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Ich möchte gerne auf drei wesentliche Bereiche des Datenschutzes zu sprechen kommen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie diese Bereiche in Ihren einführenden Worten aufgegriffen haben.Zunächst möchte ich mich damit beschäftigen, ob man den öffentlichen und den privaten Datenschutz weiterhin getrennt halten oder ob man beide Bereiche zusammenführen sollte. Es hat darüber im

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Erstens. Prof. Ronellenfitsch, wenn ich Ihre Worte richtig verstanden habe, unterbreiten Sie jetzt einen Vorschlag, der, wie ich meine, weiterverfolgt werden sollte. Die SPD hält es nach wie vor für richtig und sinnvoll, den öffentlichen und den privaten Datenschutz zusammenzuführen. Wenn aber heute ein Vorschlag unterbreitet worden ist, mit dessen Hilfe sich eine Brücke bauen lässt,dann sollten wir über diese Brücke gehen.

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Die Prüfkompetenz des Hessischen Datenschutzbeauftragten hängt letztlich damit zusammen, ob die Trennung des öffentlichen und privaten Datenschutzes in Hessen rechtlich geboten und praktisch sinnvoll ist.Auf diese alte Kontroverse will ich mich an dieser Stelle nicht einlassen. Sicher sollte aber sein, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte zur Kontrolle der Landesverwaltung zuständig und berufen ist. Verwaltung ist dabei materiell zu verstehen, nicht nur formal in organisatorischem Sinn. Überall dort, wo Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden, also insbesondere bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, ist der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig. Zur Daseinsvorsorge zählt in Hessen auch der öffentliche Personennahverkehr. Wenn aus der Altmark-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2003 fragwürdige Schlüsse gezogen worden sind, dann darf dies jedenfalls nicht den öffentlichen Datenschutz beeinflussen. Ich halte mich nach wie vor in diesem Bereich für zuständig.

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Zweiter Punkt. Ich nehme Ihre Anregung gern zum Anlass, hier den Komplex Informationsfreiheit zur Sprache zu bringen. Ich muss mich sehr kurz fassen, weil wir nicht viel Zeit haben. Das ist ein sehr interessanter Punkt im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Hessischen Verfassung, mit der wir uns im Augenblick beschäftigen. Hier kann es zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen denen, denen der Datenschutz am Herzen liegt, und denen, die die Verfassung modernisieren wollen, kommen.

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In diesem Zusammenhang ist das Stichwort „Datenschutzaudit“ richtig und wichtig. Das heißt, Firmen, die mit Daten umgehen, vermitteln den Bürgern, dass mit den Daten ordentlich verfahren wird. Es handelt sich also um eine Art „Blauen Engel“ für den Datenschutz. Auf der einen Seite könnten die Firmen mit diesem Markenzeichen gut und produktiv werben.Auf der anderen Seite könnte man den Bürgern den Nutzen deutlich machen.

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Willentliche Verstöße gegen den Datenschutz sind nicht in größerem Umfang aufgetreten. Damit sind die Landesregierung und die Landesverwaltung ihrem Datenschutzauftrag gerecht geworden.Das haben Sie in Ihrem Bericht bestätigt, und das lässt uns in einiger Gelassenheit – Kollege Siebel hat es vorgemacht – den Datenschutzbericht heute hier besprechen.

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Der Datenschutz steht häufig im Hintergrund der Diskussionen in diesem Hause. Das ist bei Ihren Ausführungen, Herr Prof. Ronellenfitsch, aber auch durch die den Ausführungen des Kollegen Siebel deutlich geworden. Dabei geht es häufig um inhaltliche Fragen des Rechts, z. B. bei der Rasterfahndung und der Videoüberwachung. Für die CDU-Landtagsfraktion bleibt festzuhalten: Nach der – wenn auch streitigen – Verabschiedung von Gesetzen in diesem Hause finden die Vorschriften des Datenschutzes

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ronellenfitsch, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde,wir haben heute nicht nur über den 31. Datenschutzbericht und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu, sondern auch über den Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden zu beraten. Es ist völlig klar, dass man innerhalb von fünf Minuten die wesentlichen Punkte dieser dicken Wälzer nicht ordentlich wür

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Ich möchte deshalb zu den angesprochenen Punkten gar nicht mehr sehr viel sagen. Ich will zuerst das ansprechen, was mir gut gefallen hat. Sie haben erwähnt, dass Regierung, Opposition und Datenschutz, in einem Dreieck positiv zusammenarbeitend, Hessen zu einem Spitzenort des Datenschutzes gemacht haben. Ich denke, das ist eine Auszeichnung für uns alle. Das relativiert viele der Meinungsverschiedenheiten, die wir hier oft miteinander austragen.

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Es ist gut, dass mit Daten im öffentlichen Bereich im Großen und Ganzen ordentlich umgegangen wird. Das ist die Quintessenz des Berichtes. Wenn man aber den Bereich der nicht öffentlichen Datenverarbeitung und auch die Personalausstattung der Regierungspräsidien betrachtet, die diesen Bereich überwachen, dann ist es umso dringender, dass wir erneut über die Frage debattieren, wie wir es schaffen – vielleicht über Zwischenschritte oder ähnliche Konstruktionen –, ein Kompetenzzentrum für den Datenschutz im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich einzurichten. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind diesbezüglich sehr vielversprechend. Ich hoffe, dass die Regierungspartei – als die SPD Regierungspartei war, hat sie das leider ähnlich gesehen – einen ähnlichen Fortschritt hinlegt, wie ihn die Sozialdemokratie mittlerweile gemacht hat.

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Ich will auf zwei Punkte eingehen, die Sie – eigentlich alle – angesprochen haben und die mir wichtig sind. Das eine ist die Frage der Prüfkompetenz. Die Prüfkompetenz mündet in die spannende Frage öffentlicher und privater Datenschutz ein – hier im Haus x-fach diskutiert. Ich bleibe bei meiner Auffassung. Wer das zusammenfassen will, der muss das in rechtsstaatlich einwandfreier Weise tun. Die Vorbilder der anderen Länder sind aus meiner Sicht ungeeignet. Das sind Placebolösungen. Mein Vorschlag war immer: Das muss der Landtag als derjenige tun, der den Datenschutzbeauftragten gewählt hat, und diese Aufnahmen übernehmen.

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Im Ergebnis der summierten Debatte, die wir heute führen, halte ich fest: Um den Datenschutz in Hessen steht es gut. Um die trojanische Mauer immer wieder neu zu errichten, sind wir gern bereit, Ihnen die Ziele zu liefern. Sie bescheinigen uns dann hoffentlich, dass der Bau gelungen ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben wir die Beschlussempfehlung zum 31.Tätigkeitsbericht, die Vorlage der Landesregierung dazu und die Vorlage der Landesregierung zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zur Kenntnis genommen. Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen, Herr Ronellenfitsch.

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Sie kämpfen stattdessen für die Persönlichkeitsrechte der Tresore. Datenschutz ist bei Ihnen und bei Herrn Kubicki vor allen Dingen das Recht auf anonyme Briefkastenfirmen.

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Manche Grundrechte haben wir schon verteidigt, als sie noch nicht allgemein akzeptiert oder noch nicht in Gesetzen festgeschrieben waren, beispielsweise den Umwelt- und Naturschutz oder auch den Datenschutz. Die Bürgerrechtsbewegungen der 1970erJahre waren Anlass zur Gründung unserer Partei, der westdeutschen Grünen.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will die Anregung von Herrn Beu aufgreifen. Ich glaube, es ist eine gute Idee, den Anstoß der Länderverkehrsminister dazu zu nutzen, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen. Nordrhein-Westfalen hat Erfahrung im Auflösen Gordischer Knoten in der Verkehrspolitik und im Bauen von politischen Brücken. Also werden wir uns auch dieser Mühe unterziehen und schauen, ob hier nicht der Tisch stehen kann, an dem der Datenschutz und der Personenschutz im Sinne eines attraktiven – weil sicheren – ÖPNV neu abgewogen wird.

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Zurzeit wird die Einführung von LOGINEO NRW mit den Hauptpersonalräten im Ministerium für Schule und Weiterbildung abgestimmt. Notwendige Änderungen der „Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern“ und der „Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer“ sind derzeit in der Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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Ich muss gerade noch ein bisschen lachen. Aber okay. – Ich würde gern noch einmal auf den Part „Bring Your Own Device“ und im weiteren Sinne Datenschutz kommen. Da würde mich Ihre Einschätzung interessieren. Wenn es zu einem personifizierten Einsatz von Hardware in der Schule kommt, sei es jetzt durch „Bring Your Own Device“ oder durch ein Login an Schulhardware – wie geht die Landesregierung damit um, dass dann Minderjährige aufgrund der Vorratsdatenspeicherung eben zu Hause oder bei der Erledigung von Hausaufgaben anlasslos massenhaft überwacht werden können?

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Ich hatte eben erläutert, Herr Abgeordneter, dass wir jegliche Vorhaben, die den Bereich personenbezogener Daten betreffen, mit der Landesbeauftragten für Datenschutz erörtern und besprechen. Das gilt selbstverständlich auch für diesen sensiblen Bereich.

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Ich hatte, wenn ich das jetzt richtig rekapituliere, eben bei der Erstantwort der Eingangsfrage schon erläutert, dass wir die personalrechtlichen Fragen der Kolleginnen und Kollegen mit den Personalräten besprechen – die sind zum Teil auch mitbestimmungspflichtig; deswegen dauert das manchmal auch seine Zeit – und wir es, was die grundsätzlichen Datenschutzbelange weiterer Nutzerinnen und Nutzer angeht, mit der Landesbeauftragten für Datenschutz erörtern.

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Der Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten. Frau Neuhof hat noch einmal ganz klar dargestellt, wir sehen diesen Gesetzentwurf in Umsetzung der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz auch

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Es ist aber so, dass im Gesetz über die Errichtung der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau dieses Rederecht nicht verankert ist, und das möchten wir jetzt mit dieser Änderung des Gesetzes erreichen. Wir möchten sie auch mit den anderen Beauftragten gleichstellen, dem Behindertenbeauftragten des Landes Bremen und mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen. Ich denke, das können wir alle hier nur unterstützen und bitte Sie um Zustimmung! – Danke!

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Ich habe dann natürlich gesagt, hier darf es keine Ungleichbehandlung geben. Im Datenschutzgesetz ist in Paragraf 33 Absatz 4 festgelegt: „In der Aussprache über den Bericht kann die Bürgerschaft (Land- tag) dem Landesbeauftragten“ – oder in diesem Fall der Landesbeauftragten – „für den Datenschutz Gelegenheit zur Vorstellung des Berichts geben.“ Es ist dann selbstverständlich, dass das auch für die Gleichstellungsbeauftragte gilt. Analog gilt es ja auch für den Behindertenbeauftragten. Von daher, glaube ich, können wir dem gut zustimmen. – Vielen Dank!

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Fünften Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 25. März 2011, Drucksache 17/1709, und zur Stellungnahme des Senats vom 16. August 2011, Drucksache 18/33 vom 6. Oktober 2011

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Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.

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Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Fünften Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 25. März 2011, Drucksache 17/1709, und zur Stellungnahme des Senats vom 16. August 2011, Drucksache 18/33, vom 6. Oktober 2011, Drucksache 18/71, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Fünften Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 17/1709, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/33, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/71, Kenntnis.

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Ich habe auch ganz intensive Gespräche, und wir haben einen ganz intensiven Briefwechsel mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich könnte Ihnen hier gern einmal einen dreistündigen Vortrag über die Erfordernisse in der Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden halten, weil die Gerichte und die Staatsanwaltschaft natürlich von uns Auskunft haben möchte, wir uns aber in der täglichen Sozialarbeit auf einem Tanz auf dem Seil befinden.

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Wir schließen freiwillige Kontrakte mit den Eltern ab. Wenn sie das Gefühl haben, wir missbrauchen seitens der Jugendämter bestimmte Informationen, passiert das, was Herr Dr. Schlenker gesagt hat, die Familien ziehen weg, sie entziehen sich. Das ist das, was wir nicht wollen! Wir sind also auf diese Kooperation angewiesen, und ein Mindestmaß an Datenschutz muss in solchen Verfahren aus meiner Sicht eingehalten werden, dafür stehe ich auch als Person, denn sonst kommt kein Mensch mehr zum Jugend

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Eine Sorge, die man ernst genommen hat, ist, dass der Datenschutz leiden könnte. Ich glaube, dass dieses Anliegen geprüft wurde und es durch das Schreiben des Datenschutzbeauftragten entkräftet ist. Natürlich ist klar – dies kann ich gern an dieser Stelle noch einmal klar stellen –, dass das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz gelten und vor diesem Hintergrund die Interessen der Betroffenen angemessen und vernünftig berücksichtigt sind.

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Zum Spannungsfeld zwischen Informationsanspruch einerseits und Schutz persönlicher Belange andererseits gehört natürlich auch die Frage der Ansiedlung eines Beauftragten für Informationsfreiheit. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen, es wäre gut, diesen beim Datenschutzbeauftragten anzusiedeln. Die von uns favorisierte Variante sieht vor, dies beim Bürgerbeauftragten zu tun. Problematisch an dem Vorschlag der Konzentration der Aufgaben beim Datenschutzbeauftragten sehen wir, dass der Datenschutzbeauftragte sowohl Prüfbehörde gegenüber der Behörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist als auch möglicherweise Ansprechpartner für Drittbetroffene auf der Grundlage des § 11 des Thüringer Datenschutzgesetzes oder - um es einmal salopp zu sagen - ein Datenschutzbeauftragter und ein Beauftragter für Informationsfreiheit nähern sich einer rechtskonformen Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz aus unterschiedlichen Richtungen und mit unterschiedlichen Motivationen.