Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen. Monatelang hat die Landesregierung nach ihrem Amtsantritt den Eindruck erweckt, als sei jeder Asylantragsteller ein Integrationsfall. Der Innenminister lässt sich damit vernehmen, dass das Instrument der Abschiebung konsequenter genutzt werden soll. Und auch der Landrat von Schmalkalden-Meiningen, ebenfalls der SPD angehörig, fordert konsequente Abschiebung, derweil der Integrationsminister dieses Instrument für untauglich hält und grüne Landtagsabgeordnete auf Twitter gar nicht heftig genug dagegen hacken können. So unterschiedlich ist die Wahrnehmung bei Rot-Rot-Grün. Während der Staatskanzleiminister bei Twitter einen neuen, bis vor wenigen Tagen angekündigten Winterabschiebestopp bei Schleswig-Holstein bejubelt, sagt der SPD-Landesvorsitzende, einen weiteren Winterabschiebestopp kann man nicht noch einmal vornehmen und daraufhin verkündet eine SPD-Landtagsabgeordnete Tweets mit dem Hashtag „Bausewein stoppen“. Unterschiedlicher können die Positionen in dieser Landesregierung nicht sein.
Es braucht mehr Personal in der zentralen Landesabschiebestelle, das habe ich gesagt, und es braucht auch mehr Verwaltungsrichter an der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn nämlich die Entscheidung zur Abschiebung gekommen ist und die Hälfte derer dann anschließend in Widerspruchsverfahren geht, dann muss die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit besser als jetzt ausgestattet sein, damit es auch zur schnellen Entscheidung kommt. Ich muss einfach vermuten, wenn zu wenig Mitarbeiter in der Landesabschiebestelle eingestellt sind, wenn zu wenig Verwaltungsrichter zur Verfügung gestellt werden, dann will man auch gar nicht, dass es zu zügigen Entscheidungen kommt, die den Bleiberechtsstatus abschließend definieren, damit dann die Abschiebung auch ansteht bei denen, wo kein Asylgrund vorliegt. Ihr Handeln in der Folge, das kann man kausal feststellen, führt auch zur Überforderung der Einrichtungen im Lande bei den Kommunen. Daran sind Sie schuld und Sie müssen sich dafür verantworten.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube auch, dass das Ziel des Antrags der CDU vielmehr, wie schon gesagt, eine bundespolitische Debatte war. Fünf ihrer neun Forderungen sind bundespolitische Forderungen, zweimal geht es um eine schnellere Abschiebung. Das war auch hier im Plenum schon Thema. Ich bin Herrn Minister Lauinger sehr dankbar, dass er das deutlich gesagt hat. Thüringen hält sich ganz klar an die Rechtsnormen zur Abschiebung. Wir setzen Bundesrecht um.
Letzte Anmerkung zum Abschiebestopp im Winter: Problematisch, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, finden wir diese Abschiebung in diese Länder nicht nur im Winter, sondern das ganze Jahr über. Deswegen müssen wir alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Da spreche ich den Innenminister an, der per Erlass einiges machen kann. Es gilt, alle landesrechtlichen Möglichkeiten das ganze Jahr auszuschöpfen, um problematische Abschiebung insbesondere auch in die Balkanstaaten – dorthin erfolgen sehr viele Abschiebungen – zu verhindern. Diese Möglichkeit möchte ich bitte für das ganze Jahr haben.
Zu 3: Die aufenthaltsrechtliche Situation des Herrn R. stellt sich derzeit wie folgt dar: Auch wenn aktuell die Voraussetzungen für die Durchführung einer Abschiebung des Herrn R. nicht vorliegen, bedeutet das keineswegs, dass die Abschiebung auf absehbare Zeit unmöglich ist. Herr R. hat eine Erklärung unterzeichnet, nepalesischer Staatsangehöriger zu sein und spricht fließend nepalesisch. Eine Ausreise nach Nepal ist ihm auch jederzeit möglich. Die nepalesische Botschaft in Berlin stellt zu diesem Zweck Nationalpässe aus.
Zu Frage 2 – Wird die Landesregierung die von der Bundesregierung angestrebte erleichterte Abschiebung unterstützen und eine zentrale Stelle für die Zusammenarbeit mit dem Bund einrichten? –: Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich eine erleichterte Abschiebung, soweit dies rechtlich geboten ist und keine Abschiebungshindernisse vorliegen.
Deshalb beantragen wir, die Abschiebung afghanischer Staatsbürger für wenigstens drei Monate auszusetzen; denn die Abschiebung von Menschen nach Afghanistan in Sicherheit und Würde kann derzeit nicht sichergestellt werden. Das gesamte Staatsgebiet dort ist von einem innerstaatlichen Konflikt betroffen, und was wesentlich ist: Sogenannte sichere Ge
Bei der zuständigen zentralen Ausländerstelle in Bielefeld wurde seitens des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern in 2010 21 Personen und bis zum 31.10.2011 bisher 13 Personen zur Abschiebung angemeldet. Insgesamt wurden in dem genannten Zeitraum somit 34 Personen zur Abschiebung angemeldet. Von den 34 Personen waren 29 Personen Roma. In den Jahren 2010 und bis zum 31.11.2011 wurden nach Statistik der Bundes- polizei insgesamt 6 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in den Kosovo abgeschoben.
Über 24.000 afghanische Asylsuchende hier in Bayern haben derzeit größte Sorge, dass ihre Asylgründe nicht anerkannt werden, dass sie nicht gesehen und verstanden werden. Sie haben größte Sorge vor einer Abschiebung, und zwar vor einer Abschiebung in ein Land, in dem möglicherweise schon lange kein Familienangehöriger mehr lebt, Herr Innenminister. Das ist wirklich ärgerlich.
Deshalb sage ich Ihnen: Es liegt eine Fülle von Missverständnissen vor. Für die, die vor Erteilung des Bescheides des BAMF eine Ausbildung begonnen haben, gilt zweifellos die 3-plus-2-Regelung. Für die, die einen negativen Bescheid bekommen haben und erst danach auf die Idee kommen, eine Ausbildung zu beginnen, ist völlig klar, dass im Regelfall die Abschiebung Vorrang hat. Wenn eine Abschiebung in absehbarer Zeit möglich ist, kann keine Ausbildung mehr begonnen werden. Entsprechend gilt dann auch nicht mehr die 3-plus-2-Regelung. Dies ist nach geltender Gesetzeslage völlig eindeutig. Da gibt es kein bayerisches Sonderrecht, sondern das ist eine klare gesetzliche Regelung, die wir in Bayern so interpretieren.
Deshalb sage ich Ihnen noch einmal: Alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern sind dazu angehalten, sobald ein Ablehnungsbescheid vom BAMF vorliegt, in aller Regel unverzüglich die Abschiebungsmaßnahmen bzw. die Rückführungsmaßnahmen einzuleiten. Das ist der Regelfall. Zum Teil sind diese Aufgaben bereits auf die zentralen Ausländerbehörden bei den Regierungen übergegangen. Ausnahmen stellen nur die Länder dar, in die praktisch keine Abschiebung stattfinden kann. Wenn klar ist, dass in absehbarer Zeit wegen Abschiebungshindernissen vor Ort oder wegen Abschiebungshindernissen in der Person keine Abschiebung stattfinden wird, dann kann ein solches Ausbildungsverhältnis begründet werden und wird möglich sein.
IMS angewiesen, das Bundesrecht höchst restriktiv auszulegen. Letztlich führt das dazu, dass die 3plus-2-Regelung, also der Rechtsanspruch, den das Bundesintegrationsgesetz vorsieht und den die Große Koalition in Berlin gemeinsam beschlossen hat, in Bayern letztlich kaum greifen kann. Tatsache ist, dass nach Bundesrecht nur dann keine Aufenthaltsduldung zu Aufenthaltszwecken erteilt wird, wenn Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bereits konkret bevorstehen. Das IMS, unter kreativer Nutzung der deutschen Sprache, legt diese Regelung nun aus. Man hat folgenden Trick gefunden: Nicht wenige junge Flüchtlinge mussten einen sogenannten informativen Hinweis unterschreiben. Darin werden sie darauf hingewiesen, dass ihre Beschäftigung im Falle der rechtskräftigen Ablehnung im Asylverfahren unter Umständen versagt werden kann. Dieser Hinweis, den die Flüchtlinge unterschrieben haben, kann gegebenenfalls später, je nach Bedarf und je nach Ermessen der Ausländerbehörde, aus der Schublade geholt werden. Für den Fall, dass der Asylantrag abgelehnt ist, heißt es dann: Das haben Sie gewusst, wir haben Sie informiert, im Falle der Ablehnung können konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. – Schon, zack, zack, ist die 3-plus-2-Regelung ausgehebelt und das, obwohl es inzwischen Rechtsprechung gibt, wie beispielsweise die des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die besagt: Nur wenn der Flug für die Abschiebung kurz bevorsteht, stehen konkrete Maßnahmen zur Abschiebung bevor, und nur dann kann die 3-plus-2-Regelung abgelehnt werden.
Dieses Urteil zeigt, welche Möglichkeiten das Gesetz bietet. Dies ist auch verständlich. Wenn Sie sagen „Er ist nicht bereit, an der Feststellung der Identität seiner Person mitzuarbeiten“, dann erwarten Sie ja, dass Betroffene ihre eigene Abschiebung organisieren. Möglicherweise hatten sie ja irgendwann einmal Gründe - vielleicht aus Angst oder aufgrund von Dingen, die sie erlebt haben -, nicht die von Ihnen geforderte Konstruktivität zu zeigen. Wenn die Flüchtlinge hierher kommen, haben sie zuvor auch über viele Jahre und Monate Bedingungen erlebt, die für sehr viel Skepsis gegenüber Behörden und Verhaltensweisen Anlass geben. Deswegen muss man Verständnis dafür haben, dass sie nicht alle so konstruktiv mitarbeiten - ich sage das auch einmal unter Würdigung humanitärer Gesichtspunkte - und nicht sozusagen ihre eigene Abschiebung organisieren. Das heißt nicht, dass wir den Katalog an Kriterien zurücknehmen, den wir einmal vorgelegt haben. Wir wissen, dass nicht alle Fälle - dies wissen Sie; dazu gibt es Entschließungsanträge von uns - berücksichtigt werden können.
Zu Recht erwarten die Menschen, dass die Demokratie liefert. Warum denn auch nicht? Wenn wir einfordern – und ich sage jetzt ausdrücklich für uns und für viele andere –, dass die, die die Bleibeperspektive bei uns haben, unser Grundgesetz akzeptieren müssen, unsere Hausordnung akzeptieren müssen – Sie haben es mehrmals zitiert –, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren, wissend, dass in unserer liberalen Gesellschaft Mann und Frau gleichberechtigt sind und dass Religionsausübung nebeneinander möglich ist und ausdrücklich zu unserem Staatsverständnis dazu gehört, aber eben auch das Verständnis und die Akzeptanz, wenn man an keine Religion glaubt, dass das auch zu unserem Leben gehört, erwarten doch unsere Bürgerinnen und Bürger zu Recht, dass aber zunächst auch der Staat selbst in der Lage ist, seine eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und umzusetzen. Das ist doch ganz klar. Das Erfordernis gegenüber anderen, die neu kommen, funktioniert nur dann, wenn man sich auch selbst an seine eigenen Regeln und Leitplanken hält. Deswegen muss Demokratie liefern, muss Recht und Ordnung sichern und auch durchsetzen, wenn es keinen Grund zum Aufenthalt gibt. Dazu gehören auch – das haben Sie in Ihrer Regierungserklärung richtigerweise gesagt, jetzt müssen nur noch den Worten Taten folgen – schnellere Verfahren, schnellere Abschiebung, nicht nur auf freiwillige Abschiebung setzen, sondern auch durchsetzen, wenn nach der Freiwilligkeit nichts passiert. Das erwarten die Bürger von der Landesregierung, das erwarten sie von einem handlungsfähigen Staat. Nach den Worten heute müssen Sie liefern.
Am nächsten Tag, dem 23. November, wurde die Abschiebung vollzogen. Insgesamt lagen zwischen Asylantrag und Abschiebung also ganze 24 Tage. Die CDU möchte nun aus dem offensichtlich unbegründeten Asylantrag einen unzulässigen Asylantrag machen, verkennt aber, dass auch gegen eine Ablehnung als unzulässig Klage erhoben werden kann. Hierbei gelten nach § 36 Asylgesetz die gleichen Fristen wie bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen.
Kurz vor Weihnachten wurde dann die nächste Abschiebung angedroht. Bei der Ausländerbehörde in Hannover konnte aber durchgesetzt werden, dass die Abschiebung nicht noch vor Weihnachten stattfindet. Der Abschiebetermin wurde daraufhin auf Januar gelegt.
Da wurde geregelt, dass die Aussetzung der Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen nur noch bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen erfolgen kann, die in dem Zielstaat nicht behandelt werden können. Da geht es auch nicht um das gleiche Gesundheitsniveau wie in Deutschland, sondern es muss in dem Land behandelt werden können. Nur wenn das nicht der Fall ist und damit Leib und Leben bedroht sind, kann eine Abschiebung noch verhindert werden.
Entweder wir lassen auch den Innenminister seine Arbeit machen oder der Grünen-Minister soll selber abschieben und soll sich um die Dinge kümmern. Denn was ist passiert? Wieder waren 30 von den Abzuschiebenden über Nacht krank, die waren alle auf einmal krank – wer auch immer die da vorbereitet hat oder nicht. Ich hoffe, dass man endlich auch in Thüringen nicht mehr vorwarnt, dass man das Ganze unmittelbar macht, denn dort sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft und dann muss abgeschoben werden. Man kann das „Rückführung“ nennen oder „Abschiebung“. Es gibt mehrere Begriffe, „Rückführung“ klingt besser, aber „Abschiebung“ ist der Begriff, den viele kennen. Da muss etwas getan werden.
Wir haben umfangreiche Einzelfallprüfungen vorgenommen. Sie haben heute im "Hamburger Abendblatt" lesen können, um welche Personen es in diesem konkreten Fall ging. Die Abschiebung dieser konkreten Person ist nach wie vor sowohl vor dem Mai, nach dem Mai und bei jeder anderen Regelung, die hier beschlossen wird, vorgesehen. Wir sehen uns die Einzelfälle an, wir sehen uns an, was dort vorgefallen ist, welche Person das ist. Wenn es eine Person ist, die hier tatsächlich Straftaten verübt hat, die im Gefängnis sitzt und bei der eine Überstellung möglich ist, dann wird diese auch stattfinden. Eine solche Abschiebung hat mit dem von Ihnen angesprochenen Thema, Frau Schneider, nämlich wie die Lage in Afghanistan ist, nichts zu tun. Wir haben Ihnen zugesagt, dass es eine Beratung im Innenausschuss geben wird, sobald eine neue Lagebeurteilung des Auswärtigen Amts vorliegt. Dann haben wir gesicherte Grundlagen darüber, welche Art von Rückführung auch für Nichtstraftäter möglich oder nicht möglich ist.
Zur Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen, ist die Anordnung der Abschiebungshaft gesetzlich vorgesehen. Auf der Grundlage des § 62 des Aufenthaltsgesetzes ist ein Ausländer zur Vorbereitung einer Ausweisung oder zur Sicherung der Abschiebung zwingend in Haft zu nehmen, wenn er sich bereits einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme entzogen hat oder der begründete Verdacht besteht, dass er sich künftig einer Abschiebung entziehen wird. Die Abschiebungshaft ist eine Freiheitsentziehungsmaßnahme, durch die in das Grundrecht der Freiheit der Person nach Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes eingegriffen wird und die deshalb unter dem Vorbehalt der richterlichen Anordnung steht. Das heißt, der von einer Ausländerbehörde vorgetragene Sachverhalt bei der Beantragung der Inhaftnahme und die rechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme werden durch
In Ziffer 2 b) des CDU-Antrags wird gefordert, bestandskräftige Ausreiseverpflichtungen konsequent durchzusetzen und geplante Abschiebungen vorher nicht mehr anzukündigen. Letztgenannte Forderung ist neu in § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Vorschrift auch in Thüringen beachtet wird. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass seit Oktober 2015 durch Änderung eines entsprechenden Erlasses keine Verpflichtung der Ausländerbehörden mehr besteht, die Ausländerakten vor einer geplanten Abschiebung der Zentralen Abschiebestelle im Landesverwaltungsamt vorzulegen. Dadurch entfällt eine doppelte Aktenprüfung vor einer Abschiebung. Diese Maßnahme hat bereits dazu geführt, dass die Abschiebezahlen in den letzten Wochen gestiegen sind. So wurden am 2. Dezember 2015 63 Personen nach Mazedonien abgeschoben, am 16. Dezember 2015 wurden 106 Per
Man kann leider nur erahnen, was diese Familie durchgemacht hat; denn die Akten, die uns zur Verfügung standen, waren nur sehr dünn. Sie enthielten einige Schriftstücke derjenigen Menschen, die sich für die besagte Familie engagiert haben. Deutlich wurde, dass sich damals auch Herr Gansäuer für diese Familie eingesetzt hat. Fakt aber ist: Die Familie musste sehr viel durchmachen. Damals hat im Morgengrauen auch schon eine Abschiebung stattgefunden. Also auch klassisch: Die Beamten sind nachts gekommen, und die Familie hatte nur eine halbe Stunde Zeit, zu packen. Sie wurde nach Düsseldorf gebracht. Aber wie so oft: Die Abschiebung musste abgebrochen werden, weil sie zum Glück als rechtswidrig erkannt wurde. Der Richter hatte ein Veto eingelegt, und die Familie wurde wieder nach Hannover gebracht. Sie müssen sich das einmal vorstellen. Das ist sehr traumatisierend. Auch die Eltern - das wird in einem Schreiben einer Lehrerin deutlich - waren wirklich schockiert.
Wie uns Minister Lorenz Caffier in der Beantwortung der Frage zur Abschiebung der Roma und weiterer ethnischer Minderheiten aus dem Balkan mitgeteilt hat, hielten sich mit Stichtag 31. Oktober 2011 49 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo in MecklenburgVorpommern auf. Davon gehören 45 Personen der Minderheit der Roma an. Für 34 Personen aus dem Kosovo wurde in den Jahren 2010/2011 bislang eine Abschiebung angemeldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen noch eine Mitteilung machen. Die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, den heutigen Tagesordnungspunkt 16 – dabei handelt es sich um den Antrag der Piratenfraktion Drucksache 16/10297, „Abschiebung in Verfolgung, Hunger, Kälte und Not stoppen – NRW muss die Abschiebung von Flüchtlingen in den Westbalkan über den Winter aussetzen“ – in einer der nächsten Plenarsitzungen, also am 16. oder 17. Dezember dieses Jahres, zu behandeln. Dadurch verschieben sich die Tagesordnungspunkte am heutigen Tag entsprechend. – Da ich keinen Widerspruch sehe, werden wir auch so verfahren.
Zuletzt wurde der Ausländer am 28. September 2009 aus der Strafhaft entlassen. Eine Abschiebung konnte bisher noch nicht erfolgen, weil aufgrund eines weiteren laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die erforderliche Zustimmung zur Abschiebung der Staatsanwaltschaft gemäß § 72 Abs. 4 AufenthG noch nicht erteilt wurde.
Mit dem Auslaufen der Bleiberechtsregelung und den diversen Rückübernahmeabkommen, beispielsweise jetzt mit dem Kosovo - es ist noch nicht einmal unterschrieben und ratifiziert - und mit Syrien, droht vielen Menschen gerade in Niedersachsen die Abschiebung. In Niedersachsen leben die meisten Roma. Ähnlich viele leben in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Ähnlich verhält es sich mit Kurden aus Syrien. Hier in Niedersachsen befindet sich die größte Community deutschlandweit. Derzeit sind insgesamt 15 000 Menschen in Niedersachsen ausreisepflichtig. Allen droht quasi von heute auf morgen die Abschiebung.
Reisefähigkeit verneint. Wohlgemerkt, da geht es nur um die Reisefähigkeit, nicht um den Gesundheitszustand des Betroffenen, nicht um die Frage, ob bei Abschiebung im Zielstaat eine Verschlechterung der Gesundheit oder eine Verkürzung der Lebenserwartung droht, nur in inzwischen eher seltenen Fällen, etwa bei bevorstehendem Tod oder wenn nachgewiesen werden kann, dass Betroffene keinen Zugang zu notwendigen Behandlungen im Zielstaat haben, oder wenn die Abschiebung selbst das Leben gefährdet, gilt Krankheit als Abschiebehindernis. Das ist das Problem und nicht die von der AfD vermuteten Gefälligkeitsgutachten unabhängiger Ärzte. Zusammengefasst, unter jedem Gesichtspunkt, der mir einfällt, hätten Sie sich Ihren Antrag sparen können.
Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen erfolgt insbesondere durch Einsparungen im Bereich „Asyl und Integration“. Durch die Abschiebung der illegalen Zuwanderer werden die Kommunen entlastet und erhalten einen Gutteil jener Gelder, die im Bereich „Asyl und Integration eingespart“ wurden, über die Schlüsselzuweisungen wieder zu ihrer freien Verfügung. Letztlich kann man es auf eine einfache Gleichung herunterbrechen: „Abschiebung konsequent durchführen“ gleich „Entlastung der Kommunen“.
der Abschiebung bedroht. Darunter befinden sich viele Roma. Sie wissen, Niedersachsen hat die meisten Roma. Gerade in dieser Woche wurde wieder die Abschiebung eines Vaters mit seiner jungen Tochter verhindert.
Zum heutigen Tag gehört aber auch der Hinweis auch das will und sollte hier nicht verschwiegen werden -, dass zu dieser humanitären Grundhaltung, die wir haben, auch ein respektvoller Umgang mit den erforderlichen Fällen der Abschiebung gehört; denn klar ist: Wenn die Ausreise nach einem abgelehnten Asylantrag nicht freiwillig erfolgt, dann bleibt auch in Zukunft nur das Mittel der Abschiebung. Eine Rückkehr in Sicherheit und Würde ist für uns oberstes Gebot. Wir stehen zum Winterabschiebestopp. Es wird den Winterabschiebestopp auch in diesem Jahr wieder geben.