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Es ist ganz klar, dass niemand das Recht hat, sich das Land herauszusuchen, in dem er leben möchte. Ein Menschenrecht auf Migration gibt es nicht, und ein solches wird durch den Migrationspakt auch nicht hergestellt, weder direkt noch durch die Hintertür.

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Unabdingbar für meine Fraktion ist allerdings, dass unsere nationalen Souveränitätsrechte an keiner Stelle angetastet werden. Das gewährleistet der Pakt ganz ausdrücklich. Dass der Migrationspakt keinen Schaden anrichtet, wäre aber kein ausreichender Grund, eine Unterzeichnung zu befürworten. Der Migrationspakt hat – auch wenn es sich um ein rechtlich nicht bindendes Kooperationsabkommen handelt – eine wichtige Funktion. Er ist eine taugliche politische Grundlage, um bei der Eindämmung der illegalen Migration voranzukommen.

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Es geht um Ordnung, Steuerung und vor allem Begrenzung der Migration.

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Herr Präsident, vielen Dank. Vielen Dank, Herr Anton. – Herr Anton, eine Frage: Sie haben gerade geäußert, dass der Migrationspakt die Migration eindämmen soll und dass zum anderen die Souveränität der einzelnen Staaten nicht angegriffen oder eingeschränkt wird.

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Kollege Anton, folgende Frage: Sie haben eben ausgeführt, dass Sie den Pakt für ein taugliches Mittel halten, um die darin verankerten Ziele zu erreichen, zum Beispiel die Migration entweder auszuweiten –

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Ich möchte Ihnen aber gern ein paar konkrete Punkte nennen, was aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion auf Basis dieses Abkommens in der deutschen Politik konkret veranlasst ist. Wir brauchen klare nationale Regeln. Nationale Regeln sind nämlich auch Voraussetzung für ein Gelingen. Es geht nicht nur um internationale Regeln. Deshalb arbeitet die Bundesregierung an einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Voraussetzung für eine legale Migration definiert.

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Wir sehen aber in diesem Migrationspakt eine politische Grundlage, um auf internationaler Ebene zu Vereinbarungen zu kommen, die helfen, die Migration zu ordnen, zu steuern und vor allem zu begrenzen, ohne dass dabei unsere nationalen Souveränitätsrechte gefährdet werden. Wenn Sie den Antrag bereits heute zur Abstimmung stellen, werden wir ihn ablehnen.

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Geburtsregion verlassen. Europa ist nicht nur Ziel von Migration, sondern durchaus auch Auswanderungsregion.

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Seit Juli dieses Jahres liegt nun das Ergebnis eines zweijährigen Prozesses vor, in den die Bundesregierung involviert war, zu einem Global Compact for Migration. An diesem Prozess haben 192 von 193 UN-Mitgliedsstaaten mitgewirkt. Sowohl die Bekämpfung der Gründe, aus denen Menschen unfreiwillig ihre Herkunftsländer verlassen müssen, als auch die Erleichterung von Einwanderung etwa durch eine liberalere Visafreigabe und

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Was die AfD Hand in Hand mit den rechten Regierungen – das verbindet sie, weil die Frage gestellt wurde, warum so viele Länder nicht unterzeichnen – von Österreich, Ungarn, Australien und allen voran der USA unter Donald Trump hier macht, ist nichts anderes als viel Lärm um eigentlich recht wenig. Schlimmer ist: Die rechten Kampagnen gegen den Migrationspakt basieren auf Fake News. Hier wird faktisch das neonazistische Irrbild des „großen Austausches“ an die Wand geworfen, wo es doch eigentlich nur um den ersten kleinen Schritt und das Anerkennen geht, dass Migration ein globales und vielfältiges Phänomen ist.

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Wenn es die Weltgemeinschaft mit ihrer Zielbestimmung ernst meinen würde, Maßnahmen für eine gesicherte, geordnete und legale Migration auf den Weg zu bringen, muss die Form über eine eher symbolische Übereinkunft hinausgehen. Vor allem aber müssen die Ursachen der unfreiwilligen Migrationsbewegungen in den Blick genommen werden. Diese wurzeln unverkennbar in der Kolonialisierung und der neoliberalen Ausbeutung der Länder des globalen Südens durch den globalen Norden. Das müssen wir ab und zu bedenken.

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Wir lehnen den hier vorliegenden Antrag aus tiefster Überzeugung ab. Er basiert auf einer national-chauvinistischen Grundhaltung, auf falschen Informationen und blendet nicht zuletzt aus, dass Migration historisch betrachtet nicht nur vollkommen normal ist, sondern dass insbesondere Europa und Deutschland davon profitiert haben und noch profitieren.

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Meine Damen und Herren! Dieser Migrationspakt möchte etwas einfangen, was es bisher im Bereich der Migration weltweit nicht gibt, nämlich ein System von Recht und Ordnung zu schaffen. Wer diesen Migrationspakt ablehnt, der möchte ein System von Recht und Ordnung ablehnen,

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Die wollen keine Migration. Natürlich hetzen Sie!

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Alle diese Punkte zu regeln ist extrem wichtig und vernünftig. Wer sie nicht regeln will, der will kein System errichten, wie internationale Migration möglichst konfliktarm funktionieren kann. Deswegen, meine ich, muss man Ihren Antrag ablehnen.

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Aber das ist letztlich keine Lösung, denn es geht darum, Migration zu gestalten und Menschenrechte zu sichern. Das ist in der bisherigen Debatte ein bisschen zu kurz bekommen. Denn wenn man sich einmal vergegenwärtigt, dass sich über 250 Millionen Menschen auf der Welt auf Migrationsrouten begeben und in neuen Ländern Arbeit suchen, ganze Wirtschaften auf der Erde von den sogenannten Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern

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der CDU-geführten Bundesregierung mit dem Migrationspakt, allem voran die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit oder besser gesagt, die nicht stattgefundene Öffentlichkeitsarbeit, zeugt einmal mehr von dem Versagen der Bundesregierung im Umgang mit dem sensiblem Thema Flüchtlinge und Migration.

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Darüber hinaus wird dem Pakt per se eine Lösungskompetenz für allerlei zugeschrieben. In der Präambel des Globalen Pakts ist zu lesen, dass Migration als eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung angesehen wird. Das ist wirklichkeitsfremd. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass in Deutschland

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Um die Migrationsströme zu steuern und zu ordnen, haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im September 2016 in der New York Declaration beschlossen, den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration auszuhandeln. Die Beratungen haben im April 2017 begonnen. Den Entwurf, der unter Federführung von Mexiko und der Schweiz entstanden ist, haben die Staaten von Februar bis Juli 2018 verhandelt. Der Wortlaut des Ergebnisdokuments soll nun bei der Regierungskonferenz am 10. und 11. Dezember in Marokko formell angenommen werden. Der Migrationspakt hat völkerrechtlich im Sinne von Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes keine Relevanz. Nationale Hoheitsrechte werden weder eingeschränkt noch übertragen. Die USA, Australien, Ungarn und Österreich haben sich aus den Verhandlungen zurückgezogen. Polen und Tschechien haben angekündigt, dem Pakt voraussichtlich nicht beizutreten.

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Meine Damen und Herren, eine öffentliche Debatte über diese Frage ist notwendig. Wir müssen uns darüber verständigen, was wir wollen und was nicht. Wir wollen eine klare Unterscheidung zwischen illegaler und legaler Migration, und wir wollen – das hat Kollege Anton bereits herausgearbeitet – eine Steuerung, eine Ordnung und eine

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„Wir können die Welt nicht retten, wenn wir Probleme kontinental verlagern. Wir haben vor Ort Hilfestellungen zu leisten. Es ist unsere Verantwortung, die Bevölkerung zu schützen und unsere Souveränität, Verfassung und Entscheidungshoheit in Fragen der Migration zu wahren und sicherzustellen.“

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Ich habe diesen Antrag abgelehnt, weil ich mich den Ausführungen unseres Redners Rico Anton und des Staatsministers des Innern anschließen kann, die sehr differenziert eine Betrachtung dieses Global Compact for Migration vorgenommen und deutlich gemacht haben, dass es sich um einen Rahmen, um eine Grundlage handelt; dass es wichtig ist für uns, die Souveränität Deutschlands beizubehalten.

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Der Jahresbericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten wurde in der 52. Sitzung des Innenausschusses am 20. September 2018 abschließend beraten. Es ist festzuhalten, dass im vergangenen Jahr die Herausforderungen für unsere Gesellschaft in den Bereichen Asyl, Migration und Integration grundsätzlich fortbestanden.

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Vor uns liegt der Jahresbericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten 2017. Jährlich können wir anhand dessen – zeitverzögert – die Entwicklungen verfolgen, die es in Sachsen in den Bereichen Einwanderung und Migration und Integration gegeben hat.

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Dennoch möchte ich den Bericht nicht unkommentiert lassen. Im Vorwort zu seinem Jahresbericht 2017 führt der Ausländerbeauftragte, Herr Mackenroth, unter anderem aus: a) Die Anforderungen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration hätten 2017 grundsätzlich fortbestan

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Werter Herr Mackenroth, es mag sein, dass die Anforderungen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration in 2017 fortbestanden haben. Aber muss interkulturelles Denken in Behörden und Betrieben zur Routine werden? Was ist damit gemeint?

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Zweitens. In Ihrem Vorwort sprechen Sie von gesellschaftlicher Teilhabe und Einbindung (Seite 4). Das begrüße ich. Ich begrüße auch, dass Sie in Ihrem Bericht die Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration „Wie gelingt Integration?“ mit aufgenommen haben (Seiten 66 bis 72). Diese Studie befasst sich mit den Lebenslagen und Teilhabeperspektiven von Flüchtlingen in Deutschland. Danach fehlt es nach wie vor an belastbarem Wissen über die Lebenslagen von Flüchtlingen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe weiter geöffnet werden müssen und soziale Begegnung und Teilhabe eine wichtige Ressource für alle Lebensbereiche ist (Seite 71).

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde bereits darauf hingewiesen: Jeder Asylantrag wurde und wird als Einzelfall geprüft, und dies mehrfach. Das wurde noch nicht herausgearbeitet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde vor Ort genauso wie Gerichte, der Petitionsausschuss und die Härtefallkommission – und teilweise geschieht das mehrfach. Das wissen wir aus unserer Erfahrung in verschiedenen Gremien. Hier findet, teilweise ungewollt, eine Mehrfachkontrolle statt. Dabei wird immer das berücksichtigt, was sich temporär im betreffenden Zielgebiet gerade abspielt.

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Dieser Ruf „Macht schnell! Dieses Land muss jetzt machen!“ klingt verlockend. Es hat aber Konsequenzen für eine eigenverantwortliche und gestalterische kommunale Sozialpolitik, die Sie dann als Linkspartei wahrscheinlich spätestens im Stadtrat, wenn überhaupt nichts mehr zu entscheiden ist, auch nicht mehr für gut finden. Insbesondere Dresden, Leipzig und Chemnitz kommen ihrer Verantwortung hier nach. Dresden hat über 300 Plätze plus Wohnungen. Leipzig hat 100 Wohnheimplätze und 75 Wohnungen. Wir haben also ein breites Angebot, und die Kommunen versuchen vor Ort sehr viel zu tun. Man muss sicherlich im Sinne der Subsidiarität schauen, ob man in Zeiten von Spitzen – wie jetzt durch Migration oder sonstige Entwicklungen – als Freistaat unterstützend wirksam werden muss.

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Nach Ansicht der meisten UN-Menschenrechtsgremien verstößt der Iran mit Todesstrafen für Verbrechen ohne Todesfolge gegen internationale Abkommen, die auch vom Iran selbst unterzeichnet wurden. In Schleswig-Holstein raten die Behörden Iranern derzeit, wegen der aktuellen Lage einen neuen Asylantrag zu stellen. In Rheinland-Pfalz sprach sich Innenminister Bruch dafür aus,ausreisepflichtigen Iranern vor einer zwangsweisen Rückführung zunächst die Gelegenheit zu geben, ein Asyl- oder Asylfolgeverfahren beim Bundesamt für Migration zu beantragen. In Hamburg wird niemand, dessen Duldung ausläuft, von der Hansestadt in den Iran zurückgeschickt. In Hessen handelt es sich nun um ca. 300 Iranerinnen und Iraner, die ohne Aufenthaltsberechtigung sind. Der Entscheidung von Hamburg sollten wir uns dringend anschließen.

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Wir erinnern uns: Mit eindrücklichen Bildern dokumentierte im letzten Sommer ein ZDF-Bericht bei „Frontal21“ den Fall eines jungen Iraners. Nach seiner Flucht nach Deutschland über Griechenland wurde er im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens dorthin zurückgeschoben und lebte dort über ein Jahr obdach- und mittellos. Im Juli entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht, seine Rücküberstellung sei rechtswidrig, denn die Bearbeitung seines Asylantrags könne in Griechenland nicht gewährleistet werden. Das Verwaltungsgericht verpflichtete also das Bundesamt für Migration, das Asylverfahren durchzuführen.Worauf ich hinaus will, ist Folgendes: Der ZDFBericht schildert sehr anschaulich die heuchlerische Haltung deutscher Politiker, die etwa gegenüber dem Iran lautstark die Menschenrechte einfordern und auf der anderen Seite nichts für die Betroffenen tun, die nach Deutschland flüchten konnten.