Klaus Buß
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Mitgliedern der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Gesetzesinitiative.
- Es freut mich, wenn ich Sie damit noch überraschen kann, Herr Kubicki.
Das bestehende Hafenanlagensicherheitsgesetz musste um Regelungen über die Zuverlässigkeitsüberprüfung und damit zusammenhängende datenschutzrechtliche Bestimmungen ergänzt werden. Verfassungsrechtlichen Bedenken wegen eines Verstoßes wegen des Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei bestehen nicht. Sie sind abwegig. Die Dateien, die Auskunft über die Zuverlässigkeit geben sollen, sind ausschließlich von der Wasserschutzpolizei geführt. Der Verfassungsschutz erhält keinen Zugriff. Dass in die Dateien auch Informationen aufgenommen werden sollen, die der Verfassungsschutz liefert, ist nichts Besonderes. Der Verfassungsschutz wird sich genau an den § 19 des Landesverfassungsschutzgesetzes vom 23. März 1991 halten. Um es zu wiederholen: Das Hafenanlagensicherheitsgesetz wird die Regelungen des Landesverfassungsschutzgesetzes weder ändern noch aufweichen. Das durch einstimmigen Beschluss des Landtages geschaffene Vorschaltgesetz sollte um den vorliegenden Vorschlag ergänzt werden. Ich danke Ihnen deshalb für die Unterbreitung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung dieses Gesetzes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neuregelung der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes betrifft vor allem das Thema großflächiger Einzelhandel. Wir haben dort in den letzten Jahren, und das bei insgesamt stagnierender Kaufkraft, ein massives Wachstum von Verkaufsflächen feststellen können, insbesondere bei Fachmärkten wie zum Beispiel im Textilbereich und bei Discountmärkten vor allem im Lebensmittelbe
reich. Der konsequent eingehaltene Sortenmix aus schnelllebigen Produkten, hochwertigen Aktionsartikeln und aktuellen Modeartikeln zu günstigen Preisen ist beim Verbraucher auf viel Gegenliebe gestoßen. Das ist zunächst einmal erfreulich. Aber der rasante Wandel in der Einzelhandelsstruktur hat auch zu negativen Entwicklungen geführt. Beispielhaft nenne ich hier die Discountmärkte, die sich mit ihren preisaggressiven Waren an innenstadt- und nahversorgungsfernen Standorten wie etwa Gewerbegebieten nahezu ohne rechtliche Hindernisse ansiedeln konnten. Die Folge des massiven Verdrängungswettbewerbs war zum einen ein rapider Funktionsverlust der Innenstädte als traditioneller Markt- und Handelsplatz, aber auch als gesellschaftlicher Integrationspunkt. Zum anderen werden durch die massiven Konzentrationstendenzen an nicht integrierten Standorten auch gewachsene Nahversorgungsstrukturen gefährdet. Das bedeutet: Für bestimmte, vor allem wenig mobile Bevölkerungsgruppen verschlechtert sich die Versorgungssituation.
Wie sehen die wichtigsten Neuregelungen des Landesraumordnungsplans, mit denen wir auf diese Entwicklung reagieren, aus? - Um die Nahversorgungsstrukturen zu sichern, werden zukünftig - erstens - die je nach zentralörtlicher Einstufung der Gemeinde festgelegten Verkaufsflächenregelgrenzen aktuellen Entwicklungen angepasst und - zweitens - wohnortnahe Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs am örtlichen Bedarf ausgerichtet mit der Folge, dass von den Verkaufsflächenbegrenzungen gemäß zentralörtlicher Einstufung im Einzelfall abgewichen werden kann.
Um die zentralen Orte, insbesondere unsere Innenstädte, in ihren traditionellen und bewährten Funktionen zu stärken, wird das städtebauliche Integrationsgebot in seiner Bindungswirkung erhöht. Damit hat die Landesplanung gewisse Einflussmöglichkeiten auf die Entwicklung des Einzelhandels auch in den Mittel- und Oberzentren.
Eine weitere Anpassung soll mehr Gerechtigkeit für die Marktteilnehmer schaffen. Lebensmitteldiscountmärkte werden künftig auch bei Verkaufsflächengrößen unterhalb der Vermutungsgrenze von 1.200 m² Geschossfläche und entsprechenden Auswirkungen genauso behandelt wie Supermärkte oder Frische-Märkte mit Vollsortimenten. Auch sie dürfen dann nur in eigens für sie festgelegten Kern- oder Sondergebieten ausgewiesen werden.
Meine Damen und Herren, wir stellen uns mit den Änderungen des Landesraumordnungsplans auf die modernen Angebots- und Nachfragestrukturen im Einzelhandel ein. Dabei verstehen wir uns - ich sage das sehr nachdrücklich - nicht als Regulierungsbehörde. Wir betreiben keinen Konkurrenzschutz. Aber wir erachten es als unsere Verantwortung, im Allgemeininteresse, da wo es nötig ist, regelnd einzugreifen. Wir werden aber gleichzeitig auch für die Freiräume eintreten, um ein vielfältiges Angebot des Marktes im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher erst möglich zu machen.
Dabei kommt - das ist mein letzter Punkt, meine Damen und Herren - den Städten und Gemeinden eine zentrale Bedeutung zu. Die interkommunale Abstimmung im Einzelhandelsbereich erhält durch die Teilfortschreibung verstärkte Bedeutung.
Wenn sich die kommunalen Partner einig sind, kann über die für die Städte und Gemeinden geltenden Ansiedlungsgrenzen hinaus vieles möglich gemacht werden. Ich denke - die Ergebnisse der in den Ausschüssen durchgeführten Expertenanhörungen bestätigen uns das -, dass wir auch im Vergleich mit anderen Ländern mit den Neuregelungen des Landesraumordnungsplans ein gutes Fundament gelegt haben, um die wirtschaftsstrukturellen Veränderungen im Einzelhandelsbereich besser als bislang mit den bewährten Siedlungsstrukturen unseres Landes in Einklang zu bringen.
Die Landesregierung - so glaube ich jedenfalls - hat schnell und effektiv gehandelt. Die Teilfortschreibung soll noch im Januar dieses Jahres in Kraft treten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesverfassung sowie der heutige Beitrag der CDU-Fraktion haben deutlich gemacht, dass die erforderliche Mehrheit des Parlaments für das Gesetzesvorhaben nur sehr schwer zu erreichen sein wird. Ich will mich heute nicht in die politische Diskussion um das Für und Wider der vorgeschlagenen Änderungen einmischen, will nur einige Bemerkungen vortragen. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung ist vom Inhalt her sinnvoll und vom Ausmaß her absolut verantwortbar. Die gleiche Auffassung wird in der überwiegenden Mehrheit der Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Anhörung vertreten. Die Aufnahme der vorgeschlagenen zusätzlichen Staatsziele könnte dazu beitragen, allen Betroffenen deutlich zu machen, dass ihre Belange erkannt
und von uns ernst genommen werden. Die staatlichen Organe werden in die Pflicht genommen, die Zielvorgaben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten und zu realisieren.
Mit den Befürwortern der Schaffung eines eigenen Landesverfassungsgerichts ist die Landesregierung auch weiterhin aus den Ihnen bekannten Gründen davon überzeugt, dass es dadurch zu einer Verbesserung der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten sowie und vor allem einer angemessenen Betonung der Eigenständigkeit der Landesverfassung und damit auch der Eigenstaatlichkeit des Landes kommen könnte. Deshalb bringt die Landesregierung an dieser Stelle sehr deutlich zum Ausdruck, dass sie das mögliche Scheitern des Gesetzentwurfes außerordentlich bedauert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur DNA-Problematik haben wir in diesem Haus sowohl im Plenum als auch im Innen- und Rechtsausschuss intensiv diskutiert. Ich war und bin dankbar, dass sich die Diskussion versachlicht hat. Für die nunmehr erneut vehement ausgebrochene Diskussion in Deutschland, in Medien und auch in Schleswig-Holstein habe ich wenig Verständnis. Seit unserer Diskussion hier haben sich weder in technisch-wissenschaftlicher noch in rechtlicher Hinsicht neue Gesichtspunkte ergeben.
Der Fall Moshammer ist überhaupt kein Anlass, erneut eine DNA-Diskussion zu beginnen.
Meine Position als Zielvorstellung zur Anwendung der DNA-Analyse ist bekannt. Daran hat sich nichts geändert. Nach der Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss haben wir uns darauf verständigt - jedenfalls habe ich das für mich so verstanden -, dass zunächst die Beschlüsse und begleitenden Untersuchungen der Innenminister- und der Justizministerkonferenz abgewartet werden. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz, die Sie kennen, sind eindeutig. Als damaliger Vorsitzender habe ich diese der Justizministerkonferenz, einer der federführenden Fachministerkonferenzen zu diesem Thema, zugeleitet. Die Justizministerkonferenz wird sehr wahrscheinlich im April des Jahres 2005 weitere Beschlüsse zur Anwendung der DNA-Analyse fassen. Erst dann und nach Vorliegen konkreter Gesetzentwürfe sollte die DNA-Problematik erneut im Innen- und Rechtsausschuss erörtert werden. An diese Absprache fühle ich mich selbstverständlich gebunden.
Die Justizministerkonferenz hat auf ihrer Frühjahreskonferenz 2004 in Bremerhaven unter anderem beschlossen - ich zitiere -:
„Die Justizministerinnen und Justizminister sind darüber hinaus der Auffassung, dass zu prüfen ist, ob und gegebenenfalls in welchen verfassungsrechtlichen Grenzen die DNAAnalyse zum Zwecke der Identifizierung in künftigen Strafverfahren entsprechend der erkennungsdienstlichen Maßnahmen genutzt werden kann.“
Dieser Beschluss wurde mit überwältigender Mehrheit gefasst.
Der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz widmet sich zurzeit dem von mir zitierten Prüfauftrag. Ich habe - das ist möglicherweise in der aufgeregten Diskussion vergessen worden - zu beiden Beschlüssen der Innenministerkonferenz, sowohl auf der Sommer- als auch auf der Herbstkonferenz, Protokollnotizen abgegeben und dabei die Diskussionspunkte berücksichtigt, die im Land, im Innen- und Rechtsausschuss und im Plenum des Landtags, aufgetreten sind. Das, verehrte Frau Fröhlich, ist zugleich die Antwort auf Ihren offenen Brief an mich. Ich darf diese Protokollnotiz zitieren, der sich Rheinland-Pfalz angeschlossen hat. Sie lautet wie folgt:
„Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz begrüßen den Beschluss der Justizministerkonferenz vom 17./18.06.04 zu TOP 2.1.“
- Das habe ich soeben auszugsweise zitiert.
„Sie halten es für erforderlich, dass die Prüfungen des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz insbesondere auch darauf gerichtet werden sollten, ob bei rechtlicher Gleichstellung der DNA-Analyse mit den herkömmlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen
a) die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchungen durch die Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft) bei Wegfall der geltenden Richtervorbehalte einer nachträglichen richterlichen Bestätigung bedarf,
b) eine Schaffung von Löschfristen auch bei Lichtbild- und Fingerabdruckmaterial und Überarbeitung der Löschfrist bei DNAMaterial vorgesehen werden soll,
c) eine Strafbewehrung gegen Missbrauch notwendig ist.“
Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass sich der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz entsprechende Gedanken macht, die dann in die Beschlüsse der Justizministerkonferenz einfließen werden.
Meine Damen und Herren, mehr ist aus meiner Sicht zurzeit nur DNA-Problematik nicht zu sagen. Alle Bundesratsinitiativen zum jetzigen Zeitpunkt und sonstige Schnellschüsse verbaler und schriftlicher Art werde ich nicht unterstützen, weil mir die rechtlich saubere Ausweitung der Anwendung der DNAAnalyse viel zu wichtig ist, um sie kurzfristigen Interessen zu opfern.
Ich bin ganz sicher, dass wir in Deutschland zu klugen und deutlich weiterführenden Entscheidungen kommen werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen zweiten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur wird der Landtag - so hoffe ich - ein Gesetz beschließen, das den Kommunen Schleswig-Holsteins verbesserte Rahmenbedingungen für die kommunale Zusammenarbeit bringen wird. Über die allgemeine Notwendigkeit, die kommunale Zusammenarbeit zu intensivieren und insbesondere im ländlichen Raum zu einer stärkeren Bündelung der Verwaltungskräfte zu gelangen, besteht nach meinem Eindruck und der Wertung der Debatte mittlerweile fraktionsübergreifend Konsens. Auch die vom Innen- und Rechtsausschuss durchgeführte Anhörung hat gezeigt, dass die Zielsetzungen und im Wesentlichen auch die Inhalte des Gesetzentwurfs von den Verbänden mitgetragen werden. Dass zu manchen Detailfragen unterschiedliche Lösungsansätze offeriert werden, liegt in der Natur der Sache. Es gibt auch im kommunalen Verfassungsrecht keinen Königsweg. Insbesondere der mit dem Gesetzentwurf angestrebten Fortentwicklung der Amtsordnung muss aus meiner Sicht hohe Priorität eingeräumt werden. Es gibt konkreten Bedarf für die vorgesehenen hauptamtlichen Ämterstrukturen.
In diesem Zusammenhang wurde in der Öffentlichkeit wiederholt der Eindruck erweckt, die Änderung der Amtsordnung stelle eine Lex Ostufer dar. Das stimmt so natürlich nicht. Zwar ist richtig, dass die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen die Bildung eines Amtes mit hauptamtlicher Leitung beabsichtigen. Es gibt aber zum Glück zahlreiche weitere Kooperationen, für die eine hauptamtliche Verwaltungsleitung entweder bereits konkret vorgesehen ist oder bei denen sich die Hauptamtlichkeit geradezu aufdrängt. So gibt es beispielsweise in den Ämtern Segeberg Land und Wensin sowie Heide Land und Weddingstedt bereits sehr konkrete Fusionsplanungen. Hier werden Ämter mit einer Größe von 20.000 beziehungsweise 16.000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Es liegt auf der Hand, meine Damen und Herren, dass diese neuen Ämter die Option auf eine hauptamtliche Verwaltungsleitung erhalten müssen.
Diese und weitere Zusammenarbeitsprojekte stehen an. Das Land steht gegenüber den betroffenen Kommunen in der Pflicht, geeignete Strukturen für die beabsichtigten Kooperationen bereitzustellen. Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass niemand gedrängt wird, die Ehrenamtlichkeit aufzugeben. Aber wir wollen den Kommunen eine geeignete Verwaltungsform anbieten, die ihre Kräfte
bündeln wollen und dabei erkennen, dass mit einer ausschließlich ehrenamtlich geführten Verwaltung die neuen und größeren Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.
Der von der Opposition auch heute wieder vorgetragene Hinweis, man könne die anstehenden Kooperationsprojekte auch auf der Grundlage der kommunalverfassungsrechtlichen Experimentierklausel ermöglichen, ist insoweit aus meiner Sicht wenig hilfreich, Herr Schlie. Ein solches befristetes Provisorium würde weder der Bedeutung der Zusammenschlüsse noch ihrer angestrebten Dauerhaftigkeit auch nur annähernd gerecht.
Ich möchte hinzufügen, dass ein solches Vorgehen nach meinem Verständnis wenig professionell wäre. Stattdessen sind die erforderlichen Änderungen der Amtsordnung zeitnah zu beschließen. Denn der Prozess der Verwaltungsstrukturreform gewinnt zunehmend an Dynamik. Der erwähnte Zusammenschluss der Ämter Segeberg Land und Wensin wird, wenn die gegenwärtigen Planungen Bestand haben, bereits zum 1. Januar 2006 erfolgen. Mit Recht erwarten die Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein Planungssicherheit und eine klare und belastbare Basis für die laufenden oder anstehenden Kooperationsgespräche. Ich freue mich deshalb, dass eine Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode offensichtlich möglich ist.
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zu dem Gesetzentwurf der FDP über die Besetzung der kommunalen Ausschüsse einen inhaltlich veränderten Formulierungsvorschlag vorgelegt. Die Regelungen des Alternativentwurfs sind aus fachlicher Sicht zu begrüßen. Die Rückführung der zurzeit sehr weitgehenden Rechte zur Teilnahme an Ausschusssitzungen auf ein fachlich gebotenes Maß wird die Effizienz der Ausschussarbeit weiter verbessern. Durch die gleichzeitige Einführung einer Grundmandatsregelung bleiben die Mitwirkungsrechte auch der kleineren Fraktionen und der Fraktionslosen ungeschmälert erhalten. Auch die Teilnahme an vertraulichen Ausschusssitzungen wird mit der Neuregelung auf eine klare Grundlage gestellt. Hier hat die zurzeit geltende Regelung zuletzt für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Für die Ausgestaltung eines Grundmandats wird der rechtliche Status der beratenden Ausschussmitglieder künftig eindeutig geregelt sein. Als originäre Ausschussmitglieder werden sie selbstverständlich auch an allen Ausschusssitzungen teilnehmen dürfen.
Für das im vergangenen Jahr nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts akut gewordene Problem der so genannten Zählgemeinschaften bietet der Entwurf leider keine Lösung an. Ich bin aber zuversichtlich, dass in der ganz überwiegenden Zahl der Kommunen die politischen Kräfte bei der Wahl der Ausschussmitglieder verantwortlich und fair miteinander umgehen. Auch in den übrigen Kommunen wird sich letztendlich die Einsicht durchsetzen, dass eine von einem breiten Konsens getragene Ausschussbesetzung noch immer die beste Voraussetzung für eine dauerhaft gute Arbeit der Selbstverwaltungsgremien ist.
Lassen Sie mich abschließend aus fachlicher Sicht feststellen, dass die vom Innen- und Rechtsausschuss zur Beschlussfassung empfohlenen Entwürfe das Kommunalverfassungsrecht erneut ein gutes Stück voranbringen werden. Sie greifen aktuelle Problemstellungen der kommunalen Selbstverwaltung auf und bieten hierfür geeignete, zukunftsorientierte Lösungen an. Bereits heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetze werden deshalb nach meiner Überzeugung weitere wichtige Bausteine auf dem Weg zu einer leistungsstarken Verwaltung in SchleswigHolstein sein. Aber sie werden natürlich nicht - das haben alle Redner betont - das Ende eines Weges sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zu Beginn sagen, dass die ländlichen
Räume deutlich mehr besiedelt sind als dieser Saal zurzeit.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, kann am Ende der Legislaturperiode auf diesem Politikfeld eine sehr positive Bilanz vorweisen. Das Programm „Zukunft auf dem Land“ - „ZAL“ -, das noch bis Ende 2006 laufen wird, hat wesentlich dazu beitragen. Der inhaltliche und finanzielle Schwerpunkt von „ZAL“ liegt deutlich im Bereich der ländlichen Entwicklung und hier insbesondere bei den investiven Maßnahmen.
Die Ausrichtung hat sich bewährt. Um ein Beispiel zu nennen: Mit den ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen - LSE - haben wir eine Erfolgsstory angeschoben, und zwar flächendeckend.
Bei der kommenden Förderperiode ab 2007 sollten wir auf den Erfahrungen der laufenden Förderperiode aufbauen.
Es sind viele innovative Projekte und Ideen entwickelt und zum Teil auch schon realisiert worden. Das hat auch positive Impulse auf dem Arbeitsmarkt ausgelöst. Nach einer Studie des Geografischen Instituts der Universität Kiel wurden rund 2.900 Arbeitsplätze pro Jahr neu geschaffen oder erhalten. Die EU-Kommission hat ihre inhaltlichen Vorstellungen im Entwurf der so genannten ELER-Verordnung vom Juli 2004 vorgelegt. Vor der Beschlussfassung über die Ratsverordnung und weitere Durchführungsbestimmungen bleiben aber noch viele Details offen. Das gilt in besonderem Maße für die zentrale Frage nach den Finanzmitteln der EU, die für die zweite Säule ab 2007 zur Verfügung stehen werden. Und sie wird wegen des bekannten Konflikts zwischen der Kommission und den Nettozahlern der EU wohl auch erst kurz vor Toresschluss - also möglicherweise erst 2006 - entschieden werden. Deshalb bitte ich die Kolleginnen und Kollegen vom SSW um Verständnis, dass wir die von Ihnen gestellten, uns alle interessierenden Fragen zurzeit nicht präzise beantworten können. Realistischerweise müssen wir davon ausgehen, dass die Suppe auf jeden Fall erheblich dünner wird.
Folgende Eckpunkte sind mir bei der Gestaltung eines „ZAL“-Folgeprogramms wichtig:
Erstens. Investition vor Konsumption. Priorität für investive Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Sicherung und Verbesserung
der Grundversorgung und zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raums.
Zweitens. Verstetigung der flächendeckend angestoßenen Bottom-up-Prozesse. Die in den Regionen initiierten Aktivitäten - also LSE und LEADER+ - dürfen nicht versanden. Wir müssen die ländlichen Gemeinden weiter zur Kooperation in Bereichen wie Verwaltung, Planung, Grundversorgung, wirtschaftliche und soziale Entwicklung animieren und die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement fördern. Das heute bereits vorhandene Instrumentarium muss hierfür genutzt und weiterentwickelt werden.
Drittens. Was berauchen wir? - Wir brauchen, meine Damen und Herren, Investitionen in neue Arbeitsplätze und zur Sicherung von Arbeitsplätzen vor allem im außerlandwirtschaftlichen Bereich.
Dabei werden wir mit den neuen Instrumenten helfen können. Im Zuge des Strukturwandels werden weitere landwirtschaftliche Gebäude aus der Nutzung fallen. Wenn wir sie neuen Nutzungen zuführen, bewahren wir unsere touristisch wichtigen Ortsbilder und wirken dem Flächenverbrauch entgegen.
Wir brauchen im ländlichen Raum eine leistungsfähige Grundversorgung, die an die spezifischen Bedingungen und Probleme angepasst ist. Mit dem bundesweit beachteten MarktTreff-Modell zeigen wir, dass solche spezifischen Entwicklungen möglich sind. Künftig werden wir Modelle entwickeln müssen, die auch Antworten auf die demographische Entwicklung geben; das reicht, meine Damen und Herren, von Angeboten für Senioren bis hin zur Kinderbetreuung.
Wir können die touristische Entwicklung insbesondere auch im Binnenland vorantreiben sowie im Rahmen der LSE am Nord-Ostsee-Kanal, in denen zurzeit ein 400 km langes Radwegenetz entsteht und vermarktet wird. Im touristischen Bereich werden wir gerade im Binnenland einen Schwerpunkt auf die Entwicklung des Tagestourismus legen müssen.
Mit jedem Projekt, meine Damen und Herren, das zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum beiträgt, verbessern wir die Standortqualität in Schleswig-Holstein insgesamt und das nutzt dem ganzen Land.
Wir stehen mit den Planungen für die Zeit nach 2007 noch am Anfang. Wir werden sie jetzt schrittweise konkretisieren und die Wirtschafts- und Sozialpartner in den Prozess einbeziehen. Ich bin sicher, dass wir
auch nach 2006 die Erfolgsstory, die wir im ländlichen Raum geschrieben haben, fortsetzen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gefahrhundegesetzes dient dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Die Problematik der gefährlichen Hunde ist bis heute, wie wir gehört haben, kontrovers diskutiert worden. Ich will nicht erneut an die schrecklichen Beißvorfälle erinnern. Heute geht es mir darum, dass wir ein Gesetz beschließen, welches die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land vor Schaden bewahrt, zugleich maßvoll gegenüber den Hundehaltern ist und ihre Interessen berücksichtigt.
Die Mehrheit der Hundehalter geht sachkundig und verantwortungsvoll mit ihren Hunden um. Das gilt auch für die Halter gefährlicher Hunde, leider aber nicht für alle. Hier liegt das Problem.
Ein Hund ist in der Regel so gefährlich, wie er durch das Zutun seines Halters oder Züchters wird, sei es, dass jemand dabei vorsätzlich oder aus Unkenntnis den Hund zur Gefahrenquelle werden lässt.
Hier muss die Gefahrenabwehr einsetzen,
nämlich bei der Prävention und nicht erst dann, wenn Menschen zu Schaden kommen.
Der Gesetzentwurf stellt daher das Halten gefährlicher Hunde unter einen Erlaubnisvorbehalt. Nur wer persönlich geeignet, zuverlässig und sachkundig ist, soll künftig einen gefährlichen Hund halten dürfen.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde viel darüber diskutiert, ob die Gefährlichkeit eines Hundes an dessen Rassezugehörigkeit festgemacht werden kann. Wir haben dazu hier auch wieder Beiträge gehört. Der
mitunter heftig geführte Diskurs über diese Frage begleitete bereits das Verfahren zur Gefahrhundeverordnung. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht über diese Frage befunden und festgestellt, dass die Vermutung einer gesteigerten Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen gerechtfertigt ist. Damit wird die Auffassung der Innenministerkonferenz bestätigt, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt worden ist. Der FDP-Antrag auf Streichung der Bestimmung ist daher abzulehnen.
Aber die Gefahrenprävention muss erst recht dann einsetzen, wenn ein Tier - ungeachtet der Rasse - verhaltensauffällig geworden ist, zum Beispiel durch eine besondere Kampfbereitschaft oder Angriffslust. Das sieht der Gesetzentwurf vor. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens und auch in dem Änderungsantrag der FDP ist in dem Zusammenhang die Frage aufgeworfen worden, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde zu einer solchen Einschätzung überhaupt in der Lage seien. Über die Gefährlichkeit eines Tieres zu befinden, ist sicher kein leichtes Unterfangen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Ordnungsbehörde in Zweifelsfällen einen fachkundigen Tierarzt beteiligen kann. Auf diese Weise werden die Verwaltungsentscheidungen tiermedizinisch abgesichert. Herr Dr. Garg, ich darf es noch einmal sagen: Unbestimmte Rechtsbegriffe sind für gute Verwaltungen kein Problem. Damit umgehen zu können, das nennt man Verwaltungskunst.
An dieser Stelle danke ich ausdrücklich den sachkundigen Verbänden, die im Gesetzgebungsverfahren wertvolle Anregungen gegeben haben. Viele davon sind in den Entwurf und in die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses eingegangen. Die Beschlussvorlage ist dadurch optimiert worden.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gefährliche Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Sie müssen überdies einen Maulkorb tragen. Damit wird die Bevölkerung effektiv geschützt. Hierbei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Maulkorbpflicht eine Belastung für das Tier darstellt. Vor dem Hintergrund eröffnet der Entwurf dem Halter die Möglichkeit, die Gutmütigkeit des Tieres durch einen wissenschaftlich fundierten Wesenstest nachzuweisen. Das war eine der wesentlichen Forderungen in der vergangenen Diskussion. Dem sind wir nachgekommen.
Bei aller Sorge um den Schutz der Bevölkerung gilt es, maßvolle Regelungen zu treffen. Dem trägt der Entwurf nach meiner festen Überzeugung Rechnung.
Hinsichtlich der Bundesratsinitiative zu einem Heimtierzuchtgesetz, zu dessen Inhalt der betreffende Antrag der FDP-Fraktion leider keine Angaben macht, wird die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Ländern den Handlungsbedarf und mögliche Inhalte für eine entsprechende Ergänzung der bereits bestehenden Regelungen im Tierschutzrecht abklären.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel der Änderung des BaugesetzbuchAusführungsgesetzes ist es, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu erleichtern. Die seit November 1998 bestehende und bis zum 31. Dezember 2004 befristete Regelung wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Durch die Verlängerung ist es möglich, nach Ablauf der sonst strikt einzuhaltenden sieben Jahre nach einer Aufgabe der landwirtschaftlichen
Nutzung ein Hofgebäude oder auch den gesamten Gebäudebestand einer anderen Nutzung zuzuführen.
Die erste befristete Regelung habe ich noch in meiner Zeit als Landwirtschaftsminister zur Stärkung des ländlichen Raums initiiert. Nach Bekanntwerden der Verlängerungsmöglichkeit habe ich eine Umfrage bei den Bauämtern nach einem Bedarf für eine Verlängerung veranlasst, deren Ergebnis eine klare Mehrheit für den Wunsch nach einer Verlängerung brachte. Wir haben also schon Überlegungen angestellt, bevor irgendwelche Gesetzentwürfe auf dem Tisch waren. Ich kann nur sagen: Volle Übereinstimmung zu diesem Thema! Wir helfen damit der Landwirtschaft bei dem schwierigen Strukturwandel.
Die Thematik des Einbaues von Wasserzählern und Rauchmeldern hat der Innen- und Rechtsausschuss in der Tat sehr eingehend beraten und nach meiner Kenntnis ist das jedenfalls in den Koalitionsfraktionen mehr als eingehend beraten worden.
Mit der Neuregelung des § 46 Abs. 2 LBO wird Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern auferlegt, nicht nur wie bisher für jede neu gebaute Wohnung, sondern auch für den Altbestand nachträglich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren einen Wohnungswasserzähler einzubauen. Mit der Neuregelung wird jedem der individuelle Wasserverbrauch konkret vor Augen geführt. Damit kann ein Rückgang des durchschnittlichen Wasserverbrauchs bewirkt werden. Auf jeden Fall können wir damit erreichen, dass erhebliche Streitigkeiten genau wegen dieser Frage abgebaut werden. Ich habe das in meiner Anwaltszeit selbst erlebt, wie da gestritten wird. Ich glaube, das ist ein guter Schritt gerade auch unter diesem Aspekt. Zehn Jahre Nachrüstzeit sind absolut zumutbar.
Der Einsatz von Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung in privaten Wohnungen kann die Zahl der Todesfälle durch Rauchvergiftungen reduzieren. Der Innen- und Rechtsausschuss hat auch darüber sehr eingehend beraten. Ich habe dazu meine Auffassung geäußert; sie ist hier mehrfach zitiert worden. Ich habe allerdings nicht gesagt, dass sich das nur auf Neubauten beziehen soll. Das ist nicht richtig zitiert worden. Die anderen Dinge habe ich nach meiner Erinnerung aber gesagt, verehrte Frau Kollegin, dazu stehe ich auch.
Meine Damen und Herren, ich bin aber Demokrat genug, mich der Mehrheit zu beugen und selbstverständlich ein Gesetz durchzuführen. Das ist gar keine Frage.
Ich will das, was hier gesagt worden ist, nicht wiederholen. Die Versicherungsfrage ist geklärt. Die Provinzial hat eine sehr deutliche Erklärung abgegeben. Ob das auf Dauer Bestand hat, lasse ich einmal dahingestellt sein.
Ich nutze die Gelegenheit, jenseits der gesetzlichen Aktivität noch einmal an alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zu appellieren, ihr Leben und Eigentum mit der Installation von Rauchmeldern zu schützen. Die Rauchmelder geben auf jeden Fall dann mehr Sicherheit, wenn ich sie regelmäßig warte, wenn ich aufpasse, dass die Batterien gefüllt sind und funktionieren. Das muss gewährleistet sein. Dass ein Rauchmelder, der netzabhängig an der Stromversorgung installiert ist, das bessere Mittel ist, ist absolut unstreitig. Deshalb habe ich auch dafür plädiert. Ich kann abschließend nur sagen, ich habe in meinem Haus in allen Ebenen einen Rauchwarnmelder installieren lassen, übrigens gepaart mit Feuerlöschern. Auch das ist sehr empfehlenswert.
Ich finde es schön, dass man eine Auffassung haben kann. Es gibt Mehrheiten, denen beugt man sich; das ist guter Brauch. Ich kann damit sehr gut leben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Entwurf eines neuen Polizeiorganisationsgesetzes soll die tiefgreifendste Organisationsänderung der schleswig-holsteinischen Landespolizei realisiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins werden nach Abschluss der Neuorganisation erheblich mehr Polizeikräfte in der für sie so wichtigen und erlebbaren operativen Ebene vorfinden. Die operative Ebene, das sind die Polizeireviere, die Polizeistationen, Zentralstationen, Bezirksreviere, Kriminalpolizeistellen, Wasserschutzpolizeireviere und und und.
Der operative Dienst wird innerhalb der nächsten zwei Jahre um 160 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte verstärkt. Im Zuge der Reduzierung von 15 auf vier Einsatzleitstellen, die in den nächsten Jahren ansteht, wird die polizeiliche Basis um weitere 80 Beamtinnen und Beamte erhöht. Herr Schlie, natürlich kennen wir die Technik. Sie vielleicht nicht, aber wir kennen die Technik. Wir haben sie nur noch nicht, weil die Finanzierung noch nicht geklärt ist, aber die Technik kennen wir und wir können deshalb sehr genau planen.
Darüber hinaus soll eine zusätzliche Verstärkung der operativen Ebene um weitere Kräfte im Zusammenhang mit Outsourcing von Vorhaben im Bereich der Landespolizei erfolgen. Die Verstärkung erfolgt damit durch vorhandene, lebende, auf Planstellen geführte Beamtinnen und Beamte und deshalb kann man das auch nicht durch Zahlenspielereien relativieren. Die Stärkung der Vollzugsebene wird durch die Zentralisierung und Straffung der Führungs- und Stabsorganisation ohne Qualitätsverlust in der Führungs- und Stabsarbeit möglich. Die operative Dienststellenebene selbst bleibt organisatorisch unverändert bestehen. Damit wird die polizeiliche Arbeit insgesamt durch zusätzliche Vollzugskräfte vor Ort weiter verbessert, ohne den Personalbestand der Landespolizei zu erhöhen. Das ist vor dem Hintergrund knapper Kassen aus meiner Sicht nicht hoch genug einzuschätzen.
Durch eine umfassende Aufgaben- und Prozessanalyse, bei der die Führungs- und Stabsaufgaben der Landespolizei untersucht wurden, ist festgestellt worden, dass heute eine Reihe von Aufgaben bedingt durch die Struktur der Aufbauorganisation doppelt und
damit ineffizient erfüllt werden. Die Führungs- und Stabsarbeit der Landespolizei wird derzeit von 1.381 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet. In der neuen Organisation, in der es statt bisher 24 Organisationseinheiten künftig nur noch elf solcher Einheiten geben wird, kann die Führungs- und Stabsarbeit mit nur noch 1.034 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in gleich guter Qualität für die operative Ebene durchgeführt werden. Damit wird der Personaleinsatz für die Stabsarbeit um rund 25 % reduziert.
Dieser Personalgewinn, der in der Reformarbeit als Umsteuerungspotenzial bezeichnet worden ist, soll für die bereits von mir genannte Verstärkung der Polizei vor Ort eingesetzt werden. Die Reformgewinne - ich betone das noch einmal ausdrücklich - bleiben damit in vollem Umfang bei der Polizei.
Herr Schlie, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Schwarz-Papier von einer Verwaltung des Mangels reden, muss ich Ihnen leider sagen, da haben Sie offensichtlich das Schwarz-Papier nicht verstanden.
- Nein, offensichtlich nicht. Das Schwarz-Papier teilt nämlich nur das vorhandene Personal auf ganz bestimmte Punkte auf. Aufgrund dieses Papiers kann man nicht von einer Mangelverwaltung reden.
- Herr Schlie, Sie wollen mich doch „beerben“, haben Sie gesagt. Das wird Ihnen nicht gelingen. Sie wollen doch die Reformkommission IV durchführen, ich möchte das nicht.
- Das haben Sie hier doch prognostiziert, ich doch nicht. Noch einmal ganz kurz zur Stärke unserer Polizei; das möchte ich ein für allemal feststellen, weil hier die abenteuerlichsten Zahlen im Raum stehen. Es war hier von 800 Stellen die Rede. Das wird immer utopischer.
- Ach was. Die Stärke des operativen Dienstes der Polizei in Schleswig-Holstein - das ist für die Menschen die erlebbare Ebene - hat sich in den letzten zehn Jahren nicht verringert, die Anzahl der Schutzpolizeibeamtinnen und -beamten in den Dienststellen
der Polizeidirektionen sowie die Anzahl der im Streifen- und Ermittlungsdienst tätigen Beamten bei der VPD und WSPD betrug am 1. Januar 1996 4.684 und am 1. Januar 2004 4.653, ist also nahezu konstant geblieben. Gleichzeitig aber erhöhte sich in diesem Zeitraum die Anzahl der ermittelnden Beamtinnen und Beamten bei der Kriminalpolizei von 1.004 auf 1.029. Zur Unterstützung des Vollzugsdienstes erhöhte sich in diesem Zeitraum die Anzahl der Angestellten von 652 auf 732. Im Rahmen der Sicherheitspaketes wurden 100 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter eingestellt und werden spätestens bis zum 1. Februar 2006 den operativen Dienststellen zusätzlich zur Verfügung stehen.
In diesem Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Polizeiorganisationsgesetzes werden weitere 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung stehen. Darüber habe ich gesprochen. Und 85 - um das abzuschließen - werden schon am 1. Januar 2005 zur Verfügung stehen.
Ich stelle damit noch einmal für alle fest: Von Einsparungen war der operative Dienst im Bereich der Schutz- und Kriminalpolizei bisher nicht betroffen. Es gab nur eine Ausnahme, 1995, das war die Reiterstaffel. Die Einsparungen sind durch Rationalisierungen im Innendienst der Polizei beziehungsweise durch die Auslagerung von Tätigkeiten kompensiert worden. Wenn im Innendienst Einsparungen möglich sind, warum soll man sie dann nicht vollziehen. Aber im operativen Dienst - darauf kommt es an - ist nichts passiert.
Herr Kubicki, zur Nettosituation, wie Sie das immer nennen: Sie wissen, dass wir in Abstimmung mit dem Finanzminister durch Mehreinnahmen, durch den Verkauf von @rtus an den BGS und an anderer Stelle sowie durch Umschichtung eine Lösung gefunden haben. Diese infrage zu stellen, sowohl in Bezug auf die Beförderung als auch in Bezug auf die Verstärkung der operativen Dienste, bedeutet, dass Sie sich - so verstehe ich es jedenfalls - gegen die Interessen der Beamtinnen und Beamten - zumindest in Ihrer Fiktion - stellen.
- Ja, ich sage doch, wir schaffen das. Es ist eine Her
kulesaufgabe, aber wir schaffen es. Ich sage hier: Wir schaffen das!
Sie werden das sehen. Sie haben Ihre Zweifel hier dargestellt. Dazu kann ich nichts sagen.
Ich kann nur versuchen, auch in nächster Zeit Überzeugungsarbeit bei Ihnen zu leisten; dafür ist mir keine Minute zu schade.
Die von mir, meine Damen und Herren, eingesetzte Reformkommission III hat verschiedene Modelle einer Neuorganisation untersucht. Letztlich wurde das Modell empfohlen, das eine maximale Zentralisierung von Führungs- und Stabsaufgaben mit einer maximal möglichen Anzahl von frei werdendem Personal für die operative Ebene beschreibt und - das ist ganz wichtig - das funktioniert. Das so genannte 8erModell erfüllt genau diese Kriterien.
Natürlich wären auch andere Modell mit neun, zehn oder mehr Stabsorganisationseinheiten machbar - vielleicht auch elf oder zwölf -, aber keines dieser Modelle, meine Damen und Herren, wäre gleich gut oder besser als das 8er-Modell. Und das, Herr Schlie, haben die Leute erarbeitet, die etwas von Führung verstehen, nämlich diese Polizeiführer.
Aus allem ergibt sich die im Entwurf des Polizeiorganisationsgesetzes beschriebene neue Organisation der Landespolizei. Als zentrale Führungs- und Logistikorganisation der Landespolizei wird das Landespolizeiamt eingerichtet. Neben dem Landespolizeiamt bleibt das bisherige Landeskriminalamt bestehen. Wieso es da Probleme geben soll, Frau Hinrichsen, hat sich mir nicht erschlossen. Ich glaube, Sie haben sich versprochen oder meinten vielleicht etwas ganz anderes.
Dem Landespolizeiamt werden acht neue, operativ ausgerichtete Polizeidirektionen nachgeordnet. Diese Dienststellen führen jeweils die in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen operativen Dienststellen.
Es sind dies die Polizeidirektion Flensburg für die Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg, die Polizeidirektion Husum für den Kreis Nordfriesland, die Polizeidirektion Neumünster für die Stadt Neumünster und den Kreis RendsburgEckernförde - ich wüsste nicht, wo sich da etwas ändern sollte, Herr Kubicki -, die Polizeidirektion
Kiel für die Stadt Kiel und den Kreis Plön, die Polizeidirektion Itzehoe für die Kreise Steinburg und Dithmarschen, die Polizeidirektion Segeberg für die Kreise Segeberg und Pinneberg, die Polizeidirektion Lübeck für die Stadt Lübeck und den Kreis Ostholstein sowie die Polizeidirektion Ratzeburg für die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg.
Mit dem Zuschnitt der Direktionen, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass durch die Neuorganisation keine Kreisgrenzen durchschnitten werden. Die Kreise und kreisfreien Städte behalten weiterhin einen zentralen polizeilichen Ansprechpartner, nämlich die zuständige Direktion.
Dem Landespolizeiamt ebenfalls nachgeordnet wird die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und die Bereitschaftspolizei in Eutin, die in ihrer bisherigen Struktur erhalten bleibt.
Die bisherige Wasserschutzpolizeidirektion wird in das neue Landespolizeiamt eingegliedert. Die bisherigen Wasserschutzpolizeireviere bleiben bestehen und sind dem Landespolizeiamt nachgeordnet.
Die bisherige Verkehrspolizeidirektion - darüber ist gesprochen worden - wird aufgelöst. Dafür wird ein Dezernat „Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten“ im Landespolizeiamt eingerichtet, das die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit auf Landesebene plant und koordiniert.
Die Autobahnreviere bleiben unverändert bestehen und werden den jeweiligen neuen Polizeidirektionen nachgeordnet. Der landesweit operierende Verkehrsüberwachungsdienst wird der Polizeidirektion Neumünster nachgeordnet, die insoweit eine landesweite Zuständigkeit für dieses Segment haben wird. Ich meine, dies ist eine gute Entscheidung, die sich bewähren wird. Aber wir werden sie evaluieren und dann werden wir sehen, Herr Schlie, Herr Kubicki, wer denn Recht hatte.
Der Reformprozess wurde von Anfang an mit einem höchst transparenten Verfahren durchgeführt, meine Damen und Herren: 17 Informationsbriefe des Projektsleiters, interner Auftritt im Datennetz der Landespolizei sowie im Internet und Broschüre „RK III - 40 klare Antworten auf Ihre Fragen“. Dadurch wurden nicht nur die Beschäftigten der Landespolizei, sondern auch die Öffentlichkeit - einschließlich des Landtages - laufend über das Verfahren informiert und hatten die Möglichkeit, sich an dem Prozess zu beteiligen.
Zusammenfand - davon bin ich überzeugt - wird mit der neuen Organisation durch eine Bündelung und Straffung von Stabs- und Führungsaufgaben ein effektiver und effizienterer Aufgabenvollzug der Landespolizei sichergestellt.
Eine Polizeireform dieses Ausmaßes, meine Damen und Herren, und dieser Qualität aus einer lebenden Organisation heraus ist nach meiner Auffassung ein hervorragendes Beispiel für Verwaltungsmodernisierung und zukunftsorientiertes Handeln.
Es ist dankenswerterweise schon erwähnt worden, dass diese Mammutarbeit ohne externe Gutachten allein aus der Sachverständigkeit der Polizei erarbeitet worden ist. Auch ich möchte meinem Polizeidirektor und allen Beamtinnen und Beamten, die hier mitgearbeitet haben, herzlich danken.
Sie müssen bedenken, meine Damen und Herren, dass in dieser Reformkommission eine Reihe von Führungspersönlichkeiten gesessen haben, die aus ihrem Engagement für die Sache heraus ihre eigenen Stellen wegrationalisiert haben. Das habe ich in diesem Umfang noch nie irgendwo anders erlebt. Und alleine das macht die Vorlage aus meiner Sicht so ungeheuer glaubwürdig. Deshalb bedaure ich es sehr, dass einige dieser Vorlage nicht zustimmen werden. Ich meine, die Beamtinnen und Beamten, die diese Arbeit geleistet haben, hätten eine wirklich breite Zustimmung verdient.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihren Antrag und meiner nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung eigentlich zuständigen Kollegin, Frau Justizministerin Lütkes, für die Gelegenheit, Ihnen heute die Haltung der Landesregierung zur erforderlichen Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention darzustellen.
Im Dezember 2002 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Zusatzprotokoll zur UNAnti-Folter-Konvention von 1984 an. Es regelt nicht die in anderen internationalen Übereinkommen entwickelten Verfahren der nachträglichen Überprüfung von Foltervorwürfen in Einzelfällen, sondern ist auf die Verhinderung von Folter begünstigenden Umständen in Justizvollzugsanstalten, Abschiebehafteinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen, Polizeigewahrsamsräumlichkeiten, Einrichtungen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, in Alten- und Pflegeheimen mit geschlossenen Abteilungen gerichtet.
Auf internationaler Ebene wird dazu ein UNUnterausschuss für Prävention eingerichtet. Auf nationaler, das heißt auf Bund-Länder-Ebene, sind ein oder mehrere Gremien, die so genannten nationalen Präventionsmechanismen, zu bilden. Die bestehenden Einrichtungen - Frau Hinrichsen hat das eben erwähnt - beispielsweise im Strafvollzug und in der Psychiatrie genügen den Anforderungen des Zusatzprotokolls allerdings nicht in vollem Umfang. Im Bereich der Polizei gibt es zurzeit in Bund und Ländern keine unabhängigen Kontrolleinrichtungen im Sinne des Zusatzprotokolls.
Die Mitglieder der nationalen Präventionsgremien werden Besuche in den genannten Gewahrsamseinrichtungen durchführen und erforderlichenfalls Verbesserungen für deren Ausgestaltung sowie für die Tätigkeit der Ausbildung des dort eingesetzten Personals den zuständigen Behörden vorschlagen. Die nationalen Präventionsmechanismen sind neu. Die hierzu im Verantwortungsbereich der Länder vorgeschlagene, auf Staatsvertrag oder Verwaltungsabkommen zu gründende gemeinsame Länderkommission mit je einem Mitglied pro Land und einem schlanken Stab und Sekretariat scheint mir wegen der klaren Kompetenzabgrenzung zum Bund das richtige Modell zu sein. Die Finanzierung erfolgt mittels Königsteiner Schlüssel.
Die Innenministerkonferenz hat im Juli ihren Willen zum Ausdruck gebracht, das Verfahren der Prü
fung einer Zeichnung und späteren Ratifikation des Zusatzprotokolls zügig zu betreiben. Auf die vom Bundesministerium für Justiz veranlasste Länderumfrage hat unser Justizministerium vor kurzem nach Berlin geantwortet, dass Schleswig-Holstein die Zeichnung des Zusatzprotokolls für erforderlich hält und dass die Umsetzung der Details, insbesondere bezüglich der Kostenbeteiligung, nach der Ratifikation geklärt werden kann.
Die gegen die Zeichnung des Zusatzprotokolls vorgebrachten Argumente - wir haben hier einige Zitate dazu gehört - sind bekannt, aber nicht überzeugend. Das Zusatzprotokoll wurde bisher von 27 Staaten, nicht jedoch von Deutschland gezeichnet und von drei ratifiziert. Deutschland darf hier nicht zurückstehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal kurz Stellung nehmen. Ich möchte Ihnen zunächst sagen, die Ministerpräsidentin, die Chefin der Staatskanzlei, Minister Rohwer - wir - haben mit dem Bund in dieser Frage bis an die absolute Grenze des noch Vertretbaren verhandelt. Das können Sie mir abnehmen, wenn ich das sage. Der eine oder andere kann sich vielleicht vorstellen, was ich damit meine.
- Wenn Sie mir so zuhören, wie ich mich bemüht habe, Ihnen zuzuhören, werden Sie darüber einiges erfahren.
Erstens. Wir haben immerhin einen Erfolg gehabt, dass Schleswig-Holstein das Land in der Bundesrepublik bleibt mit dem höchsten Besatz an Dienstposten, gemessen an der Bevölkerung, nämlich dem dreifachen Besatz. Das ist, denke ich, für dieses Land ein ganz erheblicher Erfolg. Wir haben in vielen anderen Dingen keinen Erfolg gehabt, das ist unstreitig. Wir haben im Bereich des Katastrophenschutzes einen Teilerfolg gehabt, zu dem ich gleich Stellung nehmen werde. Wir haben uns mit allen möglichen Argumenten intensivst für dieses Land eingesetzt.
Die Vorgaben - das ist hier schon diskutiert worden - des Verteidigungsministers waren sehr klar. Ich will nur an einem einzigen Beispiel einmal sagen, wie diskutiert worden ist. Das war das letzte Gespräch. Die Chefin der Staatskanzlei war in Olpenitz mit dabei, wo sehr deutlich vom Inspekteur der Marine und vom Bundesverteidigungsminister gesagt worden ist, es gehe nicht um Olpenitz oder Kiel, sondern es gehe, weil Kiel in der Diskussion von der Marine von vornherein gesetzt worden war, ausschließlich um die Frage Olpenitz oder Warnemünde. Die Marine sagte, sie brauche nur noch zwei Häfen an der Ostsee. Natürlich haben wir für Olpenitz gekämpft, und wie. Es ist aber anders entschieden worden. Dass die Minensucher, Herr Kubicki, nun nach Kiel gehen, können wir nur begrüßen, denn die wären sonst nach Warnemünde gegangen. Nur darum ging es. Wir haben den großen Vorteil dadurch, dass sie nach Kiel gehen, dass die Zivilangestellten aus Olpenitz mit einem relativ kurzen Weg nach Kiel gehen können. Das ist der Vorteil für dieses Land.
Zweitens. Ich habe immer gesagt, egal aus welchem Grund - die Frau Ministerpräsidentin hat das sehr deutlich gemacht - Schleswig-Holstein so intensiv mit
Bundeswehr besetzt worden ist, wenn dann das Militär aus guten Gründen abgezogen wird, dann hat der Bund, weil andere Entwicklungen in diesem Land verhindert worden sind, eine Nachsorgeverpflichtung.
Das habe ich immer gesagt und dabei bleibe ich auch. Ich habe das auch bei meinem Besuch in Tarp/Eggebek gesagt. Wir werden sehen, was wir für die Antragstellung im Haushaltsausschuss machen können. Daran wird gerade gearbeitet.
Zum Katastrophenschutz! Wir haben nach den Entscheidungen nach wie vor genügend Menschen und Material, um den Katastrophenschutz im Lande sicherzustellen, und zwar gut sicherzustellen. Aber es fehlt - das ist vorhin richtig gesagt worden - die Führung vor Ort nach dem Weggang des Stabes der Brigade 18 und wir haben deutlich längere Anmarschwege für Kräfte, die in Niedersachsen und NordrheinWestfalen sind.
Wir haben Montag die Toppkonferenz durchgeführt, zu der Admiral Kahre eingeladen hat. Ich habe dieses Problem auf den Punkt gebracht und wir haben Folgendes herausgearbeitet: Dieses Problem muss - und das werde ich tun - mit dem Bund sehr schnell behandelt werden.
Denn die Bundeswehr setzt sich erst in Marsch, wenn der Katastrophenfall festgestellt worden ist. Da wir aber erhebliche Anmarschwege haben, müssen wir klären: Was passiert denn, können wir das schon vorher sozusagen als Präparation beschließen und marschiert die Bundeswehr dann auch? Wie ist dieses Problem zu handlen? Diese Fragen sind aufgegriffen worden. Darüber wird diskutiert und wir werden eine Lösung finden.
Fest steht allerdings: Es entscheidet der Befehlshaber im Wehrbereichskommando I und die Zusammenarbeit hier ist absolut beispielhaft. Er hat das auf den Punkt gebracht und wir werden dieses Problem lösen. Die nächste Brigade, die die Führung vor Ort übernehmen könnte, ist die Brigade 9 in Munster. Das muss ausverhandelt werden. Sie können sicher sein, dass wir da total am Ball sind.
In unseren Verhandlungen ist es gelungen, dass der Bund sagt: Wir schaffen vier Stützpunkte (ZMZ) in Deutschland. Das ist ein Arbeitstitel und bedeutet: zivil-militärische Zusammenarbeit. Ein Stützpunkt - das ist entschieden - kommt nach Husum.
Er wird dort angedockt an die vorhandenen Spezialpioniere. Dieser Stützpunkt ZMZ wird sich aus 200 Mann Personal zusammensetzen und im Wesentlichen mit dem Pionierpanzer Dachs ausgerüstet sein, den wir im Katastrophenschutz hervorragend benötigen können. Das ist sichergestellt. Das ist ein schöner Erfolg und hilft uns in erheblicher Weise.
Was von Ihnen offensichtlich gar nicht bemerkt werden ist, ist, dass wir mit der ZMZ noch ein wesentlich größeres Problem haben, das ist nämlich die Entscheidung, dass die Bezirkskommandos bundesweit geschlossen werden, nicht nur hier im Land. Es gilt, da Ersatzkonstruktionen zu finden, wie da geholfen werden kann. Die Idee des Bundes ist, dass mithilfe von Reservisten, die in der Zusammensetzung schon genau feststehen, Kommandos gebildet werden, die in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten die Verbindung zu den Behörden halten.
Schleswig-Holstein hat sich - ich habe das mit Admiral Kade zusammen besprochen - als das Land zur Verfügung gestellt, das für die Bundesrepublik den Pilotversuch durchführen wird, um diese Zusammenarbeit zu erproben. Ich bin sicher und hoffe, dass das ein Erfolg werden wird.
Im Bereich des Katastrophenschutzes tun wir wirklich alles, um die gegebene Situation aufzunehmen und mit ihr fertig zu werden - und wir werden mit ihr fertig.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich als Letztes in aller Ruhe eines sagen: Ich war vor wenigen Tagen - das ist hier auch erwähnt worden - auf Einladung der Abgeordneten Frau Tengler, Herr Hay und Frau Spoorendonk oben im Bereich Tarp/Eggebek. Was man dort sieht, nimmt einen ein Stück mit; das ist überhaupt nicht zu leugnen. Aber ich habe es für mich als vorbildhaft empfunden, dass über alle Parteien und Fraktionen hinweg für die betroffenen Menschen und Verantwortungsträger dort der Eindruck vermittelt wird: Hier arbeitet man in der Tat über Fraktionen, über Parteien hinweg und will für die Region eine Lösung finden, und zwar zusammen mit der Regierung.
Ich bin mit einem guten Gefühl dort weggefahren. Ich hatte den Eindruck, die Menschen haben verstanden, worum es ging. Wir haben ein Stück Vertrauen erwecken können. Ich habe dort natürlich die Zusage gemacht, dass ich mit allen meinen Möglichkeiten helfen werde, wenn dort Projekte entstehen, oder Bera
tungen führen. Jeder, der mich kennt, weiß, dass er sich hunderprozentig darauf verlassen kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich nicht in die formale und politische Diskussion einmischen, sondern nur materiell Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein will - wir haben es gehört - eine Reihe weiterer Staatsziele einführen. Darüber hinaus will die Änderung ein eigenes schleswig-holsteinisches Landesverfassungsgericht einrichten. Die Landesregierung begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf. Er hat aus unserer Sicht die Unterstützung des gesamten Parlaments verdient.
Mit der Aufnahme von Staatszielbestimmungen werden gesellschaftliche oder politische Erfahrungen aus
der Vergangenheit mit ihrer Wirkung für die Gegenwart und für die Zukunft beschrieben. Deutlich gemacht werden soll, dass wichtige Belange der Bevölkerung erkannt und ernst genommen werden. Die Landesregierung ist überzeugt, dass die Auswahl der im Gesetzentwurf normierten zusätzlichen Staatsziele diesen Anforderungen genügt, andererseits aber auch keine unrealistischen Erwartungen geweckt werden. So ist die Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in Artikel 5 Abs. 2 konsequent und bietet die Gelegenheit, die ungerechtfertigte Ausgrenzung dieser Minderheit endlich zu korrigieren.
Es ist nicht einzusehen, warum die Landesverfassung bisher die deutschen Sinti und Roma nicht gleichberechtigt unter Schutz und Förderung stellt. Im Übrigen würde das den Festlegungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten entsprechen. Artikel 5 Abs. 1 beinhaltet die Aufnahme zusätzlicher Merkmale wie soziale Stellung und sexuelle Identität. Es wäre eine gebotene Erweiterung des landesrechtlichen Regelungsgehalts über Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes hinaus. Weiterhin ist es aus der besonderen Verantwortung des Landes für Menschen mit Behinderungen sowie für pflegebedürftige Menschen folgerichtig, dass sich das Land auch in der Verfassung - wie in Artikel 5 a Abs. 2 und 3 vorgesehen - für den Schutz und die Förderung dieses Personenkreises einsetzt.
Die Einfügung des Schutzes und der Förderung von Kindern und Jugendlichen durch einen neuen Artikel 6 a ist ebenfalls zu befürworten. Dieses Staatsziel stellt eine sinnvolle Ergänzung zu Artikel 6 des Grundgesetzes dar, der das Elternrecht in den Vordergrund stellt.
Schließlich soll durch den Gesetzentwurf auch in Schleswig-Holstein ein eigenes Landesverfassungsgericht errichtet werden. Die Landesregierung setzt sich seit vielen Jahren aus guten Gründen, die Ihnen aus unserer Stellungnahme zum Sonderausschuss Verfassungsreform, Landtagsumdruck 14/913, bekannt sind, für ein eigenes Landesverfassungsgericht ein. Die Formulierungen des Gesetzentwurfs entsprechen weitestgehend unseren damaligen Vorschlägen.
Ich hoffe, dass die erforderliche Mehrheit dieses Hauses für die vorgeschlagene Änderung trotz der bisherigen Debattenbeiträge zustande kommen wird. Wie
immer biete ich meine Unterstützung für die Ausschussberatungen an.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans setzen wir, wie wir glauben, wichtige Akzente für die Entwicklung unseres Landes. Das gilt sowohl für den Bereich Hochwasserschutz als auch für den Bereich des großflächigen Einzelhandels.
Wir alle, meine Damen und Herren, haben noch die Bilder der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 vor Augen, als unser Land - Gott sei Dank - glimpflich davongekommen war. Wir alle waren uns einig, dass wir für den Hochwasserschutz handeln müssen.
Mit der Aufnahme der raumordnerischen Gebietstypen Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz in Flusseinzugsgebieten im Binnenland in den Landesraumordnungsplan werden die im Landtagsbericht „Nachhaltiger Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein“ vom Februar 2003 angekündigten Anpassungen umgesetzt. Mit der Ergänzung auf der Ebene des Landesraumordnungsplans sind keine Gebietsausweisungen verbunden. Wir haben aber die Möglichkeit, konkrete Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nach Durchführung der vorgesehenen Beteiligungsverfahren in den Regionalplänen auszuweisen und dadurch unserer Pflicht zur räumlichen Vorsorge nachzukommen.
Ebenso - das ist hier das Hauptziel gewesen - ist der großflächige Einzelhandel im Blickfeld. Bei stagnierenden oder gar sinkenden Umsätzen und gleichzeitig steigenden Verkaufsflächen kommt dem Land eine ganz wichtige Rolle zu, die wir aktiv wahrnehmen.
Herr Hentschel hat auf die Verkaufsflächen hingewiesen. Sie liegen übrigens auch im Vergleich zum Bundesgebiet absolut an der Spitze, wenn man die Fläche pro Einwohner betrachtet. Wir haben darüber hinaus Absichtserklärungen über rund 200.000 m2 für weitere Verkaufsflächen vorliegen. Stellen Sie sich einmal vor, was daraus werden würde, wenn wir da nicht versuchten, ein Stückchen zu steuern.
Mit der Neufassung der Einzelhandelsziele und den Grundsätzen des Landesraumordnungsplans wollen wir die landesplanerischen Rahmenbedingungen an die rasante Entwicklung im Einzelhandel anpassen und unseren Beitrag zu einer vernünftigen Entwicklung der Einzelhandelsversorgungsstrukturen in Stadt und Land leisten. Die bisherigen Anhörungsergebnisse zeigen sehr deutlich: Ein Mitreden des Landes wird nicht nur gewünscht, nein, der Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels und die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern fordern es schlicht und einfach ein.
Ich darf Ihnen berichten: Ich habe vor wenigen Tagen ein Gespräch mit der Geschäftsleitung eines der hier genannten Discounter geführt. Dann habe ich einen sehr freundlichen Brief mit einem herzlichen Dank für das Gespräch bekommen. Das betreffende Unternehmen sieht die Dinge ebenso, wie ich sie hier dargestellt habe. Das ist eben ein vernünftiger Ansatz. Dies sage ich nur zur Information. Wir sind also umfänglich miteinander im Gespräch.
Natürlich - Frau Kruse hat es angesprochen - wissen wir um die schwierige Lage, in der sich Gemeindevertreterinnen und -vertreter gelegentlich befinden, wenn das attraktive Investment Einzelhandel zu Ent
scheidungen zwingt, die vielleicht gemeindeverträglich, aber nicht immer auch regionalverträglich sind, weil es an anderer Stelle zum Zusammenbruch gewachsener Strukturen mit den Folgen für Arbeitsmarkt und verbrauchernaher Versorgung kommen kann.
Deswegen haben wir immer - das gilt auch für die Zukunft - mit den Städten und Gemeinden in engem Dialog nach verträglichen Lösungen der Standortprobleme gesucht. Ich darf wegen meines sehr persönlichen Einsatzes auf das Problem Dodenhof in Kaltenkirchen verweisen.
Dankenswerterweise sehen auch immer mehr Kommunen ihren Teil der Verantwortung für eine regionsverträgliche Ansiedlungspolitik. Der Blick endet eben nicht am eigenen Kirchturm. Handel und Investoren denken heute in Einzugsbereichen und Kaufkraftbindungsquoten, die nicht an Gemeindegrenzen Halt machen.
Wir begrüßen den Wettbewerb der Unternehmen ausdrücklich. Wir wünschen ihn uns überall in Schleswig-Holstein, nicht nur an den vordergründig attraktiven Standorten. Die vorhandene Kaufkraft, um die sich viele Marktteilnehmer bewerben, ist nicht vermehrbar. Statt eines ruinösen Flächenwettbewerbs auf Kosten bestehender Einzelhandelsstrukturen, etwa in unseren Innenstädten, wird es entscheidend darauf ankommen, die Versorgungsstrukturen in den unterschiedlich geprägten Regionen unseres Landes zu stärken.
Ziel soll sein, in einer ausgewogenen Balance für die Bevölkerung sowohl die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in zumutbarer Entfernung sicherzustellen wie auch attraktive, regional und überregional relevante Einkaufseinrichtungen bereitzustellen. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag für die Sicherung qualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die der Einzelhandel schon heute in erheblichem Umfang zur Verfügung stellt.
Doch gerade auch Unternehmen in Schleswig-Holstein, die sich verstärktem Wettbewerb selbstbewusst stellen, erwarten von uns, dass ihre Expansionsentscheidungen durch Planungssicherheit unterstützt werden und Maßstäbe zur raumstrukturellen Entwicklung des Einzelhandels festgelegt und eingehalten werden.
Wir wollen uns nach dem Ende der Anhörungsfrist, die auf Wunsch der kommunalen Familie wegen der Sommerferien bis zum 1. Oktober 2004 verlängert wurde - Herr Harms hat auf die Probleme und auf die Berührtheit der Kommunen zu Recht hingewiesen -, intensiv mit den Ergebnissen der Anhörung auseinan
der setzen und den für unser Land besten Weg des räumlichen Umgangs mit großflächigem Einzelhandel herausarbeiten. Ich freue mich auf interessante Diskussionen dazu, nicht zuletzt auch im Landesplanungsrat und ich glaube, dass wir hier gemeinsam einen sehr guten Weg gehen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fröhlich, ich hoffe, es trifft Sie nicht zu hart, dass ich das letzte Wort habe.
Ich versuche, mich kurz zu fassen, da offensichtlich das Interesse an der Information über die Situation am heimischen Herd immer stärker wird.
Die Landesregierung sieht in dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz einen wichtigen Baustein des Verständnisses moderner Verwaltung im Land Schleswig-Holstein. Zu dem Verständnis gehört neben Schlagworten wie „Bürokratieabbau“, „Effizienz der Verwaltung“ oder „Bürgernähe“ auch die Öffnung der Verwaltung hin zur Bürgerin und zum Bürger. Durch die jetzt grundsätzlich gewährte Möglichkeit, sich über Vorgänge und Abläufe in den Verwaltungen zu informieren, ist es möglich, politische Prozesse zu erkennen und nachzuvollziehen. Somit wird auch der demokratischen Meinungs- und Willensbildung gedient. Die Gewährung von Informationen bildet die notwendige Grundlage für die Gewährleistung der erforderlichen Handlungs- und Entscheidungsprozesse, ohne die eine wirksame demokratische Kontrolle oder die öffentliche Meinungsbildung kaum denkbar sind. Insoweit hat das Informationsfreiheitsgesetz erheblich dazu beigetragen, dass Verwaltungen verstärkt Informationen gewähren.
Der Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW geht einen großen Schritt weiter. Er ist hauptsächlich darauf gerichtet, Informationsansprüche auch dann zu gewähren, wenn Behörden oder Private nicht nur öffentlich-rechtlich, sondern auch in der Handlungsform des privaten Rechts tätig sind. Nach unserem Verständnis ist das für die Formulierung der entsprechenden Normen im bestehenden Informationsfreiheitsgesetz bisher nicht möglich.
Ich weiß natürlich auch, dass es über die Auslegung des Gesetzes unterschiedliche Auffassungen gibt. Deshalb ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Entscheidung über die Auslegung dieser Frage nicht der Literatur oder den Gerichten überlassen bleibt, sondern durch den Gesetzgeber selbst erfolgen soll.
Allerdings bin ich der Auffassung, dass der Frage der Ausgestaltung des Anspruchs in den kommenden Ausschussberatungen breiter Raum eingeräumt werden muss.
Ich will nicht alle Punkte wiederholen, die von den Vorrednern bereits erwähnt worden sind. Ich bin sicher, dass wir im Ausschuss intensive Beratungen durchführen werden. Gestatten Sie mir nur noch zwei kurze Hinweise:
Erstens sehe ich keine Notwendigkeit, nur für das Informationsfreiheitsgesetz den bewährten organisationsrechtlichen Behördenbegriff des § 3 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes, wonach Behörde jede organisatorisch selbstständige Stelle ist, die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausübt, zu verändern. Das kann nicht Ziel eines speziellen schleswigholsteinischen Landesgesetzes sein, die Übereinstimmung innerhalb des Landesrechts zugunsten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes aufzugeben.
Zweitens nehme ich noch einmal den Hinweis auf, den auch Frau Fröhlich eben gegeben hat. Im Umweltministerium ist der Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes des Landes erarbeitet worden. Wir haben ihn am letzten Dienstag im Kabinett beschlossen. Der Entwurf wird jetzt in die Verbandsanhörung gegeben. Das Gesetz ist zur Umsetzung europäischen Rechts Anfang 2005 erforderlich.
Der SSW - Frau Spoorendonk hat es angedeutet - will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf offensichtlich erreichen, dass ein spezielles Umweltinformationsgesetz des Landes zusätzlich zum Informationsfreiheitsgesetz überflüssig wird. Das scheint uns zwar grundsätzlich richtig und erstrebenswert zu sein, wenn zusammenhängende Rechtsbereiche in einem Gesetz geregelt werden - dies entspricht dem erklärten Ziel der Landesregierung, wonach Normen, die zusammengehören, auch zusammenzuführen sind -, aber ich denke, es wird noch sehr sorgfältig zu prüfen sein, ob der vorliegende Entwurf den Anforderungen der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie gerecht wird oder hinter den Anforderungen zurückbleibt. Letztes, Frau Spoorendonk, da sind wir uns sicherlich einig, ist auf alle Fälle zu vermeiden.
Für diese und weitere Rechtsfragen, meine Damen und Herren, biete ich wie immer die Unterstützung des Innenministeriums für die weiteren Beratungen an.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten dient der Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage für die Veranstaltung der von NortwestLotto für das Land durchgeführten staatlichen Lotterien und Sportwetten. Außerdem wird der beabsichtigte Verkauf von NordwestLotto an die Investitionsbank ermöglicht. Es ist vorgesehen, dass die künftige Betreibergesellschaft für die bisher vom Land selbst veranstalteten Lotterien und Sportwetten Konzessionen erhält und den erwirtschafteten Überschuss größ
tenteils über Konzessionsabgaben an das Land abführt.
Mit dem Gesetz geht das Land Schleswig-Holstein - das scheint mir der wichtigste Punkt zu sein - aber auch neue Wege der Sportförderung. Zum ersten Mal wird in einem Gesetz festgelegt, wie viel Geld das Land für den Sport zur Verfügung stellt. Anstelle einer jährlich wieder kehrenden Neufestsetzung der Höhe der Sportförderung durch die Haushaltsberatung im Landtag wird ein Prozentsatz für die Sportförderung festgeschrieben. Damit wird die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports gewürdigt, der nicht nur ein wesentlicher Faktor der Freizeitgestaltung der Menschen im Lande ist, sondern auch durch soziale und gesundheitliche Prävention und Rehabilitation wichtige Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge wahrnimmt. Ich bin Frau Kähler dankbar, dass sie das in ihrem Redebeitrag in besonderem Maße gewürdigt hat.
Die Landesförderung erfolgt im Wesentlichen über den Landessportverband Schleswig-Holstein, der über die Verwendung der Mittel für seine Verbandsarbeit, seine Einrichtungen, die Sportvereine, Kreissportverbände und Sportfachverbände selbst entscheidet. Der Anteil der Landesförderung am jährlichen Etat des Landessportverbandes beträgt rund 50 % und ist dementsprechend von substanzieller Bedeutung für dessen Arbeitsfähigkeit. Das Gesetz eröffnet längerfristig eine rechtsverbindliche Förderungsperspektive und schafft endlich Planungssicherheit.
Durch die Festsetzung eines Mindestbetrages in Höhe von 6,3 Millionen € wird auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel Sportförderung möglich gemacht. Gleichzeitig bietet der Prozentsatz die Chance, dass der Sport von einer Steigerung der Einnahmen aus Lotterien und Sportwetten profitiert; ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Aber darüber hinaus - und das fordert der CDUAntrag - kann auch ein Minister, der für den Sport zuständig ist - selbst wenn er es aus tiefsten Herzen wollte -, nicht gehen, weil er natürlich eine Verantwortung für die gesamten Probleme des Landes trägt und die Haushaltslage ist hier zutreffend beschrieben worden.
Außer für den Sport, meine Damen und Herren, sind für die Verbraucherinsolvenzberatung, für die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und für die Stiftung Naturschutz feste Anteile im Aufkommen aus den Konzessionsabgaben vorgesehen. Die Erträge
aus den Lotterien „BINGO“ und „Glücksspirale“ sollen weiterhin für die bisher schon festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.
Durch die von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Ergänzung des § 8 Abs. 3 wird sichergestellt, dass auch die verbleibenden Mittel aus den in öffentlicher Trägerschaft veranstalteten Lotterien und Sportwetten wie bereits nach geltendem Recht ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen sind.
Was die von der CDU vorgeschlagene Streichung - und die FDP wollte dies mittragen, sofern ich Herrn Dr. Garg richtig verstanden habe - der weiteren in § 8 Abs. 3 genannten Förderzwecke wie Verbraucherinsolvenzberatung und Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs angeht, so gebe ich wirklich zu bedenken, meine Damen und Herren von CDU und FDP, dass es sich bei Lotterien und Sportwetten um Arten des Glücksspiels handelt. Von daher ist es aus meiner Sicht sachgerecht, für die Bekämpfung der Spielsucht und ihrer Folgen feste Förderanteile vorzusehen und ich empfehle daher auch aus persönlicher Überzeugung die Ablehnung des Änderungsantrags der CDU.
Zum Antrag des SSW, Frau Hinrichsen, ist meiner Meinung nach alles gesagt. Ich kann mich insofern dem anschließen, was Frau Heinold gesagt hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Ich will kurz darauf eingehen. Der Bericht betrifft Punkte der Innenministerkonferenz, der IMK, die im Juli in Kiel stattgefunden hat. Dabei ist zu beachten, dass die Beratungen der Fachministerkonferenz noch nicht abgeschlossen und Einzelthemen der IMK nicht für die Öffentlichkeit freigegeben worden sind.
Im Februar hatte ich als IMK-Vorsitzender den Auftrag erteilt zu prüfen, ob und wie die kriminalistischen Erkenntnismöglichkeiten der DNA-Analytik besser als bisher auszuschöpfen sind. Im Ergebnis empfiehlt die IMK die rechtliche Gleichstellung der Vorschrift zur Speicherung der DNA-Identifizierungsmuster für die künftige Straftatenaufklärung mit den sonstigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie Fingerabdruck oder Lichtbildmaterial.
Diese Empfehlung reichte mir vor allem nach der Diskussion, die wir im Innen- und Rechtsausschuss hatten, nicht aus. Ich habe daher zusammen mit meinem Kollegen aus Rheinland-Pfalz eine Protokollnotiz abgegeben, die wie folgt lautet: Weitere Prüfungen sollten sich darauf richten, a) ob die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden bei Wegfall der geltenden Richtervorbehalte einer nachträglichen richterlichen Bestätigung bedarf, b) ob eine Schaffung von in der Strafprozessordnung bundesgesetzlich normierten Prüf- und Löschfristen auch bei Lichtbild und Fingerabdruckmaterial sowie eine Überarbeitung der Löschfristen bei DNA-Material vorgesehen werden soll und c) ob eine Strafbewehrung gegen Missbrauch notwendig ist.
Ich habe den Beschluss der IMK und die Protokollerklärung erneut dem Arbeitskreis II zur Prüfung zugeleitet, und zwar zusammen mit dem inzwischen ergangenen Beschluss der Justizministerkonferenz zur DNA-Problematik, der auch aus meiner Sicht weiterführend ist. Ich bin sicher, dass wir, wenn die Beratungen in den Fachministerkonferenzen abgeschlossen sind, zu einem guten Ergebnis kommen werden.
In den Zusammenhang gehört auch die Diskussion über die Aussonderungsprüffristen und Fristen für die Speicherung von Fingerabdruckmaterial und DNA-Identifizierungsmustern. Die Innenministerkonferenz unterstreicht die überragende Bedeutung, die die Aufbewahrung insbesondere von Fingerabdruckmaterial und DNA-Identifizierungsmustern für die polizeiliche Aufgabenerfüllung hat. Darüber hinaus halten im Wesentlichen die B-Länder eine generelle
Verlängerung der Fristen für Fingerabdruckmaterial und DNA-Identifizierungsmuster für erforderlich.
Ich sehe das nicht so. Nach geltendem Recht können Fristen einzelfallbezogen verlängert werden. Eine generelle Anhebung der Fristen ist aus meiner Sicht unnötig. Als Kompromiss wäre denkbar - darüber ist zu diskutieren -, die zur Löschung anstehenden erkennungsdienstlichen Unterlagen zur Aufklärung herausragender Straftaten in einem besonders geschützten Recherchenpool zu speichern, der nur begrenzt zugänglich gemacht wird. Allerdings sind mir überzeugende Rechtstatsachen, die eine sofortige Umsetzung des Vorhabens gebieten, nicht bekannt. Die IMK hat weitere Prüfungen veranlasst, deren Ergebnisse zusammen mit der Justizministerkonferenz zu gewichten sein werden.
Den begründeten polizeilichen Bedarf an gerichtlichen Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz zum Schutze der Opfer häuslicher Gewalt habe ich dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz geschildert und um Überprüfung der Mitteilungsvorschriften gebeten.
Die Gefahren des Internets für Kinder und Jugendliche beunruhigen die Innenminister und -senatoren parteiübergreifend. Verstärkte öffentliche Aufklärung ist ein Muss. Was in Bund und Ländern bereits veranlasst ist, muss verstärkt werden. Die IMK hat daher Prüfaufträge an die Gremien beschlossen. Ich habe das Anliegen auch an die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und den Vorsitzenden der Jugendministerkonferenz herangetragen.
Der Stand der Beratungen in der IMK, wie ich ihn im schriftlichen Bericht im Einzelnen dargelegt habe, entspricht in vollem Umfang dem Meinungsstand der Landesregierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe hier fünf Minuten Redezeit. Nach meiner Mitschrift habe ich noch eine Restzeit, die ich gern ausnutzen möchte.
Herr Wadephul, irgendetwas haben Sie nicht richtig verstanden. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz kann als Einzelperson überhaupt nichts machen. Das habe ich auch nie gesagt. Ich habe immer gesagt, dass ich der Innenministerkonferenz bestimmte Dinge zur Prüfung vorlegen werde. Das ist auch geschehen.
Für die Frage der DNA-Problematik - Sie müssen sich schon ein bisschen mit der Rechtsmaterie beschäftigen! - ist die StPO zu ändern. Das ist zu Recht hier in der Debatte auch gesagt worden. Dafür ist die Justizministerkonferenz zuständig. Deshalb arbeiten wir in dieser Form zusammen, so, wie es auch von der IMK beschlossen worden ist. Das ist nicht auf meinem Gusto gewachsen, sondern das ist gemeinschaftlich so erörtert worden und so wird es durchgezogen. Und es wird zu einer gemeinsamen Lösung zwischen der IMK und der Justizministerkonferenz kommen, die übrigens einen hoch interessanten und sehr weitgehenden Beschluss gefasst hat. Wenn man beides zusammen tut, meine ich, dass wir zu einer guten Lösung kommen werden. So läuft das und nicht anders.