Zu Frage 2 und 3: Die Fragen können nur für den oben genannten Zeitraum beantwortet werden. Von den gemeldeten 288 negativ abgeschlossenen Asylverfahren im Land Bremen sind 105 Asylantragsteller freiwillig ausgereist, 19 sind abgeschoben worden, zwei sind innerhalb Deutschlands verzogen, und 28 werden geduldet. Von diesen 28 werden 27 aus humanitären Gründen und eine Person wegen Unmöglichkeit der
Damit sind wir auch gar nicht befasst! Ich darf das vielleicht noch einmal erläutern: Die Zuständigkeit für das gesamte Asylverfahren liegt allein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses Amt trifft die Entscheidung, ob jemand bleiben kann, welchen Status er bekommt. In der Regel wird die Entscheidung bei unseren Verwaltungsgerichten angefochten, und erst dann, wenn diese Entscheidung rechtskräftig ist, kommt die Ausländerbehörde in Bremerhaven und in Bremen überhaupt erst zum Zuge. Das heißt, es geht dann nur noch um die Frage der Rückführung, und da gibt es nur die Alternativen der freiwilligen Ausreise, die wir sehr fördern, oder dann der
Statt auf konkrete gesellschaftliche Inklusion und die Maßnahmen einzugehen, die dafür notwendig sind, kommen Sie wieder mit den
Darüber hinaus sagen die Ausbilder: Wir bilden die jungen Leute gerne aus, brauchen aber die Verlässlichkeit, dass diese drei Jahre in der Ausbildung anwesend sind, ohne abgeschoben zu werden; es soll vermieden werden, dass sie vielleicht nicht mehr kommen, weil sie vor der
Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. – Sie haben gesagt, der Schulbesuch sollte kein Problem sein. Das würden wir uns auch wünschen. Was passiert zum Beispiel, wenn ein jugendlicher Flüchtling zu uns kommt, eine Berufsschule besucht, sich dort engagiert und sich dann herausstellt, dass er vorher in Italien war? – Dann droht, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht, die
Auch hier noch einmal: Straftäter, Straftäterinnen – völlig gleich welcher Herkunft – müssen konsequent verfolgt werden. Dies führt bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – ja, das ist eine Besonderheit oder unterscheidet – unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zu deren
Das bezeichne ich ebenfalls mit diesem Begriff. Es kann nicht sein, dass wir als Deutschland sagen: Wir verkraften nur ein Resettlement in Höhe von 300 Menschen pro Jahr. – Zusätzlich kommen aber noch Menschen im normalen Asylverfahren zu uns. Das dürfen wir bei allen Debatten nicht vergessen: In diesem Jahr sind bereits 10.000 Menschen aus Syrien nach Deutschland gekommen. Das sind Syrerinnen und Syrer, die ein Asylverfahren durchlaufen und in der Regel erst einmal vor
begleiteten minderjährigen Ausländers ist die Ausländerbehörde verpflichtet, sich vor der
Auch da, meine ich, liegt das Rezept doch offenkundig auf der Hand. Im normalen deutschen Zivilrecht ist es so: Wenn ein Mieter permanent stört und andere Mieter sich beispielsweise darüber beschweren, dann kann der Vermieter beispielsweise am Ende diesem Mieter auch die Wohnung kündigen. Und derselbe rechtliche Grundsatz steht dort dahinter: Wenn sich einer in einer Einrichtung immer wieder danebenbenimmt, nimmt man den dann aus der Einrichtung raus und bringt ihn woanders unter. Das ist doch eigentlich auch ein ganz vernünftiges Konzept, deshalb haben wir es noch mal in unseren Alternativantrag reingeschrieben und wollen also noch mal dafür werben, dass man gewaltauffällige, gewaltbereite Asylbewerber oder Asylberechtigte dann bis zur
Noch kurz ergänzend: Natürlich hilft das alles nichts, wenn auf der Ebene des Asyl- und Aufenthaltsrechts die Hürden für eine
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um – selbstverständlich nach Eintritt der entsprechenden Voraussetzungen – eine schnellstmögliche
Zu Frage 4: Nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens werden ausländerrechtliche Maßnahmen geprüft und dann auch ergriffen. Eine gegebenenfalls – in dem Fall inzwischen auch tatsächlich – verhängte Haftstrafe sollte zumindest zu einem Teil aufgrund des Strafanspruchs unseres Staats auch vor einer
Nach Kenntnis des Fragestellers bemüht sich die kommunale Ausländerbehörde des Weimarer Landes in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt um die
2. Welche Gründe stehen dem Vollzug der
dern auch deren Ausgang. Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt daher abzuwarten. Unter Beachtung der gerichtlichen Entscheidung, die dann möglicherweise fällt, ist es dann Sache der Ausländerbehörde, auf der Grundlage aufenthalts- und asylrechtlicher Bestimmungen über weiter gehende Anordnungen und Maßnahmen – im konkreten Fall namentlich auch die Entscheidung darüber, ob die Anordnung des Vollzugs der
Der Minister hatte dankenswerterweise geantwortet, dass Ausnahmen mit Blick auf die grundsätzliche Erwägung, nicht abzuschieben, bei Gefährdern oder Straftätern vorliegen. Nach dem Kenntnisstand des Fragestellers gibt es die Auskunft des Landeskriminalamts und des eingebundenen Staatsschutzes, dass der Mann sich möglicherweise radikalisiert hat. Ich würde gern die Einschätzung der Landesregierung wissen, ab wann der Punkt Radikalisierung, Gefährdung,
keine Mitteilungen vor. Der Mann ist zurzeit unbekannten Aufenthalts und zur Festnahme ausgeschrieben. Ein Rückreisedokument soll vom Generalkonsulat ebenfalls ausgestellt sein. Das Landesverwaltungsamt soll um Zustimmung zur
Wenn Verfahren eingestellt worden sind, können sie natürlich nicht die Grundlage dafür bilden, dass eine Straftat festgestellt worden ist, die zur
Medizinische Altersfeststellung und konsequente
Auch hier würde ich gern die Fragen 1 und 2 im Zusammenhang beantworten: Aufgrund der fragilen Sicherheitslage in Afghanistan finden
Ja, wir bleiben im Weimarer Land, und zwar: Nach Kenntnis der Fragestellerin bemüht sich die kommunale Ausländerbehörde des Weimarer Landes in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt um die
und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Verfahren schneller bearbeitet werden und sie, wenn die Verfahren abgeschlossen sind, auch konsequent in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Wichtig dafür ist auch die Entscheidung, die Leistungen nur noch bis zu dem Moment zu gewähren, bis ein Datum für die vollzugsfähige Rückführung oder
Der Berliner Flüchtlingsgipfel ist ein Baustein, um der Situation Herr zu werden. Es bedarf vieler weiterer Bausteine, über einen werden wir heute auch debattieren. Aber es werden weitere folgen. Der Flüchtlingsgipfel selbst hat mit der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten eine Forderung erfüllt, die der Bürgermeister und auch ich, in Hamburg wie auf Bundesebene, vertreten haben. Auch die Verlängerung der Residenzpflicht ist eine richtige Entscheidung. Aber Voraussetzung ist natürlich auch, dass die anstehenden Asylanträge zügig bearbeitet werden. Deswegen ist auch die Kritik an mangelnder Rückführung oder
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Nicht ohne meinen Sohn“ titelte die HAZ am 26. März 2011. Das ist ein Bericht über den dramatischen Suizid von Shambu Lama, über einen Mann, der sich aus Angst vor der
Weiter führen Sie einen Sensibilisierungserlass Kosovo an und meinen damit, dass
Wir haben bei Flüchtlingsorganisationen nachgefragt. Dort sind keine Fälle bekannt, in denen dieser Erlass eine
Herr Minister Jäger, Ihr schleswig-holsteinischer Kollege Breitner hat ein Wintermoratorium erlassen. Bis zum 31. März 2014 sollen keine Minderheitsangehörige mehr nach Serbien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien abgeschoben werden. Auch die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und RheinlandPfalz wollen die
Vielen Dank, Herr von Grünberg, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir möchten ungern einen Unterschied zwischen den Menschen machen, die kurz hier sind, und denjenigen, die lange hier sind. Uns geht es um die nächsten dreieinhalb Monate. Sie haben eben gesagt, ein weiterer Wintererlass sei nicht möglich, weil es den schon mal zur