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Integration ist das nächste Stichwort. Die Behandlung der Migration steht uns als eigener Punkt noch bevor. Allerdings sind da – Herr Sibler, wenn Sie einmal genau hinsehen – zwei Fragen zu beantworten, die so speziell sind, dass das Thema insgesamt kaum berührt wird. Migration sollte aber eigentlich Querschnittsthema sein und alle Punkte durchdringen. Dies ist uns bis jetzt zu wenig gelungen. In wenigen Jahren wird in manchen Städten die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund haben. Dies zwingt uns dazu, uns jetzt

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Danke schön, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die folgenden Überweisungen: Drucksachen 15/351, 15/355 und 15/356 an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – federführend – und an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Drucksachen 15/352 und 15/353 an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Drucksache 15/354 an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann ist das so beschlossen.

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Vor wenigen Wochen konnten wir das 20-jährige Bestehen des Amtes der Ausländerbeauftragten feiern. Im Beirat für Migration und Integration wird die gute Arbeit von RIFI fortgesetzt, und die für morgen geplante Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema „Migration und Integration“ ist ein weiteres beredtes Zeugnis für eine zielorientierte Integrationspolitik des Landes.

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Es gibt die Beauftragten für Migration und Integration, die eine gute Arbeit gemacht haben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der ersten Beauftragten für Migration, Helga Gerigk, und Maria Weber, die vor Kurzem ihr Jubiläum feiern konnte, herzlich für die Arbeit zu bedanken, die mit einem kleinen Stab durchgeführt wird. Sie setzt immer wieder Impulse und führt Gespräche mit dem Landesbeirat und denen, die sich örtlich engagieren.

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Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und den Antrag der CDU, Drucksache 15/430, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss. Zu dem Verfahren höre ich keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.

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standen, dass es gerade darum geht, welche Erkenntnisse der Forschung für ein eigenes Integrationskonzept als Grundlage genommen werden soll. Es ging nicht darum, eine Untersuchung über die Forschungsarbeit zur Migration in Auftrag zu geben. Es sollte ganz konkret dargelegt werden, was als Grundlage für ein eigenes Konzept für Integration genommen wird: Welche Bedürfnisse haben Migranten, welche Anforderungen stellt im Gegenzug die Gesellschaft an Migranten? Sie haben das zutreffend gesagt, Herr Innenminister, Migration oder Integration ist eine „Zweibahnstraße“.

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über die akute Situation der Flüchtlinge aus Afrika und Maß nahmen der Migration (Steuerung) informiert. Dabei wurden auch Probleme, die zur Migration führen, und Lösungsmög lichkeiten auf europäischer Ebene erörtert.

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Dann habe ich Ihnen noch zur Entscheidung v e r ä n d e r t e A u s s c h u s s ü b e r w e i s u n g e n b z w e i n e Ä n d e r u n g d e r F e d e r f ü h r u n g vorzuschlagen. In unserer 7. Sitzung am 21. März hatten wir den A n t r a g d e r F r a k t i o n B ü n d n i s 9 0 / D i e G r ü n e n über Haushaltskonsolidierung durch Beschäftigungsangebote für Sozialhilffeempfänger – D r u c k s a c h e 15/300 – zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Den A n t r a g d e r F r a k t i o n Bündnis 90/Die Grünen über Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern verbessern – D r u c k s a c h e 15/301 – an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen federführend und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet nun darum und beantragt, den Antrag Drucksache 15/300 noch zusätzlich an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und

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Die Geschichte der Migration in NordrheinWestfalen ist die Geschichte der Migration der Polen, der Schlesier, der Pommern. Diese muss man genauso sehen wie die Italiener, Griechen, Spanier und Türken. Sie soll aufgearbeitet und präsentiert werde. Hier sind wir mit Ihnen einer Meinung.

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Ausgangspunkt der Sammlung soll der Bestand des Kölner Vereins Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland – kurz: DOMiD – werden. DOMiD sammelt bereits seit 1990 Dokumente, Materialien und Exponate zur Geschichte der Migration insbesondere nach Nordrhein-Westfalen.

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Der Haushalt ist sehr umfangreich. Ich hätte gern noch etwas zum Thema „Migration“ und zu den Frauen gesagt. Ich tue dies ganz grob. Für uns ist das Thema „Migration und Integration“ ein bedeutsames Thema. Ich glaube, wir haben in den letzten zwei Jahren in diesem Bereich sehr viel erreicht.

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Ein wichtiger Aspekt des Rechtsradikalismus ist die Fremdenfeindlichkeit. Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen. Die Antwort auf Fremdenfeindlichkeit kann sicherlich nicht alleine in der Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit liegen, sondern sie erfordert eine von uns allen gemeinsam getragene öffentliche Haltung zur Migration. Die Tatsache, dass Migration in den letzten Jahren vor allem als Problem genannt wurde, hat ganz sicher keinen positiven Einfluss und ruiniert die gesellschaftliche Atmosphäre, die für das Gelingen einer multikulturellen Gesellschaft entscheidend ist.

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Wir als grüne Fraktion sehen Migration als Chance, als Bereicherung für unsere Gesellschaft und werden deshalb das Thema Migration als Querschnitt behandeln – und natürlich auch in der Frauenpolitik.

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Anfang des neuen Jahres haben weit über 100.000 Asylanträge der Bearbeitung geharrt. Die Betroffenen haben teilweise mehr als zwei Jahre darauf warten müssen, dass sie ihren Asylantrag bearbeitet bekommen haben. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Blick auf 400.000 zu erwartende Flüchtlinge im vierstelligen Bereich Stellen aufstocken möchte, dann ist das zunächst ein gutes Signal. Wenn aber einige Monate später diese Zahl verdoppelt wird, die Prognose 800.000 nach Deutschland kommende Flüchtlinge lautet und man vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nichts, aber auch gar nichts zu einer weiteren Aufstockung des Personals hört, dann, meine Damen und Herren, ist das eine sehr, sehr schlechtes Signal für die Meisterung der Probleme.

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Sie haben gesagt: Machen Sie einfach! Herr Kessel, ich muss Ihnen sagen, Sie haben zur Debatte um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen wirklich interessanten Satz gesagt. Da leben Menschen in unseren Kommunen im zweiten, dritten und vierten Jahr und wissen nicht, woran sie sind, weil sie immer noch keinen Antrag haben, weil sie immer noch keine Möglichkeit haben zu wissen, woran sie sind. Und Sie erklären in einer Pressemitteilung, es geht wohl nicht an, dass die Menschen auf Zeit spielen. Das ist nun wirklich perfide gewesen. Herr Kessel, ich kenne Sie anders. An dieser Stelle muss ich Ihnen sagen, das Verwaltungsversagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, nicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber des Bundesamtes, jetzt den Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben und ihnen daraus einen Vorwurf zu machen, lieber Herr Kessel, das ist unsauber. Das gehört sich nicht. Danke, dass Sie noch einmal dazwischengerufen haben. Sonst hätte ich es am Ende noch vergessen, lieber Herr Kessel.

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Was uns wirklich hilft – wir sind uns einig, dass die Verfahren beschleunigt werden müssen –, ist, dass wir endlich im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine auskömmliche Personalausstattung haben. Wir haben aber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Problem, dass jetzt endlich ein völlig überforderter Präsident zurückgetreten ist. Das ist aber nur ein Bauernopfer.

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Es ist ein fortwährender Skandal, dass beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis heute immer noch nicht das schon Anfang des Jahres zugesagte Personal bereitgestellt worden ist. Es kann nicht sein, dass wir in Rheinland-Pfalz mit mittlerweile 45.000 Flüchtlingen rechnen, aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – dafür ist die Bundesregierung verantwortlich – gerade einmal 20 neue Personen eingestellt hat. Das ist Politik- und Regierungsversagen der Bundesregierung. Dafür trägt der Innenminister die Verantwortung. Dieser Innenminister ist so nicht mehr tragbar.

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Eine Anmerkung kann ich mir allerdings nicht verkneifen. Wir müssen beim Thema Migration auch die Menschen mitnehmen. Zu einer ausgewogenen Berichterstattung über das Thema Migration gehört auch, dass wir den Menschen nicht ihre Alltagswahrnehmung ausreden. Wir müssen sie dort auch einbeziehen. Wenn man dem MDR nachweist und dieser auch zugibt, dass er keine authentischen Bilder der Flüchtlingsströme gezeigt hat, dann ist das nicht in Ordnung. Dafür bezahlt schließlich niemand seine Zwangsabgabe.

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Ein Satz noch zum Schluss: Wir bekommen immer wieder Anfragen – ich glaube, es gibt sogar Eingaben dazu –, warum wir nicht alle Migrantinnen und Migranten, die sich mit einem zweiten Staatsexamen bewerben, in Hamburg oder in Deutschland einsetzen können. Wir haben zwar ein Gleichstellungsgesetz, aber Migration per se ist kein bevorzugter Einstellungsgrund, weil man sonst wieder andere Gruppen schlechter stellen würde. Insofern wird im Augenblick auch geprüft, was ein Alleinstellungsmerkmal sein kann. Das kann nicht allein die Migration sein, das sind auch weiterhin das Fach beziehungsweise die Fächerkombination und die Note, aber interkulturelle Kompetenz und Sprachkompetenz können Einstellungskriterien sein. Dies muss allerdings justiziabel erarbeitet

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Heute ist eine Presseberichterstattung des Instituts für Migration und Zuwanderung erschienen. Ich bitte Sie, diese zu beachten. Sie enthält sehr deutliche Mahnungen an die Politik, Zuwanderung und Migration in den Vordergrund der politischen Diskussion zu stellen. Weiter heißt es dort, dass wir eine Runderneuerung der Integrationspolitik brauchen. Da steht ferner zu lesen, wir sind leider kein Zuwanderungsland mehr, sondern ein Auswanderungsland. Seit 1994 sind 500.000 Menschen mehr ausgewandert als zugewandert. Gerade gut qualifizierte Personen wandern aus, weil sie in Deutschland keine Perspektive mehr sehen.

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Ich möchte zwei, drei Sätze zu dem Antrag der CDU, der vorgestern eingereicht worden ist, sagen. Wir werden diesen Antrag ablehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Dieser Antrag beschäftigt sich nicht mit Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, und es geht bei den Integrationskursen auch nicht nur um den Spracherwerb, sondern es geht um mehr als nur den Spracherwerb. Wenn man sich kurz die Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge anschaut, dann sind es 900 Stunden, die systematisch von Anfang an den verschiedenen Gruppen der Migranten, ob Aussiedlerinnen und Aussiedler, Migranten, die eingebürgert sind, Menschen, die im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland gekommen sind, auch andere Einwanderergruppen, Zugang zu diesen Integrationskursen bieten.

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Sie haben schon in Ihrer Anfrage gesagt, wie viele Anträge bis zum 28. Februar dieses Jahres gestellt wurden. In der Sprache des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird von „Vorschlägen“ gesprochen, die die Ausländerbehörden an das Bundesamt für Migration weitergeleitet haben. Mir ist bekannt, dass bisher etwas über 50 bewilligt wurden, und zwar für Benennungen aus dem Eichsfeld-Kreis.

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Nein, die sind alle an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet worden. Wie ich eben schon gesagt habe, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort liegt die Entscheidungskompetenz. Die liegt nicht bei den Ausländerbehörden. Es gibt im Übrigen ein Merkblatt des Bundes, wo das Verfahren im Einzelnen sehr schön erläutert wurde. Das Merkblatt ist vom 18.03.2014. Das stelle ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung und da können Sie alles noch einmal nachlesen.

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Dasselbe gilt für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration. Sie wurden – das wurde schon gesagt – 2009 reformiert, um die politische Partizipation zu stärken, aber auch, um die kommunale Integrationspolitik zu befördern. Dort setzen wir auch an, wenn wir die Kommunen dabei unterstützen, strategische Integrationskonzepte zu entwickeln. Wir bauen diese Unterstützung nun aus, indem wir ein von uns gefördertes Projekt ausweiten. Wir tun das auch durch das persönliche Engagement unseres Beauftragten für Migration und Integration.

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Der Beschluss der IMK bleibt allerdings nicht beim Bleibereicht für gut integrierte Jugendliche und ihre Familien stehen. Die IMK hat sich insgesamt für eine Verstärkung der Maßnahmen zur Integration ausgesprochen. Sie fordert ausreichende Mittel für die Sprachförderung und die Vermittlung von Kenntnissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands durch Sprachund Integrationskurse. Sie befürwortet neue, klare Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Kursträgern, den Sozialleistungsträgern sowie den Ausländerbehörden, um bei Verstößen gegen die Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs die bestehenden aufenthalts- und sozialleistungsrechtlichen Sanktionsinstrumente konsequent anwenden zu können. Kurz: Integration ist keine Einbahnstraße. Es bedarf der Anstrengung aller Beteiligten und das gilt natürlich auch und gerade für die Zuwanderer. Um die Durchsetzung von Rückführungsentscheidungen zu verbessern, hat die Innenministerkonferenz konkrete Maßnahmen der Ausländerbehörden aufgezeichnet, wie mit Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bundeskriminalamtes die Identität und Herkunft illegal eingereister Personen besser aufgeklärt werden kann. Damit haben wir insgesamt ein abgerundetes und ausgewogenes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem das deutsche Aufenthaltsrecht wirksam weiterentwickelt wird.

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Migration und Integration: Es war und ist eines der zentralen Handlungsfelder, die langfristig sind und bleiben. Wir haben doch in einem ersten Schritt die Herausforderung der Migration im Land Brandenburg insoweit gemeistert - auch unter Einbezie hung vieler Akteure, auch mit einem parteiübergreifenden politi schen Konsens mit Ausnahme der AfD hier im Landtag -, als wir die Aufnahme und Unterbringung zunächst regeln konnten.

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Gegenwärtig wird in der EU das größte Grenzkontrollsystem der Welt entwickelt. Mit biometrischen Daten soll der sogenannte Asylmissbrauch bekämpft werden. Neben der Antiterrordatei, mit der Sie ganz locker die Verfassung mit Füßen treten, wurde für das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (Gasim) ein System entwickelt, mit dem die sogenannte illegale Migration verfolgt werden soll. Dort werden sämtliche Informationen über diesen Personenkreis gespeichert. Dazu kommt eine zentrale Datenbank zur gemeinsamen Überwachung der Visapolitik der Länder der EU und natürlich sollen Video- und Telekommunikationsüberwachung für Normalbürger zur Gewohnheit werden.

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Der UN-Sondergesandte für Migration, Peter Sutherland, hat den Auftrag, im September dieses Jahres einen Migrationsgipfel zu organisieren. Er kämpft noch damit und schimpft. Ähnliche kleinere Probleme haben wir in BadenWürttemberg auch: Ist das Justizministerium zuständig, das Innenministerium oder doch sogar das Außenministerium? Seine Probleme sind nicht einfach zu lösen. Aber ich denke, dieser Migrationsgipfel im September ist wichtig und wird eine entsprechende Zielmarke in der Frage bilden, wie es mit der Migration, mit der Zuwanderung weitergehen wird. Wir können nach meiner Meinung nur mit einem einheitlichen Handeln in der Europäischen Union etwas bewegen.

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Jetzt zu der Frage des Konzepts: Das ist eine große Frage für eine Mündliche Anfrage. Ich will einmal versuchen, darauf zu antworten. Man muss die Personengruppen, um die es geht, trennen. Es gibt Personen, die werden aus humanitären Gründern aufgenommen, siehe die Syrer. Wir hatten bisher zwei Kontingente von jeweils 5.000, die nach Deutschland kommen konnten. Jetzt hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dass ein weiteres Kontingent aufgelegt wird von 10.000. Diese Personen bekommen von vornherein eine Aufenthaltserlaubnis und haben damit alle Möglichkeiten der Integration in Deutschland, auch der Sprachkurse, die etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anbietet. Dann haben wir hier die Erstaufnahmeeinrichtung. Da muss man immer sehen, die Menschen sind nur für kurze Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung. Das geht von vier, fünf, sechs Wochen bis drei Monate. Dann ist die Befragung durch die Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen und sodann werden sie verteilt auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Dennoch haben wir vor einem guten Jahr Erstorientierungskurse angeboten, um sie ein Stück vorzubereiten auf ihr Leben in Deutschland. Das ist sehr gut angenommen worden in Eisenberg. Es ist eine Vorbereitung für die schulpflichtigen Kinder auf die Schule. Aber auch die Eltern sollen darüber informiert werden, was Schule in Deutschland bedeutet. Und schließlich haben wir die große Gruppe der anderen, die also die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und auf die Kreise verteilt sind. Und für die haben sich ja die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verbessert. Wenn Sie bedenken, dass es vor Jahren geltendes Recht war, dass Asylbewerber über mehrere Jahre nicht arbeiten durften und heute die Frist auf neun Monate verkürzt ist, dann ist das eine deutliche Verbesserung und ermöglicht natürlich auch, sich schneller während des laufenden Asylverfahrens einzufinden in die deutsche Gesellschaft. So weit vielleicht im Rahmen einer Mündlichen Anfrage. Ansonsten gibt es da solche Packen an Konzepten.

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Uns geht es darum, über das Thema Visa mit der Russischen Föderation wieder ins Gespräch zu kommen. Wir können erst einmal über ein Thema jenseits der außenpolitischen Konfrontation sprechen. Zudem können wir im Rahmen solcher Verhandlungen über illegale Migration und vor allem über die Rücknahme sprechen. In Anbetracht der gewachsenen Beziehungen zu Russland, insbesondere in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft, soll die Landesregierung auf Bundesebene für vertrauensbildende Maßnahmen werben. Diese sind unter anderem durch die Sanktionspolitik der EU gegenüber Russland notwendig geworden. Eine Maßnahme, die Vertrauen schafft, ist dabei die Wiederaufnahme des im Jahr 2014 vorläufig ausgesetzten Visumdialogs zwischen der EU und der Russischen Föderation. Dem ersten Fortschrittsbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat aus dem Jahr 2013 ist zu entnehmen, dass Russland erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Kriterien für eine Visaliberalisierung zu erfüllen. Die im Fortschrittsbericht enthaltenen Ausführungen der Kommission zeigen deutlich, dass bis zur Beendigung des Visumdialogs wesentliche Fortschritte in den Bereichen Dokumentensicherheit, illegale Migration, einschließlich Rückübernahme, öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Außenbeziehungen auf russischer Seite erzielt wurden.

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An der Arbeit der europäischen Grenzschutzagentur scheiden sich die Geister, und zwar über alle Fraktionen hinweg. Frontex ist eine Konsequenz aus dem Schengen-Abkommen, das 1995 in Kraft trat. Damit wurden die innereuropäischen Grenzen aufgehoben, und der Auftrag von Frontex besteht darin, die EUMitgliedstaaten darin zu unterstützen, die Außengrenzen vor illegalen Aktivitäten wie Schlepperei, Drogenhandel und illegaler Migration zu schützen. Ich vermute, nein, ich hoffe, dass wir uns zumindest bei den beiden erstgenannten Punkten dahin gehend einigen können, dass diese zu bekämpfen sind. Strittig wird es vermutlich in puncto illegaler Migration, denn allein schon die Frage, ob es die überhaupt gibt und, wenn ja, wie diese definiert wird, dürfte uns hier länger beschäftigen. Leider ist es oft schwer, dazu eine sachliche Debatte zu führen, wie das Beispiel der Armutsmigration zeigt, welches deutschlandweit, wenn man sich die Fakten ansieht, kein so großes Problem ist; in Bremen vielleicht anders, aber das werden wir noch diskutieren.