Ekkehard Wysocki

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Bewertung eines Antrags ist für uns Sozialdemokraten auch entscheidend, wer diesen Antrag stellt, und damit, welche generelle Geisteshaltung hinter diesem Antrag steckt.
Es gibt, glaube ich, keine Fraktion, die ungeeigneter ist, über die Wertegrundlagen des Grundgesetzes zu sprechen, als die AfD.
Aus dieser Betrachtung heraus – Teile der AfD werden selbst vom Verfassungsschutz beobachtet und sie vertritt eine zum Teil völkische Ideologie – kann es heute nur eine kurze Befassung mit den geforderten Anliegen geben. Zudem sind beide
Petita des Antrags schon mehrfach Themen unserer Debatten gewesen.
Vielleicht zu dem ersten Punkt des Antrags, dem vereinsrechtlichen Verbotsverfahren. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen. Das sind eine Strafgesetzwidrigkeit, eine Verfassungsfeindlichkeit und eine Völkerverständniswidrigkeit nach Artikel 3 des Vereinsgesetzes. Hier reicht, glaube ich, eine kursorische Sicht auf diese drei Voraussetzungen, und dann sieht man schon, dass keine von ihnen zutrifft. Weder ist strafrechtlich etwas relevant noch gibt es eine aggressive – das muss nämlich belegt sein – Verfassungsfeindlichkeit. Die Grundlagen sind selbst im Verfassungsbericht so geschildert, dass das IZH selten Angriffsflächen für eine solche Diskussion bietet. Und bei der Völkerrechtswidrigkeit ist klar, dass es eine gravierende Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung geben muss. Das langt alles nicht, und das wissen Sie auch.
Wir haben bei Abschluss der Staatsverträge festgelegt, dass die Beobachtungen durch den Verfassungsschutz weiterlaufen, und insofern ist zu den Staatsverträgen aus unserer Sicht auch alles gesagt. Sie selbst sprechen auch gar nicht mehr von Kündigung, sondern sagen, es solle eine Überprüfung geben. Das haben wir ohnehin vor, denn nach zehn Jahren liegt eine Überprüfung auf der Hand, das ist auch so festgelegt. 2023 wird diese Überprüfung stattfinden.
Voraussagungen dieser Überprüfung kann man sinnvollerweise heute noch nicht treffen. Stand jetzt: Die Staatsverträge haben sich gerade in Konfliktfällen bewährt. Auf ihrer Grundlage konnten viele Maßnahmen der Prävention gegen gewaltbereiten Extremismus beziehungsweise Salafismus eingeleitet und ausgebaut werden. Ohne die vertragliche Grundlage wäre hier ein Weiterkommen sehr erschwert.
Und wegen der problematischen Entwicklung und Aktivitäten des IZH und auch anderer Teile von muslimischen Verbänden haben wir und werden wir regelmäßig kritische Gespräche führen. Beispielsweise ist es bei dem von Herrn Nockemann bemühten Beispiel des Al-Quds-Tages so gewesen, dass nach meiner Kenntnis, nach der Kenntnis der Bürgerschaft und des PKA keine Aufforderung zur Beteiligung im letzten Jahr stattgefunden hat. Und deswegen halten wir diesen eingeschlagenen Weg der Kooperation trotz aller Schwierigkeiten a) für richtig und b) werden wir ihn weitergehen.
Zentral sind für mich zwei Punkte; sie werden im Laufe der Debatte vielleicht noch deutlich gemacht werden. Erstens: Keine einzige Religionsgemeinschaft fordert eine Kündigung der Verträge, es ist ausschließlich eine Forderung aus dem politischen Raum. Ich glaube, das sollte den Antragstellern zu denken geben, denn die Zusammenarbeit und die
Kooperation mit allen anderen Religionsgemeinschaften läuft gut. Sie lief auch gut mit der Beteiligung am gemeinsamen Religionsunterricht, der in den Schulen gerade angelaufen ist. Und niemand konnte bisher einen Weg aufzeigen, wie wir nach einer Kündigung der Staatsverträge eigentlich weitermachen, wie dort die Kooperation laufen soll, wie da die Gespräche laufen sollen und wie da Einfluss genommen werden soll auf die Verbände.
Das alles wäre wirkungslos. Die Debatte haben wir hier schon einmal geführt. Es gibt nichts Neues vonseiten der AfD, das hat ehrlicherweise aber auch niemand anders erwartet. Insofern, glaube ich, können wir die Debatte hiermit abschließen, denn das ist ein Wiedergänger, einzig und allein aus politischen Gründen wird dieses Thema hier noch einmal vorgetragen. Wir sind in Gesprächen, wir bleiben in Gesprächen, und wir haben Veränderungen im Verhalten erwirkt. Das halte ich für den einzigen gangbaren Weg. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben heute am Ende der Legislaturperiode … Und deswegen habe ich mich hier auch noch einmal gemeldet, weil ich nicht glauben kann und möchte und das auch nicht so im Protokoll verzeichnet sehen möchte, dass ein fraktionsloser Abgeordneter,
der hier wirklich das Maß all dessen, was wir unter uns vereinbart haben, verletzt hat, unter anderem massiv Menschenwürde verletzt hat gerade eben mit dem letzten Beitrag … Das kann eigentlich nicht am Abschluss eines Protokolls einer fünfjährigen Legislaturperiode stehen bleiben.
Wir haben heute sehr intensive Debatten geführt. Wir haben eine Sternstunde gehabt, als wir über den Bornplatz diskutiert haben; ich glaube, ein solches Einvernehmen im Saal ist relativ selten. Es war eine qualitativ hochwertige Debatte. Wir haben Abschiedsreden vieler Abgeordneter gehört, die mich auch persönlich sehr berührt haben. Dafür möchte ich mich ausdrücklich noch einmal bedanken. Und ich glaube, damit soll es das auch gewesen sein.
Man soll sich ja nicht über alle Abschiede freuen; über einen Abschied freue ich mich sehr. Sie können sich wahrscheinlich denken, welcher das ist. In der nächsten Legislaturperiode werden wir hoffentlich solche Ausbrüche nicht ertragen müssen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, diese Debatte verträgt es nicht – nach dem Beitrag von Herrn Jarchow, der dann auch von der weitgehenden Übereinstimmung ausgegangen ist –, dass man hieraus letztendlich eine AfD-Debatte macht,
weil ich das Gefühl habe, dass man damit die Position der AfD und deren Selbstverteidigungsstrategie überbewertet und ihr die Möglichkeit gibt, diese damit auch leider zu verstärken. Der Punkt, der mich massiv stört, ist, dass zum Beispiel deutlich gemacht worden ist – das steht im Landesprogramm –, dass die verbindende Strategie die Ungleichheit ist, also die zunehmende Diskussion innerhalb der Gesellschaft, dass nicht alle Menschen, nicht alle Auffassungen gleich sind, dass man da Unterschiede machen muss und dass damit der erste Artikel des Grundgesetzes massiv verletzt wird. Und dafür muss man Verantwortlichkeiten benennen.
Diese Verantwortlichkeiten stehen im Landesprogramm. Das ist eigentlich sehr gut nachzulesen. Frau Schneider hat sehr gut dargestellt, dass dieses verbindende Element das zentrale Thema Ungleichheit ist. In den politischen Debatten werden Ungleichheiten herangezogen, um den politischen Gegner zu diskreditieren, um zu sagen, man habe den Meinungskorridor erweitert. Das genau haben Sie nicht, Sie haben den Meinungskorridor nicht erweitert, Sie haben stattdessen die Möglichkeiten erweitert, Dinge, die bisher sehr wohl einer politischen Mehrheit in diesem Hause entsprochen haben, so zu verschieben, dass bestimmte Auffassungen von Ihnen diskutiert werden, die leider nicht hierhergehören. Sie haben einen Landesvorsitzenden, der von einem Denkmal der Schande innerhalb Deutschlands gesprochen hat. Eine Distanzierung habe ich bis heute dazu nicht gehört. Und ich glaube, dass wir den Appell der Senatorin
sehr ernst nehmen sollten zu sagen, dass Sie selbst es in der Hand haben, diese Diskussion für sich, für Hamburg, aber auch auf Bundesebene zu beenden. Das ist Ihre Aufgabe. Wenn Dreiviertel des Hauses der Auffassung sind, dass Sie in dieser Position heute nicht glaubwürdig sind, dann könnte es doch sein, dass diese Dreiviertelmehrheit recht hat. Sie sollten einkalkulieren, dass es diese Möglichkeit gibt und dass Sie bisher dazu beigetragen haben, dass das Bild, das in der Öffentlichkeit herrscht und zu Recht mit aller Vehemenz kritisiert wird, das Bild ist, das Sie im Moment vermitteln. Und diese Verantwortung liegt einzig und allein bei Ihnen. Es ist Ihre Aufgabe, etwas politisch dagegen zu tun, dass diese Strategie von Ihnen auch auf Bundesebene nicht weiterverfolgt wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht müssen wir gar nicht weitere Zitate hören, die hier allseits bekannt sind, aber man sollte, glaube ich, sich noch einmal vor Augen führen, dass selbst Bundestagsabgeordnete der AfD nicht unterscheiden können, ob Textstellen aus Höckes neuestem Buch oder aus Hitlers "Mein Kampf" stammen.
Und da sollte sich die AfD, glaube ich, Gedanken machen. Wenn das nicht einmal diejenigen, die im Bundestag sitzen und für die AfD sprechen, unterscheiden können, dann sollte das ein Alarmsignal sein, nicht für uns, die wir hier, glaube ich, eine sehr gute Debatte geführt haben, eine einvernehmliche Debatte, sondern als Signal an die AfD, darüber wirklich einmal nachzudenken, wie so etwas eigentlich passieren kann.
Ich finde, dass wir hier viele Vorschläge auf den Tisch gelegt bekommen haben, auch über die Zeitung angekündigt.
Ich will mich zu einem Punkt noch einmal äußern, weil mich das damals persönlich sehr geprägt hat, das war der Vorschlag der CDU-Fraktion, es müsse vielleicht Besuche in KZ-Gedenkstätten verpflichtend geben. Auf welche Art und Weise das passieren kann, dazu hat Herr Tjarks schon etwas gesagt. Mich hat damals sehr geprägt ein Aufenthalt in Polen in der Jugendbegegnungsstätte in Auschwitz, wohin die Aktion Sühnezeichen Veranstaltungen und Reisen organisiert und längere Aufenthalte über mehrere Wochen und wo man sehr langsam einen Eindruck bekommt von dem, wohin Verrohung von Sprache im Endeffekt führen kann. Ich glaube, wir haben einen hohen Anlass, darüber nachzudenken, welche Worte wir wählen, wie wir sie benutzen, wie wir sie gegen politische Gegner einsetzen und was aus diesen Worten dann letztendlich sich entwickeln kann, um dann genau erwägen zu können, wie man bestimmte Sachverhalte und politische Angriffe gegen den politischen Gegner gestaltet. Vernichtung begann im Dritten Reich mit Vorurteilen und der Verrohung von Sprache.
Ich glaube, wir sollten sehr sensibel sein in der Benutzung von Worten, im Erwägen von Worten, in Angriffen auf den politischen Gegner, was wir da
mit erzeugen, vielleicht unabsichtlich – vielleicht unabsichtlich, aber bei vielen bin ich mir dessen aufgrund der Dauer der Debatte, aufgrund der Vorkommnisse in letzter Zeit eben nicht mehr sicher. Wir sollten darüber nachdenken, wie wir hier miteinander debattieren. Es war ein Anschlag auf die Prinzipien unserer Demokratie, es war ein Anschlag auf unsere Vielfalt, es war ein Anschlag auf unsere Art zu leben. Und unsere heutige Art zu leben ist eine Konsequenz aus dem, was vor über 70 Jahren stattgefunden hat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Es ist, glaube ich, bezeichnend, dass in der Rede von Herrn Nockemann nicht ein Mal das Wort Humanität vorkam.
Und es ist bezeichnend, dass immer wieder von Flüchtlingen gesprochen worden ist, die irgendwann in der Bundesrepublik landen, also bei uns, dass aber nicht ein Mal von Seenotrettung gesprochen worden ist, von der Verpflichtung der Staaten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen, zu retten. Das ist das Erste. Und dann kann man sich um die Fragen kümmern, die Herr Nockemann hier erwähnt hat. Darum geht es.
Der Inhalt des Antrags, nämlich die Aufnahme von Bootsflüchtlingen der "Alan Kurdi", hat sich glücklicherweise durch die Aufnahmebereitschaft von Deutschland, Frankreich, Portugal und Luxemburg erledigt. Wir haben in diesem Hause über die Möglichkeiten eines Bundeslandes, aus Seenot Gerettete aufzunehmen, schon diskutiert, ebenso am 2. April im Innenausschuss über einen Antrag, den die Links-Fraktion gestellt hat. Dort haben wir sehr ausführlich über die Möglichkeiten gesprochen, die ein Bundesland hat, und was wir in Hamburg schon tun, um hier lebende Flüchtlinge zu integrieren, und dem Bundesministerium des Inneren die Bereitschaft zu signalisieren, hier Bootsflüchtlinge aufzunehmen im Rahmen einer Bereitschaft unseres Bundeslandes. Diese Bereitschaft ist vom Innenminister nicht nur zur Kenntnis genommen worden, er nimmt sie auch in Anspruch; es sind schon Flüchtlinge, die auf den Booten waren, hier in Hamburg angekommen.
Der AfD-Antrag fällt hinter diese Tatsache eindeutig zurück, will auch dahinter zurückfallen und stellt für mich den Gipfel der Heuchelei dar, um es einmal ganz deutlich zu sagen.
Da werden, wie Sie es eben auch registrieren konnten, die Staaten Osteuropas, insbesondere Ungarn und Polen, aber auch Italien, in ihrer Haltung, niemanden aufzunehmen, politisch unterstützt. Damit wird eine Regelung auf europäischer Ebene nachhaltig und aktiv verhindert. Und dann verlangt man aber, bevor Flüchtlinge hier aufgenommen werden könnten, deren Zustimmung zu einer Quote. Da frage ich mich: Was machen Sie eigentlich in Italien, wenn Sie mit Herrn Salvini sprechen? Jedenfalls nicht, aktiv auf die Bewältigung eines Problems hinzuarbeiten, sondern Ihnen ein Problem am Leben zu erhalten, das nur Sie als Partei am Leben erhält.
Was für mich allerdings noch darüber hinausgeht und wirklich widerwärtig ist, um es einmal ganz deutlich zu sagen, ist die Forderung, diese Bootsflüchtlinge, die im Moment gerettet werden und sich auf Schiffen befinden, also in Seenot gerettete Männer, Frauen und Kinder, nicht aufzunehmen, solange man sich in Europa nicht geeinigt hat. Man muss nicht Geschichte studiert haben, um das Beispiel eines Schiffes in Erinnerung zu haben, das monatelang durch die Weltmeere geschippert ist, weil die Länder, die angefahren worden sind, sich geweigert haben, die Menschen, die sich auf dem Schiff befanden, aufzunehmen. Sie mussten nach Europa zurückkommen und sind dann doch in die Vernichtungsmaschinerie der Nazis involviert worden. Ich möchte nicht wieder die Bilder haben von aus Seenot geretteten Men
schen, die sich auf dem Mittelmeer befinden und dort herumschippern müssen, weil sich Länder nicht einigen können, wie sie auf die zivilisierten Länder Europas verteilt werden. Denn darum geht es im Endeffekt.
Wir haben Europawahlen vor der Tür. Und was mich am meisten an dieser Diskussion um das Mittelmeer stört, ist, dass durch das aktive Nichthandeln auch Ihrer Fraktion in den osteuropäischen Ländern und die aktive Unterstützung dieser Länder wie Ungarn und Polen die europäischen Werte dort massiv verletzt werden. Sie gehen da gerade den Bach runter, um es einmal ganz deutlich zu sagen, weil diese Bilder unerträglich sind.
Für mich ist das ein Aufruf zur Unterlassung der Hilfeleistung.
Es ist die Aufforderung, das Menschliche nicht zu tun und die Flüchtlinge weiter im Mittelmeer zu belassen. Dieses Menschenbild ist weder von Bibel, Koran oder Grundgesetz gedeckt. Es ist außerdem eine Aufforderung zu einem Verhalten, das allen europäischen und zivilisierten Ländern widerspricht, und damit stellt sich die AfD erneut außerhalb des Grundkonsenses unserer Gesellschaft.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich noch ein, zwei Dinge klarstellen, denn bei den letzten Beiträgen hatte ich das Gefühl, dass alle Themen benannt worden sind, aber nicht das, das hier vorgelegt worden ist und worüber wir eigentlich abzustimmen haben. Deswegen will ich noch einmal die Grundabsicht unseres Antrages darstellen. Es geht hier um den langfristigen Einsatz von Imamen, die in Deutschland ausgebildet und auch sozialisiert worden sind. Aber bevor dieser Zustand erreicht ist, geht es um die Vorstufe, nämlich um den Sprachtest, der von im Ausland beheimateten Imamen gemacht werden muss, um deren Deutschkenntnisse zu überprüfen, bevor sie einreisen. Das ist der Wille des Antrages. Es geht nicht um die Akademie der Weltreligionen, es geht auch nicht um weitergehende Verbote.
Frau von Treuenfels-Frowein, Ihre Rede war im Prinzip dieselbe Rede, die Sie zur Kündigung der Staatsverträge gehalten haben. Frau Schneider, ich finde es ein wenig kleinkariert zu sagen, weil Ihnen der Antrag nicht ausreiche, beschäftigten Sie sich gar nicht mit der Intention dieses Antrages. Ich glaube, wenn Sie den noch einmal genau lesen, dann wissen Sie schon, dass wir da in die richtige Richtung gehen.
Jetzt komme ich dazu, zu begründen, warum dieser Antrag erstens jetzt vorgelegt wird, und zweitens, was der Unterschied zu damals gewesen ist, zu den Anträgen, die in der Bürgerschaft schon diskutiert worden sind. Der Unterschied ist, dass dieser Antrag mit den Verbänden zusammen vorbesprochen worden ist. Das können Sie in der Presseerklärung der SCHURA lesen. Am 5. April haben wir ein weiteres Gespräch mit der SCHURA, mit allen religionspolitischen Sprechern. Die Verbände wollen dies, und zwar alle Verbände, mit denen wir Staatsverträge abgeschlossen haben. Das
heißt, dass wir jetzt in der Pflicht sind auszutarieren, unter welchen Bedingungen dies tatsächlich möglich ist. Aber dass auch die Verbände – SCHURA, DITIB und auch die alevitischen Vertragspartner – mittlerweile so weit sind zu sagen, dass sie diesen Zustand selbst beenden wollen, das ist der zentrale Unterschied. Das ist der zentrale Unterschied zu 2016, das ist auch der zentrale Unterschied zu 2017.
Nein, Frau Schneider, ich lasse keine Zwischenfragen zu.
Dass wir dies erreicht haben, Herr Wersich, ist ein Ergebnis des Dialoges, den wir hier in den letzten Jahren geführt haben.
Wir haben uns eben nicht auf die Forderung verlassen, die Staatsverträge seien zu kündigen, weil die Verbände noch nicht so weit seien oder weil es einzelne gibt, die davon abwichen, sondern wir haben den Dialog aufgenommen. Ein Ergebnis dieses Dialoges ist dieser Antrag. Es geht auch nicht darum, dass wir hier die Türkei bewerten. Es geht um alle Imame, um das auch einmal deutlich zu sagen, nicht nur um die aus der Türkei. Übrigens einmal davon abgesehen, solange die Türkei nicht unter Erdogan regiert worden ist, hat keiner dagegen protestiert, dass das so ist, weil uns die Einflussnahme offensichtlich gepasst hat. Jetzt mit Erdogan ist das natürlich grundsätzlich anders. Wir wollen dies verändern. Die Verbände wollen dies auch verändern. Sie wissen ganz genau, wie kompliziert es ist, diese Regelung dann auch zu treffen, weil Einmischung in die innerreligiösen Angelegenheiten von SCHURA und DITIB natürlich ein hochsensibles Thema ist. Das heißt, wir werden es auch nur mit dem Dialog hinkriegen und wir werden diesen Weg dann auch weitergehen. Er hat den Erfolg schon einmal gehabt – Herr Nockemann, lesen Sie es noch einmal nach –, denn dass DITIB Nord sich ausdrücklich anders auf den Weg gemacht hat als leider der Bundesverband in Köln … Das ist ein völlig anderer Verband. Mit dem kann man zusammenarbeiten, mit dem werden wir auch zusammenarbeiten.
Ich denke, wenn wir mit diesem Thema hier weiterkommen, dann ist das ein großer zentraler Erfolg in unserem Zusammenleben. Es geht hier nicht um die Türkei. Es geht um das Zusammenleben und die Integration in diesem Lande. Dafür ist dieser Antrag. Da sind wir auf einem guten Weg. Wir haben es mit dem Dialog hingekriegt, dass wir da nicht nur im Dialog sind und bleiben und dass wir den nicht kündigen, sondern wir erreichen nur auf diesem Wege Fortschritte. Die mögen einigen von Ihnen noch nicht weit genug gehen. Dass das so ist, kann ich verstehen, aber Ungeduld ist, glaube
ich, keine politische Kategorie, der wir uns anschließen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht ein paar grundsätzliche Vorbemerkungen zu dem Antrag. Hamburg zeigt bereits auf vielen Feldern humanitäres Engagement, und insbesondere für Geflüchtete. Wir müssen uns also nicht unbedingt an den Beispielen anderer Bundesländer orientieren, sondern hier gehen wir mitunter auch selbst voran. Lassen Sie mich zwei Beispiele dafür nennen.
Seit 2013 haben wir durchgehend die Landesaufnahmeanordnung nach dem im LINKEN-Antrag zitierten Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme syrischer Geflüchteter verlängert. Das bedeutet für viele Geflüchtete jetzt und auch weiterhin, dass sie hier in dieser Stadt Schutz finden nach genau diesem Absatz im Aufenthaltsgesetz.
Weiterhin gibt es die offensive Bereitschaft im Rahmen einer landesweiten Vereinbarung, Menschen,
die aus Seenot im Mittelmeer gerettet wurden, auch in Hamburg aufzunehmen. Und dieser Personenkreis ist zum Teil deckungsgleich mit den auch im Antrag der LINKEN genannten Personen.
Wichtig aus unserer Sicht ist aber vor allem kein weiteres Engagement im Alleingang, sondern nur im Verbund mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung. Eine Initiative des Bundes werden wir da sicherlich auch von Hamburg aus unterstützen. Ich habe den Eindruck, dass in dem LINKEN-Antrag auch vieles miteinander vermengt wurde, was wir, glaube ich, mühsam im Innenausschuss dann wieder ein bisschen auseinanderdividieren müssen. Es geht einmal um das Resettlement-Programm, das noch läuft, es geht um verschiedene humanitäre Einzelmaßnahmen, die auch schon laufen, die im LINKEN-Antrag übrigens erwähnt werden. Ich würde mir gern da im Innenausschuss auch noch einmal berichten lassen seitens des Senats, wie diese Programme bisher auf Hamburg gewirkt haben, wie viele Personen wir tatsächlich aufgenommen haben, wie das läuft.
Und dann muss man sich, glaube ich, noch einmal auseinanderdividieren die unterschiedlichen Situationen. Es werden auch im LINKEN-Antrag genannt Libyen, Syrien, der Nordirak, dann geht es um die Situation von Gefangenen. Und dort wird im LINKEN-Antrag auch gesagt, dass keine Rückkehr möglich ist. Auch das muss man sich, glaube ich, im Innenausschuss noch einmal vorstellen lassen.
Es geht natürlich auch darum, die Situation in den Ländern, in denen diese unmenschlichen Verhältnisse herrschen, ebenso dort zu verbessern. Nicht jedem ist damit geholfen, tatsächlich hier aufgenommen zu werden.
Nein, nicht immer, weil mit einer Rückkehroption natürlich auch für viele, die wir dann hier aufnehmen, vielleicht nicht mehr eine Möglichkeit gegeben ist, die mit denen diskutiert werden kann. Natürlich muss man die Situation in Libyen, Syrien und im Nordirak verbessern, auch darum geht es.
Also ich glaube, wir brauchen eine umfassende Darstellung der bisherigen und der möglichen Maßnahmen im Ausschuss, wie sie gewirkt haben, wie sie weiter wirken. Und dann, denke ich, können wir im Ausschuss auch die Fragen stellen, die sich aufgrund des Antrags hier ergeben haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, mit Begriffen wie Feigheit und fahrlässig sollte man in einer solchen Debatte nicht argumentieren. Ich betrachte das als persönlichen Angriff. Dafür kann man eigentlich eine Entschuldigung verlangen, Herr Dr. Wolf.
Vielleicht erst einmal zu Ihrer Information: Wir haben im letzten Innenausschuss am 25. Oktober vereinbart, dass das Thema IZH/Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz im nächsten Innenausschuss im Dezember behandelt wird. Dort soll vorgetragen werden, inwieweit das, was uns im PKA vorgetragen worden ist, dann auch öffentlich da noch einmal aufbereitet werden kann. Als das verkündet wurde im Innenausschuss, war Ihr AfD-Vertreter nicht mehr da. Ich nehme an, dass der Informationsfluss in Ihrer Fraktion offensichtlich nicht so läuft, wie man das eigentlich erwarten sollte.
Zu unserer Bewertung des IZH haben wir in der letzten Debatte umfangreich Stellung genommen, das will ich hier nicht wiederholen. Aber ich denke schon, dass im Rahmen einer persönlichen Erklärung – wofür diese drei Minuten, Herr Dr. Wolf, eigentlich auch gedacht sind – einmal klargestellt werden sollte, dass hier ein Vertreter einer Partei vorgetragen hat, die gerade ein internes Gutachten veröffentlicht oder in Auftrag gegeben hat, um zu ermitteln, wie man sich verhalten muss, damit man vom Verfassungsschutz nicht beobachtet oder gar verboten wird.
Vielleicht zu Ihrer Erkenntnis, Herr Dr. Wolf: Teile Ihrer Partei werden ja bereits beobachtet, und das nach meiner Ansicht auch völlig zu Recht.
Ergebnis ist: Die Partei, die Mitglieder und die Abgeordneten werden aufgefordert, bestimmte Wortwendungen und Phrasen nicht mehr zu verwenden, damit man einer Beobachtung entgeht, also im Prinzip soll die Partei sich einen Maulkorb aufle
gen, damit man ihre wahre Gesinnung nicht erkennt. Meine Damen und Herren, das Problem ist hier nicht die Verwendung bestimmter Worte, die wir alle kennen, bei denen ich mich allerdings weigere, sie zu wiederholen, weil sie einfach widerlich sind, sondern das Problem ist die Einstellung der Partei in ihrem Ursprung, weil diese Wortwendungen die grundsätzliche Einstellung dieser Partei wiedergeben.
Sie sind fremdenfeindlich. Sie betreiben Geschichtsklitterung. Sie verhöhnen alle Opfer des Zweiten Weltkriegs.
Und eine solche Partei zeigt mit dem Finger auf andere Einrichtungen dieser Stadt, mit denen wir im Dialog sind, die wir aber auch kritisch beobachten, mit denen wir einen kritischen Dialog führen. Denken Sie daran, Herr Dr. Wolf, wenn man mit Fingern auf andere zeigt, zeigen mindestens drei Finger zurück. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich erst einmal von dieser Stelle allen Mitbürgern muslimischen Glaubens ein fröhliches und gesegnetes Opferfest wünschen.
Bei der grundsätzlichen Bedeutung dieses Antrags und der Antragsteller … Ich glaube, Herr Kruse, Sie müssen es ertragen, dass wir natürlich nicht nur auf den Antragsinhalt schauen, sondern auch auf denjenigen, der ihn stellt. Eine Fraktion, die offensichtlich Beratung braucht, von welcher Stelle auch immer, um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu vermeiden …
Da, glaube ich, dass Sie kein geeigneter Ratgeber sind, wenn es um das Verhältnis zur islamischen Religionsgemeinschaft und zum Thema Integration geht.
Generell ist festzuhalten, Herr Kruse, dass das IZH Mitorganisator war und ein Großteil der Teilnehmer an der Demo 2018 gestellt hat, eindeutig auch mehr und verstärkt als 2017. Das enttäuscht nicht nur uns, das enttäuscht auch mich. Aber Enttäuschung ist noch keine politische Haltung. Daraus muss eine politische Haltung erwachsen, und die
stelle ich Ihnen hier vor. Ich glaube, wir müssen auf der einen Seite den Senat unterstützen, die Gespräche mit der SCHURA und dem neuen Leiter des IZH. Der Ayatollah, von dem Sie gesprochen haben, ist nicht mehr im Amt, sondern wird ersetzt, spätestens im September. Und dann werden die Gespräche, die der Senat schon angefangen hat – das haben Sie unterschlagen, als Sie gesagt haben, der Senat habe keine Reaktion gezeigt; es hat Gespräche gegeben –,
natürlich mit dem neuen Leiter geführt werden müssen. Wir erwarten ein Bekenntnis des IZH, dass sie sich als eine religiöse Vereinigung in Deutschland begreifen. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. Es kann hier keine Vertretung von Interessen des Iran geben, weder politisch noch religiös. Und es kann ebenfalls keine Leugnung des Existenzrechts Israels von wem auch immer akzeptiert werden. Wir erwarten, dass das als ein Bekenntnis des IZH deutlich wird.
Darüber hinaus werden wir unsere Gesprächskontakte und -kanäle mit der SCHURA, aber auch mit dem IZH direkt, intensivieren,
um diese Haltung deutlich zu machen. Und das IZH muss auch hier seine Rolle in der SCHURA klären. Ich denke, dass da großer Bedarf ist, die Rolle, die das IZH in der SCHURA spielt, zu verdeutlichen.
Aus unserer Sicht hat die SCHURA selbst auch etwas zu klären, nämlich einmal die Rolle des Vorsitzenden, der – jedenfalls offiziell – sein Amt gerade ruhen lässt. Da erwarten wir eigentlich, wir haben diese Signale deutlich ausgeströmt in dem Gespräch aller Religionsvertreter, dass hier eine Konsequenz erfolgt. Welche Konsequenz, geben wir natürlich aus dem politischen Raum nicht vor. Aber in den Gesprächen ist, glaube ich, deutlich geworden, welche Konsequenz wir erwarten.
Ich verweise darauf, dass die große Mehrzahl der Muslime, mit denen wir in Hamburg Gesprächskontakte haben, dass diese Gesprächskontakte und -kanäle funktionieren und dass die Zusammenarbeit auf etlichen Gebieten ebenfalls funktioniert. Wir haben keine Probleme, Herr Kruse, das muss man auch zur Kenntnis nehmen, nicht das Thema Staatsverträge ist gescheitert, sondern wir haben Staatsverträge mit den Aleviten, die laufen ganz hervorragend, mit dem VIKZ, die laufen auch. Und zu DITIB Nord tut es mir leid, wenn Sie die neuste Entwicklung verschlafen haben. Durch intensive Gesprächskontakte des Senats, der Fraktionen, aller Religionssprecher, ist es bei DITIB
Nord so, dass ein Vorstand gewählt worden ist, der ausdrücklich zum Vertrag steht, der zu den Gesprächskontakten steht und der sich von dem Versuch abgekoppelt hat, von Erdogan dominiert zu werden. Das ist auch ein Ergebnis der Gespräche.
Eine weitere Konsequenz, die wir befürworten, ist, dass es eine Selbstbefassung im PKA geben sollte zu den Ereignissen am Al-Quds-Tag. Ich denke, dass nicht nur das, was der Verfassungsschutz öffentlich erklärt hat, für uns relevant ist, sondern natürlich auch die Erkenntnisse, die eventuell dahinterliegen. Auch daraus müssen wir dann unsere Konsequenzen ziehen.
Klar ist, dass die Aufgabe bis zu den Neuwahlen des Vorstandes – das ist Anfang Juni 2019 – von IZH und SCHURA geklärt werden muss. Die müssen wissen, was für sie dort auch auf dem Spiel steht.
Ich bin gespannt, ob irgendeine Fraktion heute einen Vorschlag hat, wenn die Gesprächskanäle so nicht mehr funktionieren, wie sie dann fortgesetzt werden. Ich denke, die Aufgabe der Integration ist eine lange und schwierige. Ich sehe aber immer noch keine Alternative dazu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist ganz gut in der Debatte, wenn man die Themen, die angemeldet und diskutiert werden, nicht miteinander vermengt, und zwar in der Form, in der Herr Gladiator es eben getan hat. Das, glaube ich, führt in die Irre. Ich finde es sehr gut, dass Herr Jarchow versucht hat, eine Differenzierung zu machen. Das Thema Rote Flora ist ein Thema, das uns hier schon über mehrere Jahre beschäftigt hat, auch in der Regierungszeit der CDU. Ich sehe nicht, dass dort Initiativen davon ausgegangen oder gemacht worden sind, um tatsächlich initiativ einzugreifen. Dieses jetzt hier zu fordern ist billiger Aktionismus.
Aber ich will mich mit einem Vorwurf befassen, der für mich im Prinzip der wichtigste in dieser Debatte ist: Das ist das angesprochene Misstrauen gegenüber den Polizeibeamten. Ich bin im Gegensatz zu Ihnen der Meinung, dass die Polizei insgesamt, und zwar nicht nur die Polizeigewerkschaften, sondern die Polizei insgesamt, ein Interesse daran haben muss, dass diese andauernde Vorwurfslage,
sie verübe im Einsatz Straftaten, die nicht aufgeklärt werden können, weil sie nicht gekennzeichnet seien, ein Interesse daran hat und haben muss, dass diese aufgeklärt werden.
Rechtsstaatliches Handeln unterliegt immer einer Kontrolle der Verwaltung beziehungsweise der Gerichte. Insofern ist das eine Maßnahme, die auch dazu weiterhin dient.
Nein.
Dies ist keine Frage, wie Herr Gladiator vorher vorgetragen hat, die bewirkt, dass damit das parlamentarische Verfahren außer Kraft gesetzt wird. Es handelt sich hier um eine Konsequenz des Senates, eine politische Konsequenz, um einen Vorschlag.
Dieser Vorschlag wird in der Senatsanhörung nach der Sommerpause zusammen mit den Wortprotokollen des Innenausschusses, der eine Anhörung durchgeführt hat, bewertet werden. Und ich sage Ihnen ganz eindeutig, und die SPD-Fraktion insgesamt wird das tun, dass ein deutliches Schwergewicht darauf gelegt wird, unter welchen Umständen eine Kennzeichnungspflicht so eingeführt werden kann, dass die betroffenen Polizisten keine Konsequenzen in der Art befürchten müssen, die Sie hier dauernd prognostizieren. Das betrifft zum Beispiel Auskünfte aus dem Meldeauskunftsregister und es geht um die Sperrung von Kennzeichenabfragen und Ähnlichem. Wir werden sehr darauf achten, dass das im Verfahren auch weiterhin beachtet wird. Und wenn das unter diesen Umständen durchsetzbar ist, dann glaube ich, dass das die Zustimmung des Ausschusses und auch der SPDFraktion finden wird. Ich glaube, niemand hat sich Illusionen darüber gemacht, dass Gespräche mit den Gewerkschaften irgendwann dazu führen werden,
dass diese einem Verfahren zustimmen. Aber ich glaube, dass wir langsam in die Nähe kommen, um ein praktikables Verfahren zu installieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können uns erst einmal dazu beglückwünschen, dass Hamburg heute einen zusätzlichen Feiertag erhält, und ich
glaube, dass die Debatte auch noch zeigen wird, dass wir uns tatsächlich bei jedem Antrag, der heute vorgestellt wird, auch würdig erweisen, dass das ein Feiertag wird, der von der breiten Mehrheit hier im Parlament, aber dann vielleicht auch in der Stadt getragen wird. Davon gehe ich eigentlich aus.
Unser Antrag ist so formuliert, dass sich möglichst viele Abgeordnete, ob religionsgebunden oder nicht, hinter ihm versammeln können. Er ist ein Angebot, dass wir uns – das haben wir, glaube ich, im Antrag deutlich gemacht – mit vielen möglichen Aspekten dieses Feiertags beschäftigt haben. Deswegen ist er auch so lang ausgefallen. Aber ich denke, es ist ähnlich wie das Weihnachtsfest. Man kann Weihnachten als Fest der Liebe oder der Familie feiern, ohne von der Menschwerdung Gottes überzeugt zu sein. Der Reformationstag hat für mich einen ähnlichen Aspekt und Stellenwert.
Ich glaube, der Tag der Reformation ist ein Anstoß zur Individualität und Meinungsfreiheit. Welche Macht das Aufbegehren Einzelner entfalten kann, wenn es gegen scheinbar festgefügte, manche meinen auch göttliche Ordnung entwickeln kann, habe ich hier beim letzten Mal schon gesagt. Er ist ein Beispiel für Zivilcourage und die Anstöße aus der Reformation prägen unsere Weltsicht und unser Menschenbild bis heute, übrigens auch derjenigen, die hier im Parlament sind, aber auch in der gesamten Stadtgesellschaft, die dem christlichen Glauben nicht angehören oder ihn auch ablehnen.
Reformation und Renaissance stehen am Anfang einer Revolution des Selbstverständnisses des Menschen. Nicht nur Kirche und Theologie wurden verändert, sondern auch Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, Bildung und Medien, privates und öffentliches Leben. Die Reformation richtete sich gegen die Alleinherrschaft, die weltliche Machtausübung und den Dogmatismus der katholischen Kirche. Freie Argumentation und Kritik verdrängten blinde Autoritätsgläubigkeit und die Basis für geistige Bewegung wurde geschaffen.
Das alles, glaube ich, kann man feiern, dessen kann man gedenken, vor allem, weil es in dieser Stadt konsequent weiterentwickelt worden ist. Wir sind die Hauptstadt des interreligiösen Dialogs – das soll ausdrücklich so bleiben –, und es ist auch ein Versuch mittels dieses Tages, dass diese Rolle ausgebaut wird, auf die wir insgesamt im Hause stolz sind und auch stolz sein können.
Klar ist natürlich, dass wir keine Insel sind, wir können uns nicht gegen Einflüsse von außen abschotten, aber es ist immer wieder wichtig, sich darauf zu besinnen, dass wir mit der Akademie der Weltreligionen, mit dem Interreligiösen Dialog, mit den Staatsverträgen und weiteren Diskussionen, die
wir in dieser Stadt führen, beispielgebend sind für die Bundesrepublik und heute vielleicht auch mit dieser Debatte ein Beispiel für die Bundesrepublik und andere Länder geben.
Wichtig ist mir, dass wir uns als ein Ergebnis der Reformation vielleicht noch einmal mit der Trennung von Staat und Kirche beschäftigen, denn das war nach der Reformation ein langer Weg, aber der Gedanke der Trennung von Staat und Kirche wurde in der Reformation geboren; dieses gab es vorher nicht. Auch diejenigen, die meinen, sie könnten aufgrund der Trennung von Staat und Kirche diesem Antrag heute nicht zustimmen oder einem Feiertag nicht zustimmen, sollten realisieren, dass wir uns auf der Basis der Reformation heute über die Trennung von Staat und Kirche unterhalten. Es ist ein Ergebnis der Reformation, auf das wir stolz sein können. Ich sehe in diesem Hause keinen, der dieser Trennung hier heute widersprechen würde, aber klarmachen muss man sich immer, dass diese Trennung ein Ergebnis der Reformation ist.
Bei der Art, wie wir diesen Feiertag begehen, wie ihn eventuell auch diese Bürgerschaft begeht, sollten wir immer im Blick haben, wie es mit dem Brückenschlag zu den anderen Religionen aussieht, aber natürlich auch, was danach passiert ist, welche Schwierigkeiten, welche unendlichen Mühen es gekostet hat, diese Ansätze aus der Reformation weiterzutragen, und was später, als das durch die Aufklärung ergänzt worden ist, im Prinzip daraus geworden ist. Denn ich glaube, es macht immer wieder Sinn, sich auf die Wurzeln zu besinnen, auf denen wir heute aufbauen können, zu denen wir heute stehen. Insofern verbinde ich mit diesem Feiertag unseren ständigen Auftrag, sich diese Wurzeln immer zu vergegenwärtigen und dafür zu sorgen, dass mit dem Gedenktag verbunden ist, dass Religion immer wieder von politischen Autoritäten für politische Zwecke missbraucht worden ist. Das passiert auch heute. Wir sollten im Blick haben, bei den Gedenkfeiern zum Feiertag dafür zu sorgen, dass diese Mechanismen aufgedeckt werden, weil diese Gefahr ständig besteht. Es besteht ständig die Gefahr, religiöse Überzeugungen für politische Machtansprüche zu missbrauchen. Das passiert leider überall und vielleicht auch vermehrt. Aber ich denke, mittels eines Feiertages kann man dafür sorgen, dass genau dieser Mechanismus aufgebrochen wird und im Prinzip klargemacht wird, dass man sich diesem Mechanismus nicht hingibt.
Ich denke, dass diese Aspekte, die ich eben beleuchtet habe, ein ständiger Auftrag sind, und ich wünsche mir, dass wir heute in der Debatte zu
dem Ergebnis kommen, den Feiertag nicht nur alle 500 Jahre zu feiern, sondern in jedem Jahr diese Aspekte mit zu bedenken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht sollte man angesichts der letzten Anmeldung zur Debatte, die die AfD hier vorgenommen hat, noch einmal ein Fazit ziehen. Es ist bei Weitem nicht so, dass hier ein Querschnitt der Hamburger Politik als Debatte angemeldet wird, sondern es liegt ein Schwerpunkt auf Migranten, es liegt ein Schwerpunkt auf Ausländern, es liegt ein Schwerpunkt hier jetzt wieder auf den Flüchtlingen und der Aufbau des Antrags ist immer der gleiche. Es wird uns sozusagen versichert, dass die AfD Zeitung liest, dass sie aus diesen Zeitungen heraus bestimmte Zahlen nimmt, den Zustand völlig entsetzlich findet, diese Zahlen aber auch nicht infrage stellt – wozu das denn? –, sondern im Prinzip einfach nur diese Zahlen dann als Ausgangspunkt für ihre steilen Thesen nimmt, die im Rest des Antrags dann Folgen haben, weil sie darauf ihre Forderungen aufbaut. Ich glaube, das ist ein Stil der parlamentarischen Arbeit, den wir uns nicht angewöhnen und in der Debatte aber auch einmal deutlich benennen sollten.
Auch weil hier wieder zwei Punkte miteinander vermengt werden: Das eine ist die dreijährige Überprüfung des subsidiären Schutzstatus, das andere ist die Niederlassungserlaubnis. Das hat miteinander überhaupt nur etwas zu tun, weil im Rahmen der Niederlassungserlaubnis,
die die Bezirke prüfen, mit geprüft wird, ob der Schutzstatus noch existiert. Dazu gibt es dann eine Anfrage der jeweiligen Bezirksämter; die meisten laufen über die Bezirksämter beim Bundesamt. Und dann ist das ein Kriterium für die Zulassung der Niederlassungserlaubnis. Die anderen hat Herr Nockemann im Nebensatz genannt, Sprachkenntnisse und zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhaltes. Und das ist in der Bedeutung des gesamten Themas Niederlassungserlaubnis eine so geringe Anzahl, dass das im Prinzip auch noch nicht einmal wert ist, in diesem Stil hier diskutiert zu werden, wie Herr Nockemann das als Untergang des Abendlandes hier dargestellt hat.
Der zweite Punkt, um jetzt noch einmal kurz auf den Antrag zu kommen: Ich habe schon gesagt,
dass die Quelle eine einzige Zeitung ist. Dann wird vorausgesetzt, dass das bedeutet, dass das BAMF seinen Bundespflichten nicht nachkommt, nicht regelmäßig überprüft. Daraus wird dann gezogen, dass wir hier natürlich eine ungesteuerte Zuwanderung genau über diesen Paragrafen und die Nichttätigkeit einer Bundesbehörde haben. Und dann wird verlangt, dass der Hamburger Senat sich dafür einsetzt, dass diese Bundesbehörde auf Trab gesetzt wird. Und da sage ich einmal, dieses durchsichtige Spielchen hier mitzumachen und das von den anderen Fraktionen zu verlangen, ist es nicht wert, an den Ausschuss überwiesen zu werden. Wenn Sie das Thema bewegt haben wollen, dann stellen Sie eine Anfrage, aber auch nicht unbedingt hier, sondern im Bundestag; da haben Sie im Prinzip die Koryphäen aus Hamburg. Sie haben die Hamburger AfD-Antwort auf die angebliche Bedrohung des Abendlandes. Herr Baumann ist dort Geschäftsführer; der soll eine Anfrage stellen, der kann den Antrag stellen, dann kann das da debattiert werden. Hamburg hat damit überhaupt nichts zu tun und insofern, entschuldigen Sie den unparlamentarischen Ausdruck, werden wir dem mit Sicherheit nicht zustimmen und weg damit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Professor Kruse, es ist ja nicht so, dass wir dieses Thema hier noch nicht diskutiert hätten oder dass das Thema jetzt besonders neu ist. In der letzten Debatte war es die Schura; da haben wir Ihnen, glaube ich, sehr deutlich gemacht, dass Ihr Antrag allein schon handwerklich nicht dem entspricht, was man hier eigentlich unter Anträgen versteht. Bei diesem Antrag ist es ähnlich. Deswegen will ich mich auf wesentliche
Punkte beschränken, denn aus allen Ihren Anträgen atmet eigentlich der Geist, dass aus Ihrer Sicht die Verträge mit allen islamischen Religionsgemeinschaften gekündigt werden müssen, weil Sie dieses schlichtweg so nicht wollen. Die Mehrheit des Hauses sieht das anders und ich bin sogar sehr zuversichtlich, dass es dabei bleiben wird.
Ich habe selten einen solchen Antrag gelesen, der mit so zusammengeschusterten Argumenten versucht hat, ein Bild zu zeichnen, das Sie hier eben fortgesetzt haben, der wahrscheinlich in einem Ihrer Seminare schon die Ebene Ihres Assistenten nicht durchschritten hätte, wenn das ein Student vorgelegt hätte, weil er nicht einmal im Mindesten den Ansprüchen entspricht, die hier an einen Antrag oder an ein Thesenpapier gestellt werden müssten, selbst wenn man das großzügig auslegt.
Sie bringen ständig die Bundes- und die Landesebene von DITIB durcheinander. Ein längst geklärter Vorfall in einer Wilhelmsburger Moschee ist es ebenfalls noch einmal wert, in Ihrem Papier aufzutauchen. Auch dieses ist mit der DITIB besprochen worden.
Vielleicht kurz zu den Fakten, wobei ich immer nicht den Eindruck habe, dass Fakten die AfD in irgendeiner Weise beeindrucken. Das war schon bei Schura so; sonst hätte man sich vielleicht noch einmal überlegt, ob man diesen Antrag hier vorlegt. Also zu den Fakten: Es gab am 21. November 2017 ein Gespräch mit DITIB hier im Rathaus. Herr Professor Dr. Kruse selbst war auch anwesend, alle Sprecher der Fraktionen waren dazu eingeladen. Es gibt die Information, dass die Bundesebene am 24. Dezember wählt und auch über Satzungsänderungen spricht. Danach wählt dann auch der Landesverband in Hamburg; das wird im Januar oder Februar passieren. Wir haben uns in diesem Kreis mit Ihnen darauf verständigt, dass wir diese Gespräche hier fortsetzen wollen und dass wir dann darüber informiert werden, was auf diesen Versammlungen passiert ist, also sowohl was die Personenwahl ergeben hat als aber natürlich auch, ob die von uns gemeinsam angemahnten Veränderungen der Satzung dort auf diesen Versammlungen besprochen beziehungsweise vollzogen worden sind. Insofern können wir hier und heute überhaupt noch nicht endgültige Urteile darüber abgeben, ob diese Wahlen sowohl in den Personen- als auch bei den Satzungsänderungen stattgefunden haben, ob die vollzogen worden sind. Bis zur Vorlage der neuen Informationen, Herr Professor Kruse, ist es einfach so, dass wir dann ein Gespräch führen mit DITIB. Das ist uns zugesagt worden und dann werden diese Informationen im Lichte dieser Wahl und dieser Versammlung hier in Hamburg auch neu bewertet werden.
Ihr Antrag kommt also auch noch zur Unzeit. Deswegen ist die Vermutung sehr naheliegend, dass es Ihnen eben überhaupt nicht um den Sachverhalt geht, sondern dass Sie hier ein Klima erzeugen wollen, das mich ärgert; aber das ist ein persönliches Problem. Viel wichtiger ist die politische Wirkung, die Sie damit erzielen wollen, und die finde ich problematisch. Denn es ist wichtiger, gerade in dieser Zeit, auch an die türkischstämmigen Muslime das Signal zu geben, dass diejenigen unterstützt werden, die sich auf einen konstruktiven Weg gemacht haben. Gerade im Vorfeld von Wahlen ist das so.
Das macht man unserer Ansicht nach nicht, indem man einen Antrag hier vorlegt, in dem Ultimaten formuliert werden. Das ist schlichtweg unpolitisch; es zielt darauf ab, dass man einen Verband unter Druck setzt, wobei von uns allen weitergegeben worden ist, welche Erwartungshaltung wir an die Wahlen und an die Landesversammlung hier in Hamburg haben. Wir werden sehen, ob das eintritt und dann werden die weiteren Gespräche geführt. Aber dieser AfD-Antrag ist es nicht einmal wert, hier an den Innenausschuss oder an welchen Ausschuss auch immer, an den Verfassungsausschuss, beschieden zu werden, weil wir schlichtweg die Informationen abwarten müssen, die DITIB uns nach der Landesversammlung hier gibt. Und damit sind wir eigentlich auf einem Weg, den wir in Hamburg auch so fortsetzen wollen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung, auf die Herr Nockemann eben auch zu sprechen gekommen ist, nämlich woraus sich eigentlich die Notwendigkeit dieses Antrags ableitet. Ich glaube, das muss man sich auch noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Also "Die Welt" hat irgendwann einmal gesagt, ärztliche Gefälligkeitsgutachten sind weit verbreitet – ohne Quellen. Der bayrische Innenminister hat gesagt, es gebe zum Teil auffallend oft medizinische Gutachten, die unqualifiziert sind, und ein Landrat des Kreises Gütersloh mit einem berühmten Namen, nämlich Adenauer, hält 20 Prozent dieser Gutachten für nicht belastbar. Daraus leitet die AfD dann ab, es sei notwendig, die Möglichkeit von Gefälligkeitsgutachten und Gefälligkeitsattesten auszuschalten. Das ist in der Tat eher nach dem Verfahren, ich glaube meinen eigenen Vorurteilen.
Wenn Sachlichkeit da stört, dann müssen wir sie halt einmal akzeptieren, solange sie einer Antragslyrik im Wege steht. Ich glaube, das ist hier für eine ernsthafte Debatte wirklich nicht geeignet.
Vielleicht einmal zu den Fakten. Ärztliche Gutachten, die für ausreisepflichtige Personen eingeholt werden müssen, laufen seit 1999 hier über den ärztlichen Dienst beim Einwohnerzentralamt. Hamburg hatte damals seit 18 Jahren eine fachlich gut aufgestellte Praxis bei medizinischen Fragen im Rückführungsverfahren. Zu den Aufgaben dieses ärztlichen Dienstes gehört es darüber hinaus beispielsweise, Rücksprache mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern zur Konkretisierung von vorgelegten Attesten zu halten und vorgelegte Atteste im Hinblick auf eine Reisefähigkeit zu bewerten.
Darüber hinaus steht das Einwohnerzentralamt mit einem Netzwerk fachärztlich versierter Vertragsärzte in Verbindung. Somit hat das Einwohnerzentralamt eine professionelle Unterstützung in medizinischen Fragen. Vor der Einrichtung dieses Dienstes waren Amtsärzte mit diesen Fragen befasst. Das hat sich in vielen Fällen als kontraproduktiv erwiesen, denn die Amtsärzte waren häufig zeitlich und fachlich überfordert.
Das im Antrag vorgeschlagene Verfahren würde daher zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen, ohne dass damit irgendetwas gewonnen wäre. Ganz im Gegenteil, man würde eine Praxis, die sich in fast 20 Jahren als sinnvoll erwiesen hat, abschaffen. Dazu sagen wir klar Nein.
Gestatten Sie mir noch eine weitere Bemerkung. Hier ist eine Änderung auch auf bundesgesetzlicher Ebene angestrebt. Parteien, die neuerdings auch im Bundestag vertreten sind, sollten dort sinnvollerweise ihre Fraktion mit solchen Anliegen befassen.
Wir lehnen den Antrag ab, auch eine Überweisung, denn er ist hier, wie ich schon dargestellt habe, nicht zielführend. Es wäre sinnvoll, Herr Nockemann, wenn Sie die Antworten auf Ihre Anfragen auch selbst lesen würden. Dort steht auch, was im Falle von kurzfristig eingereichten ärztlichen Gutachten erfolgt. Ob dort tatsächlich eine Abschiebung damit verhindert wird, haben Sie nicht belegt. Es ist in der Antwort nicht belegt, eine solche Statistik gibt es nicht. Es gibt aber ein Verfahren, wonach solche Anträge nicht berücksichtigt werden. Erst wenn es tatsächlich kurz vor der Maßnahme zu solch einer geäußerten gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt, kommt es zu einer Untersuchung. Diese Untersuchung berücksichtigt nicht das vorgelegte Attest, sondern den Zustand der Rückzuführenden am Flughafen, der wird dann nämlich untersucht. Wenn dann tatsächlich eine
Flugreiseunfähigkeit festgestellt wird, dann wird auch nicht zurückgeführt. So einfach ist das. Damit haben die von Ihnen kritisierten Gutachten gar nichts zu tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wersich, die Einladung nehmen wir gern an. Ich glaube, die Überweisung in den Ausschuss ist die Begründung dafür, dass das, was Sie gesagt haben, sehr bedenkenswert ist.
Ich will das um einige, mir besonders wichtige Aspekte ergänzen. Die Reformation war und ist für uns ein Anstoß zur Individualität und Meinungsfreiheit, letztlich ein Beispiel dafür, welche Macht das Aufbegehren Einzelner gegen scheinbar festgefügte göttliche Ordnungen haben und entwickeln kann. Es ist eigentlich auch ein Beispiel für Zivilcourage.
Die Anstöße aus der Reformation – Herr Wersich hat darauf verwiesen – prägen unsere heutige Weltsicht und unser heutiges Menschenbild, übrigens auch derjenigen, die dem christlichen Glauben nicht angehören oder ihn sogar ablehnen. Auch wir Sozialdemokraten begründen unsere Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität auch aus der christlichen Lehre, insbesondere zum Beispiel aus der Bergpredigt. Aufgrund dieser Bedeutung gerade für Hamburg haben wir uns damals für den einmaligen Feiertag entschieden. In den nächsten Tagen wird das durch verschiedene Veranstaltungen, die am 31. Oktober ihren Höhepunkt finden, verdeutlicht werden. Ein Kompliment übrigens auch für die Veranstalter dieser verschiedenen Veranstaltungen, die sie sehr ökumenisch und sehr interreligiös aufgestellt haben. Dies ist für Hamburg als Hauptstadt des interreligiösen Dialogs von sehr großer Bedeutung. Und so müsste, wenn wir uns dafür entscheiden sollten – deswegen sind wir auch für eine Überweisung an den Ausschuss –, für uns dieser Tag dementsprechend angelegt sein.
Ein vorläufiges Fazit lässt sich schon heute ziehen: Durch die Veranstaltungen und Feiern sind weitere Impulse für Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit gegeben worden. Nach dem 31. Oktober sollten wir alle gemeinsam Bilanz ziehen, wie dies insgesamt gelungen ist.
Dieser Tag weist mit dem Ansatz Brückenschlag zwischen den Religionen und als Tag der interreligiösen Zusammenarbeit darauf hin, wie wir mit Religion und mit religiösen Themen auch in Zukunft umgehen sollen. Insofern sollten wir in der Befassung im Ausschuss noch einige wichtige Punkte beachten und den Diskussionsstand in den anderen norddeutschen Ländern einbeziehen. Wie Sie wissen, wird zurzeit vielfältig darüber diskutiert, in Schleswig-Holstein ist es im Ausschuss, in Niedersachsen werden wir wohl nicht umhin kommen, die Wahl am 15. Oktober 2017 abzuwarten, damit sich die Lage dort auch klärt, denn auch dort gibt es vielfältige Auffassungen. Auch in Bremen wird es im Moment sehr heftig diskutiert. Ziel wäre eine gemeinsame Feiertagsregelung. Es gibt auch wirtschaftliche Aspekte – Herr Wersich hat darauf hingewiesen –, es gibt die Möglichkeit, im Ausschuss auch Vertreter aus der Wirtschaft zu hören.
Der Artikel, der heute im "Hamburger Abendblatt" veröffentlicht wurde, hat sich beim Kontra zu diesem Feiertag tatsächlich nur auf wirtschaftliche Aspekte bezogen. Dieser Artikel könnte ein Beleg dafür sein, dass wir vielleicht einen Anlass brauchen, um solche Feiertage genauer zu diskutieren, denn dieser Artikel hat sich nur auf die rein ökonomischen Verhältnisse kapriziert, und ich glaube, dass dieser Ansatz überhaupt nicht trägt.
Letztendlich wäre das Ziel auch meiner Fraktion, eine größtmögliche Übereinstimmung auch hier im Parlament zu erzielen. Deswegen nehmen wir die Einladung von Herrn Wersich und dann im Ausschuss natürlich gern an. Ich möchte alle darum bitten, zu prüfen, ob dieser Feiertag auch für diejenigen unter uns, die keine Christen sind, ein Angebot sein könnte, sich damit auseinanderzusetzen, was unsere Gesellschaft trägt und prägt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Allein schon die Einleitung, die Herr Kruse als Antragsbegründung gewählt hat,
weist darauf hin, dass dieses Thema hier äußerst unangemessen behandelt worden ist – und das ist die schwächste Formulierung, die ich finden kann.
Die Terroranschläge von 2001 in direkter Verbindung zum IZH zu setzen, ist nicht nur eine steile These, sondern es ist völlig unangemessen. Eine eindeutige, klare Recherche wäre gut gewesen, statt Urteile von anderen zu übernehmen und seine Vorurteile schon für die Wahrheit zu halten.
Das Petitum im Antrag der AfD lässt sich allein schon aus formalen Gründen nicht umsetzen; Sie haben es an der Reaktion im Plenum sehen können. Die Stadt hat keinen Vertrag mit dem IZH, sondern mit der SCHURA. Unser Gesprächspartner ist die SCHURA. Diese Gespräche finden ständig statt, sowohl vonseiten des Senates als auch vonseiten der SPD-Fraktion – im November ist ein weiteres Gespräch veranlasst – und natürlich, nehme ich an, auch vonseiten weiterer Fraktionen, die Kontakt zur SCHURA haben. Weitere Gespräche zwischen der SCHURA und allen religionspolitischen Sprecherinnen und Sprechern hat es gegeben und auch sie sollen weiter geführt werden. Die Verträge haben uns dazu den Weg gewiesen, und diesen werden wir auch weiter verfolgen.
Der Antrag beschreibt eine Situation, die unverändert ist, und damit meine ich nicht zufriedenstellend; sie ist unverändert. Es gibt insofern tatsächlich nichts Neues. Das IZH war bereits im Verfassungsschutzbericht, als Ole von Beust mit den Ge
sprächen begonnen hat, die von uns dann fortgesetzt worden sind. Die Tatsache, dass das IZH im Verfassungsschutzbericht auftaucht, ist keine, die irgendjemanden im Hause mit Beruhigung erfüllt, aber auf der andern Seite auch ein Beleg dafür, dass unsere Behörden arbeiten. Denn das ist genau die Aufgabe des Verfassungsschutzes: solche Tendenzen, wenn er sie meint, festzustellen, zu beobachten und dann auch im Bericht niederzulegen.
Der Irrtum der AfD beginnt eigentlich genau hier. Mit den Verträgen haben wir weder im Senat noch in den Fraktionen auch nur ansatzweise die politischen Auffassungen des IZH übernommen, im Gegenteil. Sie werden mich hier auch nicht in einer Rolle sehen, in der ich die politischen Auffassungen des IZH auch nur in irgendeiner Weise verteidige. Auf allen Ebenen ist nach wie vor Thema, dass das politische System des Iran und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht miteinander vereinbar sind. Die Nichttrennung von Religion und Staat ist äußerst problematisch und Antisemitismus hat in dieser Stadt keinen Platz.
Das war bisher auch immer Thema in den Gesprächen und es wird weiterhin Thema in den Gesprächen bleiben.
Es gibt Veränderungen, die wir insgesamt als nicht ausreichend betrachten, aber es gibt Veränderungen, und die muss man, glaube ich, auch registrieren: Es gibt keine offiziellen Aufrufe. Es gibt keine organisierten Busfahrten, und nach den Zeitungsberichten, wenn Sie das vergleichen im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutzbericht 2016 und den neuesten Informationen aus dem Verfassungsschutz, die veröffentlicht worden sind, nimmt offensichtlich die Beteiligung aus der Metropolregion Hamburg an dieser Demonstration – die wir für völlig unmöglich halten, um das auch sehr deutlich zu sagen – ab.
Nein, natürlich reicht es uns nicht, Frau von Treuenfels. Deswegen haben wir ja angefangen, gemeinsam diese Gespräche mit der SCHURA zu führen und sie auch weiter zu führen. Aber der Weg, den der Vertrag vorgegeben hat, ist: Wir führen Gespräche, wir thematisieren es, wir bauen politischen Druck auf, wir erwarten Veränderungen. Dass die Veränderungen, die bisher stattgefunden haben, für uns alle nicht ausreichend sind, das können Sie als gegeben hinnehmen; das ist so. Aber daraus begründet sich in keiner Weise auch nur das Ansinnen, wie es im AfD-Antrag geäußert worden ist, und meines Erachtens auch nicht eine Kündigung des Gesamtvertrags.
Alle diese Verbände sind im Gespräch, mit uns, mit dem Senat, und all die angesprochenen Themen werden von uns nachhaltig verfolgt in diesen Gesprächen. Wir machen uns keine Illusionen, das haben auch wir in den letzten Debatten hierzu gesagt: Wenn eine Veränderung bei den Vertragspartnern stattfindet – die wir registrieren, die nicht ausreichend ist –, ist das ein sehr, sehr langsamer, mühsamer Prozess. Er wird nur dadurch funktionieren, dass wir in dem Bemühen nicht nachlassen, Veränderungen unserer Vertragspartner zu fordern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, eine solche Debatte eignet sich nicht für den anklagenden Ton, den wir eben gehört haben.
Er eignet sich auch nicht für eine Kurzdebatte, denn das Thema ist zu wichtig, zu differenziert und mit so vielen Facetten versehen, dass wir einer Beratung im Innenausschuss zustimmen. Aber wir können einem Antrag, wie in der vorigen Debatte auch, nicht zustimmen, weil er die ganzen Differenziertheiten nicht aufweist. Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt: Wenn man sich diesen Antrag genau durchliest, sind zwei Punkte an die Bundesebene gerichtet. Das ist zum einen die Bewertung des auswärtigen Sachverhalts. Das ist Aufgabe der Bundesregierung. Diese hat ihre Analyse im Moment nicht geändert. Das liegt auch daran, dass im Moment in Afghanistan keine arbeitsfähige Botschaft besteht, die in der Lage wäre, eine neue Lageeinschätzung abzugeben. Die Analyse orientiert sich an der vorherigen Lageeinschätzung, und an dieser Lageeinschätzung hat sich im Gegensatz zu dem, was Frau Schneider gesagt hat, nichts verändert.
Drittens: Der Entscheidungsspielraum bei solchen Rückführungen wird in Hamburg sehr intensiv genutzt. Sie haben heute im "Hamburger Abendblatt" lesen können, um welche Rückführungen es geht. Insofern ist es bei jeder gesetzlichen Lage immer möglich, Straftäter und Gefährder rückzuführen. Das finde ich auch in Ordnung.
Damit ist leider meine Redezeit abgelaufen. Vielleicht gibt es noch eine zweite Runde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht nicht um ein Ranking der Bundesländer. Wir beteiligen uns an keinem Wettlauf.
Wir haben umfangreiche Einzelfallprüfungen vorgenommen. Sie haben heute im "Hamburger Abendblatt" lesen können, um welche Personen es in diesem konkreten Fall ging. Die Abschiebung dieser konkreten Person ist nach wie vor sowohl vor dem Mai, nach dem Mai und bei jeder anderen Regelung, die hier beschlossen wird, vorgesehen. Wir sehen uns die Einzelfälle an, wir sehen uns an, was dort vorgefallen ist, welche Person das ist. Wenn es eine Person ist, die hier tatsächlich Straftaten verübt hat, die im Gefängnis sitzt und bei der eine Überstellung möglich ist, dann wird diese auch stattfinden. Eine solche Abschiebung hat mit dem von Ihnen angesprochenen Thema, Frau Schneider, nämlich wie die Lage in Afghanistan ist, nichts zu tun. Wir haben Ihnen zugesagt, dass es eine Beratung im Innenausschuss geben wird, sobald eine neue Lagebeurteilung des Auswärtigen Amts vorliegt. Dann haben wir gesicherte Grundlagen darüber, welche Art von Rückführung auch für Nichtstraftäter möglich oder nicht möglich ist.
Das haben wir Ihnen zugesagt, das werden wir auch tun. Die Abschiebung dieses Straftäters war aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Insofern werden wir bei dem Verfahren, das wir an den Tag gelegt haben und das Sie in Punkt 2 fordern, tatsächlich genau so auch weiterhin verfahren. Wir werden konkrete Einzelfallprüfungen, gegebenenfalls auch Eingabenprüfungen vornehmen. Alles andere hat mit Wahlkampf auf der linken und leider auch auf der rechten Seite zu tun und wird dem Thema nicht gerecht.
Vielen Dank, Herr Gladiator. – Habe ich das bei "Hamburg 1" im Interview Ihres Fraktionskollegen Herrn Lenders richtig gesehen, der dort gesagt hat, wäre er nicht Polizist, würde er den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt empfehlen, die Stadt zum Zeitpunkt des Gipfels zu verlassen?
Aus meiner Sicht bedarf es diesbezüglich einer Klarstellung, ob von Herrn Lenders oder von Ihnen, ist mir relativ egal. Aber diese Äußerung stand im Raum, und das war meiner Meinung nach Öl-ins-Feuer-Gießen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte die Befürchtung, aber gleichzeitig auch die Hoffnung, dass wir beim Thema bleiben und nicht wieder die Debatte führen, die wir vor zwei Wochen geführt haben.
Das hat mich nicht nur enttäuscht, Herr Gladiator, sondern wir werden natürlich auch beobachtet, wie wir dieses Thema diskutieren.
Das heißt, wir haben nicht nur die Aufgabe, aufzunehmen, was es an Kritikpunkten, was es an Fragen gibt, sondern wir haben daraus Konsequenzen zu ziehen. Verschiedene Redner haben hier den Eindruck erweckt, sie wüssten mehr über die Binnenstrukturen als diejenigen, die sich mehrfach mit der DITIB auseinandergesetzt haben und bei den Gesprächen dabei waren. Wir haben durchaus Erkenntnisse darüber gewonnen, in welcher Position im Moment die DITIB ist. Wenn Herr Wersich von dem Gespräch bei der Katholischen Akademie berichtet, dann hätte er meines Erachtens auch darüber berichten müssen, dass uns dort gesagt worden ist, dass die moderaten Kräfte, die in der DITIB den Vorsitzenden stellen und auch sonst in Hamburg die Mehrheit haben, Unterstützung brauchen. Gerade jetzt brauchen sie Unterstützung. Und die Unterstützung jetzt ist natürlich bedingt durch das Thema, das die CDU angemeldet hat, durch die Abstimmung, die im April ansteht, durch den unzweifelhaften Versuch der Einflussnahme, der hier stattfindet. Aber die Frage ist, wie wir klug darauf reagieren, wie wir darauf Hilfestellung leis
tend reagieren, und nicht, wie wir daraus ein Thema machen, bei dem wir schon in der Debatte deutlich zeigen, dass wir offensichtlich schon bestimmte Urteile gefällt haben und nicht mehr bereit sind, diese zu verändern. Das, glaube ich, ist nicht Punkt der Sache.
Ich gestatte keine Zwischenfragen.
Wir haben in der letzten Bürgerschaftssitzung einen Antrag verabschiedet, und da nützt es auch nicht, wenn Herr Wersich hier dauernd den abgelehnten Antrag der CDU formuliert
beziehungsweise diesen an die Religionsgemeinschaften verteilt. Das bedeutet schließlich nur, dass er seinen Antrag bei den Religionsgemeinschaften erklären muss, wir aber mit diesem Antrag ein klares Vorgehen verabredet haben, dass nämlich von Senatsseite und von uns auf politischer Seite aufgearbeitet wird, was mit unserem Vertragspartner insgesamt ist. Das sind keine leeren Floskeln, das sind keine Sprechblasen, das ist schlichtweg der Wunsch und die Aufforderung, zu wissen und klarzustellen, was innerhalb der DITIB läuft.
Wir haben erste Konsequenzen gesehen, die für die einen oder anderen ausreichend sein mögen oder nicht, aber wir sind auch noch nicht am Ende dieser Prüfung. Diese Prüfung läuft und danach werden dann auch Konsequenzen gezogen. Wir haben im Rahmen der religionspolitischen Sprecher mit der DITIB vereinbart, dass es einen nächsten Termin innerhalb von drei Wochen gibt. Da gab es auch den Appell an die CDU, diese Anmeldung jedenfalls nicht mit diesem Schlenker DITIB wieder zu machen, weil diese Debatte hier zu früh kommt. Wir warten das alles ab.
Moment.
Ja, melden Sie an, was Sie wollen. Aber der Punkt ist, dass es schön gewesen wäre, wenn Sie beim Thema geblieben wären.
Wir können uns in drei Wochen, wenn die Ergebnisse vorliegen, darüber unterhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute von der BDS Hamburg eine sogenannte ungehaltene Rede zugesandt bekommen. Ich möchte daraus nur einen Satz zitieren, der heißt:
"[…] wir sind der CDU zu großem Dank verpflichtet, dass sie für uns eine Öffentlichkeit hergestellt hat, die wir allein in Hamburg so nicht erreicht hätten."
Und das ist auch genau das, was uns beim Lesen dieses Antrags als Erstes befasst hat: Wo gibt es im Moment tatsächlich hier in Hamburg Anhaltspunkte dafür, dass diese Boykott-Bewegung irgendeine Resonanz hat?
Sie hat sie nicht, und insofern ist diese Initiative der palästinensischen Zivilgesellschaft, die sich damals gegründet hat, im Moment für uns hier über
haupt nicht so relevant, dass die Maßnahmen folgen müssten, die im CDU-Antrag gefordert werden.
Es hat an der Akademie der Weltreligionen eine Diskussion gegeben über die Gastprofessur des von Ihnen erwähnten Herrn, Herr Ovens. Der Beirat hat sich auch damit beschäftigt, was Antisemitismus ist und was Kritik am Staat Israel. Diese Erklärung hat, glaube ich, sehr genau dargestellt, was damit gemeint ist, dass man beides nicht miteinander vermengen soll. Herr Wersich hat diese Erklärung ebenfalls mit unterzeichnet. Ich möchte einen Punkt gern zitieren. Der Beirat sagt sehr klar, nachdem er sich gegen Antisemitismus ausgesprochen hat:
"Der Beirat hält es für legitim, die Politik der israelischen Regierung zu kritisieren. Die BDS-Bewegung jedoch, die auch in Deutschland Anhänger hat, vertritt Ansichten, die deutlich über eine solche Kritik hinausgehen und die vom Beirat ausdrücklich abgelehnt werden. Auch wenn ihre Protagonisten betonen, keine antisemitischen Positionen zu vertreten, so werben sie für einen umfassenden Boykott Israels, z. B. auch dafür, 'alle israelischen akademischen und kulturellen Institutionen umfassend und konsequent zu boykottieren' […]. Mit solchen und ähnlichen Forderungen wird das Existenzrecht Israels implizit infrage gestellt."
Das ist von mir als Mitglied des Beirats ebenfalls unterzeichnet worden, das sehen wir genauso. Deswegen ist die BDS-Bewegung hier für uns in keiner Weise eine Bewegung, die man auch nur ansatzweise unterstützen sollte,
beziehungsweise, es muss deutlich gesagt werden, dass berechtigte Kritik an der Regierungspolitik in Israel, die es auch, glaube ich, geben muss, da sind wir uns in diesem Hause auch weitestgehend einig, nichts zu tun hat mit einer grundsätzlich antisemitischen Position.
Bei dem Antrag der CDU hätte ich mir gewünscht, dass genauer auf die Antragslyrik geschaut worden wäre, Herr Ovens, die Sie selbst noch einmal beleuchtet haben, aber dann natürlich auch auf die Forderung, Verurteilung der BDS-Initiative und ihre Aktivitäten als antisemitisch. Dazu habe ich eben etwas gesagt, warum das so nicht zutrifft, obwohl es dort eine Trennlinie gibt, die vom BDS selbst nicht klar eingehalten wird.
Aber vom zweiten Punkt, sich allen Aktivitäten, die als allgemein israelfeindlich zu bewerten sind, ent
schieden entgegenzustellen und sicherzustellen, dass auch von den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg in diesem Sinn gehandelt wird, hätte ich mir erhofft, dass Sie das einmal genauer definieren. Was sind denn allgemein israelfeindliche Aktivitäten, und was wollen Sie alles darunter fassen? Es hat für mich eher den Eindruck, dass hier ein Argument benutzt wird, mit dem man vielleicht auch berechtigte Kritik am Staat Israel unter dieses Signum packen würde. Dann, glaube ich, dass wir uns selbst dort einer Möglichkeit beschneiden, eben den Staat Israel dadurch zu unterstützen, dass man ihn auch kritisiert.
Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu.
Gleichwohl – das ist in unserer Antragslyrik dann noch einmal beschrieben worden – hält es auch die Bürgerschaft für legitim, die Politik der israelischen Regierung zu kritisieren, ohne sofort in den Verdacht von Antisemitismus zu geraten. Gerade mit Blick auf die besondere historische Verantwortung Deutschlands und Hamburgs ist in diesem Bereich allerdings besondere Klarheit, besondere Sensibilität und Vorsicht geboten. Der CDU-Antrag erfüllt alle diese Voraussetzungen nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur kurz: Ich denke, dass wir uns in der Bürgerschaft vielleicht insgesamt darum bemühen sollten – was man beim Antrag von Herrn Ovens leider nicht sehen konnte –, keine Gräben aufzureißen, die es gar nicht gibt, beziehungsweise neue Gräben zu schaffen. Das, was Sie abgefordert haben, ist Konsens des Hauses und darüber müssen wir nicht diskutieren; wir können es gern bestätigen. Aber es sollte Sie eigentlich nachdenklich machen, dass die einzige Fraktion, die Ihrem Antrag zustimmen wird, ganz rechts sitzt,
und dass diese Fraktion nach meinem Dafürhalten überhaupt kein geklärtes Verhältnis zum Thema Antisemitismus hat.
Insofern hätte diese Zustimmung bei Ihnen einige Denkprozesse auslösen müssen.
Wir bleiben dabei, dass wir einen Antrag vorlegen, der die Kontakte mit den jüdischen Gemeinden aufgreift. Es steht das 200-jährige Jubiläum der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hamburg an, es steht eine Vertiefung diverser Aktivitäten mit den jüdischen Gemeinden vor Ort an. Und wir stärken die Akademie der Weltreligionen, gerade weil dort ein Austausch gefördert wird, den wir unterstützen. Sie haben es zudem leider unterlassen darzustellen, was "allgemein israelfeindlich" ist. Das ist einfach zu platt. Ihr Antrag ist schlicht insgesamt zu platt, um ihn hier ernsthaft diskutieren zu können und als gemeinsame Grundlage zu nehmen, und deswegen glaube ich, dass er keine Mehrheit finden wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich versuchen, am Anfang deutlich und danach versöhnlich zu werden. Das ist, glaube ich, auch die Aufgabe von religionspolitischen Sprechern. Aber man muss deutlich machen, dass Politik oftmals versucht, und leider nicht immer sehr segensreich, Religion für ihre Zwecke zu benutzen. Auch in diesem Fall findet das nach meiner Beobachtung statt. Diese Debatte ist für unsere Stadt auf der einen Seite klärend, aber wir müssen uns alle bemühen, dass sie keine Scherben hinterlässt, die wir nachher mühsam aufkehren müssen.
Eine Bemerkung zum Antrag der AfD und damit soll es dann auch reichen: Eine Fraktion und Partei, die es nicht fertigbringt, sich deutlich von Herrn Höckes Äußerungen zu distanzieren, hat in dieser Debatte mit ihrem Antrag nichts verloren. Und das war's auch schon.
Zum Antrag der FDP muss man mehr sagen. Ich möchte die Presseerklärung, die es dazu gegeben hat, verdeutlichen. Der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass es im Moment – und das ist für eine liberale Partei äußerst merkwürdig – keinen rechtsstaatlich nachgewiesenen Grund gibt, die Verträge aufgrund dieser Erkenntnisse zu kündigen.
Zweiter Punkt: Es ist völlig sinnlos, die Verträge zu kündigen. Offensichtlich, das sieht man an der Presseerklärung der FDP, war für Differenzierung keine Zeit – siehe allein schon die Überschrift: "SPD versteckt sich hinter Gutmenschentum". Dazu hat, glaube ich, das "Hamburger Abendblatt" den Kommentar geliefert, dass man sich auch in diesem Hause des Vokabulars der ganz rechten Seite bedient. Das finde ich bedenklich.
Es wurde auch nicht deutlich gemacht, mit welchem Verband man den Vertrag jetzt kündigen will. Der Vertrag ist mit drei islamischen Verbänden abgeschlossen worden. Sollen alle drei gekündigt werden oder wie sieht das genau aus?
Nächster Punkt: Es gibt eine Religionsunterrichtsvereinbarung. Frau Suding, es macht mir Sorgen, dass Sie sich offensichtlich überhaupt keine Gedanken darum gemacht haben, was vor allem im Hinblick auf den Islamunterricht passiert, wenn wir den Vertrag kündigen. Ihre Regierung in Hessen hat einen eigenen Religionsunterricht mit DITIB vereinbart; die müssen sich ganz andere Fragen
stellen. Ich glaube, dass wir hier auf einem deutlich besseren Weg sind – der evangelischen Kirche wurde dafür schon gedankt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin etwas unglücklich darüber, dass die FDP ihrem eigenen Anspruch, den Frau Suding formuliert hat, dass wir eine sachliche Debatte führen ohne Schaum vorm Mund, leider nicht genügt hat.
Wenn Sie sich nachher die Protokolle noch einmal durchlesen, werden Sie dort keinen Widerspruch zwischen den Positionen, die Herr Dressel formuliert hat, und denen, die Frau von Berg formuliert hat, finden.
Ich sage noch einmal, dass ich entsetzt bin über die Formulierung, die die FDP in ihrer Pressemitteilung zu ihrem Antrag gewählt hat. Ich habe vorhin schon gesagt, sie hat da das Vokabular der ganz rechten Ecke dieses Hauses aufgegriffen, indem sie uns vorgeworfen hat, wir seien einem wie auch immer gearteten Gutmenschentum verfallen.
Es ist jetzt mehrfach gesagt worden: Wir sind weder blauäugig bei der Beurteilung der Situation noch ziehen wir hier hektisch irgendwelche Schlüsse.
Sie haben stattdessen Ihren eigenen Anspruch nicht erfüllt, uns nachvollziehbare Gründe zu nennen, warum diese Verträge gekündigt werden sollten.
Der zweite Punkt ist noch wichtiger: Sie haben uns auch keine Gründe dafür genannt, wie wir denn mit den Folgewirkungen einer solchen Kündigung hier umgehen sollten. All das ist von Ihnen nicht erfolgt. Und ich finde, das Kompliment muss man machen, Frau Güçlü, das war aus meiner Sicht die beste Rede, die hier heute gehalten worden ist.
Zum Punkt noch einmal. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die FDP in ihrem Antrag nicht differenziert hat. Es ist bei der Beantwortung klar geworden, wie wir hier einen gemeinsamen Religionsunterricht unter evangelischer Verantwortung in Hamburg gestalten wollen, wenn wir die Verträge kündigen.
Einmal faktisch gesprochen: Wie geht man denn eigentlich mit Vertragspartnern um, denen man vorher links und rechts Ohrfeigen gegeben hat und ihnen nachher versichert, wir würden aber gern weiter mit euch sprechen? Was ist das denn für ein Vorgehen? Mich erinnert das manchmal an die Debatte der Ostverträge, wo wir hier langfristig eine Wirkung hatten. Und da stimme ich Frau Güçlü noch einmal zu: Wir haben uns auf einen sehr schwierigen, auch dornigen Weg gemacht, und wir waren uns dessen völlig bewusst, dass es hier Probleme und harte Verhandlungen geben wird.
Aber um noch einmal etwas Positives zu sagen: Es gab nicht nur Kontakte der Fraktionen der LINKEN, der GRÜNEN und der SPD mit DITIB und SCHURA, sondern – und das wissen die religionspolitischen Sprecher der einzelnen Fraktionen hier auch – wir haben einen festen Termin mit der SCHURA verabredet, der findet hier am 9. Februar 2017 statt. Da werden auch Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen teilnehmen. Ein weiterer Termin mit der DITIB ist in Vorbereitung, und da geht es genau um die Weiterführung des Dialogs. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass es sinnvoll ist, vorher über die Aufkündigung von Verträgen zu sprechen, bevor wir nicht alle, auch als religionspolitische Sprecher, die Gelegenheit bekommen haben, diese Fragen an DITIB und SCHURA noch einmal zu stellen?
IZH ist nicht SCHURA, aber in den Gesprächen haben wir deutlich darauf hingewiesen, was wir von den Stellungnahmen des IZH zu bestimmten Themen halten. Und wir haben mit der DITIB – das ist hier auch gesagt worden – das Problem noch einmal besprochen, wie es aussieht mit der Satzung, ohne zu formulieren, wohin sie diese Satzung denn verändern sollen; das wissen sie im Zweifelsfall selbst besser.
Der zweite Punkt ist, dass sie Transparenz und Aufklärung zugesagt haben. Das halte ich auch für erforderlich. All das, was dort gesagt worden ist, was gepostet worden ist, hat für mich auch einen hohen Widerlichkeitsfaktor, aber es begründet überhaupt nicht eine angedachte Kündigung der Verträge. Mit DITIB ist noch einmal darüber gesprochen worden – das spielt auch in der Diskussion in Niedersachsen eine Rolle –, dass der Punkt natürlich ein offener Punkt ist, den wir aber auch mit den Verträgen und in den Gesprächen noch einmal deutlich machen müssen: Die Imame müssen keine türkischen Beamten sein, sie müssen nicht aus der Türkei bezahlt werden. Aber diesen Weg weiter mit der DITIB zu beschreiten, dort Veränderungen einzufordern beziehungsweise dann auch die DITIB NORD auf diesem Wege zu unterstützen, das ist der Sinn der Gespräche, Frau Suding. Das ist auch der Sinn der Verträge. Und diesen Weg werden wir weitergehen, weil wir den Eindruck haben, mit der DITIB ist dieses Gespräch – mit den anderen Verbänden übrigens auch – möglich und auch nötig. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg war und ist bundesweit Vorreiter beim interreligiösen Dialog. Das ist gerade jetzt, wo viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und auch unterschiedlicher Religionen zu uns nach Hamburg kommen, ein sehr wichtiger Baustein, auf den wir setzen können. Frau von Berg hat das eben schon erwähnt; ich werde es noch ein wenig ausführen.
Ich denke, wir sind mit den Institutionen, die wir in Hamburg haben, gut aufgestellt. Das ist einmal das Interreligiöse Forum, gegründet im Jahr 2000, das ist die Akademie der Weltreligionen mit ganz hervorragenden Veranstaltungen, Foren und Forschungsprojekten, und das ist vor allem natürlich der Mitte 2012 geschlossene Vertrag mit den muslimischen Verbänden und den Aleviten, den wir nach intensiver Vorarbeit, immerhin seit 2006, mit großer Mehrheit in der Bürgerschaft verabschiedet haben. In dem Vertrag sind Regeln des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit auf den verschiedensten Gebieten geregelt: Moscheenbau, Friedhofsregelungen, Feiertage und insbesondere eine gemeinsame Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle in evangelischer Verantwortung. Mit diesem Vertrag hat Hamburg den islamischen Gemeinden und Verbänden einen festen Platz in der Mitte dieser Gesellschaft verortet. Es geht um die Anerkennung von 130 000 Hamburger Mitbürgern muslimischen Glaubens. Und das, diese politische Wirkung, ist uns überaus wichtig.
Dieser Vertrag hat – und wird es auch weiterhin haben – eine große Strahlkraft auf andere Bundesländer und weit darüber hinaus. Man sieht das an den Kontakten, die regelmäßig an uns herangetragen werden und bei denen es um die Fragen geht: Wie macht ihr das in Hamburg? Wie ist die Reaktion? Wie können wir das eventuell in unserem Bundesland auch machen? Dieser Weg ist für uns unumkehrbar, und dies ist auch gewollt.
Wir werden diesen Weg nicht blauäugig gehen, um das ganz klar zu sagen. Die Entwicklung des gemeinsamen Religionsunterrichts ist schwierig und kompliziert. Deswegen ist in dem Vertrag auch vorgesehen, dass nach fünf Jahren eine Bilanz gezogen werden soll, wie sich dieser Religionsunterricht entwickelt. Wir verhehlen auch nicht eine Entwicklung in der Türkei, die uns im Moment mit Sorge erfüllt und von der wir noch nicht wissen, welche Auswirkungen sie auf das türkische Kulturministerium und damit auf einen unserer Vertragspartner haben könnte – nicht hat, aber haben könnte. Und ich sage deutlich: Die Äußerung, die vom Vorsitzendes des Zentralrats der Muslime in Deutschland – nicht in Hamburg – getätigt worden ist, dass Scharia und Demokratie vereinbar seien, findet meinen – und ich denke, auch unseren – entschiedenen Widerspruch.
Aber grundsätzlich muss gesagt werden, dass wir mit den Verträgen, übrigens mit allen Religionsgemeinschaften, die wir in Hamburg abgeschlossen haben, grundsätzlich die gemäßigten Kräfte in den Verbänden und innerhalb aller Muslime gestärkt haben. Dieser Weg wird weitergegangen werden, und er wird weitergegangen werden müssen.
Eine Gesellschaft, die sich wie unsere vor allem aus jüdisch-christlichen Traditionen und, das wird eigentlich regelmäßig vergessen, den Werten der Aufklärung gestaltet, wird sich auch weiteren und sie wird sich auch anderen Einflüssen stellen müssen. Nur Traditionen, die gelebt werden, haben eine Zukunft, und nur, wenn wir wissen, woher wir kommen, können wir uns auch einen Begriff davon machen, wohin wir gehen sollen. Aber selbsternannte Verteidiger des Glaubens oder der christlichen Werte, die von niemandem unterstützt werden, braucht keiner.
Schon gar nicht, wenn diese Werte als Kampfbegriffe gegen andere Menschen und Religionen eingesetzt werden. Aber lassen Sie mich auch sagen, dass ich da relativ optimistisch bin. Die Religion wird es aushalten, die Kirchen werden es aushalten, aber die Vertreter auf der rechten Seite des Hauses werden es hoffentlich nicht durchhalten.
Um es noch einmal konkret zu sagen, weil auch das eine Frage ist, die immer wieder gestellt wird – ich hoffe nicht, dass Sie in dieser Debatte gestellt wird, aber ab und zu wird sie wieder gestellt –: Die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht, ist beantwortet.
Denn das islamische Leben, die gelebte Religionspraxis ist schon so, dass das hier stattfindet, dass wir es leben und dass wir es weiter leben werden. – Vielen Dank.