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sie dann zur Abschiebung kommen. Wir haben jetzt eine nennenswerte Zahl von Abschiebungen, die bereits erfolgt sind, und das geht jetzt so weiter. Die genaue Zahl kann ich Ihnen dann gern in der Deputation für Inneres nachtragen.

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Zu allen Fragen kann ich eindeutig ja sagen. Ich bestätige auch, dass wir bei der Einzelfallprüfung außerhalb des rechtlichen Rahmens, wo eine Abschiebung eindeutig gegeben ist, trotzdem Härtemaßstäbe prüfen, ob zum Beispiel ein junger Mensch, der sich in der Ausbildung befindet, diese Ausbildung bei uns in Deutschland noch beenden sollte. Genau das sind die Prüfungen, die wir auch noch machen, die aber unabhängig von den Rechtstatbeständen noch zu einer Liberalisierung führen könnten. Die grundsätzlichen rechtlichen Fragen sind aber genau so abgelaufen und werden so behandelt, wie Sie es eben gesagt haben.

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Aber dennoch: Die Artikel dieser Grundrechte-Charta haben und manifestieren neue menschliche und politische Grundsätze, die bislang nicht überall in Europa selbstverständlich sind und auch auf der Tagesordnung stehen. Ich möchte als Beispiel den Artikel 19 nennen, in dem das Verbot der Folter festgeschrieben wird. Wir hätten uns gewünscht, daß zum Beispiel frauenspezifische Fluchtgründe, das Asylrecht, Schutz vor Abschiebung mit er

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Drittens halten wir den Verzicht auf die Durchführung der zwangsweisen Abschiebung einschließlich des Verzichts auf die dem in der Regel vorangehende Inhaftierung von Flüchtlingen für einen dem grundlegenden Menschenrecht entsprechenden Umgang mit Menschen. Die so eingesparten Mittel von nahezu 2 Mio. DM jährlich können beispielsweise für die Unterstützung einer freiwilligen Rückkehrentscheidung durch Integrationsprogramme und Starthilfefinanzierung verwandt werden. Es ist aber, und das sage ich, meine Damen und Herren, auch in aller Deutlichkeit dazu, keine Frage für die PDS-Fraktion, dass die Anerkennungsquoten, die in der Tat sehr gering sind, nicht die wahren Fluchtgründe widerspiegeln, und es ist für uns auch keine Frage, dass Menschen, die aus Angst vor Krieg, wegen politischer, religiöser oder geschlechtsspezifischer Verfolgung und Not ihr Land verlassen mussten, ein dauerhafter Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik zusteht. Und zu einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen zählt aber nicht zuletzt auch ein spezifisches Angebot hier in Thüringen. Dazu gehören einerseits nichtstaatliche Beratungsstellen für die ihr Leben in der Bundesrepublik betreffenden Fragen, beginnend beim Umgang mit dem Ausländerrecht bis hin zu soziokulturellen Hilfestellungen. Weiterhin erachten wir die Schaffung eines psychosozialen Zentrums zur ambulanten Behandlung von Flüchtlingen, die durch Fluchtgründe wie Krieg, Folter und Vergewaltigung, ihre Flucht selbst oder auch die Art und Weise der Unterbringung hier in Thüringen in Sammelunterkünften traumatisiert oder retraumatisiert wurden, für unausweichlich.

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Nach Auffassung des Innenministeriums verletzt die Praxis der baden-württembergischen Ausländerbehörden bei der Ausweisung und Abschiebung italienischer Staatsangehöriger kein EU-Recht. Diese Auffassung wird auch vom Bundesministerium des Innern geteilt, das in einer Stellungnahme vom März 1999 gegenüber der EU-Kommission die Hauptbeschwerdepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens zurückgewiesen hat.

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Die italienische Justiz arbeitet traditionell gut mit uns zusammen. Wir haben bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart mit dem Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Krombacher einen international anerkannten Spezialisten. Es gab 1993/94 die Situation, dass Mafiaangehörige in der Vollzugsanstalt in Mannheim saßen, die dann auf Betreiben oder Verlangen der italienischen Justiz damals – unter schwierigsten Bedingungen übrigens – nach Italien verbracht worden sind. Aber das hat ja mit Ausweisung und Abschiebung nichts zu tun.

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Herr Minister, ist darin ein Widerspruch zu sehen, oder habe ich das falsch verstanden, dass einerseits die italienische Justiz selbst straffällig Gewordene abruft und andererseits gegen hier straffällig Gewordene die Abschiebung verweigert?

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Es war, meine ich, ein grober Fehler, die Abschiebung von Mutter und Sohn durchzuführen, obwohl die Tochter, wie jedermann wusste, nicht mit zum Flughafen gekommen ist und nicht in das Flugzeug mit eingestiegen ist. Die Folge davon war, dass das Innenministerium in einer unnachahmlich zynischen Weise geschrieben hat, die

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Die Familie während der Abschiebung auch noch zu trennen, die allein erziehende Mutter samt Sohn abzuschieben, die neunjährige Tochter am Straßenrand völlig allein stehen zu lassen, eröffnet allerdings eine neue Dimension in der bayerischen Abschiebepraxis, meine Damen und Herren.

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Regensburg und Umgebung aber sehr wohl. Diese Abschiebung war weder mit der Menschenwürde vereinbar, noch weniger war ein Mindestmaß an Anstand zu erkennen.

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Eigentlich brauchen wir kein Grundsatzprogramm und keine Leitbildfigur zum Thema Familie. So etwas ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Mit unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gehen wir anständig um. Wir würden keine Familie bei der Abschiebung auseinander reißen.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Scharfenberg, der Sachverhalt ist von Ihnen nicht richtig wiedergegeben worden. Zur Abschiebung kam es nur deshalb, weil man sich nicht freiwillig zur Ausreise bereit erklärt hatte.

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Deshalb kam es zur Abschiebehaft und zur Abschiebung.

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von Armenien kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein, um hier ihre Anerkennung als Asylberechtigte zu beantragen. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnte für alle Familienmitglieder die Asylanträge mit Bescheid vom 29.11. 1993 – also sehr schnell – ab und stellte fest, dass weder die Voraussetzung des § 51 des Ausländergesetzes – Abschiebungsschutz – noch Abschiebungshindernisse nach § 53 des Ausländergesetzes vorliegen. Die Familie wurde unter Androhung der Abschiebung nach Armenien zur Ausreise aus dem Bundesgebiet im Jahre 1993 aufgefordert.

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Der Reisepass von Frau A. war bereits seit 05.05.1998 abgelaufen. Sie hatte für sich keinen Pass und für ihre beiden Kinder ebenfalls keinerlei Pässe. Sie war auch zu keinem Zeitpunkt bereit, für sich und ihre Kinder einen Pass zu beantragen oder zumindest Nachweise für eine Passbeantragung vorzulegen. Die Gründe und Hintergründe für eine solche Verweigerung liegen offensichtlich darin, dass man sich erhoffte, sich dadurch einer Ausreise oder Abschiebung entziehen zu können.

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Die Trennung der Tochter von ihrer Mutter und ihrem Bruder am Tag der Abschiebung ist, wie ich schon eingangs ausgeführt habe, somit eindeutig nicht unseren Behörden anzulasten, sondern auf das Verhalten der Nachbarin zurückzuführen. Dieses Verhalten muss ich auf das Schärfste missbilligen, und zwar unabhängig davon, ob die Mutter in das Vorgehen eingeweiht war oder nicht.

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Konsequente Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern

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sofortige Abschiebung ausländischer Straftäter beim Komplex häuslicher Gewalt

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Mit diesem Tag war die Familie zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Spätere erneute Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung konnten daran rechtlich gesehen nichts ändern. Im Januar 2000 hatte das Landratsamt Regensburg die für die Abschiebung notwendigen Dokumente beschaffen können. Es stand fest, dass die Familie nicht an der von der Innenministerkonferenz am 19.11.1999 beschlossenen Altfallregelung teilnehmen konnte. Die Familie hat nach Mitteilung der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Regensburg vom 23.06.1999 für die Zeit vom 07.11.1994 bis 30.06.1999 Sozialhilfeleistungen in Höhe von über 100000 DM erhalten. Der Sozialhilfebezug während annähernd fünf Jahren kann nicht mehr als vorübergehend im Sinne der Altfallregelung angesehen werden.

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die Familie keinen einer Abschiebung entgegenstehenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung 1999 habe – das ist durch Gericht festgestellt –, und zwar auch deswegen, weil sie ihrer Passpflicht nicht genügte. Diese Auffassung wurde sogar vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10.02.2000 bestätigt. Mit Gerichtsbescheid vom 21.03.2000 hat das Verwaltungsgericht Regensburg eine Klage, mit der das Landratsamt Regensburg unter anderem verpflichtet werden sollte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen, abgewiesen. Die Kläger ließen anstelle der Zulassung der Berufung eine mündliche Verhandlung beantragen, zu der das Verwaltungsgericht Regensburg für den 19.06.2000 geladen hat.

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Nun zum Vorwurf, der Wille des Kindes sei ignoriert worden. Auch das Kind unterliegt der gerichtlich festgestellten Ausreisepflicht. Zudem wollte die Mutter nach eigenem Bekunden mit ihrem Kind ausreisen, was durch das Verhalten der Nachbarin, ob mit oder ohne Zustimmung der Mutter, kann ich nicht klären, verhindert wurde. Ich darf deshalb feststellen, dass die Maßnahmen der mit der Abschiebung befassten Behörden im vollen Umfang rechtmäßig und nicht inhuman waren. Ob die politische Lage im Heimatland eine Rückkehr zulässt, prüft in solchen Fällen nach den geltenden Gesetzen ausschließlich das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Wir, die bayerischen Ausländerbehörden bis hin zum Innenminister, haben hier kein eigenständiges Prüfungsrecht, sondern haben das, was durch Gerichte rechtskräftig festgestellt ist, zu vollziehen.

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Darüber hinaus nehmen Sie mit den Ausführungsbestimmungen auch noch ein bisschen Rache an all jenen, die sich in der Vergangenheit für Ausländer, die hätten ausreisen müssen, eingesetzt haben. Denn in den Ausführungsbestimmungen heißt es wörtlich: „Ein kurzfristig illegaler Aufenthalt ist nur dann unschädlich, wenn er darauf beruht, dass nicht unmittelbar um Duldung nachgesucht wurde... Wurde dagegen der Ausländer zum Beispiel auch nur kurzfristig von Unterstützern in Obhut genommen mit dem Ziel, eine Abschiebung zu vereiteln, hindert dies die Anwendbarkeit der Altfallregelung.“ Dann heißt es weiter, dass all diejenigen, die sich der Unterstützung irgendwelcher Leute bedient haben, automatisch nicht in den Genuss der Regelung kommen. Damit wird klar, worum es Ihnen geht: Ein Exempel zu statuieren und all denen, die sich für Ausländer eingesetzt haben, zu zeigen, dass es so nicht geht und dass sie die Zeche dafür zu zahlen haben.

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Akzeptieren Sie auch, dass unser Begriff der politischen Verfolgung, wie er im Asylrecht steht, nicht alle Fälle abdeckt, in denen die Genfer Konvention Menschen vor Abschiebung schützt. Wenn wir uns auf dieser Ausgangsbasis treffen, müssen wir eine sachlich orientierte Sachverständigenkommission einsetzen, um dort die Gemeinsamkeiten der Demokratinnen und Demokraten zu suchen. Das, was Sie zurzeit mit Frau Süssmuth betreiben, ist aber der beste Beweis dafür, dass Sie diese Art von Arbeit nicht wollen.

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duelle Betreuung. Oft können sie sich mit dem Aufsichtspersonal noch nicht einmal verständigen. Dann erfolgt die Abschiebung ohne Vorbereitung und meistens ohne finanzielle Mittel. Über diese Zustände haben wir Grünen nicht nur des Öfteren berichtet, sondern wir haben auch deren Veränderung gefordert. Würden sich hier nicht ehrenamtliche Helferinnen wie der Verein Grenzenlos um diese Frauen kümmern, wäre die Situation in der Abschiebehaft für die Frauen noch unmenschlicher.

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Wahnsinn ist allerdings auch, wenn es im Rahmen hiesiger Bildungspolitik möglich ist, dass Schulkinder vom Unterricht gewissermaßen offiziell befreit werden, um, wie im Juni hier geschehen, Rabatzdemos gegen Abschiebung von Scheinasylanten zu veranstalten. So wird geradezu die Missachtung des geltenden Rechts gezüchtet, und der Herr Senator schaut womöglich noch mit klammheimlicher Freude zu.

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In den elf Monaten dieses Jahres sind 1770 Abschiebungen durchgeführt worden. Als großen Erfolg werte ich auch den ausgehandelten Kompromiß zum Thema Abschiebung und Altersfestsetzung. Die Rückführung im Jahre 2001 ist mit 2,3 Millionen DM veranschlagt. Zur zügigen Durchsetzung der Ausreisepflicht wurden zusätzlich 16 Stellen aus dem Ermächtigungsrahmen des Globaltitels Z 61 zur Verfügung gestellt. Rund 700 Botschaftsvorführungen wurden veranlaßt.

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Aber jetzt vergeht mir leider auch das Lachen, weil ich noch einmal auf das sensible Thema Abschiebung komme und Herr Kleist ganz leise und durchaus vernehmlich sagte, Sie würden sensibel abschieben. Ich finde, das ist wirklich zynisch. Dazu haben wir hier genug Debatten gehabt, wie sensibel es ist, wenn in der frühen Nacht, so um 3 oder 4 Uhr, an ihre Tür geklopft wird und sie rausgeholt werden, zum Flughafen gebracht werden, ohne daß es vorher Aufforderungen gegeben hat, sich zu melden.

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Dreimal abgetaucht. Wir haben Ihnen Fälle dokumentiert und dargestellt, bei denen es noch nicht einmal eine Aufforderung gegeben hat, sich irgendwo zur Abschiebung einzufinden. Daß auch diese Leute präventiv aus ihrer Unterkunft herausgeholt werden, das ist nicht sensibel, das ist noch mehr als holzhammermäßig.

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„Brandenburgs Innenminister Schönbohm hat sich mit seiner Replik auf die Asylanfrage im Parlament sehr zurückgehalten. Eine pauschale Antwort sei nicht möglich; es müsse der Einzelfall geprüft werden. Tatsache ist, dass es für Kirchenasyl keinerlei Rechtsgrundlage gibt, auf die man sich berufen kann. Doch Pfarrer, die ihrem Gewissen einen höheren Stellenwert einräumen als Recht und Gesetz, mussten in Brandenburg bisher keine Konsequenz fürchten. Obwohl Schönbohm auch bei offenkundigen Familiendramen immer stur auf Abschiebung beharrt, ein Gotteshaus hat der gläubige Christ bisher nicht stürmen lassen - anders als im SPD-regierten Niedersachsen, wo

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Meine Damen und Herren, die Ermittler der Arbeitsgruppe in Hannover konnten bereits unzählige Schwindler überführen, die vorgaben, keine Papiere zu besitzen, um ihre wahre Identität zu verschleiern. Hunderte von ausländischen Serientätern konnten auf Initiative der Arbeitsgruppe in relativ kurzer Zeit abgeschoben werden. Ein entsprechender Erfolg durch eine vergleichbare Einrichtung in Bremen würde unserem Gemeinwesen wirklich sehr gut zu Gesicht stehen. Deshalb sollte der Senat nach dem Vorbild der genannten Arbeitsgruppe eine Einrichtung schaffen, die ausländischen Serientätern gezielt auf die Spur kommen kann und Voraussetzungen zur konsequenten Abschiebung ermöglicht. Das wäre auch zum Schutz der hier lebenden anständigen Ausländer. – Ich bedanke mich!

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Meine Damen und Herren! Noch einige Anmerkungen zur Migrationspolitik. Wir haben in der Vergangenheit mühsame Kompromisse erzielt, die nach Auffassung meiner Fraktion leider durch Verwaltungshandeln teilweise wieder konterkariert wurden. Die GAL-Fraktion ist trotzdem der Auffassung, daß dieser mühsame Weg weiter beschritten werden muß. Wir sind aber auch weiterhin der Auffassung, daß das von uns favorisierte Modell der sogenannten ganzheitlichen Sachbearbeitung spätestens in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muß. Dieses Modell soll durch höhere und erweiterte Kompetenz und bessere Fachkenntnisse der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Spielräume für eine sorgfältige Beratung, Prüfung und Ermessensausübung im Einzelfall schaffen. Letztlich würde es dazu beitragen, daß von Abschiebung bedrohte Menschen nicht von einem Sachbearbeiter zum anderen weitergereicht würden. Sie wären mehr als bisher