen hinter Platz drei anschaut, ist eine ganze Masse auf den Plätzen vier bis acht oder zehn weggebrochen. Dabei handelt es sich oft um Athleten, die sich bis zur nächsten Olympiade in ihrer Leistung steigern und die Plätze drei bis eins anpeilen.
Insofern finde ich die Diskussion über die Spitzensportförderung wichtig. Als Ergebnis dieser Diskussion auf Bundesebene ist bereits durchgesickert, dass die Spitzensportförderung verändert werden soll, und zwar dergestalt, dass stärker nach Bedarf und weniger in der Fläche gefördert werden soll. Zudem soll diese Spitzensportförderung nach dem Willen von CDU und SPD auf Bundesebene dann nicht mit weniger, sondern mit mehr Geld durchgeführt werden. Auch das ist der richtige Weg, wie ich finde.
Lassen Sie mich zusammenfassen, verbesserte Spitzensportförderung in unserem Land und verstärkter Kampf gegen Doping stehen überhaupt nicht im Widerspruch, sondern bedingen einander. Wir wollen Spitzensport ohne Doping. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Antwort des Senats auf diese Große Anfrage geht hervor, dass Mehrarbeit und Überstunden ein typisches und übliches Problem der Polizeiarbeit sind. Ich selbst als Polizist weiß das nur zu gut aus eigener Erfahrung. Deshalb teile ich die Einschätzung der CDU-Fraktion.
Es ist tatsächlich so, dass die Überstunden bei Polizeibeamten, zum Beispiel der Bereitschaftspolizei, die die Direktion mit dem größten Teil der Überstunden ist, dann auflaufen, wenn Großereignisse anstehen und die Beamten nach dem regulären Dienstplan frei hätten. Als Beispiele kann ich hier Einsätze nennen wie den G7-Gipfel in Bayern, wie Stuttgart 21 oder wie den G20-Gipfel in Hamburg im Juli dieses Jahres. Das alles sind Einsätze, die oft mehrere Tage andauern.
Die Frage ist nur, wie man mit diesem Thema Überstunden bei der Polizei umgeht. Besser gesagt: Wie löst man dieses Problem oder hält es möglichst gering? – Wenn die Bremische Polizei einen Überstundenberg von annähernd 290 000 Überstunden oder anders ausgedrückt von weit über 100 Stunden pro Mitarbeiter vor sich herschiebt, muss man als oberster Dienstherr die Verantwortung übernehmen und etwas an diesem Missstand ändern.
Aus Sicht der CDU-Fraktion dürfen die Polizeibeamten hier nicht im Stich gelassen werden. Sie sind es schließlich, die die Mehrarbeit machen müssen, und zwar meist am Wochenende unter schwersten Bedingungen, wenn sich andere ein schönes Wochenende mit der Familie machen, gemütlich auf der Couch liegen oder mit Freunden grillen. Für die Polizeibeamten steht dann kein Ausflug mit der Familie an, sondern es wird ein Staatsbesuch, eine Versammlung oder ein Castor-Transport begleitet und geschützt.
Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht müssen die Polizisten die freie Wahl haben, wenn sie schon zu Zeiten zu diesem Dienst gezwungen werden, zu denen andere frei haben. Entweder muss es möglich sein, die Mehrarbeit zu der Zeit durch Freizeit auszugleichen, zu der der Beamte das möchte – weil der Beamte ja umgekehrt auch dann Überstunden macht, wenn der Staat es möchte –, oder aber alle Stunden müssen ausbezahlt werden, wenn der Beamte das möchte. Für diese Wahlfreiheit sind wiederum zwei Punkte entscheidend.
Erstens muss genügend Personal vorhanden sein, um die anfallenden Überstunden auf möglichst viele Schultern zu verteilen und den Polizisten die Möglichkeit zu geben, ihre Mehrarbeit abfeiern beziehungsweise abbauen zu können. Wie sieht das in der Realität aus? In der Realität ist das völlig unmöglich. Da spreche ich aus eigener Erfahrung. Die Polizisten, die sich sagen, ihre Freizeit könne ihnen keiner bezahlen, haben aufgrund der dünnen Personaldecke kaum eine Chance, ihre Überstunden abzufeiern. Wenn dies möglich ist, dann nur zu bestimmten Zeiten, zum Beispiel nicht in den Sommerferien.
Zweitens muss Geld zur Verfügung gestellt werden, um den Polizisten nach einem verlässlichen System die Möglichkeit zu geben, sich ihre Überstunden auszahlen zu lassen, wenn sie es möchten. Dafür reichen 500 000 Euro einmalig definitiv nicht aus. Wie sieht es hier in der Realität aus? Ich kann mich noch erinnern, nach dem G7-Gipfel in Bayern wollten sich viele Kollegen die Überstunden auszahlen lassen. Das Land Bayern hatte bereits bezahlt, und die Polizeiführung befürwortete diese Auszahlung. Von der Politik kam nichts! Die Auszahlung wurde blockiert. Erst nach vielen Monaten wurde das Geld zu einem kleinen Bruchteil in mehreren Schritten ausbezahlt. Wie sollen die Polizisten nach diesem Herumeiern noch Vertrauen in die Politik haben? Es kann doch nicht gewollt sein, dass wir die Polizeibeamten für ihren Einsatz und die aufgezwungene Mehrarbeit am Ende des Tages auch noch bestrafen!
Lassen Sie mich kurz etwas zum Thema Geld sagen. Natürlich wird jetzt sinngemäß die Antwort vom Senat kommen, wir hätten nicht genügend Geld, um die Überstunden zu bezahlen. Dieses Argument lasse ich nicht gelten. Selbst wenn Sie den Polizeibeamten aus dem regulären Haushalt kein Geld geben wollen, ist es doch eine Selbstverständlichkeit, die Überstunden eins zu eins an die Kollegen auszubezahlen, für die bei auswärtigen Einsätzen von den jeweiligen Bundesländern an das Land Bremen gezahlt wird, und diese Beträge nicht im Haushalt versickern zu lassen.
Das wäre das richtige Signal. Das hätten die Polizistinnen und Polizisten verdient, die sich in ihrer eigentlichen Freizeit um unsere Sicherheit kümmern, und denen ich dafür an dieser Stelle noch einmal
meinen ausdrücklichen Dank aussprechen möchte. – Herzlichen Dank!
Herr Staatsrat, es gibt bezüglich des kleinen Waffenscheins diverse Ordnungswidrigkeiten. Gibt es denn da wenigstens eine Statistik?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es erneut darum, ein Ortsgesetz über nicht kommerzielle, spontane Freiluftpartys für 2017 und darüber hinaus auf den Weg zu bringen. Herr Kollege Senkal, ich muss Sie enttäuschen. Anders, als es in Ihrem Antrag dokumentiert ist, hat sich aus Sicht der CDU-Fraktion das Gesetz im letzten Jahr überhaupt nicht bewährt.
Ich verweise auf die im Juni und November gestellten Fragen der Fragestunde von der Fraktion DIE LINKE. Danach hat es nämlich durchaus Probleme bei Freiluftpartys gegeben. Wenn ich zum Beispiel auf die Antwort zwei im Juni 2016 schaue, nämlich auf die Frage, wie viele Freiluftpartys durchgeführt wurden und wie die Polizei den Verlauf der Partys bewertet, gab es als Antwort vom Senat die Auskunft, dass bei fünf durchgeführten Freiluftpartys drei Ruhestörungen gab. Hier ist genau das eingetreten, meine Damen und Herren, was wir als CDU-Fraktion befürchtet haben: Freiluftpartys ohne Ende. Die Rechte der Anwohner – Sie haben einmal gesagt, eine Belästigung sei hinnehmbar – werden völlig vernachlässigt und nicht ernst genommen.
Im Übrigen finde ich es schon bemerkenswert, wenn 13 Beiräte 26 Flächen für solche Partys von vornherein abgelehnt haben. Das ist ein Zeichen, dass die Bür
gerinnen und Bürger vor Ort diese Partys nicht wollen, weil sie genau wissen, was für Probleme auf sie zukommen.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt anführen. Auf die inhaltlich gleiche Frage im November gab es die Antwort des Senats, dass zum Teil Auflagen nicht eingehalten wurden und es Beschwerden über diverse urinierende Personen gab. Auch das war vorauszusehen. Deswegen habe ich das bei der letzten Debatte – wir haben diese schon öfters geführt – kritisch angemerkt.
Meine Damen und Herren, ein Hauptkritikpunkt bleibt für uns als CDU-Fraktion aber die Verkehrssicherungspflicht der Stadt auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, die hier im Gesetz völlig außer Acht gelassen wird. Wenn ich ein Straßenfest veranstalte, wird in der Regel die Erlaubnis, die Haftung auf den Veranstalter übertragen. Hier wird das aufgrund der Kürze der Zeit nicht funktionieren, und es ist im Gesetzvorhaben auch gar nicht vorgesehen. Wir als CDU-Fraktion finden, es kann doch nicht sein, dass die Stadt im Zweifel für etwas haften muss, worauf sie im Zweifel gar keinen Einfluss hat.
Ich frage mich ehrlich gesagt auch, warum das Stadtamt bei einer spontanen Freiluftparty mit bis zu 300 Personen, wo die Personenanzahl schon eine abstrakte Gefahr darstellen könnte, lockerer umgehen soll als bei einem Straßenfest in einer Wohnstraße, sagen wir mit 15 Anwohnern. Das will nicht in meinen Kopf hinein. Umgekehrt würde ich es sogar verstehen.
Weitere Kritikpunkte waren im letzten Jahr auch – die haben sich weiterhin nicht ausräumen lassen – die unmögliche Kontrolle des Jugendschutzgesetzes und die kurzfristig nicht mögliche Vorbereitung der Sicherheitskräfte auf bis zu 300 Personen.
Meine Damen und Herren, an den Fakten hat sich nichts geändert. Hier werden spontane Freiluftpartys auf Kosten der Behörden und der Wohnbevölkerung erlaubt. Eine Interessenabwägung findet so gut wie nicht statt. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das Gesetz völlig unausgegoren, hat erhebliche rechtliche Mängel und schafft nur Probleme.
Um es kurz zu machen: Wir als CDU-Fraktion werden diesem Antrag nicht zustimmen!
Wir fragen den Senat:
Wie bewertet der Senat die Ausstattung von Kontakt polizisten mit einem Smartphone und einer darauf installierten mehrsprachigen App zur Ermittlung der gesprochenen Sprache, um ein konfliktfreies Gespräch mit dem Gegenüber zu gewährleisten?
Welche Pläne hat der Senat zur Ausstattung einzelner Kontaktpolizisten mit einem Smartphone und der entsprechenden App?
Wir fragen den Senat:
Welche Mittel sind in den Haushalten der Jahre 2017 und 2018 für die Auszahlung von Überstunden bei der Polizei Bremen vorgesehen?
Zu wann erfolgt die im Rahmen der Haushaltsbera tungen angekündigte Auszahlung von Überstunden bei der Polizei Bremen?
Für wie viele Überstunden reichen diese Mittel jeweils, und welchen Effekt hat dies auf die Gesamtanzahl der Überstunden?
Es ist ja so, dass die Polizei Bremen 300 000 Überstunden vor sich herschiebt. Haben Sie eine Strategie oder einen Plan, wie Sie die Überstun den zukünftig sukzessive abbauen wollen?
Sind Sie denn bereit, die Über stunden, die in Zukunft bei auswärtigen Einsätzen anfallen, eins zu eins an die Kollegen auszuzahlen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen hat im Sport viel zu bieten. Dabei denke ich nicht nur an den Profisport wie die Fußballmannschaft von Werder Bremen oder die Fischtown Pinguins. Nein, der Sport in Bremen ist vielfältiger. Der Sport in der großen Vielfalt hat wichtige Funktionen: Gesunderhaltung, Förderung sozialer Kompetenzen, Integration, Wertevermittlung, aber auch einfach deshalb, weil der Sport an sich Spaß macht. Eine herausragende Bedeutung übernimmt dabei das Ehrenamt; ohne dieses wäre vieles im Sport nicht möglich. Allerdings hat sich das Verständnis von Sport über die Jahre verändert – von der körperlichen Ertüchtigung hin zu Lifestyle, Spaß, Vielfalt und Individualität. Mit Sport wird die gesamte Gesellschaft erreicht, Junge, Alte, Behinderte und so weiter. Ich finde, das ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal. Das gibt es sonst nirgendwo.
Dadurch, dass es jetzt viel mehr Freizeitangebote als früher gibt, aber auch die Gesellschaft insgesamt sich verändert hat, muss der Sport einiges leisten, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Gerade für die Menschen in einer Großstadt wie Bremen und auch Bremerhaven gehören attraktive Sportangebote einfach zum Leben dazu. Wir als CDU-Fraktion finden, für diese attraktiven Sportangebote brauchen die Bürgerinnen und Bürger aber auch ein attraktives Angebot an Sportplätzen, Sporthallen und Schwimmbädern.
Laut der Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage gibt es im Land Bremen über 1 300 Sportanlagen. Ich finde, das ist eine beeindruckende Zahl. Ich finde aber auch, dass das eindrucksvoll die Bedeutung des Sports insgesamt unterstreicht. Aber – das kann sich auch jeder denken – solche Anlagen in Schuss zu halten, das ist keine Kleinigkeit und bedarf gerade in einem Haushaltsnotlageland wie Bremen einer weitsichtigen Planung. Wir als CDU-Fraktion finden, dass wir einen langfristig angelegten Plan, eine Strategie brauchen, um alle Sportstätten im Land Bremen in Schuss zu halten und so attraktiv zu erhalten.
Die Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage gibt leider keine konkreten Antworten darauf, welchen Sanierungsbedarf alle Sporthallen aufweisen. Ich finde das unerklärbar. Wenn ich ein Gebäude besitze, muss ich doch auch wissen, in welchem Zustand es ist. Ich glaube, man will es nicht wissen, weil die Antwort ernüchternd ausfallen und damit offengelegt werden würde, dass es einen riesigen Sanierungsstau gibt. Dieser wird immer größer, und die Leidtragenden sind die vielen Sportlerinnen und Sportler in Bremen. Allein, wenn ich mir die zur Verfügung stehenden Mittel für die Zuschüsse zur Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen im Verhältnis zu den gestellten Anträgen der Vereine ansehe, wird deutlich, dass wir im Land Bremen einen erheblichen Sanierungsstau bei Sportstätten haben. Bei städtischen Anlagen sieht es nicht viel anders aus.
Ein Aufschieben und Aussitzen bis 2018 und darüber hinaus, um den Sanierungsbedarf von Sportstätten zu ermitteln, wie aus der Antwort des Senats deutlich wird, ist für uns als CDU-Fraktion nicht hinnehmbar, weil das die bauliche Situation der Sportstätten dramatisch verschärft und der wichtigen Funktion des Sports nicht gerecht wird.
Den Bremerinnen und Bremern und auch den Bremerhavenerinnen und Bremerhavenern liegen ihre Sportstätten am Herzen. Das zeigt sich auch darin, wie sehr um jede einzelne Sporthalle gekämpft wurde, als damit begonnen wurde, die Sporthallen mit Flüchtlingen zu belegen. Der Senat darf sich auf diesem bedeutenden Gebiet unserer Gesellschaft
nicht ausruhen. Aussitzen und Verzögerung helfen niemandem, und ich finde, das hat der Sport auch nicht verdient.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden bespuckt, geschlagen, bedroht, beleidigt, verletzt und gedemütigt. All das kann Polizisten in Bremen bei einem Einsatz passieren, wenn sie einen Raser kontrollieren, eine Familienstreitigkeit schlichten oder bei einem Fußballspiel eingesetzt sind. Aber auch außerhalb unseres Bundeslandes ist Gewalt gegen Polizeibeamte an der Tagesordnung. An Straßenkreuzungen wurden sie mit Gegenständen aller Art beworfen, mit Flaschen, Steinen, Straßenschildern und sogar mit Molotow-Cocktails.
In ländlichen Bereichen mussten wir aufpassen, nicht in einen Hinterhalt zu laufen. Wir wurden aus dem Wald mit Golfbällen beschossen, die mit Stahlnägeln präpariert waren. Polizeipferde wurden durch gespannte Nylondrähte zu Fall gebracht.
Das, meine Damen und Herren, ist kein Auszug aus einem Actionfilm, sondern das sind meine persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse aus dem Polizeieinsatz anlässlich des Castor-Transportes 2010.
Nun haben wir der Großen Anfrage entnommen, dass es auf der linksextremistischen Plattform „linksun
ten.indymedia.org“ eine Randale-Bundesliga gibt. Die Ligabewertung ergibt sich aus durchgeführten gewalttätigen, militanten Aktionen von autonomen Linksextremisten in den jeweiligen Städten. In diese Wertung nach einem Punktesystem fließen gewalttätige Auseinandersetzungen bei Demonstrationen gegen Polizisten, Gewalt gegen politische Gegner und auch Gewalt gegen Sachen nach dem Motto ein: Wer am meisten Randale macht, wird Randalemeister!
Es gibt auch aktuelle Beispiele aus Bremen, die in die sogenannte Randaletabelle eingeflossen sind. Hier geht es fast ausschließlich um den Gegner Polizei als Repräsentant des Staates. Erstes Beispiel: Am 1. Januar diesen Jahres wurde das Polizeirevier in Lesum angegriffen. Dort haben etwa zehn Vermummte das Polizeirevier mit Bengalos und Feuerwerkskörpern unter Dauerbeschuss genommen. Im Umfeld wurden eine Person aus der Ultra-Gruppierung und eine Person aus der linksextremistischen Szene angehalten. Ein zweites Beispiel ist der feige Angriff auf einen Streifenwagen im Viertel am 16. Dezember vergangenen Jahres. Hier wurde ein Streifenwagen von einer größeren Gruppe vermummter Personen mit Flaschen, Böllern, Steinen und sogar einer Signalwaffe angegriffen. Diese Tat ist vermutlich die Reaktion auf die Festnahme des Linksextremisten und Ultras Valentin S. und zeigt die Existenz einer Mischszene aus Teilen der linksorientierten, der Ultra- und der linksextremistischen Szene auf. Beide Beispiele fanden offensichtlich Berücksichtigung in der Tabelle der Randale-Bundesliga.
Wir als CDU-Fraktion sind entsetzt über das Ausmaß der Gewalt beziehungsweise über das Wetteifern darin, das Gutfinden der Gewalt, den hohen Grad an Professionalität und die hohe kriminelle Energie, mit der die Linksextremisten mit geplanten Aktionen ihre Ziele erreichen wollen.
Ich finde es dabei zunächst auch nicht so relevant, dass diese Randale-Bundesliga an sich nicht strafbar ist, weil nicht ausdrücklich zu Straftaten aufgefordert wird. Es zeigt jedoch, welch hohes Potenzial vorhanden ist und wie gewaltbereit und gut organisiert die linksautonome Szene ist, wenn man einen Wettstreit ins Leben ruft, der ohne Frage ein anheizendes Element für die angesprochene Szene ist. Es ist durchaus denkbar, dass sich sowohl unpolitische als auch erlebnisorientierte Jugendliche aus der subkulturellen Szene durch den Wettbewerbscharakter zur Durchführung militanter Aktionen beziehungsweise Straftaten verleiten lassen. Es geht hier nur um eines: Gewalt gegen das System um jeden Preis!
Ich finde, auch das muss an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden: Es wird hier viel zu viel darüber diskutiert, die Polizei als Repräsentant des Staates zu hinterfragen oder ihr gegenüber Misstrauen zum Ausdruck zu bringen.
Ich erinnere nur an die sinnfreie Diskussion über die Kennzeichnungspflicht gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahlen der Gewalt gegen Polizeibeamte deutlich um fast 20 Prozent angestiegen sind, während die Straftaten von Polizeibeamten verschwindend gering sind. Man kann deutlich erkennen, dass diese Gewaltexzesse, bei denen überwiegend Polizeibeamte angegriffen werden, keine zufälligen Taten, sondern von langer Hand geplante und gut vorbereitete Straftaten sind. Wir stellen alle in Bremen fest, dass insbesondere die Akzeptanz von Polizeibeamten bedauerlicherweise abnimmt, die Aggression gegenüber Polizeibeamten zunimmt und der Respekt und die Anerkennung deutlich zurückgehen. Deswegen sind wir alle, wie wir hier sitzen, als Vertreter der Bremerinnen und Bremer aufgerufen, klarzumachen, dass Polizeibeamte – egal, ob sie im Streifendienst, beim Fußballeinsatz oder irgendwo sonst zum Einsatz kommen – Repräsentanten unseres Staates und Repräsentanten von uns allen sind.
Für die CDU-Fraktion möchte ich noch ganz deutlich sagen, dass diese geplante Gewalt gegen Polizeibeamte, gegen politische Gegner und gegen Sachen in keiner Weise zu relativieren und zu erklären ist.
Wir lassen die Gewalt, die Verrohung und die zunehmende Brutalität gegen Polizeibeamte nicht zu. Unsere Antwort auf solche geplanten Gewaltexzesse nur der Gewalt wegen kann nur die volle Härte des Rechtsstaates sein.
Am Schluss möchte ich gern noch wie Kollege Senkal auf die Aktion der GdP verweisen „Auch nur ein Mensch!“ – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesjugendspiele haben als gemeinsames Ziel, über möglichst qualifizierte und attraktive Angebote junge Menschen zu motivieren, sich dauerhaft sportlich zu betätigen. Kinder lieben Wettkämpfe; Wettrennen liegt in ihrer Natur. Auch Mathematik- und Musikwettbewerbe stehen bei ihnen hoch im Kurs. Ich finde, das Prinzip des Miteinander-Wetteiferns und Sich-miteinander-Messens und Ziele zu reflektieren, stellt einen wichtigen Bestandteil des Sports dar. Den Bundesjugendspielen kommt bei der Realisierung dieser Zielsetzung eine wesentliche Rolle zu.
Nun hat eine Mutter aus Süddeutschland eine Petition mit dem Ziel eingereicht, die Bundesjugendspiele abzuschaffen, weil der Zwang zur Teilnahme und der starke Wettkampfcharakter die Kinder demütigt, demotiviert und unter sozialen Druck stellt. Wir als CDU-Fraktion finden, die Bundesjugendspiele müssen erhalten bleiben.
Wir finden allerdings, dass die Bundesjugendspiele so ausgestaltet sein müssen, dass sie für alle Schülerinnen und Schüler ein positives Erlebnis werden.
Ich denke, als Erstes müssen Kinder und Jugendliche beim Umgang mit Niederlagen und Misserfolgen gut begleitet werden. Es muss letztlich darum gehen, dass die Sportlehrerinnen und Sportlehrer ihre Schülerinnen und Schüler gründlich und gewissenhaft auf das Sportfest vorbereiten. Sie kennen die Schülerinnen und Schüler und deren Leistungsvermögen am besten und müssen dafür sorgen, dass jeder sein Leistungsvermögen kennt, seine athletischen Grenzen austestet und das Ergebnis bei den Bundesjugendspielen auch richtig einordnet. Die Lehrer und auch die Eltern machen den Teilnehmern klar, dass Erfolge nicht allein an Preisen bemessen werden, sondern die wertvollen Erfahrungen im eigenverantwortlichen Arbeiten bestehen.
Jeder ist ein Sieger, der sich selbst übertrifft. Die Ehren- oder Siegerurkunde ist letztlich nur schmückendes Beiwerk. Gute Lehrer bekommen es hin, dass die schwächeren Sportler in ihrer Klasse nicht gehänselt werden, sondern dass die besseren Läufer, Werfer und Springer sie anfeuern, weil sie ihr Bestes geben. Auch ein qualifiziertes Feedback ist eine Würdigung des gezeigten Einsatzes.