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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/5168

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Deswegen kommen wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4962. Abstimmungsgrund lage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inne res, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5168. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

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Die zweite Frage: Die Justizvollzugsanstalt in Offenburg z. B. hat 500 Plätze. Von diesen 500 Plätzen werden allein 20 Plät ze von Gambiern belegt – Gambia ist ein Land mit zwei Mil lionen Einwohnern. Damit stammen schon 7 % der Gefange nen in Offenburg aus diesem Land. Wenn nun in der nächsten Woche der Pakt für Migration unterzeichnet wird – vielleicht auch von der CDU-Bundesregierung –, stellt sich die Frage: Wie viele Afrikaner werden wir dann noch zu erwarten haben, die hier in Deutschland die Gefängnisse zum Überfluten brin gen?

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Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksa che 16/5164 zur weiteren Beratung vorberatend an den Stän digen Ausschuss und federführend an den Ausschuss für In neres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist auch das so beschlossen und Punkt 7 erledigt.

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Auch über die Ergebnisse des Gipfels spricht heute so gut wie keiner in unserer Gesellschaft. Auch diese Ergebnisse gingen in den Bildern von blindem Hass, Wut und Zerstörung unter. Dabei sind es eigentlich wichtige Themen gewesen, die auf diesem Gipfel besprochen wurden: Klimaschutz, Handel, Afrika, Jugendarbeitslosigkeit, Migration, um nur einige Beispiele zu nennen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bislang keinen Entscheidungsstopp nach § 11a Asylgesetz für die Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger verhängt. Aktuell erfolgt lediglich eine Rückpriorisierung vor dem Hintergrund der vom Auswärtigen Amt zugesagten kurzfristigen Neubewertung der Sicherheitslage.

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Bei einer Prüfung haben wir auch festgestellt, dass eine Aussetzung der gemeinsamen Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration kurzsichtig wäre. Denn es lässt auch außer Acht, dass es im Jahr 2016 in demselben Zeitraum bundesweit lediglich 67 Abschiebungen nach Afghanistan gegeben hat, sich aber rund 3.300 Personen dafür entschieden haben, mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm freiwillig nach Afghanistan zurückzukehren. Auch die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr hat ihre Basis in dieser gemeinsamen Absichtserklärung.

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Ich weiß nicht, Frau Kollegin, ob Sie die Absichtserklärung wirklich aufkündigen wollen – Herr Kollege Sieveke hat darauf hingewiesen –, die hier mit Zustimmung der früheren Landesregierung zustande gekommen ist. Für die Reintegration dieser Menschen in Afghanistan würde das einen gravierenden Rückschritt bedeuten, und die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der afghanischen Regierung im Bereich der Migration würde sich damit deutlich verschlechtern.

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Hier sieht man deutlich, welchen Weg dieser harmlose globa le Pakt für Migration gehen wird, der am 10. Dezember un terschrieben wird.

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Derweil unterschrieb Bundesaußenminister Maas in Marrakesch den neuen UN-Pakt für Migration

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Eine dieser großen Herausforderungen ist das Thema Migration. Das bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Türkei war ein großer Schritt zur Eindämmung von Flüchtlingsströmen. Weitere solche Abkommen benötigen wir mit Ägypten, Algerien und Marokko. Deshalb betone ich an dieser Stelle noch einmal, wie wichtig es ist, es endlich anzuerkennen, dass diese Länder sichere Herkunftsländer sind.

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Die Große Koalition hat im Bund kurz vor Weihnachten ihren Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht. Ziel soll es sein, Migration nach deutschen Wirtschaftsinteressen zu steuern. Der Hintergrund dieses Vorhabens ist ein schnell skizziertes demografisches Problem. In Deutschland werden zu wenige Kinder geboren, um in den Ruhestand gehende Fachkräfte zu kompensieren. Aktuell stehen jährlich einer Million neuer Rentner insgesamt 700.000 Schulabgänger gegenüber. Im Verhältnis würden uns also jedes Jahr 300.000 Menschen auf dem Arbeitsmarkt fehlen, Tendenz steigend. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die Zahl der Erwerbstätigen von gegenwärtig fast 45 Millionen auf ungefähr 30 Millionen Personen im Jahr 2050 sinken, ein Defizit von 15 Millionen Menschen also.

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Die CDU, namentlich Innenminister Herr Caffier, benennt dieses Problem immerhin, denn bei scheiternder Arbeitsplatzsuche besteht jederzeit die Möglichkeit, durch einen Asylantrag den Aufenthalt zu verfestigen. Scheinbar weiß man inzwischen auch im Innenministerium, dass die eigene Asylpolitik vor allem zur Aufenthaltsverfestigung dient. Die Asylpolitik ist somit meist nur noch dafür da, illegale Migration zu legalisieren.

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Liebe Bürger, diese Befürchtungen gegenüber verstärkter Lohnkonkurrenz und einem neuen Einfallstor für illegale Migration sind berechtigt. Seit 2015 sind ungefähr eine Million Zuwanderer nach Deutschland gekommen, die in Hartz IV gefallen sind. Man stelle sich vor, der in den jüngsten Prognosen dargestellte Konjunkturabschwung findet statt – diese Million würde sich schnell deutlich vergrößern.

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Dann wird, das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt, festgelegt, es geht um die Migration aus den Ländern der

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Meine Damen und Herren, die Wahrheit ist: Wenn Sie Schleswig-Holstein zum sicheren Hafen machen wollen, geht es Ihnen nur vordergründig um Seenotrettung. Tatsächlich geht es Ihnen um noch mehr Migration nach Schleswig-Holstein.

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Zu Kapitel 0331 – Migration – liegen zwei Änderungsanträ ge der Fraktion der AfD vor. Zunächst lasse ich über den Än derungsantrag Drucksache 16/5353-22 zu Titel 633 08 – Pau schale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Un terbringung und Betreuung von Flüchtlingen – abstimmen, der eine Reduzierung der Mittelansätze fordert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

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Wer Einzelplan 03 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Einzelplan 03 – Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – mehrheitlich zugestimmt.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/5289

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Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt biete und zudem weit hinter dem Anspruch, einen sicheren Status für gut integrierte Geduldete in Sachen Ausbildung und Beschäftigung zu schaffen, zurückbleibe, spricht beispielsweise DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, von einem „Gesetz zur nachträglichen Legalisierung bisher illegaler Migration“, das die sozialen Konflikte der nächsten Jahre noch verschärfe, dagegen Lars Herrmann, Bundestagsabgeordneter der AfD. Und Wirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt die Einigung zwischen CDU/CSU und SPD im Kabinett gleich mal zu einem „historischen Tag“ nach 30 Jahren Pro-und-Kontra-Debatte über die Frage, ob Deutschland überhaupt ein Einwanderungsgesetz benötige.

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Grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5289. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute in zweiter Beratung mit unserem Antrag, eine Änderung in der Frage des Vorsitzes in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe vorzunehmen.

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Ziel dieser Kommission ist es, Migranten und Themen, die die Migration betreffen, ein prominentes, ein vernünftiges Gremium in diesem Hause zu geben, in dem diese Themen beraten werden und auch Migranten, die nicht dem Landtag angehören, die Möglichkeit haben, sich einzubringen.

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Die von Herrn Nacke zur Argumentation für die Änderung herangezogenen weiter reichenden Änderungen im Bereich der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe, die dieser Landtag im Mai mehrheitlich beschlossen hat, waren in diesem Hohen Hause jahrelang in der Diskussion. Zu keinem Zeitpunkt ist in diesem Zusammenhang von Ihrer Fraktion, Herr Nacke, oder auch von der FDP der Vorschlag gemacht worden, dann doch gleich auch die Vorsitzregelung in diesem Sinne zu ändern.

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Abschließend möchte ich sagen: Ich appelliere an CDU und FDP, ihre Verweigerungs- und Blockadehaltung bei der Frage der Besetzung der Kommission für Migration und Teilhabe endlich zu beenden. Bislang haben Sie eine Einigung mit Verweis auf die laufenden Beratungen zurückgestellt. Diese Beratungen werden heute abgeschlossen. Insofern rechne ich in den nächsten Tagen mit

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Rot-Grün hat zu Beginn der Wahlperiode die Geschäftsordnung geändert, u. a. in dem Punkt, der die Kommission für Migration und Teilhabe betrifft. Wir wollten eine moderne rechtliche Grundlage für die Arbeit dieser Kommission schaffen. Teilhabe und Partizipation waren unsere ausschlaggebenden politischen Ziele, und sie sind nach wie vor hoch aktuell.

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Wir wollen, dass unsere Kollegin Filiz Polat Vorsitzende der Kommission wird. Sie ist nämlich fachlich hervorragend dafür geeignet. Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, die Rückendeckung der Kommission und die hervorragende Unterstützung durch den Innenminister Boris Pistorius tragen dazu bei, dass es in Niedersachsen endlich ein anderes, ein neues Verständnis von Humanität, Partizipation und Teilhabe gibt. Dafür danke ich allen Beteiligten.

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Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Wiedereinführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/261 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/519

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Auch die Rolle der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe ist nach unserer Ansicht in der Härtefallkommission nicht entsprechend gewürdigt. Frau Schröder-Köpf, Sie dürfen mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Ich finde, wenn Sie, meine Damen und Herren, es wirklich ernst gemeint hätten, dann hätten Sie ihr auch ein Stimmrecht gegeben. Aber Sie meinen es mit der Landesbeauftragten nicht richtig ernst, und das finde ich an dieser Stelle sehr schade. meine Damen und Herren.

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Wie bereits ausgeführt wurde, regelt dieses Gesetz die Teilnahme an mehreren Untersuchungen. Es handelt sich um die U-Untersuchungen – U1 bis U9 –, die als prominenteste Beispiele in der medialen Diskussion immer wieder Erwähnung finden, um das Kindersprachscreening KiSS, über das auch im Zusammenhang mit Migration und Kindern mit Sprachdefiziten diskutiert wird, aber auch um das Neugeborenen-Stoffwechselscreening und das Neugeborenen-Hörscreening.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal auf die Überschrift und das Wort Asylmissbrauch zurückzukommen. Die bereinigte Schutzquote im ersten Quartal 2013 betrug 46,5 %. Das sind Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die bereinigte Schutzquote ist die Zahl aller durchgeführten Verfahren bei Asylanträgen, die inhaltlich geprüft wurden. Es gab eine Anerkennungsquote von 46,5 %. Was uns die NPDFraktion hier immer weismachen will, ist schlicht und einfach falsch!