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Und diese Ziele sind nicht mehr die neuesten. Wir haben bereits neue Herausforderungen. Wir haben zum Beispiel die Gesichtserkennung mit Handy, wir haben beispielsweise auch schon wieder diese Microsoft-Streetview-Beobachtungen. Dabei ist noch nicht einmal in dem bisher diskutierten Bereich etwas passiert.

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Dieser Gesetzentwurf plädiert für das sogenannte Einheitsmodell, also dafür, den nichtöffentlichen und den öffentlichen Datenschutz zusammenzulegen. Was hat das für Vorzüge? - Der Datenschutz ist ein hohes Gut und ein wichtiges Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Seit den jüngsten Ereignissen - egal, ob es dabei nun um Google, Microsoft oder Sonstiges ging - bezieht er sich immer häufiger auf den nichtöffentlichen Bereich, ist also gewerblicher Datenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz etc.

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Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt um, was letztendlich durch das EuGH-Urteil vorgegeben ist. Er hält aber daran fest, dass wir ein eigenständiges Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach haben und dies in der Tat nicht mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der dem Landtag angegliedert ist, zusammengelegt wird. Angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten in diesem Bereich halte ich dies für richtig. Die aktuellen Auseinandersetzungen wegen der Straßenaufnahmen von Microsoft zeigen, dass unser Landesamt gut aufgestellt ist. Es beweist, dass es seine Kompetenzen sehr gut unabhängig wahrnehmen kann.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Bemerkung kann ich mir vor dem aktuellen Hintergrund nicht verkneifen. Ich habe das Gefühl, dass das Wesen der Unabhängigkeit der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden in Berlin noch nicht von jedem richtig zur Kenntnis genommen worden ist. Angesichts der Straßenaufnahmen von Microsoft stellt sich mir die Frage, warum sich so viele Kolleginnen und Kollegen in Berlin bis hinauf in die Bundesregierung ständig zu diesem Thema äußern und auch zur Frage, wie man mit den Selbstverpflichtungserklärungen der Unternehmen umgehen soll,

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Für den heute vorgelegten Gesetzentwurf spricht aber erstens die Tatsache, dass gerade in Ansbach hervorragende Arbeit, wie wir am Beispiel Microsoft gesehen haben, geleistet wird und es daher nicht sinnvoll wäre, dieses Kompetenzzentrum zu zerschlagen, ein Zentrum, das bundesweit eine anerkannte Kontrollinstanz für den Datenschutz ist, also ein Markenzeichen für Bayern.

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Aber ich habe noch eine andere Frage, Herr Kollege Dr. Bertermann. Sie haben die Regelungen und das Engagement, das es gerade hinsichtlich Google Street View gibt, so sehr gelobt. Halten Sie die Regelungen, die wir zu Geo-Datendiensten, haben, hinsichtlich des Missbrauchs von W-Lan-Netzen in diesem Zusammenhang für ausreichend? Meinen Sie wirklich, dass das, was an Selbstverpflichtung mit der Wirtschaft ausgehandelt worden ist, im Hinblick auf das, was wir jetzt mit Microsoft erleben, schon das Ende der Fahnenstange ist? Meinen Sie, den Bürgerinnen und Bürgern genügt das?

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Gestatten Sie mir nun noch eine kleine Bemerkung zu den Ausführungen des Innenministers von vorhin. Er hat sich über den Datenschutz geäußert und hat quasi gemeint, für die Kontrolle des Datenschutzes sei ausschließlich das Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig. Er bezog sich da auf seine Initiative bei dem Thema Straßenaufnahmen der Firma Microsoft. Das Problem ist das Fehlen eines ordentlichen gesetzlichen Rahmens. Die vollmundigen Ankündigungen des Innenministers helfen nicht weiter, wenn nicht der ordentliche gesetzliche Rahmen für den Datenschutz gegeben ist. Dafür ist weiterhin er zuständig und nicht das Landesamt.

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Ich stelle fest: Das Amt in Ansbach hat sich überaus bewährt. Bei dem Thema des sogenannten privaten Datenschutzes, also des Datenschutzes im privaten Bereich, stehen wir vor immer größeren Herausforderungen und gerade deshalb hat sich die Schaffung des erweiterten Amtes bewährt. Dort wird ausgezeichnete Arbeit geleistet. Von der Dimension her ist es etwas ganz anderes, eine Auseinandersetzung mit Facebook, Apple oder Microsoft zu führen, als wie bisher da oder dort zu fragen, ob die Firma XY den Datenschutz gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern richtig wahrnimmt.

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Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat ein völlig anderes Tätigkeitsgebiet. Es kontrolliert private Firmen nicht nur, sondern erlässt gegebenenfalls unmittelbar Anordnungen. Das ist wiederholt geschehen; ich erinnere an Microsoft und Google. Falls die betreffenden Firmen nicht einsichtig sind, kann das Landesamt auch Verbote aussprechen und Bußgelder verhängen.

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Sie alle gründeten große Firmen - Microsoft, Apple, Paypal, Tesla und SpaceX - und gehören heute zu den reichsten Menschen der Erde. Einen besseren Beweis, dass Spaß am Lernen der Schlüssel zum Erfolg ist, kann ich mir nicht vorstellen.

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Microsoft Deutschland GmbH

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Ein viertes Beispiel: TTIP soll ja – Frau Steiner hat das angesprochen – Freiheit bei den nicht tarifären Handelshemmnissen bringen. Was passiert aber eigentlich, wenn technische Normen nicht mehr vereinheitlicht sind, wie es bislang in Europa der Fall ist, sondern dem freien Kräftespiel des Markts überlassen werden wie in den USA? Die technischen Monopole von Apple und Microsoft lassen grüßen!

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Würden dann die amerikanischen Geheimdienste ihre Spionagetätigkeit in Europa einstellen? Würde die... NSA... aufhören, private Daten von Europäern abzugreifen, auszuwerten und aufzubewahren? Würden die amerikanischen Monopolisten des Internetzeitalters zu handzahmen Gutmenschen werden und Google, Apple, Microsoft, Amazon, Facebook oder Twitter auf ihre Marktmacht verzichten?“ Sicherlich eben nicht!

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Ich möchte es Ihnen einfach erklären. Es gibt in dem Computerprogramm Microsoft Word eine wunderbare Funktion. Die heißt „Suchen und Ersetzen“. Genau das haben wir bei unserem Antrag gemacht. Wir haben einfach den Beschlusstext der Umweltministerkonferenz genommen, haben nach „Umweltminister“ gesucht und das ersetzt durch „Hessischer Landtag“.

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Zulaufs zu Online-Produkten der Firmen wie Amazon, Google, Facebook oder Microsoft faktisch einen Großteil des eigens definierten Jugendschutzniveaus nicht umsetzen können, erfüllen wir als Staat letztlich unseren Auftrag im Sinne des Jugendschutzes nicht umfassend. Daher der letzte Punkt in unserem Antrag.

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Da muss mehr kommen. Da muss im Hardware- und Softwarebereich etwas passieren. Ich sage es ganz deutlich: Jedes Kind braucht seinen Laptop in der Schule. Damit muss gearbeitet werden. Da müssen die Lehrinhalte überprüft werden. Da muss bei der Lehrerausbildung und -fortbildung etwas getan werden. "Dran sein" ist einfach zu wenig, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen von der CSU. Bill Gates hat nicht erst vorgestern in seiner Garage Microsoft auf den Weg gebracht. Steve Jobs hat nicht erst gestern auf der Bühne gestanden und gesagt: Hier ist das neue iPad. Auch Mark Zuckerberg ist nicht erst seit heute mit Facebook aktiv.

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Die Experten sagen uns, dass das Sicherheitsniveau in den Krankenhäusern – wir haben das hier in den Anhörungen gehört – teilweise auf dem Stand der 80er- oder der 90er-Jahre ist. Viele Krankenhäuser benutzen standardmäßig immer noch Windows XP. Dafür gibt es seit dreieinhalb Jahren noch nicht mal mehr ein Update von Microsoft. Wie kann man das, bitte, verantworten? Ich verstehe das nicht.

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Wenn man Apple, Facebook, Amazon und Microsoft dazu zählt, dann sieht man: Diese fünf Unternehmen haben einen höheren Börsenwert als alle 30 deutschen DAX-Unternehmen zusammen. Das heißt, wenn man es global sieht, dann hat die Software die Hardware schon geschlagen.

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Wir dürfen als Parlament nicht die Augen vor diesem willkürlichen Trumpismus verschließen, sondern wir müssen die Probleme benennen und anprangern, da unser Land, unser Logistikstandort, aber auch die Menschen aufgrund ihrer Religion oder Nationalität unter Trumps pauschaler Diskriminierung leiden. Jeder, der mit Amerikanern oder amerikanischen Firmen Kontakt hat, sollte die Probleme ansprechen, sollte signalisieren, dass wir uns auch hier in Bremen und in Deutschland Sorgen machen, damit noch mehr US-Unternehmen gegen Trumps kurzsichtige und schädliche Politik protestieren. Microsoft hat dies gerade getan.

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Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, haben Sie sich eigentlich überlegt, was Bayern von Silicon Valley unterscheidet? – Es müsste doch auch für Sie interessant sein herauszufinden, warum Microsoft, Google oder Apple eben nicht hier ihre Erfolgsstory schreiben, sondern dort und warum die "Erfolgsgeschichten" – in Anführungszeichen –, die man in Bayern kennt oder nennen könnte, anders lauten: SCM Microsystems verkauft; Betaresearch, der Entwickler der berühmt-berüchtigten d-box, die das Fernsehen digital machen sollte: Betrieb eingestellt, insolvent. Oder denken Sie an Siemens ICN, die Netzwerksparte von Siemens und Anfang des Jahrtausends der größte Unternehmensbereich von Siemens. All das waren einmal große Hoffnungsträger für die Zukunft. Sie haben sich die Erfolge an die Fahnen geheftet. Ich will Sie hier gar nicht, absolut überhaupt nicht, verantwortlich machen für die unternehmerischen Fehlleistungen, die da passiert sind, und Ihnen daran die Schuld geben.

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Last, but not least kommen wir wieder in die Niederungen des E-Governments oder der IT-Strategie zurück. Das erleben wir beide unter anderem auch immer, wenn es um das Thema unseres Haushaltsund Finanzausschusses geht, das Thema der Monopolisierung bei Hard- und Software. Eine Standardisierung hinzubekommen, eine Vereinheitlichung hinzubekommen, eine zentrale Lösung hinzubekommen und sich trotzdem nicht abhängig zu machen von kommerziellen Monopolen ist eine Herausforderung, die das Land auch noch lösen muss. Ihre Verwaltung und Sie selber sind zögerlich, wenn es um das Thema Nutzung von freier Software geht. Ihre Verwaltung hat keine Strategie, jedenfalls bisher mir nicht bekannte Strategie, zur Frage, welche Hardware kaufe ich eigentlich, und zwar so, dass ich immer mir sozusagen aussuchen kann, wer als Nächster den nächsten Auftrag bekommt. Etwas platt ausgedrückt aus dem Flugzeugbau heraus vielleicht, die Lufthansa ist gut beraten, nicht nur Airbus, sondern manchmal auch Boing zu kaufen, um dafür zu sorgen, dass wenigstens noch zwei Hersteller von Großraumflugzeugen auf der Welt existieren und nicht nur einer. Das sollte Thüringen zusammen mit dem Bund und anderen Ländern auch vorleben. Es gibt nicht nur Microsoft auf der Welt, es gibt auch noch andere.

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Im Übrigen gibt es auch eine Selbstverpflichtung. Ich weiß nicht, ob Sie schon davon gehört haben, dass Facebook, Twitter, Microsoft und YouTube einen Verhaltenskodex ausgearbeitet haben. Diese Selbstverpflichtung funktioniert.

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Vorvertrag mit Microsoft kündigen

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In unserer Bemühung, die Medienbildung im staatlichen Schulsystem stärker zu verankern und die Ergebnisse, die im Land Sachsen-Anhalt erarbeitet worden sind, zu nutzen, wurden wir dann, wie auch fast alle anderen, die mit dem Thema betraut sind, von einer Pressemitteilung aus dem Finanzministerium während der diesjährigen Cebit überrascht. In dieser kündigt der Beauftragte der Landesregierung für die Informationstechnik, unser CIO Herr Staatssekretär Richter, eine Vereinbarung über eine Lernoffensive zwischen dem Land und einem privaten Partner, nämlich Microsoft, an. Niemand wusste davon.

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Mit Beginn der Legislaturperiode führt die Regierung die begrüßenswerte Position eines LandesCIO ein, also einer Person, welche die öffentliche IT des Landes im Sinne der Regierung koordinieren und voranbringen soll. Neu am Vorgang des Vorvertrages mit Microsoft ist, dass der CIO von der Landesregierung offenbar eine solche Kompe

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Viertens. Wie hatte der CEO eigentlich vor, den Datenschutz zu gewährleisten? - Aus der Vereinbarung geht hervor, dass die Personendaten von allen Lehrerinnen und Lehrern sowie allen Schülerinnen und Schülern, also ca. 200 000 Menschen im Land, zentral in einem Verzeichnis bei Microsoft landen sollen. Mir ist zunächst weniger wichtig, wo diese Daten gespeichert werden. Mir ist erst einmal wichtig, wer über die Daten verfügt.

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Siebentens. Wie soll die Anbindung der Schulträger erfolgen? - Die Vereinbarung mit Microsoft spricht davon, Lizenzen bereitzustellen - soweit okay - und alle Schulen mit Zugängen auszustatten, die Lehr-Lern-Inhalte betreffen. Die Schulträger sind aber die Kommunen und die Frage der Lehrmittelfreiheit ist offen. Wollte die Regierung wieder über die Kommunen hinweg entscheiden?

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Microsoft hat meines Wissens keine Niederlassung in Sachsen-Anhalt. Mit dem zentralen Dienstleister sollten doch finanzielle Synergien drin sein. Zwar hat das Finanzministerium bei Einzelplan 19 eigene Mittel zur IT-Ausstattung der Schulen eingestellt, doch gerade dieser Bereich ist nicht Kern der Vereinbarung, die nun auf der Cebit vorgestellt worden ist.

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Es gab also Gespräche mit vielen Anbietern, wobei klar war, dass ich diese Diskussion mit Ihnen überhaupt nicht führen werde, ob nun Open Source oder Microsoft oder ein Konkurrent oder wie auch immer.

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Das MK hat ein Schreiben an alle Schulen gerichtet. Mehr als 90, 95 % arbeiten bereits heute mit Microsoft. Hier werden doch Debatten geführt, die völlig am Leben vorbeigehen!

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im Mai 2015 die Verträge mit Microsoft abzuschließen.