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Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.

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Wer sich den Anmerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informati––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

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Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) schließt sich den Anmerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit an.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.

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Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

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derem auch der Datenschutz, Asylpolitik und Migration, der Kinderrechteschutz und die Opferentschädigung zu den Untersuchungsfeldern der Agentur.

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Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 12. Januar 2009 im Rahmen einer Sondersitzung eine öffentliche Anhörung durchgeführt, bei der sowohl die kommunalen Landesverbände als auch Staats- und Verfassungsrechtler sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern Stellung genommen haben.

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Weiterhin hat es auch datenschutzrechtliche Bedenken seitens der Fraktion der FDP bei der Änderung der drei Gesetze gegeben. Die FDP hat sich dabei im Wesentlichen auf die Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz bezogen, der bei der Erhebung von Daten ausdrücklich auf die unbedingte Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung hingewiesen hat. Darüber werden wir in der Aussprache noch miteinander diskutieren.

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Meine Damen und Herren, schärfere Strafen, verstärkte Überwachung, ausufernde Kontrollen und verringerter Datenschutz – eine so verstandene Politik der inneren Sicherheit betrachtet den Einzelnen nicht als Bürger, sondern als Risiko, und das sollten wir gemeinsam ablehnen.

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Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Achter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und Dritter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – Drucksache 5/1440 –

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Diese Belastungsfaktoren, die hier in der Bildungsbehörde bekannt werden, sollten nach Ansicht der CDU-Fraktion deutlich mehr als bisher Einlass in das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ finden. Es ist schon unsere erste Erkenntnis aus der Antwort des Senats, dass dieses Konzept diesbezüglich deutlich aufgebessert werden muss. In diesem Zusammenhang fordern wir den Senat auf, entgegen der Antwort zu Frage 8 – dort wird nämlich nur von einer Prüfung gesprochen – eine flächendeckende einheitliche Erfassung von Schulversäumnissen zu organisieren, in das Thema „Stopp der Jugendgewalt“ zu überführen und auch mit entsprechenden Maßnahmen zu belegen, denn es macht keinen Sinn, wenn wir diese Korrelation, also diesen Zusammenhang, nicht deutlicher erfassen. Nur mit diesen Daten können präventive Maßnahmen nach unserer Meinung frühzeitig genug im Rahmen des Konzepts „Stopp der Jugendgewalt“ greifen, und der Beginn einer möglicherweise kriminellen Karriere kann damit verhindert werden. Aus unserer Sicht mangelt es jedoch an Informationen – das ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2 –, da wird nämlich immer wieder auf den Datenschutz hingewiesen. Es darf also aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass Präventionskonzepte nicht das erforderliche Ausmaß erreichen oder die erforderliche Wertigkeit bekommen, denn optimale Präventionskonzepte sind in diesem Zusammenhang nicht nur von gesellschaftlichem Interesse, sondern sie sind auch im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler ganz entscheidend. – Vielen herzlichen Dank!

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Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Achten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 – Drucksache 5/1800 –

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Es gab wohl kein Jahr, in dem sich der Landtag mit den oben genannten Berichten befasste, in dem gleichzeitig aufgrund von aktuellen Ereignissen der Datenschutz in der Öffentlichkeit eine so große Rolle spielte. Insoweit war es wohl auch folgerichtig, dass der vorliegende Bericht allen Fachausschüssen zur Mitberatung übergeben wurde. Bis auf den Wirtschafts- und den Verkehrsausschuss, die auf eine Stellungnahme verzichteten, haben sich alle Fachausschüsse intensiv mit den Vorlagen beschäftigt. An dieser Stelle möchte ich mich – sicherlich auch in Ihrem Namen – beim Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachministerien für eine gute Zusammenarbeit in den Ausschüssen bedanken, konnten doch so offene Fragen diskutiert beziehungsweise notwendige Klarstellungen im Ausschuss direkt vorgenommen werden.

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Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss einvernehmlich, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz auf der Drucksache 5/1440 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/1800 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bitte um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. – Danke schön.

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Ich möchte hier nicht auf die einzelnen Kritikpunkte des Jahresberichtes eingehen, das würde zum einen den Rahmen sprengen und zum anderen kann es ja auch jeder nachlesen. Dabei wird allerdings eines auffallen: Die vom Datenschutzbeauftragten kritisierten Vorgänge liegen alle schon eine ganze Weile zurück. Wir schreiben das Jahr 2009. Gleichwohl beschäftigen wir uns heute mit dem Bericht über den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007. Damit liegen einige Berichtselemente drei Jahre zurück. Aus Sicht meiner Fraktion wirft das kein gutes Licht auf den Umgang des Landtages mit dem Thema Datenschutz.

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Generell muss gelten: Für den Umgang mit Daten, für die Verwendung von Daten und für den Datenhandel muss zwingend die vorherige Einwilligung des betroffenen Bürgers beziehungsweise der betroffenen Bürgerin vorliegen. Die Bürger müssen auch vor Datenhandel geschützt werden, der an die Lieferung von bestimmten Dienstleistungen gekoppelt ist. Auch bei der Prüfung vor der Kreditwürdigkeit muss der Bürger Einsicht haben können, welche Daten im Rahmen seiner Bonitätsprüfung verwendet werden. Darüber hinaus muss Transparenz geschaffen werden, woher die Daten, die zusammengetragen wurden, kommen und wie mit ihnen umgegangen wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Schaffung eines Datenschutzgütesiegels, das Unternehmen für besonders vorbildlichen Datenschutz erhalten, zu nennen. Die Änderung des Datenschutzgesetzes geht sicherlich für viele nicht weit genug, aber es weist meines Erachtens in die richtige Richtung.

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Die Datenschutzbehörden sind in die Lage zu versetzen, ihren Beratungs- und Kontrollaufgaben flächendeckend unabhängig und wirkungsvoll nachkommen zu können. Über das Wirkungsvolle müssen wir sicherlich noch einmal reden, wir brauchen dort keine zahnlosen Tiger. Es muss verstärkte Kontrollmöglichkeiten, insbesondere für Datenschützer, geben. Da schließe ich mich auch denjenigen an, die eine bessere Personalausstattung für den Datenschutz fordern.

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Über den Tätigkeitsbericht hinaus hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz vor geraumer Zeit konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes unterbreitet und den Fraktionen zugeleitet. Diese Vorschläge werden in den Fraktionen diskutiert. Ich denke, da kann noch ein bisschen mehr passieren. Wir jedenfalls werden den Tätigkeitsbericht nicht nur einfach zur Kenntnis nehmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Und da können wir noch so schöne Reden über den Datenschutz, deren Rolle und Bedeutung, über Skandale halten. Offensichtlich gibt es in der Landesregierung dazu wenig Echo.

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Meine Damen und Herren, zum Achten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und den damit zusammenhängenden Berichten sowie zur vorgelegten Stellungnahme der Landesregierung liegt uns eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vor. Die oben genannten Berichte beziehungsweise Stellungnahmen werden darin verfahrensmäßig für erledigt erklärt. Das ist in Ordnung, zumal die Beratungen in einzelnen Fachausschüssen durchaus intensiver verlaufen sind, als dies der vorliegende Bericht wiedergeben kann.

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Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2162, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz „Achter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) , Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und Dritter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)“ auf Drucksache 5/1440 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/1800 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/2162 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Enthaltung der Fraktion der NPD bestätigt.

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13. Stellungnahme des Senats zum 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

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Dreiundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 Besprechung des Berichts des Landes- beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Druck- sache 16/882) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/983 –

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Das Thema „Digitales Krankenhaus“ betrifft die Frage, wie ein optimaler Datenschutz mit der bestmöglichen Versorgung der Patienten vereinbart werden kann. Die Gesundheitsdaten des einzelnen Bürgers bedürfen eines besonderen Schutzes vor dem Zugriff unbefugter Dritter.

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Eine der Aufgaben, die der Datenschutzbeauftragte wahrgenommen hat, war eine Befragung. Die ist kritisiert worden, aber nach meiner Auffassung völlig zu Unrecht, da es nicht um Kontrolle, sondern um die Wahrnehmung der Aufgaben als Beauftragter für den privaten Datenschutz ging.

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Auch im Landtag haben wir uns in den letzten Jahren häufiger mit Datenschutz beschäftigt. Ich erinnere an die

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Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes mit sehr fortschrittlichen Bestimmungen und an die Neuregelung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Auch dazu hat es erhebliche Diskussionen gegeben, die aber im Einvernehmen mit dem Datenschutz geregelt werden konnten.

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Nicht zuletzt will ich die Entschließung zum Datenschutz als Bildungs- und Erziehungsaufgabe nennen. Darauf komme ich gleich noch zurück.

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Das sind Zahlen, die man sich überhaupt nicht vorstellen kann. Das ist eine Entwicklung, die rasant weitergeht. Wie dabei der Datenschutz überhaupt noch ordnungsgemäß wahrgenommen werden kann, das ist sicherlich eine Frage, auf die wir alle keine echte Antwort haben.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu besprechen ist der Dreiundzwanzigste Datenschutzbericht. In den Jahren seit 1974, als der Datenschutzbericht, wenn ich das richtig gelesen habe, zum ersten Mal vorgelegt wurde, hat sich einiges beim Thema „Datenschutz“ getan. Vieles hat sich geändert.

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Daran lässt sich ablesen, wie sich Datenschutz verändert, wohin sich der Blick wendet, nämlich nicht auf das Land und die Gesetzgebung oder die Behörden des Landes oder des Bundes, sondern weit über die Grenzen des Landes hinaus.