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Daher hat dieses Hohe Haus mit zwei Entschließungen, die in der Drs. 6/388 und in der Drs. 6/1545 vorliegen, die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zu erarbeiten und einzubringen, der die nötige Anpassung unseres Rechtsrahmens für den Datenschutz an den Stand der Wissenschaft und Technik gewährleistet und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und einer Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist diesem Auftrag des Hohen Hauses gefolgt und hat uns nunmehr den Entwurf einer Novelle zum Datenschutzgesetz vorgelegt, die gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. von Bose erarbeitet worden ist.

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Man hat sich bei der Erarbeitung an dem Rechtsrahmen des Bundesdatenschutzgesetzes orientiert. Aus der Sicht meiner Fraktion trägt die Novelle zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei.

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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind die Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt um Stellungnahmen gebeten worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist in den Stellungnahmen durchgehend begrüßt worden.

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Materiell hervorzuheben ist die durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angeregte Ergänzung zur elektronischen Verwaltung. So sind die Prinzipien der Transparenz, Partizipation und Kooperation in den Gesetzentwurf aufgenommen worden und müssen dementsprechend zukünftig im Rahmen der elektronischen Verwaltung beachtet werden.

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Die LINKE bleibt dabei, dass die Technologie DPI gegen den Datenschutz und gegen die informationelle Selbstbestimmung verstößt und deswegen prinzipiell, nicht nur im Bereich der Netzneutralität, nicht angewandt werden sollte.

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Meine Damen und Herren! Die Netzneutralität ist neben dem Datenschutz und der Datensicherheit eine der wichtigsten Grundlagen für ein freiheitliches Internet, in dem wir uns sicher bewegen können und in dem die informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird.

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Der uns vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung des Landesverfassungsschutzgesetzes enthält nämlich keinerlei Vorschriften, die die Kontrollbefugnis und Kapazitäten der parlamentarischen Kontrollgremien oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erweitern. Genau das war übrigens seinerzeit die Forderung des Untersuchungsausschusses.

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte dazu in die Lage versetzt werden, den Umgang des Verfassungsschutzes mit personenbezogenen Daten umfänglich zu kontrollieren. Wird der Landesbeauftragte bei Kontrollen auf Fehler, Missstände und rechtswidriges Handeln aufmerksam, so sollte ihm die Möglichkeit offenstehen, dies nicht nur der Behörde selbst, sondern auch der Parlamentarischen Kontrollkommission mitzuteilen.

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Sehr geehrter Herr Saalfeld, ich frage Sie, ist Datenschutz aus Ihrer Sicht kein nachvollziehbarer Grund?

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für den Datenschutz

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Abschnitt 9 lautet Rechtsschutz und Datenschutz. Wer stimmt dem Abschnitt 9 zu? – Wer stimmt ihm nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum Ablehnung.

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13. Abschnitt, Datenschutz. Wer stimmt dem 13. Abschnitt zu? – Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten, abgelehnt.

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Auch im Teil 13 gibt es nur die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit dem Titel Aktenführung und Datenschutz, §§ 88 bis 96. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben, mit großer Mehrheit angenommen.

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geglänzt hat. Die Union hat sich weder in den letzten Jahren im Europaparlament im Rahmen der Diskussionen um die europäische Datenschutz-Grundverordnung um die Durchsetzung von EU-Recht bemüht noch hat die unionsgeführte Bundesregierung bei den Verhandlungen um das sogenannte Privacy Shield besonders geglänzt. Da kann ich auch nur der Kollegin Hanses beipflichten. Ich sehe sie jetzt gerade nicht, aber ich hoffe, sie hört es.

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Genau darum geht es auch hier. Es geht um eine weiche Regelung, um eine Klarstellung, dass es überhaupt möglich ist. Das Nähere darf der Gemeinderat sich selber überlegen, zum Beispiel, welche Regelungen er zum Datenschutz trifft.

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Datenschutz, das war ja einmal ein Thema der Liberalen. Das war früher mal so. Deswegen muss man vielleicht heute nicht erklären, warum solche …

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Piratenfraktion – das hat bereits mein Vorredner detailliert erläutert – dreht sich im Wesentlichen um die Frage, ob Auskunftsersuche nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter Einschaltung der Internetplattform FragDenStaat zulässig sind oder nicht. Die Landesregierung hat dazu im 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht die Auffassung vertreten, dass die Einschaltung von FragDenStaat für Auskunftsersuchende nach dem IFG NRW im geltenden Recht keine Grundlage findet.

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Es gibt insbesondere auf den Seiten der LDI ein breites Informationsangebot – das ist ja auch Gegenstand des Änderungsantrags – über das Recht der Informationsfreiheit. Es gibt auch zivilgesellschaftliche Initiativen wie eben FragDenStaat, die ebenfalls über dieses Recht informieren. FragDenStaat unterstützt das sehr aktiv. Dieses Engagement finden wir sehr gut und begrüßen es. Ich fand das Gespräch, das wir mit dem Vertreter von FragDenStaat und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Ausschuss führen konnten, sehr interessant.

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Gerade hat Frau Korte eine richtige rechtliche Einordnung vorgenommen: Die Einlassungen der Landesregierung zum Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2015 stehen in keiner Weise gegen das Projekt FragDenStaat. Auch das Informationsfreiheitsgesetz schließt an keiner Stelle aus, dass es Anfragen über FragDenStaat geben kann. Insofern ist die rechtliche Einordnung an dieser Stelle klar.

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat der Landesregierung in seinem Jahresbericht 2015 ein geradezu vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Da heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

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Wir haben daraufhin – der Kollege van den Berg hat schon darauf hingewiesen – die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Block, und einen Vertreter der Plattform FragDenStaat.de in den Innenausschuss eingeladen und in der Sitzung dort gemeinsam festgestellt, dass eine IFG-Anfrage über die Plattform FragDenStaat.de natürlich eine Anfrage ist, die von den angefragten Behörden auch beantwortet werden muss. In der Sitzung wurde auch die Arbeitsweise von FragDenStaat.de erläutert. Das ist eben nicht eine Firma oder ein Verein, der beauftragt wird, sondern nur eine Eingabemaske, die dem Bürger hilft, seine Anfrage zu stellen.

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Auch hier tauchen wieder unbestimmte Rechtsbegriffe auf. Wer akkreditiert hier wen, was sind die Voraussetzungen, was zivilgesellschaftliche Verbände? Warum soll der Justizminister diese Gruppen zulassen, warum nicht der Innnenminister? Schließlich spielt auch der Datenschutz bei den Grünen überhaupt keine Rolle mehr, denn die Demo-Beobachter dürfen unbeschränkt und sogar verdeckt filmen und fotografieren. - Das darf noch nicht einmal die Polizei! Schön ist immerhin - Herr Kollege Dolgner wies darauf hin -, dass diese Werke dann zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen.

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Für DIE LINKE steht fest: Das Versammlungsfreiheitsgesetz muss einen ausgeprägten freiheitlichen Charakter haben, es muss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stärken und darf es auf keinen Fall infrage stellen. Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler haben immer wieder auf Schwierigkeiten im Bundesversammlungsgesetz hingewiesen. Kritisiert wurden dabei unter anderem verschiedene bürokratische Auflagen, das Fehlen von Bestimmungen über Spontanversammlungen und unzureichender Datenschutz für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen.

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Zweitens. Die Versammlungsbeobachter dürfen im Gegensatz zur Polizei ungehindert Daten aufnehmen und ihre Bild- beziehungsweise Tonaufnahmen unkontrolliert speichern, verschicken und veröffentlichen. Hier stellt sich die Frage nach dem Recht am eigenen Bild und nach einem wirkungsvollen Datenschutz.

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Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer einer Überweisung der Drucksache 20/6469 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag überwiesen.

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Die zehnte Anfrage trägt die Überschrift „Datenschutz beim Bewohnermanagement in Unterkünften für Geflüchtete“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Leonidakis, Rupp, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

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Wir halten uns an die datenschutz rechtlichen Bestimmungen. Danach ist das nicht erforderlich.

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Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungs staatsvertrag Mitteilung des Senats vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/306) 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungs staatsvertrag Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 23. Mai 2016 (Drucksache 19/455)

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 17. Sitzung am 17. März 2016 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit über wiesen. Dieser Ausschuss legt nun mit der Drucksache 19/455 seinen Bericht dazu vor.