Thomas Axel Palka
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Last Statements
Frau Präsidentin, sehr geehr te Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mit unge wöhnlich finanzlastigen Themen zu tun. Dies halten wir aller dings im Sinne eines reibungslosen Funktionierens von Ver waltung zum großen Teil für notwendig – „zum großen Teil“, das heißt allerdings auch: nicht alles. Aber dazu später.
Der Kommunale Versorgungsverband erfüllt eine wichtige Aufgabe für die Landesbeschäftigten und teilweise auch die Kommunalbeschäftigten. Er kann nicht von den stetigen Ver änderungen abgekoppelt werden, denen alle Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse unterworfen sind. Jedenfalls sind aber Anpassungen an Rechtsänderungen des Dienstrechtsre formgesetzes und des Beamtenstatusgesetzes notwendig.
Die Ermächtigung des Innenministers, den KVBW unter be stimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum Haushaltsaus gleich und zur Deckung von Fehlbeträgen temporär freizu stellen, wirft allerdings schon Fragen auf. Haushaltsausgleich ist üblicherweise eines der höchsten Ziele jedes öffentlichen Haushalts. Die Begründung im Gesetzentwurf überzeugt nicht. Statt eines Haushaltsausgleichs soll die langfristige öko nomische Tragfähigkeit des KVBW regelmäßig versiche rungsmathematisch bewiesen werden. Das scheint eine sehr seltsame Konstruktion – ungeachtet der Sondersituation des KVBW.
Im Ausschuss wird Thema sein müssen, wie unabhängig der Versicherungsmathematiker und die Akteure tatsächlich wer den sein können oder müssen. Der Grundsatz „Wer ein Gut achten bezahlt, bekommt es auch“ darf hier nicht gelten.
Wenn innerhalb einer Wechselkonstruktion etwas schiefgeht, steht nichts weniger auf dem Spiel als die Sicherheit der Be
soldung der Beamten und der anderen Versicherungsnehmer. Der Grundsatz „Es wird schon alles gut gehen“ kann nicht handlungsleitend sein. Aber genau dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die Begründung des Vorhabens liest.
Vollends irritiert die erneute Verschiebung der Frist für die erstmalige Erstellung eines Gesamtabschlusses der Kommu nen – zunächst auf 2022 und jetzt sogar auf 2025. Die wort reiche, aber argumentationsarme Begründung spricht für sich. Auch hier drängt sich der Eindruck einer überhasteten und mangelhaften Einführung der Doppik in den Kommunen ge radezu auf.
Das Land musste sogar Erleichterungen und Vereinfachungen einführen. Warum hat man ein so kompaktes Regelwerk über haupt einführen lassen – bei all den vermuteten Expertisen im Finanzministerium? Die Kommunen haben sich ganz offen bar verhoben ob der Doppik, oder sie haben Desinteresse wal ten lassen. Dabei verfügen sie mit ihren Fachbeamten für das Finanzwesen über hoch spezialisierte Fachleute, von denen man annehmen sollte, dass sie die Doppik beherrschen. Das Land sollte sich dazu entscheiden, das System so zu verein fachen, dass es umsetzbar ist, oder den Kommunen auf die Sprünge helfen.
Danke schön.
Das war doch fast eine Punktlandung.
Frau Präsidentin, liebe Kol legen! „Den Letzten beißen die Hunde“ – aber keine Angst, ich kann auch zurückbeißen.
Über dieses Thema habe ich ja schon einmal eine Rede gehal ten. Ich muss natürlich sagen, ich habe meine Meinung nicht geändert. Ich versuche jetzt mal, da ein kleines bisschen Klar heit reinzubringen.
Ja, was heißt da „oje“? – Nach einem Vorlauf etwas vor Jah resfrist unternimmt das Parlament hier einen neuen Anlauf,
etwas schlechter zu regeln, was schon vernünftig geregelt war. Richtiger wäre, zu sagen: schon vernünftig geregelt schien.
Vor vielen Jahren hat sich der Gesetzgeber schon um das Wahlrecht von Menschen Gedanken gemacht, die dauerhaft unter Betreuung stehen. Dazu sei gesagt: Es geht wirklich um diese Menschen, die sich nicht mehr selbst äußern können, al so nicht etwa um körperlich Behinderte,
sondern um die, die geistig nicht mehr da sind. Es geht um die,
die dauerhaft unter Betreuung stehen. Diese Menschen sind leider weniger privilegiert als wir.
Nein. Der lässt mich ja auch nie reden. – In so gut wie allen Fällen fehlt es ihnen aus un terschiedlichen Gründen an der Fähigkeit, sich mit Fragen der politischen Willensbildung im Land zu befassen. Sie können kaum eine begründete Wahlentscheidung treffen. Die Teilnah me an Kommunikationsprozessen zwischen Volk und Staats organen ist ihnen nicht möglich.
Der Gesetzgeber und die Juristen waren damals nicht weni ger schlau als heute. Sie haben auch nicht gegen die Verfas sung verstoßen. Sie hielten es für die am wenigsten kompli zierte und für die am besten handhabbare Regelung, Personen von den Wahlen auszuschließen, wenn sie auf Dauer einer Be treuung unterstehen. Damit haben Bund und Land auch Jahr zehnte gute Erfahrungen gemacht. Warum – –
Seien Sie doch mal bitte ruhig. Jetzt rede ich!
Warum nun das Bundesverfassungsgericht plötzlich die gute und fundierte Begründung der derzeitigen Regelung verwor fen hat,
bleibt sein Geheimnis. Angeblich soll der Ausschluss von Menschen, die unter voller rechtlicher Betreuung stehen, ge gen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gemäß Arti kel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes sowie gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes verstoßen.
Moment! Horcht doch erst mal zu.
Das Gericht hatte den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Bestimmungen zu ändern. Das hat er kürzlich auch getan. Lei der bewahrheitet sich auch hier das Sprichwort: Etwas Bes
seres kommt selten nach. Die Nachfolgeregelungen, die vom Bund im Bundeswahlgesetz schon kodifiziert worden sind und für das Land angepasst werden sollen, halten wir für viel pro blematischer als die Vorgängerregelungen.
Mit der Einführung der zulässigen Assistenz wird das Wahl geheimnis erneut durchlöchert. Wie schon bei der Briefwahl ist zu befürchten, dass die Grundsätze der persönlichen und geheimen Wahl irreparabel beschädigt werden. Die AfD sieht die Gefahr der – ich nenne es mal so – Veruntreuung der Wahl entscheidung in einer ganz neuen Dimension auf uns zukom men. Die bisherigen Wahlausschlüsse boten auch die Gewähr dafür, dass Betreuungspersonen nicht in Versuchung kamen, anstelle des Betreuten zu wählen. Dennoch wird die „Betreu te Assistenz“ eingeführt. Niemand – ich wiederhole: niemand – kann garantieren, dass bei einer Wahlentscheidung, die wo möglich sogar per Briefwahl getroffen wird, der Wille des bis her Betreuten vollumfänglich zur Geltung kommt.
Die Versuchung für Betreuungspersonen wird groß sein, be wusst oder unbewusst die ihnen Anvertrauten in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen.
Dies ist – man muss es so sagen – ein gewaltiger Nachteil des Richterspruchs.
Die Verschärfung der Straf androhung nach § 107 des Strafgesetzbuchs hilft nach unse rer Überzeugung hier kein bisschen weiter. Denn in diese in nersten Beziehungen zwischen Vertrauenspersonen innerhalb einer rechtlichen Betreuung – die in den meisten Fällen von Angehörigen geleistet wird – dringt kein Staatsanwalt vor.
Und woher wissen wir, dass der Betreute überhaupt entschei den kann, ob er sich zur Wahl einer anderen Person bedienen will oder kann? Schon allein – –
Sie wissen es aber genauso wenig.
Diese Frage erfordert intellektuelle Fähigkeiten, deren Vor handensein bei dauerhaft Betreuten fragwürdig ist. Entschei den wird es in der Praxis letztlich doch der Helfer. Machen wir uns da nichts vor: Wer überwacht hier dessen Zuverläs sigkeit, und wer bestimmt, ab wann eine Hilfeleistung unzu lässig ist?
Gerade deshalb werden auch hier Beeinflussungen an der Ta gesordnung sein. Da können noch so viele Sicherungen in den Gesetzestext eingebaut werden. Häufig würde mit der Neure gelung der eherne Grundsatz „Ein Mann, ein Wort“ außer Kraft gesetzt.
Die AfD ist sich bewusst, dass aufgrund des Richterspruchs Handlungszwang besteht und dass ein Gleichklang zwischen Bundeswahlrecht und Landeswahlrecht notwendig ist. Das Recht, auf die Gefahren hinzuweisen, nehmen wir uns den noch heraus.
Und zu Frau Wölfle – –
Okay. Darf ich bitte noch ei nen Satz sagen?
Doch. – Zu Frau Wölfle möchte ich eines sagen: Es gibt hier im Parlament fünf Fraktionen und nicht nur vier.
Wenn man etwas machen will, muss man sich also mit fünf Fraktionen unterhalten.
Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kollegen! Kein Schutz von Bienen und vielen anderen Schätzen unserer Natur ohne den Schutz der bäuerli chen Familienbetriebe. Nur die Familienbetriebe in unserem Land sichern unsere Versorgung mit dem Lebensnotwendigen seit Generationen. Nur die bäuerlichen Familienbetriebe ha ben unsere schöne Landschaft geschaffen. Und nur die Fami lienbetriebe schaffen die Lebensbedingungen für die vielfäl tige Flora und Fauna einer Kulturlandschaft mit viel mehr Ar ten und Abwechslung als im dichten Wald, der ohne Land wirtschaft alles bedecken würde.
Das war auch der politisch größte Fehler des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Das Volksbegehren war unpersönlich und richtete sich gegen den Großteil der Landwirtschaft. In einer Pressemitteilung des Volksbegehrens heißt es:
Dennoch ist der Trägerkreis des Volksbegehrens befrem det über die Grünen Kreuze.
Sie könnten nicht deutlicher sagen, wie wenig sie von der Not der Landwirte wissen, wie weit die vorwiegend städtischen Unterstützer des Volksbegehrens von der Landwirtschaft ent fernt sind und wie wenig sie davon verstehen. Wie bei der Düngeverordnung möchten die urbanen Zentren der Indust riegesellschaft auch ihre Sünden bei den Bauern abladen. Al lein die Bauern sollen mit ihrem Verzicht und ihrer Existenz bezahlen. Die Erfinder der Düngeverordnung in Brüssel und Berlin sind an keiner Stelle zum Verzicht bereit.
Genauso wenig steht bei den Hauptforderungen des Volksbe gehrens etwas darüber, was die Stadtgesellschaft beitragen könnte. Das haben erst der Volksantrag der Bauernverbände und das Eckpunktepapier der Regierung zumindest in Ansät zen berücksichtigt. Auch das Thema „Lichtverschmutzung während der Nacht“ findet sich im Gesetzentwurf wieder.
Erst zuhören, und dann können Sie noch einmal etwas sa gen. – Wenn die Landwirtschaft pauschal zum Verzicht auf 50 % ihrer Betriebsmittel gezwungen wird, müssen die Land wirte verzweifeln. Durch die Politik der letzten 60 Jahre sind sie zum immer ausgefeilteren und oft intensiveren Einsatz die ser Mittel gezwungen worden. Wir sagen schon lange: Nicht die Bauern müssen sich ändern. Die Politik muss sich ändern.
Ein ganz großer Hebel für Artenschutz und Biodiversität durch die Landwirtschaft wird leider nicht in die Hand genommen. Professor Hasselmann aus Hohenheim deutete es in der An hörung in der letzten Woche nur an. Professor Tscharntke aus Göttingen hat ausführlich über die Auswirkung der Schlag größe, der Größe der Äcker, und damit zusammenhängend der Saumlänge, der Länge der Ackerränder, auf die Biodiversität publiziert und geforscht. Wildbienen und viele andere Insek ten und Kleintiere sind so klein, dass sie oft nur wenige Me ter Radius haben. Ein heute üblicher großer Acker mit meh reren Hundert Metern Länge und Breite ist für sie ein unüber windbares Hindernis. Professor Tscharntke sagt: Kleine Fel der fördern die Artenvielfalt genauso stark wie bei einer Um stellung von konventioneller auf organische Bewirtschaftung.
Deshalb ist auch mit dem Rückgang der Zahl der Bienen nicht die Honigbiene, sondern die Wildbiene gemeint. Der Honig biene geht es gut; es gibt immer mehr. Das wird natürlich wie der einmal verschwiegen; da wird einfach über die Biene all gemein geredet, ohne dass diese gemeint wäre.
Genau da haben wir die Beweise für unsere These vom An fang meiner Rede: Nicht die Bauern müssen sich ändern, son dern die Politik muss sich ändern.
Außer uns thematisiert nur ein CDU-Bundestagsmitglied auf verlorenem Posten dieses Thema, wenn er die Flächenzahlun gen aus der ersten Säule den Brandbeschleuniger des Struk turwandels nennt. Die Grünen haben im Sommer 2017 im Bundestag danach gefragt – und dieses Thema nie wieder an gefasst. Sie wollten sich die Finger nicht verbrennen.
Auch wir haben im Herbst 2017 für Baden-Württemberg da nach gefragt und eine ausführliche Antwort bekommen. Vie len Dank an das Ministerium.
Wenn das größte 1 % der Bauern bundesweit 22 % der 3 Mil liarden € aus der ersten Säule bekommt, die ganze untere Hälf te der kleinen Bauern hingegen nur 7 %, dann müssen wir nicht lange nach der Ursache des Strukturwandels fragen. Dann wissen wir, warum die Landwirtschaft immer eintöni ger wird, die Bauern immer verzweifelter werden und die Na tur immer ärmer wird. Noch einmal: Betrügen und belügen Sie nicht weiter die Bauern in unserem Land; ändern Sie Ih re Politik.
Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Es ist bezeichnend für dieses, unser Parlament, gegen unse ren Antrag zu stimmen.
Ja, ich habe – – Der zweite Satz kommt doch jetzt.
Der zweite Satz kommt jetzt. – Ich habe mit Ja gestimmt, denn wir möchten alle Extremen bekämpfen – die von links, die von rechts.
Egal, welche Extreme, und nicht nur die von rechts, wie es vom Parlament gefordert wird.
Das finde ich nicht richtig.
Das war es schon.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Grath, Sie haben den Esskorb ziemlich hoch gehängt. Ich weiß nicht, ob ich das toppen kann; ich glaube es nicht. Es war sehr gut.
Fangen wir einmal an; ich versuche es einmal. 88 Kantinen plus 66 Mensen: Wenn wir eine Essenstour miteinander ma chen würden oder planen müssten, würden wir die Gutsküche des Weinbauinstituts in Ihringen am Kaiserstuhl aussuchen und als Standort für die restlichen der über 160 Küchen fest legen. Denn das ganze Geheimnis der Elsässer und Badener Küche sei Ihnen hier verraten: Die nehmen Wein, wo die an deren nur Wasser nehmen.
Ja, genau. – Das Problem beim Fußballspiel zwischen dem KSC und Stuttgart war wahrscheinlich der Saumagen. Die Ba dener haben ihren Saumagen mit Riesling gemacht, und den Wildschweinbraten haben die Württemberger mit zu viel Trol linger gemacht; deshalb ging es wahrscheinlich schief.
Im Ernst:
160 Großküchen sind ein Potenzial. Allein das StuWe Tübin gen gibt in 15 Mensen und Cafeterias knapp 1,5 Millionen Es sen im Jahr aus und macht damit 10 Millionen € Umsatz. Wenn man das auf die gesamten Küchen im Besitz des Lan des hochrechnet, sind wir bei 15 Millionen Essen und 100 Millionen € Umsatz im Jahr, für die wir mindestens indirekt verantwortlich sind.
Die Angaben, inwieweit da tatsächlich regionale Ware oder Bioware eingesetzt wird, sind sehr vage, insbesondere die An gabe im Bereich Salat und Gemüse. 70 bis 95 % scheint uns sehr optimistisch, vor allem wenn man die Verfügbarkeit von einheimischer Ware über die gesamten zwölf Monate des Jah res in Betracht zieht.
Ein leuchtendes Vorbild scheint Dänemark zu sein. Dänemark ist ein bisschen größer als unser Land Baden-Württemberg, hat aber nur halb so viele Einwohner. 2 000 Gemeinschafts küchen nutzen dort das staatliche Bio-Logo, und der Staats haushalt hat jährlich über 50 Millionen € übrig für die Förde rung des biologischen Landbaus.
Unser Programm „Mach’s Mahl“ zur Förderung der Großkü chen ist mit einer halben Million Euro demgegenüber eher schlank. Die Landwirte bekommen aus FAKT jedoch mit 36 Millionen € einen ordentlichen Beitrag. Geld geben wir al so genug. Möglicherweise stecken in der gezielten Umsetzung aber noch Reserven, um noch mehr Bio und regionale Ware in den Kantinen einzusetzen – eine Managementaufgabe.
Wer bekommt das Geld? In der Antwort des Ministeriums steckt für unseren Geschmack zu viel Beratung, Coaching, Projekt, Modellvorhaben und ähnlich vorsichtiges Herantas ten drin. Ein Ministerium ist jedoch kein Beratungsinstitut – das Bundesverteidigungsministerium ist dafür abschrecken des Beispiel –,
sondern eine Behörde, die Vorgaben machen und die Umset zung kontrollieren soll.
Wie einfach und effizient wäre die Vorgabe: Gemeinschafts küchen des Landes und der Kommunen müssen im Jahr 2020 10 % und dann jedes Jahr einen Prozentpunkt mehr für Ware aus kontrolliertem biologischen Anbau ausgeben. Der Effekt wäre sofort da. Für die Anbieter und die umstellungswilligen Landwirte wäre der Absatz grob planbar. Beratung kann näm lich der Anbieter machen, sofern überhaupt nötig.
Das Studentenwerk Tübingen – wer möchte uns vorschreiben, „Studierendenwerk“ zu sagen? dabei verschlucke ich mich – hat Erfahrung mit regionaler Bioware seit genau 25 Jahren. Die brauchen also keine Beratung, sondern nur eine klare Vor gabe. Die haben nämlich mit Bio wieder aufgehört. 10 % Bio einkauf, von oben verordnet, wären bei deren 10 Millionen € Umsatz und 1,5 Millionen Essen ein Umstellungsprogramm für Bio im mittleren Neckarraum, wie es keine Beratung und keine guten Worte hinbekommen.
Vorgaben, Fakten, Kontrolle: Herr Minister, machen Sie es einfach, oder, wie Ihr Programm heißt: „Mach’s Mahl“.
Danke schön.
Danke, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. – Herr Minister, ich kann mir nicht vorstellen, dass die EnBW diese Dienstleistung kostenlos er bringt. Denn die verlangen von uns immer einen Haufen Strom gebühren. Da kann ich mir echt nicht denken, dass das nichts kostet. Bei der Polizei wäre es für das Land kostenlos. Ist mei ne Meinung richtig, oder können Sie sie nicht bestätigen?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kollegen! Würde den Grünen irgendetwas an Hilfe bei Wetterschäden liegen, dann hätten sie am 30. Mai 2016 unbürokratisch in Braunsbach geholfen.
Zitat damals von Ministerpräsident Kretschmann in Brauns bach: „Ich habe keinen Sack voll Gold dabei. Ich bin ja nicht der Kaiser.“ Nein, das ist er nicht, aber der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, einem Land mit elf Millionen Ein wohnern.
Wir von der AfD haben mit Gummistiefeln, Schaufeln und gesammelten Geldspenden geholfen.
Würden die Grünen sich wirklich für Ernteschäden durch Un wetter interessieren, dann würden sie im Einzelfall Direkthil fe leisten. Das haben sie nicht getan, das tun sie nicht, das wer den sie nicht tun. Was tun sie stattdessen? Nur daherreden und so tun, als würde sie der ländliche Raum interessieren,
und vor allem ihren Weltklimauntergangskult zelebrieren. Sie interessieren sich nicht für das Land, für den ländlichen Raum, geschweige denn für die Landwirte.
Das tun Sie in Wirklichkeit: Sie zerstören unsere wunderschö ne Kulturlandschaft durch Windräder und anderen ökologi schen Unsinn. Das Einzige, was Sie tun, ist, Ökobonzen noch reicher zu machen mit Zwangsstrom, den die kleinen Leute teuer bezahlen müssen.
Nein, jetzt nicht.
Mit Ihrem Ökowahnsinn zerstören Sie das Land und retten es nicht.
Würden Sie sich für Wetterschäden interessieren, dann wür den Sie Rückstellungen bilden
kommt, kommt! – und bei Schäden unbürokratisch helfen.
Das ist die Sache.
In Deutschland gibt es zurzeit keine Prämienunterstützung vonseiten des Staates und auch nicht von der EU. Bei wetter bedingten landwirtschaftlichen Schadensereignissen ist es den Ländern in der zweiten Säule freigestellt, Hilfe zu geben.
Die ganzen Phänomene nennt man übrigens „Wetter“. Das hat es schon seit Jahrhunderten gegeben, und es ändert sich im mer mal wieder.
Eine Pflichtversicherung lehne ich persönlich grundsätzlich ab. Ich könnte mich aber mit einer freiwilligen Schadensver sicherung anfreunden,
die jedoch nicht gewinnorientiert arbeitet. Dadurch würde es für mehr Landwirte finanzierbar sein.
Ist das jetzt das Thema?
Gut, okay.
Eigentum verpflichtet, aber die Daseinsvorsorge ist auch eine wichtige Aufgabe des Staates.
Durch die angebliche Erderwärmung wird es künftig keine Frostschäden mehr geben, und die Grünen brauchen sich zu diesem Thema sowieso keine Sorgen mehr zu machen.
Von der EU bekam im Jahr 2016 fast die Hälfte der Mitglieds länder Zuschüsse für Risikomanagementmaßnahmen in einer Gesamtsumme von 2,47 Milliarden €, und wir sind als Netto zahler immer bei den Zahlenden und nicht bei den Empfän gern.
Dies ist außerdem ein klarer Wettbewerbsnachteil für die deut schen Landwirte. Weder der Bund noch die Länder unterstüt zen die Landwirte in Deutschland aktiv beim Risikoschutz.
Stattdessen werden die verfügbaren Finanzmittel hauptsäch lich für ideologische Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaß nahmen verwendet. Wir brauchen keine grüne weltfremde Vorschreibediktatur, sondern Lösungen mit gesundem Men schenverstand.
Herr Kretschmann – leider ist unser Ministerpräsident mal wieder abwesend –, nehmen Sie einen Teil der Strafzahlun gen von Porsche in Höhe von 535 Millionen € für einen Fonds für die Landwirtschaft.
Stellen Sie die Kindergartengebühren und die Schülerbeför derung frei. Das Geld ist da. Verschwenden Sie es nicht für Umweltblödsinn.
Danke schön.
Danke schön, Frau Präsiden tin. – Herr Minister, ich habe in meinen Ausführungen zu Braunsbach nicht Sie angegriffen. Sie haben geholfen. Sie wa ren, wenn ich es richtig weiß, am ersten Tag vor Ort. Ich ha be den Herrn Ministerpräsidenten angegriffen. Bei ihm hat es ein paar Tage gedauert, bis er sich gemeldet hatte.
Zum Klimawandel: Es hat in der Weltgeschichte schon des Öfteren Eiszeiten und Phasen ohne Eiszeiten gegeben. Als es nach der letzten kleinen Eiszeit wärmer wurde, da gab es noch keinen Menschen auf der Welt. Wenn mir bitte jemand erklä ren könnte, wie das passiert ist, dann glaube ich Ihnen auch Ihre Aussagen über eine menschengemachte Erderwärmung heute. Darüber können wir gern einmal reden.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren und Diverse!
Sehr geehrte Frau Aeffner, wir wollen absolut niemandem das Wahlrecht vorenthalten. Aber wer einen Betreuer braucht, um alle seine Angelegenheiten zu besorgen, wer total betreut wird, geistig behindert ist, der soll auf einmal wählen dürfen? Wer – er, sie, es – sonst nichts ohne Betreuer machen kann, soll auf einmal selbstständig an der politischen Willensbildung durch Wahlen teilnehmen dürfen?
Mit gutem Grund hat der Gesetzgeber damals diese Menschen ausgeschlossen, weil er diese implizit nicht für dazu fähig ge halten hat. Der Gesetzgeber hat sich bei der Gesetzgebung nämlich etwas gedacht. Da wurde nicht, so wie heute, nur bis zur nächsten Wahl nachgedacht.
Ja, Moment, kommt doch alles. Beruhigt euch.
Wer das Wahlrecht von Schwerstbehinderten ändern will, muss erstens begründen, warum dieser Ausschlussgrund auf einmal wegfallen soll, das heißt, er muss darstellen, welche kognitiven, psychologischen Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts vorhanden sein sollen.
Kann jemand, der Betreuung braucht, um alle seine Angele genheiten zu besorgen, denn die für die politische Willensbil dung notwendigen folgenden Funktionen aktivieren? Erstens geht es darum, ob jemand aufmerksam sein kann. Zweitens geht es darum, ob sich jemand die relevanten Fakten merken kann. Das betrifft den Gedächtnisspeicher.
Es war z. B. Ministerpräsident Kretschmann, der weniger Au tos wollte. Es ist die CDU, die mit den Grünen koaliert. Kann man sich daran erinnern? Kann man diese relevanten Inhalte wieder aktivieren?
Gut, machen wir einmal einen Test. Kann sich hier irgendje mand erinnern, wann sich die SPD um die wirklich wichtigen Themen gekümmert hat?
Ich glaube, ich weiß es nicht, denn ich kann mich beim bes ten Willen nicht daran erinnern.
Genau, ich habe gewusst, dass das jetzt kommt. – Aber dann sollen die geistig stark behinderten Menschen, die Betreuer brauchen, das können.
Drittens: Die Pendler werden durch den Dieselverbotsblöd sinn kalt enteignet. Was haben die Sozialdemokraten hierbei für den Automobilstandort Baden-Württemberg getan? Bei Audi wird von einer Streichung von 7 000 Stellen gesprochen.
Diese Zusammenhänge sollen sich kognitiv behinderte Men schen merken können?
Viertens Informationsverarbeitung, sich Zusammenhänge vor stellen können: Werden die mentalen Objekte auch wirklich keitsgemäß abgebildet und eingeordnet? Nicht dass da noch einer auf die Idee kommt, die CDU stehe für innere Sicher heit.
Und: Ja, Merkel ist noch nicht weg. Die CDU ist noch immer „merkelig“ und wird von den Grünen erpresst.
Können Menschen, die die Welt nur vermittelt durch Betreu er wahrnehmen, sich überhaupt ein eigenständiges Bild ma chen? Können sie Wirkungszusammenhänge verstehen und antizipieren?
Sie bringen eine Menge durcheinander.
Können total betreute Menschen verstehen, welche Wirkun gen eine bestimmte Politik hat?
Können diese Menschen beurteilen, welche Interessen damit verbunden sind, und entscheiden?
Wird da alles ordentlich mental repräsentiert? Es müsste wei ter dargelegt werden, warum diese Fähigkeit bei dem unter Totalbetreuung stehenden geistig Behinderten begründet als vorhanden angenommen werden kann.
Moment. – Das kann man eben nicht. Das größte Problem liegt aber darin, dass bei vielen geistig Behinderten erhöhte Fremdbeeinflussbarkeit gegeben ist.
Gewählt würde die Partei oder der Kandidat, zu der bzw. dem dann die Mitbewohner, Eltern oder Lieblingspersonen raten.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Offenbarungseid der SPD, der letzte Aufschrei einer untergehenden Partei.
Wenn ein solcher Gesetzentwurf durchgehen würde, dann wä ren Tor und Tür für Betrügereien geöffnet.
Dass die geistig behinderten Wahlberechtigten nun den Rich tigen wählen, dafür werden dann vermutlich ganz oft die so zialdemokratischen und linken Betreuer sorgen.
Ich will nochmals betonen: Jeder, der kann, sollte wählen, aber nicht die unter Aufsicht stehenden Menschen mit starker geis tiger Behinderung.
Die CDU und die Grünen haben nun ebenfalls einen Gesetz entwurf eingereicht, der sinnig und stimmig ist.
Es braucht aber noch einige Zeit und einige Beratungen bis zur endgültigen Entscheidung. Wir sind gern dabei.
Zu dem Einwand der SPD – –
Moment.
Ja, mache ich gern.
Das hat mit Rassismus gar nichts zu tun, Herr Sckerl. Dann wären alle – –
Darf ich bitte einmal ausreden? Ich bin jetzt dran und nicht Sie.
Darauf möchte ich noch ant worten.
Herr Sckerl, so, wie Sie das sagen, wären alle anderen Politiker vor uns – also alle in den letzten Jahren –
Rassisten gewesen. Das verstehe ich jetzt eigentlich nicht.
Jetzt wollen wir etwas ändern, und Sie bringen hier einen sol chen Blödsinn.
Das war alles, was ich zu sagen hatte.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Rein hart, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Die CDU sagt immer: „Wir dürfen nicht auf Kosten unserer Nachfahren, al so auf Kosten unserer Enkel, unserer Kinder, leben.“ Aber wenn wir einen Vertrag machen, der über eine so lange Zeit läuft, haben wir es nicht mehr in der Hand, einzugreifen. Was
passiert, wenn jetzt eine tief greifende Rezession kommt, so dass die Regierung einfach nicht mehr genug Geld hat, um den Vertrag zu erfüllen? Was macht man dann?
Prinzipiell habe ich nichts gegen diesen Vertrag – ich finde es absolut richtig, die Sinti und Roma zu unterstützen –,
aber er hat eine zu lange Laufzeit. Damit habe ich ein Prob lem.
Doch, Herr Dr. Rülke, ich ge höre dazu. – Nur eine Frage: Wie erkennt man dann eigent lich die rechtsextremen Kinder im Kindergarten? An den Zöp fen? Können Sie mir das bitte erklären? Ich weiß nicht, wie ich die erkenne.
Sie sagten gerade in Ihrer Rede, die soll man bekannt machen, da soll man aufklären. Aber wie erkennt man diese Kinder?
Nein, ich bleibe stehen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine lieben Kollegen! Grundsätzlich halten wir von der AfD es durchaus für sinnvoll, barrierefreie Internetseiten zu gestalten, jedoch ist hier wieder einmal mehr der Druck der UN und der EU auf Deutschland zu spüren.
Was als Richtlinie 2006 begonnen hat, war 2016 ein EU-Ge setz. Heute sehen wir den Gesetzentwurf im Landtag. Die Um setzung des EU-Gesetzes muss sehr schnell erfolgen, da es schon 2016 verabschiedet wurde und die Zeit drängt.
Was uns von der AfD-Fraktion am meisten stört: In der Ge setzesvorlage steht, den Bürgerinnen und Bürgern entstünden keine zusätzlichen Kosten.
Letztendlich ist es wie mit dem Siemens-Lufthaken. Ich weiß nicht, wer den noch kennt. Damit kann man an jeder Stelle, auf jedem Acker oder irgendwo in der Luft einen Haken be festigen und alles daran aufhängen, was man mag. So ist es auch bei diesem Gesetz. Den Siemens-Lufthaken gibt es nicht, und dass dem Bürger keine Kosten entstehen, ist auch nicht der Fall.
So steht doch gleich ein paar Zeilen weiter unten, dass für die Entwicklung von Apps sowie sonstigen Anwendungen für mo bile Endgeräte einmalige Umgestaltungskosten in einer Hö he zwischen 8 000 und 30 000 € entstehen, und zwar bei je der betroffenen Stelle. Wir alle wissen am Beispiel von Stutt gart 21, dass sich die Landesregierung da auch schnell mal verschätzen kann.
Vielleicht kostet es dann 100 000 €.
Sie bringen mich nicht durcheinander; Sie können machen, was Sie wollen.
Wer weiß das schon? Das Geld kommt vom Siemens-Luftha ken, also von den Bürgern in unserem Land, die es dann doch wieder bezahlen. Denn die betroffenen Stellen müssen das Geld ja irgendwoher nehmen. Das geschieht also indirekt. Nur weil man nicht direkt in die Taschen der Bürger greift, ist das noch lange nicht kostenfrei.
Die Verwaltungen der Kommunen müssen sich über dieses Gesetz informieren und gegebenenfalls ihre Webseiten um bauen oder neu gestalten. Es heißt, jedes Formular müsse bar rierefrei sein. Was bedeutet das denn? Vielleicht wissen Sie es noch gar nicht. Das bedeutet: Jedes Formular, das man he runterladen kann, muss auch vorlesbar sein, also direkt dort in der Webseite.
Das finde ich ja gut; das ist ja alles okay.
Aber nicht nur Gemeinden und Kommunen sollen umgestal tet werden, sondern auch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ge meindeverbände, Anstalten und Stiftungen
lest es doch einmal durch – sowie Personen des öffentlichen Rechts. Laut EU-Richtlinie soll ja auch ein Feedback-Mecha nismus eingebaut werden, damit Fehler sofort gemeldet wer den können. Natürlich muss man für die Umsetzung in Kom munen und Gemeinden – und zwar in jeder Gemeinde – wie der Geld in die Hand nehmen, um den kompletten Internet auftritt umzugestalten. Die Kosten können sich dabei pro Ge meinde um die 10 000 € oder mehr belaufen. Das kommt zu den Kosten für die mobilen Apps noch hinzu.
Und es ist ja auch für die Gemeinden verpflichtend, dies mög lichst bald zu gestalten.
Denn bis September 2019 muss bereits ein großer Teil abge schlossen sein. Ich habe mich letzte Woche in meinem Wahl kreis umgesehen. Einige Gemeinden haben die Barrierefrei heit schon umgesetzt.
Die neue Richtlinie will aber noch mehr. Allein die Umset zung mit den Formularen wird eine Menge Zeit und Ressour cen binden.
Wir haben in unserem schönen Land, in dem wir gut und ger ne leben, nichts mehr zu sagen. Die Kartellparteien sind ja EU-hörig.
Es fällt mir immer mehr auf: Für was gibt es eigentlich unse re Regierungen? Wir werden nur von der EU oder von den UN regiert.
Das habe ich selbst geschrieben.
Stellt euch vor! – Die Landesregierung soll dann überprü fen, ob die betroffenen Stellen diese Vorgaben auch einhalten. Will denn die Landesregierung wieder Hunderte von Kontrol leuren einstellen,
oder wie soll das funktionieren? Wir sehen es ja jetzt schon im Nachtragshaushalt, wie viele neue Stellen schon wieder geschaffen werden sollen.
Und das alles soll den Bürger kein Geld kosten? Es liegt doch im Eigeninteresse der Gemeinden, Stiftungen etc., Barriere freiheit für Behinderte einzurichten. Aber nein, hier kommt wieder der erhobene Zeigefinger der allmächtigen Landesre gierung hervor.
Hier wird wieder reguliert, allen voran wieder die grüne Vor schrifts- und Verbotspartei – die, die da so groß herumschrei en.
Und die CDU nickt wieder alles ab, um ihre Pöstchen zu be halten.
Jetzt steht im Gesetzentwurf: Es gibt keine Alternative. Na türlich gibt es immer Alternativen. Man sieht es an uns, an der AfD.
Hier sieht man deutlich, welchen Weg dieser harmlose globa le Pakt für Migration gehen wird, der am 10. Dezember un terschrieben wird.
Da geht es genauso: Erst wird es von den UN gemacht, dann kommt es von der EU, und am Schluss tun wir das auch noch unterschreiben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es besteht weitestgehend Einigkeit darin, dass der Staat dort einspringt, wo ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, und auch darin, dass das inzwischen
bei mehr Betroffenen der Fall ist als vor 2017. Insofern ist die durchgeführte Reform sicher lebensnah und sichert vielen Kindern eine wichtige Unterstützung.
Wir kennen aber auch Fälle, in denen ein Elternteil seiner Zah lungspflicht nicht nachkommt, weil er oder sie das nicht möch te. Auch hier kann der Staat natürlich einspringen. Tatsache ist aber auch, dass der Unterhaltsvorschuss kein gleichwerti ger Ersatz ist. Der Unterhaltsvorschuss entspricht nicht dem, was für ein Kind normalerweise bezahlt wird.
Für die Alleinerziehenden bedeutet das also immer noch, dass sie sich einschränken müssen und ihren Kindern nicht das bie ten können, was mit einem regulären Unterhalt möglich wä re.
Daher ist es auch wichtig, dass die Unterhaltspflicht dort, wo sie – zum Wohle des Kindes – besteht, strikt durchgesetzt wird.
Es geht überhaupt nicht, dass die Jugendämter sagen: „Wir können es nicht einfordern, da wir zu wenig Personal haben.“ Da sollte das Land den Kommunen ebenfalls noch mehr un ter die Arme greifen. Die Ausweitung der Leistungen im Jahr 2017 hat vielerorts zu einer so nicht erwarteten Mehrbelas tung der Kreise und Kommunen mit ihren Jugendämtern ge führt, und zwar vom Verwaltungsaufwand her, aber natürlich auch finanziell.
Immerhin ist im vorliegenden Gesetzentwurf ein Ausgleich zugunsten der Kommunen vorgesehen. Die Kommunen sol len weniger bezahlen und prozentual mehr aus den Rückzah lungen bekommen. Die Zahlen haben wir vorhin von Minis ter Lucha gehört. Aber die Höhe hängt natürlich auch davon ab, wie viele Unterhaltspflichtige ihren Anteil tatsächlich zu rückbezahlen. Wie wir vorhin gehört haben, sind es gerade mal höchstens 15 %.
Wenn letzten Endes ein Ausgleich für die Kommunen geleis tet wird, ist das fraglos gut. Gerade die unteren Verwaltungs ebenen sind finanziell nicht so flexibel aufgestellt wie etwa das Land.
Das entbindet den Staat jedoch nicht von der Pflicht, sich die ses Geld auch wieder zu holen; denn der Ausgleich wird aus Steuergeldern bezahlt und somit von jedem einzelnen Bürger – auch denen, die ihren eigenen Verpflichtungen diesbezüg lich nachkommen; also zahlen die Ehrlichen wieder doppelt.
Meine Damen und Herren, würde jeder, der zahlen muss und kann, auch zahlen, wären ausreichend Mittel da, um denjeni gen, die aus ihrer Lage heraus wirklich nicht ausreichend Un terhalt leisten können, unter die Arme zu greifen. Alleinerzie hende könnten wirksamer vor der Armut geschützt werden, und Kindern könnte ein sorgloseres Aufwachsen ermöglicht werden.
Es gehört zu einem Sozialstaat, dass man denjenigen hilft, die nicht anders können, aber auch diejenigen in die Pflicht nimmt, die dazu in der Lage sind.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Der Wolf geht um in Deutschland. Seit einigen Jahren streift er vermehrt durch die Wälder. Die aktuelle Population in Deutschland wird auf einige Hundert Tiere geschätzt.
Ja, und jetzt? Mittlerweile kann durchaus gesagt werden, dass der Wolf in Deutschland und vermehrt auch insbesonde re in Baden-Württemberg zum Problem wird. Doch gehen wir bei all der aufgeheizten und zusehends ideologisch geprägten Stimmung zum Thema Wolf die Thematik sachlich und nüch tern an.
Eben, so wie immer. Danke.
Nein, nein, ich werde nicht rot.
Ein Wolfsrudel hat ein Streifgebiet von ungefähr 200 bis 250 km2. Das sind Erfahrungswerte aus Polen.
Deutschland hat eine Gesamtgrundfläche von ca. 357 093 km2. Teilt man diese Zahl durch die durchschnittliche Streifgebiets größe, kommt man auf rund 1 780 Wolfsgebiete. Nun kann aber natürlich nicht die Gesamtfläche als Streifgebiet für den Wolf in Betracht gezogen werden. Rechnet man alle Stadtflä chen, dazu Verkehrsflächen wie Autobahnen und landwirt schaftlich genutzte Flächen usw. ab, bleibt für den Wolf nicht mehr viel Lebensraum übrig.
Ja, okay. – Dabei können die Streifgebiete durchaus auch größer sein. In Finnland beispielsweise gab es Gebiete mit bis zu 700 km2. Dann käme man auf rund 500 mögliche Wolfs gebiete, sofern Deutschland aus purer Wildnis bestehen wür de. Das haben wir Gott sei Dank noch nicht.
Ich möchte als Beispiel den Nationalpark Bayerischer Wald anführen: Er verfügt über eine Fläche von knapp 25 000 ha und ist zusammen mit dem angrenzenden Böhmerwald das größte unzerschnittene Waldgebiet Mitteleuropas. Das ist ein idealer Lebensraum für Wölfe – und nicht unser Pseudonati onalpark Nord- und Südschwarzwald.
Ein Vergleich hierzu: In ganz Skandinavien gibt es laut einem Statusbericht aus dem Jahr 2016 ca. 430 Wölfe. Gesamtskan dinavien hat eine Fläche von ca. 800 000 km2 und ist damit mehr als doppelt so groß wie Deutschland. Die Wolfspopula tion allerdings ist fast gleich groß. Selbst in Skandinavien wird über die Bejagung des Wolfes intensiv nachgedacht, oder er wird längst bejagt.
In Schweden ist die Bejagung des Wolfes erlaubt, ebenso in Finnland und in Norwegen. In Norwegen macht man sich diesbezüglich auch ernsthafte Gedanken. Nordfinnland ist wolfsfrei; dort wird der Wolf wegen der Rentierfarmen bejagt. Da geht die Nutztierhaltung vor.
Ganz nebenbei sei erwähnt, dass in der Schweiz mittlerweile bereits dazu übergegangen wurde, Jungtiere gezielt aus den Rudeln zu schießen. Damit soll die Entwöhnung vom Men schen erzielt werden. In Skandinavien kann man zudem durch aus davon reden, dass es dort noch unberührte Wildnis gibt. Deutschland – und damit auch Baden-Württemberg – ist eine durch Menschenhand geprägte Kulturlandschaft. Ich glaube, das kann niemand abstreiten.
Da stellt sich zwangsläufig die Frage, wie der Wolf in BadenWürttemberg seinem Wesen und seiner Art entsprechend exis tieren kann und wie das in Einklang mit den restlichen Be wohnern – egal, ob tierischen oder menschlichen Ursprungs – geschehen soll.
Für uns ist die Sache klar: Es kann und wird nicht funktionie ren. Die Rückkehr des Wolfes darf nicht unreguliert ablaufen. Eine Aufnahme in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – und damit einhergehend eine reglementierte Bejagung des Wolfes – muss auf den Weg gebracht werden.
Es gibt keine mitteleuropäische Population des Wolfes, wel che unter einen besonderen Schutz zu stellen wäre, weil sie sich von den Wolfspopulationen aus Osteuropa unterscheiden würde. Sie unterscheiden sich nämlich nicht. Die Wölfe sind nachweislich aus Osteuropa, vielleicht auch aus Italien – dort war der Wolf noch nicht ausgerottet – nach Mittel- und West europa eingewandert.