Meine Damen und Herren von der Opposition! Sie erwecken den Eindruck, als wollten Sie unser Land chaotisieren. Sie unternehmen nichts, um den übergroßen Zustrom von Zuwanderern zu begrenzen, und Sie unternehmen alles, um die Abschiebung von Nicht-Schutzbedürftigen zu behindern. Sie wollen das Chaos erzeugen, um wieder in Ihre absurden Wehklagen über die unmenschlichen Bedingungen in unserem Land einstimmen zu können.
Die Menschen ordentlich unterzubringen, sie medizinisch zu versorgen und sie wenigstens halbwegs zügig zu registrieren, das kriegt ihr nicht auf die Reihe, aber beim Abschieben wird auf dicke Hose gemacht. Frank Henkel kümmert sich nur um Abschiebungen und ist auch noch ganz stolz darauf. Er lässt Kinder aus dem Schulunterricht abholen – – Ordnen Sie gerade wieder eine Abschiebung an, Herr Henkel?
Senator Heilmann ist der Meinung, dass Geflüchtete in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung ihre Erkrankung oder ihr Trauma nur vortäuschen, um ihrer Abschiebung zu entgehen. Er unterstellt auch, dass viele Ärzte und Therapeuten den Behörden dabei helfen,
Ich sage Ihnen auch, was wir in Deutschland können und was nicht. Wir können verfolgten Menschen Schutz bieten, aber nicht allen Menschen eine neue Heimat. Ich verstehe nicht, warum Sie in Ihrer Aktuellen Stunde hier einen Gegensatz zwischen Willkommenskultur und Abschiebung herstellen.
Es gibt auch – das wissen Sie, Frau Kollegin Bayram – immer wieder Debatten über Einzelfälle. Sie wissen genau, weil Sie viel Energie und Kraft hineingesteckt haben, wie lange wir hier im Parlament über die Abschiebung einer Schwerstkriminellen diskutiert haben. Anders als von Frau Jarasch behauptet, werfen sich – ich sage das jetzt bildlich gesprochen – immer noch der eine oder andere Grüne gerne vor ein Flugzeug, das voll ist mit Menschen, die hier unser Land verlassen müssen. Warten wir mal ab, wann aus Ihren Reihen wieder die erste Forderung nach einem Winterabschiebungsstopp kommt. Da bin ich sehr gespannt.
Sofortmaßnahmen und Unterkünfte sind das eine, Abschiebung und schnelle Asylverfahren sind das andere. Aber eine Herausforderung für unser Zusammenleben sind vor allem die, die länger oder dauerhaft hier bleiben. Es gibt viele Menschen, die angesichts der Lage tief besorgt sind. Ich kann Ihnen nur raten, unterschätzen Sie das nicht, tun Sie dies nicht einfach ab! Das ist nicht der rechte Rand, und das ist auch nicht der Stammtisch. Diese besorgten Stimmen kommen mitten aus unserer Gesellschaft.
Wie kann man sich eigentlich in der Situation, in der wir uns befinden, besoffen reden am Instrument der Abschiebung? Nur damit das klar ist: Es muss und es wird Abschiebungen geben. Ja, natürlich, das gehört auch mit dazu.
Darüber muss gesprochen werden, genauso wie über schnelle Verfahren oder eben auch das Instrument der Abschiebung in der richtigen Einordnung – schon im Interesse auch der Menschen, die zu uns kommen, denen man klar sagen muss, welche Perspektive sie haben. Es ist doch für die Betroffenen selbst unerträglich, wenn sie möglicherweise über Jahre hier sind und dann erst erfahren, dass sie nicht dauerhaft hier sein werden. Deswegen allein sind schon schnelle Verfahren und schnelle Entscheidungen nötig.
Ich will deswegen einmal am Beginn grundsätzlich werden: Wir können dem nicht folgen, dass Abschiebungen generell infrage zu stellen sind. Denn sie sind ein Mittel, um am Ende jemand Ausreisepflichtigen zur Abschiebung zu bewegen bzw. sie durchzusetzen, und man kann nicht vollkommen auf dieses Instrument verzichten.
Aber – und das kommt sofort als nächste Anmerkung, die unmittelbar in diesem Zusammenhang genannt werden muss: Das Thema Abschiebung so zu verwenden, als könne man mit dem Instrument die zunehmende Zahl von Flüchtlingen in nennenswerter Weise begrenzen oder das Problem in irgendeiner Weise abschwächen, ist eine Illusion, und diese Illusion zu nähren, ist ebenfalls ein Fehler. Auch dem stellen wir uns entgegen!
Ein konkretes Beispiel für die zum Teil absurden Gründe, warum es hier in Berlin Aufenthaltsbeendigungen gibt: Das haben wir letztes Jahr, im Jahre 2014, gesehen, als die Berlinerin Simran Sodhi abgeschoben werden sollte. Sie arbeitete im Vorzeigeprojekt von Frau Senatorin Kolat als Integrationslotsin in Treptow-Köpenick. Die Ausländerbehörde verweigerte ihr eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus mit der Begründung, ihr Job – noch mal zur Erwähnung: es war ein Vorzeigeprojekt des Senats – sei nicht von öffentlichem Interesse. Erst zahlreiche Medienberichte und eine Petition mit über 20 000 Unterschriften konnten hier ein Umdenken bewirken. Aber nicht alle von Abschiebung bedrohten Menschen haben solches Glück und so viele Fürsprecher und Medienaufmerksamkeit.
Zur Entscheidungspraxis hat der Kollege Reinhardt schon etwas gesagt. Ich mache es kurz, um an dieser Stelle einfach auch Zeit zu sparen. Es ist richtig – die Härtefallkommission kann mit Zweidrittelmehrheit den Innensenator um die Aufenthaltserlaubnis nach § 23a im Aufenthaltsgesetz ersuchen. Der Senator muss dieses Votum mit in die Prüfung ziehen, hat aber letzten Endes die Letztentscheidungsbefugnis. Wenn es noch neue Situationen oder Fakten gibt, ist es auch möglich, an dieser Stelle nachzuverhandeln und mit ihm das Gespräch zu führen. Für diesen Fall muss darauf hingewirkt werden, dass während des Nachverhandelns die betroffene Person auch noch vor Abschiebung geschützt wird und die zu erteilende Duldung nicht nur bis zur ersten Entscheidung des Innensenators gilt.
Es ist nämlich so, dass es eine solche Regelung – die hieß nicht Abschiebestopp – gab: Man hat als Senat die Möglichkeiten genutzt, die man hatte, um eben nicht alle Leute sofort abschieben zu müssen. Es gab eine solche Regelung unter Rot-Rot. Die Grünen sind dafür, die Piraten auch, weil wir das sonst hier nicht gemeinsam eingebracht hätten. Die SPD wäre wahrscheinlich in Mehrheit auch dafür zu haben, und man sieht ja jetzt an dieser Stelle noch mal sehr schön, wie eine parlamentarische Minderheit der Mehrheit dieses Parlaments ihre Minderheitenmeinung aufdrückt, nämlich dass es besonders cool ist, Leute zu jedem Zeitpunkt abzuschieben, auch wenn es Schutzgründe gibt, auch wenn man jetzt sagen kann: Nein, in dem Heimatland ist es jetzt zu kalt! Wir warten lieber noch ein paar Monate mit der Abschiebung.
desrepublik Deutschland und auch unserer Stadt verpflichteten Politik sein, den Zuzug nach Deutschland auf das humanitär berechtigte Maß zu beschränken. Deshalb ist das Gebot der Stunde, nicht Abschiebung auszusetzen, sondern im Gegenteil Abschiebungshemmnisse zu beseitigen.
Weil hier die Frage aufgeworfen wurde, ob die Abschiebungen aufgrund ihrer geringen Zahl von Bedeutung sind: Herr Zimmermann hat dargestellt, dass wir diese Konsequenz im Endeffekt auch zeigen müssen. Dass die meisten freiwillig gehen, die hier keinen Aufenthaltsstatus bekommen, liegt auch daran, dass zum Schluss die Abschiebung droht. Deshalb hat dies auch eine Signalwirkung, die man nicht unterschätzen darf. Deshalb teile ich auch nicht diese kurzschlüssigen Argumente, die der Herr Regierende Bürgermeister in der vergangenen Sitzung vorgebracht hat,
Auf dem Landesparteitag 2015 hat die Berliner SPD einen Winterabschiebestopp gefordert. Besonders makaber ist die Entscheidung, das ehemalige Abschiebegefängnis in Berlin in eine Unterkunft für sogenannte aussichtslose Fälle umwandeln zu wollen. Welch eine Ironie, wenn es hier nicht um Leib und Leben der Betroffenen ginge. Das Mindeste, was der Berliner Senat machen muss, um dem Auftrag des Grundgesetzes zu genügen, ist, eine gründliche Einzelfallprüfung – so wird übrigens auch in Thüringen vorgegangen – vor jeder Abschiebung vorzunehmen. Die Forderung der Antragstellerinnen und Antragsteller bleibt aber, aus humanitären Gründen einen generellen sofortigen Winterabschiebestopp für alle schutzbedürftigen Menschen ab sofort und in Zukunft ab November eines Jahres bis einschließlich 31. März des Folgejahres zu erlassen. – Herzlichen Dank!
Besonders schwerwiegend wird es daher schutzbedürftige Flüchtlinge treffen – Kranke, Traumatisierte und Minderjährige –, gerade wegen der Einführung beschleunigter Verfahren und wegen des Mangels an der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Kranke müssen in detaillierten Attesten nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht. Abschiebungshindernisse in Form von PTB werden nicht mehr anerkannt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge wird außerdem gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Ich weiß nicht, wie Sie, Frau Bentele und die Sprecher bei der SPD-Fraktion, dazu stehen. Ich kann es nicht gutheißen. Unabhängig davon, dass es Nachteile für die Betroffenen bringt, verstößt Berlin, verstößt Deutschland gegen internationale Konventionen, gegen UN-Konventionen. Das wird durch das Asylpaket II noch verschärft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Dilek Kolat! Ihr Koalitionspartner hat gerade eben Ihren Masterplan als ein Dokument von Abschottung, Abschiebung und Stigmatisierung interpretiert.
Ein Blick nach Österreich, wo wir über den Ausgang der Präsidentschaftswahlen erst einmal erleichtert, aber keinesfalls beruhigt sein dürfen, zeigt: Rechtspopulisten bekämpft man nicht durch die Erfüllung ihrer menschenfeindlichen Forderungen nach Abschottung und Abschiebung, den kann man nur das Wasser abgraben, indem man für Bedingungen sorgt, die die Integration von Flüchtlingen und Langzeiterwerbslosen ermöglicht und fördert. Und bei allem Dank an die Ehrenamtlichen, die für den Berliner Senat bisher in Ersatzleistung gegangen sind: Das ist zuallererst die Aufgabe des Staates!
Ein weiterer Aspekt ist die gesundheitliche Versorgung, die hier schon mehrfach eine Rolle gespielt hat. Da sagen wir ganz klar, nach wie vor: Für die Gruppe derjenigen Menschen, die in Berlin ohne Papiere leben und aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt gehen, muss ein anonymer Krankenschein für die Arztpraxis eingeführt werden.
8 % der abschließend behandelten Petitionen – leider ein neuer Negativrekord. Die Anzahl der aufenthaltsrechtlichen Petitionen hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert, nur der Schwerpunkt der Herkunftsländer ist ein anderer. Kosovo und Albanien waren früher stark vertreten; nun sind es Pakistan und die Türkei. Diese Verschiebung hat allerdings zu keinen besseren Bedingungen für den Aufenthalt der Menschen geführt. Nach wie vor leben Migrantinnen und Migranten in der Unsicherheit und der Angst vor Abschiebung. Fragwürdig ist aus unserer Sicht auch, pauschal Petitionen, die der Dublin-III-Verordnung unterliegen, an den Bundestag weiterzugeben, ohne darauf zu schauen, ob nicht ein besonderer Härtefall vorliegt. Hier sollte sich das Anliegen genau angesehen werden, bevor es weitergeleitet wird.
Der Gesundheitsbereich ist genauso prekär. Werden Menschen ohne Papiere krank, sind sie vom regulären Gesundheitssystem ausgegrenzt. Vertreterinnen und Vertreter staatlicher oder gesundheitlicher Behörden müssen Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus, die sich medizinisch behandeln lassen, melden, denn nach § 87 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes haben alle öffentlichen Stellen die Pflicht, Informationen über den fehlenden rechtmäßigen Status eines Ausländers an die Ausländerbehörde zu übermitteln, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das Problem ist, dass natürlich aus Angst vor Registrierung und Abschiebung Menschen darauf verzichten, Vorsorgeuntersuchungen oder Krankenhausaufenthalte in Anspruch zu nehmen, was wiederum zu Spätfolgen führt und das System auch belastet. Ein ähnliches Verhaltensmuster lässt sich bei der Beschulung feststellen. Sicherlich ist unstrittig, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben, auch solche ohne Status, da Kinder keine eigene Migrationsentscheidung treffen können. Die Verwirklichung dieses Rechts stand in der Vergangenheit aber im Widerspruch zur Übermitt
Lassen Sie uns diesen Menschen die Gewissheit geben, dass sie hier in Berlin nicht um Leib und Leben fürchten müssen, dass sie sich in unserer Stadt frei von Repressionen bewegen können, dass sie nicht ständig unter Druck stehen, sich bei ihrer eigenen Abschiebung kooperativ zeigen zu müssen! Zeigen wir ihnen, dass wir es ernst meinen und die Menschenrechte nicht nur eine leere Hülle darstellen, sondern hier in Berlin auch gelebt werden!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Da ich angesprochen wurde, möchte ich nur diese kurze Bemerkung machen, Herr Woldeit. Es ist genau das, wovor ich gewarnt habe, dass durch eine beispiellose Vermengung und durch Verquirlen von allen möglichen Sachverhalten eine Stimmung erzeugt wird, die bei den Beobachtern den Eindruck erweckt, überall seien Verschwörer am Werk, die eine Strafverfolgung oder eine Abschiebung verhindern wollten. Das, was Sie an Stimmung und Stimmungsmache erzeugen, ist wirklich sehr schwer zu ertragen, Herr Woldeit. Das muss ich Ihnen einmal sagen.
jahrelang die Augen vor den Realitäten verschlossen. Wir haben jahrelang nicht erkannt, wo die Probleme liegen. Wir sind auch heute nicht bereit, die Realitäten beim Namen zu nennen, insbesondere was konsequente Abschiebung von nachvollziehbar ausreisepflichtigen Personen angeht. Lieber Herr Senator Geisel! Wir werden auch das im Rahmen der Gefährderabschiebung und Ähnlichem weiter thematisieren. Sie wissen, das erwarten Sie wahrscheinlich mit einer gewissen Sorge, dass wir auch den Bereich des § 58 Aufenthaltsgesetz noch einmal auf die Tagesordnung im Innenausschuss nehmen lassen. Wir müssen die Probleme angehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Czaja! Ich habe die Ressortverantwortung für Inneres wahrgenommen. Getroffen haben sich die Innensenatoren von Hamburg, Bremen und Berlin aus dem Grund, dass wir in einer angespannten Sicherheitssituation sind – abstrakt angespannt –, und das nun schon seit geraumer Zeit, und da insbesondere die großen Städte in Deutschland besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. Wir haben das auch im Hinblick auf die Innenministerkonferenz getan, die in der nächsten Woche in Leipzig stattfindet, und im Hinblick auf entsprechende Äußerungen des Bundesinnenministers, der den großen Städten, darunter auch Berlin vorwirft, bei der Bekämpfung und der Abschiebung von Gefährdern zu wenig zu tun.
Richtig ist, dass wir für die Abschiebung von Gefährdern – also Menschen, von denen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausgeht – in der Justizvollzugsanstalt Tegel Möglichkeiten geschaffen haben. Dort sind kurzfristig – da bin ich dem Justizressort sehr dankbar – solche Haftplätze zur Verfügung gestellt worden.
Richtig ist auch, dass die beiden Ressorts miteinander in Verhandlungen sind, um eine weitere Hafteinrichtung für Gefährder zu schaffen. Ich gehe davon aus, dass die in der ersten Jahreshälfte 2018 vom Justizressort an das Innenressort übergeben wird und wir diese Einrichtung eröffnen können, um dann tatsächlich handlungsfähig zu sein. Das bezieht sich aber insbesondere auf die Abschiebung von Gefährdern.
Also, Herr Wansner, durchaus nicht. Ich habe Herrn Taş so verstanden, dass er darauf aufmerksam macht, dass jeder Einzelfall sorgfältig geprüft wird, dass dieses Instrument der Abschiebung nicht willkürlich genutzt wird,
Das ist absolut richtig, Herr Kollege Zimmermann! Aber Sie können nachher in Ihrem Redebeitrag darauf eingehen. – Wir missbilligen übrigens auch die Haltung des Senats, und ich zitiere noch einmal die Aussage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, wonach jede einzelne Abschiebung eine zu viel sei. Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was zu viel ist? Jede einzelne Straftat, jedes einzelne Körperverletzungsdelikt, jede einzelne Vergewaltigung und jeder einzelne Mord! Jedes einzelne Opfer ist eines zu viel. Arbeiten Sie hier dagegen!