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hörden“ herausgegeben. In dieser Handakte werden unter anderem Bearbeitungshinweise gegeben, um eine einheitliche Verfahrensweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Ausländerbehörden bei der Erteilung von Erlaubnissen zum Verlassen des Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung zu gewährleisten, so weit die gesetzlichen Vorschriften inhaltsgleich sind.

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Wir haben nach Präventionsmaßnahmen insbesondere zum Schutz vor HIV und Aidserkrankungen gefragt. Wir haben nach Entwicklungen der Drogen- und Suchthilfeangebote und deren direkten Hilfestrukturen gefragt, nach beruflichen und sozialen Eingliederungsangeboten und -maßnahmen, haben Fragen zur grenzüberschreitenden Drogen- und Suchthilfe gestellt und auch zu den zielgruppenspezifischen Ausrichtungen, hier auch zu dem Bereich Migration.

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Auch die Ausgaben bei der Zentralen Ausländerbehörde sind um 1,1 Millionen Euro gestiegen. Hintergrund sind hier die seit 2008 gestiegenen Asylbewerberzahlen im Land Brandenburg. Dabei sind die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten und in Nordafrika noch nicht in die Berechnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingeflossen.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde nach Mitteilung des Bundesministeriums des Innern gebeten, keine Asylentscheidungen zu treffen, die eine sofortige Abschiebung zur Folge haben können.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass unser Verständnis von Migration und Integration insgesamt auf den Prüfstand muss.

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Wenn wir heute zum Abschluss der Bürgerschaftsdebatten über Migranten und Bildung sprechen, dann ist das nicht ein Randthema. Es ist vielmehr eines der wichtigsten Themen unserer Gesellschaft heute, morgen und übermorgen. Wir Christdemokraten - und das sollte Sie nicht überraschen - unterstützen inhaltlich in vielen Punkten diesen Vorschlag, den Sie vorgetragen haben und weisen dabei auf zwei Aspekte hin, die für unsere Meinungsbildung bedeutsam waren. Denn ein unbestreitbarer Vorteil einer stärkeren Integration von Migranten in den unterschiedlichen Aufgabenfeldern, zum Beispiel der Bildungsberufe, liegt in der sozialen und kulturellen Bereicherung des Unterrichts in den Schulen. Besonders junge Menschen, ob im Kindergarten, in der Vorschule, in der Grundschule und in den weiterführenden Schulen, in Behinderteneinrichtungen, aber auch in den Lehrwerkstätten wachsen heute in einer Welt auf, in der häufig der Nachbar einer anderen soziokulturellen, geografischen oder religiösen Region entstammt. So ist es ein Auftrag unserer Gesellschaft, Antworten auf Fragen der Integration, der Kooperation und der Eingliederung zu finden. Ein Weg dazu führt sicherlich zur Aufgabe, Lehrerinnen und Lehrer zu finden, deren kulturelle Identität auch durch Migration gekennzeichnet ist. So richtig die Verfolgung dieses Ziels ist, so richtig ist es aber auch darauf zu verweisen, dass der Migrationshintergrund alleine keine Gewähr für guten Unterricht und gute Erziehung darstellt.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, die rechtlichen Grundlagen für das Flughafenasylverfahren am Flughafen Schönefeld liefert die Bundesregelung des Asylverfahrensgesetzes. Im § 18a sind die Flughäfen geregelt, bundesweit, festgelegt durch den Bund, die ein solches Verfahren durchzuführen haben. Das Verwaltungsverfahren in der Durchführung des Asylverfahrensgesetzes obliegt allein dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zuständig ist das Land für die Unterbringung der Asylsuchenden, denen die Bundespolizei die Einreise zunächst verweigert hat. Dass der Aufenthalt in der Einrichtung auf weniger als einen Monat beschränkt bleiben wird, ergibt sich aus Aussagen der Bundespolizei, die, anders als in Frankfurt am Main, am Flughafen Schönefeld die hiesige Asylunterkunft nicht zugleich als Abschiebungshafteinrichtung nutzen wird. Das ist die Aussage. Also kein Gewahrsam. Folglich bleiben

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Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt sind ähnlich groß wie die Probleme bei der Justiz und im Bereich der Korruption. Trotz größerer Wachstumsraten liegt der Durchschnittslohn immer noch bei monatlich 177 Euro. Folglich wird es auch weiterhin Millionen von Rumänen zum Arbeiten ins westliche Ausland ziehen. Das 2002 geschaffene Amt für Migration der Arbeitskraft hat innerhalb von zwei Jahren etwa 100 000 Rumänen für zeitlich befristete Stellen nach Deutschland, Spanien, Ungarn und in die Schweiz vermittelt. Aufgrund von bilateralen Abkommen arbeiten sie dort als Krankenpfleger, Waldarbeiter, auf dem Bau und in der Landwirtschaft. Nach offiziellen Angaben schicken sie von ihren Einkünften 274 Millionen Euro nach Hause.

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Frau de Haas, Sie haben dies im Vorwort zu Ihrem Bericht zutreffend beschrieben: Wir müssen Migration als einen globalen Prozess akzeptieren, der nicht aufgehalten werden kann.

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Frau de Haas, in Ihrem Bericht sprechen Sie von den in Sachsen lebenden Ausländern so, als handele es sich um eine zu vernachlässigende Größe. Aber diese 2 bis 3 % sind eben nicht vernachlässigenswert, wenn wir uns die Bevölkerungsentwicklung in Westdeutschland anschauen, wo inzwischen ein Ausländeranteil von 25 % und mehr traurige Realität ist. Wir Nationaldemokraten wollen nicht, dass es hier in Sachsen so weit kommt. Wir akzeptieren nicht, dass Sie den Menschen ständig einreden wollen, wir müssten uns damit abfinden, dass Zuwanderung, Migration und Überfremdung ein Naturgesetz in einer Welt ohne Grenzen seien. Nein, damit werden wir uns nicht abfinden, und wir wissen viele Menschen in diesem Lande an unserer Seite, die genauso wie wir wollen, dass Sachsen das Land der Deutschen bleibt!

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Verbraucherschutz zu überweisen und diesem Ausschuss auch die Federführung zuzuordnen und beim Antrag Drucksache 15/301 die Federführung zu ändern. Das heißt, die Federführung hat nunmehr der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Also sozusagen eine Harmonisierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

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Dann kommt der nächste Punkt. Die F r a k t i o n d e r C D U hat darum gebeten, dass ihr Antrag über Mittel für die Freien Träger sichern – D r u c k s a c h e 15/185 –, der in unserer 5. Sitzung am 21. Februar an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie an den Hauptausschuss überwiesen wurde, n u n m e h r a u c h m i t b e r a t e n d an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbrauerschutz überwiesen werden soll. – Da höre ich keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.

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Eine Beratung ist nicht vorgesehen. – Entsprechende Anträge über Drogenkonsumräume hatte das Abgeordnetenhaus bisher an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Innere Sicherheit und Ordnung überwiesen. Wer den Antrag der FDP, Drucksache 15/496, ebenfalls dorthin überweisen möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist dies so mehrheitlich beschlossen.

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Besonders hebe ich dabei die Bemühungen des Dokumentationszentrums und Museums über die Migration in Deutschland, kurz DOMiD, hervor. Es wird ein ganz wichtiger Partner sein. Aber ein Partner allein reicht nicht. Ich freue mich auch sehr über die Anregungen von Professor Borsdorf aus Essen. Jedenfalls muss systematisch gesammelt und geforscht werden. Dafür wollen wir die institutionellen Voraussetzungen schaffen.

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Deshalb würde eine solche Sammlung eine Lücke in der Landesgeschichte schließen. Die entsprechende Sammlung soll die unterschiedlichen Aspekte von Migration und Zuwanderung in ihrer ganzen Vielfalt berücksichtigen, und sie soll uns vor Augen führen, wie die Zugewanderten ihre kulturellen Reichtümer in das Alltagsleben in Nordrhein-Westfalen integrieren.

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Der Vorabüberweisung des Haushaltsentlastungsgesetzes 2002 an den Hauptausschusshatten wir bereits nachträglich zugestimmt. Der Hauptausschuss soll selbstverständlich die Federführung erhalten, da weitere mitberatende Überweisungen vorgeschlagen werden, und zwar an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie, an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. Wer diesen Überweisungen seine Zustimmung zu geben wünscht,

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Allein die Bibliothek des Zentrums umfasst derzeit schätzungsweise 12.000 Titel, und DOMiD ist bereits durch vielfältige Ausstellungen und wissenschaftliche Publikationen an die Öffentlichkeit getreten. In guter Erinnerung ist mir in diesem Zusammenhang noch das bundesweit und international beachtete „Projekt Migration“, das von DO

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Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2081 – Zweite Beratung

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Wir beraten heute in zweiter und dann auch in dritter Lesung das Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration. Mit dieser Verabschiedung des Gesetzes werden wir wieder einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Integration von ausländischen Bürgern, aber auch von allen Bürgern mit einem Migrationshintergrund getan haben, damit man wieder ein Stück gegen diese Defizite arbeiten kann.

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Welche Bedeutung das Thema „Migration und Integration“ für uns, den Landtag, hat, zeigt auch die Tatsache, dass man eine Enquete-Kommission eingerichtet hat.

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Damit die Wahl der Beiräte für Migration und Integration tatsächlich stattfinden kann, haben wir uns entschlossen, die bisherige 10 %-Hürde zu streichen. Künftig ist es nur noch notwendig, dass sich mehr Personen zur Wahl stellen als Plätze im Beirat zur Verfügung stehen. Sollte dennoch keine Wahl stattfinden, kann man den Beirat immer noch berufen, um diese Arbeit in der Kommune leisten zu können.

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1. Mit dem neuen kommunalen Beirat für Migration und Integration wird das Wahlrecht auf alle ausgedehnt, die einen Migrationshintergrund haben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.

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3. Auch Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft können in das Gremium gewählt werden und sich damit für Migration und Integration engagieren.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die vorgesehenen Änderungen, die zu einer Verbesserung der Situation von Ausländerbeiräten führen sollen, die aber vor allen Dingen auch zu mehr Ausländerbeiräten und damit nicht nur zu Ausländerbeiräten, sondern zu Beiräten für Migration und Integration führen sollen. Wir haben die große Hoffnung, dass mit diesen Regelungen das Ziel landesweit erreicht wird.

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Unser Ziel ist es, möglichst in allen Kommunen entsprechende Beiräte für Migration und Integration zu gründen, weil wir der Auffassung sind, dass es nur in einem guten Miteinander und in einer engen Anbindung an die kommunalen Räte gelingen wird, die örtlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Integration in unsere Gesellschaft besser als bislang gelingt.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP spricht sich für die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration aus. Wir freuen uns über diese gesetzgeberische Maßnahme, weil sie ähnlich wie andere Dinge, beispielsweise die Einrichtung der schon erwähnten Enquete-Kommission, Ausdruck einer neuen Wahrnehmung ist.

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Meine Damen und Herren, ich freue mich auch, dass wir mit dem Begriff „Beiräte für Migration und Integration“ diese größere Bevölkerungsgruppe ins Augenmerk der Politik nehmen und damit die Differenzierung in dieser Gruppe zum Ausdruck bringen. Es ist auch meine Hoffnung, dass wir trotz dieser großen Bevölkerungsgruppe zukünftig genau hinschauen werden, weil hinsichtlich des Zeitpunkts der Zuwanderung, der Frage Zuwanderer der ersten, zweiten oder dritten Generation, der unterschiedlichen Nationalitäten, der unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten und des unterschiedlichen Kulturkreise große Unterschiede bestehen.

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Meine Damen und Herren, obwohl ich sage, dass ich es richtig finde, dass das Quorum weggefallen ist, lassen Sie mich auch etwas zur Frage der demokratischen Legitimation sagen. Das Quorum ist weg. Das ist gut so. Ob aber nachher Kommunalbeiratswahlen für Migration und Integration stattfinden, die beispielsweise eine demokratische Legitimation von 2,5 %, 2,6 % oder 2,7 % haben und sich der Wahlaufwand dafür lohnt, weil sowieso in vielen Gemeinden Beiräte eingesetzt werden, werden wir uns irgendwann fragen müssen.

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Meine Damen und Herren, ein kleines Schmankerl zum Schluss: Besonders gut gefallen hat mir die Einlassung von Herrn Schott von der Evangelischen Kirche der Pfalz, der sagte: Wenn wir die Aufgaben dieses Beirates ernst nehmen würden, dann dürften wir ihn nicht kommunalen Beirat für Migration und Integration nennen, sondern dann müssten wir ihn kommunalen Beirat zur Integration von Migranten nennen. An sich hat er recht.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns das Thema etwas aufgeteilt, weil wir noch einen zweiten Punkt kurz ansprechen wollten. Herr Kollege Schmitz, ich teile die Einschätzung dessen, was vom Vertreter der Evangelischen Landeskirche gesagt wurde, dass dieser Beirat in der Tat anders heißen müsste. Aber nichtsdestotrotz, im Zusammenhang mit diesem Landesgesetzt über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration steht auch das Kommunalwahlgesetz an, zuletzt geändert am 28. Mai dieses Jahres.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren, meine sehr geehrten Damen! Ich möchte mich den Reden der Herren Kollegen und Kolleginnen anschließen – ich spreche jetzt für den Beirat für Migration und Integration, Herr Hörter –