werden. Ein Jahr Freiheitsstrafe reicht, um eine Abschiebung durchzusetzen, und wenn wir ein neues Gesetz wollen, das Green Card und Einwanderung zuläßt, dann müssen wir in unserer Bevölkerung eine Unterstützung für so ein Recht haben.
Erstens: Schon vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden in Hamburg im Bereich der Psychiatrie Strukturen geschaffen, die die radikale Selektion der psychisch Kranken in Behandlungsfälle einerseits und in Pflege- beziehungsweise Bewahrungsfälle andererseits bedeuteten. Die als unheilbar krank eingestuften Bewahrungsfälle wurden möglichst kostengünstig in Langenhorn und den Wohlfahrtsanstalten untergebracht.Seit 1931 erfolgte dazu noch die besonders kostengünstige Abschiebung der schwierigsten Patienten nach außerhalb.
Die NPD-Fraktion fordert die unverzügliche Abschiebung von Artur Terowakimjan und der weiteren kriminellen Ausländer, die Leipzig in Angst und Schrecken versetzen. Es wird Zeit, dass der Polizei- und Ermittlungsapparat endlich rigoros durchgreift. Schließlich besteht schon heute trotz vieler Einschränkungen die Möglichkeit, kriminelle Ausländer auszuweisen. Hätten die Ausländerbehörden konsequenter gehandelt und Ausländer ausgewiesen, wären viele Straftaten verhindert worden. Es wird also allerhöchste Zeit, dass endlich das geltende Ausländerrecht in seiner ganzen Bandbreite angewandt wird. Setzen Sie, meine Damen und Herren, die Fehler der Vergangenheit nicht endlos fort. Lassen Sie uns das geltende Recht endlich anwenden, um schwerstkriminelles Verhalten von Ausländern in Deutschland endlich wirksam zu bekämpfen!
Hier zeigen sich aber wieder das klare Bild und die wahren Absichten der NPD. Schon in der Überschrift fordert die NPD-Fraktion die Abschiebung eines Ausländers. Ganz klar verfolgen Sie damit rassistische und fremdenfeindliche Ziele, die nicht zuletzt mit den klaren Worten „Ausländer raus!“ demonstriert werden.
In die Grundrechte-Charta - Konvent 50 - sind verschiedene Aspekte, die mit dem Heimatbegriff zusammenhängen, eingeflossen. Gemäß dem ersten Absatz des Artikels 19 - Schutz vor Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung - sind Kollektivausweisungen nicht zulässig. Hiermit soll gewährleistet werden, dass jeder Beschluss gesondert geprüft wird und dass nicht beschlossen werden kann, alle Personen, die Staatsangehörige eines bestimmten Staates sind, mit einer einzigen Maßnahme auszuweisen.
liger Auffassung, daß die gegenwärtige Hamburger Abschiebepraxis in Ordnung ist? Billigen auch die sogenannten grünen Senatoren, daß Familien auseinandergerissen werden, frühmorgendliche Abholungen stattfinden sowie Festnahmen in der Ausländerbehörde am Vortag der Abschiebung und daß keine Rücksicht auf Krankheit und Traumatisierung genommen wird?
Auch die immer länger währende Debatte um ein neues Zuwanderungsgesetz verstärkt in Teilen der Bevölkerung den Eindruck, dass Zuwanderung und Ausländer bei uns ein Problem darstellen. Dies führt zu entsprechenden Reaktionen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen. Die dabei ewig andauernden Forderungen der Union, die Abschiebung im Rahmen des neuen Zuwanderungsgesetzes durch die so genannte Verdachtsausweisung weiter zu erleichtern, bestätigen diejenigen in der Bevölkerung, die ausländischstämmige Mitbürger für kriminogen halten.
nien, aber auch nach dem Kosovo unter humanitäre Aspekte setzen soll, dass vor allem die Abschiebung allein stehem;ler Mütter _mit Kleinkindern ausgesetzt werden soll, bis für sie eine ordentliche Existenzmöglichkeit dort besteht, dass Jugendliche, die hier aufgewachsen sind und weitgehend integriert sind, anders behandelt werden müssten, oder dass man auch bei_ Ehepaaren, die aus verschiedenen Ethnien stammen, humanitäre Grundsätze anwendet.
Das würde den Menschen, die wieder zurück wollen, eine große Sicherheit bieten. Vor allen Dingen würcfe.es für die Kriegsdienstverweigerer eine Möglichkeit.geben, die auch unter die humanitäre Besonderheit dieses Gruppenantrags fallen und die in Rheinland-Pfalz immer noch von der Abschiebung bedroht sind.
Die Zahl der Petitionen zum Ausländerrecht ist im Verhältnis zum Vorjahr in etwa gleich geblieben. Während z.B. in Nordrhein-Westfalen ca. 25 Prozent aller eingegangenen Petitionen und in Hessen derzeit 69 Prozent der eingegangenen Petitionen das Ausländerrecht betreffen, sind es in Thüringen etwa 4 Prozent. Die Erwartungen, die die Petenten in diesen Fällen mit der Einreichung ihrer Petitionen verbinden, können oft nicht erfüllt werden. Hier möchte ich den Fall einer Petentin aus Lettland erwähnen, den Sie sicher alle noch aus der Presse kennen. Diese begehrte aufgrund ihres persönlichen Schicksals ein Bleiberecht in Deutschland. Sie sei in einem Konzentrationslager in Lettland geboren. Aufgrund ihrer Tätigkeit für ehemalige KZ-Insassen werde sie in Lettland verfolgt. Das Asylverfahren wurde rechtskräftig zum Nachteil der Petentin abgeschlossen. Der Petitionsausschuss befasste sich bereits in seiner konstituierenden Sitzung mit dieser Petition. Letztlich konnte er sich praktisch nur dafür einsetzen, dass der Petentin die freiwillige Ausreise ermöglicht wurde, um ihr damit die Möglichkeit der Wiedereinreise zu geben. Rechtlich und tatsächlich gab es keine Möglichkeit, der Petentin ohne Ausreise den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen. Denn die Petentin war vollziehbar ausreisepflichtig. Es gab auch keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe, die einer Abschiebung entgegengestanden hätten. Dies ist auch in vielen anderen Petitionen, die das Ausländerrecht betreffen, der Fall. Häu
Meine Damen und Herren, dieser Anspruch auf Bescheid wird aber dadurch eingeschränkt, dass der Vollzug der Abschiebung in Fällen, in denen eine Petition, ob durch Anwälte, Flüchtlingsorganisationen oder Unterstützerinnen und Unterstützer eingereicht, vorliegt, einen Bescheid wert-, aber vor allem auch wirkungslos macht. Am Mittwoch der vergangenen Woche wurde der nigerianische Staatsbürger Jean Paul nach Lagos abgeschoben, und das, obwohl er rechtskräftig nach deutschem Recht verheiratet ist mit einer deutschen Staatsbürgerin, obwohl es Darstellungen gibt, dass er in seinem Heimatland staatlicher Verfolgung wegen politischer Betätigung unterliegt und obwohl dem Thüringer Landtag eine Petition seiner Ehefrau vorgelegen hat. Der Petitionsausschuss hatte damit keinerlei Möglichkeit mehr, zwischen den Vorgaben des Ausländergesetzes und dem im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Fami
Auch wenn wir in diesen ausländerrechtliehen Dingen eine Abschiebung nicht verhindern können, so erreichen wir doch häufig bei einer toleranten Verwaltung eine Milderung des Abschiebeverfahrens, zum Beispiel dass Kinder ih;e Schule
wird, können wir uns in einem rationellen Rechtsstaat einfach nicht leisten. Insofern v;,ar unser Besuch beim Bundesamt für die Anerkennng ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg sehr wichtig für unsere Arbeit. Mit dem, was auch jetzt mit der Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen auf uns zu
Ich möchte auch sagen, in diesem Fall wurde von einem Mitglied des Petitionsausschusses, von Herrn Schreiner, zum Teil unsäglich argumentiert, indem er sagte, man solle sich lieber um rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger kümmern als um Mei]SChen, die ohnehin auf der Liste der Abschiebung stehen. Ich habe das damals nicht noch einmal angesprochen. Aber ich möchte heute sagen, ich halte das für völlig verfehlt, und ich hielt es auch damals für völlig verfehlt. Ich glaube, so kann man rnit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern oder Einwohnerinnen und Einwohnern nicht umgehen, auch wenn es keine Staatsbürger sind, Herr Schreiner.
den, die Geschwister dürfen bleiben. Das konnte nur so geschehen, weil es ein Kirchena5yl gab, ansonsten wären c:fie Geschwister abgeschoben worden, Das konnte nur so geschehen, weil es ein-Petitionsverfahren gab, das die Abschiebung zunächst einmal aussetzt.
Bezüglich der allgemeinen Einsatzbelastung ist es in der Tat so, wie es in der Anfrage heißt, dass es im Jahre 2001 407 Einsatzanlässe für das Polizeikommissariat Bramsche gegeben hat. Allerdings stehen längst nicht alle Einsätze in einem Zusammenhang mit der Kriminalitätsentwicklung. Rund 200 Einsätze ergaben sich aus anderen Anlässen, z. B. Abschiebung, erkennungsdienstliche Behandlung nach dem Asylverfahrensgesetz. Die Einsatzbelastung des Polizeikommissariats Bramsche ist bei einem Vergleich der ersten Halbjahre 2001 mit 185 Einsätzen und 2002 mit 191 Einsätzen in etwa gleich geblieben. Vor dem Jahr 2001
Ich spreche hier von Härtefällen: von der Abschiebung von Kleinkindern in türkische Waisenhäuser, von der Ausweisung von Heranwachsenden in die Perspektivlosigkeit und Illegalität, von dem Zurückschicken von schwerkranken Menschen mit dem lapidaren Hinweis, auch in Zentralafrika sei die ärztliche Versorgung gewährleistet. Das haben die betroffenen Menschen nicht verdient. Das war auch für unser eigenes Selbstver
Nun zur Frage der Visumerteilung bei nicht ausräumbaren Sicherheitsbedenken. Für die praktische Durchführung des Visumverfahrens ist in erster Linie das Auswärtige Amt zuständig. Die dort auch im Moment heftig diskutierten Erlassregelungen sind unserer Einflussnahme entzogen. Dennoch bin ich der Ansicht, dass die Einreise nach Deutschland bei nicht ausräumbaren Sicherheitsbedenken nicht erlaubt werden darf. Die Einreiseverweigerung ist ein wesentlich geringerer Eingriff als eine später gegebenenfalls erforderliche Ausweisung und Abschiebung. Eine gesetzliche Regelung ist insofern nicht nötig.
Aktuelle Debatte – Abschiebung von Arbeitnehmern bosnischer Herkunft – Auswirkungen auf die badenwürttembergische Wirtschaft – beantragt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Nun komme ich auf das Thema Moratorium zu sprechen. Also, es ist für mich überhaupt keine Frage, ob Sie ein Moratorium beschließen oder nicht: Praxis ist, dass vor Ablauf eines Monats keine Abschiebung mehr stattfindet. Herr Kollege Kiel und ich haben uns in unseren Häusern erkundigt und Folgendes erfahren: Vor einem Monat wird nicht abgeschoben; die warten de facto alle diese Innenministerkonferenz ab.
Zweitens. Seit der letzten Woche wissen wir, dass es auch für Deutschland konkrete Planungen von al Qaida für Selbstmordanschläge gegeben hat; das ist aus dem Verfahren des Kronzeugen deutlich geworden. Ich nenne zwei Fälle, die ich dienstlich nicht kennen kann. Herr Kaplan in Köln, der wegen Aufrufs zu Straftaten im islamistischen Bereich verurteilt wurde, hält sich als freier Mensch in Deutschland auf. Es gibt keine Strafverfolgung. Mir ist dabei äußerst unwohl, wenn die Abschiebung eines Fundamentalisten nicht gelingt, der in Gebeten allen Ungläubigen und Christen den Tod gewünscht hat und der in die Vorbereitung von Straftaten verwickelt war und deswegen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt ist. Der zweite Verurteilte aus dieser Organisation wurde ausgewiesen – das war in Augsburg –, während Herr Kaplan immer noch in Deutschland ist. Wenn man solche Leute nicht präventiv überwachen kann, steht es um die Sicherheit bei uns nicht gut.
Neben dem Aspekt zum Wohl des Kindes, das im Falle der Abschiebung des Vaters den Schmerz der Trennung erleben muß, ist der Aspekt erheblicher Kosten ebenso wichtig.
Die Mitglieder des Eingabenausschusses sowie ich kennen die Praxis und wissen, daß eine Abschiebung für eine Familie zwischen 2000 DM und 10 000 DM kostet, wenn der väterliche Teil in Haft sitzt.Diese Haftkosten werden von der Bundesrepublik Deutschland bei den Familienangehörigen geltend gemacht, anderenfalls gibt es keine Möglichkeit der Rückreise; erst muß gezahlt werden. Es gibt natürlich die Möglichkeit der Ratenzahlung oder anderer Zahlungsmodalitäten. Das sind jedoch Schulden bei meist jungen Familien, die nicht gerade gesicherte Einkommensverhältnisse haben wie beispielsweise eine Justitiarin bei der ÖTV. Es sind junge Leute, die gerade dabei sind, eine Familie zu gründen, und versuchen, ihr Leben zu gestalten. Gerade in diesem Bereich ist es in vielen Familien ein Martyrium, einen ausländischen Partner zu haben.
Und fünftens und letztens: In extremen Fällen Abschiebung von ausländischen Gewalttätern. Ich erinnere an den Fall Mehmet.
Jetzt komme ich zu den einzelnen Aktivitäten der Ressorts! Bildung, die Zeugnisordnung, okay! Vermisst habe ich an der Stelle eigentlich die Förderung auch weiterhin der Schülervertretung. Schüleraktionen für Frieden und Umwelt und gegen Abschiebung, Jugend forscht, alles das sind Dinge, die für mich auch mit Erwähnung im Zeugnis finden könnten. Ehrungen aller Art an Hochschulen und Universitäten, das sehe ich wie Herr Oppermann: Wer sich dort eine Medaille erwirbt, soll sie dann haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Offenbar ausgelöst durch morgendliche Lektüre der Samstagszeitung kümmerte sich Ministerpräsident Gabriel persönlich um die umgehende Inhaftierung eines 15-jährigen Tatverdächtigen aus Hannover. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet, hat der Ministerpräsident noch am Sonnabend bei Hannovers Polizeipräsident Klosa „Druck gemacht“ für eine möglichst rasche Inhaftierung. Den Antrag auf Erlass des Haftbefehls hatte der zuständige Richter Donnerstagnachmittag auf dem Tisch; der Haftbefehl wurde am folgenden Montagmorgen erlassen. Diese angeblich zögerliche Bearbeitung kommentierte der Ministerpräsident in der HAZ vom 27. August 2002 als „unerträglich“, für diese „bürokratischen Abläufe“ am Amtsgericht Hannover fehle ihm „jedes Verständnis“. Wie im Parallelfall Mehmet stelle sich auch hier die Frage nach einer Abschiebung des Jugendlichen.
3. Bedeutet der Hinweis des Ministerpräsidenten auf den „Parallelfall Mehmet“, dass die Landesregierung nach bayerischem Vorbild die rechtswidrige Abschiebung von Kindern und Jugendlichen anstrebt?
Man muss zur Familie Altekin hier auch noch einmal deutlich sagen: Herr Altekin hat jahrelang in Deutschland von Sozialhilfe gelebt. Er hat sich nicht um Arbeit bemüht. Erst als die Abschiebung anstand, hat er sich um Arbeit bemüht. Das spricht auch eine besondere Sprache.
Nun halte ich es für eine ganz große Leistung unseres Innenministers, dass es ihm – durch Zureden und im Ausnahmefall durch Abschiebung – gelungen ist, von diesen 54 000 Flüchtlingen bis zum heutigen Tag 49 000 zurückzuführen, sodass wir noch 5 000 in unserem Land haben. Wir werden nicht auf null kommen und wollen auch gar nicht auf null gehen. Unter den Flüchtlingen sind einige traumatisierte, kranke Leute, die wir nicht zurückschicken werden.