Karin Prien
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Last Statements
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das eigentliche Trauerspiel ist, dass wir jetzt vor einem nahezu leeren Haus sitzen und dieses Thema miteinander besprechen,
und die Gelegenheit, das Thema intensiv im Schulausschuss zu debattieren, schon im Anschluss an die letzte Sitzung gegeben gewesen wäre, wenn sich die Regierungsfraktionen dazu hätten durchringen können, die verschiedenen Anträge von der FDP, von der CDU und von den LINKEN, die deutlich detaillierter waren als das, was uns heute zur Debatte vorliegt, an den Schulausschuss zu überweisen. Es ist insgesamt eine wirklich außerordentlich bedauerliche Entwicklung, dass intensive Debatten über die schwierigen Probleme des Hamburger Schulsystems in dieser Legislaturperiode kaum noch möglich sind.
Liebe Frau Duden, es stimmt ja nicht, dass wir die Konsequenzen des Vorabiturchaos tatsächlich im
Ergebnis und in den Konsequenzen im Schulausschuss diskutiert hätten. Wir haben eine erste Sitzung dazu gehabt; unser Vorschlag, das Thema weiter zu beraten im Schulausschuss, ist von Ihnen abgelehnt worden, und deshalb gibt es darüber eben keine intensive fachliche Diskussion. Es ist schon ein Trauerspiel, das wir dann auf Grundlage eines – Herr Dr. Wolf, Sie mögen es mir verzeihen – in der Durchdringung des Problems doch eher begrenzten Antrags darüber diskutieren müssen. Das, Frau Duden, müssen Sie sich leider sagen lassen, und da ist Ihr Antrag aus der letzten Bürgerschaftssitzung auch keine Glanzleistung. Man fragt sich, warum jetzt noch erst einmal evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden soll. Es liegt doch inzwischen so viel schon auf dem Tisch. Es haben sich so viele wirklich Fachkundige zu diesem Thema geäußert. Warum beraten wir das nicht im Schulausschuss, und warum ergreifen Sie nicht jetzt die Maßnahmen, die erforderlich sind? Müssen es erst die Kinder sein, die heute noch in der Kita sind, die in den Genuss von weiteren Reformmaßnahmen kommen? Nein, ich denke es ist hohe Zeit, in dieser Frage zusammenzukommen.
Das ist kein Thema, das sich für polemische Debatten in der Bürgerschaft eignen würde, deshalb werden Sie so etwas von mir heute auch nicht hören. Aber ich hätte mir schon gewünscht, dass die doch zum Teil sehr detaillierten Vorschläge, die in der letzten Sitzung vorgelegen haben, dann auch zum Gegenstand einer intensiven Beratung geworden wären. Ich bin Ihnen, Herr Dr. Wolf, trotzdem dankbar, dass Sie das Thema heute noch einmal auf die Tagesordnung gebracht haben. Das kann man nämlich nicht oft genug machen. Und wenn wir es denn aufgrund Ihres Antrages im Schulausschuss im Detail beraten, ist mir das auch recht; mir ist da eigentlich fast alles recht, Hauptsache, wir machen es überhaupt. Insofern werden wir einer Überweisung Ihres Antrages an den Schulausschuss zustimmen und würden dann natürlich unseren Antrag in die Beratungen dort mit einbringen. Ich kann nur hoffen, dass Sie, Frau Duden, und Ihre Kollegen aus der Regierungsfraktion sich im Sinne eines verbesserten Mathematikunterrichts in Hamburg an diesen Vorhaben beteiligen und der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Frau Bekeris, dass Sie sich gut fühlen und dass Sie sich jetzt einmal richtig ordentlich auf die Schulter klopfen konnten. Das freut mich persönlich für Sie. Es freut mich aber umso mehr, dass diese Ombudsstelle nun endlich eingerichtet werden konnte. Immerhin nahezu zwei Jahre, nachdem das wirklich große Neuland Flüchtlingsversorgung und Unterbringung aufgetreten ist, wird es auch Zeit. Ein bisschen, muss man sagen, hinken Sie der Entwicklung hinterher, denn die ganz großen Herausforderungen sind in Anbetracht der Tatsache, dass die Flüchtlingszahlen so stark zurückgegangen sind, ja schon vorbei.
Sie müssen zugeben, dass Sie sich diese Ombudsstelle ehrlich gesagt aus dem Kreuz haben leiern lassen. Es ist ja nicht so gewesen, dass Sie mit offenem Herzen an die Sache herangegangen sind, sondern da ist viel Druck ausgeübt worden. Ich will an dieser Stelle dem Bündnis der Hamburger Flüchtlingsinitiativen ausdrücklich danken für die Hartnäckigkeit, die sie an den Tag gelegt haben.
Ich hätte mir tatsächlich gewünscht, dass Sie sich dem Problem früher und offener zugewandt hätten, dass Sie sich insbesondere auch der Frage der Qualitätsstandards in Flüchtlingsunterbringungen früher zugewandt hätten. Aber gut. Es ist nun dazu gekommen. Ich bin mir, ähnlich wie Sie, sehr sicher, dass Frau Stoltenberg eine gute Anwältin sein wird. Insofern habe ich an der Sache an sich nicht viel auszusetzen.
Es wird sich jetzt zeigen, wie das in der Praxis läuft, denn das ist eine klassische Aufgabe, bei der es sich letztendlich daran messen lassen wird, wie die Behörden in der Praxis damit umgehen werden und wie viel Bereitschaft und Willen bei den verschiedenen Beteiligten besteht, die Probleme zu lösen. Ich bin optimistisch, dass es gelingen wird, und insofern freue ich mich für alle Beteiligten, dass es die Ombudsstelle jetzt endlich gibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es gibt viele Kollegen hier im Hause, die die Auffassung teilen, dass das aktuelle Wahlrecht reformbedürftig ist. Ich weiß, dass nicht alle die gleichen Reformansätze teilen, aber wir sind uns darin einig, dass wir da etwas miteinander zu beraten und zu diskutieren haben. Das ist, glaube ich, allen klar, außer offensichtlich Ihnen, Herr Kruse, denn wir sind ja seit dem 11. September 2015 in einer intensiven Selbstbefassung. Wir haben eine Sachverständigenanhörung gemacht, dann haben wir eine Senatsanhörung gemacht …
Wenn Sie dabei waren, dann haben Sie aber offensichtlich nicht aufgepasst.
Wir haben uns nun wirklich intensivst darum bemüht, die verschiedenen wirklichen Probleme anzugehen, die das Wahlrecht hat, nämlich dass es zu sozialer Selektivität führt, dass es für viele Menschen zu komplex ist oder dass es ein Personenstimmenparadoxon gibt. Wir haben hier wirklich ernsthafte, auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären.
In dem Zusammenhang, Herr Kruse, Sie wissen, dass es 2004 einen Volksentscheid gegeben hat, und Sie wissen auch, dass es dann schon einmal den Versuch gab, von meiner Fraktion vorangetrieben, es wieder zu vereinfachen. Sie wissen, was dann passiert ist. Sie wissen auch, welche verfassungsändernde Mehrheit wir brauchen,
wenn wir das Wahlrecht miteinander hoffentlich sehr bald auf einen besseren Weg bringen wollen. Und Sie wissen, dass es dann die Möglichkeit gibt, dagegen im Rahmen der Volksgesetzgebung auch wieder vorzugehen. Also man muss da schon mit Fingerspitzengefühl und im Dialog miteinander vorgehen.
Allerdings, Herr Steinbiß, müssen wir jetzt auch einmal vorankommen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns zu Recht, dass wir dieses Thema in großer Ernsthaftigkeit und mit dem Ziel, es zu einer Lösung zu bringen, vorantreiben. Deshalb bin ich dankbar, dass wir uns im Verfassungsausschuss in der vergangenen Woche auf einen Zeitplan verständigt haben – so jedenfalls habe ich unsere letzten Gespräche verstanden – und dass wir uns jetzt vor der Sommerpause ernsthaft in die Beratungen hineinbegeben.
Es liegen Vorschläge von der CDU auf dem Tisch, es liegen auch Ideen aus anderen Fraktionen vor und nun haben wir noch eine von Ihnen, Herr Kruse, vielen Dank. Ich finde auch, man kann das, was Sie dort aufgeschrieben haben, obwohl ich es noch nicht verstanden habe, aber ich bin ja auch nur Juristin …
Genau, das machen wir dann einmal im Privatissimum.
Natürlich kann man das auch gern in die Beratungen aufnehmen, nur den Prozess, Herr Kruse, habe ich wirklich nicht verstanden. Wieso soll denn der Senat jetzt einen Entwurf vorlegen, wo wir alle als Parlamentarier gemeinsam daran sind, das Ganze auf einen besseren Weg zu bringen? Also, es gehört in den Verfassungsausschuss. Danke, dass wir hier heute noch einmal kurz darüber gesprochen haben, aber ich glaube, wir sollten jetzt diesen gemeinsamen demokratischen Prozess aller Fraktionen, den wir angefangen haben, zu einem vernünftigen Ende führen. Wir wollen das im Juli ernsthaft, Herr Steinbiß, gemeinsam weiter voranbringen, und dann hoffe ich, dass wir nach der Sommerpause mit einem vernünftigen Ergebnis hier in die Bürgerschaft gehen können, welches auch die Akzeptanz in der Bevölkerung findet, denn auch das ist ein wichtiger Punkt.
In diesem Sinne, vielen Dank für Ihren Beitrag, aber wir machen einmal weiter im Verfassungsausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Bekeris, das war der offensichtlich untaugliche Versuch,
Ihr Versagen beim Kostencontrolling, bei der Organisation und der Finanzierung der Erstunterbringung in Hamburg zu verschleiern. Wenn man Ihr Gebaren zusammenfassend beschreiben müsste, dann ist es intransparent, verschwenderisch und zumindest dilettantisch, Herr Dressel,
was Sie getan haben. Vielleicht ist es aber auch noch mehr als das. Das werden wir uns jetzt einmal genauer mit Ihnen ansehen.
Wir haben von Anfang an Ihre haushaltspolitische Methodik im Umgang mit der Flüchtlingskrise kritisiert. Sie fühlten sich damals – das kann man vielleicht noch verstehen – am Anfang nicht in der Lage, einen ordnungsgemäßen Haushaltsplan aufzustellen. Sie können das übrigens bis heute nicht; auch für die Jahre 2017 und 2018 ist Ihnen das, anders als anderen Bundesländern, nicht gelungen.
Hören Sie doch erst einmal zu.
Diese Finanzierung aus der allgemeinen Reserve hat sich als eine große Falle für die Stadt erwiesen. Es geht nach dem Grundsatz – auch mir ist das eingefallen, Frau Dutschke –: Koste es, was es wolle, Geld spielt keine Rolle.
Sie schauen nicht auf die Kosten und haben nicht einmal den Ehrgeiz, ein vernünftiges Kostencontrolling zu machen. Wir fordern das seit Mitte letzten Jahres ein. Sie versagen an dieser Stelle auf ganzer Linie.
Jeder Pausenkiosk einer Hamburger Schule, der von einer Schülerfirma betrieben wird, ist besser in der Lage, Abrechnungen nachzuweisen, als Sie es sind, wenn es um den Betrieb von Erstaufnahmen geht.
Es sind inzwischen mehrere Fälle, über die wir reden könnten. Ich will nur einmal auf das Thema Hörgensweg zu sprechen kommen, von dem wir heute in der "Bild"-Zeitung lesen konnten. Sagen Sie einmal, Herr Dressel, wie war das eigentlich? Sie haben mit der Volksinitiative verhandelt – Sie auch, Herr Tjarks – und parallel wurde verhandelt über den Mietvertrag am Hörgensweg. Da wäre es doch einmal interessant zu wissen, wann der Mietvertrag am Hörgensweg abgeschlossen worden ist. Denn was sieht dieser Mietvertrag vor? Er sieht vor 350 Plätze und all die Aufschläge, von denen Frau Dutschke berichtet hat und die wir der "Bild"-Zeitung von heute haben entnehmen können. Was haben denn Sie eigentlich verhandelt, auch 350 Plätze? Nein, das haben Sie nicht. Es sind 175 Plätze, das wissen wir beide. Wie kann das sein? Wie kann es sein, dass Sie für sich in Anspruch nehmen, für die Stadt zu verhandeln, und der Senat auf der anderen Seite ein ganz anderes Verhandlungsergebnis erzielt und daraus ein Millionenschaden für diese Stadt entsteht? Das ist das Ergebnis Ihrer großartigen Verhandlungsführung.
Meine Damen und Herren! Das ist intransparent, das ist dilettantisch, das ist verschwenderisch, und das ist sehr nahe an der Haushaltsuntreue.
Deshalb werden wir uns nicht nur die Eulenkrugstraße sehr genau anschauen, sondern auch den Hörgensweg. Diese Verträge müssen auf den Tisch. Die Stadt muss wissen, wie dieser Senat in dieser Sache verhandelt und sich verhalten hat. Sie kämpfen – zu Recht – für Akzeptanz der Flüchtlingsunterbringung und der Flüchtlingsfinanzierung. Das tun wir mit Ihnen gemeinsam.
Aber wenn Sie mit einer solchen mangelnden Seriosität dieses Geschäft betreiben, lieber Herr Dressel, lieber Herr Tjarks, dann müssen Sie sich nicht wundern, dass die Akzeptanz in dieser Stadt für das, was Sie leisten, leider zurückgeht. Es ist ein Skandal, wie Sie hier mit der Kostentransparenz und den Geldern des Steuerzahlers umgehen. Wir reden über fast eine Milliarde Euro im Jahr 2016, bei einem Haushalt von rund 13 Milliarden Euro. Das sind keine Peanuts.
Ich bitte Sie, es geht doch nicht darum, dass die Leute untergebracht werden müssen.
Es geht darum, dass Sie mit Geld nicht umgehen können, Herr Tjarks,
und dass Sie darüber keine Rechenschaft ablegen können. Verstecken Sie sich bitte nicht hinter Ihrem humanitären Ansatz. Das wird der Angelegenheit nicht gerecht. – Vielen Dank.
Lieber Herr Müller, Sie werfen uns vor, wir würden nicht genug verstehen von den Details Ihrer Regierungsarbeit. Sie aber vergessen offensichtlich sehr schnell, wie das ist, wenn man in der Opposition ist. Ihr Selbstverständnis als Parlamentarier scheint irgendwie völlig verloren gegangen zu sein.
Das ist doch kein Gnadenakt, wenn unsere Anfragen beantwortet werden, und sie werden verdammt schlecht beantwortet.
Ja, Zahlen ohne Ende, aber nicht die, die Sie liefern müssten. Das ist doch kein Controlling, was da vorgelegt worden ist.
Wir haben fast Mai 2017 und erwarten heute ein vernünftiges Kostencontrolling über das, was 2016 und 2017 passiert ist, und Sie argumentieren ausschließlich mit dem, was im August 2015 gewesen ist, Herr Quast. Sie halten mir eine Pressemitteilung von August 2015 entgegen. Das ist doch lächerlich.
Sie können doch im April 2017 nicht mehr im Krisenmodus sein. Das müssten Sie doch jetzt im Griff haben. Die Krise ist vorbei, Herr Müller, und der Krisenmodus muss auch endlich vorbei sein.
Was macht eigentlich dieser Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge? Der hat 80 Leute unter Waffen, der müsste doch in der Lage sein, endlich einmal Ordnung zu schaffen. Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Zum Thema Eulenkrugstraße und Hörgensweg. Das hat mit Erstunterbringung und humanitärer Verpflichtung nichts zu tun; da reden wir über Per
spektive Wohnen. Das sind Unterkünfte, die bis heute nicht fertig sind.
Es kann doch nicht sein, dass Sie sich für Ihr Versagen bei den Erstaufnahmen rechtfertigen, zur Eulenkrugstraße, mit Argumenten …
Ich habe zur Eulenkrugstraße und zum Hörgensweg von Ihnen nichts gehört. Da haben Sie ganz bescheiden verhandelt.
Sie haben, Herr Tjarks, Herr Dressel, keine ordentlichen Verhandlungen für diese Stadt geführt, und das wird den Steuerzahler viele Millionen kosten.
Und das bleibt hier so stehen. Das können Sie mit Ihren humanitären Bemühungen im August 2015, die wir schätzen, nicht rechtfertigen. Das wird Ihnen nicht gelingen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
"Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz."
Das war, was Udo Di Fabio in einem Minderheitenvotum zu einem Urteil des Bundesverfassungsge
richts 2003 gesagt hat zu dem, was wir heute debattieren, was die Sache im Prinzip abschließend auf den Punkt bringt. Es geht um offene Kommunikation, und die ist prägend für unser Zusammenleben im liberalen Rechtsstaat. Menschen sprechen nicht nur miteinander, sondern sie kommunizieren auch durch Mimik und Gestik. Und die Vollverschleierung, die übrigens heute von der rechten Seite ausschließlich Beratungsgegenstand ist – nicht etwa das Kopftuch oder ähnlich, wie es in Ihrem Antrag steht – verhindert genau diese erfolgreiche Kommunikation.
In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass wir zumindest in der Mitte des Hauses Konsens haben und dass wir uns darüber hinaus einig sind, dass die Vollverschleierung auch ein frauenverachtendes Symbol darstellt, das im eklatanten Widerspruch zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zur Würde der Frau steht.
Schließlich ist Vollverschleierung ein politisches Symbol. Sie wird nur zu oft von Männern den Frauen zwangsweise abverlangt. Und nicht zuletzt sehen selbst viele Anhänger des Islam die Vollverschleierung nicht als religiöses Symbol, sondern als eine ultraorthodoxe Auslegung des Islam von Männern als Instrument für die Unterdrückung von Frauen.
Meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen! Ich freue mich, dass Sie sich unserer Auffassung auch öffentlich angeschlossen haben. Damit haben Sie in der Vergangenheit doch immer Probleme gehabt. Dass Sie sich allerdings jetzt hier an die Spitze der Bewegung stellen wollen und so tun, als hätten Sie das Burka-Verbot in Hamburg erfunden, das ist schon ein bisschen peinlich.
Wir als Union wollen, dass Integration in unserer Stadt gelingt. Und das geht nur von Angesicht zu Angesicht. Wer Integration erfolgreich durchführen will, der muss nicht nur fördern, ja, das ist ebenfalls wichtig, sondern er muss auch einfordern. Und er muss klar und deutlich artikulieren, was er meint. Aus diesem Grund ist übrigens auch diese Debatte nicht überflüssig. Die Debatte ist notwendig, wir müssen sie führen und wir müssen sie klar und deutlich so führen, dass die Menschen in unserer Gesellschaft auch das Empfinden haben, dass wir uns damit ernsthaft auseinandersetzen. Tun wir das nicht,
dann ist das Verweigern dieser Debatte bereits ein Integrationshindernis.
Ich sage aber mit der gleichen Bestimmtheit, wir diskutieren hier eine Frage, die sich im Bereich der
Abwägung von kollidierenden Verfassungsnormen bewegt. Solche Debatten, Herr Kruse, führt man nicht mit Schaum vorm Mund, sondern da wägt man Verfassungsgüter ab. Da selbstverständlich auch die Vollverschleierung in den Schutzbereich des Artikel 4 Grundgesetz fallen kann – ich sage nicht, dass sie es immer tut, aber sie kann eben dort hineinfallen –, müssen wir abwägen, und wir tun das. Und nach unserer Auffassung ist deshalb ein wie von Ihnen gerade favorisiertes Vollverbot der Verschleierung in der Öffentlichkeit mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Das mag in Österreich anders aussehen, aber wir reden hier über unser deutsches Grundgesetz, über unsere Verfassung und nicht über die in Frankreich oder in Belgien oder in Österreich. Und deshalb bleiben Sie doch bitte, wenn Sie über dieses Thema reden, auch hier bei unserer Verfassung.
Es muss einem nicht alles gefallen, was Menschen tun. Ihr Unbehagen teile ich, und trotzdem ist das Unbehagen kein Grund, um ein Vollverbot in der Öffentlichkeit auszusprechen. Was wir aber tun sollten, ist das, was wir tun können. Und da, Herr Tabbert, verstehe ich Sie dann nicht mehr, denn dass diese bundesgesetzliche Regelung, die dankenswerterweise jetzt von Bayern zunächst auf den Weg gebracht wurde,
die wesentlichen landesrechtlichen Vorschriften, die wir in Hamburg angehen müssen, nicht betrifft, Herr Dressel, das wissen Sie. Sie versuchen jetzt, den Menschen hier Sand in die Augen zu streuen. Sie drücken sich davor, landesrechtlich tätig zu werden.
Entschuldigung, ich bin ein bisschen schnell heute, aber ich habe so wenig Zeit.
Der Bundesgesetzgeber kann das Hamburger Schulgesetz nicht ändern. Das kann er nicht. Und das Hamburger Schulgesetz müsste geändert werden.
Es gibt dort keine klaren Regelungen. Fragen Sie doch einmal den Justiziar der Schulbehörde, ich habe es getan. Wenn er erklären soll, woraus sich denn das Burka-Verbot im Hamburger Schulgesetz ergibt, meine Güte, da hat er sich aber verdruckst. Das konnte er in Wahrheit gar nicht erklären, sondern er sagte, das sei irgendwie und das stehe schon drin und so weiter. Also, auch die Hambur
ger Lehrerinnen und Lehrer dürfen wir mit dieser Frage nicht allein lassen.
Auch die Schulleiter dürfen wir nicht allein lassen. Wir brauchen eine klare Regelung, die im Gesetz steht. Das schulden wir unseren Menschen, die hier schon lange in Hamburg leben, und wir schulden es auch den Menschen, die neu zu uns kommen. Klarheit brauchen wir, und das ist Voraussetzung für Integration. Nicht rumschnacken, sondern anpacken, sagen doch unsere Freunde in Schleswig-Holstein. Das würde auch Ihnen guttun. Wir erwarten und wünschen uns, dass Sie unseren Antrag unterstützen.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Dressel, leider ist es doch so, dass weder Ihr noch mein Redebeitrag heute Gesetzescharakter hat. Gott sei Dank ist es so, und deshalb ist das mit der Rückendeckung eben so eine Sache. Die Lehrerin
nen und Lehrer an unseren Schulen wünschen sich etwas anderes, sie wünschen sich eine klare Regelung, und die gibt es nicht, und die müsste man landesrechtlich machen, aber davor drücken Sie sich leider. Und da kommen Sie heute aus der Debatte auch nicht heraus.
Zur Genese der Angelegenheit: Wir wissen es doch alle, es gab die Berliner Erklärung der Innenminister und innenpolitischen Sprecher der CDU/ CSU-Fraktion, das war Mitte August vergangenen Jahres, und infolgedessen gab es einen Vorstoß der bayerischen Landesregierung im Bundesrat, in dessen Folge dann dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Und dann gibt es einen ersten guten Vorschlag aus Bayern, der auf Hamburg angepasst werden muss.
Entschuldigung, wenn Sie unser Petitum lesen würden, dann steht darin in dem Petitum von Bayern gar nichts, sondern wir haben Sie aufgefordert, für die erwähnten Bereiche einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das wäre Ihr Job, aber Sie verweigern es, und das ist wirklich schade.
Eine Bemerkung zu Ihnen, Herr Nockemann. Herr Nockemann, Sie verstehen doch durchaus etwas von der Sache, das weiß ich, und deshalb ist es auch so peinlich, was Sie hier vorbringen.
Sie verstehen durchaus etwas von Verfassungsrecht, deshalb ist es doch so peinlich, was Sie hier vortragen. Sie wissen doch, dass Frankreich eine völlig andere Verfassung hat, dass es sich da um einen streng laizistischen Staat handelt, und Sie wissen sehr genau, dass Religionsfreiheit bei uns anders behandelt wird. Und wenn Sie das ändern wollen, wenn Sie Artikel 4 des Grundgesetzes ändern wollen, dann sagen Sie es, und dann sagen Sie mir auch, wo Sie die Mehrheit finden, mit der Sie das machen wollen. Ich jedenfalls kenne sie nicht. Insofern ist das wirklich Pfeifen im Walde, was Sie hier machen.
Und schließlich, liebe Anna von Treuenfels, ich habe das heute so gehört, Sie wollen Burkas in Kindergärten dulden, Sie wollen Burkas in Schulen dulden, Sie wollen Burkas an Hochschulen dulden.
Wenn das Ihre politische Meinung ist, dann stellen Sie sich dem Wähler mit dieser Auffassung, ich freue mich schon auf die Auseinandersetzung, wir jedenfalls wollen das nicht. – Vielen Dank.
Herr Senator, jenseits des interessanten historischen Abrisses zu PISA und den danach folgenden neu entwickelten Bildungsstandards: Sie haben zum Ende der vergangenen Legislaturperiode selbst eingeräumt, dass eine Überarbeitung der Hamburger Bildungspläne in Hinblick auf eine zu starke Kompetenzorientierung und ein Ausschlagen des Pendels zwischen Fachlichkeit und Kompetenzorientierung in die eine Richtung, nämlich die Kompetenzorientierungsrichtung, zu konstatieren seien, und dass Sie selbst eine Überarbeitung der Hamburger Bildungspläne für sinnvoll erachten würden. Ansätze dazu finden sich auch im Koalitionsvertrag. Bei einer ersten Debatte dazu, die wir im Sommer 2015 geführt haben, haben Sie angegeben, Sie hätten zurzeit Wichtigeres zu tun. Meine Frage: Planen Sie nach wie vor in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung der Hamburger Bildungspläne insgesamt, aber insbesondere – denn das ist unser Thema heute – im Fach Mathematik?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwieger, Sie haben wieder einmal den Nagel auf den Kopf getroffen. Es fehlt an einem Gesamtkonzept der Digitalisierung für die Hamburger Schulen. Das stimmt und liegt leider in der politischen Verantwortung Ihres Schulsenators. Dazu gehört unter anderem die technische Ausstattung wie in dem FDP-Antrag gefordert. Diese technische Ausstattung ist die minimale technische Voraussetzung dafür, dass die Digitalisierung an unseren Schulen endlich in Gang kommen kann. Sie reicht natürlich nicht aus. Auch die FDP hat das nie behauptet. Es fehlt darüber hinaus an pädagogischen Konzepten. Allerdings frage ich Sie: Ist das etwas, das die Notwendigkeit der technischen Ausstattung in einem anderen Licht erscheinen lassen würde? Nein, natürlich nicht. Das muss auf jeden Fall möglichst schnell geschaffen werden. Entscheidend ist der Zugang für die Schülerinnen und Schüler und nicht, dass irgendeine WLAN-Anbindung an den Schulen vorhanden ist.
Deshalb werden wir den Antrag der FDP selbstverständlich unterstützen, sowohl das Überweisungsbegehren als auch den Antrag in der Sache, auch wenn wir der Auffassung sind, dass das nur ein kleiner Baustein dessen ist, was wirklich geschehen muss. Wir haben in den Haushaltsanträgen dazu schon einen umfassenden Vorschlag unterbreitet und werden das auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter vorantreiben. Sie jedenfalls, Herr Schwieger, die SPD, die GRÜNEN und dieser Senat haben dazu leider bisher zu wenig, um nicht zu sagen, gar nichts beigetragen.
Herr Dr. Baumann, ich finde es prima, dass Sie der Stadt in Ihrem verblendeten Kanzlerinnenhass jetzt einmal demonstriert haben, so weit zu gehen, dass Sie sogar die Pläne von
SPD und GRÜNEN für Großsiedlungen unterstützen. Das finde ich wirklich großartig. Gut, dass die Stadt das heute gehört hat. Lieber Herr Dr. Tjarks und auch Herr Dr. Dressel: Was Sie heute an infamer Verleumdung der Bürgerinnen und Bürger etwa in Blankenese machen, die Sie ausdrücklich genannt haben, ist wirklich eine richtige Sauerei.
Das ist deshalb eine Sauerei, …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Frau Prien, ich bitte Sie, sich an den parlamentarischen Sprachgebrauch zu halten.
Sehr gern, Herr Präsident.
Das ist deshalb nicht in Ordnung, Herr Dr. Dressel, weil Sie genau wissen, dass es ein Versäumnis der Verwaltung des Bezirksamts in Altona gewesen ist, weil die keinen vernünftigen Bescheid zustande kriegen.
Es würden lange und herzlich willkommen Flüchtlinge in Blankenese wohnen, wenn dort ordentlich gearbeitet worden wäre. Deshalb jetzt die Bürger zu diffamieren ist an dieser Stelle wirklich billig.
Wenn Sie jetzt so sehr darauf hoffen, sie gerecht über die Stadt zu verteilen, hätten Sie das natürlich von Anfang an tun können. Aber ich frage mich, warum Sie den Verteilungsschlüssel immer noch nicht der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Wo bleibt er denn nun, Ihr großartiger Verteilungsschlüssel? Das wäre Ihr Job. Machen Sie Ihren Job und diffamieren Sie nicht die Bürger, dann gewinnen Sie auch an Glaubwürdigkeit. So verlieren Sie die Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, weil Sie auch öffentlich den Eindruck erwecken – und mein Kollege Heißner hat es erwähnt –, als würden Sie jetzt den Konsens umgehen, indem Sie einfach die Flüchtlinge durch den Statuswechsel umetikettieren.
Wenn Sie das tun, verspielen Sie wesentliches Vertrauen in die gesamte Politik in dieser Stadt. Davon kann man Ihnen im Interesse aller wirklich nur abraten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Giffei, viel brauche ich jetzt nicht mehr zu sagen, denn Sie haben die Intention unseres Antrages zutreffend wiedergegeben. Mir ist wichtig, Ihnen, Herr Dr. Wolf, zu sagen,
dass syrische Schülerinnen und Schüler nicht dümmer sind als deutsche Schülerinnen und Schüler.
Sie sind auch nicht weniger fleißig oder weniger leistungsbereit. Ich habe mir sogar sagen lassen, dass viele von ihnen sogar sehr leistungsbereit sind. Insofern muss man bei dem, was man tatsächlich will, sehr genau hinschauen. Wir sind uns, hoffe ich, darin einig, dass wir gemeinsam dafür sorgen wollen, dass bei dieser sehr großen Herausforderung, die die Flüchtlingsbeschulung ohne jeden Zweifel bedeutet, jetzt in einer zweiten Phase, wo es wirklich um Integration geht, so gehandelt wird, dass man allen Schülerinnen und Schülern, denjenigen, die normal beschult werden, denjenigen, die inklusiv beschult und auch den Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihres Fluchthintergrundes als schulpflichtige Flüchtlinge beschult werden, gerecht wird. Allen muss man gerecht werden. Dazu halten wir es nach wie vor für erforderlich, das Sprachniveau vor dem Übergang in die Regelklassen zu testen, aber auch, und darauf würde ich gern meine restliche Redezeit verwenden, intensiv für die Potenzialanalyse zu werben, die in Baden-Württemberg von der dortigen schwarz-grünen Regierung vorgenommen wird. Das ist ein Projekt, das von der Bundesregierung gefördert und in Baden-Württemberg angewandt wird. Dabei geht es darum, nicht die schulpflichtigen Flüchtlinge in irgendeiner Weise auszugrenzen, egal, ob sie länger oder kürzer bleiben, denn das ist für die Frage der Schulausbildung aus unserer Sicht völlig unerheblich. Es geht vielmehr darum, zu prüfen, welche Schulform für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Kompetenzstandes die richtige ist. Das, denke ich, wäre etwas, das wir auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund tun sollten, denn auch ihnen wollen wir gerecht werden. Diese Potenzialanalyse ist ein inzwischen gut durchgetestetes Verfahren, mit dem man sehr ge
nau erkennen kann, wie es mit den Basiskompetenzen in Mathematik, Deutsch und Englisch aussieht, wie es aber auch mit anderen Fertigkeiten, die zum Beispiel in Syrien anerkanntermaßen gar nicht unterrichtet und gelehrt werden, aussieht, da es dort eben ein anderes Schulsystem gibt. Deshalb appelliere ich ausdrücklich, neben der Testung des Sprachniveaus auch diese Potenzialanalyse anzuwenden. Herr Dr. Wolf, Sie kommen einfach spät mit Ihrem Antrag.
Die meisten Schülerinnen und Schüler sind doch schon in den Regelklassen. Ich finde es gut, dass Sie über bestimmte Dinge nachdenken, aber tun Sie es doch bitte so, dass man das dann auch rechtzeitig zumindest in Erwägung ziehen kann. Im Übrigen kann ich nur noch einmal dafür werben, unseren Antrag zumindest an den Ausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.
Herr Senator, wie Sie wissen, begrüßen wir sehr, dass Sie nach langem Zögern endlich dazu übergegangen sind, die überresidenten schulpflichtigen Flüchtlinge aus den provisorischen Unterrichtsgruppen in die IVK-Klassen überzuführen. Wie verhält es sich mit der selbstverantworteten Schule in diesem Zusammenhang? Sie haben ausgeführt, dass es in Lurup ein Sonderfall ist. Lag es im Ermessen der Schulleitung, zu entscheiden, wer die IVK-Klassen, die nun eingerichtet sind und Gruppen betreffen, die an derselben Schule unterrichtet werden, unterrichtet und ist es grundsätzlich möglich, dass Sozialpädagoginnen und -pädagogen in IVK-Klassen unterrichten? Wie viele Sozialpädagoginnen und -pädagogen unterrichten denn ansonsten in Hamburg in IVK-Klassen? – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache das jetzt einmal zu meiner ersten Speed-Debatte in diesem Jahr. Ich habe mich über diesen Antrag etwas geärgert. Wir haben in einem sehr umfassenden Beratungsprozess mit Sachverständigen Ihre Bedenken im Hinblick auf eine mögliche von Ihnen unterstellte Beeinträchtigung der Volksgesetzgebung hin und her bewegt; diese hat nicht getragen, Frau Schneider. Deshalb haben wir uns am Ende mit einer Zweidrittelmehrheit in diesem Hause dafür entschieden, dieses Bürgerschaftsreferendum einzuführen und eine Evaluationsklausel aufzunehmen. Wir haben im Verfassungsausschuss im vergangenen Jahr intensiv evaluiert. Und bitte, was soll dieser Antrag jetzt? Das ist ein reiner Tribünenantrag. Machen Sie das doch auf Ihren Parteitagen, aber verschonen Sie uns im Parlament damit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schinnenburg, Sie haben mit Ihrem Antrag ein außerordentlich wichtiges Thema eingebracht. Wir haben Probleme mit den Flüchtlingen, die durch ihre Erlebnisse auf der Flucht, aber auch dort, wo sie gelebt haben, bevor sie flüchten mussten, tatsächlich einen Anspruch auf eine besondere Berücksichtigung ihrer psychischen Erkrankungen haben. Natürlich haben sie auch posttraumatische Belastungsstörungen. Das sieht übrigens auch die EU-Aufnahmerichtlinie vor. Man braucht ein geeignetes Konzept, um eine solche Erkrankung festzustellen und die Erstversorgung und die Behandlung sicherzustellen.
Ein wirklich erprobtes und anerkanntes Konzept gibt es dazu bisher nicht, weder in Hamburg noch in den anderen Bundesländern. Einige Studien beschäftigen sich damit intensiver. Dieses Screening, das nach Ihrem Vorschlag bei der Eingangsuntersuchung vorgenommen werden soll, klingt so einfach, aber ich fürchte, dass es so einfach nicht ist. Das heißt nicht, dass man sich mit Ihrem Vorschlag nicht beschäftigen kann und sollte. Deshalb werden wir einer Überweisung Ihres Antrags zustimmen. Ich fürchte nur, dass Ihr Antrag nicht entscheidungsreif ist, denn das von Ihnen vorgeschla
gene Verfahren ist hoch umstritten. Das hängt zum Beispiel auch damit zusammen, dass man aufgrund kultureller Besonderheiten und sprachlicher Schwierigkeiten nicht sicher sein kann, ob das Ergebnis eines solchen Screenings belastbar ist. Die Zahlen gehen da sehr auseinander, und insofern ist es kein wirklich belastbares Verfahren. In anderen Bundesländern werden verschiedene Konzepte ausprobiert, und es würde sich lohnen, sich damit genauer zu befassen. Deshalb stimmen wir wie gesagt einer Überweisung zu. Aber man kann es sicherlich nicht so machen, wie Sie es vorgeschlagen haben. Dazu gehört unter anderem das Argument, das Sie eben vorgetragen haben, nämlich dass oftmals die Wirkungen dieser posttraumatischen Belastungsstörungen erst viel später eintreten und eben nicht in dem Moment, wo die Menschen bei uns ankommen. Das ist ein großes Problem. Aber dazu gehört natürlich auch, dass nichts schlimmer wäre, als ein solches Screening durchzuführen, und dann den Menschen keine adäquate Behandlung anbieten zu können. Man braucht also im Grunde ein Gesamtkonzept, in dem man sowohl die Feststellung als auch die Erstbehandlung und eine spätere Therapie miteinander in Verbindung bringt. Zu dem von Ihnen angesprochenen Koordinierungszentrum steht uns immer noch die Antwort auf ein bürgerschaftliches Ersuchen ins Haus. Auch hier wäre ein schlüssiges Konzept wichtig. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, sich über Screening oder andere Feststellungsverfahren zu unterhalten. Es ist notwendig, dass dieses Konzept endlich vorgelegt wird.
Wir würden es für sinnvoll halten, diese Idee des Screenings und die Vorschläge des Senats zum Koordinierungsverfahren gemeinsam, auch in einem inhaltlichen Kontext, zu diskutieren, und würden uns freuen, wenn wir uns darüber im Sozialausschuss, von mir aus aber auch im Gesundheitsausschuss, wieder unterhalten. – Vielen Dank.
Lieber Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu der vorherigen Debatte gäbe es noch viel zu sagen, aber ich steige jetzt gleich einmal zum Thema Integration ein. Wir haben in der vergangenen Haushaltsperiode als Schwerpunktthema von Integration eigentlich nur das Thema Unterbringung behandelt. Es ging darum, rund 30 000 Menschen letztes und dieses Jahr menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen, und das war weiß Gott eine große Herausforderung. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit wahrnehmen und den Mitarbeitern in den Behörden, den vielen Freiwilligen, den vielen Helfern in den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Gewerkschaften, den Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und Erziehern, all den Menschen,
die geholfen haben, zu danken. Sie alle haben das großartig miteinander gemeistert.
Gemeistert haben Sie es übrigens trotz der von Anfang an schlecht durchdachten Strukturen und des Kompetenzwirrwarrs, der zu sehr vielen Reibungsverlusten geführt hat.
Die Leute haben sich viel Mühe gegeben.
Es hat mäßig geklappt, Herr Müller. Da wäre Luft nach oben gewesen.
Dass Sie aber die Kosten für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen in den Jahren 2015 und 2016 über die Mehrbedarfe im Einzelplan 9.2 geregelt haben, war der Notlage im Jahr 2015 geschuldet; da war das auch in Ordnung. Im Jahr 2016 war das schon äußerst problematisch und intransparent. Dass Sie aber jetzt für den nächsten Doppelhaushalt genau diese Nummer wieder fahren und uns wieder erzählen, Sie könnten ja nicht planen und deshalb keinen ordentlichen Haushalt im Sozialbereich machen,
ist einer der großen Skandale dieser Haushaltsdebatte.
Denn der Haushalt des Einzelplans 4 hat in etwa die Aussagekraft eines Telefonbuchs. Das haben wir in den Haushaltsberatungen im Sozialausschuss intensiv erleiden müssen. Es war schon außerordentlich ärgerlich, dass Sie im Grunde zu keinem der entscheidenden Punkte belastbare Aussagen treffen konnten. Das ist kein ordentliches Regieren und keine ordentliche Politik.
Gleiches gilt dafür, dass Sie bis heute kein vernünftiges Integrationskonzept vorgelegt haben, obwohl wir 30 000 Menschen in dieser Stadt aufgenommen haben. Sie wollen das Konzept vor allem im Bereich der Erstintegration überarbeiten. Ich frage einmal: Erstintegration dann nach zwei Jahren im nächsten Sommer? Wenn die Menschen schon zwei Jahre hier gewesen sind, was wollen Sie denn noch machen in Sachen Erstintegration? Das ist wirklich keine Leistung, bei der Sie sich mit Ruhm bekleckert haben. Sie hätten viel früher beginnen müssen mit der Frage, wie man es schafft,
Menschen aus anderen Kulturkreisen in Sachen Erstintegration besser an unsere Gesellschaft heranzuführen. Wie funktioniert das mit der Vermittlung von Werten und Normen von Anfang an?
Da haben wir Sie zum Jagen tragen müssen. Was Sie da gemacht haben, ist leider an der unteren Latte – ein großes Versäumnis Ihrer Politik.
Frau Senatorin, Sie haben zu Recht auf W.I.R hingewiesen. W.I.R ist eine gute Sache. Wir haben das von Anfang an nicht nur unterstützt, sondern diese Idee ja auch mit in die Debatte gebracht. Doch das, was Sie daraus gemacht haben, ist zumindest noch dürftig. Die Ergebnisse, die Sie vorzuweisen haben, die wenigen Menschen, die Sie in Ausbildung oder in Praktika gebracht haben, sind jedenfalls bisher nichts, für das man sich auf die Schulter klopfen müsste. Sie haben recht, rechtskreisübergreifend, institutionenübergreifend, das ist gut und wichtig. Aber es reicht nicht, eine solche Institution zu schaffen. Am Ende muss der Ball ins Tor, und das ist bisher nicht der Fall.
Dass das mit den Strukturen nicht so sonderlich gut geklappt hat, liegt eben auch daran, dass Sie diese völlig verdruckste und unentschlossene Institution des Zentralen Flüchtlingskoordinators geschaffen haben, der – man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen – heute noch an die 80 Mitarbeiter hat, einen Fahrer, fünf Pressesprecher. Sagen Sie mir doch bitte einmal – das habe ich ja auch in der Anfrage gerade abgefragt –, was diese Behörde den ganzen Tag macht. Das möchten wir wirklich einmal wissen.
Sie kümmert sich jedenfalls nicht um Integration, denn das ist auch gar nicht ihre Aufgabe. Im Unterbringungsbereich sind so viele andere Akteure jetzt am Start, die es umsetzen müssen. Sie sind uns tatsächlich eine Erklärung schuldig, was dieser aufgeblähte Apparat eigentlich machen soll. Den ZIK, den Zentralen Integrationskoordinator wollen Sie nicht schaffen. Dann sollten Sie diese Struktur lieber auflösen und die stark machen – etwa in Ihrer Behörde, Frau Leonhard –, die sich tatsächlich mit Integrationsaufgaben befassen.
Dass Sie es nicht geschafft haben, das, was Sie an Unterbringungen auf die Beine gestellt haben, kostenmäßig in den Griff zu kriegen, ist ein weiterer Skandal, den wir bei diesen Haushaltsberatungen nochmals zur Sprache bringen müssen. Es ist den Menschen in dieser Stadt nicht klarzumachen, dass im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen Geld keine Rolle spielt und die Kostenkontrolle von Ihrer Seite schlicht abgelehnt wird.
Die Obdachlosen in der Stadt, die Sie jetzt mit rigider Härte behandeln und wo Sie nicht einmal bereit sind, privaten Initiativen für die Gesundheitsversorgung Raum auf unseren Straßen zu lassen, verstehen gar nicht, was Sie hier betrieben haben.
Ich habe leider nicht so viel Zeit, will aber zumindest auf einen Antrag, den wir gestellt haben, zu sprechen kommen, weil er mir zutiefst am Herzen liegt. Wir haben Ihnen vorgeschlagen und bitten um Ihre Unterstützung für die Einrichtung einer Recherche- und Informationsstelle zum Antisemitismus.
Er wird überwiesen? Das ist ja sozusagen der Ritterschlag heute.
Das liegt uns sehr am Herzen, weil antisemitische Übergriffe und Attacken auch vor unserer Stadt nicht haltmachen. Wir beschäftigen uns viel mit den Folgen des Rechtsextremismus; das ist auch gut und richtig so. Aber leider sind Antisemitismus und Antizionismus nicht nur ein Phänomen des rechten Extremismus, sondern auch des Linksextremismus – DIE LINKE ist nicht da –, sondern leider auch des Islamismus und des Salafismus.
Wir sind der Meinung, dass die jüdischen Mitbürger in unserer Stadt niedrigschwellig ein Angebot haben müssen, um ihre Sorgen und Nöte loszuwerden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Initiative unterstützen. Das würde unserer Stadt gut zu Gesicht stehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Senatorin! Zwei Bemerkungen müssen Sie mir erlauben. Ich bin fassungslos, dass Sie zu diesem Thema heute sprechen und zur Flüchtlingsintegration nicht ein einziges Wort verlieren. Das ist wirklich unglaublich.
Wir haben während der heutigen Debatte die Antwort auf die Anfrage zur Obdachlosenhilfe bekommen. Auch das ist eine ziemliche Missachtung des Parlaments.
Wenn Sie das schon machen, hätten Sie an dieser Stelle einmal Ihre Wertschätzung für diejenigen, die Obdachlosenhilfe in dieser Stadt leisten, zum Ausdruck bringen müssen. Ihr Problem mit den Menschen, die aus Südosteuropa zu uns kommen, haben wir auch und da muss etwas geschehen; dazu fehlt aber das Konzept von Ihrer Seite.
Das zulasten derjenigen zu tun, die wirklich ganz unten in unserer Gesellschaft sind, finde ich nicht in Ordnung. Da hätte ich heute von Ihnen mehr erwartet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Ich habe aus der Debatte verstanden, dass der Bürgermeister das Gefühl hat, er werde von uns nicht genug gelobt. Es tut mir wirklich leid, dass Sie das so empfinden, aber das widerspricht zumindest unserem Demokratieverständnis. Sie kennen das, wir Hamburger emp
finden das eben so: Wenn nicht gemeckert wird, ist das schon genug gelobt, und insofern kommen Sie immer noch gut genug weg.
Es hat sich, das kann man mit einem Blick in die letzte Haushaltsdebatte zum Schulhaushalt unschwer erkennen, nicht viel getan in der Qualität an den Hamburger Schulen. Leider hat sich wenig verbessert. Insbesondere, und das werde ich Ihnen heute nachweisen, ist das Hamburger Schulsystem mitnichten sozial gerechter geworden. Im Gegenteil: Die von Ihnen betriebene Bildungsexpansion erfolgt mit der Gießkanne. Sie erfolgt ohne Rücksicht auf das Bildungsniveau in unserer Stadt, und in Wahrheit erfolgt sie zulasten vor allem der benachteiligten Kinder und Jugendlichen und auch der Migrantenkinder. Viele Probleme haben sich verschärft in unserem Schulsystem, und sie sind in Wahrheit auch gar nicht angegangen worden.
Ich gestehe Ihnen zu, Herr Senator Rabe, dass Sie eine Menge zu tun hatten mit der Beschulung und den ersten Integrationsschritten für die vielen Flüchtlingskinder, die zu uns gekommen sind. Ich denke, es ist heute an der Zeit, einmal denen, die sich besonders engagiert haben, den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort, den vielen Freiwilligen, aber auch den Mitarbeitern der Behörde, die dies möglich gemacht haben, zu danken. Dieses Lob will ich hier tatsächlich einmal loswerden heute Abend.
Aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir inzwischen in einer tiefen Akzeptanzkrise der Stadtteilschule angelangt sind, dass die Probleme der Inklusion sich seit zwei Jahren mitnichten verbessert haben, dass wir in Wahrheit die notwendigen Strukturveränderungen aus falsch verstandener Ideologie nicht eingeleitet haben, dass der Schulentwicklungsplan Makulatur ist und dass Qualitätsverbesserungen vor allem in den Bereichen Mathematik, Rechtschreibung und in den MINT-Fächern nicht vorangekommen sind.
Herr Bürgermeister, wenn Sie selbst völlig zu Recht sagen, Hamburg müsse Innovationshauptstadt werden, fragt man sich natürlich: Wie soll das passieren? Wie soll eine Stadt Innovationshauptstadt werden, wenn gerade in der Mathematik und den MINT-Fächern leider nicht nur kein Fortschritt zu verzeichnen ist, sondern die Ergebnisse – und das zeigen die Ergebnisse der TIMSS-Studie, das zeigen die Ergebnisse des Bildungs-Reports – tatsächlich schlechter geworden sind? Auch die letzte PISA-Studie hat dies erneut ergeben.
Das Schlimme ist, dass wir das nicht nur wissen, sondern dass darüber hinaus dieser Schulsenator nicht bereit ist, diese Tatsachen im öffentlichen Raum und in diesem Parlament vernünftig zu diskutieren, dass verheimlicht wird, dass Unterlagen
nicht herausgegeben werden, dass Daten nicht herausgegeben werden und dass deshalb eine vernünftige Ursachenanalyse nach wie vor nicht möglich ist.
Und warum das alles? Weil auf Teufel komm raus an einem nicht einzuhaltenden Gleichheitsversprechen festgehalten werden soll und nicht dort differenziert werden soll, wo Differenzierung unbedingt notwendig wäre.
Sie, Herr Bürgermeister, haben versprochen, ein gerechtes Schulsystem müsse Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien gute Chancen bieten. Sie haben es heute noch einmal wiederholt. Aber genau hinter diesem Anspruch bleiben Sie meilenweit zurück, und Sie bleiben auch deshalb meilenweit dahinter zurück, weil Sie nicht bereit sind, an den Ursachen anzusetzen und diese Frage an der Wurzel zu packen. An der Wurzel packen würde bedeuten, dass man endlich anfangen würde, im Bereich der frühkindlichen Bildung in der Grundschule neue Maßstäbe zu setzen. Thomas Kerstan hat es in der letzten Ausgabe der Wochenzeitung "Die Zeit" beschrieben: Die wirklich große Leistung wäre es, wenn man dazu kommen würde, Kinder so früh so gut zu fördern, dass sie ohne Sprachprobleme in die Grundschule kommen, sodass man dann in den Grundschuljahren, vor allem in den ersten beiden, dazu kommen würde, die Kinder so zu fördern, dass sie am Ende der Grundschulzeit den Regelstandard erreichen. Das wäre die große Aufgabe, die im Hamburger Schulsystem zu lösen wäre. Aber die Grundschule findet im Vorwort zu Ihrem Einzelplan gar nicht statt, Sie erwähnen sie nicht einmal. So wie Sie auch die Rolle der Sonderschulen in Ihrem ersten Entwurf nicht erwähnt haben, den Sie uns als Bürgerschaft vorgelegt haben – ein echter Fauxpas und ein wirklicher Verstoß gegen das Wahlrecht, das die Eltern in Hamburg zwischen allgemeiner Schule und Grundschule haben.
Die andere große Herausforderung, die wir zu meistern haben im Hamburger Schulsystem, ist die Frage der digitalen Bildung. Hier sind Sie seltsam verdruckst und verzagt. Ihr eigenes Pilotprojekt war kein sonderlich großer Erfolg, und Sie haben auch mit diesem Haushalt kein Konzept für das digitale Klassenzimmer, für die digitale Bildung in dieser Stadt vorgelegt. Auch hier gilt, wenn Sie es wirklich ernst meinen würden mit Innovation in unserer Stadt, mit der innovativen Stadt Hamburg, dann müssten Sie gerade in diesem Bereich schauen: Wie machen die das eigentlich in Großbritannien? Wie machen die das in Estland? Wie schafft man es, bei den Kindern und Jugendlichen Neugier zu wecken, Neugier für den Umgang mit unserer digitalen Zukunft? Wie schafft man es, ein
gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen für Innovation in den Schulen, für Entrepreneurship? Wie bekommt man es hin, dass Kinder irgendwann einmal ein Unternehmen gründen wollen, wenn sie erwachsen werden? All das findet in unseren Schulen in Hamburg leider nicht statt, und hier bleibt Ihr Haushaltsplan-Entwurf hinter allen Erwartungen, die auch die Hamburger Wirtschaft an Sie hat, leider zurück.
Ein weiteres Thema, das Sie mit Ihrem Haushaltplan-Entwurf nicht anfassen, ist die Frage der Förderung von besonders leistungsstarken und begabten Kindern. Auch das ist ein Stiefkind in Ihrer Bildungspolitik, obwohl das so dringend erforderlich wäre. Es ist ein Stiefkind der Bildungspolitik in Deutschland und es ist besonders ein Stiefkind der Bildungspolitik in Hamburg, und das, obwohl die Notwendigkeit des Handelns in der letzten PISAStudie erneut zutage getreten ist. Auch hier setzen Sie wieder auf das Gießkannenprinzip. Sie verweigern sich der Differenzierung. Hochbegabte und begabte Schüler haben in Hamburg keinen guten Stand. Sie müssen sich fragen lassen, warum Sie sich Best-Practice-Beispiele, etwa aus dem Süden der Republik, aus Bayern, nicht zu eigen machen und dafür Sorge tragen, dass begabte und besonders leistungsfähige Schüler in Hamburg auf ihre Kosten kommen.
Wir haben dazu wie zur Verbesserung der Situation an allen Hamburger allgemeinen Schulen umfangreiche Vorschläge vorgelegt. Es wird Zeit, dass wir über diese endlich eine intensive bildungspolitische Debatte in der Stadt führen. Wir sind dazu bereit. Zu Lob sind wir nicht bereit, aber wir sind bereit zu einer ernsthaften Debatte. – Vielen Dank.
Glück gehabt, vielen Dank, Herr Präsident. – Nur eine Bemerkung, Herr Schulsenator. Worauf Sie keine Antwort gefunden haben, ist die Tatsache, dass sämtliche Studien der letzten Zeit ergeben haben, dass in Hamburg nach wie vor die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft außerordentlich groß ist und dass wir in diesem Punkt überhaupt nicht weitergekommen sind. Ich habe auch heute wieder keine Antwort von Ihnen auf die Frage gehört, wie Sie diesem Problem begegnen wollen.
Und wenn es weiterhin so ist, dass viel zu wenig Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der zehnten Klasse einen Platz in der dualen Ausbildung finden, dann müssen Sie doch darüber nachdenken, was an der Stadtteilschule falsch läuft. Falsch läuft, dass viel zu viele Kinder an den Stadtteilschulen auf das Abitur hin ausgebildet werden,
anstatt sie vernünftig auf den Beruf und auf die duale Ausbildung vorzubereiten. Das hat nichts damit zu tun, dass wir der Auffassung wären, dass an den Stadtteilschulen kein Abitur gemacht werden sollte. Aber Abitur können nun einmal nicht alle Schülerinnen und Schüler machen. Das müssen Sie akzeptieren und auch gute Schule für die anderen Schülerinnen und Schüler machen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es gut verstehen, dass Sie, Frau Duden, das Bedürfnis haben, über gute Nachrichten im Hamburger Schulsystem zu debattieren, denn so oft haben wir die Gelegenheit dafür nicht, und die letzten Monate waren doch turbulent genug. Sie haben selbst zu Recht angesprochen, dass gerade das Thema Bildungsgerechtigkeit nach wie vor ein ungelöstes Problem in unserer Stadt ist. Insofern verstehe ich, dass Sie dieses Thema gern debattieren wollen. Ich hätte auch noch verstanden, wenn Sie den Bildungstrend jetzt hier zur Aktuellen Stunde angemeldet hätten. Ihren Antrag hingegen habe ich dann doch als zumindest befremdlich bis schwierig empfunden.
Die Begeisterung für Bildungsstudien ist in den letzten Jahren auch bei Ihnen, lieber Herr Senator, durchaus unterschiedlich stark ausgeprägt gewesen. Im Jahr 2013 waren Sie doch kurz davor, aus den bundesweiten Bildungsstudien auszusteigen,
haben sie als gefährlich gebrandmarkt und waren so gar nicht begeistert, und zwar aus meiner Sicht auch durchaus mit zutreffenden Argumenten. Sie haben nämlich darauf hingewiesen, dass diese Bildungsstudien leider wenig aussagekräftig seien, weil die nämlich, wie Sie sich damals ausgedrückt haben, deshalb schwierig seien, weil man aus bloßen Datenbergen keine Politik ableiten könne. Jetzt haben wir wieder neue Datenberge bekommen, ich glaube, 574 Seiten sind es gewesen, und die lohnen sich sicherlich anzuschauen, sie sind auch interessant, und nach wie vor bleibt die Frage offen, warum die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern in den verschiedenen Kompetenzbereichen bestehen. Das ist auch das Problem dieser Bildungsstudie, nämlich dass zwar eine ganze Menge über die Feststellung der Unterschiede, nichts aber über die Ursachen der Unterschiede berichtet wird.
Nun hätte ich mir gewünscht, dass Sie die Offenheit und das Interesse für die Bildungsdaten, die sich aus dem Bildungstrend ergeben, auch in Hamburg zeigen würden. So würden wir sehr gern mit Ihnen auch im Schulausschuss über die Frage diskutieren, wie die Situation der Stadtteilschule sich eigentlich nach der Datenlage darstellt. Unser Versuch, dieses zu erreichen in den vergangenen Wochen, ist leider an den Fraktionen gescheitert. Auch würden wir sehr gern über die aktuellen Ergebnisse von VERA 3 und VERA 8 diskutieren. Auch da ist die Bereitschaft ebenso wie bei KERMIT bei Ihnen, Herr Senator Rabe, außerordentlich gering. Deshalb ist es schon erstaunlich, dass Sie jetzt in Hinblick auf den Bildungstrend plötzlich so neugierig geworden sind und hier weitere Analysen machen wollen.
Wenn man sich dann aber den Antrag genauer anschaut, dann geht es Ihnen dabei offensichtlich nur darum, die Daten für Hamburg vielleicht noch grafisch ein bisschen netter aufzuarbeiten und darzustellen. Aber worum es leider nicht geht, ist die eigentlich alles entscheidende Frage, was nämlich eigentlich die Ursachen für die Unterschiede bei den Ergebnissen für die Bundesländer sind. Und woran liegt es eigentlich, dass die Hamburger Schülerinnen und Schüler in Englisch supergut abschließen, was eine wirklich gute Nachricht ist, dass sie im Bereich Lesen oder Zuhören auf einem recht ordentlichen Weg sind und im Bereich der Orthografie zum Beispiel nach wie vor auf keinem guten Weg? Und woran liegt es, dass es in Mathe so desaströs aussieht in Hamburg? Das sind alles Dinge, die wir eigentlich ermitteln müssten, erforschen müssten, und diese Bildungsstudie wäre tatsächlich ein guter Anlass, das für Hamburg zu ermitteln.
Ihr Antrag greift da leider zu kurz. Es ist bestimmt interessant, sich das näher anzuschauen, das wollen wir auch gern machen mit Ihnen, aber leider wird uns das der Lösung nicht sonderlich näher
bringen, und deshalb werden wir uns hinsichtlich des Antrags enthalten, um zumindest noch einmal die Möglichkeit zu haben, im Schulausschuss dann nach März 2017 darüber zu diskutieren. Aber, wie gesagt, wir hätten uns gewünscht, dass Sie stärker an die Ursachen herangehen würden, denn das würde die Hamburger Schülerinnen und Schüler wirklich voranbringen. – Vielen Dank.
Lieber Herr Senator, wenn Sie das denn täten, was Sie soeben angekündigt haben, dann hätten Sie uns wirklich auf Ihrer Seite. Ich frage mich nur, was das mit dem Antrag zu tun hat, der hier von der Regierungsfraktion eingebracht worden ist. Wir müssten doch tatsächlich – und das haben Sie immer wieder zu Recht eingefordert – auf die Ursachen schauen. Aber, liebe Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, der Antrag enthält keinen Hinweis auf irgendeine Art von Ursachenforschung. Frau Heyenn hat es völlig richtig dargestellt. Hier sollen die Ergebnisse für Hamburg, die umfänglich bereits beschrieben sind in dem Bericht, noch einmal dargestellt werden.
Ich kann es einmal vorlesen:
"Darzulegen ist, wie Hamburg absolut und im Vergleich zu den anderen Bundesländern dasteht."
Das steht alles in dem Bericht. Was wir wissen müssten, ist, warum das so ist, was die Ursachen dafür sind.
Wir müssten zum Beispiel untersuchen, welche Relevanz Migrationshintergrund hat, vielleicht auch, welcher Migrationshintergrund Relevanz hat. Ich würde einmal die These wagen, dass es bei den Russlanddeutschen zum Beispiel anders aussieht als bei manch anderer Ethnie. Da gibt es nämlich sehr wohl Unterschiede. Das wären Dinge, auf die man den Blick einmal werfen müsste.
Frau von Berg, eigentlich habe ich mich wegen Ihrer Anmerkung zu Wort gemeldet, weil ich das
schon wirklich erstaunlich finde. Sie haben zwei Dinge gesagt. Zum einen, KERMIT diene doch nur dem internen Gebrauch. Welchem Zweck KERMIT dient, das ist eine politische Entscheidung der jeweiligen Landesregierungen. Und das ist die Entscheidung, die diese Landesregierung getroffen hat.
Die mögen Sie richtig finden. Ich finde sie falsch. Und es ist keinesfalls zwingend, das möchte ich an dieser Stelle doch einmal festhalten.
Im Übrigen haben Sie sehr deutlich gesagt, dass die Überwindung der großen Unterschiede, die wir in dieser Stadt in den einzelnen Stadtteilen, vor allem auch in Hinblick auf die belasteten Stadtteile, feststellen können, nicht nur eine Frage der Schulpolitik sei, sondern eine Frage der Sozialpolitik, der Integrationspolitik, und dann haben Sie noch drei andere Politikfelder genannt. Was Sie nicht gesagt haben, Frau von Berg, ist, dass es auch eine Sache ist, die die Eltern angeht, dass die Eltern hier auch gefragt sind.
Nein, das ist eben keine Frage von Sozialpolitik, sondern das ist eine Frage von Verantwortung der Eltern, die sie übernehmen müssen. Und das, finde ich, hätten Sie hier auch betonen müssen.
Noch einmal: Sie werden den von Ihnen beschriebenen bildungspolitischen Blindflug, Herr Senator Rabe, den Sie betreiben, nicht beenden können, wenn Sie den Ursachen nicht auf die Spur kommen. Und dieser Antrag und die von Ihnen beabsichtigte Aufarbeitung der Studie werden uns den Ursachen nicht näherbringen. Solange wir das nicht ehrlich tun und uns nicht ehrlich die Karten legen, so lange werden wir da auch nicht wirklich weiterkommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ihnen, Herr Schwieger, Frau Bekeris, Frau Möller, dankbar, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Nicht etwa, weil es ein guter Antrag wäre, das ist er nicht, aber ich finde, es ist eine gute Gelegenheit, einmal etwas trennschärfer darüber zu diskutieren, was uns eigentlich in den Positionen zur Integration von Flüchtlingen unterscheidet.
Ich würde mir wünschen, Herr Schwieger, dass Sie einmal die gute demokratische Tugend wiederentdecken, andere Meinungen nicht als niveaulos darzustellen. Es ist nun einmal so, es gibt Menschen
in dieser Stadt, die vertreten eine andere Meinung als Sie. Und die ist deshalb nicht schlecht, weil sie anders ist. Ich denke, damit müssen wir einmal anfangen.
Spannend finde ich zunächst einmal, dass Sie sich wortreich über die Verbesserung von Rahmenbedingungen zur Integration von Flüchtlingen mit offener Bleibeperspektive auslassen, anstatt sich einmal mit der Arbeitsintegration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive zu befassen. Da hört man recht wenig von Ihnen. Und wenn ich bedenke, dass Sie es bisher nicht einmal geschafft haben, das Integrationskonzept der Stadt weiterzuentwickeln, dass Sie das in Aussicht stellen für die Mitte nächsten Jahres, obwohl wir es so dringend in der Stadt bräuchten, dann finde ich es doch recht wohlfeil, wenn Sie sich jetzt wieder mit neuen Forderungen zunächst einmal an den Bund wenden.
Ich finde auch, dass wir einmal ehrlich miteinander darüber sprechen sollten, über welche Gruppe von Flüchtlingen wir jetzt im Zusammenhang mit Ihrem Antrag reden. Wir reden bei uns in Hamburg im Wesentlichen über Menschen, die aus Afghanistan kommen. Und Tatsache ist, dass die Bundesregierung, und zwar die Bundesregierung, an der Sie mit der SPD beteiligt sind, Herr Schwieger, in umfangreichen Verhandlungen darum bemüht war, ein Rückführungsabkommen mit Afghanistan zu schließen und dafür Sorge zu tragen, dass sich nicht weiter so viele junge Menschen auf diesen mörderischen Weg machen, über Schlepperorganisationen nach Deutschland zu kommen. Das ist kein Weg für junge Afghanen, ihr Glück in Hamburg zu suchen. Das ist kein Weg, den wir propagieren sollten. Das ist kein Weg, den wir mit zusätzlichen Fluchtanreizen weiter attraktiv machen sollten.
Und genau diesen Weg beschreiten Sie mit diesem Antrag. Deshalb halten wir diesen Antrag oder die Intention Ihres Antrags nicht nur für falsch, sondern auch tatsächlich für unverantwortlich. Lassen Sie uns doch nicht wieder falsche Signale nach Afghanistan, nach Nordafrika aussenden, sondern seien wir doch ehrlich gegenüber den Menschen. Die meisten von denen, die aus Afghanistan herkommen, werden bei uns in Hamburg nicht bleiben können. Die haben keine Aussicht auf ein besseres Leben in unserer Stadt. Das sollten wir auch deutlich sagen an dieser Stelle und keine falschen Hoffnungen schaffen. Es gibt in Afghanistan auch sichere Regionen und deshalb werden wir zunehmend, das ist erklärte Absicht der Bundesregierung, auch Menschen nach Afghanistan zurückführen müssen. – Herr Abaci, Sie können sich gern
gleich melden. – Und deshalb finde ich Ihren Antrag auch unehrlich und ethisch bedenklich.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Ich würde trotzdem gern die Frage stellen, Frau Prien, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.
Nein, Herr Abaci, Sie können sich gern gleich melden.
Also, an dieser Stelle von unserer Seite der dringende Appell an Sie: Schenken Sie den Menschen reinen Wein ein und versuchen Sie nicht durch solche Anträge den Anschein zu erwecken, dass es in Hamburg für viele derer, die Sie ansprechen, tatsächlich eine Perspektive gäbe. Kümmern Sie sich endlich darum, die viel zu laxe Duldungspraxis zu beenden, und kümmern Sie sich darum, dass nicht so viele Menschen zusätzlich zu uns kommen, die in Wahrheit bei uns nicht bleiben können.
Wenn es darum geht, über Erstorientierungskurse zu sprechen – denn die muss es tatsächlich für alle Flüchtlinge geben, da bin ich auch auf Ihrer Seite –, dann können wir darüber gern im Ausschuss diskutieren. Ich finde aber, Ihr Antrag, so wie Sie ihn heute gestellt haben, ist nicht verantwortungsvoll gegenüber den Menschen, denen Sie hier wieder falsche Anreize versprechen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Dressel, für das Privatissimum, das Sie mir heute geliefert haben.
Das stimmt. Es sind wenig Kollegen im Hause.
Ich gebe ehrlich zu: Es fällt ein bisschen schwer … – Wollen Sie untereinander noch ein bisschen …?
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Das Wort hat Frau Prien.
Es fällt schon ein bisschen schwer, nach dem, was wir miteinander heute Nacht erlebt haben
manche haben es erlebt, manche nicht –, und auch nach dem, was wir in der Aktuellen Stunde besprochen haben, in das politische Klein-Klein hier in Hamburg zurückzukehren. Aber wenn man sich das Ganze näher betrachtet, dann geht es natürlich schon auch und gerade in dieser Frage der Umsetzung des Konsenses mit der Volksinitiative um Vertrauen: um Vertrauen der Bürger in unsere gemeinsame Problemlösungsfähigkeit und auch um die Ernsthaftigkeit, mit der wir uns der Erfüllung der Verträge widmen. Insofern gibt es dann doch einen Zusammenhang mit dem, was wir in den USA erlebt haben, und ich kann uns allen nur raten, diese Sorgen, die natürlich jetzt bei der Volksinitiative bestehen, durchaus ernst zu nehmen. Ein Stück weit ist das auch ein Lackmustest, wie wir mit der Umsetzung der Verträge umgehen.
Wenn Sie mir jetzt erläutert haben, Herr Dr. Dressel, was der Hintergrund der Geschichte ist, dann haben Sie natürlich nur die Hälfte der Wahrheit erzählt, denn Sie haben uns vorenthalten in Ihren Darlegungen, dass zunächst einmal am Poppenbütteler Berg gar keine Massivbauweise geplant war, sondern es waren Container geplant. Als die Container geplant waren, war es natürlich ohne weiteres möglich, das mit f & w fördern und wohnen zu machen, die erfahren im Umgang mit Containern sind. Aber dann haben Sie sich entschieden, in Festbauweise fortzufahren, und Ihr Vorsatz
auf Drucksache 21/1838 – auf die Sie sich eben bezogen haben – ist Ihnen dabei in der Umsetzung irgendwie abhandengekommen. Ich weiß es nicht: Haben Sie vergessen, sich um einen Investor zu kümmern? Jedenfalls waren wir plötzlich in der Situation, dass f & w fördern und wohnen, die keine Ahnung von Bauen haben – die übrigens auch keine Ahnung von gewerblicher Vermietung haben – plötzlich sowohl Investor als auch Bauherr sein und dazu noch in die Vermieterrolle schlüpfen soll.
Sie haben recht: Sie könnten das, was Sie vorhaben am Poppenbütteler Berg, auf der jetzigen Gesetzesgrundlage gar nicht machen. Das geht nicht, das hat man Ihnen hinreichend deutlich gemacht; es würde nicht funktionieren. Und wenn Sie ehrlich sind, arbeiten Sie auch heute am Poppenbütteler Berg auf einer Rechtsgrundlage, die außerordentlich fragwürdig ist. Sie haben dort jetzt den zweiten Bauabschnitt genehmigen lassen, wiederum auf Grundlage des Paragrafen 246 BGB.
Ob das rechtlich jetzt überhaupt noch geht, ist eine wirklich spannende Frage. Aber was nicht geht – und das ist das, was Sie gerade versuchen –: den Murks, den Sie veranstaltet haben – dort nämlich erstens ein solches Bauvorhaben auf Grundlage von Paragraf 246 geplant zu haben und dann zweitens f & w fördern und wohnen aus Gründen, die ich nicht verstehe, zum Bauherrn gemacht zu haben –, zu nutzen, um sozusagen im Windschatten des Konsenses mit der Initiative das fördernund-wohnen-Gesetz zu ändern und dort eine weitgehende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. Sie sagen uns zwar, dass Sie das nur für diesen speziellen Fall nutzen wollen, das ist also sozusagen eine Lex Poppenbüttel, die Sie schaffen wollen, ohne dass Sie sie so nennen. Das nehme ich Ihnen aber nicht so richtig ab. Denn das, was Sie schaffen mit diesem neuen Gesetz, ist die Möglichkeit für f & w fördern und wohnen, die Flüchtlinge zunächst einmal in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Rahmen der zahlenmäßigen Festlegung mit der Initiative unterzubringen, und später brauchen Sie dann nur das Label zu ändern. Sie brauchen sie nur umzulabeln, und dann können Sie sie im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus unterbringen. Wenn Sie das so machen würden, dann allerdings würden Sie das Ziel der Vereinbarung mit der Volksinitiative deutlich konterkarieren, und das ist etwas, das wir selbstverständlich nicht unterstützen können.
Insofern, denke ich, haben wir es hier mit einem ernsten Sachverhalt zu tun. Wenn Sie es nicht so meinen, wie Sie es formuliert haben, dann müssen Sie es eben auch so formulieren im Gesetz. Das kann man ja machen. Man kann das Gesetz deutlich enger fassen. Damit könnte man den Sorgen, die bestehen, sowohl bei uns als auch bei der Initiative – und übrigens auch den anderen Initiativen
in der Stadt –, begegnen. Deshalb bin ich dem Grunde nach erst einmal froh, dass wir es an den Ausschuss überweisen und dort noch einmal über die Einzelheiten der Formulierung im Gesetz sprechen können.
Was ich wirklich schon fast putzig finde, ist, mit welcher Inbrunst Sie nun gerade diesen Punkt 14 der Vereinbarung des Poppenbütteler Vertrags vertreten, wohingegen Sie eine Menge anderer Punkte, die dort vereinbart sind, durchaus mit – ich sage es einmal so – Zurückhaltung bearbeiten. Zum Beispiel haben Sie sich darauf verständigt, dass nach Erlass der Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt innerhalb von vier Wochen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird. Das sollte in der 43. Kalenderwoche passieren, ist aber nicht passiert. Mit den Dingen also, die eigentlich anstehen und die wirklich dringlich wären, um den Vertrag zu erfüllen, lassen Sie sich außerordentlich viel Zeit, und in dieser Sache sind Sie so sehr eifrig – vielleicht, weil es einfacher ist, aber eine gewisse Skepsis besteht. Deshalb halten wir es für dringend erforderlich, noch einmal wirklich sehr genau darauf zu schauen.
Mit dem Eifer bei der Umsetzung der Vereinbarung ist es ohnehin recht merkwürdig. Schauen wir auf Fragen der Art, wie wir eigentlich die Schulen im Umfeld ausstatten und wie wir es eigentlich schaffen, die Schülerinnen und Schüler, die dort beschult werden sollen, vernünftig unterzubringen. Die Schulbehörde schaltet da auf stur. Bei anderen Themen wie der Errichtung eines total überdimensionierten Begegnungshauses werden plötzlich 600 000 Euro zur Verfügung gestellt. Und wenn Sie sich dann anschauen, wie zum Beispiel die Turnhalle am Heinrich-Heine-Gymnasium aussieht, dann ist das eine Sache, die schon sehr fragwürdig ist, Herr Dr. Dressel, und die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern durchaus zu Verdruss führt. Insofern würde ich mir den Eifer, den Sie im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über f & w fördern und wohnen an den Tag legen, in anderen Fragen, bei den Infrastrukturfragen, die die Bürger wirklich sehr bewegen vor Ort, auch wünschen, und bei der Frage der Ausgestaltung der Aufgaben für f & w fördern und wohnen dafür ein bisschen mehr Zurückhaltung. Aber vielleicht kommen wir uns da in den Ausschussberatungen noch ein bisschen näher. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem ist nicht der Inhalt der Projekte, die heute zur Abstimmung stehen. Das Problem ist das absolut intransparente Verfahren,
das eben leider nach außen hin den Eindruck erweckt, dass hier ausschließlich nach der Nähe der Antragsteller zu den Regierungsfraktionen entschieden wird. Das ist ein wirklich schlimmer Eindruck, den Sie da entstehen lassen und den man ohne Weiteres dadurch bekämpfen könnte, dass man die Vergabe und die Bewilligungskriterien offenlegen will. Wir haben das mehrfach gefordert, wir haben das öffentlich gefordert, aber Sie stellen sich da stur und versuchen, die von Ihnen, Frau Schneider, und Ihrer Fraktion zu Recht ebenfalls erhobene Verfahrenskritik zu diskreditieren. Das ist nicht in Ordnung, und ich finde einfach, Sie sollten auch in Anbetracht der Tatsache, dass so viele Freiwillige in der Stadt zum Gelingen der Erstintegration von Flüchtlingen beigetragen haben, dieses Verfahren transparent machen und den vielen kleinen Initiativen, die eben über keine guten Kontakte zu den Regierungsfraktionen verfügen …
Doch, genau damit hat es zu tun.
Und deshalb müssen Sie die Vergabekriterien öffentlich machen. Wenn Sie es nicht machen, dann diskreditieren Sie Ihren eigenen an sich doch guten Vorschlag, Ihre eigene gute Einrichtung dieses Integrationsfonds. Überlegen Sie sich das. Das ist kein guter Weg, den Sie hier beschreiten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Duden, Sie haben recht, es mutet schon ein bisschen befremdlich an, wenn man bedenkt, welch große Anstrengungen heute unternommen werden müssen, um die europäischen Grenzen einigermaßen offenzuhalten; dann ist es schon komisch, wenn Bürgerinnen und Bürger häufig den Eindruck haben, dass an der Grenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein oder Hamburg und Niedersachsen so etwas wie eine gläserne Mauer steht. Das ist etwas, das kaum noch jemand nachvollziehen kann. Deshalb
ist, und das will ich ausdrücklich sagen, diese Weiterentwicklung des Gastschulabkommens ein richtiger Schritt. Das kann ich auch für meine Fraktion hier insgesamt so sagen. Und es ist auch ein Fortschritt in Hinblick auf die Weiterentwicklung der Metropolregion.
Ich habe mir einmal angeschaut, was Senator Rabe 2010 zum neuen Gastschulabkommen gesagt hat. Er hat damals auch gesagt, grundsätzlich sei es in Ordnung. Er hat zwei Dinge kritisiert. Das eine war die Art und Weise des Zustandekommens und das andere war die Frage, wie man eigentlich die Ausgleichszahlungen regelt. Im Grunde können wir heute genau das Gleiche sagen. Was das Zustandekommen angeht, da muss man sagen, haben Sie eine ganze Weile gebraucht und haben wohl auch kennenlernen müssen, dass das gar nicht so einfach ist, zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer vernünftigen Regelung zu kommen.
Und was die Ausgleichszahlungen angeht, Herr Rabe, da haben Sie damals aus meiner Sicht völlig zu Recht gesagt, man müsste eigentlich jedem Kind so eine Art Rucksack mit den entsprechenden Ressourcen mitgeben, das wäre der richtige Weg. Das wäre auch heute noch der richtige Weg, nur leider sind Sie den nicht gegangen, meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN.
Was Sie gemacht haben, ist wieder eine pauschale Regelung, die nicht transparent ist. Und auch hier habe ich mir einmal die Mühe gemacht zu schauen, was Sie denn so gefordert haben, als Sie noch in der Opposition waren. Da haben Sie gesagt, beim Abschluss künftiger Gastschulabkommen seien alle Berechnungsgrundlagen und Kosten transparent zu regeln und der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben. Das war Ihr Antrag 19/5806 vom 30. März 2010. Hinter diesem Anspruch, Herr Rabe, sind Sie allerdings mit Ihrem Gastschulabkommen heute weit hinterhergeblieben.
Zu den Inhalten. Es ist leider kein umfassendes Freizügigkeitsabkommen, sondern es ist ein Abkommen, das die Freizügigkeit generiert für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen. Es ist keines, das die Grundschulen mit einbezieht, es ist keines, das die Sonderschüler in größerem Umfang mit einbezieht. Und es ist auch keines, das die beruflichen Schulen uneingeschränkt mit einbeziehen wird. Insofern ist es ein Schritt, aber – und ich hoffe, da sind wir uns einig – wir sind noch lange nicht am Ende angelangt.
Man muss sicherlich einmal betrachten, wie es sich eigentlich mit der Kostenregelung verhält. Seit 2011 war es so, dass die Ausgleichszahlungen vonseiten Schleswig-Holsteins jährlich um 200 000 Euro angestiegen sind. Dieses Jahr sind es erstmals nur noch 100 000 Euro, und in den nächsten drei Jahren sind es auch nur jeweils 100 000 Euro. Insofern fragt man sich schon,
warum Sie, wenn es um die Ausgleichszahlungen geht, in dieser Form nachgegeben haben. Dafür jedenfalls findet sich in der Drucksache selbst leider keine Begründung.
Im Übrigen müssen wir doch wohl davon ausgehen – und das sollten Sie sich, Frau Duden, natürlich schon überlegen, wenn Sie so ein Abkommen schließen und begründen –, dass die Schülerzahlen ansteigen werden. Denn wir haben ein größeres Maß an Freizügigkeit, und deshalb ist natürlich davon auszugehen, dass die Zahlen ansteigen. Dann fragt man sich, warum Sie die Ausgleichszahlungen reduzieren, anstatt sie an dieser Stelle zu erhöhen.
Es gibt die Möglichkeit, da nachzuverhandeln, und es gibt vor allem, und das ist sicherlich richtig, die Möglichkeit, das Abkommen zum Ende 2019 zu kündigen. Wir hoffen, dass Sie das Abkommen in dieser Hinsicht dann wirklich controllen und auch bereit sind, da noch einmal heranzugehen, wenn sich dafür Veranlassung bietet.
Die privaten Schulen, die freien Schulen haben möglicherweise tatsächlich ein Problem mit diesem Abkommen, denn dadurch, dass Sie finanziell so schlecht verhandelt haben und die Kostenerstattung der Privaten sich an der Anzahl der Schüler bemisst, werden die privaten Schulen dann möglicherweise nicht auskömmlich mit den ihnen zu erstattenden Kosten zurechtkommen. Das ist sozusagen ein Vertrag zulasten Dritter, den Sie da geschlossen haben. Das halte ich auch für durchaus problematisch.
Und schließlich gibt es eine ziemliche Ungleichbehandlung bei den freien Schulen in Hinblick auf die Berufsschüler. Auch das ist eine Regelung, bei der Nachverhandlungen mit den Schulen in freier Trägerschaft erforderlich wären.
Schließlich hätten wir uns gewünscht, dass Sie sich in Hinblick auf die Weiterentwicklung der Metropolregion auch dem Land Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zugewandt hätten. Ich habe jetzt bei Ihnen, Frau Duden, gehört, dass Sie das auch so sehen. Das finde ich schön. Wir hoffen darauf, dass dann den Worten an dieser Stelle noch Taten folgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! So
einfach kann man es sich machen, Frau Duden. Das finde ich auch vollkommen okay.
Dennoch, ich finde schon, dass es lohnt, einen Moment über diesen Antrag nachzudenken, und habe mir wirklich Gedanken darüber gemacht.
Was pöbeln Sie denn schon wieder, Herr Münster?