Doris Hoch

Appearances

18/8 18/15 18/17 18/19 18/21 18/23 18/27 18/28 18/29 18/33 18/34 18/35 18/38 18/40 18/44 18/49 18/50 18/51 18/55 18/57 18/60 18/61 18/64 18/67 18/69 18/73 18/74 18/75 18/79

Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausschussvorsitzende hat den gemeinsamen Bericht des Ausschusses hier ausführlich vorgestellt. Wir haben ihn im Ausschuss gemeinsam lange beraten, hat sie gesagt, es war interessant, und dann haben wir diesen Bericht auch gemeinsam verabschiedet. Deshalb kann ich meine Ausführungen auf ein paar Punkte reduzieren, die mir aber sehr wichtig sind.
Dieser 4. Fortschrittsbericht ist nicht nur ein Bericht darüber, was sich in den letzten Jahren getan hat, er ist auch ein Rückblick auf die letzten zehn Jahre, denn mit Beschluss im Februar 2002 hat der Senat die Grundlage für die Implementierung des Ansatzes des Gender-Mainstreaming in der Bremer Landespolitik gelegt. Die Ressorts wurden damit aufgefordert, die Geschlechterperspektive in ihre jeweiligen Politikund Tätigkeitsfelder sowie in ihr praktisches Verwaltungshandeln einzubeziehen. Dies war ein ganz wichtiger Beschluss, es war der Schritt hin zu einem anderen Politikverständnis, und das war, denke ich, ein Meilenstein.
Durch eine geschlechterdifferenzierte Sichtweise sollen strukturell bedingte Ungleichheiten in den Geschlechterverhältnissen in allen Gesellschaftsbereichen sichtbar gemacht werden. Die Strategie des Gender-Mainstreamings beruht auf der Erkenntnis, dass formal geschlechtsneutrale Politik häufig die traditionellen Geschlechterverhältnisse beabsichtigt, manchmal auch unbeabsichtigt reproduziert. Um das zu ändern, ist Gender-Mainstreaming ein wirksames Instrument, denn Chancengleichheit bedeutet nicht nur die formale Gleichstellung der Geschlechter, sondern die gleiche Partizipation von Männern und Frauen zum Beispiel im wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben. Dafür ist es erforderlich, bereits in der Planungsphase von Maßnahmen, Programmen und Gesetzen die Geschlechterperspektive aufzunehmen, und das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wenn man das beherzigt und machen will, dann braucht man Genderwissen und Genderkompetenz, sonst kann es nicht gelingen.
Daran hapert es noch – meine Kollegin hat das ausgeführt –, das war erkennbar an der Frage der Genderprüfungen. Dort stehen manchmal Formulierungen, die dem nicht entsprechen, und man merkt, dass es denjenigen, die das geschrieben haben, an dieser eben beschriebenen Kompetenz fehlt. Da müssen wir besser werden, daran müssen wir arbeiten, und das trifft auf beide Städte zu.
In Bremerhaven haben wir in dem Bereich auch etliche Defizite. Wir haben dort einen Antrag eingebracht – Herr Bödeker, vielen Dank noch einmal, dass Sie uns da auch unterstützt haben! –, der jetzt kontinuierliche Fortbildungen der Führungskräfte verbindlich vorschreibt.
Ich habe aber auch noch eine andere Forderung, auch hier an die Kolleginnen und Kollegen: Wenn man betrachtet, was dort geschrieben steht, und auch bewerten will, ob Genderkompetenz in den Bereichen vorhanden ist, dann erwarte ich auch von den Kolleginnen und Kollegen hier, dass sie Genderkompetenz und Genderwissen haben, denn sonst kann man eine Verwaltung nicht kontrollieren, meine Damen und Herren!
Wenn man noch einen Schritt weiter geht, sollten auch die eigenen Initiativen in Zukunft bei Anfragen geschlechtergerecht formuliert werden und diesen Punkt auch beherzigen.
Ich kann überblicken, was in den letzten zehn Jahren passiert ist, weil die Grünen damals diesen Antrag in das Parlament eingebracht haben. Inzwischen gibt es eine Akzeptanz, und es ist ein fester Bestandteil. Am Anfang wurden sehr viele Witze darüber gemacht, und es wurden hier auch wirklich Reden gehalten, die nachlesenswert sind, so sage ich es einfach einmal. Wir haben frauenpolitisch auch immer darauf geachtet, dass unsere Befürchtung nicht eintritt, dass Frauenförderung gegen Gender-Mainstreaming ausgespielt wird. Beim Gender-Budgeting müssen wir in Zukunft noch besser werden, es muss mehr Schub bekommen.
Ich denke, Sie haben an meiner Rede gehört, dass ich eine starke Befürworterin dieses Prinzips bin, und ich hoffe, dass ich Sie dafür auch begeistern kann! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! ich möchte meine Redezeit dazu nutzen, noch ein paar Punkte anzusprechen, die mir aus grüner Sicht sehr wichtig sind, das sind die gesellschaftlichen Veränderungen beim Thema Gleichstellung. Ich möchte nicht verhehlen, dass in den letzten Jahren viel in der Gleichstellungspolitik passiert ist, und davor möchte ich auch nicht die Augen verschließen. Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in Führungspositionen waren oft ein Thema, auch hier im Haus.
Viele glauben, die größten Aufgaben in der Gleichstellungspolitik seien erledigt, das sehen wir Grünen nicht so. Deshalb ist allen aufgefallen, denke ich, die hier frauenpolitisch geredet haben, dass es dahingehend eine gesellschaftliche Veränderung gibt, dass das individualisiert wird. Ich denke, das muss sich wieder ändern, damit es auch wieder eine andere Sichtweise auf Frauenpolitik gibt und man diese strukturellen Benachteiligungen, die ja auch von meinen Vorrednerinnen benannt worden sind, ändern kann.
Eine gute Grundlage dafür ist, über Bremen hinaus, der Gleichstellungsbericht, der auf der Bundesebene von der letzten Bundesregierung in Auftrag gegeben worden ist. Dort sind viele Sachen gut benannt, zum Beispiel, wie man zu Verbesserungen in der Renten- oder Familienpolitik kommt. Deshalb bin ich der ZGF auch sehr dankbar, dass sie diese Themen auch immer wieder für Bremen benannt hat wie zum Beispiel die Veränderungen in der Familienpolitik und eben auch, dass das Modell der Zuverdienerinnen nicht mehr hält. Frauen rutschen in die Altersarmut, und ich denke, das ist vielen nicht bewusst. Unser politisches Ziel, die eigenständige Existenzsicherung, werden wir immer weiter thematisieren. Ich denke, das ist auch ein zukunftsfähiges Modell für Frauen.
Die Themen der Alleinerziehenden und der Frauenarmut in Bremen haben hier gestern einen großen Platz eingenommen, das finde ich gut und richtig, daher werde ich an dieser Stelle dazu nicht mehr sagen. Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt in Bremen habe ich vorhin dargestellt, dass Frauen von den Zukunftsbranchen nicht profitieren, wurde auch gesagt. Wir haben in diesem Bereich noch eine Menge zu
tun, deshalb bin ich froh, dass wir das weiterhin zusammen durchführen können, und ich denke, wir erfahren dabei auch viel Unterstützung. Lassen Sie uns diese Themen weiterhin gemeinsam angehen. – Vielen Dank!
Herr
Präsident, meine Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass es immer mehr Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden gibt. Sie können Leben retten, und sie haben auch schon Leben gerettet. Für meine Fraktion und mich ist aber wichtig – die Sozialkompetenz wurde schon angesprochen –, dass im Notfall jemand in der Lage ist, eine Rettungskette in Gang zu setzen, das hat für uns oberste Priorität.
Die Initiative HAMBURG SCHOCKT des ASB
in Hamburg wurde hier schon angesprochen. Mit ihr wurde für den Großraum Hamburg ein Kataster erstellt, aus dem sich ergibt, wo diese Defibrillato ren sind.
Sie haben darauf hingewiesen, dass auch auf
der Bremerhavener Website steht, wo diese Defi brillatoren vorhanden sind. Das stimmt. Sie sind überwiegend in Schulen in Bremerhaven. Da habe ich mich natürlich gefragt, was es im Notfall bringt, wenn man dieses Kataster nutzt und sieht, dass der Standort eine Schule ist. Woher weiß ich, ob diese Schule offen hat oder gerade Ferien sind?
Wie kommt man in die Schule? Wo ist das in der
Schule? Ich habe mir so meine Gedanken gemacht, ob dieses Kataster wirklich so hilfreich ist. Für uns ist wirklich die oberste Priorität, die Rettungskette zu beginnen und erst einmal die richtige Telefonnummer zu wählen, bevor man seine App aufruft und schaut, wo der nächste Defibrillator steht.
In Hamburg war das ja nicht nur eine Aktion
des Arbeiter-Samariter-Bundes, sondern gehörte zu einer Aktionswoche in Hamburg unter dem Motto „Hamburg rettet Leben“. Den Bürgerinnen und Bürgern sollte dabei auch dieses Thema im Rahmen der Vermittlung richtigen Verhaltens im Notfall, le bensrettender Maßnahmen und der Rettungskette nahegebracht werden. Das war eigentlich auch die große Überschrift, und der ASB hat mit HAMBURG SCHOCKT einen Teil davon gemacht. Es gab dazu viele Veranstaltungen in Hamburg. Die Aktionswo che stand unter dem Motto „Wie kann man Leben retten?“, HAMBURG SCHOCKT war ein Teil davon.
Ich hatte die soziale Kompetenz schon angespro
chen. Ich finde es wichtig, dass wir hier in Bremen seit 10 Jahren die Erste-Hilfe-Kurse von Professionellen durchführen lassen. Gerade in Bremen wird – Herr Brumma hat es schon angesprochen – mit „Hand aufs Herz“ der Umgang mit Defibrillatoren gelehrt und gelernt. Ich denke, das ist auch der richtige Weg, und ich weiß, dass diese Kurse eine hohe Akzeptanz aufweisen.
Die Feuerwehr, so stand es im Bericht, hat keinen
öffentlich zugänglichen Defibrillator, der zur Anwen dung gekommen ist, weil es keinen Vorfall gab, soweit ich informiert bin. Ich denke, Ihre Schlussfolgerung daraus, dass der Senat dieser Initiative in Hamburg nicht folgt, ist nicht richtig. Mit diesen Initiativen, in denen Schüler fortgebildet werden, und auch durch Informationen kommt der Senat seiner Informations pflicht nicht nur nach, sondern er wirbt auch dafür, dass Menschen dazu motiviert werden, im Notfall nicht nur wegzuschauen, sondern aktiv zu werden. Das ist das Wichtige: Nicht wegzuschauen, sondern aktiv zu werden und zu sagen: Wie kann ich helfen? Das ist wichtig!
Alles andere, denke ich, kann man machen, aber
man muss es nicht machen, und man muss hier auch nicht so darstellen, als wenn es dem Senat nicht wichtig wäre, hier mehr Menschen vor dem Herz tod zu bewahren. Ich denke, dass auch gerade die Rettungskette hier in Bremen gut ist. Es gibt auch Statistiken darüber, wie viele Menschen schnell in eine Klinik gekommen sind. Ich denke, wir sind hier im Land Bremen dafür gut aufgestellt, und das ist auch ausreichend, wenn man ehrlich ist. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU macht im Vorspann ihrer Großen Anfrage den Senat und auch den Magistrat der Stadt Bremerhaven für den Verkauf der zwei DRK-Kliniken in Bremerhaven und auch der Seepark-Klinik an AMEOS verantwortlich. Ich sage hier deutlich: Das ist falsch!
Fakt ist, dass wir seit mehr als zehn Jahren in Bremerhaven um eine Krankenhausreform ringen. Ein Grund dafür war, dass es drei verschiedene Träger gegeben hat, die schwierig unter einen Hut zu bringen oder zu einer verlässlichen Zusammenarbeit zu motivieren waren. Das haben wir immer sehr bedauert. Wir haben teilweise deshalb auch den Krankenhausplan – Regionalteil Bremerhaven – ausgesetzt und so weitergeführt. Ich habe das auch vor dem Hintergrund des Wandels der Krankenhäuser bedauert, die sich wirtschaftlich aufstellen müssen. Sie haben dadurch wesentliche Zeit versäumt und auch nur auf sich selbst gesehen statt auf das Ganze zu schauen.
Bis 2013 gab es in Bremerhaven noch drei Träger. Wie gesagt, es gab einen Stillstand in den Verhandlungen. Dann war die politische Vorgabe, das Joseph-Hospital und die DRK-Klinik am Bürgerpark sollten fusionieren. Politisches Ziel: zwei Träger, drei Standorte. Das wurde auch von allen so akzeptiert. Aber entgegen der Absprachen haben Bürgerpark und Joseph-Hospital nicht fusioniert, sondern das DRK-Klinikum hat das Josef-Hospital übernommen. Das war eine völlig neue Situation – Herr Bödeker! –, aber trotzdem, und da stimmen wir überein, war eine hochwertige stationäre Krankenversorgung für die Stadt Bremerhaven und das Umfeld weiterhin unser politisches Ziel, und das wollten wir erreichen.
Deshalb ist ein Lenkungsausschuss nach dieser Übernahme eingerichtet worden, der zwei Ebenen hatte. Eine Ebene waren die Krankenhausträger und die Geschäftsführungen, die das Administrative ordnen sollten. Dann sollte es eine operative Ebene aus Projektteams, aus Fachleuten aus den Kliniken geben, die Themen bearbeiten sollten wie gemeinsame Fortbildungen, Krankenpflegeschule, Frau-undKind-Zentrum, Servicegesellschaft, Klinikkooperation. An dieser Stelle möchte ich sagen: Wir waren alle sehr zuversichtlich, dass endlich die notwendige Bewegung in die Sache gekommen ist.
Dieser Lenkungsausschuss hatte seine erste Sitzung am 16. Januar 2014. Dann, fünf Tage später, wurde die Öffentlichkeit über die Kaufabsichten des DRK – des Stiftungsrats – informiert. Erst danach wurden der Senat und der Magistrat der Stadt Bremerhaven informiert. Das noch einmal zur Richtigstellung.
Herr Bödeker hört mir nicht zu, das ist schade, aber vielleicht hören Sie mir zu.
Wir haben versucht zu verstehen, warum diese Verkaufsabsichten so plötzlich aufgetreten sind. Es hat Telefonanrufe gegeben. Es gab Gesprächsangebote. Aber warum diese Entscheidung getroffen wurde beziehungsweise diese Reißleine – so wurde es genannt – gezogen wurde, das war nicht zu erfahren. Welche Erwartungen nicht erfüllt werden konnten, war auch nicht zu erfahren.
Im Februar gab es dann einen Magistratsbeschluss, dass sich die Stadt Bremerhaven nicht am Bieterverfahren beteiligen wird. Ich denke, es war richtig so, denn wir konnten keine Erwartungen wecken, die wir nicht hätten erfüllen können.
Im Nachhinein wissen wir: Das hätten wir auch kartellrechtlich nicht machen dürfen. Das hätte nicht geklappt, wir wären sonst dort Alleinversorger gewesen.
Ich möchte Ihnen hier ganz deutlich sagen, weil Sie immer gesagt haben, wir seien nicht gesprächsbereit gewesen: Wir haben Ihnen immer wieder gesagt, wir sind natürlich gesprächsbereit. Die Stiftung befand sich aber in Verkaufsverhandlungen. Wir konnten sie nicht zwingen, mit uns zu reden. Das habe ich Ihnen auch oft genug in der Stadtverordnetenversammlung gesagt.
Wie gesagt, man kann keine Zwangsgespräche führen. Ihre Sichtweise der Dinge und die Bewertung – das muss ich ganz ehrlich sagen – sind nicht besonders gekennzeichnet von Verständnis des Regelwerkes, sondern immer nur geprägt von Schuldzuweisungen.
Was auch in ihrem Antrag steht: Mangelnde Abstimmung und Finanzierungsbereitschaft von Land und Kommune sollen für die finanzielle Schieflage und den Entschluss der DRK-Stiftung zum Verkauf der Kliniken verantwortlich sein. Auch das ist inhaltlich falsch.
Wie Sie hier richtig gesagt haben, wusste keiner, in welcher finanziellen Situation sich die beiden Kliniken befinden. Das können wir auch nicht wissen. Wir können nicht in die Bücher schauen –
ich komme gleich zum Schluss – es sei denn, wir hätten uns an dem Bieterverfahren beteiligt.
Vorher kann man nicht in die Bücher hineinschauen. Sie können nicht bei irgendwelchen Gesellschaften in die Bücher hineinschauen. In diesem Gespräch, das im August stattfand, gab es ein Angebot, dass man etwas gemeinsam machen könnte. Aber das waren drei Wochen, bevor die Kliniken verkauft wurden. Da gab es vonseiten der Kassen und auch vonseiten des Landes Angebote, eine Bürgschaft zu prüfen und auch eine finanzielle Unterstützung leisten zu können. Aber die Stiftung hat verlangt, dass es in drei Wochen fix und fertig sein sollte. Das war nicht zu machen.
Ich kann nur sagen: Ich finde es sehr bitter, dass es dazu gekommen ist, weil ich denke, dass hier eine große Chance vertan worden ist, um zu einer vernünftige Kooperation zu kommen. Ich mache an der Stelle erst einmal Schluss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da meine Vorrednerin ja schon ausführlich auf unseren gemeinsamen Antrag eingegangen ist, kann ich mich an dieser Stelle etwas kürzer fassen. Bei dem Thema sind wir alle einer Meinung, und deswegen ist es wichtig, dass wir das hier in diesem Hause noch einmal vortragen und um Unterstützung bitten.
Das Ziel der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt ist, wie wir wissen, immer noch nicht erreicht. Ich möchte nur einige Stichworte nennen, die wir hier auch immer wieder debattieren: Unterbrechungen von Erwerbsbiografien, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Equal Pay, Veränderungen des Berufswahlverfahrens von Mädchen und Frauen und die MINT-Fächer. Wir haben hier schon oft diskutiert, wie wichtig es ist, ganz früh damit anzufangen, in den Schulen auf das Berufswahlverfahren einzugehen und auf den Strauß der Berufe, die es inzwischen gibt, hinzuweisen, dass es neben den klassischen Berufe, die Mädchen und Jungen von ihren Angehörigen kennen, schon lange ein großes Angebot anderer Berufe gibt, die zum Teil auch für mich neu sind.
Die Berufsorientierung an den Schulen ist wichtig, weil sie die Berufswahlkompetenz stärken, die Vielzahl der Berufe deutlich machen soll und die Schülerinnen und Schüler auch auf eine gesellschaftliche Teilhabe vorbereiten. Um das Ziel des geschlechtergerechten Arbeitsmarkts zu erreichen, benötigen wir Instrumente. Die Vereinbarung, die Frau Böschen vorgestellt hat, ist solch ein Instrument, und dieses Instrument wollen wir nutzen, um unser Ziel zu erreichen.
Die Vereinbarung ist nicht nur wichtig, um das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, das, denke ich, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, sondern sie wirkt auch dem Fachkräftemangel entgehen, und das ist auch ein wichtiges Ziel.
Frau Böschen hat gesagt, und das unterstützen wir alle, dabei fehle der Genderblick. Wenn wir den Genderblick auch darauf richten, dann haben wir eine Win-win-Situation. Frau Böschen hat deutlich gemacht, dass es im Handwerk mehr Ausbildungsabbrüche bei Mädchen gibt, das wissen wir. Wenn wir dieses Wissen haben, dann müssen wir auch anders damit umgehen. Es ist ja das Genderziel zu verdeutlichen, welche Auswirkungen auf Mädchen, auf junge Frauen und auf Männer entstehen. Sie ist nicht nur für uns als Gesellschaft ein Gewinn, sondern auch ein Gewinn für die jungen Menschen, die oft den Ausbildungsgang verkürzen oder auch andere Wege kennenlernen können.
Ich denke, der Genderblick ist ein Gewinn, und wir bitten deshalb um Ihre Zustimmung. – Danke!
Herr
Präsident, meine Damen und Herren! Die jetzige Situation der Kliniken in Bremerhaven sieht so aus, dass es inzwischen einen Käufer für die drei Kliniken beziehungsweise die beiden Kliniken in Bremer haven und die Klinik in Debstedt gegeben hat. Die AMEOS-Gruppe hat die Kliniken übernommen. Sie haben den Antrag noch vor den Sommerferien gestellt, und zu dem Zeitpunkt sah die Situation ja noch ein wenig anders aus.
Ich war etwas überrascht, denn ein Teil der Rede,
die Sie hier gehalten haben – da ging es um Ver antwortlichkeiten zur Klinikreform –, hat ja wenig mit Ihrem Antrag zu tun und ist eigentlich schon ein Vorgriff auf Ihre Große Anfrage, die Sie ebenfalls eingebracht haben, aber gut, in Ordnung!
Sie sehen die Gefahr, dass der Versorgungsauftrag
eventuell zurückgegeben wird, denn der Versor gungsauftrag ist ja mit dem Kauf an die AMEOSGruppe übergegangen. Das ist spekulativ, wir wissen es alle nicht, und im Moment gibt es noch keine Anzeichen dafür. Ihre Kolleginnen und Kollegen in Bremerhaven haben dieses Thema ja auch schon vor Monaten presseöffentlich gemacht, und Sie ha ben hier von einer langen Zeit der Verunsicherung gesprochen. Wenn Sie aber behaupten, es bestehe eine Gefahr, dass es keine kindermedizinische Ver sorgung mehr in Bremerhaven gibt, tun Sie gerade genau das und sorgen bei Eltern und ihren Kindern für Verunsicherung, indem Sie behaupten, es drohe eine Gefahr, die im Moment eigentlich nicht existiert.
Es gibt in der Stadtverordnetenversammlung einen
politischen Beschluss aller Fraktionen – mit der CDU zusammen –, in dem eindeutig gesagt wurde, dass wir ein Mutter-Kind-Zentrum wollen. Wir werden daran auch politisch festhalten und diesen Weg nicht verlassen.
Die Krankenhausversorgung in Bremerhaven ist
sichergestellt, und das gilt auch für die kinderme dizinische Versorgung. Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Bürgerpark leistet in Kooperation mit dem Klinikum Reinkenheide – seit dem Jahr 2009 werden die Neugeborenen ja dort versorgt – weiterhin die Versorgung. Es war auch lange eine Forderung, dass Mutter und Kind in einem Falle der Behandlung nicht getrennt werden, und das bleibt erst einmal so.
Eine eventuelle Umstrukturierung und Neuord
nung kann erst dann angegangen werden, wenn wir wissen, was der neue Käufer will beziehungsweise wie er sich medizinisch aufstellen will und ob er Versorgungsverträge zurückgeben möchte. Dann können wir entscheiden. Ich hätte mir natürlich auch von dem neuen Käufer gewünscht, dass er sich zu der gesamten Versorgungssituation in Bremerhaven und nicht nur darüber, welche Abteilung er eventuell aufzubauen gedenkt, äußert und auch eine Verant wortung übernimmt.
Sie fordern außerdem ein Finanzierungskonzept,
aber wofür denn? Sie sagen, es müsse eventuell neu gebaut werden und eventuell an einer anderen Stelle. Das kann eventuell sein, aber Sie können doch kein Finanzierungskonzept fordern, wenn wir noch gar nicht wissen, wofür. Das ist, denke ich, keine Fahrt, sondern ein Plan ins Blaue.
Zum Bericht in der Gesundheitsdeputation: Es wird
laufend darüber berichtet, wie sich die Situation der Kliniken gestaltet. Es ist Ihnen unbenommen, jedes Mal danach zu fragen, dafür benötigen wir hier also keinen Antrag!
Die kindermedizinische Versorgung ist in Bre
merhaven sichergestellt, und wir werden weiterhin politisch dafür einstehen. Ich denke auch, dass es mit Ihrer Hilfe weiterhin die Planungen für ein MutterKind-Zentrum in Bremerhaven geben wird und dieses Ziel weiterhin verfolgt wird. – Vielen Dank!
Herr
Präsident, meine Damen und Herren!
Nein, ich halte meine Rede, auch wenn Sie jetzt
Kreide gegessen haben!
Sie fragen in Ihrer Großen Anfrage nach einigen
Kriterien, zum Beispiel nach der Rechtsausicht und der Einhaltung des Krankenhausplans.
Ich möchte sagen, Bremen verfügte als eines der
ersten Länder über einen Hygieneplan. Die neuen bundesweiten Vorgaben wurden unmittelbar in der Gesundheitsdeputation diskutiert. Die Umsetzung der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses war heute Morgen im Zusammenhang mit der Neo natologie Thema der Diskussion. Auf welche Weise sich Bremen dafür einsetzt, dass die Vorgaben auch umgesetzt werden können, ist heute Morgen noch einmal erläutert worden. Ich denke, es wird für alle Krankenhäuser in Bremen etwas getan und nicht nur für die kommunalen Kliniken, und die Aufsicht wird dort gut gehandhabt.
Sie haben auch nach der Qualitätssicherung ge
fragt, den Hygienestandards. Ich erinnere an den Leidel-Bericht, er ist in der Deputation diskutiert worden, sodass ich darauf verzichte, ihn hier im Detail vorzutragen.
Im Jahr 2011 haben wir die Qualitätssicherung
als wichtiges Kriterium in das Landeskrankenhaus gesetz aufgenommen, und zwar immer unter dem Aspekt, die Qualität ist der Wettbewerb. Der Bremer Krankenhausspiegel ist vom Senator für Gesundheit forciert worden. Ich erinnere noch daran, dass es einen großen Aufschrei der Häuser gab, sie sagten, dass sie es nicht wollten und dass es gar nicht gut für sie sei, inzwischen werben sie damit. Es ist doch wunderbar, dass es dort einen Wandel gegeben hat.
Stichwort Krankenhausplanung! Sie unterstellen
in der Großen Anfrage – ich nehme mich auch ein wenig zurück – einen Interessenkonflikt, Sie haben es selbst angesprochen, und Sie bezeichnen die
Behörde als Krankenhausplaner. Sie wissen aber ganz genau, dass es einen Planungsausschuss gibt und wer dort involviert ist, dass es mehrere sind, dass es einen Konsens geben wird. Diese Art der Krankenhausplanung ist, besonders in der Anhörung, die im Jahr 2011 stattfand, immer gelobt worden, weil sie häufig mit einem Konsens endete. Diese Art der Krankenhausplanung ist im Übrigen von vielen Ländern übernommen worden.
Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Situation ist
es zu einem regen Frage- und Antwortspiel gekom men. Uns wird die Problematik seit Jahren – damals noch im Krankenhausausschuss – immer wieder vorgetragen. Wir wissen, wo wir stehen. Ich möchte es nicht wiederholen. Wir haben im Landeskranken hausgesetz mit der Umstellung auf Investitionspau schalen gerade dort den Weg frei geräumt, sodass die Krankenhäuser schneller investieren können, über eine größere Flexibilität verfügen und dass es zu einer Gleichstellung der Kliniken in diesem Bereich kommt. Uns ist es wichtig – und das ist auch Teil des Gesetzes –, dass es eine Gleichstellung der Krankenhäuser gibt. Bis jetzt habe ich noch nicht gehört, dass das nicht der Fall ist.
Ich komme an dieser Stelle zum Schluss, denn Sie
haben gesagt, dass Ihre Fragen beantwortet seien. Ich denke, dass wir ein gutes Landeskrankenhaus gesetz haben, und die Landeskrankenhausplanung ist in der Art und Weise, wie sie praktiziert wird, auch gut. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr
Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU hat hier eine Große Anfrage gestellt, wie ernst es Bremen mit der Frauenquote ist. Meine Antwort ist: sehr ernst!
Das ist aber ein bisschen verkürzt. Ich möchte
Ihnen diese Frage in meinem Redebeitrag beant worten. Eigentlich müsste die Frage heißen, wie ernst es Bremen mit der Geschlechtergerechtigkeit ist, und da möchte ich deutlich herausstellen, dass es ein zentrales Anliegen dieser Koalition und auch des Senats ist, hier deutliche Verbesserungen beim Thema Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.
Die Geschlechtergerechtigkeit von Frauen und
Männern ist in vielen Gebieten bis heute nicht er reicht. Wir werden weiterhin dafür sorgen, den Ab bau der strukturellen Benachteiligung von Frauen zu beseitigen, denn das ist das Problem: die struk turellen Benachteiligungen! Wir haben in unserer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass wir dieses Thema angehen, und wir haben hier auch schon viel gemacht.
Für dieses Thema brauchen wir Instrumente, und
die Frauenquote ist ein Instrument, um voranzukom men. Ein weiteres Instrument ist das Landesgleich stellungsgesetz. Auch das haben wir hier im Land Bremen, und Sie erinnern sich daran, in zweijährigen Abständen reden wir hier über das Controlling, das uns die Finanzsenatorin vorlegt, in dem über die Umsetzung berichtet wird. Wir haben hier das Gender-Mainstreaming eingeführt, auch ein wich tiges Instrument, um zur Geschlechtergerechtigkeit zu kommen. Das sind die Instrumente, die wir für diese Zielsetzung brauchen.
Doch genauso wichtig ist das Klima in der Ver
waltung, in Behörden, um diese Geschlechterge rechtigkeit auch zu leben, um zu sagen, ihr seid willkommen! Nicht nur die Frauen sind willkommen, Migrantinnen und Migranten, Diversity, dass so etwas in einer Verwaltung gelebt wird und auch damit geworben wird, ich denke, das ist auch ein wesentlicher Baustein, um dahin zu kommen!
Ebenso die Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Kita, Ganztagsschulen, flexible Arbeitszeiten, das sind wichtige Rahmenbedingungen, um dahin zu kommen. Vorrangig in der Gleichstellungspolitik ist die Unterstützung der verschiedenen Lebensentwürfe von Männern und von Frauen.
Jetzt noch einmal zu den Instrumenten! Wie gesagt,
die Quote ist ein richtiges und wichtiges Instrument. Wir haben hier im Jahr 2010 für die Aufsichtsräte eine 40-Prozent-Quote verabschiedet, wir sind jetzt bei den tatsächlichen senatsseitigen Besetzungen bei 43,5 Prozent. Ich denke, das ist ein gutes Ergebnis, darauf können wir stolz sein.
Im Jahr 2010 lagen wir hier bei 34 Prozent, daran
kann man sehen, was in den vier Jahren passiert ist und dass die Quote wirkt. Dass es eine komplizierte Angelegenheit ist und eine komplizierte Verflechtung mit den Gesellschaften und Eigenbeteiligungen, wo wir nicht immer die Mehrheit haben, das wissen Sie, aber ich habe auch eine gute Idee, wie wir in den Gesellschaften die Quote in den Aufsichtsräten verbessern können: Soweit ich weiß, hat die CDU fünf Sitze, aber alle sind nur von Männern besetzt!
Da gehen wir doch einmal gleich heran in den Auf sichtsräten und sagen, da verbessern wir die Quote!
Auch der Anteil an den Führungspositionen hat
sich in den letzten Jahren hier erheblich verbessert. Ich erinnere an die Darstellung von Herrn Staatsrat Münch in der letzten Sitzung des Gleichstellungs ausschusses: 50 Prozent der Abteilungsleiter sind inzwischen Frauen, das ist auch eine gute Zahl, denke ich.
Ich möchte noch einmal auf die Frage 5 Ihrer Großen
Anfrage kommen! Da fragen Sie, wie der Senat es
beurteilt, dass es eine Frauenquote in Führungspo sitionen der Bundesverwaltung ab dem Jahr 2016 geben soll. Wir finden es gut, dass es so etwas gibt. Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Bundes ratsinitiativen gestartet, die Sie nicht mitgetragen haben, aber mich freut wirklich – das ist wirklich ganz ehrlich –, wenn Sie jetzt auf diesem Weg sind, wunderbar, dann nehmen wir Sie gern mit!
Ein weiteres wichtiges Instrument, das wir hier in
Bremen haben, ist die ZGF, die uns immer noch, den ke ich, deutlich zeigt, wo wir Defizite haben, wo wir noch besser werden können und welche Maßnahmen wir noch in verschiedenen Fachgebieten ergreifen müssen, um dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit näher zu kommen.
Wie gesagt, wenn Sie jetzt auf unserem Wege
sind, freue ich mich darüber. Ich freue mich auch darüber, dass Sie dann, denke ich, auch mit uns zusammen das Gutachten „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“, das im Jahr 2011 vom Familien ministerium in Auftrag gegeben wurde, das überall gelobt worden ist –. Darin stehen zahlreiche Sa chen, die wir auch noch auf Bundesebene angehen müssen, um zu einer Geschlechtergerechtigkeit zu kommen. Ich denke, wenn Sie jetzt auf demselben Weg wie wir sind, wunderbar, ich freue mich darauf!
Eine Sache noch! Sie haben auf eine konkrete
Aussage hier aus dem Parlament gewartet. Ich über gebe Ihnen jetzt einmal die Broschüre der Senatorin für Finanzen zur Frauenförderung, ich denke, das ist etwas –.
Das haben Sie schon? Ach so!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beginnen wir zuerst mit den Übereinstimmungen! Erstens, wir haben eine Übereinstimmung darin, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution Straftaten sind und wir alles dagegen tun müssen, diese zu verhindern.
Zweitens, und darin sind wir uns auch einig, muss es eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes geben.
Ich möchte jetzt aber einmal Ihre Aussage „so schnell wie möglich“ ein wenig relativieren, Frau Häsler. Als das Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, war der vorrangige Gedanke, die Prostitution aus der Sittenwidrigkeit zu befreien. Es wurde auch immer so gesagt, dass das der erste Schritt ist. Deshalb war uns allen damals klar, dass eigentlich weitere Schritte hätten folgen müssen. Diese konnten wir aber nicht in das Gesetz aufnehmen, sonst hätte der Bundesrat zustimmen müssen. Wir hätten Ihre Stimmen nicht bekommen, und dann hätte es kein Prostitutionsgesetz gegeben.
Deshalb haben wir damals darin eine Evaluation mit aufgenommen, die im Jahr 2007 erfolgt ist. In dem Bericht sind genügend Maßnahmen aufgezählt worden, die umgesetzt werden müssen, um Bordelle und Prostitutionsstätten besser zu kontrollieren. Es war damals eigentlich schon alles vorbereitet, aber es ist bis dahin nichts passiert.
Wir haben dann auf Landesebene an einem Prostitutionsgesetz gearbeitet, das wissen Sie, diese Arbeit mussten wir einstellen. Jetzt kommt es ganz beschämend, kurz vor der Bundestagswahl im letzten Jahr ist ein schlechtes Gesetz auf den Weg gebracht worden, das von der Fachöffentlichkeit als ungenügend bezeichnet und zerrissen worden ist und das den Prosituierten wirklich nicht hilft!
Jetzt noch einmal zum Menschenhandel! Ich möchte Ihre Wortbeiträge hier vorn hören, aber nicht von dort
hinten! Ich habe Ihnen das gerade erzählt! Auf diese unsachlichen Beiträge gehe ich nicht ein!
Zurück zum Punkt der Zwangsprostitution! Es ist im letzten Jahr auch dazu etwas vorgelegt worden. Die Bundesrepublik hätte schon im Jahr 2011 eine Richtlinie der EU umgesetzt haben müssen, um den Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel zu helfen, aber es ist nichts passiert!
Es ist nichts passiert, und das Schlimme daran war, dass in der Debatte noch gesagt worden ist, für die Opfer könne nichts getan werden, weil es zu kurzfristig gewesen ist. Das war wirklich ein Schlag ins Gesicht dieser Frauen.
Jetzt in Ihrem Antrag den Koalitionsvertrag so hervorzuheben und zu sagen, wir machen jetzt etwas, was Sie eigentlich schon seit Langem hätten tun müssen, als hätten Sie gerade den Gral gefunden, das finde ich ein bisschen beschämend.
Wenn Sie sich bei dem Thema jetzt aus dem Sessel bewegen, dann bin ich zufrieden, und ich schaue, was vorgelegt wird, wunderbar!
Jetzt komme ich zu den Punkten, die Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, es sind ja nur noch zwei Punkte. Der eine Punkt ist die Kondompflicht, die ja auch bundesweit diskutiert wird und nichts Neues ist. Es läuft gerade eine aktuelle Abfrage unter den Bundesländern, wie sie dazu stehen. Ich kann Ihnen nur sagen, wir Grünen sind nach reiflicher Debatte dagegen, und ich werde Ihnen auch erklären, warum: Wenn man eine solche Pflicht daraus macht, dann muss man deren Einhaltung auch kontrollieren, das ist klar, und wenn Sie mir sagen, wie Sie das machen wollen, dann wäre ich sehr interessiert daran. Ich habe vom Saarland erfahren, dort ist noch nicht klar, wie das kontrolliert werden soll, und besonders beschämend finde ich, dass in Bayern Freier in Bordelle geschickt werden, die Sex ohne Kondom verlangen und die Frauen dann bestraft werden. Das finde ich nicht richtig, und das ist auch nicht unsere Zielsetzung.
Sie begründen die Kondompflicht dann mit sexuell übertragbaren Infektionen und Krankheiten. Wenn Sie sich die Berichte der letzten Jahre der Gesundheitsämter beider Städte anschauen, dann sehen Sie, dass es in dem Bereich keine signifikante Steigerung gegeben hat. Auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die gerade vor zwei Tagen von der Bundesregierung veröffentlicht wurde, steht, dass die Zahl der Infektionen bei den Prostituierten nicht signifikant über der der allgemeinen Bevölkerung liegt. Aus diesem Grund ist dies also nicht der richtige Weg.
Zu den Zahlen der ungewollten Schwangerschaften im Land Bremen finden Sie Aussagen in den Berichten der Gesundheitsämter, auch dazu, warum es sie gibt.
Ich komme gleich zum Schluss. Diese Frauen, die oft ungewollt schwanger werden, werden es meistens von ihren Zuhältern, die sich das Recht herausnehmen, immer und ungeschützt sexuellen Verkehr ohne Kondom zu haben. Das wird so aufgeschrieben und seit Langem von denjenigen so erzählt, die im Gesundheitsamt tätig sind.
Wie gesagt, alle Bundesländer haben jetzt zugeliefert. Legen Sie die Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes vor und – das ist uns besonders wichtig – sorgen Sie dafür, dass es ein Bleiberecht für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution gibt, die aussagen wollen, damit sie endlich auch einen sicheren Weg haben, hier bleiben zu können, wenn ihnen schon so etwas widerfährt! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Deutschland herrscht seit Jahren ein Mangel an Spenderorganen. Auch die Anzahl der Spenderinnen und Spender ist in den letzten Jahren stark gesunken. Das ist auch hier im Land Bremen der Fall. Besonders verantwortlich dafür sind die Organspendeskandale in den deutschen Kliniken im Jahr 2012. Die Manipulationen bei der Vergabe von Organen haben dazu geführt, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin zum großen Teil verloren gegangen ist. Das ist bitter und hat für viele Menschen, die auf ein Organ warten, die Hoffnung, dieses bald bekommen zu können, in weite Ferne gerückt. Deshalb steht für uns an erster Stelle, dieses verlorene Vertrauen wieder zurückzugewinnen.
Dazu benötigen wir ein transparentes, gerechtes und qualitativ hochwertiges Transplantationssystem. Im Juli 2012 hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Kontrollinstrumente dafür gestärkt und die Grundlage für eine größere Transparenz geschaffen. Eine unabhängige Prüfungs- und Überwachungskommission wurde gesetzlich verankert. Das sind sozusagen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die vonnöten waren, um das Vertrauen zu einem Teil wiederzugewinnen.
Ich fand es wichtig und gut, dass alle Fraktionen einen Antrag dazu geschrieben haben. Alle Fraktionen im Bundestag haben im Vorfeld Anhörungen mit Spezialisten durchgeführt und sich dann darauf geeinigt. Bei diesem Thema hat man ganz eng zusammengearbeitet, das fand ich sehr gut und sehr richtig.
Die Verankerung von Transplantationsbeauftragten im Gesetz halten wir Grünen für richtig und wichtig. Dazu gehört es aber auch, dass die Finanzierung von den Krankenkassen übernommen wird. Im Land Bremen, das haben wir schon gehört, haben die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis schon einen Transplantationsbeauftragten, und zum Teil sind sie auch schon dafür ausgezeichnet worden. Der Transplantationsbeauftragte muss die Voraussetzungen und die Zustimmung zur Organspende klären, die Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation koordinieren und das Krankenhauspersonal mit allen Belangen der Organspende vertraut machen. Dafür ist Zeit und Weiterbildung notwendig, und deshalb noch einmal meine Forderung nach der Finanzierung.
Gerade in dem Bereich sind die Gespräche besonders wichtig, erstens, die Gespräche mit dem Personal in den Klinken, und zweitens, die Gespräche mit den Angehörigen. Für uns ist es wichtig, dass darüber die Überschrift steht: überzeugen und nicht überre
den! Ich finde es sehr wichtig, dass das der Grundsatz ist.
Oft ist es so, dass Angehörige den mutmaßlichen Willen nicht kennen. In einer Situation, in der sie psychisch und emotional sehr belastet sind, sind sie in der Zwickmühle, eine Entscheidung treffen zu müssen, eine Entscheidung, die sie natürlich gern richtig treffen möchten, und deshalb entscheiden sie sich oft gegen eine Organspende. Ich finde es deshalb eigentlich gar nicht schlecht, dass es im Gesetz eine Entscheidungslösung gibt, in der sich jeder einmal in seinem Leben mit dem Thema auseinandersetzen soll. Herr Brumma hat es schon erwähnt, dazu gibt es Informationsmaterial von den Kassen, das uns immer übersandt wird. Doch mit Informationsmaterial habe ich ein Problem, denn wie es mit Informationsmaterial so ist, es wird irgendwo hingelegt, vielleicht wird es auch durchgelesen. Es gibt Menschen, die diese Frage ganz schnell beantworten können, aber viele können diese Frage eben nicht schnell beantworten. Dort muss Raum gefunden werden, in dem diese ethischen Debatten geführt werden können und jeder mit seiner Meinung akzeptiert wird.
Ich denke, hier wird auch das Spannungsfeld deutlich, dass in Umfragen große Teile der Bevölkerung einer Organspende zustimmen und sich als potenzielle Spender outen, aber keinen Organspendeausweis haben. Dort müssen wir ansetzen, wie wir es schaffen können, diese Debatten zu führen, um diese Menschen mehr zu informieren, damit sie, egal wie die Entscheidung ausfällt, in der Lage dazu sind, eine Entscheidung zu treffen. Das ist, denke ich, auch die Aufgabe der Politik, diese Foren, diese Räume zu schaffen.
Der Bericht des Ethikrates, den Sie in dieser Woche alle in den Postfächern hatten, zeigt, wie diese Information und die Debatten mit dem Ethikrat zusammen angenommen werden. Das finde ich gut so.
Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident!
Ich finde es deshalb auch gut, Herr Bensch hat es angesprochen, dass in die Philosophie der Organspende in den Krankenhäusern die Fragen wie wir damit umgehen, wie die Weiterbildung aussieht und wie unser Personal ausgebildet wird, aufgenommen werden. Das ist der richtige Weg.
Noch einen Satz zur Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Herr Brumma hat das erwähnt: Wir wollen die Lehrerinnen und Lehrer nicht zu Spezialisten auf diesem Gebiet ausbilden, aber ich denke, es ist ein guter Moment, um mit Schülerinnen und Schülern
ethische Debatten zu führen. Das würde ich mir in dem Bereich wünschen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema K.-o.-Tropfen ist nicht neu, und wir werden damit immer konfrontiert, wenn wir in der Zeitung lesen müssen, dass Verbrechen begangen werden, bei denen dem Opfer vorher K.-o.-Tropfen verabreicht worden sind. Im Jahr 2009 haben wir Grünen unter dem Titel „Bessere Aufklärung über Gefahren von K.-o.Tropfen“ eine Kleine Anfrage hier an den Senat gerichtet und haben abgefragt, welche Aktivitäten, Präventionsangebote es in Bremen gibt. Meine Vorrednerin hat gerade aufgelistet, was es hier alles gibt, das wurde dort auch erwähnt. Wir haben in Bremen vielfältige Angebote und Informationen. Auch ich möchte besonders den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen erwähnen, der seit Jahren diese Mädchen und Frauen berät, aber die Mitarbeiter beraten nicht nur, sondern machen auch Fortbildungen bei der Polizei, in der Schule und bei Ärztinnen und Ärzten. Sie sind ein wichtiges Glied in der Präventionskette, und deshalb war es auch richtig, dass wir bei den letzten Haushaltsberatungen die Mittel wieder erhöht haben.
Ich möchte auch noch einmal auf die Kampagne aufmerksam machen, die im Jahr 2011 ins Leben gerufen wurde. Dort gab es einen Wettbewerb, der sich mit E-Cards, die in Diskotheken und Gaststätten ausgelegt wurden, und mit Plakaten besonders an junge Menschen richtet. Daher müssen wir bei diesen Präventionsangeboten nicht bei null anfangen, sie sind schon da, sie müssen sozusagen nur noch einmal wieder aufgelegt und ins Leben gerufen werden. Ich hatte sie vor Kurzem sogar auch noch in Gaststätten gefunden und habe einige mitgebracht. Für mich und für uns ist die Prävention ein ganz wichtiger Teil dieses Themas, ein wichtiger Teil, bei dem wir hier gerade auch in Bremen angreifen können, abgesehen von der Problematik auf der Bundesebene, die wir ja auch im Blick haben. Eine breite Aufklärung und Sensibilisierung aller Berufsgruppen muss dauerhaft erfolgen, das wissen wir auch, weil es da immer einen Wechsel gibt, und uns ist daran gelegen, dass diese Präventionskette dauerhaft bleibt und auch immer wieder dementsprechend tätig wird.
Waren es vor Jahren noch junge Mädchen und Frauen, die Opfer von K.-o.-Tropfen geworden sind, sind es inzwischen auch Männer – mein Kollege hat es erwähnt –, aber auch ältere Menschen, denen K.-o.-Tropfen verabreicht werden und die dann oft beraubt werden. Der Senat hat im Jahr 2009 auf unsere Anfrage geantwortet, sofern sich ein Trend zunehmender Gefährdungen aufzeigt, werden präventive Bemühungen entsprechend verstärkt. Deshalb haben wir diese Anfrage eingereicht, weil wir gesagt haben, dass jetzt der Zeitpunkt ist, um die Prävention noch einmal wieder ein bisschen zu verstärken.
Wie ich eben schon gesagt habe, Voraussetzung für Prävention ist, dass sie kontinuierlich und dauerhaft erfolgt, und besonders wichtig ist das Wissen um die Wirkung und das Wissen darum, überhaupt in Betracht zu ziehen, dass K.-o.-Tropfen verabreicht werden können. Mein Kollege hat deutlich gesagt, wie kurz das Zeitfenster der Beweissicherung ist. Darum geht es uns besonders, besonders auch vor dem Hintergrund, dass die Opfer, denen K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, jahrelang traumatisiert sind. K.-o.-Tropfen, das wissen wir, machen Menschen bewusstlos, willenlos, hilflos und handlungsunfähig. Ihnen fehlt oft die Erinnerung an das Geschehene, und das löst ihr Trauma aus. Dann machen sie sich oft auch noch Selbstvorwürfe, und sie schämen sich, darüber zu sprechen.
Deshalb finden wir es wichtig, diese Präventionskette noch einmal anzuschauen – mein Kollege hat es gesagt, wir möchten gern einen Bericht darüber haben –, und dass etliche Dinge, die wir ja auch schon haben, wieder aufgelegt werden können, wir müssen da nicht bei null anfangen, die Beweissicherung wurde auch schon erwähnt. Wie gesagt, vieles ist vorhanden. Wo wir gegebenenfalls etwas optimieren können, soll uns dieser Bericht auch noch einmal zeigen, und dann können wir erneut darüber sprechen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Jahren steigen die Jahresbeiträge der Versicherung für die freiberuflichen Hebammen so rasant, dass viele von ihnen nicht mehr in der Lage sind, die Beiträge zu leisten. Ab Juli 2014 sollen die Beiträge erneut um 20 Prozent steigen. Dann muss eine freiberufliche Hebamme über 5 000 Euro jährlich bezahlen, um sich bei der Geburtshilfe abzusichern. Diese Summe kann sie durch ihre Vergütung für ihre Leistung nicht erwirtschaften.
Aktuell hat jetzt die Nürnberger Versicherung angekündigt, im Juli 2015 aus dem Versichertenkonsortium auszusteigen. Damit droht dem gesamten Berufsstand das Aus. Für uns Grüne kann ich sagen, meine Damen und Herren: Wir wollen, dass es den Beruf der Hebamme und ihre Freiberuflichkeit weiter gibt.
Wir wollen, dass Frauen entscheiden können, wo sie ihr Kind zur Welt bringen. Das ist leider schon heute nicht mehr der Fall. Immer mehr Hebammen haben wegen der Versicherungsproblematik aufgegeben. Auch in Bremerhaven haben wir ein Geburtshaus gehabt. Das musste 2013 wegen dieser Versicherungsproblematik schließen. Außerklinische Geburten sind in Bremerhaven nicht mehr möglich. Ich habe jetzt gehört, dass immer mehr Hebammen im Landkreis ihre Freiberuflichkeit aufgeben und dort die Vor- und Nachsorge nicht mehr gesichert ist. Hier ist etwas verloren gegangen, was wir so schnell nicht wieder zurückbekommen können. Wir möchten, dass uns nicht noch mehr Hebammen verloren gehen. Deshalb muss es endlich eine politische Lösung geben.
Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Sorgen der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen sehr ernst. Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, junger Mütter und von Familien. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich der Möglichkeit zur freien Wahl des Geburtsorts ist daher von besonderer Bedeutung und fordert auch eine angemessene Vergütung.
Meine Damen und Herren, das ist eine Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Gesundheit aus dem Mai 2012. Inhaltlich können wir alle, so denke ich, das unterschreiben. Aber 2012! Wir haben jetzt bald Mai 2014!
Ich möchte diese Aussage noch in zwei Punkten ergänzen, und zwar: Wir brauchen die Hebammen und ihren Berufsstand auch für das Kindeswohl. Wir brauchen sie für die frühen Hilfen. Sie können in die Familien gehen. Sie haben Vertrauen. Es ist uns wichtig, sie in dieser Präventionskette zu behalten.
Das möchte ich noch aus frauenpolitischer Sicht ergänzen. Manche Frauen suchen sich Hebammen, die sie während der Schwangerschaft und der Geburt sowie in der Nachsorge begleiten, besonders vor dem Hintergrund, dass sie die technisierte Medizin nicht so möchten, wie sie im Moment angeboten wird. Für sie gibt es ein gutes alternatives Angebot, was Hebammen für sie bereithalten. Die Kompetenzen und Ressourcen von Hebammen mehr zu nutzen, damit die stetig steigende Kaiserschnittrate von über 30 Prozent in Bremen gesenkt wird, das war auch unser Ziel in Bremen. Deshalb ist das Bremer Bündnis zur Un
terstützung der natürlichen Geburt gegründet worden.
Gemeinsam mit Gynäkologinnen und Hebammen aus Klinik und Praxis sowie Kinderärztinnen und Krankenkassen sollen gemeinsame Empfehlungen für die Betreuung bei Schwangerschaft und Geburt erarbeitet werden. Wir unterstützen dieses Bündnis ausdrücklich!
Doch wie wollen wir dieses Ziel, die Frauen zu stärken und zu unterstützen, ihr Kind natürlich zu gebären, verfolgen, wenn wir weiter zusehen, wie einer Berufsgruppe, nämlich der der Hebammen, die Luft ausgeht? Für mich ist es unerträglich, dass es seit Jahren zu keiner Lösung gekommen ist, sondern nur zur Absichtserklärung.
Zur Vorbereitung dieser Aktuellen Stunde habe ich noch einmal in meinen Unterlagen nachgesehen: Gesundheitsministerkonferenz fordert Bundesregierung auf Drängen Bremens auf, endlich zu handeln. Juli 2010! Der heutige Senator war damals daran beteiligt. Auch in der Bürgerschaft haben wir dieses Thema mehrmals behandelt, und wir haben zuletzt 2012 den Antrag „Wirtschaftliche Existenz freiberuflich tätiger Hebammen sichern!“ verabschiedet. Wir haben vom Land Bremen sehr viel dazu getan. Deshalb möchte ich Sie heute nochmals dazu aufrufen, mit anderen Bundesländern den Druck ordentlich zu verstärken, damit es endlich zu einer Lösung kommt.
Es sah 2012 ein wenig so aus, als ob es etwas Licht am Ende des Tunnels gab. Es gab eine ministerübergreifende Arbeitsgruppe, damals noch von Herrn Minister Bahr und Frau Schröder ins Leben gerufen. Vordringlich wollten sie das Thema Berufshaftpflicht bearbeiten. Doch still ruht der See. Es ist wenig gekommen. Eine große Petition hat es gegeben. Aber auch sie hat wenig bewirkt. Es läuft im Moment eine weitere Petition. Auch die ist zu unterstützen. Aber auch jetzt – nach den alarmierenden Nachrichten, dass es bald keine Versicherung mehr geben wird – habe ich eine klare Botschaft aus dem Ministerium vermisst.
Ja, das mag vielleicht sein. Aber ich kann nur sagen, was ich daraus gehört habe, und das ist nicht auf
Facebook zu lesen. Das Treffen am 18.2. im Ministerium wurde so beschrieben: wohlwollendes Zuhören vom Gesundheitsminister! Wir hätten, wie gesagt, das klare Signal erwartet: Wir wollen, dass nicht noch mehr Hebammen aufgeben. Wir lösen dieses Problem bis zum Sommer, damit die Hebammen eine Planungssicherheit haben und wissen, dass sie auch noch zukünftig schwangere Frauen begleiten können, die nächstes Jahr gebären.
Wir wissen, dass dieses Problem vielschichtig und auch sehr komplex ist. Aber das wissen wir schon seit Jahren. Vorschläge liegen vor: von den Prinzipien der an die Unfallversicherung angelehnten Haftpflichtversicherung für alle medizinischen Berufe bis zu einem staatlichen Fonds zur Deckelung der Versicherungsbeiträge. Diese Sachen müssen geprüft werden, und dann muss es eine Lösung geben.
Im Moment kann es auch eine Übergangslösung sein. Damit gebe ich mich zufrieden. Es bleiben aber die grundsätzlichen Fragen bei dem Thema Berufshaftpflicht, die alle damit verbunden sind. Wie soll es auch bei anderen Gesundheitsberufen in der Zukunft weitergehen, die mit neuen Aufgaben betraut werden, zum Beispiel Übertragung von ärztlichen Aufgaben? Doch zuerst müssen wir eine Lösung für die Hebammen finden. Hier brennt wirklich das Dach. Ich denke, wir alle hier im Haus können unterstützen, dass es weiterhin Hebammen geben soll. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben mit diesem Haushalt deutlich gemacht, dass Frauenpolitik für die Koalition eine Querschnittsaufgabe ist und in allen Politikbereichen nicht nur mitgedacht, sondern auch berücksichtigt wird.
Deshalb werde ich jetzt nicht alle Angebote und Strukturen, die wir gesichert und ausgebaut haben, erwähnen. Weil es mir aber eine Herzensangelegenheit ist, möchte ich auf die Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen eingehen. Hier ist es uns gelungen, sie finanziell so auszustatten, dass sie ihre für uns und auch für die Gesellschaft wertvolle Arbeit weitermachen können.
Auch für die Frauenhäuser haben wir eine Lösung gefunden, und wir zeigen damit deutlich, dass wir unsere Konzepte gegen alle Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen nicht nur aufs Papier bringen, sondern sie auch umsetzen, und außerdem würdigen wir damit die wertvolle Arbeit der Beratungs- und Hilfsangebote in dieser Stadt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bensch, Sie haben uns hier einen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, einen Pflegebeauftragten einzusetzen. Wir haben lange über Ihren Antrag nachgedacht,
uns auch damit auseinandergesetzt und uns auch viele Fragen gestellt. Fangen wir an mit der Frage: Warum? Sie weisen zu Recht darauf hin, dass es in Zukunft einen zunehmenden Pflegebedarf gibt, auch im Land Bremen. Das ist nicht neu, aber richtig. Auf diese Entwicklung muss sich auch das Land Bremen vorbereiten, und es muss kontinuierlich an der Verbesserung der bestehenden Instrumente arbeiten. Richtig, das machen wir bereits.
Seit Jahren bearbeiten wir dieses Thema in all den verschiedenen Facetten. Ich nenne hier nur ein paar Stichworte: Aufsuchende Altenarbeit, Unterstützungsangebote, Beratungsangebote. Wir haben die Pflegestützpunkte, wir haben die Dienstleistungszentren,
wir arbeiten an „ambulant vor stationär“ und an neuen Wohnformen. Pflegebedürftigkeit und Pflege gehören zu einer Gesellschaft des langen Lebens; das ist richtig. Deshalb ist es für uns wichtig, dass es in alle Politikfelder gehört. Für uns ist es wichtig, unter den Punkten Selbstbestimmung, Selbstständigkeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in einer selbst gewählten Umgebung. Das Recht auf die Achtung der Würde gehört auf allen Ebenen dazu. Ich denke, da sind wir d’accord.
Wir haben hier in Bremen den Landespflegeausschuss, der sich mit vielen Themen im Bereich der Pflege beschäftigt, fast mit allen relevanten Themen. Auch in den Ressorts wird das Thema bearbeitet, nicht nur abgearbeitet, sondern auch zukunftsorientiert bearbeitet. Dabei werden das Wissen und das Know-how von Pflegewissenschaft, die wir ja im Land Bremen haben, und auch der Pflegetätigen genutzt. Dieser ständige Informationsaustausch findet jetzt schon statt, und die von Ihnen geforderte Pflegekonferenz ist in unseren Augen eine Doppelstruktur, die nicht sinnvoll ist.
Was ist denn dringend notwendig, um die Situation von Pflege und besonders die Situation von denen, die zu pflegen sind, zu verbessern? Da ist als erstes der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der endlich eine gesetzliche Grundlage haben muss. Sie nicken. Wieder Übereinstimmung. Die Pflegeversicherung muss zukunftssicher gemacht werden. Sie wissen, dass wir da eine Bürgerversicherung wollen.
Ja, egal, aber bei „zukunftssicher“ stimmen Sie mit mir überein. Das Jahr der Pflege ist ja schon – wann war das? – vor eineinhalb Jahren ausgerufen worden.
Es ist vorbei, genau. Danach wurde sich wieder hingelegt. Die Diagnose war klar, Therapie gab es nicht.
Gut, jetzt haben Sie die nächste Chance! Ich denke, wir betrachten dann auch einmal den Bereich der in der Pflege Tätigen. Auch das ist ein wichtiger Bereich. Die in der Pflege Tätigen sind vor Monaten auf die Straße gegangen und haben deutlich gemacht, dass Pflege am Limit ist. Wir unterstützen diese Aktion ausdrücklich. Wir sind für eine bessere personelle Ausstattung und mehr Zeit für die Pflegenden. Damit kommen wir wieder zur Finanzierung, darauf gehe ich jetzt nicht länger ein.
Was haben wir hier in Bremen getan? Wir haben die Bremer Pflegeinitiative gegen den Fachkräfteman
gel. Die erste Bilanz ist jetzt nach einem Jahr gezogen worden und durchaus positiv von denjenigen, die darin sind. „Wir haben bereits viel erreicht“, so war die Botschaft vor ein paar Wochen. Es ist die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege erhöht worden. Die Ausbildung in der ambulanten Pflege ist ermöglicht worden. Es reicht Ihnen nicht, es ist aber erhöht worden. Folgende Themen werden noch in der Arbeitsgruppe bearbeitet: Rahmenbedingungen und Finanzierung der Pflege, Nachwuchssicherung, Entwicklung und Bildung und auch die Werbung für diesen Beruf. Sagen Sie einmal: Wie passt denn Ihr Pflegebeauftragter da hinein? Er kann natürlich dabei mitmachen, das ist klar. Bloß: Was macht das für einen Sinn? Wir halten das für eine Doppelstruktur. Sie thematisieren in Ihrem Antrag auch noch das Thema Gewalt. Ich glaube, da sind wir uns auch einig: Wir müssen alles dafür tun, dass Gewalt in der Pflege nicht vorkommt, und dafür auch Bedingungen schaffen, die dem präventiv entgegenwirken.
Sie sorgen sich um meine Zeit, wie niedlich! Von daher wiederhole ich das nicht. Von daher will ich noch mal sagen: Wir sehen keine Notwendigkeit, so einen Pflegebeauftragten hier einzusetzen.
Ja!
Das nehme ich auch zur Kenntnis.
Das haben sie ja auch in ihrer Demonstration „Pflege am Limit“ gezeigt. Wir werden gucken, wie die Befragungen in Schleswig-Holstein und in Hamburg zur Pflegekammer laufen. Das werden wir angucken.
Ich habe auch die Punkte aufgezeigt, die im Prozess verändert werden müssen. Ich denke, dass dieser Pflegebeauftragte auch in der Struktur, die Sie wollen, das gar nicht machen kann. Ein ehrenamtlich Tätiger mit einer geringen Aufwandsentschädigung, und dann noch als Impulsgeber für die Pflege – Herr Bensch, einen solchen Menschen gibt es leider nicht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der ConterganMedzinskandal war die folgenschwerste Arzneimittelkatastrophe des 20. Jahrhunderts. Mit der Einführung des Beruhigungsmittels Contergan im Jahr 1957 kamen damals 2 000 contergangeschädigte Kinder zur Welt – in dem Jahr! –, heute leben in Europa noch schätzungsweise 4 000 bis 5 000 Menschen mit diagnostischer Schädigung und 2 700 in Deutschland. Wir haben gehört: 19 davon unter uns hier im Land Bremen.
Diese Menschen haben vielfältige Teilhabeeinschränkungen. Deshalb ist die individuelle Kompensation ihrer Defizite beeindruckend, es ist beeindruckend, wie sie ihr Leben meistern, wenn sie keine Arme haben, wie sie berufstätig sind und vielfältige Strategien entwickelt haben, um den Lebensalltag zu bewältigen.
Die CDU hat eine Große Anfrage eingebracht, in der detailliert abgefragt wird, welche Unterstützungsangebote es hier im Land Bremen gibt. Das wurde schon gesagt. Die Antwort des Senats wurde von meiner Kollegin Frau Schmidtke vorgetragen. Vielen Dank dafür! Ich werde das jetzt nicht wiederholen, aber ich finde es richtig, dass es eine individuelle Hilfeleistung gibt und dass angepasst wird, wo und wie es die Menschen brauchen. Das ist, denke ich, der richtige Weg zu einer Strategie, wie man damit umgeht.
Wir wissen seit Jahren, dass die sogenannten – ich sage: sogenannten – Conterganrenten nicht ausreichen. Die Teilhabe, die wir wollen, können wir vie
len Menschen nicht ermöglichen. Diese Conterganrente ist keine typische Leistung für Menschen mit Behinderungen nach dem Behindertenrecht, sondern eigentlich eine Schadensersatzleistung. Es ist wichtig, sich das noch einmal vor Augen zu führen.
Heute, über 50 Jahre nach der Errichtung der Conterganstiftung, wissen wir, dass die damalige Regelung nicht annähernd den heute üblichen Standards von Entschädigungsregelungen entspricht. Im Vordergrund stand damals angesichts eines sich hinziehenden Prozesses die Bestrebung, einigermaßen zeitnah und nicht erst in Jahren überhaupt eine Entschädigung zu erhalten. Das war als erster Schritt auch richtig, aber damit alle Haftungsfragen gleich mit abzuräumen, das war falsch, und das war auch für die Geschädigten ein langer Weg, wie wir heute gehört haben, um zu ihrem Recht zu kommen. Es war falsch!
Ich will Ihnen noch einmal die Zahlen vor Augen führen. Das Unternehmen Grünenthal zahlte im Jahr 1971 im Rahmen eines Vergleichs eine Entschädigungssumme in Höhe von 100 Millionen DM und 2009 noch einmal 40 Millionen Euro in den ConterganFonds. Seit Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes 1972 obliegt die finanzielle Gesamtverantwortung der Rentenzahlung der BRD. Haftungsverpflichtungen wurden abschließend geklärt. Das Unternehmen Grünenthal konnte sich glücklich schätzen bei diesem Weg, aber – das sage ich hier ganz deutlich – für die Betroffenen war das ein Schlag ins Gesicht.
Auch wenn es rechtlich okay ist, hat die Firma Grünenthal, so denke ich, immer noch eine moralische Verpflichtung, sich daran zu beteiligen.
Die Studie aus Heidelberg, die das große Ausmaß an körperlichen, psychischen und auch die finanziellen Belastungen der Betroffenen und die Verschlechterung mit zunehmendem Alter aufgelistet hat, wurde hier schon erwähnt. Im Februar gab es im Bundestag eine Anhörung dazu, die das auch noch einmal allen deutlich vor Augen geführt hat. Zahlungen aus der Conterganstiftung reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Assistenz, Therapie und Pflege zu decken.
Im Frühjahr 2013 jetzt gab es das Dritte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Es beinhaltet, dass jährlich 120 Millionen Euro für zusätzliche Leistungen zur Verfügung stehen. Das ist richtig, und das ist wichtig. Besonders wichtig ist es uns, weil es damit zu einer Nichtanrechnung von Leistungen der Behindertenhilfe und Hilfe zur Pflege auf die Sozialhilfe kommt. Das ist für uns der richtige Weg zu einem selbstbestimmten Leben.
Denn wir Grünen haben für die Zukunft das Ziel, Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe herauszulösen und in ein Teilhabeleistungsgesetz zu überführen. Das ist unsere Vision.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch einen ganz wichtigen Punkt nennen, der, wie ich denke, auch zu dieser Debatte dazugehört. Das ist eine herstellerunabhängige Arzneimittelstudie; denn der Nutzen und auch die Nebenwirkungen eines Medikaments dürfen nicht alleine von der Pharmaindustrie beurteilt werden. Wir wissen, dass die Wirksamkeit oft anders eingeschätzt wird und Nebenwirkungen oder andere Wirksamkeit erst verspätet mitgeteilt werden. Arzneimittelsicherheit ist eine wichtige Prävention, um eine solche Katastrophe in der Zukunft möglichst zu verhindern. Auch das gehört zu einem umfassenden Ansatz beim Umgang mit Folgen von Arzneimittelkatastrophen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Prostitutionsgesetz, das im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, war ein richtiger und wichtiger erster Schritt, die rechtli––––––– *) Vom Redner und von der Rednerin nicht überprüft.